Datum: 19.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:31 Uhr bis 19:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Beitritt zum Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee e.V.; hier: Antrag der SPD-Fraktion
4 Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über verkaufsoffene Sonn-/ Feiertage im Jahr 2025
5 Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten im Jahr 2025
6 BP Nr. 57, 14. Änderung "Ferienwohnungen" - Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung, Satzungsbeschluss
7 BP Nr. 68, 2. Änderung "Ferienwohnungen" - Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung, Satzungsbeschluss
8 BP Nr. 138, "Südlich der Holdereggenstraße" - Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung, Satzungsbeschluss
9 Beteiligungsbericht 2022
10 Lindau Tourismus und Kongress GmbH - Jahresabschluss 2023
11 Stellenplan 2025
12 Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin - Wirtschaftsplan 2025
13 Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; Haushaltsplan 2025 und Finanzplan 2024 - 2028
14 Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2025
15 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsmäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Gegen vorliegende Tagesordnung gibt es keine Einwände, sie wird der Sitzung so zugrunde gelegt. 

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung gibt es keine Bekanntgaben. 

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3. Beitritt zum Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee e.V.; hier: Antrag der SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 16. Januar 2025 beantragt, dass die Stadt Lindau dem Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee e. V. mit einem Jahresbeitrag von derzeit 75 € beitreten solle. Der Antrag mit dem genauen Wortlaut und Begründung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. 

Fachliche Bewertung

Mitglieder im Behindertenbeirat sind u.a.:
  • Der Landkreis Lindau 
  • Der überwiegende Teil der Gemeinden des Landkreises sind Mitglieder (genaue Nennung aus Datenschutzgründen nicht möglich).
  • Einige Behindertenbeauftragte
  • Viele Behindertengruppen
  • Der Hörgeschädigten-Verein
  • Blindenbund
  • Sportgruppen etc.
  • Eine Reihe von Einzelmitgliedern
Die Mitglieder haben gem. der Satzung beratenden Status.

Die Ziele des Behindertenbeirats sind:
Der „Beirat für Menschen mit Behinderung im Landkreis Lindau (B)" wurde 1998 von mehreren Interessensgruppen und -verbänden gegründet.
2013 entstand dann daraus der Verein Behindertenbeirat im Landkreis Lindau (B).
Der Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium zur Interessensvertretung für die Belange der Menschen mit Behinderungen im gesamten Landkreis Lindau im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes.

Die Verwirklichung des Satzungszweckes erfolgt im Besonderen durch:
  • Interessenwahrnehmung aller Mitmenschen mit Behinderung
  • Bündelung der Interessenvertretung unterschiedlicher Behindertengruppen
  • Beratung von politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung in allen Fragen, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der Bestimmungen nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) und des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bay. Behindertengleichstellungsgesetz — BayBGG) betreffen
  • Vertretung der Interessen und Belange behinderter Menschen durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung
  • Aufklärung der Öffentlichkeit über Belange der Menschen mit Behinderungen
  • Förderung fachlicher Weiterbildung
  • Förderung von Veranstaltungen und Publikationen

Bereits jetzt arbeitet die Stadt Lindau bei einzelnen Projekten mit dem Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee zusammen, z.B. bei Beratungen zur Umsetzung von Projekten, wie zum Beispiel Spielplätzen. 

In der Vergangenheit erhielt die Stadt Lindau bereits Einladungen zur Jahreshauptversammlung des Behindertenbeirates im Landkreis Lindau Bodensee e.V., an der Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer als Behindertenbeauftragte in Vertretung von Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilnahm. 

Die Verwaltung steht daher einem Beitritt zum Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee e.V. positiv gegenüber.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee e.V. beizutreten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag SPD-Fraktion.pdf
Download Satzung des Behindertenbeirates im Landkreis Lindau.pdf

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4. Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über verkaufsoffene Sonn-/ Feiertage im Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts schlägt wie in den Vorjahren die Freigabe von 4 verkaufsoffenen Sonntagen gemäß § 14 LadSchlG in Lindau (B) vor:

1.    am Sonntag, 27.04.2025 anlässlich der Lindauer Psychotherapiewochen,
2.    am Sonntag, 08.06.2025 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes
(festgesetzter Markt),
3.   am Sonntag, 09.11.2025 anlässlich des Lindauer Jahrmarktes (festgesetzter Markt) und
4.    am Sonntag, 30.11.2025 anlässlich der Lindauer Hafenweihnacht (festgesetzter Markt)

jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr.

Fachliche Bewertung

1. Rechtliche Voraussetzungen
In Bayern gilt nach wie vor das Gesetz über den Ladenschluss des Bundes (LadSchlG). Gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, an höchstens vier Sonn-/Feiertagen im Jahr (à max. 5 Stunden) geöffnet sein, wenn diese Tage von der Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Eine Sonntagsöffnung setzt jedoch einen räumlichen Bezug zur konkreten anlassgebenden Veranstaltung voraus (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, Az 8 CN 2.14).
Die zulässige Gesamtzahl wäre damit eingehalten bzw. wird voll ausgeschöpft.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen, dass die oben genannten Veranstaltungen bzw. Märkte geeignet sind, einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Sie rechtfertigen auf Grund ihrer Größe und des jeweils zu erwartenden Besucherstroms, auch von außerhalb, sowie ihrer jeweiligen Festsetzung als Marktveranstaltung die Freigabe als verkaufsoffene Sonntage (ausführliche Begründung siehe Anhörungsschreiben Anlage 2). 

2. Anhörverfahren
Im Anhörverfahren zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung gingen folgende Stellungnahmen ein:
Die katholische Kirche verweist auf ihre grundsätzliche Haltung zum Schutz des Sonntags. Der arbeitsfreie Sonntag ist in deren Augen der Garant dafür, dass alle Menschen ohne schwierige Planung und Organisation die Möglichkeit zur Gemeinschaft haben und das soziale Gefüge so stabilisiert wird. Die katholische Kirche tritt daher mit Nachdruck für einen arbeitsfreien Sonntag ein. Allerdings wären vier verkaufsoffene Sonntage keine Bedrohung des hohen Gutes „arbeitsfreier Sonntag“. Der Pfingstsonntag wäre allerdings ein Tag, der den Familien wehtun würde.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat wie bereits in der Vergangenheit ihre Bedenken hinsichtlich verkaufsoffener Sonn- und Feiertage kundgetan. Zum einen gilt dies für die rechtliche Zulässigkeit der Sonn- und Feiertagsöffnungen, als auch auf grundsätzliche Auswirkungen der Sonn- und Feiertagsarbeit in gesellschaftlicher Hinsicht. Insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Auswirkungen hätten sich ihre Befürchtungen immer mehr bestätigt. Mit der ,,Allianz für den freien Sonntag", an der sich vor allen Dingen Kirchen, Gewerkschaften aber auch einzelne Arbeitgeber beteiligen, will Ver.di versuchen, den Wert eines gemeinsamen freien Tages für einen Großteil der Bevölkerung wieder bewusst zu machen. Es könne nicht Ziel unserer Gesellschaft sein, die Sonntage und Feiertage zu einem „normalen“ Werktag zu machen und damit gesellschaftliche Interessen den wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen.
Die IHK Schwaben hat sich nach der Anhörungsfrist noch gemeldet. Allerdings hat die IHK Schwaben keinerlei Bedenken gegen die geplanten verkaufsoffenen Sonntage.
Das Landratsamt Lindau (B), die evangelische Kirche und die Kreishandwerkerschaft haben keine Stellungnahme abgegeben.

3. Erlass der Verordnung
Das Bürger- und Ordnungsamt sieht durch die rechtlich zulässigen verkaufsoffenen Sonntage u.a. die Möglichkeit der Stadt gegeben, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und erhebt gegen die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich keine Einwände.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage“ im Jahr 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 6

Dokumente
Download Anlage 1 SR-2025-02-19-TOPÖ.pdf
Download Anlage 2 SR-2025-02-19-TOPÖ.pdf

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5. Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten im Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) ist für den Erlass der Verordnung über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten nach § 10 des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) zuständig (max. 40 Sonn- und Feiertage / Jahr, inklusive max. 4 möglicher verkaufsoffener Sonntage).

Von der Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts wurde diesbezüglich nachstehender Verordnungszeitraum vorgeschlagen:

30. März bis 5. Oktober 2025 (ohne Karfreitag 18.04.2025) & 7. Dezember bis 21. Dezember 2025
 (= 38 Sonn-/ Feiertage, inkl. 2 geplanter verkaufsoffener Sonn-/Feiertage während dieses Zeitraumes, zuzüglich 2 verkaufsoffene Sonntage anlässlich des Lindauer Jahrmarktes und der Lindauer Hafenweihnacht). 

Fachliche Bewertung

Gemäß § 10 LadschlG müssen diese Sonntage in einer entsprechenden Verordnung festgesetzt werden. Im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum darf das beschränkte Warensortiment des § 10 LadSchlG (Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für die Stadt  Lindau (Bodensee) kennzeichnend sind) zur Zufriedenstellung von Versorgungsbedürfnissen im Rahmen des Fremdenverkehrs (Ausflugs- und Erholungsort) verkauft werden.
Das Bürger- und Ordnungsamt stimmt dem Erlass der Verordnung im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum zu.
Die max. zulässige Zahl von 40 Sonn- und Feiertagen wird dabei nicht überschritten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten“ im Jahr 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 6

Dokumente
Download Anlage 1 SR-2025-02-19-TOPÖ.pdf

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6. BP Nr. 57, 14. Änderung "Ferienwohnungen" - Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

In den letzten beiden Jahren gingen im Stadtbauamt Lindau vermehrt Bauanträge und Anfragen zur Genehmigung von Ferienwohnungen für das gesamte Stadtgebiet ein. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Auch für den Bereich des Wannentals in Reutin wurden kürzlich Bauleitverfahren zur Regelung von Ferienwohnungen abgeschlossen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2023 wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungspläne im Wannental das bestehende Angebot an Ferienwohnungen auch auf Ebene der Gesamtstadt als ausreichend erachtet. Die Deckelung des Angebots an Ferienwohnung soll nun sukzessive für die betreffenden Gebiete über die Bauleitplanung erfolgen. Der Bereich Aeschach-Süd wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden. 

Im südlichen Bereich der Gemarkung Aeschach liegt planungsrechtlich eine Mischung aus beplanten und unbeplanten Innenbereichen (§ 34 BauGB) vor. Die rechtswirksamen Bebauungspläne sind: 

  • Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“
  • Bebauungsplan Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ 

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 113 „Jungfernburg“ sind in einem Allgemeinen Wohngebiet nicht störende Gewerbebetriebe bereits ausgeschlossen. Hier muss daher nicht mehr gehandelt werden. Die beiden bestehenden Bebauungspläne sollen geändert werden, um hier ebenfalls Ferienwohnungen auszuschließen. Für den bislang unbeplanten Innenbereich soll parallel der einfache Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ aufgestellt werden. 

  1. Planungsziele 

  1. Stärken des Wohnens 
Wohnen ist die Hauptnutzungsart der Gebäude im Geltungsbereich und soll es auch in Zukunft bleiben. Aus städtebaulicher Sicht genügt dazu das Überlassen der Wohnungen zu den Bedingungen des Immobilienmarktes bzw. der Vermietungspolitik der Eigentümer nicht. Es soll planungsrechtlich steuernd eigegriffen werden. 

Ziel ist es einerseits, die bereits laufenden Verdrängungstendenzen von Wohnungen durch Ferienwohnungen aufzuhalten. Andererseits soll das Wohnen in seiner Anzahl, seiner Lage, seinem Ruhebedürfnis, seiner Erreichbarkeit und seinem Zugang zu den angrenzenden Freiräumen stabil bleiben. Aeschach bzw. die Bereiche im südlichen Aeschach sollen damit insgesamt als Wohnstandort mit hoher Lagegunst für das gesamte Stadtgebiet erhalten, gesichert und teilweise verbessert werden.

  1. Vorhalten von Wohnungen aller Größen, in allen Preislagen und im gesamten Geltungsbereich 
Der Wohnungsmarkt war bisher gekennzeichnet durch eine gute Durchmischung hinsichtlich der Größe der verfügbaren Wohnungen und hinsichtlich der angebotenen Preise. Der Wohnungsmarkt bildet hierbei die bauliche Struktur der Gebäude ab, die relativ heterogen in ihrer Größe, Ausstattung und Zustand sind. 

Werden Wohnungen zu Ferienwohnungen umgenutzt, so werden Wohnungen aller Größenklassen wie hier in Aeschach-Süd ausgewählt, mit der Konsequenz, dass diese dem Wohnungsmarkt meist dauerhaft oder zumindest langfristig entzogen sind. Der Nachteil, dass diese Wohnungen den Wohnungssuchenden nicht zur Verfügung stehen, soll aus Sicht der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und aus Sicht der stabilen Bewohnerstrukturen gemäß § 1 (6) Nr. 2 BauGB nicht hingenommen werden. Es sollen Wohnungen zum Kauf oder zur Miete in allen Lagen und allen Preisstufen zur Verfügung stehen, damit alle Teile der Bevölkerung mit Wohnraum versorgt werden können.

  1. Schaffen von Anreizen für das Erhöhen der Anzahl der Wohnungen 
Lindau ist seit September 2022 eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie ist es auf der Basis einer Rechtsverordnung der Landessregierung. Grundlagen sind § 556d Abs. 2 Satz 1 BGB, § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB und § 577a Abs. 2 Satz 2 BGB. Ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (§ 556d Abs. 2 Satz 2 BGB, § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 577a Abs. 2 Satz 1 BGB).

Als städtebauliches Ziel wird formuliert, für das südliche Aeschach, bestehend aus dem Wirkungszusammenhang zweier zu ändernder Bebauungspläne (2. Änderung BP Nr. 68, 14. Änderung BP Nr.57) sowie dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 138 Ferienwohnungen und Zweitwohnungen auszuschließen. 

Für die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 wird als Ziel formuliert, durch die teilweise vom Regelkatalog abweichende Bestimmung von allgemein zulässigen Nutzungen das Plangebiet anziehender für die Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten vorzubereiten und damit als Wohnstandort im laufenden Generationswechsel attraktiver zu gestalten.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 25.09.2024 fand in der Zeit vom 07.19.2024 bis zum 08.11.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 25.09.2024 keine Stellungnahmen ein. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 01.10.2024 an insgesamt 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange versendet. 

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mussten keine Änderungen oder Ergänzungen im Entwurf zur Bebauungsplanänderung vorgenommen werden. 

Die Bebauungsplanänderung und die Begründung für den Satzungsbeschluss erhalten jeweils das Fassungsdatum 19.02.2025. 

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag in Anlage 1 wird verwiesen. 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“ wird empfohlen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt den Bebauungsplan Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“ mit Stand vom 19.02.2025 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 1

Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle förmliche Beteiligung.pdf
Download Anlage 2 Planzeichnung Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Begründung Bebauungsplan.pdf

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7. BP Nr. 68, 2. Änderung "Ferienwohnungen" - Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

In den letzten beiden Jahren gingen im Stadtbauamt Lindau vermehrt Bauanträge und Anfragen zur Genehmigung von Ferienwohnungen für das gesamte Stadtgebiet ein. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Auch für den Bereich des Wannentals in Reutin wurden kürzlich Bauleitverfahren zur Regelung von Ferienwohnungen abgeschlossen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2023 wurde das bestehende Angebot an Ferienwohnungen auf Ebene der Gesamtstadt wird als ausreichend erachtet. Die Deckelung des Angebots an Ferienwohnung soll nun sukzessive für die betreffenden Gebiete über die Bauleitplanung erfolgen. Der Bereich Aeschach-Süd wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden. Aktuell liegt dem Stadtbauamt eine konkrete Anfrage zur Umnutzung einer Wohnung als Ferienwohnung im Bereich Alpengarten vor. Um die städtebauliche Entwicklung des Gebiets zu steuern und der Verdrängung von Dauerwohnungen durch Ferienwohnungen entgegenzuwirken, besteht daher ein dringendes Erfordernis planungsrechtlich einzugreifen. 

Im südlichen Bereich der Gemarkung Aeschach liegt planungsrechtlich eine Mischung aus Bebauungsplänen und unbeplanten Innenbereichen (§34 BauGB) vor. Die rechtswirksamen Bebauungspläne sind: 

-        Bebauungsplan 68 „Aeschacher Ufer“
-        Bebauungsplan 57 „Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ 

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 113 „Jungfernburg“ sind in einem Allgemeinen Wohngebiet die nicht störenden Gewerbebetriebe bereits ausgeschlossen. Hier muss daher nicht mehr gehandelt werden. Die beiden bestehenden Bebauungspläne sollen geändert werden, um hier ebenfalls Ferienwohnungen auszuschließen. Für den bislang unbeplanten Innenbereich soll parallel der einfache Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ aufgestellt werden. 



  1. Planungsziele 

  1. Stärken des Wohnens 
Wohnen ist die Hauptnutzungsart der Gebäude im Geltungsbereich und soll es auch in Zukunft bleiben. Aus städtebaulicher Sicht genügt dazu das Überlassen der Wohnungen zu den Bedingungen des Immobilienmarktes bzw. der Vermietungspolitik der Eigentümer nicht. Es soll planungsrechtlich steuernd eigegriffen werden. 

Ziel ist es einerseits, die bereits laufenden Verdrängungstendenzen von Wohnungen durch Ferienwohnungen aufzuhalten. Andererseits soll das Wohnen in seiner Anzahl, seiner Lage, seinem Ruhebedürfnis, seiner Erreichbarkeit und seinem Zugang zu den angrenzenden Freiräumen stabil bleiben. Aeschach Süd soll damit insgesamt als Wohnstandort mit hoher Lagegunst für das gesamte Stadtgebiet erhalten, gesichert und teilweise verbessert werden.

  1. Vorhalten von Wohnungen aller Größen, in allen Preislagen und im gesamten Geltungsbereich 
Der Wohnungsmarkt war bisher gekennzeichnet durch eine gute Durchmischung hinsichtlich der Größe der verfügbaren Wohnungen und hinsichtlich der angebotenen Preise. Der Wohnungsmarkt bildet hierbei die bauliche Struktur der Gebäude ab, die relativ heterogen in ihrer Größe, Ausstattung und Zustand sind. 

Werden Wohnungen zu Ferienwohnungen umgenutzt, so werden Wohnungen aller Größenklassen wie hier in Aeschach-Süd ausgewählt, mit der Konsequenz, dass diese dem Wohnungsmarkt meist dauerhaft oder zumindest langfristig entzogen sind. Der Nachteil, dass diese Wohnungen den Wohnungssuchenden nicht zur Verfügung stehen, soll aus Sicht der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und aus Sicht der stabilen Bewohnerstrukturen gemäß § 1 (6) Nr. 2 BauGB nicht hingenommen werden. Es sollen Wohnungen zum Kauf oder zur Miete in allen Lagen und allen Preisstufen zur Verfügung stehen, damit alle Teile der Bevölkerung mit Wohnraum versorgt werden können.

  1. Schaffen von Anreizen für das Erhöhen der Anzahl der Wohnungen 
Lindau ist seit September 2022 eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie ist es auf der Basis einer Rechtsverordnung der Landessregierung. Grundlagen sind § 556d Abs. 2 Satz 1 BGB, § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB und § 577a Abs. 2 Satz 2 BGB. Ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (§ 556d Abs. 2 Satz 2 BGB, § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 577a Abs. 2 Satz 1 BGB).

Als städtebauliches Ziel wird formuliert, für das südliche Aeschach, bestehend aus dem Wirkungszusammenhang zweier zu ändernder Bebauungspläne (2. Änderung BP 68, 14. Änderung BP 57) sowie dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 138 Ferienwohnungen und Zweitwohnungen auszuschließen. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 25.09.2024 fand in der Zeit vom 07.19.2024 bis zum 08.11.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 25.09.2024 eine Stellungnahme ein. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 01.10.2024 an insgesamt 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange versendet. 

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mussten keine Änderungen oder Ergänzungen im Entwurf zur Bebauungsplanänderung vorgenommen werden. 

Die Bebauungsplanänderung und die Begründung für den Satzungsbeschluss erhalten jeweils das Fassungsdatum 19.02.2025. 

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag in Anlage 1 wird verwiesen. 

Die Billigung des Entwurfes zu Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“, 2. Änderung „Ferienwohnungen“ und die Durchführung der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird empfohlen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt den Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“, 2. Änderung „Ferienwohnungen“ mit Stand vom 19.02.2025 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Hübler nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.

Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle der förmlichen Beteiligung.pdf
Download Anlage 2 Planzeichnung Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Begründung Bebauungsplan.pdf

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8. BP Nr. 138, "Südlich der Holdereggenstraße" - Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

In den letzten beiden Jahren gingen im Stadtbauamt Lindau vermehrt Bauanträge und Anfragen zur Genehmigung von Ferienwohnungen für das gesamte Stadtgebiet ein. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Auch für den Bereich des Wannentals in Reutin wurden kürzlich Bauleitverfahren zur Regelung von Ferienwohnungen abgeschlossen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2023 wurde das bestehende Angebot an Ferienwohnungen im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungspläne im Wannental auch auf Ebene der Gesamtstadt als ausreichend erachtet. Die Deckelung des Angebots an Ferienwohnung soll nun sukzessive für die betreffenden Gebiete über die Bauleitplanung erfolgen. Der Bereich Aeschach-Süd wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage in Seenähe bei guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden. 

Im südlichen Bereich der Gemarkung Aeschach liegt planungsrechtlich eine Mischung aus beplanten und unbeplanten Innenbereichen (§34 BauGB) vor. Die rechtswirksamen Bebauungspläne sind: 

  • Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“
  • Bebauungsplan Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ 

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 113 „Jungfernburg“ sind in einem Allgemeinen Wohngebiet die nicht störenden Gewerbebetriebe bereits ausgeschlossen. Hier muss daher nicht mehr gehandelt werden. Die beiden bestehenden Bebauungspläne sollen geändert werden, um hier ebenfalls Ferienwohnungen auszuschließen. Für den bislang unbeplanten Innenbereich soll parallel der einfache Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ aufgestellt werden. 

  1. Planungsziele 

  1. Stärken des Wohnens 
Wohnen ist die Hauptnutzungsart der Gebäude im Geltungsbereich und soll es auch in Zukunft bleiben. Aus städtebaulicher Sicht genügt dazu das Überlassen der Wohnungen zu den Bedingungen des Immobilienmarktes bzw. der Vermietungspolitik der Eigentümer nicht. Es soll planungsrechtlich steuernd eigegriffen werden. 

Ziel ist es einerseits, die bereits laufenden Verdrängungstendenzen von Wohnungen durch Ferienwohnungen aufzuhalten. Andererseits soll das Wohnen in seiner Anzahl, seiner Lage, seinem Ruhebedürfnis, seiner Erreichbarkeit und seinem Zugang zu den angrenzenden Freiräumen stabil bleiben. Aeschach bzw. die Bereiche im südlichen Aeschach sollen damit insgesamt als Wohnstandort mit hoher Lagegunst für das gesamte Stadtgebiet erhalten, gesichert und teilweise verbessert werden.

  1. Vorhalten von Wohnungen aller Größen, in allen Preislagen und im gesamten Geltungsbereich 
Der Wohnungsmarkt war bisher gekennzeichnet durch eine gute Durchmischung hinsichtlich der Größe der verfügbaren Wohnungen und hinsichtlich der angebotenen Preise. Der Wohnungsmarkt bildet hierbei die bauliche Struktur der Gebäude ab, die relativ heterogen in ihrer Größe, Ausstattung und Zustand sind. 

Werden Wohnungen zu Ferienwohnungen umgenutzt, so werden Wohnungen aller Größenklassen wie hier in Aeschach-Süd ausgewählt, mit der Konsequenz, dass diese dem Wohnungsmarkt meist dauerhaft oder zumindest langfristig entzogen sind. Der Nachteil, dass diese Wohnungen den Wohnungssuchenden nicht zur Verfügung stehen, soll aus Sicht der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und aus Sicht der stabilen Bewohnerstrukturen gemäß § 1 (6) Nr. 2 BauGB nicht hingenommen werden. Es sollen Wohnungen zum Kauf oder zur Miete in allen Lagen und allen Preisstufen zur Verfügung stehen, damit alle Teile der Bevölkerung mit Wohnraum versorgt werden können.


  1. Schaffen von Anreizen für das Erhöhen der Anzahl der Wohnungen 
Lindau ist seit September 2022 eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie ist es auf der Basis einer Rechtsverordnung der Landessregierung. Grundlagen sind § 556d Abs. 2 Satz 1 BGB, § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB und § 577a Abs. 2 Satz 2 BGB. Ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (§ 556d Abs. 2 Satz 2 BGB, § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 577a Abs. 2 Satz 1 BGB).

Als städtebauliches Ziel wird formuliert, für das südliche Aeschach, bestehend aus dem Wirkungszusammenhang zweier zu ändernder Bebauungspläne (2. Änderung BP Nr. 68, 14. Änderung BP Nr. 57) sowie dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 138 Ferienwohnungen auszuschließen. 

Für den Bebauungsplan Nr. 138 wird als Ziel formuliert, durch die teilweise vom Regelkatalog abweichende Bestimmung von allgemein zulässigen Nutzungen das Plangebiet anziehender für die Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten vorzubereiten und damit als Wohnstandort im laufenden Generationswechsel attraktiver zu gestalten.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 25.09.2024 fand in der Zeit vom 07.19.2024 bis zum 08.11.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 25.09.2024 keine Stellungnahmen ein. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 01.10.2024 an insgesamt 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange versendet. 

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mussten keine Änderungen oder Ergänzungen im Entwurf zur Bebauungsplanänderung vorgenommen werden. 

Die Bebauungsplanänderung und die Begründung für den Satzungsbeschluss erhalten jeweils das Fassungsdatum 19.02.2025. 

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag in Anlage 1 wird verwiesen. 
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ wird empfohlen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt den Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ mit Stand vom 19.02.2025 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 3

Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle förmliche Beteiligung.pdf
Download Anlage 2 Planzeichnung Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Begründung Bebauungsplan.pdf

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9. Beteiligungsbericht 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Beteiligungsbericht 2022 ist als Anlage beigefügt. 

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Download Beteiligungsbericht 2022 - Final.pdf

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10. Lindau Tourismus und Kongress GmbH - Jahresabschluss 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Aufsichtsrat der Lindau Tourismus und Kongress GmbH (LTK GmbH) befasste sich in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 mit dem Jahresabschluss 2023 sowie dem Bericht des Wirtschaftsprüfers.

Fachliche Bewertung

Einstimmig wurde die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form (siehe Anlage) festzustellen und die erforderlichen Entlastungen zu erteilen.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die 3. Bürgermeisterin Frau Katrin Dorfmüller, in einer Gesellschafter-versammlung der LTK GmbH den Jahresabschluss 2023, wie vorgelegt, festzustellen und dem Aufsichtsrat sowie der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Download LTK_Vorlage-STR_Jahresabschluss-2023_final.pdf

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11. Stellenplan 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 03.02.2025 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Allgemeine Ausführungen zur Aufstellung des Stellenplans und des Personalhaushalts 

  1. Organisatorischer Stellenplan
Im Stellenplan der Stadt Lindau (B) sind die für das Jahr 2025 benötigten Planstellen für Beamt/innen und Stellen für Arbeitnehmer/innen entsprechend der organisatorischen Zuordnung detailliert enthalten. Der Stellenplan bildet die Struktur der Stadtverwaltung und die konkrete Zuordnung, sowie die Zahl der Stellen ab. 

  1. Stellenplan zum Haushalt 
Im Stellenplan zum Haushalt sind zunächst alle Stellen enthalten, unabhängig davon, ob diese zum Stichtag besetzt oder vakant sind. 
Entsprechend dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und –wahrheit werden die Stellen entsprechend der Wochenarbeitszeit, also mit den sog. „Vollzeitäquivalenten“ (1 VZÄ entspricht 40/40 im Beamtenbereich und 39/39 im Tarifbereich) ausgewiesen. 
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BayKommHV-Kameralistik ist der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplans. Die Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans sind in § 6 BayKommHV-Kameralistik enthalten. 

  1. Personalhaushalt 
Der Stellenplan hat nach § 6 BayKommHV-Kameralistik die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen zu enthalten. Der Stellenplan zum Haushalt ist damit Grundlage für die Berechnung der Personalkosten. Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen, sowie die unbesetzten Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt. 

  1. Erläuterungen zum Stellenplan

Gegenüber der Beschlusslage zum Stellenplan vom 19.12.2023 haben sich durch Beschlüsse des Stadtrats folgende Änderungen ergeben: 
Im Bereich der neuen Kindertagesstätte „Schatzkiste“ haben sich die Eingruppierungen der stellvertretenden Leitung (zukünftig S15 TVöD), sowie der Leitung (zukünftig S16 TVöD) verändert, da diese abhängig von den Belegungszahlen der Kindertagestätte sind. Die Umsetzungen der internen Kandidatinnen und damit die Stellenplanänderungen, wurden durch den Hauptausschuss vom 13.06.2023 und vom 02.10.2024 beschlossen. 
Für das Museum werden vier weitere Stellen benötigt, damit es weiterhin möglich sein wird, Kunstausstellungen durchzuführen. Ferner wurden mit Beschluss des Stadtrats vom 23.10.2024 zwei Stellen für die Sachbearbeitung in der Liegenschaftsabteilung beschlossen. Um eine möglichst zeitnahe Besetzung dieser Stellen zu realisieren, wurde entschieden, diese bereits in den Nachtrag zum Stellenplan 2024 (Beschlussfassung am 27.11.2024) aufzunehmen. 

Im Zuge der Neuschaffung des Amtes „Standortförderung und Tourismus“ zum 01.10.2024 wurde die Stelle 200.001, die bisher bei der Kämmerei angegliedert war, dorthin verschoben und in eine Beschäftigtenstelle umgewandelt. 

Zudem wurde die neu geschaffene Stelle für die Sachbearbeitung Organisation aufgrund der Besetzung mit einem Beamten zum 01.01.2025 in eine Beamtenstelle (A11 BayBesG) umgewandelt. 

Aufgrund der Einstellung einer Sachbearbeiterin für das Obdachlosenwesen zum 01.07.2024 in Vollzeit, mit Beschluss des Stadtrats vom 15.05.2024, sind die Stellenanteile in S11b TVöD weggefallen, dafür haben sich die Stellenanteile in EG 9a TVöD um 0,9 Vollzeitäquivalente erhöht. 

Weitere Änderungen gegenüber dem Stellenplan aus der Beschlussvorlage aus 2023 ergeben sich durch veränderte Stellenbewertungen. Bei Änderung der Eingruppierung bzw. Höhergruppierungen liegt in der Regel ein externes Stellenbewertungsgutachten vor. Die Ergebnisse dieser Stellenbewertungsgutachten wurden jeweils in den Sitzungen des Hauptausschusses, beziehungsweise des Stadtrats, dargelegt und die Stellenplanänderungen beschlossen. 

Aufgrund der Übernahme der IML Immobilien Management Lindau (B) schlägt die Verwaltung vor, bereits mit Genehmigung des Haushalts eine Stelle im Hochbau auszuschreiben und entsprechend im Jahr 2025 eine zusätzliche Stelle im Stellenplan vorzusehen. Im Gegenzug soll eine im April 2026 durch Renteneintritt frei werdende Stelle im Hochbau nicht nachbesetzt und im Stellenplan entsprechend mit einem KW-Vermerk hinterlegt werden. Im Ergebnis handelt sich es um eine Stellenmehrung, die weniger als ein Jahr Bestand haben wird. Durch die personelle Verstärkung kann ein Teil der anfallenden Arbeiten, die zur Wartung und Sanierung der von der IML übernommenen, teilweise sehr renovierungsbedürftigen Gebäude, aufgefangen werden. Bei neun der Objekte handelt es sich um Einzeldenkmäler, eines steht unter Ensembleschutz. Diese Objekte erfordern ein überdurchschnittliches Maß an Personalstunden und fachlicher Kompetenz, weshalb eine vorübergehende Verstärkung der Abteilung erforderlich ist. 
 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Stellenplan 2025 wie dargelegt, mit einer zusätzlichen Stelle „Hochbauingenieur/in“ (Stelle 600.037) und dem KW-Vermerk auf der Stelle 600.027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 6

Dokumente
Download Gesamtübersicht Stellenplan 2025.pdf

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12. Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin - Wirtschaftsplan 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 03.02.2025 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der beigefügte Erfolgs-, Vermögens- sowie Finanzplan des Senioren- und Pflegeheimes Reutin wurde durch den Heimleiter, Herrn Höhne, erstellt.

Fachliche Bewertung

Der Erfolgsplan für das Jahr 2025 weist einen Jahresüberschuss i.H.v. 160 TSD € aus. Abzuwarten ist die anstehende Tarifverhandlung. 

Die Budgetverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Bezirk Schwaben im März 2024 verliefen positiv und konnten sowohl die Personalkosten als auch die inflationsbedingten Mehrkosten auffangen. Umsichtiges Wirtschaften lässt für 2024 einen Jahresüberschuss erwarten.
Der Jahresüberschuss aus 2024 wird als Rücklage für Investionen eingestellt.  
Auch weiterhin ist nicht beabsichtigt Kredite aufzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den beigefügten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan und den Stellenplan 2025 des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Download Stellenplan Seniorenheim 2025.pdf
Download Wirtschaftsplan 2025_Erfolgsplan Reutin - Stand Juli 2024xls.pdf

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13. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; Haushaltsplan 2025 und Finanzplan 2024 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Haushaltsjahr 2024 des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung entwickelte sich in etwa entsprechend der Planung.
Das Thema Steuernachzahlungen ist zwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen und die laufenden Ansätze werden in Abstimmung mit der Steuerabteilung bzw. dem Steuerberatungsbüro festgelegt.
Der Überschuss des Regiebetriebes Parkraum wird für anstehende Parkraumprojekte (z.B. Parkhausbau) der Rücklage zugeführt.

Fachliche Bewertung

1.         Verwaltungshaushalt

Die 2023 erstmalig auf einzelne Parkplatzbereiche aufgeteilten Einnahmenansätze konnten nach der Anpassung für den Haushalt 2024 weitestgehend in etwa erreicht werden. Hier wurden nur noch geringfügige Anpassungen vorgenommen.

Nachrichtlicher Hinweis: Zusätzlich zu den aufgezeigten Parkgebühreneinnahmen des Regiebetriebes sind im städt. Haushalt 2025 für die nicht steuerbaren Parkplätze in den Straßenbereichen wiederum Parkgebühreneinnahmen i.H.v. 570.000 € angesetzt.

Die Mieten / Pachten betreffen weiterhin den Parkplatz Hartplatz Zech (Zufahrt über Privatgrund) sowie einen notwendigen, nicht erwerbbaren Grundstücksstreifen neben den Gleisen beim Parkplatz Bahnhof Reutin (Anmietung DB). 

Das Gesamtvolumen des VWH beträgt 4.249.300 €.

2.         Vermögenshaushalt

       Im Vermögenshaushalt sind folgende Investitionen geplant: 

a)        Umsetzung der beschlossenen Kennzeichenerfassung auf den Großparkplätzen durch einen externen Dienstleister. Für nicht im Leistungsportfolio des Dienstleisters enthaltene elektronische Hinweisterminals an den Parkplatzausfahrten (6 Stück) wird einmalig ein Betrag von 100.000 € angesetzt.

b)        Des Weiteren wird für die technisch notwendige Erneuerung bzw. Erweiterung des elektronischen Parkleitsystems (Austausch abgekündigter alter LCD- durch LED-Anzeigen oder alternativ vollständige Erneuerung sowie Beschaffung zusätzlicher Anzeigetafeln vor dem Parkplatz Reutiner Bahnhof, Höhe Lindaupark und am Europaplatz Ausfahrt Chelles-Allee / Insel) ein Maximalbetrag von 340.000 € vorgesehen (Befassung im Hauptausschuss am 25.02.2025 geplant; voraussichtliche Förderung der zuwendungsfähigen Kosten nach BayGVFG = 60 %. Sollte eine günstigere Variante beschlossen werden, kann der übersteigende Haushaltsansatz am Jahresende zusätzlich der Rücklage zugeführt werden).

Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Die Zuführung zu den Rücklagen beläuft sich voraussichtlich auf 756.100 €.

Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 1.475.100 €.

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2025 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Haushaltsplan 2025 und dem Finanzplan 2024 - 2028 des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Download HH 2025 Anlage 1a VWH.pdf
Download HH 2025 Anlage 1b VMH.pdf
Download HH 2025 Anlage 2a Finanzplan VWH.pdf
Download HH 2025 Anlage 2b Finanzplan VMH.pdf
Download HH 2025 Anlage 3 Schulden.pdf
Download HH 2025 Anlage 4 Rücklagen.pdf

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14. Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 14

Sachverhalt

Am 03.02.2025 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 samt Anlagen dem Finanzausschuss zur Haushaltsberatung vorgelegt. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den vorliegenden Haushaltsplan samt Anlagen zu beschließen.

Änderungen wurden wie folgt beantragt und in den Haushalt eingearbeitet. 
Die auf der HHStelle 58000.95770 veranschlagten 75.000 Euro sollen nicht für die Maßnahme Uferpark Wäsen investiert werden, sondern für
  • Märkte, bewegliches Vermögen, HHStelle 73000.93500, mit 30.000 € für 2 Festplatzstromverteiler Jahrmarkt sowie für die Erneuerung der Stromzuleitung in der Maximilianstraße, und für das
  • Freizeitzentrum Oberreitnau, HHStelle 76500.94300, Sanierung Duschen und WC-Anlage mit 45.000 Euro. 

Fachliche Bewertung

Der Haushalt 2025 ist ausgeglichen und aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
Der städtische Kernhaushalt 2025 umfasst ein Gesamtvolumen von 118.372.010 Euro. Davon sind dem Verwaltungshaushalt 93.644.000 Euro und dem Vermögenshaushalt 24.728.010 Euro zuzuordnen. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 5.410.880 Euro, davon für den Haushaltsausgleich 5.285.880 Euro. Dieser Betrag liegt mit 1.310.880 Euro über dem Betrag der ordentlichen Tilgung von 3.975.000 Euro und steht dem Vermögenshaushalt für Investitionen zur Verfügung. Grundstückserlöse wurden nach realistischer Eischätzung von Bauamt und Kämmerei in 2025ff veranschlagt. 

Zum weiteren Ausgleich des Vermögenshaushalts sind eine Rücklagenentnahme von 5,0 Mio. Euro sowie eine Kreditaufnahme von 3.480.000 Euro (ohne Umschuldung) geplant.
Im Verwaltungshaushalt sind alle laufenden und nicht investiven Kosten der Stadt abgebildet, darunter auch der Defizitausgleich für den Stadtverkehr, der bis 2024 fälschlicherweise dem Vermögenshaushalt zugeordnet war.

Schon in den vergangenen Jahren wurde damit begonnen die Regiebetriebe wieder in den städtischen Haushalt zurückzuführen. Nach den beiden Regiebetrieben Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement, die im Jahr 2023 aufgelöst und in den Kernhaushalt übernommen wurden, erfolgte mit Beginn des Haushaltsjahres 2025 die Rückführung des Krematoriums in den städtischen Haushalt. Zudem erfolgten zum 31.12.2024 die Auflösung der IML und die Rückführung der Aufgaben und Finanzen in den Haushalt der Stadt. 

Maßnahmen aus dem Konsolidierungsprozess 2024 konnten bereits im Haushalt 2025 ff berücksichtigt werden, so zum Beispiel die Erhöhung der Grundsteuer B, der Hundesteuer, der Entgelte bei den Bootsliegeplätzen, die Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren u.a.. Dagegen stehen neue Aufgaben und höhere Ausgaben, z. B. Straßenbaulast für Ortsdurchfahrtsstraßen aufgrund der höheren Einwohnerzahlen Lindaus. Besonders ins Gewicht fällt die vom Landkreis geplante Anhebung der Prozentpunkte bei der Kreisumlage. Im Haushaltsplan 2025 wurde mit einer Kreisumlage von 18.183.000 Euro (46,5 %) gerechnet (Vorjahr: 42,5 %). Bei der aktuell für die Stadt Lindau zugrunde liegenden Umlagekraft von 39.101.593 Euro entspricht ein Prozentpunkt einem Betrag von rd. 391.000 Euro.

Veranschlagte Investitionen, die in 2025 beginnen und über mehrere Jahre fortgesetzt werden sind auch in den Finanzplanungsjahren vollständig abgebildet und nach Vorliegen der Rechtskraft als gesichert zu betrachten. Verpflichtungsermächtigungen i. H. von 14.075.000 Euro geben Planungssicherheit für die Finanzplanungsjahre.
Investiert wird u. a. in Schulen, Kindertagesstätten, Stadtmuseum Cavazzen, Feuerwehr und Brückensanierungen.

Die Haushaltssatzung 2025 ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Nach ihrer Beschlussfassung wird diese samt Haushaltsplan und Anlagen dem Landratsamt Lindau zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung vorgelegt.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons zeigt sich erfreut, dass der Finanzausschuss den Haushalt einstimmig zur Beschlussfassung dem Stadtrat empfohlen hat. 
In der heutigen Sitzung gibt es dahingehend eine Premiere, als dass vier Frauen die Haushaltsreden halten werden. 
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons dankt den Mitgliedern des Finanzausschusses für die straffe Haushaltsberatung. Ihr Dank gilt zudem Frau Richter, Herrn Pellot und der gesamten Kämmerei für die gute Vorbereitung. Eingeschlossen in den Dank sind weiter auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die gemeinsam den Haushalt aufgestellt haben. 

Die Leiterin der Stadtkämmerei, Frau Richter, hält ihre Haushaltsrede.

Es folgen die Haushaltsreden von

  • Stadträtin Sommerweiß für die CSU-Fraktion
  • Stadträtin Brombeis für die BL-Fraktion
  • Bürgermeisterin Dorfmüller für die SPD-Fraktion
  • Stadtrat Brombeiß für die FB-Fraktion
  • Stadtrat Nüberlin für die FDP
  • Stadtrat Freiberg für die BU
  • Stadtrat Reich für die FW
  • Stadtrat Müller für die LI
  • Stadträtin Norff für die ÖDP
  • Stadtrat Dr. Rothfuß für die AfD

Die Haushaltsreden sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt der beigefügten Haushaltssatzung 2025 sowie dem Haushaltsplan 2025 zu.
  2. Der Finanzplan 2024 bis 2028 ist dem Haushalt beizufügen.
  3. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14.075.000 EUR werden für folgende Maßnahmen eingegangen:
Fahrzeuge Feuerwehr
554.000 EUR
GS Aeschach
300.000 EUR
MS Lindau
500.000 EUR
Zuschüsse an Kitas
7.646.000 EUR
Straßenbau / Instandsetzungen
650.000 EUR
Unterführung Wackerstraße
500.000 EUR
Neugestaltung Köchlinstraße
1.100.000 EUR
Brückensanierungen/-erneuerungen
500.000 EUR
Straßenbau allgemein
300.000 EUR
Geh-/Radwege
150.000 EUR
Alwindstraße
200.000 EUR
Maßnahmen Nahmobilitätskonzept
375.000 EUR
Sanierung von Ufermauern
200.000 EUR
Hochwasserfreilegung Ach
1.000.000 EUR
Verbesserungen in Friedhöfen
100.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Obermayr ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Download 2025 - Haushaltsrede ÖDP_.pdf
Download 2025 HH Rede FW Lindau (1).pdf
Download AfD Haushaltsrede 2025.pdf
Download Birgitt Richter Haushaltsrede 2025.pdf
Download BL Haushaltsrede 2025.pdf
Download Bürgerunion Haushaltsrede 2025.pdf
Download FB HH-2025.pdf
Download FDP Haushalt 2025(1).pdf
Download Finanzplan 2024 - 2028.pdf
Download Haushaltsrede CSU 2025_Presse.pdf
Download Haushaltssatzung 2025.pdf
Download LI HH 2025_.pdf
Download SPD Haushaltsrede 2025.pdf

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15. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 15

Sachverhalt

Stadtrat Freiberg spricht die erneut gesperrte Kemptener Straße an. Seiner Einschätzung nach hätten die Arbeiten gemeinsam parallel gemacht werden können und somit die erneute Sperrung vermieden werden können.

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler führt aus, dass es ursprünglich geplant war, letztes Jahr die Arbeiten abzuschließen. Die Leitungsarbeiten haben sich jedoch verzögert. Da sich die Leitungen in der Straßenmitte befinden, ist eine halbseitige Sperrung nicht möglich. Zudem haben sich die Vorgaben des Arbeitsschutzes erhöht. In einer Pressemitteilung wird dies nochmals deutlich gemacht. 

Stadtrat Kaiser spricht die Veranstaltung zum energetischen Quartierskonzept an und kritisiert, dass keine Vertreter der Stadtwerke Lindau vor Ort waren.

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass Herr Rösch sowie Herr Schmidutz-Ries auf einer Fortbildung waren.

Stadträtin Brombeis merkt an, dass der Fuß- und Radweg von der Bleichewiese an der Kreuzung Blauwiese zum Bahnhof hin verweist, es hier jedoch eine Absperrung gibt. Sie erkundigt sich, ob der Teilbereich hier geöffnet werden kann. Laut Aussage der Arbeiter dort sei dies ein Thema der GTL zu entscheiden, was möglich sei.

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, antwortet, dass es kein Thema der GTL ist, sondern eine Vorhabensträgermaßnahme. 

Datenstand vom 05.03.2025 13:45 Uhr