Datum: 03.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 16:05 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Stellenplan 2025
3 Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin - Wirtschaftsplan 2025
4 Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; Haushaltsplan 2025 und Finanzplan 2024 - 2028
5 Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Haushaltsberatungen 2025

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 03.02.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung. 

Die Oberbürgermeisterin übergibt an die Leiterin der Stadtkämmerei, Birgitt Richter, die anhand der Präsentation über den aktuellen Sachstand zum Haushaltsentwurf berichtet.

Dokumente
Download 20250203_E-Haushalt 2025_Haushaltsberatungen_Präsentation.pdf

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2. Stellenplan 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 03.02.2025 ö beschließend 2
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Allgemeine Ausführungen zur Aufstellung des Stellenplans und des Personalhaushalts 

  1. Organisatorischer Stellenplan
Im Stellenplan der Stadt Lindau (B) sind die für das Jahr 2025 benötigten Planstellen für Beamt/innen und Stellen für Arbeitnehmer/innen entsprechend der organisatorischen Zuordnung detailliert enthalten. Der Stellenplan bildet die Struktur der Stadtverwaltung und die konkrete Zuordnung, sowie die Zahl der Stellen ab. 

  1. Stellenplan zum Haushalt 
Im Stellenplan zum Haushalt sind zunächst alle Stellen enthalten, unabhängig davon, ob diese zum Stichtag besetzt oder vakant sind. 
Entsprechend dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und –wahrheit werden die Stellen entsprechend der Wochenarbeitszeit, also mit den sog. „Vollzeitäquivalenten“ (1 VZÄ entspricht 40/40 im Beamtenbereich und 39/39 im Tarifbereich) ausgewiesen. 
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BayKommHV-Kameralistik ist der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplans. Die Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans sind in § 6 BayKommHV-Kameralistik enthalten. 

  1. Personalhaushalt 
Der Stellenplan hat nach § 6 BayKommHV-Kameralistik die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen zu enthalten. Der Stellenplan zum Haushalt ist damit Grundlage für die Berechnung der Personalkosten. Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen, sowie die unbesetzten Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt. 

  1. Erläuterungen zum Stellenplan

Gegenüber der Beschlusslage zum Stellenplan vom 19.12.2023 haben sich durch Beschlüsse des Stadtrats folgende Änderungen ergeben: 
Im Bereich der neuen Kindertagesstätte „Schatzkiste“ haben sich die Eingruppierungen der stellvertretenden Leitung (zukünftig S15 TVöD), sowie der Leitung (zukünftig S16 TVöD) verändert, da diese abhängig von den Belegungszahlen der Kindertagestätte sind. Die Umsetzungen der internen Kandidatinnen und damit die Stellenplanänderungen, wurden durch den Hauptausschuss vom 13.06.2023 und vom 02.10.2024 beschlossen. 
Für das Museum werden vier weitere Stellen benötigt, damit es weiterhin möglich sein wird, Kunstausstellungen durchzuführen. Ferner wurden mit Beschluss des Stadtrats vom 23.10.2024 zwei Stellen für die Sachbearbeitung in der Liegenschaftsabteilung beschlossen. Um eine möglichst zeitnahe Besetzung dieser Stellen zu realisieren, wurde entschieden, diese bereits in den Nachtrag zum Stellenplan 2024 (Beschlussfassung am 27.11.2024) aufzunehmen. 

Im Zuge der Neuschaffung des Amtes „Standortförderung und Tourismus“ zum 01.10.2024 wurde die Stelle 200.001, die bisher bei der Kämmerei angegliedert war, dorthin verschoben und in eine Beschäftigtenstelle umgewandelt. 

Zudem wurde die neu geschaffene Stelle für die Sachbearbeitung Organisation aufgrund der Besetzung mit einem Beamten zum 01.01.2025 in eine Beamtenstelle (A11 BayBesG) umgewandelt. 

Aufgrund der Einstellung einer Sachbearbeiterin für das Obdachlosenwesen zum 01.07.2024 in Vollzeit, mit Beschluss des Stadtrats vom 15.05.2024, sind die Stellenanteile in S11b TVöD weggefallen, dafür haben sich die Stellenanteile in EG 9a TVöD um 0,9 Vollzeitäquivalente erhöht. 

Weitere Änderungen gegenüber dem Stellenplan aus der Beschlussvorlage aus 2023 ergeben sich durch veränderte Stellenbewertungen. Bei Änderung der Eingruppierung bzw. Höhergruppierungen liegt in der Regel ein externes Stellenbewertungsgutachten vor. Die Ergebnisse dieser Stellenbewertungsgutachten wurden jeweils in den Sitzungen des Hauptausschusses, beziehungsweise des Stadtrats, dargelegt und die Stellenplanänderungen beschlossen. 

Aufgrund der Übernahme der IML Immobilien Management Lindau (B) schlägt die Verwaltung vor, bereits mit Genehmigung des Haushalts eine Stelle im Hochbau auszuschreiben und entsprechend im Jahr 2025 eine zusätzliche Stelle im Stellenplan vorzusehen. Im Gegenzug soll eine im April 2026 durch Renteneintritt frei werdende Stelle im Hochbau nicht nachbesetzt und im Stellenplan entsprechend mit einem KW-Vermerk hinterlegt werden. Im Ergebnis handelt sich es um eine Stellenmehrung, die weniger als ein Jahr Bestand haben wird. Durch die personelle Verstärkung kann ein Teil der anfallenden Arbeiten, die zur Wartung und Sanierung der von der IML übernommenen, teilweise sehr renovierungsbedürftigen Gebäude, aufgefangen werden. Bei neun der Objekte handelt es sich um Einzeldenkmäler, eines steht unter Ensembleschutz. Diese Objekte erfordern ein überdurchschnittliches Maß an Personalstunden und fachlicher Kompetenz, weshalb eine vorübergehende Verstärkung der Abteilung erforderlich ist. 
 

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den vorliegenden Stellenplan 2025 wie dargelegt, mit einer zusätzlichen Stelle „Hochbauingenieur/in“ (Stelle 600.037) und dem KW-Vermerk auf der Stelle 600.027 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Gesamtübersicht Stellenplan 2025.pdf

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3. Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin - Wirtschaftsplan 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 03.02.2025 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der beigefügte Erfolgs-, Vermögens- sowie Finanzplan des Senioren- und Pflegeheimes Reutin wurde durch den Heimleiter, Herrn Höhne, erstellt.

Fachliche Bewertung

Der Erfolgsplan für das Jahr 2025 weist einen Jahresüberschuss i.H.v. 160 TSD € aus. Abzuwarten ist die anstehende Tarifverhandlung. 

Die Budgetverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Bezirk Schwaben im März 2024 verliefen positiv und konnten sowohl die Personalkosten als auch die inflationsbedingten Mehrkosten auffangen. Umsichtiges Wirtschaften lässt für 2024 einen Jahresüberschuss erwarten.
Der Jahresüberschuss aus 2024 wird als Rücklage für Investionen eingestellt.  
Auch weiterhin ist nicht beabsichtigt Kredite aufzunehmen.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den beigefügten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan und den Stellenplan 2025 des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Stellenplan Seniorenheim 2025.pdf
Download Wirtschaftsplan 2025_Erfolgsplan Reutin - Stand Juli 2024xls.pdf

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4. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; Haushaltsplan 2025 und Finanzplan 2024 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 03.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Haushaltsjahr 2024 des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung entwickelte sich in etwa entsprechend der Planung.
Das Thema Steuernachzahlungen ist zwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen und die laufenden Ansätze werden in Abstimmung mit der Steuerabteilung bzw. dem Steuerberatungsbüro festgelegt.
Der Überschuss des Regiebetriebes Parkraum wird für anstehende Parkraumprojekte (z.B. Parkhausbau) der Rücklage zugeführt.

Fachliche Bewertung

1.         Verwaltungshaushalt

Die 2023 erstmalig auf einzelne Parkplatzbereiche aufgeteilten Einnahmenansätze konnten nach der Anpassung für den Haushalt 2024 weitestgehend in etwa erreicht werden. Hier wurden nur noch geringfügige Anpassungen vorgenommen.

Nachrichtlicher Hinweis: Zusätzlich zu den aufgezeigten Parkgebühreneinnahmen des Regiebetriebes sind im städt. Haushalt 2025 für die nicht steuerbaren Parkplätze in den Straßenbereichen wiederum Parkgebühreneinnahmen i.H.v. 570.000 € angesetzt.

Die Mieten / Pachten betreffen weiterhin den Parkplatz Hartplatz Zech (Zufahrt über Privatgrund) sowie einen notwendigen, nicht erwerbbaren Grundstücksstreifen neben den Gleisen beim Parkplatz Bahnhof Reutin (Anmietung DB). 

Das Gesamtvolumen des VWH beträgt 4.249.300 €.

2.         Vermögenshaushalt

       Im Vermögenshaushalt sind folgende Investitionen geplant: 

a)        Umsetzung der beschlossenen Kennzeichenerfassung auf den Großparkplätzen durch einen externen Dienstleister. Für nicht im Leistungsportfolio des Dienstleisters enthaltene elektronische Hinweisterminals an den Parkplatzausfahrten (6 Stück) wird einmalig ein Betrag von 100.000 € angesetzt.

b)        Des Weiteren wird für die technisch notwendige Erneuerung bzw. Erweiterung des elektronischen Parkleitsystems (Austausch abgekündigter alter LCD- durch LED-Anzeigen oder alternativ vollständige Erneuerung sowie Beschaffung zusätzlicher Anzeigetafeln vor dem Parkplatz Reutiner Bahnhof, Höhe Lindaupark und am Europaplatz Ausfahrt Chelles-Allee / Insel) ein Maximalbetrag von 340.000 € vorgesehen (Befassung im Hauptausschuss am 25.02.2025 geplant; voraussichtliche Förderung der zuwendungsfähigen Kosten nach BayGVFG = 60 %. Sollte eine günstigere Variante beschlossen werden, kann der übersteigende Haushaltsansatz am Jahresende zusätzlich der Rücklage zugeführt werden).

Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Die Zuführung zu den Rücklagen beläuft sich voraussichtlich auf 756.100 €.

Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 1.475.100 €.

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2025 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Haushaltsplan 2025 und dem Finanzplan 2024 - 2028 des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download HH 2025 Anlage 1a VWH.pdf
Download HH 2025 Anlage 1b VMH.pdf
Download HH 2025 Anlage 2a Finanzplan VWH.pdf
Download HH 2025 Anlage 2b Finanzplan VMH.pdf
Download HH 2025 Anlage 3 Schulden.pdf
Download HH 2025 Anlage 4 Rücklagen.pdf

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5. Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Haushaltsberatungen 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 03.02.2025 ö beratend 5

Sachverhalt

Nach Art. 63 ff. hat die Stadt Lindau (B) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen sowie einen Haushaltsplan aufzustellen. 

Fachliche Bewertung

  1. Allgemeines

Die vorliegenden Entwürfe zum Haushalt 2025 und Finanzplan 2026 bis 2028 sind weiterhin geprägt von Kostensteigerungen aufgrund der aktuellen weltpolitischen Ereignisse. Die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise belastet ebenso wie die starken Preissteigerungen in vielen Bereichen, der Anstieg des Zinsniveaus und die durch erhebliche Tariferhöhungen deutlich gestiegene Personalausgaben. Die voraussichtliche Erhöhung des Kreisumlage-Hebesatzes um 4 Punkte belastet den städtischen Haushalt zusätzlich. 

Gleichzeitig bestehen einnahmeseitig Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen. Neben den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellt der hohe Investitionsbedarf der Stadt in Kombination mit einer überdurchschnittlichen Verschuldung eine zusätzliche Herausforderung dar.

Mit dem Haushalt 2025 wird der Regiebetrieb Krematorium in den Kernhaushalt eingegliedert. Ferner werden die Gebäude aus dem Eigenbetrieb IML wieder in den Kernhaushalt übernommen.

  1. Entwicklung Haushaltsvolumen

Jahr
Verwaltungshaushalt
EUR
Steigerung in %
Vermögenshaushalt
EUR
Steigerung in %
Gesamt-haushalt
EUR
Steigerung in %
2014
54.668.536
4,89
12.378.300
5,00
67.046.836
4,91
2015
59.342.736
8,55
14.599.962
17,95
73.942.698
10,29
2016
54.453.475
-8,24
9.143.754
-37,37
63.597.229
-13,99
2017
61.746.877
13,39
27.927.711
205,43
89.674.588
41,00
2018
63.723.426
3,20
26.321.386
-5,75
90.044.812
0,41
2019
63.831.323
0,17
23.787.786
-9,63
87.619.109
-2,69
2020
67.007.346
4,98
28.955.732
21,73
95.963.078
9,52
2021
73.326.057
9,43
30.286.117
4,59
103.612.174
7,97
2022 
78.892.933
7,59
23.671.848
-21,84
102.564.781
-1,01
2023 
82.527.671
4,61
43.538.473
83,93
126.066.144
22,91
2024 An-satz
79.952.948
-3,12
21.925.860
-49,64
101.878.808
-19,19
2025 Ent-wurf
93.644.000
17,12
24.728.010
12,78
118.372.010
16,19


  1. Zuführung zum Vermögenshaushalt (HH-St. 91000.86000) / Ordentliche Tilgung

Jahr
Zuführung zum Vermögens-HH
EUR
v.H. des 
Verwaltungs-HH
Ordentliche 
Tilgung
EUR
Differenz

EUR
2014
4.226.716
7,73
2.096.768
2.129.948
2015
9.838.528
16,58
2.167.161
7.671.367
2016
1.829.239
3,36
2.234.850
-405.611
2017
6.486.347
10,50
2.327.625
4.158.722
2018
6.890.143
10,81
2.575.312
4.314.831
2019
3.215.978
5,04
2.544.289
671.689
2020
5.424.902
8,10
2.550.901
2.874.001
2021
9.351.096
12,75
2.616.794
6.734.302
2022
9.438.264
11,96
3.391.415
6.046.849
2023
10.533.301
12,76
3.838.233
6.695.068
2024 Ansatz
184.960
0,23
4.125.000
-3.940.040
2025 Entwurf
5.285.880
5,64
3.975.000
1.310.880
2026 FiPl
2.039.000
2,17
3.805.000
-1.766.000
2027 FiPl
2.471.000
2,54
4.066.000
-1.595.000
2028 FiPl
1.672.000
1,68
4.491.000
-2.819.000

In den letzten 10 Jahren konnte im Jahr 2016 die ordentliche Tilgung nicht vollständig im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden; ansonsten wurde sie teils deutlich überschritten. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum rd. 67,23 Mio. EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, dies entspricht rd. 10,19% des Volumens des Verwaltungshaushalts. Die Zuführung lag in diesen 10 Jahren um rd. 40,89 Mio. EUR über der ordentlichen Tilgung. 

2024 liegt die Zuführung unter der ordentlichen Tilgung. Nach dem Bericht zur Haushaltswirtschaft vom Oktober 2024 ergeben sich Verbesserungen die die Differenz auf rd. 2,5 Mio. EUR reduzieren würden. Mit Blick auf die Jahresrechnung 2024 gehen wir davon aus, dass sich die Differenz noch leicht weiter reduzieren wird, rechnen aber nicht damit, dass die ordentliche Tilgung komplett durch die Zuführung gedeckt werden kann.

Im Entwurf 2025 liegt die Zuführung über der ordentlichen Tilgung. In diesem Jahr ist aber eine Betriebsmittelrückführung GTL für die Jahre 2022 und 2023 über rd. 2,15 Mio. EUR eingeplant und trägt maßgeblich zu diesem Ergebnis bei.

In den Finanzplanungsjahren 2026 bis 2028 kann die ordentliche Tilgung nicht im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden. Eine Ursache für diese negative Entwicklung bei der Zuführung ist die erwartete Erhöhung des Kreisumlage-Hebesatzes um 4 Punkte. Diese belastet den Kernhaushalt in Höhe von rd. 1,56 Mio. EUR (2025), rd. 1,70 Mio. EUR (2026 und 2027) und rd. 1,78 Mio. EUR (2028). Auch der zusätzliche Schuldendienst für Kreditaufnahmen belastet die Zuführungssituation.

  1. Entwurf Verwaltungshaushalt

Vergleich Verwaltungshaushalt 2025 gegenüber 2024
Einnahmen
2024
(Ansatz)
2025 (Entwurf)
Differenz

EUR
EUR
EUR
%
Grundsteuer A und B
5.331.000
5.820.000
489.000
9,17
Gewerbesteuer
20.050.000
22.000.000
1.950.000
9,73
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
19.150.000
20.250.000
1.100.000
5,74
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
3.120.000
3.070.000
-50.000
-1,60
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
1.005.000
1.020.000
15.000
1,49
Schlüsselzuweisungen
1.589.000
3.293.000
1.704.000
107,24
Sonstige allgemeine Zuweisungen
5.700.000
5.910.000
210.000
3,68
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
7.711.892
10.132.550
2.420.658
31,39
Mieten und Pachten
3.737.248
4.211.840
474.592
12,70
Erstattungen
1.863.687
1.876.580
12.893
0,69
Zuschüsse
7.141.748
9.815.180
2.673.432
37,43
Konzessionsabgaben
1.264.000
1.264.000
0
0.00
Sonstige
2.289.373
4.980.850
2.691.477
117,83
Gesamt (Gruppierung 0 - 2)
79.952.948
93.644.000
13.691.052
17,12

Die Ansätze bei den Steuern wurden unter Berücksichtigung der Steuerschätzung vom Oktober 2024 gebildet. 

Bei der Grundsteuer B wurde, wie im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen, eine Hebesatzerhöhung eingeplant. 

Der Ansatz der Gewerbesteuer orientiert sich an der bisherigen Entwicklung im Jahr 2024 und liegt damit deutlich höher als der Ansatz für 2024. Das derzeitige vorläufige Ergebnis 2024 beläuft sich auf 22,32 Mio. EUR. Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage deutet auf eine Rezession hin, sodass die konjunkturellen Aussichten für 2025 schwer einzuschätzen sind.

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird aufgrund der Steuerschätzung ein Anstieg erwartet.

Die Schlüsselzuweisungen sind aufgrund der geringeren Steuereinnahmen im Jahr 2023 sowie zusätzlichen Mitteln des Freistaat Bayern angestiegen.

Die Steigerung bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen beruht insbesondere auf der Spielbankabgabe.

Bei den Gebühren und zweckgebundenen Abgaben ergaben sich vor allem bei Obdachlosenunterkünften, Stadtmuseum, Leuchtturm, Krematorium (bisher Regiebetrieb) und Fremdenverkehrsbeitrag höhere Ansätze.

Bei den Mieten und Pachten summieren sich viele Anpassungen zu dem höheren Betrag. Hinzu kommt hier auch die Eingliederung der bisherigen IML-Gebäude und deren Mieteinnahmen.

Die Steigerung bei den Zuschüssen beruht insbesondere auf Zuschüssen für die Kinderbetreuung sowie das Deutschlandticket, denen auch höhere Ausgaben gegenüber stehen.

Unter Sonstige sind die Betriebsmittelrückzahlung der GTL für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von 2.147.000 EUR sowie höhere Verkaufserlöse, insbesondere im Museumsshop enthalten.

Ausgaben
2024 (Ansatz)
2025 (Entwurf)
Differenz

EUR
EUR
EUR
%
Personalausgaben
19.831.797
21.438.470
1.606.673
8,10
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
26.701.090
28.418.910
1.717.820
6,43
Zuweisungen und Zuschüsse
12.379.696
16.783.630
4.403.934
35,57
Zinsausgaben
1.638.405
1.529.110
-109.295
-6,67
Gewerbesteuerumlage
1.711.600
1.880.000
168.400
9,84
Kreisumlage
17.309.000
18.183.000
874.000
5,05
Zuführung zum Vermögenshaushalt
381.160
5.410.880
5.029.720
1.319,58
Sonstige
200
0
-200
-100,00
Gesamt (Gruppierung 4 - 8)
79.952.948
93.644.000
13.691.052
17,12

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst endet mit Ablauf des 31.12.2024. Nach Abschluss der Tarifverhandlungen rechnet die Besoldungsstelle bei den Personalausgaben mit einer Anpassung der Entgelte durch alle Entgeltgruppen und Stufen um ca. 3%. Bei den Beiträgen in der Sozialversicherung wurde eine Erhöhung von  ca. 1% einkalkuliert. Aufgrund der Eröffnung des Stadtmuseums und der Kita in Zech wurden zusätzliche Stellen eingeplant.

Die Steigerung beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand resultiert hauptsächlich aus der Eingliederung des Regiebetriebes Krematorium, der Übernahme diverser Gebäude aus dem Eigenbetrieb IML, der Eröffnung des Stadtmuseums und der Kita in Zech, höherem Gebäudeunterhalt, höheren Kosten für Leistungen der GTL sowie Kosten für den städtebaulichen Wettbewerb Reutin.

Insbesondere die Zuschüsse an Kindergärten, die Weiterleitung von Zuschüssen an die SVL (Deutschlandticket) sowie Defizitausgleich Stadtverkehr (bis 2024 noch im Vermögenshaushalt dargestellt) sind für die Steigerung bei Zuweisungen und Zuschüsse verantwortlich.

Geringere Steuereinnahmen im Jahr 2023 hätten eigentlich zu einem Rückgang der Kreisumlage auf.16.619.000 EUR geführt. Aufgrund der erwarteten Kreisumlage-Hebesatzerhöhung um 4 Punkte auf 46,5 Punkte ergibt sich stattdessen ein Anstieg der Kreisumlage auf 18.183.000 EUR. Ein Punkt bei der Kreisumlage entspricht im Jahr 2025 rd. 391.000 EUR. Die Stadt Lindau (B) ist nicht mehr in der Lage Umlagesatzerhöhungen bei der Kreisumlage aufzufangen. Die sich hieraus ergebende Mehrbelastung muss daher über eine Erhöhung des Hebesatzes bei den Steuern an die Bürgerinnen und Bürger bzw. an die Betriebe weitergegeben werden oder durch deutliche Reduzierungen der freiwilligen Leistungen finanziert werden. Im Finanzplan wurde für die Jahre 2026 bis 2028 ebenfalls ein Umlagesatz von 46,5 % zu Grunde gelegt.

  1. Entwurf Vermögenshaushalt

Die für den Haushalt 2025 auf Basis der aktuellen Beschlusslage angemeldeten Investitionen wurden von der Verwaltung nach den in der Sitzungsvorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.10.2022 dargestellten Kriterien priorisiert. Die Ergebnisse der Priorisierung sind in der Anlage „Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung)“ dargestellt. In den Haushalt 2025 wurden ausschließlich Projekte der Kategorien 1a (Begonnene Projekte) und 1b (Unaufschiebbare Pflichtaufgaben) übernommen (s. Spalte 3 der angefügten Aufstellung). Bei der Bildung der Ansätze wurden noch vorhandenen Mittel berücksichtigt, die ggf. auf 2025 übertragen werden.

Im Haushalt 2025 sind insbesondere die nachstehenden größeren Projekte (Ausgabeansätze >0,5 Mio. EUR) enthalten: 

HH-St.
Bezeichnung
Ansatz in Mio. EUR
21120.94000
GS Aeschach (Betreuungsgebäude)
0,80
21300.94020
MS Lindau (Standort Reutin)
1,15
32100.93540
Museale Strukturen
1,96
32100.94030
Stadtmuseum Cavazzen
3,00
46410.94100
Kita Zech
0,70
63000.96200
Brückensanierungen/-erneuerungen
0,50

Summe
8,11

Bei nahezu allen Projekten führen die deutlichen Preissteigerungen im Bausektor zu Mehrbelastungen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation und lassen damit eigentlich keinen Spielraum für neue Projekte. Insbesondere die Sanierung des Stadtmuseums Cavazzen schlägt mit weiteren 3 Mio. EUR zu Buche. Nennenswerte Nachförderungen, sind derzeit nicht zu erwarten.

Die Zuwendungen wurden u. a. auf Basis des erwarteten Maßnahmenfortschritts und der damit einhergehenden Mittelabruftermine veranschlagt.

Mögliche Verkaufserlöse wurden für 2025 mit 520.000 EUR (1. Rate Limare) veranschlagt. Es zeigt sich immer wieder, dass wesentlich mehr zeitlicher Aufwand für den Verkaufsprozess eingeplant werden muss. Der Kaufvertrag Limare konnte erst Ende 2024 zum Abschluss gebracht werden, obwohl mit der Vermarktung bereits Anfang 2022 begonnen wurde. Daher ist weiterhin eine realistische, ständig fortgeschriebene Planung der Verkaufserlöse erforderlich. Im Finanzplanungszeitraum wurden daher nur solche Verkaufserlöse aufgenommen, die von Bauamt und Kämmerei fachlich als realistisch angesehen wurden.

Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, müssen im Jahr 2025 Investitionskredite in Höhe von 3.480.000 EUR aufgenommen werden (s. Nr. 6 Schuldenstand und Schuldendienst). In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind weitere, erhebliche Kreditaufnahmen erforderlich, um die geplanten Investitionen finanzieren zu können.

  1. Schuldenstand und Schuldendienst

Investitionskredite
Jahr
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Nettokredit-
aufnahme
Stand 31.12.

EUR
2014
33.161.436
1.300.000
2.947.495
-1.647.495
31.513.941
2015
31.513.941
2.700.000
2.717.510
-17.510
31.496.431
2016
31.496.431
2.200.000
2.234.850
-34.850
31.461.581
2017
31.461.581
5.400.000
2.348.577
3.051.423
34.513.004
2018
34.513.004
4.490.000
6.799.837
-2.309.837
32.203.167
2019
32.203.167
3.000.000
3.495.983
-495.983
31.707.184
2020
31.707.184
6.650.000
3.226.032
3.423.968
35.131.152
2021
35.131.152
7.150.000
3.565.532
3.584.468
38.715.620
2022
38.715.620
33.669.369
4.685.602
28.983.767
67.699.387
2023
67.699.387
7.406.000
11.318.990
-3.912.990
63.786.397
Voraussichtliche Entwicklung:
2024*
63.786.397
3.110.000
3.985.590
-875.590
62.910.807
2025**
62.910.807
7.465.000
3.975.000
3.490.000
66.400.807
2026
66.400.807
7.415.000
3.805.000
3.610.000
70.010.807
2027
70.010.807
13.227.000
4.066.000
9.161.000
79.171.807
2028
79.171.807
10.769.000
4.491.000
6.278.000
85.449.807

Der Schuldenstand hat sich in den Jahren 2014 bis 2023 um 30,6 Mio. EUR erhöht. Darin enthalten sind die zum 01.01.2022 auf den Kernhaushalt übertragenen Darlehen des Bäderbetriebs (rd. 17,37 Mio. EUR).

*) Zum 01.01.2024 steigt der Schuldenstand im Kernhaushalt durch die Übertragung der Darlehen der Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement um rd. 3,11 Mio. EUR und zum 01.01.2025 durch die Übertragung der Darlehen des Regiebetriebes Krematorium um rd. 0,11 Mio. EUR an. 

**) Die 2024 eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 3,875 Mio. EUR wird voraussichtlich im Jahr 2025 aufgenommen. An Kreditaufnahmen sind im Haushalt 2025 3,48 Mio. EUR vorgesehen. Die ordentlichen Tilgungen betragen 3,975 Mio. EUR. Außerdem stehen im Haushaltsjahr 2025 Umschuldungen in Höhe von 5,08 Mio. EUR an. In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind Kreditaufnahmen in Höhe von 7,415 Mio. EUR, 13,227 Mio. EUR bzw. 10,769 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus stehen auch 2026 und 2028 jeweils Umschuldungen an.

Schuldendienst
Jahr
Zinslast
Ordentliche 
Tilgung
Schuldendienst

EUR
2014
1.310.474
2.096.768
3.407.242
2015
1.135.259
2.167.161
3.302.420
2016
1.080.642
2.234.850
3.315.492
2017
1.007.785
2.327.625
3.335.410
2018
942.178
2.575.312
3.517.490
2019
775.049
2.544.289
3.319.338
2020
684.566
2.550.901
3.235.467
2021
607.885
2.616.794
3.224.679
2022
746.348
3.391.415
4.137.763
2023
1.389.174
3.838.233
5.227.407
2024 Ansatz
1.638.405
4.125.000
5.763.405
2025 Entwurf
1.529.110
3.975.000
5.504.110
2026 FiPl
1.743.000
3.805.000
5.548.000
2027 FiPl
1.981.000
4.066.000
6.047.000
2028 FiPl
2.349.000
4.491.000
6.840.000

Bis 2021 stand einer ansteigenden ordentlichen Tilgung eine rückläufige Zinslast gegenüber, die aus dem niedrigen Zinsniveau in diesem Zeitraum resultiert. Der Schuldendienst lag nach dem Rechnungsergebnis im Jahr 2021 um rd. 182 TEUR niedriger als im Jahr 2014. Ab dem Jahr 2022 erfolgt ein deutlicher Anstieg der ordentlichen Tilgung, der nicht durch eine weiter sinkende Zinslast ausgeglichen werden kann. Vielmehr steigt auch die Zinslast aufgrund des inzwischen deutlich gestiegenen Zinsniveaus ab 2022 an. Der Anstieg 2022 ist auch durch die Übertragung der Investitionskredite des Bäderbetriebs zu begründen. Kreditaufnahmen führen zu einem weiteren Anstieg des Schuldendienstes.

  1. Allgemeine Rücklage

Jahr
Stand 01.01.
Zuführung
Entnahme
Stand 31.12.

EUR
2014
11.715.500
24
856.368
10.859.156
2015
10.859.156
2.052.383
909
12.910.630
2016
12.910.630
0
1.558.835
11.351.795
2017
11.351.795
0
593.901
10.757.894
2018
10.757.894
74.647
281
10.832.260
2019
10.832.260
0
1.439.557
9.392.703
2020
9.392.703
0
2.028.720
7.363.983
2021
7.363.983
2.656.108
511
10.019.580
2022
10.019.580
4.915.613
0
14.935.193
2023
14.935.193
5.299.203
0
20.234.396
Voraussichtliche Entwicklung:
2024
20.234.396
0
8.300.000
11.934.396
2025
11.934.396
0
5.000.000
6.934.396
2026
6.934.396
0
0
6.934.396
2027
6.934.396
0
0
6.934.396
2028
6.934.396
0
0
6.934.396

Unter Berücksichtigung der gebundenen Rücklagenmittel sowie der Mindestrücklage verbleiben aus heutiger Sicht keine verfügbaren Rücklagenmittel.

  1. Verpflichtungsermächtigungen

Im Haushalt 2025 sind Verpflichtungsermächtigungen für folgende Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahme
EUR
Fahrzeuge Feuerwehr
554.000
GS Aeschach
300.000
MS Lindau
500.000
Zuschüsse an Kitas
7.646.000
Straßenbau / Instandsetzungen
650.000
Unterführung Wackerstraße
500.000
Neugestaltung Köchlinstraße
1.100.000
Brückensanierungen/-erneuerungen
500.000
Straßenbau allgemein
300.000
Geh-/Radwege
150.000
Alwindstraße
200.000
Maßnahmen Nahmobilitätskonzept
375.000
Sanierung von Ufermauern
200.000
Hochwasserfreilegung Ach
1.000.000
Verbesserungen in Friedhöfen
100.000
Summe
14.075.000

Die Beträge wurden im Finanzplan entsprechend dem erwarteten Maßnahmenfortschritt in Form von Ausgabeansätzen auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt.

  1. Finanzplan

Der Finanzplan 2024 bis 2028 ist dem Haushalt 2025 beizufügen. Der Finanzplan gibt einen Überblick über die mittelfristige Entwicklung und zeigt auf, dass die Stadt die beschlossenen Investitionsprojekte nur durch Kreditaufnahmen und Grundstücksverkaufserlöse finanzieren kann. Finanzielle Spielräume sind nicht erkennbar.

In 2026 bis 2028 wird nach derzeitiger Planung die ordentliche Tilgung (Mindestzuführung) nicht aus dem Verwaltungshaushalt gedeckt. Hier besteht noch Konsolidierungsbedarf. 

Die bisherigen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung müssen unverändert fortgesetzt und ggf. noch weiter intensiviert werden. In Anbetracht der geplanten Investitionen insbesondere im Pflichtaufgabenbereich, muss der freiwillige Leistungsbereich zunehmend kritisch hinterfragt werden. Einnahmemöglichkeiten, Einsparpotenziale und Optimierungsmöglichkeiten müssen noch konsequenter ausgeschöpft werden.

Auf die Ausführungen zur Kreisumlage (Nr. 4 Entwurf Verwaltungshaushalt) wird verwiesen.

  1. Zuschussanträge

Die bisher der Stadtkämmerei vorliegenden Zuschussanträge sind als Anlage beigefügt. Zusätzliche Mittel können nur in den Haushalt aufgenommen werden, wenn an anderer Stelle entsprechende Einsparungen beschlossen werden.

  1. Anmerkung

Die beigefügten Unterlagen können sich aufgrund geänderter Sachverhalte bis zum Beginn der Haushaltsberatungen noch ändern.

Anlagen:
  • Gruppierungsübersicht
  • Finanzplan
  • Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung)
  • Zuschussanträge
  • Schaubilder
  • Verwaltungshaushalt
  • Vermögenshaushalt

Diskussionsverlauf

Es werden die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes Seite für Seite durchgegangen; im Anschluss die Maßnahmen des Vermögenshaushaltes. Die Stadträte können ihre Rückfragen stellen. Diese werden entweder gleich von den anwesenden Amts-/Abteilungsleiter beantwortet oder im Nachgang der Sitzung.

Verwaltungshaushalt:
Seite 4 (HHSt. 02000.52200):
Stadtrat Hübler möchte eine Aufstellung über die Kosten (Wartung, Anschaffung) für Hard-/Software vorgelegt bekommen; evtl. in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses.
Leiter des Amtes Organisationsentwicklung & Digitalisierung, Jörg Denkel, sagt eine Aufstellung zu.

Vermögenshaushalt (Querliste mit Priorisierung):
Seite 12 von 23 Nr. 5:
Stadtrat Hübler stellt den Antrag die 30.000 € für Stromversorgung (73000.95770) in den Haushalt 2025 einzustellen. Als Deckungsvorschlag soll eine Maßnahme bei GTL dienen.

Seite 19 von 23 Nr. 16:
Stadtrat Müller schlägt vor die Maßnahme im Wäsen (58000.95770) i. H. v. 75.000 € zu streichen und das Geld für die Stromversorgung zu nehmen.
Stadtrat Brombeiß schlägt vor die restlichen 45.000 € für die Erneuerung der Sanitäranlagen im Freizeitzentrum Oberreitnau (76500.94300) einzustellen.
Abstimmung: 13:0

Stadtrat Jöckel wünscht sich, dass die Verwaltung nicht die kompletten Haushaltsmittel verplant, sondern ein Reservebetrag übriglässt, damit der Finanzausschuss etwas Spielraum hat.

Folgende Anfragen werden im Nachgang per E-Mail an die Mitglieder des Finanzausschusses beantwortet:

  • Höhe der Konzessionsabgabe – Wurde die höhere Einwohnerzahlt berücksichtigt?
  • Warum weist der Unterabschnitt Krematorium im Kernhaushalt Defizit auf; im Regiebetrieb wurden Gewinne erzielt?
  • Warum werden keine Tantiemen für die Aufsichtsratstätigkeit gebucht?
  • - Warum werden Aufwandsentschädigungen für Feldgeschworene von der Stadt bezahlt und nicht vom Landratsamt?
  • Warum sind keine Strom- und Heizkosten für die Kita Zech eingestellt?

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den im Finanzausschuss erarbeiteten Entwurf des Haushaltsplanes 2025 zu verabschieden und den Finanzplan 2024 – 2028 dem Haushaltsplan beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - Gruppierungsübersicht 2025.pdf
Download Anlage 2 - Finanzplan 2024 - 2028.pdf
Download Anlage 3_Vermögenshaushalt 2025_Maßnahmen Priorisierung.pdf
Download Anlage 4 - Zuschussanträge 2025.pdf
Download Anlage 5 - Schaubilder_2025.pdf
Download Anlage 6 - Verwaltungshaushalt 2025.pdf
Download Anlage 7 - Vermögenshaushalt 2025.pdf

Datenstand vom 10.02.2025 13:51 Uhr