Datum: 20.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:04 Uhr bis 17:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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20.02.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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20.02.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Leiterin der Stadtkämmerei, Birgitt Richter, gibt bekannt, dass die Haushaltberatungen für das HH-Jahr 2026 im Januar oder Februar 2026 stattfinden werden. Diese Vorgehensweise wurde auch mit der Rechtsaufsicht abgesprochen und wird begrüßt.
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3. Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindau (B)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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20.02.2025
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ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) erhebt seit dem 01.01.2006 eine Zweitwohnungssteuer.
Bemessungsgrundlage für die Veranlagung der Zweitwohnungssteuer ist seit dem 01.01.2020 die Nettokaltmiete. Bei vermieteten, zweitwohnungssteuerpflichtigen Wohnungen kann die Nettokaltmiete dem Mietvertrag entnommen werden.
Für den überwiegenden Teil der zweitwohnungssteuerpflichtigen Wohnungen gibt es aber keine vertraglich festgelegte Nettokaltmiete, da die Wohnungen von den Eigentümern selbst genutzt werden. In diesen Fällen muss die Stadt Lindau (B) die Nettokaltmiete schätzen.
Um diese Schätzung auf einer weitestgehend rechtssicheren Grundlage durchführen zu können, hat die Stadt Lindau (B) im Jahr 2020 das EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Sinzing mit der Ermittlung der Nettokaltmiete und dem Erstellen eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.
Zur Aktualisierung der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer hat die Stadt Lindau (B) vor, ein neues Gutachten erstellen zu lassen und die Nettokaltmiete ab dem 01.01.2026 entsprechend anzupassen.
Aufgrund der mit der Firma EMA gewonnenen positiven Erfahrungen sowie des bereits vorhandenen Berechnungsmoduls für die Nettokaltmiete schlägt die Stadt Lindau (B) vor, das Gutachten erneut von der Firma EMA erstellen zu lassen.
Hierfür würde zunächst wie im Jahr 2020 eine repräsentative Befragung Lindauer Haushalte über Fragebögen und anschließend eine entsprechende Auswertung erfolgen.
Im Gegensatz zur Befragung im Jahr 2020 sollte die bevorstehende Befragung verpflichtend sein, da hierdurch die Antworten qualitativ höherwertiger ausfallen und damit besser verwertbar sind. Auch ist die Anzahl der zurückgesandten Fragebögen entsprechend höher, wodurch weniger Haushalte angeschrieben werden müssen, was letztendlich zur Minderung der Portokosten führen wird.
Fachliche Bewertung
In der Stadt Lindau (B) werden aktuell ca. 520 Wohnungen zur Zweitwohnungssteuer veranlagt, davon ca. 15 % Mietwohnungen und ca. 85 % Eigentumswohnungen.
Die jährlichen Einnahmen betragen ca. 900.000 €.
Durch die Aktualisierung der Nettokaltmieten aufgrund des Gutachtens werden mit großer Wahrscheinlichkeit höhere Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer erzielt.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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30.000 €
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Haushaltsstelle
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03000.65580
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Obermayr hat die nachfolgenden Fragen bereits vor der Sitzung angefragt, die von der Verwaltung, per E-Mail, an alle Mitglieder des Finanzausschusses beantwortet wurden.
In der Sitzung wird es nochmal wiedergegeben.
- Auch im Mikrozenzus wurden meines Wissens Daten zur Miete erhoben. Sind die vergleichbar und wären sie als Datengrundlage für die Zweitwohnsitzsteuer belastbar?
Antwort Verwaltung:
Ein Gutachten über die Höhe der ortsüblichen Nettokaltmiete ist eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer. Die Daten vom Mikrozensus sind hierfür nicht ausreichend, da diese die ortsübliche Vergleichsmiete nicht abbilden. Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik werden hier nur stichprobenartig einzelne Straßen und deren Objekte herangezogen. Zudem werden beim Mikrozensus bestimmte - für die Höhe der Nettokaltmiete in einer bestimmten Gemeinde/Stadt entscheidende Faktoren (z.B. Fußbodenausstattung, Aufzug, Einbauküche, etc.) - nicht abgefragt.
- Wenn Daten mit Ortsbezug erhoben werden, sollten die auch für eine Auswertung zur Verfügung stehen. Beispielsweise um Mietpreise oder den Anteil von Mietwohnungen in den verschiedenen Quartieren zu vergleichen. Die Quartiere sollten dabei eine vernünftige Größe haben, um die Anonymität der einzelnen Datenpunkte sicherzustellen, andererseits klein genug um genügend Cluster zu bekommen. Ist das vorgesehen?
Antwort Verwaltung:
Zweck der Durchführung der Befragung ist die Bestimmung der ortsüblichen Nettokaltmiete zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Lindau (B). Diese Datenerhebung ist durch Satzung
anzuordnen (Art 23 Satz 1 des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG)). Ein anderer Zweck ist in dieser Satzung nicht vorgesehen und müsste auch dem Zweck nach begründet werden. Die von Ihnen erwähnten Vergleiche wären auch aus dem zu erstellenden Gutachten nicht zu entnehmen. Hierfür wäre grundsätzlich ein anderer Arbeitsauftrag notwendig, der weitere Kosten verursachen würde.
Stadtrat Müller möchte wissen, ob durch die Umfrage höhere Einnahmen zu erwarten sind und wie hoch die Kosten für das Gutachten sind.
Leiterin der Stadtkämmerei, Birgitt Richter, antwortet, dass die Kosten für das Gutachten bei 30.000 € bis ca. 45.000 € liegen werden. 30.000 € sind im Haushalt eingeplant, bei höheren Kosten wird es über das Amtsbudget abgedeckt.
Leiter der Steuerabteilung, Michael Schäfer antwortet, dass es langfristig mit höheren Einnahmen zu rechnen ist. Zahlen kann er nicht nennen.
Stadträtin Rundel möchte wissen, ob Bußgelder verhängt werden können, wenn die Abfrage verpflichtend ist.
Leiter der Steuerabteilung meint, dass die Verhängung von Bußgeldern wahrscheinlich möglich wäre. Diese Möglichkeit wird geklärt und die Antwort nachgereicht.
Stadtrat Freiberg möchte wissen, warum ein teures Gutachten benötigt wird; ob eine Indexierung nicht ausreichend wäre und ob die Befragung und Auswertung nicht von der Verwaltung gemacht werden kann.
Leiterin der Stadtkämmerei antwortet, dass eine Indexierung nicht rechtssicher ist. Nur ein Gutachten oder ein Mietspiegel geben Rechtssicherheit.
Von der Verwaltung kann die Auswertung nicht gemacht werden, da es sich um eine empirische Auswertung mit Fachwissen handelt.
Stadtrat Hübler meint, dass das Landratsamt Lindau ähnliche Daten erhebt, vielleicht kann man dort nachfragen und die Daten für das Gutachten verwenden.
Leiter der Steuerabteilung bedankt sich für den Hinweis und sagt zu beim Landratsamt anzufragen.
Stadtrat Hotz warnt davor einen Mietspiegel für Lindau einzuführen. Die Kosten für die Erstellung würden sich auf ca. 200.000 € belaufen und die Mieten würden enorm steigen, da eine Mieterhöhung mit einem Mietspiegel viel einfacher ist.
Die Oberbürgermeisterin meint, dass man über diesen Beschlussvorschlag abstimmen kann, unabhängig davon, ob man die Daten vom Landratsamt benutzen kann oder nicht. Eine Nachfrage beim Landratsamt wird erfolgen.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den als Anlage beigefügten Entwurf der
„Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindau (B)“
als Satzung.
Lindau, 20.02.2025
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Bildung von Haushaltsausgaberesten im Jahr 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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20.02.2025
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Die Anordnungsstellen haben die Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) beantragt. Diese Reste wurden bei der Haushaltsaufstellung 2025 in voller Höhe berücksichtigt.
Fachliche Bewertung
Nach Prüfung durch die Stadtkämmerei, wurden die in der Anlage beigefügten HAR-Übertragungen durch die Oberbürgermeisterin verfügt.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Anzahl und die Höhe der Haushaltsreste erheblich reduziert von 16.468.588 € auf nunmehr 10.910.064 €. Investitionsmaßnahmen aus den Vorjahren werden 2025 weiter abgearbeitet.
Bei der Haushaltsplanung ist auch weiterhin auf Priorisierung der Investitionen zu achten und dass nur solche Maßnahmen und Beträge hierfür aufgenommen werden, die im Haushaltsjahr auch umsetzbar sind.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Diskussionsverlauf
Grundsätzlich wird bemängelt, dass immer noch zu viele Haushaltsreste übertragen werden.
Leiterin der Stadtkämmerei, Birgitt Richter, versichert, dass dieses Jahr viel genauer und restriktiver die Reste übertragen wurden, z. B. Maßnahmen, die seit 2 Jahren nicht begonnen wurden, wurden nicht übertragen.
Stadträtin Rundel meint, dass die Fahrrinne im Kleinen See (56110.95200) jetzt endlich ausgebaggert werden muss, da das Geld seit Jahren übertragen wird und nichts passiert.
HHSt. 21140.94000 Verbesserungen GS Hoyren
Es beginnt eine lange Diskussion, warum Gelder für Container übertragen werden sollen, obwohl es die Containerlösung nicht geben wird.
Leiterin der Stadtkämmerei und die Oberbürgermeisterin erläutern, dass die Gelder auch für andere Schulen eingesetzt werden sollen, aber auf dieser HHSt. zu übertragen sind. In der haushaltslosen Zeit können mit Haushaltsresten neue Aufträge vergeben und Maßnahmen gestartet werden.
Die Stadträte möchten eine Abstimmung über einen Sperrvermerk auf dieser HHSt., welcher die Summe von 150.000 € übersteigt.
Die Oberbürgermeisterin lässt über den Sperrvermerk abstimmen.
Abstimmung: 5:8
Beschluss
Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage Haushaltsausgabereste 2024.pdf
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5. Kindertageseinrichtung Vier-Lindenquartier; Außerplanmäßige Ausgaben auf Haushaltsstelle 46400.98880 (Sonderzuschüsse für Ausstattungen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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20.02.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Rahmen der SoBon (Sozialgerechte Bodennutzung) erstellt die Firma i+R im Bebauungsgebiet Vier-Linden-Quartier eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung. Diese Kita wird Mitte 2025 fertig gestellt. I+R stellt für die Innenausstattung eine Ausstattungspauschale in Höhe von 129.000 € zur Verfügung. Der Betrag wird Ende Januar an die Stadt Lindau überwiesen.
Fachliche Bewertung
Die Stadt Lindau (B) schreibt aktuell die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung im Vier-Linden-Quartier aus. Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise von einem kommunalen Träger wie auch von freigemeinnützigen und sonstigen Trägern betrieben werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen (Subsidiaritätsprinzip nach SGB VIII und BayKiBiG).
Der Träger, der den Zuschlag für die Kita erhält, soll die Ausstattungspauschale für den Betrieb rechtzeitig erhalten, um alle Anschaffungen zu tätigen.
Da es sich um eine außerplanmäße Ausgabe handelt, ist folgende Verstärkung notwendig:
Haushaltsstelle 46400.98880 Sonderzuschüsse für Ausstattungen 129.000 €
Deckungsvorschlag durch Mehreinnahmen:
Haushaltsstelle 46400.36700 Zuschüsse von Unternehmen 129.000 €
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Beschluss
Die Haushaltsstelle 46400.98880 (Sonderzuschüsse für Ausstattungen) wird um 129.000 € verstärkt. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen auf der Haushaltsstelle 46400.36700 (Zuschüsse von Unternehmen) in Höhe von 129.000 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2025 12:41 Uhr