Datum: 07.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:17 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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15. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hotz eröffnet die 15. öffentliche Sitzung des Stadtrates und begrüßt die anwesenden Gäste sowie Vertreter der Presse. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Gegen die Tagesordnung gibt es keine Einwände, sie gilt daher als genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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15. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es werden keine Bekanntgaben vorgebracht.
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3. Fortschreibung der Wohnbedarfsanalyse für Lindau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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15. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
1. Ausgangslage
Als Bestandteil des ISEK wurde im Jahre 2015 eine Wohnflächenbedarfsanalyse erarbeitet. Diese Untersuchung sollte im Hinblick auf den Wohnraummangel eine Zielgröße von Wohneinheiten vorgeben, die bis zum Jahr 2030 umzusetzen sind, um den demografischen Entwicklungen gerecht zu werden und den Bedarf abzudecken. Im Ergebnis wurde von ein Bedarf von 1.800 Wohnungen bis 2030 ermittelt, was im Schnitt eine Fertigstellung von 118 Wohnungen pro Jahr ergab.
Im Zuge der überdurchschnittlich regen Bautätigkeit der letzten Jahre und im Hinblick auf anstehende Großprojekte wie die Bahnflächen in Reutin, soll die Wohnbedarfsanalyse nun aktualisiert werden. Im Hinblick auf die üblichen langen Entwicklungszeiträume städtebaulicher Projekte wurde für die jetzt vorliegende Aktualisierung ein Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2040 vorgegeben. Damit sind die aktuell bekannten Quartiersentwicklungen abgedeckt, also auch jene Projekte, die nicht Gegenstand des ISEK waren.
Der vollständige Bericht zur Wohnraumbedarfsberechnung ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die Beschlussvorlage soll einen Überblick über den komplexen Sachverhalt und die wesentlichen Aussagen der Wohnraumbedarfsberechnung geben. Die nachfolgenden Inhalte sind ihr entnommen und stark verkürzt wiedergegeben.
2. Grundlegendes zur Bevölkerungsentwicklung
2.1 Bevölkerungsentwicklung
Lindau hat mit Stand vom 31.12.2020 einen Einwohnerstand von 25.543 Bewohnern. Das stellt den höchsten Stand an Einwohnern seit Mitte der 1970er Jahre dar.
Lindau stellt dem Prognos Zukunftsatlas nach ein Landkreis mit hohen Chancen dar und belegt im Gesamtranking Platz 62 von 401 bundesdeutschen Landkreisen. Im Hinblick auf das Kriterium Innovationskraft belegt Lindau sogar Rang 27, was grundsätzlich auf ein ökonomisches Potenzial schließen lässt. Gefährdungen sind insbesondere in der Demografie und dem Arbeitskräftemarkt gegeben.
Die Altersstruktur in der Stadt Lindau weist einen starken Anteil der über 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung auf. Dieser liegt mit rund 25 % überdurchschnittlich hoch, d.h. der Anteil der über 64-Jährigen liegt deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises, des Regierungsbezirks und des Freistaats. Gleichzeitig ist der Anteil der 30- bis unter 50-Jährigen im Vergleich zum Jahr 2000 stark gesunken, in absoluten Zahlen um rund 300 Personen.
Auf Grund der vorhandenen Altersstruktur ist das Geburtensaldo in Lindau negativ. Es werden weniger Kinder geboren, als Sterbefälle eintreten. Dennoch ist Lindau in den letzten 20 Jahren um 1.669 Einwohner gewachsen. Das heißt, dass das Bevölkerungswachstum von rund 7 % zwischen dem Jahr 2000 und 2020 allein durch Wanderungszugewinne entstanden ist. Die Wanderungsbilanz ist seit vielen Jahren positiv und gleicht das Geburtendefizit aus.
Seit dem Jahr 2010 liegen die Wanderungszugewinne im Vergleich zu den davorliegenden Jahren überdurchschnittlich hoch. Der Höchstwert wurde im Jahre 2015 erreicht, als über 2.400 Menschen nach Lindau zogen, was allein in diesem einen Jahr zu einem absoluten Bevölkerungszugewinn von 446 Einwohnern führte.
2.2 Arbeitsplatzentwicklung
Die Arbeitsplatzentwicklung in Lindau ist grundsätzlich positiv. Im Zeitraum von 2008 bis 2019 stieg die Zahl der Arbeitsplätze von 10.785 auf 13.086 an, was einem Zuwachs von 2.211 Arbeitsplätzen entspricht. Besonders im Bereich der Unternehmensdienstleistungen hat sich die Zahl der Arbeitsplätze von 1.561 auf 3.049 fast verdoppelt.
Gleichzeitig geht die Steigerung der Arbeitsplätze relativ parallel mit der Steigerung der Einpendlerzahlen einher. Dies kann als Indiz gewertet werden, dass im betreffenden Zeitraum nicht genug Wohnraum im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt wurde. Es kann angenommen werden, dass bei passendem Wohnraumangebot ein Teil der Einpendler ihren Wohnort nach Lindau verlegen würden.
Vergleicht man die Beschäftigtenentwicklung von Stadt und Landkreis fällt eine höhere Arbeitsplatzdynamik auf Seiten des Landkreises auf. Grundsätzlich ist aber von einer höheren Arbeitsplatzdynamik in urbanen Räumen als im ländlich geprägten Raum auszugehen. Dass diese Entwicklung in Lindau genau gegenläufig ist, kann als Indikator für fehlende Gewerbeflächen im Stadtgebiet gedeutet werden. Die aktuell in Bearbeitung befindliche Gewerbeflächenuntersuchung wird hier detailliertere Aussagen treffen. Gleichzeitig kann auch die Verfügbarkeit von einem passenden Wohnraumangebot dazu führen, dass ansiedlungsfreudige Unternehmen Standorte im Landkreis bevorzugen.
3. Wohnungsbestand und -fertigstellungen
Der Wohnungsbestand in der Stadt Lindau steigt kontinuierlich. Seit 2013 sind 1.105 Wohnungen neu gebaut wurden. Waren im Jahr 1995 noch 11.807 Wohnungen vorhanden, stieg dieser Wert im Jahre 2013 auf 13.203 Wohnungen und auf 14.308 im Jahre 2020.
Seit dem Beschluss des ISEK im November 2015 wurden in den nachfolgenden Jahren 2016 bis 2020 insgesamt 732 Wohneinheiten fertiggestellt. Die im ISEK geforderten rund 1.800 Wohneinheiten bis 2030 wurden damit noch nicht erreicht, bleibt die Bautätigkeit ähnlich hoch wie heute, wird dieses Ziel aber erfüllt.
Besonders seit 2015 wurden viele Wohnungen fertiggestellt, von 2015 bis 2020 im Schnitt 158 Wohneinheiten. Im Vergleich dazu wurden seit 1988 bis 2020 im Schnitt nur rund 100 Wohneinheiten fertiggestellt. Die fertiggestellten Wohnungen wurden zwischen 2016 bis 2019 mit einem Anteil von 86 % bis 95 % im Geschosswohnungsbau errichtet.
Vergleicht man die Fertigstellungszahlen von familienfreundlichen Ein- und Zweifamilienhäusern in der Stadt und im Landkreis fällt auf, dass im Landkreis bei doppelter Einwohnerzahl fast viermal so viele Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut wurden.
4. Prognosevarianten zur die Bevölkerungsentwicklung
4.1 Grundsätzliches
Zur Bedarfsermittlung werden verschiedene Varianten erarbeitet, um unterschiedliche Entwicklungen aufzeigen zu können. Neben einer Null- (V 0) und einer Variante mit anhaltend hoher Bautätigkeit (V 2) wird eine Realvariante (V 1) ermittelt, die ein möglichst realistisches Szenario abbildet.
4.2 Nullvariante V 0
Die Nullvariante bildet den unteren Rand des Prognosekorridors dar, es wird von einem moderaten Bevölkerungswachstum ausgegangen, Bevölkerungswachstum. Wanderungsbewegungen und Baufertigstellungen entsprechen dabei dem Schnitt der letzten 20 Jahre. Es ergibt sich eine Wachstumsrate von 0,3 % / Jahr. Bis zum Jahr 2040 ergibt sich so eine Zahl von 27.281 Einwohnern.
4.3 Variante Hohe Entwicklung V 2
Die Variante V 2 bezieht sich auf das hohe Wachstum der letzten 5 Jahre und nimmt an, dass diese Werte bis zum Jahr 2040 unverändert bleiben. Es ergibt sich eine Wachstumsrate von 0,7 % / Jahr. Das bedeutet eine Einwohnerzahl von 29.349 bis 2040.
4.4 Realvariante V 1
Die Realvariante V 1 versucht ein möglichst wirklichkeitsgetreues Szenario bis zum Jahr 2040 abzubilden. Ausgehend von der Annahme, dass die durchschnittliche Bautätigkeit der letzten 20 Jahre nicht ausgerecht hat, um den Wohnraumbedarf zu decken, wird hier von einem erhöhten bemühen ausgegangen, den Wohnbedarf in Lindau bis 2040 zu decken. Es wird ein jährliches Bevölkerungswachstum von 0,5 % zu Grunde gelegt, worauf bis 2040 mit 28.346 Einwohnern in Lindau zu rechnen ist. Damit liegt die Variante V 1 mit ihren Annahmen genau zwischen den Varianten V 0 und V 2.
Aus diesem Grund bezieht sich die Wohnbedarfsermittlung bis 2040 auf diese Variante.
5. Wohnraumbedarf bis 2040
5.1 Bestandteile für die Bedarfsermittlung
Basierend auf der Variante V 1 setzt sich die Bedarfsermittlung aus drei Bestandteilen zusammen:
Es ergibt sich ein Bevölkerungswachstum von 0,5 % / Jahr
Die Haushaltsgrößen von aktuell 1,8 sinkt moderat weiter auf 1,77. Dennoch steigt der Wohnraumbedarf durch sich verändernde Haushaltsstrukturen weiter.
- Bedarf an Wohneinheiten durch Wohnungsabgang (Abriss, Umwandlung, Zusammenlegung)
Hier wird eine jährliche Abgangsquote von 0,3 % (3 Wohnungen von 1000 jährlich) angenommen. Auch das LfU rechnet mit dieser Quote in ihrer Flächenmanagement-Datenbank.
5.2 Wohnungsbedarf bis 2040
Auf Grundlage von Variante V 1 und der unter 5.1 genannten Werte ergibt sich ein Bedarf von 2.610 Wohneinheiten bis zum Jahr 2040. Dies bedeutet eine jährliche Bautätigkeit von 130 Wohnungen / Jahr.
5.3 Wohnbedarf nach Wohntypen
Im Hinblick auf die demographische Entwicklung ist von einem steigenden Bedarf an kleinen und mittleren Wohnungen auszugehen. Die bereits genehmigten Baugenehmigungen reichen nicht aus, diesen Bedarf zu decken. Vor allem Senioren, Paare ohne Kinder und Single-Haushalte werden bezüglich der Nachfrage an Bedeutung gewinnen.
Gleichzeitig wird nach wie vor familienfreundlicher Wohnraum benötigt. Unter der Leitlinie der Innenentwicklung gilt es, Baulücken zu schließen und nachzuverdichten. In den Ein- und Zweifamilienhausgebieten ist ein Generationenwechsel zu vollziehen.
6. Handlungsempfehlungen
Neben der Schaffung des unter 5. genannten Wohnraumbedarfs und Wohnungsmixes sind flankierende Maßnahmen zu ergreifen, um die städtische Wohnraumpolitik weiter zu begleiten. Es wird empfohlen, eine detaillierte Begutachtung der Baulandreserven durchzuführen, bezogen auf Baulücken, unbebaute Flächen in Bebauungsplänen sowie Konversionsflächen. Zudem sollte ein Monitoring erfolgen, um den Wohnraumbedarf kontinuierlich fortzuschreiben. Das gleiche gilt für den Bestand an Ferienwohnungen wie auch an Leerständen.
Hinsichtlich einer quantitativen Aufteilung der oben genannten 130 Baufertigstellungen an Wohnungen pro Jahr bis 2040 können wie folgt Empfehlungen ausgesprochen werden:
- Die Altersjahrgänge der 20-30 Jährigen bilden mit jeweils ca. 250- 300 Personen pro Jahrgang ein Potenzial hinsichtlich Auflockerungsbedarf für Mietwohnraum kleinerer Wohnungen.
- Das Gleiche gilt für die stark besetzten Jahrgänge der 75 jährigen und älteren. Seniorengerechte Wohnungen kleinerer und mittlerer Größe werden hier benötigt. Dabei gilt es zu beobachten in welcher Dimension dadurch Häuser und familiengerechte Wohnungen frei werden und durch Familien besetzt werden können.
- Familiengerechter Wohnraum in Form von größeren Wohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser zielt vor allem auf stadtinterne Familiengründungen und zuziehende Familien. Die Analyse hat gezeigt, dass mit diesem Angebot vor allem Bevölkerungszuwachs generiert werden kann.
- Würde man die errechneten 130 WE pro Jahr nach den Quoten der vergangenen 10 Jahre verteilen, ergäben sich ca. 30 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, 25 kleine Wohnungen, 36 mittlere Wohnungen und 39 größere Wohnungen.
- Durch Abweichen von den genannten Zielwerten kann entsprechend der zu formulierenden politischen Zielsetzungen der Stadt Lindau die zukünftige Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung gesteuert werden.
Die Betrachtung der Baufertigstellungen der letzten 10 Jahre zeigt einen deutlichen räumlichen Schwerpunkt im Bereich Aeschach sowie in Reutin. Für die künftige Schaffung von Wohnraum wird empfohlen, Entwicklungspotenziale im gesamten Stadtgebiet zu suchen und eine zu starke Schwerpunktbildung wie bisher zu vermeiden. Besonders der Bereich der Hinteren Insel bietet sich für die Schaffung von gut eingebundenem, lebendigem Wohnraum an. Zu prüfen ist auch die Entstehung von Wohnraum in modularer Bauweise, bei der Wohnungsgrößen nach Bedarf verändert werden können. Möglich sind also sowohl reversible Strukturen, die mehr Privatsphäre und Trennung schaffen, als auch die Erweiterung mit offenen Raumstrukturen und gemeinschaftlicher Nutzung.
Fachliche Bewertung
Die Untersuchung zeigt deutlich, dass eine realistische Prognosevariante bis 2040 sich deutlich über den seit 1988 durchschnittlich 100 Baufertigstellungen / Jahr bewegen muss, um dem Wohnraumbedarf nachzukommen. Die Zahl von 2.610 Wohnungen bis 2040 oder 130 Wohnungen / Jahr scheint daher plausibel und sollte künftig Grundlage bei der Stadtentwicklung und dem Wohnungsbau sein.
Auch zeigt die Untersuchung, wie bereits auch die vorangegangene Wohnraumbedarfsuntersuchung aus dem ISEK, dass ein Bedarf v.a. an kleinen und mittleren Wohnungen besteht. Dies entspricht der Altersstruktur und demographischen Entwicklung, dient aber auch dazu, jungen Menschen adäquaten Wohnraum anbieten zu können.
Gleichzeitig bleibt es eine der wichtigsten Aufgaben der Stadt, Familien mit geeignetem Wohnraum zu versorgen. Nur durch das Halten und den Zuzug von Familien in der Stadt bleibt Lindau vital und kann bestehende Infrastrukturen wie Schulen, Kindergärten oder Sportanlagen in vernünftigen Maße nutzen und unterhalten. Es wird daher Aufgabe sein, den Generationenwechsel in den Ein- und Zweifamilienhausgebieten besser als bisher umzusetzen. Das bedarf einer zusätzlichen Anstrengung der Stadt und verstärkten Baumaßnahmen innerhalb dieser Gebiete.
Diskussionsverlauf
Herr Schramm von PLANWERK STADTENTWICKLUNG steht dem Stadtrat für Fragen zum Sachverhalt zur Verfügung.
Stadtrat U. Kaiser hält den Wortlaut „zu Eigen machen“ im Beschlussvorschlag für problematisch. Er schlägt vor, die Thematik mit in den Strategietag und den Sachverhalt heute nur zu Kenntnis zu nehmen.
Bürgermeister Hotz merkt an, dass die Erstellung einer Wohnbedarfsanalyse damals mit deutlicher Mehrheit beauftragt wurde.
Stadträtin Rundel spricht sich, auch im Namen ihrer Fraktion, sowohl für kleine als auch größere Wohnungen in Lindau aus. Die Hintere Insel ist durch die vorhandene gute Infrastruktur ein idealer Standort. Sie merkt an, dass neben Wohnungen auch die Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäuser besteht. Es ist wichtig für Lindau, Anreize für junge Familien zu schaffen.
Laut Stadtrat Brombeiß ist es für Lindau sehr wichtig neuen Wohnraum zu schaffen. In den umliegenden Gemeinden werden neue Baugebiete ausgewiesen und neue Wohngebiete geschaffen, sodass viele Lindauer außerhalb von Lindau wohnen. Der Pendlerverkehr ist groß. Lindau muss Personen, die in Lindau arbeiten auch die Möglichkeit bieten vor Ort wohnen zu können.
Stadtrat Obermayr stimmt Stadtrat U. Kaiser zu und plädiert dazu, den Sachverhalt in heutiger Sitzung nur zu Kenntnis zu nehmen und das weitere Vorgehen in einem Strategietag zu thematisieren.
Stadtrat Hummler plädiert im Gegenzug dafür, dem Beschlussvorschlag heute zuzustimmen. Dass in Lindau zu wenige Wohnungen auf dem Markt sind, ist Fakt. Firmen haben aufgrund des fehlenden Wohnraums Probleme Fachkräfte zu finden.
Bürgermeister Hotz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Rednerliste. Diesem wird mehrheitlich zugestimmt.
Stadtrat Jöckel bittet Herrn Koschka das Thema „digitaler Zwilling“ mit auf die Agenda zu nehmen.
Für Stadtrat M. Kaiser ist der Begriff „Pendler“ ein weitläufiger Begriff. Lindau hört für ihn nicht direkt an der Stadtgrenze auf. Seiner Meinung nach, sind Personen, die aus den angrenzenden Gemeinden nach Lindau zur Arbeit kommen, nicht als „Pendler“ zu betiteln. Seiner Meinung nach muss hierbei unterschieden werden, wenn die Sprache von Pendlerströmen ist.
Stadtrat Freiberg sieht es als Aufgabe der Stadt, junge Familien im Stadtgebiet unterzubringen, wenn sie in Lindau arbeiten. Für ihn ist der Fokus und die Erkenntnis aus der Wohnbedarfsanalyse richtig.
Laut Stadtrat Gebhard müssen sowohl kleine als auch seniorengerechte Wohnungen in der Zukunft geschaffen werden.
Stadtrat Müller merkt an, dass ebenso bezahlbarer Wohnbau geschaffen werden muss. Aktuell erscheint ihm dies als schwierig, da aktuell nur die GWG dafür sorgt. Er wünscht sich, dass ein Augenmerk darauf gelegt wird.
Stadtrat Hummler plädiert nochmals dafür, die vorgestellte Wohnbedarfsanalyse als Grundlage für die weitere Stadtentwicklung anzunehmen. In Lindau wäre Wohnraum vorhanden, jedoch befindet sich dieser in Privatbesitz. Dazu kommen die extrem hohen Wohnungspreise. Eine Wohnraumverknappung führt dazu, dass diese noch mehr ansteigen. Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf.
Durch die Wohnbedarfsanalyse ist laut Bürgermeister Hotz die Entwicklung für Lindau in den kommenden Jahren getroffen. Es ist Fakt, dass die Umlandgemeinden durch neues Bauland gewachsen sind. Nun ist es wichtig auch in Lindau neuen Wohnraum zu schaffen, um Familien einen Anreiz zu schaffen nach Lindau zu ziehen. Kommunale Einrichtungen werden durch Einwohner getragen. Eine Stadt wie Lindau lebt von Wachstum. Ansonsten führt es dazu, dass es immer weniger Einrichtungen gibt.
Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) macht sich die Ergebnisse der Ermittlung des
Wohnraumbedarfs bis 2040 zu Eigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Ermittlung des Wohnraumbedarfs bis 2040
für die vom 28.11.2021 als eine Grundlage für die weitere Stadtentwicklung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 8
Dokumente
Download Anlage_1.pdf
Download Lindau_Wohnungsbedarf_2040_Stadtrat.pdf
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4. Vorschlag zur weiteren Entwicklung des Karl-Bever-Platzes
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
15. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung hat sich der Stadtrat die Empfehlungen der Bürgerbeteiligung zu Eigen gemacht und u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 2:
1.) Der Karl-Bever-Platz (KBP) soll eine landschaftsgerechte Gestaltung mit viel Grün erhalten.
2.) Auf dem Karl-Bever-Platz ist die Einrichtung von Freizeitmöglichkeiten (z.B. Infostand, Café, Toiletten, Spielplatz) vorzusehen. Die Verwaltung soll Ideen für Freizeitmöglichkeiten sammeln.
3.) Am Karl-Bever-Platz sind sichere Parkplätze für Anwohner, Beschäftigte und
Übernachtungsgäste zu schaffen.
4.) Für das Ziel eines autoarmen Inselkerns ist der Bedarf an Stellplätzen auf dem Karl-Bever-Platz neu zu prüfen.
5.) Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an Kurzzeitbesuchern im Rahmen eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel zu prüfen.
6.) entfallen; siehe Beschluss 4
7.) Für Tagestouristen sind Standorte für feste Auffangparkplätze (P+R) außerhalb der Insel und Karl-Bever-Platz zu planen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
8.) Von den Auffangparkplätzen ist ein fester Shuttleservice einzurichten.
9.) Der ÖPNV ist zu aktualisieren, zu verbessern und zu vernetzen.
10.) Das Parkleitsystem ist entsprechend dem Konzept, das die Verteilung der Nutzergruppen auf die Parkplätze regelt, zu optimieren und fortzuentwickeln.
11.) Auf der Insel sind mehr Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen zu schaffen.
12.) Der Bebauungsplan für den Karl-Bever-Platz ist ggf. anzupassen / zu ändern, um die Umsetzung und Zuwegung einer Parkeinrichtung zu ermöglichen.
13.) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsplanungsbüro mit der Fortschreibung des Parkraumkonzeptes 2017 unter Berücksichtigung der Beschlussvorschläge 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 11 mit einer entsprechenden Bedarfsermittlung bis zum 15.09.2021 zu beauftragen. Die Mittel werden durch den Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
14.) Ein Hotel soll nicht weiterverfolgt werden.
Beschluss 4:
Für Parkplätze soll ein Parkhaus / Parkdeck in modularer Bauweise und begrünter Außenfassade näher untersucht werden (Kosten, Nutzen), das umnutzbar oder rückbaubar ist.
Aktueller Bearbeitungsstand
Zu den Punkten Beschluss 2 Nr. 1 und 2 sowie Beschluss 4 hat das Bauamt unter Berücksichtigung von Beschluss 4 Konzeptskizzen mit Visualisierungen in Varianten erstellen lassen. Anhand dieser Darstellungen lässt sich städtebaulich beurteilen, wie das Areal bebaut, begrünt und gestaltet werden kann. Sie werden in der Sitzung vorgestellt. Bevor konkrete, bauliche Planungen aus den Vorschlägen erarbeitet werden können, ist zunächst Verbindlichkeit zu allen anderen Punkten herzustellen.
Grundsätzliche Annahmen zum Parken
Aus dem Beschluss 2 Nr. 3 bis 13 ergeht ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung, insbesondere an die Stabstelle Mobilität und den Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung, sichere Stellplätze für Bewohner, Beschäftigte und Übernachtungsgäste zu schaffen, den Bedarf an Kurzzeitbesuchern im Rahmen eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes zu ermitteln und für eine autoarme Altstadt den Bedarf an Stellplätzen am Karl-Bever-Platz neu zu prüfen. Die Untersuchungen werden aktuell vorbereitet.
Ohne ein klares Verkehrskonzept, das aussagt welche Nutzergruppe wo parken soll und wo eben nicht, ist es schwer, eine belastbare verkehrliche Zielaussage zum Karl-Bever-Platz zu treffen. Hier muss zunächst eine fachliche Bewertung vorliegen, auf deren Grundlage dann vom Stadtrat ein Beschluss ergeht, wie der Karl-Bever-Platz künftig als Parkplatz genutzt werden soll.
Betrachtet man die vorhandenen Zahlen des Parkraumkonzeptes Insel von 2017 kann man dennoch einige Grundprämissen annehmen, auf deren Grundlage man zu städtebaulichen Aussagen kommen kann. Zunächst werden nochmals die Verkehrszahlen nach Nutzergruppen dargestellt (max. Auslastung tagsüber, 13.00 Uhr; höchste Nachfrage in Klammern):
- Anzahl Bewohner: 390 (550)
Anzahl Beschäftigte: 180 (180)
Anzahl Kunden /Kurzzeitbesucher: 170 (240)
Anzahl Übernachtungsgäste: 140 (420)
Anzahl Tagestouristen: 820 (820)
Summe: 1.700 (2.210)
Bis November 2021 wurden für die Bewohner der Insel und Hinteren Insel (Erstwohnsitz) 713 Parkkarten und für Beschäftigte der Hinteren Insel 59 Parkkarten ausgegeben.
Am Karl-Bever-Platz wurden für Bewohner der Insel (Erstwohnsitz) 137 Parkkarten ausgegeben. Für Bewohner mit Zweitwohnsitz Insel sowie für Beschäftigte und sonstige Berechtigte wurden 168 Parkkarten ausgegeben.
Hierbei ist zu beachten, dass die höchste Nachfrage jeweils zu unterschiedlichen Zeiten auftritt und nicht addiert werden kann.
Im Nahbereich Insel sind entsprechend der Nutzergruppen folgende Stellplätze vorhanden:
DAUERANLAGEN
|
Parkplatz
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Stellplatzanzahl
|
Nutzergruppen
|
Inselhallenparkhaus P 4
|
399
(rechnerisch 300 betriebsnotwendig für Inselhalle)
|
Inselhalle
Kunden
Tagestouristen
Übernachtungsgäste
|
Straßenraum Insel
|
445
|
Bewohner
Kunden
|
Karl-Bever-Platz P 3
|
270
|
Beschäftigte
Kunden
Tagestouristen, Übernachtungsgäste
|
Parkplatz Bahnhof Reutin
|
170
|
Bahnkunden
Beschäftigte
Tagestouristen
|
Summe
|
1.284
|
|
TEMPORÄRE EINRICHTUNGEN
|
Parkplatz
|
Stellplatzanzahl
|
Nutzergruppen
|
Hintere Insel
(Stellplätze werden gemäß Rahmenplan ersetzt mit 200 Quartiers-Stellplätzen für Nutzer der Altstadt)
|
260
|
Bewohner
Beschäftigte
Luitpoldkaserne
|
Bregenzer Straße / Toskana
|
21
|
Kunden
Tagestouristen
|
Bauhof
|
450
|
Bewohner
Beschäftigte
Tagestouristen
Übernachtungsgäste
|
Hartplatz Zech
|
182
|
Übernachtungsgäste
|
Summe
|
913
|
GESAMT
|
2.197
|
Die Blauwiese P1 und das ehemalige Cofely-Areal wurden aus der Berechnung genommen, da deren Nachnutzung bereits absehbar ist.
Prinzipiell stehen nach den vorhandenen Zahlen im Stadtgebiet ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Allerdings ist ein erheblicher Anteil der Stellplätze auf Interimsparkplätze verteilt. Diese Interimsmaßnahmen wurden entwickelt, um den Wegfall des Seeparkplatzes P 5 zu kompensieren, für den immer noch kein dauerhafter Ersatz zur Verfügung steht.
Die Interimsmaßnahmen werden aber mittelfristig auch nicht mehr zur Verfügung stehen, weil hier eine Nachnutzung geplant ist und eine dauerhafte Parkplatznutzung aus verschiedenen Gründen auch nicht sinnvoll ist (Bauhof, Hintere Insel). Auch bestehen wie beim Hartplatz Zech Abhängigkeiten von Dritten, die eine unbefristete Weiternutzung unwahrscheinlich machen.
Es konnte in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht werden, dass Interimsmaßnahmen unverhältnismäßig teuer sind, da sie nicht dauerhaft verfügbar sind, d.h. der Kostenaufwand nicht im Verhältnis mit der Nutzungsdauer steht. Diesen Kreislauf gilt es aus planerischer Sicht zu durchbrechen, indem ein umfassendes Verkehrskonzept entwickelt wird, das die Belange einer nachhaltigen Stadtentwicklung berücksichtigt und anstelle von Interimsmaßnahmen auf dauerhafte Lösungen setzt. Hier sind die Beschlüsse des KLiMos zu berücksichtigen und die Nutzergruppen unterschiedlich zu betrachten und zu gewichten.
Auf Grund des Defizits zwischen dauerhaft vorhandenen Parkplätzen und temporären Stellplätzen sind Maßnahmen zu treffen, jetzt dauerhafte Lösungen zu schaffen und ausreichend Stellplätze im Sinne des KLiMos zu entwickeln.
Zielkonzept Parken
Aus Sicht der Stadtplanung ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität in Lindau bereits klar formuliert:
Es sind belastete Straßen und Knoten vom touristischen Verkehr zu entlasten und der Park-Such-Verkehr auf der Insel zu beenden. Tagestouristen sollten möglichst nicht mehr in den Berliner Platz einfahren. Diese Ansätze finden sich bereits im ISEK, dem KLiMo und der VU Reutin.
Diese Maßnahmen / Vorgaben entsprechen inhaltlich auch dem Beschluss 2 Nr. 7 und 9.
Langfristige Zielsetzungen zum Parken
Am Karl-Bever-Platz sollte dagegen der lokale und regionale Verkehr in Form von Bewohnern (Quartiersgarage), Beschäftigten und Kunden untergebracht werden. Die Frage der Anzahl an erforderlichen Stellplätze muss wie bereits erwähnt noch ermittelt werden. Der Karl-Bever-Platz ist im Eigentum der Stadt und daher zeitnah zu realisieren.
Am Bahnhof Reutin soll eine Mobilitätsdrehscheibe in Form eines neuen Bahnhofs und eines Auffangparkhauses errichtet werden, das einen starken Busknoten beinhaltet (Stadt- und Regionalbus) und so eine Verknüpfung zwischen allen wesentlichen Verkehrsträgern herstellt. Damit könnte der überregionale touristische Verkehr abgefangen werden. Aus planerischer Sicht sollten hier auch die Übernachtungsgäste untergebracht werden.
Im Ergebnis wird vorgeschlagen, zur dauerhaften Lösung den Karl-Bever-Platz für lokale und regionale, ggf. zeitkritische Nutzergruppen und den Reutiner Bahnhof für Tagestouristen und Übernachtungsgäste zu entwickeln. Mittelfristig könnten zudem weitere Stellplätze für Park & Ship im Eichwald realisiert werden. Durch die Bündelung der Parkplätze an den genannten Standorten Karl-Bever-Platz, Reutiner Bahnhof und Eichwald könnte die aktuell vorhandene Stellplatzzahl mindestens gehalten werden. Im Gegenzug sollten die Interimsparkplätze aufgegeben und die Altstadt autoarm gezogen werden.
Ein altbekanntes Problem der Stadt Lindau ist der Parksuchverkehr auf und vor der Insel. Obwohl bereits zahlreiche Maßnahmen unternommen wurden, um Tourist:innen davon abzuhalten auf der Insel zu parken, werden immer wieder Rückstaus in Richtung Insel sichtbar. Dies führt dazu, dass das der ÖPNV verspätungsanfällig und so die Erreichbarkeit der Insel beeinträchtig ist. Durch eine autoarme Insel kann dieser Rückstau verhindert und das ÖPNV System aufgewertet werden.
Die dauerhaften Lösungen zur Parken müssen durch ein modernes, digitales Parkraumleitsystem und Parkraumbewirtschaftungssystem begleitet werden.
Bedeutung des Karl-Bever-Platzes im zukünftigen Parkraumkonzept
Es ist also absehbar, dass der Karl-Bever-Platz seine Funktion als Parkplatz beibehalten wird (Beschluss 2 Nr. 3). Er bietet auch aus planerischer Sicht als einzig inselnah gelegene Fläche die Möglichkeit, einzelne Bereiche und Plätze der Altstadt vom Autoverkehr zu befreien und Stellplätze aus der Altstadt heraus zu verlegen (Beschluss 2 Nr. 4). Damit ist vor der Frage einer konkreten Stellplatzanzahl am Karl-Bever-Platz zunächst vom Stadtrat zu beantworten, ob und wenn ja, wie viele Stellplätze für Bewohner, Beschäftige und weitere Nutzergruppen (Beschluss 2 Nr. 3 und 11) aus der Altstadt am Karl-Bever-Platz untergebracht werden sollen. Und diese Frage ist eben nicht nur verkehrlich zu lösen. Es stellt sich vielmehr die Frage, wie viele Stellplätze am Karl-Bever-Platz verträglich untergebracht werden können und das ist eine städtebauliche Frage.
Für die Überlegungen zur Nachnutzungen des Karl-Bever-Platzes ist es sicher sinnvoll, eine ganz konkrete Anzahl an gewünschten bzw. erforderlichen Stellplätzen vorliegen zu haben. Es ist aber dennoch möglich, bereits jetzt Aussagen zur künftigen Nutzung und deren städtebauliche Verträglichkeit zu treffen. Allein durch den Auftrag zu überprüfen, wie Stellplätze aus der Altstadt an den Karl-Bever-Platz verlegt werden können, ergibt sich ein potenzieller Stellplatzbedarf, der eine notwendige Auslastung des Karl-Bever-Platzes gewährleisten wird. Hier wird nochmals auf die Anzahl der ausgegebenen Parkkarten für Anwohner und Beschäftige sowie für Übernachtungsgäste unter der Überschrift „Grundsätzliche Annahmen zum Parken“ hingewiesen.
Daher werden nachfolgend beiliegend zwei Varianten vorgestellt, die eine grundlegende Neuordnung des Karl-Bever-Platzes darstellen, wobei eine Variante sich nochmals in vier Untervarianten aufgliedert und sich allein durch die Höhe des dort geplanten Parkhauses unterscheidet.
Die insgesamt fünf Varianten werden auf Vor- und Nachteile bewertet. Damit soll dem vielfachen Wunsch aus der Öffentlichkeit und dem Stadtrat entsprochen werden, einen Ausblick auf eine Neuordnung des Karl-Bever-Platzes im Hinblick auf eine landschaftsgerechte Gestaltung mit viel Grün (Beschluss 2 Nr. 1), mit zusätzlichen Freizeiteinrichtungen (Beschluss 2 Nr. 2), sicheren Stellplätzen für Anwohner, Beschäftigte und Übernachtungsgäste (Beschluss 2 Nr. 3), mit der Möglichkeit zur Unterbringung von Stellplätzen aus der Altstadt (Beschluss 2 Nr. 4) und unter Prüfung eines Parkhauses oder Parkdecks entsprochen werden (Beschluss 4). Auf dieser Grundlage kann dann eine Schärfung und Nachbearbeitung des Verkehrskonzeptes erfolgen. Gleichzeitig kann die Verwaltung mit tiefergehenden Planungen des Karl-Bever-Platzes beginnen, um auch hinsichtlich der Kostenseite belastbare Aussagen treffen zu können.
Vorgehen und Varianten
Auf dieser Grundlage untersuchte die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten der Umgestaltung des Karl-Bever-Platzes unter Berücksichtigung der hier im Juli 2021 gefassten Beschlüsse des Stadtrates, aber auch unter Beachtung der übergeordneten Planungskonzepte ISEK und Freiflächenkonzept.
Es zeigt sich bereits, dass durch die gefassten Beschlüsse eine bauliche Umgestaltung des Karl-Bever-Platzes erfolgen muss. Diese kann minimal oder grundlegend ausfallen. Bei der Umgestaltung des Karl-Bever-Platzes sind daher folgende Kriterien einzubeziehen und zu berücksichtigen:
- Bedeutung des Karl-Bever-Platzes im Stadtgefüge
- Räumliche Aufwertungspotenziale
- Anzahl notwendiger Stellplätze (Anteil E-Stellplätze)
- Verknüpfung alle Mobilitätangebote
- Zusätzliche Freizeitmöglichkeiten
- Kostenfaktor
Die nachfolgend dargestellten Konzeptskizzen (Anlagen 1 - 5) für eine Nachnutzung sollen zunächst die Möglichkeiten einer künftigen Flächenaufteilung des Karl-Bever-Platzes sowie die Art der zu errichtenden Parkierungsanlage -Parkhaus oder Parkdeck- aufzeigen. Dazu hat die Verwaltung insgesamt vier Visualisierungen erarbeiten lassen.
Vorgehen bei der weiteren Planung
Im Anschluss an die Frage der Art der Parkierungsanlage soll über ein Vorgehen zur Umsetzung beraten werden. Die Verwaltung schlägt hier eine Vorgehensweise vor, die maximale Transparenz auch gegenüber der Öffentlichkeit ermöglicht. Die vergaberechtlichen Zwänge, wie im Jahre 2019 mussten Planung und Bau aus Termingründen gemeinsam ausgeschrieben werden. Planungen wurden damit zu Angebotsinhalten und -unterlagen der Vertraulichkeit. Sie durften vor Auftragserteilung nicht Dritten gegenüber vorgestellt werden. Zur Auftragserteilung kam es dann bekanntlich nicht.
Um beim jetzigen Vorgehen die notwendige Transparenz zu gewährleisten, sollte vor Ausschreibung eine Planung (Leistungsphase 1 und 2 mit Kostenberechnung) erarbeitet werden, über die zunächst öffentlich ein Konsens hergestellt wird. Diese muss Aussagen zu Gestaltung, Terminen und konkreten Kosten treffen können. Sie kann dann als solide Grundlage für öffentliche Debatten, die Erarbeitung einer Finanzierung und schließlich eine politische Verständigung dienen. Sobald die öffentliche Verständigung auf Gestaltung, Termine und Finanzierung erfolgt sein wird, besteht eine solide Basis. Es kann dann in die Ausschreibung eingestiegen werden.
Technische Vorgaben
Grundsätzlich müssen sowohl Parkhaus wie Parkdeck eine umfassende Gründung erfahren. Beide Gebäude benötigen Infrastrukturen wie Elektrik- und Abwasserleitungen. Ob die Außenfassaden aus Immissionsgründen geschlossen werden müssen oder nicht ist noch nicht absehbar.
In Parkhaus sowie Parkdeck ist in Abstimmung mit den Stadtwerken Lindau die erforderliche Anzahl an E-Stellplätzen unterzubringen.
Den Parkhaus-Varianten ist gemein, dass sie mit einem Geschoss in den Untergrund ragen. Durch Abböschen soll versucht werden, auf eine technische Belüftung zu verzichten und die Kosten gering zu halten.
Aus Kostengründen wird planerisch ein modulares Bauwerk (Stahl-Beton), beim Parkhaus in Systembauweise angestrebt. Ein Parkhaus in Holzbauweise wird hinsichtlich der Höhenentwicklung und des Kostenaufwands als nachteilig betrachtet.
Varianten Parkhaus (Varianten 1 bis 4)
Die verschiedenen Parkhausvarianten folgen im Grundsatz der städtebaulichen Konzeption des bestehenden Bebauungsplans, in dem sie das Parkhaus im westlichen Teil des Parkplatzes anordnen und die Längsseite Nach Ost-West ausrichten. Dadurch wird das Parkhaus im Westen von deutlich höheren Baumreihen kaschiert und eingebunden, während es so weit wie möglich von der Inselstraße abrückt. Die Positionierung wird auch bei einer erneuten Überprüfung der Anordnung eines Parkhauses für sinnvoll erachtet. Die Lage am westlichen Rand des Karl-Bever-Platzes ermöglicht aus planerischer Sicht die räumlich beste Ausnutzung und Neugestaltung des Karl-Bever-Platzes bei größtmöglicher Schonung des Ortsbildes.
Die hier vorgeschlagene Gestaltung des Karl-Bever-Platzes sieht drei Teilbereiche vor. Im Westen wird das Parkhaus angeordnet, das vom Hasenweidweg aus angefahren wird. Die Zufahrt wird in die Nordseite des Gebäudes gelegt, die Abfahrt ist an dessen Ostseite vorgesehen. Dadurch wird vermieden, dass es zu Behinderungen zwischen Ein- und Ausfahrenden kommt.
Der Hasenweidweg wird vom Europaplatz auf der gesamten Länge verbreitert und mit einer Mittelspur ausgestattet, die durchgängig als Abbiegespur für das Parkhaus dient. So können die Anwohner, aber auch Rettungsdienste in Richtung Hasenweidweg, Aeschacher Ufer und Alpengarten über eine eigene Fahrspur in die Wohngebiete einfahren, ohne vom Abbiegeverkehr in das Parkhaus behindert zu werden. Damit ist einer der gewichtigsten Kritikpunkte beim damaligen Bebauungsplanverfahren ausgeräumt.
Die Fassaden des Parkhauses werden gemäß Beschluss des Stadtrates begrünt.
Die drei Parkhaus-Varianten unterscheiden sich lediglich in der Anzahl der Stellplätze und deren Höhenentwicklung.
Bei Variante 1 sind dies ca. 450 Stellplätze bei einer maximalen Höhe (nachfolgend jeweils Oberkante Attika) von 10,77 m auf der Ostseite und 9,62 m auf der Westseite.
Bei Variante 2 sind etwa 500 Stellplätze realisierbar, die maximale Höhe liegt im westlichen Gebäudebereich bei 12,15 m, im östliche, der Inselstraße zugewandten Seite bei 11,00 m. Dies entspricht in etwa der Höhe des Inselhallenparkhauses.
Die Variante 3 weist mit einer max. Höhe von 13,52 m auf der Ost- und 12,37 m auf der Westseite insgesamt ca. 550 Stellplätze auf.
Vergleichsweise wurde noch eine Variante 4 mit ca. 590 Stellplätzen entwickelt, welche eine Höhenentwicklung am höchsten Punkt von 14,90 m und 13,75 m auf der östlichen Seite aufweist.
In nordöstlichen Teilbereich des Karl-Bever-Platzes soll die Parkierungsfläche zurückgebaut und durch einen schotterrasen / wassergebundene Fläche ersetzt werden. Der Schotterrasen / wassergebundene Fläche soll mit einem Baumraster großflächig bepflanzt und als multifunktional nutzbare Platzfläche ausgebildet werden, so dass dort auch kleinere Veranstaltungen oder ggf. Märkte stattfinden können. Ggf. könnten Spielfelder ind ei Fläche integriert werden.
Im Bereich des östlichen Baufensters wird nach Beschluss des Stadtrates kein Hotel errichtet. Auf die Ausbildung eines städtebaulichen Akzents wird verzichtet. Stattdessen wird vorgeschlagen, im Baufenster ein kleines eingeschossiges Gebäude mit den Ausmaßen 25 x 25 m zu errichten, in dem eine Gastronomie / Kiosk untergebracht wird, die neben einer Innenbewirtschaftung mit Veranstaltungsflächen auch einen Biergarten aufweist. Damit kann dem Karl-Bever-Platz eine zusätzliche hochwertige Nutzung gegeben werden und eine Versorgungslücke zwischen Berliner Platz und Insel beseitigt werden.
Die Außenbewirtschaftungsflächen sollen in einen neuen Park übergehen, der im Süden des Karl-Bever-Platzes geschaffen wird. Der Park soll als öffentliche Grünfläche allen Lindauer:innen und Besucher:innen zur Verfügung stehen. Der Park erhält zudem einen neuen Spielplatz. Die Wegeverbindungen werden optimiert und eine zusätzliche Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer südlich des Parkhauses über die Schindlerwiese bis zum Hasenweidweg gezogen. Dadurch wird eine Entzerrung der Fußgänger und Radfahrer entlang des Aeschacher Ufers erreicht. Im Bereich der Schindlerwiese könnte eine kleine wassergebundene Platzfläche entstehen, die mit Bänken ausgestattet zum Verweilen einlädt. Dadurch kann die Schindlerwiese besser erschlossen und zur Naherholung genutzt werden.
Neben den oben genannten Nutzungen könnte am Karl-Bever-Platz auch für ein Mikro - Hub (M5 des LiLo) entstehen, um die eine Warenzustellung mit umweltfreundlichen Transportmitteln auf der letzten Meile Richtung Insel zu ermöglichen. Ebenso könnte der Karl-Bever-Platz als Mobilitätstation dienen, um die verschiedene Sharing-Angebote (Car-Sharing, Lastenrad-Sharing, E-Bike, usw.) besser verknüpfen zu können.
Die Parkhaus-Varianten sowie die beschriebene Neugestaltung des Karl-Bever-Platzes können auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans umgesetzt werden.
Variante Parkdeck (Anlage 5)
Diese Variante zeigt ein flächiges Parkdeck, welches mit einem Geschoss über den bestehenden Parkplatz errichtet wird. Es entstehen so zwei Parkierungsebenen mit ca. 360 Stellplätzen. Die Höhenentwicklung des Parkdecks biegt bei etwa 4 m (Attikahöhe). Das Parkdeck wird ringsherum durch eine Fassadenbegründung eingegrünt.
Für die Errichtung des Parkdecks müssen sämtliche Bäume im Bereich des Parkplatzes gerodet werden. Im Untergrund sind umfangreiche Fundamentierungsmaßnahmen erforderlich. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die natürliche Belüftung des unteren Geschosses nur bis zu gewissen Flächengrößen gewährleistet werden kann. Eine Begrünung erschwert die natürliche Belüftung zusätzlich.
Verschiedene in der Bürgerbeteiligung geforderte Freizeiteinrichtungen (Café usw.) können aus Platzgründen nicht bzw. nur in kleiner Form umgesetzt werden (Kiosk/Imbiss). Dafür kann im Süden des Karl-Bever-Platzes ein Park rekultiviert und ein Spielplatz errichtet werden.
Zur Umsetzung des Parkdecks müsste der bestehende Bebauungsplan geändert werden.
Fachliche Bewertung
Varianten Parkhaus
Durch diese Konzeption kann sowohl den Kernaussagen des ISEK und des Freiflächenkonzeptes entsprochen werden, indem der Karl-Bever-Platz umgebaut und als Verbindungselement zwischen dem Grünzug am Aeschacher Ufer (Landschaftsfinger!) und dem Toskanapark ausgebildet wird. Damit wird das grüne Band auf der Festlandseite geschlossen und kann einen Komplementär mit den Oskar-Groll-Anlagen auf der Inselseite bilden.
Durch die gastronomische Nutzung und die Ausbildung des Parks kann der Karl-Bever-Platz zudem zu einem Zielort am Inseleingang ausgebildet werden. Seine monofunktionale Nutzung als Parkplatz wird dadurch um weitere Einrichtungen ergänzt. Die Parkhaus-Varianten können hier den Vorschlägen aus der Bürgerbeteiligung gerecht werden. Allerdings ist entscheidend, dass sich das Parkhaus hinsichtlich seiner in die Umgebung einfügt. Zudem ist die Zunahme der Stellplätze mit der Höhenentwicklung und den entstehenden Kosten in Abwägung zu stellen.
Aus Sicht der Verwaltung könnte die detaillierte Festlegung von Freizeitnutzungen (Beschluss 2 Nr. 2) auf dem Karl-Bever-Platz über einen Bürgerworkshop erfolgen.
Variante 1 (ca. 450 Stellplätze):
Variante 1 umfasst eine Erhöhung der Stellplatzzahl von aktuell 270 Stellplätzen um 187 Stellplätze. Die Höhenentwicklung ist mit max. 10,77 m dabei sehr moderat und ordnet sich der Umgebung und insbesondere der Baumkulisse im Westen deutlich unter.
Variante 2 (ca. 500 Stellplätze):
Bei Variante 2 wird das Verhältnis zwischen einer erhöhten Stellplatzanzahl und der Höhenentwicklung als günstig angesehen. Das Gebäude liegt mit max. 12,15 m deutlich unterhalb der westlich angrenzenden Baumreihe und kann so vom Ortsbild her gut eingebunden werden. Auch im Hinblick auf die jeweiligen Nutzergruppen und das Potenzial, Bereiche der Altstadt autofrei zu gestalten, wird diese Variante als günstig bewertet.
Variante 3 (ca. 550 Stellplätze):
Die Variante 3 tritt hinsichtlich der Höhenentwicklung deutlicher hervor, wird aber immer noch durch die westlich angrenzende Baumreihe überragt und eingebunden. Die Attika liegt bei maximal 13,52 m, was städtebaulich ebenfalls als verträglich angesehen wird.
Variante 4 (ca. 590 Stellplätze):
Variante 4 ist mit einer Attikahöhe von 14,90 m und knapp unter 600 Stellplätzen die höchste Variante. Dabei bleibt es immer noch deutlich unterhalb der knapp 20 m, die beim Verfahren aus dem Jahr 2019 diskutiert wurde. Da sich die Kritik aus der Bürgerschaft bei der Entwicklung des Karl-Bever-Platzes insbesondere auf die Höhenentwicklung des Parkhauses bezog, wird empfohlen, im Hinblick auf die Planungshistorie eine niedrigere Planungsvariante zu wählen.
Variante Parkdeck (ca. 360 Stellplätze):
Bei der Frage der Aufwertung des Karl-Bever-Platzes als markanten Ort am Inseleingang kann das flächige Parkdeck aus planerischer Sicht nicht überzeugen. Eine im Freiflächenkonzept geforderte Verbindung des Grünzugs Aeschacher Ufer mit dem Toskanapark kann nur sehr eingeschränkt erfolgen. Der Versiegelungsgrad ist mit einem Parkdeck deutlich am höchsten. Entsiegelte oder wassergebundene Bereiche entfallen. Eine wertige gastronomische Nutzung oder die Entwicklung einer multifunktional nutzbaren Fläche ist ebenfalls aus Platzgründen nicht möglich.
Überblick Varianten mit Vor- und Nachteilen
Variante 1 – ca. 450 Stellplätze
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Vorgaben
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Erfüllbarkeit
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Verbindung Aeschacher Ufer zu Toskana
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+
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Einfügen ins Ortsbild
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+
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Schaffung neuen Grün-/ Erholungsraum
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+
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Gastronomie
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+
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Spielplatz
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+
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Sichere Stellplätze für Bewohner, Beschäftigte, Übernachtungsgäste
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+
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Aufnahme weiterer Stellplätze aus Altstadt
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o
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Weitere Infrastrukturen: Logistik, Mobilität
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+
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Planungsrecht
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+
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Sparsamer Umgang mit Boden (Flächenentsiegelung)
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+
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E-Stellplätze
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+
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Kosten
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O
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Variante 2 – ca. 500 Stellplätze
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Vorgaben
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Erfüllbarkeit
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Verbindung Aeschacher Ufer zu Toskana
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+
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Einfügen ins Ortsbild
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+
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Schaffung neuen Grün-/ Erholungsraum
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+
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Gastronomie
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+
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Spielplatz
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+
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Sichere Stellplätze für Bewohner, Beschäftigte, Übernachtungsgäste
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+
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Aufnahme weiterer Stellplätze aus Altstadt
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O
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Weitere Infrastrukturen: Logistik, Mobilität
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+
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Planungsrecht
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+
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Sparsamer Umgang mit Boden (Flächenentsiegelung)
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+
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E-Stellplätze
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+
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Kosten
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O
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Variante 3 – ca. 550 Stellplätze
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Vorgaben
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Erfüllbarkeit
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Verbindung Aeschacher Ufer zu Toskana
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+
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Einfügen ins Ortsbild
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O
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Schaffung neuen Grün-/ Erholungsraum
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+
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Gastronomie
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+
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Spielplatz
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+
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Sichere Stellplätze für Bewohner, Beschäftigte, Übernachtungsgäste
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+
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Aufnahme weiterer Stellplätze aus Altstadt
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+
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Weitere Infrastrukturen: Logistik, Mobilität
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+
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Planungsrecht
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+
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Sparsamer Umgang mit Boden (Flächenentsiegelung)
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+
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E-Stellplätze
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+
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Kosten
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O
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Variante 4 – ca. 590 Stellplätze
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Vorgaben
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Erfüllbarkeit
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Verbindung Aeschacher Ufer zu Toskana
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+
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Einfügen ins Ortsbild
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-
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Schaffung neuen Grün-/ Erholungsraum
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+
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Gastronomie
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+
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Spielplatz
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+
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Sichere Stellplätze für Bewohner, Beschäftigte, Übernachtungsgäste
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+
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Aufnahme weiterer Stellplätze aus Altstadt
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+
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Weitere Infrastrukturen: Logistik, Mobilität
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+
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Planungsrecht
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+
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Sparsamer Umgang mit Boden (Flächenentsiegelung)
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+
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E-Stellplätze
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+
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Kosten
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-
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Variante 5 (Parkdeck) – ca. 360 Stellplätze
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Vorgaben
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Erfüllbarkeit
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Verbindung Aeschacher Ufer zu Toskana
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-
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Einfügen ins Ortsbild
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o
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Schaffung neuen Grün-/ Erholungsraum
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-
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Gastronomie
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-
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Spielplatz
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+
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Sichere Stellplätze für Bewohner, Beschäftigte, Übernachtungsgäste
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+
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Aufnahme weiterer Stellplätze aus Altstadt
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+
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Weitere Infrastrukturen: Logistik, Mobilität
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o
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Planungsrecht
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-
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Sparsamer Umgang mit Boden (Flächenentsiegelung)
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-
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E-Stellplätze
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+
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Kosten
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o
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Erste Einschätzung zur Kostenfrage
Nach erster Schätzung dürften sich die Kosten für ein Systemparkhaus mit rund 500 Stellplätzen und einer Fassadenbegrünung zwischen 9 Mio. € und 11 Mio. € bewegen.
Ein Parkhaus auf dem Karl-Bever-Platz kann wirtschaftlich betrieben werden.
Die Wirtschaftlichkeit wird insbesondere durch folgende Faktoren beeinflusst:
- Höhe der Investitionskosten (Abschreibung, Finanzierung)
Umsatz (durchschnittliche Einnahmen je Stellplatz, Auslastung, Preisgestaltung)
Betriebskosten
Aus den Erfahrungswerten der anderen Parkierungsanlagen, wäre mit nachfolgenden Annahmen das Parkhaus Karl-Bever-Platz über einen Zeitraum von 30 Jahren „wirtschaftlich“ („Schwarze Null“).
- Stellplätze 500
- Jahresumsatz 1.825 EUR je Stellplatz / 5 EUR täglich pro Stellplatz
- Betriebskosten 500 EUR je Stellplatz
- Investitionskosten max. 25.000 EUR je Stellplatz
Diskussionsverlauf
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel schlägt vor, dass die Verwaltung zwei Parkhaus-Varianten mit unterschiedlicher Anzahl an Stellplätzen ausarbeitet und die zu erwartenden Kosten und Einnahmen gegenüberstellt. Dies soll dem Stadtrat dann in einer kommenden Sitzung präsentiert werden.
Stadtrat Obermayr entgegnet, dass die Verwaltung ihrem Auftrag zur Prüfung Folge getan hat. Ihm fehlt jedoch eine Platzreserve für das Parkdeck, welche nicht zum Fall von Bäumen führt.
Stadträtin Lorenz-Meyer merkt an, dass im Bürgerbeteiligungsprozess die Nutzgruppen, unteranderem auch die Nutzergruppe Kunden, thematisiert wurden. Sie spricht sich dafür aus, das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zu akzeptieren. Des Weiteren möchte sie wissen, ob ein Holzparkhaus umsetzbar ist.
Der Leiter der Abteilung Hochbau, Herr Ordelheide antwortet, dass die Umsetzung eines Holzparkhauses grundsätzlich möglich ist, allerdings bedarf dies einer aufwendigeren Prüfung und führt zu einem höheren Bau.
Bürgermeisterin Dorfmüller merkt an, dass die Bürgerbeteiligung einstimmig Beschluss über die festgelegten Nutzergruppen gefasst hat, jedoch herrschte Uneinigkeit über die Nutzgruppe der Kurzzeitparker. Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt den Bedarf der Kurzzeitparker zu ermitteln. Das Ergebnis der Ermittlung wurde heute vorgestellt.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka erklärt, dass der Bebauungsplan einen unterirdischen Bau ermöglicht. Dadurch würde sich das Parkhaus um ein Geschoss reduzieren.
Stadtrat Müller spricht sich für ein Parkdeck aus. Er ist enttäuscht über die Darstellung des Bauamtes. Seiner Meinung nach wurden die Varianten eines Parkhauses im Gegensatz zu denen eines Parkdecks sehr ausführlich dargestellt. Er hätte sich auch verschiedene Varianten für ein Parkdeck gewünscht. Bei den Nutzgruppen sollte kein Ausschluss von Kunden erfolgen.
Herr Ordelheide nimmt Stellung zu einem möglichen Parkdeck und stellt dar, aus welchen Gründen sich die Verwaltung bevorzugt für die Errichtung eines Parkhauses entschieden hat. Die Lüftung und Beleuchtung eines Parkdecks wurde geprüft. Ein Parkdeck ist im Gegensatz zu einem Parkhaus im Innenbereich sehr dunkel, was mehr Beleuchtung bedarf und im Umkehrschluss auch zu höheren Kosten führt.
Laut Bürgermeisterin Dorfmüller war es der Wunsch der Bürgerbeteiligung auf dem Karl-Bever-Platz neben der Schaffung von Parkplätzen auch Freizeitangebote, wie z.B. einem Kiosk, Toiletten etc. zu schaffen. Bei einem Parkdeck wäre hierfür jedoch kein Platz.
Stadträtin Rundel ärgert sich, dass die Bunte Liste dem Rest des Stadtrates unterstellt, die Entscheidungen der Bürgerbeteiligung nicht zu respektieren. Es besteht jedoch ein Konsens in allen Punkten, außer bei den Nutzergruppen. Sie stellt den Antrag die Kurzzeitparker als Nutzergruppe mit aufzunehmen.
Stadtrat Jöckel spricht sich ebenfalls dafür aus, Kurzzeitparker zu berücksichtigen, da er sich eine Insel ohne Kunden nicht vorstellen möchte. Er unterbreitet als Kompromisslösung, die Errichtung eines Parkhauses mit davorliegendem Parkdeck und Freizeitmöglichkeiten. Ebenso sollte die neue Mobilität berücksichtigt werden.
Laut Bürgermeister Hotz werden bei der Planung eines Parkhauses E-Lademöglichkeiten vorgesehen.
Stadtrat Reiche sieht es nun als Aufgabe des Stadtrates, über die Nutzergruppe Kurzzeitparker zu sprechen, da diesbezüglich in der Bürgerbeteiligung Uneinigkeit bestand.
Für ihn scheidet ein Parkdeck aus, da so zu viel Fläche verschenkt würde.
Laut Stadtrat Obermayr haben Kurzzeitparker am Karl-Bever-Platz nichts zu suchen. Dies sei auch so in der Bürgerbeteiligung beschlossen wurde. Dem entgegnet Bürgermeister Hotz.
Stadtrat Strauß merkt an, dass der Beschluss gefasst wurde, dass Lindau bis 2025 klimaneutral wird. Er möchte wissen, ob ein Parkhaus auf Klimaneutralität geprüft wurde.
Herr Koschka äußert die Bitte an den Stadtrat, sich heute für eine Variante zu entscheiden. Das KliMo ist ohnehin fester Bestandteil der Planungen.
Stadtrat Bandte ergänzt, dass ein Parkhaus auch nicht dann klimaneutral ist, wenn es mit E-Ladestationen ausgestattet wird. Seiner Ansicht nach, steht das Inselhallenparkhaus für die Kunden der Insel zur Verfügung. Jedoch ist er für Kompromisse bereit und stellt den Antrag, den Sachverhalt in heutiger Sitzung nur zur Kenntnis zu nehmen und das weitere Vorgehen in einem Workshop gemeinsam zu erarbeiten.
Stadtrat Brombeiß wünscht sich die Erarbeitung eines Konzepts, dass alle Beförderungsmittel berücksichtigt. Er regt an, dass die Insel das Zentrum für alle und nicht nur für die Inselbewohner selbst ist.
Stadtrat Hummler fehlt in der Darstellung der Verwaltung die Stellplatzkapazität und die Kundenstellplätze.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel sieht die Nutzergruppentrennung, wie von Herrn Koschka vorgestellt, als richtig an. Eine große Mehrheit der Bürgerbeteiligung sprach sich dafür aus. Sein persönliches Anliegen und die einzigrichtige Variante ist seiner Meinung nach eine eingeschossige Tiefgarage unter dem kleinen See.
Stadtrat Freiberg spricht sich ebenso für Kundenparkplätze am Karl-Bever-Platz aus.
Stadtrat Gebhard wird oft durch Inselbewohner angesprochen, wann Ersatz für die weggefallenen Parkplätze auf der Insel geschaffen wird. Er muss hier immer wieder vertrösten. Er teilt die Ansicht, dass es keine Spaltung zwischen den Nutzgruppen geben darf. Es werden dringend zentrumsnahe Parkplätze benötigt.
Stadtrat Krühn spricht an dieser Stelle einen Dank an die Verwaltung für die Ausarbeitung der Beschlussvorlage aus und stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Rednerliste. Diesem wird mehrheitlich zugestimmt.
Stadtrat Brombeiß stellt den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, im Zuge des getroffenen Beschlusses eine hochwertige Visualisierung des Karl-Bever-Platzes mit Parkhaus zu beauftragen.
Stadtrat Obermayr spricht sich dafür aus, heute keinen Beschluss darüber zu fassen und in einem Workshop das weitere Vorgehen zu erarbeiten, um hier einen Kompromiss zu finden.
Stadtrat Hummler stellt den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 eine GU-Ausschreibung durchzuführen und sich Angebote einzuholen.
Stadträtin Sommerweiß möchte ebenfalls nochmals anmerken, dass die Kurzzeitparker in der Bürgerbeteiligung nicht expliziert ausgeschlossen wurden, aber Uneinigkeit darüber bestand und deshalb die Verwaltung beauftragt wurde, eine Lösung zu erarbeiten.
Stadtrat Müller ist im Laufe der Diskussion und aufgrund der Erläuterungen der Verwaltung klar geworden, dass ein Parkdeck nicht umsetzbar ist und befürwortet daher Variante 1 oder 2. Voraussetzung ist allerdings für ihn, dass die Kunden berücksichtigt werden.
Nach umfangreicher Diskussion fasst der Stadtrat folgende Beschlüsse.
Beschluss 1
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Das weitere Vorgehen wird in einem Workshop gemeinsam erarbeitet. (Antrag Pius Bandte)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 23
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, Variante 5 (Parkdeck) mit ca. 360 Stellplätzen hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 einschließlich Kostenberechnung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 29
Beschluss 3
Die Verwaltung wird beauftragt, Variante 4 (Parkhaus) mit ca. 590 Stellplätzen hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 einschließlich einer Kostenberechnung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 29
Beschluss 4
Die Verwaltung wird beauftragt, Variante 3 (Parkhaus) mit ca. 550 Stellplätzen hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 einschließlich einer Kostenberechnung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 27
Beschluss 5
Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 2 (Parkhaus) mit ca. 500 Stellplätzen hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 einschließlich einer Kostenberechnung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 10
Beschluss 6
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung schnellstmöglich eine hochwertige Visualisierung des Karl-Bever-Platzes mit Parkhaus zu beauftragen. (Antrag Günther Brombeiß)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 3
Beschluss 7
Der Stadtrat beschließt am Karl-Bever-Platz auch Stellplätze für die Nutzergruppe Kunden vorzusehen. (Antrag Angelika Rundel)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 6
Beschluss 8
Der Stadtrat beschließt die Verwaltung mit der Erstellung eines freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes zu beauftragen. Dazu findet nochmals ein Bürgerworkshop statt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 2
Beschluss 9
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 eine GU-Ausschreibung durchzuführen. (Antrag Thomas Hummler)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 8
Beschluss 10
Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 2 (Parkhaus) mit ca. 500 Stellplätzen hinsichtlich der Leistungsphasen 1 und 2 einschließlich einer Kostenberechnung auszuarbeiten und auf dieser Basis eine GU-Ausschreibung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 8
Dokumente
Download Anlage_1_PH_450_Ost.pdf
Download Anlage_1_PH_450_West.pdf
Download Anlage_2_PH_500_West.pdf
Download Anlage_2_PH500_Ost.pdf
Download Anlage_3_PH_550_West.pdf
Download Anlage_3_PH550_Ost.pdf
Download Anlage_4_PH_590_West.pdf
Download Anlage_4_PH590_Ost.pdf
Download Anlage_5_PD_396.pdf
Download STR_2021_12_07_TOP_ö4_KPB.pdf
zum Seitenanfang
5. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
15. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Stadtrat Freiberg möchte noch zum vorangegangen Tagesordnungspunkt wissen, ob die Planung parallel zur GU-Ausschreibung läuft. Der Leiter der Abteilung Hochbau, Herr Ordelheide antwortet, dass zuerst die Planung erfolgt und dann die GU-Ausschreibung. Herr Koschka, Leiter des Stadtbauamtes fügt dem hinzu, dass die Planung dem Stadtrat vor einer GU-Ausschreibung ohnehin präsentiert wird.
Stadtrat Müller merkt an, dass die Therme Lindau Werbung für ein Silvesterabend in der Therme und Sauna mit Feuerwerk macht. Diesbezüglich hat er sich auch schon per E-Mail an Frau Bohnert gewendet. Er findet dies unverantwortlich, da aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk untersagt ist. Zudem hält er den Standort aufgrund des Naturschutzes im Bereich der Therme als nicht vertretbar.
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert antwortet, dass hierfür das Landratsamt zuständig ist und dies bereits in Klärung ist.
Datenstand vom 07.02.2022 08:52 Uhr