Datum: 05.05.2022
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal der Sparkasse
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
3 Kick-Oberreit´sche Jugendstiftung; a) Erlass der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 b) Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021
4 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auffangparkplatz Blauwiese" - Abwägung frühzeitige Beteiligung - Billigung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes - Beschluss zur Beteiligung gem. §§ 3 Abs 2. und 4 Abs. 2 BauGB
5 Aufforderung zur Wiedereröffnung und Errichtung von Bahnhaltepunkten im Stadtgebiet Lindau
6 Ergebnisse Prüfstudie ZUP und seine Schlussfolgen
7 Erneuter Beschluss der Grundsatzvereinbarungen zur Entwicklung der Bahnflächen in Reutin und auf der Insel
8 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschließend 1
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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschließend 2
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2.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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2.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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3. Kick-Oberreit´sche Jugendstiftung; a) Erlass der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 b) Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 03.05.2022 ö beschließend 5
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Kick-Oberreit’sche Jugendstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wird von der Stadt Lindau (B) verwaltet und vertreten. Nach Art. 35 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes gelten für kommunale Stiftungen die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts entsprechend. Deshalb ist eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu erlassen. Der Haushalt 2022 liegt im Entwurf mit einem Gesamtvolumen von 

0,00 €

in Einnahmen und Ausgaben vor. Er ist vom Stadtrat zu beschließen.

In der beiliegenden Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2021 einschließlich des Standes des Vermögens nachgewiesen. Die Rechnung weist im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 13,01 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 13,01 € aus.

Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan zu beschließen. Von der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021 wird zustimmend Kenntnis genommen

Dokumente
Download FAS STR 2022-05 HH-Plan 2022.pdf
Download FAS STR 2022-05 HH-Satzung 2022.pdf
Download FAS STR 2022-05 Jahresrechnung 2021.pdf
Download FAS STR 2022-05 Vorbericht.pdf

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4. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auffangparkplatz Blauwiese" - Abwägung frühzeitige Beteiligung - Billigung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes - Beschluss zur Beteiligung gem. §§ 3 Abs 2. und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ im Bereich des Auffangparkplatzes ‚Blauwiese‘.

Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Erfordernis eines Neubaus der Mittel­schule. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung war die Erkenntnis, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs im Grundschulbereich Reutin/Zech die Errichtung einer neuen Mittel­schule eine Grundvoraussetzung ist. Hierzu wurden unterschiedliche Standorte gegen­über­gestellt und letztendlich am 19. Mai 2021 durch den Stadtrat beschlossen, dass der Neubau auf dem Areal ‚Blauwiese‘ erfolgen soll. Der Beschluss beinhaltet zusätzlich den Erhalt von 100 der dort aktuell ver­orteten Stellplätze.

Im weiteren Verlauf soll nun der künftige Standort der Mittelschule planungsrechtlich gesichert werden.

  1. Abgrenzung des Änderungsbereiches

Der Änderungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Reutin und umfasst Teilbereiche des Grundstücks Fl.-Nr. 559/8, Gemarkung Reutin. Der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes weist insgesamt eine Größe von ca. 9.764 m² auf. 

  1. Änderungen des Flächennutzungsplanes

    1. Stand vor der Änderung

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Bereiches der 6. Änderung eine Fläche für den ruhenden Verkehr dar. Des Weiteren wird im nord­west­lichen Teilbereich ein Symbol für ein Regenklärbecken dargestellt. 

Die außerhalb des Änderungsbereiches dargestellte Wasser- bzw. Stromleitung der Stadt­werke sowie das im Westen angrenzende FFH-Gebiet bleiben von der Änderung un­berührt. Ebenso wie die nördlich des Änderungsbereiches dargestellten Einzelbäume. Diese bleiben von der Änderung unberührt.

    1. Inhalt der Änderung

Anstelle der Fläche für ruhenden Verkehr wird eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt. 

Das Symbol „Regenklärbecken“ im Änderungsbereich entfällt. Der Hochwasserschutz „Oberreitnauer Ach“ für die Stadt Lindau wurde mit dem Bau des Hochwasser­rück­halte­beckens Oberreitnau abgeschlossen. Auch der Ausbau der Oberreitnauer Ach ist im Stadt­gebiet Lindau abgeschlossen. Die vorgesehene Fläche, wie sie im BP vorgesehen war, wird deshalb nicht mehr benötigt.

Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.

  1. Änderungsverfahren

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadt­rat in der Sitzung am 15.12.2021 der Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung vom 30.11.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB be­schlossen.

    1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 30.11.2021 fand in der Zeit vom 14.02.2022 bis 16.03.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 30.11.2021 eine Stellungnahmen ein. Die vorgebrachte Stellungnahme wurde von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.

    1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 11.01.2022 an insgesamt 25 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ver­schickt. 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung muss eine Planänderung bzw. -ergänzung gegenüber dem Vorentwurf zum Flächennutzungsplan mit Stand vom 30.11.2021 vorgenommen werden. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 20.04.2022 eingearbeitet:

  • Anpassung der Planzeichnung: Wegfall der Verkehrsfläche  mit Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“ > Darstellung Gemeinbedarfsfläche „Schule“ 
  • Ergänzung der Begründung
  • Anpassung des Umweltberichtes

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Um den Standort der Mittelschule am beschlossenen Standort „Blauwiese“ zu sichern, wird empfohlen den Flächennutzungsplan zu ändern und demensprechend den nächsten Verfahrensschritt der förmlichen Beteiligung zu beschließen.
 

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ab­wä­gung der Stellungnahmen. 

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 20.04.2022.

  1. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Dokumente
Download Anlage 1: Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2: Plan.pdf
Download Anlage 3: Begründung.pdf
Download Anlage 4: Umweltbericht.pdf
Download Anlage 5: Maßnahmenkonzept Gehölzflächen | Lindauer Baumpflege | 25.03.2022.pdf
Download Anlage 6: FFH-Verträglichkeitsabschätzung | Sieber Consult | 06.12.2021.pdf
Download Anlage 7: Artenschutzrechtlicher Kurzbericht | Sieber Consult | 20.10.2021.pdf
Download Anlage 8: Geotechnischer_Untersuchungsbericht | Ulrich Geotechnik GmbH | 20.12.2021.pdf
Download Anlage 9: Orientierender abfalltechnischer Bericht | Ullrich Geotechnik GmbH | 08.12.2021.pdf
Download Anlage 10: Immissionsschutzgutachten | Bekon | 07.12.2021.pdf

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5. Aufforderung zur Wiedereröffnung und Errichtung von Bahnhaltepunkten im Stadtgebiet Lindau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen vom 18.05.2010 und 28.05.2019 die Grundsatzbeschlüsse zur Errichtung neuer Bahnhaltepunkte gefasst. Zusätzlich zum Bahnhof auf der Insel wurde der neue Fernbahnhof „Lindau-Reutin“ Ende 2020 in Betrieb genommen. Im Rahmen der Stationsoffensive Bayern soll der Haltepunkt „Lindau-Aeschach“ ausgebaut werden. Als vierter Bahnhalt in der Stadt Lindau ist die Wiedereröffnung des Bahnhaltepunktes „Lindau-Oberreitnau“ als Teil der Stationsoffensive Bayern geplant. Auch für den östlichen Teil der Stadt Lindau gibt es bereits Grundsatzbeschlüsse zur Errichtung eines Haltepunktes „Lindau-Zech“ und „Lindau-Gewebegebiet“.

Fachliche Bewertung

Stationsoffensive Bayern

Im Frühjahr 2015 hat der Freistaat Bayern gemeinsam mit der DB Station & Service AG das Förderprogramm „Stationsoffensive Bayern“ aufgelegt. Insgesamt 20 neue Bahnstationen mit Investitionen von zusammen 40 Millionen Euro sollen in Bayern entstehen. Zwei dieser Haltpunkte befinden sich im Stadtgebiet: Lindau-Aeschach in Richtung Allgäu und Lindau-Oberreitnau. Die Inbetriebnahme war für Ende 2023 vorgesehen. Nach Fertigstellung der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) erhöhten sich die Kosten für die Bahnhalte. Damit waren die Wirtschaftlichkeit sowie die Erfüllung der Förderkriterien des Programms nicht mehr gegeben.  Mit der Konsequenz, dass die Bahn das Projekt (außer Bahnhalt Aeschach) aus dem Förderprogramm gestrichen hat.
Im Frühjahr 2022 übersandte die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) die VAST (Verkehrliche Aufgabenstellung) für die Erweiterung der Verkehrsstation Lindau-Aeschach. Sie informierte, dass der Halt Lindau-Aeschach in der zeitlichen Reihenfolge nun vorgezogen und bis Ende 2027 als einzige Station über die „Stationsoffensive Bayern“ finanziert und umgesetzt werden solle. Diese VAST wurde bereits von der Stadt unterzeichnet.
Die übrigen Haltepunkte wurden lt. Aussage der BEG aus diesem Förderprogramm herausgelöst und sollen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz finanziert werden.
 
 
Aus diesem Anlass  hat der Kreistag im Feb. 2022 einen einstimmigen Beschluss gefasst, mit dem Appell an Bund, Land, Bahn und BEG. Der Appell blieb bis jetzt ohne Rückmeldung.
Ende März kam der neue Staatsminister Christian Bernreiter nach Lindau  und wurde von Landrat und lokalen Politikern mit der Thematik konfrontiert. Der Verkehrsminister hat hier zugesichert, dass der Freistaat das Anfertigen von Entwurfs- und Genehmigungsplanung aus eigener Kasse zahlen werde, allerding ist immer noch offen, wann die Wiederöffnung erfolgt und ob überhaupt alle fünf Bahnhaltepunte im Landkreis Lindau wieder reaktiviert werden.
 
Aus den aktuellen Ereignissen ist zu erkennen, dass es keine Garantie für alle Bahnhalte gibt. Zunächst sollen die Bau- und Genehmigungspläne vorgelegt werden, und erst dann wird mit einer Bedarfsanalyse entschieden, ob die Wiedereröffnung der Bahnhaltepunkte im Kreisgebiet Lindau weiter verfolgt wird oder nicht.

Haltepunkte Lindau-Zech, Lindau-Gewerbegebiet

Am 15. März 2019 wurde ein Antrag auf Einrichtung einer Eisenbahnhaltestelle Lindau-Gewerbegebiet mit 1.264 Unterschriften von verschiedenen Firmen im Gewerbegebiet gestellt. Mit einer verbesserten Bahnerschließung des Gebietes Reutin/Zech sowie eines Ausbaus des Angebotes im Eichwaldgebiet könnte die Mobilität in Lindau verbessert werden, und gleichzeitig könnten mehrere umweltpolitische Ziele der Stadt Lindau vorangetrieben werden. Leider sind sowohl der Haltepunkt Lindau-Zech als auch Lindau-Gewerbegebiet nicht im Programm „Stationsoffensive Bayern“ enthalten. Ein zusätzlicher Halt auf diesem Streckenabschnitt kann lt. Mitteilungen der BEG kurz- und mittelfristig nicht in den Fahrplan integriert werden. Im Rahmen der IBK-Studie BODANRAIL 2045 untersuchen Gutachter derzeit, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Langfristperspektive eine weitere Station fahrplantechnisch machbar sein könnte. Die Studie soll Mitte 2022 vorliegen. Der Schienenverkehr soll unter Berücksichtigung städtebaulicher und verkehrlicher Vorhaben in Lindau optimiert und angepasst werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat richtet eine dringende Aufforderung an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Konzernvertretung der Deutschen Bahn in Bayern und die Bayerische Eisenbahngesellschaft zur beschleunigten Instandsetzung und Wiedereröffnung der Bahnhaltepunkte Lindau-Aeschach in Richtung Allgäu und Lindau-Oberreitnau.

  1. Der Stadtrat beantragt erneut die Einleitung der Planungen und Errichtung für die beiden Haltepunkte Lindau-Zech und Lindau-Gewerbegebiet.
 
  1. Der Stadtrat richtet eine dringende Aufforderung   an den Freistaat Bayern, die Zusagen aus dem Förderprogramm „Stationsoffensive Bayern“ einzuhalten sowie die Haltepunkte wieder in Betrieb zu nehmen und deren Finanzierung sicherzustellen.


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6. Ergebnisse Prüfstudie ZUP und seine Schlussfolgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aus dem Werkausschuss am 23. September 2020 ist der Beschluss hervorgegangen, mithilfe eines externen Planungsbüros eine Prüfstudie bezüglich des Zentraler-Umsteige- Punkte (ZUP) in Lindau zu vergeben. Der Auftrag wurde an das Planungsbüro Metron Verkehrsplanung AG vergeben. 

Die vorliegende Prüfstudie zum ZUP ist aus Sicht von Politik und Verwaltung nötig geworden, um das Stadtbussystem den Herausforderungen der Zukunft gegenüberzustellen, sowie den Fernbahnhof Reutin in das Stadtbusnetz zu integrieren. Ein funktionierender ÖPNV ist unter anderem als Daseinsvorsorge für viele Bevölkerungsgruppen wichtig. Das bedeutet, angemessene Mobilitätsangebote auch in dünnbesiedelten Räumen anzubieten, um das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen für alle zu garantieren. Ziel der Stadt Lindau ist es, unter anderem Mobilität effizient und in Übereinstimmung mit den Klimaschutzzielen abzuwickeln. Ein gut funktionierender ÖPNV ist für eine Reduktion bzw. Vermeidung des Individualverkehrs maßgeblich. Um diese Ziele erreichen zu können, wurde das Lindauer Stadtbussystem  untersucht und Vorschläge erarbeitet, es weiter zu verbessern.
 
Die Ergebnisse der Prüfstudie ZUP und seine Schlussfolgen wurde durch das Büro Metron und SVL dem Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2022 ausführlich vorgestellt. Die Prüfstudie wurde zur Kenntnis genommen. Als Schlussfolgen der Prüfstudie hat SVL mehrere Maßnahmen ausgearbeitet um die Pünktlichkeit kurzfristig zu verbessern.
Der Bau-  und Umweltausschuss hat nur die  Verschiebung der Abfahrtzeiten um fünf Minuten (Abfahrtzeit am ZUP Min. 15/45) abgelehnt, somit werden die bessere Umstiegsmöglichkeiten am Bahnhof Reutin wie von Planungsbüro empfohlen nicht weiter verfolgt.  Alle andere von SVL vorgelegte Maßnahmen wurden als Packet beschlossen.  
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt den Stadtrat diese als Maßnahmenbündel  zu betrachten um eine noch bessere Wirkung (Pünktlichkeit) zu erreichen.
Der Bau-  und Umweltausschuss hat auch beschlossen ein neues Stadtbuskonzept auszuarbeiten.

Fachliche Bewertung

Das bestehende Stadtbussystem wurde im Rahmen der Prüfstudie umfassend analysiert und auf Schwächen und Risiken ausgewertet. Metron hat folgende Verspätungsursachen identifiziert:

Verspätungsursachen:
  • zeitweise hohes Verkehrsaufkommen mit Staus vor Knoten und/oder fehlende Bus-bevorzugung
  • bereichsweise nur einspurige Strassenabschnitte wegen des Parkens 
  • zu geringe Wende- bzw. «Pufferzeiten» an den Linien-Endpunkten (nur 1–2 Min.)
  • Rendezvous aller 9 Linienäste 
    • ohne individuelle Abfahrten 
    • bei Abwarten eines verspäteten Busses bis 8 weitere Busse betroffen!

Verspätungen sind ein gewichtiger Grund für die rückläufigen Fahrgastzahlen. Das System leidet unter einem Attraktivitätsverlust, der durch Unpünktlichkeit geprägt ist. Der Stadtbus muss bei Bürgerinnen und Bürgern wieder an Vertrauen gewinnen, um die Fahrgastpotenziale vollständig ausnutzen zu können.

Dahingehend wurden einige Schlüsselprobleme erkannt. Neben einigen Schwachstellen in der Netzgestaltung durch Umwege und Schlaufenfahrten wurden die fehlenden Anschlüsse an das Bahnsystem identifiziert. Außerdem wurde das heutige System als ausgereizt und überlastet beschrieben, sodass eine Neugestaltung unabdingbar erscheint. Der ZUP im Bestand ist durch zahlreiche Verspätungsmultiplikatoren ebenso an seiner Belastungsgrenze angekommen. 

Folgende Erkenntnisse sind aus der Prüfstudie ZUP hervorgegangen:
Der ZUP in Form eines „Rendezvous“-Liniensystems am Bahnhof Reutin ist mit den bestehenden Linien nicht möglich. Ein Standort in Reutin wäre zu dezentral, um die westlichen Gemeindegebiete mit dem heutigen „Rendezvous“- Liniensystem im 30-Minuten-Takt zu erreichen. Die Anheggerstraße als zentraler ZUP Standort und Verknüpfungspunkt der bestehenden Linien wurde vom Planungsbüro favorisiert, jedoch soll der Bahnhof Reutin besser angebunden und als zusätzlicher kleinerer Verknüpfungspunkt ausgebaut werden. Eine Aufhebung des Rendezvous kann erst bei einer allgemeinen Verdichtung zum 15-Minuten-Takt (oder noch dichter) vorgenommen werden.

Außerdem wird geraten, die Abfahrtszeiten an den Zugverkehr am Bahnhof Reutin anzupassen, um bessere Umstiegsmöglichkeiten zu ermöglichen. Das heißt die Abfahrtzeit am ZUP müsste auf Min. 15/45 gelegt werden. Dadurch werden für die Bürgerinnen und Bürger attraktivere Möglichkeiten geschaffen, ihre Verkehrswege intermodal (d. h. mithilfe von verschiedenen Verkehrsmitteln) zurückzulegen.  Auch eine Staffelung der Abfahrtszeiten am ZUP könnte lt. Metron eine Lösung sein, um die großen Abhängigkeiten zwischen den Bussen zu reduzieren. Es wurden im Erarbeitungsprozess verschiedene Netzvarianten und ZUP-Standorte durchdacht. Aus heutiger Sicht, d.h. bei Beibehaltung der bestehenden Linien und des Rendezvous-Systems empfiehlt Metron an einem Umsteigepunkt (ZUP) in der Anheggerstraße festzuhalten. Einige Linienäste, die heute schon ausgelastet sind, sollten verkürzt werden. Zusätzliche Entlastung des Systems würde ein 10. Fahrzeug mit sich bringen. Außerdem werden für Randlagen des Stadtgebietes bedarfsorientierte Verkehre empfohlen. Dünnbesiedelte Bereiche sind oft nicht rentabel für das Stadtbussystem und können durch flexiblere Lösungen besser an das Kerngebiet angeschlossen werden. 

Konzeptvorschlag Metron
Metron empfiehlt eine Sanierung des Stadtbusses bei einer Beibehaltung des 30–Minuten-Takts und einer Entzerrung des Rendezvous-Systems mit insgesamt 10 Bussen im Einsatz. 
Diese Variante geht von anderen Prioritätensetzungen aus und legt 6 Busse des Rendezvous-Systems neu auf die Zeiten ´15 und ´45 sowie vier Busse auf die Zeiten ´20 und ´50. Diese Konzept-Variante von Metron lässt sich wie folgt beurteilen:
Vorteile:
  • Liniennetz neu auf den Verknüpfungspunkt Reutin Bhf ausgelegt. Reutin Bhf von allen Wohngebieten umsteigefrei erreichbar.
  • Zielort Insel von allen Bedienungsgebieten mit max. einmaligem, schlanken Umsteigen erreichbar.
  • Schulzentrum von fast allen Wohngebieten erreichbar.
  • Rendezvous-Zeiten am ZUP nur um 5 Min. verschoben.
  • Optimaler Bahn-Anschluss des Linienasts 2 Oberreitnau sowie akzeptable Anschlüsse für die Äste 1 Unterreitnau und Alwind (mit Umsteigen),
  • Linie 5 neu bis/ab Bahnhof Lochau-Hörbranz, mit optimalem Anschluss nach/von Bregenz.
  • Neu faktisch 15-Minuten-Takt für den Bereich Zech durch die Linie 5 (auf der Bregenzer Straße) und die Linie 4 (auf der Immanuel-Kant-Straße).

Nachteile:
  • Zusätzliche Ampelanforderungen bei der Ausfahrt aus der Anheggerstrasse in die Kolpingstrasse und Ludwig –Kick-Str. (neu 4 Ausfahrten pro Stunde).
  • Zusätzlicher Aufwand durch 10. Bus.
  • Im Verspätungsfall ist ein entsprechendes Betriebskonzept für die Ausfahrt aus der Anheggerstraße in die Kolpingstraße notwendig, da die Kreuzung von zwei Bussen in der Anheggerstraße nur eingeschränkt möglich ist.
  • Gewisse (untergeordnete) Verbindungen mit längeren Umsteigezeiten.
  • Keine Anschlüsse an die Bahn von/nach Alwind und Unterreitnau.
  • Die neuen Wohngebiete am Hammerweg sind nur teilweise erschlossen.


Schlussfolgen der Prüfstudie
In einem Workshop Anfang November 2021 wurden diese Ergebnisse mit Vertretern der Fraktionen diskutiert. Angesichts der angespannten Haushaltssituation der Stadt Lindau muss realistischer Weise davon ausgegangen werden, dass der Konzeptvorschlag von Metron sich kurzfristig nicht umsetzen lässt, dazu gibt es viele offene Fragen und Nachteile wie z.B. die Engpässe entlang der Anheggerstr. sowie die zusätzlichen Ampelphasen. Lt. Rückmeldung der Fraktionen soll sich erst mal die Pünktlichkeit verbessern, deswegen hat der Stadtverkehr Lindau eine Liste mit Übergangsmaßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit ausgearbeitet.
Mittel- bis langfristig soll das Stadtbussystem überplant werden, Metron empfiehlt eine Erweiterung des Bedienungsgebiets sowie eine Taktverdichtung, was zusammen mit optimalen Bahn-Anschlüssen zu einer Attraktivierung des ÖPNV beitragen kann. Diese Maßnahmen sollen im Rahmen eines detaillierten Stadtbuskonzepts ausgearbeitet werden.

SVL-Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit
Der Stadtbus Lindau verkehrt seit seiner Eröffnung bis im Dezember 2020 praktisch
unverändert (auch hinsichtlich Liniennetz und Zeiten der Linien). 2016 wurden im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen 21 Punkte erkannt und umgesetzt; trotzdem hat sich in den vergangenen Jahren die Pünktlichkeit nicht verbessert. Die Ergebnisse der Prüfstudie ZUP zeigen, dass dieses System klare betriebliche Mängel bzgl. Zuverlässigkeit hat.

Um das bestehenden System pünktlich zu machen, hat SVL mehrere Maßnahmen ausgearbeitet, die im Falle ihrer Umsetzung die Pünktlichkeit zumindest signifikant verbessern.

Die Maßnahmen wurden in folgenden Themen gebündelt:
  1. Änderungen von Linienwegen
  2. Anpassungen an Lichtsignalanlagen (LSA)
  3. Herstellung der Barrierefreiheit an Haltestellen
  4. Sonstige Maßnahmen
  5. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität

  1. Änderungen von Linienwegen
  1. Linie 1 zwischen Lugeck – Oberhochsteg – Lugeck
Problembeschreibung:
Behinderungen durch parkende Autos und Gegenverkehr
Richtung Oberhochsteg:
wie bisher
Richtung ZUP:
ab Abzweig Heuriedweg (Kreisverkehr) über Rickenbacher Straße und Steigstraße, nicht über Wannental        
Erforderlich:
neue Haltestelle in der Rickenbacher Straße (Hochhaus)
Vorteil:
Beschleunigung
Nachteil:
längere Reisedauer oder Fußweg aus dem Wannental Richtung ZUP
Stellungnahmen der Ämter
Der Umsetzung wird zugestimmt, eine Regionalbushaltestelle ist bereits vorhandeln und darf für den Stadtbus verwendet werden.
Stand 2022
Vorschlag SVL
Kosten
ca. 1.000 € für die Errichtung neue Infostelle

  1. Linie 2 zwischen ZUP – Oberreitnau – ZUP
Problembeschreibung:
Behinderungen durch parkende Autos und Gegenverkehr in der Holbeinstraße
Richtung Oberreitnau:
nicht durch die Holbeinstraße, stattdessen auf der Friedrichshafener Straße bleiben 
Richtung ZUP:
wie bisher
Erforderlich:
neue Haltestelle in der Friedrichshafener Straße (AOK)
Vorteil:
Beschleunigung
Nachteil:
längerer Fußweg aus der Holbeinstraße Richtung Oberreitnau, ggfls. Querungsbedarf über die FN Str. in Richtung Holbeinstr.
Stellungnahmen der Ämter
Der Umsetzung wird zugestimmt, eine Regionalbushaltestelle ist bereits vorhandeln und darf für den Stadtbus verwendet werden.
Stand 2022
Vorschlag SVL
Kosten
ca. 1.000 € für die Errichtung neue Infostelle

 
  1. Linie 4 zwischen ZUP – Alwind – ZUP
Problembeschreibung:
Behinderungen durch parkende Autos und Gegenverkehr
Behinderungen durch Radverkehr (Fahrradstraße)

Richtung Alwind:
wie bisher
Richtung ZUP:
ab Abzweig Kirchstraße über Schachener Straße, nicht über Enzisweiler Post 
Erforderlich:
neue Haltestelle in der Schachener Straße
Vorteil:
Beschleunigung
Nachteil:
längere Reisedauer oder Fußweg von Enzisweiler Post Richtung ZUP. Kosten für die Errichtung der neuen Haltestelle incl. Versetzung der Wartehalle.
Stellungnahmen der Ämter
Mobilitätsbeauftragter: Die Umsetzung wird kritisch gesehen, Fahrgastkomfort wird reduziert und der Stadtbus wird unattraktiver für Personen aus Bodolz/Enzisweiler, die in die Stadt fahren wollen. GTL: Platzverhältnisse ungünstig, Konflikt mit Anwohnern ist zu erwarten
Stand 2022
Vorschlag SVL
Kosten
ca. 30.000 €.



  1. Linie 5 zwischen ZUP – Grenzsiedlung Zech – ZUP
Problembeschreibung:
langer Linienweg mit zahlreichen verkehrsbedingten Behinderungen (Bregenzer  Straße, Kemptener Straße)
Richtung Grenzsiedlung:
ab Haltestelle Leiblachstraße nicht zur Haltestelle  Grenzsiedlung, stattdessen in direkter Fahrt Richtung ZUP
Richtung ZUP:
wie bisher, aber nur ab Leiblachstr. 
Erforderlich:
Haltestelle Grenzsiedlung Zech entfällt ersatzlos
Vorteil:
Beschleunigung
Nachteil:
längerer Fußweg von/zur Haltestelle Leiblachstraße Richtung ZUP.  Die vorhandene Wartehalle + KLiMo-Station müssen versetzt werden.
Stellungnahmen der Ämter
Mobilitätsbeauftragter: Die Erschließungsqualität wie im Nahverkehrsplan wird nicht mehr erfüllt.
Stand 2022
Vorschlag SVL
Kosten
Ca. 30.000€ 


  1. Anpassungen an Lichtsignalanlagen (LSA)
  1. Kreuzung Anheggerstraße – Kolpingstraße – Langenweg (Optimierungsbedarf)
Problembeschreibung:
Zeitverlust durch Wartezeiten bei Ein- und Ausfahrt,
Konfliktsituationen bei verzögerter Ausfahrt einzelner Linien
Erforderlich:
Prüfung von Optimierungspotenzialen im LSA-Programm, gegebenenfalls Umbau

Vorteil:
Beschleunigung, Verbesserung der Sicherheit
Nachteil:
Kosten
Vorschlag:
Die Umsetzung wird befürwortet, soweit unter Berücksichtigung der Belange des Individualverkehrs vertretbar. Kostenangebot von Siemens liegt noch nicht vor. 
Stellungnahmen der Ämter
Wurde mit Siemens und Straßenverkehrsbehörde / Staatlichem Bauamt Kempten geprüft.

  1. Kreuzung Anheggerstraße, Ludwig – Kick – Straße (Optimierungsbedarf, Umbau geplant)
Problembeschreibung:
Zeitverlust durch Wartezeiten bei Ein- und Ausfahrt
Erforderlich:
Prüfung von Optimierungspotenzialen im LSA-Programm,

Vorteil:
Beschleunigung
Nachteil:
Kosten
Vorschlag:
Umsetzung
Stellungnahmen der Ämter
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Umbaustrecke Anheggerstr.
Kosten
Ca. 58.000

  1. Kemptener Straße – Reutiner Straße (Köchlinkreuzung)
Problembeschreibung:
Zeitverlust in beiden Richtungen
Erforderlich:
Prüfung von Optimierungspotenzialen im LSA-Programm, gegebenenfalls Umbau
Vorteil:
Beschleunigung
Nachteil:
Kosten
Vorschlag:
Die Umsetzung wird befürwortet, soweit unter Berücksichtigung der Belange des Individualverkehrs vertretbar. Kostenangebot von Siemens liegt noch nicht vor. 
Stellungnahmen der Ämter
Wurde mit Siemens und Straßenverkehrsbehörde / Staatlichem Bauamt Kempten geprüft.

  1. entlang Kolpingstraße, Bregenzer Straße (vier LSA) (Optimierung)
Problembeschreibung:
Die zuletzt neu errichteten LSA sind bislang vom ÖPNV noch nicht optimal ansteuerbar.
Erforderlich:
LSA Beeinflussung durch Stadtverkehr verbessern.
Vorteil:
Beschleunigung
Nachteil
Kosten
Vorschlag:
Die Umsetzung wird befürwortet, soweit unter Berücksichtigung der Belange des Individualverkehrs vertretbar. Kostenangebot von Siemens liegt noch nicht vor. 
Stellungnahmen der Ämter
Wurde mit Siemens und Straßenverkehrsbehörde / Staatlichem Bauamt Kempten geprüft.

  1. Eichwaldstraße – Heuriedweg (Penny)         (teilweiser Umbau)
Problembeschreibung:
Zeitverlust bei Ausfahrt in den Heuridweg in beiden Richtungen
Bedarf der Gegenfahrbahn beim Rechtsabbiegen der Stadtbuslinie
Erforderlich:
Umbau, Versetzung der LSA stadteinwärts vor die Kreuzung
LSA Beeinflussung durch Stadtverkehr herstellen
Vorteil:
Beschleunigung, Erhöhung der Sicherheit
Nachteil:
Kosten 
Vorschlag:
Die Umsetzung wird befürwortet, soweit unter Berücksichtigung der Belange des Individualverkehrs vertretbar. Kostenangebot von Siemens liegt noch nicht vor. 
Stellungnahmen der Ämter
Wurde mit Siemens und Straßenverkehrsbehörde / Staatlichem Bauamt Kempten geprüft.

  1. Tobelstraße – Schönauer Straße (Hoyren, Feuerwache) (Neubau)        
Problembeschreibung:
Zeitverlust bei Ausfahrt in die Schönauer Straße;
Bedarf der Gegenfahrbahn beim Rechtsabbiegen der Stadtbuslinie
Erforderlich:
Neubau
LSA Beeinflussung durch Stadtverkehr herstellen
Vorteil:
Beschleunigung, Erhöhung der Sicherheit
Nachteil:
Kosten
Vorschlag:
Die Umsetzung wird befürwortet, soweit unter Berücksichtigung der Belange des Individualverkehrs vertretbar. Kostenangebot von Siemens liegt noch nicht vor. 
Stellungnahmen der Ämter
Wurde mit Siemens und Straßenverkehrsbehörde / Staatlichem Bauamt Kempten geprüft.

3.) Herstellung der Barrierefreiheit an Haltestellen
a.) Haltestelle Maxhof  
Problembeschreibung:
Hoch frequentiert, aber nicht barrierefrei        
Zeitverlust beim Fahrgastwechsel
Erforderlich:
barrierefreier Umbau
Vorteil:
Beschleunigung, Erhöhung der Attraktivität
Nachteil:
Kosten 
Vorschlag:
Die Umsetzung wird entsprechend priorisiert.
Kosten
ca.20.000 €.

b.) Haltestelle  Aeschach stadtauswärts
Problembeschreibung:
Hoch frequentiert, aber nicht barrierefrei        
Zeitverlust beim Fahrgastwechsel
Erforderlich:
barrierefreier Umbau
Vorteil:
Beschleunigung, Erhöhung der Attraktivität
Nachteil:
Kosten 
Vorschlag:
Die Umsetzung wird entsprechend priorisiert.
Kosten
ca.25.000 €

4.) Sonstige Maßnahmen
a.) Haltestelle Maximilianstraße Richtung Inselbahnhof
Problembeschreibung:
Wegen parkender Fahrzeuge schlecht anfahrbar; zu nah am Fußgängerüberweg 
Erforderlich:
(Vor-)Verlegung der Bus-H in den Bereich nach der Kurve Diebsturm
Vorteil:
Beschleunigung, Verbesserung der Sicherheit
Nachteil:
Verlust von 4 Interims-Parkplätzen
Vorschlag:
Umsetzung
Stellungnahmen der Ämter
Die Umsetzung wird befürwortet.
Kosten
ca.1.000 €

b.) Strecke Heimesreutin – Hochbuch in beiden Richtungen
Problembeschreibung:
Zeitverlust durch Wartezeiten und Konfliktsituationen bei Gegenverkehr. Sicherheitsrelevante Sichtprobleme
Erforderlich:
Prüfung von Optimierungspotenzialen durch Verbreiterungen und Schaffung von Ausweichstellen,
gegebenenfalls Umbau
Vorteil:
Beschleunigung
Nachteil:
Kosten, Baumfällungen
Vorschlag:
Wird durch die Straßenverkehrsbehörde und GTL abgelehnt.
Stellungnahmen der Ämter
Die Umsetzung wird kritisch gesehen. GTL: Die Umsetzung wird seitens den GTL abgelehnt. Durch die Entfernung des Trenngrüns zwischen Gehweg und Fahrbahn wird massiv in den Dörflichen Karakter eingegriffen. Zudem müssten einige ortsbildprägende Bäume entfernt werden.
Kosten
Mindestens ca.25.000 €. 

c.) Strecke Motzacher Wald stadteinwärts
Problembeschreibung:
Zeitverlust durch Wartezeiten und Konfliktsituationen bei Gegenverkehr. Sicherheitsrelevante Sichtprobleme
Erforderlich:
Prüfung von Optimierungspotenzialen durch Verbreiterungen und Schaffung von Ausweichstellen
Vorteil:
Beschleunigung, Verbesserung der Sicherheit
Nachteil:
Kosten, Baumfällungen, Privatflächen
Vorschlag:
Wird durch die Straßenverkehrsbehörde und GTL abgelehnt.
Stellungnahmen der Ämter
Die Umsetzung wird kritisch gesehen. 
GTL: Der Eingriff in die Böschung bringt Baumfällungen etc. mit sich. Zudem verfügt die Stadt Lindau nicht über die notwendigen Grundstücke.
Kosten
 ca. 50.000– 75.000 €. 



  1. Kreuzung Schulstraße - Rickenbacher Straße
Problembeschreibung:
Zeitverlust durch Wartezeiten bei Ausfahrt aus der Schulstraße
Konfliktsituationen durch unzureichende Sichtbeziehung
Erforderlich:
Prüfung Änderung der Vorfahrt oder neue Anordnung der Parkplätze
Vorteil:
Beschleunigung, Verbesserung der Sicherheit
Nachteil:
Änderung von Gewohnheiten bei der Vorfahrt
Vorschlag:
Zur Verbesserung der heutigen Situation wird eine Spiegelung der Parkplätze entlang Kiosk auf die Fahrbahnseite stadtauswärts vorgeschlagen.
Stellungnahmen der Ämter
Polizei und Straßenverkehrsbehörde: 
Vorfahrt für Bus / „Vorfahrt achten“ für den Verkehr in Richtung Freihof sehr gefährlich (Schulstr. wegen hoher Hecke sehr schlecht einsehbar). Ggf. wäre sogar STOP-Stelle erforderlich; widerspricht den vorhandenen Straßenbreiten / dem optischen Straßenverlauf. Neuregelung könnte einen Unfallschwerpunkt schaffen; Zeitgewinn marginal. 
Zur Verbesserung der heutigen Situation wird eine Spiegelung der Parkplätze entlang Kiosk auf die Fahrbahnseite stadtauswärts vorgeschlagen; dadurch besserer Spiegelblick möglich (keine Täuschung durch parkende Fahrzeuge stadteinwärts).
Kosten 
Ca. 1.000€  

  1. Strecke Jungfernburgstraße – Holdereggenstraße – Jungfernburgstraße
Problembeschreibung:
Behinderung durch parkende Fahrzeuge, in der Folge Zeitverlust durch Wartezeiten bei Gegenverkehr
Erforderlich:
Änderung von Vorfahrtsregeln
Einführung von teilweisen Parkverboten
Vorteil:
Beschleunigung
Nachteil:
voraussichtlich Verlust von 2 Stellplätzen
Vorschlag:
Wird durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft.
Stellungnahmen der Ämter
Die Umsetzung wir befürwortet.
Kosten 
Ca. 500€  

  1. Busspur zwischen Bleiche-Kreuzung und Inselstraße als Testbetrieb (Kolpingstr.)
Problembeschreibung:
Zeitverlust durch Wartezeiten im Stau Richtung Inselstraße
Zeitverlust und Konfliktsituationen bei Ausfahrt aus dem Bypass Richtung ZUP
Erforderlich:
Nutzung der rechten Fahrspur zwischen Bleiche-Kreuzung und Inselstraße inklusive Bypass
Vorteil:
Beschleunigung,  Verbesserung der Sicherheit
Nachteil:
Prognostizierte Behinderung des Individualverkehrs; förderschädlich
Vorschlag:
Aufgrund der Bedenken von Straßenverkehrsbehörde und Polizei sowie der des StBA Kempten (als Straßenbaulastträger) soll die Umsetzung nicht verfolgt werden.
Stellungnahmen der Ämter
Polizei und Straßenverkehrsbehörde 
sprechen sich gegen den Test aus. Diese Möglichkeit wurde bereits Ende 2019 vor der Einführung des Blauwiese-Bus-Shuttles geprüft und vom Ingenieurbüro eher nicht empfohlen. Es ist mit Rückstauerscheinungen bis mindestens Höhe Limare, womöglich bis zum Berliner Platz zu rechnen. Somit bremst sich der Stadtbus dadurch zunächst sogar selbst aus. Vor diesem Hintergrund sollte in dieser wesentlichen Ost-West-Verbindung und der stark befahrenen Zufahrt auf die Lindauer Insel zur Vermeidung eines Verkehrskollapses von derartigen Versuchen Abstand genommen werden. Eine Überwachung der Busspur und Verwarnung von „Falschfahrern“ wäre polizeilich nicht zu bewerkstelligen. Um theoretisch überhaupt halbwegs eine Akzeptanz zu erreichen, müssten neben der Beschilderung für einen Versuch letztlich zumindest auch BUS-Bodenmarkierungen in gelb vorgesehen werden. 
An dieser Stelle ist auch an den Versuch der Reduzierung der zweispurigen Zufahrt von Zech in Fahrtrichtung Berliner Platz auf eine Fahrbahn im August 2011 zu erinnern, der einen Rückstau bis zur Autobahn produzierte und daraufhin nach 1 Tag wieder angebrochen werden musste.
StBA Kempten: 
„Nach eingehender Prüfung und erneutem Studium des Gutachtens „Busspur Kolpingstraße, Bericht – Ergänzungen Mai 2020“ (Büro Besch & Partner) in Verbindung mit den Erfahrungen, die beim temporären Wegfall der zweiten Spur im Zulauf Berliner Platz aus Richtung Bregenz (2011 und beim Umbau des Berliner Platzes) gemacht wurden, können wir den Betrieb einer Busspur in der Kolpingstraße (Fahrtrichtung Aeschach) – auch versuchsweise -  in keinem Fall zulassen.“

Außerdem verweisen wir auf die eisenbahnrechtliche Planfeststellung der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Langenweg und Bregenzer Straße (Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 11.02.2015 in Verbindung mit dem Änderungsbeschluss vom 18.01.2022). Der Ausbauzustand und die Spuraufteilung der Kolpingstraße sind Bestandteil dieser Planung, die den mühsam errungenen Konsens aller an der Planung Beteiligter darstellt. Die Widmung einer Spur ausschließlich für Zwecke des ÖPNV würde u.E. eine Änderung der festgestellten Planung darstellen, die eines Planänderungsverfahrens bedürfte. Eine derartige Änderung der Planung hätte auch förderrechtliche Konsequenzen. 

Kosten 
Ca. 3.000€  


5.) Maßnahmen zur Steigerung der ÖPNV-Qualität
a.) Verlegung der Stadtbushaltestelle Reutin-Bahnhof stadtauswärts
Problembeschreibung:
Umsteigebeziehung zwischen Stadtbuslinien, RBA und Bahn wegen der räumlichen Entfernung unattraktiv
Derzeitige Haltestelle eignet sich nicht für zwei Linien
Erforderlich:
Neubau einer Haltestelle und Verlegung der Haltestelle Limare auf die Fahrbahn
Vorteil:
Verbesserung der intramodalen Umsteigebeziehungen am Bahnhof Reutin
Nachteil:
zeitliche Anbindung an die Schulanfangszeiten verschlechtert sich leicht
Vorschlag:
Haltestelle wird direkt vor den Bahnhof in die Bregenzer Straße verlegt
Stellungnahmen der Ämter
Die Umsetzung wird befürwortet.
Kosten 
Ca. 20.000€  


Fazit

Die Ergebnisse der Prüfstudie zeigen, dass das heutige Stadtbuskonzept neben den unbestreitbaren Vorteilen klare betriebliche Mängel bzgl. Zuverlässigkeit aufweist und keine gute Verknüpfung zwischen Bus und Bahn vorhandeln ist.

Mit dem Ausbau des Bahnangebots drängt sich eine Abstimmung zwischen dem Schienen- und dem Stadtbussystem auf, um die Erreichbarkeiten zu erhöhen, neue Nachfragepotenziale zu erschließen und gleichzeitig auch eine bessere Abstimmung mit den Regionalbussen zu erreichen.

Der durchgehende 30-Minuten-Takt auf allen Linien ist ein Mindeststandard (wie im Nahverkehrsplan festgelegt) und darf nicht in Frage gestellt werden. Solange die Linien im 30-Minuten-Takt verkehren ist ein Rendezvous zwingend, um gute Anschlüsse gewährleisten zu können. Lt. Metron soll der ZUP an der Anheggerstrasse auch künftig einen funktionalen Umsteigepunkt zwischen den Stadtbuslinien bilden. Eine Verlagerung des ZUPs zum Bahnhof Reutin ist bei Beibehaltung von Rendezvous und 30-Minuten-Takt hingegen zeitlich nicht möglich, da die westlichen/nördlichen Linienäste zu lang werden und die längeren Fahrzeiten keine Anschlüsse in alle Richtungen ermöglichen.

Sollen konsequente Anschlüsse zwischen Stadtbus und Bahn hergestellt werden, muss das Zeitraster der Stadtbuslinien um 5 oder 10 Min. verschoben werden. Dies hat Metron in einem Konzeptvorschlag empfohlen, wobei auch eine Entzerrung des Rendezvous-Systems und eine 10. Linie vorgesehen ist. 

Der Konzeptvorschlag von Metron kann wegen der o.g. Gründe kurzfristig nicht umgesetzt werden. Akut muss aber die Pünktlichkeit wieder hergestellt werden. Hierfür hat SVL mehrere Maßnahmen identifiziert, diese Maßnahmen können dazu beitragen, den Stadtbus zu beschleunigen. Mittel bis langfristig soll das Stadtbussystem überplant werden; dies soll im Rahmen eines detaillierten Stadtbuskonzepts erfolgen.

Zudem plant die Stadtplanung, den Berliner Platz zu einer modernen Mobilitätsdrehscheibe zu entwickeln. Die Potenziale dieses neuen Standorts sollen umfassend genutzt werden, was auch eine erneute Betrachtung des Stadtbussystems beinhalten muss. Daher wird das Stadtbuskonzept sich intensiv mit dem Standort Berliner Platz auseinander setzen. Zur Vorbereitung dieser Möglichkeiten wird seitens der Verwaltung aktuell ein Stadtratsworkshop geplant. In diesem soll umfassend über die Möglichkeiten des Berliner Platzes als Mobilitätsdrehscheibe und die Perspektive des Stadtbusses als ein Garant der Mobilitätswende diskutiert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Maßnahme
Kosten
Träger
HH St. Nr.
1.Änderungen von Linienwegen
 
 
 
a. Linie 1 zwischen Lugeck – Oberhochsteg – Lugeck
1.000 €
SVL
 
b. Linie 2 zwischen ZUP – Oberreitnau – ZUP
1.000 €
SVL
 
c. Linie 4 zwischen ZUP – Alwind – ZUP
30.000 €
Stadt
79100.95040
d. Linie 5 zwischen ZUP – Grenzsiedlung Zech – ZUP
30.000 €
Stadt
79100.95040
 
 
 
 
2.Anpassung an Lichtsignalanlagen
 
 
 
a.Kreuzung Anheggerstraße, Kolpingstraße, Langenweg 
 
SVL
 
b. Kreuzung Anheggerstraße, Ludwig-Kick-Straße
58.000 €
Stadt
63000.96370
c.Köchlinkreuzung
 
SVL
 
d.entlang Kolpingstraße, Bregenzer Straße (vier LSA)
 
SVL
 
e.Eichwaldstraße – Heuriedweg (Penny)
 
SVL
 
f.Tobelstraße – Schönauer Straße (Hoyren, Feuerwache)
 
SVL
 
 
 
 
 
3.Herstellung der Barrierefreiheit an Haltestellen
 
 
 
a.Haltestelle Maxhof
20.000 €
Stadt
79100.95040
b.Haltestelle Aeschach stadtauswärts
25.000 €
Stadt
79100.95040
 
 
 
 
4.Sonstige Maßnahmen
 
 
 
a.Vorverlegung der Bus-H  Maximilianstraße stadteinwärts
1.000 €
SVL
 
b.Verbreiterungen und Schaffung von Ausweichstellen entlang der Strecke Heimesreutin – Hochbuch
25.000 €
Stadt
79100.95030
c.Schaffung von Ausweichstellen entlang der Strecke Motzacher Wald
75.000 €
Stadt
79100.95030
d.geänderte Vorfahrt oder Parkanordnung bei der Kreuzung Schulstr. – Rickenbacher Str.
1.000 €
Stadt
79100.95010
e.Einführung von teilweisen Parkverboten entlang der Strecke Holdereggenstr. – Jungburgstr.
500 €
Stadt
79100.95010
f.Testbetrieb Busspur Kolpingstr.
3.000 €
Stadt
79100.95010
 
 
 
 
5.Maßnahmen zur Steigerung der ÖPNV-Qualität
 
 
 
a.Verlegung der Stadtbushaltestellen Reutin-Bahnhof stadtauswärts
20.000 €
Stadt
79100.95040

Beschlussvorschlag


1. die Änderungen von Linienwegen
a. Linie 1 zwischen Lugeck – Oberhochsteg – Lugeck
b. Linie 2 zwischen ZUP – Oberreitnau – ZUP
c. Linie 4 zwischen ZUP – Alwind – ZUP
d. Linie 5 zwischen ZUP – Grenzsiedlung Zech – ZUP

2.die Anpassung an Lichtsignalanlagen
  1. an der Kreuzung Anheggerstraße, Kolpingstraße, Langenweg         
  2. an der Kreuzung Anheggerstraße, Ludwig-Kick-Straße        
  3. an der Köchlinkreuzung
  4. entlang Kolpingstraße, Bregenzer Straße (vier LSA)
  5. in der Eichwaldstraße – Heuriedweg (Penny)
  6. in der Tobelstraße – Schönauer Straße (Hoyren, Feuerwache)


3.die Herstellung der Barrierefreiheit an Haltestellen
  1. Haltestelle Maxhof
  2. Haltestelle Aeschach stadtauswärts

4.Sonstige Maßnahmen
  1. die Vorverlegung der Bus-H  Maximilianstraße stadteinwärts in den Bereich nach der Kurve Diebsturm
  1. die Einführung von teilweisen Parkverboten entlang der Strecke Holdereggenstr. – Jungburgstr.

5.Maßnahmen zur Steigerung der ÖPNV-Qualität
  1. die Verlegung der Stadtbushaltestellen Reutin-Bahnhof stadtauswärts

  • Weitere Beschlusse ergeben sich aus der Diskussion:
4.Sonstige Maßnahmen
b. die Prüfung von Optimierungspotenzialen durch Verbreiterungen und Schaffung von Ausweichstellen entlang der Strecke Heimesreutin – Hochbuch
c. die Prüfung von Optimierungspotenzialen durch Schaffung von Ausweichstellen entlang der Strecke Motzacher Wald
d. eine geänderte Vorfahrt oder Parkanordnung bei der Kreuzung Schulstr. – Rickenbacher Str.
  1. die Nutzung der rechten Fahrspur zwischen Bleiche-Kreuzung und Inselstraße als Busspur in den Monaten Mai und Juni 2022

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7. Erneuter Beschluss der Grundsatzvereinbarungen zur Entwicklung der Bahnflächen in Reutin und auf der Insel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die beiden Grundsatzvereinbarungen zur Entwicklung der Bahnflächen in Reutin und auf der Insel wurden am 27.10.2021 vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Damit war der Weg frei für die nachfolgenden bahninternen Verfahren zur Freistellung der dazu benötigten Bahnflächen und deren Entwicklung gemäß Grundsatzvereinbarung insgesamt.

Die zuständigen Beschlussgremien der DB haben im Anschluss an die Stadtratssitzung den beiden Grundsatzvereinbarungen mit einige Änderungen zugestimmt.

Die beiden geänderten Fassungen wurden auf Bitten der DB Immo durch die Stadt erneut geprüft. Die rechtliche Prüfung erfolgte durch die beratende Rechtsanwaltskanzlei Dr. Spieß und das Rechtsamt.

Die neuen Fassungen sind in der Anlage 1 und 2 dieser Beschlussvorlagen angehängt. Zum Vergleich sind die beiden beschlossenen, alten Fassungen als Anlagen 3 und 4 aufgeführt.

Fachliche Bewertung

Nach Prüfung des Sachverhalts bestehen seitens der Kanzlei Döring Spieß, welche die Erarbeitung der ersten Grundsatzvereinbarungen begleitet hat, keine Bedenken.

Das Rechtsamt gab folgende Bewertung ab:

Die von der Bahn geänderten Vereinbarungsversionen sollte auf folgenden Gründen zu einer erneuten zustimmenden Beschlussfassung dem Stadtrat vorgelegt werden:

  1. Der Sachverhalt rund um diese Grundsatzvereinbarungen wurde mit der Bahn ausverhandelt. Die juristischen Abteilungen sowie die Beschlussgremien der verschiedenen Bahntöchter bestehen auf der neuen Fassung.
  2. Im Ergebnis kann aus Sicht des Rechtsamtes auch die jeweils geänderte Fassung unterzeichnet werden.
  3. In jedem Fall sollte die geänderte Fassung erneut dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, da die jeweils neue Fassung (Reutin und Insel)  qualitative Änderungen enthält, die im Vergleich zur ersten Fassung eine Verschlechterung bedeutet.

Der  inhaltliche Unterschied und die damit einhergehende Verschlechterung für die Stadt ist in dem Umstand begründet, dass sich der Charakter der alten Vereinbarung bei einer Auslegung im Streitfall als Vertrag mit gegenseitigen Pflichten hätte auslegen lassen, was nun durch die Verwendung von anderen Begrifflichkeiten im Zweifel wohl nicht mehr möglich wäre. Im gesamten Dokument wurde nämlich die Bezeichnung „Vertragspartner“ durch die Bezeichnung „Beteiligte“ ausgetauscht. Zudem wurde der Begriff „Vertragsgebiet“ durch den Begriff „Vereinbarungsgebiet“ ausgetauscht. Wenn die finale rechtliche Prüfung der Bahn und der Beschlussgremien diese Änderungen vorgenommen hat und darauf besteht, ist das wahrscheinlich auch der von der Bahn beabsichtigte juristische Hintergrund.

Die Änderungen wurden bei beiden Vereinbarungen  (Reutin und Insel) identisch vorgenommen.

Die folgenden Paragraphenangaben beziehen sich aber auf die neue Vereinbarungsfassung Lindau-Reutin.

Die Grundsatzvereinbarung enthält viele „Pflichten“ der Bahn 
  • zur Betreibung des Freistellungsverfahrens (§ 1 Nr.3)
  • zur Regelung zu den Modalitäten des Verkaufes der Bahngrundstücke (§ 3 Nr. 7)
  • die Anerkennung einer grundsätzlichen Pflicht zur Übernahme der Folgekosten in § 3 Nr.8 c); 
  • dieser Passus wurde in der neuen Fassung deutlich umformuliert und geschmälert in „Der Bahn ist bekannt, dass die Kosten…grundsätzlich von ihr zu tragen sind. Die Bahn strebt den frühzeitigen Verkauf der Flächen an, so dass diese Kosten vom Investor getragen werden.“

Das, was in der alten Fassung der Vereinbarung also auslegungsgemäß Pflichten mit Vertragscharakter gewesen wären, wären nunmehr bei einer Auslegung in der Gesamtschau wohl nur unverbindliche Absichtserklärungen, was ein Nachteil im Vergleich zur vorherigen Fassung ist.

Durch die Verwendung anderer Begrifflichkeiten, insbesondere der Vermeidung des Begriffes „Vertragspartner“ wurden hier nämlich mögliche Unklarheiten in diesem Zusammenhang beseitigt.

Zu der Auslegung, dass die neue Vereinbarung nur noch den Charakter einer Absichtserklärung hat, würde man auch aus folgenden Erwägungen kommen: 
In der alten Fassung der Vereinbarung steht zwar in § 1 Nr. 1 auch schon, dass die Absichtserklärung von 2014 durch die vorliegende Grundsatzvereinbarung ergänzt wird. Da in § 5 Nr. 2 aber steht, dass es sich bei der Vereinbarung um eine rechtlich nicht bindende Fixierung der zeitlichen Abhängigkeiten zwischen den jeweiligen aus städtebaulicher und eisenbahnfachplanerischer Sicht erforderlichen Maßnahmen und Verfahrensschritten handelt, würde man bei der Frage, ob die alte Vereinbarung Vertragscharakter mit der Begründung von Rechten und Pflichten hat, wahrscheinlich bei einer Gesamtschau dazu kommen, das zu bejahen, da die Unverbindlichkeit nur für bestimmte Bereiche (Zeitschiene, städtebauliche/ eisenbahnfachplanerische Erwägungen, beispielsweise nicht jedoch für finanzielle Fragen der Kostentragung etc.)  festgelegt wurde und da die Parteien als Vertragspartner bezeichnet wurden.

Durch den Austausch des Begriffe „Vertragspartner“ gegen „Beteiligte“ wird diese Unklarheit nun beseitigt und man würde bei einer Auslegung aus Sicht des Rechtsamtes nun wohl dazu kommen, dass es sich bei der neuen Vereinbarung  eher nur um eine unverbindliche Absichtserklärung wie die von 2014 handelt. 

Dieser Umstand und die Tatsache, dass die Regelung zur Tragung der Folgekosten zum Nachteil umformuliert wurde, bedeuten eine inhaltliche, nachteilige Veränderung, die eine erneute Beschlussfassung durch den Stadtrat aus Sicht des Rechtsamtes notwendig macht. 

Was die Frage der notwendigen neuen Beschlussfassung durch den Stadtrat angeht, kommt noch hinzu, dass die Vereinbarung gem. § 6 Abs. 5 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Stadtrat und der Bahngremien steht. Da aus den vorgenannten Gründen ein qualitativer Unterschied zwischen alter und neuer Fassung besteht, ist für die neue Fassung noch keine Stadtratsgenehmigung erteilt.


Das Stadtbauamt nimmt dazu wie folgt Stellung:

Grundsätzlich wurde in der Erarbeitung der Grundsatzvereinbarungen stets von Grundsatzvereinbarungen ausgegangen, die den gleichen informellen bzw. unverbindlichen rechtlichen Charakter wie die erste Vereinbarung von 2014 hat. Auf dieser Grundlage wurden bis zum heutigen Tag die 2-Bahnhofs-Lösung für Lindau sowie die Entwicklung der Hinteren Insel (Wettbewerb und Rahmenplan) erarbeitet. Das erheblichste inhaltliche Thema der vorliegenden überarbeitenden Fassung sind die Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung. Diese werden aber ohnehin im Folgekostenkonzept konkretisiert und dann in Form einer verbindlichen Vereinbarung festgelegt, so dass in dieser Vereinbarung insbesondere relevant ist, dass der Bahn bekannt ist, dass sie Folgekosten zu tragen hat, die nachfolgend, wie  bisher auch, aufgeführt sind.  

Daher kann auch Sicht des Stadtbauamtes dieser Vereinbarung zugestimmt werden.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

1.        Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt der „Grundsatzvereinbarung zur Umsetzung planerischen und der baulichen Entwicklung auf den freiwerdenden Bahnflächen in Lindau Insel“ mit Stand vom 07.10.2021 (neu; Anlage 1) zu.

2.        Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt der „Grundsatzvereinbarung zur Umsetzung planerischen und der baulichen Entwicklung auf den freiwerdenden Bahnflächen in Lindau-Reutin“ mit Stand vom 07.10.2021 (neu; Anlage 2) zu.

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8. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschließend 8
Datenstand vom 28.04.2022 09:36 Uhr