Datum: 25.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:08 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 5. öffentliche Sitzung des Stadtrates und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Der bisherige Tagesordnungspunkt 10 der heutigen Sitzung „Nutzung der Hinteren Insel als Veranstaltungsfläche - Durchführung Kinderfest - Antrag des Club Vaudeville e.V. auf Durchführung des „Umsonst & Draußen““ wird von der Tagesordnung abgesetzt. Dieser Punkt ist heute aufgrund neuer Umstände noch nicht entscheidungsreif.
Für Oberbürgermeisterin ist es klar erklärtes Ziel, beide Feste nach der coronbedingten Pause feiern zu können.
Bisher gab es drei mögliche Plätze für das U&D, erst heute vor der Sitzung ist ein vierter, optionaler Platz dazu gekommen: Der Club Vaudeville hat beantragt, das U&D auf der Wiese im Bürgerpark stattfinden zu lassen. Dies kollidiert jedoch mit dem vier Tage später stattfindenden Kinderfest. Die erste Alternative ist sie Quartiersgarage auf der Hinteren Insel, bei der jedoch erst immissionsschutzrechltich mit dem Landratsamt geklärt werden muss. Eine zweite Alternative wäre der Toskanapark, der jedoch bereits im WAS GTL abgelehnt wurde. Die Belastung durch die Schwerlast hat hier massive Spätfolgen für die Bäume. Die heute aufgekommene Option ist der Karl-Bever-Platz, der auch immissionsschutzrechtilich geprüft werden muss.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons betont, dass es sich hier jedoch ohnehin um eine Entscheidung der laufenden Verwaltung handelt. Sie ist zudem optimistisch, dass beide Veranstaltungen stattfinden können und man hier eine Lösung findet.
Stadtrat Strauß merkt an, dass es sinnvoll ist, bei einer Entscheidung die Kinderfestausschüsse, den Club Vaudeville und eine externe Fachfirma mit ins Boot zu holen, um zu erörtern, welche Fläche geeignet ist.
Für Oberbürgermeisterin Dr. Alfons ist es undenkbar, eine Entscheidung ohne die Beteiligten zu treffen.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Sachstand Schulentwicklungsplanung, Antrag von SR G. Brombeiß (Bekanntgabe)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Im letzten Jahr hat der Stadtrat die Schulentwicklungsplanung der Firma conceptk als Leitlinie für die zukünftigen Schulbauprojekte beschlossen.
Die „Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung“, die letztes Jahr in der Verwaltung installiert wurde, hat im Mai getagt, um die weiteren Schritte vorzubereiten und festzulegen:
- Die Schülerzahlprognosen der Firma Planwerk, die im Jahr 2018 erstellt wurden, sollen im ersten Schritt aktualisiert und dem derzeitigen Stand der Planungen angepasst werden.
Beim nächsten Treffen der „Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung“ Anfang Juli wird klar definiert, wie und im welchem Umfang die Firma conceptk den Prozess weiter unterstützen kann.
Für Ende 2022 bzw. Anfang 2023 – wenn die aktualisierten Schülerzahlprognosen vorliegen - ist ein Workshop mit den Stadträten geplant, in dem relevante Themen (bspw. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Reihenfolge der Schulbauprojekte u.s.w.) der Schulentwicklungsplanung diskutiert und bearbeitet werden. Dieser Workshop dient als Entscheidungsgrundlage für die notwendigen Beschlüsse, die dann im Stadtrat verabschiedet werden sollen.
Diese Vorgehensweise der Schulentwicklungsplanung ist mit dem Antragssteller Herr Stadtrat Brombeiß, der auch Mitglied der Arbeitsgruppe ist, abgestimmt.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Brombeiß möchte die Fraktionen darauf hinweisen, dass baldmöglichst die Positionierungen erarbeitet werden, welche Schule als nächstes dran kommen soll.
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2.2. Sachstand: Einführung Mikromobilitätsangebote
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Die Einführung von Sharing-Angeboten im Bereich der Mikromobilität ist wichtiger Bestandteil des Klimafreundlichen Lindauer Mobilitätskonzepts (KLiMo).
E-Scooter, E-Fahrräder und E-Lastenräder tragen dazu bei, Wege innerhalb einer Stadt noch einfacher zurückzulegen, ohne dabei auf das eigene Auto angewiesen zu sein.
Aus diesem Grund sollen dieses Jahr das Lastenrad-Mietsystem, E-Scooter und E- Fahrräder eingeführt werden. Der Sachstand ist wie folgt:
- E-Lastenräder
Im Rahmen eines vom Freistaat Bayern geförderten Modellprojektes „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten“ wird derzeit ein Lastenrad-Mietsystem für Lindau aufgebaut. Durch dieses Angebot sollen 16 elektrisch unterstützte Lastenräder an acht öffentlichen Mietradstationen rund um die Uhr und vollautomatisch gemietet werden können.. Die ersten drei Stationen des Lastenrad-Mietsystems wurden im Oktober 2021 im Rahmen eines Testbetriebes eingeführt. Die offizielle Inbetriebnahme verzögert sich weiter aufgrund technischer Probleme. Das StMB betrachtet eine Eröffnung ohne LastenradBayern-App als förderschädlich. Die Mietsysteme in Passau, Würzburg, Freising und Lindau haben daher die Eröffnungstermine verschoben, bis die Lastenradbayern-App einsatzfähig ist.
- E-Scooter und E-Fahrräder
Die Bereitstellung von E-Scootern und e-Fahrrädern wurde im Rahmen eines freiwilligen Interessensbekundungs-Verfahrens nach Maßgabe der Stadt Lindau durchgeführt. Die Einführung von 200 E-Scootern und 100 E-Fahrrädern soll nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren von dem Unternehmen Tier Mobility GmbH umgesetzt werden. Es wird ein stationsbasiertes System mit ca. 40 Stationen implementiert. Die Betriebslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre mit der Option auf eine zweijährige Verlängerung. TIER plant die Inbetriebnahme des Systems vor der Sommerpause.
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2.3. Lindauer Stadtgeschichte(n) (Bekanntgabe)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Das heurige Jubiläum nutzen wir Lindauerinnen und Lindauer, um uns mit unserer Stadt auseinander zu setzen und gemeinsam zu erkunden, was es braucht um gut hier ankommen und leben zu können.
LINDAUER STADTGESCHICHTE(N)
ANKOMMEN.
Geschichten vom Aufmachen, Ankommen und Leben in Lindau.
Wir erkunden Lindau neu, indem wir uns gegenseitig über das Ankommen und Leben in der Stadt erzählen. Über Alltagsroutine und außergewöhnliche Situationen, über persönliche Herausforderungen und Glücksmomente, über Orte und Menschen, die dabei wichtig sind. Darüber, wie es war, anzukommen: in Lindau, im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Freundeskreis, im Beruf, im Verein, im eigenen Leben.
Erzählwerkstatt für alle die erzählen oder gastgeben wollen:
Do, 7. Juli 2022 17.30 - 20 Uhr
Erzählcafes in den Stadtteilen Aeschach, Hoyren und Reutin
Do, 14.7.2022
Mo, 18.7.2022
Jeweils 17.30 - 19.30 Uhr
Abschlussveranstaltung
Mi, 5.10.2022 18 - 20 Uhr
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2.4. Busspur Kolpingstraße (Bekanntgabe)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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informativ
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2.4 |
Sachverhalt
Im Stadtrat wurde am 05.05.2022 im Gesamtbeschluss zur Verbesserung der Pünktlichkeit des Stadtbusses unter anderem eine Busspur in der Kolpingstraße beschlossen. Bereits in der Sitzungsvorlage wurde diesbezüglich auf Einwände des Staatlichen Bauamts Kempten hingewiesen.
Das Staatliche Bauamt ist Straßenbaulastträger für die Kolpingstraße als Staatsstraße. Nach erneuter Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt kann von dessen Seite aus rechtlichen und verkehrlichen Gründen einer Busspur – auch versuchsweise – auf keinen Fall zugestimmt werden. Insbesondere steht das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren einer Umwandlung der verkehrlich notwendigen Bypass-Spur in eine Busspur entgegen. Die Umwandlung in eine Busspur hätte nach Rücksprache des Staatlichen Bauamts mit der Regierung von Schwaben auch unmittelbare Auswirkungen auf Förderungen im Zuge der Planfeststellung.
Außerdem hat das Staatliche Bauamt, wie auch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde, Bedenken wegen der prognostizierten Rückstaulänge und der damit einhergehenden katastrophalen Auswirkungen auf den Gesamtverkehr einschließlich der Buslinien selbst auch außerhalb der Kolpingstraße.
Aufgrund des fehlenden Einvernehmens des zuständigen Straßenbaulastträgers kann die Busspur für die Kolpingstraße (Staatsstraße) nicht angeordnet werden. Somit ist ein Vollzug des Beschlusses nicht möglich.
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3. Bürgerbeteiligung Zukunftsrat Losland: Themenentscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Am 27.10.2021 hat der Stadtrat einstimmig der Teilnahme am Bürgerbeteiligungsprojekt LOSLAND zugestimmt. Als eine von zehn ausgewählten Kommunen in ganz Deutschland wird Lindau die Chance haben, die Methode des Bürgerrates weiter zu implementieren, sich mit anderen Kommunen auszutauschen, zu vernetzen und ein wichtiges, frei gewähltes Zukunftsthema zu bearbeiten. Am 30.03.2022 fand der Kick-Off Workshop zum Projekt statt, zu dem alle Stadträtinnen und Stadträte eingeladen waren. In diesem Workshop wurden die Mitglieder des Begleitteams gemeinsam gewählt und erste Themencluster gesammelt. Am 17.05.2022 findet das erste Begleitteam statt. Dieses setzt sich zusammen aus den Stadträtinnen und Stadträten Katrin Dorfmüller, Marc Hübler, Jasmin Sommerweiß, Christiane Norff, Günther Brombeiß, sowie drei Bürgerinnen und Bürgern. Begleitet wird das Begleitteam durch das Moderationsteam von LOSLAND, Kristina Henry und Robert Pakleppa, unterstützt durch die Projektstelle Bürgerbeteiligung, Alexandra Abbrederis.
In diesem Begleitteam wird auf Basis der Themencluster aus diesem Kick-Off ein Themenvorschlag erarbeitet, der noch vor der Sitzung nachversandt wird.
Mit dem Losland-Projekt gehen wir einen weiteren konsequenten Schritt in Richtung aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung unserer Stadt.
Anders als beim Beteiligungsprozess rund um den Karl-Bever-Platz soll es dabei nicht um die Lösung eines offenen Konfliktthemas gehen. Vielmehr möchten wir damit der Frage Raum geben, wie sich unsere Stadt so weiterentwickeln kann, dass sie für alle Generationen - insbesondere aber für unsere Kinder und Enkel - lebenswert bleiben kann. Das Thema betrifft also alle Lindauerinnen und Lindauer.
LOSLAND begleitet zehn Kommunen in ganz Deutschland dabei, vor Ort eine enkeltaugliche Zukunft zu gestalten. Dafür entwickelt LOSLAND mit den Kommunen passgenaue Beteiligungsprozesse.
Die Prozesse in den LOSLAND Kommunen ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, ihre Perspektiven, ihre Ideen und ihr Wissen über ihren Ort einzubringen.
Die in den LOSLAND Kommunen gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse fügen sich zu einem politischen Mosaik: einer Landkarte der demokratischen Selbstwirksamkeit. Auf diese Weise soll LOSLAND weit über die beteiligten Kommunen hinaus inspirieren und ermutigen.
Ein Überblick zum Prozess für Lindau.
Vergangene Woche hat am Dienstag, 17.5.2022 das erste Treffen des Begleitteams stattgefunden. Dieses Begleitteam setzt sich aus Stadträtinnen und Stadträten sowie Bürger:innen zusammen.
In diesem Begleitteam wurde gemeinsam die Frage für Lindau entwickelt und die heute im Stadtrat beschlossen werden soll.
Wie wurde die Frage entwickelt? Wichtig waren folgende Kriterien, die der Präsentation zu entnehmen sind.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt das im Begleitteam am 17.05.2022 erarbeitete Thema „Wie bewahren und gestalten wir Lebensraum für das Miteinander heutiger und zukünftiger Generationen unserer Stadt?“ für den Zukunftsrat LOSLAND, der vom 14.10.2022 – 16.10.2022 in Lindau stattfinden wird .
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Dokumente
Download 22.05.25 Losland Stadtrat.pdf
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4. Sachstandsbericht zum ersten Betriebsjahr der Therme (mündlicher Vortrag)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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beschließend
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4 |
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5. Antrag der Bunten Liste auf Wegfall der Schrägparkplätze in der Eichwaldstr. vor dem Eichwaldbad mit sofortiger Wirkung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Am 12.05.2022 stellte die Fraktion Bunte Liste Lindau folgenden Antrag „Hiermit beantragen wir den Wegfall der Schrägparkplätze in der Eichwaldstraße vor dem Eichwaldbad mit sofortiger Wirkung. Begründung:
- Bei einem Gespräch mit den Nachbarn der Eichwaldstr. wurden wir, ein Elternpaar mit Kleinkind und ich, Max Strauß, beinahe von einer rückwärtsausparkenden Autofahrerin umgefahren, und das passiert täglich. Also ist Gefahr im Verzug.
Die Anwohner sehen eine Mehrbelastung des Lärm durch einfahrende Fahrzeuge nicht, verlangen ausdrücklich den Wegfall dieser Parkplätze. Es besteht also kein Grund, auf die Straße zur Erschließung der Thermenparkplätze zu warten. Siehe auch das Mail von Herrn Braatz vom 29. April 2022.
Die Regelung von 10 kmh in diesem Bereich ist nicht zielführend und erhöht nicht die Sicherheit, da das Rückwärtsausparken dadurch nicht verhindert wird.“
Bereits zuvor hatten sich mehrere Anwohner bei der Straßenverkehrsbehörde und im Rechtsamt wegen der Situation mit den rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gemeldet. Als Eilmaßnahme wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h in den Bereich angeordnet und der Sachverhalt wurde rechtlich geprüft.
Fachliche Bewertung
Die Entfernung der Schrägparkplätze ist auch aus Sicht der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde zu befürworten. Derzeit wird die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite durch die parkenden Fahrzeuge eingeengt. Auf der Eichwaldstraße, auf der der Bodenseeradweg verläuft, herrscht zur warmen Jahreszeit ein sehr hohes Radverkehrsaufkommen. Durch entstehende Engpässe kommt es häufig zu Konflikten. Durch die Schrägparkplätze ist außerdem die Sicht auf die passierenden Radfahrer teilweise eingeschränkt.
Aktuell besteht die Problematik, dass die Schrägparkplätze baugenehmigungsrechtlich grundsätzlich noch notwendig sind. Dies ist der Fall, bis die neue Zufahrtsstraße zum Parkplatz unter dem Kamelbuckel hindurch fertiggestellt ist. Da jedoch der Maximalbedarf an Parkplätzen im Winter aufgrund der zusammentreffenden Nutzergruppen in der Therme und im Eisstadion besteht und nicht im Sommer, könnte die Reduzierung von Parkplätzen im Hinblick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit für die vulnerable Gruppe der Radfahrer vorab zur Fertigstellung der Erschließungsstraße zugelassen werden.
Berücksichtigt werden muss, dass bestimmte Nutzergruppen auf Abstellmöglichkeiten nahe der Therme angewiesen sind. Dies betrifft beispielsweise die Reha-Sportgruppe. Direkt vor der Therme kann der Bedarf gerade bei überschneidenden Nutzerzeiten nicht immer gedeckt werden, diese Personen sind aber auf eine kurze Wegverbindung angewiesen. Hinzu kommt vor allem im Winter ein gewisser Bedarf an Haltplätzen zum Bringen / Abholen von Kindern, welche am Training in der Eissportarena teilnehmen. Nicht unbeachtet gelassen sollte hier auch der Bedarf an Haltemöglichkeiten von Bussen z.B. im Zuge von Spielen der Islanders.
Die Straßenverkehrsbehörde schlägt daher vor, die bestehenden Schrägparkplätze vorübergehend noch in Längsparkplätze mit Dooring-Schutzbereich umzuwandeln (vgl. Anlage 1). Es kann dabei eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern und ein Dooring-Bereich mit 0,75 Metern Breite vorgesehen werden. Der Dooring-Streifen schützt die Radfahrer vor Kollisionen mit unachtsam geöffneten Fahrzeugtüren.
Im vorderen Bereich neben der Busspur soll hierbei ein Multifunktionsstreifen ähnlich der Zwanzigerstraße geschaffen werden, der nur zum Ein- und Aussteigen bzw. mit Ausnahmegenehmigung für Nutzer mit besonderem Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Dahinter können etwa 22 weitere gebührenpflichtige Längsparkplätze abgebildet werden. Zwischen den Längsparkplätzen sind zwei Ausweichstellen vorgesehen, die bei besonders hohem Verkehrsaufkommen oder entgegenkommenden großen Fahrzeugen genutzt werden können. Der finanzielle Aufwand von ca. 10.000 € für Ummarkierung und Neubeschilderung lässt sich über die noch zu erzielenden Parkgebühreneinnahmen abbilden.
Die Längsparkplätze sollen nach dem Abschluss der Arbeiten am Kamelbuckel eingegrünt werden, sodass für die Zukunft nur noch der Multifunktionsstreifen verbleibt, der bei den Planungen für die Fahrradstraße entsprechend zu berücksichtigen ist.
Mit Abschluss der Markierungsarbeiten kann sodann die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h wieder aufgehoben werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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10.000 Euro
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Strauß ist mit den Längsparkern nicht einverstanden, da dies weiterhin Parksuchverkehr erzeugt.
Stadtrat Hummler merkt an, dass man sich damals so darauf verständigt hat, dass nach Genehmigung der Zufahrt die Schrägparkplätze entfallen werden. Nun ist die Zufahrt auf den Weg gebracht und daher sieht er diese interimsmäßige Vorgehensweise nicht als zielführend.
Stadtrat Strauß bittet darum, dass zweipunktig abgestimmt werden kann. Also zunächst der Punkt „Der Stadtrat beschließt, die Schrägparkplätze in der Eichwaldstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einen dauerhaften Multifunktionsstreifen umzumarkieren.“ Und dann darüber „Der Stadtrat beschließt, die Schrägparkplätze in der Eichwaldstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt in vorübergehende Längsparkstände mit Dooring-Schutzstreifen umzumarkieren.“
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und fasst die zur Abstimmung stehenden Punkte wie folgt zusammen:
- Der Stadtrat beschließt, die Schrägparkplätze in der Eichwaldstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einen dauerhaften Multifunktionsstreifen umzumarkieren.
Der Stadtrat beschließt, die Schrägparkplätze in der Eichwaldstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt in vorübergehende Längsparkstände mit Dooring-Schutzstreifen umzumarkieren.
Der darüber hinausgehende Antrag der Bunten Liste auf vollständigen Wegfall der Schrägparkplätze in der Eichwaldstr. vor dem Eichwaldbad mit sofortiger Wirkung wird abgelehnt.
Stadtrat Freiberg spricht sich gegen ein Aufstückeln des Beschlussvorschlags aus und plädiert für den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Stadtrat Strauß beantragt Rederecht für Anwohner der Eichwaldstraße.
Beschluss 1
Der Antrag von Stadtrat Strauß auf Rederecht für Anwohner der Eichwaldstraße wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 20
Beschluss 2
- Der Stadtrat beschließt, die Schrägparkplätze in der Eichwaldstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einen dauerhaften Multifunktionsstreifen umzumarkieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Der Stadtrat beschließt, die Schrägparkplätze in der Eichwaldstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt in vorübergehende Längsparkstände mit Dooring-Schutzstreifen umzumarkieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 5
Beschluss 4
- Der darüber hinausgehende Antrag der Bunten Liste auf vollständigen Wegfall der Schrägparkplätze in der Eichwaldstr. vor dem Eichwaldbad mit sofortiger Wirkung wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 4
Dokumente
Download Entwurf Markierung Längsparker mit RFB 5,50 Meter und T-Markierung.pdf
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6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 “Bleiche“, 4. Änderung “Erweiterung Lindaupark“: Durchführungsvertrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB besteht aus drei Teilen: dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (als Teil des Bebauungsplanes) und dem Durchführungsvertrag.
Der Durchführungsvertrag ist zwar nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, aber materielle Wirksamkeitsvoraussetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Er muss gemäß § 12 Abs.1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss vorliegen und wird ebenfalls in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Folgendes sind die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Durchführungsvertrages:
- Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen
Festlegung einer bestimmten Durchführungsfrist
Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten und aller der im Durchführungsvertrag vereinbarter Kosten
Aus dem Durchführungsvertrag entstehen der Stadt Lindau keine Pflichten, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Vorhabenträgerin, sollte der Bebauungsplan für unwirksam oder nichtig erklärt werden. Ein vom Vorhabenträger unterschriebener Durchführungsvertrag liegt der Verwaltung bereits schriftlich vor und wurde in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen.
Fachliche Bewertung
Aus der Sicht des Stadtbauamtes kann der Vertrag zwischen den Projektpartnern unterzeichnet werden.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem Durchführungsvertrag mit Stand vom 11. Mai 2022 nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" zwischen der Feneberg Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG und der Stadt Lindau (B) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
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7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 “Bleiche“, 4. Änderung “Erweiterung Lindaupark“:
- Abwägung der förmlichen Beteiligungen
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
- Angaben zum Bestand
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 553/13, 553/17, 553/18 und Teilflurstück Nr. 553, 553/12, 553/19, 565/12, 568 und 178 (Kemptener Straße) mit einer Fläche von rund 2,3 ha.
Das Plangebiet im zentralen Stadtteil Reutin ist durch das Einkaufszentrum „Lindaupark" sowie durch die dazugehörigen Zufahrten, Zuwegungen und Stellplätze bebaut. Das Umfeld ist geprägt durch eine Mischnutzung. So befinden sich in der Nachbarschaft neben Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen auch Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sowie Arztpraxen.
Begrenzt wird der Vorhabenstandort durch den Berliner Platz, die Bregenzer Straße und die bestehende Bebauung im Süden, durch die Kemptener Straße (B12) im Osten und die bestehende Bebauung im Westen. Im Norden schließt die zu bebauende Fläche des ehemaligen Cofely-Areals an. Das Areal soll zukünftig einer Wohnnutzung sowie einer gemischten Nutzung zugeführt werden.
Das Gebiet ist fußläufig von der umliegenden Wohnbebauung gut erreichbar. Ebenfalls ist der Lindaupark durch die Haltestellen am Berliner Platz sowie an der Kemptener Straße an das ÖPNV-Netz angebunden.
- Ziel und Zweck der Planung
- Ausgangslage
Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" ist die von der Feneberg Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG geplante Erweiterung des Einkaufszentrums.
Um das Sortimentsangebot an einem attraktiven Einkaufsstandort weiterhin zu gewährleisten bzw. auszubauen plant die Feneberg Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG die Erweiterung der bestehenden Verkaufsflächen.
Um diese Erweiterung umsetzen zu können, war die nun mit dem Satzungsbeschluss zu beendende 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche" erforderlich.
- Vorhabenbeschreibung
Die Feneberg Grundstücksgesellschaft plant als Vorhabenträger auf dem Grundstück mit der Flurnummer 553/13, Gemarkung Reutin, das bestehende Einkaufszentrum Lindaupark zu erweitern.
Im Lindaupark sind bereits diverse Geschäfte mit den unterschiedlichsten Warensortimenten vorhanden. Die bestehenden Einkaufsflächen erstrecken sich derzeit auf rund 12.500 m² welche sich auf vier Einkaufsebenen verteilen. Neben Textil-, Drogerie-, Geschenk- und Elektrogeschäften befindet sich auch ein Lebensmittelvollsortimenter sowie Gastronomiebetriebe im Einkaufszentrum.
Die Verkaufsflächenerweiterung von 5.000 m² (Erhöhung von derzeit 12.500 m² auf 17.500 m²) findet weitestgehend innerhalb des Bestandsgebäudes statt. Mit der Erweiterung kann der Lindaupark als wichtiger Versorgungsstandort in den Bereichen der Güter des täglichen Bedarfs und des mittelfristigen Bedarfs für das gesamte Stadtgebiet weiter ausgebaut und gestärkt werden.
Der Haupteingang liegt im Süden, im Anschluss an den Berliner Platz, über welchen der Lindaupark auch an das öffentliche Wegenetz angebunden ist. Ein Teil der Kundenstellplätze befindet sich ebenerdig auf Straßenniveau. Der größere Teil der Stellplätze befindet sich in einer Tiefgarage bzw. in dem im Rahmen des Verfahrens „Vier-Linden-Quartier“ geplanten Gebäude N, nördlich des Lindauparks. Das Gebäude N wird über Verbindungsstege direkt mit den Einkaufsebenen des Lindauparks verknüpft werden. Die derzeit bestehende Parkebene auf dem Dachgeschoss des Lindauparks selbst wird es nicht mehr geben, da der Lindaupark im Bereich dieser Stellplätze aufgestockt wird. Die aktuell an der nördlichen Gebäudefassade angeordneten technischen Anlagen werden zum Teil abgerissen und als Aufstockung auf den westlichen Gebäudeteil wieder errichtet.
Die verkehrliche Erschließung findet zukünftig über die Kemptener Straße und im weiteren Verlauf über einen Eigentümerweg statt. Fußgänger sowie Radfahrer kommen weiterhin über die straßenbegleitenden Geh- und Radwege zum Lindaupark. Die LKW-Andienung erfolgt wie im Bestand über die Kemptener Straße sowie im weiteren Verlauf über die nördliche Erschließungsstraße. Es sind insgesamt 300 Fahrradstellplätze (darunter Stellplätze mit E-Ladestationen und Stellplätze für Lastenräder) in einer Fahrradbox sowie im direkten Gebäudeumfeld vorgesehen.
Die Zuwegung für PKW´s über den Berliner Platz wird es zukünftig nicht mehr geben. Im Zuge der Aufgabe der südlichen Zufahrt, soll der gesamte Vorplatz des Lindauparks neu gestaltet werden. Zukünftig gelangen die PKW`s über die derzeit ebenfalls mögliche Zufahrt von der Kemptener Straße aus, entlang der nördlichen Gebäudefassade, in die Parkebenen.
Die im Umfeld des Vorplatzes des Lindauparks ansässige Apotheke hat dem Bestandsgebäude vorgelagerte Kundenstellplätze, die derzeit ebenfalls über den Berliner Platz angedient werden. In Abstimmungsgesprächen zwischen dem Eigentümer der Apotheke, der Stadtverwaltung und dem staatlichen Bauamt wurde vereinbart, dass die Kundenstellplätze der Apotheke über die Bregenzer Straße und im Weiteren über die Zufahrt auf der rückwärtigen Seite des Apothekengebäudes als Einbahnregelung angedient werden, und die Kunden der Apotheke über den Berliner Platz wieder abfahren.
Die bestehende Eingrünung am westlichen Grundstücksrand sowie die straßenbegleitende Baumreihe entlang der Kemptener Straße werden weitestgehend erhalten. Im Rahmen der Neugestaltung des Vorplatzes am Berliner Platz wurden die Außenanlagen überplant. Es werden Einzelbäume in mobilen Pflanztrögen auf die Platzfläche gesetzt.
- Verfahrensstand und Art der Verfahrensbearbeitung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem zweistufigen Verfahren, mit der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 12.04.2021 bis 12.05.2021 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 07.04.2021 bis 12.05.2021 statt.
Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 15.12.2021 behandelt. Ebenfalls wurde in der Sitzung am 15.12.2021 der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, unter Berücksichtigung der Festsetzung einer Fassadenbegrünung gebilligt, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der geänderte Entwurf einschließlich seiner Begründung und den Vorhaben- und Erschließungsplänen mit Stand vom 20.01.2021 lag in der Zeit vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 öffentlich aus.
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 09.02.2022 bis 25.03.2022 statt.
Fachliche Bewertung
Das Stadtbauamt schlägt die in Anlage 1 angehängte Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Abs. 4 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 25.05.2022 vor. Das Stadtbauamt empfiehlt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 25.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Müller erkundigt sich danach, ob die Cafés auf dem Vorplatz wegfallen werden.
Frau Haas antwortet, dass der Vorplatz generell umgestaltet wird und sich die Cafébestuhlung sicherlich umgestalten lässt.
Stadtrat Freiberg findet den Bebauungsplan generell in Ordnung, bemängelt jedoch die verkehrliche Erschließung. Seiner Auffassung nach sind die Probleme vorprogrammiert.
Stadträtin Brombeis findet, dass das Fahrradparkhaus zu weit abseits vom Eingang gelegen ist und prognostiziert, dass es leer bleiben wird. Ihrer Meinung nach müsste das Fahrradparkhaus eingangsnah eingefügt werden. Zudem kritisiert sie, dass es schon jetzt bei den Abstellflächen für Mietlastenräder keinen Rückgabepunkt für Einkaufswägen gibt.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, wird das weitergeben.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche ", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 25.05.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1
Dokumente
Download Anlage 1: Abwägungstabelle zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 Bleiche, 4. Änderung Erweiterung Lindaupark mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 2: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4a: VEP Untergeschoss im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4b: VEP Erdgeschoss im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4c: VEP 1. Obergeschoss im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4d: VEP 2. Obergeschoss im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4e: VEP Dachaufsicht im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4f: VEP Ansichten im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4g: VEP Fassadenansichten im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4h: VEP Schnitte im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4i: Grünordnerischer Funktionsplan des Erdgeschosses im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 4j: Grünordnerischer Funktionsplan der Dachaufsicht im Maßstab 1:200 mit Stand vom 25.05.2022.pdf
Download Anlage 5a: Artenschutzrechtliche Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 27.08.2020 von Irg Umweltkonzept, Kleinschafhausen.pdf
Download Anlage 5b: Verträglichkeitsuntersuchung für die geplante Modernisierung und Erweiterung des Lindauparks mit Stand vom 22.12.2020 von Cima Beratung + Management GmbH, München.pdf
Download Anlage 5c: Schalltechnisches Gutachten Bericht Nr. 0303-18-III zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 10.02.2021 von pm akustik, München.pdf
Download Anlage 5d: Stellungnahme Schall-Immissionsschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 07.10.2021 von pm_akustik GmbH, München.pdf
Download Anlage 5e: Verkehrsgutachten Erweiterung Lindaupark zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" mit Stand vom 16.11.2021 von Bersch und Partner KG, Feldkirch.pdf
Download Anlage 6: Stellplatznachweis mit Stand vom 25.05.2022 von der KLEE architektur, Lindau.pdf
Download STR_2022_05_25_TOP_ö7_BP_Lindaupark_NEU.pdf
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8. Bebauungsplan Nr. 65 "Lehrgut Priel", 1 Änderung "Gewerbegebiet Priel":
- Beschluss zur erneuten Aufstellung der Bebauungsplanänderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
5. Sitzung des Stadtrates
|
25.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
- Ausgangslage
Für den Bereich des ehemaligen Lehrgutes Priel soll eine Bebauungsplanänderung vorgenommen werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert, um das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu erfüllen.
- Lage im Stadtgebiet von Lindau:
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ befindet sich im westlichen Stadtgebiet im Stadtteil Hoyren. Nördlich, bzw. auch durchquerend, schließt die Friedrichshafener Straße an. Das Plangebiet wird im Norden sowie im Süden durch Bahnlinien begrenzt.
Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes sowie Erweiterung weist insgesamt eine Größe von ca. 5,78 ha auf.
Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nr.: 482 (teilweise), 482/2, 559/3 (teilweise), 638, 638/2, 639, 639/2, 639/3, 642/2, 688, 688/12, 688/13, 688/17, 688/18, 688/21, 695/7, 695/8 (teilweise), 695/9 (teilweise), 710/2 (teilweise), 734, 736 (teilweise), 748/2, 749 (teilweise), 749/2, 749/4 (teilweise), 1148/20 (teilweise), 1148/21 (teilweise), 1411/2 (teilweise), 1411/5 und 1411/6, Gemarkung Hoyren.
Im Änderungsbereich befinden sich aktuell im Westen brachliegende landwirtschaftliche Nutzflächen einer ehemaligen Gärtnerei. Nur wenige Flächen werden noch privat bewirtschaftet. Das bereits bestehende Wohnhaus wird aktuell als solches genutzt. Außerdem wurde 2021 die Erschließung gemäß des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ bereits hergestellt. Der zentrale Änderungsbereich wird durch ein Feldgehölz geprägt, durch das der Giebelbach fließt. Im Westen schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Teilbereiche des B-Planes werden durch die Bahnlinie Buchloe-Lindau getrennt. Das Gelände fällt leicht Richtung Süden ab.
- Bestehendes Planungsrecht
Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 65 „Lehrgut Priel“ (rechtsverbindlich seit 24.08.1996).
Dieser Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 1996 stellt als qualifizierter Bebauungsplan überwiegend ein reduziertes Gewerbegebiet dar. In diesem sind nur nicht störende Gewerbebetriebe zulässig. Nicht zulässig sind Einrichtungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauNVO (Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke) sowie Groß- und Einzelhandel. Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten) sind nicht zugelassen.
Im östlichen Teilbereich ist zudem ein Mischgebiet dargestellt. In diesem sind Einrichtungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 7 und 8 BauNVO (Tankstellen und Vergnügungsstätten) sowie Groß- und Einzelhandel nicht zulässig. Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) sind nicht zugelassen.
- Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ an die aktuellen Anforderungen an ein Gewerbegebiet anzupassen.
Im Einzelnen ist geplant:
- eine geordnete, städtebauliche Entwicklung zu sichern
- Gewerbeflächen vorzuhalten
- die Nachverdichtung zu steuern
- die Erschließungssituation zu verbessern
- vorhandener Grünstrukturen freizuhalten und zu sichern.
Es sollen v.a. Flächen für kleine Handwerksbetriebe vorgehalten werden. Dies ist insbesondere angesichts der gewerblichen Flächenknappheit im Stadtgebiet Lindau von großer Bedeutung. Anlass waren v.a. vermehrte Anfragen von Gewerbebetrieben, darunter viele ortsansässige Unternehmen, zu möglichen Gewerbegrundstücken für Umsiedlungen oder zu Erweiterungszwecken.
Durch die Änderung kann gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan ein großer Bereich von Bebauung freigehalten werden. Die Flächen haben sich, im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss des Jahres 2011 in weiten Teilen stark verändert, da nicht gebaut wurde. Der Bewuchs hat v.a. östlich des Giebelbaches zugenommen und eine höhere ökologische Wertigkeit erfahren. Dem wird jetzt Rechnung getragen in dem diese Flächen von der Bebauung freigehalten werden und als Grünfläche gesichert werden.
Neben der Erschließung für den motorisierenden Verkehr wird durch die Änderung des Bebauungsplanes auch eine Verbesserung der Erschließungssituation für Radfahrer und Fußgänger herbeigeführt. Aktuell gibt es keine Querungsmöglichkeit von der Schönauer Straße in die Giebelwiesen. Angestrebt wird eine Brücke über die Kreuzung Friedrichshafener Straße / Schönauer Straße und eine Unterführung an der Bahnstrecke Buchloe-Lindau. So kann eine direktere Wegeverbindung geschaffen werden. Verbessert wird zudem die Anbindung zwischen Schönau und der Insel durch einen zusätzlichen Rad- und Fußweg nördlich der Bahnstrecke Buchloe-Lindau.
- Wahl des Bebauungsplanverfahrens
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ wird das klassische Vollverfahren gewählt. Es wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Begründung ist ein Umweltbericht beigefügt. Dieser enthält Aussagen zu den gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Umweltbelangen.
- Festsetzungen des Bebauungsplanes
Um den Bebauungsplan an die aktuellen Anforderungen an ein Gewerbegebiet anzupassen, werden nachfolgende planungsrechtliche Festsetzungen durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ geändert:
- Art der Baulichen Nutzung:
Gewerbegebiet nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 8 Bau NVO i.V.m § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauNVO:
Als Art der baulichen Nutzung wird für die Bereiche zwischen den Bahnlinien ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Der Nutzungskatalog gemäß § 8 BauNVO wird hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung modifiziert, um den städtebaulichen Zielen gerecht zu werden.
Entsprechend des Nutzungskonzeptes sind in dem Gewerbegebiet Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Gebäude und Räume für freie Berufe, Lagerhäuser und Gewerbebetriebe aller Art zulässig.
Ausnahmsweise zulässig sind Anlagen für soziale, sportliche und gesundheitliche Zwecke.
Grundsätzlichen Ausschluss erfahren Vergnügungsstätten, Tankstellen, öffentliche Betriebe, Einzelhandel, Großhandel, Beherbergungsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Lagerplätze, Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke und Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.
Vergnügungsstätten nach § 8 (3) BauNVO und Tankstellen nach § 8 (2) Nr. 3 BauNVO werden ausgeschlossen, da die gewerblichen Bauflächen den Unternehmen im handwerklichen Bereich und kleineren mittelständischen Unternehmen vorbehalten sein sollen. Es sollen z.B. Lindauer Unternehmen in beengten bestehenden gewerblichen Ansiedlungen oder mit bestehenden Nutzungskonflikten Gewerbe-Wohnen eine Chance haben, in einen gut erreichbaren neuen Standort ausweichen zu können. Für Vergnügungsstätten wird das bestehende Angebot in den östlichen Stadtteilen aus städtebaulicher Sicht als ausreichend bewertet. Der visuelle Auftaktbereich zum Stadtgebiet Lindau und der angrenzende Landschaftsraum sollen außerdem nicht mit Nutzungen des Sektors Vergnügungsstätten und Tankstellen und ihren häufig damit einhergehenden dominanten Werbeanlagen überformt werden.
Für öffentliche Betriebe ist derzeit bei der Stadt Lindau keine Nachfrage bekannt. Sie werden außerdem ausgeschlossen, um wegen ihres hohen Flächenverbrauchs für Erschließung und ggf. Lagerung nicht dem beabsichtigten Ziel des Ansiedelns kleinerer und mittlerer privater Unternehmen zu widersprechen.
Nutzungen des Einzel- und Großhandels werden ausgeschlossen, da das Einzelhandelsgutachten aus dem Jahr 2015 für sonstige nicht-integrierte Lagen unter 8.3.8 explizit keine Neuansiedelungen empfahl.
Wohnungen für im Gewerbegebiet tätiges Personal werden vorrangig vor dem Hintergrund der hohen Beeinträchtigungen durch zwei Bahnlinien und die Friedrichshafener Straße ausgeschlossen. Außerdem sollen die Flächen auch hier für die gewerbliche Nutzungen vorbehalten werden, auch wenn der Flächenbedarf durch solche Wohnungen erfahrungsgemäß eher gering ist. Der Standort Priel eignet sich auch perspektivisch nicht für Mischnutzungen im Sinne einer Stadt der kurzen Wege. Auch aus diesem Grund soll daher, als eine Art Ausgleich für die fehlende Wohnmöglichkeit für Aufsichtspersonal, die Verknüpfung mit den im Umfeld bestehenden Fuß- und Radwegen optimiert werden.
Die übrigen Nutzungen werden ausgeschlossen, da wirkungsvoll Flächen für das Neuansiedeln und die Umsiedelung kleinerer und mittlerer privater Unternehmen vorgehalten werden sollen. Mit dem Gewerbegebiet Priel wird die vorletzte größere zusammenhängende Gewerbefläche des FNP Lindau aktiviert. Vor dem Hintergrund, dass seit 2018 ein städtischer Beschluss zur Innenentwicklung besteht und real tatsächlich keine größeren geeigneten Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen, muss mit dem hier sich eröffnenden Angebot planvoll umgegangen werden. Die Einschränkungen für alle genannten Einrichtungen, Nutzungen und Anlagen müssen daher zusammenfassend aus städtebaulicher Sicht vorgenommen werden.
Mischgebiet nach § 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB, § 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauNVO
Südlich der Friedrichshafener Straße wird westlich und östlich der Bahnüberführung jeweils ein Mischgebiet festgesetzt.
Zulässig sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise zulässig sind Gartenbaubetriebe.
Nicht zulässig sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Tankstellen, Vergnügungsstätten und Ferienwohnungen. Als Gründe für den Ausschluss dieser Nutzungen können die oben bei den Gewerbegebieten genannten gelten.
Ferienwohnungen werden ausgeschlossen, da der Standort aus der Sicht der Lagegunst für andere gewerbliche Nutzungen (z.B. Büroflächen mit hohem Anteil an Kundenverkehr) vorgehalten werden soll.
- Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl (GRZ)
Für die Gewerbegebiete wird eine Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Dies entspricht dem Orientierungswert für die Obergrenze von Gewerbegebieten gemäß Baunutzungsverordnung.
Für Mischgebiete wird eine Grundflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Dies wiederum entspricht dem Orientierungswert für die Obergrenze von Mischgebieten gemäß Baunutzungsverordnung.
Maximale Höhe der Oberkante baulicher Anlagen bzw. Firsthöhe der Gebäude
Die maximale Gebäudehöhe beträgt im Gewerbegebiet 16 m und in den Mischgebieten im westlichen 9 m bzw. im östlichen 12 m.
Im Unterschied zum bisherigen Bebauungsplan wird auf die Festsetzung von maximal zulässigen Vollgeschossen verzichtet, da gewerbliche Geschosse stark voneinander abweichende Höhen aufweisen können.
- Überbaubare Grundstücksgrenze
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert.
- Grünordnung
Die grünordnerischen Festsetzungen zielen auf eine gute, dauerhaft funktionierende und ökologisch hochwertige Durchgrünung ab. Das Plangebiet befindet sich im Übergangsbereich der Kernstadt zur freien Landschaft. Eine harmonische Eingliederung in das Landschaftsbild ist von großer Bedeutung. Das Plangebiet ist aus der Umgebung gut einsehbar. Bestehende Grünstrukturen werden gesichert und sollen eine Weiterentwicklung erfahren. Die Bauflächen erhalten durch die grünordnerischen Festsetzungen eine gute Durch- und Eingrünung.
Baum– und Strauchpflanzungen
Bei der Auswahl der Gehölze wurden Gehölze ausgesucht, die eine große Standortamplitude (Stichwort: Klimawandel) haben und als stadtklimaresistent gelten. Ein Teil der Gehölze ist „gebietsheimisch“, um dem Erhalt und der Entwicklung der Lebensraumfunktion Rechnung zu tragen.
Es werden Mindestqualitäten für die Baum- und Strauchpflanzungen angegeben, um baldmöglichst eine gute Funktion hinsichtlich Gestaltqualität, Eingrünung und Lebensraumpotential sowie für das Mikroklima zu erreichen.
Für die Baumpflanzungen, die Pflege sowie Nachpflanzungen bei Verlust werden Vorgaben gemacht. So sind z.B. im Bereich von Belagsflächen ausreichend große Pflanzquartiere zu schaffen sowie Bäume bei Verlust zu ersetzen. Die Baumauswahl hat so zu erfolgen, dass die Bäume sich in ihrem natürlichen Habitus entfalten können.
Gestaltung der Grünflächen und Pflanzungen
Als Auftakt zum Gewerbegebiet wird an der Friedrichshafener Straße die Pflanzung einer Hecke festgesetzt. Entlang des westlichen Erschließungsringes erfolgt die Pflanzung einer Baumreihe mit Großbäumen und einem Pflanzabstand von ca. 12 Meter. Hierdurch wird das Gewerbegebiet gegliedert und die größere Gewerbefläche gefasst und eingegrünt. Pro zusammenhängender Baumreihe ist die gleiche Baumart zu wählen, um abschnittsweise eine gleichmäßige Gestaltqualität zu erhalten. Um die Grundstücke erschließen zu können, sind Unterbrechungen der Grünstrukturen/Baumreihe von maximal 6 Metern Breite möglich.
Am östlichen Erschließungsring sind an den „Eckpunkten“ Bäume zu pflanzen.
Die Gewerbegrundstücke sind auf mindestens 10% der Grundstücksfläche zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten. Innerhalb der Grünflächen dürfen keine baulichen Anlagen (auch keine Stellplätze) errichtet werden. Stellplätze sind mit Bäumen zu überstellen. Die Festsetzung zur Begrünung eines Anteils der Grundstücksfläche und die Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen dient der Gliederung des Landschafts- und Ortbildes, der Bereicherung der Biotopstruktur innerhalb der Baugrundstücke und verbessert das Mikroklima.
Dach- und Fassadenbegrünung
Der Dach- und Fassadenbegrünung wird im zukünftigen Gewerbegebiet eine hohe Bedeutung beigemessen. Es werden Festsetzungen getroffen zu Art und Umfang der Begrünung. Dach- und Bauwerksbegrünungen erfüllen wichtige Funktionen. Sie dienen der ökologischen, funktionalen und gestalterischen Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes. Zudem haben sie durch die Beschattung und den Wasserrückhalt eine positive Auswirkung auf das Mikroklima der Gebäude sowie des Umfeldes.
Grünfläche im östlichen Teil
Die früher gartenbaulich genutzte Fläche im Südosten des Plangebietes wird als private Grünfläche festgesetzt. Hier soll auf längere Sicht das Feldgehölz Richtung Osten erweitert werden. Dies führt zu einer Erhöhung der Strukturvielfalt, Lebensraumfunktion und Gestaltqualität.
Fachliche Bewertung
Um das Plangebiet an die aktuellen Anforderungen an ein Gewerbegebiet anzupassen wird empfohlen, den Bebauungsplan zu ändern und die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die frühzeitige Beteiligung zu beschließen.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel möchte unbedingt, dass dieser Tagesordnungspunkt heute nur der Kenntnis dient und man nicht beschließt. Für sie sind im Nachgang viele Fragen offen, die auch ihrer Meinung nach nur nicht-öffentlich beantwortet werden können und dann nochmals in den Fraktionen durchgesprochen werden müssen. Sie bittet daher heute lediglich um Vortrag, dann um einen Ortstermin und dann kann ihrer Meinung nach im Juli der Beschluss gefasst werden.
Stadtrat Bandte stimmt seiner Vorrednerin zu. Seiner Auffassung nach ist der Ort gut für Gewerbeimmobilien, jedoch ist er der Meinung, dass die Enzwässerung nicht ausreichend ist.
Auch Stadtrat Büchele findet eine Gewerbeentwicklung wichtig, aber seiner Meinung nach sind die Gebäude für diesen Bereich zu hoch. Er kann sich nicht vorstellen, wie sie sich in die schöne Landschaft einfügen sollen. Auch er findet es gut, sich erst vor Ort ein Bild zu machen und dann abzustimmen.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, führt aus, dass er keinen Bebauungsplan kennt, der so auf die Stadtökologie Rücksicht nimmt, wie dieser. Das Konzept geht auf alles sehr detailliert ein. Die angegebene GRZ von 0,8 ist das absolute Maximum. Auch bei den angegebenen 16 Metern Höhe ist alles mit drin, wie auch die Technik eines Gebäudes. Es handelt sich dort um ein neues Gewerbegebiet. Und die Aufgabe des Bauamtes ist es, eine maximal flexible Nutzung darzustellen, so dass sich Betriebe dort gerne ansiedeln. Zudem merkt er an, dass Gewerbebetriebe nicht höher bauen werden, als sie müssen.
Stadträtin Rundel hat lange auf den Bebauungsplan gewartet, ihn sich aber anders vorgestellt, wie beispielsweise in Enzisweiler, Giebelmoos. Ihrer Meinung nach bleiben kleine Betriebe hier bei der Ansiedlung auf der Strecke.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, führt aus, dass es sich hier um einen angebotsorientierten Bebauungsplan handelt und man dort, wo man flexibel sein will, es auch ist. Es ist eine Frage der Parzellierung. Ihrer Meinung nach sollte die Gewerbefläche nicht für Betriebsleiterwohnungen geöffnet werden, da man hier einer extremen Lärmsituation ausgesetzt ist. Hier geht es unter anderem auch um die Daseinsvorsorge von gesundem Wohnen und Arbeiten.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons ergänzt, dass der Bedarf an Industriegebiet definitiv da ist.
Stadtrat Jäger sieht eine große Chance in diesem Gebiet und bittet, dass der Geschäftsführer der GWG, Herr Mayer, etwas dazu sagt.
Der Geschäftsführer der GWG, Herr Mayer, berichtet, dass eine kleinteilige Vergabe geplant ist, so wie sie 2019 im Stadtrat vorgestellt wurde.
Für Stadtrat Bandte sind 16 Meter Höhe und 80 Meter Länge inakzeptabel.
Bürgermeister Hotz erkundigt danach, wie das Verfahren weiter gehen wird.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass es möglich ist, die frühzeitige öffentliche Auslegung zu starten. Danach ist es immer noch möglich, große Teile zu ändern. Er schlägt vor, so ins Verfahren zu starten, den Ortstermin stattfinden zu lassen, die Kriterien von dort mit aufzunehmen und den Entwurf dann entsprechend anzupassen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons dankt für diesen konstruktiven Vorschlag.
Stadtrat Hübler bittet darum, in den Beschlussvorschlag aufzunehmen, dass es Betriebsleiterwohnungen gibt, sofern dies immissionsschutzrechtlich möglich ist.
Für Stadtrat Freiberg ist das ein Gebiet in dem viel Gewerbe untergebracht werden kann. Dies ist auch notwendig, da Nachfrage hoch ist. Auch er spricht sich für Betriebsleiterwohnungen aus.
Stadträtin Brombeis möchte keine 16 Meter Höhe und 80 Meter Breite haben.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt nochmals an, dass es heute wichtig ist, dass der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Nach dem Ortstermin können Einzelheiten noch entsprechend festgesetzt werden. Maßgebend ist, dass heute die Aufstellung gestartet wird. Es geht noch nicht um einzelne Festsetzungen, sondern nur um den Startschuss.
Stadtrat Müller spricht sich dafür aus, dass der Bebauungsplan heute auf den Weg gebracht wird und beantragt Schluss der Debatte.
Beschluss 1
Der Antrag von Stadtrat Müller auf Schluss der Debatte wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 10
Beschluss 2
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die erneute Aufstellung der Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes Nr. 65 “Lehrgut Priel”, 1. Änderung “Gewerbegebiet Priel” gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, inkl. eigener Betriebsleiterwohnungen, sofern dies immissionsschutzrechtlich möglich ist.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 “Lehrgut Priel”, 1. Änderung “Gewerbegebiet Priel” mit Stand vom 11.05.2022.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 10
Dokumente
Download Anlage_1_Plan_Vorentwurf.pdf
Download Anlage_2_Begründung_Vorentwurf.pdf
Download Anlage_3_Umweltbericht_Entwurf.pdf
Download Anlage_4__Artenschutz_Kurzbericht_aus_2021.pdf
Download Anlage_5_Artenschutz_Zauneidechse_aus_2020.pdf
Download Anlage_6__Artenschutz_Fachgutachten_aus_2013_Text.pdf
Download Anlage_7_Artenschutz_Fachgutachten_aus_2013_Karte_Brutvoegel.pdf
Download Anlage_8_20131014_Artenschutz_Fachgutachten_aus_2013_Karte_Gebaeude.pdf
Download Anlage_9_umweltgeologische_Stellungnahme_aus_2020.pdf
Download STR_2022_05_25_TOP_ö8_bis_ö9_Priel.pdf
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9. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes Priel
- Beschluss zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
|
ö
|
beschließend
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9 |
Sachverhalt
- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes Priel soll diesem Entwicklungsgebot für den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 65 „Lehrgut Priel“ 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ entsprochen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ an die aktuellen Anforderungen an ein Gewerbegebiet anzupassen. Es sollen v.a. Flächen für kleine Handwerksbetriebe vorgehalten werden. Dies ist insbesondere angesichts der gewerblichen Flächenknappheit im Stadtgebiet Lindau von großer Bedeutung. Anlass waren vermehrte Anfragen von Gewerbebetrieben, darunter viele ortsansässige Unternehmen, zu möglichen Gewerbegrundstücken für Umsiedlungen oder zu Erweiterungszwecken.
Durch die Änderung kann gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan ein großer Bereich von Bebauung freigehalten werden. Die Flächen haben sich, im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss des Jahres 2011 in weiten Teilen stark verändert, da nicht gebaut wurde. Der Bewuchs hat v.a. östlich des Giebelbaches zugenommen und sich zu einem Feldgehölz mit hoher ökologischer Wertigkeit entwickelt. Dem wird in der Bauleitplanung Rechnung getragen in dem diese Flächen von der Bebauung freigehalten werden und als Grünfläche gesichert bzw. dargestellt werden.
Neben der Erschließung für den motorisierenden Verkehr wird durch die Änderung der Bauleitpläne auch eine Verbesserung der Erschließungssituation für Radfahrer und Fußgänger herbeigeführt. Aktuell gibt es keine Querungsmöglichkeit von der Schönauer Straße in die Giebelwiesen. Angestrebt wird eine Brücke über die Kreuzung Friedrichshafener Straße / Schönauer Straße und eine Unterführung an der Bahnstrecke Buchloe-Lindau. So kann eine direktere Wegeverbindung geschaffen werden. Verbessert wird zudem die Anbindung zwischen Schönau und der Insel durch einen zusätzlichen Rad- und Fußweg nördlich der Bahnstrecke Buchloe-Lindau.
- Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Der Änderungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Stadtgebiet im Stadtteil Hoyren, zwischen der Bahnlinie „Friedrichshafen – Lindau“ im Süden und der Friedrichshafener Straße bzw. der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ im Norden. Der Geltungsbereich weist insgesamt eine Größe von ca. 5,8 ha auf.
- Wirksamer Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau aus dem Jahr 2013 stellt für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lehrgut Priel“ überwiegend gewerbliche Bauflächen (G) dar. Die gewerblichen Bauflächen werden durch eine Grünfläche im Bereich des Giebelbaches getrennt. Im östlichen Teilbereich werden zusätzlich noch gemischte Bauflächen dargestellt. Im Westen wird ein kleiner Teilbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren werden die Flächen der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ als Bahnanlagen und die Flächen nördlich davon, entlang der Friedrichshafener Straße als gemischte Bauflächen dargestellt.
- Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereiche „Gewerbegebiet Priel“
Südlich der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ werden die Gewerbefläche und die östlich des Gebielbaches gelegene Mischgebietsfläche durch die Darstellung von Grünflächen ersetzt. Durch die Änderung in Grünfläche soll eine langfristige Sicherung des Gehölzbestandes östlich des Giebelbaches erfolgen. Die Gewerbefläche westlich des Giebelbaches wird gleichzeitig in Richtung Giebelbach ausgeweitet um dem hohen Bedarf nach Gewerbeflächen gerecht zu werden.
Des Weiteren wird das im Westen gelegene Wohnhaus an der Friedrichshafener Straße entsprechend der Änderung des Bebauungsplanes von Fläche für die Landwirtschaft in „gemischte Baufläche“ geändert.
Im Bereich nördlich der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ sieht der Bebauungsplan Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Parken, Rad- und Gehweg, Bus) vor, um flexibel auf zukunftsorientierte Mobilitätsformen reagieren zu können. In den Randbereichen werden Grünflächen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird in diesem Bereich daher von gemischter Baufläche zu Straßenverkehrsfläche, sowie kleinen Grünflächen in den Randbereichen geändert.
Außerdem soll die Maßnahme 22 aus dem Nahmobilitätskonzept der Stadt Lindau, vom Dez. 2019 mit aufgenommen werden. Die Maßnahme sieht vor für den Fuß- und Radfahrer mehr Sicherheit zu bieten und die unattraktive Kreuzungssituation Schönauer Straße / Friedrichshafener Straße mittels einer Brücke zu lösen. Des Weiteren soll eine Umfahrung der Friedrichshafener Straße bis zur Holbeinstraße, entlang der Bahngleise Richtung Zentrum - Insel und – Aeschach, die Situation verbessern. Im Flächennutzungsplan wird die Wegeführung daher als Hauptradroute der Kategorie 1, aufgrund der hohen Bedeutung für den Alltagsradverkehr im Stadtgebiet, mit aufgenommen.
Im Bereich für Bahnanlagen findet eine redaktionelle Anpassung statt Die als Begleitgrün dargestellten Grünflächen entlang der Bahnlinie sind so nicht vorhanden und werden daher in die Bahnflächen integriert.
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wird zur öffentlichen Auslegung nachgereicht.
Fachliche Bewertung
Da die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen zum Teil nicht mit den im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen übereinstimmen, ist es erforderlich den Flächennutzungsplan in einem parallelen Verfahren zu ändern. Es wird daher empfohlen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Auslegung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gewerbegebiet Priel“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Priel“ mit Stand vom 11.05.2022.
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Priel“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 11
Dokumente
Download Anlage_1_Plan_Vorentwurf.pdf
Download Anlage_2_Begründung_FNP_5Aend.pdf
Download Anlage_3__Artenschutz_Kurzbericht_aus_2021.pdf
Download Anlage_4_Artenschutz_Zauneidechse_aus_2020.pdf
Download Anlage_5__Artenschutz_Fachgutachten_aus_2013_Text.pdf
Download Anlage_6_Artenschutz_Fachgutachten_aus_2013_Karte_Brutvoegel.pdf
Download Anlage_7_20131014_Artenschutz_Fachgutachten_aus_2013_Karte_Gebaeude.pdf
Download Anlage_8_umweltgeologische_Stellungnahme_aus_2020.pdf
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10. Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau - Jahresabschluss 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht werden hiermit dem Stadtrat gemäß § 25 Abs. 3 EBV vorgelegt.
Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat in seiner Sitzung vom 23.03.2022 den Lagebericht 2020 und den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis genommen. Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einem Ergebnis in Höhe von 1.044 T€. Der geplante Verlust, der ausschließlich aus dem Abwasserbereich resultiert, in Höhe von -454 T€ war sehr konservativ gerechnet und hat sich erfreulicherweise nicht bestätigt.
Das Gesamtergebnis resultiert aus einem Gewinn des gebührenfinanzierten Fachbereichs Abwasserwirtschaft in Höhe von 406 T€ sowie einem Gewinn in Höhe von T€ 638 der übrigen Fachbereiche der GTL.
Die GTL haben damit ein um 1.498 T€ verbessertes Ergebnis als erwartet.
Auf Basis des Ergebnisses des Wirtschaftsjahrs 2020 hat der Werkausschuss dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss
2020, wie im Beschluss vorgeschlagen, zu erteilen.
Beschlussvorlage aus dem Werkausschuss vom 23.03.2022.
Fachliche Bewertung
Die BW-Partner, Stuttgart erteilt in ihrem Prüfungsbericht für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Bezüglich des genauen und vollständigen Wortlautes wird auf Anlage 6 des Prüfungsberichtes verwiesen.
Der Abschlussprüfungsbericht der BW-Partner, Stuttgart liegt als Anlage bei. Der Lagebericht der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau ist im Prüfungsbericht enthalten.
Die Kämmerei und das Beteiligungsmanagement wurden entsprechend beteiligt und haben keine Einwendungen.
Zusammenfassung / Fazit
Im Geschäftsjahr 2020 ist das Ergebnis der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau deutlich besser als geplant.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschluss
- Der Stadtrat nimmt den Lagebericht 2020 und den Bericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis.
- Der Stadtrat erteilt gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO, dem Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wie folgt:
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2020 auf 55.508.333,52 €
a) Erträge insgesamt 27.064.812,95 €
b) Aufwendungen insgesamt 26.020.920,14 €
c) Jahresgewinn (+)/ -verlust (-) 1.043.892,81 €
- Der Stadtrat beschließt, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2020 in Höhe von € 1.043.892,81 auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Lindau, 25.05.2022
Kai Kattau
Werkleiter
Anlage
Abschlussprüfungsbericht 2020
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2022-03-23-TOPÖ03_JAP 2020 GTL_Anlage.pdf
Download GTL-2022-03-23-TOPÖ03-Lagebericht und Jahresabschluss 2020.pdf
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11. Bodensee Fahrradstraße - Baubeschluss BA II (inkl. Brücke Zunfthäusle)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Bodenseeradweg ist einer der beliebtesten Radwege Mitteleuropas. Mit ca. 273 Kilometer umrundet der Bodenseeradweg fast durchwegs in Ufernähe den gesamten Bodensee. Ziel dieses Vorhabens ist der Ausbau von insgesamt 3,0 km innerstädtischer Straßen zu Fahrradstraßen.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.11.2021 den Planungsbeschluss für den Abschnitt Bregenzer Straße gefasst. Darauf aufbauend haben die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) eine Planung für diesen Teilbereich des Bodensee Radweges erstellt.
Fachliche Bewertung
Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen. In Fahrradstraßen können, wenn dies (wie vorliegend beabsichtigt) durch Zusatzzeichen erlaubt ist, auch Kraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Durch die Markierung und Beschilderung wird die Besonderheit der Fahrradstraße für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar.
Das Projekt wird mit insgesamt 80 % auf die förderfähigen Kosten bezuschusst. Für die Stadt Lindau bietet die Förderzusage die einzigartige Möglichkeit, die beiden wichtigen Themen „Straßenerhaltung“ und „Radverkehrsförderung“ zu verbinden. Einerseits kann man den Radverkehr fördern, andererseits den Investitionsstau im Straßenbau reduzieren.
- Planungsziele
Durch den Ausbau zu Fahrradstraßen soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden. Zudem werden die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit auf der wichtigsten Radhauptroute im Stadtgebiet gesteigert. Mit der attraktiven Straßenraumgestaltung werden das Mobilitätsangebot und die Aufenthaltsqualität für Radfahrer und Fußgänger deutlich verbessert und die baulichen Mängel im Straßenzustand behoben.
- Beschreibung der Maßnahme
Gemeinsam mit dem Büro Besch & Partner aus Feldkirch haben die GTL die Planung verfeinert und eine ausgewogene Lösung erarbeitet. Die Belange und Anregungen der betroffenen Anwohner und weiterer Projektbeteiligter sind im Planungsprozess in die Planung eingeflossen.
In der Bregenzer Straße sind beidseitige Gehwege mit einer breite zwischen 2,30 m und 3,00 m vorgesehen. Im Bereich Europaplatz soll der Hauptgehweg nicht hinter, sondern vor dem WC-Häuschen an der Kreisfahrbahn entlang Richtung Seebrücke geführt werden. Der bestehende und durch Wurzeln stark beschädigte, bisher befestigte Gehweg im Bereich der Bäume soll durch einen Weg mit wassergebundene Decke ersetzt werden. Dadurch kann das Umfeld des wertvollen Baumbestands deutlich verbessert werden.
In diesem Abschnitt soll die Fahrbahn der Fahrradstraße in einer Breite von 6,50 m ausgebaut werden. Die Breiten und Radien der Ein-/ Ausfahrten zum Kreisverkehr Europaplatz sollen deutlich reduziert werden, so dass der verkehrsberuhigte Charakter der Fahrradstraße durch die bauliche Gestalt der Verkehrsanlage verdeutlicht wird. Dennoch wird die Straßenraumgestaltung so sein, dass weiterhin eine redundante Zufahrt zur Lindauer Insel über die Ladestraße für alle Verkehre erhalten bleibt. Eine bauliche Netzdurchtrennung auf Höhe des Getränkemarktes ist im Zusammenhang mit diesem Projekt nicht erforderlich, da die Ladestraße bereits durch Verkehrszeichen für den Durchgangsverkehr gesperrt ist und nur für Anlieger zur Verfügung steht.
Wo es die verkehrlichen Belange erlauben, sollen die Verkehrsnebenflächen als Grünflächen gestaltet und aufgewertet werden. Durch die attraktive Gestaltung soll auch der Bedeutung dieser wichtigen Verkehrsachse für Fußgänger, aus Reutin in Richtung Insel, Rechnung getragen werden. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine Baumfällungen notwendig. An einigen Bäumen kann durch Entsiegelung das Baumumfeld verbessert werden. Im Zuge der Baumaßnahme wird auch die bestehende Straßenbeleuchtung durch moderne Energiesparlampen ausgetauscht.
Die Entscheidung des Werkausschusses fiel in seiner Sitzung vom 11.11.2021 auf die Variante mit PKW-Stellplätzen. Insgesamt sollen auf der Südseite 13 Stellplätze, ausschließlich für PKW entstehen.
Im Zuge der turnusmäßig durchgeführten Brückenprüfung an der Brücke über die Oberreitnauer Ach wurde festgestellt, dass die Fundamentbereiche unterspült sind und der Brückenüberbau marode ist. Die Maßnahmen zum Erhalt des Bauwerkes sollen im Zuge der Straßenbaumaßnahme durchgeführt werden. Die Kosten hierfür sollen separate im Vermögenshaushalt 2023 eingeplant werden.
- Projektablauf/ -beteiligte
Im Planungsprozess eingebunden waren die Fachabteilungen der GTL, die Feuerwehr, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde, die Stadtwerke Lindau, die Liegenschaftsabteilung, der Mobilitätsbeauftragte, die Stadtverkehr Lindau sowie die Stadtplanung.
Nach dem Baubeschluss durch den Stadtrat sollen die Ausführungsplanung erstellt, die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und veröffentlicht werden. Je nach Witterung soll dann im Frühjahr 2023 mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Fertigstellung wird bis Frühjahr 2024 angestrebt.
- Kosten und Finanzierung
Die Kostenschätzung der Baukosten für den Bauabschnitt II (Bregenzer Straße) liegen nach wie vor bei ca. 825.000 € brutto. Die Förderquote beträgt rund 67 % der Gesamtkosten.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt über den städtischen Vermögenshaushalt.
- Zusammenfassung / Fazit
Aus Sicht der GTL wird die Umsetzung dieser Maßnahmen dringend empfohlen. Durch die bauliche Umgestaltung wird eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit erzielt und ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende erbracht.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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850.000 €
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Obermayr möchte, dass die vier Parkplätze nach der zweiten Ausfahrt der Stadtverwaltung stadtauswärts weg kommen, da er hier eine Gefahr für Radfahrer sieht.
Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr Hummler, führt aus, dass es im WAS GTL eine Variantenentscheidung gab. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, diese Parkplätze zu entfernen, in der WAS GTL wurde dies jedoch abgelehnt.
Stadtrat Müller möchte wissen, ob die Brücke zusätzlich saniert wird.
Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr Hummler, antwortet, dass es derzeit noch keine belastbaren Aussagen zu den Kosten gibt und man in der nächsten, spätestens übernächsten WAS GTL dazu genaueres berichten kann.
Für Stadtrat Freiberg sind zwei Wege unnötige Kosten.
Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr Hummler, geht darauf ein, dass der Gehweg desolat und das Wurzelwerk beschädigt ist. Weitere Flächen sollen nicht zusätzlich versiegelt werden, so dass ein zweiter Weg ein guter Kompromiss ist.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt den Ausbau des Bauabschnittes II (Bregenzer Straße) der Bodensee Fahrradstraße.
- Der Stadtrat beschließt die Instandsetzung des Brückenbauwerkes in der Bregenzer Straße.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 4
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12. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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25.05.2022
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel spricht den Ring of Peace auf der Hinteren Insel an. Seit zwei Jahren ist dort außenherum ein Bauzaun angebracht, der nicht sehr ansehnlich ist. Gibt es hierfür eine Lösung?
Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr P. Hummler, antwortet, dass der Bauzaun aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht dort angebracht ist und man ihn interimistisch auf dem Parkplatz unterbringen möchte, um dann Rosen um den Ring herumzupflanzen.
Stadtrat Freiberg spricht die Erschließung des Gleisdreiecks an und berichtet, dass Anwohner Unterschriften gesammelt haben und bittet um eine klare Stellungnahme seitens der Stadt.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass man das Thema in der BZ nochmals aufbereiten wird, da hier eine falsche Abbildung für Unruhe gesorgt hat.
Stadtrat Obermayr möchte wissen, wie es mit dem Klimaschutzkonzept aussieht, dass im Juli 2020 in Auftrag gegeben wurde.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass man hier in enger Abstimmung mit dem Klimabeirat ist.
Stadtrat Hübler regt an, dass man den Wickelraum an Sina-Kinkelin-Platz besser beschriftet, da dieser nicht ersichtlich ist.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons gibt das Thema „Beschilderung“ an den Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herrn P. Hummler, mit.
Bürgermeisterin Dorfmüller merkt an, dass die Beschriftung der öffentlichen Mülleimer sehr ausgeblichen und daher schwer lesbar ist. Hier muss nachgearbeitet werden.
Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr P. Hummler, empfiehlt, solche Anmerkungen auch gerne über die Meldoo-App zu melden. Zudem ist die GTL gerade dran, die Mülleimer an hoch frequentierten Stellen auszutauschen.
Stadtrat Jöckel spricht die Stufen rechts des Hoyerberg Schlösschens an, die derzeit gesperrt sind.
Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr P. Hummler, antwortet, dass man sich zeitnah mit der GWG, Herrn Mayer zum Hoyerberg Schlösschen abstimmen wird und dann auch die Wegeführung neu gemacht wird.
Datenstand vom 10.06.2022 12:23 Uhr