Datum: 20.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:07 Uhr bis 18:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Aktueller Sachstand Lindauer Stadtgeschichten
2.2 Standort U&D 2022
3 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
4 Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) für die Jahresrechnungen 2020 und Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwalteten Stiftungen
5 Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. – Fortbestand der Mitgliedschaft
6 Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 79 "Rickenbacher Wiesen", 6. Änderung "Beherbergungsbetriebe"
7 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 6. öffentliche Sitzung des Stadtrates und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung gibt es keine Einwendungen, sie wird somit der Sitzung zugrunde gelegt. 

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö beschließend 2
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2.1. Aktueller Sachstand Lindauer Stadtgeschichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Frau Abbrederis gibt anhand beiliegender Präsentation folgendes bekannt:

Ziel des Projektes ist, die Gemeinschaft der Menschen in und zwischen den Stadtteilen zu stärken und zu fördern. Denn nach dem Erzählen haben die Zuhörer immer Gelegenheit, über die gehörten Geschichten zu reden und sich auszutauschen. Die Besonderheit: Alle Lindauerinnen und Lindauer können mitmachen – ob als Gastgeberin und Gastgeber eines Erzählcafés oder als Erzählerin und Erzähler.

Für alle Interessenten gibt es am Donnerstag, 7. Juli, von 18 bis 20.30 Uhr, in der Kolping Akademie eine Erzählwerkstatt. Dort bekommen Interessierte Tipps für gutes Gastgeben und Erzählen. Die Teilnahme ist kostenlos, verpflichtet zu nichts und ist eine gute Gelegenheit, in die Lindauer Stadtgeschichten hineinzuschnuppern.

Nun geht es darum, Menschen zu informieren und zu begeistern. Es stehen Plakate wie auch Flyer zur Verfügung, es gab bereits erste Medienberichte.

Und weil die Gemeinschaft der Menschen im Mittelpunkt der Aktion steht, treffen sich die Menschen auch an Orten, an denen sie leben oder gerne sind: Ob im Garten des Gastgebers, an einem Lieblingsort im eigenen Viertel, im Wohnzimmer, im Eiscafé oder auf einer Streuobstwiese – vieles ist möglich. Die ersten, von uns mitorganisierten Termine stehen fest. Wichtig ist uns dabei, dass die Erzählcafes zusammen mit Vereinen, ehrenamtlich engagierten Menschen oder Betrieben stattfindet. 

Wir bitten Sie, Menschen anzusprechen und zur Erzählwerkstatt einzuladen. 

Bei einer Abschlussveranstaltung treffen sich alle Akteure der Erzählcafés dann am 5. Oktober. Dann wird aus den Geschichten, die in diesem Sommer in den Lindauer Stadtteilen gesammelt wurden, eine Art Landkarte des guten Ankommens erstellt. Diese kann Grundlage sein für Entscheidungen zum künftigen Leben in Lindau. Daher kann jede einzelne Geschichte in Lindau dazu beitragen, die Zukunft in Lindau mitzugestalten.

Dokumente
Download Stadtrat Bekanntgabe Stadtgeschichten 20.6.22.pdf

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2.2. Standort U&D 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons berichtet, dass zum U&D Standort eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde: in diesem Jahr findet das U&D im Toskanapark statt. Sie dankt allen Beteiligten für die gute Lösung. Für die Stadtratssitzung im September 2022 wird die Standortfrage nochmals vorbereitet, so dass für alle Planungssicherheit besteht. 

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3. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung festzustellen.

Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des Jahres, einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste und der Rücklagenzuführungen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.
Nach dem Feststellungsbeschluss bekannt werdende Unrichtigkeiten können im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss als örtliches Rechnungsprüfungsorgan hat in der Sitzung am 12. Mai 2022 über den durch das städtische Rechnungsprüfungsamt angefertigten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs GTL beraten.

Fachliche Bewertung

Der Prüfungsbericht 2020 des Rechnungsprüfungsamts wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss ohne Änderungen übernommen.

  1. Prüfungsergebnis:

Als Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird aufgrund des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebs GTL für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt, dass wesentliche Fehler und Mängel nicht vorliegen. 

Die für die Wirtschaftsführung geltenden Grundsätze wurden im Wesentlichen beachtet.
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan sind eingehalten worden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind begründet und belegt sowie der Jahresabschluss und der Vermögensnachweis ordnungsgemäß aufgestellt.

Die Einnahmen wurden weitgehend vollständig und richtig erhoben. Der rechtzeitige Einzug war ausreichend überwacht. Bei den Ausgaben ist im Allgemeinen wirtschaftlich und sparsam verfahren worden. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und im Rahmen des Haushalts gedeckt.
Die Zahlungsbereitschaft war im Haushaltsjahr 2020 gegeben.

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs GTL war im Haushaltsjahr 2020 insgesamt geordnet.


  1. Zusammenfassung / Fazit:

Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung kann der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs GTL durch den Stadtrat festgestellt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2022 einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Stadtrat beschlossen.

Beschluss

Nach Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V. mit § 25 Abs. 3 EBV und § 6 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssatzung wie folgt festzustellen: 

Die Bilanzsumme beträgt in Aktiva und Passiva 55.508.333,52 EUR,
der Jahresüberschuss beträgt 1.043.892,81 EUR,
an Anlagevermögen wurden aktiviert 7.530.130,68 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

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4. Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) für die Jahresrechnungen 2020 und Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwalteten Stiftungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse beschließt der Stadtrat über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und bedeutet, dass der Stadtrat die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2020 billigt. Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung muss vom Stadtrat begründet werden; die maßgebenden Gründe müssen im Beschluss enthalten sein. Als Gründe können nur festgestellte Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung gelten. Die Entlastung stellt ein Vertrauensvotum hinsichtlich des finanzwirtschaftlichen Verwaltungshandelns dar, nicht aber ein Instrument einer allgemeinen Rechts- oder Zweckmäßigkeitskontrolle oder der politischen Kontrolle.

Fachliche Bewertung

Die der Entlastung vorauszugehende örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2020 und Jahresabschlüsse 2020 und deren Feststellung durch den Stadtrat sind erfolgt.
Die Entlastung kann vom Stadtrat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen werden.

Hinweis:
Eine Teilnahme der Oberbürgermeisterin an der Beratung und Abstimmung ist nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich, der Vorsitz ist durch ihren Vertreter zu führen (Art. 36 Satz 2 GO).

Beschluss

Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 bzw. 20.06.2022 festgestellten Jahresrechnungen 2020 und Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwalteten Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil.

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5. Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. – Fortbestand der Mitgliedschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Verein „Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V.“ ist für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Rahmen des europäischen LEADER-Förderprogramms für die Region Westallgäu-Bayerischer Bodensee (=LAG-Gebiet) verantwortlich.

LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Zentrale Aspekte hierbei sind die Beteiligung und Vernetzung lokaler Akteure sowie die Förderung innovativer Projekte. Mit dem LEADER-Förderprogramm werden somit ländliche Regionen bei ihrer selbstbestimmten Entwicklung unterstützt – ganz nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat".

Im Mittelpunkt stehen die lokalen Aktionsgruppen (LAGn). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Die LAGn steuern und unterstützen den Entwicklungsprozess, bringen die unterschiedlichen Akteure der Region zusammen und sind Anlaufstelle für Projektideen sowie Projektanträge. Der Verein Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. übernimmt diese Funktion.

Seit dem Jahr 2000 werden durch LEADER zahlreiche Projekte in der Region Westallgäu-Bayerischer Bodensee gefördert. Im Stadtgebiet Lindau (B) waren dies von 2014 – 2022 folgende Projekte:
  • Inklusives Wohnen im Rainhaus (Träger: Lebenshilfe)
  • Förderung der Veranstaltungstechnik für die Jugendkirche Lindau
(Träger: Evang.-Luth. Dekanat Kempten – luv junge Kirche Lindau)
  • In situ Paradise – 1. Lindau Biennale (Träger: Stadt Lindau)

Geplant sind derzeit noch folgende Projekte:
  • DIY Skate- & Kulturlandschaft „Move Plaza“ (Träger: Lindau Move e. V.)
  • Kick-Off Museumspädagogik (Träger: Stadt Lindau)

Bayernweit sind in der aktuellen Förderperiode 68 Lokale Aktionsgruppen aktiv, die 86% der bayerischen Landesfläche bespielen und somit Förderprojekte vor Ort ermöglichen.

Im Verein zusammengeschlossen sind neben zahlreichen regionalen Akteuren (die s.g. Wirtschafts- und Sozialpartner) die 19 Gemeinden und Märkte des Landkreises Lindau (Stand: 2022), der Landkreis Lindau selbst sowie der Markt Oberstaufen. Hierzu zählt auch die Stadt Lindau.

Die aktuelle Förderperiode (Start: 2014) wurde um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Der Verein hat als eine von bayernweit 74 Regionen sein Interesse an der zukünftigen LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 bekundet. Hierzu hat die Stadt Lindau im vergangenen Jahr ein positives Votum abgegeben. Um in der zukünftigen Förderperiode als LAG anerkannt zu werden, bedarf es einerseits der Evaluierung der aktuellen Förderperiode sowie andererseits der Fortschreibung der derzeitigen LES.

Im Rahmen eines breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses wurden beide Anforderungen in den letzten Wochen/Monaten erarbeitet. Die zukünftige LES wird Anfang Juli 2022 durch die Mitgliederversammlung des Vereins verabschiedet.

Ein wesentliches Ergebnis des Beteiligungsprozesses ist, dass LEADER und dessen Fördermöglichkeiten sowie auch bereits geförderte Projekte mehr öffentlich wirksam vermittelt werden sollen. Die Wünsche nach einer stärkeren Unterstützung bei der Ideenfindung und nach einer inhaltlichen Diskussion der Projektthemen im Rahmen des Bottom-up-Ansatzes des Vereins wurden lauter. Zentrale strukturelle Änderungen betreffen somit das Entscheidungsgremium, welches über die Auswahl der zu fördernden Projekte entscheidet, sowie die Personalstruktur der Geschäftsstelle des Vereins. Zukünftig soll der Verein zudem durch Arbeitsgruppen vertiefter Themen des ländlichen Raums beraten, diskutieren und vermitteln.

Inhaltlich und thematisch werden die bisherigen Entwicklungsziele fortgeschrieben und belaufen sich auf folgende Schwerpunkte:
(I)        Schutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
(II)        Schärfung des Tourismusprofils und Qualitätssteigerung der Angebote
(III)        Erhalt und Ausbau daseins- und gesundheitsvorsorgender Angebote im Rahmen des demographischen Wandels
(IV)        Sicherung und Ausbau der regionalen Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit

Als Mitglied der LAG Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. unterstützt die Stadt Lindau (B) die regionale sowie strategische Entwicklung im Landkreis Lindau und im Markt Oberstaufen. Zusätzlich können die Menschen vor Ort die regionalen Prozesse mitgestalten. Zur Vorbereitung der LES bedarf es eines Beschlusses aller Mitgliedsgemeinden zum Fortbestehen der Vereinsmitgliedschaft sowie die finanzielle Unterstützung der LAG.

Es ist beabsichtigt, für die Personalkosten des Vereins, analog der aktuellen Förderperiode, einen LEADER-Förderantrag zu stellen. Die Förderbedingungen hierfür stehen noch nicht fest.

Da sich die finanzielle Situation des Vereins als stabil darstellt, bleiben die Mitgliedsbeiträge im Vergleich zur aktuellen Förderperiode zunächst unverändert. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 Euro pro Einwohner.

Beispielsrechnung:
1 Euro x 25.543 Einwohner der Stadt Lindau = 25.543 Euro p. a.
(Einwohnerzahl mit Stand: 31.12.2020)

Die Einwohnerzahlen basieren auf den jeweils aktuell ausgewiesenen Zahlen des Bay. Landesamts für Statistik zum Jahresende. Im Laufe der Förderperiode 2023 – 2027 werden die Mitgliedsbeiträge vor allem vor dem Hintergrund der dann bekannten Förderbedingungen zur Personalkostenförderung evaluiert.

Fachliche Bewertung

Eine weitere Mitgliedschaft der Stadt Lindau ist für die Stadt Lindau sinnvoll und stellt auch ein positives starkes Signal gegenüber des gesamten LAG-Gebietes dar und zeigt, dass wir auch in Zukunft gemeinsam die Region fördern wollen.

Maßnahmen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Lindau (B) sind nur dann förderfähig, wenn die Stadt Lindau Mitglied der LAG Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. ist. 

Nachdem die Stadt Lindau (B) die größte Gebietskörperschaft ist und damit den meisten Mitgliedsbeitrag bezahlt, erachten wir es als sinnvoll und wichtig, dass die Stadt Lindau (B) ständiges Mitglied im Entscheidungsgremium ist. Der Satzungsentwurf sieht dies auch so vor und wird den Mitgliedern am 4. Juli 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
----
25.543 Euro (jährlich)
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Die Stadt Lindau bestätigt das Fortsetzen der Mitgliedschaft im Verein „Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V.“ und stimmt einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 1 Euro pro Gemeindeeinwohner (basierend auf den jeweils aktuell ausgewiesenen Einwohnerzahlen des Bay. Landesamts für Statistik zum Jahresende) für die LEADER-Förderperiode 2023 – 2027, inkl. Abwicklungszeit bis Ende 2029 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Sommerweiß nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil.

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6. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 79 "Rickenbacher Wiesen", 6. Änderung "Beherbergungsbetriebe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 24.06.2020 beschloss der Stadtrat die Aufstellung der 6. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ des Bebauungsplanes Nr. 79 “Rickenbacher Wiesen“. Im Anschluss wurde begleitend, ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2020, eine Veränderungssperre für diesen Bereich be­schlossen. Wegen einer fehlerhaften Bekanntmachung wurde die Veränderungssperre am 24.03.2021 (unter Anrechnung der schon vergangenen Geltungsdauer) erneut vom Stadtrat beschlossen und am 27.03.2021 in der Bürgerzeitung erneut bekanntgemacht. Diese Veränderungssperre läuft nun zum 11. Juli 2022 aus.


  1. Räumlicher Geltungsbereich

Für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“, im östlichen Teilbereich des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße im Stadtteil Reutin, soll eine Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen werden. Der Planbereich ist im beiliegenden Lageplan dar­ge­stellt und umfasst eine Größe von ca. 11,3 ha. Das Plangebiet grenzt im Nordwesten, Nordosten so­wie Südosten an drei sich ebenfalls in Aufstellung befindliche Bebauungspläne. Diese Be­bau­ungs­pläne setzen ebenso Gewerbegebiete mit Einschränkungen bestimmter Nutzungsarten fest. Im Südwesten wird der Geltungsbereich durch die Bregenzer Straße begrenzt.
Der Planbereich ist bereits durch eine gewerblich genutzte Bebauung geprägt, es sind jedoch noch einige Baulücken vorhanden, welche für weitere bauliche Entwicklung zur Verfügung stehen.


  1. Anlass und Ziel

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“ lag ein Bauantrag zur Herstellung eines Hotels mit insgesamt 116 Zimmer bzw. 280 Betten an der Robert-Bosch-Straße vor (Grundstücke mit den Fl.-Nrn. Fl.-Nrn. 1671/5, 1671/20, 1671/21 und 1671/22). Diese Nutzung hätte erhebliche Auswirkungen auf den Gewerbestandort. 

Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung des Grundstücks und den weiteren Flächen im Gewerbegebiet ist daher eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird in dem bestehenden Gewerbegebiet das Ziel verfolgt, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ausschlüssen, Beherbergungsbetriebe auszuschließen. 

Mit der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“ eine städtebaulich verträgliche Entwicklung des Grundstücks sowie des gesamten Gewerbegebietes zu gewährleisten. Zur wirksamen Steuerung der baulichen Entwicklung ist hier eine ganzheitliche Steuerung der Art der Nutzung notwendig, um die unerwünschten Entwicklungen, welche die funktionale Qualität des Gewerbegebietes beeinträchtigen könnte, wirksam zu verhindern. 

In dem Gewerbegebiet Reutin sollen die bauleitplanerisch gesicherten Gewerbegebietsflächen vor­nehmlich ge­werb­lichen Nutzungen wie Produktion oder Büros vor­be­halten bleiben. Die bereits sehr knappen gewerblichen Flächen sollen nicht für Einzelhandelsbetriebe oder für Beherberg­ungsbetriebe in Anspruch genommen werden. Es besteht deshalb ein hoher Bedarf die vor­handenen Gewerbegebiete für eine dementsprechende Nutzungssteuerung zu sichern. 

Des Weiteren würde die Ansiedlung von unverträglichen Nutzungen, wie zum Beispiel Beherbergungsbetrieben, in diesem für das Stadtgefüge hochsensiblen Bereich, eine erhebliche Veränderung des Angebotes der Beherbergungsbetriebe im gesamten Stadtbereich bedeuten. Dies ist aus stadtplanerischer Sicht zu verhindern. Beherbergungsbetriebe sollen überwiegend an touristisch attraktiven Standorten angesiedelt werden. Eine Konzentration der touristischen Entwicklung ist demnach vor allem in Inselnähe ge­wünscht.

Des Weiteren besteht die Gefahr, dass innerhalb des Gewerbegebietes schützenswerte Nutz­ungen entstehen, die aus Sicht des Immissionsschutzes zu berücksichtigen sind und da­durch die bestehenden Betriebe einschränken. Den bestehenden Betrieben soll aber ausreichend Bestandsschutz, ohne Befürchtungen zu nötigen Änderungen ihrer Produktionsabläufe, gewährleistet werden. Außerdem sollen sie gegebenenfalls erweitern können, wenn hierfür noch ausreichend Reserven zur Verfügung stehen.

Die vorhandenen, ausgewiesenen Ge­werbe­gebiete sollen aus aufgeführten Gründen zur Ansiedelung von Ge­werbe­betrieben, vor­zugs­weise pro­du­zier­en­dem Gewerbe, zur Verfügung stehen. Es besteht somit konkreter Handlungsbedarf für die Steuerung der Nutzungen im Ge­werbe­gebiet durch den Erlass der Veränderungssperre im Bereich der Bebauungsplanänderung. 


  1. Rechtswirkung

Die Veränderungssperre hat die Wirkung einer generellen Bausperre. Bauliche Vorhaben, wie die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, dürfen grundsätzlich nicht durchgeführt werden und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Ebenfalls sind sonstige erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen unzulässig, auch wenn sie ansonsten nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ein Verkauf von Grundstücken wird durch die Veränderungssperre nicht verhindert, sofern sie keine oder nur unwesentliche Wertsteigerungen zur Folge haben. 

Nicht berührt werden hingegen Bauvorhaben die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind bzw. die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen. Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung sind weiter möglich.

Die Veränderungssperre gilt gemäß § 17 BauGB zwei Jahre. Die Verlängerung ist gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB um ein Jahr möglich. Eine zweite Verlängerung der Veränderungssperre wäre zudem zulässig, wenn besondere Umstände eine weitere Verlängerung erfordern würden. 
Die hier vorgeschlagene erste Verlängerung wird mit dem parallel laufenden Verfahren gegen die Veränderungssperre bzw. gegen die Baugenehmigung und nötigen weiteren Vorarbeiten vor einem abschließenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanänderungsverfahren begründet. Dieser Satzungsbeschluss ist für den Herbst 2022 geplant.

Fachliche Bewertung

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vom Stadtbauamt eine erste Verlängerung empfohlen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre nach § 17 (1) Satz 3 BauGB für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“ gemäß beigefügtem Satzungstext.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Nüberlin nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil.

Dokumente
Download BP079_Aend_06_Ver_sperre_Verlängerung_Plan_2022_06_02_Anlage 1.pdf
Download STR_2022_06_20_TOPÖXX_Verlängerung_Veränderungssperre_Anlage 2_Satzungstext_02062022.pdf
Download STR_2022_06_20_Veränderungssperre_Verlängerung_Anlage 3_Begründung.pdf

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7. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 20.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, berichtet, dass im vergangenen Jahr die E-Scooter der Firma TIER im Einsatz waren und gut angenommen wurden. Die E-Scooter bereichern die Mikrobilität und daher sollten auch in diesem Jahr wieder die Scooter zum Einsatz kommen. Bisher sind die Scooter in der Fußgängerzone heruntergedrosselt worden. Nun ist es jedoch so, dass eine Drosselung gegen die Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes der Scooter ist. Diese Einschränkung betrifft viele Städte.
Die Stadt Lindau wird nun das Ministerium anschreiben, in der Hoffnung, dass die Scooter gedrosselt in der Fußgängerzone angeboten werden können. 

Das Stimmungsbild des Stadtrates bestärkt das vorgeschriebene Vorgehen. Zudem soll durch TIER eine Aufklärung erfolgen, wo überhaupt gefahren werden darf und wo nicht. 

Stadträtin Rundel spricht den Wortbeitrag von Stadtrat Dr. Rothfuß in der letzten Ausgabe der BZ an. Der Stadtrat hat sich damals darauf verständigt, dass ausschließlich Lindauer Themen dort Platz finden sollen. Wie geht man nun mit dem Wortbeitrag um?

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass man damals auf dieses Risiko hingewiesen hat, man aber keine redaktionelle Handhabe hat und somit jeder gehalten ist, sich an die Einhaltung der Regeln zu halten. Sie wird das Thema nochmals mitnehmen. 

Stadtrat Jöckel spricht das Altlastenkataster an und bittet die GTL um Überprüfung des Bereichs der alten Drehscheibe.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt dies mit.

Stadtrat Hummler weist darauf hin, dass die GTL nicht für Altlasten zuständig ist. 

Stadtrat Dr. Rothfuß ist der Meinung, sich mit seiner Kolumne Mühe zu geben, das Themenspektrum gut durchzumischen.

Stadtrat Freiberg erkundigt sich nach der Endabrechnung der Gartenschau.

Oberbürgermeisterin antwortet, dass für Juli eine Aufsichtsratssitzung anberaumt ist. 

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer möchte wissen, ob die Stadt eine Bürgerbeteiligung für die Erschließung im Gleisdreieck plant.

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass die Termine am kommenden Mittwoch und Donnerstag von 11 Uhr bis 14 Uhr vor Ort sind. Die Einladung dazu hat er auch erst heute bekommen. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons ergänzt, dass es sich hierbei um einen Prozess der Bahn handelt und daher auch die Bahn beteiligen muss. 

Stadtrat Obermayr würden die Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren der Regierung von Schwaben nochmals interessieren.

Bürgermeister Hotz antwortet, dass man diese sicherlich nochmals besorgen könne und wird dies an die GTL weitergeben. 

Stadtrat Freiberg merkt an, dass die Emotionen zum Holdereggenpark derzeit hoch kochen und bittet um klarstellende Berichterstattung.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass es schon eine abgestimmte Pressemitteilung gibt, die noch versandt wird. Sie wird hier aber nochmals nachfassen. 

Datenstand vom 28.06.2022 07:28 Uhr