Datum: 07.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:35 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Vorstellung ehemaliges Brauereiareal "Wohnen auf der Steig"
4 Nutzungsänderung von einem Einzelhandelsgeschäft in einen Lebensmittelmarkt, Zechwaldstraße 1
5 Bauvoranfrage: Nutzungsänderung von Büro in Spielhalle, Kemptener Straße 99
6 Rückblick 2022 und kommende Projekte 2023
7 Sachstandsbericht nachhaltige Mobilität
8 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister   H o t z   eröffnet die 6. Öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung. Er begrüßt die anwesenden Zuhörer, sowie die Vertreter der Presse.

Gegen die Tagenordung gibt es keine Einwendungen. Sie gilt somit als genehmigt.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

  1. Pünktlichkeitsanalyse Stadtbus 
Kay Koschka stellt die neuste Pünktlichkeitsanalyse des Stadtbusses Lindau vor. Diese hat sich seit der Veränderungen an den Fahrstrecken erheblich verbessert.

  1. Neue Stadtbusstelle Reutin 
Jaime Valdes stellt die neu geplante Stadtbushaltestelle in Reutin vor. Das Gremium findet sie etwas zu versteckt und nicht gut auffindbar. Herr Valdes erklärt, dass ein Fahrinformationssystem in Planung ist und die Verschiebung von den Bushaltestellen am Kreisverkehr des Lindauparks. 

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3. Vorstellung ehemaliges Brauereiareal "Wohnen auf der Steig"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Osten der Stadt Lindau an der Grenze der Ortsteile Oberreutin und Wannental. An der Steigstraße, Gemarkung Reutin, beabsichtigt die Steig Projekt GmbH die Entwicklung einer Wohnsiedlung mit Gewerbeanteil im Bereich des ehemaligen Brauereiareals. Es soll ein Quartier „Wohnen auf der Steig“ mit hoher Wohn- und Lebensqualität entstehen. 

  1. Projektbeschreibung 

Der Entwurf schafft einen Ort, welcher die historische Bedeutung des ehemaligen Brauereiareals berücksichtigt, aber gleichzeitig eine neue Bedeutung und Eigenständigkeit ausstrahlt. Als besonders prägend für das Ortsbild wurde die markante Gebäudestellung direkt an der Steigstraße, im Zusammenspiel mit dem wertvollen Baumbestand und Biergarten, ausgemacht. Ein kräftiger Neubau gibt dem historischen Wohnhaus die nötige «Deckung», sodass sich dieses feinsinnige, alte Haus in zweiter Reihe voll entfalten kann - gemeinsam bilden sie ein identitätsstiftendes Ensemble. Beidseits des neuen Straßenbaukörpers entstehen zwei Plätze, der westliche bedient vorwiegend den motorisierten Verkehr, der östliche führt verkehrsfrei ins Quartier. Der Straßenraum selbst erfährt eine Redimensionierung durch die näher zueinander rückenden Gehsteige. Fahrbahnübergreifende Markierungsmotive und Baumpflanzungen verbinden Süd- und Nordseite der Straße miteinander und schaffen sowohl eine Torwirkung für die Fahrenden als auch gut nutzbare und lebendige Vorzonen für Fußgänger, Radfahrer und Geschäftstreibende.

Am Standort der bestehenden «Scheune» zeigt die neue Typologie des Wohnquartiers sein «Gesicht» und erhält so eine klare Adresse. Die Holzfassaden, treten in Dialog mit dem Bestand und integrieren sich in die naturnahe Umgebung. Die Bauten in zweiter Reihe sind als leicht verdrehte Punkthäuser konzipiert, welche zur östlichen Nachbarschaft in Höhe abgestaffelt sind. Dies ist eine Reaktion auf den zergliederten Siedlungskörper der Nachbarschaft und den angrenzenden Grünraum. Es entstehen fließende Übergänge zur Umgebung und maßstäblich differenzierte Einzelgebäude. Durch die Baukörperanordnung entstehen zudem maximal viele Fassadenflächen mit optimaler Belichtung und Ausblicken. 

Herzstück ist der neue Quartiersplatz, welcher als spannungsvoller Komplementär zum Biergarten einen eigenständigen Charakter hat. Das alte Haus schafft durch seine Präsenz zusätzlich Identifikationspotential. Alle Gebäudezugänge sind vom Quartiersplatz ausgehend erschlossen, was zur Nachbarschaftsbildung einlädt. Die gewünschten Gewerbe- und Büroflächen liegen alle konsequent im Erdgeschoss was vielfältige Nutzungen ermöglicht. Dem zentralen Haus sind der Quartiersplatz und Gemeinschaftsgarten vorgelagert. Im Erdgeschoss ist der Quartierstreff untergebracht, in den Regelgeschossen darüber die Wohnungen.

Mit einer Geschossflächenzahl von 1,1 entspricht die Dichte dem angestrebten Wert aus der Wettbewerbsauslobung. Die GRZ ist leicht erhöht, da die neuen Gebäude im Inneren des Quartiers eine Abstaffelung der Gebäudehöhe zur Bestandsbebauung hin vorsehen. Generell passt sich der städtebauliche Entwurf dem Quartier an und zeigt sich städtebaulich der umliegenden Bebauung harmonisch integriert.

Um das Schankhaus herum entsteht wieder ein Biergarten, der zur Einkehr einlädt. Direkt anschließend bieten sich Spielräume für Kinder und Aufenthaltsorte für die Reutiner. Das neue Quartier in Reutin verbindet das historisch gewachsene mit der Kraft des Neuen und wird so zu einem attraktiven Ort für zukünftige Bewohner und Besucher.


  1. Rahmenbedingungen 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Projektes Mischgebietsflächen dar. Ein Bebauungsplan liegt für den Bereich der Planung nicht vor. Durch seine Lage innerhalb eines Landschaftsfingers fungiert das Plangebiet als Schnittstelle zwischen Landschaft und Siedlungsgebiet. 

Der Flächennutzungsplan soll parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert werden. 

Die SoBoN der Stadt Lindau findet Anwendung, die geförderten Wohnungen werden in allen Gebäuden zu finden sein. 

Fachliche Bewertung

Die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan bildet der überarbeitete Siegerentwurf des im Frühjahr 2022 durchgeführten nichtoffenen Realisierungswettbewerbs. Aufgabenstellung des Wettbewerbes war die Schaffung eines lebenswerten sowie ortsangemessenen Wohnquartiers mit Gewerbeanteil. Ein Teil der Wettbewerbsaufgabe bestand außerdem in der Konzeption eines öffentlich genutzten Quartiersplatzes mit Spielflächen, einer teilöffentlichen Nutzung im Bereich des ehemaligen Ausschankgebäudes sowie der die Bebauung umgebenden Freiflächen. 

Die Auslobung des Wettbewerbs fand in enger Abstimmung mit der Stadtplanung statt. Das Stadtbauamt war zudem mit zwei Sachpreisrichtern (Herrn Koschka und Frau Möller) bei der Bewertung der teilnehmenden Entwürfe eng in den gesamten Prozess eingebunden. Dem Projekt kann daher zugestimmt werden.
 

Diskussionsverlauf

Das Gremium ist angetan von der Planung des Projektes. Stadträtin Rundel bittet dennoch um den Erhalt der prägenden Bäume, die dort stehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Projekt auf dem ehemaligen Brauereiareal „Wohnen auf der Steig“ mit Stand vom 22.09.2022 zu und empfiehlt dem Stadtrat, den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Plakat 1_Planstand_22.09.2022.pdf
Download Plakat 2_Planstand_22.09.2022.pdf

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4. Nutzungsänderung von einem Einzelhandelsgeschäft in einen Lebensmittelmarkt, Zechwaldstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bestandsgebäude Zechwaldstraße 1, indem sich das Einzelhandelsgeschäft „Ness – Mein Einkaufsmarkt“ (früher: Alles Billig) befindet, soll hin zu einem Lebensmittelmarkt (Lidl) umgenutzt werden. Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt von der Bregenzer Straße aus. Baulich werden am Gebäude nur geringfügige Änderungen im Bereich des Eingangs und der Anlieferung sowie im Inneren des Gebäudes vorgenommen; die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert. 

Das Angebot umfasst den Verkauf von Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, die Herstellung von Backwaren und Pfandrücknahme. Der Lebensmittelmarkt weist eine Größe von insgesamt 798,64 m² auf (Verkaufsraum, inkl. Ein-/Ausgang). Es handelt sich damit nicht um einen großflächigen Einzelhandel (großflächiger Einzelhandel: ab 800m²). 

Die Außenanlagen bleiben weitgehend erhalten. Die Baumreihe entlang der Bregenzer Straße bleibt bestehen. Der bestehende Parkplatz wird übernommen; insgesamt werden 46 Pkw-Stellplätze ausgewiesen, zwei davon für Menschen mit Behinderung, zwei davon als Eltern-Kind-Stellplätze. Zwölf Fahrrad-Stellplätze werden neu angelegt. Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Lindau sind für die Größe des Marktes 20 Pkw-Stellplätze und 10 Fahrrad-Stellplätze nachzuweisen, die Anforderungen ist damit erfüllt. 

Fachliche Bewertung

Das Grundstück (Fl.-Nrn. 1777/3 und 1777/166, Gemarkung Reutin) befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 28 „Dorniersiedlung“, rechtsverbindlich seit 09.06.2006. 

Für die Zulässigkeit des Vorhabens ist lediglich die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung maßgeblich. Für den Bereich ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe2) festgesetzt. Die Einschränkungen beziehen sich zum einen auf den Schallschutz, zum anderen sind u.a. auch Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Die Einhaltung der Schallschutzrechtlichen Anforderungen wird vom technischen Immissionsschutz am Landratsamt überprüft.

Aus planungsrechtlicher Sicht kann für die Zulassung des Einzelhandelsbetriebes eine Befreiung erteilt werden. Bereits jetzt befindet sich ein Einzelhandelsbetrieb in dem Gebäude. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Lindau, das im Jahr 2015 von der Firma cima erstellt wurde, enthält keine Aussagen zum Lebensmitteleinzelhandel in Zech. 
Die Firma cima untersucht derzeit die beantragte Ansiedlung des Lebensmittelmarktes in Zech und sieht diese positiv. Hierzu wird zeitnah ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Die Stadt Lindau folgt der positiven Einschätzung der Firma cima und stimmt der Zulassung einer Befreiung von der Art der baulichen Nutzung (GEe2) zu. 

Die Nutzungsänderung ist gemäß § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zulässig. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Aufgrund der Tatsache, dass sich in diesem Bereich des Gebäudes bereits ein genehmigter Einzelhandelsbetrieb befindet und dieser somit übergreifenden Bestandschutz für die neue Nutzung entfaltet, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens und somit der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Dorniersiedlung“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gemäß § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lindau_AwA_Lidl_Zechwaldstraße_221028_Kurzbericht.pdf
Download Lidl_Freiflächenplan_Redacted.pdf

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5. Bauvoranfrage: Nutzungsänderung von Büro in Spielhalle, Kemptener Straße 99

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist der Einbau einer Spielhalle in derzeit bestehende Büroräume der „Tanner Denkfabrik“. Die Spielothek soll eine Nutzfläche von 144 m² besitzen und es sollen 12 Geldspielgeräte aufgestellt werden.

Das Vorhaben befindet sich im rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet westl. Kemptener Straße“, welche für diese Fläche ein eingeschränktes Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO vorsieht. Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) sind hier grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Begründung weshalb Vergnügungsstätten in dem Bebauungsplan ausgeschlossen wurden, ist im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes nicht enthalten.

Fachliche Bewertung

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB. Ein Vorhaben ist allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. 
Da das geplante Vorhaben der Art der baulichen Nutzung nach ausgeschlossen ist, kann dieses nur zugelassen werden, wenn von den Festsetzungen des B-Plans befreit wird. 
Bei der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn:
  1. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und 
  3. wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Zu 1.) Grundzüge der Planung:
Das Vorhaben nimmt lediglich eine Grundfläche von 144 m² des insgesamt 4919 m² großen Gebäudes, welches sich über mehrere Geschosse erstreckt, ein und ist somit allen weiteren Nutzungen und der Gesamtkonzeption des Bebauungsplangebietes stark untergeordnet. 
Die Erteilung einer Befreiungen von der Festsetzung des Verbots von Vergnügungsstätten vermag indes nicht, Grundzüge der Planung und die im Bebauungsplan zum Ausdruck kommende planerische Konzeption zu berühren. 
Die Grundkonzeption des Bebauungsplans, also vor allem den Gebietscharakter nach der Art der baulichen Nutzung stützt sich nicht auf den Ausschluss von Vergnügungsstätten und die Befreiung dieser Festsetzung fällt auch für die Beeinträchtigung für die Grundzüge der Planung nicht maßgeblich ins Gewicht. 

Zu 2.) Städtebaulich vertretbar:
Städtebauliche Gründe sprechen nicht gegen die Zulassung einer Spielothek an dieser Stelle.
Im Hinblick auf die beabsichtigte Erstellung eines Vergnügungsstättenkonzepts für das Stadtgebiet Lindau (B) ist dies aus städtebaulichen Gründen einer der geeignetsten Standorte für eine solche Nutzung. 
Darüber hinaus wird die Zulassung der Vergnügungsstätte auf das beantragte Maß festgelegt, weitere Befreiungen bedürfen einer Änderung des Bebauungsplanes, welche derzeit städtebaulich weder erwünscht, noch erforderlich ist. 
Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO würde es sich um eine grundsätzlich gewerbegebietsverträgliche Nutzung handeln, welche in einem Gewerbegebiet ausnahmefähige wäre.

Zu 3.) Würdigung nachbarlicher Interessen, Vereinbarkeit öffentlicher Belange:
Vergnügungsstätten sind Anlagen, welche im Einzelfall unzulässig sind, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen; sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind. Das ist vorliegend jedoch nicht der Fall.
Das Störpotential, welches in anderen Bereichen zu Unverträglichkeiten mit beispielsweise Wohnnutzungen anzunehmen ist, ist an dem beabsichtigten Standort nicht vorhanden. In Kerngebieten haben Spielhallen ein vielfältiges Störpotenzial, welches sich städtebaulich-funktional oder auch kulturell ausdrückt (Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben in den Innenstädten; Trading-Down-Effekte, etc.). Diese Konflikte sind an dem beabsichtigten Standort bei der beantragten Größe der Spielhalle nicht zu erwarten.
Gemäß Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 25.10.2022 sprechen keine gesetzlichen Gründe aus der Gewerbeordnung, dem Glückspielstaatsvertrag, der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit oder das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen gegen die Zulassung einer Spielhalle an diesem Standort und somit der Erteilung einer Erlaubnis gem. § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO entgegen. Hinsichtlich der räumlichen Nähe zur Kindertageseinrichtung im Gebäude gilt durch besondere Maßnahmen sicherzustellen, dass den Interessen des Jugendschutzes genüge getan wird. 
Per Auflage wird sichergestellt, dass durch eine bauliche Trennung die Erschließung der Spielhalle ausschließlich über die Nordseite des Gebäudes erfolgen darf, während die Kindertageseinrichtungen ausschließlich durch den Südeingang betreten werden. Weiterhin darf von der äußeren Gestaltung der Spielhalle keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine besondere auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Speilbetrieb geschaffen werden (§ 26 Abs. 1 GlüstV). 

Ergebnis:
Die Spielhalle widerspricht nicht der Eigenart des Gewerbegebiets und kann somit ausnahmsweise zugelassen werden und von dem grundsätzlichen Ausschluss von Vergnügungsstätten in diesem Rahmen gem. § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden. Das Ermessen ist dem Zweck der Ermächtigung entsprechend auszuüben (Art. 40 BayVwVfG). Als Ermessenserwägungen kommen nur städtebauliche Gründe in Betracht. 
Weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Vergnügungsstätten werden nicht zugelassen.

Das Vorhaben kann gem. § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB genehmigt werden.

Diskussionsverlauf

Die Meinungen der Stadträte und Stadträtinnen zu dem Thema sind gespalten. Jedoch kommt man zu dem Ergebnis, dass die Argumente und das geplante Vorhaben von Herrn Kaserer größtenteils nachvollziehbar sind und man mit diesem Standort eine zentraler gelegenere Spielothek vermeiden kann. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Spielhalle zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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6. Rückblick 2022 und kommende Projekte 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Wie jedes Jahr möchte das Stadtbauamt einen Überblick über die im Jahr 2022 bearbeiteten Projekte geben und die Projekte aufzeigen, die 2023 anstehen und für die Haushaltsmittel angemeldet wurden.

Hinweis: Anmeldungen unter 10.000 € werden nicht aufgeführt

Fachliche Bewertung

1.        Abgeschlossene, laufende und kommende Projekte des Bauamtes

1.1        Abteilung 601: Stadtplanung, Umwelt und Vermessung
Abgeschlossene und laufende Projekte 2022:
  • Vorbereitung und Information zum Bürgerentscheid Entwicklung Hintere Insel
  • Vorbereitung und Durchführung Workshop Berliner Platz Juli 2022
  • Standortwahl Mittelschule Lindau und Mitarbeit am Realisierungswettbewerb
  • Vorbereitung und Mitarbeit beim Wettbewerb „Wohnen auf der Steig“
  • Erweiterung Lindaupark
  • Regelungen von Ferienwohnungen im Kernbereich Schachen
  • Campingplatz Gitzenweiler Hof
  • Myos an der Kemptener Straße
  • Inselentwicklungskonzept
  • Gewerbegebiet Priel

Geplante Projekte 2023:
Bebauungsplan Inselbräupark
Nach dem bereits erfolgtem Empfehlungsbeschluss im Bau- und Umweltausschuss soll das Bebauungsplanverfahren wird im Stadtrat begonnen werden. Aktuell werden private Vereinbarungen der Entwicklungsbeteiligten angestrebt. 

Bebauungspläne zur Steuerung von Beherbergungsbetrieben im gewerblichen Bereich 
Vier Bebauungspläne werden derzeit geändert, um im gewerblichen Bereich an der Robert-Bosch-Straße bis zur Autobahn keine Beherbergungsbetriebe mehr zuzulassen. 

Bebauungsplan Alte Stadtgärtnerei
Mit der GWG werden die Vorbereitungen getroffen, Baurecht für Wohn- und öffentliche Gebäude nach Weggang der Stadtgärtnerei zu schaffen.

Bebauungspläne für Einzelvorhaben
Für die Umsetzung des Rahmenplanes Köchlinkreuzung, ggf. für den Neubau der Mittelschule, für den Neubau der Dreierstraße 9, für ein anderes privates Vorhaben und für das geplante Areal des Parkhauses am Reutiner Bahnhof werden vorhabenbezogene Bebauungspläne oder Angebotsbebauungspläne in 2023 abgeschlossen bzw. begonnen.

Bebauungspläne für die Steuerung von Ferienwohnungen auf dem Festland
Wie bereits für die Insel erfolgt, soll auch auf dem Festland geregelt werden, wo Ferienwohnungen planungsrechtlich möglich sind und wo sie ausgeschlossen werden, um der unvermindert hohen Nachfrage an Wohnungen gerecht zu werden. Hierbei sind sowohl Änderungen als auch Neuaufstellungen von Bebauungsplänen erforderlich

Planungen für Freiräume auf dem Festland
Zunehmende Nachverdichtung und der sich zeitgleich zuspitzende Klimawandel stellen die verbleibenden Grün- und Freiräume vor einem enormen Nutzungs- und Veränderungsdruck. Die Konzepte für Landschaftsfinger werden aktuell für zwei davon konkretisiert und sollen 2023 auf alle Landschaftsfinger ausgedehnt werden. 

Folgekostenkonzept Hintere Insel
Zur Bewältigung der SoBoN ist ein Folgekostenkonzept für die Hintere Insel notwendig, dass die entstehenden Kosten genau ermittelt und entsprechend auf die Bauquartiere verteilt. Für die Erarbeitung des Folgekostenkonzeptes werden die Ergebnisse der Erschließungsplanung für die Hintere Insel zu Grunde gelegt. 

Gestaltungssatzung Hintere Insel
Auf Grundlage der im Rahmenplan erarbeiteten Gestaltungsfibel soll für die Entwicklung der Hinteren Insel Süd eine Gestaltungssatzung erarbeitet werden, die die rechtliche Grundlage dazu bildet und auf die sich in den Bebauungsplänen dann bezogen werden kann.

Stadteilzentren Festland
Wesentlichen Halt und Identität für die Bürgerinnen Lindaus geben neben der Insel die vorhandenen Stadtteilzentren auf dem Festland. Wie sie, eventuell mit Hilfe der Städtebauförderung, entwickelt werden könnten, soll ab 2023 als Leitbild geplant werden. 

Detailplanung Landschaftsfinger
Für die Detailplanungen der Landschaftsfinger wurden bereits in den Vorjahren die Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Vorarbeiten laufen bereits.

1.2        Mobilitätsplanung

Abgeschlossene und laufende Projekte 2022:
  • Prüfstudie ZUP
  • Lastenmietradsystem 
  • Verleih 100 Pedelecs und 200 E-Scooter
  • Einführung DB Rad App
  • Aufstellung von 4 Dauerzählstationen
  • Querungshilfe Schulstraße-Bazeinstraße
  • Querungshilfe Köchlinstraße-Kemptener-Straße –Köchlinweiher
  • Erweiterung Fahrradbügel Insel
  • Stadtradeln
  • Europäische Mobilitätswoche 
  • KLiMo-Station Bahnhof Reutin

Geplante Projekte 2023:

Kommunales Förderprogramm „Ich entlaste Lindau“
Damit sich das Lastenrad weiter in Lindau als Alternative zum Auto durchsetzt, wird die Anschaffung von Lastenrädern und von Lastenpedelecs mit E-Unterstützung ab dem 01.01.2023 in Höhe von 25% des Kaufpreises durch das Bauamt gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 750.– € für Lastenräder und 1000.– € für Lastenpedelecs mit E-Unterstützung. Antragberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Lindau , sowie Betriebe, Unternehmen und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung in Lindau.

Fortschreibung Mobilitätskonzept (v.a. Stadtbuskonzept)
Die Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes ist notwendig, um die Planung und die Optimierung des ÖPNVs mit neuen digitalisierten Angeboten in Verbindung zu setzen. Außerdem müssen neue Bahnhaltepunkte, im Hinblick auf die Aktualisierung des Parkraumkonzeptes sowie aufgrund der verkehrspolitischen Auswirkungen der neuen Baugebiete und Großprojekte im Zuge der Städtebauentwicklung im Stadtgebiet, berücksichtigt werden. 

Modal Split Erhebung
Um Aufschluss über die Verkehrsbedürfnisse und die Verkehrsgewohnheiten der Lindauer Bevölkerung zu erlangen, wird im Rahmen der MiD2023 eine standardisierte Haushaltsbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Verkehrsmittelwahl (Modal-Split) sowie wichtige Verkehrsbeziehungen und ermöglichen einen fundierten Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden.

Bodensee-Fahrradstraße Schachener Straße
Es steht der Beginn der ersten Baumaßnahmen im Bereich der Premium-Radroute Bodenseeradweg an.

Radweg Bregenzer Straße
Hier soll der Lückenschluss zwischen Bleicheweg und Bahnhof Reutin geschlossen werden.

Radweg Oberreitnau-Schönau BA II
Hier soll der Lückenschluss zwischen Schönau und Oberreitnau erfolgen, Förderantrag wurde gestellt.

Bodensee-Fahrradstraße (Bregenzer Straße – Eichwaldstraße – Felix-Wankel-Straße und Fraunhoferstraße)
Es soll eine Verbesserung dieses Radabschnitts der Premium-Radroute Bodenseeradweg erfolgen.

Umsetzung von Maßnahmen des Nahmobilitätskonzeptes
Hier erfolgt die Umsetzung kleiner Maßnahmen nach Priorität.

Beseitigung der BÜ Lotzbeck
Die Maßnahme beinhaltet die Weiterplanung der Unterführung Lotzbeck.

1.3        Abteilung Hochbau
Abgeschlossene und laufende Projekte 2022:

  • Umbau Bauamt
  • Umbau Cavazzen
  • Musikschule Villa Holdereggen (UG fertig – OGs laufen)
  • Verschiedene Maßnahmen Inselhalle (Wasserschaden, Kühlzellenrückbau, Terrassen, Saal, Mängel allgemein)
  • KITA Grenzsiedlung Zech
  • Neubau Mittelschule
  • Neugestaltung Karl-Bever-Platz
  • Abbruch Bauhof
  • Abbruch Bahnhofsgebäude Reutin
  • Umbau Technik Spielbank
  • Umnutzung Grundschule Hoyren für pädagogisches Konzept
  • Feuerwehr Altstadt
  • Digitalisierung aller Schulen mit Anpassung Elektrik
  • Begleitung der Planung zweiter „SoBoN“ KiTas (4LQ + Hammerweg)
  • Lindenhofbad, Weiterentwicklung und Verbesserungen
  • Kinderfestgaragen Zech
  • KiTa Minimaxi, Klimatisierung OG

Geplante Projekte 2023:
Für das Jahr 2023 ist seitens der Abteilung 603 Hochbau die Fortführung der aktuell laufenden Projekte vorgesehen, neue Projekte sind der Mittelameldung zu entnehmen.

1.4        Klimaschutz
Abgeschlossene und laufende Projekte 2022:

  • Fertigstellung Klimawandelstudie
  • Bewusstseinsbildung durch Vorträge, Earth Hour, Streuobstwanderung
  • Insgesamt 7 Sitzungen des Klimabeirates
  • Erarbeitung von Maßnahmen des Klimabeirates: Starkregenkonzept, Waldumbau, Pflanzung von 50 zusätzlichen Bäumen, Konzept zur Vermeidung von Hitzeinseln, Schwammstadtkonzept, energetische Stadtsanierung
  • Fertigstellung Klimaschutzkonzept

Geplante Projekte 2023:

Energetische Stadtsanierung
Ziel ist es, die Versorgung der Altstadt mit klimaneutraler Wärme zu planen und vorzubereiten. Dieses Konzept ist der erste Schritt und gleichzeitig die Schlüsselmaßnahme hin zu einem klimaneutralen Lindau 2035. 

Lindauer Klimaforum
Das Lindauer Klimaforum ist eine Fachtagung, die von der Stadt Lindau ausgerichtet wird und in der Inselhalle stattfindet.

Umsetzung Klimaschutzkonzept 
Dies beinhaltet Maßnahmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen oder zur Verbesserung z.B. der Bausubstanz. 


2.        Haushaltsmittelanmeldungen 2023

2.1        Anmeldungen 601 Stadtplanung, Umwelt und Vermessung

Erstellung der Bauleitpläne (61000.61600)
Dieser Posten dient der Erstellung von Bebauungsplänen oder Gutachten, die für städt­ische Bebauungspläne notwendig sind.
Mittelanmeldung: 60.000,00 €

Gestaltungsbeirat (61000.65520)
Dieser Posten ist das jährliche Budget für vier Veranstaltungen des Ge­stal­tungs­beirats. 
Mittelanmeldung: 10.000,00 €

SoBoN (61500.65570)
Die SoBoN soll im Jahr 2022 mit einem Folgekostenkonzept für die Hintere Insel fort­ge­schrieben werden. Zudem ist eine Anpassung der SoBoN auf aktuelle Vorgaben notwendig. 
Mittelanmeldung: 10.000,00 €

Sanierungsbetreuung Städtebauförderung (61500.65620)
Bereits seit 2018 wurde eine Sanierungsbetreuung beauftragt, die Stadt (v.a. Stadt­bau­­amt und Kämmerei) bei Fragen der Städtebauförderung zu unterstützen. Die Sa­nier­ungs­be­treuung erfolgt durch “Die Städtebau” Gesellschaft für Kommunal­be­ra­tung Süd­bayern mbH aus Gersthofen. Die Beauftragung kann dann jedes Jahr fort­ge­führt werden.
Mittel­anmeldung 20.000 €

Stadtentwicklung Mehrfachbeauftragungen (61000.65540)
Um die nötige Qualität von Bauvorhaben zu gewährleisten, sollen Mehr­fach­be­auf­trag­ung­en zur Auswahl der funktionalen und gestalterisch besten Qualität vergeben werden. Zudem werden auch sonstige Planungen für die Stadtentwicklung über die Haushaltsstelle vergeben. Die Haushaltsstelle wird dauerhaft genutzt, die Mittel regelmäßig ergänzt.
Mittelanmeldung: 50.000,00 €

3D-Forum (61000.61063)
Der erfolgreichen Veranstaltung stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Die Ver­­an­staltung wird rege gebucht und sorgt damit auch für eine gute Auslastung der Insel­­halle.
Mittelanmeldung 50.000,00 €

Vermessungsgebühren (61000.10300)
Bei dieser Haushaltsstelle handelt es sich um Gebühren für die ALKIS-Daten. Dies ist eine Pflichtabgabe an das Vermessungsamt, um Katasterdaten nutzen zu können.
Mittelanmeldung 10.000 €

Städtebaulicher Wettbewerb Reutin Mitte und Bahnflächen Reutin Süd (61500.65610)
Für das Projekt wurden bereits in den vergangenen Jahren Mittel angemeldet. Im Hinblick auf die Größe des Projektes und die erforderlichen Gutachten zur Grundlagenermittlung werden zusätzliche Haushaltsmittel von 60.000 € für erforderlich gehalten, so dass insgesamt ca. 200.000 € für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen sind förderfähig. Vor Durchführung der Maßnahmen werden die entsprechenden Förderanträge gestellt.
Mittelanmeldung 60.000,00 €

1.2        Mobilitätsplanung

Radwegeverkehrsförderung (79140.60000)
Darunter finden sich nicht-investive Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit und -information, kleinere Planungsaufträge für den Radverkehr, Servicemaßnahmen und Kampagnen. 
Mittelanmeldung 30.000,00 €

Lastenradmietsystem (73140.60010)
Unter dieser Mittelanmeldung laufen Betrieb, Wartung und Instandhaltung der mietbaren Lastenräder. Hierzu gibt es einen 2-Jahres-Vertrag mit dem Betreiber.
Mittelanmeldung 30.000,00 €

Honorare für Beratung Mobilitätsplanung (79140.65500)
Darunter fallen Verkehrsgutachten, die Forstschreibung des Mobilitätskonzeptes, die Modal-Split-Ermittlung sowie Untersuchungen zum ÖPNV.
Mittelanmeldung 70.000,00 €

Mobilitätsmanagement (79140.65510)
Dies umfasst das Mobilitäts-Dashboard (Webseite), bei der alle Mobilitätsangebote kontrolliert und gesteuert werden (Lastenräder, Mikromobilität usw…).
Mittelanmeldung 10.000,00 €

Förderprogramm „Ich entlaste Lindau“ (79140.71800)
Das Förderprogramm umfasst Zuschüsse für den privaten oder gewerblichen Erwerb eines Lastenrades.
Mittelanmeldung 20.000,00 €

Zuschuss Stadtverkehr (79100.71500)
Über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist mit dem SVLi ein Zielerfüllungsbonus vereinbart, der ausbezahlt wird, sofern der Stadtbus die vereinbarten Qualitätsstandards erfüllt.
Mittelanmeldung 50.000,00 €

Nahmobilität (79140.95400)
Hierbei handelt es sich um mehrere kleinere investive Maßnahmen und Anpassungen wie z.B. KLiMo-Stationen, Querungshilfen oder Bordsteinabsenkungen.
Mittelanmeldung 35.000,00 €

1.3 Abteilung Hochbau

Verbesserungen Verwaltungsgebäude (06000.94000)
Darin beinhaltet sind das restauratorische Konzept für die Fensterläden und Fenster am Hauptgebäude (35.000€), die Restauration ebendieser (110.000 €) sowie weitere Mittel für den Umbau des Bauamtes, die durch allgemeine Baukostensteigerungen, Inflation und Anforderungen seitens der Denkmalpflege notwendig sind (200.000 €). Zudem sind dort das Sanierungskonzept für den Hausschwammbefall im Bauamt (25.000 €), der Bau einer neuen Fahrradabstellanlage für die Verwaltung beinhaltet (80.000 €) sowie sanitäre Maßnahmen (15.000 €) und kleinere Planungen (5.000€) inkludiert.
Mittelanmeldung: 470.000 €

Elektronische Datenanlage – EDV-Verkabelungen (06100.91400)
Die Maßnahme beinhaltet das Setzen von EDV-Dosen und Leitungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der EDV-Infrastruktur.
Mittelanmeldung: 10.000 €

Schulverwaltung: Bauliche Konzeption für die Schulentwicklung (20000.94000)
Das Budget wird verwendet für die Fortschreibung der baulichen Konzeption sowie die Entwicklung der Schullandschaft allgemein.
Mittelanmeldung: Jährlich 25.000,00 €

Schulverwaltung: Digitalisierung und Brandschutz (20000.94010)
Die Schulen werden nun zügig digitalisiert. Für laufende Weiterentwicklungen sollte das Budget laufend bereitgestellt werden.
Immer wieder sind zudem Maßnahmen zum Brandschutz in den Schulen notwendig oder technische Anlagen sind zu ersetzen. Aktuell steht beispielsweise die Ertüchtigung der Rauchmelderstrukturen in der Mittelschule (ca. 6.000 €) an. Um kurzfristig im Laufe des Jahres flexibel und kurzfristig handlungsfähig zu sein, empfiehlt sich die Bereitstellung eines jährlichen Budgets.
Mittelanmeldung: Jährlich 25.000,00 €

Grundschule Hoyren: Verbesserungen (21140.94000)
Die Maßnahme sieht die interimistische Erweiterung mithilfe von Containern vor.
Mittelanmeldung: 250.000 €

Mittelschule Lindau (21300.94000)
Es sollen 10 neue Fenster mit Sonnenschutz (Klassenräume ehem. Registratur) eingebaut werden.
Mittelanmeldung: 40.000,00€

Stadtmuseum, Kleiner Cavazzen: Verbesserungen (32100.94030)
Hierin sind Maßnahmen zur Gesamtsanierung beinhaltet.
Mittelanmeldung: 5.200.000,00 €

Sanierung Ufermauer (36500.95999)
Erneuerung und Instandhaltung der Ufermauer zur Verkehrssicherungspflicht
Mittelanmeldung: Jährlich 20.000 €

Verbesserungen Jugendzentrum X-Tra (46000.94000)
Maßnahmen zum Brandschutz, neue Mitteltür und für die Terrasse.
Mittelanmeldung: 15.000 €

Verbesserungen KITA Enzisweiler Straße 9 (46410.94090)
Darin beinhaltet sind die Fensterabsicherung und neue Heizanlage (Erdwärme; Maßnahme aus Klimaschutzkonzept).
Mitelanmeldung: 360.000 €

Kindergarten Zech (46410.94100)
Die Mittel umfassen Baukosten für die laufende Baumaßnahme.
Mittelanmeldung: 4.215.000 €

Verbesserungen Stadion Lindau (56100.94999)
Die Maßnahme umfasst eine neue Heizungsanlage (voraussichtlich Pellets) und Solarthermieanlagen als Maßnahme des Klimaschutzkonzeptes.
Mittelanmeldung: 180.000 €

Verbesserungen Freizeitzentrum Oberreitnau (76500.94300)
Dies umfasste eine Küchenzeile für den Interimsbetreuungsraum.
Mittelanmeldung: 15.000 € 

Energetische Verbesserungen (88000.94020)
Verschiedene bauliche Maßnahmen zur energetischen Verbesserungen als Empfehlungen des Klimabeirates.
Mittelanmeldung: 150.000 €

Mietgebäude Investitionen (88110.94000)
Dabei handelt es sich um jährliche Investitionen in den Unterhalt.
Mittelanmeldung: Jährlich 100.000 €

Schloss Holdereggen (88100.94110)
Die Maßnahme umfasst Maßnahmen zu Brandschutz (Nachmeldung) sowie denkmalfachliche Befunduntersuchungen zu den Fenstern.
Mittelanmeldung: 55.000 €

Spielbank (88100.94120)
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Technik.
Mittelanmeldung: 250.000 €

Kanaluntersuchungen und Sanierung bei den städtischen Gebäuden (88100.94960)
Für die Sanierung steht ein jährliches Budget (Entwässerungssatzung) zur Verfügung.
Mittelanmeldung: 50.000 €

Mietgebäude Investitionen (88100.94990)
Für den Musikpavillon steht die Dachsanierung an.
Mittelanmeldung: 10.000 €

Sonstige Maßnahmen ohne HH-Stelle
Abbruch Limare: Gutachten für Investorenausschreibung
Mittelanmeldung: 50.000 €

Regiebetrieb Gebäude und Energiemanagement
  • Hauptfeuerwache: 375.000 € (Anforderungen noch nicht konkretisiert)
  • Inselwache und P IHL: 50.000 (Machbarkeitsstudie Erweiterung Feuerwache)
  • Grund- und Mittelschule Reutin: 160.000 € (Umbauten für Schulbetrieb)
  • Dreifachturnhalle: 40.000 € (Sanierung Rohrleitungen f. Gasunabhängigkeit Heizung)
  • Mittelschule Blauwiese: 2.000.000 €
  • Inselhalle: 250.000 € (Machbarkeitsstudie Saal und Digitalisierung)
  • PV-Anlage Dreifachturnhalle: 200.000 €
  • PV-Anlage Parkhaus Karl-Bever-Platz: 100.000 €
  • PV-Anlage KITA Enzisweilerstraße: 50.000 €
  • PV-Anlage Stadion Reutiner Straße: 50.000 €
  • PV-Anlage Hauptfeuerwache Erdwall: 50.000 €

Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung
  • Parkhaus Karl-Bever-Platz

Mittelanmeldung: 4.366.000 €

1.4        Klimaschutz

Energetische Stadtsanierung (61000.61060)
Die Erstellung des ersten Konzeptes zur energetischen Stadtsanierung für die Altstadt mit einem Gesamtkostenansatz von 288.000 € wird über zwei Jahre gestreckt.
Mittelanmeldung: 144.000,00 €

Lindauer Klimaforum (61000.61060)
Für das Lindauer Klimaforum stehen Einnahmen in ähnlicher Höhe entgegen.
Mittelanmeldung: 20.000,00 €

Umsetzung Klimaschutzkonzept 
Die Mittelanmeldung erfolgt über die zuständigen Fachämter und -abteilungen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

  1. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die beantragten Haushaltsmittel zu gewähren.

  1. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Projektliste 2023 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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7. Sachstandsbericht nachhaltige Mobilität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Mobilität ist ein sehr wichtiges Thema in Lindau, das von den Bürger und Bürgerinnen beständig breit diskutiert wird. Die Kernfrage ist, wie neue und alternative Mobilitätskonzepte die Lebensqualität in der Stadt nachhaltig verbessern können und dazu beitragen können, dass weniger Lärm, weniger Staus, weniger Stress und weniger Luftschadstoffe entstehen und Klimaschutz wie auch Mobilitätswende in Lindau gelingen können.

Nachhaltige Mobilität bedeutet eine umweltschonende und sozial verträgliche Fortbewegung, wie z.B. zu Fuß gehen, Radfahren, sowie die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Sharing-Angeboten.

Hauptaufgabe der Stabsstelle Mobilität ist die Erarbeitung von Verkehrskonzepten, Verkehrsinfrastrukturplanungen und die Förderung klimafreundlicher Mobilität.

Der Stabsstelle ist seit Mai 2022 teil des Bauamtes und vertritt die Stadt auch in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Radverkehrsförderung. Die Funktion des Radfahrbeauftragten ist diesem Fachbereich zugeordnet. Ziel des Fachbereichs ist die Verbesserung der Verkehrsqualität in Lindau durch eine möglichst stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Verkehrsabläufe. Hierbei soll neben der Verkehrsqualität, insbesondere die Verkehrssicherheit der einzelnen Verkehrsarten verbessert werden. Besonders wichtig ist die möglichst gute Vernetzung der Verkehrsträger untereinander, um die Intermodalität zu fördern und ein Höchstmaß an Lebensqualität für die Bürger und Gäste der Stadt zu erreichen. 

Fachliche Bewertung

Infostand zum Fuß- und Radverkehr
Der Fuß- und Radverkehr spielen eine zentrale Rolle, wenn es um umweltverträgliche Mobilität und die Lebensqualität in der Stadt Lindau geht. Sie sind kaum mit Kosten verbunden, gesundheitsfördernd und schließen niemanden von der Teilnahme aus. Fuß- und Radverkehr sind emissionsfrei, benötigen wenig Fläche und sind allen anderen Verkehrsarten in Hinblick auf Lärm, Abgase und Feinstaub überlegen. 
Radfahren liegt zudem voll im Trend und wird immer beliebter, sei es auf dem täglichen Weg zur Arbeit oder zur Schule, in der Freizeit oder im Urlaub. So hat sich der Radverkehr in Lindau in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Steigende Zahlen von Radfahrer:innen im Alltag wie beim Tourismus unterstreichen, dass die vorhandenen Angebote gern angenommen werden und die Nachfrage steigt.

Damit die Verkehrswende ein Erfolg wird, ist sicherzustellen, dass der Fuß- und Radverkehr weitergefördert wird. Die positiven Randbedingungen und die vorhandene Infrastruktur in Lindau sollten genutzt und weiterentwickelt werden. 

Das Mobilitätskonzept „KLiMo“ wurde im 2017 erstellt, mit dem darin enthaltenen Maßnahmenkatalog als Rahmenkonzept beschlossen und bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt. Um das Radverkehrsnetz weiter zu konkretisieren, wurde ein Nahmobilitätskonzept erstellt. Das Netz verbindet durch teils neue Streckenführungen sowie Lückenschlüsse die Stadtteile besser miteinander und erhöht so deren Erreichbarkeit. Ein Hauptziel des Nahmobilitätskonzeptes ist es, die Wege für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen noch attraktiver und sicherer zu machen. Das Nahmobilitätskonzept enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung, zur Steigerung der Verkehrsqualität, zur Schaffung von Barrierefreiheit sowie für mehr Verkehrssicherheit.

Das Radverkehrsaufkommen hat während der Corona-Pandemie weiter zugenommen, und die Stadt Lindau hat seitdem folgende Einzelmaßnahmen auf dem Weg gebracht:
Umgesetzte Maßnahmen 2020 und 2021
  • Holdereggenstraße 4 Bushaltestellen Umbau barrierefrei
  • Laubeggengasse Brougierstraße bis BÜ Gehweg
  • Ludwig-Kick-Straße Schweizerhofweg Umbau Bushaltestelle barrierefrei
  • Robert-Bosch-Straße Versöhnerkirche Neubau Bushaltestelle mit Überdachung (mit Straßen-Instandsetzung)
  • Friedrichshafener Straße Instandsetzung Straße und 1 Bushaltestelle
  • Bodenseestraße Oberreitnau barrierefreier Umbau von 2 Bushaltestellen und Schaffung einer Querungshilfe
  • Bodenseestraße Rad- und Gehweg-Instandsetzung 
  • Umbau Gehweg Enzisweilerstraße/Badstraße
  • Streitelsfingen Gehwegerneuerung von Montfortschlössle bis Hochbehälter Stadtwerke Lindau im Zuge Erneuerung terranets Gas-Hochdruckleitung
  • Ludwig-Kick-Straße Stadionumbau Bushaltestelle barrierefrei
  • Schönauer Str. Schutzstreifen
  • Geh- und Radweg Dunkelbuch entlang Regenrückhaltebecken
  • Dammsteggasse Geh- und Radweg entlang Kiosk
  • Eisenbahndamm Geh- und Radweg
  • Kapellenweg Richtung Bodolz Fuß- und Radweg Instandsetzung
  • Bahnübergang Bregenzer Straße
  • 2 x Bikehubs
  • Doppelstockparker Hintere Insel
  • Fahrradabstellanlage Bahnhof Reutin
  • Instandsetzung Lindenhofweg – Fahrradstraße 
  • Fahrradwegweisung – Beschilderung Radrouten des Nahmobilitätskonzepts
  • Schiffswerfte  Gehweg
  • Gehweg Spitalmühlweg BA 1

Maßnahmen 2022 - laufend
  • Aufstellung von 4 Zählstationen 
  • Querungshilfe am Schönbühl Waldkindergarten
  • Querungshilfe Schulstraße Bazienstraße
  • Querungshilfe Köchlinstraße Kemptener Straße Köchlinweiher
  • Lastenradmietsystem
  • Einführung DB Rad App +
  • Verleih von 100 Pedelecs und 200 E-Scooter
  • Erweiterung Fahrradbügel Insel
  • STADTRADELN - jährlich seit 2016
  • Europäische Mobilitätswoche - jährlich seit 2017
  • KLiMo-Station Bahnhof Reutin (Überdachung)


Geplante Maßnahmen ab 2023 
  • Kommunales Förderprogramm „Ich entlaste Lindau“
  • Bodensee-Fahrradstraße (Schachener Straße)
  • RW/GW  Bregenzer Str. (Bahnhof bis BÜ Bleicheweg)  
  • RW/GW Oberreitnau–Schönau BA II 
  • Bodensee-Fahrradstraße (Bregenzer Str. Eichwaldstr. Felix-Wankel-Str. und Frauenhoferstr.)
  • RW/GW  Bregenzer Str. (Binsenweg bis MC Donalds) 
  • Umsetzung von Maßnahmen des Nahmobilitätskonzeptes
  • Beseitigung der BÜ  Lotzbeck
  • RW/GW Brücke Friedrichshafener Str.

Infostand zur Mikromobilität
Die Mikromobilitätsangebote sind ein wichtiger Verkehrsbaustein zur Bewältigung der sog. „letzten Meile“, deren Einführung wurde bereits als Maßnahme des KLiMos empfohlen. Die Stadt Lindau hat deswegen mehrere Mikromobilitätsangebote im Jahr 2022 eingeführt. Diese sollen dazu beitragen, Wege innerhalb der Stadt noch einfacher zurückzulegen, ohne dabei auf das eigene Auto angewiesen zu sein.

Mikromobilitätsangebote gibt es inzwischen in vielen, oft auch kleineren Städten. Sie ergänzen bestehende klassische öffentliche Verkehrsträger und fördern gleichzeitig ein multimodales Verkehrsverhalten. Mit Mikromobilitätsangeboten sind dabei Kleinst- und Leichtfahrzeuge gemeint, welche hauptsächlich auf die individuelle Mobilität ausgerichtet sind. Zu diesen zählen unter anderem E-Scooter, Pedelecs, und E-Lastenräder, die in Lindau seit 2022 zunächst für zwei Jahre zur Verfügung stehen. 

Lastenrad Mietsystem
Nachdem sich die Stadt Lindau erfolgreich um das vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgeschriebene Modellprojekt „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten, Aufbau eine Lastenradmietsystems in Kommunen“ beworben hat, wurde innerhalb der letzten eineinhalb Jahre mit Hochdruck daran gearbeitet, ein Lastenrad Mietsystem für die Stadt Lindau aufzubauen. 

Das Lastenrad-Mietsystem stellt dabei einen Pull-Faktor dar, welcher neben dem Auto eine kostengünstigere und flexible Art der Mobilität gewährleistet, statt den Autoverkehr durch Push-Faktoren – Preissignale oder Verbote – unattraktiver zu machen. Der Verleih von E-Lastenrädern erlaubt es, dank der elektrischen Unterstützung, sein Ziel leicht und bequem zu erreichen, während man eine Menge an Gepäck mitnehmen kann.

Das ca. 20 kg schwere Lastenrad lässt sich dabei, exklusive Gewicht des Fahrers mit bis zu 70 kg beladen und kann dank seines leistungsstarken E-Motors mühelos gefahren werden. Je nach Zuladung und Fahrweise hat ein Lastenrad dabei mit voller Akkuladung eine Reichweite von bis zu 90 km. Dadurch können Lastenfahrräder den motorisierten Individualverkehr bei vielen täglichen Erledigungen ersetzen, sei es beim Abholen der Kinder, dem Transportieren von sperrigem Gepäck oder bei einem Großeinkauf. Da sie jedoch relativ kostspielig in der Anschaffung sind und geeignete Abstellflächen benötigen, müssen viele Haushalte und Einzelpersonen noch von einer eigenen Anschaffung absehen. Ein kommunales Verleihsystem stellt eine kostengünstigere Alternative dar, welche für jeden leicht zugänglich ist und durch die Trägerschaft der Kommune auf breite Akzeptanz stoßen kann.

Daher wurden im Rahmen des Modellprojektes acht Stationen mit jeweils 2 Lastenrädern pro Station aufgebaut welche sich auf folgende Standorte verteilen: Inselhalle, Stadttheater, Alfred-Nobel-Platz, Lindaupark, Münchhof, MiniMaxi, Aeschacher Markt und Kopernikusplatz.

Die Lastenräder sind dabei rund um die Uhr verfügbar und aufgrund des einstellbaren Lenkers und Sattels individuell auf den jeweiligen Nutzer anpassbar. Zusätzlich dazu wird das Lastenrad regelmäßig gewartet, sowie das Licht und der Reifendruck geprüft, wodurch man sich Werkstattbesuche sparen kann. 

Für die Umsetzung des Projekts hat die Stadt Lindau die Firma sigo GmbH als Partner etabliert, welcher das System betreibt, wartet und für den Nutzerservice zur Verfügung steht. Ausleihen lassen sich die Lastenräder über die Lastenrad-Bayern-App welche vom Unternehmen TeilRad GmbH entwickelt wurde und in allen Modellkommunen (Markt Cadolzburg, Stadt Freising, Gemeinde Lechbruck, Stadt Passau, Stadt Marktredwitz, Stadt Würzburg und Stadt Lindau) nutzbar ist.

Verleih von E-Scooter und Pedelecs
Nachdem die Stadt Lindau 2021 im Rahmen einer dreimonatigen Pilotphase 200 E-Scooter im gesamten Stadtgebiet testen durfte, entschied sich die Stadt im August 2022, Mikromobilitätsangebote im stationsbasiertem System anzubieten. Im Gegensatz zum „free-floating“-System lassen sich dabei die Mikromobilitätsangebote nicht willkürlich, sondern ausschließlich an insgesamt 47 Stationen innerhalb Lindaus ausleihen und wieder abstellen. Zudem wird es Park- und Verbotszonen auf der Insel und im Uferbereich geben. Die E-Scooter und Pedelecs dürfen nur auf Straßen und Radwegen fahren, in Fußgängerzonen ist das Fahren gar nicht erlaubt. Dies sorgt für sowohl für ein geordnetes Stadtbild, als auch für eine höhere Verkehrssicherheit, auch im Vergleich zum „free-floating“ System. 

Mit dieser Art der Fortbewegung lassen sich vor allem Wege innerhalb der Stadt noch einfacher zurücklegen. Vor allem in Verbindung mit dem ÖPNV und dem Fernverkehr sind diese Angebote, sowohl für den Durchgangs- als auch Zielverkehr innerhalb Lindaus gedacht.

Für den Verleih wurde im Rahmen eines Auswahlverfahrens das Unternehmen TIER Mobility SE ausgewählt. Dieses ist sowohl für die Bereitstellung, den Vertrieb als auch die Wartung der Fahrzeuge zuständig. 

Ausleihen lassen sich die E-Scooter und Pedelecs über die TIER-App, dort gibt es auch weitere Informationen zu Bedienung, Regeln und Stationen. 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





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8. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bürgermeister Herr    H o t z   eröffnet den letzten öffentlichen Punkt „Anfragen und Verschiedenes“.


  1. Der Sachstand des Aldi-Neubaus würde angefragt. Frau Möller erklärt, dass die Nutzerfrage noch nicht ausgestanden ist. 
  2. Eine weitere Anfrage gab es in Bezug auf das Kaltwasser bzw. Solar/PV-Anlagen in/auf sportlichen Vereinsheimen. Diese Anfrage wurde auf TOP ö6 verwiesen. 
  3. Stadtrat Brombeis hätte gerne einen Überblick darüber, wie viel Wohnraum durch Ferienwohnungen in Lindau verloren geht. 

Bürgermeister Herr  H o t z  schließt die öffentliche Sitzung um 19:09 und wünscht den Bürgern und der Presse einen schönen Abend.

Datenstand vom 16.02.2023 08:08 Uhr