Datum: 03.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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03.05.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, die daher als genehmigt gilt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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03.05.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
- Zuwendung für Feuerwehr
Die Regierung von Schwaben hat Anfang April mitgeteilt, dass für den Neubau der Feuerwehr auf der Insel, eine Zuwendung in Höhe von 110.000 € bewilligt wurde.
Nach Prüfung der Verwendungsbestätigung wurde dieser Zuschuss nun ausbezahlt.
Der Betrag ist bereits eingegangen und wurde im Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement vereinnahmt.
- Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen
Das Landesamt für Statistik hat mitgeteilt, dass die Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen 2021 auf 271.688 € festgesetzt wurden.
Ein Abschlag in Höhe von 141.625 € wurde im Jahr 2021 gewährt. Ende März wurde der Restbetrag von 130.063 € ausbezahlt.
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3. Haushaltsgenehmigung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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03.05.2022
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Für die Haushaltssatzung 2022 erteilte das Landratsamt mit Schreiben vom 30.03.2022 die rechtsaufsichtliche Genehmigung zu den Festsetzungen der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen. Die Bekanntgabe der Genehmigung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Lindau (B) (Bürgerzeitung) am 23.04.2022. Mit Bekanntgabe endete auch die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung.
Der Haushalt 2022 wurde mit all seinen Bestandteilen (Kreditaufnahmen / Verpflichtungsermächtigungen) genehmigt.
Die Genehmigung erging unter folgender Auflage:
Die Ausgaben für die ordentlichen Tilgungen sind vollständig aus dem Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Sofern dies aufgrund der Wirkungen des Finanzausgleichs, infolge überdurchschnittlicher Einnahmen in den Vorjahren, nicht möglich ist, wird auch eine Deckung durch Entnahme aus der Rücklage akzeptiert.
Im Zusammenhang mit dem hohen Schuldenstand und den hierdurch entstehenden Belastungen (ordentliche Tilgungsausgaben) weist das Landratsamt ausdrücklich darauf hin, dass Kreditaufnahmen auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken sind, um nicht noch weiteren finanziellen Handlungsspielraum zu verlieren.
Um die Zuführungssituation an den Vermögenshaushalt zu verbessern, empfiehlt das Landratsamt der Stadt wiederholt Einsparungen, Aufgabenabbau und/oder Mehreinnahmen. Neben einer kritischen Würdigung der zu leistenden Ausgaben gehöre hierzu auch eine entsprechende Einnahmebeschaffung. Letztlich liege es jedoch im Ermessensspielraum der Stadt, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der dauernden Leistungsfähigkeit ergriffen werden.
Das Landratsamt führt weiter aus, dass für die bereits begonnenen bzw. beschlossenen Investitionen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (Limare, Schloss Moos, Bauhof, Hintere Insel) ein wesentliches Deckungsmittel sein sollen und gibt zu bedenken, dass diese Verkaufserlöse nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Zudem wurde hier angemerkt, dass ursprüngliche Planungen von einer Verwendung der Verkaufserlöse zur Schuldentilgung ausgingen.
Ein besonderes Augenmerk müsse auch auf mögliche Quersubventionierungen bei den städtischen Eigen- und Regiebetrieben gerichtet sein. Dadurch könnten zu den bereits hohen Belastungen des städtischen Haushalts weitere finanzielle Verpflichtungen entstehen, die wiederum Auswirkungen auf die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt haben könnten. Dadurch könne sich der finanzielle Spielraum weiter einengen.
Die Verpflichtungsermächtigungen wurden ebenfalls sämtlich genehmigt. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass dies keine Zusage für eine künftige Kreditermächtigung enthält. Maßgebend wird hierfür die Entwicklung der dauernden Leistungsfähigkeit sein.
Fachliche Bewertung
Die Wachstumserwartungen für 2022 wurden vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wegen des Ukraine-Kriegs bereits deutlich – von 4,6 auf unter 2 Prozent – nach unten korrigiert. Mitte Mai 2022 wird die erste Steuerschätzung veröffentlicht und die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere der Einkommenssteuer, bleibt abzuwarten. Wie sich insbesondere steigende Energiekosten im laufenden Haushaltsjahr und auch künftig auswirken könnten, ist momentan noch nicht abschätzbar.
Im Juli-Finanzausschuss wird es einen Zwischenbericht zur aktuellen Haushaltslage geben.
Beschluss
Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Haushaltsgenehmigung 2022 Stadt Lindau (B).pdf
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4. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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03.05.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik ist für kostenrechnende Einrichtungen im Verwaltungshaushalt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen.
Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik).
Der Durchschnitt für die letzten 10 Jahre beträgt laut Angabe der Bayern Labo:
0,5 %
Der bisherige Zinssatz, berechnet von der Bayern Labo, betrug 0,7 %.
Beschluss
Der Finanzausschuss beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz für die kostenrechnenden Einrichtungen ab 01.01.2022 auf 0,5 % festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Kick-Oberreit´sche Jugendstiftung;
a) Erlass der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
b) Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Finanzausschusses
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03.05.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Stadtrates
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05.05.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Kick-Oberreit’sche Jugendstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wird von der Stadt Lindau (B) verwaltet und vertreten. Nach Art. 35 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes gelten für kommunale Stiftungen die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts entsprechend. Deshalb ist eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu erlassen. Der Haushalt 2022 liegt im Entwurf mit einem Gesamtvolumen von
0,00 €
in Einnahmen und Ausgaben vor. Er ist vom Stadtrat zu beschließen.
In der beiliegenden Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2021 einschließlich des Standes des Vermögens nachgewiesen. Die Rechnung weist im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 13,01 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 13,01 € aus.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan zu beschließen. Von der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021 wird zustimmend Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download FAS STR 2022-05 HH-Plan 2022.pdf
Download FAS STR 2022-05 HH-Satzung 2022.pdf
Download FAS STR 2022-05 Jahresrechnung 2021.pdf
Download FAS STR 2022-05 Vorbericht.pdf
Datenstand vom 13.05.2022 09:10 Uhr