Datum: 18.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
18.10.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, die daher als genehmigt gilt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
18.10.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Abteilungsleiter Liegenschaften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
18.10.2022
|
ö
|
|
2.1 |
Sachverhalt
Der Kämmerer, Christopher Horbach gibt bekannt, dass Julian Appelt die Leitung der Abteilung Liegenschaften, zum 1. Oktober 2022, übernommen hat.
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2.2. Minigolfplatz Aeschacher Ufer - Neuverpachtung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
18.10.2022
|
ö
|
|
2.2 |
Sachverhalt
Tobias Pellot gibt bekannt, dass der Pachtvertrag über die Minigolfanlage auf Fl.Nr. 13/0, Gemarkung Aeschach, Seitens der Pächterin aufgrund gesundheitlicher Probleme zum 31.12.2022 gekündigt wurde. Der Minigolfplatz soll jedoch einer Nachnutzung zugeführt werden. Daher wird die Pachtfläche zu folgenden Konditionen öffentlich ausgeschrieben:
- Die Pachtfläche wird im Rahmen eines Bieterverfahrens zum 01.01.2023 ausgeschrieben. Die Mindesthöhe des Pachtzinses soll dabei 6.500 € betragen.
- Der Pächter oder die Pächterin trägt sämtliche Bewirtschaftungskosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen.
- Die Vertragslaufzeit des Pachtvertrages soll zunächst auf 2 Jahre, also bis zum 31.12.2024 festgesetzt werden.
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3. Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Bericht über die Haushaltswirtschaft
im laufenden Haushaltsjahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
18.10.2022
|
ö
|
informativ
|
3 |
Sachverhalt
Dem Finanzausschuss wird in regelmäßigen Abständen über die Haushaltswirtschaft berichtet.
Insgesamt kann gegenwärtig mit einer Verbesserung von rd. 6,99 Mio. EUR gerechnet werden. Statt der veranschlagten Zuführung von rd. 3,78 Mio. EUR können dem Vermögenshaushalt rd. 10,77 Mio. EUR zugeführt werden. Die Mindestzuführung von rd. 3,77 Mio. EUR wird um rd. 7,00 Mio. EUR überschritten.
Verwaltungshaushalt:
Nachstehend werden die wesentlichen Abweichungen zu den Ansätzen im Verwaltungshaushalt aufgezeigt und erläutert (in Mio. EUR).
|
Ansatz
|
Prognose
|
Differenz
|
Gewerbesteuer
|
14,05
|
21,86
|
+7,81
|
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
18,20
|
17,70
|
-0,50
|
Einkommensteuerersatz
|
1,20
|
1,23
|
+0,03
|
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
|
2,80
|
2,93
|
+0,13
|
Zweitwohnungssteuer
|
0,82
|
0,96
|
+0,14
|
Grunderwerbsteuerzuweisung
|
1,80
|
1,54
|
-0,26
|
Schlüsselzuweisungen
|
3,80
|
3,82
|
+0,02
|
Zuweisung für Mindereinnahmen 2021 aus Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag
|
0
|
0,12
|
+0,12
|
Zuweisung für Mindereinnahmen 2021 aus Spielbankabgabe
|
0
|
0,13
|
+0,13
|
Einnahmen
|
|
|
+7,62
|
Personalausgaben
|
17,03
|
16,91
|
-0,12
|
Gewerbesteuerumlage
|
1,20
|
1,95
|
+0,75
|
Ausgaben
|
|
|
+0,63
|
Verbesserung
|
|
|
+6,99
|
Bei der Gewerbesteuer werden derzeit Einnahmen in Höhe von rd. 21,86 Mio. EUR erwartet. Das Vorauszahlungssoll beträgt aktuell 14,53 Mio. EUR, d.h. die Verbesserung resultiert aus ungewöhnlich hohen Nachzahlungen aus Vorjahren von über 7 Mio. EUR. Bei der Gewerbesteuer bestehen stets Unsicherheiten, da nicht absehbar ist, ob bei den noch durchzuführenden weiteren Veranlagungen erhebliche Rückzahlungen bzw. Nachforderungen beinhaltet sind. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass sich die Steuermehreinnahmen auf die Steuer- und Umlagekraft im kommunalen Finanzausgleich 2024 auswirken werden (Schlüsselzuweisung, Kreisumlage).
Nach der Steuerschätzung vom Mai 2022 wird beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ein Anstieg von ca. 4,8 % gegenüber 2021 erwartet. In der Steuerschätzung waren die Auswirkungen des 2022 geplanten Steuerentlastungsgesetzes jedoch noch nicht enthalten. Der Städtetag erwartet, dass durch die Steuerentlastungen die geschätzten Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nahezu aufgezehrt werden. Der Ansatz würde demnach um rd. 0,5 Mio. EUR unterschritten werden.
Der Einkommensteuerersatz wird voraussichtlich um rd. 0,03 Mio. EUR den Ansatz übersteigen.
Aufgrund der Steuerschätzung werden beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Mehreinnahmen von rd. 0,13 Mio. EUR erwartet.
Bei der Zweitwohnungssteuer werden nach derzeitigem Stand Mehreinnahmen von 0,14 Mio. EUR erwartet.
Nach dem bisherigen Jahresverlauf ist bei der Grunderwerbsteuerzuweisung mit Mindereinnahmen von rd. 0,26 Mio. EUR zu rechnen.
Die Ausfälle aus 2021 beim Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag wurden über Zuweisung des Freistaates in Höhe von 0,12 Mio. EUR teilweise kompensiert, die Ausfälle aus 2021 bei der Spielbankabgabe wurden über Zuweisung des Freistaates in 2022 mit weiteren 0,13 Mio. EUR teilweise kompensiert (2021 bereits 0,14 Mio. EUR).
Nach einer Hochrechnung der Besoldungsstelle werden die Personalausgaben den Ansatz um rd. 0,12 Mio. EUR unterschreiten. Dies liegt vor allem daran, dass die im Stellplan festgesetzten Stellen noch nicht besetzt werden konnten bzw. später als geplant besetzt wurden.
Aufgrund der höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer ist mit Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rd. 0,75 Mio. EUR zu rechnen.
Vermögenshaushalt
Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über den Abrechnungsstand der größten Baumaßnahmen:
Maßnahme
|
Ansatz inkl. HH-Reste
in Mio. EUR
|
Verfügt
in Mio. EUR
|
Baumaßnahme Cavazzen
|
8,17
|
5,14
|
Statische Arbeiten sowie Reparaturen am Dachstuhl sind abgeschlossen. Die Installations-arbeiten sind zu ca. 80% abgeschlossen, erste Schlitze und Durchbrüche werden verschlossen. Mit den Dachdeckerarbeiten wird in den nächsten Wochen begonnen. Außen wurde der Grundputz aufgezogen, nach der Trocknungszeit muss der Feinputz noch aufgetragen werden. Neue Fenster sind zu 80% montiert, Bestandsfenster sind neu lackiert, müssen aber noch eingestellt werden.
|
Kita Zech
|
1,42
|
0,16
|
Die Baumaßnahme startet derzeit mit dem Rohbau. Die Planung und die Technikplanung sind weitgehend auf dem Stand der Ausführungsplanung. Die Beauftragung der Gewerke ist erfolgt. Zu erwarten sind dieses Jahr noch weitere Honorarabschlagszahlungen der Planer, kleinere Zahlungen von Gewerken (Bauschild, Aufzug etc.) sowie erste Abschlagszahlungen für den Bauunternehmer.
|
Thierschbrücke
|
1,46
|
1,23
|
Baumaßnahme abgeschlossen, Vorteilsausgleich an DB ist bezahlt.
|
Bahnquerung Bregenzer Str.
|
2,35
|
1,46
|
Baumaßnahme abgeschlossen, Schlussrechnungen ggü. DB / Bund teilweise noch ausstehend (Zeitpunkt offen).
|
Neuerschließung Giebelbachgebiet
|
1,57
|
0,01
|
Baumaßnahme in Planung, Genehmigung vom Eisenbahnbundesamt ist noch ausstehend, erst dann kann Planung vertieft und Ausschreibung veröffentlicht werden. Fertigstellung der Baumaßnahme ist bis Ende 2023 geplant.
|
Im Vermögenshaushalt sind Kreditaufnahmen von 4.300.000 EUR sowie ein Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr von 10.950.000 EUR vorgesehen. Eine Kreditaufnahme ist im Oktober vorgesehen.
Die Schuldentilgung erfolgt entsprechend den Verträgen.
Der allgemeine Rücklagenbestand beläuft sich derzeit auf rd. 10,02 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der 2022 und 2023 vorgesehenen Rücklagenentnahme sowie der Mindestrücklage, verbleiben rd. 0,1 Mio. EUR.
Ferner hat die Stadt Sonderrücklagen in Höhe von rd. 0,7 Mio. EUR, die für den Friedhof gebunden sind.
Fachliche Bewertung
Aufgrund der Zuspitzung bei der Energieversorgung, gestörter Lieferketten, weiterhin steigender Preise und des um sich greifenden Fachkräftemangels zeichnet sich für Deutschland ein Abgleiten in eine Rezession ab. Hinzu kommen die Mindereinnahmeeffekte infolge der Entlastungspakete vom Bund, die erst in den nächsten Wochen und Monaten kassenwirksam werden. Die weitere Entwicklung auf der Steuereinnahmeseite bleibt deshalb mit hohen Risiken behaftet.
Die Wirkungen des Finanzausgleichs werden den Haushalt 2024 belasten.
Diese Entwicklung beruht auf dem Stand September 2022.
Beschluss
Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Haushalt 2023 - Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
18.10.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
- Entwurf Haushalt Stadt Lindau (B) 2023
Die Verwaltung hat inzwischen einen Haushaltsentwurf für den Kernhaushalt der Stadt Lindau (B) mit Stand 11. Oktober 2022 aufgestellt. Der Entwurf berücksichtigt die aktuelle Beschlusslage und die Mittelanmeldungen der Fachämter.
- Verwaltungshaushalt
Die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 3,92 Mio. Euro wird um 4,32 Mio. Euro verfehlt. Zum Ausgleich der Wirkungen des Finanzausgleichs können aus der Rücklage 2,78 Mio. Euro entnommen werden. Der Konsolidierungsbedarf im Verwaltungshaushalt beläuft sich unter Berücksichtigung dieser Rücklagenentnahme auf 1,54 Mio. Euro. In dem Betrag der Mindestzuführung sind noch keine Zinsen und Tilgungen für Kreditaufnahmen berücksichtigt, die zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes 2023 (siehe Buchst. b) erforderlich wären.
Die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise belastet ebenso wie die gestiegene Inflation, der Anstieg des Zinsniveaus und gestiegene Personalausgaben. Gleichzeitig bestehen einnahmeseitig hohe Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen (insb. Gewerbe- und Einkommensteuer). Die aktuellen Prognosen sehen einen Anstieg der Steuereinnahmen vor. Der Anstieg kann jedoch nicht mit den gestiegenen Finanzierungsbedarfen mithalten.
Die Änderungen gegenüber den Ansätzen des Vorjahres sind nachstehend dargestellt.
Einnahmen:
Hauptgruppe
|
Ansatz
|
Veränderung in %
|
|
2023
|
2022
|
Differenz
|
|
|
in Mio. Euro
|
|
Steuern, allgemeine Zuweisungen
|
52,0
|
49,6
|
2,4
|
4,8
|
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
|
10,8
|
10,4
|
0,4
|
3,8
|
Erstattungen
|
1,4
|
1,4
|
0,0
|
0,7
|
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
|
6,4
|
6,8
|
-0,4
|
-6,0
|
Sonstige Finanzeinnahmen (ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt)
|
2,7
|
2,7
|
0,0
|
0,2
|
Gesamteinnahmen
|
73,4
|
71,0
|
2,4
|
3,3
|
Ausgaben:
Hauptgruppe
|
Ansatz
|
Veränderung in %
|
|
2023
|
2022
|
Differenz
|
|
|
in Mio. Euro
|
|
Personalausgaben
|
18,3
|
17,0
|
1,2
|
7,1
|
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
|
25,7
|
21,0
|
4,7
|
22,4
|
darunter:
|
|
|
|
|
Mieten und Pachten
|
2,4
|
2,1
|
0,4
|
17,4
|
Leistungen GTL
|
10,0
|
8,8
|
1,2
|
13,8
|
Betreiberentgelt Inselhalle (Änderung Gruppierung)
|
1,5
|
0,0
|
1,5
|
0,0
|
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
|
1,7
|
0,9
|
0,8
|
88,8
|
Geschäftsausgaben
|
1,8
|
1,5
|
0,4
|
24,9
|
Zuweisungen und Zuschüsse
|
11,1
|
13,0
|
-1,9
|
-14,7
|
darunter:
|
|
|
|
|
Betreiberentgelt Inselhalle (Änderung Gruppierung)
|
0,0
|
1,5
|
-1,5
|
0,0
|
Sonstige Finanzausgaben (ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt)
|
18,7
|
16,2
|
2,5
|
15,7
|
darunter:
|
|
|
|
|
Zinsausgaben
|
1,3
|
0,9
|
0,5
|
56,0
|
Kreisumlage
|
16,0
|
14,1
|
1,9
|
13,2
|
Gesamtausgaben
|
73,8
|
67,2
|
6,5
|
9,7
|
- Vermögenshaushalt
Die Ausgaben in Höhe von 40,4 Mio. Euro übersteigen die Einnahmen um 17 Mio. Euro. Einnahmeseitig wurden insbesondere die ursprünglich im Finanzplan 2023 bis 2025 angesetzten Verkaufserlöse nach unten korrigiert und die zu erwartenden Zuwendungsbeträge aktualisiert. Eine Kreditfinanzierung des noch offenen Betrages über 17 Mio. Euro ist nach derzeitigem Stand aufgrund der angespannten Lage im Verwaltungshaushalt nicht genehmigungsfähig.
Nachstehend sind alle Ausgabeansätze größer als 1 Mio. Euro dargestellt.
HH-Stelle
|
Bezeichnung
|
Ansatz in Mio. Euro
|
32100.93540
|
Museale Strukturen
|
1,25
|
32100.94030
|
Stadtmuseum Cavazzen
|
5,20
|
46410.94100
|
Kita Zech
|
3,20
|
63000.96290
|
Bodenseeradweg
|
4,00
|
63000.96460
|
Neuerschließung Giebelbachgebiet
|
1,50
|
91000.97760
|
Tilgung Kreditinstitute
|
3,92
|
91000.97770
|
Umschuldung Kreditinstitute
|
8,42
|
|
Summe
|
27,49
|
In den vorgenannten Beträgen nicht enthalten ist der Neubau der Mittelschule (Ansatz: 2 Mio. Euro, Verpflichtungsermächtigungen: 20 Mio. Euro). Die Maßnahme wird weiterhin über den Haushalt des Regiebetriebs „Grundstück- und Gebäudemanagement“ abgewickelt. Auch im Haushalt des Regiebetriebes waren im Finanzplan 2023 bis 2025 Verkaufserlöse angesetzt, die im Jahr 2023 nach unten zu korrigieren sind. Die Spielräume für eine alternative Finanzierung über einen Zuschuss aus dem Kernhaushalt sind aufgrund der angespannten Lage im Verwaltungshaushalt gering. Darüber hinaus liegen auch im Haushalt des Regiebetriebs die Voraussetzungen für eine Kreditfinanzierung nach derzeitigem Stand nicht vor.
- Konsolidierungskriterien und Priorisierung
Die Haushaltssituation erfordert die Umsetzung schnell wirkender Maßnahmen zur Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes und eine Priorisierung im Vermögenshaushalt.
Bei der Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes sollten aus Sicht der Verwaltung folgende Punkte im Vordergrund stehen:
- Konzentration auf unabweisbare Ausgaben (rechtliche Verpflichtung, Weiterführung notwendiger Aufgaben)
- Konzentration auf Ausgaben, die Effizienzsteigerungen zur Folge haben
- Überprüfung disponibler Ausgabepositionen (Verzicht bzw. Rückführung)
- Freiwillige Leistungen (u. a. Defizitausgleiche, Zuschüsse)
- Kostenreduzierung bei den Pflichtaufgaben (Überprüfung von „Standards“)
- Kostenrechnende Einrichtungen (Kostendeckungsgrade)
- Überprüfung der Einnahmepotenziale bei Steuern und Gebühren
Die Maßnahmen im Vermögenshaushalt sollten unter gleichzeitiger Überprüfung der Standards wie folgt priorisiert werden:
- Unumgängliche Investitionen
- Begonnene, noch nicht abgerechnete Projekte (in der Umsetzungsphase)
- Unaufschiebbare Pflichtaufgaben
- Pflichtaufgaben, die kurz- bzw. mittelfristig aufschiebbar sind
- Wirtschaftliche Projekte (effizientere Aufgabenwahrnehmung)
- Freiwillige Leistungen
Projekte in der Umsetzungsphase sind insbesondere die Projekte Cavazzen/Museale Strukturen, Neubau Kita Zech, Zuschüsse an freie Kita-Träger, Bodenseeradweg und die Hochwasserfreilegung Ach.
- Ablauf der Haushaltsberatungen
Die angespannte Haushaltslage erfordert weitere verwaltungsinterne Vorberatungen. Der gewohnte Zeitplan (Haushaltsberatungen im November, Beschluss der Haushaltssatzung im Dezember) ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar.
Die Haushaltsberatungen sollten auf Ende Januar 2023 verlegt werden. Die bereits terminierten Sitzungen des Finanzausschusses sollten beibehalten werden, um eine fortlaufende Unterrichtung des Ausschusses sicherzustellen. Durch die Beratungen zu einem späteren Zeitpunkt könnte auch noch die Datenlage verbessert werden (genaue Bezifferung der Schlüsselzuweisungen, Berücksichtigung der Ergebnisse der nächsten Steuerschätzung im Nov. 2022). Darüber hinaus könnte die weitere Entwicklung auf den Energiemärkten abgewartet werden.
Die Verwaltung schlägt folgenden Zeitplan vor:
Ab Mitte Okt.
|
Die Verwaltung erarbeitet Konsolidierungsvorschläge für den Verwaltungshaushalt und nimmt eine Priorisierung im Vermögenshaushalt vor
|
14.11.2022
|
Aktueller Sachstandsbericht im Finanzausschuss
|
05.12.2022
|
Aktueller Sachstandsbericht im Finanzausschuss
|
Dez. 2022 / Jan. 2023
|
Erstellung des Haushaltsentwurfs / Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
|
Ende Jan. 2023
|
Haushaltsberatungen
|
Feb. 2023
|
Beschluss Stadtrat zur Haushaltssatzung
|
Durch den veränderten Prozess wird die haushaltslose Zeit (01.01. bis Bekanntmachung der Haushaltssatzung) verlängert, d. h. in dieser Zeit dürfen keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden. Finanzielle Leistungen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder welche für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, dürfen erbracht werden. Auch dürfen Investitionen, für die es im Haushalt des Vorjahres Ansätze gab, unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden.
Fachliche Bewertung
Die Festlegung von Konsolidierungskriterien für den Verwaltungshaushalt, die Festlegung einer Priorisierung im Vermögenshaushalt und die Verlegung der Haushaltsberatungen auf Ende Januar 2023 sind vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation alternativlos. Ziel muss es sein, einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt 2023 inkl. Finanzplan vorzulegen, der den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Nur so bleibt die Stadt handlungsfähig.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Brombeiß ist nicht bereit heute einen Beschluss zu fassen. Er möchte erst einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf von der Verwaltung vorgelegt bekommen, der in den Fraktionen diskutiert werden kann.
Stadtrat Obermayr befürwortet, dass von der Verwaltung beabsichtigte Vorgehen und den Zeitplan für die HH-Beratungen. Seiner Meinung nach, müsse der Haushalt „um die Mittelschule herum“ geplant werden, da diese für ihn hohe Priorität habe.
Stadtrat Freiberg möchte, dass die Verwaltung einen Maßnahmenkatalog mit Einsparmaßnahmen vorlegt, dann wird der Finanzausschuss entscheiden, ob er die Maßnahmen politisch tragen kann oder nicht.
Auch Stadträtin Rundel findet, dass es einen Maßnahmenkatalog geben muss. Sie weist darauf hin, dass sie Aufgaben, die Effizienzsteigerung zur Folge haben, z. B. neue Stellen im Amt für Digitalisierung, nicht mittragen kann.
Die Verwaltung wird gebeten einen ausgeglichenen HH-Entwurf inkl. Maßnahmenkatalog für den Vermögenshaushalt vorzulegen, über den dann in den nächsten Sitzungen beraten werden kann. Außerdem soll eine aktuelle Kostenschätzung zum Neubau zur Mittelschule Reutin eingeholt werden.
Beschluss
Der Finanzausschuss stimmt nicht über den Beschlussvorschlag ab und nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 KommHV
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
18.10.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Finanzplanung der Stadt Lindau für die Jahre 2023 bis 2025 baut auf der Annahme einer Bebauung der Hinteren Insel auf. Im Vermögenshaushalt des Kernhaushalts sowie des Haushalts des Regiebetriebs Gebäude- und Energiemanagement sind Verkaufserlöse für Grundstücke auf der Hinteren Insel in Höhe von insgesamt 19,5 Mio. Euro enthalten. Die Ansätze orientieren sich an den Bodenrichtwerten in der Umgebung (870 Euro/m2).
Tabelle 1: Finanzplan 2023 bis 2025 - Verkaufserlöse Grundstücke Hintere Insel
Baufeld
|
Bauabschnitt
|
Bauland (netto)
in m2
|
Ansatz
in Mio. Euro
|
N1
|
BA-N3
|
6.006
|
5,2
|
N2
|
|
|
|
N3
|
BA-N2
|
5.597
|
4,9
|
N4
|
|
|
|
N5
|
BA-N1
|
7.297
|
6,4
|
N6
|
|
|
|
Zwischensumme N
|
|
18.900
|
16,5
|
M1
|
BA-M1
|
3.255
|
2,8
|
M2
|
|
|
|
Zwischensumme M
|
|
3.255
|
2,8
|
Gesamtsumme
|
|
22.155
|
19,3
|
Die Verkaufserlöse sind zur Finanzierung von Investitionen in anderen Aufgabenbereichen vorgesehen. Hierfür sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 50,963 Mio. Euro im Haushalt 2022 sowie Auszahlungen in entsprechender Höhe im Finanzplan der Jahre 2023 bis 2025 enthalten. Die Maßnahmen befinden sich größtenteils bereits in der Planungs- bzw. Umsetzungsphase. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden teilweise bereits in Anspruch genommen.
Tabelle 2: Haushalt 2022 – Verpflichtungsermächtigungen
Lfd. Nr.
|
GKZ
|
Haushaltsstelle
|
Bezeichnung
|
Ansatz in Mio. Euro
|
1
|
0
|
32100.93540
|
Museale Strukturen
|
1,950
|
2
|
0
|
32100.94030
|
Cavazzen
|
1,800
|
3
|
0
|
46400.98800
|
Zuschüsse an Kitas (freie Träger)
|
6,603
|
4
|
0
|
46410.94100
|
Kita Zech
|
5,500
|
5
|
0
|
63000.95050
|
Straßenbau/Instandsetzungen
|
0,400
|
6
|
0
|
63000.96170
|
Bahnübergang Lotzbeck
|
2,500
|
7
|
0
|
63000.96200
|
Brückensanierungen/-erneuerungen
|
1,110
|
8
|
0
|
63000.96290
|
Bodenseeradweg – Aufwertung
|
3,600
|
9
|
0
|
63000.96330
|
Straßenbau allgemein
|
0,300
|
10
|
0
|
63000.96380
|
Geh-/Radwege
|
0,150
|
11
|
0
|
63000.96590
|
Maßnahmen Nahmobilitätskonzept
|
0,600
|
12
|
0
|
69000.95200
|
Hochwasserfreilegung Ach
|
2,000
|
13
|
0
|
77100.94000
|
Abbruch Bauhof
|
0,450
|
14
|
7
|
88000.94800
|
Mittelschule Lindau
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24,000
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Durch die Entscheidung am 25. September 2022 hat die Annahme in der Finanzplanung keine Gültigkeit mehr. Vom Bürgerentscheid umfasst waren die Baufelder N1 bis N6 in den Bauabschnitten BA-N1 bis BA-N3 mit angenommenen Verkaufserlösen in Höhe von 16,5 Mio. Euro. Über diesen Betrag ist nach derzeitigem Stand eine Deckungslücke im Vermögenshaushalt in den Jahren 2023 bis 2025 absehbar. Nicht vom Bürgerentscheid umfasst sind die Baufelder M1 und M2. Diese könnten noch einen Erlös in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro erbringen.
Ob und inwieweit es Spielräume für eine alternative Finanzierung über Investitionskredite gibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Voraussetzung für die Aufnahme von Investitionskrediten ist, dass die Stadt Lindau die dauernde Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt müsste ausreichen, um die Höhe der ordentlichen Tilgung im Vermögenshaushalt zu decken.
Nach der Finanzplanung 2023 bis 2025 gibt es hierfür wenig Spielraum. Auch zeichnet sich in den verwaltungsinternen Vorberatungen zum Haushalt 2023 ab, dass die Haushaltslage im Verwaltungshaushalt 2023 sehr angespannt sein wird. Insoweit ist die Finanzierung der Verpflichtungsermächtigungen bzw. der damit einhergehenden Auszahlungen in den Jahren 2023 ff über 16,5 Mio. Euro offen.
Fachliche Bewertung
Nach § 28 KommHV-Kameralistik ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben es erfordert. Eine Verschlechterung der Haushaltsentwicklung gegenüber der Finanzplanung liegt mit dem „Nein“ zur Bebauung der Hinteren Insel und den damit ausbleibenden Verkaufserlösen vor. Durch die ausbleibenden Verkaufserlöse fallen wichtige Einnahmen des Vermögenshaushalts im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum weg, wodurch der Haushaltsausgleich künftiger Jahre gefährdet wird.
Eine alternative Finanzierung über Investitionskredite ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sichergestellt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung des Regiebetriebs „Gebäude- und Energiemanagement“ wurde unter dem Vorbehalt genehmigt, dass die Genehmigung „keine Zusage enthält, evtl. künftig notwendige Kreditgenehmigungen zu erteilen, wenn die weitere Haushaltsentwicklung sich gegenüber der vorliegenden Haushalts- und Finanzplanung verschlechtert.“ (Genehmigung vom 30. März 2022, S. 8). Eine ähnliche Auflage findet sich in der Genehmigung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigung des Kernhaushaltes (Genehmigung vom 30. März 2022, S. 6f).
Die Stadtkämmerei empfiehlt dem Finanzausschuss, die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen mindestens über einen Betrag zu sperren, der nach Abzug etwaiger Zuwendungen dem Betrag der ausbleibenden Verkaufserlöse (16,5 Mio. Euro) entspricht. Darüber hinaus wird empfohlen, eine alternative Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2023 zu prüfen. Die Beratungen zum Haushalt 2023 stehen ohnehin zeitnah an. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.
In der Anlage sind alle Verpflichtungsermächtigungen dargestellt, die für eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Frage kommen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden anteiligen Zuwendungsbeträge ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 26,7 Mio. Euro. Der Betrag überschreitet den Betrag der ausbleibenden Verkaufserlöse um 10,2 Mio. Euro. Die ausgewählten Verpflichtungsermächtigungen werden nach derzeitigem Stand nicht mehr im Jahr 2022 in Anspruch genommen. Unangetastet geblieben sind Verpflichtungsermächtigungen für Maßnahmen, die bereits in der Umsetzungsphase sind bzw. Verpflichtungsermächtigungen, deren Sperre förderrechtlich problematisch sein könnte.
Die Stadtkämmerei empfiehlt dem Finanzausschuss, alle in der Anlage in Spalte 5 dargestellten Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, bis eine alternative Finanzierung im Haushalt 2023 sichergestellt ist.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Brombeiß befürchtet, dass mit der Sperrung der Verpflichtungsermächtigung, sich das ganze Bauvorhaben der Mittelschule verzögert und es somit massive Auswirkungen auf die gesamten Schulen und Kindergärten haben könnte.
Stadtrat Hummler meint, man sollte die Kosten für den Neubau der Mittelschule neu ermitteln lassen, danach schauen wie hoch die Förderung ausfällt und erst dann entscheiden, ob die Stadt sich das leisten kann.
Stadträtin Rundel ist der Ansicht, dass 2023 und 2024 kein Spielraum für eine Mittelschule bestehe. Man müsse sich einen Plan B für die Schulen überlegen und diese Kosten ermitteln.
Stadtrat Reich meint auch, dass es eine vernünftige Kostengrundlage für den Neubau der Mittelschule geben muss. Wenn man dann zu dem Entschluss kommt, dass es nicht umsetzbar ist, müssen Gelder für bestehende Schulen eingestellt werden, damit Interimsmaßnahmen, wie z. B. Containeraufstellung, umgesetzt werden können.
Auch Stadtrat Freiberg wünscht Kosten- und Fördermittelklarheit bei der Mittelschule, ebenso wie eine realistische Aufstellung zu Verkaufserlösen.
Stadträtin L. Brombeis ist der Meinung, dass der Haushalt und die beschlossenen Projekte nochmals überdacht und diskutiert werden sollen, dies sei auch als Chance zu sehen.
Beschluss
Nach langer Diskussion wird von einer Beschlussfassung abgesehen und der Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung soll jedoch bis zur Finanzausschusssitzung im November nochmals überprüfen, ob die von der Sperre nicht umfassten Verpflichtungsermächtigungen auch noch ausreichen, um die betroffenen Projekte weiter voranzutreiben, wenn die Haushaltsgenehmigung 2023 erst im zweiten Quartal zu erwarten ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage - Auswahl der Verpflichtungsermächtigungen für eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 KommHV.pdf
Datenstand vom 15.11.2022 10:44 Uhr