Datum: 15.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Hauptausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 20:18 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin eröffnet die 1. öffentliche Sitzung des
Hauptausschusses. Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Gegen die vorgegebene Tagesordnung bestehen keine Einwände. Sie gilt daher als genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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15.03.2022
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 am 10.09.2021 auf den Weg gebracht. Dieser Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten.
Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es selbstverständlich nicht. Die Länder können eine Schließzeit von maximal vier Wochen in den Ferien regeln.
Die räumlichen und personellen Bedingungen sind noch nicht festgesetzt worden. Die Ganztagsbetreuung könnte sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen umgesetzt werden. Ob die Betreuungsform „Mittagsbetreuung“ bestehen bleibt, ist aktuell ungewiss. Eine weitere Herausforderung bei der Umsetzung stellt der Fachkräftemangel dar. Schon heute sind viele Kita-Stellen unbesetzt.
Wann die konkreten Anforderungen an die Ganztagsbetreuung durch den Gesetzgeber definiert werden, kann bis dato niemand sagen. Sobald wir mehr Informationen und Vorgaben haben, werden wir alles unternehmen, um diese umzusetzen. In der Schulentwicklungsplanung (die letztes Jahr im SR vorgestellt wurde) sind dahingehend bereits Möglichkeiten aufgestellt worden. Wir werden Konzepte mit Grundschulen erstellen, planen, Förderprogramme anzapfen und natürlich die Gremien informieren und Beschlüsse herbeiführen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Gebhard möchte wissen, woraus sich der Rechtsanspruch begründet, ob hierfür der Wohnort oder das Besuchen der Schule ausschlaggebend ist.
Die stellvertretende Leiterin der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Frau Paredes betont, dass der Anspruch auf eine Betreuung für jedes Grundschulkind besteht. Egal wo diese wohnhaft sind.
Stadtrat Brombeiß plädiert dazu, dass sich alle Parteien entsprechend einbringen und mit den Planungen begonnen werden soll, damit die Förderanträge schnellstmöglich in die Wege geleitet werden können. Zudem merkt er an, dass die Mittagsbetreuung in Oberreitnau durch den Förderverein erfolgt. Das Interesse an der Mittagsbetreuung nimmt in Oberreitnau immer mehr zu. Er möchte wissen, wer nun über die Zuteilung entscheidet, da die Kapazitäten langsam ausgehen. Laut Frau Paredes entscheidet aktuell der Förderverein. Stadtrat Brombeiß regt an, dass der Förderverein langsam nicht mehr bereit ist über die Zuteilung zu entscheiden.
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2.2. Hilfe für die Ukraine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin informiert über die aktuelle Situation der ukrainischen Flüchtlinge im Landkreis Lindau:
Es besteht ein gemeinsamer Ansatz im Landkreis Lindau, wie mit der Flüchtlingswelle umgegangen werden soll. Dafür ist eine gute Organisation und Vernetzung zwischen Landratsamt und der Stadt Lindau wichtig.
Es handelt sich um die größte Flüchtlingsbewegung seit Ende des 2. Weltkrieges. Die Grenzregionen können den Menschen, dir dort ankommen, nicht mehr Herr werden. Es handelt sich bei den Flüchtlingen überwiegend um Frauen, Kinder und Jugendliche. Männer ab 16 Jahren unterliegen der Wehrpflicht in der Ukraine. Die Menschen, die zu uns flüchten, haben Aufenthaltsrecht und dürfen arbeiten. Die Kinder benötigen Betreuungsmöglichkeiten und sind, je nach Alter, schulpflichtig. Dazu sind die Schulleitungen mit dem Schulamt bereits im Austausch.
In Bayern leben bereits jetzt 30.000 Ukrainer und 10.000 sind bereits eingebürgert. Letzte Woche sind viele private Organisationen an die Grenze gefahren und haben Flüchtlinge abgeholt. Genaue Zahlen, wie viele Flüchtlinge nach Bayern kommen, sind nicht bekannt. Daher ist es ein Anliegen des Landkreises, an Informationen zu kommen, wer bereits hier ist und wer zu uns kommt. Es wurde vereinbart, dass man sich gegenseitig informiert. Wichtig ist, dass alle Geflüchteten registriert werden. Zudem ist es sinnvoll, alle Hilfsangebote in Bayern zu bündeln. Unter www.ukraine-hilfe.bayern.de gibt es die Möglichkeit, Hilfsangebote einzutragen.
Turnhallen können als allererste Unterkunft zur Verfügung gestellt werden, danach soll die Unterbringung jedoch dezentral erfolgen. Die GWG hat bereits eine Familie in einer Wohnung untergebracht und stellt weitere Wohnungen in Aussicht. Zudem gibt es eine Initiative von airbnb, um Wohnungen über deren Plattform zur Verfügung zu stellen.
Wenn Geflüchtete geimpft sind, sind die in der Regel mit Sputnik geimpft und gelten somit in Deutschland als nicht geimpft. Fr. Bohnert hat bereits zu Feuerwehr und THW Kontakt aufgenommen, die bei der Verteilung von Infrastruktur zur Verfügung stehen. Auch die GWG kann Wohnraum zur Verfügung stellen.
Viele Geflüchtete bleiben im (Nord-) Osten, weil sie hoffen, bald zurückkehren zu können. Das Landratsamt bittet darum, keine privaten Fahrten mehr an die Grenzen zu machen.
Spenden sollen im ehrenamtlichen Bereich belassen werden, das LRA kann das nicht leisten. Evtl. kann in den Gemeinden ein „Fundus“ für Kleidung eingerichtet werden, jedoch keine Kleidung, die nicht kaputt o.ä. ist. Zudem haben Geflüchtete einen Anspruch auf Leistungen, z.B. Medikamente. Auch das Impfangebot wird hochgefahren, zudem gibt es einen ukrainisch sprechenden Arzt dort. Spenden sollten über etablierte Strukturen, wie Aktion Deutschland hilft oder das Rote Kreuz erfolgen.
Auf der städtischen Homepage gibt es zentrale Infos. Seitens des LRA sind Fr. Seiler für den sozialen Bereich und Hr. Jahn übergeordnet zuständig. Bei der Stadt Lindau sind die Zuständigkeiten wie folgt verteilt: Turnhallen - Frau Geiser, Schulen und Kitas - Frau Zanker und Kommunikation - Hr. Widmer und Fr. Prüss.
Stadtrat Dr. Adams fügt ergänzend zum Thema Impfung hinzu, dass den Menschen aus der Ukraine auch die Basisimpfungen (Mumps, Röteln, Masern etc.) fehlen und somit vorerst überwiegend diese Impfungen verabreicht werden.
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3. Sachstand Digitale Schule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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15.03.2022
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
In den letzten Jahren sind von Bund und Land eine Reihe von Förderprogrammen zur Schaffung einer zeitgemäßen und gut funktionierenden Infrastruktur an den Schulen und für die Anschaffung der Geräte für den (Distanz-)Unterricht aufgelegt worden.
Alle bisherigen Förderverfahren wurden von der Stadt ausgeschöpft und erfolgreich umgesetzt.
Nachdem im Juli 2021 im Stadtrat das Digitalisierungskonzept der Schulen beschlossen und zusätzliche Mittel für die Umsetzung freigegeben wurden, hat die Verwaltung den Förderantrag für das Programm „DigitalPakt Schule“ gestellt (August 2021) und mit der Realisierung des Digitalisierungskonzeptes begonnen.
- Herstellung der aktiven und passiven Infrastruktur
Für die Herstellung der aktiven und passiven Infrastruktur in den Schulen werden im Jahr 2022 die Elektroinstallationen an allen Schulen vorgenommen. Die Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Schulen erfolgen in zeitlicher Abfolge nacheinander. Mit diesen Maßnahmen sollen die Netzwerkverkabelung an den Schulen ausgebaut und die aktive Infrastruktur (Austausch und Erweiterung von Access Point und Switche, Etablierung von einer gemanagten Infrastruktur, Erstellung von einheitlichen Content-Filtern, Erstellung von einheitlichen WLAN-Sicherheitsvorkehrungen) hergestellt und/oder verbessert werden.
Die Arbeiten an der Grundschule Insel haben bereits im Februar 2022 begonnen. Mitte März beginnen die Arbeiten an der Grundschule Zech.
Der Projektablaufplan in der Anlage zeigt den momentanen Stand der Planungen und der Umsetzungen eingeteilt in Leistungsphasen.
- Anschaffung der Geräte für den aktiven und passiven Unterricht
In den letzten zwei Jahren haben die städtischen Schulen bereits über 370 Geräte für den aktiven und passiven Unterricht erhalten.
Das Digitalisierungskonzept der Firma Office Optimizer sieht eine weitere Anschaffung von über 1000 Geräten an den Schulen vor. Die Anschaffung der Geräte erfolgt schrittweise in den nächsten drei Jahren (2022- 2024). Im Dezember 2021 fand mit jeder Schule ein Abstimmungsgespräch statt, in dem besprochen wurde, welche Geräte im ersten Schritt beschafft werden sollen.
Die Beschaffung erfolgt im Zuge einer europaweiten Ausschreibung (offenes Verfahren), welches im Februar 2022 gestartet wurde. Die Ausschreibung ist in folgende 4 Lose aufgeteilt:
1. Lieferung von PC Technik
2. Lieferung und Installation von Präsentationstechnik
3. Lieferung von Tabletts
4. Lieferung, Installation und Konfiguration von LAN-Technik
Mit einem Abschluss des Verfahrens kann Ende April gerechnet werden, soweit es zu keinen unvorhersehbaren Verzögerungen kommt.
- Systembetreuung
Im August 2021 wurde ein Förderprogramm für die IT- Administration an Schulen veröffentlicht. Die Schulaufwandsträger können aus diesen Mitteln sowohl eigenes Personal (Personalmittel für angestellte IT-Administratorinnen und IT-Administratoren) als auch Administrations- und Supportverträge mit externen Dienstleistern (Sachmittel für professionelle Administrations- und Support-Strukturen) finanzieren.
Da das Medienzentrum des Landkreises eine zentrale Rolle bei der Digitalisierung der Schulen einnehmen kann, sehen die Planungen des Landratsamt vor, die IT-Administration ins Medienzentrum zu integrieren. Die Kommunen des Landkreises wurden angeschrieben ob Interesse besteht daran teilzunehmen. Die Verwaltung hat mit E-Mail vom 18.02.2022 Ihre Bereitschaft erklärt an einem Arbeitskreis zur Umsetzung teilzunehmen
Unabhängig hiervon wird die Verwaltung prüfen ob alternativ ein Systemhaus als externer Dienstleister in Frage kommt und welche Kosten entstehen.
Fachliche Bewertung
Die enorm steigende Anzahl der zu betreuender Geräte macht die Administration für die IT-Abteilung der Stadtverwaltung mit dem derzeitigen Personal unmöglich. Daher ist eine externe Betreuung unabdingbar. Dies muss sowohl Schulungen für Lehrkräfte, als auch die Verwaltung der Geräte im Sinne von Leasing, Hardwarebetreuung und Administration beinhalten. Zudem muss ein First-Level-Support mit guten Reaktionszeiten Teil der Dienstleistung sein.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Hübler erkundigt sich nach der Angebotseinholung und möchte wissen, wie mit unterschiedlichen Anbietern je Los umgegangen wird. Aus seiner Sicht macht es Sinn einen Anbieter für alle Lose zu beauftragen. Der Leiter der IT, Herr Rehmann berichtet, dass für jedes Los Angebote eingegangen sind und die Anbieter auch für jedes Los ein Angebot abgegeben haben. Die IT würde die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt anstelle einem Systemhaus bevorzugen. Das Landratsamt ist jedoch in den Vorbereitungen noch nicht so weit. Es wird in 14 Tagen ein Gesprächstermin stattfinden.
Stadtrat Hübler möchte zudem wissen, ob die Lehrer auch an der Auswertung der Angebote teilnehmen können, da diese mit Sicherheit ihre Wünsche äußern werden. Herr Rehmann antwortet, dass die Schulen bei der Bewertung des Punktesystems involviert werden.
Stadtrat Brombeiß bedankt sich für die Präsentation und die gute Aufbereitung der Sitzungsvorlage. Er möchte wissen, ob die Lehrkräfte dementsprechend auch geschult werden. Seines Wissens erfolgen Schulungen über das Landratsamt. Bekommt die Stadt mit, ob entsprechende Schulungen erfolgen?
Laut der stellv. Leiterin der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Frau Paredes werden die Lehrkräfte über den Einsatz von Medien nur im Rahmen der pädagogischen Schulungen geschult. Herr Rehmann fügt dem hinzu, dass die Lehrkräfte nur eine Kurzeinweisung der Geräte bekommen.
Stadtrat Dr. Adams spricht sich dafür aus, sich an den Landkreis anzubinden und nicht zweigleisig zu fahren.
Stadtrat Freiberg dagegen findet, dass bei der Strategie zumindest zu Beginn zweigleisig gefahren werden sollte und die Ausschreibung eines Systemhauses nicht verkehrt sei.
Stadtrat Jöckel spricht sich dafür aus, den Zuschlag nicht an den kostengünstigsten Anbieter zu erteilen, sondern an den wirtschaftlichsten.
Beschluss
Der Hauptausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Projektplan Umsetzung Verkabelung.pdf
Download Sachstand Digitale Schule HS 15.03.22.pdf
Download Zeitplan_Vergabeverfahren.pdf
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4. Sirenenwarnung im Bevölkerungsschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Geschichtliche Entwicklung:
In den 60er Jahren wurde durch den Bund ein Sirenenwarnsystem mit 25 Sirenen in Lindau aufgebaut. Nach Ende des Kalten Krieges hielt der Bund die Sirenenwarnung jedoch für überholt, weshalb der Stadt Lindau Anfang der 90er Jahre die Sirenen unentgeltlich als Feuerwehrsirenen angeboten wurden.
Mit zunehmender Ausstattung der Feuerwehr mit Funkmeldeempfängern wurden die Sirenen für die Alarmierung der Feuerwehr jedoch nicht mehr benötigt. Im Oktober 2022 wurden die letzten beiden Sirenen abgebaut. Für diese Sirenen gab es keine Ersatzteile mehr. Gleichfalls wäre die anstehende Digitalfunkalarmierung mit diesen Sirenen nicht mehr möglich gewesen.
Sonderförderprogramm für den Ausbau von Sirenen:
Aus den Erfahrungen der schweren Naturkatastrophen des vergangenen Jahres wurde deutlich, dass die vorhandenen Mittel zur Warnung der Bevölkerung ggf. nicht ausreichen. Häufig war es aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich, die Bevölkerung ausreichend und vor allem rechtzeitig zu warnen. Viele Experten sprachen sich daher für die Wiedereinführung eines flächendeckenden Sirenennetzes aus.
Im Herbst 2021 wurde veröffentlicht, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Förderung des Ausbaus von Sirenen die Länder mit einem Fördervolumen von rund 90 Millionen Euro finanziell unterstützt. Der Freistaat Bayern hat daraufhin ein „Sonderförderprogramm Sirenen“ aufgelegt. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund bereitgestellten Haushaltsmittel. Antragsberechtigt sind alle bayerischen Gemeinden (nicht Landkreise). Dem Regierungsbezirk Schwaben wurden aus dem Fördertopf insgesamt 500.000 € zugeteilt.
Das Förderprogramm stellt den Kommunen Mittel jedoch nur in einem sehr engen Zeitfenster zur Verfügung. Die zu fördernden Anlagen müssten bis zum 31. Dezember 2022 betriebsbereit sein. Dieses lässt den Gemeinden wenig Zeit für die Vorbereitung, Beratung, Entscheidung, Beschaffung und Errichtung der Anlagen. Daher wurden interessierte Gemeinden gebeten, zügig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Für den Erhalt von Fördermitteln müssen Kommunen gemäß den Mindestanforderungen des BBK bestimmte Vorgaben erfüllen. Die anhand der Fördermittel beschafften Sirenen müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen sie die einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ aussenden können. Zum anderen müssen sie mit einer Technik ausgestattet sein, welche die unmittelbare Ansteuerung durch das Modulare Warnsystem (MoWaS) ermöglicht. Weiterhin müssen neu beschaffte Sirenen den Mindestschalldruck einer E57-Sirene aufweisen (ca. 900-Watt-Klasse). Sie müssen außerdem für mindestens vier Warn- und Entwarnungszyklen akkugepuffert sein.
Fachliche Bewertung
Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahrenlagen:
Im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr gehört zu den Aufgaben der Gemeinden und Kreise, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend vor herannahenden Gefahren zu warnen und zu informieren. Dabei obliegt es bei lokalen Schadensereignissen den Städten und Gemeinden und bei Großschadensereignissen, die die Katastrophenschwelle erreichen, den Kreisen, zu warnen und zu informieren. Allgemein bekannt sind die alltäglichen Warninformationen in den Medien, seien es Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes oder seien es Verkehrsmeldungen. Bei überörtlich bedeutsamen Großschadenslagen oder Katastrophen wird die Bevölkerung über Rundfunk, Fernsehen, Bürgertelefon und das Internet informiert und gewarnt.
Die Warnung der Bevölkerung wird zunehmend wichtiger. Orkane, Tornados, Wirbelstürme, heftige Gewitter, Schneechaos oder Starkregen gehören auch in unseren Breiten zum Jahreslauf. Aufgrund der globalen Erderwärmung ist zu erwarten, dass es künftig häufiger zu Starkregen, Stürmen, starkem Schneefall oder auch Hitzewellen kommen wird, was auch die Klimawandelstudie belegt, welche dem Stadtrat in seiner Sitzung am 26.01.2022 vorgestellt wurde.
Bedeutung der Sirenen in der Warninfrastruktur:
Ob Kommunen Sirenen für den Ereignisfall vorhalten, entscheiden diese in eigener Zuständigkeit auf Basis ihrer örtlichen Gegebenheiten und des Risikopotenzials im Rahmen ihrer gemeindlichen Alarm-/Notfallplanung. Es gibt Kommunen, bei denen noch Sirenen aus alter Zeit vorhanden sind und die sie für den Bevölkerungsschutz und/oder die Feuerwehralarmierung instand halten. Andere Kommunen haben bereits vor Inkrafttreten des Förderprogramms mit dem Ausbau begonnen. Wiederum andere, auch große Städte wie beispielsweise München, haben aktuell keine Sirenen mehr. Wichtig ist, dass die Nutzung von Sirenen vor Ort in ein Gesamtwarnkonzept eingebunden ist.
Eine Umfrage unter den Großen Kreisstädten hat ergeben, dass manche Städte sich des Sonderförderprogramms bedienen wollen, andere wiederum sind zurückhaltend, da sie es u.a. als eine staatliche Aufgabe ansehen oder auch Probleme in der zeitlichen Umsetzung erkennen (muss bis Ende 2022 kassenwirksam abgewickelt sein).
Sirenen gelten als ein sinnvolles und etabliertes Warnmittel, vor allem dort, wo das Gefahrenpotenzial sehr hoch ist und die Bevölkerung sehr schnell, umfassend und flächendeckend gewarnt werden muss. Entscheidender Vorteil der Sirenen ist vor allem die Schnelligkeit, mit der viele Menschen gleichzeitig gewarnt werden können.
Vorteile von Sirenen:
- Frühwarnungen im Notfall
Massenwarnungen möglich
Keine Personalbindung
Kann bei Relaisausfall auch als Feuerwehrsirene benutzt werden
Funktioniert unabhängig von Satelliten
Warnung rund um die Uhr
Durchdringender Warnton, Weckeffekt
Nachteile von Sirenen:
- bei Wind akustische Schwankungen
- Fehlalarme
- hohe Anschaffungskosten
- hohe Wartungskosten
- Anlocken von Schaulustigen
- (Lärmbelästigung)
Sirenen alleine können die Menschen mit einem akustischen Signal jedoch nur auf eine Gefahrenlage aufmerksam machen. Weiter müssen konkrete Informationen zur Gefahrenlage sowie darauf abgestimmte Handlungsempfehlungen dann über Warnmedien wie Radio, Fernsehen, WarnApps, digitale Informationstafeln oder Internetseiten übermittelt werden.
Die Warnungen sollen im Ernstfall über ein zentrales Warnsystem automatisch übertragen werden, damit die Informationen zur Gefahrenlage über deren Kanäle weiter an die Bürger getragen werden können. Das BBK hat hierfür ein bundesweit einheitliches Warnsystem namens MoWaS eingeführt. Dabei werden in einer Notlage Warnungen und Informationen übermittelt, welche die Meldungen dann sofort und automatisch den entsprechenden Medien weiterleitet. Diese können dann die Bürger umgehend über die vorliegende Situation informieren.
Einen Richtwert, wieviel Sirenen vorgehalten werden sollen, gibt es nicht. Topografie, Art der Bebauung oder umgebende Lärmquellen, wie der Straßenverkehr, können den Schallpegel der Sirenen beeinflussen.
Bestehendes Warnkonzept der Stadt Lindau:
Auf das Stadtgebiet Lindau (B) bezogen sind aktuell die aus der Anlage „Warnkonzept“ ersichtlichen Mittel zu Warnung und Information der Bevölkerung vorhanden.
Mit diesem Mix an Warnmitteln konnte in der Vergangenheit gut operiert werden.
Besonders ist darauf hinzuweisen, dass vor kurzem eine mobile Sirene durch die Stadt Lindau (B) beschafft wurde. Bei vorhersehbaren Ereignissen könnte diese zusammen mit den Feuerwehrfahrzeugen, die mit einer Lautsprecheranlage ausgestattet sind, zum Einsatz kommen.
Als Szenario, bei dem vorrangig die Sirenenalarmierung über ein stationäres Sirenenwarnnetz benötigt würde, ist eigentlich nur eine Ad-hoc-Gefahrenlage vorstellbar, in der ganz schnell gewarnt werden muss.
Bis Ende 2022 wird voraussichtlich auch die Möglichkeit bestehen, über „Cell Broadcast“ eine Vielzahl von Menschen gleichzeitig auf dem Handy zu warnen. Anders als bei den bisherigen Handy-Warnmeldungen bedarf es keiner App-Installation oder Voreinstellungen. Warnungen erscheinen direkt über eine Push-Nachricht auf allen Handys im betroffenen Gebiet. Einzige Voraussetzung ist eine bestehende Mobilfunkverbindung.
Bisherige Maßnahmen des Ordnungsamtes im Hinblick auf den Ausbau der Sirenen und das Sonderförderprogramm Sirenen:
Die Kommunen und Landkreise müssen den Sirenenausbau und den damit verbundenen Bevölkerungsschutz/Katastrophenschutz nach eigenem Ermessen planen. Aufgrund der beschriebenen Besonderheiten kann jedoch nicht einfach auf die früheren Standorte zurückgegriffen werden, sondern es bedarf einer fachlich fundierten Beurteilung, wie viele Sirenen an welchen Standorten in Lindau erforderlich und zweckmäßig sein könnten.
Die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat sich zusammen mit Herrn Stadtbrandinspektor Witzigmann in Bezug auf die bestehende Alarm-/Notfallplanung ausgetauscht. Gemeinsam ist man der Meinung, dass es grundsätzlich Sinn macht und im Gefahrenfall eine Erleichterung darstellen kann, auf ein solches stationäres Sirenenwarnsystem zurückgreifen zu können. Warnfahrzeuge der Feuerwehr werden primär dann in den Einsatz kommen, wenn noch keine akute Gefahrensituation eingetreten ist.
Anfang des Jahres fand zudem ein Termin mit einer Fachfirma statt, die ein Grobkonzept erstellen wird, mithilfe dessen eine Festlegung der Sirenenstandorte, der konkreten Ausstattung und die Ausschreibung nach VOB erarbeitet werden soll. Zuvor wurde auf Basis einer eigenen flächenbezogenen Planung grob ermittelt, dass etwa 10 Sirenen (4 Dachsirenen und 6 Standsirenen mit Solar) benötigt würden, um gemäß der Absichtserklärung des Ministerrats des Freistaats Bayern alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb geschlossener Bebauung mit Sirenen annähernd zu erreichen.
Um keine Zeit zu verlieren, wurde auf Basis dieser eigenen Berechnung Ende des vergangenen Jahres vorsorglich bei der Regierung von Schwaben ein Förderantrag für 10 Sirenen gestellt, was von Seiten des Landratsamtes Lindau (B) unterstützt wurde. Für die ggf. entstehende finanzielle Eigenbeteiligung sind in Absprache mit der Kämmerei Finanzmittel in den Rücklagen reserviert.
Kosten/Finanzierung:
Es handelt sich um eine Festbetragsförderung (Dach- oder Gebäudesirene max. 10.850 € und eine Mastsirene max. 17.350 €).
Gemäß einer Grobkostenermittlung über zwei Fachfirmen sind bei einer Dachsirene mit Montage usw. durchschnittlich ca. 16.000 € brutto zu veranschlagen, bei einer Mastsirene mit Solar 25.000 € brutto. Hinzu kommen Kosten für die jeweiligen Sirenensteuergeräte (FRT), welche die Gemeinde zusätzlich beim Digitalfunkanbieter beschaffen muss.
Wenn die Stadt Lindau (B) tatsächlich die Förderung für 10 Sirenen erhalten würde, läge die Gesamtinvestition bei ca. 250.000 €, die Eigenbeteiligung nach Abzug der Förderung insgesamt bei ca. 100.000 €.
Zu berücksichtigen sind jedoch auch die Folgekosten, d.h. weitere Unterhaltskosten bzgl. Wartung und Instandhaltung (ca. 2.500 €/Jahr).
Abwicklung Beschaffung und Errichtung i.Zshg. mit dem Sonderförderprogramm:
Für die Beschaffung und Errichtung von 10 Sirenen ist eine Ausschreibung nach VOB erforderlich. Jedoch bedarf es keiner Baugenehmigung.
Der Vergabe muss ein Leistungsverzeichnis zugrunde liegen. Dieses Leistungsverzeichnis kann aber erst erstellt werden, wenn mithilfe der noch ausstehenden Grobplanung eines Fachbüros festgelegt wurde, wo die Sirenen ihren Standort erhalten und wie diese ausgestattet werden sollten. Ein grundsätzliches Problem stellt die Überlastung der Fachfirmen dar, die aufgrund des zeitlich begrenzten Förderprogramms nicht in der Lage sind, die zahlreichen Aufträge der Kommunen bzgl. Planung und Umsetzung zeitnah und förderprogrammbezogen zu bedienen.
Ob aufgrund des von der Stadt Lindau (B) gestellten Förderantrags eine Zuwendung bewilligt wird und in welchem Umfang, ist noch nicht entschieden. Ebenso ist nicht bekannt, nach welchen Kriterien die Vergabe der Fördergelder erfolgt. Sollte allerdings eine Förderzusage kommen, muss das Ordnungsamt sofort tätig werden. Die Laufzeit des Förderprogramms ist zu kurz um Zeit zu verlieren.
Da laut Regierung von Schwaben wesentlich mehr Anträge gestellt wurden als Geld zur Verfügung steht (1,5 Mio. Investitionssumme vs. 500.000 zur Verfügung stehende Fördermittel), können nicht alle Anträge befürwortet werden. Es könnte unter Umständen sein, dass jede Antragstellerin zunächst nur eine begrenzte Anzahl an Sirenen gefördert bekommt.
Die Kommunalverbände haben bereits mehr Geld für Sirenen gefordert, da es aus Sicht der Verbände viel zu wenig ist. Ob die Bundesregierung dieser Aufforderung folgt und weitere finanzielle Unterstützung gewährt, bleibt abzuwarten. Dem Bayerischen Staatsministerium des Innern war jedenfalls zu entnehmen, dass das Land kein eigenes Förderprogramm aufstellen wird, jedoch an den Bund appelliert, das Förderprogramm zum Sirenenausbau deutlich aufzustocken und über das Jahr 2022 hinaus fortzuführen.
Weiteres Vorgehen, Optionen, Grundsatzbeschluss:
Folgende Handlungs- und Beschlussoptionen sind denkbar:
Angesichts des ausgewogenen und vielseitigen Warnkonzepts (siehe Anlage), das derzeit bereits besteht, wäre es denkbar, nach dem gerade erfolgten Abbau aller alten Sirenen nunmehr keine neuen Sirenen zu errichten. Andererseits ergeben sich aus dem Klimawandel wie bereits beschrieben ggf. stärkere und häufiger auftretende Gefahrenlagen. Auch denkbar sind völlig unvorhersehbare Ereignisse, wie etwa akute Luftverschmutzungen infolge chemikalischer (LKW- oder Güterzugtransport) Unfälle, bei denen es zu Schadstoffentwicklungen kommt. Seitens des Bundes, der für Bevölkerungsschutz zuständig ist, und der Länder, denen der Katastrophenschutz obliegt, wird nunmehr wohl auch im Lichte des nicht gut verlaufenen Alarmtags im Jahr 2020 und der Hochwasserereignisse im Ahrtal und an der Erft im Sommer 2021 die Wiedereinführung von Sirenen als sinnvoll und erforderlich erachtet. Vor diesem Hintergrund wurde das derzeit vorliegende Förderprogramm für die Kommunen, die Gefahrenabwehrbehörden sind, auf den Weg gebracht.
Die Verwaltung empfiehlt daher, in Abhängigkeit von einer Förderzusage aus dem „Sonderförderprogramm Sirenen“ bis zu 10 Sirenen im Stadtgebiet an dafür geeigneten Standorten zu errichten. Sollte die Betriebsbereitschaft der geförderten Sirenen bis zum 31.12.2022 nicht gegeben und das Förderprogramm nicht verlängert worden sein oder keine Firma in der Lage sein, den Auftrag durchzuführen, wäre seitens der Hauptausschusses und des Stadtrats nochmals darüber zu beraten, ob die Beschaffung aus eigenen finanziellen Mitteln dennoch vorangetrieben oder vielmehr die Neuauflage eines Förderprogramms abgewartet werden soll.
Diskussionsverlauf
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert ist sich nicht sicher, ob die Einführung eines flächendeckenden Sirenennetzes bis Ende des Jahres umsetzbar ist. Jedoch sollte heute ein Beschluss darüber gefasst werden, ob ein Sirenenwarnsystem in Lindau gewollt ist.
Stadtrat Hübler befürwortet das dargestellte Vorgehen. Jedoch möchte er wissen, wie die 10 vorgeschlagenen Sirenen zustande kommen. Ebenso regt er an, eine Kampagne für die im Sachverhalt genannten Warnapps zu starten, da die Umsetzung des Sirenensystems noch dauert.
Laut Frau Bohnert ergaben sich die 10 Sirenen aus der groben Einschätzung eines Fachbüros. Ein Warnmittelmix ist durchaus sinnvoll. Ebenfalls betont sie, dass die Stadt Lindau bisher trotzdem nicht schlecht aufgestellt ist. Einige Feuerwehrfahrzeuge sind mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Bisher ist die Feuerwehr damit auch gut ausgekommen, jedoch wird die Warnung der Bevölkerung durch den Klimawandel zunehmend wichtiger.
Stadtrat Gebhard findet, den daraus entstehenden Flickenteppich ungut. Aus seiner Sicht sollte dies in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Er hinterfragt, ob 10 Sirenen für das gesamte Stadtgebiet ausreichend sind.
Die Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung erläutert, dass die Anzahl von 10 Sirenen bereits zweifach bestätigt wurde und ausreicht, um eine Warnung der Bevölkerung innerhalb des bebauten Zusammenhangs zu gewährleisten. Der Stadtbrandinspektor Herr Witzigmann stimmt dem zu.
Stadtrat Brombeiß stellt sich die Frage, wie z. B. in Oberreitnau die Warnung der Bewohner sichergestellt werden kann, wenn die Stadt keine Fördergelder erhält.
Herr Witzigmann antwortet, dass vor kurzem eine mobile Sirene beschafft wurde. Jedoch ist diese nicht für ad hoc bzw. akute Gefahrenlagen geeignet. Mobile Sirenen haben den Schwachpunkt, dass diese Fahrzeuge beanspruchen, welche eigentlich für den Einsatz anderweitig gebraucht werden.
Da aus der Beschlussvorlage bereits hervorgeht, dass die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung einer Förderung sehr gering ist, unterbreitet Stadtrat Fehrer den Vorschlag, bis zu einem nächsten Förderprogramm abzuwarten.
Die Oberbürgermeisterin hält jedoch für wichtig, trotzdem das Interesse der Stadt Lindau an einer Förderung zu bekunden. Daraufhin fügt Frau Bohnert hinzu, dass die Anschaffung von Sirenen nur erfolgt, wenn eine Förderung bewilligt wird, ansonsten bleibt die Stadt auf den Kosten alleine sitzen. So wird es seitens der Verwaltung auch empfohlen.
Stadtrat Hübler kommt das digitale Thema zu kurz. Seiner Meinung nach sollten die genannten Warnapps nicht außer Acht gelassen werden. Dem fügen Frau Bohnert und Stadtrat Brombeiß hinzu, dass bei der alleinige Nutzung von Warnapps die Warnung der Bevölkerung nicht rund um die Uhr und gegenüber allen Bevölkerungsgruppen, vor allem gerade bei älteren Menschen, sichergestellt werden kann. Nicht jeder schaut ständig auf sein Handy. Besonders in der Nacht sind viele Handys auf stumm oder sogar ausgeschaltet. Jedoch schließt das eine das andere nicht aus.
Die Oberbürgermeisterin hält die Warnapps als ergänzende Anwendung für hilfreich. Wenn die Sirene ertönt, kann man sich über das Handy näher informieren.
Frau Maucher ergänzt, dass es besonders in Katastrophenfällen auch zu Stromausfällen oder sogar Mobilfunkausfällen kommen kann, wodurch die Warnapps allein nicht ausreichen.
Herr Witzigmann erklärt, dass durch stationäre Sirenen sowohl die Warnung durch Alarm erfolgen kann, als auch Durchsagen möglich sind und zudem die Feuerwehralarmierung, wobei es auch mal zu Ausfällen kommen kann, durchgeführt werden kann.
Beschluss
Der Hauptausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen, in Abhängigkeit von einer Förderzusage aus dem „Sonderförderprogramm Sirenen“ bis zu 10 Sirenen im Stadtgebiet an dafür geeigneten Standorten zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Interfraktioneller Antrag von ÖDP und CSU-Fraktion bzgl. Bußgelder für das Wegwerfen von Zigarettenkippen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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15.03.2022
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beschließend
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Sachverhalt
Am 24. Februar 2022 wurde der beigefügte interfraktionelle Antrag von ÖDP und der CSU-Fraktion eingereicht mit der Bitte, diesen nach entsprechender Vorbereitung in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.03.2022 zu behandeln.
Fachliche Bewertung
Rechtliche Grundlagen für die Ahnung des Wegwerfens von Zigarettenkippen:
Nach § 7 Abs. 1 der Städtischen Grünanlagensatzung i.V.m. Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann mit Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden, wer vorsätzlich Grünanlagen, Spielanlagen und ihre Einrichtungen durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Zigarettenkippen verunreinigt.
Zuständige Verfolgungsbehörde ist die Stadtverwaltung Lindau (B).
Laut § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Gemäß § 69 KrWG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert.
Zuständige Verfolgungsbehörde ist das Landratsamt Lindau (B).
Vollzug in der Praxis:
Sofern der Zentralen Bußgeldstelle bei der Stadt Lindau (B) Fälle von Zuwiderhandlungen gegen diesbezügliche Vorschriften der Grünanlagensatzung angezeigt werden, wird im öffentlichen Interesse zur Unterstützung des Gesetzesvollzugs ein Bußgeldverfahren durchgeführt (Entscheidung nach dem Opportunitätsprinzip).
Die Höhe des Bußgeldes ist nicht festgelegt, sondern orientiert sich nach der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit bzw. am Tathergang.
Bei Verstößen gegen die Grünanlagensatzung wird die Zentrale Bußgeldstelle in Abstimmung mit dem Landratsamt den Bußgeldrahmen so weit wie rechtlich vertretbar ausschöpfen, wodurch auch eine präventive Wirkung in der Bevölkerung im Sinne der Vermeidung von Zuwiderhandlungen bzw. eine Verbesserung der Situation zu erwarten ist.
Zur Durchsetzung und für die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist es jedoch zwingend erforderlich, dass der Zentralen Bußgeldstelle die vollständigen Personalien des Betroffenen vorliegen, ebenso Tattag und Tatzeit, Tatörtlichkeit, der konkrete Vorwurf und Beweismittel (z.B. mind. 2 Zeugen). Die betroffene Person muss also ganz konkret genau in dem Moment beobachtet werden, in dem sie die Zigarette unsachgemäß auf dem Straßengrund entsorgt.
Die Schwierigkeit der Bußgeldahndung liegt hier ganz offenkundig in der Beweisführung, die eine Anwesenheit von Zeugen im richtigen Moment erfordert.
Voraussetzung für ein noch konsequenteres Vorgehen:
Wollte man im Stadtgebiet noch konsequenter gegen die illegale Entsorgung von Zigarettenkippen vorgehen, wäre der Einsatz von Überwachungspersonal in Erwägung zu ziehen, da sich die Erfolgsquote am zur Verfügung stehenden Personal bemessen wird, welches Verunreinigungen unterbindet bzw. die „Täter“ auf frischer Tat ertappt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten im gewünschten Umfang bei der Stadt Lindau (B) bzw. beim Landratsamt Lindau (B) zur Anzeige bringt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass städtisches Aufsichtspersonal im Gegensatz zur Polizei auf die freiwillige Angabe von Personalien angewiesen ist.
Maßnahmen zur Unterstützung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Zigarettenkippen:
Zur unkomplizierten und sauberen Entsorgung von Zigarettenkippen wurden die Müllbehälter auf der Lindauer Insel in den letzten Jahren teilweise mit entsprechenden Aschenbechern nachgerüstet.
Im Rahmen des Projekts zur Vereinheitlichung der Stadtmöblierung werden im ersten Halbjahr 2022 die Abfalleimer auf der Insel gegen neue anthrazitfarbene Standardbehälter inkl. Aschenbecher durch die GTL ausgetauscht. Neben der Aufwertung des Stadtbildes erhoffen sich die GTL von dem verbesserten Angebot auch eine bessere Nutzung durch die Raucher und damit eine weitere Reduzierung der „wild“ weggeworfenen Zigarettenstummel. Damit unterstützen die GTL den erkennbaren positiven Trend, dass mit dem Rückgang der Zahl der Raucher auch die Zahl der Zigarettenstummel auf den öffentlichen Flächen zurück- geht.
In Bezug auf Zigarettenstummel auf Spielplätzen sind diese als gesundheitlich gefährlich einzustufen. Die GTL führen regelmäßige Sandreinigungen durch, bei welchen Fremdkörper wie Blätter, Äste, Münzen, Tierkot und auch Zigaretten u. a. über eine Sandreinigungsmaschine rausgefiltert werden. An den Spielplätzen befinden sich Hinweisschilder mit Piktogrammen, die das Rauchverbot verdeutlichen.
Zur Bewusstseinsschärfung wird in der kommenden Bürgerzeitung ein Artikel erscheinen, der die Gefahren für Mensch und Umwelt aufgreift, an die Mitverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert und die Aufforderung beinhaltet, Zigarettenkippen ordnungsgemäß zu entsorgen. Zusätzlich sind weitere Informationen in den sozialen Netzwerken vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Norff spricht ihren Dank für die gute Aufbereitung in der Sitzungsvorlage an Frau Bohnert und die Verwaltung aus. Sie hat bereits in der Presse gesehen, dass die GTL demnächst die neuen Mülleimer mit Behälter für Zigaretten im Stadtgebiet anbringt. Sie würde sich wünschen, dass durch eine farbige Markierung an den Mülleimern auf den Aschenbecher aufmerksam gemacht wird. Zudem erkundigt sie sich, ob auf den Hinweisschildern zur Grünanalagensatzung bereits ein Verbot zur unsachgemäßen Entsorgung von Zigarettenstummeln abgedruckt ist. Des Weiteren schlägt sie vor eine Bewusstseinskampagne zur sachgemäßen Entsorgung von Zigarettenstummeln zu starten.
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert erachtet eine Bewusstseinskampagne für einen guten und sinnvollen Vorschlag. Man könnte hierzu regelmäßig in der BZ werben. Bezüglich der Anbringung von Markierungen auf den Mülleimern setzt sich Frau Bohnert mit der GTL in Verbindung.
Die Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Frau Maucher ergänzt, dass die GTL bereits an der Beschilderung anlässlich der Grünanlagensatzung dran ist. Laut ihr ist solch ein Hinweis standardmäßig enthalten.
Laut Stadtrat M. Kaiser gestaltet sich das Verhängen von Bußgeldern für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln als sehr schwierig, da eine Ahndung nur möglich ist, wenn der „Täter“ in flagranti erwischt wird. Er berichtet, dass die Polizei durchaus darauf aufmerksam macht und auch ahndet, wenn sie eine derartige Situation beachtet.
Er spricht sich dafür aus, mehr rauchfreie Zonen im Stadtgebiet auszuweisen. Vorangehen sollte man damit am ZUP. Dafür müssen die Busfahrer aber dann mit gutem Beispiel vorangehen.
Stadtrat Dr. Adams möchte vor allem als Kinderarzt auf die Gefahr von Nikotin für Kinder hinweisen, welches sogar tödlich sein kann. Das Problem besteht darin, dass die Satzungen zwar bestehen aber nicht eingehalten werden. Hierfür wäre es sinnvoll einen Ordnungsdienst einzuführen. Er hat mit der Stadt Mannheim telefoniert, welche über einen großen Ordnungsdienst verfügt der auch befugt ist Personalien und Bußgelder zu erheben. Er möchte keinen Prüfantrag stellen, jedoch bittet er darum zu überprüfen, ob der Einsatz eines Ordnungsdienstes in Lindau möglich ist.
Stadtrat Hübler schließt sich dem Vorschlag seines Vorredners an und hält es für sinnvoll einen externen Ordnungsdienst auf Probe zu installieren. Des Weiteren bittet er darum, die Mitarbeiter der GTL darüber zu informieren, dass auch im Winter die Zigarettenstummel in Blumenkästen entfernt werden sollen.
Die Oberbürgermeisterin merkt an, dass das Thema Ordnungsdienst seit ihrer Amtszeit bereits mehrfach diskutiert wurde. In Baden Württemberg sind die Städte Polizeibehörden, wodurch die Installierung eines städtischen Ordnungsdienstes einfacher und leichter umsetzbar ist. Frau Bohnert merkt an, dass im Toskanapark bereits ein externer Ordnungsdienst eingesetzt wurde. Es kann durchaus in Erwägung gezogen werden, einen solchen externen Ordnungsdienst zur Probe an Brennpunkten zu installieren.
Die Oberbürgermeisterin schlägt vor in der BZ ein Interview mit Herrn Dr. Adams zum Thema Gefahr von Nikotin für Kinder abzudrucken. Stadtrat Dr. Adams hält dies für eine gute Idee.
Beschluss
Der Hauptausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Aufhebung der Parkplätze in der Bregenzer Str. stadteinwärts ab Bahnunterführung Bregenzer Str.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Seitens des Feuerwehrkommandanten wurde im vergangenen Jahr wiederholt auf die schlechte Rettungswegsituation hinsichtlich der Erreichbarkeit der Lindauer Insel hingewiesen (vgl. z.B. auch Bericht der LZ vom 16.11.2021). Bei verkehrlicher Überlastung der Inselzufahrt über die neue Inselstraße bliebe als zweiter Rettungsweg lediglich die Achse der Ladestraße. Hier komme es insbesondere ab der neuen Bahnunterführung Bregenzer Straße aufgrund der im dortigen Bereich bis zum Europaplatz markierten Stellplätze / der teilweise sehr engen Fahrgasse regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Hier sei einerseits - insbesondere im Sommer - eine Vielzahl von Radfahrern auf dem Bodenseeradweg unterwegs und andererseits würde dort ein erheblicher Parksuchverkehr mit Ein-/Ausparken sowie Wenden stattfinden. Dies führt zu erheblichen Behinderungen und Verzögerungen.
Fachliche Bewertung
Die Parkplätze in der Bregenzer Straße im Bereich der Stadtverwaltung (max. 2 Std. / 1,40 Euro / Std.) wurden stadtauswärts im Herbst 2018 / stadteinwärts im Frühjahr 2020 im Vorgriff auf den Wegfall der Parkplätze auf der Westlichen Insel wegen der Gartenschau markiert. Seitdem sind verkehrlich folgende Verbesserungen erreicht worden:
- Beendigung der Gartenschau / keine vergleichbare Großveranstaltung in 2022
Erleichterungen für das Bewohnerparken im Inselkern (z.B. Bewohnerparkzone ab Linggstraße tagsüber),
anstehende Ausweisung einer Quartiersgarage für Bewohner und Beschäftigte (mit ca. 245 Parkplätzen) sowie
weiteren 30 öffentlichen Parkplätzen auf der Westlichen Insel
derzeit ausreichend vorhandene Auffang- und Ersatzparkplätze mit Shuttleanbindung auf dem Festland („Über“Kompensation des Wegfalls P2 / Vierlinden-Quartier mit 280 Stellplätzen voraussichtlich im Herbst durch den neuen Parkplatz Bauhof mit ca. 400 Stellplätzen; kürzere Wegebeziehung zur Insel durch die fertiggestellte Bahnunterführung Bregenzer Straße),
Zugleich wurde zwischenzeitlich der Ausbau des betreffenden Abschnitts der Bregenzer Straße als Fahrradstraße beschlossen, der voraussichtlich im Herbst 2023 zur Umsetzung kommt und dann ohnehin den Wegfall der Parkplätze ab Bahnunterführung stadteinwärts zur Folge hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint es unter Abwägung der betroffenen Interessen (Schutzgüter „Parkplätze“ vs. „öffentliche Sicherheit“) fachlich vertretbar und aus Sicherheitsgründen angezeigt, zur Sicherstellung einer störungsfreien Feuerwehrzufahrt auf die Insel bereits zum Saisonbeginn 2022 (also ein Jahr früher als ohnehin geplant) die 15 Stellplätze stadteinwärts zu bereinigen (Kosten ca. 400 Euro). Im Bereich der Bregenzer Straße verblieben dann weiterhin noch 23 Parkplätze in Fahrtrichtung Ladestraße.
Die Ladestraße ist in dem Bereich der engen Fahrbahnen bis zur neuen Bahnunterführung Bregenzer Straße bereits als Feuerwehranfahrtszone ausgeschildert. Diese würde ergänzend bis zum Europaplatz verlängert werden (Kosten ca. 400 Euro; würden auch 2023 anfallen).
Andernfalls müsste heuer sogar nochmals die im Jahr 2020 im Vorgriff auf die geplante Fahrradstraße stadteinwärts bewusst nur in Farbe vorgenommene Abmarkierung der Straße zu den Parkplätzen erneuert werden, da diese zwischenzeitlich zum Teil erheblich abgefahren wurde (Kosten ca. 1.200 Euro).
Ergänzend muss darauf hingewiesen werden, dass
- durch den vorgezogenen Wegfall der 15 Parkplätze einmalig ein Einnahmeverlust in Höhe von ca. 13.800 Euro / Jahr zu erwarten ist (Mittelwert 2020/2021).
- die IHK sich im Sinne der Kurzzeitbesucher Lindaus gegen die vorzeitige Auflösung der Parkplätze ausspricht.
- ab April 2022 am P3 (Eulergelände) 60 Pkw-Stellplätze wie im Nov. 2021 beschlossen wieder als Bus-Parkplätze ausgewiesen werden.
Die Beseitigung der 15 Parkplätze stadteinwärts wird aus den vorgenannten verkehrssicherheitsrechtlichen Aspekten auch von der Polizei und dem städtischen Mobilitätsbeauftragten ausdrücklich befürwortet.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Jöckel schlägt vor, die Parkplätze beizubehalten und die Parkdauer auf max. eine halbe Stunde zu begrenzen.
Die Oberbürgermeisterin entgegnet, dass dies nichts an der Situation ändern würde, sondern sogar eher zu einer Verschlechterung durch zunehmenden Suchverkehr führen würde.
Stadtrat Gebhard und Freiberg merken an, dass bereits im Werkausschuss der GTL diskutiert wurde, die Parkplätze erst nach Errichtung eines Parkhauses auf dem Karl-Bever-Platz zu streichen.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer möchte an alle appellieren für den genannten Beschlussvorschlag zu stimmen, da es hier um die Sicherheit, vor allem für Fahrradfahrer aufgrund des hohen Durchgangsverkehres, geht.
Die Oberbürgermeisterin erklärt, dass es sich hierbei nicht um einen Vorschlag der Verwaltung anlässlich der Verkehrs- bzw. Mobilitätsplanung handelt, sondern seitens der Feuerwehr zur Sicherstellung einer störungsfreien Feuerwehrzufahrt auf die Insel angeregt wurde. Sie bittet darum, dies nicht unsachgemäß zu vermischen.
Stadtrat M. Kaiser fügt dem hinzu, dass die Parkplätze ohnehin nur temporär für die Zeit der Gartenschau angedacht waren. Er hebt ebenfalls den Sicherheitsaspekt hervor.
Stadträtin Norff berichtet von zwei gefährlichen Situationen, welche sich dort letztes Jahr zusammen mit ihrer Tochter ereignet haben. Parkplatzsuchende Autofahrer geben hier aufgrund des Parkplatzneides keine Rücksicht auf die Fahrradfahrer.
Stadtrat Krühn ist der Meinung, dass sich durch den Wegfall der 15 Parkplätze nichts an der Situation ändern wird, da der Suchverkehr weiterhin bestehen bleiben wird. Er merkt ebenfalls an, dass dieses Thema bereits im Werkausschuss der GTL diskutiert wurde. Stadtrat Hübler schließt sich dem an.
Stadtbrandinspektor Witzigmann stellt klar, dass es hierbei nicht um die Parkplätze geht, sondern die Feuerwehr eine gesicherte Zufahrt zur Insel benötigt. Die Fahrradunterführung am Landratsamt ist für eine Durchfahrt zu eng. Somit besteht aktuell nur eine gesicherte Zufahrt über die Unterführung Langenweg. Es gab schon Fälle, bei denen die Feuerwehr warten musste bist der Verkehr abgelaufen ist, um auf die Insel zu gelangen.
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert betont, dass die Sicherheitsaspekte im Vordergrund stehen. Daher sollten Verbesserungen erzielt werden. Es wurde bereits versucht alle Belange zu berücksichtigen und es handelt sich bis zur Fertigstellung der Parkplätze an Ostern lediglich um 15 fehlende Parkplätze. Sie appelliert daher für eine positive Beschlussfassung.
Die Oberbürgermeisterin ergänzt, dass es sich bei dem Suchverkehr nicht nur um das Ein- und Ausfahren handelt, sondern auch Ein- und Ausparkmanöver stattfinden, welche das Durchfahren der Einsatzwägen im Ernstfall deutlich behindern. Sie weist nochmals daraufhin, dass es sich hierbei nicht um einen planerischen sondern um einen Aspekt der Sicherheit dreht.
Stadträtin Lorenz- Meyer möchte, dass ihre Abstimmung namentlich erfasst wird.
Stadtrat Freiberg schlägt als Kompromiss vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, die Parkplätze in der Bregenzer Straße erst nach Fertigstellung der bereits beschlossenen Parkplätze (voraussichtlich Ostern) auf der Westlichen Insel aufzuheben.
Beschluss 1
Der Hauptausschuss beschließt die Aufhebung der 15 Parkplätze in der Bregenzer Straße stadteinwärts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadträtin Norff und Stadtrat M. Kaiser haben mit Ja gestimmt.
Beschluss 2
Der Hauptausschuss beschließt die Aufhebung der 15 Parkplätze in der Bregenzer Straße stadteinwärts mit der Fertigstellung der bereits beschlossenen Parkplätze auf der Westlichen Insel.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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15.03.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert stellt den neuen Flyer zum „Lindau Pass“ als Ergebnis der Arbeitsgruppe vor. Bisher gab es nur ein Merkblatt. Die Arbeitsgruppe ist bemüht, auch Lindauer Unternehmen dazu zu bewegen, Lindau Pass Inhabern Rabatte zu gewähren. Bisher ist die Rückmeldung allerdings sehr gering. Als weiteres Ergebnis der Arbeitsgruppe gibt sie bekannt, dass der Zuschuss zum Stadtbus derzeit 15 € beträgt. Vorher betrug dieser fünf Euro pro Monat.
Stadträtin Norff erkundigt sich, wann der Calisthenicspark auf der Hinteren Insel wieder eröffnet wird. Die Oberbürgermeisterin antwortet, dass die GTL hierfür zuständig ist. Frau Norff wendet sich an die GTL.
Stadtrat Dr. Adams macht darauf aufmerksam, dass einige Uhren im Stadtgebiet nicht richtig funktionieren. Die Uhr am Lindaupark steht komplett. Die am Aeschacher Markt und am Camelbuckel zeigen die falsche Uhrzeit an.
Frau Bohnert erklärt, dass aktuell nicht bekannt ist, durch wen diese Uhren betreut werden bzw. wem diese gehören. Herr Pellot aus der Liegenschaftsabteilung wurde bereits beauftragt, dies in Erfahrung zu bringen.
Stadtrat Jöckel möchte wissen, wieso gerade an Engstellen die eingezeichneten Radwege aufgehoben werden. Die Oberbürgermeisterin erklärt, dass die Ursache dafür die gegebene Rechtslage ist. An Engstellen wechseln die Radfahrer auf die Fahrbahn, daher ist die Führung richtig. Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr Stiefenhofer ergänzt, dass dies dem regelkonformen Ausbau in Absprache mit dem staatlichen Bauamt entspricht.
Stadtrat Krühn führt aus, dass aufgrund der Abmontage des Parkscheinautomats am Alten Rathaus bei vielen Parkplatzsuchenden der Eindruck entsteht, dass das Parken in diesem Bereich kostenfrei ist. Er hat bereits beobachtet, dass dort mit Parkscheibe geparkt wird, obwohl es sich rein um Anwohnerparkplätze handelt. Er möchte wissen, ob man am ehemaligen Standort des Parkscheinautomats einen Hinweis auf das Anwohnerparken anbringen kann. Herr Stiefenhofer antwortet, dass bereits Verkehrszeichen mit dem Hinweis auf die Anwohnerparkzonen angebracht sind. Alle Straßenteilnehmer haben sich an den Verkehrszeichen zu orientieren und zu halten. Bei Falschparkern werden durch die KVÜ Strafzettel ausgestellt.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer erkundigt sich nach dem Boulderblock auf der Hinteren Insel. Dieser sei ebenfalls gesperrt. Sie möchte wissen, wer seitens der Stadt zuständig ist. Die Verwaltung nimmt dies zur Beantwortung mit.
Datenstand vom 11.05.2022 07:49 Uhr