Datum: 05.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Hauptausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Benutzungsordnungen für städt. Sporteinrichtungen
4 Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Lindau (B)
5 Jahresbericht Offene Jugendarbeit
6 Abbau Schilderwald - Anpassung der wegweisenden Beschilderung
7 Grünpfeile für Radfahrer an Lichtsignalanlagen; Antrag der Freien Bürger vom 28.03.2022
8 Evaluierungsbericht Poller Maximilianstraße und Cramergasse sowie weiteres Vorgehen am Seehafen; Antrag der IHK Schwaben auf Vorrats-PINs für Gewerbetreibende
9 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 2. öffentliche Sitzung des Hauptausschuss und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 

Gegen die Tagesordnung gibt es keine Einwände. Sie ist somit genehmigt.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es werden keine Bekanntgaben vorgebracht.

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3. Benutzungsordnungen für städt. Sporteinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) betreibt im Stadtgebiet 5 Sporthallen (Jahnturnhalle, Barfüßerhalle, Dreifachsporthalle Aeschach, Sporthalle Hoyren, Turnhalle Reutin) und 2 Mehrzweckhallen (Freizeitzentrum Oberreitnau, Turnhalle Zech). Dazu kommen noch das städtische Stadion und die Freisportanlagen in den Stadtteilen Oberreitnau und Zech.

Die Hallen und die Sportplätze dienen insbesondere dem Schulsportunterricht und stehen somit in erster Linie den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Lindau (B) zur Verfügung. Sonstigen Verbänden, Vereinen, Personen oder Personengruppen können die Hallen zur Verfügung gestellt werden, wenn deren Mitbenutzung mit den schulischen bzw. kommunalen Interessen vereinbar ist.

Fachliche Bewertung

  1. Für die Nutzung der städtischen Sport- und Mehrzweckhallen bedarf es einer Hallenbenutzungsordnung, die der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit dieser Hallen dient. Sie soll ferner das Ziel haben, einen reibungslosen Ablauf des Sportbetriebes zu gewährleisten.
Die Abt. Kinder, Jugend, Sport hat in Abstimmung mit dem Rechtsamt und der Abteilung Liegenschaften eine entsprechende Hallenbenutzungsordnung neu erstellt. Den Abteilungen Hochbau und Haustechnik wurde ebenfalls die Möglichkeit gegeben, Einwände und Änderungen hinzuzufügen. In vielen Punkten stimmt der entstandene Entwurf mit der Nutzungsordnung des Landkreises Lindau für die Landkreishallen überein.

  1. Für die Nutzung des städtischen Stadions und der Sportplätze in Oberreitnau und Zech bedarf es ebenfalls jeweils einer neuer Benutzungsordnung, die der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit dieser Plätze dient. Sie sollen auch hier das Ziel haben, einen reibungslosen Ablauf des Sportbetriebes zu gewährleisten Die Abt. Kinder, Jugend, Sport hat in Abstimmung mit dem Rechtsamt und des Platzwartes der GTL entsprechende Benutzungsordnungen erstellt.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Sommerweiß möchte zum einen wissen, ob die Hallen bis 22.00 Uhr geöffnet sind und zum anderen ob die Hallen in den Ferien geöffnet sind.

Frau Geiser, Abteilung Kinder / Jugend / Sport, bestätigte, dass die Hallen von Montag bis Freitag für den Übungsbetrieb bis 22.00 Uhr geöffnet haben. Zu der Ferienöffnung teilt sie mit, dass vor vier bis fünf Jahren beschlossen wurde, dass die Hallen in den Ferien geschlossen haben. Ausnahmen bilden die Faschingsferien, die 2. Osterferienwoche und die Herbstferien, zu welchen die Hallen genutzt werden können, sofern dies spätestens eine Woche vorher bei der Stadtverwaltung angemeldet wird.

Stadtrat Dr. Adams findet die Änderung der Benutzungsordnung bezüglich dem „Gendern“ grammatikalisch sehr schlecht und es ist zum Teil nicht eindeutig, dass beide Geschlechter betroffen sind.

Die Abteilungsleiterin Kinder / Jugend / Sport, Frau Zanker, erklärte hierauf, dass die Nutzungsänderung mit der Rechtsabteilung besprochen worden sei.

Es liegt ein Stadtratsbeschluss vor, dass die Stadtverwaltung Lindau die „Gendersprache“ nicht anwendet, teilt Bürgermeisterin Dorfmüller mit.

Frau Zanker wird die Benutzungsordnung bezüglich der „Gendersprache“ ändern.

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt folgende in der Anlage beigefügten Entwürfe:
  • Entwurf der Benutzungsordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen der Stadt Lindau(B)
  • Entwurf der Benutzungsordnung  für  das Sportstadion der Stadt Lindau (B)
  • Entwurf der Benutzungsordnung  für  die Sportanlagen der Stadt Lindau (B) in den Stadtteilen Zech und Oberreitnau.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Benutzungsordnung für das Sportstadion der Stadt Lindau-neu.pdf
Download Benutzungsordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen der Stadt Lindau-neu.pdf
Download Benutzungsordnung für die Sportanlagen der Stadt Lindau in den Stadtteilen Zech und Oberreitnau-neu.pdf

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4. Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Lindau (B)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) betreibt im Stadtgebiet 5 Sporthallen (Jahnturnhalle, Barfüßerhalle, Dreifachsporthalle Aeschach, Sporthalle Hoyren, Turnhalle Reutin) und 2 Mehrzweckhallen (Freizeitzentrum Oberreitnau, Turnhalle Zech). Dazu kommen noch das städtische Stadion und die Freisportanlagen in den Stadtteilen Oberreitnau und Zech.

Die Hallen und die Sportplätze dienen insbesondere dem Schulsportunterricht und stehen somit in erster Linie den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Lindau (B) zur Verfügung. Sonstigen Verbänden, Vereinen, Personen oder Personengruppen können die Hallen zur Verfügung gestellt werden, wenn deren Mitbenutzung mit den schulischen bzw. kommunalen Interessen vereinbar ist.

Im Finanzausschuss am 15.02.2022 wurde beschlossen, dass die Stadt Lindau (B) den Lindauer Vereinen, welche die Voraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Lindau  (B) erfüllen, unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die bisherige Entgelthöhe wurde im Hauptausschuss im Jahr 2001 festgelegt. 

Fachliche Bewertung

Um die Kostenklarheit und -sicherheit darzustellen, schlägt die Abt. 104 vor, die Entgelte in einer städt. Entgeltordnung festzulegen. Neben der bisherigen Entgelte, die übernommen werden, fallen neu die Entgelte für das Kunstrasenfeld an. Diese wurden in Abstimmung mit der Stadtkämmerei festgelegt.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
--
--
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Sommerweiß wollte wissen, ob die Sportförderung in den Ferien nicht für die Vereine in den Hallen gilt.

Frau Geiser, Abteilung Kinder / Jugend / Sport, erklärte daraufhin, dass die Halle in den Ferien sehr wenig genutzt wird. Es gibt keine Förderung und es sei auch kein Bedarf da.

Frau Zanker, Abteilungsleiter Kinder / Jugend / Sport, ergänzte hierzu noch, dass die Übungsleiter auch froh sind, wenn in den Ferien die Trainingseinheiten nicht stattfinden, da oft die Kinder in den Ferien nicht da sind und sodann nur sehr kleine Gruppen zum Training da sind.

Stadtrat Hübler teilte mit, dass er bei dem Vergleich mit den Entgeltordnungen anderer Städte festgestellt habe, dass diese bei einer Doppel-Turnhalle den Preis zum Teil verdoppeln und möchte nun wissen, warum dies bei der Stadt Lindau nicht der Fall ist.

Die Mitarbeiterin der Abteilung Kinder / Jugend / Sport, Frau Geiser, teilt mit, dass die Preise dann zu hoch werden würden.

Stadtrat Hübler beantragt, dass die Preise auf 14,00 Euro für die Einfach-Turnhalle, 28,00 Euro bei einer Doppel-Turnhalle und 42,00 Euro bei Dreifachturnhalle angepasst werden sollen. 

Stadtrat Kaiser meint darauf, dass die in den Finanzausschuss gehöre, woraufhin Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erwidert, dass Vorlage im Hauptausschuss vorliege.

Frau Geiser teilt mit, dass dies auch nicht in allen Kommunen so sei.

Stadträtin Rundel meint, dass die Vorlage gut ausgearbeitet worden sei und die Verwaltung Erkundigungen bei anderen Kommen eingeholt hat und nun abgestimmt werden solle.

Stadtrat Kaiser erklärte, dass früher die Hallen anders genutzt wurden, als noch Trainingslager und ähnliches stattgefunden habe. Dies ist mittlerweile nicht mehr der Fall. Es kommt in der Regel nur noch Bodolz als auswärtiger Verein in die Halle.

Stadtrat Hübler beantragt, dass die Entgelte in § 4 Abs. 3 der Entgeltordnung für

Einfach-Turnhalle         14,00 Euro
Doppel-Turnhalle        statt 19,00 Euro 28,00 Euro
Dreifach-Turnhalle        statt 24,00 Euro 42,00 Euro

erhöht werden. 

Beschluss 1

Der Hauptausschuss lehnt den Antrag von Stadtrat Hübler, die Entgelte in § 4 Abs. 3 der Entgeltordnung für

Einfach-Turnhalle         14,00 Euro
Doppel-Turnhalle        statt 19,00 Euro 28,00 Euro
Dreifach-Turnhalle        statt 24,00 Euro 42,00 Euro

zu erhöhen, ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Hauptausschuss beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Lindau (B).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Lindau.pdf

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5. Jahresbericht Offene Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2020 ist die offene Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII wieder zurück in direkt städtischer Verantwortung. Das Team der offenen Jugendarbeit (Frau Berschl, Frau Krüger und Herr Taylor) hat im Oktober 2020 seine Arbeit aufgenommen. 

Offener Betrieb Jugendtreffs

Vier Mal in der Woche, haben die Einrichtungen für die Lindauer Jugendlichen geöffnet. Zu Beginn gab es noch eine 14tägige Öffnung am Montag. Diese wurde aufgrund der notwenigen Büro- und Abstimmungszeiten abgeschafft. Die aktuellen Öffnungszeiten schauen wie folgt aus:

  • Dienstag/ Donnerstag: Jugendtreff Fresh, von je 16-20 Uhr
  • Mittwoch/ Freitag: Jugendzentrum Xtra, von je 16-20 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten können die Jugendlichen ihre Freizeit in den Treffs frei gestalten. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Spiele auszuleihen, sportlich aktiv zu werden, etwas zu Essen und zu Trinken oder die Räume auch einfach nur zum Chillen zu nutzen. Zusätzlich gibt es während des Offenen Betriebs immer wieder kleinere Turniere und Aktionen, auf welche unter dem Punkt „Angebote, Projekte, Veranstaltungen“ näher eingegangen wird. Seit kurzem ist das Jugendzentrum Xtra zudem über den „Freifunk“ mit WLAN ausgestattet, worüber sich die Jugendlichen sehr gefreut haben. Dieser Freifunk ist derzeit nur für die Zeit der Biennale geplant, die Jugendlichen erhoffen sich allerdings ein dauerhaftes WLAN im Jugendzentrum Xtra.
Die Besucherzahlen haben im vergangenen Jahr zwischen 60 und drei Besucher:innen pro Öffnung geschwankt, wobei die geringen Zahlen hauptsächlich in den Zeiten der 2G/3G-Regelungen vorkamen. Hier wurde deshalb auf eine „hybride“ Jugendarbeit umgestellt. Zwei Mal die Woche gab es eine Öffnung des Jugendzentrums Xtra und zwei Mal gab es digitale Angebote. Die digitalen Angebote wurden allerdings nur mäßig angenommen und vor allem von dem Stammpublikum.
Das Jugendzentrum Xtra hat im Schnitt 25 Besucher:innen pro Öffnung, wobei der Freitag etwas stärker ausgelastet ist. Der Jugendtreff Fresh, welcher auch um einiges kleiner ist, hat im Schnitt 7 Besucher:innen pro Öffnung. Insgesamt gab es zwischen Juli 2021 und Ende Mai 2022 einen Durchlauf von 2680 Jugendlichen. Davon waren ca. ein Fünftel aller Besucher:innen weiblich, der Rest männlich. Als divers hat sich bei den Besucher:innen niemand gesehen. 

Jugendwerft/ Jugendbudget

Die geplante Jugendwerft im November 2021 musste leider kurzfristig, auf Grund der hohen Corona-Fallzahlen, abgesagt werden. Eine digitale Version der Jugendwerft gab es nicht. 
Das Jugendbudget 2021 dagegen wurde digital vergeben. Dabei haben drei Projektteams ihre Ideen und Aktionen vor einem kleinen Fachgremium vorgestellt. Das Gremium bildeten Vertreter:innen aus dem Fachkreis Jugendarbeit. Alle drei Projekte konnten dabei überzeugen und haben eine Förderbestätigung erhalten. Sie haben nun bis zum November 2022 Zeit ihr Projekt umzusetzen. Die Jugendgruppe von LUV organisiert U16-Partys, die Musiker aus dem Xtra haben sich neues Equipment für ihre Bühne gewünscht, damit sie dort wieder auftreten können und zwei junge Lindauer:innen bauen in Eigenregie ein Tonstudio ins Jugendzentrum.

Die Jugendwerft 2022 hat am 11. Mai stattgefunden. Trotz der vielen Werbung in den Schulen, über verschiedene SocialMedia-Kanäle sowie Plakaten und Flyern in Geschäften, dem Stadtbus usw., war diese leider nicht sehr gut besucht. Gerade einmal 20 Jugendliche haben sich an diesem sehr sonnigen und erstmals warmen Abend im Club Vaudeville eingebracht. Dabei wurde ein kommunalpolitisches Thema – die Gestaltung der Hinteren Insel – in die Jugendwerft eingebettet und auch sonst das Rahmenprogramm jugendgerecht gestaltet. Auf Grund der geringen Teilnehmendenzahl wurde kurzfristig der OpenSpace-Teil gekürzt und die Jugendlichen haben sich an der Station zur Gestaltung der Hinteren Insel mit den Mitarbeitern des Stadtbauamtes austauschen und einbringen können.
 
Außerdem wurde das Jugendbudget an diesem Abend vergeben. Für das Jugendbudget 2022 haben sich vier Projektgruppen um Gelder bemüht, die Gesamtsumme von 20.000,- € wurde dabei nicht voll ausgeschöpft. Über die Gelder dürfen sich Lindau Move e.V. mit zwei Projekten freuen, der RC Cars Bodensee und eine Lindauer HipHop Crew. Alle Projektgruppen werden in dem kommenden Jahr Workshops und Aktivitäten kostenfrei für junge Lindauer:innen anbieten und mit dem Projektgeldern ihre Stadt gestalten. 

Für die Zukunft, werden die Rahmenbedingungen für die Jugendwerft geprüft und der Termin voraussichtlich weiter in den Winter/Frühjahr verlegt. Eine dauerhafte und erste Kooperation mit den Schulen hierfür wäre wünschenswert. Die Einbettung aktueller kommunaler Themen kam gut an. Außerdem muss das Jugendbudget noch niederschwelliger gestaltet werden. Bereits in den ersten zwei Durchläufen war es schwierig das Jugendbudget bekannt zu machen und die Hemmungen für die Umsetzung bei den Jugendlichen abzubauen. 

Angebote, Projekte, Veranstaltungen

Seit der Wiedereröffnung des Xtras im Juli 2021, finden neben den regulären Öffnungszeiten regelmäßig Angebote und Projekte in den Einrichtungen statt. Beispielsweise gab es 2021 eine Halloweenparty, an der ca. 50 Jugendliche teilgenommen haben. Weiter haben die Jugendlichen immer wieder im Rahmen von Aktionen den Jugendtreff Fresh neu gestaltet: Sie haben die Wände gestrichen und ihre Lieblings-Gamingcharaktere darauf verewigt oder zusammen mit der GTL den Außenbereich neu eingesät und bepflanzt. Eine weitere große Aktion, war das Basketball-Turnier am Sina-Kinkelin-Platz, bei dem über 20 Jugendliche mitgespielt haben. Aber auch die Grill- und Kochabende, Kicker- und Billardturniere, Kino- und Cocktailabende haben den Jugendlichen viel Freude bereitet und wurden stets gut angenommen.  
Damit die Jugendlichen sich rechtzeitig über die Angebote informieren können, wird immer kurz vor Monatsbeginn ein neues Aktionsprogramm gepostet. Bei der Planung der Angebote bringen sie sich ebenso ein, wie bei deren Umsetzung. Veröffentlicht werden die Angebote auf unserer Website (www.jugend-lindau.de) und vor allem über unsere SocialMedia-Accounts. Weiter werden Plakate und Flyer verteilt.
Für die kommende Zeit sind zudem zwei Graffiti-Workshops geplant. Einer in Kooperation mit der GTL zur Verschönerung der Abfallcontainer für die Feierhotspots und einer in Kooperation mit der Seemeisterstelle in Lindau zur Verschönerung eines besprühten Häuschen. Außerdem werden wir jeweils mit einem Stand bei dem Stadtfest und dem Umsonst&Draußen-Festival in Lindau dabei sein. 

Kooperationen und Netzwerkarbeit

Neben der direkten Arbeit mit den Jugendlichen, ist die Netzwerkarbeit in diesem Bereich unumgänglich. Hierfür organisieren wir zwei Mal im Jahr unseren Fachkreis für Jugendarbeit, bei dem Vertreter:innen aus anderen Institutionen, der Stadtverwaltung und aus dem Stadtrat teilnehmen. Die Vertreter:innen aus dem Bereich Schule und Jugendliche selbst sind schwieriger zu erreichen, wären aber mit Sicherheit eine Bereicherung. Im Schnitt sind wir 20 Teilnehmende im Fachkreis und nutzen die Zeit für allgemeine Jugendthemen oder für die Planung für gemeinsame Aktionen. Auch die beantragten Projekte für das Jugendbudget werden im Rahmen des Fachkreises besprochen. 
Für den Austausch innerhalb des Arbeitsfeldes „Offene Jugendarbeit“ nehmen wir an den Regio-Treffen für Jugendarbeit im Bodenseekreis sowie im Landkreis Lindau teil. Außerdem besuchen wir regelmäßig das digitale Mediennetzwerktreffen, den AK Familie oder Tauschen uns im Rahmen von BarCamps aus. 
Für unsere Angebote kooperieren wir unter anderem mit dem Treffpunkt Zech, dem Kreisjugendring Lindau, mit der Jungen Kirche - LUV, dem Familienstützpunkt Lindau, dem Club Vaudeville e.V., Lindau Move e.V., u.v.m. 

Fachliche Bewertung

Der Tätigkeitsbericht und Ausblick wird von der Leiterin der Offenen Jugendarbeit Frau Berschl den Mitgliedern des Hauptausschusses vorgestellt. 

Diskussionsverlauf

Die Abteilungsleiterin Kinder / Jugend / Sport, Frau Zanker, teilt mit, dass die zuständige Kollegin Frau Berschel für diesen Vortrag erkrankt sei und sie die Fragen gerne an Frau Berschel mitnehmen wird.

Stadträtin Rundel fände es wünschenswert, wenn hier eine Zusammenarbeit mit den Schulen stattfinden würde.

Frau Zanker teilte daraufhin mit, dass die Mitarbeiter aus der offenen Jugendarbeit in den Schulen waren, aber nicht an die Jugendlichen herankommen. Sie wollen versuchen, es zu intensivieren indem für Jugendwerft intensiv Werbung gemacht werden soll.

Stadträtin Sommerweiß meint, dass die Pausen in den Schulen hierfür mehr genutzt werden sollen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bedankt sich und teilt mit, dass der Vortrag nur zur Kenntnis war.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt den Tätigkeitsbericht der Offenen Jugendarbeit zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Abbau Schilderwald - Anpassung der wegweisenden Beschilderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

1. Vorgeschichte
Im Jahre 2009 wurde die Straßenverkehrsordnung dahingehend neu gefasst, dass die Aufstellung von Verkehrszeichen für die Entscheidungsträger bewusst wesentlich erschwert wurde (sogenannte „Schilderwaldnovelle“). Unter anderem heißt es in der amtlichen Begründung zur Änderung: „Die[se] übermäßige Beschilderung führt zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer und trägt zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften bei. Zugleich wertet dies im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer die grundlegenden allgemeinen Verkehrsregeln ab und mindert deren Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise.“         

Besonders betroffen von einer Überfülle an Beschilderung sind ältere Personen, Fahranfänger und ortsfremde Personen. In Lindau ist der Schilderwald insbesondere bei der wegweisenden Beschilderung stetig gewachsen. Es wird auf braun-weißen oder weiß-schwarzen Schildern auf zahlreiche Ziele hingewiesen. I.d.R. wurde seinerzeit eine entsprechende Kostenbeteiligung der Antragsteller verlangt. 

2. Aktuelle Entwicklung
Im Zuge der Planungen für die Parkleitbeschilderung der Gartenschau bzw. Einbindung der neuen Parkplätze wurde festgestellt, dass an vielen Knotenpunkten bereits eine Vielzahl wegweisender Beschilderungen angebracht ist. Die Masse an Hinweisen kann vom Verkehrsteilnehmer während der Fahrt nicht mehr aufgenommen werden. Heutzutage nutzt ein großer Teil der Autofahrer ein Navigationssystem. Häufig wird auch das Mobiltelefon zum Navigieren benutzt. Es besteht durch die Nutzung von Smartphones und mobilem Internet jederzeit und überall die Möglichkeit, eine Weginformation abzurufen. Hinweise insbesondere auf kleinere Ziele, die nur eine sehr geringe Anzahl von Verkehrsteilnehmern betreffen, sind daher entbehrlich geworden. Aufgrund der Parksituation in Lindau ist es essentiell, dass die Parkhinweise von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden. Dass dies nicht der Fall ist, zeigen zu Spitzenzeiten auftretende Staus vor der Insel bzw. Rückmeldungen von Fahrern, die beteuern, keine Parkplatzwegweiser gesehen zu haben. Deshalb müssen nicht notwendige Wegweisungen entfernt werden, um die Wahrnehmung von Verkehrszeichen und erforderlichen Wegweisern zu erhöhen.

Erhebungen der Straßenverkehrsbehörde haben gezeigt, dass derzeit auf mehr als 100 Ziele mit städtischen Schildern (braun-weiß + weiß-schwarz) hingewiesen wird. Teilweise konnte auch festgestellt werden, dass Schilder an Verkehrszeichen oder Lichtmasten montiert wurden, die nicht von der Stadt genehmigt wurden. Dies stellt, wenn die Schilder in den öffentlich gewidmeten Verkehrsraum hineinragen, auch eine unerlaubte Sondernutzung dar. Privat aufgehängte Schilder gleichen teilweise den amtlichen Schildern. Sowohl das Aufhängen von Schildern an amtlichen Verkehrszeichen, als auch das Anbringen von Schildern, die Verkehrszeichen gleichen oder die solche beeinträchtigen, ist gemäß § 33 Abs. 2 der StVO unzulässig.

3. Stellungnahmen
Die Polizei wurde zur Thematik am 16.08.2021 um Stellungnahme gebeten. Diese teilte mit, dass es in der heutigen Zeit von Navigationsgeräten und Internet fraglich sei, ob eine ausführliche Beschilderung zu Firmen / Unternehmen oder Beherbergungsbetrieben notwendig ist. Die große Mehrzahl von Verkehrsteilnehmern informiere sich im Vorfeld bzw. gebe das Ziel ins Navigationssystem ein und folge nicht der Beschilderung. Daher würde eine komplette Entfernung der Wegweiser dazu führen, dass die Parkplatzbeschilderung und die Geschwindigkeitsbegrenzungen wieder besser wahrgenommen und beachtet würden. Aus polizeilicher Sicht sollte auch die Beschilderung der Campingplätze überprüft und reduziert werden, es seien einige Schilder entbehrlich. 

„Je mehr Beschilderung entlang der Straße vorhanden ist, desto weniger wird darauf geachtet. Dies dürfte auch einer der Gründe sein, warum viele Autofahrer nicht der Parkplatzbeschilderung folgen.“

Zwei Beispiele für zu viel offizielle Beschilderung sei die Von-Behring-Straße (braun-weiße Beschilderung) und die Ausfahrt Berliner Platz Richtung Bleichekreuzung (weiß-schwarze Beschilderung). Beispiele für störende Werbebeschilderung seien der Kreisverkehr Bundesautobahn und der Kreisverkehr Kolpingstraße. 

Weiterhin wurde die LTK zum Erfordernis der Ausweisung von Hotels und Beherbergungsbetrieben bzw. zur Notwendigkeit einer Hotelroute am 21.06.2021 gehört. Herr Holz teilte nach Rücksprache mit den MitarbeiterInnen mit, dass sich die LTK klar für eine sukzessive Reduzierung des Schilderwaldes ausspreche. 
Gegenüber der Einführung eines neuen Hotelleitsystems äußerte sich die LTK zurückhaltend. Ein neues Hotelleitsystem setze eine dauerhafte Mobilitätsinfrastruktur mit einem integrativen und vor allem digitalen Verkehrsleitsystem voraus. Die Erarbeitung und Konzipierung eines Hotelleitsystems mache daher erst Sinn, wenn andere gewichtige Infrastrukturbausteine (Karl-Bever-Platz / Bahnhof Reutin / möglicher Satellitenparkplätze am Lindauer Stadtrand / Ergebnisse Logistikworkshop und Einführung eines digitalen Verkehrsleitsystems) in Umsetzung sind. 

Auch die IHK wurden zu der geplanten Vorgehensweise der Verwaltung angehört. Es wurden keine Einwände vorgebracht. 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Straßenverkehrsbehörde, den gewachsenen „Schilderwald“ zu bereinigen. Zunächst sollen alle unzulässigen Schilder möglichst bis zum Herbst 2022 erfasst und die Betroffenen informiert werden, bevor daran anschließend die Entfernung der Schilder erfolgt.

Fachliche Bewertung

Im Einzelnen sind zur (Un)zulässigkeit der jeweiligen Schilder folgende Aspekte zu beachten: 

1. Straßenverkehrsrechtliche  Betrachtung

  1. Touristische Hinweise
Die touristische Beschilderung (braun-weiße Schilder) richtet sich nach den Richtlinien für touristische Beschilderung (RtB). Demnach darf nur auf bedeutsame touristische Ziele hingewiesen werden, die von allgemeinem touristischem Interesse sind, erheblichen touristischen Verkehr anziehen und sich nicht weiter als 10 km entfernt (Luftlinie) befinden. 

       Beispiele für touristische Ziele (RtB 2008, S. 9 ff):

  • Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler;
  • Welterbestätten der Unesco;
  • sonstige Anlagen oder Einrichtungen von kultureller, geschichtlicher oder kulturhistorischer Bedeutung;
  • Stadtbereiche oder städtebauliche Ensemble von baulicher Bedeutung oder städtebaulicher Besonderheit, z.B. historischer Stadtkern;
  • Naturdenkmäler;
  • Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, National- oder Naturparks (gem. BNatschG), sofern es der Schutzzweck erlaubt;
  • sonstige zur Erholung geeignete Landschaften und Landschaftsparks;
  • Gärten;
  • Kriegsgräberstätten;
  • Erholungs- und Freizeitgebiete oder -einrichtungen (z.B. Freizeitparks / Wildparks).

       Das Ziel sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Permanente, ganzjährige öffentliche Zugänglichkeit mit üblichen, täglichen Öffnungszeiten. Ist eine touristische Einrichtung über einen längeren Zeitraum geschlossen (z.B. Saisonöffnungszeiten), ist die Beschilderung auf geeignete Weise unkenntlich zu machen;
  • zum Ziel führt eine Zufahrtsstraße;
  • ausreichender Parkraum ist vorhanden;
  • vom Parkplatz führt ein verkehrssicherer Fußweg zum Ziel;
  • die Einrichtung selbst ist verkehrssicher zugänglich.

Keine touristischen Ziele i.S.d. RtB sind:

  • Private, öffentlich nicht zugängliche Ziele;
  • Einrichtungen für temporäre Großveranstaltungen (Messen, Stadion, Multifunktions-Arena);
  • Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe;
  • öffentliche Anlagen und Einrichtungen, die in erster Linie dem Erholungs- und Freizeitbedarf Ortsansässiger dienen, wie Sportanlagen / Schwimmbäder etc.

  1. Innerörtliche Wegweisung zu verkehrswichtigen Zielen

Die weiß-schwarze Wegweisung zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung kommt in Betracht, wenn ein öffentliches Ziel starken Zielverkehr generiert, aber nicht unter die touristische Beschilderung fällt.

Beispiele für Ziele mit erheblicher Verkehrsbedeutung (vgl. Verwaltungsvorschrift zu  Verkehrszeichen 432 StVO):

  • Ortsteile (Parksiedlung, Zentrum, Kurviertel);
  • öffentliche Einrichtungen (z.B. Messe, Rathaus, Bahnhof, Flughafen, Universität, Stadion);
  • Industrie- und Gewerbegebiete;
  • Erholungs- und Freizeitgebiete bzw. Freizeiteinrichtungen (z.B. Therme).

Die Wegweisung auf andere Ziele kommt nur in Betracht, wenn dies aufgrund des besonders starken auswärtigen Zielverkehrs unerlässlich ist und auch nur, wenn allgemeine Hinweise wie „Industriegebiet Nord" nicht ausreichen. Die Verwendung von Logos oder anderen privaten Zusätzen ist nicht zulässig!

Werbung oder Inhalte, die als solche verstanden werden können, sind als Verkehrszeichen grundsätzlich unzulässig (vgl. § 33 StVO)
       
  1. Nichtamtliche Hinweisschilder
Die Umgehung von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften durch die Verwendung von „nichtamtlichen“ Hinweisschildern kann nicht akzeptiert werden. Diese Verwendung kommt nur in Betracht, wenn eine Regelungslücke vorhanden, die Wegweisung aus verkehrlicher Sicht aber erforderlich ist. Die Beurteilung über die Erforderlichkeit trifft die Straßenverkehrsbehörde einzelfallbezogen nach Abstimmung mit der Polizei. 

Ein Beispiel kann die häufige Fehlleitung von Verkehrsteilnehmern und eine damit einhergehende Gefahr sein. So wird z.B. auf die Lindauer Fruchtsäfte hingewiesen, weil viele Lastkraftwagenfahrer zu früh in den Kellereiweg einbiegen und sich dann hinter der dortigen Pension festfahren. Die Beschilderung hat hier den Zweck, das Festfahren der LKWs zu vermeiden. 

Ein weiteres Beispiel sind die Hinweisschilder der Straßenverkehrsbehörde auf die Parkplätze (Parkleitsystem). 

Außerhalb geschlossener Ortschaften (d.h. außerhalb der Ortstafel) gilt eine Sonderregelung. Es besteht die Möglichkeit, auf abseits gelegene Einrichtungen mit erheblichem Besucherverkehr im Nahbereich von Durchfahrtsstraßen mittels nichtamtlichen Wegweisern hinzuweisen. Hintergrund ist das generell geltende Werbeverbot außerorts, das eine private Hinweisbeschilderung im Regelfall unmöglich macht. Eine Entscheidung über solche Wegweiser trifft die Straßenbaubehörde im Einvernehmen mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde, ggfs. mit dem Staatlichen Bauamt.

Die Umgehung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften durch die Aufstellung von nichtamtlichen Schildern auf öffentlich gewidmetem Verkehrsgrund mittels Sondernutzungserlaubnis sollte vermieden werden. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist daher einzelfallbezogen in enger Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde zu prüfen. Besteht die abstrakte Möglichkeit einer Ablenkung vom Verkehrsgeschehen, den Verkehrszeichen oder der städtischen Beschilderung, so sollte die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ausscheiden.

2. Exkurs: Beherbergungsbetriebe
Häufig begehren gerade Hotels oder Restaurants eine Wegweisung. Neben möglicherweise rückgemeldeten Schwierigkeiten beim Auffinden des Hotels ist der Haupttreiber solcher Anfragen zumeist die Möglichkeit Spontankunden abzufangen. Damit wird das Verkehrszeichen als Werbeträger zweckentfremdet. Die Verwendung nichtamtlicher Hinweise für solche Zwecke würde die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften aushebeln und dem Gedanken der Reduzierung des Schilderwaldes zuwiderlaufen. Letztlich beeinträchtigt dann die Masse der Schilder erneut die Verkehrssicherheit. Hier gilt es auch, die hohe Anzahl der Hotels in Lindau zu beachten. 

Die Beschilderung von Hotels muss vor diesem Hintergrund grundsätzlich ausgeschlossen werden. Hotelbesitzer können Werbeanlagen nach Einholung der erforderlichen Genehmigungen auf Privatgrund aufstellen.

Sollte ein Hotelleitsystem o.ä. für erforderlich gehalten werden, so kommt nur ein System abseits der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in Betracht. Angesichts der hohen Anzahl von Hotels in Lindau muss aber kritisch hinterfragt werden, ob hier nicht ein weiterer Schilderwald entsteht. Die Kosten für die Schilder müssten die Hotels als Antragsteller tragen. Zu beachten ist der hohe Aufwand bei der konsequenten Pflege des Hotelleitsystems (z.B. Auf-/Übergabe eines Betriebs = sofortige Entfernung eines Schildes oder Namens-anpassung). Sofern der Ausschuss ein Hotelleitsystem befürwortet, ist zu beachten, dass aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht eine Einzelnennung der Hotels -wenn überhaupt- lediglich an der letzten Möglichkeit zum Abbiegen in Betracht kommt. 

Beispiel:
Route Stadtteil – Nennung der Straße oder des Platzes bei mehreren Hotels – ggfs. Einzelnennung Hotel

Campingplätze stellen aus Sicht der Verwaltung eine Ausnahme dar, da diese auch regelmäßig von erheblichem Spontanverkehr aufgesucht werden. Aus diesem Grund kennt die StVO auch ein eigenes Verkehrszeichen für Zelt- und Wohnwagenplätze, welches in Lindau ehemals in Absprache mit Vertretern des Tourismus eingeführt wurde. Die vorhandene Beschilderung zu den Campingplätzen soll jedoch deutlich reduziert werden.

3. Geplantes Vorgehen der Verwaltung

Die Straßenverkehrsbehörde strebt an, alle unzulässigen Schilder möglichst bis zum Herbst 2022 zu erfassen, die Betroffenen zu informieren und anschließend entfernen zu lassen:

  1. Beschlussfassung im Hauptausschuss;
  2. Ermittlung der vorhandenen -nicht der StVO entsprechenden- amtlichen Beschilderung (größtenteils erfolgt);
  3. Ermittlung der vorhandenen -nicht der StVO entsprechenden- privaten Beschilderung (teilweise erfolgt);
  4. Anordnung zur Beseitigung der nach der StVO unzulässigen Schilder an die GTL oder an den privaten Anbringer; 
  5. Meldung störender privater Schilder auf öffentlich gewidmeter oder nicht gewidmeter Verkehrsfläche, die nicht in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde fallen, an die zuständige Abteilung zu weiteren Veranlassung / Prüfung;
  6. wo verkehrlich erforderlich, Anordnung eines allgemeinen Ersatzes / Sammelbegriffs (z.B. „Gewerbegebiet“ oder „Lindau-Insel“).


Hinweis: Gegen Schilder auf Privatgrund kann die Straßenverkehrsbehörde nur vorgehen, wenn diese ohne eine erforderliche Genehmigung errichtet wurden! 

Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen der Stadt Kosten in Form von Zeitaufwand durch die Mitarbeiter der GTL, die die Beschilderung entfernen müssten. Pro Schild ist mit etwa 30 Minuten Zeitaufwand zu rechnen, dafür sind etwa 24 Euro zu veranschlagen. Die Gesamtkosten variieren je nach Anzahl der zu entfernenden Schilder. Viele Ziele sind mehrfach ausgewiesen. Geht man grob geschätzt von etwa 200 zu entfernenden Schildern aus, fallen Kosten von etwa 4.800 Euro zuzüglich Fahrzeugkosten, in Summe ca. 6.000 Euro an. Dabei ist allerdings zu beachten, dass künftig der Erhaltungs- und Reinigungsaufwand für die Schilder entfällt und die Kosten nur einmalig anfallen. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Reich möchte wissen, ob die Schilder auf die Funktionalität und Rechtssicherheit, gerade im Fußgängerbereich, geprüft werden.

Frau Dr. Alfons teilt mit, dass bezüglich dem Fußgängerbereich kein Beschluss bezüglich den Schildern vorliegen würde und dies korrigiert werden muss. Dies soll von der Straßenverkehrsbehörde erledigt werden.

Herr Stiefenhofer, Abteilungsleiter Straßenverkehrsbehörde, teilt mit, dass wenn jemandem etwas auffällt, dies an ihn gemeldet werden solle. 

Stadträtin Rundel teilt mit, dass viele Schilder nicht mehr wahrgenommen werden und es gut ist, wenn unnötige Schilder beseitigt werden. Sogar bei dem Radiosender Bayern 1 wurde heute berichtet, dass die Beschilderung durch das Navigationssystem teilweise ersetzt wird und der öffentliche Raum von Schildern befreit werden kann.

Stadtrat Hübler teilt mit, dass eine Präsentation mit konkreten Beispielen gut gewesen wäre. Er meint jedoch auch, dass die Schilder für Hotels und Campingplätze gleich gestellt werden sollen. Es gäbe in Schachen und Schönau auch Schilder, bei denen er nicht versteht, warum wir die haben.

Frau Sugg, stellvertretende Abteilungsleiterin der Straßenverkehrsbehörde, erklärte daraufhin, dass es zum Teil alte Schilder seien und es nicht mehr nachvollziehbar ist, warum diese aufgestellt wurden und eben solche Schilder zum Teil aussortiert werden. Der Unterschied zwischen den Hotel- und Campingplatzschildern ist, dass die Hotelzimmer vorab gebucht werden können und die Zeltplätze bei den Campingplätzen nicht und daher die Campingplätze oft spontaner aufgesucht werden. Der Hauptausschuss kann jedoch entscheiden, ob die Schilder gleich behandelt werden sollen.

Stadträtin Lorenz-Meyer will wissen, wie es zum Beispiel mit den Schildern wie die „Bodenseeklinik“ ist. 

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass wir hier in dem öffentlichen Teil der Sitzung sind und er deswegen darüber nicht sprechen könne.

Stadtrat Freiberg findet es in der heutigen Zeit gut, wenn einzelne Schilder entfernt werden und es sich lichtet. 

Stadtrat Hübler will wissen, ob die „Blinkenschilder“ im Kreisverkehr wirklich notwendig sind und ob solche Schilder nicht zur Überforderung entstehen.

Stadtrat Reich meinte, dass er gerne eine Übersicht hätte, aus welchen die privatrechtlichen und die vertraglichen Schilder hervorgehen.

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt, dass

  1. alle nach der StVO unzulässigen, städtischen Schilder im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde erfasst und möglichst bis Frühjahr 2023 beseitigt werden;

  1. alle privaten Schilder, die gegen die StVO verstoßen, entfernt werden sollen. Ist ein Inhaber identifizierbar, wird dieser zur Beseitigung aufgefordert. Bei Beschilderung, die einst amtlich angebracht wurde, nun aber nicht mehr den Regularien entspricht, wird der Betrieb informiert und die Beschilderung durch die Stadt entfernt;

  1. keine nichtamtlichen Hinweisschilder mehr angebracht werden sollen, es sei denn, dies ist aus verkehrlicher Sicht erforderlich;

  1. keine Sondernutzungserlaubnis für private Hinweisschilder auf öffentlich gewidmeter Fläche erteilt werden soll, wenn dadurch eine Ablenkung von Verkehrsgeschehen, Verkehrszeichen oder städtischer Beschilderung möglich ist. Ausgenommen sind zeitlich befristete Hinweise und Plakatierungsgenehmigungen;

  1. bestehende Sondernutzungserlaubnisse für private Hinweisschilder, welche möglicherweise eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen, von Verkehrszeichen oder von städtischer Beschilderung darstellen, widerrufen werden sollen;

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Grünpfeile für Radfahrer an Lichtsignalanlagen; Antrag der Freien Bürger vom 28.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.03.2022 stellte die Stadtratsfraktion der Freien Bürgerschaft Lindau den Antrag auf Überprüfung, wo in Lindau im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten das Verkehrszeichen 721 (Grüner Pfeil nur für Radfahrer)


an Lindauer Ampeln installiert werden kann (vgl. Anlage).

Fachliche Bewertung

  1. Grünpfeile für Auto- und Radfahrer
Im Stadtgebiet Lindau gibt es derzeit gemäß Hauptausschussbeschluss aus dem Jahr 1999 an folgenden Stellen „allgemeine“ Grünpfeil-Schilder, die sowohl für PKW als auch für Radfahrer gelten, so z.B.

a) Kreuzung Ludwig-Kick-Straße - Anheggerstraße:
  • auf der Anheggerstraße in Fahrtrichtung Norden zum Rechtsabbiegen in die Ludwig 
   Kick-Straße und
  • auf der Ludwig-Kick-Straße in Fahrtrichtung Aeschacher Knoten zum
   Rechtsabbiegen in die Anheggerstraße, Fahrtrichtung Norden.

b) ZUP/Anheggerstraße, Fahrtrichtung rechts in die Rainhausgasse

An Ampeln mit Grünpfeil ist das Abbiegen nach rechts nach dem Anhalten auch bei Rot erlaubt. Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. 

  1. Grünpfeile nur für Radfahrer

Die maßgebliche Änderung der Straßenverkehrsordnung für die Möglichkeit der Anbringung eines „Grünpfeiles nur für Radfahrer“ – auf die sich der Antrag der Freien Bürgerschaft bezieht - erfolgte im April 2021. Der Grünpfeil ist demnach an den Stellen vorgesehen, an denen der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat und aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegt. An diesen Stellen ist die Regelung sinnvoll und verkehrssicher, da der Radfahrer dort ohne weitere Berührung mit den Autoverkehr abbiegen und weiterfahren kann.

Die Verwaltungsvorschriften zu § 37 Abs. 2 StVO sehen für Grünpfeile besondere Prüfanforderungen vor, die eine spezifische und einzelfallbezogene Prüfung jeder Lichtsignalanlage erforderlich machen. Sofern die Zustimmung des Hauptausschusses erfolgt, wird die Straßenverkehrsbehörde diese Prüfung abschließen und sodann an den Kreuzungen, an denen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Freigabe für Radfahrer in Abstimmung mit Polizei und Straßenbaulastträger möglich ist, entsprechende Schilder anordnen. 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
100 € pro Schild
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons lobt die gut vorbereitete Vorlage.

Stadtrat Kaiser findet, dass dies ein guter Antrag ist.

Stadtrat Hübler meint, dass auch bei der Ampelanlage mit überkreuzenden Radfahrer der Pfeil angebracht werden solle und das hier auch Ständer bei den Ampeln angebracht werden könnten, an welchen sich die Radfahrer festhalten können z. B. Langenweg und Kemptener Straße.

Beschluss

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die Anbringung von Grünpfeil-Schildern nur für Radfahrer für die einzelnen Lichtsignalanlagen zu prüfen und bei positivem Ergebnis die Schilder im Einvernehmen mit Polizei und Straßenbaulastträger anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Freie Bürger Antrag Grüner Pfeil für Radfahrer 28.03.2022.pdf

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8. Evaluierungsbericht Poller Maximilianstraße und Cramergasse sowie weiteres Vorgehen am Seehafen; Antrag der IHK Schwaben auf Vorrats-PINs für Gewerbetreibende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die versenkbaren Poller in der Maximilianstraße, Cramergasse und am Seehafen waren Bestandteil der Planung der Freien Wähler, welche im September 2018 unter der Überschrift „Autofreie Fußgängerzone“ den Antrag auf Errichtung versenkbarer Poller in der Fußgängerzone und am Seehafen beantragten. Hierüber fand auch im Gasthof Stift eine Informationsveranstaltung der Freien Wähler statt.
 
Mit Baubeschluss im Werkausschuss der GTL am 12. Februar 2020 wurden die versenkbaren Poller in der Maximilianstraße und der Cramergasse beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Empfehlung an den Finanzanschluss ausgesprochen, die für die Umsetzung der Standorte am Seehafen notwendigen Finanzmittel im Vermögenshaushalt der Folgejahre einzuplanen. Für das Haushaltsjahr 2022 Jahr stehen bei der GTL 50.000 € zur Verfügung. 

Die bauliche Umsetzung der versenkbaren Poller in der Maximilianstraße und Cramergasse erfolgte im Frühjahr 2021. 

Im Hauptausschuss am 04. Mai 2021 wurden allgemeine Informationen zur Fußgängerzone als solche sowie maßgebliche Genehmigungszahlen zur Maximilianstraße beschrieben und die künftigen Regelungen bezüglich der notwendigen Ausnahmegenehmigungen sowie die fixen Sperrpoller in den Seitengassen beschlossen. Auf einen Überprüfungsantrag hin wurden die fixen Sperrpoller am 24.06.2021 auch im Stadtrat beschlossen.
       
Die Inbetriebnahme der versenkbaren Poller erfolgte am 14.06.2021, die fixen Sperrpoller in wurden Mitte Juli 2021 installiert.

Fachliche Bewertung

  1. Evaluierungsbericht Poller Maximilianstraße und Cramergasse

Seit Inbetriebnahme am 14.06.2021 wurden zu beiden versenkbaren Pollern 19 Störungen gemeldet.

Cramergasse 
  • Defekt Magnetschalter (Garantieleistung)
  • wiederholte Störungen der Stromversorgung im Zusammenhang mit Baustelle Cavazzen; Stromversorgung wurde zwischenzeitlich optimiert.

Maximilianstraße 
  • zwei Störungen mit der Stromversorgung; in Folge Verstärkung der Sicherung im Verteilerkasten. 
  • Die restlichen Störungen in der Maximilianstraße waren auf Manipulationen an den Schlössern und am Dreikant zurückzuführen. Die Schließzylinder wurden mittlerweile mit Sicherheitszylindern inkl. Kopierschutz ersetzt, sodass hier keine Manipulation mehr stattfinden kann.

Kosten für den Servicetechniker belaufen sich mit Stand 15.06.2022 auf 185,64 Euro und für den Austausch der Schließzylinder auf 225,02 Euro.

Feuerwehr, Polizei, THW und BRK haben für beide Poller die Möglichkeit der telefonischen Ansteuerung, damit schon bei der Anfahrt der Poller geöffnet werden kann.
Die Lindauer Feuerwehr hat zusätzlich zur telefonischen Steuerung noch 5 Fernbedienungen für die Einsatzfahrzeuge erhalten.
Die Blaulichtfraktionen konnten keine negativen Erfahrungen mit den versenkbaren Pollern feststellen.

Die Vergabe der Zufahrts-PINs für die Bewohner funktioniert nach anfänglichen Bedienfehlern reibungslos.

Jeder Bewohner erhält bei Anruf / Mail einen PIN, welcher 10 Mal angewendet werden kann. Bei Bedarf wird nach den 10 Anwendungen wieder ein PIN zur Verfügung gestellt.

Handwerker erhalten mit Ausstellung der Handwerkerparkarte einen PIN, der bis zum Ablauf der Handwerkerparkkarte gültig ist. Das Befahren der Fußgängerzone wird im Bescheid beauflagt, sodass nach der Lieferzeit nur zum Be- und Entladen eingefahren werden darf und ein Parken nur im Notfall (z.B. Wasserrohrbruch) für max. 3 Stunden mit Parkscheibe zulässig ist.

Gewerbetreibenden mit einer entsprechenden Begründung (z.B. Catering) wurden eine Jahresausnahmegenehmigung und ein PIN ausgestellt. Gewerbetreibende, die eine Jahresausnahmegenehmigung zum Beliefern ihrer Geschäfte oder zur Müllentsorgung beantragten, haben eine Ablehnung mit Verweis auf die allgemeinen Lieferzeiten erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betrieb der versenkbaren Poller nach anfänglichen Schwierigkeiten mittlerweile weitestgehend ohne größere Probleme von statten geht.

Kritisch zu vermerken ist, dass die Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld der Entscheidung teilweise als nicht umfassend genug empfunden wurde. Dieser Erfahrung soll bei etwaigen weiteren Schritten (s.u.) Rechnung getragen werden. 

Die fixen Sperrpoller waren anfangs umstritten und in der Kritik, wurden teilweise gestohlen oder sogar aus der Verankerung gerissen. Kritik der Bewohner war, dass man oder Handwerker nicht mehr ungehindert einfahren könne/n oder nicht mehr auf kürzerem Weg über Seitengassen ausfahren könne. Die Zufahrten sind durch die vorgenannten PINs aber -wie vorab schon geregelt- weiterhin möglich. Besitzer von Ferienwohnungen und Hotels kritisierten die nicht mehr mögliche Anfahrt von Gästen. Dem wurde durch Vereinbarung geeigneter Be-/ Entladestellen begegnet.

Gewerbetreibende bemängelten, dass man im Einzelfall nicht mehr flexibel reagieren könne oder Kundschaft nicht mehr einfahren könne. Das Einfahren der Kundschaft war bereits vor Installation der Poller nicht gestattet und belegt, dass gleichwohl ordnungswidrig eingefahren wurde. Zur nötigen Flexibilität in Einzel-/Notfällen hat die IHK einen Antrag gestellt (s.u.). 

Zusammenfassend betrachtet ist festzustellen, dass die fixen Sperrpoller in den Seitengassen unerlaubte Zufahrten außerhalb der Lieferzeiten deutlich reduziert haben und der Beruhigung der Fußgängerzone zuträglich sind bzw. die Sicherheit der Fußgänger verbessern.


  1. Antrag der IHK auf Vorrats-PINs für Gewerbetreibende

Die IHK Schwaben hat mit Schreiben vom 12.05.2022 beantragt, dass Gewerbetreibende in der Maximilianstraße und Cramergasse - vergleichbar den Bewohnern - PINs auf Vorrat beantragen können sollen.

In der Vergangenheit wurde dies von der Straßenverkehrsbehörde (wie bekannt, vgl. Stadtrat 24.06.2021) abgelehnt. Gewerbetreibende erhielten bisher nur im begründeten Ausnahmefall vorab einen einmaligen PIN (Gebühr 20 €). Es ist jedoch nachvollziehbar, dass es zu Einzelfällen am Abend oder Wochenende kommen kann, die nicht vorhersehbar sind. Um für solche Ausnahmefälle eine praktikable Lösung anzubieten, können Gewerbetreibenden entsprechend dem Vorschlag der IHK - jedenfalls versuchsweise – max. 4 Vorrats-PINs pro Kalenderjahr auf Antrag erteilt werden. Sollte sich nach Ablauf eines Jahres zeigen, dass diese Praxis zu einem höheren Verkehrsaufkommen führt und somit nicht nur in Notfällen genutzt wird, müsste sie wieder eingestellt werden. 


  1. Einbau versenkbarer Poller am Seehafen

Eine Fußgängerzone ist eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger ein ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben. Hierbei handelt es sich demnach um einen geschützten Bereich, in welchem die Fußgänger außerhalb der Lieferzeiten das Vertrauen haben dürfen, auf keinen bzw. nur gelegentlichen Fahrzeugverkehr zu treffen.

Sofern im Hauptausschuss auf Grund der zwischenzeitlichen Erkenntnisse und Entwicklungen weiterhin die Überzeugung besteht, dass die versenkbaren Poller inkl. der fixen Poller für eine Reduzierung unerlaubten Verkehrs in der Fußgängerzone und eine gleichzeitige Erhöhung der Sicherheit zweckdienlich sind, wäre in einem zweiten Schritt – wie im ursprünglichen Antrag 2018 angedacht - auch der stark frequentierte Fußgängerbereich am Seehafen für die Etablierung der versenkbaren Poller vorzusehen. Denn während die Seitengassen bereits mit fixen Pollern versehen sind, bietet der Bereich ab dem Hauptzollamt noch eine offene Flanke. Derzeit findet auf dem Seehafen sporadisch zu jeder Tageszeit Lieferverkehr statt und Handwerker nutzen die Fläche teilweise sogar als Parkplatz. Im Unterschied zur Fußgängerzone rund um die Maximilianstraße gibt es im Seehafenbereich derzeit noch keine offiziellen Lieferzeiten. 

Um vor einem solchen zweiten Schritt eine hinreichende Beteiligung der Betroffenen zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, bezüglich des Seehafens im Vorfeld auf die dortigen Hotel- und Gewerbebetriebe zugehen und in Abstimmung mit LTK und IHK praktikable Rahmenbedingungen für die Festlegung von Lieferzeiten und die spätere Installation von versenkbaren Pollern zu erarbeiten. 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 50.000 € je Senkpoller
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel meint, dass das Ziel erreicht worden ist und es in der Maximilianstraße eine wesentliche Verbesserung gibt. Es gibt jedoch Probleme für die BRK und die Feuerwehr, wenn es eilig wäre. Am Seehafen sehe sie jedoch keine Notwendigkeit für Poller, da hier kaum Pkws fahren. Eine Lieferzeitenregelung wäre jedoch sinnvoll.

Bürgermeisterin Dorfmüller sieht keine Notwendigkeit für Poller am Seehafen und würde eine Lieferzeitenregelung am Seehafen für gut befinden. Die Radfahrer am Seehafen seien allerdings ein Problem und würden zum Teil eine Gefährdung darstellen. Hier sollte etwas getan werden. Außerdem gibt es ein Problem bezüglich den auswärtigen Handwerkern. Diese lehnen die Aufträge wegen fehlender Parkplätze ab.

Stadtrat Kaiser findet die Poller in der Maximilianstraße super. Bezüglich Feuerwehr und BRK wäre eine einheitliche Lösung aller Poller gut. Im Seehafenbereich meinte er auch, dass keine Poller notwendig seien. Zu den Handwerkern merkt er an, dass sie sich eine Karte bei der Stadt holen können, diese müsste aber bezahlt werden. Ab dem Reichsplatz ist auch eine Fußgängerzone und hier wäre ein Poller angesagt. 

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass an dem Eingangsbereich bereits gearbeitet wird.
Stadträtin Lorenz-Meyer findet die Poller in der Maximilianstraße gut. Am Seehafen sieht sie keine Notwendigkeit, da hier so gut wie keine Pkws fahren. Eine Überlegung wäre, am Altstadtschulhof und In der Grub Poller aufzustellen.

Stadtrat Jäger gibt Stadtrat Kaiser Recht, dass einheitliche Poller aufgestellt werden sollten und Zusatz-Pins vergeben werden sollten, damit flexibel in die Maximilianstraße gefahren werden kann. Am Seehafen findet er versenkbare Poller nicht sinnvoll.

Stadtrat Dr. Adams spricht sich für Benutzerregeln am Seehafen aus bezüglich den Lieferzeiten. Falls dies nicht funktionieren sollten, kann nochmals über Poller nachgedacht werden.

Stadtrat Reich meint, dass die Pins für die Poller sinnvoll seien. Er habe aber das Problem, dass die Sitzungsvorlage bezüglich dem Seehafen nicht zur Beruhigung des Bereichs gedacht sei, sondern zur Sicherheit bei großen Veranstaltungen wie das Kinderfest, Seglertage und die Hafenweihnacht. Bei so großen Veranstaltungen wären mehr Sicherheitsdienste wichtig. Ihm geht es nicht um Lieferzeiten. Der Antrag war als Anti-Terror gedacht. Bezüglich der Funktionsstörung der Poller, wäre eine bessere Firma gut. 50.000,00 Euro pro Jahr wurden bezüglich der Poller in den Haushalt eingestellt. Diese sollten sinnvoll eingesetzt werden wie z. B. am kleinen See.

Stadtrat Jöckel findet Anti-Terror-Poller nicht sinnvoll.

Stadtrat Freiberg sagt, dass es ein Problem ist, wenn der Schlüssel der Feuerwehr für die Poller nicht passt, da so die Maximilianstraße an Sicherheit verlieren würde. Am Seehafen findet er die Poller nicht notwendig.

Stadträtin Norff ist es neu, dass es einen Sicherheitsantrag gibt. Die Poller würden so ausreichen.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass die Poller in der Maximilianstraße nicht als Anti-Terror-Pfosten ausreichen würden. Herr Hummler, GTL, habe ihm mitgeteilt, dass es am Bay. Hof möglich wäre.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass hierfür eine andere Beurteilung notwendig sei und eine Stellungnahme von der Polizei. Heute habe man das Thema „verfehlt“ und der Antrag von Stadtrat Reich ist noch offen.

Stadtrat Reich meint, dass das Geld bereit gestellt sei und er den Antrag verschieben möchte, da dieser nicht erfüllt wurde.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons möchte, dass erstens den Vorratspins zugestimmt wird und zweitens die Lieferzeiten am Seehafen geregelt werden sollen. Die Verkehrspoller sollen nicht abgestimmt werden.

Frau Bohnert, Leiterin Haupt- und Personalamt, teilt mit dass die GTL und die Feuerwehr bereits in Abstimmung sind, ob und wo die Pfosten geändert werden sollen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons fasst zusammen, über welche Beschlussvorschläge angestimmt wird: 
1. den Gewerbetreibenden max. vier Vorrats-Pins pro Jahr zu gewähren
2. Lieferzeiten Seehafen zu erarbeiten
3. Prüfantrag an Verwaltung bezüglich Anti-Terror-Poller

Stadtrat Kaiser möchte gerne den Poller In der Grub.

Stadtrat Hübler regt an, dass die Lieferzeiten am Seehafen nicht von der Maximilianstraße abweichen sollen.

Stadtrat Reich versteht die Beschlussfassung nicht.

Frau Bohnert teilt mit, dass kein konkreter Prüfauftrag vorliege. Frau Bohnert meint, dass erst die Grub und dann die Anti-Terror-Poller geprüft werden sollen.

Stadtrat Reich meint, dass 2015 ein Beschluss gefasst worden sei, dass zuerst in der Maximilianstraße die Poller gemacht werden und danach am Seehafen. Das Geld sei für den Seehafen da.

Oberbürgermeisterin Frau Dr. Alfons teilte mit, dass die Vorgehensweise richtig ist und die Grub auch dabei sei.

Bürgermeisterin Dorfmüller teilt mit, dass keine Anti-Terror-Poller damals beschlossen worden seien, sondern nur die Poller wie in der Maximilianstraße. Anti-Terror-Poller sind zu teuer und wurden so für den Seehafen nicht abgestimmt.

Stadtrat Reich sagt, dass er die Diskussion und die Vorgehensweise nicht verstehen würde.

Stadtrat Reich erklärt, dass die Anti-Terror-Poller im Beschluss waren.

Stadtrat Jäger meint, dass es keinen Beschluss geben würde und das Thema Anti-Terror-Poller neu diskutiert werden muss. Was tatsächlich beantragt wurde, kann er so nicht sagen.

Stadtrat Reich teilte mit, dass er den Antrag zurückstellen möchte und eine neue Aufarbeitung erfolgen soll.

Beschluss 1

Der Hauptausschuss 

  1. beschließt entsprechend dem Antrag der IHK, dass Gewerbetreibenden auf Antrag für Notfälle max. 4 Vorrats-PINs pro Jahr erteilt werden (Gebühr 40 Euro). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Hauptausschuss 

  1. stimmt vorbehaltlich einer praktikabel zu treffenden Lösung mit Hotellerie, Gastronomie, LTK und IHK im Hinblick auf die Festlegung von Lieferzeiten der sukzessiven Installation von zwei versenkbaren Pollern im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Hauptausschuss  erteilt der Stadtverwaltung den Prüfauftrag für Poller In der Grub. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Beschluss 4

Der Hauptausschuss lehnt den Prüfauftrag für Poller im Altstadtschulhof ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Dokumente
Download IHK Schwaben Antrag Vorrats-PINs vom 12.05.2022.pdf

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9. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 05.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Stadträtin Sommerweiß fragt bezüglich den Baustellen in Lindau nach, wer zuständig für die Bedarfsampeln ist, insbesondere in der Kemptener Straße bei Tanner derzeit.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass letzten Mittwoche seine Kollegin, Frau Marek, bezüglich dieser Ampel tätig war. Die Stadt arbeitet hierbei mit dem staatlichen Bauamt zusammen inwieweit dies ist vereinbar ist. Die Genehmigungsbehörde ist die Stadt Lindau.

Stadtrat Kaiser fragt nach, ob in der Kemptener Straße südlich vom Kreisel ab dem Fußgängerüberweg Richtung Rotmoosstraße keine Fußgängerquerung vorhanden ist.

Herr Stiefenhofer erwidert, dass dafür die Fläche fehlen würde und dies regelkonform derzeit nicht angebracht werden kann, da unter anderem keine Absenkung vorhanden ist.

Stadtrat Kaiser meint, dass aber ein Zebrastreifen möglich sei.

Herr Stiefenhofer nimmt es mit und klärt ab.

Stadtrat Hübler will wissen, woran es festgemacht werden kann, dass so etwas übersehen werden kann.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass der Zebrastreifen nicht immer möglich ist. Der Grund dafür ist ihm gerade nicht bekannt.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons meint, dass dies schriftlich beantwortet werden kann.

Stadtrat Jöckel möchte wissen, wie das Parkplatzproblem gelöst wird, wenn der I+R Parkplatz weg fällt und am Bauhof die neuen Parkplätze entstehen.

Frau Bohnert erklärt, dass am Karl-Bever-Platz das Parkhaus gebaut wird.

Stadtrat Reich fragt nach, wie es mit Ausweichparkplatz für die Insulaner am Stadt- und Kinderfest aussieht.

Herr Stiefenhofer und Frau Sugg teilen mit, dass die Parkplätze am Toskanapark angeboten werden. Die Quartiersparkplätze werden nicht so angenommen.

Datenstand vom 20.09.2022 09:23 Uhr