Datum: 10.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckraum der GTL
Gremium: Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:04 Uhr bis 17:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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Beratungstyp
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s eröffnet die 5. Öffentliche Sitzung des Werkausschusses der Garten und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßt die Mitglieder des Gremiums, die Vertreter der Verwaltung, die Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. Die Tagesordnung gilt somit als genehmigt.
Stadtrat K r ü h n (Vertreter von Bürgermeister Hotz) und Stadtrat K a i s e r sind bei der Eröffnung der öffentlichen Sitzung nicht anwesend.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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beschließend
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2 |
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2.1. Erhöhung der Abwassergebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Berichterstatter Lau gibt die Erhöhung der Abwassergebühren ab 01.01.2023 bekannt. Die Erhöhung auf 3,30€ wurde bereits im Werkausschuss und Stadtrat im Jahr 2020 beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen darüber über die Bürgerzeitung informiert werden.
Bekanntgabe:
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2.2. Winterdienst 2022/23
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Werkleiter K a t t a u stellt Berichterstatter G s e l l als neuer Fachbereichsleiter Straßen- und Gewässerunterhalt (innerhalb der Abteilung GT-Unterhalt) vor. Berichterstatter G s e l l berichtet anhand der Präsentation über den Winterdienst 2022 / 2023.
17:10 Uhr Stadtrat K a i s e r tritt der Sitzung bei.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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3. Energieversorgung GTL, PV-Anlage – Baubeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Aufgrund der Energiekrise sind die Stromkosten stark gestiegen. Das bringt erhebliche Kostensteigerungen auf der Kläranlage mit sich (Fremdbezug Strom ca. 2,0 Mio. kWh Strom pro Jahr). Durch die Inbetriebnahme einer PV-Anlage im Jahr 2021 konnten rund 360.000 kWh Strom auf den Dächern der Fahrzeughalle und des Kaltlagers des neuen Betriebsgebäudes der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) erzeugt werden. Mit dem Bau weiterer PV-Anlagen auf dem Betriebsgelände der GTL soll die Eigenstromquote weiter erhöht werden und damit der Stromkostensteigerung gezielt entgegengewirkt werden. Zwei mögliche Standorte wurden bereits überplant, sodass kurzfristig eine Ausschreibung zur Installation der PV-Anlagen erstellt werden kann. Die Anlagen sollen jeweils mit einem Speichersystem ergänzt werden, um die Stromerzeugungsspitzen, die zur Mittagszeit entstehen, in den Abend- und Nachtstunden für den Betrieb des Klärwerks einsetzen zu können.
Der erste Standort wäre auf dem Dach des neuen GTL-Werkstattgebäudes, bei dem eine Anlage mit rund 100 kWp installiert werden könnte (290 Module). Der erzeugte Strom könnte zum Teil im Betriebsgebäude eingespeist werden, um dort eine Grundlast abzudecken (30 kWp). Der verbleibende Strom würde dem Klärwerk zugeführt und dort direkt verbraucht werden. Ein zweiter Standort ist auf dem Dach der Leichtbauhalle des Klärwerks möglich. In der Halle ist auch die Niederspannungshauptverteilung des Klärwerks untergebracht. Der Standort ist daher gut geeignet und bietet die Möglichkeit einer verlustfreien Einspeisung. Auf dem besagten Dach könnten 384 Module bzw. 142 kWp installiert werden.
Fachliche Bewertung
- Maßnahmenziel
Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der dezentralen Stromproduktion der GTL, die vor dem Hintergrund des massiven Strompreisanstiegs zur teilweisen Stabilisierung der Betriebskosten führen soll.
- Beschreibung der Baumaßnahme
Die PV-Anlagen sollen noch im Jahr 2022 ausgeschrieben werden und unter Berücksichtigung der aktuellen Lieferzeiten möglichst im Mai 2023, also vor den ertragreichen Sommermonaten installiert werden.
- Projektbeteiligte und Abstimmung
Die Inbetriebnahme ist mit den Stadtwerken Lindau abzustimmen. Die Zeit bis zur Lieferung der Anlage wird für die Beantragung des Anlagenzertifikats B genutzt.
- Kosten und Finanzierung
Die Kostenschätzung beläuft sich, unter Vorbehalt der Inflation, auf ca. 250.000 € (brutto) für die PV-Anlagen (kristalline Module) und weitere ca. 250.000 € (brutto) für ein Speichersystem, um das sogenannte „peak-shaving“ durchführen zu können. Dadurch wird eine unwirtschaftliche Einspeisung in das öffentliche Stromnetz vermieden. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich bei der aktuellen Strompreisentwicklung jede Investition in die Eigenproduktion und amortisiert sich entsprechend schnell. Im Wirtschaftsplan der Abteilung GT-Abwasser sind entsprechende Reserven vorhanden. Diese sind durch Verschiebung der Baumaßnahme zur Sanierung der aktuellen Vorklärbecken und Umnutzung zu Regenspeicherbecken, sowie die Erneuerung der Zulaufrinne in das Jahr 2023 entstanden.
Der nicht von der Abwasserwirtschaft verbrauchte Strom wird an die anderen Betriebsteile der GTL verrechnet.
- Zusammenfassung / Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Investition in die Eigenenergieerzeugung in der aktuellen Lage höchst wirtschaftlich und dringend zu empfehlen ist. Eine Amortisation könnte sich je nach Ertrag bereits nach fünf Jahren einstellen.
Finanzielle Auswirkungen
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
17:12 Uhr Stadtrat K r ü h n betritt die Sitzung
Der Werkausschuss verzichtet auf einen Sachvortrag.
Stadtrat M ü l l e r möchte gerne eine genauere Definition der Vorlage.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d zeigt anhand der Präsentation (Folie18) wieviel kWh durch die PV-Anlage produziert wird. Im ersten Jahr handelt es sich dabei um 400.000 kWh. Davon ging ein Teil in die Verwaltung, aber der Großteil in das Klärwerk.
Stadtrat F r e i b e r g fragt, ob die Ausschreibung schon durchgeführt wurde und wann mit einem Zuschlag gerechnet werden kann.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d antwortet, dass die Ausschreibungsunterlagen diesen Monat noch vervollständigt werden, um sie dann Ende des Jahres einzureichen. Die Umsetzung kann dann bis zu sechs Monaten dauern.
Stadtrat N ü b e r l i n hat erfahren, dass der Freistaat Bayern an Fördergeldern bis zu 125 Mio. EUR zur Verfügung stellt. Sollte man da nicht noch über die PV-Anlage hinaus denken, was die Stromgewinnung betrifft?
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d ergänzt, dass im Moment an einer Energiestudie gearbeitet wird, bei der Experten Empfehlungen aussprechen. Die PV-Anlage sei sicherlich erste einmal der Anfang und nur eine Möglichkeit der Stromerzeugung. Aber sie möchte Schnellschüsse nur auf Grund von Fördergeldern vermeiden.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt den Bau von zwei PV-Anlagen auf dem Betriebsgelände der GTL mit insgesamt rund 250 kWp in Kombination mit einem Energiespeichersystem zur Erhöhung der Eigennutzungsquote des erzeugten Stroms.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Wirtschaftsjahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV ist für kostenrechnende Einrichtungen in der Betriebskostenabrechnung eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu berücksichtigen.
Der Zinssatz sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV).
Zur Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes werden von der GTL der Durchschnitt der Umlaufrenditen der letzten 10 Jahre herangezogen, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden.
Auf Grundlage der Berechnungen der Umlaufrendite von 2012-2021 ergibt sich ein Zinssatz in Höhe von 0,500 %.
Der Durchschnittszinssatz des Darlehensportfolios der GTL betrug zum 27.10.2022 2,589 %.
Der daraus errechnete Mittelwert beträgt 1,545 %.
Vor diesem Hintergrund wird für das Wirtschaftsjahr 2022 eine Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 1,50 % vorgeschlagen.
Kalkulatorische Zinssätze seit 2010:
2010 5,25 %
2011 5,00 %
2012 4,75 %
2013 4,75 %
2014 4,25 %
2015 4,00 %
2016 3,25 %
2017 3,25 %
2018 3,00 %
2019 2,00 %
2020 1,50 %
2021 1,00 %
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Der Werkausschuss hat auf eine Diskussion verzichtet.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt für die GTL den kalkulatorischen Zinssatz für das betriebsnotwendige Kapital ab dem 01.01.2022 auf 1,50 % festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Bodensee Fahrradstraße, BA III und IV - Planungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Bodenseeradweg ist einer der beliebtesten Radwege Mitteleuropas. Mit ca. 273 Kilometer umrundet der Bodenseeradweg fast durchwegs in Ufernähe den gesamten Bodensee. Ziel dieses Vorhabens ist die Aufwertung von insgesamt 3,0 km innerstädtischer Straßen und die Einrichtung von sogenannten Fahrradstraßen.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.07.2019 den Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Bodenseeradweges gefasst. Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) haben auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses einen Förderantrag eingereicht, welcher am 26.03.2021 seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit genehmigt wurde. In der Zwischenzeit wurde die Bauleistung für den 1. Bauabschnitt (Schachener Straße) vergeben und der Baubeginn ist erfolgt. Für den 2. Bauabschnitt (Bregenzer Straße) wurde der Baubeschluss gefasst und der Teilabschnitt steht kurz vor der Ausschreibung. Nun sollen die notwendigen Straßenplanungen für den 3. und 4. Bauabschnitt (Eichwaldstraße, Felix-Wankel-Straße und Frauenhoferstraße) auf den Weg gebracht werden.
Fachliche Bewertung
Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen. In Fahrradstraßen können, wenn dies (wie vorliegend beabsichtigt) durch Zusatzzeichen erlaubt ist, auch Kraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Durch die Markierung und Beschilderung wird die Besonderheit der Fahrradstraße für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar.
Das Projekt wird mit insgesamt 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Für die Stadt Lindau bietet die Förderzusage die einzigartige Möglichkeit, die beiden wichtigen städtischen Aufgaben „Radverkehrsförderung“ und „Infrastrukturerhaltung“ zu verbinden. Mit der neuen Fahrradstraße wird ein attraktives Angebot für den Radverkehr im Alltags- und Freizeitverkehr geschaffen sowie gleichzeitig ein Beitrag zur Beseitigung des Investitionsstaus im Straßenbau geleistet.
- Planungsziele
Das übergeordnete Ziel dieses Projektes ist Klimaschutz durch die Förderung der umweltfreundlichsten Mobilität, der Nahmobilität. Attraktive und durchgängige Fußwege sowie eine Fahrbahn vorrangig für Radfahrer, bei gleichzeitiger Beschleunigung des Stadtbusverkehrs sind die wesentlichen Planungsziele. Einhergehend damit wird die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Zudem soll durch eine attraktive Straßenraumgestaltung die Aufenthaltsqualität erhöht werden.
- Beschreibung der Maßnahme
Gemeinsam mit dem Büro Besch & Partner aus Feldkirch haben die GTL erste Querschnittsüberlegungen angestellt. Zudem wurden die größten Konfliktpunkte im Ist-Zustand heraus gearbeitet.
Ziel bei diesen beiden Bauabschnitten ist, eine gute Vernetzung zwischen den Wohnbereichen und Freizeiteinrichtungen entlang der Strecke zu schaffen sowie die Bäder und Parks optimal erreichbar zu machen. Zudem soll der Durchgangsverkehr (motorisiert) möglichst reduziert werden und die Wegeführung klarer werden. Im Bestand gibt es viele Konfliktbereiche, die im Zuge des Ausbaus optimiert werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel der Knoten Bahlsenbrücke, die Längsparkierung in der Eichwaldstraße, die Einmündungen Richtung Wäsen, der Bahnübergang Eichwaldstraße und vor allem der Bahnübergang Zeltplatz in Zusammenhang mit der Zufahrt zum Campingplatz. Betrachtet man die aktuell vorherrschenden Verkehrszahlen, so sind Mitte Juni am Spitzentag rund 6.000 Fahrräder und 550 Fußgänger unterwegs gewesen. Im Bereich der Dauerzählstation in der Eichwaldstraße waren es zu diesem Zeitpunkt 1.275 PKW und 575 Motorräder. Nimmt man nun die aktuell gültigen Regelwerke zur Hand, ergibt sich in der Eichwaldstraße ein notwendiger Regelquerschnitt von 5,50 m Fahrbahn / Fahrradstraße (zzgl. seitlicher Bankette) und 2,50 m Gehweg. In der Felix-Wankel-Straße und der Frauenhoferstraße ist ein kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 5,00 m (zzgl. seitlicher Bankette) notwendig, da in diesem Bereich der MIV untergeordnet ist. Im Zuge der weiteren Planung müssen die oben beschriebenen Konfliktstellen gelöst werden.
- Projektablauf / -beteiligte
Die Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Stadtbauamt, der Polizei, den Stadtwerken und der unteren Naturschutzbehörde stehen noch aus und sollen im Zuge der weiteren Planungsphasen erfolgen. Die Verantwortlichen werden wie bisher eng in die Planung eingebunden. Nach Beschluss durch den Werkausschuss sollen die weiteren Planungsphasen durchgeführt werden. Vorgesehen ist die Umsetzung der Maßnahme von Herbst 2023 bis Frühjahr 2024.
- Kosten und Finanzierung
Die erste Grobkostenschätzung der Abteilung GT-Projekte der GTL geht Projektkosten in Höhe von ca. 1,35 Mio. € (brutto) für die Bauabschnitte III und IV aus. Die Förderquote liegt hier bei rund 67,5 % der Gesamtkosten.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen hat sich die Stadt Lindau im Rahmen des Förderprogramms verpflichtet. Sollten einzelne Bauabschnitte weggelassen werden, kann dies dazu führen, dass der Fördergeber zurücktritt und die Stadt Lindau keinerlei Förderung erhält. Da die Baukosten des Abschnittes Schachener Straße (Maßnahme bereits vergeben, Baubeginn am 07.11.22 erfolgt) bereits den Eigenanteil der Stadt Lindau in Bezug auf die Gesamtprojektkosten der vier Bauabschnitte zum Ausbau der „Bodensee Fahrradstraße“ übersteigen, ist es aus rein finanziellen Gründen notwendig und wirtschaftlich das Gesamtprojekt auch bei einer schwierigen Haushaltslage komplett umzusetzen.
- Zusammenfassung / Fazit
Aus Sicht der Stadtverwaltung kann die Umsetzung dieser Maßnahmen aus folgenden Gründen nur dringend empfohlen werden:
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat M ü l l e r findet, dass es bei den beiden Bauabschnitten nur eine kritische Stelle gibt, die zwischen Villa Leuchtenberg und Bahnübergang liegt. Aufgrund der Haushaltslage sollten nur notwendige Sachen gemacht werden.
Berichterstatter H u m m l e r hat mit dem Bundesministerium für Umwelt etc. in Berlin telefoniert und nachgefragt. Sollte das gesamte Projekt nicht umgesetzt werden, behält sich das Bundesministerium vor die Förderung zurück zu ziehen. Hinzu kommt, dass bereits Verträge abgeschlossen worden sind und mit dem Bauabschnitt in der Schachener Straße begonnen worden ist. Es wäre unklug aus finanzieller Sicht, Bauabschnittsteile heraus zu nehmen.
Stadtrat M ü l l e r fragt, ob es dafür ein eigenes Förderprojekt gibt.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s und Berichterstatter H u m m l e r verneinen es.
Stadträtin M a y e r ist verwundert, dass einerseits die Abschnitte getrennt beurteilt und beschlossen werden und anderseits nicht getrennt finanzierbar sind.
Berichterstatter H u m m l e r erwidert, dass zu Beginn das Gesamtprojekt beschlossen worden ist.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s erinnert, dass es sich bei diesem TOP um einen Planungsbeschluss und keinen Baubeschluss handelt.
Stadtrat K a i s e r kann sich an den Beschluss des Gesamtprojektes erinnern und ist der Meinung, dass es auch im Ganzen durchgezogen werden sollte.
Stadtrat M ü l l e r sieht die Kürzung eher beim Eigenanteil der Stadt, als bei den Fördergeldern.
Berichterstatter H u m m l e r erklärt, dass bereits Geld ausgegeben wurde, welches durch die Förderung beglichen worden ist. Bei einem Rücktritt des Projektes würden wir jetzt bereits mehr Geld verlieren, als unser Eigenanteil ausmacht.
Beschluss
Der Werkausschuss beauftragt die Werkleitung, auf Basis des vorgestellten Konzepts eine Fahrradstraßenplanung für die Eichwaldstraße, die Felix-Wankel-Straße und die Frauenhoferstraße aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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6. Maßnahmen aus Nahmobilitätskonzept – Geh-/ Radweg Binsenweg bis Autopartners
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Lindau ist eine Stadt der kurzen Wege. Sowohl mit dem Rad als auch zu Fuß kann man sich in Lindau gut fortbewegen. Aus diesem Grund hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.11.2019 das Nahmobilitätskonzept beschlossen. Dadurch sollen die Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer noch weiter verbessert und attraktive Angebot geschaffen werden.
Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) haben bereits einige Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt. Eine weitere wichtige Maßnahme auf dem Weg zu einem durchgängigen Radhauptroutennetz für Lindau, wie es im Nahmobilitätskonzept entwickelt und festgelegt wurde, ist die Maßnahme M45 - Ausbau des heutigen Gehwegs zu einem leistungsfähigen, attraktiven und für Radfahrer bevorrechtigten Geh- und Radweg.
Fachliche Bewertung
- Beschreibung der Maßnahme
Im Jahr 2020 wurde mit der Straßenbaumaßnahme zum Ausbau des Binsenwegs bereits eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer über die B 12 geschaffen. Im weiteren Verlauf Richtung Osten besteht auf der Radhauptroute der Kategorie 2 aktuell nur ein schmaler Gehweg mit einer Breite von ca. 2,25 m (aktuell lediglich für Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit und ohne Vorfahrtberechtigung freigegeben). Bei den Einmündungen der Querstraßen sind aktuell große Querungslängen vorhanden, was die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer sehr unattraktiv macht. Geplant ist in diesem Bereich ein 4,00 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg zzgl. seitlicher Bankette mit sicheren Anbindungen an die Querstraßen. Die vorgesehene Entwässerung erfolgt über einen Grünstreifen mit einer Breite zwischen 1,50 und 2,00 m. Die Beleuchtung muss in diesem Zuge versetzt und erneuert werden. Zudem müssen die Gehölze innerhalb des Grundstreifens zwischen der Fahrbahn und dem geplanten Geh- / Radweg sowie ca. 2-3 Bäume im Bereich der Kamelbuckelbrücke entfernt werden, dafür soll eine extensive Begrünung in Form von Blühstreifen sowie Ersatzplanzungen vorgesehen werden. Vor Ort bestehenden Leitplanken sind nicht mehr erforderlich und können entfallen. Die Bushaltestelle an der „Bahlsenbrücke“ ist zukünftig als Fahrbahnhaltestelle vorgesehen. Zunächst muss die Maßnahme im Jahr 2023 weiter ausgeplant und der Förderantrag eingereicht werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage im kommenden Haushaltsjahr ist eine Umsetzung erst im Jahr 2024 vorgesehen.
- Kosten und Finanzierung
Die Bau- und Planungskosten der Maßnahme belaufen sich lt. aktuellen Berechnungen auf ca. 750.000 € (brutto). Aktuell bestehen Fördermöglichkeiten zwischen 60 % und 90 %, wobei unterschieden werden muss, dass bei einigen Förderprogrammen Planungskosten nicht förderfähig sind und sich dadurch der Fördersatz auf die Gesamtmaßnahme gesehen reduziert.
- Zusammenfassung/ Fazit
Das Nahmobilitätskonzept kann nur dann zur Steigerung der Attraktivität der emissionsfreien Fortbewegung beitragen, wenn die darin enthaltenen Maßnahmen auch innerhalb des festgelegten Umsetzungszeitrahmens durchgeführt und an die Verkehrsteilnehmer übergeben werden. Das ambitionierte Ziel, den Radverkehrsanteil in der Stadt Lindau um 5 Prozentpunkte zu erhöhen, kann nur erreicht werden, wenn die notwendige Infrastruktur hergestellt wird. Es sollten daher möglichst viele und insbesondere die netzrelevanten Maßnahmen aus dem Nahmobilitätskonzept priorisiert und umgesetzt werden. Nur so kann das ausgewogene Konzept den angestrebten Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat K r ü h n bedankt sich für den guten Vortrag. Wichtig für ihn ist eine gute Beschilderung, da er beobachtet hat, dass auf der Bregenzer Straße auch häufig Familien mit Kindern auf dem Fahrrad unterwegs sind.
Stadtrat R e i c h sieht die Maßnahmen als Idealzustand. Genauso stellt er sich das Konzept vor. Der Zeitpunkt ist optimal, wenn vom finanztechnischen mal abgesehen wird. Er stimmt Stadtrat K r ü h n zu, dass die Beschilderung fehlt.
Stadtrat N ü b e r l i n fragt, ob nicht erst zugestimmt werden sollte, wenn die Höhe der Förderung stimmt?
Berichterstatter H u m m l e r antwortet, dass die Höhe der Förderung erst im Winter fest steht.
Werkleiter K a t t a u erinnert, dass erst mit dem Beschluss des Haushaltsplans auch über die Finanzierung des Projektes abschließend beschlossen wird.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s versteht die Bedenken, was die Finanzierung angeht. Selbst in diesen Zeiten sollte eine Stadt nicht zum Stillstand kommen und trotzdem weiterarbeiten. Wichtig ist hier im Werkausschuss in erster Linie, ob das Projekt überhaupt gewünscht ist. Falls nicht, kann man sich weitere Arbeit an dem Projekt sparen. Gefühlt wird mehr beschlossen, als wir finanziell stemmen können. Entspannt sich die finanzielle Situation, können durch den Werkausschuss beschlossene Projekte zügig umgesetzt werden.
Stadträtin M a y e r erinnert, dass die Werkausschuss Mitglieder Transparenz wollen und diese nun bekommen.
Stadtrat N ü b e r l i n hat Verständnis, sieht aber auch Schwierigkeiten in der Finanzierung.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s erinnert noch einmal, dass es sich nicht um einen Baubeschluss handelt.
Stadtrat K a i s e r weist darauf hin, dass sie immer gut aufgestellt waren, deshalb hat die GTL auch viele Projekte in Planung. Ein Vorteil bei den Fördergemeinschaften ist, dass die GTL diese Stelle im Blick hat. Und ein weiterer Vorteil ist, dass wir so arbeiten können. Die eben vorgestellten Bereiche sind bekannte Gefahrenstellen. Positive ist auch, dass sich das Bauamt die Umsetzung so vorstellen kann.
Stadtrat M ü l l e r stellt fest, dass der Beschlussvorschlag in der Präsentation nicht mit dem in den RIS Vorlagen übereinstimmt.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s bezieht sich auf die Beschlüsse in der Vorlage aus dem Rats Information System und bittet den Fehler in der Präsentation zu entschuldigen.
Für Stadtrat F r e i b e r g ist die Kommunikation nach außen wichtig. Für die Öffentlichkeit muss ersichtlich sein, dass sich hier erst einmal um eine Planung handelt. Die Umsetzung erfolgt erst, wenn die sie finanzierbar ist.
Stadtrat S t r a u ß ist froh, dass dieser Weg angegangen wird, was aus seiner Sicht mehr als notwendig ist. Es sollte jedoch jetzt schon mit Schildern die Sicherheit auf dem Weg verbessert werden.
Werkleiter K a t t a u erklärt, dass es sich aktuell um einen Gehweg mit Radfahrfrei handelt. Das heißt, der Radfahrer muss bei Ein- und Ausfahrten warten. Es ist zu prüfen ob bereits heute an der Verkehrssicherheit der einzelnen Einmündungen Verbesserungen erforderlich sind. Er schlägt vor, dass die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei mit gemeinsam mit den Fachleuten der GTL die Stellen im Rahmen einer Verkehrsschau vor Ort in Augenschein nehmen und zielführenden Maßnahmen prüfen.
Stadtrat R e i c h weist darauf hin, dass beim Köchlin die Querungshilfe sehr gut angenommen werden und es doch sicherlich eine Möglichkeit gibt, mit wenig Geld etwas zu machen.
Werkleiter K a t t a u ist der Meinung, dass dem Expertengremium überlassen werden soll, was als Interrimsmaßnahme sinnvollerweise gemacht werden kann.
Beschluss
Der Werkausschuss beauftragt die Werkleitung, die weiteren Planungsschritte, auf Basis des vorgestellten Konzeptes, zum Bau eines Geh- und Radweges vom Binsenweg bis zu Autopartners durchzuführen.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die für die Umsetzung notwendigen Finanzmittel in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und auf der Haushaltsstelle 63000.96590 „Maßnahmen aus Nahmobilitätskonzept“ die erforderlichen Mittel in Höhe von 750.000 € im Vermögenshaushalt 2024 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Sanierung Schulhof Grundschule Oberreitnau – Planungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Grundschule Oberreitnau als einer der sechs Lindauer Grundschulstandorte befindet sich in dörflicher Umgebung im Übergang Pfarrweg / Hepachstraße nördlich der Pfarrkirche St. Pelagius.
Der Schulhof nördlich des Schulgebäudes weist einen hohen Sanierungsrückstand auf und wird seit geraumer Zeit mit regelmäßig notwendigen, hohen Unterhaltsaufwand in einem verkehrssicheren Zustand erhalten.
Fachliche Bewertung
In der Konzeptstudie für eine bedarfsgerechte Zukunftsentwicklung zur „Schulentwicklungsplanung Lindau“ (erstellt für Amt 104 durch concept K, August 2021) wird dem Stadtteil Oberreitnau für die Zukunft ein leichtes Wachstum in der Altersgruppe 6-12 Jahre prognostiziert. Jüngere bauliche Entwicklungen etwa im Pelagiusweg unterstreichen diese Annahme und die Attraktivität von Oberreitnau als qualitätvollen Wohnort mit dörflichem Charakter.
Nach Beurteilung durch die Abt. 104 / Kinder, Jugend, Sport sind die täglichen Zeiten, die Kinder in der Schule verbringen im Zuge des sich weiter entwickelnden Betreuungsumfangs und der generellen Zunahme der wöchentlichen Unterrichtsstunden gestiegen.
In diesem Schuljahr besuchen 107 Kinder die Grundschule in Oberreitnau. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen wurde eine zusätzliche Klasse an der Schule installiert. Somit nimmt die Zahl der Kinder, die nachmittags an der Schule betreut werden, weiter zu.
Grundschulkinder, die den ganzen Tag in der Schule verbringen, benötigen Freiräume, in dem sich austoben können und in dem sie sich wohl fühlen.
Damit wächst die Notwendigkeit, bewegungsfördernde Pausen- und Nachmittagsbeschäftigungen im Freien anzubieten.
Unabhängig von demographischen Daten und der damit verbundenen Entwicklung der Schülerzahlen befindet sich der nördliche Außenbereich der Grundschule in einem zunehmend abgenutzten und nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Stetig durchgeführte Unterhaltsmaßnahmen können mittlerweile aber lediglich den weiteren Zerfall der Bausubstanz bremsen. Erschwerend sorgt die deutlich geneigte Geländesituation für einen starken Abtrag der vorhandenen Wegedecken durch Witterung und Nutzung.
Aus diesen Gründen wird seitens der Schulleitung eine zeitnahe Ertüchtigung des Schulhofes gewünscht. Geteilt wird dieser Wunsch auch durch die Anforderungen der Mittagsbetreuung in Hinsicht auf adäquate Bewegungs- und Aufenthaltsflächen.
Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) können den anzureichenden Zustand und die Notwendigkeit einer Neuordnung des Schulhofes ohne Einschränkungen bestätigen. Neben dem Aufenthalts- und Bewegungsangebot sind aus fachlicher Sicht im Zuge einer Erneuerung von Schulhofflächen auch Zugänge und Rettungszufahrten kritisch zu betrachten und neu zu ordnen. Vorgaben aus der Bauleitplanung hinsichtlich Wegeführungen und eine perspektivische Erweiterung des Schulgebäudes sollen in der weiteren Planung angemessen berücksichtigt werden.
Gemäß Auskunft durch die Abt. 603 / Hochbau ist eine bauliche Umsetzung der Gebäudeerweiterung noch von Beschlüssen abhängig. Eine finale Neukonzeption vor 2028 erscheint nicht realistisch. Eine möglicherweise notwendige provisorische Erweiterung des Gebäudes durch Container sei allerdings sinnvollerweise im Rahmen einer Schulhofsanierung bereits mit einzuplanen.
Nach Einschätzung der Abt. GT-Projekte kann ein geeigneter Aufstellbereich bereits im Rahmen des Außenanlagenbaus hergerichtet und zwischenzeitlich als Bewegungsfläche für die Schüler vorgehalten werden. Hierdurch kann im Falle einer temporären Containeraufstellung wertvolle Zeit durch eine vorgezogene Herstellung der Flächen und Anschlüsse gewonnen werden. Zudem wird eine Beeinträchtigung der Schulhofnutzung durch eine erneute Bautätigkeit auf ein Minimum reduziert.
Projektablauf
Von Seiten der Schule wurde bereits gemeinsam mit Schülern und Lehrern ein Workshop durchgeführt und ein grobes Zielkonzept erstellt. Nun planen die GTL gemeinsam mit dem Abteilung „Kinder, Jugend, Sport“ und der Schulfamilie für den 09.11.2022 einen weiteren Workshop, in welchem die Thematik vertieft werden soll.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse kann dann eine Vorplanung durchgeführt werden. Diese soll durch einen externen Planer unter Begleitung der Abteilung GT-Projekte erfolgen. Die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und die Bauleitung könnten durch die GTL in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Umsetzung der Maßnahme wäre vorbehaltlich der Finanzierbarkeit innerhalb des Jahres 2023 möglich.
Beteiligte
Beteiligte in dem bisherigen und weiteren Prozess sind neben den Entscheidungsgremien die Schulleitung, das Hauptamt, Rettungsdienste, Straßenverkehrsbehörde, Stadtbauamt, GT-Unterhalt.
Kosten und Finanzierung
Für eine externe Vorplanung sind im laufenden Haushalt Mittel vorhanden.
Durch eine Neuordnung des Schulhofes ist mit einer Effizienzsteigerung bei Pflege und Unterhalt der Flächen zu rechnen. Hierdurch ergibt sich im Unterhalt lediglich eine Kostenanpassung im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate.
Durch die Abteilung GT-Projekte wurde die Erstellungskosten unter Bezugnahme auf das derzeitige Baupreisniveau und die zu erfüllenden Anforderungen an eine zeitgemäße Gestaltung und Funktion des Schulhofes in einer ersten Schätzung mit 175.000 € (brutto) ermittelt.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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175.000 Euro brutto
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Berichterstatter D i e t r i c h hält anhand der gezeigten Präsentation Planung der Schulhofsanierung.
Stadtrat G e b h a r d fragt nach, ob die Anzahl der Schüler steigt.
Berichterstatter D i e t r i c h antwortet, dass die Tendenz steigend ist.
Laut Stadtrat G e b h a r d passen acht Klassen auf den Schulhof. Berichterstatter D i e t r i c h erklärt, dass pro Kind 3m³ gerechnet werden. Noch ist der Platz ausreichend, aber aktuell steigt die Anzahl der Schüler nach Angaben der Schulleitung. Da eine Gebäudeerweiterung erst in 2028 geplant ist, wäre es sinnvoll mit der Schulhofsanierung nicht bis dahin zu warten.
Stadtrat N ü b e r l i n befürchtet eine Containerlösung, wenn die Anzahl der Schüler weiter so steigt, bevor das Gebäude erweitert wird.
Stadtrat F e h r e r befürchtet, dass in Zukunft die Anzahl der Probleme steigen, weshalb entschieden werden sollte, was wirklich wichtig ist.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s verweist auf den Workshop des Stadtrates zur Schulentwicklung Lindaus, der am Anfang des Jahres stattfinden soll.
Beschluss
- Der Werkausschuss beauftragt die Werkleitung mit der Umsetzung weiterer planerische Schritte bis hin zu einer ausführungsreifen Planung.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss 175.000 € für die bauliche Umsetzung der Schulhofsanierung des Schulhofs der Grundschule Oberreitnau im Vermögenshaushalt 2023 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Werkausschusses GTL
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10.11.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s fragt die Mitglieder des Werkausschusses, ob sie Anfragen haben.
Diskussionsverlauf
Stadtrat R e i c h ist beim Jahrmarkt am vergangenem Wochenende aufgefallen, dass keine Mülleimer aufgestellt waren. Und die Mülleimer der Standbetreiber nicht über Nacht geleert worden sind. Das wirft ein schlechtes Bild auf Lindau. Er könnte sich vorstellen, dass im nächsten Jahr Tonnen aufgestellt werden.
Stadtrat S t r a u ß merkt an, dass Einmalgeschirr eigentlich nicht erlaubt ist.
Berichterstatter B a u e r erklärt, dass das City- und Eventmanagement den Jahrmarkt organisiert hat. Die erhaltenen Auflagen wurden nicht zufriedenstellend umgesetzt. Daher wird beim nächsten Mal etwas genauer drauf darauf geachtet.
Der öffentliche Teil der Werkausschusssitzung endet um 17:59 Uhr.
Datenstand vom 07.09.2023 10:17 Uhr