Datum: 13.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Hauptausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:44 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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13.10.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hotz eröffnet die Hauptausschusssitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung fest und begrüßt die anwesenden Gäste. Die bisherigen Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden in der Reihenfolge getauscht. Gegen die geänderte Tagesordnung gibt es keine Einwendungen. Sie gilt somit genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert, geht auf das angesprochene Dokumentenausgabesystem im Bürgerbüro ein, welches eine Erleuchtung darstellen soll und das Bürgerbüro etwas digitalisieren soll. Sie hat nun nochmal nachgehakt und berichtet von Problemen bei Nässe und Kälte. Das Programm ist dahingehend noch nicht ausgereift. Sie steht hinsichtlich der Digitalisierung mit Herrn Denkel im Austausch. Konkrete Projekte, die derzeit bevorstehen, sind die Ausgabe von Fischereischeinen, die Online Termin Vergabe und die Installation des Moduls für Bewohnerparken. Zudem wird geprüft, wie das Rathausserviceportal angebunden werden kann.
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3. Digitale Parkraumbewirtschaftung auf der Insel;
Antrag der CSU und der JA-Fraktion
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Stadtratsfraktionen der CSU und der JA haben mit Schreiben vom 19.04.2021 die Einführung einer digitalen Parkraumbewirtschaftung auf der Insel mittels Parksensoren sowie die Anschaffung einer digitalen Anwohnerparkkarte beantragt. Für die wiederkehrenden Problemstellungen wie Parksuchverkehr, Parkraumnutzung etc. gäbe es neben einem notwendigen guten Parkleitsystem inzwischen digitale Lösungen, um Nutzergruppen besser zu lenken. Der Vorschlag sieht die Installation von Bodensensoren vor, welche darüber parkende Fahrzeuge erfassen und diese Parkvorgänge in Echtzeit ins Parkleitsystem sowie an eine App für Parkplatzsuchende weiterleiten sollen. Nutzer der App sollen dann erkennen können, wo noch wie viele Parkplätze frei sind. Mit der Nutzung der App werde durch Verringerung des Parksuchverkehrs der CO2-Ausstoß reduziert. Anwohner sollen über einen digitalen Anwohnerparkausweis in den Anwohnerzonen erkennbar sein. Die KVÜ soll mittels der App Parkzeitüberschreitungen oder Falschparker schneller erkennen und einfacher ahnden können.
Eine zu beauftragende Firma soll ein individuelles Konzept für die Stadt Lindau liefern und einen Komplettservice für Installation und technische Begleitung anbieten. Für die Investitionskosten sollen vorhandene Fördermöglichkeiten geprüft werden.
Fachliche Bewertung
- Einführung einer digitalen Parkraumbewirtschaftung
Aus Sicht der Stadtverwaltung sind bei der Entscheidung über die Einführung eines solchen digitalen Parkraumbewirtschaftungssystems folgende Aspekte zu berücksichtigen und abzuwägen.
Es wäre möglich, die Standorte der freien Parkplätze im Inselkern via App und mittelfristig in einem neuen Parkleitsystem für Jedermann zur Verfügung zu stellen. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade der touristische Parksuchverkehr von der Insel, insbesondere von den Kurzeitparkplätzen mit einer maximalen Parkzeit von 90 Minuten, ferngehalten werden sollte. Vor diesem Hintergrund werden die Großparkplätze Karl-Bever-Platz und Parkhaus Inselhalle seit Herbst 2020 gar nicht mehr im Parkleitsystem ausgewiesen. Auch auf der städtischen Homepage wird auf die Großparkplätze unmittelbar vor und auf der Insel nicht hingewiesen – auf die Parkplätze im Inselkern oder am Bahnhof / auf der Hinteren Insel schon gar nicht. Dies sollte aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich sämtlicher Kurzeitparkplätze im Altstadtkern eigentlich auch so bleiben. Vor diesem Hintergrund müsste die Zugangsberechtigung für die App auf Bewohner bzw. berechtigte Dritte mit Ausnahmegenehmigung begrenzt werden.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass derzeit nicht abzusehen ist, ob bzw. wann der eine oder andere Parkbereich im Inselkern mittelfristig autofrei(er) werden soll. Unabhängig davon lassen sich für diese Art der digitalen Parkraumbewirtschaftung folgende Vor- und Nachteile zusammenfassen:
Vorteile:
Die Etablierung eines solchen Systems bringt der Stadt mehrere Vorteile:
- Anzeige der freien Parkplätze in der App in Echtzeit (für Bewohner / berechtigte Dritte)
- Möglichkeit eines „digitalen Parkausweises“ durch Token für Bewohner / berechtigte Dritte
- Effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen / Vereinfachung der Parkplatzsuche für Bewohner der Insel / berechtigte Dritte
- Reduzierung des Parksuchverkehrs (niedriger CO2-Ausstoß = Umweltschutz)
- Einfachere / effizientere Überwachungsmöglichkeit für die KVÜ
- Verknüpfung der App mit Handyparken und den damit einhergehenden Begleitnutzen möglich
- Ermöglicht datenbasierte Auswertungen und Entscheidungen für den Altstadtkern
Nachteile:
Gleichzeitig gibt es Folgendes zu bedenken:
- Je nach Lage einzelner / weniger Parkplätze unter Umständen kostenaufwändig bei der Installation – dies kann in der Sitzung näher erläutert werden.
- Wiederkehrende Unterhaltskosten der umfangreichen Hardwarekomponenten
Aus Sicht des Denkmalschutzes ist noch darauf hinzuweisen, dass die Parksensoren in einem einheitlichen Farbton (grau, anthrazit), ohne signalfarbenen Außenring, ausgeführt werden müssten.
2. Kosten
Für die vorgenannte Art der digitalen Parkraumbewirtschaftung mittels Bodensensoren gibt es verschiedenste Anbieter. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich ein grobes Richtpreisangebot für ein derartiges digitales Parkraumbewirtschaftungsinstrument eingeholt.
Je nach Art der Beschaffung (Kauf oder jährliche Miete) der technischen Komponenten (Bodensensoren plus erforderlicher Verbindungskomponenten (Gateways und ggf. Repeater – wiederum abhängig von der Lage der Parkplätze / der Abschirmung durch Gebäude) fallen unterschiedlich hohe Grundkosten an.
Die voraussichtlichen Kosten, die eine erste Markterkundung ergeben hat, werden vorab nur nicht-öffentlich mitgeteilt, um bestmögliche Angebote zu erzielen.
3. Förderung
Auf Grund des Richtpreisangebotes wurden diese geschätzten Kosten im Juni im Rahmen des Förderprogramms „Innenstädte beleben“ neben anderen städtischen Projekten angemeldet. Letztlich fand dieses Teilprojekt dort aber keine Berücksichtigung.
Aktuell wurde am 7. September gerade ein weiteres bayerisches Förderprogramm aufgelegt: „Richtlinien zum Programm Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“, speziell die „Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung“. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von touristisch relevanten Echtzeitauslastungsdaten im Bereich des ruhenden Verkehrs sowie bei touristischen Attraktionen mit dem Ziel, diese den Nutzern öffentlich zur Verfügung zu stellen und damit eine Besucherstromlenkung zu ermöglichen. Maßnahmen werden mit 75 % gefördert; allerdings beträgt die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben „nur“ 10.000 Euro, bei besonderem Aufwand (z.B. Notwendigkeit mehrerer Sensoren oder Messpunkte) auf Antrag max. 30.000 Euro. Dieses Förderprogramm kommt bei einer nicht öffentlichen Nutzung des angedachten Angebotes demnach aber nicht in Betracht.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel findet die Idee generell gut und hofft auf gute Ausschreibungsergebnisse.
Für Stadtrat Freiberg greift die vorgeschlagene Vorgehensweise zu engmaschig. Seiner Auffassung nach lasse sich das Parkproblem in Lindau nur lösen, wenn man die Gesamtstadt und nicht nur die Insel betrachtet.
Bürgermeister Hotz entgegnet, dass gerade für Altstadtbewohner eine solche Applösung sinnvoll ist, da sie unnötige Inselrunden aufgrund Parksuchverkehrs vermeidet.
Stadtrat Gebhard gibt zu bedenken, dass viele ältere Inselbewohner ausgeschlossen werden, wenn sie kein Smartphone besitzen. Zudem drängt er darauf, dass schnell ein neues Parkleitsystem angegangen wird.
Stadtrat M. Kaiser ist der Meinung, dass ein solches System auch im Sommer in Bereichen wie Schachen und Zech sinnvoll wäre, daher spricht er sich für eine ganzheitliche Umsetzung aus.
Stadtrat Müller stellt in Frage, ob eine solche App für Lindaubesucher geeignet ist. Er sieht vielmehr ein Parkleitsystem als richtige Lösung an.
Bürgermeister Hotz entgegnet, dass die App nicht für Besucher ist. Sie soll Anwohner der Insel helfen, einen freien Parkplatz zu finden und dadurch den Parksuchverkehr reduzieren.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer spricht sich für dafür aus, dass der damalige Beschluss zurückgenommen werden soll, der er ermöglicht, pro Haushalt mehr Sonderparkgenehmigungen für die Insel zu bekommen.
Stadtrat Reich ist der Meinung, dass das System dort getestet werden sollte, wo der Druck am größten ist und dazu eignet sich der Inselkern.
Beschluss
Der Hauptausschuss stimmt für die Einführung der digitalen Parkraumbewirtschaftung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
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4. Fußgängerquerungen in der Zwanzigerstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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13.10.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Hauptausschuss im Dezember 2020 wurde über verschiedene Lösungen zur Fußgängerquerung in der Zwanzigerstraße diskutiert. Dabei wurde von der Verwaltung die Anbringung von Pollern auf der Mittelinsel des Mehrzweckstreifens vorgestellt, zwischen denen Fußgänger zusätzlich geschützt queren könnten. Es wurde außerdem auch über die Wiederanbringung von Fußgängerüberwegen Höhe Paradiesplatz / Sina-Kinkelin-Platz und Supermarkt / Inselhalle beratschlagt. In diesem Zuge wurde auch die Entfernung des Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Zwanzigerstraße vor dem Kreisverkehr Thierschbrücke als Lösungsansatz eingebracht, um dadurch in unmittelbarer Nähe wieder die Anbringung des FGÜs an alter Stelle möglich zu machen. Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, die Verlegung des angesprochenen FGÜ am Kreisverkehr Thierschbrücke zu prüfen und die Fußgängersituation bis zum Sommer zu beobachten. Die Beschlussfassung wurde zurückgestellt.
Fachliche Bewertung
1. Allgemeines zur Querungssituation in der Zwanzigerstraße
Von Polizei und Straßenverkehrsbehörde wurde in der Zwischenzeit auf die Stelle ein besonderes Augenmerk gerichtet. Außerdem wurde Ende Juni an einem Nachmittag mit entsprechender Witterung und demzufolge höherem Fußgängeraufkommen ein Ortstermin mit dem verantwortlichen Sachbearbeiter der Polizei in zivil anberaumt. Die Querung wurde etwa für 30 Minuten beobachtet. Aus dem Vermerk:
„Wie das Verkehrskonzept es vorsieht, konnte beobachtet werden, dass eine Vielzahl der Fußgänger die ganze Breite des Multifunktionsstreifens nutzten. Es querten auch häufig Radfahrer. Es konnte eine Mutter mit zwei Kindern im Kindergartenalter an der Hand beobachtet werden, die kurz auf dem Mittelstreifen stoppte und sodann ohne Probleme querte. Auch konnte eine Mutter mit ihrer Tochter im Grundschulalter (beide auf dem eigenen Fahrrad) beobachtet werden, die ohne Probleme vom Sina-Kinkelin-Platz zum Paradiesplatz querte. Weiterhin konnte eine Seniorin mit Stock ohne Probleme queren, diese schien jedoch auch gut zu Fuß zu sein. Außerdem haben im Beobachtungszeitraum eine Vielzahl von Fußgängern und Radfahrern unterschiedlichsten Alters gequert. Es konnte keine hinsichtlich der Querung als problematisch wahrgenommene Situation beobachtet werden. Vielmehr ist eher problematisch, dass manche Fahrer versuchen, den Multifunktionsstreifen zum Überholen von Radfahrern zu nutzen und dann den Überholvorgang mangels Platz selten abschließen können. Ungünstige Situationen können außerdem entstehen, wenn Radfahrer rechts auf dem Radschutzstreifen bleiben, um dann zwischen den Fahrzeugen in Paradiesplatz einzubiegen, anstatt sich langsam in die Mitte der Fahrbahn zu bewegen, um ein Überholen während des Abbiegevorgangs auszuschließen.“
2. Entfernung des Fußgängerüberwegs am KV Thierschbrücke und Wiederanbringung an alter Stelle zwischen Sina-Kinkelin-Platz und Storchengasse
Im Dezember 2020 nach der ersten Sitzung des Hauptauschusses zu diesem Thema hat die Straßenverkehrsbehörde die GTL, die Polizei sowie den Mobilitätsmanager zu der Entfernung des Fußgängerüberwegs am Kreisverkehr Thierschbrücke angehört. Daraufhin teilte die Polizei mit, dass seit Bau des Mittelstreifens beobachtet werden konnte, dass der FGÜ zwischen Paradiesplatz / Storchengasse und dem Sina-Kinkelin-Platz kaum noch verwendet wurde. Aus diesem Grund wäre die erneute Anbringung des FGÜ an alter Stelle nicht sinnvoll. Die Entfernung des FGÜ am Kreisverkehr sehe man kritisch, da auch nach der Demarkierung Phantommarkierungen zurückbleiben werden, was für die Verkehrssicherheit nicht optimal sei. Zudem entstünden nicht unerhebliche Umbaukosten, beispielsweise durch Gehwegabsenkung, Blindenführung, Beleuchtung, Beschilderung und Markierung.
Die GTL teilte mit, dass die Entfernung des FGÜ am Kreisverkehr und die Neuerrichtung an anderer Stelle etwa 50.000 Euro kosten würde. Zudem müsse man an einem Kreisverkehr mit Fußgängerüberwegen einen Fußgängerüberweg an jedem Ast vorsehen, wenn es der Platz zulasse. Außerdem handle es sich bei dem Kreisverkehr um eine geförderte Maßnahme, für die bei einer Entfernung möglicherweise Mittel zurückbezahlt werden müssten. Die Förderungsgeber machen über die Höhe der Förderungsrückzahlung keine Angaben.
Mobilitätsmanager Herr Valdes wies außerdem auf die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) hin, die in Nr. 1 Absatz 3 die Einrichtung von Fußgängerüberwegen nur dann empfiehlt, wenn der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt die R-FGÜ nur linienhaft wirkende Maßnahmen (z.B. Mittelstreifen oder Inseln in kurzen Abständen). Zwar tritt im Falle des Sina-Kinkelin-Platzes der Fußgängerverkehr einigermaßen gebündelt auf, dies ist aber von Seiten des Paradiesplatzes nicht der Fall. Dort kommen die Fußgänger über Hofstattgasse, Storchengasse und Paradiesplatz in Richtung Sina-Kinkelin-Platz. Ein gebündeltes Aufkommen an einer Stelle ist nicht gegeben. Somit entsteht der Querungsbedarf an vielen Stellen. Durch die vielen Gassen der Altstadt und den häufigen Zugängen zum See erstreckt sich diese örtliche Besonderheit auf die gesamte Zwanzigerstraße, weshalb das gewählte „Mittelstreifenmodell“ eigentlich optimal für die vorliegende Verkehrssituation geeignet ist und den Empfehlungen der R-FGÜ folgt.
Zudem ist seitens der Straßenverkehrsbehörde darauf hinzuweisen, dass die bei einer Entfernung des FGÜ in der Zwanzigerstraße vor dem KV Thierschbrücke der in der Dezembersitzung als Alternative angedachte, verbleibende FGÜ auf der Thierschstraße zwischen Sina-Kinkelin-Platz und Zeppelinstraße nicht barrierefrei ist. Fußgänger müssen dort eine Treppe überqueren. Kann auf den zum Wegfall angedachten FGÜ auf der anderen Seite des Kreisverkehrs Richtung Sina-Kinkelin-Platz und Paradiesplatz nicht mehr zurückgegriffen werden, müssten auf die Barrierefreiheit angewiesene Personen weite Umwege in Kauf nehmen.
In der letzten Sitzung wurde hinsichtlich des FGÜs mit der Sicherheit der Kinder auf dem Weg zum Kindergarten oder dem Spielplatz argumentiert. Allerdings erhöht ein Fußgängerüberweg gerade für kleinere Kinder die Verkehrssicherheit oftmals nicht, denn die Schutzwirkung der Fußgängerüberwege wird oftmals falsch eingeschätzt. Bei Verwendung des FGÜ muss eine Abstimmung zwischen Fußgänger und Fahrzeug stattfinden, der Fußgänger muss seinen Willen zum Überqueren quasi „anzeigen“. Bei Erwachsenen geschieht dies eindeutig durch Körpersprache und Blickkontakt. Von Kindern kann diese Abstimmung nicht erwartet werden. Sie können häufig nicht einschätzen, ob der Fahrer anhält oder (noch) anhalten kann. Kinder können zudem die Geschwindigkeiten und Entfernungen der Fahrzeuge noch nicht richtig einschätzen. Vor allem kleinere Kinder können Schwierigkeiten dabei haben, ihre Überquerungsabsicht auszudrücken. Oftmals reagieren die Kinder auch spontan. Daher sieht das Institut für Straßenverkehr des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. eher mehr Gefahren als Vorteile beim Einsatz vom FGÜ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder.
Aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit des verbleibenden FGÜ, der hohen Kosten für dessen Entfernung und der drohenden Rückforderung von Fördermitteln wird von der Verwaltung eine Entfernung des FGÜ in der Zwanzigerstraße vor dem Kreisverkehr Thierschbrücke abgelehnt.
2. Anbringung von Pfosten auf der Mittelinsel zwischen dem Sina-Kinkelin-Platz und dem Paradiesplatz
Anbringung von bis zu zehn Pfosten auf der ganzen Länge der Querungsstelle:
- Linksabbiegen in den Paradiesplatz nicht mehr möglich / Einfahrt in den Paradiesplatz als Rechtsabbieger aus Richtung Kreisverkehr Thierschbrücke
Ausfahren aus dem Paradiesplatz nur als Rechtsabbieger in Richtung Inselhalle
Ein und Ausfahren in bzw. aus dem Sina-Kinkelin-Platz jeweils nur als Rechtsabbieger
Keine Konflikte auf der Mittelinsel, da diese nicht mehr Befahren werden kann / Fußgänger können auf der Mittelinsel bequem auf eine Lücke im Verkehr warten
Die Feuerwehr müsste bei einem Einsatz mehrere Pfosten ziehen, was zu einer längeren Anfahrtszeit führt
Kosten nur für Kauf und Anbringung der Pfosten i.H.v. 7.500 Euro brutto
Anbringung von etwa vier Pfosten auf der halben Länge:
- Ein- und Ausfahren von beiden Seiten als Rechts- und Linksabbieger in den Paradiesplatz
- Ausfahren aus dem Sina-Kinkelin-Platz nur als Rechtsabbieger in Richtung Kreisverkehr Thierschbrücke / Einfahren in den Sina-Kinkelin-Platz nur als Rechtsabbieger aus Richtung Inselhalle kommend
- Schmaler Schutzbereich für Querende auf der Mittelinsel / Fahrzeugverkehr auf Mittelinsel weiterhin möglich
- Weniger Zeitverlust bei der Anfahrt für die Feuerwehr, falls die Ziehung von Pfosten erforderlich wird
- Kosten für Gehwegabsenkung (aufgrund der Lage der Poller notwendig) und Kauf sowie Anbringung der Pfosten 13.000 Euro brutto
Angesichts der festgestellten Querungssituation wird von Seiten der Straßenverkehrsbehörde die Pfostenlösung als Hilfestellung für querende Fußgänger nicht für erforderlich erachtet. Die Pfosten können zwar nützlich sein, um querenden Fußgängern eine höhere Sicherheit zu vermitteln. Allerdings können diese Personen auch den nur geringfügig längeren Weg über den Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Thierschbrücke wählen. Angesichts der gleichzeitig entstehenden Erschwerungen für die Feuerwehr und der damit einhergehenden Kosten schlägt die Verwaltung vor, von der Pfostenlösung Abstand zu nehmen.
4. Fußgängerüberweg zwischen Inselhalle und Supermarkt
Die Anbringung eines Fußgängerüberwegs zwischen Supermarkt und Inselhalle ist grundsätzlich entbehrlich, da dort bereits eine Querungshilfe besteht. Aufgrund des Kostenaufwands von etwa 10.000 Euro und der mit dem Fußgängerüberweg einhergehenden Beeinträchtigung des Verkehrsflusses wird von einer nicht erforderlichen Anbringung des Fußgängerüberwegs dringend abgeraten.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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nach Beschluss
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nach Beschluss
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Bei Beschluss nach Empfehlung der Verwaltung 0 Euro
Bei Beschluss der 4-Pfosten-Lösung 13.000 Euro (brutto)
Bei Beschluss der 10-Pfosten-Lösung 7.500 Euro (brutto)
Bei Beschluss zur Anbringung eines FGÜ zwischen Supermarkt und Inselhalle 10.000 Euro (brutto)
Beschluss
- Der Hauptausschuss beschließt, den Fußgängerüberweg auf der Zwanzigerstraße am Kreisverkehr Thierschbrücke nicht zu entfernen.
Von der Pfostenlösung wird Abstand genommen.
3. Die Anbringung eines Fußgängerüberwegs zwischen Supermarkt und Inselhalle wird
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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5. Grünanlagensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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13.10.2021
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ö
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beratend
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5 |
Sachverhalt
Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat in seiner Sitzung am 23. Sept. 2020 die Verwaltung beauftragt, eine Grünanlagensatzung zu erarbeiten. Da es in den öffentlichen Park- und Grünflächen sowie auf Spielplätzen immer wieder zu Beschwerdesituationen kommt, sollen mithilfe einer Benutzungssatzung unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zugeführt werden. Des Weiteren soll gezielt gegen Störungen, Beschädigungen oder sonstige Gefährdungen vorgegangen werden können.
Die Regelungsmöglichkeiten einer Grünanlagensatzung wurden in der GTL-Werkausschusssitzung am 25. März 2021 aufgezeigt. Bei der sich anschließenden Diskussion kam allgemein zum Ausdruck, es sollte keine Überreglementierung entstehen, sondern ein für die Verhältnisse in der Stadt Lindau (B) geeigneter Regelungsumfang angestrebt werden. Die Regelungen sollten sich auf die bestehenden Notwendigkeiten und die tatsächlich betroffenen Bereiche beschränken.
Aufbauend auf der grundlegenden Information im GTL-Werkausschuss hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 04.05.2021 über die konkreten Inhalte, die rechtlichen Details, den Regelungsbedarf in der Stadt Lindau sowie über die Überwachung und den Vollzug einer Grünanlagensatzung vorberaten. Der Hauptausschuss hat die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf zur Regelung der städtischen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) zu erarbeiten.
Der vorgelegte Entwurf der Grünanlagensatzung wurde auf Basis des Beschlusses des Hauptausschusses erstellt.
Fachliche Bewertung
- Rechtsgrundlage
Eine entsprechende Satzung beruht auf den Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Demnach können die Gemeinden die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen durch Satzungen regeln.
- Geltungsbereich
Die in der Grünanlagensatzung unter §2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 14 getroffenen Regelungen zum Verhalten in Grünanlagen und Spielanlagen gelten für die in §1 Abs. 1 bis 4 in der Grünanlagensatzung benannten Bereiche und im Grünanlagenverzeichnis aufgeführten Flächen.
Das Glasverbot und das Hundeanleingebot gelten nur auf bestimmten Teilflächen, wie Seezugangsbereichen, Liegewiesen, Spielwiesen. Diese sind gesondert in der Anlage zur Satzung kenntlich gemacht und werden vor Ort ausgewiesen. Das bedeutet, auf allen restlichen Flächen im Geltungsbereich dieser Satzung dürfen Glasflaschen und Gläser mitgeführt werden und Hunde frei laufen. Auf ausgewiesene Spielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Wege und Plätze innerhalb der Grünanlagen, welche nach Art. 6 des Bayrischen Straßen- und Wegegesetzes zum Gemeingebrauch öffentlich gewidmet sind, fallen nicht unter die Satzungshoheit der Gemeinden nach Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BayGO. Dies bedeutet auf diesen Wegen und Plätzen findet die Grünanlagensatzung der Stadt Lindau keine Anwendung, da hier keine Rechtsgrundlage / Ermächtigungsgrundlage i.S.d. Bayerischen Gemeindeordnung gegeben ist. Auf diesen Wegen und Plätzen finden die Vorschriften nach dem BayStrWG und sonstigen einschlägigen Rechtsgrundlagen Anwendung.
- Regelungsinhalt
- Beschlüsse des Hauptausschusses
Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass folgende Sachverhalte in der Grünanlagensatzung geregelt werden sollen:
- offene Feuerstellen
- Glasverbot an Badestellen und auf Spielplätzen
- Zelten und Nächtigen
- Verunreinigungen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen (Flaschen, Verpackungsmüll, Zigarettenkippen) oder das Nichtentfernen von Hundekot
- freilaufende Hunde in Liegebereichen der Freibadegelände
- Drohnenflug
Die Verwaltung empfiehlt, aus Gründen der Sicherheit und der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern, abweichend vom Beschluss des Hauptausschusses ein generelles Hundeverbot auf Spielplätzen. Zur Begründung ist anzuführen, dass die aktuellen Benutzungsempfehlungen auf den Spielplätzen durch die vorhandene Beschilderung der Anlagen bereits vorsehen, dass Hunde auf Spielplätzen nicht mitgeführt werden sollen. Spielplätze dienen in erster Linie der freien und ungestörten Bewegung und dem Spiel von Kindern. Das freie Spiel der Kinder wird durch Hunde, auch wenn sie angeleint mitgeführt werden, sehr eingeschränkt. Zudem haben manche Kinder, insbesondere vor größeren Tieren, Angst vor Hunden. Außerdem geht auch von einem angeleinten Hund die Gefahr aus, dass ein Kind im Vorbeilaufen gebissen wird. Hier haben wir als Gemeinde das Schutzbedürfnis der Kinder über die Interessen einzelner Hundehalter zu stellen.
Des Weiteren sind auch hygienische Aspekte, wie Verunreinigungen durch Hundekot, auch wenn er anschließend entfernt wird, zu beachten. Ein generelles Hundeverbot auf Spielplätzen ist bereits in vielen anderen Städten und Gemeinden des Landes üblich. Einige Städte sind zum Schutz der Kinder bereits dazu übergegangen, die öffentlichen Spielplätze einzuzäunen, um Hunde von den Spielplätzen fernzuhalten.
- Weitere Regelungsinhalte
Auf die im Abstimmungsprozess mit der PI Lindau zusätzlich vorgeschlagenen Regelungsinhalte zum Thema Alkoholverbot und Lärmschutz hat die Verwaltung einen möglichen Regelungsvorschlag beigefügt.
Für ein Alkoholverbot könnte folgende Regelung unter §2 Abs. 2 Nr. 15 aufgenommen werden:
- Der Alkoholgenuss, soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden;
Und für den Bereich Lärmschutz unter §2 Abs. 2 Nr. 16:
- Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen.
Aufgrund der Beschlusslage sind die beiden Regelungsinhalte nicht im Entwurf der Grünanlagensatzung enthalten.
- Sanktionen, Vollzug und Überwachung
In der Satzung über die Benutzung städtischer öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze können Zuwiderhandlungen gegen Benutzungsregeln als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße belegt werden.
Die Polizei bzw. Vollzugsbeauftragte können bei Zuwiderhandlungen vor Ort Platzverweise erteilen sowie Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel spricht sich für eine gemeinwohlverträgliche Lösung aus. Wichtig sind aus ihrer Sicht die Überwachung sowie der Vollzug.
Stadtrat Reich möchte wissen, wie das Verbot kenntlich gemacht wird.
Stadtrat Jöckel plädiert für freie Räume für freie Bürger. Seiner Meinung mach müsse die Stadt Lindau den Gruppen Flächen, sowie ausreichend Mülleimer zur Verfügung stellen.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer merkt an, dass sich die letzten Wochen gezeigt hat, dass es hier Regelungsbedarf gibt.
Für Stadtrat M. Kaiser ist ein Glasverbot elementar und wichtig. Er kündigt an, einen Antrag auf Ausweitung des Glasverbots zu stellen.
Stadtrat Gebhard findet eine Regelung hinsichtlich des Alkoholverbots, ergänzt wie in 3 b) wichtig.
Stadtrat Hübler merkt an, dass es für Hundebesitzer schwierig wird, wenn es in bestimmten Bereichen ein Anleingebot gibt und in anderen nicht. Zudem ist aus seiner Sicht wichtig, dass kommunale Ordnungsdienste die Grünanlagensatzung kontrollieren.
Stadträtin Rundel regt an, einen temporären Sicherheitsdienst zu engagieren, der eine Zeitlang kontrolliert. In Bregenz hätte sich das bewährt.
Bürgermeister Hotz merkt an, dass der Vollzug heute nicht in der Sitzung entschieden wird.
Stadträtin Sommerweiß gibt zu bedenken, dass bei einem Glasverbot an bestimmten Stellen es beispielsweise nicht möglich ist, einen Saft am Wochenmarkt zu kaufen und am See zu trinken. Sie regt zudem an, das Glasverbot auf die Nachtzeit zu beschränken. Sie regt ferner an, Räume für Jugendliche zu schaffen und Aktionen zu initiieren, bei denen sie den Müll mitnehmen und entsorgen.
Stadtrat Freiberg appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger und möchte mit den angesprochenen Maßnahmen nicht über das Ziel hinausschießen.
Der Werkleiter der GTL, Herr Kattau, führt aus, dass es sich um einen ausgewogenen Vorschlag handelt.
Der stellvertretende Leiter der PI Lindau, Herr Vaupel, geht ausführlich auf die Ereignisse der vergangenen Wochen ein und schildert die Vorkommnisse aus Sicht der Polizei Lindau.
Der Fachbereichsleiter Stadtgärtnerei, Herr Wragge, schildert, dass aus Sicht der Gärtnerei dringender Handlungsbedarf besteht. Die Mitarbeiter der GTL sind zum Teil bereits ab 05.30 Uhr am Aufräumen der Hotspots. Am Giebelbach ist es hinsichtlich der vielen zerbrochenen Glasflaschen im See besonders schlimm.
Stadtrat M. Kaiser merkt an, dass die Jugendarbeit auch seitens des Landkreises verstärkt werden muss.
Stadtrat Reich spricht sich für ein Hundeanleingebot auf der Hinteren Insel vom Schützinger bis zur Thierbrücke aus.
Stadträtin Rundel möchte die Gelegenheit nutzen und dem Team der GTL für die tolle Arbeit ihr Dank aussprechen.
Beschluss 1
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das grundsätzliche Anleingebot.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Beschluss 2
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Anleingebot im Wäsen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Beschluss 3
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Anleingebot auf der Hinteren Insel.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Beschluss 4
Der Hauptausschuss lehnt den Antrag von Stadtrat M. Kaiser zum Glasverbot am gesamten Uferbereich ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12
Beschluss 5
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Glasverbot gem. der Sitzungsvorlage an den Badezugängen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Beschluss 6
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat das temporäre Glasverbot von 20 Uhr bis 06 Uhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Beschluss 7
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass einer Grünanlagensatzung ergänzt um die Regelungsinhalte in Punkt 3 b) hinsichtlich „Der Alkoholgenuss, soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden;“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 8
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass einer Grünanlagensatzung ergänzt um die Regelungsinhalte in Punkt 3 b) hinsichtlich „„Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen.“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 9
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass einer Grünanlagensatzung Ergänzungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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13.10.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Stadtrat Müller führt aus, dass im öffentlichen Straßenraum in der Rickenbacher Straße immer öfter Wohnmobile und Wohnwägen abgestellt werden. Er regt hier ein Wohnmobilverbotsschild an. Zudem solle auch an anderen Bereichen geprüft werden, ob unberechtigte Fahrzeuge abgestellt werden.
Bürgermeister Hotz nimmt dieses Thema mit.
Stadträtin Rundel merkt an, dass im Lindenhofpark das Volleyballnetz und die Fußballtore entfernt wurden. Sie möchte wissen, wer das mit welcher Begründung veranlasst hat.
Der Fachbereichsleiter Stadtgärtnerei, Herr Wragge, antwortet, dass die aufgestellten Tore und das Netz nicht sicherheitskonform waren und im Rahmen eines Gutachterrundgangs zu den Seezugängen gesehen wurde. Aus Gründen der Haftungssicherheit mussten das Netz und die Tore abgebaut werden. Evtl. kann im Rahmen des Spielplatzkonzeptes ein sicherheitskonformes Netz aufgestellt werden.
Stadtrat Reich merkt an, dass am Parkplatz am Friedhof immer öfter Wohnmobile für längere Zeit stehen und dort ihre Tische aufbauen.
Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr Stiefenhofer, nimmt das mit.
Stadtrat Jöckel spricht die Parkplätze in der Robert-Bosch-Straße an, die im Rahmen der Gartenschau dort geschaffen wurden. Er meint, dass man dort nun wieder Lkws parken lassen sollte. Zudem spricht er den Parkplatz bei Rhomberg in Zech an. Dort gibt es immer wieder Fahrschulen, die dort lautstark üben.
Bürgermeister Hotz antwortet, dass dies der Verwaltung bekannt ist und man das auf privatem Gelände nicht verbieten kann.
Stadtrat M. Kaiser spricht die sozialgebundenen Wohnungen im Maxhof an, deren Bindung nun auslaufe. Für ihn wäre es wichtig, dass diese Wohnungen weiterhin dem Klientel zur Verfügung stehen und man seitens der Stadt zeitgerecht reagiert.
Bürgermeister Hotz nimmt dies mit.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer möchte dafür sensibilisieren, dass die Zwanziger Straße für sehbehinderte Menschen nicht sicher ist. Aus ihrer Sicht als Behindertenbeauftragte wäre ein Zebrastreifen nötig.
Stadtrat Adams merkt an, dass seit dem Wegfall der Parkplätze in der Schönauer Straße die Strecke dort vermehrt mit überhöhten Geschwindigkeiten befahren wird. Er regt an, dort den Smiley aufzustellen.
Stadtrat Hübler erkundigt sich nach der Auswertung des Smileys in der Grub, der Installation des Kamerasystem am Karl-Bever-Platz und der evtl Jahresstelle der KVÜ. Zudem möchte er wissen, wieso in der Grub Hinweisschilder „Stellplatzinhaber frei“ aufgestellt sind.
Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr Stiefenhofer, merkt an, dass diese Schilder angebracht sind, da manche Autofahrer meinten so die Poller zu umgehen.
Datenstand vom 26.10.2021 11:49 Uhr