Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin eröffnet die 5. öffentliche Sitzung des Stadtrates und begrüßt die anwesenden Zuhörer und die Vertreterin der Presse.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, die daher als genehmigt gilt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Städtisches Infozentrum auf dem Gartenschaugelände, Außenanlagen - Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Der Fachbereichsleiter der Stadtgärtnerei, Herr Wragge, gibt Folgendes bekannt:
Im Rahmen der Gartenschau soll ein Informationszentrum entstehen, um Fachbesuchern und Gästen gleichermaßen die Bedeutung von Grünanlagen und den Anspruch an zukünftige Stadtquartiere zu verdeutlichen (siehe Plan in der Anlage).
Es ist daher vorgesehen, dass sich die Regierung von Schwaben, die Stadt Lindau und die Bayerische Landesgartenschau Gesellschaft dort gemeinsam präsentieren. Die Lage des Beitrags ist so gewählt, dass er innerhalb der zukünftigen Quartiersfläche in einem zentralen Bereich des Ausstellungsgeländes steht und sowohl über eine überdachte als auch über eine angemessene Freifläche verfügt.
Der Entwicklungsprozess der Hinteren Insel und wesentliche Themenschwerpunkten der drei Beteiligten sollen in drei „Pavillons“ anschaulich vermittelt werden. Neben den Planungen soll dahingehend auch auf die Arbeit der Regierung von Schwaben im Bereich der Städtebauförderung und die Aufgabe der Gartenschauen als Instrument zur Stadtentwicklung vorgestellt werden. Unter Einbeziehung vielfältiger Medien wird das Ausstellungskonzept unter Federführung von Stadtbauamt und der „Natur in Lindau“ erarbeitet.
Die umgebenden Außenanlagen sollen dagegen aufbauend auf einem Entwurf der GTProjekte von unterschiedlichen Fachbereichen der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau gemeinsam gestaltet werden. Hierbei wird das Thema „Kinderspiel“ aufgegriffen, welches eine Aufgabe der GTL mit wesentlicher Außenwirkung darstellt. Die Gestaltung nimmt Bezug auf den Themenbereich Ufer und See aber auch auf Bautätigkeit und anstehende Veränderungen im Stadtgebiet.
Es ist vorgesehen, die verwendeten Materialien nach Abschluss der Gartenschau einer unmittelbaren Wiederverwendung im öffentlichen Raum bzw. auf städtischen Spielflächen zuzuführen.
Dies betrifft nicht nur eingesetzte Spielgeräte oder sonstige Einbauten, sondern auch Substrate und Pflanzen. Hierdurch können die eingesetzten Mittel nachhaltig verwendet werden.
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2.2. Sachstand Lastenrad-Mietsystems
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Zum Sachstand Lastenrad Mietsystem gibt Herr Valdes Valverde, Stabsstelle Mobilität, folgendes bekannt:
Im Rahmen eines vom Freistaat Bayern geförderten Modellprojektes „Lastenrad mieten, Kommunen entlasten“ soll ein Lastenrad-Mietsystem für Lindau aufgebaut werden. Ein europaweites Ausschreibungsverfahren wurde wie geplant am 12.02.2021 veröffentlicht, die Submission fand am 22.03.2021 statt. Das Vergabeverfahren erzielte kein wirtschaftliches Ergebnis. Der Preis des einzigen Angebots für die Fahrräder und Stationen lag 43% über der Auftragswertschätzung. Angeboten wurde allerdings eine deutlich höherwertige und somit teurere Lösung als in der Ausschreibung gefordert. Für den Betrieb und die Wartung ist kein Angebot eingegangen. Das Verfahren wurde aus diesen Gründen aufgehoben.
Eine zweite Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb wird zurzeit durchgeführt. Die Umsetzung des Systems verspätet sich nicht nur in Lindau sondern auch bei anderen Modell-Kommunen, die ähnliche Probleme hatten. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat eine Anhebung des Fördersatzes von 80 auf 90% für alle Kommunen beschlossen.
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2.3. Dringliche Anordnung: Betrieb von einem fahrerlos fahrenden Kleinbus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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informativ
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2.3 |
Sachverhalt
Zum Betrieb eines fahrerlos fahrenden Kleinbusses gibt Herr Valdes Valverde, Stabsstelle Mobilität, folgende dringliche Anordnung bekannt:
Es ist vorgesehen, ein autonom fahrendes Fahrzeug testweise zu betreiben und als Ergänzung des bereits funktionierenden Shuttles auf der Insel zu implementieren. Als Betreiber wollte die Fa. Continental die Liniengenehmigung bei der Regierung von Schwaben beantragen. Dies ist nicht möglich, weshalb die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH mit dem Betrieb betraut wurde.
Da erst am 20.04. 2021 die nächste Arbeitssitzung des Stadtrates stattfindet, hat OB Claudia Alfons folgende dringliche Anordnung getroffen, damit die Stadtwerke Lindau (B) GmbH die Liniengenehmigung schnellstmöglich beantragen kann.
Die Stadt Lindau (B) betraut die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH, unter Voraussetzung der Inhaberschaft der Liniengenehmigung, im Rahmen und nach Maßgabe des zugrunde liegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) mit der Durchführung des autonomen Shuttlebetriebs zwischen den Haltestellen Heidenmauer - Gartenschaugelände - Heidenmauer im 15-Minuten-Takt zwischen 10 und 20 Uhr bis zum Ende der Gartenschau. Das Anforderungsprofil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und Nahverkehrplanes gelten als entsprechend fortgeschrieben.
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2.4. Bodensee Fahrradstraße - Zuwendungsbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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informativ
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2.4 |
Sachverhalt
Zum Zuwendungsbescheid der Bodensee Fahrradstraße gibt Herr Valdes Valverde, Stabsstelle Mobilität, folgendes bekannt:
Die Stadt Lindau hat am 26.03.2021 einen Zuwendungsbeschied aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative für das Vorhaben „NKI: Bodensee Fahrradstraße“ erhalten.
Die Gesamtausgaben liegen bei 4,65 Mio. EUR. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen 3,92 Mio. EUR. Als Projektförderung wurden insgesamt 3,11 Mio. EUR bewilligt, dies entspricht einer Förderquote von ca. 67 %.
Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2024. Die ausführende Stelle sind die Garten und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL).
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2.5. Bekanntgabe Sachstand Bürgerbeteiligung Karl-Bever-Platz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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informativ
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2.5 |
Sachverhalt
Der Leiter des Hauptamtes, Herr Nuber, gibt folgendes bekannt:
Mit dem Landratsamt ist abgestimmt, dass das 1. Treffen der Beteiligungsgruppe am Mi., 28.04.2021 in der Inselhalle stattfinden kann.
Zusätzlich zum Hygienekonzept der Inselhalle wurde ein spezielles Präventionskonzept angepasst auf diese Veranstaltung entwickelt. Das Treffen ist durch das Begleitteam vorbereitet.
Die 22 Bürgerinnen und Bürger, die für die Beteiligungsgruppe gelost wurden, werden aktuell angefragt, ob sie zu diesen Rahmenbedingungen bereit sind, teilzunehmen wollen (Freiwilligkeit ist uns wichtig!). Sollten einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer nicht kommen wollen, ist noch Zeit, Ersatzmitglieder anzufragen.
Die weiteren Termine der Beteiligungsgruppe sind für Freitag, 21.05. und 18.06.21 geplant.
Die online-Beteiligung findet vom 28.04. – 12.5. statt. Diese wird via Presse, Plakate, Transparente im öffentlichen Raum und z.B. in den Stadtbussen, sowie über Social Media beworben.
Wir hoffen alle, dass der Beteiligungsprozess wie geplant ablaufen kann.
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3. Bäderbetriebe Lindau (B)
- Abberufung und Ernennung des Werkleiters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das gesamte Personal der Bäderbetriebe Lindau (B) soll zum 01. Mai 2021 in die Therme Lindau GmbH im Sinne des § 613a BGB übergeleitet werden.
Mit dem Ziel, die Verwaltungseinheiten der Stadt Lindau (B) nach dem Betriebsübergang des Bäderpersonals nicht weiter zu belasten, werden die verbleibenden Anlagen: Eissportarena Lindau, Freibad Oberreitnau, Badestelle Lindenhof und Vereinsbad Römerbad mit umfassender Betriebsführung verpachtet oder vermietet. Interimistisch soll die Abteilung Liegenschaften der Kämmerei der Stadt Lindau (B) die Leitung des Eigenbetriebs übernehmen. Soweit steuerlich nichts dagegen spricht, sollen die Vermögenswerte der Bäderbetriebe zum 01.01.2022 in die Vermögensverwaltung der Stadt Lindau integriert werden.
Fachliche Bewertung
- Abberufung von Herr Florian Schneider als Werkleiter der Bäderbetriebe Lindau (B) und Berufung von Herrn Felix Eisenbach
Die Therme Lindau wird aufgrund der Corona Pandemie nicht wie geplant im Mai 2021 öffnen können. Die Mitarbeiter der Therme Lindau werden deswegen überwiegend in Kurzarbeit sein. Unter anderem soll Herr Schneider einen Monat später übergeleitet werden und die Kämmerei bei den vielfältigen Themen der Bäderbetriebe zu entlasten. Ggf. können Überstunden und Resturlaub abgebaut werden. Herr Eisenbach wird dann zum 01.06.2021 die Werkleitung übernehmen.
- Abberufung von Herrn Sascha Mosig als stellvertretender Werkleiter der Bäderbetriebe Lindau (B) und Berufung von Herrn Tobias Pellot
Die vorerst verbleibenden Aufgaben im Eigenbetrieb Bäder werden in erster Linie im Fachbereich Liegenschaften von Herrn Pellot übernommen. Die Übergabe der Dokumentation und Einweisung der Aufgabenstellungen findet überwiegend zwischen Herrn Schneider und Herrn Pellot statt.
Diskussionsverlauf
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass die offizielle Verabschiedung von Herrn Schneider in der kommenden Sitzung erfolgen wird.
Im Namen des gesamten Stadtrates bedankt sich Bürgermeisterin Dorfmüller schon heute bei Herrn Schneider.
Beschluss
1. Der Stadtrat beschließt, Herrn Florian Schneider, zum 31.05.2021 als Werkleiter der Bäderbetriebe Lindau (B) abzuberufen.
Gleichzeitig wird dem Werkleiter die Entlastung erteilt.
2. Der Stadtrat bestellt Herrn Felix Eisenbach, Leiter Stadtkämmerei,
zum 01.06.2021 als Werkleiter der Bäderbetriebe Lindau (B). Die Zuständigkeiten der Werkleitung ergeben sich aus der jeweils gültigen Betriebssatzung.
3. Der Stadtrat beschließt, Herrn Sacha Mosig, zum 30.04.2021 als stellvertretenden Werkleiter der Bäderbetriebe Lindau (B) abzuberufen.
4. Der Stadtrat bestellt Herrn Tobias Pellot, Liegenschaften, ab 01.05.2021 zum stellvertretenden Werkleiter der Bäderbetriebe Lindau (B).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
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4. Zufahrt Therme - Baubeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) hat am 23.09.2017 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110 „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ öffentlich bekannt gemacht. Das Bebauungsplanverfahren begann mit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses im Stadtrat am 28.09.2016. Die Baugenehmigung wurde im Februar 2018 erteilt. Der Bau der Therme und des neuen Strandbads soll bis Mai 2021 abgeschlossen sein.
Die Therme Lindau wurde am Bodensee auf dem Gelände des bestehenden Eichwaldbades errichtet. Die vorgesehene Erschließung der Therme Lindau, welche deutlich mehr Verkehr anzieht als das frühere Eichwaldbad, sollte aus mehreren Gründen geändert werden. Der Radverkehr auf der Eichwaldstraße als Teil des Bodenseeradwegs wird weiter zunehmen, so dass dieser vom Park-Such-Verkehr der Therme getrennt werden sollte. Diese Notwendigkeit wird durch die Schrägparker entlang der Eichwaldstraße verstärkt. Hinzu kommt eine zunehmende Belastung für die Anwohner durch den zusätzlichen Besucherverkehr der Therme.
Bis zum Bau der neuen Therme konnten die Eichwaldbadbesucher, außer auf den Schrägstellplätzen entlang der Eichwaldstraße, auch im sog. „Eichenhain“, inmitten eines hochwertigen, das landschaftsbildprägenden Eichenbestandes parken.
Die Thermenplanung sieht vor, 464 Stellplätze auf einem neu geschaffenen Parkplatz nördlich der Eichwaldstraße unterzubringen. Unmittelbar vor der Therme sind zukünftig lediglich 45 Stellplätze in Form von Mitarbeiter- und Behindertenstellplätzen geplant. Die Stellplätze im Eichenhain wurden zurückgebaut und die Fläche landschaftspflegerisch aufgewertet. Die ca. 100 Schrägstellplätze entlang der Eichwaldstraße waren in der Thermenplanung weiterhin als Besucherstellplätze vorgesehen und wurden im Bebauungsplanverfahren entsprechend berücksichtigt, da es zum damaligen Zeitpunkt keinen alternativen Standort gab. Die Stellplätze entlang der Eichwaldstraße könnten jedoch nicht in die neu geschaffene nördliche Stellplatzanlage integriert werden, da die beiden vorgesehenen Zufahrten zu den neuen Stellplätzen an Wohnhäusern vorbeiführen. Dieser Zufahrts-/ Abfahrtsverkehr und die damit einhergehende Lärmentwicklung begrenzt die Anzahl der Stellplätze auf dem geplanten Thermen-Parkplatz. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde diese Problemstellung ausgiebig diskutiert und bewertet. Zu der bisherigen Stellplatzkonzeption gab es aber keine Alternative, weswegen der Stadtrat den Bebauungsplan in vorliegender Fassung als Satzung beschlossen hat.
Um die durch den Verkehr entstehenden Immissionen für die Anwohner zu verringern und die Situation für die Nutzer des Bodenseeradwegs zu verbessern, ist die Stadt bestrebt, eine weniger belastende und konfligierende Zufahrtssituation zu schaffen, nachdem nun alternative Flächen zur Verfügung stehen.
Fachliche Bewertung
Die alternative Thermen-Erschließung soll durch eine neue Zufahrtsstraße unmittelbar entlang der Eisenbahnstrecke direkt auf den geplanten Parkplatz für die Therme erfolgen. Die alternative Planung sieht vor, dass die Thermenbesucher, welche mit dem Auto anreisen, im Bereich der derzeitigen Einmündung Eichwaldstraße/ Ladestraße, westlich der Kamelbuckelbrücke, auf einer neuen Straße unter der Kamelbuckelbrücke hindurch, direkt auf den Thermen-Parkplatz geführt werden. Die Trassenführung ermöglicht es, die Eichwaldstraße als Fahrradstraße (Teil des Bodenseeradwegs) und lediglich auf den Kraftfahrzeugverkehr der dortigen Anlieger zurückzustufen und die an der Eichwaldstraße gelegenen Schrägstellplätze auf den Thermen-Parkplatz zu verlegen. Die neue Zufahrt soll so ausgelegt werden, dass auch die Abfahrt über dieselbe Straße erfolgen kann. Dadurch kann die Führung des Autoverkehrs zwischen den Wohngebäuden entfallen. Die geplante Trasse liegt am nördlichen Rand des Grundstücks, parallel zu der Eisenbahntrasse und damit mit weitest möglichem Abstand zu den vorhandenen Wohngebäuden.
Ziel der Stadt Lindau (B) ist es, so schnell wie möglich eine alternative Zufahrt für die Therme und das Eichwaldbad sowie die Eissporthalle zu schaffen und die Verkehrsprobleme im Bereich der Eichwaldstraße zu lösen.
- Planung der neuen Erschließungsstraße
Die Trasse der zukünftigen Erschließungsstraße führt von der Kamelbuckelbrücke aus weiter Richtung Ladestraße und von dort aus Richtung Norden, im Bereich der heutigen Zufahrt zu den Schrebergärten. Die Straßenführung dient neben der Erschließung des Thermenparkplatzes auch der Erschließung der Tankanlage der DB Netz AG. Zukünftig soll über diese Straße auch das Gebiet Reutin Süd erschlossen werden, wofür jedoch wiederum Umbauarbeiten notwendig werden. Die Zufahrtsstraße ist für den Begegnungsfall LKW / LKW ausgelegt.
- Kurzfristige Übergangslösung
Die Übergangslösung, welche zur Beschlussfassung vorliegt, verläuft bis kurz vor den geplanten Kreisverkehr in etwa auf der Trasse, welche der langfristigen Straßenplanung entspricht. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit können bei der Übergangslösung jedoch keine Gehwege angeordnet werden. Die bereits heute bestehende und wichtige Gehwegverbindung (nur einseitig vorhanden) im Zuge der Eichwaldstraße wird durch den Bau einer Querungshilfe in Fahrbahnmitte auch für schwächere Verkehrsteilnehmer weiterhin nutzbar.
- Langfristige Straßenplanung
Die langfristige Straßenplanung sieht vor, den zukünftig erforderlichen Verkehrsknoten, westlich der Kamelbuckelbrücke, als Kreisverkehr auszubilden. Dies ist aus Sicht der Verwaltung aber erst notwendig, wenn die Erschließung des neuen Stadtquartiers Reutin-Süd erforderlich wird.
Zudem soll im finalen Zustand der Bodenseeradweg bevorzugt südlich des Knotenpunktes vorbeigeführt werden, um die Attraktivität des Bodenseeradweges an dieser Stelle zu erhöhen.
Fahrbahnbegleitend sollen Gehwege angeordnet werden, um auch den schwächsten Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Die Umsetzung der späteren, langfristigen Lösung wird Teil eines städtebaulichen Konzeptes zur Entwicklung der Bahnflächen Reutin Süd sein und einen Bebauungsplan erfordern.
- Flächenverfügbarkeit/ -umgriff
Für die Umsetzung beider Trassen, sowohl der langfristigen als auch der kurzfristigen, ist die Nutzung von Bahnflächen notwendig. Das Grundstück für die Zufahrt von der Ladestraße bis zur Kamelbuckelbrücke ist im Eigentum der DB Netz und liegt innerhalb planfestgestellter Flächen. Nach längeren Verhandlungen mit der DB Netz AG liegt nun seit Ende November 2020 eine grundsätzliche Zustimmung vor, die beschriebene Zufahrt unterhalb der Kamelbuckelbrücke zu errichten.
Ein weiteres Teilstück steht im Eigentum der Parkplatz Eichwald GmbH. Dieses wird durch die Parkplatz Eichwald GmbH realisiert.
In einem ersten Schritt konnte die Einigung über die Flächeninanspruchnahme für die reduzierte Übergangslösung getroffen werden. Im weiteren Prozess sollen die Flächen für die angestrebte langfristige Erschließungsstraße gesichert werden, um die vorgesehene Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Reutin-Süd“ zu ermöglichen.
- Baurecht
- Genehmigungsverfahren
Da für die Planung kein Bebauungsplan vorliegt, wird das Vorhaben in den Bereichen, in denen die Trasse vom Planfeststellungsbeschluss abweicht, gemäß § 125 (2) Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Dies ist dann möglich, wenn die Schutzgüter nach § 1 (4) bis (7) BauGB nicht beeinträchtigt werden. Dafür wurde ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 (7) Bundesnaturschutzgesetz bei der Regierung von Schwaben eingereicht, welchem vor kurzem stattgegeben wurde. Für die Verlagerung der Schrägparkplätze in die festgesetzte Parkierungsfläche nördlich der Eichwaldstraße ist ein Tekturantrag zum Baugenehmigungsantrag notwendig.
- Natur-/ Artenschutz
Für den Bau der geplanten Trasse ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von der Regierung von Schwaben erforderlich. Grund für das Erfordernis der Ausnahmegenehmigung ist das Vorhandensein stabiler Zauneidechsenpopulationen im Gebiet sowie die jahreszeitlich bedingte Einschränkung hinsichtlich der Kartierung, des Suchens und des Abfangens von Eidechsen. Da im Zuge einer worst-case-Betrachtung eine Beeinträchtigung von Zauneidechsen trotz nur mäßig geeigneter Habitatstrukturen nicht völlig ausgeschlossen werden kann, aber erheblicher zeitlicher Druck zur Umsetzung der alternativen Zufahrt zur Therme besteht, ist für das Vorhaben die Zustimmung der Regierung von Schwaben erforderlich.
Zum Ausgleich des Eingriffs wird eine Ausgleichsfläche (Ersatzlebensraum) im Faktor 1:2 mit insgesamt 1.400 m² Fläche geschaffen. Die geplante Fläche liegt weiter östlich im sogenannten Wäsen und ermöglicht so eine rasche Um- und Besiedelung der Ausgleichsflächen und eine Vergrößerung der Habitatverfügbarkeit für die Zauneidechse. Daraus lässt sich ableiten, dass sich die Population im Bereich der Ausgleichsfläche erhöhen wird. Eine Kompensation des Eingriffes wird daher gegeben sein. Die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes ist folglich positiv zu prognostizieren.
- Emissionsschutz
Aus Sicht des nachbarschaftlichen Schall-Immissionsschutzes führt die vorgelegte Änderung der Zufahrt zu den Parkplätzen „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ bzgl. der benachbarten Immissionsorte Wohnbebauung Eichwaldstraße (bislang untersuchter Bereich östlich der Brücke Eichwaldstraße) zu einer voraussichtlich signifikanten Verbesserung der schalltechnischen Immissionssituation. Eine gutachterliche Überprüfung des An- und Abfahrtsverkehrs für die nördliche Parkplatzfläche bei zusätzlicher Verlagerung der Schrägparker nach Norden, insgesamt 646 Stellplätze, ermittelte, dass auch unter Berücksichtigung der anliegenden Schrebergärten das Vorhaben aus schalltechnischer Sicht umsetzbar ist. Dabei wurde die aktuelle Planung der GTL als Grundlage gelegt.
- Alternativen zur bestehenden Planung und Vorgehensweise
Eine alternative Lage der Zufahrtstraße, z. B. im Osten der Parkierungsflächen, ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich. Im Norden wird die Fläche durch die Bahnlinie, im Süden v.a. durch die bestehende Wohnbebauung und im Osten durch das Landschaftsschutzgebiet begrenzt. Sollte das hier angestrebte Planungsverfahren nicht realisierbar sein, könnte alternativ ein Bebauungsplanverfahren zur Herstellung der Zufahrt eingeleitet werden. In diesem Zuge könnten die Planung und die Untersuchungen ohne Zeitdruck ausgearbeitet werden und Problemstellungen unter anderen Rahmenbedingungen betrachtet und bearbeitet werden.
- Projektbeteiligte und Projektablauf
Durch den sehr straffen Zeitplan ist eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten erforderlich. Die Abstimmung erfolgt zu den speziellen Themen in ausgewähltem Teilnehmerkreis und auf Verwaltungsebene zusätzlich in einem wöchentlichen Jour-Fixe mit der Oberbürgermeisterin.
- Projektbeteiligte
Bisher haben die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit DB Netz, DB Immobilien, Polizei, Feuerwehr, Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Staatlichem Bauamt und Parkplatz Eichwald GmbH stattgefunden. Gegen die vorgesehene Art der Ausführung gab es, bis auf die bereits abgehandelte Artenschutzthematik keine Einwände.
- Projektablauf
Der aktuelle Terminplan sieht vor, dass nach dem Stadtratsbeschluss die Verträge / Vereinbarungen mit der DB Netz AG unterzeichnet werden. Im Anschluss daran muss die Bauleistung an das ausführende Unternehmen vergeben werden, damit die Fertigstellung bis September 2021 erfolgen kann.
- Abstimmung mit den betroffenen Kleingärtnern
Die Abstimmung mit den betroffenen Kleingärtnern hat bzgl. der kurzfristigen Übergangslösung bereits stattgefunden. Der Eingriff in die Kleingartenanlage ist als gering einzustufen. Sobald die Flächenverfügbarkeit für die finale Lösung vorliegt, wird auf die dann betroffenen Pächter zugegangen und die Maßnahmenumsetzung durchgesprochen. Notwendiger Ersatz von Einfriedigungen und Bepflanzungen werden über das Straßenbauprojekt finanziert.
- Kosten und Finanzierung
Die aktuelle Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme liegt bei ca. 550.000 € brutto. Hiervon ist die Kostenbeteiligung der DB Netz AG und der Parkplatz Eichwald GmbH bereits abgezogen.
Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Vermögenshaushalt.
- Zusammenfassung/ Fazit
Die Herstellung einer alternativen Zufahrt würde es ermöglichen, die Verkehrssituation im Bereich der Eichwaldstraße sowie die immissionsschutzfachliche Situation für die Anwohner signifikant zu verbessern. Es sind jedoch noch folgende Themen zu lösen, die der Umsetzung des Projektes möglicherweise im Wege stehen:
- Zustimmung der Bahn zur öffentlichen Widmung der neuen Zufahrt
- Lösung immissionsschutzfachlicher Thematik
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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550 T€
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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63000.96560
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Obermayr regt an, an der der Bregenzer Straße zugewandten Seite der Ladestaße Poller anzubringen, so dass der Schleichverkehr hier ausgebremst wird.
Herr Hummler antwortet, dass er dies mitnimmt und es für die Hauptausschusssitzung im September geneinsam mit der Straßenverkehrsbehörde aufbereitet wird.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel möchte wissen, ob sich die Vorfahrtsregelung im Heuriedweg ändern wird.
Herrn Hummler sind bisher hierzu keine Hinweise bekannt. Dies könnte jedoch auch nur in Abstimmung mit der Polizei sowie der Straßenverkehrsbehörde erfolgen.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt den Bau der kurzfristigen Übergangslösung für die Zufahrt zur Therme Lindau.
Der Stadtrat ermächtigt die Oberbürgermeisterin, die Vergabe der Bauleistung für den Bau der Zufahrt zur Therme durchzuführen.
Der Stadtrat ermächtigt die Oberbürgermeisterin, die für die Umsetzung notwendigen Verträge / Vereinbarungen mit der DB zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
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5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 124 "4-Linden-Quartier": Durchführungsvertrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Anhand beiliegender Präsentation geht der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, auf den Sachverhalt des Durchführungsvertrages ein.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel spricht dem Stadtbauamt großes Lob für diesen Meilenstein aus.
Dem schließt sich Stadträtin Dr. Meyer-Lorenz an und bedankt sich für die gute Arbeit.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem Durchführungsvertrag mit Stand vom 15.04.2021 nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 „4-Linden-Quartier" zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
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6. Vorhabenbezogener bebauungsplan Nr. 124 "4-Linden-Quartier":
a) Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
b) Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
- Ziel und Zweck der Planung, Art der Verfahrensbearbeitung
Aufgrund der Verlagerung des Produktionsbetriebes der Cofely Refrigeration GmbH steht das rund 3,73 ha große Gelände einer baulichen Entwicklung zur Verfügung. Da in Lindau seit Jahren ein großer Bedarf an Wohnraum besteht, der derzeit nicht ausreichend gedeckt werden kann, beabsichtigt die Centra Projektentwicklungs GmbH das ehemalige Cofely Betriebsareal zu einem Großteil einer wohnbaulichen Nutzung sowie in Teilen einer gemischten Nutzung zuzuführen.
Zudem ist die Stadt Lindau (B) auch stets bestrebt, bei der Entwicklung neuer Bauflächen die Vorgaben des § 1a Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen und bei Neubauprojekten geeignete Innenbereichsflächen vorrangig zu entwickeln. Mit der geplanten Entwicklung des 4-Linden-Quartier kann dem Leitgedanken des Gesetzgebers, mit Grund und Boden schonend und flächensparend umzugehen, Rechnung getragen werden.
Für das Plangebiet wurde im Jahr 2016 von der Centra Projektentwicklungs GmbH ein Realisierungswettbewerb ausgelobt. Ziel des Wettbewerbs war die Ausarbeitung einer genehmigungsfähigen Planung unter den vom Auslober und der Stadt Lindau (B) geforderten Rahmenbedingungen. Aufgabe war es, ein nachhaltiges städtebauliches und architektonisch hochwertiges Konzept, das sich auch durch eine ressourcenschonende Bauweise auszeichnet, zu erarbeiten. Dabei hat die ARGE Hammer Pfeiffer Architekten, Gerhard Feuerstein mit HinnenthalSchaar Landschaftsarchitekten GbR den ersten Platz belegt.
Das städtebauliche Konzept bildet die Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Durch die geplante Bebauung entsteht ein städtebaulich klar gegliedertes und im Inneren ruhiges und qualitätsvolles Wohnquartier mit hochwertigen Aufenthalts- und Kommunikationsbereichen in Form von kleineren und größeren Quartiersplätzen, Wohnhöfen und Grünflächen.
Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,73 ha. Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan „…für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Voraussetzungen für das Verfahren sind u.a., dass die festgesetzte Grundfläche im Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB weniger als 20.000 m² aufweist und gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.
Die vorgegebenen Kriterien von weniger als 20.000 m² Grundfläche nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB werden bei einem Geltungsbereich von ca. 3,73 ha, einer Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (ca. 17.973 m²) und eines Mischgebietes (ca. 6.389 m²) und einer zulässigen GRZ von 0,4 (WA) und 0,8 (MI1 und MI2) (Grundfläche gesamt WA + MI ca. 12.300 m²) eingehalten.
Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Schutzgüter i.A.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB (Natura 2000-Gebiete) werden nicht beeinträchtigt und Pflichten zur Vermeidung schwerer Unfälle i.S.d. § 50 BImSchG sind bei der Planung nicht zu beachten.
Gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB kann u.a. auf die Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht i.S.d. § 2a BauGB verzichtet werden.
- Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 28.05.2019 der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 12.12.2018 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie die Entwurfsbilligung fand in der Stadtratssitzung am 29.04.2020 statt.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 02.03.2020 und den Fachgutachten fand in der Zeit vom 25.05.2020 bis 03.07.2020 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 02.03.2020 keine Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 08.05.2020 an insgesamt 32 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 02.03.2020 vorgenommen werden. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 25.11.2020 eingearbeitet:
- Ergänzung Löschwasserhinweis – Vorhalten der mind. Löschwassermenge, Abstand zwischen Hydranten zu den Gebäuden (Ziffer 3.9)
- Ergänzung bzw. Konkretisierung Immissionsschutzfestsetzungen (Schallschutz 1.10.1, 1.10.2., 1.10.3., 1.10.6., 1.10.9., 1.10.10., 1.10.11., 1.10.12., 1.10.13., 1.10.14., 1.10.15., Lufthygiene Ziffer 1.10.15, Lichtimmissionen Ziffer 1.10.16)
- Ergänzung Ausschluss Genehmigungsfreistellungsverfahren (Ziffer 2.5.1)
- Redaktionelle Anpassung der Begründung (Adaptierter Knotenpunkt Lindau-Park Nord + ergänzende schalltechnische Stellungnahme, derzeit nicht umsetzbare Temporeduzierung)
Aufgrund der aufgeführten Änderungen und Ergänzungen, insbesondere der Konkretisierung der immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen, wurde eine Betroffenenbeteiligung der angrenzenden Grundstücksnachbarn (Lidl, Lindaupark) durchgeführt. Die Betroffenenbeteiligung fand in der Zeit vom 23.12.2020 bis einschließlich 15.01.2021 statt.
Die vorgebrachte Stellungnahme wurde von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahme aus Betroffenenbeteiligung wurden keine Änderungen am Bebauungsplan mit Stand vom 25.11.2020 vorgenommen. Es besteht kein erneuter materieller Regelungsbedarf. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nicht erforderlich.
Fachliche Bewertung
Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird verwiesen.
Es wird der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ empfohlen.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer spricht sich dafür aus, dass zum Fußweg hin keine hohen Mauer, sondern Hecken die Abgrenzung bilden sollen.
Frau Haas antwortet, dass die Vorgabe ist, dass die Grünfläche dort als kleine Nutzgärten genutzt werden soll.
Stadtrat Strauß spricht sich gegen den Bebauungsplan aus, da ihm die Bebauung dort zu massiv erscheint.
Stadtrat Müller findet die Zufahrt inklusive Ampelanlage zum Lindaupark nicht gut.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass die Zufahrtsregelung Vorgabe des Straßenbauamtes in Kempten ist
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
- Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124
″4-Linden-Quartier″ mit Stand vom 25.11.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 1
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7. Entschädigung der Einheitsführer, der Ausbildungsleiter und Jugendwarte bei der Feuerwehr Lindau (B)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Leisten Feuerwehrleute über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst, können sie nach Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) eine angemessene Entschädigung erhalten.
Während sich der Mindestsatz der Entschädigung des Kommandanten und seines Stellvertreters gemäß der Ausführungsverordnung zum BayFwG nach den von der Feuerwehr im Einsatzdienst verwendeten Fahrzeugen bemisst, hat der Verordnungsgeber bei diesem Personenkreis, der nicht näher bestimmt ist, sondern nur eine beispielhafte Aufzählung enthält (Gerätewarte, Jugendwarte), darauf verzichtet starre Sätze vorzugeben. Es kommt auf den Umfang der Tätigkeit an und die konkreten Verhältnisse sowie dass dies regelmäßig und nicht nur hin und wieder der Fall ist.
Bei der Beurteilung, ob ein Feuerwehrdienstleistender über das übliche Maß hinaus Dienst leistet, ist allein auf den zeitlichen Aufwand abzustellen. Normalerweise bringen Feuerwehrdienstleistende gleichermaßen Zeit für Einsätze, Übungen/Ausbildung sowie die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Einsätzen/Übungen ein. Alles, was ein Feuerwehrdienstleistender darüber hinaus regelmäßig an Zeit für die Feuerwehr investiert, ist somit für eine evtl. Entschädigung relevant.
Für die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gezahlt wird, ist die Gemeinde zuständig. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht, aber ein Anspruch auf fehlerfreies Ermessen.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 6. Juli 2020 wurde im Zusammenhang mit der weiteren Erarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans durch eine Arbeitsgruppe aus Stadträten, Feuerwehrführung und Verwaltung festgelegt, die Frage einer entsprechenden Aufwandsentschädigung bei der Feuerwehr Lindau (B) als Gegenstand in die bevorstehenden Sitzungsgespräche des Arbeitskreises zu überweisen.
Dem Auftrag des Hauptausschusses folgend hat sich der Arbeitskreis Feuerwehrbedarfsplan in seinen nachfolgenden Workshops u.a. mit dieser Thematik auseinandergesetzt und plädiert mehrheitlich für die Zahlung einer Entschädigung für herausgehobene Führungsfunktionen bei der Feuerwehr Lindau (B) sowie Funktionen mit ausgeprägter ehrenamtlicher Tätigkeit (Ausbildungsleiter, Jugendwart).
In den Sitzungen des Arbeitskreises ist zudem die Überzeugung gereift, das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrangehörigen durch geeignete Maßnahmen stärken zu wollen. Die Entschädigung ist eine erste Maßnahme, die maßgeblich zur Förderung des Feuerwehr-Ehrenamts beiträgt und besondere Führungsverantwortung anerkennt. Sie sollte baldmöglichst greifen und wird deshalb bereits vor Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplans dem Stadtrat vorgestellt.
Fachliche Bewertung
- Organisationsstruktur und Aufgaben der Einheitsverantwortlichen
Art. 8 BayFwG beschreibt die wichtigsten Aufgaben des Feuerwehrkommandanten, welcher für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen hat, die Einsätze leitet, die Ausbildung leitet, Mannschafts- und Führungsdienstgrade ernennt und die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes berät. Diese Aufgabenbereiche sind mit einer Fülle von Arbeiten verbunden und erfordern einen hohen Zeitaufwand. Zudem ist diese Aufzählung nicht abschließend. Aus der Funktion des Kommandanten als Ansprechpartner der Gemeinde und ihrer Bürger, der Aufsichtsbehörden, der Feuerwehrdienstleistenden, der Verbände und Fachgremien sowie der anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ergibt sich eine große Vielfalt weiterer Aufgaben.
Lt. Herrn SBI Witzigmann sind er und sein Stellvertreter, Herr SBM Kainz, aufgrund der Aufgabenfülle und der damit verbundenen Auslastung sowie der Organisationsstruktur der Feuerwehr Lindau gezwungen, Aufgaben, welche sich auf einzelne Einheiten beziehen, teilweise zu delegieren. Somit sind die Einheitsführer (ehem. „Wachleiter“) und deren Stellvertreter, stellvertretend für den Kommandanten sowie den stellvertretenden Kommandanten, in ihrer Einheit verantwortlich für folgende Aufgaben (u.a. in Anlehnung an Art. 8 BayFwG) – bezogen auf die jeweilige Einheit (exemplarische Auflistung, nicht abschließend):
- Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der jeweiligen Einheiten (z.B.: Überwachung der Personalverfügbarkeit, Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Einsätzen,…)
- Einsatzleitung bei Abwesenheit von SBI und SBM
- Mitwirkung bei der Einsatzplanung
- Erarbeiten von Ausrückeordnungen
- Festlegung von Ausbildungsveranstaltungen, Organisation, Durchführung und Nachbereitung (Übungsplanung, Sonderausbildung,…)
- Personalarbeit (z.B. regelm. Führerscheinkontrolle, Lehrgangsanmeldungen, Lehrgangsvergabe, Belehrungen z.B. Verschwiegenheitspflicht, Unfallverhütung etc.)
- Organisatorische Abwicklung von Sonderdiensten
- Regelmäßige Abstimmung mit dem Kommandanten und seinem Stellvertreter
- Mitwirkung bei Fahrzeug-, Geräte und Materialbeschaffungen
- Personalgewinnung
- Personalangelegenheiten
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Ernennung von Führungsdienstgraden
- Durchführung regelm. Leistungsprüfungen
- Erarbeitung von Beförderungsvorschlägen
- etc.
Damit verrichten die Einheitsführer und deren Stellvertreter in Absprache mit dem Feuerwehrkommandanten einen über das übliche Maß hinausgehenden Dienst und investieren damit auch über das übliche Maß hinaus ihre Freizeit. Zudem tragen sie Personalverantwortung in ihrem Wirkungskreis. Dies rechtfertigt nach den Vorschriften des Feuerwehrgesetzes und nicht zuletzt auch mit dem Ziel einer stärkeren Wertschätzung des Feuerwehr-Ehrenamtes eine angemessene Entschädigung.
2. Entschädigung der Einheitsführer vs. Entschädigung eines möglichen 2. Stellvertretenden Kommandanten
Gemäß Art. 8 BayFwG kann der Kommandant nach Festlegung der Gemeinde im Ausnahmefall einen zweiten Stellvertreter haben. Dieser vertritt den Kommandanten in Abwesenheit sowie dient der Unterstützung/Entlastung des Kommandanten, da die Aufgabenfülle eines Kommandanten stetig zugenommen hat. Gemäß der Kommentierung zum Feuerwehrgesetz ist jedoch auch denkbar, einem besonders geeigneten Feuerwehrdienstleistenden gewisse Aufgaben zu übertragen und diesen angemessen zu entschädigen.
Die Mindestentschädigung des zweiten Stellvertreters bemisst sich nach § 11 AVBayFwG. Diese würde nach § 11 Abs. 2 AVBayFwG für den zweiten Stellvertreter 50 v.H. der Mindestsätze der Entschädigung des Kommandanten, also derzeit 880,00 € betragen.
Aufgrund des organisatorischen Aufbaus der Feuerwehr Lindau und der damit verbundenen Aufgabenwahrnehmung durch die Einheitsverantwortlichen ist die Besetzung einer weiteren Stellvertreterfunktion gegenwärtig nach Ansicht von Herrn SBI Witzigmann nicht erforderlich. Dies gilt solange die jeweiligen Einheitsverantwortlichen derartige Aufgaben in Stellvertretung des Kommandanten für ihren Bereich wahrnehmen.
Herr Witzigmann plädiert vielmehr dafür, die Einheitsführer der Feuerwehr Lindau und deren Stellvertreter zu entschädigen, da diese sowohl administrative als auch organisatorische Aufgaben im Dienstbetrieb innerhalb der jeweiligen Einheit stellvertretend für SBI und SBM übernehmen.
Um diesen Aufwand zu entschädigen, hält Herr Witzigmann eine monatliche Entschädigung gemäß der nachstehenden Zusammenstellung für notwendig und angemessen.
- Einheitsführer (je 4x; d.h. pro Einheit): 120,00 €
- Stv. Einheitsführer (je 4x; d.h. pro Einheit): 80,00 €
- SUMME: 800,00 € (< Entschädigung eines zweiten stv. Kommandanten)
Bei Anpassung der Mindestsätze für die Entschädigung des Kommandanten und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 6 AVBayFwG soll die Aufwandsentschädigung für die Einheitsführer und deren Stellvertreter im gleichen Maße prozentual angehoben werden.
3. Entschädigung Ausbildungsleiter und Jugendwarte
Zur besonderen Betreuung der Feuerwehranwärter bzw. der Jugendgruppe sind bei der Feuerwehr Lindau (B) zwei Ausbildungsleiter und zwei „Jugendwarte“ bestellt. Diese sollen nach der beispielhaften Aufzählung im Gesetz (s.o.) in jedem Fall entschädigt werden.
Herr Witzigmann schlägt als Entschädigung folgende Sätze vor:
- Ausbildungsleiter: 60,00 €
- Stv. Ausbildungsleiter: 40,00 €
- Jugendwart: 60,00 €
- Stv. Jugendwart: 40,00 €
Bei Anpassung der Mindestsätze für die Entschädigung des Kommandanten und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 6 AVBayFwG soll die Aufwandsentschädigung für den Ausbildungsleiter und Jugendwart sowie deren Stellvertreter im gleichen Maße prozentual angehoben werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der vorgeschlagenen Entschädigung der Einheitsführer, der Ausbildungsleiter und Jugendwarte bei der Feuerwehr Lindau ist ein jährlicher finanzieller Aufwand in Höhe von 12.000,00 Euro verbunden, der im städtischen Haushalt zu berücksichtigen ist. Nach derzeitigem Stand fallen in Abstimmung mit der Personalabteilung für die Aufwandsentschädigungen keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern an.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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1.000,00 Euro monatlich
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Mittel stehen zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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|
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt, eine Entschädigung für die entsprechenden Funktionsträger bei der Feuerwehr Lindau (B) gemäß der nachfolgenden, monatlichen Entschädigungssätze zu gewähren:
• Einheitsführer (je 4x; d.h. pro Einheit): 120,00 €
• Stv. Einheitsführer (je 4x; d.h. pro Einheit): 80,00 €
- Ausbildungsleiter: 60,00 €
Stv. Ausbildungsleiter: 40,00 €
Jugendwart: 60,00 €
Stv. Jugendwart: 40,00 €
Bei Anpassung der Mindestsätze für die Entschädigung des Kommandanten und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 6 AVBayFwG wird die Aufwandsentschädigung für die Einheitsführer, den Ausbildungsleiter und Jugendwart sowie deren Stellvertreter im gleichen Maße prozentual angehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Beschluss 2
Stadtrat Jöckel beantragt, die Entschädigung rückwirkend zum 01. Januar 2021, sofern keine fachlichen Hinderungsgründe bestehen, zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 2
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8. Sachstandbericht Klimabeirat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Anhand der beiliegenden Präsentation gibt die Berichterstatterin einen Sachstandsbericht zum Klimabeirat.
Diskussionsverlauf
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons betont, dass die Einladung zur Teilnahme an den Sitzungen des Klimabeirates an alle Stadtratsmitglieder richtet. Es können sich alle einbringen.
Stadtrat Obermayr lobt die inspirierende Workshopstruktur des Klimabeirates.
Stadtrat Jöckel bedauert, dass die Presse bei der letzten Sitzung nicht anwesend war.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zum Klimabeirat zur Kenntnis.
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9. Müllvermeidung - Reduzierung von Einwegbechern
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
|
ö
|
beschließend
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9 |
Sachverhalt
Im Auftrag des Stadtrats arbeitet eine städtische Arbeitsgruppe aktuell an einer Lösung zur Reduzierung der Einwegbecher auf der Insel. Die Idee ist es, mit den örtlichen Gastronomen ein gemeinsames „Pfand-Becher-System“ einzuführen.
Verschiedene Ämter der Stadt Lindau haben bereits in der Vergangenheit wiederholt Möglichkeiten geprüft, wie die Verwendung von Einweggeschirr im Stadtgebiet reduziert werden kann. Im Ergebnis ist es mangels Zuständigkeit für Kommunen jedoch rechtlich äußerst schwierig, den Gebrauch von Einweggeschirr, insbesondere von Einwegbechern zu verbieten.
Einer Stellungnahme des Deutschen Städtetages vom 03.12.2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrichtlinie im Verpackungsgesetz ist zu entnehmen, dass richtigerweise zur Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffverpackungen und anderen Einwegverpackungen im Bereich von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr die Pflicht geschaffen werden soll, neben solchen Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen anzubieten.
Das Gesetz wurde am Freitag, den 05.03.2021 im Bundesrat beraten und wird jetzt dem Bundestag zugeleitet. Der Referent des Deutschen Städtetages geht davon aus, dass der wichtige, zitierte Passus Bestandteil des Gesetzes bleibt.
Auf der Lindauer Insel werden insbesondere in der Saison von April bis Oktober, aber auch im November und Dezember während des Jahrmarkts und der Hafenweihnacht täglich hunderte von Einwegverpackungen, wie beispielsweise Kaffee-To-Go-Becher verkauft, die anschließend ihren Weg in die Abfallverwertung finden müssen.
Täglich sind Mitarbeiter:innen der GTL zur Abfallentsorgung auf der Insel und auf dem Festland eingesetzt.
Geführte Gespräche mit Betreibern von Bäckereien oder Cafés auf der Insel waren leider nicht von Erfolg gekrönt. Fakt ist, dass es zur Zeit kein Verbot für die normalen To-Go-Becher gibt, sodass es im Engagement der Stadt Lindau, der lokalen Gastronomie sowie des Handels liegt, eigene Mehrweg-Systeme zu etablieren.
Vom 27.07. - 31.07.2020 führte das Café TropiCool eine kleine Feldstudie durch. Befragt wurden dabei ca. 100 Besucher des Cafés in der Schmiedgasse. Hier wurde den Beteiligten bewusst, dass die meisten Menschen noch kein Bewusstsein dafür haben, wie sinnlos es ist, für einen Kaffee zum Mitnehmen einen Einwegpappbecher zu verwenden.
Während der Gespräche, welche die Herren Weiner (Citymarketing und Eventmanagement) und Hemkens (GTL) in verschiedenen Bäckereien und Cafés führten, kristallisierte sich immer wieder heraus, dass gerade während der aktuellen Corona-Pandemie viele Verantwortliche die Einführung eines Mehrwegbechersystems aufgrund der damit verbundenen Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen ablehnen.
Auf der Insel gibt es ca. 33 und auf dem Festland ca. 24 Bäckereien, Cafés o.ä. Lokalitäten, die unter anderem Café zum Mitnehmen anbieten. Erfreulich ist, dass u.a. die Firmen Fidelisbäck und Mayer dem Kunden ein Mehrwegbechersystem anbieten. Grundsätzlich überwiegt aber leider der Eindruck, dass es keine große Bereitschaft der Betreiber zur Übernahme eines Mehrwegsystems gibt. Der Betreiber des Cafés TropiCool hat sich bereit erklärt, für eine Probezeit von neun Monaten das bekannte „Recup“-Mehrwegbechersystem auf der Insel dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Bedingt durch die durchaus positiven Erfahrungen ist der Betreiber des TropiCool-Cafés bereit, sich als eine Art Manager des Recup-Mehrwegbechersystems anzubieten. Somit wäre die Möglichkeit geschaffen, allen interessierten Betreibern von Bäckereien und Cafés den Einstieg in ein bewährtes System ohne großen organisatorischen Aufwand der Auswahl und Implementierung zu ermöglichen.
Es ist vermutlich damit zu rechnen, dass das neue Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie Mitte des Jahres verabschiedet wird und sich somit weitere Ansätze, ggf. durch Anreize wie Förderungsmöglichkeiten der Stadt Lindau, zur Einführung eines Mehrwegbechersystems ergeben.
In Anbetracht der neuen Erkenntnisse wäre es empfehlenswert, im Rahmen einer Bedarfsanalyse mit den örtlichen Gastronomen nochmals zu klären, wer an der gemeinsamen Einführung des vorgeschlagenen Recup-Systems Interesse hat. In diesem Zusammenhang wären ebenfalls die Förderungsmöglichkeiten der Stadt zu prüfen, um hier ggf. einen weiteren Anreiz für die Betreiber zur Umsetzung des Systems zu bieten.
Über die weiteren Ergebnisse werden die GTL dem Werkausschuss berichten.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Zwischenbericht zur Einführung eines Mehrwegbechersystems zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
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10. Geh- und Radweg Schönau-Oberreitnau - Zwischenbericht;
Antrag der Freien Bürgschaft Lindau vom 31.03.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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informativ
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10 |
Sachverhalt
Die Freien Bürger stellten am 31. März 2021 folgenden Antrag:
Die Stadtratsfraktion der Freien Bürgerschaft Lindau bittet Sie, in der nächsten Stadtratssitzung einen Zwischenbericht zur geplanten Fertigstellung des Geh- und Radweges Oberreitnau – Schönau zu geben.
Die Kosten für die Planung wurden im Haushalt 2020 bereitgestellt. Die Kosten für die Umsetzung der Planung stehen im Haushalt für 2021 an. Der bisher fertiggestellte Weg wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr stark angenommen. Es fehlt nur noch ein kurzes Stück vor dem Ortsbeginn von Schönau. Es wird immer wieder nachgefragt, wann es zur Fertigstellung des Weges kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Brombeiß
Der Abteilungsleiter GT-Projekte, Herr Hummler, gibt folgende Antwort darauf:
Die Haushaltsmittel für die Planung des zweiten Bauabschnittes des Geh- und Radweges zwischen Schönau und Oberreitnau wurden 2020 aufgrund der Corona-Pandemie gesperrt (siehe Stadtratssitzung vom 15.07.2020 sowie Finanzausschusssitzung vom 01.12.2020). Die Mittel für die Planung stehen somit erst mit Haushaltsgenehmigung 2021 zur Verfügung. Die Umsetzung ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Brombeiß merkt an, dass er um einen Bericht gebeten hat, wann die Umsetzung geplant ist.
Der Berichterstatter Hummler merkt an, dass die Planungen intern fortgeführt wurden und mit der Umsetzung begonnen werden kann, sobald die Mittel zur Verfügung stehen.
Der Leiter der Stadtkämmerei ergänzt, dass hierfür erst die Haushaltsgenehmigung abgewartet werden muss.
Stadtrat Brombeiß bittet um einen Zwischenbericht in einem entsprechenden Ausschuss.
Der Berichterstatter Hummler antwortet, dass dies vermutlich im übernächsten Werkausschuss GTL erfolgen wird.
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11. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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20.04.2021
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Stadträtin Schäfler möchte wissen, ob es möglich ist, beim Ausbau der Anheggerstraße in Richtung Ludwig-Kick-Straße einen Abbiegepfeil nach links einzurichten. Bisher staut es sich in diesem Bereich sehr oft.
Der Abteilungsleiter GT-Projekte, Herr Hummler, antwortet, dass der Ausbau 2022 geplant ist und die Kreuzung in diesem Zuge überprüft wird. Ob die Anbringung eines Abbiegepfeiles möglich ist, müsse aufgrund des Platzes geprüft werden.
Stadtrat Müller möchte wissen, wie die Gartenschau nun eingestuft wird und wie es mit der geplanen Eröffnung aussieht.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass der Lockdown derzeit noch bis zum 09. Mai 2021 gilt. Die Regelungen der Regierung sind derzeit noch nicht bekannt. Sollte Lindau bis zu diesem Zeitpunkt unter der Inzidenz von 100 liegen, so könnte, Stand heute, eröffnet werden.
Stadtrat Jöckel möchte wissen, wer entschieden hat, dass der Bahnhof in Reutin gestrichen wurde.
Der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Eisenbach, antwortet, dass durch diese Maßnahme das Erscheinungsbild entsprechend verschönert wurde und dies verwaltungsintern entschieden wurde.
Stadtrat Hübler merkt an, dass die Scheiben noch mit Werbung des Vorgängers beklebt sind.
Laut dem Leiter der Stadtkämmerei, Herrn Eisenbach, ist die Entfernung bereits veranlasst.
Datenstand vom 26.05.2021 11:03 Uhr