Datum: 19.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:10 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Verabschiedung des Werkleiters der Bäderbetriebe, Herrn Florian Schneider (mündlicher Vortrag)
4 Vereidigung von Herrn Roland Freiberg als Listennachfolger der Bürgerunion Lindau
5 Änderung der Ausschussbesetzung durch die Listennachfolge von Herrn Roland Freiberg
6 Änderung der Ausschussbesetzung der CSU im Hauptausschuss
7 Städtischer Kernhaushalt Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020
8 Regiebetrieb Krematorium Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020
9 Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020
10 Regiebetrieb Grundstücksmanagement Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020
11 Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020
12 Kick-Oberreit´sche Jugendstiftung; a) Erlass der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 b) Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020
13 Anpassung der Wochenmarktgebühren
14 Mittelschule - Standortentscheidung
15 Anfragen und Verschiedenes
16 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Stadtrates vom 20. April 2020 (Umlauf)

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 6. Stadtratssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Sie begrüßt die anwesenden Zuhörer sowie die Vertreter der Presse. Die Sitzung heute findet erstmals wieder im Saal der Inselhalle statt.

Die CSU hat gestern einen Antrag für die Änderung der Ausschussbesetzung im Hauptausschuss gestellt. Dieser TOP wurde noch nachgemeldet. Gegen die erweiterte Tagesordnung gibt es keine Einwendungen, somit ist sie genehmigt.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert, informiert, dass das Schnelltestnetz weiterausgebaut wird und es neue Stationen gibt. So gibt es neben den bestehenden Teststationen am Bahnhof Reutin, am Therese-von-Bayern-Platz, auf der Maximilianstraße, in einigen Apotheken, im Club Vaudeville und an der Bösenreutiner Steig auch am Bahnhofsvorplatz auf der Insel sowie am Eingang Nord der Gartenschau weitere Teststationen. Zudem hat ein weiterer privater Betreiber Interesse gezeigt am Parkplatz bei Mc Donalds eine Station einzurichten. Auf den Homepages der Stadt, der LTK und des Landratsamtes gibt es die zusammengefassten Infos mit den Öffnungszeiten der Standorte. Die Auflistung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Stadtrat Krühn freut sich über die vielen Testmöglichkeiten und sieht Lindau damit gut aufgestellt. Er berichtet, dass er am vergangenen Wochenende bei der Gartenschau in Überlingen war und das Testangebot dort sehr dürftig ist und zudem bei einer Station ein Test 5 Euro kostet.

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3. Verabschiedung des Werkleiters der Bäderbetriebe, Herrn Florian Schneider (mündlicher Vortrag)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verabschiedet den Werkleiter der Bäderbetriebe, Herrn Florian Schneider. Sie bedankt sich bei ihm für die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre. Dem Dank schließt sich Bürgermeister Hotz im Namen des gesamten Stadtrates an.

Der Werkleiter der Bäderbetriebe, Herr Schneider, ist überwältigt von den persönlichen Rückmeldungen und bedankt sich aufrichtig dafür. Auch wenn nicht immer alles rund lief in der Vergangenheit, so hat er die Zusammenarbeit sehr geschätzt. Er informiert die Anwesenden, dass er nicht zur Therme Lindau übersiedeln will, sondern die Oberbürgermeisterin um einen Auflösungsvertrag Ende Juni 2021 gebeten hat.

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4. Vereidigung von Herrn Roland Freiberg als Listennachfolger der Bürgerunion Lindau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Stadtrat Oliver Eschbaumer hat mit E-Mail vom 28. April 2021 um Entlassung aus dem Ehrenamt als Stadtratsmitglied gebeten.

Stadtratsmitgliederkönnen nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG ihr Amt ohne Angabe von Gründen niederlegen, so dass Art. 19 GO keine Anwendung findet.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verabschiedet Stadtrat Eschbaumer an dieser Stelle und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.

Stadträtin Eschbaumer verabschiedet sich vom Gremium.

Herr Roland Freiberg ist der Listennachfolger für das Stadtratsmandat von Stadtrat Oliver Eschbaumer und hat der Übernahme schriftlich zugestimmt.

Nach Art. 31 Abs. 4 GO ist Herr Roland Freiberg in öffentlicher Sitzung zu vereidigen.

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5. Änderung der Ausschussbesetzung durch die Listennachfolge von Herrn Roland Freiberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch das Nachrücken von Herrn Roland Freiberg für den ausgeschiedenen Stadtrat Oliver Eschbaumer ergibt sich für die Gruppierung der Bürgerunion Lindau eine geänderte Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse sowie der Organe fremder Körperschaften:


Ordentliches Mitglied        1. Vertreter                2. Vertreter

_________________________________________________________________________

Hauptausschuss


bisher:        StR Eschbaumer        StR Prof. Dr. Schöffel                StR Nüberlin (FDP)
neu:        StR Freiberg        StR Prof. Dr. Schöffel                StR Nüberlin (FDP)

Finanzausschuss

bisher:        StR Eschbaumer        StR Prof. Dr. Schöffel                StR Nüberlin (FDP)
neu:        StR Freiberg        StR Prof. Dr. Schöffel                StR Nüberlin (FDP)

Bau- und Umweltausschuss

bisher:        StR Prof. Dr. Schöffel        StR Eschbaumer                StR Jöckel (FDP)
neu:        StR Prof. Dr. Schöffel        StR Freiberg                StR Jöckel (FDP)

Werkausschuss Bäderbetriebe

bisher:        StR Prof. Dr. Schöffel        StR Eschbaumer                StR Jöckel (FDP)
neu:        StR Prof. Dr. Schöffel        StR Freiberg                StR Jöckel (FDP)

Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau

bisher:        StR Eschbaumer        StR Prof. Dr. Schöffel                StR Jöckel (FDP)
neu:        StR Freiberg        StR Prof. Dr. Schöffel                StR Jöckel (FDP)

Werkausschuss Immobilienmanagement

bisher:        StR Prof. Dr. Schöffel        StR Eschbaumer                StR Nüberlin (FDP)
neu:        StR Prof. Dr. Schöffel        StR Freiberg                StR Nüberlin (FDP)

Kulturausschuss

bisher:        StR Prof. Dr. Schöffel        StR Eschbaumer                StR Jöckel (FDP)
neu:        StR Prof. Dr. Schöffel        StR Freiberg                StR Jöckel (FDP)


Rechnungsprüfungsausschuss

bisher:        StR Eschbaumer        StR Jöckel        StR Prof. Dr. Schöffel
neu:        StR Freiberg        StR Jöckel        StR Pro. Dr. Schöffel

Sprecher der Gruppierung der FW

Vorsitzender        1. Stellvertreter
______________________________________________

bisher:        StR Eschbaumer        StR Prof. Dr. Schöffel
neu:                StR Prof. Dr. Schöffel        StR Freiberg


Aufsichtsrat der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH, der Telekommunikation Lindau (B) GmbH und der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH

Der Aufsichtsrat besteht aus 13 Mitgliedern. Die Stadt Lindau (B) entsendet den jeweiligen Oberbürgermeister sowie 12 Mitglieder des Stadtrates. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung entsprechend.

bisher:        StR Eschbaumer
neu:        StR Freiberg

Aufsichtsrat der Lindau Tourismus und Kongress GmbH

bisher:        StR Eschbaumer

neu        :        StR Freiberg

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Ausschussbesetzung sowie der Besetzung der Gremien fremder Körperschaften durch die Bürgerunion Lindau zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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6. Änderung der Ausschussbesetzung der CSU im Hauptausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Stadtrat Hummler beantragte mit E-Mail vom 18. Mai 2021 eine Änderung der Ausschussbesetzung der CSU im Hauptausschuss.

Ordentliches Mitglied        1. Vertreter                2. Vertreter

__________________________________________________________________________

Hauptausschuss


bisher:        StR Dr. Adams        StR Hummler                StR Büchele
       StRin Mayer        StR Hübler                StR Büchele
neu:        StR Dr. Adams        StR Hummler                StR Büchele
       StRHübler        StRin Mayer                StR Büchele

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Ausschussbesetzung durch die CSU zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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7. Städtischer Kernhaushalt Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 17.05.2021 ö informativ 9
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2020 wurde von der Stadtkasse inzwischen erstellt.

Fachliche Bewertung

  1. Verwaltungshaushalt

Ergebnis

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 67.007.346,47 EUR (Haushaltsansatz 65.663.988 EUR) ab. Die Aufgliederung auf die verschiedenen Einzelpläne ist aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich.

Zuführung zum/vom Verwaltungshaushalt

Aus dem Verwaltungshaushalt wurden 5.496.582,13 EUR (davon für Sonderrücklagen: 71.680,00 EUR) an den Vermögenshaushalt zugeführt. Andererseits mussten 64.123,82 EUR (davon aus Sonderrücklagen: 64.123,82 EUR) vom Vermögenshaushalt zugeführt werden. Das bedeutet eine Verbesserung bei der Zuführung von rd. 2,64 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsansatz. Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt von 2.550.901 EUR wurde demnach um rd. 2,87 Mio. EUR überschritten.

Erläuterungen

Gegenüber den Ansätzen ergibt sich folgender Vergleich:

Einnahmen

Ansatz
EUR

Ergebnis
EUR
Grundsteuer A und B
4.685.000
4.729.478
Gewerbesteuer
13.100.000
11.568.060
Beteiligung an der Einkommensteuer
17.600.000
16.197.623
Beteiligung an der Umsatzsteuer
3.000.000
3.257.882
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
633.000
927.811
Schlüsselzuweisungen
3.490.000
3.898.644
Zuweisung zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen
0
2.781.447
Sonstige allgemeine Zuweisungen
4.215.000
4.569.776
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
5.442.720
4.482.241
Mieten und Pachten
2.483.844
2.522.961
Erstattungen
1.927.682
2.133.171
Zuschüsse
5.620.912
6.626.453
Gewinnanteile
1.220.000
917.872

Einnahmen

Ansatz
EUR

Ergebnis
EUR
Konzessionsabgaben
1.345.000
1.310.563
Zuführung vom Vermögenshaushalt
63.000
64.124
Sonstige
837.830
1.019.241

Gesamt (Gruppierung 0 – 2)

65.663.988

67.007.347



Ausgaben
Ansatz
EUR
Ergebnis
EUR
Personalausgaben
15.979.550
15.564.147
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
17.032.936
16.247.530
Zuweisungen und Zuschüsse
14.324.584
14.524.703
Zinsausgaben
892.080
684.566
Gewerbesteuerumlage
1.120.000
1.037.705
Kreisumlage
13.452.000
13.451.898
Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.857.618
5.496.582
Sonstige
5.220
216

Gesamt (Gruppierung 4 – 8)

65.663.988

67.007.347

Aufgrund der Corona-Pandemie ergaben sich geringere Einnahmen bei der Gewerbesteuer sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Nach dem von der Bundesregierung im Juni 2020 beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket erhielt die Stadt einen Ausgleich durch Bund und Land für die krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle.

Auch bei den Gebühren und zweckgebundenen Abgaben kam es zu Corona bedingten Mindereinnahmen insbesondere in den Bereichen Theater, VHS, Jahrmarkt und Eventmanagement sowie beim Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag. Allerdings fielen hier auch auf der Ausgabenseite geringere Kosten an.

Die Mehreinnahmen bei den Zuschüssen beruhen hauptsächlich auf dem Staatszuschuss Kinderbetreuung. Diesem stehen jedoch auch höhere Zuschüsse an Kindergärten gegenüber.

Reste

Die Kasseneinnahmereste (die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen und die in einem späteren Haushaltsjahr bezahlt werden) betragen im Verwaltungshaushalt 3.064.822,82 EUR, das sind 4,57 % (Vorjahr 3,19 %) des Rechnungsergebnisses.

  1. Vermögenshaushalt

Ergebnis

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.955.731,73 EUR (Haushaltsansatz 29.672.018 EUR) ab. Die Aufgliederung auf die verschiedenen Einzelpläne ist aus den Anlagen 3 und 4 ersichtlich.

Reste

Die Haushaltsausgabereste (Ausgabenansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden) wurden mit OB-Verfügung vom 15.01.2021 in Höhe von 15.612.666,58 EUR auf das Jahr 2021 übertragen. Sie wurden dem Finanzausschuss in der Sitzung vom 17.05.2021 zur Kenntnis gegeben.

Sie setzen sich zusammen aus:

Resten aus Vorjahren
4.963.660,40 EUR
Resten aus 2020
10.649.006,18 EUR

Die größten Positionen sind:

Zuschüsse an Kitas
1.637.000,00 EUR
Stadtmuseum
2.931.810,65 EUR
Sina-Kinkelin-Platz
1.152.601,75 EUR
Hochwasserfreilegung Ach
1.916.672,61 EUR

Ferner wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 357.404,56 EUR in Abgang gestellt. Hierbei handelt es sich um im Jahr 2020 abgeschlossene Maßnahmen, die kostengünstiger durchgeführt werden konnten als ursprünglich eingeplant bzw. um Maßnahmen, auf die verzichtet wurde.

Es wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 11.511.000,00 EUR auf das Jahr 2021 übertragen.

Die größten Positionen sind:

Kreditaufnahmen
7.150.000,00 EUR
Bahnübergänge, Staatszuschuss
1.400.000,00 EUR
Bahnübergänge, Anteil Bahn
1.000.000,00 EUR

Ferner wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 3.868.691,42 EUR in Abgang gestellt.

Die Kasseneinnahmereste betragen im Vermögenshaushalt 1.249,35 EUR.

Kreditaufnahmen

Die veranschlagten Kreditaufnahmen über 7.150.000 EUR wurden nicht realisiert. Es wurde ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 7.150.000 EUR gebildet. Der Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr (6.350.000 EUR) wurde realisiert.

Schuldenstand

Der Schuldenstand der Stadt sowie ihrer Regie- und Eigenbetriebe entwickelte sich wie folgt:


31.12.19
EUR
31.12.20
EUR
31.12.20
EUR/Einw.




Stadt
31.707.184
35.131.152
1.377,04
Senioren- und Pflegeheim Reutin
3.129.420
2.835.615
111,15
Krematorium
612.620
505.783
19,83
Parkraumbewirtschaftung
77.012
31.424
1,23
Grundstücksmanagement
346.106
265.507
10,41
Gebäude- und Energiemanagement
2.913.598
2.745.117
107,60
Summe Regiebetriebe
7.078.756
6.383.446
250,22
Garten- und Tiefbaubetriebe
19.505.147
29.001.655
1.136,78
Bäderbetriebe
11.324.438
16.873.947
661,41
Summe Eigenbetriebe
30.829.585
45.875.602
1.798,19




Gesamt
69.615.525
87.390.200
3.425,45


Der Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden mit 20.000 bis unter 50.000 Einwohnern betrug am 31.12.2019 pro Einwohner 525 EUR. Diese Zahl ist allerdings nur beschränkt aussagefähig, da bei den Gemeinden inzwischen die unterschiedlichsten Auslagerungen von Einrichtungen vorgenommen wurden.

Für den Schuldendienst der Verwaltung mussten


an planmäßigen Tilgungen
2.550.901 EUR

an Zinsen
684.566 EUR

insgesamt
3.235.467 EUR

aufgewendet werden.

Rücklagen

Entnahmen aus Rücklagen (Haushaltsansatz 2.248.000 EUR) wurden in Höhe von 2.092.844,01 EUR erforderlich. Davon betreffen 2.028.720,19 EUR die allgemeine Rücklage und 64.123,82 EUR die Sonderrücklagen.

Andererseits wurden den Rücklagen 71.680,01 EUR (Haushaltsansatz 75.010 EUR) zugeführt. Davon betreffen 0,01 EUR die allgemeine Rücklage und 71.680,00 EUR die Sonderrücklagen.

Der Rücklagenbestand beläuft sich zum 31.12.2020 bei der allgemeinen Rücklage auf 7.363.983 EUR.

Unter Berücksichtigung der 2021 vorgesehenen Rücklagenentnahme sowie der Mindestrücklage verbleiben rd. 1,05 Mio. EUR.

Dieser Betrag dient der Mitfinanzierung verschiedener Maßnahmen, auf die sich die Stadt bereits festgelegt hat. Beispielsweise seien der Cavazzen sowie Zuschüsse an Kitas genannt.

Die Mindestrücklage beträgt 631.005 EUR.

Bei den Sonderrücklagen beläuft sich der Rücklagenbestand zum 31.12.2020 auf
768.644 EUR.

  1. Budgets

Aus der allgemeinen Rücklage sind 2021 2.728.249 EUR zu entnehmen und den Budgets wie folgt gutzuschreiben:


Kinder, Jugend, Sport
114.914 EUR

Beschaffungsamt
287.701 EUR

Personalabteilung
41.660 EUR

Stadtkämmerei
351.348 EUR

Liegenschaftsabteilung
268.492 EUR

Zuwendungen, Soziale Stadt
41.013 EUR

Bürger- und Rechtsamt
65.716 EUR

Kulturamt
737.982 EUR

Volkshochschule
34.997 EUR

Stadtplanung und Bauordnung
612.611 EUR

Hochbau
114.681 EUR

Amt für Tourismus
57.134 EUR

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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8. Regiebetrieb Krematorium Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Stadtrat vor Beginn der örtlichen Prüfung bekannt zu geben.

Die Jahresrechnung 2020 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis: (Gesamtübersicht siehe Anlage).



  1. Verwaltungshaushalt

a)   Ergebnis.

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.382.415,52 € ab (HH-Ansatz: 1.133.100 €).

b)  Zuführung zum Vermögenshaushalt.

Aus dem Verwaltungshaushalt wurden 245.368,82 € an den Vermögenshaushalt zugeführt (Haushaltsansatz 203.000 €).

  1. Erläuterungen:

Ein Vergleich wichtiger Einnahmen/Ausgaben des Verwaltungshaushalts ergibt folgendes Bild:
       
Einnahmen
Ansatz  €
Ergebnis  €



Nutzungsentgelt Krematorium
820.000
953.321,61






Ausgaben





Personalausgaben
166.000
176.814,57













Die Einnahmen des Regiebetriebes Krematorium (Nutzungsentgelte) liegen, bedingt durch die starke Steigerung der Fallzahlen, über denen des Vorjahres. Der HH-Ansatz wurde übertroffen.  

Die Unterhaltskosten Betriebsanlage liegen leicht unter dem HH-Ansatz, die erwarteten Reparaturen und Wartungen konnten wie geplant durchgeführt werden. Geplante Reparaturen am Gebäude konnten nicht getätigt werden. Die Ausgaben blieben somit unter dem HH-Ansatz.

Die sonstigen Sachkosten bereinigt betrachtet (ohne Abschreibung)
entsprechen im Wesentlichen den Ansätzen.


d)  Reste

Die Kasseneinnahmereste (= die Beträge, um die das Einnahme-Soll höher ist, als die Ist-Einnahmen und die in einem späteren Haushaltsjahr bezahlt werden) betragen 22.431,22 € Das sind 1,62 % des Rechnungsergebnisses und stellt ein günstiges Verhältnis dar.

         

  1. Vermögenshaushalt

a)  Ergebnis  

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 413.677,14 € ab (HH-Ansatz 473.000 €).
           

c)  Kreditaufnahme

Es erfolgten keine Kreditaufnahmen

  1. Schuldenstand:

Der Schuldenstand zum 31.12.2020 beträgt 505.745 € (Stand: Vorjahr:  612.620 €).


  1. Rücklagen:

Den Rücklagen wurde ein Betrag in Höhe von 168.308,32 € entnommen.

Stand der Rücklagen zum 31.12.2020:    843.172 €                                    



Verwendung des Jahresergebnisses

Der steuerlich festgestellte Jahresüberschuss soll in Höhe von 120.000 EUR (brutto) an den Kernhaushalt ausgeschüttet werden. Der übersteigende Betrag ist den Rücklagen zuzuführen. Diese Mittel werden für die Ofensanierung, welche im Zeitraum von 2019 bis 2024 realisiert werden soll, als Innenfinanzierung zur Verfügung stehen (Gesamtkosten 405.000 EUR).

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, der Verwendung des Jahresergebnisses zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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9. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

  1. Allgemeines

Der Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung wurde ab dem Haushaltsjahr 2004 gegründet. Die rechtlichen Grundlagen bilden die Gemeindeordnung und ein Stadtratsbeschluss vom 17. Febr. 2004 sowie eine OB-Verfügung vom 18. Febr. 2004.

Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Stadtrat vor Beginn der örtlichen Prüfung bekannt zu geben. Die Jahresrechnung wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis:

(Gesamtübersicht siehe Anlage)

  1. Ergebnis der Jahresrechnung 2020

    1. Verwaltungshaushalt

      1. Ergebnis

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.664.943,92 € ab (HH-Ansatz: 3.256.715 €)

      1. Zuführung vom/zum Verwaltungshaushalt

Aus dem Verwaltungshaushalt konnten 1.061.509,80 € (HH-Ansatz: 833.164 €) an den Vermögenshaushalt zur Tilgung der Darlehen und für Investitionen zugeführt werden.

      1. Erläuterungen

Einnahmen        Ansatz 2020        Ergebnis 2020

Nutzungsentgelte (68000.11000)        1.314.000 €        1.521.714,70 €
Nutzungsentgelte (68000.11030)        3.000 €        11.025,55 €
Verwaltungsgebühren        85.000 €        106.156,40 €
Parkgebühren (nicht steuerbar)        946.200 €        788.495,32 €
Bußgelder/Verwarnungen        340.000 €        411.448,28 €

Ausgaben        Ansatz 2020        Ergebnis 2020

Personalkosten        572.850 €        625.851,67 €
(HHStellen: 68000.67200, 68000.67240)
Unterhaltskosten (Schrankenanl., PSA, PLS)        322.555 €        328.442,44 €
(HHStellen: 68000.50000 bis .51030 + .54000 (netto))

      1. Reste

Kassenreste sind nicht vorhanden.

    1. Vermögenshaushalt

      1. Ergebnis

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.061.509,80 € ab (HH-Ansatz: 1.521.588 €)

      1. Reste

Kassenreste sind nicht vorhanden.

      1. Schuldenstand (31.12.2020)

Übertragene Schulden der Stadt Lindau (Darlehen): 31.424,34 €

      1. Rücklagen

Die Rücklage beträgt 507.506,35 €.

  1. Verwendung des Jahresergebnisses

Das steuerlich festgestellte Jahresergebnis soll im Bereich des BgA auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der zu erwartende Gewinn soll den Rücklagen zugeführt werden. Diese Mittel dienen als Innenfinanzierung der notwendigen Investitionen im Bereich der Parkraumbewirtschaftung; hier sind kurzfristig insbesondere die Ersatzinvestitionen am Karl-Bever-Platz (Schranken- und Kassenanlagen ca. 150.000 EUR), sowie mittelfristig die Anpassung/Ersatzinvestition des Parkleitsystems (zwischen 100.000 und 300.000 EUR) und ggf. geplante Parkierungsanlagen am P3 Karl-Bever-Platz und/oder Bahnhof Reutin (ca. 10 - 15 Mio. EUR) einzuplanen.

Fachliche Bewertung

---

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, der Verwendung des Jahresergebnisses zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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10. Regiebetrieb Grundstücksmanagement Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

  1. Vorbemerkung

Der Regiebetrieb Grundstücksmanagement wurde zum Haushaltsjahr 2007 gegründet. Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Finanzausschuss und Stadtrat bekannt zu geben. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis:

  1. Ergebnis der Jahresrechnung 2020

  1. Verwaltungshaushalt

       Ergebnis:
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 782.935,88 € ab (HH-Ansatz 809.150,00 €).

       Zuführung zum Vermögenshaushalt:
Aus dem Verwaltungshaushalt konnten 516.042,65 € (HH-Ansatz 458.400,00€) an den Vermögens-haushalt zugeführt werden.

       Reste:
Es sind keine Kassenreste vorhanden.

  1. Vermögenshaushalt

       Ergebnis:
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.611.621,96 € ab (HH-Ansatz 458.400,00 €). Die große Abweichung vom Haushaltsansatz ergibt sich aus dem Kauf des Gebäudes Bahnhof Reutin, welcher in diesem Regiebetrieb abgewickelt wurde. Die hohe Rücklagenentnahme (s.u.) erklärt sich aus dem Erwerb dieses Gebäudes.

       Reste:
Die Haushaltsausgabereste (Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden) in Höhe von insgesamt 370.542,14 € wurden mit OB-Verfügung vom 13.01.2021 in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.

Kreditaufnahmen:
Es wurden 2020 keine Kredite aufgenommen.

Rücklagen:
Der allgemeinen Rücklage wurden Mittel in Höhe von 1.152.579,31 € (HH-Ansatz Zuführung 120.700,00 €) entnommen, während der Instandhaltungsrücklage 57.000,00 € (HH-Ansatz 57.000,00 €) zugeführt werden konnten.

Der Stand der allg. Rücklage belief sich zum 31.12.2020 auf 151.989,28 €, die Instandhaltungsrücklage auf 449.300 €.

  1. Verwendung des Jahresergebnisses
Die Rücklagen dienen zur Innenfinanzierung zukünftiger Investitionen (u.a. Seehafen, Bootsliegeplätze, Gebäudeinstandsetzung).

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt die Verwendung des Jahresergebnisses zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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11. Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

  1. Vorbemerkung
Der Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement wurde zum Haushaltsjahr 2007 gegründet.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Finanzausschuss und Stadtrat bekannt zu geben.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis:


  1. Ergebnis der Jahresrechnung 2020


a)        Verwaltungshaushalt

Ergebnis:
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.817.771,93 € ab (HH-Ansatz 1.927.081,00 €).

Zuführung vom Vermögenshaushalt:
Aus dem Vermögenshaushalt wurden 474.588,85 € an den Verwaltungshaushalt zugeführt (HH-Ansatz 585.072,00 € Zuführung zum Verwaltungshaushalt). Die Abweichung zum Ansatz (Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 585.072,00 €) resultiert vor allem aus der Abwicklung der Vorsteuer (HH-St. 88000.15700).

Der Regiebetrieb erhielt die vergangenen Jahre einen Vorschuss aus Vorsteuererstattungen von der Stadt Lindau, um unter anderem die Liquidität zu gewährleisten. Der nicht verwendete Vorschuss wurde in der Vergangenheit als Zuführung zu den Rücklagen verbucht. Die Teil-Rückzahlung des Vorschusses wurde 2020 auf der HH-St. 88000.15700 verbucht, daher weist diese Position einen Wert von -1,1 Mio. EUR aus.

Die Mittel zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes wurden aus den Rücklagen entnommen (Vorschuss Umsatzsteuerrückvergütung).

Reste:
Es sind keine Kassenreste vorhanden.



b)        Vermögenshaushalt

Ergebnis:
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 3.068.648,13 € ab (HH-Ansatz 1.288.072,00 €).



Reste:
Die Haushaltsausgabereste (Ausgabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden) in Höhe von 99.712,2 € wurden mit OB-Verfügung vom 13.01.2021 in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.


Rücklagen:
Der allgemeinen Rücklage wurden Mittel in Höhe von 613.950,62 € (HH-Ansatz 50.000,00 €) entnommen, der Instandhaltungsrücklage der Inselhalle wurden 720.000,00 € entnommen (HH-Ansatz 420.000,00 €), während der Instandhaltungsrücklage der weiteren Gebäude 325.460,00 € (HH-Ansatz 458.460,00 €) zugeführt werden konnten.

Der Stand der allgemeinen Rücklage belief sich zum 31.12.2020 demnach auf 45.605,00 €, der Instandhaltungsrücklage auf 717.840,00 €.



c)        Verwendung des Jahresergebnisses

Das Ergebnis des steuerlichen Teilbereichs „Verpachtungs-BgA. Inselhalle des Regiebetriebes soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis
  2. Der Stadtrat beschließt der Verwendung des Jahresergebnisses zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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12. Kick-Oberreit´sche Jugendstiftung; a) Erlass der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 b) Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 17.05.2021 ö beratend 15
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Kick-Oberreit’sche Jugendstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wird von der Stadt Lindau (B) verwaltet und vertreten. Nach Art. 35 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes gelten für kommunale Stiftungen die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts entsprechend. Deshalb ist eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu erlassen. Der Haushalt 2020 liegt im Entwurf mit einem Gesamtvolumen von

14,00 €

in Einnahmen und Ausgaben vor. Er ist vom Stadtrat zu beschließen.

In der beiliegenden Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2020 einschließlich des Standes des Vermögens nachgewiesen. Die Rechnung weist im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 0 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 0 € aus.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses, die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan zu beschließen. Von der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020 wird zustimmend Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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13. Anpassung der Wochenmarktgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Durch die Verlegung des Wochenmarktes auf den Therese-von-Bayern-Platz haben sich die Ausgaben beim Wochenmarkt stark erhöht. Hinzu gekommen sind ca. 8.500,-- € jährliche Platzmiete an die LTK (100,-- € pro Markttag). Darüber hinaus werden je ca. 1.000,-- € für die Stromversorgung bei einer notwendigen Verlegung des Wochenmarktes während anderer Veranstaltungen auf dem Therese-von-Bayern-Platz fällig. Bei Rückkehr zum angestammten Marktplatz nach Fertigstellung des Umbaus Cavazzen werden diese Kosten jedoch nicht mehr anfallen.
 
Auch unabhängig von den o.g. Miet- und Stromkosten sind die Kosten für den Wochenmarkt jährlich gestiegen: Die Stromkosten erhöhen sich permanent und die Unterflurelektranten müssen immer wieder repariert werden. Der Winterdienst wird aktuell durch einen privaten Dienstleister bzw. später auf dem Marktplatz ebenfalls gegen Rechnung durch die GTL durchgeführt. Dabei richtet sich die Kostenintensität nach der Wetterlage. Der Verwaltungs- und Personalkostenbeitrag ist mit ca. 8.500,-- € ebenfalls zu berücksichtigen.

Zielsetzung der Gebührenerhöhung ist die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben. Im Übrigen wurden die Standgebühren des Wochenmarktes seit 2013 nicht mehr angepasst.

Anzumerken ist, dass die Wochenmärkte seit Beginn der Coronapandemie einen höheren Zuspruch erfahren haben, da viele Kunden den Einkauf unter freiem Himmel bevorzugen. Eine Anpassung der Gebühren an die tatsächlichen Kosten entspricht deshalb auch dem Grundsatz der Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit und dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit auf Kostenerstattung.

Fachliche Bewertung

Gemäß Art. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind Gemeinden berechtigt, Abgaben zu erheben. Nach Art. 2 Abs. 1 KAG werden die Abgaben auf Grund einer besonderen Abgabensatzung erhoben. Gemeinden können für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen und ihres Eigentums Benutzungsgebühren erheben (Art. 8 Abs .1 KAG). Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Art. 8 Abs. 2 KAG).

1. Vorschlag der Verwaltung, Sachgebiet Märkte:

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der Kämmerei vor,

a) die Pauschalgebühr für das Sommerhalbjahr von 40,-- € auf 50,-- €, und für das Winterhalbjahr von 24,-- € auf 30,-- € pro laufendem Meter zu erhöhen (entspricht  25%).
Dies hätte z.B. für einen Händler mit einem 6-Meter-Stand folgende Auswirkung: Mehrkosten 96,-- € für 1 Jahr. Bei Marktteilnahme am Mittwoch und Samstag (ca. 85 Markttage) ergeben sich Mehrkosten pro Markttag von 1,13 €. Eine Umfrage in anderen Städten ergab, dass sich die Wochenmarktgebühren auch nach der Anpassung weiterhin im üblichen Rahmen bewegen würden (siehe unten).

Wochenmarktgebühren-Vergleich mit anderen Städten bei einem Verkaufsstand von
6 Metern Länge:

Lindenberg
1,50 € / m pro Tag x 6 = 9,-- € / Tag  x 52 = 468,-- € / Jahr

Wangen
85,-- € / m pro Jahr; 85,-- € x 6 m = 510,-- € / Jahr

Memmingen
40,-- bis 55,-- € pro qm pro Jahr; x 6 m = 240,-- € bzw. 330,-- € / Jahr

Kempten
2,27 € / m pro Tag x 6 = 13,62 € / Tag x 52 = 708,24 € / Jahr

Lindau bisher:
Sommer: 40,-- € / pro m; 6 x 40,-- € = 240,-- € / Sommerhalbjahr
Winter: 24,-- € / pro m; 6 x 24,-- € = 144,-- € / Winterhalbjahr
Zusammen somit 384,--€ / Jahr

Lindau neu:
Sommer: 50,-- € pro m; 6 x 50,-- € = 300,-- € / Sommerhalbjahr
Winter: 30,-- € pro m; 6 x 30,-- € = 180,-- € / Winterhalbjahr
   
Zusammen somit 480,--€ / Jahr

b) die Erhöhung der Tagesgebühren um 25% von 1,50 € auf 2,-- € je lfd. Meter, da diese 1998 das letzte Mal angehoben wurden. Die Tagesgebühren fallen insgesamt aber nicht ins Gewicht, da die Beschicker des Lindauer Wochenmarktes vor allem Stammbeschicker sind.
 
Die bisherige Unterscheidung der Tagesgebühren für den Verkauf aus a) Markttischen b) Kisten, Körben oder Säcken c) aus Fahrzeugen wird aufgehoben, da der Verkauf in der Praxis fast ausschließlich aus Verkaufsfahrzeugen oder Marktständen stattfindet und eine Unterscheidung unnötig ist. Die Höchstgebühr von 23,-- € wird aufgehoben, da diese nur Standgrößen von über 11 Meter betreffen würde, die in der Realität fast nicht vorkommen.

2. Übersicht Einnahmen und Ausgaben Wochenmarkt:

Einnahmen
2020:  10.327,43 €
2021:  12.750,-- € (Ansatz)

Ausgaben Therese-von-Bayern-Platz:
2020:
Stromkosten: 6.526,23 €
Platzmiete: 6.400.--€
Verw.kostenbeitrag: 8.500,--€
Gesamt: 21.426,23 €
2021:
Stromkosten: Ansatz: 8.300,--€
Platzmiete: 8.500,--€
Sonstige Kosten Ansatz: 3.500,--€
Verw.kostenbeitrag: 8.500,--€
Gesamt: 28.800,--€

Ausgaben Marktplatz (voraussichtlich ab Umbauende Cavazzen):
Stromkosten: geschätzt: 3.250,--€
Platzmiete: 0
Sonstige Kosten: geschätzt 1.000,--€
Verw.kostenbeitrag: 8.500,--€
Gesamt: 12.750,--€

Durch die vorgeschlagene Erhöhung würden sich demnach Mehreinnahmen von ca. 2.500,-- €/Jahr ergeben. Damit wäre nach dem späteren Umzug auf den Marktplatz voraussichtlich wieder eine Kostendeckung erreicht.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
ca. 2.500,--€ Mehreinnahmen jährl.
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
73000.11000





Diskussionsverlauf

Stadtrat Strauß möchte wissen, ob die Erhöhung den Betreibern der Marktstände kommuniziert wurde.

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert, antwortet, dass dies nicht expliziert im Vorfeld kommuniziert werden müsse. Nach Einschätzung des Marktmeisters ist die Erhöhung moderat und im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden nicht zu hoch.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Wochenmarktgebühren wie vorgeschlagen anzupassen und die Wochenmarktgebührensatzung dementsprechend zu ändern (siehe Anlage 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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14. Mittelschule - Standortentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Vorbemerkung:

Im Stadtrat am 15.7.2020 wurde nach vorheriger Analyse von insgesamt 12 Standorten beschlossen, zur Herstellung der Einhäusigkeit der Mittelschule Lindau die zwei Standorte „Blauwiese“ und „Areal hinter der Realschule / Berufsschulgelände“ (Areal hinter R/B) näher zu untersuchen sowie eine externe, baulich pädagogische Fachberatung hinzuzuziehen.
Das Büro ConceptK, das mit der Schulentwicklungsplanung beauftragt ist, fungiert in diesem Rahmen auch als baulich pädagogische Fachberatung und hat in Abstimmung mit der Verwaltung die gegenständlichen Standorte untersucht.
Der Prozess ist so weit vorangeschritten, dass die Entscheidung über den zukünftigen Standort der Mittelschule nun umgehend zu beantworten ist, wenn kein Zeitverzug entstehen und die Konzepte bis zum Sommer finalisiert sein sollen. Nach den Sommerferien sollen auf Basis dieser Konzepte die erforderlichen Verfahren zur Vorbereitung des Bauprojektes eingeleitet werden.
Die Einhaltung dieser Zeitvorgabe ist elementar für die zukünftige Abdeckung der Bedarfe im Bereich der Grundschulen. Die Schulentwicklung insgesamt muss der Umsetzung der neuen, einhäusigen Mittelschule folgen.

  1. Notwendigkeit einer neuen Mittelschule

  1. Zusammenlegung der beiden Mittelschulstandorte
Die organisatorische Zusammenlegung der beiden Mittelschulstandorte Reutin und Aeschach wurde im Schuljahr 2017/2018 vollzogen. Die Zustimmung der Regierung von Schwaben für die Zusammenlegung der beiden Mittelschulen wurde nur unter der Voraussetzung erteilt, dass zeitnah die Einhäusigkeit der Mittelschule erfolgt. Die ursprüngliche Idee, die Einhäusigkeit am Standort Reutin durch Anbau und Auszug der KiTa Arche Noah zu erreichen, ist aufgrund des zukünftigen Raumbedarfs der Mittelschule und des wachsenden Bedarfs im Grundschulbereich nicht umsetzbar.

  1. Deckung des Grundschulbedarfs (bis 2025)
Der Sprengel Reutin- Zech ist in den kommenden Jahren von einem starken Bevölkerungswachstum, bedingt durch zahlreiche Baugebiete (siehe Tabelle unten) geprägt. Besonders der Stadtteil Reutin wird einen hohen Zuzug erleben. Durch den Bau einer Vielzahl an mittleren und größeren Wohnungen werden besonders Familien und jüngere Menschen in den Stadtteil ziehen.
Stadtteil/Sprengel
Baugebiet *
WE geplant **
Fertigstellung ***
Reutin
Münchhof-Siedlung
78
2021
Reutin/Zech
Leiblachstr. 63,65/Immanuel-Kant 2,4/Grenzsiedlung 7 a
28 + 6
2022
Reutin
Nördliche Breite Str./Rickenbacher Straße/ Reutiner Straße 23,25/Wiedemannstr.17-19
42 + 36 + 6
2022
Reutin
Köchlin-Kreuzung
16
2023/2024
Reutin
Bregenzer Str. 30/Blaukreuzstraße 1-5
16 + 25
2024
Reutin
Oberer Rothenmoos West“
60
2024
Reutin
Vier-Linden-Quartier/Lindaupark Erweiterung
417
2024-2029
Reutin
„Inselbräupark“
238
2024-2029
* Planungsrechtlich gesichert/bereits genehmigt/schon begonnen/fest geplant
** Neubau (ohne Abbruch)
*** Baugebiete, bei denen eine Fertigstellung bis 2025 geplant ist

Bis zum Jahr 2025 werden im Sprengel Reutin-Zech im Grundschulbereich bis zu sechs zusätzliche Klassen erwartet.
Für das Baugebiet „Vier-Linden-Quartier“ hat das Büro PLANWERK eine Wirkungsanalyse erstellt, um u.a. den zusätzlichen Bedarf an Grundschul- und Betreuungsplätze zu ermitteln. Allein dieses Baugebiet löst insgesamt einen Bedarf an vier zusätzlichen Klassen aus. In den Jahren 2024-2026 wird bereits mit jährlich einer zusätzlichen Klasse gerechnet.

Mit den steigenden Schülerzahlen nimmt auch der Betreuungsbedarf an der Grundschule Reutin-Zech zu. Derzeit besuchen knapp 85 Kinder die Gebundenen Ganztagsklassen und weitere rund 120 Kinder werden in verschiedenen Varianten der Offenen Ganztagsschule bis teilweise 17:00 Uhr in beiden Schulhäusern betreut.
Der zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen des Stadtteils Zech kann in der Grundschule Zech untergebracht werden, für den zusätzlichen Grundschulbedarf im Bereich Reutin soll das Schulgebäude der Mittelschule Reutin genutzt werden. Durch die Sanierung der Schule in Reutin und durch die Schaffung offener Lernräume ist bereits ein offenes Raumkonzept vorhanden – der Raum als „dritter“ Pädagoge kann genutzt werden.
Als Sachaufwandsträger ist die Stadt verpflichtet, den Bedarf an Schulräumen für die städtischen Schulen zur Verfügung zu stellen. Deshalb müssen die Planungen und Bau der Mittelschule zügig vorangetrieben werden, damit in den kommenden Jahren (bis 2025) die notwendigen Schulräume für die Kinder im Sprengel Reutin-Zech und für die Mittelschüler/innen zur Verfügung stehen.

  1. Räumliche Anforderungen für den Neubau der Mittelschule

  1. Erfassung der Funktionseinheiten des Raumprogrammes durch das Büro conceptK
Die Mittelschule Lindau ist eine Ganztagsschule (offener und gebundener Ganztag) mit Profil Inklusion. Sie berücksichtigt in besonderer Weise das gemeinsame Leben und Lernen von jungen Menschen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.
Der Migrationsanteil liegt bei über 50%. Außerdem geht das Neubau-Konzept von einer Dreizügigkeit mit 18 Klassen aus.

Um die Grundlagen (u.a. pädagogisches Konzept, Raumanforderungen, Raumfunktionen) für den Neubau der Mittelschule festzulegen, fand im März 2021 mit Vertretern der Schulfamilie ein Workshop statt.

Auf Basis dieser Daten wurden der Raumbedarf ermittelt und die weiteren Untersuchungen geplant. Für den Neubau der Mittelschule wird aufgrund der spezifischen Anforderungen dieser Schule (offener und gebundener Ganztag, Mittagstisch, Migrationsanteil über 50 %) als relevante Bezugsgröße der Maximalwert der Flächenbandbreite der Regierung von Schwaben angesetzt.

Als Neubau einer städtischen Bildungseinrichtung wird die neue Mittelschule einen bedeutenden Baustein für die Zukunft der Gesellschaft darstellen. Die räumliche und gestalterische Ausbildung wird das Umfeld und die Möglichkeiten der pädagogischen Arbeit definieren. Das Projekt verlangt deshalb eine sorgfältige Planung mit guter, dieser Nutzung angemessener Architektur. Sie wird die Wertschätzung der Stadt gegenüber der Funktion und den Nutzern zum Ausdruck bringen und der Bevölkerung vermitteln.

  1. Notwendigkeit einer (Schul-)Sporthalle
Für den schulischen Ablauf ist die Nähe zur Dreifachturnhalle und zum Stadion von Vorteil. Auf den Bau einer eigenen Turnhalle kann verzichtet werden, wenn die Dreifachturnhalle fußläufig in ca. 5 Minuten erreichbar ist. Nur dort sind derzeit Kapazitäten für den Schulsport vorhanden.
Die Auslastungsuntersuchung durch das Büro conceptK (bei vollumfänglichem Sportunterricht als Hallensport gemäß der Stundentafeln des Landes Bayern) hat ergeben, dass nach aktuellem Stand für den gemeinsamen Sportbedarf der zukünftigen Mittelschule und der Grundschule Aeschach die Sporthalle ausreichend ist. Derzeit sind von 90 Sporteinheiten am Vormittag 32 fremdbelegt. Bei Bedarf sind diese Fremdbelegungen zu reduzieren (bzw. auf andere Hallen zu verlegen), um zusätzliche Kapazitäten für den Schulbedarf zu schaffen.

Fachliche Bewertung

  1. Standortalternativen
Gemäß Beschluss vom 15.7.2020 wurden die beiden Standorte „Blauwiese“ und „Areal hinter R/B“ durch die baulich-, pädagogische Fachberatung „conceptK“ und die Verwaltung näher untersucht.

  1. Standortbewertung
Das Büro conceptK wird in der Sitzung die detaillierte Bewertung der Flächen anhand von Kriterien und Skizzen darstellen.

  1. „Areal hinter Realschule / Berufsschulgelände“        
Herzu wurde im Vorfeld von der Verwaltung untersucht, ob eine Entwicklung unter Einbeziehung angrenzender Flächen möglich ist. Dazu muss festgestellt werden, dass dies aus Gründen der verschiedenen Bedarfe, der unterschiedlichen Eigentümer und des beabsichtigten Baubeginns nicht möglich ist. Folglich wurde das vorhandene, städtische Grundstück für sich bewertet.
       
Kriterien:

  • Schulische Nutzfläche (incl. Pausenhoffläche und Freianlagen):
Die notwendigen Flächen lassen sich auf dem Areal nicht in einer angemessenen Qualität unterzubringen. Zusätzlich erschwerend wirkt sich eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten der benachbarten Polizei aus, die über eine Notzufahrt über das Areal verfügt.

  • Erschließung, Anlieferung:
Die erforderliche Erschließung ist nicht gegeben. Die Zufahrten genügen den Anforderungen nicht. Eine Busanbindung ist nicht möglich. Rettungszufahrten, Müllentsorgung etc. sind kaum darstellbar.

  • Parkplätze:
Die Möglichkeit einer Verortung der baurechtlich notwendigen Stellplätze ist nicht sicher. Konflikte mit der Notzufahrt der Polizei sind dabei nicht auszuschließen.

  • Stadtplanerische Beurteilung:
Das Grundstück wird in seiner rückwärtig geprägten Lage der Funktion als Schule nicht gerecht. Konflikte mit der Nachbarschaft sind nicht auszuschließen. Es wäre eine bisherige Grünfläche neu zu bebauen.

  • Bauordnungsrechtliche Beurteilung (incl. Abstandsflächen):
Die Abstandsflächen lassen sich nicht auf dem Grundstück nachweisen. Der Abstand zur Nachbarbebauung ist unter Berücksichtigung der Gebäudekubatur zu klein.

  • Nähe zur 3-fach-Sporthalle:
Das Areal liegt dicht an dem der Dreifachturnhalle. Diese könnte ideal mitgenutzt werden.

  • Entwicklungsmöglichketen (incl. Sporthalle):
Aufgrund der zu kleinen Grundfläche bestehen keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft.

  • Sonstiges:
Es besteht mit Ausnahme der Notzufahrt für die Polizei keine sonstige, konkurrierende Nutzung für dieses Grundstück.

  1. Standort Blauwiese

Kriterien:

  • Schulische Nutzfläche (incl. Pausenhoffläche und Freianlagen):
Alle Flächen lassen sich ideal anordnen. Varianten sind möglich.

  • Erschließung, Anlieferung:
Das Areal ist über die Reutiner Straße gut erschlossen. Flächen für die Busandienung sind ggf. auf dem Grundstück vorzusehen.

  • Parkplätze:
Die notwendigen Stellplätze für den Schulbetrieb lassen sich nachweisen.

  • Stadtplanerische Beurteilung:
Das Grundstück liegt nahe an anderen Schulstandorten und in zentraler, gut erreichbarer Lage. Es wäre eine bisher weitestgehend von Kubaturen freie Fläche neu zu bebauen. Der Baukörper sollte nördlich, in angemessenem Abstand zur Reutiner Straße angesiedelt werden, um den Straßenraum zu definieren und rückwärtige Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern.

  • Bauordnungsrechtliche Beurteilung (incl. Abstandsflächen):
Alle Belange lassen sich berücksichtigen.

  • Nähe zur 3-fach-Sporthalle:
Die Nutzung der Sporthalle wäre mit einem Fußweg verbunden.  Seine Länge läge an der Grenze des von der Regierung empfohlenen Maximums.

  • Entwicklungsmöglichketen (incl. Sporthalle):
Das Areal bietet weitere Entwicklungsmöglichkeiten, womit allerdings ein weiterer Verlust öffentlicher Stellplätze verbunden wäre.
Aufgrund der räumlichen Potenziale des Grundstücks sollen Erweiterungsmöglichkeiten für eine Sporthalle sowie zusätzliche Bildungseinrichtungen wie VHS, Musikschule, etc. mit in die näheren Prüfungen der Bebauungsmöglichkeiten einfließen.

  • Sonstiges:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des BP 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, der zum Schaffen von Baurecht geändert werden müsste. Das Bauamt empfiehlt, einen Realisierungswettbewerb durchzuführen, um für das künftige Schulgebäude hier eine hohe bauliche und gestalterisch Qualität zu sichern. Aus dem Wettbewerbsergebnis kann dann ein angebotsorientierter oder vorhabenbezogener Bebauungsplan abgeleitet werden.
Es sind Stellplätze auf dem jetzigen Parkplatz zu überplanen. Auf Basis der aktuellen Kenntnislage geschätzt könnte sich die Anzahl der heute 340 verfügbaren Plätze um ca. 200 verringern.




  • Mobilität und Parkraum:
Mit dem Beschluss des Mittelschulstandortes auf dem P 1 Blauwiese fällt die Nutzung von ca. 200 Stellplätzen dauerhaft weg. Diese sind zu ersetzen.
Die Verwaltung arbeitet aktuell ämterübergreifend an der Fortschreibung des Parkraumkonzeptes, welches aufzeigen soll, wie der Parkplatzbedarf in den nächsten Jahren bis zur Umsetzung endgültiger Parkierungslösungen abgebildet werden soll.  
Eine Gesamtschau zum Parkraumkonzept mit Vorschlägen zum Ausgleich des Stellplatzverlustes auf der Blauwiese wird mit den Ergebnissen zur Bürgerbeteiligung Karl-Bever-Platz und zum P5 Hintere Insel im Juli oder September in den Gremien vorgestellt.
Bereits jetzt konnte ermittelt werden, dass der Stellplatzverlust auf der Blauwiese mit der Einrichtung von Stellplätzen im Bereich Limare und auf dem Grundstück Bauhof ausgeglichen werden kann, wie nachstehende Grafik zeigt.


Zudem hat der Werkausschuss GTL am 23.09.2020 die Verwaltung beauftragt, den besten Standort für den ZUP in Lindau zu ermitteln. Ein möglicher Standort, der in die Untersuchungen einfließt, ist die Blauwiese, da diese dafür den entsprechenden Platz bietet. Mit Beschluss des Schulstandortes auf der Blauwiese ist diese aus den weiteren Untersuchungen zum Standort ZUP herauszunehmen.

  1. Ergebnis:

Die Vorarbeiten zur Schulentwicklungsplanung sind so weit vorangeschritten, dass aktuell die einzelnen Standorte bauplanerisch bewertet werden.
Insgesamt wird die Schulentwicklung mit der Realisierung der neuen Mittelschule starten. Andere, elementare Schulbauprojekte werden erst mit deren Bezug in die Realisierungsphase treten können.
Der Standort Blauwiese verbleibt nach umfassenden Prüfungen als einziges verfügbares Areal, das die Anforderungen erfüllt.
Der Hauptbaukörper sollte nördlich, in angemessenem Abstand zur Reutiner Straße geplant werden, um den Straßenraum zu definieren und rückwärtige Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern.
Die vollständige Anzahl der Stellplätze auf der Blauwiese wird voraussichtlich bis einschließlich Sommer 2023 zur Verfügung stehen.
Während der Bauarbeiten sollten möglichst viele Stellplätze auf der Blauwiese weiterhin öffentlich nutzbar bleiben. Eine Zahl von 100 – 150 sollte angestrebt werden.
Bei der Planung sollten im südlichen Bereich des jetzigen Parkplatzes Erweiterungsmöglichkeiten für den Schulbau berücksichtigt werden. Denkbar wären hier eine Sportnutzung und/oder auch andere Bildungseinrichtungen.

Die Entwicklung des Vorkonzeptes verlangt nun die Verständigung auf diese Fläche.
Um die zukünftig zu erwartenden Bedarfe der städtischen Schulen decken zu können und die Schulentwicklung insgesamt wie erforderlich weiterzuführen, ist deshalb hierüber nun die unverzügliche Entscheidung zu fällen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
21130.94010

Für das Projekt Mittelschule wird eine neue Haushaltsstelle im Unterabschnitt 21300 (MS Lindau) eingerichtet.
Planungsmittel können von der Haushaltsstelle 21130.94010 (Grundschule Zech) übertagen werden.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel spricht sich für die SPD für den Standort Blauwiese aus. Der Verlust der 150 Parkplätze muss in ihren Augen kompensiert werden. Die Finanzierung hingegen mache ihr Sorgen, da derzeit wohl nur 40 % von der Landesregierung gefördert würden. Hier ist in ihren Augen der Städtetag gefragt.

Stadtrat Obermayr vertritt die Meinung, dass nicht an jeder Schule Stellplätze gebaut werden müssen.

Stadtrat Brombeiß plädiert dafür, heute eine Entscheidung zu treffen, da bereits seit 2017 die Einhäusigkeit der Mittelschulen versprochen wird. Die Mittelschule an einem zentralen Punkt ist wichtig. Die anderen Schulen müssen nacheinander angegangen werden. Dies ist eine Entscheidung für die Zukunft.

Stadtrat U. Kaiser merkt an, dass die BL gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird, da ihm die Betrachtung des Klimaschutzes fehlt. Seiner Auffassung nach sollte der Bestand umgebaut werden.

Dem schließt sich Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer an, die ebenfalls die Lösung im Bestand sieht.

Stadtrat Reich mahnt, dass sich rechtzeitig Gedanken darüber gemacht werden muss, wo die Ersatzparkplätze für die wegfallenden Parkplätze hinkommen. Eine Verschiebung der Entscheidung heute kommt für ihn nicht in Betracht.

Auch Stadtrat Prof. Dr. Schöffel betont die Dringlichkeit der Entscheidung, zeigt sich jedoch über den Standort Blauwiese unglücklich.

Stadtrat Hummler hat noch einige Bedenken. Seiner Meinung nach wäre der Bereich hinter der Realschule besser gewesen.

Stadtrat Müller äußert den Wunsch, dass die Mittelschule Aeschach und Mittelschule Reutin getrennt bleiben. Überrascht zeigt er sich, dass an der Blauwiese nicht alle Parkplätze entfallen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons macht deutlich, dass es sich bei Schulen um eine Pflichtaufgabe der Stadt handelt und dies erst der Anfang des Prozesses ist. Heute geht es jedoch um die reine Standortentscheidung.

Der Berichterstatter, Herr Schmid, betont, dass die Einhäusigkeit der Schulen auf jeden Fall anzustreben ist. Der Schlüssel für die Stellplätze der Schule ist, dass es pro Schulklasse einen Stellplatz geben wird.

Für Bürgermeister Hotz darf es heute keine Verschiebung der Entscheidung geben. Ein wesentlicher Punkt ist für ihn, dass es nicht nur eine neue Doppelturnhalle geben wird, sondern vielmehr sollte es eine weitere Dreifachhalle geben.

Stadtrat Strauß möchte wissen, wie es mit der Grundschule Zech weitergeht.

Der Berichterstatter, Herr Schmid, antwortet, dass Zech genau geprüft wurde und künftig vier Klassen in Zech beschult werden.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons ergänzt, dass der Standort der Grundschule Zech nicht in Frage gestellt wird.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Mittelschule zu planen und auf dem Areal der Blauwiese zu errichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahren für einen Architektenwettbewerb und die Bauleitplanung einzuleiten. Die notwendigen Voruntersuchungen werden durchgeführt.
Während der Bauphase sollen mindestens 100 Stellplätze öffentlich nutzbar bleiben.
Die notwendigen Verstärkungen im Haushalt werden vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 6

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15. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Stadtrat M. Kaiser spricht den Bedarf der Kitaplätze in Lindau an. Er berichtet, dass es bei Bedarf die Möglichkeit gibt, Minikitas aufzustellen.

Die Leiterin der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Frau Zanker berichtet, dass es in diesem Jahr 98 Absagen bei Kitaplätzen gab. Zwischenzeitlich sind 38 Kinder untergebracht, 24 Kinder warten noch ein Jahr. Weitere acht Kinder müssen noch versorgt werden. Sie hofft, dass bis September alle Kinder untergebracht sind.

Stadtrat Strauß möchte wissen, wie es mit de, Areal bei Rhomberg in Zech aussieht. Seit zwei Jahren ist üben dort Fahrschulen mit Motorrädern. Er möchte wissen, wer das kontrolliert. Zudem sind in diesem Bereich LKWs abgestellt, die um vier Uhr morgens die Motoren laufen lassen. Die Nachbarn fühlen sich sehr gestört dadurch und in ihren Sorgen nicht ernst genommen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons berichtet, dass es sich um ein Genehmigungsverfahren des Landratsamtes handelt.

Herr Ordelheide nimmt das Thema für das Bauamt mit und sichert Stadtrat Strauß eine schriftliche Antwort zu.

Stadtrat Jöckel spricht fehlende Hinweisschilder für den Parkplatz am Bahnhof in Reutin an.

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert, antwortet, dass hier noch Abstimmungen mit dem staatlichen Bauamt nötig waren, man jedoch mit Hochdruck an der Anbringung der Beschilderung arbeitet.

Stadtrat Reich merkt an, dass seit der Öffnung der Unterführung an der Bregenzer Straße in Richtung Insel vier Sperrbaken quer über die gesamte Breite angebracht sind und möchte wissen, was es damit auf sich hat.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass hier noch Markierungen fehlen. Sie sichert eine Nachreichung der genauen Antwort zu.

Stadtrat Müller merkt an, dass geprüft werden soll, ob Kleinkrafträder nicht doch durch die Unterführung fahren können.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass sich dies nicht mit Radfahrern und Fußgängern verträgt.

Stadtrat Hübler möchte wissen, wann die Busse in der Robert-Bosch-Straße und in der Auenstraße parken können. Zudem möchte er wissen, ab wann der Shuttlebus wieder fährt. Ferner merkt er an, dass in der Laubeggengasse beim Fußweg zur Schranke hin am Wochenende immer wieder Autos stehen. Dies sollte unterbunden werden.

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert, antwortet, dass die Busparkplätze in der Robert-Bosch-Straße in Kürze freigegeben sind, der Busparkplatz in der Auenstraße ist ebenfalls bald offen. Der Shuttlebus ist bereits beauftragt. Das Thema mit der Laubeggengasse nimmt sie mit.

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16. Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Stadtrates vom 20. April 2020 (Umlauf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Niederschriften 5. Stadtratssitzung vom 20. April 2021 wird durch Umlauf bekanntgegeben. Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben, sie ist somit genehmigt.

Datenstand vom 10.06.2021 14:47 Uhr