Datum: 21.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:28 Uhr bis 21:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Ergebnis der Bürgerbeteiligung Karl-Bever-Platz und weiteres Vorgehen
4 Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Lindau (B)
5 Bebauungsplan Nr. 86 "Altstadt", 12. Änderung "In der Grub 10 und 12" a) Billigung des Entwurfes der 12. Änderung des BP Nr. 86 b) Beschluss zur förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
6 Sachstandsbericht Klimaschutz
7 Änderung der Betriebssatzung der GTL
8 Inselhalle - Sachstandsbericht

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 21.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 10. öffentliche Sitzung des Stadtrates und begrüßt die anwesenden Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung gibt es keine Einwendungen.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 21.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin gibt bekannt, dass sich die Stadträte im gestrigen Finanzausschuss mit dem Hoyerbergschlössle befasst haben. Die Stadt Lindau möchte das Hoyerbergschlössle erhalten, jedoch sind die finanziellen Mittel begrenzt, da vorrangig viele Pflichtaufgaben zu erfüllen sind.
Zielsetzung ist, das Hoyerbergschlössle langfristig zu erhalten, um es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dafür ist eine Sanierung notwendig. Der Finanzausschuss hat dazu gestern die Grundsatzentscheidung getroffen, der GWG den Auftrag zu erteilen, die Entwicklung des Hoyerbergschlössles und die Planung voranzutreiben und dafür ein Konzept zu erarbeiten.
Eine weitere Zielsetzung ist, das Hoyerbergschlössle übergangsweise auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies erfolgt bereits erstmals kommendes Wochenende. Der Förderverein hat für dieses Wochenende ein buntes Programm für Jung und Alt auf die Beine gestellt und lädt dazu alle herzlichst zum Sommerfest ein.
Die Oberbürgermeisterin freut sich, dass nun nach langer Zeit der Diskussion eine gute und vor allem langfristige Lösung für das Hoyerbergschlössle gefunden wurde.

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3. Ergebnis der Bürgerbeteiligung Karl-Bever-Platz und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 21.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bürgerbeteiligungsverfahren zum Karl-Bever-Platz ist weitgehend abgeschlossen.

Die Beteiligungsgruppe hat sich dreimal getroffen, zuletzt am Fr. 18. Juni 2021, und konkrete Kernbotschaften und Empfehlungen für den Stadtrat erarbeitet. Das Ergebnis haben Vertreterinnen und Vertreter der Beteiligungsgruppe am Do., 24. Juni 2021 in der Stadtratssitzung vorgetragen.

Die Kernbotschaften und Empfehlungen sind in der Anlage nochmals beigefügt.

Das erweiterte Begleitteam, bestehend aus den benannten Mitgliedern des Stadtrates, den Experten aus der Verwaltung sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Beteiligungs-gruppe, wird im Vorfeld der Stadtratssitzung am 12. Juli 2021 Beschlussvorschläge zu den Empfehlungen erarbeiten („nächste Schritte“). Diese Beschlussvorschläge werden baldmöglichst nachgereicht.

In der Stadtratssitzung soll auch das Dokumentationsvideo gezeigt werden.

Diskussionsverlauf

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich bei allen, die sich in den Bürgerbeteiligungsprozess eingebracht haben. In der letzten Stadtratssitzung wurde das erarbeitetet Konzept vorgestellt, jedoch weder darüber diskutiert noch wurde ein Beschluss gefasst. Dies soll in der heutigen Sitzung nachgeholt werden.

Zur Einstimmung in den Prozess wird ein Video gezeigt. Dieses ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.youtube.com/watch?v=0g3GdjtcYgM

Der Hauptamtsleiter, Herr Nuber blickt anhand beigefügter Präsentation auf den Prozess der Bürgerbeteiligung zurück. Er bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement. Ebenfalls spricht er einen Dank an die Fachleute, Frau Abbrederis Simpson, Herrn Pakleppa und Herrn Grimmberg aus, welche den Bürgerbeteiligungsprozess begleitet haben. Aus seiner Sicht ist die Bürgerbeteiligung ein äußerst wertvoller Prozess. Dieses Format wird mit Sicherheit für weitere Projekte genutzt werden.

Fachliche Statements:

Laut Frau Bohnert, Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes und Teil des Begleitteams, ist es wichtig und hat sich auch bewährt, Tagestouristen am Stadtrand abzufangen. Dies ist auch der Wille der Bürger. Übernachtungsgäste nehmen bereits die Park+Ride Angebote in Anspruch. Um dies fortzuführen muss das Parkraumkonzept von 2017 fortgeschrieben und angepasst werden. Um den Prozess zu beschleunigen müsste umgehend eine Bedarfsanalyse vorgenommen werden. Ansonsten müsste gegebenenfalls bis nächstes Jahr gewartet werden, um aussagekräftige Daten durch Zählungen zu erhalten. Daher der Vorschlag den Beschluss um folgenden Punkt zur Abstimmung zu erweitern:

13.        „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsplanungsbüro mit der Fortschreibung des Parkraumkonzepts 2017 unter Berücksichtigung der Beschlussvorschläge 3, 4, 5, 7, 10 und 11 und einer entsprechenden Bedarfsermittlung zu beauftragen. Die Mittel werden durch den Regiebetrieb Parkraum Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.“

Herr Valdés, Stabstelle Mobilität spricht ein Lob an alle Bürgerinnen und Bürger sowie an
alle Beteiligte des Prozesses aus. Es sei ein großer Meilenstein für Lindau geschaffen worden. Um die Verkehrssituation in Lindau, insbesondere im Inselkern zu verbessern, muss
das Parkleitsystem angepasst werden und ein autofreier Inselkern als neue Kernbotschaft verfolgt werden. Hierfür unterstützt er den Vorschlag von Frau Bohnert, ein Verkehrsplanungsbüro zu beauftragen.

Laut dem Leiter des Stadtbauamtes, Herrn Koschka bedarf es bei der Realisierung eines Parkdecks (s. Beschlussvorschlag Nr. 6) einem neuen Bebauungsplan verbunden mit Kosten. Ein Parkhaus dagegen könnte im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans realisiert werden.

Diskussion:

Stadtrat Gebhard merkt zu Beschlussvorschlag Nr. 3 an, dass in der Aufzählung die Kunden als Kurzzeitbesucher fehlen. Aus seiner Sicht sind zentrumsnahe Parkplätze für Kunden notwendig. Man sollte die Kunden nicht abschrecken, sondern anlocken. Er beantragt, den Beschlussvorschlag Nr. 7  durch „Tagestouristen ab 3 Stunden“ zu ergänzen.  

Bürgermeister Hotz beantragt, als weiteren Punkt der Beschlussfassung die Errichtung eines Hotels auf dem Karl-Bever-Platz auszuschließen.

Stadträtin Rundel stimmt sowohl Stadtrat Gebhards Antrag als auch dem des Bürgermeisters Hotz zu.

Stadträtin Lorenz-Meyer entgegnet, dass sich die Beteiligten des Bürgerbeteiligungsprozesses intensiv mit den Nutzergruppen befasst haben und bittet daher die Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, die getroffenen Vorschläge zu respektieren, anzunehmen und dementsprechend unverändert über die Beschlussvorschläge abzustimmen.

Stadtrat Brombeiß unterstützt den Antrag des Bürgermeisters Hotz, die Errichtung eines Hotels auszuschließen. Die Insel ist das Zentrum Lindaus. Diese Funktion sollte auch für die Zukunft gehalten werden. Kunden sind im Begriff der Kurzzeitbesucher inbegriffen. Ebenso sollten Inselbesucher zwecks Arztbesuchen und anderer Einrichtungen berücksichtigt werden. Die Bedarfsprüfung im Rahmen eines Verkehrskonzeptes sollte zügig erfolgen.

Stadtrat Reich stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag Nr. 6 mit der Ergänzung „Parkhaus/Parkdeck mit Untergeschoss“ zu erweitern. Er schlägt vor über die beiden Varianten Landschaftsfalte und Parkdeck/Parkhaus getrennt abzustimmen.

Laut Stadtrat Müller wurde sich im Bürgerbeteiligungsprozess mit dem Thema Kunden intensiv auseinandergesetzt. Er hält es ebenfalls für sinnvoll, Kunden in der Planung zu berücksichtigen. Er freut sich, dass jegliche Bebauung ausgeschlossen wurde und die Konzentration rein auf dem Parken liegt.

Stadtrat Jöckel ist froh über den Bürgerbeteiligungsprozess, nachdem im Zuge des Bürgerentscheides ein Hotel abgelehnt wurde. Die Insel muss unbedingt gestärkt, ganzjährig belebt und somit die Kaufkraft gestärkt werden.

Stadtrat Obermayr schließt sich seiner Kollegin Stadträtin Lorenz-Meyer an und plädiert dazu, die Vorschläge des Bürgerbeteiligungsteam anzunehmen. Ansonsten sei der Wille der Bürger nicht mehr vertreten. Da kein zeitlicher Ablauf vorgegeben ist, muss aus seiner Sicht heute nicht über ein Parkhaus abgestimmt werden.

Nach Stadtrat Freiberg ist die Erwartungshaltung der Bürger eine zeitnahe Umsetzung. Daher ist er der Meinung, dass dem Prozess eine Zeitvorgabe gesetzt werden sollte, um somit den Strukturwandel nicht weiter zu stärken.

Stadtrat M. Kaiser leitet aus den Wortmeldungen ab, dass seinen Stadtratskollegen das Ergebnis der Bürgerbeteiligung egal ist und somit deren Arbeit nicht wertgeschätzt wird. Er plädiert ebenfalls dafür, die Vorschläge anzunehmen.

Die Oberbürgermeisterin teilt die Auffassung, dass die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert werden soll. Jedoch bestehen Regelungslücken, welche durch den Stadtrat ergänzt werden können.

Bürgermeisterin Dorfmüller ergänzt dies als Mitglied des Begleitteams. Die Beschlussvorschläge haben allen des Teams Zustimmung gefunden. Dennoch sind während des Prozesses gewisse Punkte offengeblieben. Diese Lücken müssen nun geschlossen werden. Sie begrüßt Stadtrat Reichs Vorschlag, getrennt über die Alternativen des Beschlussvorschlags Nr. 6 abzustimmen.

Stadtrat U. Kaiser appelliert an seine Stadtratskollegen, die Arbeit des Bürgerbeteiligungsteam wertzuschätzen und ihre Anträge zurückzuziehen. Ziel soll es sein im Konsens über die erarbeiteten Beschlussvorschläge abzustimmen.

Stadtrat Hummler möchte, dass die Situation im gesamten Stadtgebiet im Blick gehalten wird. Aktuell wurden nur Lösungen für den Karl-Bever-Platz erarbeitet. Ziel wird sein, langfristig auch ein Konzept für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen. Er erachtet es ebenfalls als wichtig, eine Zeitschiene festzulegen und zügig Entscheidungen zu treffen.
Bürgermeister Hotz entgegnet, dass er der Verwaltung aktuell nicht auch noch zumuten möchte, parallele Planungen vorzunehmen. Heute kann keine verbindliche Aussage getroffen werden, ob Zählungen und damit die Erhebung einer Bedarfsmittelanalyse möglich sind. Er hält es für sinnvoll, den Auftrag mit einer Befristung zu versehen.

Nach einer kurzen Pause, welche die Oberbürgermeisterin zur Klärung der gestellten Anträge genutzt hat, fasst sie wie folgt zusammen:
Zu Beschlussvorschlag Nr. 3 wurde der Antrag gestellt, diesen um die Nutzgruppe „Kunden“ zu erweitern. Unter Beschlussvorschlag Nr. 5 werden Kurzzeitbesucher berücksichtigt, worunter die Kunden fallen. Somit erübrigt sich der Antrag.
Der Antrag zur Erweiterung „Parkdeck/Parkhaus mit Untergeschoss“ des Beschlussvorschlags Nr. 6 ist ebenfalls erlässlich, da die Entscheidung über ein Parkhaus nicht festlegt, ob dieses ein Untergeschoss erlaubt oder nicht.
Antrag zu Beschlussvorschlag Nr. 7: Eine Ergänzung der „Tagestouristen ab 3 Stunden“ ist hinfällig, da das Parkraumkonzept Tagestouristen dementsprechend definiert.
Der Beschluss wird um die Punkte 13 „Beauftragung eines Verkehrsplanungsbüro“ und 14 „Ausschluss der Errichtung eines Hotels“ erweitert.

Die Oberbürgermeisterin schlägt vor über alle Punkte, ausgenommen des Beschlussvorschlags Nr. 6 en bloc abzustimmen.

Beschluss 1

Stadtrat Hummler stellt den Antrag zur Ende der Rednerliste.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Stadtrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Karl-Bever-Platz soll eine landschaftsgerechte Gestaltung mit viel Grün erhalten.

  1. Auf dem Karl-Bever-Platz ist die Einrichtung von Freizeitmöglichkeiten (z.B. Infostand, Café, Toiletten, Spielplatz) vorzusehen. Die Verwaltung soll Ideen für Freizeitmöglichkeiten sammeln.

  1. Am Karl-Bever-Platz sind sichere Parkplätze für Anwohner, Beschäftigte und Übernachtungsgäste zu schaffen.

  1. Für das Ziel eines autoarmen Inselkerns ist der Bedarf an Stellplätzen auf dem Karl-Bever-Platz neu zu prüfen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf für Kurzzeitbesucher im Rahmen eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel zu prüfen.

  1. Für Parkplätze soll entweder eine Landschaftsfalte oder ein Parkdeck/Parkhaus in modularer Bauweise und begrünter Außenfassade näher untersucht werden (Kosten, Nutzen), das umnutzbar oder rückbaubar ist.

  • siehe Beschluss 3 und 4

  1. Für Tagestouristen sind Standorte für feste Auffangparkplätze (P+R) außerhalb der Insel und Karl-Bever-Platz zu planen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

  1. Von den Auffangparkplätzen ist ein fester Shuttleservice einzurichten.

  1. Der ÖPNV ist zu aktualisieren, zu verbessern und zu vernetzen.

  1. Das Parkleitsystem ist entsprechend dem Konzept, das die Verteilung der Nutzergruppen auf die Parkplätze regelt, zu optimieren und fortzuentwickeln.

  1. Auf der Insel sind mehr Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen zu schaffen.

  1. Der Bebauungsplan für den Karl-Bever-Platz ist ggf. anzupassen / zu ändern, um die Umsetzung und Zuwegung einer Parkeinrichtung zu ermöglichen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsplanungsbüro mit der Fortschreibung des Parkraumkonzepts 2017 unter Berücksichtigung der Beschlussvorschläge 3, 4, 5, 7, 10 und 11 und einer entsprechenden Bedarfsermittlung bis zum 15.09.2021 zu beauftragen. Die Mittel werden durch den Regiebetrieb Parkraum Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.

  1. Ein Hotel soll nicht mehr weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für Parkplätze soll eine Landschaftsfalte näher untersucht werden (Kosten, Nutzen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 29

Beschluss 4

Für Parkplätze soll ein Parkdeck/Parkhaus in modularer Bauweise und begrünter Außenfassade näher untersucht werden (Kosten, Nutzen), das umnutzbar oder rückbaubar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 2

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4. Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Lindau (B)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 21.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Firma IBG – Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH wurde im Jahr 2018 von der Stadt Lindau (B) beauftragt einen Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Lindau (B) zu erstellen.

Zur Ermittlung des Ist-Zustands wurden seitens der Firma IBG ausführliche Datenerhebungen gemacht, ausgewertet und in einem Projektbericht zusammengefasst.
Es wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Stadtrats, dem Kommandanten und seinem Stellvertreter sowie Mitgliedern der Verwaltung eingesetzt, die in insgesamt fünf Sitzungen den Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans detailliert ausgearbeitet, diskutiert und abgestimmt hat.

Anhand einer Präsentation wird der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans durch das beauftragte Büro IBG in öffentlicher Sitzung dargestellt, erläutert und fachlich bewertet werden. Die Vertreter der Firma IBG, Herr Keller und Herr Schanzmann, werden gleichzeitig für die Beratung und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Fachliche Bewertung

Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist die Stadt Lindau (B) im eigenen Wirkungskreis dazu verpflichtet, drohende Brand-und Explosionsgefahren zu beseitigen, Brände wirksam zu bekämpfen (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse zu leisten (technischer Hilfsdienst). Hierzu hat die Stadt Lindau (B) laut Art. 1 Abs. 2 des BayFwG in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit eine gemeindliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Um das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindliche Feuerwehr zu gewährleisten, sollen die Kommunen gemäß der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBek-BayFwG) grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.

Mit dem nun erarbeiteten Feuerwehrbedarfsplan kommt die Stadt Lindau (B) dieser Aufforderung nach. Ziel des Bedarfsplans ist es, eine umfassende und begründete Informationsquelle für die Entscheidungsträger von Verwaltung und Politik hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu liefern und daraus Schlussfolgerungen für notwendige Maßnahmen ableiten zu können. Der Feuerwehrbedarfsplan ist somit ein Planungsinstrument für die gesetzliche Pflichtaufgabe „Feuerwehr“.

Diskussionsverlauf

Anhand beigefügter Präsentation gehen die Berichterstatter der Firma IBG, Herr Schanzmann und Herr Keller auf den Sachverhalt ein.

Stadträtin Rundel bedankt sich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe und den Mitarbeitern der Verwaltung für ihre Arbeit und die vollumfängliche Information. Ein Dank geht auch an die Feuerwehr für ihren unermüdlichen Einsatz. Die Feuerwehr lebt von der ehrenamtlichen Tätigkeit. Der Stufenplan mit allen vorgeschriebenen Maßnahmen ist nur solange effektiv, wie es die freiwillige Feuerwehr gibt.

Stadtrat M. Kaiser ist froh darüber, dass die Erarbeitung eines Feuerwehrbedarfsplans in Auftrag gegeben wurde. Er wünscht sich von seinen Kolleginnen und Kollegen Einstimmigkeit, da hier viel Arbeit hereingesteckt wurde. Aus seiner Sicht ist die Feuerwehr mit dem Maßnahmenbündel gut aufgestellt und die Pflichtaufgabe kann somit nicht besser erfüllt werden. Er erhofft sich das Ehrenamt durch den Feuerwehrbedarfsplan zu stärken.

Stadtrat Nüberlin appelliert sowohl als Teil der Arbeitsgruppe als auch als Mitglied der Feuerwehr selbst, dem erarbeiteten Feuerwehrbedarfsplan zuzustimmen, da in bestimmten Bereichen durchaus Defizite bestehen. Er bedankt sich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr. Neue Mitglieder sind gesucht und immer gern gesehen.

Die Oberbürgermeisterin schließt sich dem Dank an die Feuerwehr und die Arbeitsgruppe an.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf als Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lindau (B).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 86 "Altstadt", 12. Änderung "In der Grub 10 und 12" a) Billigung des Entwurfes der 12. Änderung des BP Nr. 86 b) Beschluss zur förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 21.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Anlass zur Änderung des Bebauungsplanes

Im Gebäude In der Grub 10 und 12 auf der Insel befindet sich im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss das Kinderhaus St. Stephan. Es wird vom Verein der Evangelischen Diakonie Lindau als Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen zu jeweils 12 Kindern und einer Kin­der­gartengruppe mit 25 Kindern geführt. Im zweiten Obergeschoss und im Dach des Ge­bäudes sind Mietwohnungen.

Der Gebäudeteil In der Grub 12 ist ein Einzeldenkmal. In den Akten des Stadtbauamtes ist ein Kindergarten erstmals 1874 nachweisbar. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits ein Waisen­haus im gleichen Gebäude.

Das Kinderhaus wurde zuletzt 2012 erweitert und modernisiert. Dafür wurden Fördermittel aus einem Investitionsförderprogramm in Größenordnung eines sechsstelligen Betrages er­teilt. Die Stadt Lindau (B) hatte dazu parallel einen freiwilligen Zuschuss geleistet.

Die evangelische Diakonie Lindau äußerte im November 2020 gegenüber der Stadt­ver­wal­tung Lindau Überlegungen, die Gebäude zu veräußern. Der Finanzausschuss der Stadt Lindau hat sich daraufhin im Dezember 2020 mit dem Sachverhalt beschäftigt und der Stadt­verwaltung einen Prüfauftrag zur Sicherung der Nutzung des Kinderhauses erteilt.

  1. Planungsziele

Die Nutzung durch eine Kindertagesstätte soll im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss zwingend beibehalten werden. Dafür soll baurechtlich in den grundsätzlich offenen Nutz­ungs­katalog eingegriffen werden und eine Einrichtung zur Kinderbetreuung baurechtlich fest­gesetzt werden.

Bereits die 11. Änderung des Bebauungsplanes Altstadt hatte zum Ziel, das Wohnen auf der Insel zu stärken. Auch mit der 12. Änderung des Bebauungsplanes “Altstadt” soll dieses Ziel un­verändert weiterverfolgt werden. Dazu sind jedoch von der öffentlichen Hand unbedingt auch Folgeeinrichtungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, andere Bildungsein-richtungen u.ä. bereit zu halten, um das Wohnen auf der Insel tatsächlich attraktiv zu machen. Auf der Insel befindet sich neben dem Kinderhaus St. Stephan noch der Kindergarten Maria-Ward. Im Zuge der Bebauung der Hinteren Insel ist laut Rahmenplan in der Luitpoldkaserne eine weitere Kita vorgesehen.

Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für ein- bis sechsjährige Kinder könnte bei einem Weg­fall des Kinderhauses St. Stephan kurzfristig nicht ersatzhalber gedeckt werden. Die Stadt Lindau hat keine alternativen Gebäude auf der Insel in ihrem Besitz, die die An­for­der­ungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und zugehörigen Freiraum für 49 zu betreuende Kinder erfüllen könnten. Auch freie Bauflächen stehen, bedingt durch die topografische Insel­lage und den Ensembleschutz, kurzfristig nicht zur Verfügung. Mittelfristig könnten sie zwar ggf. auf der Hinteren Insel geschaffen werden, aber nicht im hier vorliegenden Kernbereich der Insel.

Da das Gebäude In der Grub 12 unter Denkmalschutz steht, war 2012 eine kindgerechte Um­gebung für den Krippenbereich nur mit einer individuellen Abstimmung und Kompromiss-fin­dung möglich. Die Grundrissfigur, die dabei entstand, erscheint nur mehr schwer an andere Nutzungen anpassbar. Aus der Sicht des Denkmalschutzes waren die Umbauten mit dem gewünschten Sichern des Brandschutzes für das Kinderhaus tragbar. Eine eventuelle neuer­liche Umbaulösung für eine ggf. gewerbliche Nutzung würde vermutlich weiter in die Substanz eingreifen.

Für eine Nutzung als Kinderhaus sind gebäudebezogene Freiräume zum Spielen er­for­der­lich. Daher soll die 12. Änderung des Bebauungsplanes auch durch geeignete Fest­setz­ungen den zugehörigen nördlichen Freiraum, auch ggf. mit seinem Baumbestand, plan­ungs­recht­lich sichern. Bei einer möglichen Überbauung der jetzigen Spielbereiche stünden auf der gesamten Insel aktuell keine geeigneten Ersatzflächen, vor allem für eine Nutzung durch Krippen­kinder, zur Verfügung.

  1. Angaben zum Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich auf der Insel Lindau, Gemarkung Lindau am Alten Schulplatz / In der Grub. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 307 der Gemarkung Lindau mit den Hausnummern In der Grub 10 und 12. Maßgeblich für den Umgriff des Plangebiets ist der Lageplan Geltungsbereich vom 09.12.2020. Das Plangebiet ist ca. 1.036 m2 groß.

  1. Art der Verfahrensbearbeitung

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durch­ge­führt. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde durch den Stadtrat am 10.02.2021 gefasst.

Der nächste Verfahrensschritt ist die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Im Anschluss erfolgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Verwaltung.

Im Anschluss wurde ebenfalls in der Stadtratsitzung am 10.02.2021 eine Veränderungs­sperre für den Bereich der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 durch den Stadtrat be­schlossen. Diese wurde am  27.02.2021 ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Lindau be­kannt­ge­macht. Sie tritt nach zwei Jahren außer Kraft bzw. sobald die Be­bau­ungs­plan­än­der­ung rechtsverbindlich wird.

  1. Festsetzungen der Bebauungsplanänderung

Wesentliche Festsetzungen der Bebauungsplanänderung sind:

  1. Art der baulichen Nutzung

1.1        WB Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 4a BauNVO)

       Zulässig sind:
       1.        Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss
       2.        Läden im Erdgeschoss des Gebäudeteiles In der Grub 10
       3.        Büronutzungen im ersten Obergeschoss
       4.        Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke im ersten und zweiten Obergeschoss
       5.        Anlagen für soziale Zwecke im Erdgeschoss, ersten und zweiten Obergeschoss,
       6.        Räume für freie Berufe (nach § 13 BauNVO) im ersten und zweiten Obergeschoss

1.2        Im Dachgeschoss des Gebäudeteils In der Grub 12 sind nur Wohnungen zulässig (§ 4a (4) Nr. 1 BauNVO).

1.3        Ausnahmsweise sind Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung zulässig (§ 4a BauNVO).

1.4        Nicht zulässig sind Läden im Gebäudeteil In der Grub 12, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbetriebe (darunter auch Ferienwohnungen nach § 13a BauGB), Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für gesundheitliche und kulturelle Zwecke.

1.5        Vergnügungsstätten nach § 4a (3) Nr. 2 BauNVO und Tankstellen nach § 4a (3) Nr. 3 BauNVO sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans (§ 1 (6) BauNVO).


  1. Flächen für Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 14 BauNVO)

2.1        In der privaten Grünfläche sind Nebenanlagen zum Aufenthalt der Kinder im Freien wie Spielhäuser, Spielgeräte und Nebenanlagen für Sonnenschutzelemente (z.B. Dächer, Pergolen, Sonnenschirme) zulässig. Nebenanlagen zur Pflege der Spielfläche und Fahrradabstellanlagen sind bis zu maximal 10 % der privaten Grünfläche zulässig.

Fachliche Bewertung

Um den Kindergarten langfristig zu sichern, wird empfohlen den Bebauungsplan im dar­ge­stellten Teilbereich zu ändern und den weiteren Verfahrensschritt (förmliche Be­teili­gung) ein­zu­leiten.

Beschluss

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 "Altstadt", 12. Änderung „In der Grub 10 und 12“ mit Stand vom .01.07.2021.
  2. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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6. Sachstandsbericht Klimaschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 21.07.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Anhand beigefügter Präsentation gibt die Klimaschutzmanagerin, Frau Eichler ihren Sachstandsbericht zum Klimaschutz ab.

Danach begrüßt sie Frau Speth und Herrn Fahrbach, welche dem Stadtrat heute das Projekt „Friedensklima“ als Ausstellung auf der Gartenschau Lindau vorstellen (s. Präsentation in der Anlage).

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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7. Änderung der Betriebssatzung der GTL

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 21.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Dem Stadtrat der Stadt Lindau (B) wurde in der Sitzung vom 24.03.2021 eine Beschlussvorlage zur Änderung der Betriebssatzung der GTL vorgelegt, die auch so beschlossen wurde. Bei einer erneuten Durchsicht der Änderungssatzung im Vorfeld der Bekanntmachung fiel auf, dass der Verweis auf die Änderungshistorie der Bayerischen Gemeindeordnung nicht aktualisiert wurde. Ferner enthielten § 2 Abs.3 sowie § 3 Abkürzungen, die nicht näher erläutert wurden. Diese wurden nun ausformuliert.

Die nun vorgelegte Satzung enthält keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu der am 24.03.2021 beschlossenen Änderungssatzung.

Jedoch wurde im Zuge der Korrekturen die Anregung des Rechtsamtes aufgenommen, aufgrund der vielschichtigen Änderungen, die in der Vorlage vom 24.03.2021 beschlossen wurden, die Satzung als Neuerlass der Betriebssatzung auszugestalten, statt eine Änderungssatzung vorzunehmen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Lindau „Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau“.
  2. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zum TOP Ö10 (Änderung der Betriebssatzung der GTL) vom 24.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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8. Inselhalle - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 21.07.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Die Abrechnung des ursprünglichen Projektes Inselhalle samt Nebenanlagen ist nahezu abgeschlossen. Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick zu den geleisteten Zahlungen.

Von Beginn an wurden der Einfachheit halber die Kosten prozentual den Kostengruppen und den einzelnen Bauabschnitten auf Basis der Kostenberechnung zugeordnet. Dabei ergibt sich für die Bauabschnitte folgende Entwicklung („brutto“, Vorsteuerabzug berücksichtigt, in Mio. EUR).



Kosten-berechnung
29.04.2015
Kosten-prognose
04.12.2018
Abrechnungs-stand
30.06.2021
BA I + II
Erweiterung und Sanierung Inselhalle
35,38
45,18
47,32
BA III
Parkhaus
7,80
10,44
10,90
BA IV
Öffentliche Freifläche – Therese-von-Bayern-Platz
3,22
4,31
4,71
BA V
Feuerwehr
0,74
0,97
1,01
BA VI
Bootsliegereinrichtung
0,44
0,57
0,59
BA VII
Öffentlicher Sanitärbereich
0,33
0,42
0,44
Interimskosten während Bauzeit
1,01
1,16
0,88
Gesamtkosten
48,92
63,05
65,85
Sonderförderung durch den Freistaat
25,80
28,30
28,30
Städtebauförderung
1,80
Zuwendung Feuerwehr
0,11
Städtischer Eigenanteil
21,21
(43,4 %)
32,84
35,64
(54,1 %)
davon Inselhalle
9,58
(27,1 %)
16,88
(37,4 %)
19,02
(40,2 %)
davon Parkhaus (rentierlich)


10,90
davon Therese-von-Bayern-Platz


2,91
(61,8%)




Neben den vorstehenden Ausgaben wurden im Zuge des Projektes Beraterhonorare in Höhe von netto 210.939,49 EUR angeordnet. Diese Honorare betreffen die baubegleitende Rechtsberatung und die Abwicklung der Nachbarklage.

Zusätzlich fielen für die „Unterprojekte“ Wassereintrag und Saaldecke weitere Aufwendungen an (Stand 30.06.2021).

Für die Ad-hoc-Maßnahmen (u.a. Begutachtung, Abdichtungen, Pumpen, Schimmelbeseitigung, Rechtsberatung) im Zusammenhang mit dem Wassereintrag vom Sommer 2019 wurden bisher netto 230.598,80 EUR ausgegeben.

Die Ausgaben für die statische Sicherung der Saaldecke (Demontage, Sicherung Seilnetz) beliefen sich bisher auf netto 362.964,76 EUR. Darin enthalten sind auch Kosten für Leistungen, die später für eine endgültige Lösung benötigt werden.

Zu erwarten sind hier gemäß aktuellem Stand insgesamt ca. 410.000 EUR. Die größten Posten dabei sind ca. 159.000 EUR für das Seilnetz selbst, ca. 59.000 EUR für die Demontage der Kassetten von und ca. 37.000 EUR für die umfangreiche 3D Bestandsaufnahme des Deckenzwischenraumes. Der Rest setzt sich aus zahlreichen, kleineren Leistungen zusammen, die anfielen, um die Seilnetzsicherung realisieren und bestätigen zu lassen. Der spätere Unterhalt wird sich voraussichtlich auf                                   12.000 – 15.000 EUR jährlich belaufen.

Fachliche Bewertung

Das Projekt Inselhalle samt Nebenanlagen ist das bisher größte Einzelprojekt der Stadt Lindau und hat in Summe rund 66 Mio. EUR gekostet (Bau- und Nebenkosten, Interim).

Die Finanzierung erfolgte über Grundstückverkaufserlöse (Verkauf Erbbaurechte), Zuwendungen und eine Kreditaufnahme in Höhe von 1 Mio. EUR, sowie durch den rentierlichen Bereich des Parkhauses.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2021 16:32 Uhr