Datum: 22.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 20:33 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hotz eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die anwesenden Gäste sowie Vertreter der Presse. Er übernimmt für die heutige Sitzung die Leitung, da Oberbürgermeisterin Dr. Alfons sich für heute entschuldigt hat.
Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen.
Er führt weiter aus, dass er als Sitzungsleitung den Tagesordnungspunkt 5 „Parken ab Oktober 2021 / 2022“ von der Tagesordnung zurückziehen möchte, da es einige Neuerungen hinsichtlich des Parkens gibt. Im Oktober wird es eine Sitzung zum Thema Parken geben, so dass hier umfassend beraten werden kann.
Stadtrat Strauß empfiehlt der Verwaltung, die Parkplätze gegenüber der Therme für Wohnmobile zu deklarieren.
Der Tagesordnungspunkt „Parken ab Oktober 2021 / 2022“ wird einstimmig abgesetzt.
Die um den o.g. Punkt gekürzte Tagesordnung ist genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert, geht noch kurz auf die Historie des Hartplatzes Zech ein. Dieser ging im Mai 2022 in Betrieb. Bis auf eine Beschwerde zu einer Familie sind in der Verwaltung keine eingegangen. Diese Thematik konnte jedoch schnell gelöst werden. Seitens der vorliegenden Rückmeldungen handelt es sich um einen guten Parkplatz. Die gesamte Diskussion darüber wird jedoch in der Sitzung im Oktober geführt.
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3. Projektausschuss Mittelschule
hier: Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zum Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 20. Juli 2021 zur „Schulentwicklungsplanung“, mit dem beschlossen wurde, dass ein Projektausschuss Mittelschule eingerichtet wird, bedarf es noch des formalen Beschlusses zur Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung.
I.
Hauptsatzung:
(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständigen Ausschüsse:
a) Hauptausschuss
b) Finanzausschuss
c) Bau- und Umweltausschuss
d) Werkausschuss Bäderbetriebe
e) Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
f) Werkausschuss Immobilienmanagement Lindau
g) Kulturausschuss
h) Projektausschuss Cavazzen
i) Projektausschuss Mittelschule
j) Rechnungsprüfungsausschuss
(2) Die Ausschüsse in Abs. 1 Buchstaben a) bis einschl. j) bestehen aus der Vorsitzenden und 12 Stadtratsmitgliedern. Der Projektausschuss Cavazzen (Buchst. h) und der Projektausschuss Mittelschule (Buchst. i) bestehen aus der Vorsitzenden und 7 Mitgliedern. Der Rechnungsprüfungsausschuss (Buchst. j) besteht aus 7 Stadtratsmitgliedern, wobei der Vorsitzende aus der Mitte des Ausschusses kommt und vom Stadtrat bestimmt wird.
II.
Geschäftsordnung:
i) Projektausschuss Mittelschule
- Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
Definition von Projektziel und Projektaufgabe (mit den Projektleitern)
Festlegung und Beauftragung von an der Planung Beteiligten
Beauftragungen
finanzielle Befugnisse wie der Finanzausschuss, jedoch keine Vornahme von über- oder außerplanmäßigen Aufgaben
Kontrolle und Genehmigung der Planung
Prüfung und Genehmigung der Projektergebnisse
Prüfung und Genehmigung der Projekt-Statusberichte
Unterstützung und Beratung der Projektleiter bei allen auftretenden Problemen größeren Umfangs
Fällen von Entscheidungen, die die Kompetenzen der Projektleiter übersteigen
Schlichtung von auftretenden Problemen zwischen allen am Projekt beteiligten Stellen
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt die erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020, Hauptsatzung (siehe Anlage).
Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt der Beschlussvorlage unter Ziff. II vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung vom 04.05.2020
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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4. Planung und Strategie der Kommunikation und Bürgerbeteiligung (mündlicher Vortrag)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Berichterstatterin, Frau Abbrederis-Simpson, geht wie folgt auf den Sachverhalt ein:
Mit dem Bürgerbeteiligungsprozess Karl-Bever-Platz konnte die Grundlage für Beteiligung in der Stadt Lindau ausgebaut werden. Die Projektstelle Bürgerbeteiligung wurde etabliert und hat für das kommende Jahr 2022 folgende Schwerpunkte gesetzt: Laufende Projekte aus den verschiedensten Ämtern weiterhin professionell unterstützen und vorausschauend planen, Fachwissen zum Thema Bürgerbeteiligung innerhalb der Verwaltung verankern, Zukunftsbilder für die Stadt Lindau gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern erarbeiten. Ein Beispiel dafür wird die Bürgerbeteiligung zur 100 Jahre Feier Eingemeindung Aeschach und Reutin sein. Die Bürgerbeteiligung via der neuen Internetplattform beteiligung.stadtlindau.de soll ausgebaut werden. Die Projektschmiede wird auch 2022 ein fixer Bestandteil der Beteiligungskultur in Lindau sein.
Die beiliegende Präsentation führt näheres dazu aus.
Der Pressesprecher, Herr Widmer, berichtet von einem erhöhten Aufwand der Öffentlichkeitsarbeit. Die Pressearbeit im klassischen Sinne gibt es so nicht mehr, was auf eine insgesamt veränderte Mediennutzung zurückzuführen ist. Zeitungen verlagern ihren Berichtsschwerpunkt, so dass es bei Veranstaltungen, wie beispielsweise der Bürgerinfo in Zech, hilfreich ist, wenn jemand der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort ist.
Er berichtet weiter, dass die Stadt Lindau (B) nun einen eigenen Facebook Account „Stadt Lindau Info“ hat, der mit seit einiger Zeit online ist. Der Auftritt unterscheidet sich von dem des Tourismus, da über den städtischen Account rein informiert wird. Herr Widmer wird im kommenden Jahr ein „Sabbatical“ nehmen, seine Vertretung ist bereits geregelt und wird vermutlich im Oktober vorgestellt.
Auch die Lindauer Bürgerzeitung wird eine neue Aufmachung erhalten, so dass der Umfang der städtischen Seiten evtl. erweitert wird.
Künftig muss auch überlegt werden, wie eine Kommunikationsabteilung funktioniert, wie man sich stärker vernetzen kann.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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5. Einführung Ridepooling Lindau - optimierung des ÖPNV
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Stadtgebiet Lindau wird mit fünf Stadtbuslinien (Linie 1 bis 5) erschlossen, die im Halbstunden-Takt fahren. Die fünf Stadtbuslinien verbinden die Stadtteile mit dem Kernbereich im Süden und teilweise auch direkt untereinander. Verknüpfungspunkt aller Linien ist der zentrale Umsteigeplatz (ZUP) in Aeschach. Der Stadtbus wird mit Durchmesserlinien im Rendez-Vous-System betrieben, sodass sich alle Linien alle 30 Minuten am ZUP treffen. Es bestehen Umsteigemöglichkeiten in alle Richtungen und da die Busse aufeinander warten ist eine Anschlusssicherheit gegeben.
Aufgrund der bestehenden Haltestellendichte ist die Erschließungsqualität im Stadtgebiet Lindau gut. Zentrale und dicht besiedelte Gebiete sind mit einem 300 m Einzugsradius ausreichend erschlossen. Defizite gibt es lediglich im nördlichen Stadtrandgebiet mit einzelnen Ortsteilen und Weilern, die nicht erschlossen sind.
Tabelle 1: Beschreibung / Bewertung Bereiche mit Erschließungsdefizit
In Tabelle 1 sind alle Ortsteile und Ziele, die ein Erschließungsdefizit aufweisen, aufgelistet. Es wurde eine Bewertung hinsichtlich des ÖPNV-Potenzials vorgenommen. Die Ortsteile weisen überwiegend sehr geringe Einwohnerzahlen auf, sodass jeder einzelne nur ein (sehr) geringes Potenzial für eine normale Buslinie darstellt.
Stattdessen bietet die Einführung eines bedarfsorientierten Ridepooling - Angebotes im nördlichen Stadtrandgebiet eine Möglichkeit, diese Bereiche ebenfalls gut mit dem ÖPNV zu erschließen.
Fachliche Bewertung
Defizite hinsichtlich der Erschließungsqualität gibt es derzeit lediglich im nördlichen Stadt-randgebiet Lindaus mit einzelnen Ortsteilen und Weilern. Aufgrund sehr geringer Einwoh-nerzahlen wurde bereits im Rahmen des KLiMos und Nahverkehrsplans die Erschließung mit einem Bedarfssystem empfohlen. Flexible Bedienungsformen, in Form von Ridepooling, können dazu beitragen, auch geringe Nachfragepotenziale effizient zu bedienen.
Darüber hinaus soll eine Bedienung aller Haltestellen im Stadtgebiet mit Ridepooling außerhalb der festgelegten Bedienungszeiten geprüft werden. Eine Nachfrage außerhalb der festgelegten Bedienungszeiten wird i.d.R. durch Berufspendler, Schichtarbeiter oder in den Abendstunden durch Freizeitnutzer generiert.
- Beschreibung von Ridepooling-Angeboten
Die Ridepooling-Angebote zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- Verzicht auf feste Haltestellen, Fahrpläne und Linienwege
- Internet- oder Telefonbasierte Buchungsmöglichkeit mithilfe von mobilen Apps
- Echtzeitbasierte Disposition (d.h. „auf Abruf“)
- Pooling (Bündelung) von zeitlich und räumlich korrespondierenden Fahrtwünschen (d.h. mehrere Fahrgäste werden aufgenommen bzw abgesetzt)
Ridepooling-Angebote, auch Demand Responsive Transportation (DRT) genannt, sind digitale Mobilitätskonzepte, bei denen Fahrtwünsche unterschiedlicher Fahrgäste in Echtzeit gebündelt werden. Aus der haltestellenunabhängigen Bedienung und die durch den Verzicht auf feste Fahrpläne entstehenden großen zeitlichen Flexibilität resultiert für Nutzer des Verkehrssystems eine hohe Quality of Service, die im Sinne einer Mobility-as-a-Service (MaaS) die Vorteile individueller und öffentlicher Verkehrssysteme vereint.
Konventionelle öffentliche Verkehrssysteme besitzen Soll-Fahrpläne, die angeben zu welcher Zeit die im Verkehrsnetz entlang definierter Linienwege verorteten Haltestellen bedient werden. Flexible Angebotsformen hingegen stellen sich auf Nachfrageänderungen ein, sodass bedarfsorientierte Verkehrsangebote entstehen.
- Unterschied zwischen klassischen Rufbussen und neuen Ridepooling-Angeboten
Im ländlichen Raum mit disperser Siedlungsstruktur sind konventionelle bedarfsorientierte Nahverkehrssysteme seit langem etabliert. Diese sogenannten Rufbusse (AST) werden dort eingesetzt, wo aufgrund schwacher Nachfrage die Einrichtung eines regelmäßigen fahrplanbasierten Linienverkehrs nicht sinnvoll ist. Dadurch kann insbesondere während Zeiten geringer Verkehrsnachfrage zur Kostendeckung beigetragen werden. Meist erfolgt die Buchung eines Rufbusses telefonisch durch die Nutzer. Die notwendige Vorbuchungszeit, also der Zeitraum, der zwischen der Äußerung des Fahrtwunsches und dem Beginn der Fahrt liegt, kann dabei eine bis mehrere Stunden betragen. Der Grund für diese notwendige Vorbuchungszeit liegt dabei häufig in der Tatsache, dass die Fahrtwünsche von Fahrgästen manuell zu Routen gebündelt werden müssen.
Ridepooling-Angebote unterscheiden sich von Rufbussystemen dadurch, dass sie einen deutlich höheren Spontaneitätsgrad besitzen. Diese responsiven Verkehrssysteme reagieren dynamisch auf aktuelle Fahrtwünsche. Ridepooling-Fahrten werden im Idealfall ad hoc bereitgestellt. Durch Algorithmen basiertes Matching von Fahrtwünschen unterschiedlicher Nutzer, die zeitlich und räumlich harmonieren, entstehen individuelle Routen. Der Betrieb eines Ridepooling-Angebots wird zentral organisiert, sodass Fahrtwünsche zu umwegminimalen Routen kombiniert und auf die verfügbaren Fahrzeuge verteilt werden. Diese Echtzeitdisposition erfolgt über eine digitale Plattform, in der die von Nutzern mithilfe von Apps angeforderten Fahrten zusammengeführt werden.
- Digitalisierung im Nahverkehr
Digitalisierung und Vernetzung sowie neue Mobilitätsformen, die insbesondere Shared Mobility und On-Demand-Dienste beinhalten und eine stärkere Individualisierung der Mobilität ermöglichen, stellen laut einiger Experten die großen Megatrends im Nahverkehr dar. Digitalisierung führt derzeit zu einem Wandel der Nutzungsgewohnheiten in verschiedenen Lebensbereichen.
Ridepooling-Angebote unterscheiden sich von konventionellen Verkehrssystemen durch den Einsatz echtzeitbasierter Informations- und Kommunikationstechnologie. Fahrgäste werden durch App-basierte Onlineplattformen in die Lage versetzt, Fahrtwünsche schnell und unmittelbar an das System zu übermitteln. Die Bündelung korrespondierender Fahrtwünsche geschieht ebenfalls dynamisch – mithilfe von Matching-Algorithmen und echtzeitbasierter Disposition. So entstehen durch Digitalisierung neue Möglichkeiten der Harmonisierung von Verkehrsangebot und -nachfrage. Durch die beschleunigte Übermittlung von Fahrtwünschen und Zusammenstellung von Fahrten zu Routen im Bediengebiet wird die Spontaneität im Vergleich zu den zuvor beschriebenen Rufbussen erhöht. Fahrgäste erleben damit eine höhere Flexibilität im Sinne einer Mobility-as-a -Service (MaaS).
- Rideepooling als attraktive Ergänzung des ÖPNV
Flexible Mobilitätsangebote, die sich am individuellen Mobilitätsbedarf der Nutzer orientieren, gewinnen seit einiger Zeit immer mehr an Bedeutung und werden damit den steigenden Anforderungen von Fahrgästen an die Individualisierung der Mobilität gerecht.
Die beschriebenen Ridepooling-Angebote sehen die Bündelung von Fahrtwünschen vor. Zur Sicherstellung der kombinierten Nutzung mehrerer Verkehrsangebote im Sinne der Intermodalität stellen bedarfsorientierte Mobilitätskonzepte, die den Zugang zum bestehenden Linienverkehr erlauben, den größten Nutzwert für Fahrgäste dar. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung eines Ridepooling-Angebots als Zubringer zu einem übergeordneten Verkehrssystem wie der Bahn, sodass zusätzlich zur Feinerschließung auch größere Distanzen bewältigt werden können. Um die räumliche Erschließung in den Ortsteilen im nördlichen Stadtgebiet Lindaus zu verbessern, sollen durch das Ridepooling-Angebot die konventionellen Linienverkehre ergänzt werden. Diese flexiblen Bedienungsformen können dazu beitragen, auch geringe Nachfragepotenziale effizient zu bedienen. Diese Zubringer Funktion soll in Lindau als Pilotprojekt getestet werden.
- Besondere Vorteile für ältere Menschen und Rollstuhlfahrer
Besonders hervorzuheben ist, dass Ridepooling-Angebote insbesondere die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten MitbürgerInnen berücksichtigen. Zum einen ist der Service, zu einem ihnen beliebigen Zeitpunkt vor der Haustür abgeholt bzw. abgesetzt zu werden, gerade für ältere Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß sind ein enormer Vorteil gegenüber dem Weg zur Haltestelle und den ggfs. 30-minütigen Wartezeiten beim Bussystem. Diese Systematik ist auch für Rollstuhlfahrer von Vorteil. Hinzukommt, dass die eingesetzten Ridepooling-Fahrzeuge über (elektrische) Rollstuhlrampen und –plätze verfügen.
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen
Das Angebot soll als Pilotprojekt für drei Jahre getestet werden. Die konzessionsrechtlichen Bedingungen sind zusammen mit der Regierung von Schwaben zu klären.
- Räumliche und zeitliche Verortung des Ridepooling-Angebots
Um die räumliche Erschließung in den Ortsteilen im nördlichen Stadtgebiet Lindaus zu verbessern, sollen flexible Bedienungsformen die konventionellen Linienverkehre ergänzen. Flexible Bedienungsformen, in Form von Ridepooling, können dazu beitragen, auch geringe Nachfragepotenziale effizient zu bedienen.
Darüber hinaus soll eine Bedienung aller Haltestellen im Stadtgebiet mit Ridepooling außerhalb der festgelegten Bedienungszeiten angestrebt werden. Eine Nachfrage außerhalb der festgelegten Bedienungszeiten wird früh morgens i.d.R. durch Berufspendler oder Schichtarbeiter generiert. Darüber hinaus sollen die Abfahrten stark nachgefragter Pendlerzüge Berücksichtigung finden. In den Abendstunden, nach den festgelegten Bedienungszeiten des Stadtbusses, wird die Nachfrage ebenfalls durch Schichtarbeiter, aber auch durch Freizeitnutzer generiert. Deswegen soll die Bedienung mit Ridepooling auf die Ankünfte der Züge in Lindau abgestimmt.
- Flotte und Betrieb
Der geplante Ridepooling ist ein System bedarfsgesteuerter Kleinbusse. Fahrgäste buchen ihre Fahrtwünsche vor Fahrtbeginn über App, Internet oder Telefon. Ridepooling soll verschiedene Routen mit ähnlichem Start und Ziel kombinieren und als Zubringer zu vorhandene Buslinie verkehren. Gleichzeitig kann das Prinzip geteilter Fahrten die Kosten und den CO2-Ausstoß reduzieren.
Für das Ridepooling-Angebot kommen 2 Sprinter inkl. Rollstuhlplatz (11- Sitzer) und 2 Spinter (7 Sitzer) zum Einsatz. Das erste Betriebsjahr soll mit zwei Fahrzeugen (mit je 11 Sitzen) starten, zwei weitere Fahrzeuge (mit je 7 Sitzen) sollen ab dem zweiten Jahr eingesetzt werden. Die Fahrzeuge sollen über ein Leasing beschafft werden.
Der Betrieb, die Software und die benötigte Technologie werden ausgeschrieben. Zurzeit gibt es viele privatwirtschaftliche Unternehmen auf dem Markt mit dem benötigten technischen Know-How (Software und Algorithmen) sowie operativer Erfahrung. Es wird eine Zusammenarbeit mit dem Stadtverkehr Lindau (SVL) angestrebt, damit die beabsichtigte Verknüpfung mit dem Stadtbus gewährleistet ist. Es muss geprüft werden ob der SVL direkt den Betrieb über öDA übernehmen kann.
Die Marktanalyse hat gezeigt, dass derzeit sowohl privatwirtschaftlich betriebene Anbieter wie auch öffentliche Verkehrsunternehmen Ideen entwickeln und erproben, wie neue digitale Mittel den Nahverkehr verbessern können. Zudem wurde dargelegt, dass von Seiten der Nutzer ein großes Bedürfnis nach einer Flexibilisierung öffentlicher Verkehrskonzepte besteht. Aktuell findet eine Transformation auf dem Mobilitätsmarkt statt, die von Nutzern ebenso wie von Betreibern mitgestaltet werden kann.
- Kosten und Finanzierung
Angesichts der angespannten Haushaltssituation der Stadt Lindau muss realistischer Weise davon ausgegangen werden, dass die Kosten für die oben beschriebene Investition und den Betrieb aus eigener Kraft nicht aufgebracht werden können. Vor dem Hintergrund wurden für das Projekt zwei verschiedene Förderanträge (bei Land und Bund) eingereicht.
- Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bietet mit dem Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs“ eine attraktiver Förderquote von 80%. Die Stadt hat im März 2021 eine Projektskizze hierfür eingereicht. Hier wurden zwei Teilprojekte beantragt. 1. Einführung des Ridepooling-Angebotes. 2. Etablierung einer Mobilitätsplattform im Sinne einer “mobility as a Service”. Lt. Aussage der Projekträger kann vorautstichlich im Oktober mit einer endgültigen Rückmeldung /Bewertung gerechnet werden.
- Der Freistaat Bayern bietet mit dem Förderprogram „Mobilität im ländlichen Raum“ eine degressive Förderquote für die Betriebskosten (1. Jahr = 65%, 2. Jahr =55%, 3. Jahr = 45%). Die Stadt hat im August 2021 ein Antrag bei der Regierung von Schwaben eingereicht, die Investitionskosten sind hier nicht förderfähig. Dieses Förderprogramm wird als zweite Option betrachtet, weil die Förderkonditionen weniger attraktiv sind.
Die Investitions- und Betriebskosten stellen sich nach aktuellen Erkenntnissen wie folgt dar:
Investitionskosten: 45.000 € für 2 Sprinter (11- Sitzer) inkl. Rollstuhlsystem, Software und- Hardware für Ridepooling
Betriebskosten: 12.500€ / monatlich für 2 Fahrzeuge
- Fazit
Bei dem Pilotprojekt handelt es sich um eine Mobilitätsverbesserung, die in erster Linie von der Stadt Lindau (B) als Aufgabenträgerin zur Verfügung gestellt wird. Auch die Verknüpfung der Angebote mit dem örtlichen ÖPNV im Rahmen der Daseinsvorsorge wird angestrebt. Mit Ridepooling versucht die Stadt den ÖPNV attraktiver zu gestalten und einen weiteren Grundstein für die Mobilitätswende zu legen. Es handelt sich beim Projekt um eine Ergänzung des vorhandenen ÖPNV-Angebotes, die zur weiteren Reduktion des motorisierten Individualverkehrs beitragen soll. Ohne eine staatliche Unterstützung ist dieses Angebot jedoch nicht realisierbar.
Das Angebot soll als Pilotprojekt für drei Jahre getestet werden. Die konzessionsrechtlichen Bedingungen sind zusammen mit der Regierung von Schwaben zu klären. Eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz kann erst nach Erhalt einer Bewilligung bei der Regierung von Schwaben beantragt werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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45.000
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12.500/Monat
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Für Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer ist die dargestellte Lösung ideal für den ländlichen Raum.
Stadtrat M. Kaiser ergänzt, dass er darin eine gute Ergänzung zur bestehenden Verkehrswende sieht.
Stadträtin Rundel empfindet die Lösung auch als attraktiv und interessant, möchte jedoch im Vorfeld eine Abfrage laufen lassen, bei der ermittelt wird, wie viele Personen bereit wären, das Angebot tatsächlich anzunehmen.
Herr Valdes entgegnet, dass es die Nachfrage bereits gibt.
Für Stadtrat Fehrer ist es schwer, in einem „Hauruckverfahren“ diese Entscheidung zu treffen, da ihm vieles so noch nicht klar ist und es doch um eine beträchtliche Summe geht.
Herr Valdes führt aus, dass sich der städtische Anteil für drei Jahre auf ca. 160.000 Euro belaufen wird.
Stadtrat Müller zeigt sich skeptisch und sieht in Lindau, auch aufgrund der angespannten Haushaltslage, nicht den Bedarf dafür. Aus seiner Sicht sollte nichts riskiert werden.
Für Stadtrat Prof. Dr. Schöffel klingt es nach einem interessanten Projekt, das flexibel umsetzbar sein sollte. Diese Flexibilität sieht er bei zwei Fahrzeugen nicht gegeben.
Stadtrat Brombeiß erinnert daran, dass die Lindauer Bürger in den Weilern nichts vom Stadtbus haben und sich so wie Bürger zweiter Klasse behandelt fühlen. Daher spricht er sich für den Beschlussvorschlag aus und möchte es angehen. Er regt dennoch an, dass die umliegenden Gemeinden, wie Bodolz, Wasserburg, Weißensberg mit angeschlossen werden.
Für Stadtrat Jöckel ist es ebenfalls wichtig, dass der untere Landkreis eingebunden wird.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer merkt an, dass der Bürgerbeteiligungsprozess Karl-Bever-Platz als Ergebnis hatte, den ÖPNV besser auszubauen. Sie möchte wissen, ob das Angebot nur die Menschen in den Weilern gelte oder auch für das gesamte Stadtgebiet, da beispielsweise der Alpengarten schlecht erschlossen ist.
Stadträtin Mayer hätte heute die Meinung von Herrn Pietsch vor Ort erwartet, um mehr Informationen zu erhalten, ob der SVL bereit wäre, das Projekt zu unterstützen.
Für Bürgermeisterin Dorfmüller ist das System interessant, aber noch zu viele Fragen offen und daher spricht sie sich für einen Beschluss in der nächsten Sitzung aus.
Der Antrag von Bürgermeister Hotz auf Ende der Rednerliste wird mit 25: 3 Stimmen angenommen. Die Mitglieder des Stadtrates, die noch auf der Rednerliste stehen, erhalten noch das Wort.
Herr Valdes antwortet, dass auch andere Bereiche im Stadtgebiet bedient werden. Zudem ergänzt er, dass man sich hierzu seit Jahren mit Herrn Pietsch abstimmt.
Für Stadtrat Freiberg liegen nicht alle Fakten zum Thema vor und auch für ihn ist der finanzielle Aufwand zu erheblich. Er spricht sich daher auch dafür aus, das Thema in einer nächsten Sitzung zu entscheiden.
Für Stadtrat Hübler ist das Angebot ein Mosaiksteinchen in einen besseren ÖPNV.
Stadtrat Obermayr sieht darin eine einmalige Möglichkeit, die Fläche zu erschließen.
Nach der umfassenden Diskussion fasst Bürgermeister Hotz zusammen, was er daraus mitgenommen hat und liest den folgenden neuen Beschlussvorschlag vor: „Der Stadtrat beschließt die offenen Fragen des erforderlichen Budgets und Bedarfs, der interkommunalen Zusammenarbeit inkl. Finanzierung sowie die Frage einer Beteiligung der Stadtwerke als Betreiber zu klären und dem Stadtrat vorzulegen.“ Über den bisherigen Beschlussvorschlag der Verwaltung wird daher nicht abgestimmt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die offenen Fragen des erforderlichen Budgets und Bedarfs, der interkommunalen Zusammenarbeit inkl. Finanzierung sowie die Frage einer Beteiligung der Stadtwerke als Betreiber zu klären und dem Stadtrat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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6. Zukünftiger Standort Wochenmarkt Lindau-Insel - Antrag Stadtrat Müller (LI)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2020 beschlossen, den Samstag-Wochenmarkt während der Dauer der Sanierung des Lindauer Stadtmuseums auf den Therese-von-Bayern Platz zu verlegen. Der Mittwoch-Wochenmarkt sollte auf der verbleibenden Restfläche des Marktplatzes abgehalten werden. Nachdem diese Fläche aufgrund der späteren Baustelleneinrichtung auch nicht mehr zur Verfügung stand, wechselte der Mittwochsmarkt ebenfalls auf den Therese-von-Bayern Platz.
Mit Schreiben vom 13. Mai 2021 beantragte die Lindau Initiative (LI), dass
- die Verwaltung noch 2021 entscheidet, wo nach Fertigstellung des Lindauer Stadtmuseums der Lindauer Wochenmarkt stattfinden soll und
- der Wochenmarkt auch nach Fertigstellung der Sanierung des Stadtmuseums der Wochenmarkt auf dem Therese-von-Bayern Platz bleibt.
Gleichzeitig wird in dem Antrag vorgeschlagen, hierzu auch die Marktbeschicker zu befragen.
Fachliche Bewertung
Die Verwaltung hält die Entscheidung über den zukünftigen Standort des Wochenmarktes zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, da erst einmal abgewartet werden sollte, welche Atmosphäre aus dem Ensemble aus Marktplatz und Cavazzen nach der umfassenden Sanierung ausgehen und welche positiven Wechselwirkungen sich zwischen dem Markt und dem für offenen und belebten Gebäude des Stadtmuseums ergeben werden.
Zudem bliebe der Abteilung City- und Eventmanagement, welcher das Marktwesen erst seit Anfang August 2021 übertragen wurde, so mehr Zeit zur Einarbeitung sowie zur Befragung der Marktbeschicker. Diese Befragung macht aus fachlicher Sicht allerdings erst dann Sinn, wenn der Cavazzen fertiggestellt ist. Die Vor- und Nachteile der jeweiligen Standorte sowie die Wünsche der der Kunden und Marktbeschicker sollten genau analysiert werden.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ein Standortkonzept für die Lindauer Wochenmärkte für die Zeit nach Fertigstellung bzw. nach einer angemessenen Anlaufphase des Lindauer Stadtmuseums auszuarbeiten und zusammen mit dem Antrag der Lindau Initiative (LI) nach Fertigstellung des Stadtmuseums bzw. nach einer angemessenen Anlaufphase wieder dem Stadtrat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 1
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7. Stellungnahme für das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau
- Schließung des Bahnübergangs Holdereggenstraße für den Kfz-Verkehr und Neubau einer Straße als Ersatzzufahrt in das „Giebelbachviertel“
- Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg-Ost durch Neubau einer Eisenbahnüberführung
- Neubau Lärmschutzwände „Am Alpengarten“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
- Anlass
Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses für das Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau vom 18.07.2019 war der in sechs Einzelnahmen unterteilte Umbau des Knotens Lindau (Maßnahmen A-F). Das planfestgestellte Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau wird derzeit realisiert, die Baumaßnahme ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Vorhabenträgerin, die DB Netz AG, plant nun weitere Planänderungen bzw. Planergänzungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau“.
- Verfahren
Das Eisenbahn-Bundesamt hat für die unten genannten Vorhaben in der Stadt Lindau das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Regierung von Schwaben ist für mit der Durchführung des Anhörungsverfahren zur Planfeststellung beauftragt.
Die Unterlagen lagen in der Zeit von Montag, 28.06.2021 bis einschließlich Dienstag, 27.07.2021 im Foyer des Stadtbauamtes Lindau (B) aus. Parallel bestand die die Möglichkeit zur Einsicht auf der Internetseite der Regierung von Schwaben. Einwendungen konnten bis 10.08.2021 schriftlich hervorgebracht werden.
Aufgrund der notwendigen Zustimmung des Stadtrates wurde bei der Regierung von Schwaben einen Fristverlängerung beantragt. Entsprechend der nächstmöglichen Behandlung durch den Stadtrat wurde eine Fristverlängerung bis zum 23.09.2021 gewährt.
- Maßnahmenbeschreibung
- Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) Hasenweidweg-Ost bzw. dessen Ersatz durch eine Eisenbahnüberführung (EÜ) (Maßnahme G)
Bedingt durch die Zunahme der Schrankenschließzeiten infolge des neuen Verkehrskonzepts der DB ist vor allem die Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr im Bereich des Hasenweidwegs problematisch zu bewerten. Aufgrund der dichten Zugfolge und einer etwas unübersichtlichen Lage beider Verkehrswege (Bahn und Kfz) wird die höhengleiche Kreuzung aus Sicherheitsgründen beseitigt. Bereits im Planfeststellungsbeschluss 2019 wurde eine Zusage durch die Vorhabenträgerin gemacht, dass der Bahnübergang Hasenweideweg Ost durch eine niveaufreie Querung ersetzt wird. Der Kfz-Verkehr sowie Rad- und Fußgänger werden nach Abschluss der Bauarbeiten unter der Bahn hindurch geführt. Damit werden Wartezeiten und Belastungen für die Anwohner ausgeschlossen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht.
- Beseitigung des BÜ Holdereggenstraße für den Kfz -Verkehr bzw. die Neuerschließung des Giebelbachviertels von der „Wackerstraße“ her (Maßnahme H)
Die Maßnahme „H“ des Maßnahmenbündels im Bahnknoten Lindau besteht aus der Schließung des Bahnübergangs an der Holdereggenstraße für den Kfz-Verkehr und die daraus nötig werdende Neuerschließung des Giebelbachviertels. Begründet wird die erforderliche Schließung des Bahnübergangs mit dem zugrundeliegenden Betriebsprogramm der Bahn und damit verbundenen, über das zumutbare Maß hinausgehenden, Schrankenschließzeiten. Die künftige Erschließung erfolgt durch eine neue, von der Wackerstraße abgehende, Straße. Für den Fuß- und Radverkehr bleibt der bestehende Bahnübergang an der Holdereggenstraße erhalten, wird aber durch Poller vor Nutzungen von Kraftfahrzeugen gesichert. Für Notfälle werden die Poller klappbar ausgeführt.
- Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke 5420 (Maßnahme J)
Gegenstand des vorliegenden Genehmigungsantrags ist der Bau einer ca. 253 m langen Lärmschutzwand auf der Südseite und einer ca. 134 m langen Lärmschutzwand auf der Nordseite im Beriech „Am Alpengarten“ in Lindau. Wie bereits im Planfeststellungsverfahren 2019 zugesagt, erfolgt nun die Anpassung des Lärmschutzes an aktuelle Berechnungen und rechtliche Ansprüche.
- Aktueller Sachstand
Von der Verwaltung wurden die Stellungnahmen zu den Anhörungsverfahren der einzelnen Fachbereiche zusammengetragen und in einer koordinierten Stellungnahme gebündelt (siehe Anlage).
Fachliche Bewertung
Die fachliche Bewertung zu den oben aufgeführten Planfeststellungsverfahren sind der Anlage zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen, die Kosten trägt die Vorhabenträgerin.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Reich verweist auf Seite 18 der Vorlage und merkt an, dass es erfreulich ist, dass der Bereich der Baustelle am P3 nicht mehr als Baustelleneinrichtung zur Verfügung steht. Er möchte wissen, bis wann dies der Fall sein wird.
Der Leiter des Bauamtes, Herr Koschka, wird dies prüfen.
Stadträtin Rundel erkundigt sich nach dem Lärmschutz im Gleisdreieck.
Der Leiter des Bauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass über 250 Meter Lärmschutz noch dazu kommen.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel möchte wissen, wieso am Bahnübergang Holdereggen ein Poller installiert werden soll.
Der Leiter der Bauamtes, Herr Koschka, wird dies prüfen.
Stadtrat Müller möchte über die Buchstaben a) bis c) der Maßnahmenbeschreibung getrennt abstimmen.
Beschluss 1
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu (a) Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) Hasenweidweg-Ost bzw. dessen Ersatz durch eine Eisenbahnüberführung (EÜ) (Maßnahme G)).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu. (b) Beseitigung des BÜ Holdereggenstraße für den Kfz -Verkehr bzw. die Neuerschließung des Giebelbachviertels von der „Wackerstraße“ her (Maßnahme H)).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu. (c) Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke 5420 (Maßnahme J)).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin, die Stellungnahme bei der Regierung von Schwaben vorzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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8. Umgestaltung Bahnhalt Lindau-Aeschach:
- Vorstellung der Planung
- Besprechung der Verkehrlichen Aufgabenstellung (VAST)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Erweiterung der verkehrlichen Aufgabenstellung (VAST) wurde der Stadt Lindau durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) mit der Bitte um Abstimmung zugesandt. Die VAST ist eine standardisierte Projektbeschreibung und enthält die wichtigsten Planungsziele und -vorgaben, auf die sich die Projektpartner verständigen. Sie dient als Grundlage für die weiteren Planungen.
Die VAST soll nach erfolgter Abstimmung von allen Projektpartnern im Umlaufverfahren gezeichnet werden (BEG, StMB, DB Station Services, DB Netz, Stadt Lindau, Landkreis).
Fachliche Bewertung
Der Umbau des Bahnhalts Aeschach entspricht im Grunde den Vorstellungen der Stadt Lindau. Jeder der drei Bahnsteige erhält zwei Wetterhäuser in der Nähe der Zugänge. Zusätzlich zu den Hauptzugängen im Bereich des heutigen Spielplatzes soll ein weiterer Zugang zum Bahnhalt von der nordwestlichen Holbeinstraße ermöglicht werden.
Eine Verbreiterung der Geh- und Radwegachse von der Holbeinstraße aus kommend ist aus Platzgründen leider nicht möglich. Die Lärmschutzwände sollen nach dem Wunsch der Stadt mit transparenten Elementen, einer entsprechenden Farbgebung sowie Begrünungsmaßnahmen so stadtbildverträglich wie möglich hergestellt werden. Dies wird im weiteren Planungsprozess mit den Planern der Lärmschutzwände geklärt werden.
Die bestehende Fahrradabstellanlage an der Verkehrsstation, auf der gegenüberliegenden Seite der Wackerstraße, muss in diesem Zuge vergrößert werden. Des Weiteren sind Behindertenstellplätze notwendig, die ebenfalls im direkten Bahnhalt-Umfeld angeordnet werden müssen.
Eine Betroffenheit der Stadt Lindau entsteht durch die notwendigen Eingriffe in den Spielplatzbereich, der als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden soll und über den aus topografischen Gründen der barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgen muss.
In der Besprechung vom 17.03.2021 wurde seitens der DB Station & Services zugesichert, die durch den Bauaufwand entstehenden Wiederherstellungskosten zu übernehmen. Die Planung des Bahnhofumfeldes soll jedoch durch die Stadt Lindau erfolgen. Die Kostentragung ist im weiteren Verlauf mit der Bahn im Detail zu klären.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Aufwendungen der Stadt sind noch nicht quantifizierbar und werden in den nächsten Planungsschritten geklärt.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel erkundigt sich nach dem Verbleib des Spielplatzes.
Der Leiter des Bauamtes, Herr Koschka, versichert, dass der Spielplatz bleibt und neugestaltet wird.
Stadtrat Jöckel ist er Meinung, dass eine Rampe besser wäre. Zudem spricht er fehlende öffentliche WCs an.
Der Leiter des Bauamtes, Herr Koschka, entgegnet, dass eine Rampe aufgrund der Höhendifferenz zu hoch werden würde. Die öffentlichen WCs sind Teil des Spielplatzkonzeptes.
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt die verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) vom 27.07.2021 zur Erweiterung des Bahnhalts Aeschach zur Kenntnis.
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die notwendigen Planungen des Bahnhalt-Umfeldes zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
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9. Änderung des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 "4-Linden-Quartier"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
- Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat am 20.04.2021 den Durchführungsvertrag mit Stand vom 15.04.2021 beschlossen. Ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 20.04.2022 erfolgt der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 „4-Linden-Quartier“.
- Anlass der Änderung
Der Vorhabenträger kam vor einigen Wochen auf die Stadt mit der Bitte um den Wechsel der Bauabschnitte 2 und 3 zu. Dies bedeutet, dass der Bereich 3 nach dem Bauabschnitt 1 gebaut wird. Der Vorhabenträger hat bereits einen Investor für den gesamten Bauabschnitt, so dass die Realisierung vorgezogen werden soll.
Die vereinbarten Regelungen zu den Kindergärten u. ä. bleiben unberührt.
Allerdings wird der Vorhabenträger den Parkplatz P 2 voraussichtlich bis zur Mitte des Jahres 2022 kündigen. Die Stadt arbeitet bereits an einer Ersatzlösung für den P 2, die in derselben Sitzung unter Top 5: Parken 2021/2022 vorgestellt wird.
- Inhalt der Änderung / Ergänzung
Es ist eine Ergänzung zum Durchführungsvertrag erforderlich, die als Anlage beigefügt ist. Dies ist eine Entwurfsfassung, die redaktionell noch fertig gestellt werden muss.
Fachliche Bewertung
Eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ und des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Es werden Maßnahmen für einen Ersatz des P 2 notwendig. Weitere Informationen werden unter Top 5: Parken 2021/2022 vorgestellt.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Strauß möchte wissen, was im schlechtesten Fall passieren könnte.
Der Leiter der Bauamtes, Herr Koschka, berichtet, dass es der worst case wäre, wenn I & R nicht entwickeln würde. Dies sieht er jedoch nicht gegeben.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Lindau stimmt den 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 “4-Linden-Quartier“ vom 07.09.2021 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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10. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2021
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Stadträtin Sommerweiß weist auf die zu Beginn der Sitzung verteilten Flyer hin. Es gibt ein Jugendbudget in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr. Jugendliche können sich mit ihren Projekten bei der offenen Jugendarbeit bewerben. Im November wird dann bei der nächsten Jugendwerft über die Umsetzung der konkreten Projekte entschieden.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel spricht die steigende Gewaltbereitschaft durch meist größere Verabredungen von Jugendlichen zu „Alkoholexzessen“ an. Die Polizei argumentiert in zwei verschiedene Richtungen. Zum einen sei zu wenig Personal vorhanden und zum anderen müsse die Stadt erst für konkrete Eingriffe eine Voraussetzung schaffen. Dies stimmt aus seiner Sicht nicht. Er möchte wissen, ob es möglich ist, der Polizei ein Konzept zu erarbeiten, welches ihnen die Arbeit erleichtert und ob es evtl. möglich wäre, en Jugendlichen Räume zur Verfügung zu stellen.
Bürgermeister Hotz merkt an, dass es hier mit Oberbürgermeisterin Dr. Alfons, Bürgermeisterin Dorfmüller und ihm bereits Gespräche gab, in denen auch die Aussage der Polizei hinterfragt wurde, dass es keine Handhabe gäbe. Für sie sei es klar, dass es sich um Störung der öffentlichen Ordnung handle und hier seitens der Polizei gehandelt werden muss.
Stadträtin Schäfler bemängelt die seit geraumer Zeit falsch gehende Uhr am Aeschacher Markt, die auf einer Seite immer kurz nach 12 Uhr zeigt.
Bürgermeister Hotz merkt an, dass das Thema mitgenommen werde und der Bauhof dafür verantwortlich sei.
Stadtrat Reich regt an, die Flyer für die Jugendwerft künftig auch digital zur Verfügung zu stellen, so können sie einfacher in den unterschiedlichen Netzwerken verteilt werden.
Stadtrat Strauß erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum Oberzentrum mit Bregenz und möchte gerne einen Bericht dazu in einer der nächsten Sitzungen.
Ferner merkt er an, dass die senkrechten Parkplätze an der Therme noch immer vorhanden sind. Er war der Auffassung, dass diese im September weg sollten, da mit dem Betrieb der Parkplätze der Therme diese wohl entfallen sollten. Er weist auf die gefährlichen Situationen mit Radfahrern und ausparkenden Autos hin.
Bürgermeister Hotz antwortet, dass diese von Stadtrat Strauß angesprochene Verquickung nicht zutreffend sei und die Parkplätze in der kommenden Zeit entfallen werden, wenn die noch ausstehende Zufahrt zur Therme vorliegt.
Datenstand vom 27.10.2021 12:08 Uhr