Datum: 22.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:26 Uhr bis 19:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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14. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hotz eröffnet die öffentliche Sitzung des Stadtrates und begrüßt die Vertreter der Presse.
Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Stadtrat Müller stellt den Antrag, dass der Punkt Anpassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 04. Mai 2021 - § 6 Entschädigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; von der Tagesordnung genommen wird. Seiner Meinung nach ist die Entschädigung angemessen und reicht aus.
Beschluss
Der Antrag von Stadtrat Müller, den Tagesordnungspunkt Anpassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 04. Mai 2021 - § 6 Entschädigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; von der Tagesordnung zu nehmen, wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 19
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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14. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2021
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Gewerbesteuerumlage - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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14. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2021
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Ansatz für die Haushaltsstelle 90000.81000 (Gewerbesteuerumlage) wurde 2021 auf Grund der zu erwartenden Gewerbesteuer mit 1.050.000 Euro angesetzt. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich aber-trotz Covid19 Pandemie - besser entwickelt als erwartet.
Die Stadt muss daher 402.899,- Euro mehr an Gewerbesteuerumlage abführen.
Es ist daher erforderlich, die Haushaltsstelle 90000.81000 um 402.899 Euro zu verstärken.
Dringliche Anordnung
Gemäß den Vollzugsvorschriften zum Haushaltsplan (Ziffer 3.6) entscheidet ab einem Betrag von über 400.000 € der Stadtrat über die Vornahme von überplanmäßigen Ausgaben. Da der nächste Stadtrat erst am 22.11.2021 stattfindet und die Buchung der Gewerbesteuerumlage umgehend durch die Stadtkasse erfolgen muss, handelt es sich um einen Fall von Dringlichkeit.
Daher trifft Bürgermeister Hotz gemäß Art. 37 Abs. 3 GO folgende dringliche Anordnung:
Die Haushaltsstelle 90000.81000 (Gewerbesteuerumlage) wird um 402.899,- Euro durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 90000.00300 (Gewerbesteuer) verstärkt.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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3. Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin; Satzung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit eines kommunalen Betriebes gewerblicher Art
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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14. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bei dem Senioren- und Pflegeheim Reutin handelt es sich aus steuerlicher Sicht um einen Betrieb gewerblicher Art. Um die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung nach der Abgabenordnung (§§ 51 – 68 AO) herzustellen, ist in einer Satzung zu regeln, dass der Betrieb des Senioren- und Pflegeheims ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dient.
Der beigefügte Satzungsentwurf wurde in Abstimmung mit der Steuerberatungskanzlei Küffner anhand der gesetzlichen Mustersatzung erarbeitet. Das Finanzamt Kempten-Immenstadt hat zudem mit Schreiben vom 18.06.2021 bestätigt, dass der eingereichte Satzungsentwurf den steuerlichen Bestimmungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung – AO (steuerbegünstigte Zwecke) entspricht.
Fachliche Bewertung
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hat steuerrechtliche Vorteile, wie etwa die Freistellung des Einkommens des Betriebes gewerblicher Art von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Umsatzsteuerpflicht der Umsätze i. R. eines Zweckbetriebes, sowie die Möglichkeit der Zuwendung von Beträgen an die Trägerkörperschaft zur Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken ohne Entstehung von Kapitalertragsteuer.
Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt durch Erteilung eines Feststellungsbescheides nach § 60 a AO auf Antrag oder im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung bestätigt. Die Steuervergünstigungen können voraussichtlich ab dem Kalenderjahr 2022 in Anspruch genommen werden, da hier die satzungsmäßigen Voraussetzungen erstmals für
den gesamten Veranlagungszeitraum vorliegen werden.
Anmerkung zu etwaigen Nachteilen einer Gemeinnützigkeit?
- Keine Verrechnung evtl. Gewinne aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Einnahmen inkl. Umsatzsteuer > 45.000,00 €/Jahr) mit evtl. Verlusten aus dem steuerbegünstigten Bereich (Zweckbetrieb) Folge: Ertragssteuerpflicht trotz ausgeglichenem Ergebnis
Mittel des steuerbegünstigten Bereichs (Zweckbetrieb) dürfen nicht für den Verlustausgleich eines steuerpflichtigen Geschäftsbetriebes verwendet werden
Zeitnahe Mittelverwendung und Vermögensbindung, sowie eingeschränkte Rücklagenbildung
Beschluss
Die Stadt Lindau (B) erlässt die beigefügte Satzung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin zur Erlangung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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4. Anpassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 04. Mai 2021 - § 6 Entschädigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder;
hier: Interfraktioneller Antrag der Fraktionen CSU, SPD, JA, FB, FW, BU
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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14. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Fraktionen CSU, SPD. JA, FB, FW, BU haben folgenden Antrag gestellt:
„In der konstituierenden Sitzung des Lindauer Stadtrates am 04. Mai 2020 wurden die Anträge Zur Hauptsatzung mehrheitlich zurückgestellt mit dem Auftrag, diese in der Januarsitzung 2021 u.U. rückwirkend für das Jahr 2020 zu beschließen.
Aufgrund dessen stellen wir, die o.g. Fraktionen, den Antrag die Beträge wie unten aufgeführt entsprechend zum 01.01.2022 anzupassen.
§6 Entschädigungen der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder
(1) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für Ihre Tätigkeit
a) eine Aufwandsentschädigung
als Fraktionsvorsitzende(e) von monatlich 400,00 Euro,
als Stadtratsmitglied von monatlich 250,00 Euro
als Pfleger und/oder Beauftragte von jeweils monatlich 60,00 Euro
b) zusätzlich ein Sitzungsgeld von 40,00 Euro für jede notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, eines Ausschusses, eines anderen städtischen Gremiums, Workshops, einer
Arbeitsgruppe, Sitzungen der Fraktionsvorsitzenden (Fraktionsvorsitzendenbesprechung), einer offiziellen Vertretung der Stadt Lindau bei Veranstaltungen sowie von einer städtischen Abteilung organisierten Informationsfahrten.
c) ein erhöhtes Sitzungsgeld von 60,00 EURO für jede Teilnahme an einer Sitzung, die länger als 4 Std. dauert.
d) zusätzlich ein Sitzungsgeld von 40 EURO pro Teilnahme an jeder notwendigen Fraktionssitzung (max. für 12 Sitzungen/Jahr)
e) als Sachpreisrichter bei Wettbewerben 200,00 EURO/Wettbewerbssitzung“
Fachliche Bewertung
Ehrenamtlich tätige Personen haben Anspruch auf angemessene Entschädigung. Bei der Frage der Angemessenheit (unbestimmter Rechtsbegriff) steht der Stadt ein Beurteilungsspielraum entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu.
Die Entschädigung ist weder mit dem Maßstab des Arbeitsentgelts zu bemessen noch als Ersatz für entgangene anderweitige Einnahmen oder Einnahmemöglichkeiten zu verstehen (VHG, BayVBl 1960, 156). Sie stellt vielmehr einen angemessenen Ausgleich für den materiellen und zeitlichen Aufwand dar, der mit der Wahrnehmung des Ehrenamts verbunden ist.
Die Festlegung von gesondertem Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen ist grundsätzlich zulässig, wenn man davon ausgeht, dass diese nicht von der Monatspauschale mitumfasst sind. Die Fraktionen haben eine Anwesenheitsliste für ihre Fraktionssitzungen zu führen und diese bis zum 15. des Folgemonats bei der Besoldungsstelle der Stadt Lindau (B) einzureichen, damit die Sitzung berücksichtigt werden kann.
Die Einführung eines Sitzungsgeldes für Preisrichtertätigkeiten ist vom Grundsatz her auch rechtlich vertretbar.
Explizit zu erwähnen ist jedoch, dass für die Teilnahme an Fraktionssitzungen und als Preisrichter an Wettbewerbssitzungen nur Sitzungsgeld gezahlt wird (und kein Verdienstausfall).
Bei einer Sichtung der Regelungen anderer Städte und in Anbetracht der Entschädigungssätze in der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Lindau (B) sind die vorgeschlagenen Beträge vertretbar.
Die Anpassung der Entschädigung soll zum 01. Januar 2022 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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ca. 25.000 Euro Mehrkosten
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Mittel stehen nicht zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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00000.40000
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Diskussionsverlauf
Stadtrat U. Kaiser merkt an, dass er Verständnis für die Erhöhung hätte und es nach außen besser aussehen würde, man verringert die Ausschusssitze wieder von 12 auf 10.
Bürgermeister Hotz nimmt die Anregung mit und wird sie in einer der nächsten Fraktionsvorsitzendenbesprechungen ansprechen.
Stadtrat Müller ist gegen die Erhöhung. In Zeiten von Corona habe viele Personen finanzielle Einbußen erleiden müssen, so dass er es als ein falsches Signal ansieht
Stadträtin Rundel sieht die Reduzierung von 12 auf 10 Ausschusssitzen angesichts der vielen Gruppierungen im Stadtrat als falsch. Denn so wäre die Zusammenstellung nicht ausgeglichen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020, Hauptsatzung (siehe Anlage).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 10
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5. Lindauer Logistikkonzept - Endbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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14. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Täglich werden Waren von A nach B transportiert. Kunden wie auch Unternehmen sind davon abhängig, dass diese Lieferungen einwandfrei funktionieren. Die Logistik managt diesen Lieferverkehr und sichert die Verfügbarkeit von Waren. Als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Handel und Endverbraucher trägt die Logistik einerseits zur Attraktivität unserer Stadt bei, andererseits wird rund ein Drittel des Verkehrsaufkommens in Städten durch den Güter- bzw. Lieferverkehr verursacht. Das ist viel Verkehr, der zudem nach wie vor fast vollständig auf Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor mit fossilen Brennstoffen basiert, mit sämtlichen damit verbundenen Nachteilen. Die Logistikbranche wächst, vor allem getrieben durch die Entwicklungen im E-Commerce. Für den Handels- und Wohnstandort Lindau ergibt sich dadurch ein wachsendes Lieferverkehrsaufkommen.
Die Mobilität in Lindau soll in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden. Ziel ist es mehr Verkehrsqualität zu generieren, den CO2-Ausstoß zu verringern und Staus zu vermeiden. Das “Lindauer Logistikkonzept (LiLo)” verfolg darauf aufbauend die Zielstellung, die Lieferlogistik in Lindau klimafreundlich zu entwickeln und umzusetzen.
Seit 2020 befasst sich die Stadt Lindau intensiv mit der Erstellung des Konzeptes. Im Mittelpunkt der Erarbeitung des Konzeptes steht die Beteiligung und Vernetzung.
Dafür wurden in Expertengesprächen und Online-Workshops wichtige Gruppen wie der Einzelhandel, die Gastronomie, Paketdienstleister und Speditionen eingebunden, auch die Belieferung der Endverbraucher, also der Lindauerinnen und Lindauer, wurden im Rahmen des Konzeptes befragt.
Der vorliegende Bericht stellt einen Endbericht zum Projekt dar und erläutert die bisherigen Ergebnisse des Konzeptes.
In der Sitzung des Werkausschusses der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) vom 11.11.2021 wurde der Endbericht des LiLo´s durch das Büro LNC LogisticNetwork Consultants GmbH aus Hannover ausführlich vorgestellt. Der Werkausschuss fasste daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Werkausschuss nimmt das Lindauer Logistikkonzept zustimmend zur Kenntnis.
Die Konzepterstellung wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert.
Fachliche Bewertung
Die Grundlage des Lindauer Logistikkonzept bildet das im Stadtrat am 21.06.2017 beschlossene Klimafreundliches Lindauer Mobilitätskonzept (KLiMo).
Der Lieferverkehr unterteilt sich in verschiedene Segmente, die es im Rahmen des LiLo beachtet wurden. Er setzt sich zu einem Großteil aus Stückgutverkehren (Transportgüter sind als Einheit einzeln handhabbar), Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) und Verkehren des Großhandels sowie Lieferdiensten für das Gewerbe und die Konsumenten (d. h. sowohl Filial- als auch Endkundenbelieferung) zusammen.
Das LiLo konzentriert sich daher auf die effiziente und stadtverträgliche Gestaltung der Transporte von Waren, Gütern und Reststoffen.
Folgende Teilziele wurden bei der Konzepterstellung verfolgt:
- Verkehrsvermeidung und Verlagerung: Reduzierung logistikbedingter Verkehre in der Stadt Lindau
Ausstoß von verkehrsbedingten Treibhausgasen verringern: Reduzierung von Treibhausgasemissionen logistikbedingter Verkehre
Etablierung eines klimafreundlichen und stadtverträglichen Lieferverkehrs: Aufbau einer starken Kooperation zwischen beteiligten Akteuren und Schaffung eines Netzwerks
Die Konzepterstellung fand im Zeitraum von August 2020 bis November 2021 statt und glie-derte sich in die 4 Phasen 1. Bestandsanalyse, 2. Entwicklung und Formulierung von Vor-schlägen, 3. Validierung und 4. Ausarbeitung des Logistikkonzeptes. Projektbegleitend wurde ein regelmäßiger Austausch (Jour fixe) mit der Stadt Lindau in Form einer Arbeitsgruppe zum LiLo initiiert.
Der Gesamtprozess des Lindauer Logistikkonzeptes, von der Analyse über die Konzeption bis hin zu konkreten Maßnahmen, wurde durch eine besondere intensive Beteiligung begleitet. Im Mittelpunkt der Erarbeitung des Konzeptes steht die Beteiligung und Vernetzung von Händlern, Logistikern und Gewerbetreibenden durch verschiedene Dialogformate.
Im Rahmen der Beteiligung wurden gemeinsam mit den Akteuren mögliche Maßnahmen diskutiert und erste Ansätze für eine Umsetzung in Lindau entwickelt. Zusätzlich fand eine Online-Beteiligung von Bürger/innen über die Plattform „Adhocracy“ statt. Interessierte der Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, eine Kurzbefragung zum Thema Lieferverkehre zu beantworten. Die Beteiligungsformate zeigten ein hohes Interesse der Teilnehmer/innen an den Themen der Logistik, in der gemeinsamen Diskussion konnten zum Teil innovative Ideen entwickelt werden
Insgesamt konnten 10 Maßnahmen im Rahmen des LiLo identifiziert werden, die einen ge-samtheitlichen Ansatz bilden. Das Potenzial für eine zielgerichtete Umsetzung in Lindau ist hoch. Die zeitliche Einordnung als auch die Priorisierung der Maßnahmen sind als Leitfaden für eine Umsetzung zu verstehen. Während insbesondere die langfristigen Maßnahmen eher experimentelle Ansätze darstellen, die einer weiteren Klärung und Erprobung bedürfen, können andere Maßnahmen aufwandsminimiert umgesetzt werden.
Mit dem Lindauer Logistikkonzept hat die Stadt Lindau ein Instrument zur Hand um die Verkehrswende im Bereich Wirtschaftsverkehr zu gestalten.
……..
Diskussionsverlauf
Stadtrat Brombeiß möchte wissen, wer die Verantwortung bei den Maßnahmen nimmt.
Herr Valdes, Stabsstelle Mobilität, antwortet, dass die Stadt Lindau der koordinierende Partner ist und das städtische Ziel ist, Verkehr zu vermeiden. Der Betreiber übernimmt die Verantwortung.
Stadträtin Sommerweiß findet das Konzept schlüssig. Sie möchte wissen, wie der städtische Verkehr in der Grenzlage einzuschätzen ist.
Herr Valdes antwortet, dass die Verkehrslage nicht von Anfang an einschätzbar ist.
Stadtrat Hummler findet es wichtig, am Konzept weiterzuarbeiten und es weiterzuverfolgen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt das vorliegende Lindauer Logistikkonzept.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 3
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6. Auflösung Eigenbetrieb Bäder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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14. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.11.2003 die Gründung des Eigenbetriebs „Bäderbetriebe Lindau (Bodensee) zum 01.01.2004 beschlossen. Im Zuge der Gründung wurden dem Eigenbetrieb die Bereiche Strandbad Lindenhof, Seebad Römerschanze, Eissportarena sowie das Freizeitzentrum Oberreitnau (ohne Mehrzweckhalle) zugeordnet.
Nachdem aus dem Vermögen der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG auch noch die Bäder Eichwald und LIMARE zum 01. Januar 2016 den Bäderbetriebe Lindau (B) zugeordnet wurden, wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bäder mit Stadtratsbeschluss vom 20.04.2016 mit Wirkung zum 01.05.2016 angepasst und geändert.
Die Therme und das Grundversorgungsbad sind zwischenzeitlich fertiggestellt, das Limare wurde geschlossen und das Personal wurde an die Therme übergeleitet.
Fachliche Bewertung
Aufgrund der grundlegenden Veränderungen soll nun zum 31.12.2021 der Eigenbetrieb „Bäderbetriebe Lindau (Bodensee)“ aufgelöst werden und die verbleibenden Bereiche im Haushalt der Stadt Lindau (B) weitergeführt werden.
Es handelt sich um einen kommunalrechtlichen Beschluss, andere Rechtsgebiete sind von diesem Beschluss nicht umfasst.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Bäderbetriebe Lindau (Bodensee)“ der Stadt Lindau (Bodensee) in der Fassung vom 21.04.2016 zum 31.12.2021 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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7. Jahresabschluss 2020 – Natur in Lindau 2021 gGmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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14. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Aufsichtsrat der Natur in Lindau 2021 gGmbH befasste sich in seiner Sitzung am 23.09.2021 mit dem Jahresabschluss 2020 sowie dem Bericht des Wirtschaftsprüfers.
Einstimmig wurde die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen und die erforderlichen Entlastungen zu erteilen.
Fachliche Bewertung
Dem Stadtrat wird empfohlen, die Vertreter der Stadt Lindau (B) zu beauftragen in einer Gesellschafterversammlung der Natur in Lindau 2021 gGmbH den Jahresabschluss festzustellen und dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Müller möchte wissen, bis wann mit den Ergebnissen des Durchführungshaushaltes zu rechnen ist.
Bürgermeister Hotz antwortet, dass man erst Mitte 2022 damit rechnen könne, da noch zahlreiche Rechnungen in den ersten beiden Quartalen 2022 eintreffen werden.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Vertreter der Stadt Lindau (B), in einer Gesellschafterversammlung der Natur in Lindau 2021 gGmbH
- Den Jahresabschluss 2020, wie vorgelegt, festzustellen
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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14. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Stadtrat Hübler merkt an, dass nachts vermehrt Autos in der Fußgängerzone parken.
Bürgermeister Hotz gibt das weiter.
Stadtrat Obermayr spricht die überlasteten Wertstoffinseln auf der Insel an. Seiner Meinung nach müsse auf der Insel ein weiterer Standort geschaffen werden. Er hat den Eindruck, dass dies nicht geschehe, da kein Parkplatz „geopfert“ werden dürfe.
Bürgermeister Hotz bittet darum, sich fraktionsintern abzustimmen, da in der vergangenen WAS GTL weitere Standorte vorgestellt wurden. 1
Stadträtin Schäfler merkt an, dass der Growing Room in Aeschach sehr verwelkt ist und möchte wissen, ob er noch weihnachtlich dekoriert wird.
Datenstand vom 15.12.2021 12:22 Uhr