Datum: 15.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:24 Uhr bis 20:39 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hotz eröffnet die 17. Sitzung des Stadtrates und begrüßt alle anwesenden Gäste und die Vertreter der Presse. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Gegen die vorliegende Tagesordnung gibt es keine Einwände.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2021
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beschließend
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Sachverhalt
Bürgermeisterin Dorfmüller gibt folgendes für die Für die Öffentlichkeit, aber auch für die Verwaltung und die Stadträtinnen und Stadträte der Stadt Lindau bekannt:
Das Infektionsgeschehen im Landkreis Lindau ist zwar leicht rückläufig, befindet sich aber weiterhin auf hohem Niveau. Die Lage in den Krankenhäusern ist nach wie vor sehr angespannt und Ärzte und Pflegekräfte haben eine sehr hohe Belastung, die von vielen dort Tätigen nicht mehr zu ertragen ist. Und jede Woche sterben Menschen wegen Corona und jeder Gestorbene ist einer zu viel.
Nach wie vor kann das Infektionsgeschehen nicht eingegrenzt werden. Neue Varianten von Covid 19 treten auf, deren Verlauf und Intensität noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Deshalb sind die Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten, vor allem die AHA-Regeln einzuhalten und FFP2-Masken zu tragen, die nachweislich hohen Schutz bieten.
Nur Impfen führt uns aus der Pandemie. Das sagen übereinstimmend alle seriösen Wissenschaftler. Impfen ist auch eine Frage der Rücksicht und der Solidarität. Und wir als Stadträtinnen und Stadträte sollten in dieser Hinsicht Vorbild sein. 29 von 30 Stadträtinnen und Stadträten sind geimpft, viele davon auch schon geboostert.
Am kommenden Samstag, den 18.12.2021, in der Zeit von 10 bis 17 Uhr können Sie sich alle in unserem Stadttheater impfen lassen. Hierzu ist keine Anmeldung erforderlich.
Wir wünschen uns, dass die Stadträtinnen und Stadträte bei jeder sich bietenden Gelegenheit, weiterhin ihren politischen Einfluss geltend machen und sich für das Impfen einsetzen.
Leider können wir das nicht von jedem Stadtrat verlangen, denn wie der Bayerische Rundfunk aufgezeigt hat, offenbaren geleakte Telegram-Chats der AfD verstörende Aussagen. Hier zeigen sich enge Verbindungen zu Verschwörungsideologien, Verfassungsfeindlichkeit und Rechtsextremismus - und noch schlimmer und besorgniserregender; Aussagen, dass man die freiheitlich demokratische Grundordnung mit Gewalt bekämpfen müsse.
Auch der Lindauer Stadtrat, Dr. Rainer Rothfuß, der seit Oktober auch erster stellvertretender Landesvorsitzende der bayerischen AfD ist, reiht sich da ungeimpft ein und spricht von „Impfdiktatur" und „Impfapartheid" und behauptet im Chat, Corona-Impfungen seien ein „Genozid an den reichen Europäern und Nordamerikanern, die sich die Impfung leisten können".
Wir, die 29 Stadträtinnen- und Stadträte und Bürgermeister verwehren uns entschieden gegen solche Äußerungen. Wir lehnen extremistische und menschenverachtende Aussagen ab und erwarten von jeder Stadträtin und jedem Stadtrat, vorbehaltlos die demokratischen Prinzipien und die verfassungsmäßigen Grundwerte zu akzeptieren, zu respektieren und dafür einzutreten.
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3. Erschließung Gleisdreieck / Lotzbeckweg - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2021
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Juli 2019 mussten die Maßnahmen Lärmschutzwand Alpengarten, Erschließung Giebelbachviertel und Beseitigung Bahnübergang Hasenweidweg Ost durch Neubau einer Eisenbahnüberführung im Zuge eines Planänderungsverfahrens durch die DB Netz AG beim Eisenbahnbundesamt beantragt werden. Derzeit befinden sich alle drei Maßnahmen im Anhörungsverfahren und die DB Netz AG erarbeitet die Stellungnahmen zu den Einwendungen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zur geplanten Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg Ost wurden durch den Vorhabensträger DB Netz AG alternative Erschließungsmöglichkeiten zur verkehrlichen Anbindung des Wohngebiets im Gleisdreieck geprüft.
In diesem Zuge kam die Bahn vor wenigen Wochen auf die Stadt zu, um über eine alternative Erschließungsvariante, als bisher im Planfeststellungsverfahren verfolgt, zu sprechen. Anstelle der Unterführung zwischen der Straße Am Alpengarten und dem Hasenweidweg ist aus Sicht der Bahn nun eine Verbindung des Hasenweidwegs nordwärts mit der Holdereggenstraße vorstellbar.
Fachliche Bewertung
Neben der bisher favorisierten Erschließungsvariante durch eine Eisenbahnüberführung (Tieferlegung der Straße Hasenweidweg) im Bereich des aktuell noch betriebenen Bahnübergangs Hasenweidweg Ost, könnte eine alternative Erschließungsvariante aus Richtung Norden eine zielführende Erschließungslösung sein. Auf Basis des bestehenden Bebauungsplans Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ könnte eine Erschließung des Gleisdreiecks bzw. des Hasenweidwegs von Norden her über die Holdereggenstraße mit einer Straßenüberführung über die Strecke 5421 (Aeschach – Reutin) geplant werden. Eine erste Vorprüfung hat ergeben, dass eine Lösung auf Basis des Bebauungsplans technisch und geometrisch möglich erscheint.
An die Variante „Holdereggenstraße“ könnte zudem die geplante Personenüberführung von der Holdereggenstraße zum Heckenweg über die Strecken 5362 und 5421 (Aeschach – Insel), welche aufgrund des Entfalls des Bahnübergangs Holdereggenstraße notwendig wird, angeschlossen werden. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, eine verkehrliche Verbindung zwischen Gleisdreieck und Bahnübergang Lotzbeck zu schaffen, was insbesondere eine zusätzliche Verbesserung für die Fußgänger und Radfahrer bedeuten würde. Die drei Bahnübergänge Hasenweidweg Ost, Holdereggenstraße sowie Hasenweidweg West könnten bei dieser Lösung auf Basis des aktuellen Bebauungsplan ersatzlos entfallen.
Die Inhalte des Bebauungsplans Nr. 68 stehen im rechtlichen Widerspruch zu den im Planänderungsverfahren durch die DB Netz AG beantragten Maßnahmen. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1969 ist in Teilen bereits baulich realisiert, sodass eine zeitnahe Aufhebung oder Änderung nicht möglich ist. Bei Realisierung einer „Straßenüberführung Holdereggenstraße“ entfällt die bisher geplante „Eisenbahnüberführung Hasenweidweg Ost“ und die Einwendungen zum Planänderungsverfahren würden damit hinfällig.
- Planungsziele
Durch die Umsetzung der Erschließungskonzeption für das Wohngebiet im Gleisdreieck entsprechend des Bebauungsplans Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ würden zum einen die umfangreichen Eingriffe im Bereich Alpengarten / Hasenweidweg Ost reduziert und zum anderen eine grundlegend bessere Erschließungssituation des gesamten Gebiets erreicht werden. Aus diesem Grund ist das vorwiegende Ziel, der weiteren Planungen, die Verbesserung der Erschließungssituation unter Berücksichtigung aller vorherrschenden Verkehrsbeziehungen, insbesondere auch des Fuß- und Radverkehrs. Teil der Gesamtkonzeption ist, neben der neuen Erschließungsstraße (Verlängerung Holdereggenstraße) aus Richtung Holdereggenpark, auch eine Wegeverbindung in Richtung Giebelbachviertel und eine Wegeanbindung an die geplante Eisenbahnüberführung im Bereich der künftigen Eisenbahnüberführung am Lotzbeckweg.
- Beschreibung der Maßnahme
Im Zuge der weiteren Planung soll, wie zuvor beschrieben, eine Straßenüberführung (über dem vorhandenen Gleis) von der Holdereggenstraße in den Hasenweidweg vorgesehen werden. Die Erschließungsstraße würde sich aus der Holdereggenstraße heraus, am Rande des Holdereggenparks Richtung nördliches Gleisdreieck, entwickeln. Dabei müsste in Teilbereichen in das Denkmal Holdereggenpark eingegriffen werden. Nach Querung der Bahnanlagen würde die verlängerte Holdereggenstraße dann im Bereich des Bahnübergangs Hasenweidweg West in den Hasenweidweg münden. Am östlichen Ende des Hasenweidweges würde die Straße als „Sackgasse“ mit einem Wendehammer enden.
Die Anbindung an das Giebelbachviertel soll über eine am Hochpunkt der Straßenüberführung angeschlossene barrierefreie Personenüberführung realisiert werden. Ob eine auch für Radfahrer geeignete Überführung möglich ist, soll im Rahmen der Vorplanung geprüft werden. Die Anbindung des Gleisdreiecks Richtung Süden soll gemäß Bebauungsplan in der Planung ebenfalls berücksichtigt werden. Hierbei ist vor allem die Einbindung in den Bodenseeradweg planerisch zu berücksichtigen. Die vom Stadtrat im Grundsatz bereits beschlossene Lösung zur Beseitigung des Bahnübergangs Lotzbeck, durch zwei Eisenbahnüberführungen und einen tiefergelegten Geh- und Radweg, ergänzt das verkehrliche Gesamtsystem in idealer Weise und soll daher auch als Rahmenbedingung in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Die notwendigen Straßen-, Wege- und Brückenquerschnitte ergeben sich aus den Verkehrszahlen und werden auch dementsprechend in der weiteren Planung dimensioniert. Neben dem motorisierten Verkehr soll auf der Fahrbahn der geplanten Erschließungsstraße auch der Radverkehr im Mischverkehr geführt werden. Für die Fußgänger soll ein separater Gehweg auf der West- / Südseite der Fahrbahn angelegt werden.
- Projektablauf/ -beteiligte
Die vorliegende Variante wurde verwaltungsintern und mit dem Vorhabensträger der DB Netz AG abgestimmt. Im weiteren Verlauf des Projektes sind umfangreiche Abstimmungsprozesse notwendig und die Bürger mit einzubeziehen. Insbesondere die direktbetroffenen Anlieger sollen eng am weiteren Planungsprozess beteiligt werden. Zunächst muss aber die Genehmigungsfähigkeit der Erschließungsvariante geprüft und mit allen am Projekt Beteiligten abgestimmt werden. Hierzu zählen neben den verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung und der DB Netz AG unter anderem auch die Denkmalschutzbehörde, die Naturschutzbehörde, die Feuerwehr, die Polizei und die Rettungsdienste. Darüber hinaus sollen Bürgerbeteiligungsprozesse etabliert werden.
- Kosten und Finanzierung
Über die Kosten kann derzeit noch keine belastbare Aussage getroffen werden. Hierzu ist zunächst eine Planung zu erstellen, um eine erste Grobkostenermittlung durchführen zu können. Hinsichtlich der Kostentragung geht die Stadtverwaltung davon aus, dass es sich hierbei um die notwendige Maßnahme nach § 13 Abs. 2 EKrG handelt, wonach die Kostenteilung zwischen Bund (3/6), Land (1/6) und DB Netz AG (2/6) erfolgt.
- Zusammenfassung / Fazit
Aus Sicht der Stadtverwaltung stellt die Erschließung des Gleisdreiecks und des Lotzbeckweges gemäß dem Bebauungsplan Nr. 68 aus 1969 in adaptierter Form, in der Gesamtabwägung aus heutiger Sicht, eine besser Lösung dar als die bisher vorgesehenen Erschließungsvariante über das Aeschacher Ufer / Eisenbahnüberführung Hasenweidweg Ost. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die vorgestellte Konzeption mit der Variante „Holdereggenstraße“ zur Erschließung des Gleisdreiecks und des Lotzbeckweges durch die DB Netz AG geplant werden soll.
Planungsrisiken liegen aktuell im Bereich des Denkmalschutzes. Hier sind zur Klärung des Sachverhaltes weitere Maßnahmen notwendig.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel erkundigt sich nach der Höhe der Brücke.
Herr Schmidt antwortet, dass sie eine lichte Höhe von 5,70 Metern haben wird.
Stadtrat M. Kaiser spricht sich dafür aus, einen verkehrsberuhigten Bereich einzuplanen.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer fände eine einspurige Straße mit Ausweichstelle gut.
Bürgermeister Hotz merkt an, dass die schonendste Variante verfolgt wird.
Herr P. Hummler merkt an, dass es heute um den Grundsatzbeschluss geht und man die Belange der Anwohner im Rahmen der Beteiligung ernst nimmt.
Stadtrat Brombeiß merkt an, dass er eine dreidimensionale Darstellung hilfreich findet.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Gesamtkonzeption zur Erschließung des Wohngebiets „Gleisdreieck“ inklusive der Anbindung an die zukünftige Eisenbahnüberführung im Bereich Lotzbeckweg und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Vorhabensträger DB Netz AG, eine Planungsvereinbarung für die Planung der vorgestellten Erschließungsvariante „Holdereggenstraße“ zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 “Bleiche“, 4. Änderung “Erweiterung Lindaupark“:
- Abwägung frühzeitige Beteiligung
- Billigung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82
- Beschluss zur Beteiligung gem. §§ 3 Abs 2. und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2021
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
- Ziel und Zweck der Planung
Das Einkaufszentrum „Lindaupark“ befindet sich seit dem Jahr 2000 in zentraler innerörtlicher Lage, im Stadtteil Reutin. Die Feneberg Grundstücksgesellschaft GbR als Eigentümer des Lindauparks plant die Erweiterung seiner Verkaufsflächen um ca. 5.500 m². Hierzu hat sich der Stadtrat in einem nicht-öffentlichen Workshop am 17.11.2017 beraten. Am 13.12.2017 hat der Stadtrat mehrheitlich der Erweiterung des Lindauparks als Grundlage für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) durch die Regierung von Schwaben zugestimmt.
Das Raumordnungsverfahren wurde daraufhin auf Bitten der Stadt Lindau (B) durchgeführt. Am 19.11.2018 hat die Regierung von Schwaben per Bescheid der Erweiterung des Lindauparks auf max. 17.500 m² zugestimmt. Auflage war, dass die hauptsächlich berührten Verkehrswege ausreichend leistungsfähig sind. Dies ist mit den Planungen des Berliner Platzes und der Kemptener Straße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ bereits planerisch erfolgt.
Dem Bau- und Umweltausschuss wurde das Vorhaben am 15.09.2020 vorgestellt. Dieser empfahl die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für die Umsetzung des vorliegenden Bauvorhabens.
Der Lindaupark beabsichtigt seinen Betrieb gestalterisch und funktional umzubauen und neue Verkaufsflächen zu generieren. Die Erweiterung des Lindauparks ist gleichermaßen eine Chance wie auch eine Notwendigkeit, die sich aus der Entwicklung des 4-Linden-Quartiers ergibt. Gemeinsam mit dem 4-Linden-Quartiers stellt die Entwicklung des Lindaupark einer der wichtigsten Bausteine bei der Entwicklung des Bereichs um den Berliner Platz dar.
Durch die Entwicklung des 4-Linden-Quartiers ist es möglich, die Parkierungsflächen auf dem Dach des Lindauparks aufzugeben und in das im Norden anschließende Haus N zu verlegen. Gleichzeitig kann die immissionsschutzfachlich kritische und gestalterisch schwierige Technik an der Nordseite des Lindauparks seitlich über der Anlieferung untergebracht sowie eingehaust werden. Von der neuen Parkierungsanlage im Haus N wird ein II-geschossiger Verbindungsbau in den Lindaupark führen. Der Lindaupark erhält so einen weiteren Zugang über das Haus N.
Durch die Neuordnung der Parkierung kann das Parkdeck als Geschoss ausgebildet und so neue Handelsflächen generiert werden. Dabei steigt die Verkaufsfläche des Lindauparks von ca. 12.000 m² auf ca. 17.500 m². Dies ist durch das bereits durchgeführte Raumordnungsverfahren gedeckt.
Von Seiten der Stadt wird angestrebt, die verkehrliche Situation am Berliner Platz zu verbessern. Die Zufahrt wird zukünftig über die Kemptener Straße über eine an der Nordfassade führende Zuwegung auf das Grundstück des Lindauparks geführt, wobei der Kreuzungsbereich mit entsprechenden Fahrspuren und einer Lichtsignalanlage ausgebaut wird. Die direkte Zu- und Abfahrt vom Berliner Platz zum Lindaupark wird entfallen. Durch diese Änderung kann zum einen ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet werden, zum andern ergibt sich dadurch die Möglichkeit den Vorplatz des Lindauparks neu zu gestalten.
Der Lindaupark beherbergt bereits Geschäfte aus sämtlichen Sortimentsbereichen. Sowohl Lebensmittelgeschäfte, Textilgeschäfte als auch Läden aus dem Drogeriebereich und der Elektrobranche sind im Lindaupark ansässig. Neben diversen Einzelhandelsgeschäften befinden sich auch unterschiedliche Gastronomiebetriebe sowie die Verwaltung des Lindauparks im Einkaufszentrum.
Um das Sortimentsangebot an einem attraktiven Einkaufstandort weiterhin zu gewährleisten bzw. auszubauen plant die Feneberg Grundstücksgesellschaft GbR das bestehende Einkaufszentrum Lindaupark zu erweitern. Es soll neben der Verkaufsfläche auch eine Erweiterung der Geschossfläche stattfinden. Die bestehende Bruttogeschossfläche soll von rund 41.710 m² auf 45.525 m² und die Verkaufsfläche soll von 12.500 m² auf 17.500 m² erweitert werden. Die 3. Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche" lässt bereits eine maximal zulässige Verkaufsfläche von 13.000 m² zu. Derzeit umgesetzt und im Bestand vorhanden sind jedoch nur 12.500 m².
Dabei teilen sich die Verkaufsflächen auf folgende Sortimentsbereiche auf: Lebensmittel, Drogerie- und Parfümwaren, Optiker, Uhren und Schmuck, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Schreibwaren, Elektroartikel, Sportartikel, Glas, Porzellan, Keramik und Geschenkartikel sowie Gastronomiebetriebe.
Mit der Erweiterung der Verkaufsfläche kann der Versorgungsstandort des Lindauparks weiter ausgebaut werden. Der Lindaupark übernimmt eine wichtige Versorgungsfunktion für das gesamte Stadtgebiet.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung und der Ausbau des Lindauparks als Nahversorgungsstandort für die umliegenden Stadtteile, sowie für das gesamte Stadtgebiet.
- Rechtliche Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 24.03.2021 der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 24.03.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 24.03.2021 und den Fachgutachten fand in der Zeit vom 12.04.2021 bis 12.05.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Vorentwurf mit Stand vom 24.03.2021 zwei Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 07.04.2021 an insgesamt 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 24.03.2021 vorgenommen werden. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 15.12.2021 eingearbeitet:
- Anpassung der Artenliste 1.6.2
- Anpassung der immissionsschutzrechtlichen Festsetzung 1.8.5
- Ergänzung der Festsetzung zur Freiflächengestaltung, dass 2/3 der zu pflanzenden Bäume standortheimische Laugehölze sein müssen (Ziffer 2.5.1)
- Festsetzung eines Ausfahrtsbereiches der Kundenstellplätze der Apotheke auf den Berliner Platz
- Anpassung des Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt
- Anpassung der Baugrenze der Fahrradbox und im Bereich der Anlieferung
- Anpassung der Baumstandorte (Anzupflanzende Bäume)
- Ergänzung Hinweis zur Denkmalpflege (Ziffer 3.1)
- Ergänzung Löschwasserhinweis – Vorhalten der mind. Löschwassermenge, Abstand zwischen Hydranten zu den Gebäuden (Ziffer 3.3)
- Anpassung der zeichnerischen Hinweise (Verkehrsführung)
- Anpassung der Begründung (u.a. zum Thema Verkehrsführung und Immissionsschutz)
- Weiteres Verfahren
Durch den Stadtrat soll nun der Billigungsbeschluss des Entwurfes mit Stand vom 15.12.2021 erfolgen. Mit dem Entwurf vom 15.12.2021 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Beteiligung erfolgen.
Zu Erarbeiten ist des Weiteren noch der Durchführungsvertrag, welcher ein Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes darstellt.
Fachliche Bewertung
Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird verwiesen.
Es wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für das Bauleitplanverfahren werden vom Vorhabenträger getragen.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel zeigt sich erfreut darüber, dass eine einvernehmliche Lösung mit der Apotheke gefunden werden konnte.
Stadtrat Strauß freut sich, dass so viel Photovoltaik auf den Dächern sein wird. Er stellt den Antrag, dass dort, wo es möglich ist, die Fassaden begrünt werden sollen.
Stadtrat M. Kaiser findet die Situierung der Fahrradbox nicht gelungen, hier sollte noch nachgebessert werden.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt, dass dort, wo es möglich ist, eine Fassadenbegrünung geben soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 2
Beschluss 2
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark", mit Stand vom 15.12.2021
- Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
- Der Stadtrat beschließt, dass dort, wo es möglich ist, Fassadenbegrünung gibt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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5. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auffangparkplatz Blauwiese"
- Beschluss zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
- Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ im Bereich des Auffangparkplatzes ‚Blauwiese‘.
Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist die Erfordernis eines Neubaus der Mittelschule. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung war die Erkenntnis, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs im Grundschulbereich Reutin/Zech die Errichtung einer neuen Mittelschule eine Grundvoraussetzung ist. Hierzu wurden unterschiedliche Standorte gegenübergestellt und letztendlich am 19. Mai 2021 durch den Stadtrat beschlossen, dass der Neubau auf dem Areal ‚Blauwiese‘ erfolgen soll. Der Beschluss beinhaltet zusätzlich den Erhalt von 100 der dort aktuell verorteten Stellplätze.
Im weiteren Verlauf soll nun der künftige Standort der Mittelschule planungsrechtlich gesichert werden.
- Abgrenzung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Reutin und umfasst Teilbereiche des Grundstücks Fl.-Nr. 559/8, Gemarkung Reutin. Der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes weist insgesamt eine Größe von ca. 9.764 m² auf.
- Änderungen des Flächennutzungsplanes
- Stand vor der Änderung
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Bereiches der 6. Änderung eine Fläche für den ruhenden Verkehr dar. Des Weiteren wird im nordwestlichen Teilbereich ein Symbol für ein Regenklärbecken dargestellt.
Die außerhalb des Änderungsbereiches dargestellte Wasser- bzw. Stromleitung der Stadtwerke sowie das im Westen angrenzende FFH-Gebiet bleiben von der Änderung unberührt. Ebenso wie die nördlich des Änderungsbereiches dargestellten Einzelbäume. Diese bleiben von der Änderung unberührt.
- Inhalt der Änderung
Im nördlichen Bereich wird anstelle des Parkplatzes eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt. Im südlichen Teilbereich der Änderung bleibt der Parkplatz ‚Blauwiese‘ bestehen und wird weiter als eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ dargestellt. Künftig können 100 PKWs geparkt werden, die Zufahrt erfolgt weiterhin von der Reutiner Straße ausgehend.
Das Symbol „Regenklärbecken“ im Änderungsbereich entfällt. Der Hochwasserschutz „Oberreitnauer Ach“ für die Stadt Lindau wurde mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oberreitnau abgeschlossen. Auch der Ausbau der Oberreitnauer Ach ist im Stadtgebiet Lindau abgeschlossen. Die vorgesehene Fläche, wie sie im BP vorgesehen war, wird deshalb nicht mehr benötigt.
Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.
Fachliche Bewertung
Um den Standort der Mittelschule am beschlossenen Standort „Blauwiese“ zu sichern, wird empfohlen den Flächennutzungsplan zu ändern.
Das zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 94 “Auffangparkplatz Blauwiese” (rechtsverbindlich seit 15.09.1992) soll im Nachgang zum Flächennutzungsplanverfahren durchgeführt werden. Die Änderung kann dann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer spricht sich dafür aus, die Grünfinger zu schützen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auffangparkplatz Blauwiese“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Auffangparkplatz Blauwiese“ mit Stand vom 30.11.2021.
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Auffangparkplatz Blauwiese“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 4
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6. Neubau Mittelschule - Auslobung des Architektenwettbewerbs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Beschlusslage:
Der Stadtrat hat am 19.5.2021 beschlossen, die Mittelschule zu planen und auf dem Areal der Blauwiese zu errichten.
Die Verwaltung wurde dabei beauftragt, die notwendigen Verfahren für einen Architektenwettbewerb und die Bauleitplanung einzuleiten. Die erforderlichen Voruntersuchungen sollten durchgeführt werden.
Während der Bauphase sollen mindestens 100 Stellplätze öffentlich nutzbar bleiben.
Zur Finanzierung sollen Verstärkungen im Haushalt vorgenommen werden.
Am 20.7.2021 verabschiedete der Stadtrat die Entwicklungsplanung für alle städtischen Schulen. Bestandteil dabei ist auch das Raumprogramm mit räumlich pädagogischem Konzept für den Neubau der Mittelschule, das gemeinsam mit dem Kollegium der Schule erarbeitet wurde und einen Grundpfeiler für die Planung darstellt.
Darüber hinaus wurden bautechnische und architektonische Leitkriterien für Wettbewerb und Planung festgelegt.
Aktueller Sachstand:
Ein Entwurf der Auslobung liegt vor. Die Unterlagen basieren auf den oben genannten Beschlüssen und wurden mit den Beteiligten abgestimmt.
Als Verfahrensart wurde ein nichtoffener Realisierungswettbewerb gewählt.
Die gegenständliche Auslobungsunterlage wurde detailliert mit den Beteiligten erörtert und abgestimmt. Sie ist das Ergebnis eines umfangreichen Prozesses, in dessen Rahmen alle relevanten Grundlagen umfassend erarbeitet wurden. Die Ergebnisse und Konzepte aus der Schulentwicklungsplanung sind integriert.
Einbezogen waren:
- der Schulbaubeauftragte des Stadtrates
die Schulleitung
der Projektausschuss Mittelschule
die Fachleute des Büros „conceptk“ (Schulentwicklungsplanung)
der Verfahrensbetreuer für den Wettbewerb („oberpriller architekten“)
die Wettbewerbsbetreuung zu Nachhaltigkeit,
Klimaschutz und Bauökologie („ee-concept“) sowie
- die Regierung von Schwaben hinsichtlich der Förderung
- das Bauamt mit Amtsleitung, Stadtplanung und Hochbau.
Bestandteile sind in der Hauptsache:
- die Festlegung der Wettbewerbsart als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 10 festen Teilnehmern sowie bis zu 20 weiteren, zugelassenen Büros.
- die Termine, Informationen zum Teilnehmerkreis, die Zusammensetzung des Preisgerichtes und die Wettbewerbssumme.
Besonderes Augenmerk wird folgenden Themen gewidmet:
- Pädagogik
- Klimaschutz
- Nachhaltigkeit
- Architektonische und städtebauliche Qualitäten
- Wirtschaftlichkeit über den zu erwartenden Lebenszyklus
- Förderung
Fachliche Bewertung
Der nichtoffene Realisierungswettbewerb ist die für dieses Projekt geeignete Verfahrensart.
Der Prüfungsaufwand kann in einem angemessenen Rahmen gehalten werden, während eine große Vielfalt und Qualität der Ergebnisse zu erwarten ist.
Die Kriterien ermöglichen es der Stadt, einen Schulbau zu errichten, der gleichermaßen in Fragen der Entwicklung von Pädagogik und Betreuung, der Architektur, sowie auch hinsichtlich Klimaschutz und Nachhaltigkeit auf die Anforderungen der Zukunft ausgerichtet ist.
Termine:
Nach Beschluss kann das EU-weite Wettbewerbsverfahren im Januar 2022 veröffentlicht werden, so dass die Preisgerichtssitzung vor der Sommerpause 2022 stattfinden kann. (Siehe S. 13 der Auslobungsunterlage Teil I)
Danach schließt sich das Verhandlungsverfahren zwischen den bevorzugten Bietern an. Dies dauert nochmals ca. 10-12 Wochen, bevor dann der endgültige Zuschlag erteilt werden kann.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Hotz merkt an, dass man sich im nicht-öffentlichen Teil der heutigen Sitzung darauf verständigt hat, dass die Vertreter der Sachpreisrichter Stadtratsmitglieder sein sollen.
Stadtrat M. Kaiser betont, dass die Bunte Liste gegen den FNP damals stimmt, weil sie den Standort nicht befürworten. Den Bau der Schule werden sie jedoch konstruktiv begleiten. Er dankt allen Beteiligten der Verwaltung, wie gut das Verfahren gelaufen ist.
Dem Dank schließt sich Stadtrat Brombeiß an, der mit der Umsetzung eine tolle, optimale Schule sieht.
Aus den Reihen der Stadtratsmitglieder werden Stadträtin Rundel und Stadtrat M. Kaiser als stellvertretende Sachpreisrichter vorgeschlagen.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt, dass Stadträtin Rundel und Stadtrat M. Kaiser die stellvertretenden Sachpreisrichter werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt:
- Dem vorliegenden Teil I der Auslobungsunterlage wird zugestimmt.
Das Verfahren wird gemäß Terminplan durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wasserburg
Stellungnahme der Stadt Lindau im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger wurde die Stadt Lindau (B) durch die Gemeinden Wasserburg (B) um die Abgabe einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Wasserburg (B) gebeten. Grundsätzlich sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen.
Die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme läuft von 15. November bis 15. Dezember 2021. Eine Fristverlängerung bis zum 23.12.2021 wurde bereits beantragt.
- Anlass der Fortschreibung
Die Gemeinde Wasserburg hat für das gesamte Gemeindegebiet einen wirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung vom Oktober 1997. Der Anlass für die Fortschreibung (Neuaufstellung) des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist das kommunale Ziel, die weitere städtebauliche Entwicklung entsprechend den aktuellen Anforderungen zu ordnen und zu aktualisieren.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (B) hat hierzu am 11.07.2017 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
- Relevante Teilbereiche der Fortschreibung
Für die Stadt Lindau sind vor allem die Bereiche genauer zu beurteilen, welche sich in direkter Nähe zur Gemarkungsgrenze von Lindau befinden. Dies trifft für den Bereich des Ortsteils Bad Schachen (Lindau) und den Ortsteil Reutenen (Wasserburg) zu.
Folgende Änderungen sind hier in der Fortschreibung vorgesehen und zu beurteilen:
Die bereits in der 9. Flächennutzungplanänderung dargestellte Wohnbaufläche im Ortsteil Reutenen wird durch die Fortschreibung nur erneut mit aufgenommen und der Eingrünung zusätzlich eine erhöhte Bedeutung zugesprochen.
Ebenfalls im Ortsteil Reutenen, südlich angrenzend, wurde zunächst im Vorentwurf eine Erweiterung der Wohnbaufläche vorgesehen. Im aktuellen Entwurf, der nach der frühzeitigen Beteiligung nochmals angepasst wurde, entfällt diese und wird als Grünfläche dargestellt.
Das Sondergebiet für Reitsport befindet sich an der südöstlichen Gemeindegrenze von Wasserburg, nordöstlich des Ortsteils Reutenen. Die Ausweisung soll den Ausbau einer Reitsporthalle eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes sichern.
Der geplante Wohnmobilstellplatz befindet sich westlich des Sondergebiets Reitsport an der Höhenstraße und umfasst eine Größe von ca. 0,4 ha. Ein derartiges Angebot zum Parken und Übernachten für Wohnmobile ist aktuell in Wasserburg nicht vorhanden.
Fachliche Bewertung
Nach interner Abstimmung mit den Fachbereichen Umwelt, Verkehr und den Garten- und Tiefbaubetrieben ergeben sich für die einzelnen Teilbereich der Fortschreibung folgende fachliche Bewertungen:
Der Erweiterung der Wohnbauflächen im Ortsteil Reutenen wurde bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Beteiligung zur 9. Flächennutzungsplanänderung zugestimmt.
Der Wegfall der Wohnbaufläche 9 wird begrüßt. Hierdurch wird eine stärkere begrünte Zäsur zwischen den Ortsteilen erreicht und eine getrennte Wahrnehmung dieser weiterhin beibehalten.
Der Landschaftsplan der Stadt Lindau (B) definiert für den Bereich nördlich der Schachener Straße an die Wasserburger Gemarkung angrenzend folgendes Ziel: „Begrenzung Siedlungsentwicklung/Freihaltung Landschaft“. D.h. zwischen der Bebauung nördlich der Schachener Straße und der Bebauung auf Wasserburger Gemarkung ist dauerhaft eine grüne Zäsur zu erhalten. Ein bauliches Zusammenwachsen von Lindau-Bad Schachen und Wasserburg-Reutenen muss vermieden werden. Der Ortsrand von Bad Schachen muss erhalten bleiben.
In diesem Zusammenhang regt die Stadt Lindau (B) an, den südöstlichen Teil des Flurstückes 2640 der Gemarkung Wasserburg mit Gehölzen zu bepflanzen. Das SO Reitsport muss zur Lindauer Gemarkung hin landschaftsgerecht (z.B. mit einer freiwachsenden Hecke aus heimischen Gehölzen) eingegrünt werden. Bestehende Strukturen (kartierte Biotope) sollten erhalten bleiben. Insbesondere größere Gebäude (Reithalle) müssen optisch durch eine Eingrünung in die bestehende Landschaft eingebunden werden.
Die Stadt Lindau behält sich vor, eine neue Bewertung vorzunehmen, falls durch eine intensivierte Nutzung umliegender Wege (Ausritte) auf Lindauer Gemarkung Konflikte auftreten sollten.
um zusätzliche Verkehre auf der Schachener Straße zu vermeiden, muss die Ausschilderung der Reitsportanlage über die Gemeinde Wasserburg erfolgen.
Die Lage des Wohnmobilstandortes wird aufgrund der Stellplatzproblematik im Stadtgebiet Lindau begrüßt.
Der Wohnmobilstellplatz muss ebenfalls landschaftsgerecht eingegrünt werden.
Zudem muss die Ausschilderung ebenso über Wasserburg erfolgen um so einen erhöhte Auslastung der Schachener Straße vermeiden zu können.
Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Wasserburg (B) gemäß der oben aufgeführten fachlichen Bewertung abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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8. Eigenbetrieb Bäderbetriebe Lindau (B) - Jahresabschluss 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Eigenbetriebsverordnung schreibt vor, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht zunächst im Werkausschuss zur Vorberatung und sodann mit dem Ergebnis dieser Vorberatung dem Stadtrat zur Feststellungvorzulegen sind.
Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Feststellungvorauszugehen. Gleichzeitig ist hier über die Verwendung des Jahresgewinnes oder den Ausgleich des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung zu entscheiden.
Der Jahresabschluss 2020 entspricht den im Werkausschuss vom 10.11.2021 vorgestellten Kennzahlen.
Der Jahresabschluss wurde der Kämmerei, der Rechnungsprüfung und dem Beteiligungsmanagement nach Fertigstellung vorgelegt.
Die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres lauten wie folgt:
- Bilanz
|
2020
|
Vorjahr
|
Bilanzsumme: AKTIVA und PASSIV je
|
20.975.217,31
|
18.586.169,61
|
davon
|
|
|
Buchrestwerte des Anlagevermögens
|
20.005.607,13
|
17.464.748,08
|
Stammkapital und allgemeine Rücklagen
|
4.696.538,41
|
4.701.292,32
|
Verlust
|
-1.134.000,13
|
-4.753,85
|
Kredite
|
16.882.257,00
|
11.332.091,14
|
- Gewinn- und Verlustrechnung
|
2020
|
WiPlan 2020
|
Vorjahr
|
a) Erträge
|
1.372.054,02
|
806.000
|
825.566,25
|
b) Erträge aus Zuschüssen Stadt Lindau (B)
|
2.125.000,00
|
2.125.000
|
2.025.000,00
|
= Erträge gesamt
|
3.497.054,02
|
2.931.000
|
2.850.566,25
|
c) Aufwendungen gesamt
|
4.631.054,15
|
2.931.000
|
2.855.320,10
|
Jahresergebnis
|
-1.134.000,13
|
0
|
-4.753,85
|
3. Erfolgsübersicht
2 0 2 0 Vorjahr
EUR EUR
a) Eisstadion Jahresgewinn/-verlust ./. 476.642,83 € ./. 430.577,87 €
b) Lindenhofbad Jahresgewinn/-verlust ./. 122.797,75 € ./. 55.582,68 €
c) Römerbad Jahresgewinn/-verlust ./. 62.192,47 € ./. 34.693,28 €
d) FZZ Oberreitnau Jahresgewinn/-verlust ./. 199.428,63 € ./. 210.509,19 €
e) Hallenbad Limare Jahresgewinn/-verlust ./. 2.144.665,11 € ./. 1.021.910,46 €
f) Strandbad Eichwald Jahresgewinn/-verlust - -
g) Therme Lindau Jahresgewinn/-verlust ./. 253.273,34 € ./. 276.480,37 €
Summe Jahresgewinn/-verlust ohne Zuschuss ./. 3.259.000,13 € ./. 2.029.753,85 €
Zuschüsse Stadt Lindau (B) 2.125.000,00 € 2.025.000,00 €
Summe Jahresgewinn/-verlust nach Zuschuss ./. 1.134.000,13 € ./. 4.753,85 €
Eigenkapital Einlage Stadt Lindau (B) 0,00 € 0,00 €
Verbleiben ./. 1.134.000,13 € ./. 4.753,85 €
Die Investitionen 2020 beliefen sich auf 5.370.836,68 € (Vj. 5.140.281,89 €). Nennenswerte Investitionen erfolgten mit 5.271.589,85 € im Rahmen des Neubaus der Therme Lindau. Des Weiteren wurden 54.768,75 € für die Sanierung des Daches im Freibad Oberreitnau und 31.640,44 € für den Aufbau einer neuen Kälteanlage auf der Eisbahn aufgewendet.
Finanziert wurden diese durch die Abschreibungen und die Aufnahme von langfristigen Bankdarlehen.
Die ordentlichen Abschreibungen beliefen sich auf 203.436,63 € (Vj. 219.929,64 €).
Zusätzlich erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf die verbliebenen Wirtschaftsgüter des LIMARE in Höhe von 2.206.401,00 €.
Die Fremdkapitalzinsen betrugen 201.975,28 € (Vj. 202.232,72 €).
Die Verbindlichkeiten enthalten einen Rückzahlungsanspruch der Stadt Lindau (B) für zu hoch geleistete Zuschusszahlungen in Höhe von 272.871,03 €.
Das Eigenkapital der Bäderbetriebe Lindau (B) beträgt zum 31.12.2020 3.562.538,34 €. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 17,0 %.
Die Abschlussprüfung sowie die Fertigstellung des Berichtes erfolgten im Zeitraum April bis August 2021 in der Niederlassung der WIBERA Wirtschaftsberatung AG in Stuttgart.
Beschluss
a) Der Stadtrat nimmt den Lagebericht 2020 und den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zustimmend zur Kenntnis.
b) Gemäß § 23 Abs. 3 EBV erteilt der Stadtrat dem Jahresabschluss 2020 der Bäderbetriebe Lindau (B) den Feststellungsvermerk wie folgt:
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2020 auf 20.975.217,31 €.
Die Jahresrechnung 2020 schließt mit:
Erträge gesamt
|
3.497.054,02 €
|
Aufwendungen gesamt
|
4.631.054,15 €
|
= Jahresergebnis
|
-1.134.000,13 €
|
Der Jahresverlust 2020 laut Gewinn- und Verlustrechnung soll in voller Höhe beim Eigenbetrieb Bäderbetriebe Lindau (B) verbleiben und das Eigenkapital mindern. Das Eigenkapital der Bäderbetriebe Lindau (B) beträgt zum 31.12.2020 insgesamt 3.562.538,34 €. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 17%.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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9. Feststellung der Jahresrechnungen 2020 und Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwalteten Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung / § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung festzustellen.
Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des Jahres, einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste und der Rücklagenzuführungen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.
Nach dem Feststellungsbeschluss bekannt werdende Unrichtigkeiten können im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss als örtliches Rechnungsprüfungsorgan hat in der Sitzung am 25. November 2021 über den durch das städtische Rechnungsprüfungsamt angefertigten Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2020 beraten.
Fachliche Bewertung
Der Prüfungsbericht 2020 des Rechnungsprüfungsamts wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss ohne Änderungen übernommen.
- Prüfungsergebnis:
Als Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird aufgrund der geprüften Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse der Stadt und der von der Stadt verwalteten Stiftungen, der Eigenbetriebe Bäderbetriebe Lindau und Immobilienmanagement Lindau sowie der Regiebetriebe Senioren- und Pflegeheim Reutin, Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt, dass wesentliche Fehler und Mängel nicht vorliegen.
Die für die Wirtschaftsführung geltenden Grundsätze wurden im Wesentlichen beachtet.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind eingehalten worden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind begründet und belegt sowie die Jahresrechnung und die dazugehörigen Anlagen nach § 77 Abs. 2 KommHV ordnungsgemäß aufgestellt.
Bei den durchgeführten Prüfungen wurde festgestellt, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorschriften und Grundsätze insgesamt rechtmäßig, wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und im Rahmen des Haushalts gedeckt.
Die Einnahmen wurden weitgehend vollständig und richtig erhoben. Der rechtzeitige Einzug war ausreichend überwacht. Bei den Ausgaben ist im Allgemeinen wirtschaftlich und sparsam verfahren worden.
Die Erlässe, Niederschlagungen und Stundungen waren nicht zu beanstanden.
Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse und der Eigenbetriebskassen war im Haushaltsjahr 2020 gegeben.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der städtischen Dienststellen einschließlich ihrer Regiebetriebe sowie der Eigenbetriebe waren im Haushaltsjahr 2020 insgesamt geordnet.
Hinweis:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) konnte noch nicht abgeschlossen werden. Der Feststellungsbeschluss für den Jahresabschluss 2020 der GTL erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
- Zusammenfassung / Fazit:
Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung können die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2020 durch den Stadtrat festgestellt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25. November 2021 einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Stadtrat beschlossen.
Beschluss
Nach Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat, die Jahresrechnung 2020 der Stadt, die Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe Bäderbetriebe Lindau und Immobilienmanagement Lindau und des Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin, die Jahresrechungen 2020 der Regiebetriebe Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement sowie der Stiftungen festzustellen (genauer Wortlaut siehe Anlage).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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10. Verwendung des Jahresüberschusses 2020/Behandlung des Jahresfehlbetrages 2020 der städtischen Eigen- und Regiebetriebe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Im Laufe des Jahres wurden teilweise die Beschlüsse zur Verwendung der Jahresergebnisse der Eigen- und Regiebetriebe gefasst. Der Beschluss zur Verwendung soll in Zukunft bis zum 30.08. jeden Jahres in der jeweiligen Stadtratssitzung erfolgen.
Der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb GTL ist noch nicht fertiggestellt, daher wird über die Verwendung erst nach Feststellung des Ergebnisses beschlossen.
- Eigenbetrieb Garten- und Tiefbaubetriebe (GTL)
Beschluss zur Feststellung und Verwendung des Jahresergebnisses im Jahr 2022
- Eigenbetrieb Bäder (BBL) - Beschluss zur Verwendung im STR 15.12.2021
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs Bäder beträgt 20.975.217,31 EUR. In der Gewinn- und Verlustrechnung 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.134.000,13 EUR ausgewiesen. Dieser Jahresfehlbetrag soll beim Eigenbetrieb Bäder verbleiben und in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden).
- Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IML)
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Lindau beträgt 7.334.722,59 EUR. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 60.403,10 EUR ausgewiesen. Dieser Jahresfehlbetrag soll beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement verbleiben und in voller Höhe auf die neue Rechnung vorgetragen werden (Feststellung des Ergebnisses im STR 10.11.2021).
- Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin -
Beschluss zur Verwendung im STR 27.10.2021
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 des Senioren- und Pflegeheimes Reutin beträgt 8.417.141,79 EUR. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 110.440,13 EUR aus. Dieser Jahresfehlbetrag soll beim Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin verbleiben und in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.
- Regiebetrieb Krematorium / BgA Krematorium -
Beschluss zur Verwendung im STR 19.05.2021
Die kameralistische Jahresrechnung 2020 des Regiebetriebes Krematorium weist eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 245.368,82 EUR sowie eine Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 168.308,32 EUR aus.
Der steuerlich festgestellte Jahresüberschuss soll in Höhe von 120.000 EUR (brutto) an den Kernhaushalt ausgeschüttet werden. Der übersteigende Betrag ist den Rücklagen zuzuführen. Diese Mittel werden für die Ofensanierung, welche im Zeitraum von 2019 bis 2024 realisiert werden soll, als Innenfinanzierung zur Verfügung stehen (Gesamtkosten 405.000 EUR).
- Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung / BgA Parkraumbewirtschaftung –
Beschluss zur Verwendung im STR 19.05.2021
Die kameralistische Jahresrechnung 2020 des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung weist eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.061.509,80 EUR sowie eine Zuführung zu den Rücklagen in Höhe von 133.321,48 EUR aus.
Das steuerlich festgestellte Jahresergebnis soll im Bereich des BgA auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der zu erwartende Gewinn soll den Rücklagen zugeführt werden. Diese Mittel dienen als Innenfinanzierung der notwendigen Investitionen im Bereich der Parkraumbewirtschaftung; hier sind kurzfristig insbesondere Ersatzinvestitionen am Karl-Bever-Platz (Schranken- und Kassenanlagen ca. 150.000 EUR), sowie mittelfristig die Anpassung/Ersatzinvestition des Parkleitsystems (zwischen 100.000 und 300.000 EUR) und ggf. geplante Parkierungsanlagen am P3 Karl-Bever-Platz und/oder Bahnhof Reutin (ca. 10 – 15 Mio. EUR) einzuplanen.
- Regiebetrieb Grundstücksmanagement –
Beschluss zur Verwendung im STR 19.05.2021
Die Jahresrechnung 2020 (Kameralistik) des Regiebetriebes Grundstücksmanagement weist eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 516.042,65 EUR aus. Der allgemeinen Rücklage wurden Mittel in Höhe von 1.152.579,31 EUR entnommen, während der Instandhaltungsrücklage 57.000,00 EUR zugeführt werden konnten. Diese Beträge verbleiben beim Regiebetrieb Grundstücksmanagement und vermindern bzw. erhöhen die Rücklagen. Die Rücklagen dienen zur Innenfinanzierung zukünftiger Investitionen (u.a. Seehafen, Bootsliegeplätze, Gebäudeinstandsetzung).
- Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement –
Beschluss zur Verwendung im STR 19.05.2021
Die Jahresrechnung 2020 (Kameralistik) des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement weist eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 474.588,85 EUR aus. Der allgemeinen Rücklage wurden Mittel in Höhe von 613.950,62 EUR entnommen, der Instandhaltungsrücklage der Inselhalle wurden 720.000,00 EUR entnommen, während der Instandhaltungsrücklage der weiteren Gebäude 325.460,00 EUR zugeführt werden konnten. Diese Beträge verbleiben beim Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement und vermindern bzw. erhöhen die Rücklagen.
Das Ergebnis des steuerlichen Teilbereichs „Verpachtungs-BgA Inselhalle“ des Regiebetriebes soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, der Verwendung des Jahresergebnisses 2020 des Eigenbetriebs Immobilienmanagement (Nr. 3) zuzustimmen.
Der Stadtrat nimmt die Verwendung der Jahresergebnisse Nr. 2, 4 – 8 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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11. Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin; Wirtschaftsplan 2022
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
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15.11.2021
|
ö
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beschließend
|
2 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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17. Sitzung des Stadtrates
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15.12.2021
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der beigefügte Erfolgs-, Vermögens- sowie Finanzplan des Senioren- und Pflegeheimes Reutin wurde durch den Heimleiter, Herr Höhne, erstellt.
Der Erfolgsplan 2022 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses den beigefügten Erfolgs-, Vermögens- sowie Finanzplan des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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12. Regiebetrieb Krematorium;
Haushaltsplan 2022 und Finanzplan 2021 - 2025
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
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12 |
Sachverhalt
Vorbemerkung:
Im Jahr 2004 wurde für das Krematorium ein Regiebetrieb mit eigenem Haushaltsplan gebildet.
Fachliche Bewertung
Verwaltungshaushalt
Im Zeitraum 2020 - 2025 wird die Ofenanlage in Etappen generalüberholt. Für 2022 steht die größte Sanierungsmaßnahme bevor. Dies hat zur Folge, dass im Sommer ca. 6 – 8 Wochen der Einäscherungsbetrieb im Haus still steht. In diesem Zeitraum müssen die Einäscherungen bei einem anderen Unternehmen in Auftrag gegeben werden. Hierfür entstehen Kosten, die aber durch die Einnahmen der Kremationsentgelte zu 100% gedeckt werden.
Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 1.144.100 Euro.
Vermögenshaushalt
Wie bereits im Verwaltungshaushalt erwähnt, wird 2022 die große Ofensanierung durchgeführt. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf 190.000 Euro. Hinzu kommen die beim Zerlegen des Ofeninneren entstehenden Nebenbaustellen. Die Höhe der Gesamtkosten liegt bei ca. 225.000 Euro.
Zum 01.01.2023 wird in Bayern die „Zweite Leichenschau“ eingeführt. Diese gesetzliche Neuregelung zwingt die Krematorien hierfür Räume zur Verfügung zu stellen. Um alle hygienischen Bedingungen gewährleisten zu können, werden verschiedene bauliche Maßnahmen notwendig.
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 493.500 Euro.
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2022 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Wirtschaftliche Prognose:
Bei stabilen Einäscherungszahlen, die erzielt werden, kann die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau(B) auch mittel- bis langfristig wirtschaftlich betrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine weitere private Konkurrenz erwächst und keine weiteren Bestatter, die bisher Lindau anfahren, als Kunden wegfallen.
Gewinnabführung an die Stadt
Der Haushaltsplan 2022 sieht vor, 120.000,00 € Gewinn an die Stadt abzuführen. Dies ist möglich, da das Anlagevermögen und die Rücklagen zusammen größer sind als die Schulden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dem Haushaltsplan 2022 und dem Finanzplan 2021 - 2025 des Regiebetriebes Krematorium zuzustimmen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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13. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung;
Haushaltsplan 2022 und Finanzplan 2021 - 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Der Finanzausschuss hat den Haushalt bei den Haushaltsberatungen am 15.11.2021 beraten und entsprechend beschlossen. Zwischenzeitlich hat sich noch ergeben, dass das als Parkplatz geplante Bauhofgrundstück aus steuerlichen Gründen dem Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung zuzuschlagen ist und daher die Abbruchkosten von ca. 400 - 500.000 € von diesem zu tragen sind.
Nachstehend nochmals der Text der Vorlage für die Haushaltsberatungen, angepasst um Streichungen / Ergänzungen in Großbuchstaben. Bei den Anpassungen handelt es sich um Verschiebungen innerhalb des Vermögenshaushaltes, das Haushaltsvolumen bleibt gleich.
Fachliche Bewertung
1. Verwaltungshaushalt
Derzeit wird für 2022 unter Einbeziehung der vorgenannten Verschiebungen von Parkplätzen von ungefähr den gleichen Parkgebühreneinnahmen / Nutzungsentgelten (Parkhaus / selbständige Parkflächen / Schrankenparkplätze) wie heuer ausgegangen.
Die Mieten / Pachten betreffen die folgenden Parkplätzen: P2 Vier-Linden-Quartier, Parkplatz Bahnhof Reutin, evtl. den Busparkplatz in der Auenstraße sowie den Hartplatz Zech. Aufgrund des geplanten Grunderwerbs des Parkplatzes Bahnhof Reutin werden, je nach Zeitpunkt des Kaufs die Mietausgaben Bahnhof Reutin ggf. geringer ausfallen.
Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Bescheide werden die Steuerbeträge (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Solidaritätsbeitrag) für 2022 entsprechend höher angesetzt. Steuernachzahlungen sind nicht mehr zu erwarten.
Der Leistungsbezug „Bauhof“ und „Gärtnerei“ zur Unterhaltung der Parkplätze (wie Reinigung, Müllentsorgung, Grün- und Baumpflege, Winterdienst, Betreuung der Kassen-/Parkscheinautomaten) wurde bisher auf zwei Haushaltstellen aufgeteilt. In Abstimmung mit der GTL werden diese Positionen beim neuen Sachgebiet „GT-Unterhalt“ unter einer HHSt. 68000.67220 zusammengeführt.
Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 3.096.470 €.
2. Vermögenshaushalt
Wie bereits im Verwaltungshaushalt erwähnt, wird für 2022 der Grunderwerb des Parkplatzes Bahnhof Reutin eingeplant. Hierfür wird eine neue Haushaltsstelle mit einem Ansatz i. H. v. 1,5 Mio. € eingerichtet.
Am P3 Karl-Bever-Platz steht weiterhin der Ersatz der seit 2004 betriebenen Kassen- und Schrankenanlagen an. Für die beschlossene Beschaffung einer kamerabasierten Kennzeichenerfassung am P3 Karl-Bever-Platz werden an Stelle der Kosten für die Erneuerung der Schrankenanlagen 60.000 € eingeplant.
Nachdem die Rückstauproblematik im Hasenweidweg dieses Jahr nicht mehr gegeben war, wird erwogen diese Investition erst direkt im Zuge der angedachten Parkhausplanung umzusetzen. Derzeit ist dort letztlich kein akuter Handlungsbedarf gegeben. Der Ansatz sollte dennoch vorsorglich beibehalten werden.
Vorbehaltlich maßgeblicher Beschlüsse des Stadtrates stehen im Jahr 2022 wieder diverse Änderungen bei den Parkplätzen mit Neubau- bzw. Rückbaukosten an.
Für den Rückbau des P2 Vier-Linden-Quartier ab Herbst 2022 sind ca. 100.000 € angesetzt.
Für den Rückbau des Hartplatzes Zech werden rund 80.000 € veranschlagt. WEGEN FORTFÜHRUNG DES PARKPLATZES IN ZECH (STADTRATSBESCHLUSS 10.11.2021) KANN DIESER BETRAG BEI BEDARF ZUR FINANZIERUNG DER ABBRUCHKOSTEN DES BAUHOFS HERANGEZOGEN WERDEN.
Als Ersatz für den Wegfall des P2 und den Wegfall des P1 Blauwiese (Bau Mittelschule) soll das Gelände des ehemaligen Bauhofes im Bleicheweg als Parkplatz umgewandelt werden (ca. 450 Stellplätzen). Die Herstellungskosten des Parkplatzes werden (ohne Abbruchkosten – Finanzierung über Kernhaushalt) auf ca. 600.000 € geschätzt. HINZU KOMMEN ABBRUCHKOSTEN IN HÖHE VON CA. 400 - 500.000 €.
Nach dem Ende der Gartenschau im Herbst 2021 soll auf der Westlichen Insel auf einem Teil der künftigen Wohnbauflächen im Vorgriff auf die anstehenden Planungen des Baus eines Parkhauses am P3 und die währenddessen vorübergehend wegfallenden Parkplätze für Bewohner und Beschäftigte der Insel nochmals ein Interimsparkplatz mit Schrankenanlage für ca. 250 Stellplätze eingerichtet werden. Außerhalb des Schrankenparkplatzes wird ein kleiner Bereich mit ca. 35 Stellplätze für Kurzzeitparkplätze vorgehalten werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt ca. 540.000 €.
Der Gesamtansatz der Haushaltstelle „Herstellungskosten Interimsparkplätze“ INKLUSIVE 400.000 € ABBRUCHKOSTEN FÜR DEN BAUHOF beträgt demnach 1.320.000 € 1.720.000 € (HHSt. 68000.95020).
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt über die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt (583.360 €) und ggf. einer Kreditaufnahme in Höhe von 3,2 Mio. Euro.
Für die Planungen eines Parkhaus am P3 Karl-Bever-Platz werden 750.000 € Planungskosten eingestellt BENÖTIGT (HHSt. 68000.94010). 350.000 € WERDEN IM HAUSHALT 2022 ANGESETZT; WEITERE 400.000 € WERDEN ÜBER DIE IM HAUSHALT 2021 MIT SPERRVERMERK EINGESTELLTEN AUSGABEMITTEL FÜR DIE NICHT ZU BESCHAFFENDE SCHRANKENANLAGE AM P3 KARL-BEVER-PLATZ FINANZIERT (HHSt. 68000.93510). DIE HIERFÜR NOCH NOTWENDIGE GENEHMIGUNG DER ÜBERRTRAGUNG EINES HAUSHALTSAUSGABERESTES WIRD ZU GEGEBENER ZEIT BEANTRAGT. Für den möglichen Bau eines Parkhauses werden im Finanzplan für die Jahre 2022 und 2023 ein Invest (ZUR SICHERHEIT NACH OBEN GEPUFFERT) von jeweils geschätzt 7,5 Mio. € berücksichtigt.
Verpflichtungsermächtigungen werden hierfür in Höhe von 15,2 Mio. € festgesetzt (2022: 7,5 Mio. €; 2023: 7,7 Mio. €).
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 3.807.533 €.
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2022 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Obermayr lehnt den Haushaltsplan ab, da er gegen die Planungen des Baus eines Parkhauses am Karl-Bever-Patz ist.
Dem schließen sich die Stadträte Jöckel und Müller an.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dem Haushaltsplan 2022 und dem Finanzplan 2021 – 2025 des Regiebetriebs Parkraumbewirtschaftung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 9
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14. Regiebetrieb Grundstücksmanagement
Haushaltsplan 2022 und Finanzplan 2021 - 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
5. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
15.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Dem Regiebetrieb Grundstücksmanagement sind der Seehafen einschließlich Leuchtturm, die Anwesen Brettermarkt 2, Linggstraße 3, Schiffswerfte 4 einschließlich Derrickkran und seit 2020 der Bahnhof Reutin sowie die Erbbaurechtsgrundstücke Eilguthalle und Lindenhofweg 23 zugeordnet. Das Anwesen Brettermarkt 2 ist weiterhin größtenteils an die Bundespolizei vermietet, die Mieteinnahmen der Natur in Lindau (B) entfallen ab diesem Haushaltsjahr. Das Gebäude Linggstraße 3 wird vom Kulturamt und der Lindauer Tourismus und Kongress GmbH genutzt. Der Bahnhof Reutin war zuletzt nur noch für ein Corona-Testzentrum angemietet und soll Anfang 2022 abgebrochen werden.
- Seehafen
Aus steuerlichen Gründen werden die Einnahmen aus Bootsliegeplätzen aufgeschlüsselt nach Dauer-, Saison- und Tageslieger dargestellt. Derzeit wird von unveränderten Einnahmen 2022 ausgegangen. Nach zwei Jahren coronabedingter Schließung und keinen Einnahmen, wird davon ausgegangen, dass der Leuchtturm im kommenden Jahr wieder uneingeschränkt geöffnet werden kann.
Bei den Baumaßnahmen im Seehafen handelt es sich um nicht projektierte kleinere Einzelmaßnahmen, die sich u.a. auch aus dem Ergebnis der weiteren Untersuchung der Ufermauern im Hafenbereich ergeben könnten.
- Brettermarkt, Linggstraße
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen geplant.
- Schiffswerfte 4, 4a und Derrickkran
Für die Schiffswerfte 4 laufen weiterhin Verhandlungen mit dem LSC über die Nutzung des restlichen Gebäudes.
Der frühere Werkstattbereich, Schiffswerfte 4a wird weiterhin von Theaterwerkstatt und GTL als Inselstützpunkt genutzt. Für das kommende Jahr sind im und am Gebäude keine baulichen Maßnahmen geplant.
Der Derrickkran bedarf dringend einer Generalsanierung und kompletten Überarbeitung. Dafür sind 60.000 € eingeplant.
- Bahnhof Reutin
Mit Beschluss des Stadtrates vom September 2021 soll das Gebäude des Bahnhofs Reutin im kommenden Jahr abgebrochen werden. Hierfür sind entsprechend des genannten Beschlusses 200.000 € vorgesehen.
- Allgemeine Rücklage, Instandhaltungsrücklage
Die allgemeine Rücklage betrug zum 31.12.2020 insgesamt 152.000 €. Für das kommende Haushaltsjahr ist zum Ausgleich eine Rücklagenentnahme in Höhe von rd. 21.000 € vorgesehen. Im Finanzplan sind ab 2023 wieder Zuführungen zur Allgemeinen Rücklage in sechsstelliger Höhe vorgesehen.
Ein Teil der Rücklagenbildung besteht weiterhin in der Instandhaltungsrücklage für die einzelnen Gebäude im Regiebetrieb. Diese jährlich zu erwirtschaftende Instandhaltungsrücklage beträgt derzeit insgesamt 58.200 €. Der Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2020 betrug 449.000 €.
- Kreditaufnahmen, Schuldenstand
Die Aufnahme von Krediten ist im Jahr 2022 nicht vorgesehen.
Die Schulden belaufen sich Anfang des Jahres 2022 auf voraussichtlich 182.000 €. Es ist eine ordentliche Tilgung von 86.000 € vorgesehen. Nach derzeitiger Planung wäre der Regiebetrieb Anfang 2024 schuldenfrei.
Fachliche Bewertung
Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Finanzausschusses und des Stadtrates wurden der Haushaltsplan 2022 und der Finanzplan 2021 – 2025 erstellt.
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2022 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat / Der Stadtrat beschließt
- den beigefügten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2022 sowie den Finanzplan 2021 – 2025 des Regiebetriebes „Grundstücksmanagement“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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15. Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement;
Haushaltsplan 2022 und Finanzplan 2021 - 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement wird die Verwaltung und der Unterhalt der Inselhalle samt Nebenanlagen sowie Schulgebäude Reutin, Turnhalle Reutin, Dreifachturnhalle sowie die Hauptfeuerwache + THW und das Familienzentrum Minimaxi abgewickelt. Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Finanzausschusses und des Stadtrates wurden der Haushaltsplan 2022 und der Finanzplan 2021 – 2025 erstellt.
Des Weiteren wird mit dem Haushalt 2022 inkl. Finanzplan der Neubau der Mittelschule Lindau und die anstehenden weiteren Investitionen in die Schulinfrastruktur aufgenommen.
- Haushalt 2022
- Inselhalle / Inselwache / Nebenanlagen
Die Maßnahmen zur Behebung und Klärung des Wasserschadens sowie die Ertüchtigung der Saaldecke werden fortgeführt. Die Mittel werden aus den Vorjahren übertragen.
Die Mieteinnahmen für diesen Bereich setzen sich aus, 180.000 € von der Lindau Tourismus und Kongress GmbH sowie 16.170 € für die Feuerwehr (UA 13000) und 3.410 € für das Hafenmeisterbüro im Mehrzweckgebäude (56110) zusammen.
- Hauptfeuerwache und THW
Für das Jahr 2022 wurden 25.000 € für die Errichtung einer Materialschleuse für den Schlauchturm eingeplant. Des Weiteren sind 15.000 € für die Pflege des Lärmschutzwalles anzusetzen.
221.800 € werden jährlich aus dem städt. Haushalt (Feuerwehr UA 13000) und 158.300 € von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (THW) an den Regiebetrieb überwiesen.
- Dreifachturnhalle
Der Austausch alter Rohrleitungen konnte im Vorjahr nicht umgesetzt werden und ist daher für 2022 vorgesehen. Die betreffenden Leitungen zwischen Heizraum und Duschen, waren bisher nicht saniert worden und müssen dringend ausgetauscht werden. Dies kann aus Übertragungsmitteln finanziert werden.
Mieteinnahmen: 127.360 € jährlich aus dem städt. Haushalt (UA 21300).
- Grund- und Mittelschule Reutin
Für kommendes Jahr sind verschiedene kleine Maßnahmen u.a. neue Sitzgelegenheiten im Außenbereich geplant. Dies kann aus Übertragungsmittel finanziert werden.
Mieteinnahmen: 210.000 € jährlich aus dem städtischen Haushalt (UA 21130+21300) und 6.700 € durch Vermietung UG an Vereine.
- Turnhalle bei der Schule Reutin
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen geplant.
Mieteinnahmen: 80.000 € jährlich aus dem städt. Haushalt (UA 21130+21300)
- Familienzentrum
Im Familienzentrum soll eine Klimaanlage eingebaut werden – diese Verbesserung wurde mit 16.000 € veranschlagt.
Mieteinnahmen: 34.380 € jährlich davon 20.000 € vom Minimaxi e.V. und 14.380 € aus dem städtischen Haushalt (Zuschuss Minimaxi)
- Hoyerbergschlössle
Für das Hoyerbergschlössle werden keine weiteren Mittel angesetzt. Die Entscheidung über die Zukunft des Schlössles steht noch aus.
- Mittelschule Lindau
Für die Planungskosten im Rahmen des Neubauprojektes Mittelschule Lindau werden in 2022 1 Mio. € veranschlagt (Verpflichtungsermächtigung 24 Mio. €).
- Schulinfrastruktur
Im Bereich der Grundschulen stehen mittelfristig Investitionen an. Vor diesem Hintergrund werden im Finanzplan entsprechende Mittel angesetzt.
- Allgemeine Rücklage, Instandhaltungsrücklage
Die allgemeine Rücklage betrug zum 31.12.2020 insgesamt 45.000 €.
Im Finanzplan sind nur noch geringe Zuführungen zur Allgemeinen Rücklage vorgesehen.
Künftiger Schwerpunkt der Rücklagenbildung bleibt die Instandhaltungsrücklage für die einzelnen Gebäude im Regiebetrieb. Der Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2020 betrug 1.323.000 €.
- Kreditaufnahmen, Schuldenstand
Unter Berücksichtigung der 2021 getätigten Kreditaufnahme für die Inselhalle (Ertüchtigung der Zwischendecke und Behebung Wasserschaden) belaufen sich die Schulden des Regiebetriebes zum 31.12.2021 auf 3,53 Mio. € (davon 1,86 Mio. € THW-Anteil). Für 2022 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Die ordentliche Tilgung wird mit 215.000 € veranschlagt.
- Finanzplan
Im Finanzplan wird die ordentliche Tilgung durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt finanziert. Darüber hinaus werden jährlich Zuführungen in die Instandhaltungsrücklagen angesetzt.
Die Investitionen des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement im Bereich der Schulen werden durch Zuwendungen und Grundstückverkaufserlöse finanziert. Eine Kreditaufnahme ist im Finanzplan bisher nicht angesetzt.
Fachliche Bewertung
Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Finanzausschusses und des Stadtrates wurden der Haushaltsplan 2022 und der Finanzplan 2021 – 2025 erstellt.
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2022 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt
- den beigefügten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2022 sowie den Finanzplan 2021 – 2025 des Regiebetriebes „Gebäude- und Energiemanagement“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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16. Eigenbetrieb Garten- und Tiefbaubetriebe
Lindau Wirtschaftsplan 2022 einschließlich Stellenplan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt
Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat in seiner Sitzung am 11.11.2021 dem Stadtrat empfohlen, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 der GTL zu genehmigen.
Auf Basis der Planansätze des Erfolgsplanes für 2021, der aktuellen Investitionsplanung, der aufgelaufenen Werte im Wirtschaftsjahr 2021, wurde der vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 aufgestellt.
Die Gliederung der GTL in einzelne Abteilungen mit klar abgegrenzten Aufgaben hilft dabei eine möglichst hohe Transparenz zu bekommen und stellt sicher, dass die gebührenfinanzierte Abteilung GT-Abwasser rechtskonform bewirtschaftet werden kann.
Der Wirtschaftsplan der GTL setzt sich, abgeleitet aus unserer Organisation, aus vier Teilplänen zusammen.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 als Gesamtschau und die Teilpläne sind in der Anlage beigefügt. Ebenso ist der 5-jährige Finanzplan nach § 17 Eigenbetriebsverordnung (EBV) i.V.m. § 24 Abs. 2 - 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) in der Anlagen enthalten.
Fachliche Bewertung
- Vermögensplan und Finanzplan
- Ausgaben im Vermögensplan
Investitionen 9.258.000 €
Tilgung von Krediten 1.712,000 €
Gesamt 10.970.000 €
Zusätzlich beinhaltet der Wirtschaftsplan 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben in den Folgejahren:
7.300.000 € für die Sanierung und Ertüchtigung des Klärwerks (2022)
13.500.000 € für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung (2022.)
Die gesamten Investitionen der GTL von 9,258 Mio. € verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Abteilungen (Investitionen für Projekte, die den Vermögenshaushalt der Stadt Lindau betreffen, werden nicht mehr in den Büchern der GTL abgebildet.)
GT-Verwaltung 782.000 €
GT-Projekte 220.000 €
GT-Abwasser 7.531.000 €
GT-Unterhalt 725.000 €
Die einzelnen Investitionen sind in den Vermögensplänen der einzelnen Abteilungen enthalten. Insbesondere planen wir folgende Investition:
- Ertüchtigung Klärwerk: TEUR 1.500
- Zulaufrinne Vorklärbecken: TEUR 1.012
- Kanalbaumaßnahmen: TEUR 1.100
Den Ausgaben stehen die Einnahmen im Vermögensplan gegenüber. Folgende Einnahmen sind im Wirtschaftsplan 2022 eingeplant.
- Einnahmen im Vermögensplan
Außenfinanzierung:
Anteilsfinanzierung des Abwasserverbandes
Bayer. Bodenseegemeinden (25 %) 1.244.000 €
Kanalherstellungsbeiträge 100.000 €
Kreditaufnahmen 6.113.000 €
7.457.000 €
Innenfinanzierung:
Abschreibungen, Veränderung Rückstellungen,
Auflösung Zuschüsse/Beiträge 3.493.000 €
GuV-Verluste 20.000 €
3.513.000 €
Einnahmen Gesamt 10.970.000 €
Für das Wirtschaftsjahr 2022 müssen also Bankkredite in Höhe von 6.113.000 € eingeplant werden.
- Erfolgsplan nach EBV
Für das Geschäftsjahr 2022 sind Erträge in Höhe von 16.385.000 € geplant. Dem stehen Aufwendungen (ohne Zinsen und Steuern) in Höhe von 16.365.000 € gegenüber. Beide Positionen sind deutlich niedriger als in den zurückliegenden Jahren. Dies ist dadurch begründet, dass die Investitionen für Verkehrsweg- und Landschaftsbau, die dem Vermögenshaushalt der Stadt Lindau betreffen, nicht mehr im Rechnungswesen der GTL abgebildet werde. Die Projekte werden nach wie vor von den GTL durchgeführt, Leistungsempfänger und Schuldner ist die Stadt Lindau. Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt wie bisher über den Vermögenshaushalt der Stadt Lindau und nicht über den Vermögensplan der GTL.
Umsatz
Neben den Umsätzen der Abteilung GT-Abwasser (Abwassergebühren, Rückstellung der Gebührenüberzahlung, Auslösung der Zuschüsse) plant die GTL weitere Umsätze aus Leistungen für die Stadt Lindau.
Für die Erledigung der übertragenen Aufgaben (siehe Betriebssatzung) plant die GTL für das Jahr 2022 einen Umsatz in Höhe von 8.811.000 €.
Hinzu kommen noch Umsätze aus Aufträgen von städtischen Ämtern und städtischen Betrieben. Hier wurden in Abstimmung mit den städtischen Auftraggebern insgesamt Umsätze von 965.000 € für das Jahr 2022 eingeplant.
Aufwendungen
Neben der Tariferhöhung sind im Personalaufwand die Anpassungen im Stellenplan berücksichtigt.
Ergebnis nach EBV
Der Erfolgsplan der GTL weist für 2022 einen Gewinn in Höhe von 20.000 € auf. Dieser setzt sich aus dem geplanten Gewinn von 20.000 € der Abteilung GT-Unterhalt zusammen.
Für den Mandant GT-Abwasser wird für 2022 ein neutrales Ergebnis nach EBV/HGB geplant.
Die Erfolgspläne wurden mit den Abteilungsleitungen erstellt und mit der Werkleitung abgestimmt.
Die Budgets, für die von Stadt an die GTL übertragenen Aufgaben, sind in gleicher Höhe Teil des Verwaltungshaushalts der Stadt und wurden mit der Stadtkämmerei abgestimmt.
Das Ergebnis der Abteilung GT-Unterhalt in Höhe von 20.000 € entsteht aus einer nach § 8 Abs. 1 EBV geforderten, angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals.
Erfolgsplan nach KAG (Abteilung GT-Abwasser)
Eine wesentliche Grundlage des Erfolgsplanes nach KAG bildet der geprüfte Jahresabschluss des vorangegangen Wirtschaftsjahres.
Da der Jahresabschluss 2020 noch in Bearbeitung ist, kann der Erfolgsplan nach KAG für die Abteilung GT-Abwasser zum jetzigen Zeitpunkt von uns nicht erstellt werden.
Der Erfolgsplan nach KAG wird dem Werksausschuss im ersten Halbjahr 2022 vorgelegt.
- Vorschau 2021

- Stellenplan und Stellenübersicht
Gemäß § 16 EBV ist dem Wirtschaftsplan ein Auszug aus dem Stellenplan und aus der Stellenübersicht nach § 6 KommHV beizufügen.
Für das Jahr 2022 werden insgesamt 120,25 aktive Planstellen für Beschäftigte und sieben Planstellen für Auszubildende ausgewiesen.
Vergleichswerte
|
aktive
Planstellen
|
Soll
01.01.2021
|
Ist
30.06.2021
|
Soll
01.01.2022
|
Beschäftigte:
|
121,00
|
109,58
|
120,25
|
Auszubildende:
|
5,00
|
5,00
|
7,00
|
Der aktuelle Stellenplan ist der Anlage beigefügt. Der Stellenplan wurde vom Werkausschuss in seiner Sitzung vom 29.07.2021 beschlossen.
Die Kämmerei und das Beteiligungsmanagement wurden entsprechend beteiligt und haben keine Einwendungen.
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt den vorliegenden Wirtschaftsplan 2022 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau einschließlich Stellenplan aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 11.11.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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17. Eigenbetrieb IML Immobilienmanagement Lindau;
Wirtschaftsplan 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
- Erfolgsplan
Beiliegender Erfolgsplan wird für den Eigenbetrieb IML für 2022 vorgelegt. Der Erfolgsplan wurde in der Werkausschusssitzung am 18.11.2021 vorberaten. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Erfolgsplan 2022 (Wirtschafts- und Finanzplan) in der vorliegenden Form zu bestätigen.
- Vermögensplan
Beiliegender Vermögensplan wird für den Eigenbetrieb IML für 2022 vorgelegt. Der Vermögensplan wurde in der Werkausschusssitzung am 18.11.2021 vorberaten. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Vermögensplan 2022 in der vorliegenden Form zu bestätigen.
Fachliche Bewertung
Der Erfolgs- und Vermögensplan sind insbesondere von dem Verkauf der Villa Engel an die GWG sowie von der Übertragung dieses Verkaufserlöses in den Kernhaushalt der Stadt Lindau geprägt.
Instandhaltungsaufwendungen der Gebäude können aus den Eigenmitteln des Eigenbetriebs bezahlt werden. Kreditaufnahmen sind daher nicht vorgesehen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2022 (Erfolgs- und Vermögensplan).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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18. Stellenplan für das HH-Jahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
18 |
Sachverhalt
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.10.2021 (nicht-öffentlicher Teil) mit 12:1 Stimmen beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, den vorgelegten Stellenplan 2022 zu beschließen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Stellenplan für das Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1
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19. Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
19 |
Sachverhalt
Der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Eisenbach, erläutert anhand seiner Haushaltsrede und der PowerPointPräsentation die wichtigsten Eckdaten zum Haushalt 2022.
Bürgermeister Hotz dankt Herrn Eisenbach und dem Team der Kämmerei für die absolut hervorragende Vorbereitung des Haushaltes.
Es folgen die Haushaltsreden:
- Stadtrat U. Kaiser hält die Haushaltsrede der BL-Fraktion
Stadtrat Hummler hält die Haushaltrede der CSU-Fraktion
Stadträtin Rundel hält die Haushaltsrede der SPD-Fraktion
Stadtrat Krühn hält die Haushaltsrede der JA-Fraktion
Stadtrat Brombeiß hält die Haushaltsrede der FB-Fraktion
Stadtrat Jöckel hält die Haushaltsrede der FDP
Stadtrat Freiberg hält die Haushaltsrede der BU
Stadtrat Reich hält die Haushaltsrede der FW
Stadtrat Müller hält die Haushaltsrede der LI
Stadträtin Norff hält die Haushaltsrede der ÖDP
Stadtrat Dr. Rothfuß hält die Haushaltsrede der AfD
Die Reden sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss
- Der Stadtrat stimmt der beigefügten Haushaltssatzung 2022 sowie dem Haushaltsplan 2022 zu.
Der Finanzplan 2021 bis 2025 ist dem Haushalt beizufügen.
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 26.963.000 EUR werden für folgende Maßnahmen eingegangen:
Museale Strukturen
|
1.950.000 EUR
|
Cavazzen Baumaßnahme
|
1.800.000 EUR
|
Zuschüsse an Kitas
|
6.603.000 EUR
|
Kita Zech
|
5.500.000 EUR
|
Straßenbau/Instandsetzungen
|
400.000 EUR
|
Bahnübergang Lotzbeck
|
2.500.000 EUR
|
Brückensanierungen/-erneuerungen
|
1.110.000 EUR
|
Bodenseeradweg
|
3.600.000 EUR
|
Straßenbau allgemein
|
300.000 EUR
|
Geh-/Radwege
|
150.000 EUR
|
Maßnahmen aus Nahmobilitätskonzept
|
600.000 EUR
|
Hochwasserfreilegung Ach
|
2.000.000 EUR
|
Abbruch Bauhof
|
450.000 EUR
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 10
zum Seitenanfang
20. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
17. Sitzung des Stadtrates
|
15.12.2021
|
ö
|
beschließend
|
20 |
Datenstand vom 23.12.2021 14:53 Uhr