Datum: 12.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Finanzausschusses
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12.10.2021
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Der 2. Bürgermeister, Mathias Hotz eröffnet die öffentliche Sitzung.
Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, die daher als genehmigt gilt.
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2. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
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12.10.2021
|
ö
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beratend
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2 |
Sachverhalt
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) wurde zuletzt mit Wirkung vom 2. Juni 2013 geändert.
Nachdem durch den Bayerischen Gemeindetag 2020 ein neues Satzungsmuster inkl. einem überarbeiteten Pauschalsätze-Verzeichnis veröffentlicht wurde, zwischenzeitlich Beschaffungen neuer Feuerwehrfahrzeugtypen (ELW 1, LF 10, GW L1, usw.) erfolgt sind, sowie aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen der letzten Jahre (Fahrzeugunterhalt, Kraftstoffe, externe Lohnkostensteigerungen etc.), wird eine Anpassung der Pauschalsätze vorgenommen. Im Satzungstext ergeben sich nur geringfügige Änderungen bzgl. der Präzisierung einschlägiger Rechtsvorschriften, der Ergänzung freiwilliger Leistungen bzw. der Streichung einer Abrechnungsalternative, die in der Mustersatzung nicht mehr enthalten ist.
Fachliche Bewertung
Die neue Feuerwehrkostensatzung entspricht im Wesentlichen dem amtlichen Muster des Ministeriums (Anlage 6 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz - VollzBekBayFwG) sowie der aktuellen Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages. Die Pauschalsätze wurden mit dem aktuell verfügbaren Zahlenmaterial für die Lindauer Feuerwehr neu kalkuliert und dem heutigen Stand entsprechend angepasst. Verschiedene Positionen wurden neu aufgenommen, andere sind entfallen.
Bei der Überarbeitung der Pauschalsätze und Neuberechnung durch das Ordnungsamt wurden folgende Vorgaben berücksichtigt:
- die realistische Nutzungsdauer der Fahrzeuge / Geräte beträgt 20 oder 25 Jahre (ergibt sich teilweise aus den Zuschussbescheiden),
es wurde eine angemessene Eigenbeteiligung der Stadt Lindau (B) an den Vorhaltekosten in Höhe von 10 % berücksichtigt,
bei den Fahrzeugen wurde jeweils von einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 1000 km und 80 Ausrückestunden pro Jahr ausgegangen.
In Anlage 1 wird anhand einer beispielhaften Einzelberechnung des neuen LF 10 die Neukalkulation näher dargestellt.
Weiter ist zu den Pauschalsätzen anzumerken:
Die Pauschalsätze für die Personalkosten hauptamtlicher Feuerwehrbediensteter orientieren sich an den Personaldurchschnittskosten im öffentlichen Dienst, wie sie vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) veröffentlicht wurden. Davon wurden 10 % Eigenbeteiligung abgezogen.
Beim ehrenamtlichen Personal wurden die 28,00 € aus der Mustersatzung übernommen. Dieser Betrag ist ein Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden.
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wird der jeweils gültige Satz nach der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Inneren je Stunde Wachdienst für einen Feuerwehrdienstleistenden (vgl. § 11 Abs. 5 AVBayFwG) erhoben.
Bei den Berechnungen handelt es sich überwiegend um Pauschalsätze. Sie geben nicht die tatsächlichen Kosten bei Einsätzen oder freiwilligen Leistungen wieder. Die Erstellung eines Kostenbescheides anhand von Pauschalsätzen dient der Verwaltungsvereinfachung. Sie wirkt sich für den Bürger in der Regel günstiger aus. Nach wie vor wird der Großteil der Feuerwehrkosten nicht auf den Gebührenzahler abgewälzt, da die Kosten für Übungen, Gebäude mit Stellplätzen, Einsatzzentralen, Sirenen, Lehrgänge usw. nicht in die Kostenermittlung einbezogen werden.
Für den Aufwendungsersatz und Kostenersatz ergeben sich damit folgende Änderungen im Verzeichnis der Pauschalsätze:
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für:
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alt
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neu
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a)
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Löschfahrzeuge
|
|
|
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Löschgruppenfahrzeug LF 8/6
|
4,56 €
|
5,24 €
|
|
Löschgruppenfahrzeug LF 10
|
------
|
9,32 €
|
|
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
|
6,63 €
|
6,65 €
|
|
Löschgruppenfahrzeug LF 20
|
------
|
9,77 €
|
|
Löschgruppenfahrzeug HLF 20
|
7,17 €
|
7,03 €
|
|
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
|
4,45 €
|
4,51 €
|
|
|
|
|
b)
|
Hubrettungsfahrzeuge
|
|
|
|
Drehleiter DLK 23-12, DLA-(K) 23-12
|
11,62 €
|
8,63 €
|
|
|
|
|
c)
|
Transport- und Einsatzfahrzeuge
|
|
|
|
Mehrzweckfahrzeug (MZF)
|
2,83 €
|
2,94 €
|
|
Einsatzleitwagen (ELW 1)
|
2,59 €
|
7,00 €
|
|
Sonstige Fahrzeuge (z.B. Kdow, Versorgungsfahrzeug, MTW usw.)
|
2,46 €
|
2,06 €
|
|
|
|
|
d)
|
Gerätewagen
|
|
|
|
Kleinalarmfahrzeug (KLAF)
|
2,32 €
|
3,23 €
|
|
Wechsellader (WLF)
|
3,87 €
|
5,06 €
|
|
Gerätewagen Logistik (GW L1)
|
-------
|
5,40 €
|
|
Gerätewagen Logistik (GW L2)
|
4,31 €
|
5,04 €
|
|
|
|
|
e)
|
Abrollbehälter
|
|
|
|
Mulde
|
0,50 €
|
------
|
|
Atemschutz/Strahlenschutz
|
3,55 €
|
------
|
|
Sonderlöschmittel
|
1,26 €
|
------
|
|
|
|
|
f)
|
Feuerwehr-Anhänger (ohne Zugfahrzeug)
|
|
|
|
Verkehrssicherungsanhänger (VSA)
|
-----
|
0,77 €
|
|
Sonstige Anhänger
|
1,64
|
1,64 €
|
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Weg-strecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für:
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|
alt
|
neu
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a)
|
Löschfahrzeuge
|
|
|
|
Löschgruppenfahrzeug LF 8/6
|
77,38 €
|
85,90 €
|
|
Löschgruppenfahrzeug LF 10
|
------
|
161,31 €
|
|
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12
|
108,41 €
|
131,50 €
|
|
Löschgruppenfahrzeug LF 20
|
------- €
|
172,93 €
|
|
Löschgruppenfahrzeug HLF 20
|
128,92 €
|
168,68 €
|
|
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
|
71,60 €
|
71,60 €
|
|
|
|
|
b)
|
Hubrettungsfahrzeuge
|
|
|
|
Drehleiter DLK 23-12, DLA-(K) 23-12
|
215,14 €
|
218,64 €
|
|
|
|
|
c)
|
Transport- und Einsatzfahrzeuge
|
|
|
|
Mehrzweckfahrzeug (MZF)
|
21,56 €
|
24,87 €
|
|
Einsatzleitwagen (ELW 1)
|
24,51 €
|
115,23 €
|
|
Sonstige Fahrzeuge
(z.B. Kdow, Versorgungsfahrzeug, MTW usw.)
|
18,10 €
|
27,56 €
|
d)
|
Gerätewagen
|
|
|
|
Kleinalarmfahrzeug (KLAF)
|
17,28 €
|
27,93 €
|
|
Wechsellader (WLF oder WLFK)
|
68,81 €
|
85,24 €
|
|
Gerätewagen Logistik (GW L1)
|
------
|
60,42 €
|
|
Gerätewagen Logistik (GW L2)
|
83,34 €
|
69,78 €
|
|
|
|
|
e)
|
Abrollbehälter
|
|
|
|
Mulde (pro Tag 80,00 €)
|
8,10 €
|
18,25 €
|
|
Atemschutz/Strahlenschutz
|
86,32 €
|
192,57 €
|
|
Sonderlöschmittel (Sonderlöschmittel wird nach Verbrauch abgerechnet)
|
25,13 €
|
26,75 €
|
|
|
|
|
f)
|
Feuerwehr-Anhänger (ohne Zugfahrzeug)
|
|
|
|
Verkehrssicherungsanhänger (VSA)
|
------
|
6,98 €
|
|
Sonstige Anhänger
|
5,00 €
|
5,00 €
|
|
|
|
|
g
|
Wasserfahrzeuge
|
|
|
|
Mehrzweckboot (MZB)
|
44,46 €
|
44,46 €
|
|
Selbstfahrendes Ölsauggerät (SÖG)
|
73,62 €
|
73,62 €
|
|
Hänger mit Schlauchboot
|
-------
|
6,95 €
|
3. Arbeitsstundenkosten für den Einsatz von Geräten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und demnach dafür aber keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), gelten folgende Sätze.
Als Stundensätze werden berechnet:
Wärmebildkamera 53,07 €
Industrie Nass- und Trockensauger 21,50 €
Gerätesatz Absturzsicherung (pro Tag 110,00 €) 12,00 €
Werden die aufgeführten Geräte durch Umstände, die die Feuerwehr nicht zu vertreten hat, beschädigt und müssen instand gesetzt werden, sind die entstandenen Reparaturkosten nebst Arbeitsaufwand zu ersetzen.
Gehen die aufgeführten Geräte durch Umstände, die die Feuerwehr nicht zu vertreten hat, verloren oder werden die so beschädigt, dass sie durch Reparatur nicht die volle Brauchbarkeit wiedererlangen, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
4. Kosten für die die Überlassung von Geräten
Aufstellung der Kosten stündlich oder für die Verweildauer von 12 Stunden bzw. Rückgabe noch am selben Tag; danach wird die Gebühr für weitere 12 Stunden berechnet.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die vollen Arbeitsstundensätze erhoben. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Pro Tag werden maximal 5 Stunden berechnet.
Armaturen (Verteiler, Standrohr, Stahlrohr)
|
5,00 €
|
Industrie Nass- und Trockensauger
|
21,50 €
|
Elektrische Tauchpumpe
|
16,90 €
|
Druck- oder Saugschlauch (inkl. Reinigung/Prüfung) je Schlauch pauschal (pro Tag 20,00 €)
|
10,33 €
|
Rohrdicht- oder Leckdichtkissen
|
12,80 €
|
Werden die aufgeführten Geräte beschädigt und müssen instandgesetzt werden, sind die entstandenen Reparaturkosten nebst Arbeitsaufwand zu ersetzen.
Gehen die aufgeführten Geräte verloren oder werden sie so beschädigt, dass sie durch Reparatur nicht die volle Brauchbarkeit wiedererlangen, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
5. Inanspruchnahme der Atemschutzwerkstatt
Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages von 10 % berechnet.
a)
|
Prüfgebühren
|
alt
|
neu
|
|
Pressluftatmer prüfen
|
7,61 €
|
11,22 €
|
|
Maske oder Lungenautomat prüfen und einschweißen
|
5,33 €
|
8,71 €
|
|
Pressluftatmer, Maske oder Lungenautomat reinigen und desinfizieren
|
17,66 €
|
17,53 €
|
|
Pressluftatmer oder Lungenautomat Grundüberholung (ohne Material)
|
13,38 €
|
15,95 €
|
|
CSA-Chemieschutzanzug prüfen
|
7,61 €
|
16,95 €
|
|
CSA-Chemieschutzanzug reinigen und desinfizieren
|
88,00 €
|
103,59 €
|
|
|
|
|
b)
|
Befüllen von Atemluftflaschen
|
|
|
|
Atemluftflasche 200 bar füllen
|
3,48 €
|
4,28 €
|
|
Atemluftflasche 300 bar füllen
|
4,72 €
|
5,62 €
|
|
Tauchflasche
|
5,31 €
|
6,96 €
|
6. Inanspruchnahme der Schlauchwäsche und der Wäschepflege
a)
|
Schlauchwäsche
|
alt
|
neu
|
|
Waschen und trocknen je Schlauch mit Druckprüfung
|
9,50
|
10,33 €
|
|
Einbinden je Schlauchkupplung
|
7,50
|
6,99 €
|
|
|
|
|
b)
|
Wäschepflege
|
|
|
|
1 Hose oder Jacke
|
7,50
|
11,95 €
|
|
1 Paar Handschuhe
|
2,50
|
4,78 €
|
7. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
- Hauptamtliches Personal:
Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter (Gerätewart) werden folgende Stundensätze berechnet: 31,90 €
- Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende:
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 28,00 €
- Sicherheitswachen:
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG wird der jeweils gültige Satz nach der Bekanntmachung des Bayer. Staatsminister-iums des Inneren je Stunde Wachdienst für einen Feuerwehrdienstleistenden (vgl. § 11 Abs. 5 AVBayFwG) erhoben.
Für die Anfahrt und die Rückfahrt wird insgesamt eine weitere Stunde verrechnet.
8. Pauschalen
Für nachfolgende Arbeitsleistungen werden pauschaler Aufwandsersatz bzw. Kostenersatz erhoben:
Öffnen einer Haus- oder Wohnungstüre:
Mo. – Fr. zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr 150,00 €
außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen 200,00 €
Ausrücken nach vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung 500,00 €
oder bei Falschalarmierung, durch eine private Brandmeldeanlage
Öffnen einer Aufzugstüre 249,00 €
Unterweisung in die Bedienung von Feuerlöschern 150,00 €
(Feuerlöscher müssen vom Auftraggeber gestellt werden)
Die „4. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B)“ ist als Anlage 2 beigefügt.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel und Stadtrat Hummler möchten wissen warum die Feuerwehr, die Einsätze für Tragehilfe nicht über die Krankenkasse abrechnet. Sie bitten grundsätzlich die Einsätze der Feuerwehr kritisch zu hinterfragen und ggf. in Rechnung zu stellen.
Die Leiterin der Abteilung Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Frau Maucher, antwortet, dass man nur Einsätze abrechnen kann, die nichts mit der Rettung zu tun haben. Das ist bei der Tragehilfe aber faktisch immer der Fall.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage 2 beigefügte „4. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B)“ zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Aufhebung Sperrvermerk 46000.94000 (Jugendzentren/-treffs)
wegen Brandschutzmaßnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
12.10.2021
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Im Jugendzentrum Xtra sind bauliche Maßnahmen zum Brandschutz erforderlich. Eine Planung der notwendigen Arbeiten mit Kostenberechnung, erarbeitet durch die Abt. Hochbau im Stadtbauamt, liegt seit 2020 vor.
In den Haushaltsberatungen für 2021 am 25.1.2021 wurde dieses Konzept zur Umsetzung für insgesamt 100.000 € beschlossen. Die Mittel dafür wurden grundsätzlich bereitgestellt.
Gleichzeitig lief eine städtische Interessensbekundung für Zuwendungen aus dem „Bundessprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen“ zu Gunsten einer umfassenden Generalsanierung des gegenständlichen Gebäudes „Zeughaus“.
Die Mittel für die Brandschutzmaßnahmen in Höhe von 100.000 € wurden deshalb mit einem Sperrvermerk versehen. Vor der Freigabe sollte geklärt werden, ob mit einer solchen Zuwendung und folglich einer Generalsanierung zu rechnen sei.
Zwischenzeitlich wurde der Stadt mitgeteilt, dass sie im gegenständlichen Förderprogramm des Bundes nicht bedacht werde.
Fachliche Bewertung
Durch die ablehnende Mitteilung zum Förderprogramm erscheint eine Generalsanierung nicht finanzierbar. Der Bedarf für die Brandschutzmaßnahmen besteht hingegen weiter.
Da die die Mittel in Höhe von 100.000 € im Haushalt dafür bereits vorgesehen sind wird vorgeschlagen, den Sperrvermerk nun aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen
|
einmalig
|
laufend
|
Finanzielle Auswirkungen:
|
100.000 €
|
|
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
|
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
|
46000.94000
|
|
|
|
|
Beschluss
Der Sperrvermerk für Mittel in Höhe von 100.000 € im Haushalt 2021, HhSt. 46000.94000 wird aufgehoben. Die Brandschutzmaßnahmen werden durchgeführt und hieraus finanziert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bericht über die Haushaltswirtschaft im laufenden Haushaltsjahr 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
4. Sitzung des Finanzausschusses
|
12.10.2021
|
ö
|
informativ
|
4 |
Sachverhalt
Dem Finanzausschuss wird in regelmäßigen Abständen über die Haushaltswirtschaft berichtet.
Insgesamt kann gegenwärtig mit einer Verbesserung von rd. 2,78 Mio. EUR gerechnet werden. Statt der veranschlagten Zuführung von rd. 2,77 Mio. EUR können dem Vermögenshaushalt rd. 5,55 Mio. EUR zugeführt werden. Die Mindestzuführung von rd. 2,95 Mio. EUR wird um rd. 2,6 Mio. EUR überschritten.
- Verwaltungshaushalt:
Nachstehend werden die wesentlichen Abweichungen zu den Ansätzen im Verwaltungshaushalt aufgezeigt und erläutert (in Mio. EUR).
|
Ansatz
|
Prognose
|
Differenz
|
Grundsteuer A+B
|
4,72
|
4,83
|
+0,11
|
Gewerbesteuer
|
12,50
|
15,80
|
+3,30
|
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
16,95
|
16,53
|
-0,42
|
Einkommensteuerersatz
|
1,27
|
1,15
|
-0,12
|
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
|
3,14
|
3,28
|
+0,14
|
Grunderwerbsteuerzuweisung
|
1,60
|
1,80
|
+0,20
|
Anteil an der Spielbankabgabe
|
1,00
|
0,40
|
-0,60
|
Fremdenverkehrsbeitrag
|
1,30
|
1,25
|
-0,05
|
Zuweisung für Mindereinnahmen 2020 aus Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag
|
0
|
0,14
|
+0,14
|
Einnahmen
|
|
|
+2,70
|
Personalausgaben
|
16,61
|
16,25
|
-0,36
|
Gewerbesteuerumlage
|
1,05
|
1,33
|
+0,28
|
Ausgaben
|
|
|
-0,08
|
Verbesserung
|
|
|
+2,78
|
Das im Haushaltsplan festgesetzte Aufkommen bei der Grundsteuer A und B wird voraussichtlich um rd. 0,11 Mio. EUR überschritten.
Bei der Gewerbesteuer werden derzeit Einnahmen in Höhe von rd. 15,8 Mio. EUR erwartet. Das Vorauszahlungssoll beträgt aktuell 9,8 Mio. EUR, d.h. die Verbesserung resultiert aus ungewöhnlich hohen Nachzahlungen aus Vorjahren von ca. 6 Mio. EUR. Bei der Gewerbesteuer bestehen stets Unsicherheiten, da nicht absehbar ist, ob bei den noch durchzuführenden weiteren Veranlagungen erhebliche Rückzahlungen bzw. Nachforderungen beinhaltet sind. Auch die finanziellen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie sind noch nicht absehbar. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass sich die Steuermehreinnahmen auf die Steuerkraft auswirken wird (Schlüsselzuweisung, Kreisumlage).
Nach der Steuerschätzung vom Mai 2021 wird beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nur noch ein Anstieg von ca. 1,7 % gegenüber 2020 statt 5 % (Steuerschätzung November 2020) erwartet. Der Ansatz würde demnach um rd. 0,42 Mio. EUR unterschritten werden.
Bei einem entsprechendem Anstieg (ca. 1,7%) wird der Einkommensteuerersatz
rd. 0,12 Mio. EUR unter dem Ansatz bleiben.
Aufgrund von Kompensationen des Bundes (Steuermindereinnahmen der Gemeinden die aus dem Kinderbonus 2021 resultieren, Nachzahlung für Mindereinnahmen der Gemeinden, die sich aus der Absenkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 ergaben) werden beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Mehreinnahmen von rd. 0,14 Mio. EUR erwartet.
Nach dem bisherigen Jahresverlauf ist bei der Grunderwerbsteuerzuweisung mit Mehreinnahmen von rd. 0,2 Mio. EUR zu rechnen.
Aufgrund Corona wurden die Bayerischen Spielbanken im November 2020 geschlossen. Die Wiedereröffnung erfolgte im Juni 2021. Vor diesem Hintergrund sind deutliche Einbußen bei der Spielbankabgabe zu erwarten (0,6 Mio. EUR).
Es wird davon ausgegangen, dass die Beschränkungen in 2021 (u.a. Beherbergungsverbot) keine großen Auswirkungen auf den Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag haben werden. Nach aktueller Einschätzung ist lediglich mit Mindereinnahmen in Höhe von 0,05 Mio. EUR zu rechnen.
Die Ausfälle aus 2020 im Bereich der touristischen Beiträge wurden über Zuweisung des Freistaates in 2021 mit knapp 0,14 Mio. EUR teilweise kompensiert.
Nach einer Hochrechnung der Besoldungsstelle werden die Personalausgaben den Ansatz um rd. 0,36 Mio. EUR unterschreiten. Dies liegt vor allem daran, dass die im Stellplan festgesetzten Stellen noch nicht besetzt werden konnten bzw. später als geplant besetzt wurden.
Aufgrund der höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer ist mit Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rd. 0,28 Mio. EUR zu rechnen.
- Vermögenshaushalt
Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über den Abrechnungsstand der größten Baumaßnahmen:
Maßnahme
|
Ansatz inkl. HH-Reste
in Mio. EUR
|
Verfügt
in Mio. EUR
|
Baumaßnahme Cavazzen
|
8,13
|
4,17
|
Beim Cavazzen kam es in erster Linie durch die Pandemie mit ihren Reiseverboten zu Verzögerungen aufgrund fehlender Möglichkeiten der notwendigen Abstimmungen auf der Baustelle. Insgesamt werden mindestens die veranschlagten Mittel benötigt werden. Vermutlich wird es auch noch Mehrkosten geben.
|
Sina-Kinkelin-Platz
|
1,15
|
0,77
|
Baumaßnahme abgeschlossen, Schlussrechnungen teilweise noch ausstehend
|
Thierschbrücke
|
1,51
|
0,03
|
Baumaßnahme abgeschlossen, Vorteilsausgleich an DB ist noch zu entrichten
|
Bahnquerung Bregenzer Str.
|
4,59
|
1,92
|
Baumaßnahme abgeschlossen, Schlussrechnungen teilweise noch ausstehend
|
Hochwasserfreilegung Ach
|
1,91
|
0,07
|
Baumaßnahme befindet sich im Genehmigungsprozess, Baurecht wird für Frühjahr 2022 erwartet.
|
Im Vermögenshaushalt sind Kreditaufnahmen von 10.955.450 EUR sowie ein Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr von 7.150.000 EUR vorgesehen. Bisher wurden Kredite in Höhe von 3.000.000 EUR aufgenommen. Eine weitere Kreditaufnahme ist im 4. Quartal vorgesehen.
Die Schuldentilgung erfolgt entsprechend den Verträgen.
Der allgemeine Rücklagenbestand beläuft sich derzeit auf rd. 7,36 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der 2021 vorgesehenen Rücklagenentnahme sowie der Mindestrücklage, verbleiben rd. 0,77 Mio. EUR. Dieser Betrag dient der Mitfinanzierung verschiedener Maßnahmen, auf die sich die Stadt bereits festgelegt hat. Beispielsweise seien der Cavazzen sowie Zuschüsse an Kitas genannt.
Ferner hat die Stadt Sonderrücklagen in Höhe von rd. 0,7 Mio. EUR, die für den Friedhof gebunden sind.
Fachliche Bewertung
Die Verbesserung im Verwaltungshaushalt und die damit verbundene Zuführungssituation sind positiv, dennoch handelt es sich hier um eine Momentaufnahme und die weitere Entwicklung in 2021 bleibt abzuwarten.
Des Weiteren werden die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die bevorstehenden Investitionen, insbesondere im Bereich der sozialen Infrastruktur, die zukünftigen Haushaltes belasten.
Diese Entwicklung beruht auf dem Stand Ende September 2021.
Beschluss
Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Haushalt 2022 - Ausblick
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Finanzausschusses
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12.10.2021
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Die Beratungen zum laufenden Haushalt 2021 wurden corona-bedingt auf Januar 2021 verlegt. Der kommende Haushalt 2022 soll wie in den Vorjahren wieder im November beraten und im Dezember verabschiedet werden.
Die internen Vorberatungen zum Haushalt 2022 sind im vollen Gange und kurz vor dem Abschluss. Des Weiteren flossen die Erkenntnisse/Abstimmungen der Sommergespräche mit den Fraktionen und Gruppierungen in den Prozess ein.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass es die nächsten Jahre keine großen Spielraum für Projekte/Maßnahmen neben den Pflichtaufgaben (soziale Infrastruktur) bzw. bereits begonnen Projekt gibt.
- Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2022 befindet sich nach aktueller Planung auf ähnlichem Niveau wie im Haushalt 2021 angesetzt (+1%) und „erwirtschaftet“ einen Überschuss von rund 1 Mio. EUR, d.h. ca. 2 Mio. EUR Differenz zur Mindestzuführung.
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind weiterhin zu erkennen, insbesondere im Bereich der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer für das Stadtgebiet dagegen hat sich positiver entwickelt als noch von den Steuerschätzer prognostiziert. Dies wird auch durch die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2021 gezeigt.
- Vermögenshaushalt
In den derzeitigen Planungen sind die Fortführung der Projekte, wie Cavazzen, Kita-Neu- und Umbauten, sowie die Digitalisierung der Schulen aufgenommen. Auch für die Verkehrswegeinfrastruktur wurden Mittel angemeldet und in den Entwurf übernommen.
- Haushaltsausgleich
Nach aktuellem Planstand ist der Haushaltsausgleich nur durch weitere Kreditaufnahmen bzw. Grundstückverkaufserlöse zu gewährleisten.
Fachliche Bewertung
Die Aufstellung des Haushaltes 2022 inkl. Finanzplan wird wieder eine Herausforderung. Dabei gilt weiterhin der Erhalt der Dauerenden Leistungsfähigkeit.
Die Verwaltung würde für die Haushaltsberatungen den Mitgliedern des Finanzausschusses die Haushaltsunterlagen wieder in ausgedruckter Form zur Verfügung stellen, sofern gewünscht.
Beschluss
Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2022 15:25 Uhr