Datum: 20.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 18:09 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Sie merkt an, dass die bisherigen Tagesordnungspunkte 6 und 7 an die Stellen 4 und 5 vorgezogen werden.
Gegen die geänderte Tagesordnung gibt es keine Einwendungen, somit ist sie genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es gibt keine Bekanntgaben in der heutigen Stadtratssitzung.
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3. Bestellung einer/eines neuen Behindertenbeauftragten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO und § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung kann der Stadtrat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen.
Der Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 04. Mai 2020 folgende Beauftragte bestellt:
- Jugend
Familien und Kinder
Sport
Behinderte
Mobilität
Senioren
Schule
Ehrenamt
Städtepartnerschaft
Diese Beauftragten sollten für ihren entsprechenden Bereich Ansprechpartner für die Bürger sein, von der Verwaltung bei Projekten frühzeitig informiert werden und den Stadtrat qualifiziert beraten. Eine Entschädigung ist mit diesem Amt nicht verbunden.
Die Bestellung endet i.d.R. mit der Dauer der Wahlperiode des Stadtrates.
Die bisherige Behindertenbeauftragte, Stadträtin Norff, hat mit E-Mail vom 04. Juli 2021 erklärt, das Amt der Behindertenbeauftragten möglichst zeitnah abgeben zu wollen, da es ihr aus Zeitgründen nicht möglich ist, dem Amt die Aufmerksamkeit zu geben, das es benötigt.
Sie schlägt vor, dass ihre Vorgängerin, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, die vielen Betroffenen und Kooperationspartnern bereits vertraut ist, das Amt wieder übernimmt. Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer kann sich vorstellen, die Aufgabe erneut zu übernehmen.
Diskussionsverlauf
Ohne Diskussion fasst der Stadtrat den nachstehenden Beschluss.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 3 Abs. 3 GeschO zur Behindertenbeauftragten zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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4. Bestätigung der Gesellschafterbeschlüsse der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH
- Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
- Ergebnisverwendung
- Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Am 07.07.2021 hat in der Tiefgarage der Münchhofstraße 10, 12, 14, 16 eine Gesellschafterversammlung der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH stattgefunden.
- Jahresabschluss 2020 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
Der Jahresabschlusses 2020 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch die Gesellschafterversammlung, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, festgestellt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde von der GdW Revision AG, Berlin für das Jahr 2020 erteilt.
- Ergebnisverwendung
Gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages vom 14.12.2016 beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 2.950.000 €. Auf dieses sind ohne eigene Anteile 2.876.700,00 € eingezahlt.
Gemäß § 23 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages kann unter den Gesellschaftern der Bilanzgewinn als Gewinnanteil verteilt werden. Der ausgeschüttete Gewinn darf jedoch gemäß § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages 4 % der Einzahlung der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen. Somit können insgesamt maximal 115.068,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Folglich verteilt sich die Ausschüttung an die Gesellschafter wie folgt:
Stadt Lindau: 114.350,00 €
Kunert Holding GmbH & Co. KG: 512,00 €
Inselbrauerei AG: 206,00 €
115.068,00 €
Da es sich um eine ertragssteuerliche Ausschüttung handelt, sind vom Auszahlungsbetrag jeweils die Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresüberschuss 2020, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, wie folgt zu verwenden:
1. Ausschüttung des jeweils maximal zulässigen Gewinnanteils (= 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage) an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlage.
2. Den verbleibenden Betrag in Höhe von 2.302.214,87 € (2.417.282,87 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.
- Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
Der Aufsichtsrat des Geschäftsjahres 2020 und der Geschäftsführer Alexander G. Mayer sollen für das Geschäftsjahr 2020 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH entlastet werden.
Anlagen
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2020, Bestätigungsvermerk
Beschluss 1
- Der Stadtrat genehmigt den Jahresabschluss 2020 der GWG Lindauer Wohnungs-gesellschaft mbH.
Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 07.07.2021 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung den Jahres-abschluss 2020 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH mit einer Bilanzsum-me in Höhe von 166.040.943,92 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.417.282,87 € festzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 07.07.2021, nach dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer jeweils eingezahlten Stammeinlage der jeweils maximal zulässige Gewinnanteil in Höhe von 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage, mithin insgesamt 115.068,00 €, aus dem Jahresüberschuss 2020 an die Gesellschafter ausgeschüttet wird und der verbleibende Betrag in Höhe von 2.302.214,87 € (2.417.282,87 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen ist. Zahlungstermin für die Ausschüttung ist der 23.08.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 07.07.2021 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung
- dem Aufsichtsrat des Geschäftsjahres 2020 für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen;
- dem Geschäftsführer Herrn Alexander G. Mayer für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Mitglieder des Aufsichtsrates, Oberbürgermeisterin Dr. Alfons, Stadtrat Strauß, Stadtrat Hübler, Stadtrat Büchele, Stadtrat Gebhard, Bürgermeisterin Dorfmüller, Stadtrat Jäger, Stadträtin Norff, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Schönberger und Stadtrat Nüberlin stimmen bei diesem Punkt nicht mit.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer ist heute entschuldigt und Stadträtin Sommerweiß noch nicht anwesend.
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5. Bestätigung der Gesellschafterbeschlüsse der Stadtwerke Lindau (B)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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5.1. Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Lindau GmbH & Co. KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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5.1 |
Sachverhalt
Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG
Beschluss
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Stadtrat, die Gesellschafterversammlung zu berechtigen,
- den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG mit einem Jahresüberschuss von € 4.003.202,02 festzustellen.
einen, nach der Berechnung der Körperschaftsteuer, verbleibenden Jahresüberschuss 2020 den Rücklagen der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG zuzuführen.
dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Lindau, 07.07.2021
gez. gez.
Dr. Claudia Alfons Hannes Rösch
Oberbürgermeisterin Stadt Lindau (B) Geschäftsführer
der Vertreter der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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5.2. Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt
Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH.
Beschluss
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Stadtrat, die Gesellschafterversammlung zu berechtigen,
- den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH
festzustellen.
2. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
3. Ergebnisverwendung:
Den Gewinnvortrag in Höhe von € 41.970,38 und den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von € 3.866,15 auf neue Rechnung vorzutragen.
Lindau, 07.07.2021
gez. gez.
Dr. Claudia Alfons Hannes Rösch
Oberbürgermeisterin Stadt Lindau (B) Geschäftsführer
der Vertreter der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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5.3. Jahresabschluss 2020 der Telekommunikation Lindau GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
|
ö
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beschließend
|
5.3 |
Sachverhalt
Nach Satzung und Gesellschaftsverträgen der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG (SWL KG), Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) und Telekommunikation Lindau (B) GmbH (TKL), entscheidet die Gesellschafterin, also die SWL KG über alle Interessen der TKL.
Dies bedeutet, das der personenidentische Geschäftsführer der drei genannten Gesellschaften, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH ((SWL GmbH) ist, die ihrerseits Geschäftsführerin der SWL KG ist, über seine eigene Entlastung und alle weitern Beschlüsse entscheiden könnte. Diese Selbstentlastung ist gesetzlich verboten.
Aus diesem Grund handelt der Geschäftsführer für derartige Beschlüsse nicht in eigenem Interesse sondern als Bote des Stadtrates, der das oberste Gesellschaftergremium der Unternehmensgruppe Stadtwerke bildet. Er entlastet sich also nicht im eigenen Interesse selbst sondern gem. Weisung des Stadtrates.
Beschluss
Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Telekommunikation Lindau (B) GmbH
- Den Jahresabschluss 2020 festzustellen, wobei kein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen ist.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Lindau, 07.07.2021
gez. gez.
Dr. Claudia Alfons Hannes Rösch
Oberbürgermeisterin Stadt Lindau (B) Geschäftsführer
der Vertreter der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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5.4. Jahresabschluss 2020 der Stadtverkehr Lindau GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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5.4 |
Sachverhalt
Nach Satzung und Gesellschaftsverträgen der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG (SWL KG), Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) und Telekommunikation Lindau (B) GmbH (TKL), entscheidet die Gesellschafterin, also die SWL KG über alle Interessen der SVL.
Dies bedeutet, das der personenidentische Geschäftsführer der drei genannten Gesellschaften, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH (SWL GmbH) ist, die ihrerseits Geschäftsführerin der SWL KG ist, über seine eigene Entlastung und alle weitern Beschlüsse entscheiden könnte. Diese Selbstentlastung ist gesetzlich verboten.
Aus diesem Grund handelt der Geschäftsführer für derartige Beschlüsse nicht in eigenem Interesse sondern als Bote des Stadtrates, der das oberste Gesellschaftergremium der Unternehmensgruppe Stadtwerke bildet. Er entlastet sich also nicht im eigenen Interesse selbst sondern gem. Weisung des Stadtrates.
Beschluss
Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Stadtverkehr Lindau (B) GmbH
- Den Jahresabschluss 2020 festzustellen, wobei kein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen ist.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Lindau, 07.07.2021
gez. gez.
Dr. Claudia Alfons Hannes Rösch
Oberbürgermeisterin Stadt Lindau (B) Geschäftsführer
der Vertreter der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
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6. Digitale Schule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Ende Juli 2019 setzte der Freistaat Bayern mit der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) das Förderprorgamm „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ um.
Die Gestaltung des digitalen Wandels an den Schulen ist eine der großen Zukunftsaufgaben in der Bildungspolitik. Eine Herausforderung besteht dabei darin, eine zeitgemäße und pädagogisch sinnvolle IT-Ausstattung an allen Schulen bereitzustellen. Daher stehen bei der Planung der IT-Ausstattung und dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht immer pädagogische und didaktische Ziele im Zentrum.
Alle bayerischen Schulen haben ein schuleigenes Medienkonzept entwickelt. Hier werden alle Maßnahmen der Medienbildung einer Schule strukturiert und auf dieser Grundlage von der gesamten Schulfamilie gestaltet. In einem auf Basis der pädagogischen und didaktischen Bedarfe begründeten schulspezifischen Ausstattungsplan wird die digitale Bildungsinfrastruktur passgenau auf die Situation der jeweiligen Schule und deren pädagogische Ziele abgestimmt. Das Medienkonzept ist demnach Antragsvoraussetzung für die Mittel des DigitalPakts Schule.
Der Freistaat Bayern verzichtet (bewusst) auf die Vorgabe einheitlicher Standards. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Ausstattung an den Schulen unterschiedlich sein wird und vom individuellen Medienkonzept abhängt.
Bei den Fördergeldern handelt es sich um einen Festbetrag, der entsprechend der Schüler- und Klassenzahl einer Schule auf die Kommunen und privaten Träger verteilt wird. Der Eigenanteil der Kommune beträgt mindestens 10%.
Zu den Haushaltsberatungen 2020 wurde das Förderprogramm vorgestellt und Mittel in Höhe von 368.800 EUR angesetzt. Im Haushalt 2021 wurden weitere 118.600 EUR veranschlagt. Zuletzt wurde der Finanzausschuss in der Sitzung am 17.05.2021 über den Sachstand informiert.
Die Verwaltung hat dafür die Fa. Officeoptimizer Ende 2020 beauftragt, ein Digitalisierungskonzept für die Grundschulen und die Mittelschule zu erstellen und dieses umzusetzen. Das Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit den Schulen erstellt.
Fachliche Bewertung
Das Digitalisierungskonzept der Fa. Officeoptimizer wird den Mitgliedern des Stadtrates vorgestellt und kann der Anlage entnommen werden.
Die Wünsche der Schulen wurden entsprechend dem Medienkonzept 1:1 umgesetzt. Würde den jeweiligen Schulen ein Budget (entsprechend Klassen-/Schülerzahl) zugewiesen, könnte das individuell entwickelte Medienkonzept nicht vollumfänglich umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Investitionskosten
Kosten
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EUR
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Finanzierung
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EUR
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Staatszuschuss Digitalpakt
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425.000
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Gesamtkosten
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1.030.000
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Haushaltsmittel 2020 (übertragen 2021)
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507.000
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Deckungslücke
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98.000
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Aufteilung auf Haushaltsjahre
Haushaltsjahr
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Ausgaben EUR
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Einnahmen EUR
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2021 (übertragen aus 2020)
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507.000
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2022
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425.000 + 98.000
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425.000
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Gesamt
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1.030.000
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425.000
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Städtischer Eigenanteil
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605.000
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5-7 Jahre (ab ca. 2027) nach der Erstanschaffungen muss mit Wiederbeschaffungskosten gerechnet werden.
Laufende Kosten
Die Kosten für die Systembetreuung der aktiven Infrastruktur betragen lt. Fa. Officeoptimizer für 5 Jahre insgesamt 88.000€ (jährlich 17.600 €). Die Kosten für die Systembetreuung der Endgeräte können aktuell noch nicht beziffert werden. Diese müssen jährlich in die kommenden Haushalte aufgenommen werden. Hierfür stellt das Kultusministerium eine Förderung in Aussicht.
Für den Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ bedarf es eines Grundsatzbeschlusses. Der Förderantrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Hummler möchte wissen, ob es an den Grundschulen und an den Mittelschulen ein einheitliches Konzept gibt. Zudem möchte er wissen, ob Leasing möglich ist.
Herr Weber antwortet, dass Leasing grundsätzlich möglich ist, dieser Aspekt jedoch noch nicht betrachtet wurde. Die Grundschulen haben alle ein einheitliches System und haben sich für iPads ausgesprochen und auch die Mittelschulen haben ein einheitliches System, sprachen sich aber für Laptops aus.
Stadträtin Rundel kritisiert, dass der Freistaat der Dienstherr der Lehrer ist, die Gemeinde aber für die Anschaffung der Geräte aufkommen muss. Sie sieht den Freistaat mit weiteren Investitionsprogrammen hier gefordert.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel ist irritiert, wieso auch Schlafräume, Werkräume und Turnhallen mit Internet ausgestattet werden müssen.
Herr Weber antwortet, dass es digitale Klassenbücher gibt und somit auch Sportlehrer über WLAN und Internet verfügen müssen, um Anwesenheiten zu erfassen. Dies gilt auch für Werkräume.
Der Leiter der IT Abteilung, Herr Rehmann, ergänzt, dass man in Coronazeiten die Turnhalle in Zech für den Unterricht genutzt hat und man daher auch dort WLAN benötigt.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verweist auch auf die Vereine, die die Sporthallen nutzen. Auch für sie ist WLAN nötig.
Stadtrat Obermayr berichtet, dass es beim Landratsamt einen Vorstoß für ein Medienzentrum mit der Administration der IT gibt. Dies ist eigentlich für die Landkreisschulen gedacht, könnte aber über einen Zweckverband abgewickelt werden. Der Kontakt könnte über Herrn Neff vom Landratsamt laufen.
Der Leiter der IT-Abteilung, Herr Rehmann, wird sich hierzu gerne mit dem Landratsamt austauschen und nimmt das Thema mit.
Stadtrat Brombeiß plädiert dafür, dass Schulen eine Grundausstattung benötigen.
Stadtrat Hummler möchte noch wissen, ob Leasing auch gefördert wird.
Herr Rehmann prüft eine Leasingförderung noch genau nach.
Bürgermeister Hotz appelliert, alle Bereiche auszuleuchten und hier nicht am falschen Ende sparen zu wollen.
Stadtrat Hübler möchte wissen, wieso es in den Fachräumen noch Desktop PCs für Lehrer gibt und nicht Laptops der Lehrer genutzt werden können.
Herr Weber antwortet, dass es diese Diskussion öfter gibt. Der Wunsch ist, dass jedes Klassenzimmer gleich ausgestattet ist und nicht jeder Lehrer über einen eigenen Dienstlaptop verfügt. Daher sind gleiche Bedingungen in jedem Raum nötig.
Stadtrat Bandte merkt an, dass die beste Infrastruktur nichts bringt, wenn das Personal nicht entsprechend geschult ist.
Herr Weber antwortet, dass die Anzeigeprodukte mit Schulung ausgeschrieben wurden, er jedoch der Auffassung ist, dass jeder einen TV anschalten und Windows bedienen kann. Ein gewisses Maß an Kenntnissen ist vorauszusetzen.
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt das Digitalisierungskonzept für Schulen der Fa. Officeoptimizer zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept in Zusammenarbeit mit der Fa. Officeoptimizer umzusetzen.
Die zur Umsetzung benötigten Mittel werden in den Haushalt 2022 veranschlagt bzw. die notwendigen Verstärkungen vorgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0
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7. Schulentwicklungsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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9. Sitzung des Stadtrates
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20.07.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Vorbemerkung:
Die Informationen zu den Grundschulstandorten, die in der Sitzung vorgestellt werden dienen in diesem ersten Schritt der Kenntnisnahme durch den Stadtrat. Zu diesen Einrichtungen empfiehlt sich, nach der Sommerpause in einen effizient gestalteten Prozess der politischen und fachlichen Diskussion einzusteigen. Entscheidungen zu einzelnen Grundschulen können nach sorgfältiger Beratung ab dem Herbst gefasst werden, ohne dabei Zeit zu verlieren. Eine zügige Realisierung der Mittelschule hingegen ist nun prioritär. Die Schulentwicklung verlangt deshalb kurzfristig Beschlüsse zum Vorgehen beim Projekt Mittelschule sowie zur Ausgestaltung der Prozesse mit den Gremien.
Beschlusslage:
Im Stadtrat am 19.5.2021 wurde der Zwischenstand der Schulentwicklungsplanung vorgestellt. Anlass für die Behandlung dieses Zwischenstandes war die Erkenntnis, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfes im Grundschulbereich die Errichtung einer neuen Mittelschule eine Grundvoraussetzung darstellt und dass eine verbindliche Verständigung auf den Standort erfolgen müsse, um wie geplant die Schulentwicklungsplanung insgesamt noch vor der Sommerpause finalisieren zu können. Gleichzeitig wird damit die Einhäusigkeit hergestellt werden.
Beschlossen wurde, die Mittelschule zu planen und auf dem Areal „Blauwiese“ zu errichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Verfahren für einen Architektenwettbewerb und die Bauleitplanung einzuleiten. Beschlossen wurde ferner, dass während der Bauphase mindestens 100 der dort aktuell verorteten Stellplätze erhalten bleiben sollen und dass die notwendigen Verstärkungen im Haushalt vorgenommen werden.
Aktueller Stand:
Zwischenzeitlich konnte die Schulentwicklungsplanung auf Basis der Standortentscheidung für die Mittelschule fertiggestellt werden.
Da insgesamt sieben Schulstandorte mit Ergebnissen von Workshops mit dem Lehrerkollegium, baulichen und räumlichen Analysen, Varianten zu Flächenkonzepten und Handlungsempfehlungen vorgetragen werden, deren Umsetzung insgesamt zehn bis zwanzig Jahre beanspruchen dürfte ist eine entsprechend große Menge an Informationen zu kommunizieren. Der Vortrag wurde bereits verwaltungsintern mit dem Büro ConceptK soweit wie möglich auf einen kompakten Umfang gebracht.
Die Ergebnisse verstehen sich als Leitlinien für spätere, standortbezogene Planungen und werden in der Sitzung vorgestellt. Aus Gründen von Umfang, Tragweite, Verständlichkeit und Vollständigkeit werden immer noch ca. 115 Folien erforderlich. Die enthaltenen Informationen können nur im Kontext des Vortrages erfasst und eingeordnet werden und eigenen sich deshalb nicht für eine unkommentierte Kenntnisnahme.
Parallel hat die Verwaltung mit den Vorarbeiten für den Architektenwettbewerb und die Bauleitplanung begonnen.
Fachliche Bewertung
Die aufgezeigten Vorschläge zu den einzelnen Standorten stellen keinen fertig abgestimmten Planungsvorschlag dar, sondern dienen allein dazu, ein nach heutigen Erkenntnissen anzustrebendes pädagogisches Zielbild zu entwerfen. In den zukünftigen Realisierungen werden dann noch zahlreiche weitere Belange einfließen müssen. Die Finanzierung wird wie beispielsweise auch technische, energetische und ökologische Aspekte, Fragen der Flächenverfügbarkeit sowie eine jeweils fortgeschriebene Bedarfsermittlung bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Grundsätzlich wird für jeden Standort eine individuelle und sorgfältige Abwägung unter Einbeziehung aller Einflüsse zu treffen sein.
Die Pflichtaufgabe der Schulentwicklung wird die Haushaltsgestaltung der Stadt für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre prägen.
Eine Kernerkenntnis aus den Analysen und Vorschlägen ist, dass die Neuerrichtung der Mittelschule die Grundvoraussetzung nicht nur zur Herstellung der Einhäusigkeit, sondern ebenso der zukünftigen Entwicklung der weiteren Grundschulstandorte darstellt. Dieses Projekt ist folglich auch im Sinne der Grundschulentwicklung zunächst zu formulieren und umzusetzen. Die konzeptionellen und baulichen Entwicklungen der Grundschulen in Zech und Aeschach können also am frühesten und kosteneffizientesten realisiert werden, wenn zuvor zeitnah die neue, einhäusige Mittelschule hergestellt wird.
Das Planungsrecht für die Mittelschule muss parallel zu den baulichen Vorbereitungen über Bauleitplanverfahren geschaffen werden.
Mit der Errichtung einer neuen Mittelschule werden im Schulhaus Reutin Flächen frei werden. Hier kann zunächst eine übergangsweise Nutzung für weitere Schulprojekte stattfinden, bevor diese ihrer finalen Nutzung zugeführt werden. So wird ermöglicht, kostspielige und nicht nachhaltige Interimslösungen (z.B. Container) auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.
Das Vorgehen hinsichtlich des Neubaus auf der Blauwiese wurde bereits mit dem Gestaltungbeirat und der Bayerischen Architektenkammer vorabgestimmt. Eine vertiefte Behandlung mit Beschlüssen zu den wie folgt aufgezeigten Punkten soll nach der Sommerpause erfolgen. Sie können dann in die Auslobung („Hochbau“), die Bauleitplanung („Stadtplanung“) und die „gemeinsame Prozessgestaltung mit den Gremien“ einfließen.
Hochbau:
- Beauftragung externer Beratungsleistungen für den Wettbewerb
Festlegung räumlich pädagogisches Konzept
Festlegung Raum- und Funktionsprogramm
Festlegung der baulichen Konstruktionsprinzipen
Definition Sportanlagennutzung (Halle, Freisportanlagen)
Betrachtung der angestrebten Wandlungsfähigkeit
Definition Ganztagsangebot
Energiekonzept und Grad der Technisierung
Folgekostenberechnung späterer Unterhalt
Nachhaltigkeitsbetrachtung insgesamt
Entscheidung über Integration von Dachflächen und Außenbereichen in das räumliche Nutzungskonzept
Baugrundbeurteilung
definitive Klärung Förderung
Entscheidung über die etwaige Nutzung durch Dritte in Zeitfenstern ohne Schulbetrieb (Multifunktionalität)
Stadtplanung:
- Vorbereitende Untersuchungen
- Festlegung Erweiterungsflächen auf dem Areal und Einbindung derer in den Wettbewerb (übergreifend „Hochbau“ und „Stadtplanung“)
- Verständigung auf Baufenster, Lage und Geschossigkeiten (übergreifend „Hochbau“ und „Stadtplanung“)
- Prüfung und ggf. Lösung der Verkehrserschließung auf dem Areal und in Verbindung mit der Reutiner Straße und den benachbarten, schulischen Einrichtungen
- FFH Verträglichkeitsprüfung
- Klärung wasserwirtschaftliche Belange
- Klärung Artenschutzrechtlicher Belange, Einfluss auf Flora und Fauna auch im Umfeld
- Stadtplanerische Betrachtung der Nachbarbelange
- Entwurf Bebauungsplan
- Bauleitplanverfahren (voraussichtlich F-Plan- und B-Planänderung)
Gemeinsame Prozessgestaltung mit den Gremien:
- Enge und fortlaufende Einbindung des Schulbeauftragten des Stadtrats
- Exkursion zu Referenzobjekten
- ggf. Verständigung auf einen Projektausschuss als beschließendes Gremium für das Projekt Mittelschule.
Dies wird angeraten, denn ein Projektausschuss kann helfen, Informationen effizient zu kommunizieren, Entscheidungen rasch zu treffen und somit Ergebnisse zu verbessern sowie den Projektablauf zu beschleunigen. (z.B. in Anlehnung an die Projektausschüsse Inselhalle und Cavazzen mit acht Mitgliedern incl. Oberbürgermeisterin mit kurzen Ladungsfristen)
- ggf. Verständigung auf einen Beirat, eine Projektgruppe oder ein ähnliches, „empfehlendes Fachgremium“ aus Fachleuten, der Schulfamilie und dem Schulbaubeauftragten des Stadtrates
- ggf. Workshop mit den zuständigen Gremien
Es ist also anzuraten, das Projekt Mittelschule zukünftig im Bauausschuss oder ggf. Projektausschuss abzustimmen und dabei den Stadtrat jeweils über die dort anstehenden Beratungen und gefassten Beschlüsse zu informieren. (Letzteres um dem Stadtrat seine Eingriffsmöglichkeiten zu erhalten)
Mit Fortschreiten des Projektes der Mittelschule sollte begleitend in die Planungen für die Grundschulen Zech und Aeschach sowie auch des Gebäudes in Reutin eingestiegen werden. Im Rahmen von Vorberatungen im „empfehlenden Fachgremium“ sollten unter Berücksichtigung einer fortgeschriebenen Bedarfsanalyse Vorschläge zur Festlegung der Sprengel erarbeitet und verbindliche Förderfähigkeiten abgeklärt werden. Außerdem muss parallel die Frage der Nutzung sämtlicher Räumlichkeiten im Schulhaus Reutin beantwortet werden. Auf Basis dieser Vorarbeit sollte dann eine Beschlussfassung im Stadtrat erfolgen, so dass konkrete Planungsgrundlagen für die Grundschulen Zech, Aeschach und Reutin entstehen und eine Reihenfolge festgelegt werden kann. Gegenstand muss also zunächst die rasche, verbindliche Festlegung der Sprengel in Verbindung mit einer vertieften Klärung der Förderfähigkeiten sein, sodass die baulichen Planungen dieser drei Grundschulen parallel zur Realisierung der Mittelschule soweit wie nötig vorangetrieben werden können. Nur so werden bauliche Maßnehmen an diesen Grundschulen rechtzeitig mit Bezug der Mittelschule begonnen werden können. Ziel sollte sein, diese Standorte unverzüglich nach Realisierung der Mittelschule baulich zu entwickeln.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Jöckel findet den Vortrag korrekt, hätte sich aber zu dem Thema einen eigenen Workshop gewünscht, da für ihn viele Zwischenfragen entstanden sind.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass es sich hierbei um einen Prozess handelt, der step by step geschieht und es immer wieder umfassendere Infos gibt.
Stadträtin Rundel findet dieses Vorgehen richtig, denn heute wäre es nicht gut, eine finale Entscheidung zu treffen. Der heute gezeigte Gesamtüberblick ist eine gute Grundlage für die kommende Zeit. Sie erkundigt sich nach der Förderquote.
Herr Schmid antwortet, dass es zur Förderquote keine Aussage gibt, da diese von der Finanzkraft der Kommune abhängt.
Der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Eisenbach, bekräftigt, dass es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handelt.
Stadtrat Reich sieht hier eine Art Fahrplan, eine Art Aufgabenliste, bei der nicht die Details bewertet werden müssen. Der Einstieg bildet die Mittelschule. Er sieht den nächsten Punkt in der Bewertung der Einzelmaßnahmen.
Stadtrat Hübler erkundigt sich danach, welche finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, damit Kostenprognosen für die Grundschulen Oberreitnau, Hoyren und Insel erstellt werden könnten.
Herr Schmid antwortet, dass das schon angeboten war und es ca. drei bis viertausend Euro sind.
Stadtrat Hübler signalisiert, dass er hier gerne einen Antrag stellen möchte, dass die Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons schlägt vor, dass man dies in die Beratung des Gremiums mit aufnimmt. Zudem merkt sie an, dass es dann auch angesichts der Größenordnung Sache der laufenden Verwaltung wäre, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.
Stadtrat U. Kaiser bedankt sich für das Konzept und sieht darin ein gutes Rüstzeug für die Zukunft.
Auch Stadtrat Brombeiß bedankt sich für die sehr gute Arbeit. Zudem merkt er kritisch an, dass man eigentlich schon vor Jahren hätte handeln sollen und nun gezwungen ist zu handeln.
Stadtrat Hummler stellt den Antrag, dass der Projektausschuss von sieben Mitgliedern auf fünf Mitglieder reduziert wird.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons betont, dass man sich bei der Größe des Ausschusses an der des Projektausschusses Cavazzen orientiert hat.
Stadtrat Müller lobt die hervorragende Arbeit, gibt aber kritisch zu bedenken, dass es sich hierbei um viel Geld handelt und seiner Meinung nach auf andere Projekte hätte verzichtet werden können bzw. verzichtet werden kann. Er sieht zudem die Bebauung der Hinteren Insel nicht nötig für die Grundschule Insel.
Beschluss 1
- Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
- Dem Vorgehen der Verwaltung zur Vorbereitung des Projektes Mittelschule wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0
Beschluss 2
Stadtrat Hummler stellt den Antrag, anstatt sieben Mitgliedern plus OB nur fünf Mitglieder plus OB dem Projektausschuss zuzuordnen. Der weitreichendere Vorschlag ist der der Verwaltung:
- Die Verwaltung wird mit der Bildung eines beschließenden Projektausschusses mit acht Mitgliedern aus dem Stadtrat für die Mittelschule beauftragt. Die Fraktionen benennen folgende Teilnehmer.
1. _____
2. _____
3. _____
4. _____
5. _____
6. _____
7. _____
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 10
Beschluss 3
- Die Verwaltung wird mit der Bildung eines beschließenden Projektausschusses mit acht Mitgliedern aus dem Stadtrat für die Mittelschule beauftragt. Die Fraktionen benennen folgende Teilnehmer.
Ordentliches Mitglied 1. Vertreter 2. Verteter
Stadtrat M. Kaiser Stadtrat Bandte Stadträtin Dr. Lorenz-
Meyer
Stadtrat Hummler Stadtrat Hübler Stadträtin Mayer
Stadträtin Rundel Bgm Dorfmüller Stadtrat Gebhard
Stadträtin Sommerweiß Stadtrat Krühn Bgm Hotz
Stadtrat Brombeiß Stadträtin Schäfler Stadtrat Jäger
Stadtrat Jöckel Stadtrat Prof. Dr. Schöffel Stadtrat Nüberlin
Stadtrat Reich Stadtrat Schönberger Stadträtin Norff
Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0
Beschluss 4
- Die Verwaltung wird mit der Bildung eines Empfehlenden Gremiums für die Schulentwicklung insgesamt beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
9. Sitzung des Stadtrates
|
20.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Stadtrat Strauß spricht seine E-Mail vom heutigen Tag an, die wie folgt lautet: „Guten Tag, sind der Verwaltung/OB die Pläne von Herrn Schauer bekannt: ein Herr Wiedemann berichtete heute, er hat wohl am Wochenende die Gartenpächter informiert das in drei Jahren diese Gärten plattgemacht werden sollen, die Leute sollen nix mehr investieren, außerdem sagte er wohl es habe die ganze Fläche, 83.000m2, auf Druck der Stadt kaufen müssen da er sonst die Therme habe nicht öffnen können. Bitte um Info heute in der öffentlichen Sitzung. Gruß Max Strauß“. Er berichtet, dass es keine tolle Gesprächsatmosphäre war. Er möchte wissen, was mit den Flächen geplant ist.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass beim Gespräch seitens der Stadt niemand dabei war. Der Vorgang liegt schon viele Jahre zurück und für die betriebsnotwendigen Parkplätze musste damals Fläche durch Herrn Schauer erworben werden. Sie merkt ferner an, dass es seit dem Baubeginn der Therme immer wieder Gespräche zwischen dem Bauamt und Herrn Schauer gab. In einem nicht-öffentlichen Bauausschuss wurde etwas zum Bauvorhaben vorgestellt, jedoch war hier keine Beschlussfassung nötig.
Stadtrat M. Kaiser regt an, dass man hier mittels eines Bebauungsplanes festmacht, dass die Schrebergärten bestehen bleiben.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons sichert eine Beantwortung der Anfrage durch das Bauamt zu.
Stadtrat Strauß möchte weiterhin zu der eben angesprochenen Fläche wissen, wieso die 118 senkrechten, seiner Meinung nach sehr störenden, Parkplätze in der Ladestraße noch immer vorhanden sind. Er dachte, dass diese wegfallen, wenn der hintere Teil des Parkplatzes fertig ist.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verweist für die fachliche Beantwortung der Frage auf die morgige Sitzung, wenn sowohl das Bauamt, als auch das Bürger- und Rechtsamt vertreten sind.
Stadtrat Müller erinnert an die Gespräche zwischen IHK und Oberbürgermeisterin zu Beginn ihrer Amtszeit, in der über das kostenlose Parken im Inselhallenparkhaus gesprochen wurde. Seitens des Stadtrates gab es Widerstand, so dass die Regelung nicht zum Tragen kam. Er ist der Meinung, dass das Thema demnächst auf die Tagesordnung einer Sitzung gehöre. Er berichtet, dass er am vergangenen Wochenende in Bregenz war und dort an Samstagmittag bis Sonntag keine Parkgebühren erhoben werden.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass es für die gegenwärtig kein Thema ist und das Parkhaus derzeit eh ausgelastet ist.
Stadtrat Reich berichtet, dass er am vergangenen Wochenende in Bregenz im Parkhaus abends 16 Euro Parkgebühren gezahlt hat.
Stadträtin Mayer regt an, dass es eine Querungshilfe in der Kemptener Straße bei der Baustelle vor dem Kreisverkehr, für die Dauer der Baustelle, geben sollte, da es in diesem Bereich sehr gefährlich ist.
Datenstand vom 30.07.2021 08:44 Uhr