Datum: 01.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Bestellung einer Pflegerin für die Freiwillige Feuerwehr Lindau (B)
4 Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (Bodensee) und seines Stellvertreters
5 Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über verkaufsoffene Sonn-/ Feiertage im Jahr 2023
6 Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten im Jahr 2023
7 Haushalt 2023 - Projekt Mittelschule
8 Wirtschaftsplan 2023 des Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin
9 Regiebetrieb Krematorium Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026
10 Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026
11 Regiebetrieb Grundstücksmanagement; Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026
12 Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement; Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026
13 Wirtschaftsplan 2023 der Garten- und Tiefbaubetriebe
14 Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes IML Immobilienmanagement Lindau
15 Stellenschaffungen 2023
15.1 Stellenplan für das HH-Jahr 2023
16 Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2023
17 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 2. öffentliche Sitzung des Stadtrates und begrüßt neben den Zuhörern auch die Vertreter der Presse. Gegen vorliegende Tagesordnung gibt es keine Einwendungen, sie gilt somit als genehmigt.

Bevor mit den inhaltlichen Punkten der Sitzung begonnen wird, bittet sie die Anwesenden, sich für eine Gedenkminute für den Ende Januar 2023 verstorbenen, ehemaligen Stadtrat, Hermann Kreitmeir, zu erheben. 

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Horbach, berichtet, dass die Gemeinde Achberg im Jahr 2023 3.000 Euro Zuschuss für das Freibad Oberreitnau an die Stadt Lindau (B) zahlen wird. 

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3. Bestellung einer Pflegerin für die Freiwillige Feuerwehr Lindau (B)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach § 1 Abs. 3 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Lindau (B) bestellt der Stadtrat ein Mitglied als Pfleger für die Freiwillige Feuerwehr Lindau (B). Seine Rechten und Pflichten ergeben sich aus § 3 Abs. 2 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und § 16 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Lindau (Bodensee).

So sind die Pfleger auf den Gebieten der städtischen Einrichtungen, Verwaltungszweige und -betriebe, für die sie bestellt sind, Verbindungsglieder zwischen Stadtrat und ausführender Verwaltung. Sie sollen die Mitwirkung des ehrenamtlichen Elements an den Geschäften der ausführenden Verwaltung gewährleisten

Stadtrat Hummler hat per E-Mail vom 31. Januar 2023 bei Oberbürgermeisterin Dr. Alfons beantragt, dass sie das Verhalten von Stadtrat Kaiser anlässlich der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 30. Januar 2023 öffentlich rügt und in der kommenden Sitzung des Stadtrates die Position Neuwahl des/der Feuerwehrpfleger/in auf die Tagesordnung setzt.

Zeitgleich hat der bisherige Feuerwehrpfleger, Stadtrat Kaiser per E-Mail am 31. Januar 2023 erklärt, sein Amt niederzulegen.

Durch die quasi simultane Niederlegung des Amtes durch Stadtrat Kaiser parallel zum Antrag von Stadtrat Hummler, wird davon ausgegangen, dass sich der Antrag auf das Aussprechen einer Rüge erledigt hat. Vor diesem Hintergrund wird offen gelassen, ob die rechtlichen Voraussetzungen auf das Aussprechen einer öffentlichen Rüge überhaupt erfüllt wären. 

Durch das Niederlegen des Amtes als Feuerwehrpfleger von Stadtrat Kaiser muss ein/e neue/r Pfleger/in für die Freiwillige Feuerwehr Lindau (B) bestellt werden. 

In der Zwischenzeit sind seitens der CSU, der SPD, der LI, der FW, der FB und der BL Vorschläge zur Bestellung des Pflegers / der Pflegerin für die Freiwillige Feuerwehr Lindau (B) eingegangen. Die o.g. Fraktionen / Gruppierungen sprechen sich einheitlich für Frau Annette Schäfler als neue Pflegerin für die Freiwillige Feuerwehr Lindau (B) aus. 

Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons ergänzt, dass nach Versand der Vorlage sich auch die weiteren Fraktionen und Gruppierungen für Frau Annette Schäfler als Pflegerin für die Freiwillige Feuerwehr Lindau (B) ausgesprochen haben. 

Stadtrat Jöckel vermisst die öffentliche Rüge, wie im Antrag der CSU gefordert.

Stadtrat Hummler ergänzt, dass das, was an der Versammlung abgelaufen ist, aus seiner Sicht nicht in Ordnung war. Er hat von Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erwartet, dass sie klar Position bezieht.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass sie die Sitzung nicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit geleitet hat und es somit nicht in ihrem Einflussbereich lag. Sie hat an dem Abend selbst und auch am Tag danach mit Stadtrat Kaiser gesprochen. Zudem merkt sie an, dass es juristisch gesehen, keinen Anspruch auf eine öffentliche Rüge gibt. Und da Stadtrat Kaiser ohnehin sein Amt als Pfleger für die Feuerwehr niedergelegt hat, hat sie es als erledigt erachtet.

Stadträtin Rundel erläutert an dieser Stelle, wieso sich alle Fraktionen und Gruppierungen so schnell für Stadträtin Schäfler ausgesprochen haben. Frau Schäfler ist in Lindau, sowie in Feuerwehrkreisen in der Stadt, wie auch den Umlandgemeinden sehr gut vernetzt. Sie wirkt integrativ und kann die Aufgaben als Bindeglied zwischen Feuerwehr und Stadt Lindau bestens umsetzen. Auch die beiden neuen Kommandanten können sich die Zusammenarbeit mit ihr ebenfalls gut vorstellen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt Frau Annette Schäfler als Pflegerin für die Freiwillige Feuerwehr Lindau (B) zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons gratuliert Stadträtin Schäfler zu ihrem neuen Posten. Stadträtin Schäfler bedankt sich für das Vertrauen in sie und freut sich auf die neue Herausforderung und die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Feuerwehr.

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4. Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (Bodensee) und seines Stellvertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Amtszeit des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters läuft am 31.05.2023 ab. Die Freiwillige Feuerwehr Lindau (Bodensee) hat bei ihrer Dienstversammlung am 30. Januar 2023 Herrn Florian Kainz zum Feuerwehrkommandanten und Herrn Maximilian Kuen  zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gewählt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

Fachliche Bewertung

Der gewählte Feuerwehrkommandant und sein gewählter Stellvertreter bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet sind.

Die Wahlen wurden ordnungsgemäß durchgeführt und die Gewählten sind wählbar. Herr Florian Kainz ist aufgrund seiner bisherigen Funktion als stellvertretender Feuerwehrkommandant fachlich geeignet. Bei Herrn Maximilian Kuen liegen die fachlichen Mindestvoraussetzungen ebenfalls vor. Jedoch muss er noch den Lehrgang für den „Leiter der Feuerwehr“ sowie den Lehrgang „Führer von Verbänden“ besuchen. Der erfolgreiche Lehrgangsbesuch ist innerhalb der nächsten 12 Monate nachzuweisen. Des Weiteren sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Tatsachen bekannt, die die Eignung der Gewählten in Frage stellen könnten. Der Kreisbrandrat hat sein Benehmen mit Schreiben vom 10.02.2023 erteilt.

Die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern fällt in die Zuständigkeit des Stadtrats.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Müller sieht Herrn Kainz als hervorragend geeignet, bedauert es jedoch, dass er nicht in Lindau arbeitet. Dennoch beglückwünscht er ihn zu seiner neuen Herausforderung. 

Beschluss

Die Stadt Lindau (Bodensee) bestätigt Herrn Florian Kainz als den am 30. Januar 2023 gewählten Feuerwehrkommandanten und Herrn Maximilian Kuen als den am 30. Januar 2023 gewählten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (Bodensee). Bei Herrn Maximilian Kuen wird die Bestätigung unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass er einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch der genannten Lehrgänge innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Erteilung der Bestätigung vorlegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über verkaufsoffene Sonn-/ Feiertage im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts schlägt wie in den Vorjahren die Freigabe von 4 verkaufsoffenen Sonntagen gemäß § 14 LadSchlG in Lindau (B) vor:

1.    am Sonntag, 16.04.2023 anlässlich der Lindauer Psychotherapie-Wochen,
2.    am Sonntag, 28.05.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes
(festgesetzter Markt),
3.   am Sonntag, 10.09.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerk- und Genussmarktes (festgesetzter Markt) und
4.    am Sonntag, 05.11.2023 anlässlich des Lindauer Jahrmarktes (festgesetzter Markt)

jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr.

Fachliche Bewertung

1. Rechtliche Voraussetzungen
In Bayern gilt nach wie vor das Gesetz über den Ladenschluss des Bundes (LadSchlG). Gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, an höchstens vier Sonn-/Feiertagen im Jahr (à max. 5 Stunden) geöffnet sein, wenn diese Tage von der Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Eine Sonntagsöffnung setzt jedoch einen räumlichen Bezug zur konkreten anlassgebenden Veranstaltung voraus (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, Az 8 CN 2.14).
Die zulässige Gesamtzahl wäre damit eingehalten bzw. wird voll ausgeschöpft.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen, dass die oben genannten Veranstaltungen bzw. Märkte geeignet sind, einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Sie rechtfertigen auf Grund ihrer Größe und des jeweils zu erwartenden Besucherstroms, auch von außerhalb, sowie ihrer jeweiligen Festsetzung als Marktveranstaltung die Freigabe als verkaufsoffene Sonntage (Ausführliche Begründung siehe Anhörungsschreiben Anlage 2). 
2. Anhörverfahren
Im Anhörverfahren zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung -keine Rückmeldung wurde als Interpretation keiner Einwände angekündigt- gingen folgende Stellungnahmen ein:
Die IHK Schwaben geht davon aus, dass die genannten Anlässe solche sind, die vermutlich einen starken Besucherstrom und ein entsprechendes Bedürfnis nach verlängerten Ladenöffnungszeiten auslösen. Nachdem die Öffnungszeiten nicht in die Zeit der Hauptgottesdienste fallen, werden keine Bedenken gegen die Ladenöffnung an diesen Sonntagen erhoben.
Die Evangelische Kirchengemeinschaft ist davon überzeugt, dass der Sonntag als Ruhetag geschützt werden muss. Der Sonntag müsse frei bleiben von geschäftiger Betriebsamkeit und die Möglichkeit bieten, zu entspannen, Zeit zu haben für sich, für die Familie und den Gottesdienstbesuch. Die Arbeitsbelastung der Angestellten habe sich in der aktuellen Krisenzeit eher noch verschärft. Die Situation sei durch das Grundgefühl der Überlastung und des Druckes, noch mehr für das Wohl der Familie arbeiten gehen zu müssen, bestimmt. Unter diesen Bedingungen sei der freie Sonntag noch wichtiger und unbedingt zu erhalten. Aus diesem Grund sprechen sich die Hauptamtlichen der evangelischen Kirchengemeinden gegen die vier geplanten verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2023 in Lindau aus.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat wie bereits in der Vergangenheit ihre Bedenken hinsichtlich verkaufsoffener Sonn- und Feiertage kundgetan. Zum einen gilt dies für die rechtliche Zulässigkeit der Sonn- und Feiertagsöffnungen, als auch auf grundsätzliche Auswirkungen der Sonn- und Feiertagsarbeit in gesellschaftlicher Hinsicht. Insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Auswirkungen hätten sich ihre Befürchtungen immer mehr bestätigt. Mit dem ,,Bündnis für den freien Sonntag", an dem sich vor allen Dingen Kirchen, Gewerkschaften aber auch einzelne Arbeitgeber beteiligen, will Ver.di versuchen, den Wert eines gemeinsamen freien Tages für einen Großteil der Bevölkerung wieder bewusst zu machen. Es bestünde immerhin große Gefahr in der heutigen Zeit, dass alle Eckpfeiler unserer Gesellschaft unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Insofern würde sich ver.di auch über einen bewussteren Umgang mit diesem Thema bei der Stadt Lindau (Bodensee) freuen.
Das Landratsamt Lindau (B), die Katholische Kirche und die Kreishandwerkerschaft haben keine Stellungnahme abgegeben.

3. Erlass der Verordnung
Das Bürger- und Ordnungsamt sieht durch die rechtlich zulässigen verkaufsoffenen Sonntage u.a. die Möglichkeit der Stadt gegeben, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und erhebt gegen die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich keine Einwände.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel zeigt sich generell mit den verkaufsoffenen Sonntagen einverstanden, hat jedoch mit dem 28. Mai ein Problem und bittet daher um getrennte Abstimmung. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass an diesem Tag Kunsthandwerkermarkt ist.

Stadtrat Strauß wird beide Rechtsverordnungen ablehnen.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage“ im Jahr 2023, stimmt hier jedoch über die folgenden Termine ab: Sonntag, 16.04.2023 anlässlich der Lindauer Psychotherapie-Wochen, Sonntag, 10.09.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerk- und Genussmarktes und Sonntag, 05.11.2023 anlässlich des Lindauer Jahrmarktes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage“ im Jahr 2023, stimmt hier über den folgenden Termin: Sonntag, 28.05.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 10

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6. Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) ist für den Erlass der Verordnung über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten nach § 10 des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) zuständig (max. 40 Sonn- und Feiertage / Jahr, inklusive max. 4 möglicher verkaufsoffener Sonntage).

Von der Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts wurde diesbezüglich nachstehender Verordnungszeitraum vorgeschlagen:

26. März bis 3. Oktober 2023 (ohne Karfreitag 07.04.2023) & 26. November bis 17. Dezember 2023 (= 39 Sonn-/ Feiertage, inkl. 3 geplanter verkaufsoffener Sonn-/Feiertage während dieses Zeitraumes, zuzüglich 1 verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Lindauer Jahrmarktes). 

Fachliche Bewertung

Gemäß § 10 LadschlG müssen diese Sonntage in einer entsprechenden Verordnung festgesetzt werden. Im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum darf das beschränkte Warensortiment des § 10 LadSchlG (Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für die Stadt  Lindau (Bodensee) kennzeichnend sind) zur Zufriedenstellung von Versorgungsbedürfnissen im Rahmen des Fremdenverkehrs (Ausflugs- und Erholungsort) verkauft werden.
Das Bürger- und Ordnungsamt stimmt dem Erlass der Verordnung im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum zu.
Die max. zulässige Zahl von 40 Sonn- und Feiertagen wird dabei nicht überschritten.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Diskussionsverlauf

Stadtrat Strauß bittet darum, dass die Verwaltung die Läden kontrolliert, was verkauft wird. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten“ im Jahr 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 4

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7. Haushalt 2023 - Projekt Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Neubauprojekt Mittelschule war im Jahr 2022 im Haushalt des Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement sowie dem Finanzplanungszeitraum bis 2025 dargestellt. Damals ging man von Baukosten in Höhe von 24 Mio. € aus. Zur Finanzierung waren u.a. zahlreiche verschiedene Grundstücksverkaufserlöse bis 2025 eingeplant.

Zwischenzeitlich hat zum einen der Wettbewerb für den Neubau Mittelschule stattgefunden und auf Grund des Siegerentwurfes wurden deutlich höhere Baukosten (40 Mio. €) für das Gesamtprojekt geschätzt. Auf der anderen Seite zeigte sich, dass die Grundstücksverkaufserlöse weder in der Höhe noch in dem Zeitraum realisierbar sind. An einer realistischen Zeitschiene für die Realisierung von Grundstücksverkaufserlösen wird derzeit bereits seitens Bauamt und Liegenschaften gearbeitet. Gleichzeitig haben es alle kommunalen Haushalte generell mit stagnierenden Einnahmen und inflationsbedingt deutlich steigenden Ausgaben zu tun. Ebenso ist das Zinsniveau binnen eines Jahres um ein Vielfaches gestiegen, was die Finanzierungskosten erheblich verteuert. Auch nach Abzug einer möglichen Förderung von rund 14,55 Mio. € verbliebe ein Eigenanteil von knapp 25,45 Mio. € bei der Stadt. 

Die Finanzierung des Gesamtprojekts „Mittelschule“ ist daher derzeit nicht seriös im Haushalt darstellbar (siehe auch Sitzungsvorlage zu TOP 9 der Sitzung des FAS vom 07.02.23).

Für den Haushalt 2023 wurden gemäß den Beschlüssen des FAS vom 07.02.23 zunächst rund 1,19 Mio. Euro an Planungsmittel für die Mittelschule eingestellt.

Um die Planung bis zur Baugenehmigungsreife vorantreiben zu können, würden im Laufe des Jahres 2023 weitere 2 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung benötigt, die aktuell jedoch noch fehlen. Die Mittel müssten im Haushaltsvollzug 2023 durch die Umsetzung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen oder durch Verbesserungen im Haushaltsvollzug bei den Steuern freigemacht werden.

In den letzten acht von zehn Jahren entwickelte sich das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer im Haushaltsvollzug besser als im Haushaltplan veranschlagt. Sollte es auch 2023 zu solchen Verbesserungen kommen, sollen diese gemäß dem Empfehlungsbeschluss des FAS gebündelt und im Rahmen eines Nachtragshaushalts oder durch die Vornahme überplanmäßiger Ausgaben für Planungskosten, sprich für eine Verstärkung der Haushaltsstelle der Mittelschule im Haushalt des Regiebetriebs „Gebäude- und Energiemanagement“, verwendet werden. 

Dabei ist seitens der Kämmerei noch auf folgendes hinzuweisen:

Voraussetzung ist, dass die Mehreinnahmen nicht zur Deckung anderer, bereits bestehender oder unerwarteter finanzieller Verpflichtungen (z.B. Steuernachzahlungen oder Mehrausgaben beim Personal aufgrund höherer Tarifabschlüsse) benötigt werden.

Es können zudem auch nur die Mehreinnahmen berücksichtigt werden, die nach Abzug der Finanzausgleichseffekte (d. h. nach Schlüsselzuweisungen sowie Kreis- und Gewerbesteuerumlage) tatsächlich bei der Stadt Lindau (B) verbleiben werden.

Verbesserungen durch Minderausgaben sowie sonstige Mehreinnahmen (d. h. alle Einnahmen, die keine Steuereinnahmen sind), können nicht berücksichtigt werden, da diese i. d. R. Budgets zugeordnet sind. 

Fachliche Bewertung

Auch wenn es gelingen sollte, im laufenden Haushaltsjahr über die bereits beschlossenen 1,19 Mio. hinaus noch Mittel für die weitere Planung freizumachen, kann momentan noch nicht von einer gesicherten Gesamtfinanzierung der Gesamtprojekts „Mittelschule“ ausgegangen werden. Bis diese Finanzierung gesichert ist, werden noch zahlreiche weitere Entscheidungen und damit verbunden konsequente Priorisierungen auf politischer Ebene notwendig sein. Allein für das Jahr 2024 würden neben den 2 Mio. Euro Planungskosten weitere 2 Mio. Euro für den Ausführungsbeginn benötigt, die aktuell fehlen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel merkt an, dass viele Bürger nicht verstehen, was hinter dem Thema steht. Ihrer Meinung nach müsse das Thema Mittelschule besonders gut kommuniziert werden.

Stadtrat Müller wünscht sich, dass die Aufträge erst erteilt werden, wenn die nächsten Schritte der Haushaltskonsolidierung absehbar sind.

Stadtrat Brombeiß appelliert, an der Sache zu bleiben, da dringend eine Lösung gebraucht wird.

Stadtrat Obermayr fände einen Sperrvermerk der 1 Mio. Euro sinnvoll. 

Bürgermeister Hotz mahnt, dringend dran zu bleiben, da sonst - ähnlich wie in Hoyren - mit einer Übergangslösung zu rechnen ist. Zudem erinnert er daran, dass im Stadtrat über die Einhäusigkeit der Mittelschule Konsens besteht. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons versteht nicht, wieso nun von manchen wieder auf die Bremse getreten wird, dies konterkariert alle bisherigen Bemühungen. 

Stadtrat Hummler merkt an, dass nun eine Lösung erfolgen muss, da sonst alles um die Ohren fliegt. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erinnert, dass es einen einstimmigen Finanzausschussbeschluss hierzu gibt und spricht sich nun für die Abstimmung aus. 

Stadtrat Reich stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Diskussion. 

Beschluss

Der Stadtrat beabsichtigt, etwaige im Laufe des Haushaltsjahres auftretende unerwartete Mehreinnahmen bei den Steuern, die nicht zur Deckung anderer, bereits bestehender oder unerwarteter finanzieller Verpflichtungen benötigt werden, als Planungskosten für Schulbaumaßnahmen im Rahmen eines Nachtragshaushalts oder durch die Vornahme überplanmäßiger Ausgaben vorrangig vorzusehen. Die Verwaltung hat dies im Haushaltsvollzug entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Bandte ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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8. Wirtschaftsplan 2023 des Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 07.02.2023 ö beschließend 5
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der beigefügte Erfolgs-, Vermögens- sowie Finanzplan des Senioren- und Pflegeheimes Reutin wurde durch den Heimleiter, Herrn Höhne, erstellt.

Fachliche Bewertung

Der Erfolgsplan für das Jahr 2023 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 95.385 € aus, der nicht mehr aus der Rücklage ausgeglichen werden kann. Im Seniorenheim Reutin können derzeit wegen des Fachkräftemangels durchschnittlich nur 75 Pflegeplätze belegt werden. Die unkalkulierbaren Erlösausfälle durch ständige Covidausbrüche haben die Rücklagen in den letzten drei Jahren aufzehren lassen.

Durch die nun bereits geführten Budgetverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Bezirk Schwaben, konnten erfreulicherweise finanzielle Verbesserungen gegenüber dem Zeitpunkt der Finanzausschussitzung am 7.2.2023 erreicht werden, die sich auch im Wirtschaftsplan widerspiegeln. 
Um den Vermögensplan auszugleichen, benötigt das Seniorenheim einen Zuschuss der Stadt (=Träger) für Tilgungsleistungen i.H.v. 40.000 €. 
Ein Teil der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen wurden im Erfolgsplan bereits berücksichtigt.
 
Daraus ergibt sich insgesamt ein Zuschussbedarf aus dem städtischen Haushalt i.H.v. insgesamt 135.385 € für das Jahr 2023. 

Genauere Erläuterungen über die wirtschaftliche Situation des Seniorenheims folgen noch gesondert.

Finanzielle Auswirkungen

Siehe Wirtschaftsplan.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den beigefügten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie den Stellenplan des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Obermayr ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Download Stellenplan 2023.pdf
Download Wirtschaftsplan 2023_Erfolgsplan Reutin - Stand 17-11-2023.pdf

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9. Regiebetrieb Krematorium Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 07.02.2023 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Im Jahr 2004 wurde für das Krematorium ein Regiebetrieb mit eigenem Haushaltsplan gebildet.

Verwaltungshaushalt
Im Zeitraum 2020 - 2025 wird die Ofenanlage in Etappen generalüberholt. Für 2023 ist nur die jährliche Standardwartung vorgesehen, die über Unterhaltskosten Betriebsanlage abgebildet wird. Ein HH-Ansatz für die Ofensanierung muss erst 2024 wieder gebildet werden.
Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 1.155.600 Euro.

Vermögenshaushalt
Die für  2023 geplante Einführung der „Zweiten Leichenschau“ wurde auf 2024 verschoben. Diese gesetzliche Neuregelung zwingt die Krematorien hierfür Räume zur Verfügung zu stellen. Um alle hygienischen Bedingungen gewährleisten zu können, werden verschiedene bauliche Maßnahmen notwendig. Die Baumaßnahme muss daher 2023 durchgeführt und abgeschlossen werden.
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 218.000 Euro.

Wirtschaftliche Prognose: 
Trotz Veränderungen bei der Anzahl der anfahrenden Bestatter bleiben die  Einäscherungszahlen stabil, durch die erzielten Einnahmen kann die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) auch mittel- bis langfristig wirtschaftlich betrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine weitere private Konkurrenz erwächst, und keine weiteren Bestatter, die bisher Lindau anfahren, als Kunden wegfallen.

Gewinnabführung an die Stadt
Der Haushaltsplan 2023 sieht vor, 120.000 Euro Gewinn an die Stadt abzuführen. Dies ist möglich, da das Anlagevermögen und die Rücklagen zusammen größer sind als die Schulden.

Kreditaufnahmen, Schuldenstand
Die Aufnahme von Krediten ist im Jahr 2023 nicht vorgesehen.
Die Schulden belaufen sich Anfang des Jahres 2023 auf voraussichtlich 211.000 Euro. Es ist eine ordentliche Tilgung von 99.000 Euro vorgesehen. Nach derzeitiger Planung wäre der Regiebetrieb Krematorium Anfang 2025 schuldenfrei.

Fachliche Bewertung

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt
  • den beigefügten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sowie den Finanzplan 2022 – 2026 des Regiebetriebes Krematorium

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Obermayr ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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10. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Allgemeine Vorbemerkung

Der Haushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung war mit der Abfinanzierung des Inselhallen-Parkhauses im Jahr 2021 schuldenfrei. Gleichzeitig war jedoch auch die Rücklage bis auf die Mindestrücklage annähernd aufgebraucht.

Seit 2020 mussten begleitend Investitionen i.H.v. ca. 2,4 Mio. € für den Bau diverser Interimsparkplätze finanziert werden (Invest für P2 Vierlinden-Quartier, Bus-P Auenstr., P für Langzeitparker / Wohnmobile Hartplatz Zech, Quartiersgarage Hintere Insel und P Bauhof (davon ca. 1,3 Mio. allein in 2022).

Im Jahr 2022 fielen zudem ca. 700.000 € Steuernachzahlungen an (Körperschaftssteuer plus Soli aus Vorjahren und Kapitalertragssteuer für Grundstücksentnahmegewinne auf Grund von Verkleinerung der Parkplatzflächen am P4 Inselhalle bzw. P5 Hintere Insel). Beim Thema Grundstücksentnahmegewinn wurde im Finanzplan 2025 bei der Kapitalertragssteuer bereits ein Merkposten für die Grundstücksentnahme von P1 Blauwiese zum Bau der Mittelschule berücksichtigt.

Auch im Jahr 2023 muss nochmals mit Steuernachzahlungen i.H.v. voraussichtlich ca. 820.000 €  (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Solidaritätsbeitrag inkl. anfallender Zinsen) gerechnet werden.

Die für 2022 noch prognostizierte Rücklagenentwicklung enthält zwar einen deutlichen Zuwachs von 867.000 €, welcher jedoch auf Ende 2022 teilweise nicht mehr erfolgte Jahresabschlussbuchungen zurückzuführen ist; diese wurden mit der notwendigen Erhöhung von Ansätzen in 2023 kompensiert. Gleichzeitig ist für den Haushaltsausgleich im Jahr 2023 jedoch auch gleich wieder eine hohe Rücklagenentnahme erforderlich. Die Finanzsituation entspannt sich erst im Jahr 2024 wieder etwas, sofern nicht Investitionen für das Parkhaus am Karl-Bever-Platz angesetzt werden.

Auf Grund der aktuellen Haushaltslage (niedrige Rücklage / bereits wieder erfolgte Kreditaufnahme) und der anstehenden Parkhausprojekte am Karl-Bever-Platz und/oder Bahnhof Reutin muss beim Regiebetrieb nach der letzten Erhöhung der Parkgebühren im Januar 2018 dringend an eine Erhöhung der Parkgebühren gedacht werden, um künftig anstehende Investitionen finanzieren zu können. Hierfür ist beabsichtigt, für den Finanzausschuss am 14. März 2023 einen entsprechenden Vorschlag zur Erhöhung der Parkgebühren vorzulegen.

Fachliche Bewertung

1.         Verwaltungshaushalt

Für das Jahr 2023 wurden bei den Ansätzen der Parkgebühreneinnahmen folgende Veränderungen berücksichtigt: An Stelle des aufgelösten Parkplatzes P2 Vierlinden-Quartier (270 P; Tageskarte 7 € inkl. Shuttlebusbetrieb (Einnahmenabführung an SVLi), Nettoertrag 2 €) seit Okt. 2022 Inbetriebnahme des neuen Parkplatzes P 2 beim ehem. Bauhof (künftig 380 P; Tageskarte 7 € ohne Shuttlebus; Nettoertrag künftig 7 €). Im Übrigen wurden in etwa die Einnahmen des Jahres 2022 angesetzt. Die Einnahmen der verschiedenen Parkplätze für 2023 wurden für eine transparentere Betrachtung auf die verschiedenen Großparkplätze sowie kleineren Insel-/ Festlandsparkplätze heuer erstmalig auf mehrere Haushaltsstellen aufgeteilt.

Nachrichtlicher Hinweis: Zusätzlich zu den aufgezeigten Parkgebühreneinnahmen des Regiebetriebes sind im städt. Haushalt 2023 für die nicht steuerbaren Parkplätze in den Straßenbereichen Parkgebühreneinnahmen i.H.v. 450.000 € angesetzt.

Die Mieten / Pachten betreffen den P Hartplatz Zech (Zufahrt über Privatgrund) sowie den P Bahnhof Reutin (Anmietung DB). Aufgrund des nunmehr 2023 zu erwartenden Grunderwerbs des P Bahnhof Reutin können, je nach Zeitpunkt des Kaufs, die Mietausgaben ggf. auch noch geringer ausfallen.

Das Gesamtvolumen des VWH beträgt 4.120.799 €.

2.         Vermögenshaushalt

Für den beabsichtigten Kauf des Parkplatzes Bahnhof Reutin werden 1,9 Mio. € inkl. Nebenkosten eingeplant.

       Beim Bau der Interims-P 2022 stehen in 2023 noch finale Maßnahmen an: 

  • P Bauhof: Baumpflanzungen und P-Abtrennungen (ca. 48.000 €)
  • Quartiersgarage Hintere Insel: Schrankenanlage (ca. 52.000 €)
Inklusive der vorgenannten Kosten konnten die 2022 anvisierten Baubudgets (inkl. Abbruch Bauhof) erfreulicherweise in Summe um ca. 300.000 € unterschritten werden. Für die in 2023 noch ausstehenden Aufwendungen steht ein Haushaltsausgaberest über 106.000 € aus 2022 zur Verfügung.
Ergänzender Hinweis: Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde im Finanzausschuss am 07.02.2023 beschlossen, von Baumpflanzungen am P Bauhof Abstand zu nehmen. Am 16.02.2023 fand hierauf ein notwendiger Abstimmungstermin mit dem Landratsamt statt. Das Landratsamt kann eine Ablehnung der Anforderung einer Teilbeschattung des Parkplatzes zur Vermeidung von umweltgefährdenden Ausdünstungen durch Überhitzung der Asphaltfläche aus fiskalischen Gründen nicht akzeptieren. Insofern könne auch das Gegenargument der überschaubaren Nutzungsdauer des Parkplatzes keine Berücksichtigung finden. Statt Baumfeldern im Asphalt wird nunmehr zur Kostenreduzierung die Verwendung von Blumenkästen der Gartenschau mit Bäumen / Großsträuchern geplant und es sind letztlich „nur“ noch Kosten in Höhe von ca. 26.000 € einzuplanen. Zusammen mit den bereits angebrachten P-Abtrennungen belaufen sich die Gesamtkosten am P Bauhof demnach auf ca. 30.000 €.

       Das Parkleitsystem wurde im Jahr 2022 mit Verlegung des P2 vom Vierlinden-Quartier zum ehem. Bauhof und Einstellung des Busshuttlebetriebes ab P1 Blauwiese notwendigerweise schon teilweise angepasst. Die abgebildeten Kosten in Höhe von 85.000 € beinhalten weitere Ausgaben für die noch ausstehende Verbesserung des Parkleitsystems (z.B. Zählung und digitale Anzeige P Bauhof sowie P Reutiner Bahnhof, Abwicklung über das Förderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft; Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung“. Hierfür wurde in 2022 bereits ein Zuschuss in Höhe 35.410 € gewährt. Eine weitere Bewerbung für ein 2022 ausgerufenes Förderprogramm “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ blieb leider erfolglos.

       Die Planung des Baus des PH am P3 Karl-Bever-Platz ist akt. bis zur Fertigstellung der  Genehmigungsplanung beauftragt. Die Genehmigungsplanung wird voraussichtlich bis ca. Ende 2023 dauern. Für Planungskosten in 2023 steht noch ein Haushaltsausgaberest aus 2022 zur Verfügung. Im Jahr 2024 könnte das Vergabeverfahren und die EU-weite GU-Ausschreibung durchgeführt werden. Der Baubeginn könnte dann voraussichtlich ca. Anfang 2025 stattfinden. Die Finanzsituation der Stadt reicht jedoch derzeit nicht für alle politisch gewollten Investitionen (Mittelschule, Parkhaus Karl-Bever-Platz, Parkhaus am Bahnhof Reutin u.a.) aus. Daher ist zunächst im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Grundsatzentscheidung zu treffen, welchem Investitionsvorhaben Vorrang zu geben ist und wie dieses finanziert werden soll. Da zudem verkehrlich die neue Quartiersgarage auf der Hinteren Insel voraussichtlich noch etwas länger zur Verfügung steht, sind derzeit keine Umsetzungskosten für ein Parkhaus am Karl-Bever-Platz im Finanzplan vorgesehen. 

       Am P3 Karl-Bever-Platz steht weiterhin der Ersatz der seit 2004 betriebenen Kassen- und Schrankenanlagen an. Für die an Stelle der Schranken ersatzweise bereits beschlossene Beschaffung einer kamerabasierten Kennzeichenerfassung steht ein Haushaltsausgaberest über 60.000 € aus 2022 zur Verfügung. Nachdem sich der Bau des Parkhauses mindestens bis voraussichtlich 2026 verzögert, muss diese Investition 2023 vorgezogen werden, da die dortigen Kassenautomaten ohne Kartenzahlung nicht mehr zeitgemäß sind und vielfach zu Beschwerden führen. Die zu beschaffende Kameras sowie der neue Kassenautomat können dann in das neue Parkhaus integriert werden.
       
       Für die Installation der beschlossenen Bodensensoren zur digitalen Parkraumbewirtschaftung im Altstadtkern war zunächst ein Betrag von 60.000 € eingeplant.
Ergänzender Hinweis: Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde im Finanzausschuss am 07.02.2023 beschlossen, von der Installation der Bodensensoren im Jahr 2023 Abstand zu nehmen.

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt über die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt (363.600 €) und -je nach Rechnungsergebnis 2022- ggf. einer Kreditaufnahme in Höhe von 1,105 Mio. Euro.

Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 2.279.100 €.

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel möchte wissen, wieso die Bewerbung für ein 2022 ausgerufenes Förderprogramm “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ erfolglos blieb. 

Die Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes, Frau Maucher, antwortet, dass die Stadt Lindau (B) hier keinen Zuschlag erhalten hat. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Haushaltsplan 2023 und dem Finanzplan 2022 - 2026 des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 5

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11. Regiebetrieb Grundstücksmanagement; Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 07.02.2023 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

  1. Zusammensetzung des Regiebetriebs Grundstücksmanagement
Dem Regiebetrieb Grundstücksmanagement sind der Seehafen einschließlich Leuchtturm, die Anwesen Brettermarkt 2, Linggstraße 3, Schiffswerfte 4 einschließlich Derrickkran und seit 2020 der Bahnhof Reutin sowie die Erbbaurechtsgrundstücke Eilguthalle und Lindenhofweg 23 zugeordnet. Das Anwesen Brettermarkt 2 ist an die Bundespolizei vermietet. Das Gebäude Linggstraße 3 wird vom Kulturamt und der Lindauer Tourismus und Kongress GmbH genutzt. Die Schiffswerfte 4, 4a wird teilweise vom Lindauer Seglerclub e.V., dem Kulturamt und der GTL genutzt. Der Bahnhof Reutin wurde bis Mitte 2022 abgerissen. Bis zur Neubebauung soll der Bahnhofsplatz gestalterisch aufgewertet und für einzelne mobile Gewerbe zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere bei den Energiekosten im Bereich Beheizung wurden für das kommende und die folgenden Haushaltsjahre deutliche Steigerungen gegenüber den bisherigen Ausgaben berücksichtigt.

  1. Erläuterungen zur Umsatzsteuer und Ertragssteuer
Aufgrund der Neufassung des § 2b UStG, müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes, also auch Kommunen für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer abführen. Diese Regelung beruht auf der Tatsache, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts nach §2b Abs. 1 UStG, Unternehmereigenschaften aufweisen, sofern sie selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben. Für die Umsatzsteuerdeklaration der Einnahmen  mussten die entsprechenden Haushaltsstellen im Bereich Mieten und Pachten ab 2023 daher nochmals überarbeitet und umgestellt werden. Diese untergliedern sich nun jeweils in umsatzsteuerpflichtige sowie umsatzsteuerfreie und nicht steuerbare Umsätze. Diese Umstellung hat nicht nur neue HH-Stellen, sondern auch eine Umbenennung von bestehenden HH-Stellen sowie die Neuzuordnung von Einnahmen zur Folge. Ebenso werden die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen nun netto dargestellt, die hierbei vereinnahmte Umsatzsteuer unter einer eigenen HH-Stelle. Daher stellen sich die Einnahmeansätze in der Höhe und Aufteilung gegenüber den Vorjahren deutlich verändert dar.
Entsprechend den Betriebsprüfungsergebnissen der Vorjahre und der letzten Steuererklärungen wurden nunmehr auch Ansätze für Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer gebildet. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass keine Kapitalertragssteuer im kommenden und den folgenden HH-Jahren anfällt.
Auf Grund der Betriebsprüfungen bis einschließlich 2017 werden sich voraussichtlich noch erhebliche Steuernachzahlungen einschließlich Zinszahlungen und ggf. Verspätungszuschläge ergeben. Diese sind im Jahr 2023 eingeplant und schmälern das Ergebnis im Verwaltungshaushalt deutlich, sodass die Zuführung geringer ausfällt, als zuletzt.
  1. Erläuterungen Betrieb gewerblicher Art - Häfen
Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Steuerberaterkanzlei Küffner bilden die  Bootsliegeplätze im Kleinen See (Kernhaushalt) und der Bereich Bootsliegeplätze Seehafen samt Leuchtturm zukünftig den steuerlichen Betrieb gewerblicher Art „Häfen“ (BgA Häfen). Die Verteilung auf zwei verschiedene Haushalte (Kernhaushalt und Regiebetrieb) sowie die bisher unterschiedliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben ist aus steuerlicher Sicht nicht praktikabel. Für künftige Steuererklärungen ist daher eine einfachere und transparente Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben unabdingbar. Daher wurde in Abstimmung mit der Steuerberaterkanzlei Küffner, für diesen Bereich im Regiebetrieb zunächst ein neuer Unterabschnitt (56120) gebildet, der mit den Gruppierungsziffern an den Unterabschnitt Bootsliegeplätze Kleiner See (56110) im Kernhaushalt anschließt. Im Kernhaushalt wurde der nicht zum BgA Häfen gehörenden Teil aus Unterabschnitt 56110 in einen neuen Unterabschnitt 56130 überführt.

  1. Seehafen
Aus steuerlichen Gründen werden die Einnahmen aus Bootsliegeplätzen bereits 2022 aufgeschlüsselt nach Dauer-, Saison- und Tageslieger dargestellt. Ab 2023 handelt es sich zudem um netto-Beträge, woraus sich auf den ersten Blick geringere Einnahmen ergeben. Die dazugehörige Umsatzsteuer wird jetzt auf einer anderen HH-Stelle vereinnahmt. 

Auf Grund der hohen Steuernachzahlungen im BgA Häfen konnten keine neuen Baumaßnahmen im Seehafen eingeplant werden. Aus Übertragungsmitteln könnten aber unvorhergesehene Maßnahmen geringen Umfangs finanziert werden.
  1. Brettermarkt
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen geplant, es wurden zumindest keine Mittel angemeldet.

  1. Linggstraße
Das Kulturamt sieht einen Bedarf für die Neugestaltung des Fahrradabstellplatzes. Insbesondere soll hier eine Überdachung errichtet werden. Hierfür gibt es bereits einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Auf Grund der geringer ausfallenden Zuführung vom Verwaltungshaushalt und der Dringlichkeit der Stegerneuerung im Werfthafen, konnte diese Maßnahme jedoch nicht berücksichtigt werden.

  1. Schiffswerfte 4, 4a und Derrickkran
Für die Schiffswerfte 4 laufen weiterhin Verhandlungen mit dem LSC über die Nutzung des restlichen Gebäudes. Die zu Beginn des Projekts im Falle eines Mietvertrags mit dem LSC in Aussicht gestellte Beteiligung der Stadt in Höhe von 150.000 € ist auf Grund der Haushaltslage und bei dem vom LSC gewollten Erbbaurecht nicht mehr sachgerecht.

Der frühere Werkstattbereich, Schiffswerfte 4a wird weiterhin von Theaterwerkstatt und GTL als Inselstützpunkt genutzt. Für das kommende Jahr sind im und am Gebäude keine baulichen Maßnahmen geplant, es wurden zumindest keine Mittel angemeldet.

Der von der ehemaligen Bodensee-Yachtschule übernommene Steg im Werfthafen ist in schlechtem Zustand und bedarf einer Sanierung bzw. Erneuerung. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 175.000 € angemeldet. Auf Grund der dargestellten Haushaltslage, kann 2023 aber nur ein Teil in Höhe von 90.000 € eingeplant werden. Eine Überarbeitung der Planung und ggf. Standardreduzierung müssen noch geprüft werden. Die finanzielle Beteiligung der beiden Vereine (LSC, YCL) muss ebenfalls vor Beginn der Baumaßnahme geklärt werden. Bisher gibt die Stadt in den Verträgen mit den beiden Vereinen lediglich die Gebühren der Seenverwaltung für die Wasserfläche und die Seeeinbauten weiter. Für den Steg selbst müssen die Vereine (noch) nichts bezahlen.

  1. Bahnhof Reutin
Der Bahnhof Reutin wurde im HH-Jahr 2022 abgerissen. Die eingeplanten Mittel von 200.000 € reichten hierfür jedoch nicht aus. Zur Deckung der unvorhergesehenen hohen Abrisskosten, musste von anderen Haushaltsstellen mit Restmitteln und aus der allgemeinen Rücklage verstärkt werden. 

Für Restzahlung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bahnhofs sind 40.000 € beim Erwerb von Grundstücken (88000.93200) vorgesehen. Hier handelt es sich in erster Linie um die Nachzahlung für die Mehrflächen nach der Vermessung sowie Notar- und Grundbuchkosten.

  1. Allgemeine Rücklage, Instandhaltungsrücklage
Die allgemeine Rücklage betrug zum 31.12.2021 insgesamt 343.000 €. Zu Beginn des neuen Haushaltsjahres wird sich die allgemeine Rücklage auf ein Minimum reduziert haben. Grund hierfür sind die Mehrausgaben im Bereich Bahnhof Reutin (s.o.). Auf Grund der oben dargestellten Steuernachzahlungen ist für das kommende Haushaltsjahr nur eine Zuführung von 1.450 € vorgesehen. Im Finanzplan sind ab 2024 voraussichtlich wieder höhere Zuführungen zur Allgemeinen Rücklage möglich. 

Ein Teil der Rücklagenbildung besteht weiterhin in der Instandhaltungsrücklage für die einzelnen Gebäude im Regiebetrieb. Diese jährlich zu erwirtschaftende Instandhaltungsrücklage betrug bisher 58.200 €. Mit Beschluss des Finanzausschuss vom 11.07.2022 sollte die Rücklage um die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Leuchtturmeintrittsgelder (30.000 €) erhöht werden. Daher beträgt die Instandhaltungsrücklage ab 2023 nun 88.200 €. Der Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2021 betrug 507.000 €.

  1. Kreditaufnahmen, Schuldenstand
Die Aufnahme von Krediten ist im Jahr 2023 nicht vorgesehen.

Die Schulden belaufen sich Anfang des Jahres 2023 auf voraussichtlich 97.000 €. Es ist eine ordentliche Tilgung von 88.000 € vorgesehen. Nach derzeitiger Planung wäre der Regiebetrieb Anfang 2024 schuldenfrei.

Fachliche Bewertung

Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Finanzausschusses und des Stadtrates wurden der Haushaltsplan 2023 und der Finanzplan 2022 – 2026 erstellt. Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt
  • den beigefügten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sowie den Finanzplan 2022 – 2026 des Regiebetriebes „Grundstücksmanagement“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download 00_HH_2023_GrM_Vorbericht.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_Schuldenstand Rücklagen.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_VmH Cipkom.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_VmH FP Cipkom.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_VwH Cipkom.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_VwH FP Cipkom.pdf

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12. Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement; Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen) 07.02.2023 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Im Rahmen des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement wird die Verwaltung und der Unterhalt des Schulgebäudes Reutin, die Dreifachturnhalle, das Familienzentrum Minimaxi, die Inselhalle samt Nebenanlagen, die Hauptfeuerwache + THW, die Turnhalle Reutin sowie das Hoyerbergschlössle abgewickelt. Mit dem Haushalt 2022 inkl. Finanzplan wurden zudem das Projekt „Mittelschule Lindau“ sowie die anstehenden weiteren Investitionen in die Schulinfrastruktur in den Haushalt des Regiebetriebs aufgenommen.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Steuerberaterkanzlei Küffner festgestellt, dass es sich bei den vorhandenen Photovoltaikanlagen der Dreifachturnhalle und des Familienzentrums Minimaxi, steuerlich um einen Betrieb gewerblicher Art handelt. Für künftige Steuererklärungen ist daher eine einfachere und klare Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben unabdingbar. Daher wurde für diesen Bereich im Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement der neue Unterabschnitt 88020 gebildet. In diesem Bereich werden künftig auch alle neuen Anlagen der Stadt dargestellt. 

Die für den Haushalt des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement angemeldeten  Investitionen wurden von der Verwaltung nach den gleichen Kriterien priorisiert, die auch auf den Kernhaushalt angewendet worden sind (vgl. Sitzungsvorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.10.2022).

  1. Schule Reutin
Für das kommende Haushaltsjahr wurden bei der Schule Reutin Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € für die Erneuerung des Aufzugs und die Entfernung einer Trennwand angemeldet. Ebenso sollte eine Fassadenbegrünung aufgrund eines Klimaschutzkonzepts am Gebäude angebracht werden. 

Die Erneuerung des Aufzugs ist unabweisbar, da ein Aufschub das Risiko mit sich bringt, dass dieser irreparabel ausfallen könnte. Die Entfernung der Trennwand ist auf einen größeren Raumbedarf der Klassenzimmer zurückzuführen. Die Haushaltsmittel für diese beiden Maßnahmen wurden in Absprache mit der Hochbauabteilung auf 100.000 € gekürzt.

Haushaltsmittel für die Fassadenbegrünung wurden nicht eingeplant, da diese als „freiwillige Leistung“ im Zuge der Priorisierung des Haushalts eingestuft wurden.

  1. Dreifachturnhalle
Im Bereich der Dreifachturnhalle gibt es einen Bedarf für die Sanierung der Gasrohrleitungen in Höhe von 40.000 €. Die Maßnahme ist ebenfalls unabweisbar, da die Leitungen marode sind und für den laufenden Betrieb benötigt werden.

  1. Familienzentrum Minimaxi
Für das Familienzentrum Minimaxi ist nach wie vor die Klimatisierung des Gebäudes vorgesehen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 16.000 € wurden bereits im Zuge des Haushalts 2022 zur Verfügung gestellt, aber noch nicht in Anspruch genommen, sodass die Finanzierung über Haushaltsausgabereste erfolgen kann.

  1. Inselhalle Lindau
Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses soll eine Machbarkeitsstudie für die Saaldecke der Inselhalle durchgeführt werden. Diese umfasst die Neukonzeption des Saals, Digitalisierungsmaßnahmen sowie die Bereinigung technischer Mängel. Hierfür wurden 300.000 € an Haushaltsmitteln angemeldet. Ebenso sind laufende Anwaltskosten für das Prozessverfahren der Inselhalle in Höhe von 50.000 € zu berücksichtigen.

Die derzeitige Konstruktionslösung der Saaldecke ist in technischer Hinsicht keine dauerhafte Lösung. Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird diese regelmäßig durch den TÜV abgenommen. Die notwendigen Finanzmittel für eine Machbarkeitsstudie sind im Finanzplan 2024 berücksichtigt. Die anfallenden Anwaltskosten sind unabdingbar und entsprechend im Jahr 2023 eingeplant.

  1. Feuerwache Heuried
Die Feuerwehr hat für verschiedene Bereiche einen Bedarf signalisiert. In diesem Zusammenhang wurden Haushaltsmittel für eine Materialschleuse und die Einfriedung der Hauptfeuerwache mit einer Toranlage, Planungskosten für die Erweiterung der Feuerwache, die Anschaffung eines Notstromaggregats mit Anpassung der Hauselektrik und Planungskosten für die Erweiterung der Feuerwache Insel angemeldet.

Aufgrund der angespannten Haushaltsituation konnten jedoch lediglich Haushaltsmittel für die Materialschleuse und die Anschaffung eines Notstromaggregats mit Anpassung der Hauselektrik mit einer Gesamthöhe von 225.000 € priorisiert berücksichtigt werden. Die übrigen Maßnahmen wurden als aufschiebbar bzw. als freiwillige Leistungen eingestuft. Hier gilt es über das Jahr 2023 hinaus eine längerfristige Lösung zu finden.

  1. Turnhalle Reutin
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen geplant. Es wurden keine Mittel angemeldet.

  1. Hoyerbergschlössle
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen der Stadtverwaltung geplant (etwaige Maßnahmen durch die GWG sind hier nicht zu berücksichtigen). Es wurden keine Mittel angemeldet.

  1. Mittelschule Lindau
Für die Fortführung der Planung der Mittelschule wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 07.03.2023 ein Betrag von 1,19 Mio. Euro im Kernhaushalt freigemacht und der Zuschuss an den Regiebetrieb „Gebäude- und Energiemanagement“ entsprechend erhöht. Der Betrag dient im Regiebetrieb der Finanzierung weiterer Planungskosten für die Mittelschule Lindau (HHSt. 88000.94800). Dadurch ist gewährleistet, dass an dem Projekt auch im Jahr 2023 weitergeplant werden kann.

  1. Schulinfrastruktur
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen geplant. Es wurden keine Mittel angemeldet.

  1. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)
In den kommenden Jahren sind weitere PV-Anlagen auf bzw. an städtischen Gebäuden geplant. Für die Planung und Realisierung der PV-Anlagen wurden für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltsmittel angemeldet.

PV-Anlage Dreifachturnhalle        200.000 €
Planung PV-Anlage Parkhaus Karl-Bever-Platz         100.000 € 
PV-Anlage KiTa Enzisweilerstraße        50.000 € 
PV-Anlage Stadion Reutiner Straße        50.000 € 
PV-Anlage Hauptfeuerwache (auf dem Erdwall)        25.000 € 

Um beurteilen zu können, ob und inwieweit diese rentierlich sind, wird zunächst jeweils eine Planung mit Kostenberechnung, welche die PV-Anlage mit Montage, Statik und Hauselektrik bis zum Hausanschluss betrachtet, notwendig. Daher wurden für das Jahr 2023 Planungskosten in Höhe von ca.  55.000 € netto eingeplant. Die Ausgaben für die Umsetzung in Höhe von 370.000 € (Restbetrag zu den o. g. Beträgen) sind im Finanzplan 2024 dargestellt.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Fehrer bittet nochmals darum, dass sich die Organisationsentwicklung diesem Thema annimmt, um es besser und klarer hinzukriegen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass dieses Thema auf der Agenda steht und sie bereits mehrfach in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung angesprochen hat, dass dies ein Aspekt des Haushaltskonsolidierungsprozesses ist, der auf der Agenda steht. 

Beschluss

Stadtrat beschließt
  • Den beigefügten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sowie den Finanzplan 2022 – 2026 des Regiebetriebes „Gebäude- und Energiemanagement“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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13. Wirtschaftsplan 2023 der Garten- und Tiefbaubetriebe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat in seiner Sitzung vom 24.01.2023 dem Stadtrat empfohlen, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 der GTL zu genehmigen.


Auf Basis der Planansätze des Erfolgsplanes für 2022, der aktuellen Investitionsplanung und der aufgelaufenen Werte im Wirtschaftsjahr 2021 wurde der vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 aufgestellt.


Die Gliederung der GTL in einzelne Abteilungen mit klar abgegrenzten Aufgaben hilft dabei eine möglichst hohe Transparenz zu bekommen und stellt sicher, dass die gebührenfinanzierte Abteilung GT-Abwasser rechtskonform bewirtschaftet werden kann.


Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 als Gesamtschau ist in der Anlage beigefügt. Ebenso ist der 5-jährige Finanzplan nach § 17 Eigenbetriebsverordnung (EBV) i.V.m. § 24 Abs. 2 - 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) in der Anlagen enthalten.

Fachliche Bewertung

  1. Vermögensplan und Finanzplan

  1. Ausgaben im Vermögensplan
       Investitionen                                                                   9.765.000 €
       Tilgung von Darlehen                                                            2.006.000 €
       Gesamt                                                                         11.771.000 €
       
Die gesamten Investitionen der GTL von 9.765.000 € verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Abteilungen: 


       GT-Abwasser                8.650.000 €
       GT-Projekte                   640.000 €
       GT-Unterhalt                   460.000 €
       GT-Verwaltung             15.000 €

Den Ausgaben stehen die Einnahmen im Vermögensplan gegenüber. Folgende Einnahmen sind im Wirtschaftsplan 2023 eingeplant.


  1. Einnahmen im Vermögensplan
Außenfinanzierung:
       Anteilsfinanzierung des Abwasserverbandes 
       Bayer. Bodenseegemeinden (25,19 %)                        1.418.000 €
       Kanalherstellungsbeiträge                                  100.000 €
       Darlehensaufnahmen                                 7.500.000 €
                                       9.018.000 €
Innenfinanzierung:
       Abschreibungen, Veränderung Rückstellungen, 
       Auflösung Zuschüsse/Beiträge                        3.534.000 €
               GuV-Verlust                         -781.000 €
                                         2.753.000 €

               Einnahmen Gesamt                        11.771.000 €

       c) Kreditaufnahmen
       Zur Finanzierung der Investitionen müssen für das Wirtschaftsjahr 2023 Darlehen in Höhe von 7.500.000 € aufgenommen werden.

       d) Verpflichtungsermächtigungen

Im Wirtschaftsplan 2023 wurde für die Abteilung Abwasser eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 610.000 € eingeplant. 


  1. Erfolgsplan nach EBV

Für das Geschäftsjahr 2023 sind Erträge in Höhe von 17.779.000 € geplant. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 18.560.000 € gegenüber.


Erträge

Neben den Erträgen der Abteilung GT-Abwasser (Abwassergebühren, Auflösung der Zuschüsse) plant die GTL weitere Erträge aus Leistungen für die Stadt Lindau.

Für die Erledigung der übertragenen Aufgaben (siehe Betriebssatzung) plant die GTL für das Jahr 2023 einen Ertrag in Höhe von 9.693.000 €. 


Hinzu kommen noch Erträge aus Aufträgen von städtischen Ämtern und städtischen Betrieben. Hier wurden in Abstimmung mit den städtischen Auftraggebern insgesamt Erträge von 1.015.000 € für das Jahr 2023 eingeplant. 

       

Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Material (Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie bezogenen Leistungen Dritte) in Höhe von 4.671.000 € plant die GTL weitere Aufwendungen in Höhe von 13.889.000 €. Diese setzen sich aus folgenden Aufwendungen zusammen:


       Personalaufwand                                 7.892.000 €

       Abschreibungen                                3.969.000 €

Sonstige betriebliche Aufwendungen        1.360.000 €

Zinsen und ähnlich Aufwendungen                   653.000 €

Sonstige Steuern                                     15.000 €


Neben der Tariferhöhung sind im Personalaufwand die Anpassungen im Stellenplan sowie die Erhöhung der Stufenlaufzeit berücksichtigt.


Ergebnis nach EBV

Der Erfolgsplan der GTL weist für 2023 einen Verlust in Höhe von 781.000 € auf. Dieser setzt sich aus dem geplanten Gewinn von 20.000 € der Abteilung GT-Unterhalt und den Verlust der Abteilung GT-Abwasser in Höhe von 801.000 € zusammen.


Der Hauptgrund für den hohen Verlust der Abteilung GT-Abwasser ist die angespannte Lage der Weltwirtschaft aufgrund des Ukrainekriegs und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Anders als bei freiwilligen Leistungen der Stadt, ist die Abwasserreinigung eine Pflichtaufgabe der Kommune. Daher sind Einsparungen im Betrieb nur sehr bedingt möglich. Die Inflation hat die Preise in allen Bereichen stark befeuert. Die Strompreissteigerung mit ca. 125 % Erhöhung seit 2021 kann nicht aufgefangen werden, obwohl kontinuierlich Optimierungen im Bereich der Energieeffizienz und der Eigenstromproduktion vorangetrieben werden. Der Bezugspreis für Gas ist seit 2021 um ca. 235 % angestiegen. Preise für Elektro- und Maschinentechnik sind in 2022 zwischen 20 % und 50 % gestiegen, so dass die Dienstleister für Wartungsarbeiten oder Reparaturen ihre Preise entsprechend nach oben angepasst haben. Das Gesamtbild zeigt, dass sich die Preisspirale nach oben dreht und voraussichtlich in Zukunft mit weiteren Verteuerungen durch Lohnsteigerungen in allen Sektoren gerechnet werden muss.


Der Erfolgsplan wurde mit den Abteilungsleitungen erstellt und mit der Werkleitung abgestimmt.


Die Budgets, für die von der Stadt Lindau an die GTL übertragenen Aufgaben, sind in gleicher Höhe Teil des Verwaltungshaushalts der Stadt Lindau und wurden mit der Stadtkämmerei abgestimmt.


Der Gewinn der Abteilung GT-Unterhalt in Höhe von 20.000 € entsteht aus einer nach § 8 Abs. 1 EBV geforderten, angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals.


3.        Stellenplan und Stellenübersicht

       

Gemäß § 16 EBV ist dem Wirtschaftsplan ein Auszug aus dem Stellenplan und aus der Stellenübersicht nach § 6 KommHV beizufügen.


Für das Jahr 2023 werden insgesamt 122,25 aktive Planstellen für Beschäftigte und sieben Planstellen für Auszubildende ausgewiesen.


Vergleichswerte
aktive
Planstellen
Soll
01.01.2022
Ist
30.06.2022
Soll
01.01.2023
Beschäftigte
120,25
110,28
122,25
Auszubildende
7,00
4,00
7,00
       
Der Stellenplan wurde vom Werkausschuss in seiner Sitzung vom 25.07.2022 beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Stadtrat genehmigt den vorliegenden Wirtschaftsplan 2023 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau einschließlich Stellenplan aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 24.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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14. Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes IML Immobilienmanagement Lindau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

  1. Erfolgsplan
Beiliegender Erfolgsplan wird für den Eigenbetrieb IML für 2023 vorgelegt. Der Erfolgsplan wurde in der Werkausschusssitzung am 16.11.2022 vorberaten. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Erfolgsplan 2023 (Wirtschafts- und Finanzplan) in der vorliegenden Form zu bestätigen. 

  1. Vermögensplan 
Beiliegender Vermögensplan wird für den Eigenbetrieb IML für 2023 vorgelegt. Der Vermögensplan wurde in der Werkausschusssitzung am 16.11.2022 vorberaten. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Vermögensplan 2023 in der vorliegenden Form zu bestätigen.

Fachliche Bewertung

Der Erfolgs- und Vermögensplan ist insbesondere von den Veräußerungen der Objekte "Lindenhofweg 39" und "Eichwaldstraße 6" auf Erbbaurecht geprägt. 

Instandhaltungsaufwendungen der Gebäude können aus den Eigenmitteln des Eigenbetriebs geleistet werden. Darlehensaufnahmen sind daher nicht vorgesehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2023 (Erfolgs- und Vermögensplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download STR-2023-03-01 - Ö IML Vermögensplan 2023.pdf
Download STR-2023-03-01 - Ö IML Wirtschafsplan 2023.pdf

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15. Stellenschaffungen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Im Hauptausschuss am 05.07.2022 wurden die in der Verwaltung neu zu schaffenden Stellen für das Haushaltsjahr 2023 vorgestellt und unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und dem Haushaltsplan empfohlen. Die Verwaltung hat den Auftrag erhalten, die Finanzierbarkeit mit der Kämmerei zu prüfen.
Es wurde geprüft, welche Aufgaben im Rahmen der Pflichtaufgaben liegen und wo Projekte bereits laufen und personell verstärkt werden müssen, um die Projektziele zu erreichen. Nach Gesprächen in der Verwaltung, insbesondere mit der Kämmerei wurde entschieden, auf die Schaffung folgender Stellen angesichts der klammen Haushaltslage für das 2023 vorerst zu verzichten: 


HAS Empfehlung Stellenneuschaffung Juli 2022


Begründung zum weiteren Vorgehen

Personalentwickler 


vorerst Verzicht

Volljurist 


vorerst Verzicht

Prozess- und Projektmanager/-in 


vorerst Verzicht der Stelle zugunsten einer zunächst externen Lösung in Kombination mit einer reduzierten Team-Assistenz Stelle zur Koordination (s. nächste Zeile, vgl. Ziff. 2).


Team-  und Abteilungs-assistenz Amt 12


Schaffung einer reduzierten Form der Stelle (0,5 VZÄ) im Rahmen einer externen Beratungslösung als Alternative zu Prozessmanager/-in (vgl. Ziff. 2).

Zentralregistratur

vorerst Verzicht auf dauerhafte Stellenneuschaffung;
Weiterbeschäftigung mit Hilfe von freien Stellenanteilen als temporäre Lösung bis zum Renteneintritt der aktuellen Stelleninhaberin


Leitung Museumspädagogik

vorerst Verzicht; die Stelle soll jedoch im Rahmen des Personalkonzepts für das Cavazzen-Museum geschaffen werden (voraussichtlich 2024)


Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Kulturamt

vorerst Verzicht; die Stelle soll jedoch im Rahmen des Personalkonzepts für das Cavazzen-Museum geschaffen werden (voraussichtlich 2024)


Bürgerbeteiligung 

Stelle war bislang befristet, nun Schaffung der Stelle in reduzierter Form (vgl. Ziff. 3.) 


Straßenverkehrsbehörde


Schaffung der Stelle (vgl. Ziff. 1).

Fachliche Bewertung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Finanzausschuss, die folgenden drei Teilzeitstellen (insgesamt 1,94 VZÄ) zu schaffen: 

  1. Sachbearbeiter/-in für die Straßenverkehrsbehörde: 

Die Zahlen der Antragsbearbeitung in der Straßenverkehrsbehörde sind in den vergangenen Jahren sukzessive durch Aufgabenzuwächse angestiegen. Ein wesentlicher Grund war die gesetzliche Änderung zum 01.01.2021, die eine Verlagerung der Verantwortlichkeit bei der Genehmigung von Schwertransporten auf die kommunale Ebene vorgesehen hat. Der BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) wurde daher beauftragt, eine Stellenbemessung in der Straßenverkehrsbehörde durchzuführen, um den Stellenbedarf zu klären. Das Gutachten der BKPV hat im Januar 2023 ergeben, dass ein Stellenbedarf von 2,84 VZÄ erforderlich ist. Aktuell sind zwei Mitarbeiterinnen in diesem Bereich eingesetzt, wodurch sich ein Defizit von 0,84 VZÄ ergibt. Da die Straßenverkehrsbehörde zu den Pflichtaufgaben der Stadtverwaltung zählt, ist die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Umfang von mindestens 0,84 VZÄ zwingend erforderlich. 

  1. Einführung eines Prozess- und Projektmanagements: 

Während Amt 12 zunächst die Schaffung einer internen Stelle für einen Prozess-/Projektmanager avisiert hatte, kamen aus dem Stadtrat in den vergangenen Monaten zunehmend Signale, dass zunächst eine externe Lösung für den Aufbau eines professionellen Prozess- und Projektmanagements favorisiert wird, weil eine externe Kraft ggfs. schneller verfügbar, der Einsatz leichter steuerbar und die Kosten nicht dauerhaft im Stellenplan verankert sind. Auch wenn aus Sicht von Amt 12 langfristig ein dauerhafter interner Prozessmanager benötigt wird, sprechen die Vorteile der schnelleren Besetzung und damit schneller zu erlangenden Handlungsfähigkeit aktuell auch für eine externe Beauftragung. Die Mittel für die Finanzierung der ursprünglich neu zu schaffenden Stelle wurden von der Kämmerei in den Personalkosten für 2023 bereits berücksichtigt. Diese finanziellen Mittel können nun für die Finanzierung von externen Beraterleistungen verwendet werden. 

Da mit der Einbindung eines externen Prozess-/Projektmanagers ein erhöhter Steuerungs- und Koordinationsbedarf einhergeht, ergibt sich zugleich jedoch die zwingende Notwendigkeit der Schaffung einer zumindest 0,5 VZÄ Teamassistenz für das Amt 12, das bislang als einziges Amt nicht über eine Assistenz verfügt. Bereits jetzt sind Amts- und Abteilungsleiter überproportional mit einfachen, aber notwendigen administrativen Tätigkeiten beschäftigt, wodurch notwendige Aufgaben im Bereich Strategie, Koordination und Führung nicht wahrgenommen werden können. Zu Beginn der Entstehung des Amts für Organisationsentwicklung & Digitalisierung wurden diese Einschränkungen bewusst in Kauf genommen, heute stellen sich diese Aufgaben jedoch zunehmend als Belastung dar und verzögern die Umsetzung wichtiger Querschnittsprojekte. Die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen und die damit zusammenhängende Steuerung und Koordination eines dauerhaften, externen Mitarbeiters, erfordern umso mehr eine Entlastung der Amtsleitung im Hinblick auf administrative Aufgaben. Die Schaffung einer Teilzeitstelle Teamassistenz kann wesentlich dazu beitragen, dass wichtige Kapazitäten bei der Leitung wieder verfügbar sind, diese ökonomisch sinnvoll eingesetzt werden und damit zu einem reibungslosen Ablauf und einer erfolgreichen Umsetzung der anstehenden Projekte führen.  
Die Verwaltung empfiehlt daher zunächst von einer Stellenschaffung für einen Prozess-/Projektmanager abzusehen und stattdessen die bereits eingeplanten Kosten für die Inanspruchnahme externen Beratungsleistungen zu verwenden und den damit zusammenhängenden Anstieg des Koordinierungsaufwandes durch die Schaffung einer Teamassistenz im Umfang von 0,5 VZÄ zumindest teilweise zu kompensieren. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden durch die aktuelle Finanzplanung abgedeckt.
Sollte keine externe Beauftragung des Prozessmanagements mit Teilzeit-Teamassistenz gewollt sein, wird alternativ die Schaffung einer internen Stelle für den Aufbau eines Prozess- und Projektmanagements zum 01.07.2023 empfohlen.

  1. Stelle Bürgerbeteiligung: 
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. September 2020 die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsprozesses zur Entwicklung des Karl-Bever-Platzes geschaffen. Damit zusammenhängend wurde für die Umsetzung des Projektes eine befristete Stelle mit 0,8 VZÄ geschaffen. Seitdem wurden von der Bürgerbeteiligung verschiedenste Projekte begleitet und umgesetzt, wie beispielsweise die Breite Straße Rickenbach, Lindauer Logistik Konzept (LiLo), Mikromobilität, Parken Bauhof, etc. Außerdem ist sie die Administrationsstelle für die Lindauer Projektschmiede. Auch aktuell sind bereits einige Projekte in Umsetzung und werden durch die Bürgerbeteiligungsstelle intensiv betreut – so z. B. die Projektschmieden, die mittlerweile fester Bestandteil der Bürgerbeteiligungskultur in Lindau sind und als best practice Beispiele für andere Kommunen dienen. 
Die Stadt Lindau (B) möchte in den kommenden Jahren die Bürgerbeteiligung, (v. a. auch in Form von prozessbegleitender Information) intensivieren und insbesondere die Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend optimieren, um ein breiteres Verständnis in der Bevölkerung für die Projekte der Stadt zu erreichen. 
So haben sich insbesondere prozessbezogene Informations- und Anhörungsformate in Bezug auf Bauprojekte vor und während des Umsetzungsprozesses bewährt und eine Arbeitserleichterung in allen Fachämter herbeigeführt (z. B. Bau der Fahrradstraße Schachener Straße, Bau des Parkplatzes in der Bleiche, Errichtung des Wohnmobilstellplatzes in Zech). Insbesondere im Rahmen der anstehenden Konsolidierung wird in den nächsten Jahren sowohl Bürgerbeteiligung als auch allgemein gute externe wie interne Kommunikation von wesentlicher Bedeutung sein. Zudem unterliegt die Bürgerbeteiligung angesichts der Veränderungen in der Medienlandschaft und der Informationsgewohnheiten der BürgerInnen einem ständigen Entwicklungsprozess. 
Neben der Betreuung der laufenden Projekte wird eine zentrale Aufgabe der Bürgerbeteiligung auch die Erschließung neuer Kommunikationskanäle zu den Bürgern sein, um möglichst viele Zielgruppen innerhalb der Bevölkerung zu erreichen – die Beteiligungsplattform Adhocracy ist ein Beispiel hierfür. Insbesondere im Bereich der Social Media wird die Stadt zunehmend Präsenz zeigen müssen, um ihre aktuellen Themen und Projekte für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und transparent aufzuarbeiten. 
Die Stelle in der Bürgerbeteiligung wurde in den letzten zwei Jahren als Projektstelle geführt und das Resümee ist, dass die verschiedenen Projekte von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wurden und es eine durchgehend positive Resonanz aus der Bevölkerung gab. Die Beteiligung und vor allem auch gute informative Einbindung der Bürger sind für eine moderne Stadtverwaltung von großer Bedeutung, um die Arbeit der Verwaltung im Sinne der Bürgerschaft zu gestalten und dadurch eine größere Akzeptanz von Projekten zu erhalten. 
Um gleichwohl angesichts der Haushaltssituation Kosten zu reduzieren empfiehlt die Stadtverwaltung die Stelle Bürgerbeteiligung im Umfang von 0,6 VZÄ zu schaffen. Somit kann zumindest die weitere Betreuung laufender Projekte aufrechterhalten werden.





  1. Rein informativ: Sachstand Presse- und Kommunikationsabteilung
Der Stellenplan enthält derzeit 1,5 Stellenanteile für die Pressearbeit der Stadt Lindau. Derzeit wird im Hauptamt eine Bestandsaufnahme der bereits jetzt durch die Pressestelle wahrgenommenen Aufgaben vorgenommen, eine Analyse der im Rahmen moderner Kommunikationsarbeit zusätzlich aufzunehmender Aufgaben sowie die Verlinkung zu anderen Arbeitsbereichen im Hauptamt und weiteren Ämtern. 
Ziel ist die Konzeptionierung einer zeitgemäßen Kommunikationsabteilung für die Stadt Lindau (B). Im Zuge dessen können sich Vorschläge zu Umstrukturierungen und Stellenanteilsänderungen v.a. innerhalb des Hauptamtes ergeben. 
Über das Ergebnis der Untersuchung wird die Verwaltung nach deren Abschluss schnellst möglich berichten und entsprechende Beschlussvorschläge unterbreiten. 

Finanzielle Auswirkungen


Sachbearbeiter/-in Straßenverkehrsbehörde


Rund 43.900 Euro

Teamassistenz 


Rund 27.380 Euro

Projekt- und Prozessmanager/-in ab 01.07.2023


Rund 36.500 Euro (jährlich rund 72.960 Euro)

Bürgerbeteiligung 


Rund 41.500 Euro 


       laufend
Finanzielle Auswirkungen:        rund 112.780,00 Euro (149.280,00 Euro)
       Haushaltsstelle/

Mittel sind im Haushalt 2023 eingeplant

Beschluss

Der Stadtrat folgt den Empfehlung des Finanzausschusses vom 07.02.2023 und beschließt die Mittel für die folgenden Stellen im Haushalt 2023 einzuplanen und in den Stellenplan 2023 aufzunehmen:

  • Bürgerbeteiligung mit 0,6 VZÄ und EG 10
  • Verwendung des eingeplanten Budgets für den Einkauf externer Beraterleistungen im Bereich Prozess- und Projektmanagement und Schaffung einer Teamassistenz mit 0,5 VZÄ und EG 8 
Alternativ: Prozess- und Projektmanager/in mit 1,0 VZÄ und EG 11 ab 01.07.2023
  • Sachbearbeiter/innen Straßenverkehrsbehörde mit 0,84 VZÄ und EG 7

Der Stellenplan 2023 ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 5

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15.1. Stellenplan für das HH-Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 15.1

Sachverhalt

Erläuterungen zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Der Stellenplan bildet jeweils den Status Quo der Stellensituation in der Stadtverwaltung ab. Die Veränderungen im Stellenplan 2023 gegenüber dem Stellenplan 2022 beruhen auf der Anlegung der Stelle des Veranstaltungstechnikers im Stadttheater entsprechend des Hauptausschussbeschlusses vom 05.07.2022. Zudem wurde eine Werkstudentenstelle im Bauamt mit 0,5 PE und EG 1 abgebildet, die in den vergangenen Jahren befristet besetzt war. Die Werkstudentenstelle hat sich im Bauamt als sehr hilfreich erwiesen und ist eine gute Einstiegs-/ Kennenlernmöglichkeit für potenzielle spätere Bewerber für das Bauamt. 
Weitere Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2022 ergeben sich durch Umwandlungen von Beamtenstellen und Angestelltenstellen sowie veränderte Stellenbewertungen. Bei Änderungen der Eingruppierung bzw. Höhergruppierungen liegt in der Regel ein externes Stellenbewertungsgutachten vor. Die Ergebnisse dieser Stellenbewertungsgutachten wurden jeweils in den Sitzungen des Hauptausschusses dargelegt und die jeweilige Stellenplanänderung beschlossen.
Im Bereich der Stadtkämmerei wurde die Amtsleitungsstelle von einer Tarifbeschäftigtenstelle EG 14 in eine Beamtenstelle A 14 umgewandelt, da die Stelle mit einem Beamten wiederbesetzt werden konnte. Die Stelle der Amtsleitung des Bürger- und Rechtsamtes wurde von A 15 auf A 13 reduziert, da die Rechtsabteilung dem Hauptamt zugeordnet wurde und sich dadurch die Wertigkeit der Aufgaben auf der Stelle verringert haben. Die Stelle der Abteilungsleitung Personal wurde von A 13 in eine Tarifbeschäftigtenstelle EG 12 umgewandelt, da die Stelle mit einer Tarifbeschäftigten im Rahmen einer Nachfolgeplanung wiederbesetzt wurde. Eine Tarifbeschäftigtenstelle in der Personalabteilung wurde, entsprechend des Beschlusses des Stadtrates vom 28.09.2022 zur Berufung in ein Beamtenverhältnis von EG 10 in A 11 umgewandelt. Eine Beamtenstelle A7 in der Straßenverkehrsbehörde wurde in EG 7 umgewandelt, da hier eine Wiederbesetzung in Folge einer Nachfolgeplanung mit einer Tarifbeschäftigten erfolgt ist.

Die weiteren vorgeschlagenen Stellenschaffungen für das Haushaltsjahr 2023 sind im vorliegenden Stellenplan noch nicht enthalten, da diese noch unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Stadtrat stehen. Diese Stellen sind nach Beschlussfassung entsprechend zu ergänzen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Gebhard spricht ein Lob aus, da die Stadt viele Azubis beschäftigt. Er hätte gerne eine Aufstellung, wie sich das in den letzten Jahren entwickelt hat und ist der Meinung, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. 

Beschluss

Der Stadt folgt der Empfehlung des Finanzausschusses vom 07.02.2023 und beschließt den Stellenplan 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 5

Dokumente
Download Stellenplan 01.01.2023.pdf

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16. Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 16

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons dankt allen voran dem Leiter der Stadtkämmerei, Herrn Horbach, der gut durch den gesamten Prozess geführt hat. Sie hat viele positive Rückmeldungen dazu erhalten. Zudem dankt sie dem gesamten Team der Kämmerei. Ihr weiterer Dank gilt den Mitgliedern des Stadtrates, die schwierige und anstrengende Haushaltsberatungen geführt haben und zusammen aber zu einem guten Schluss gekommen sind. Weiterhin bedankt sie sich bei den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und allen Amtsleiterinnen und Amtsleitern, die allesamt mit diesem Prozess mehrfach beschäftigt waren. Ferner gilt ihr Dank auch den Partnern der Stadt, wie Vereinen, Schulen, der IHK, der Rechtsaufsicht und auch den Vertretern der Presse, die den Prozess begleitet haben. 

Der Leiter der Stadtkämmerei, Herr Horbach, hält seine Haushaltsrede.

Es folgen die Haushaltsreden:

  • Stadtrat Obermayr hält die Haushaltsrede der BL-Fraktion
  • Stadtrat Hummler hält die Haushaltrede der CSU-Fraktion
  • Bürgermeisterin Dorfmüller hält die Haushaltsrede der SPD-Fraktion
  • Bürgermeister Hotz hält die Haushaltsrede der JA-Fraktion
  • Stadtrat Brombeiß hält die Haushaltsrede der FB-Fraktion
  • Stadtrat Jöckel hält die Haushaltsrede der FDP
  • Stadtrat Freiberg hält die Haushaltsrede der BU
  • Stadtrat Reich hält die Haushaltsrede der FW
  • Stadtrat Müller hält die Haushaltsrede der LI
  • Stadträtin Norff hält die Haushaltsrede der ÖDP

Die Reden sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt der beigefügten Haushaltssatzung 2023 sowie dem Haushaltsplan 2023 zu.
  2. Der Finanzplan 2022 bis 2026 ist dem Haushalt beizufügen.
  3. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.905.000 EUR werden für folgende Maßnahmen eingegangen:
Museale Strukturen
1.960.000 EUR
Cavazzen Baumaßnahme
1.000.000 EUR
Zuschüsse an Kitas
3.270.000 EUR
Kita Zech
3.000.000 EUR
Straßenbau/Instandsetzungen
400.000 EUR
Neugestaltung Köchlinstraße
750.000 EUR
Brückensanierungen/-erneuerungen
500.000 EUR
Bodenseeradweg
1.000.000 EUR
Straßenbau allgemein
300.000 EUR
Geh-/Radwege
150.000 EUR
Sanierung Mole Segelhafen
75.000 EUR
Hochwasserfreilegung Ach
1.500.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Dokumente
Download Haushaltssatzung 2023.pdf
Download Finanzplan 2022 - 2026.pdf
Download Horbach-20230301 Haushaltsrede Stadtrat.pdf
Download Bunte Haushaltsrede 2023.pdf
Download JA-Stellungnahme Stadtrat.pdf
Download FB-HH-2023.pdf
Download BU-Haushalt 2023 - Stadtrat 01 03 2023 II.pdf
Download 2023 HH Rede FW Lindau.pdf
Download FDP-HH 2023 Entwurf.pdf
Download LI-HH-Rede zum HH 2023 am 01 03 2023.pdf
Download Endfassung 2023Stadtrat_Haushaltsrede-ÖDP.pdf

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17. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 01.03.2023 ö beschließend 17

Sachverhalt

Stadträtin Sommerweiß weist auf die Jugendwerft am Mittwoch, 22. März 2023 hin (siehe Flyer in der Anlage).

Stadtrat Strauß merkt an, dass der Fahrradweg von der Kemptener Straße zur Bleiche, bei Lidl vorbeim, gesperrt ist. Er ist trotz des Verbotes durchgefahren und konnte nicht erkennen, wieso gesperrt ist, da keine Baumaßnahme zu sehen ist. Es handelt sich hierbei um einen Schulweg, daher appelliert er, die Beschränkung sofort aufzuheben.

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler merkt an, dass er hier nachhakt. 

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer erkundigt sich nach dem Zeitplan zur Erschließung des Giebelbachs und möchte wissen, wie die Bahn verfahren wird. Wie geht es für die Menschen weiter, die im Gleisdreieck wohnen?

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, antwortet, dass es vergangene Woche einen Pressespaziergang zur Neuerschließung des Giebelbachs gab. Derzeit gibt es jedoch keine neuen Aussagen, da ein Planänderungsverfahren läuft.

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer möchte wissen, was die Stadt tun kann?

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, antwortet, dass die Stadt Lindau (B) bei der Planauslegung des Planänderungsverfahrens Einwände einbringen kann. 

Dokumente
Download Jugendwerft.pdf

Datenstand vom 07.03.2023 13:51 Uhr