Datum: 22.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:07 Uhr bis 19:42 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Sie merkt an, dass die öffentliche Tagesordnung um den Punkt „Absturzsicherungen an Uferstellen“ ergänzt wird und dieser Punkt als Ö06 behandelt wird.
Gegen die erweiterte Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, somit ist die genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
|
ö
|
beschließend
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Bodensee Fahrradstraße – Schachener Straße (Bekanntgabe)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Sachverhalt
Seit Herbst 2022 wird die Schachener Straße ab der Einmündung Badstraße stadtauswärts als Fahrradstraße ausgebaut. Die Eröffnung des ersten Teilabschnittes zwischen Badstraße und Höhenstraße erfolgt Anfang Juni. Der Bereich soll zukünftig als „Fahrradzone“ beschildert werden. Um Autofahrern rechtzeitig zu signalisieren, dass sie bald in eine Fahrradzone mit bevorrechtigtem Radverkehr einfahren, sollte die neue Fahrradzone aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau (GTL) nicht erst ab Badstraße, sondern bereits ca. 190 Meter früher ab der Enzisweilerstraße beginnen. Damit sollen Autofahrer dazu bewogen / daran erinnert werden, evtl. für sich die Entscheidung zu treffen, eher über die Enzisweilerstraße / Kreisstr. LI 16 Richtung Wasserburg zu fahren als durch eine stark frequentierte Fahrradzone. Der Radschutzstreifen müsste dazu demarkiert werden.
Die GTL plant an der Ecke Enzisweilerstraße / Schachener Straße den westlichen Gehweg der Enzisweilerstraße bis zur Einmündung in die Schachener Straße zu verlängern, damit dort die westseitige Querung von der Enzisweilerstraße über die Schachener Straße erleichtert wird. An dieser Stelle können Fußgänger dann die Schachener Straße queren und der Beginn der Fahrradzone wird baulich hervorgehoben.
Die Bedenken, die in der Sitzung vom Hauptausschuss vom 04.04.2023 geäußert wurden, konnten zwischenzeitlich ausgeräumt werden. Durch die neue Linienführung der Buslinie (stadteinwärts direkt über Schachener Straße) und durch die nachfolgenden Argumente, kann eher von einer Beschleunigung der Linie 4 ausgegangen werden:
- Entfall Längsparkplätze Wackerstraße
Entfall Längsparkplätze auf der Fahrbahn zwischen Dennenmoos und Lindenhofweg
Entfall Längsparkplätze am Fahrbahnrand zwischen Höhenstraße und Weingut Deufel
Änderung der Vorfahrtsregeln an der Höhenstraße und der Alwindstraße (Schachener Straße hat Vorrang)
Umbau der Bushaltestelle Ebnet als Fahrbahnhaltestelle (keine Busbucht mehr, d.h. der Bus muss sich nicht mehr in den fließenden Verkehr einfädeln)
Änderung der Buslinienführung von früher stadteinwärts „Kirchstraße / Badstraße / Enzisweilerstraße“ jetzt direkt über die „Schachener Straße“ (es geht ab Lindenhofweg nur bergab und kaum ein Radfahrer fährt unter 25 km/h, eher schneller)
Beschleunigung in der Jungfernburg- und Holdereggenstraße (2 x Rechts vor Links eliminiert, Parkplätze demarkiert und zusätzliches Haltverbot)
Eine Beschlussfassung ist nicht notwendig, da die Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde als Maßnahme der laufenden Verwaltung angesehen werden kann.
Diskussionsverlauf
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass dies auch mit dem Stadtverkehr Lindau rückgekoppelt ist.
Stadträtin Rundel zeigt sich erstaunt darüber, wieso man dies in einer Bekanntgabe erläutert bekommt und nicht Beschluss darüber gefasst wird. Sie habe bereits damals massive Bedenken gegen die Fahrradstraße geäußert und eine Vorverlegung in den stark frequentierten Bereich bei der Kapelle sei nicht richtig. Zudem gibt es einen bestehenden Stadtratsbeschluss.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass man dieses Thema nochmals durch die GTL aufbereiten wird und hierzu nochmals Rückmeldung gibt.
Dokumente
Download STR-2023-05-22-TOPÖ02-Bekanntgabe_Bodensee Fahrradstraße_Anlage.pdf
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3. Verabschiedung des Feuerwehrkommandanten Max Witzigmann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
|
ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons blickt die letzten sechs Jahre zurück, in denen Max Witzigmann als Feuerwehrkommandant tätig war. Die Stadt Lindau und ihre Bürgerinnen und Bürger sind ihm zu besonderem Dank verpflichtet. Er hat sich in besonderer Weise um die Sicherheit in unserer Stadt verdient gemacht. Der Kommandant der Feuerwehr scheidet zum 31. Mai 2023 aus. Nachfolger wird sein bisheriger Stellvertreter, Florian Kainz.
Die Pflegerin der Feuerwehr, Stadträtin Schäfler, bedankt sich im Namen des Stadtrates für die geleistete Arbeit von Max Witzigmann.
Max Witzigmann blickt in seiner Rede auf die letzten sechs Jahre zurück und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.
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4. Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Lindau (B)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Finanzausschusses
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09.05.2023
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ö
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beratend
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2 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
In den städtischen Kindertageseinrichtungen Villa Engel, Arche Noah und Am Hoyerberg werden insgesamt 106 Kindergartenplätze und 18 Krippenplätze angeboten. Die Träger der Kindertageseinrichtungen können gemäß § 90 Abs. 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Elternbeiträge erheben. Es besteht die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen wird, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII). Laut Finanzausschuss sollen Entgelte regelmäßig angepasst werden.
Die letzte Erhöhung erfolgte zum Betreuungsjahr 2021/2022. Vorgesehen ist eine maßvolle Erhöhung im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Verschiedene Träger Lindauer Einrichtungen, die die Entgelthöhe der Stadt Lindau (B) übernehmen, regten bei der Stadtverwaltung die Anhebung der Kindergarten- und Krippenentgelte an. Als Gründe wurden hauptsächlich die gestiegenen Personal- und Energiekosten genannt.
Die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern setzt sich in der Regel aus drei Säulen zusammen: der staatliche Zuschuss, der kommunale Zuschuss und die Elternentgelte. Der staatliche und der kommunale Zuschuss sind vom Freistaat fest vorgegeben. Die Elternentgelte werden von den Einrichtungen individuell erhoben.
Eltern erhalten vom Freistaat Bayern seit 01.04.2019 einen Beitragszuschuss von monatlich 100 € pro Kindergartenkind für die gesamte Kindergartenzeit.
Für die Krippenkinder hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Fachliche Bewertung
- Entgelte andere Kommunen im Landkreis Lindau
Um einen Vergleich zu anderen Landkreisgemeinde ziehen zu können, wurden deren aktuelle Entgelte für Betreuung in Kindertageseinrichtungen abgefragt. Aufgeführt wird die Buchungskategorie 5-6 Stunden, da es sich hierbei um eine oft gebuchte Stundenkategorie handelt.
Gemeinde
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Kindergartenplatz
5-6 Stunden
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Krippenplatz
5-6 Stunden
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Wasserburg
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122 €
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298 €
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Weißensberg
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115 €
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242 €
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Weiler-Simmerberg
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139 €
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259 €
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Bodolz
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120 €
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230 €
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Nonnenhorn
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160 €
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-
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Hergatz
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132 €
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319 €
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Niederstaufen
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105 €
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190 €
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Lindenberg
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120 €
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236 €
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Durchschnitt
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127 €
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253 €
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Lindau 2021
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120 €
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235 €
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Lindau 2023
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140 €
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250 €
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Die Stadt Lindau liegt mit ihren Entgelten unterhalb des Durchschnittes.
- Personal- und Energiekosten
Bei den Vertragsverhandlungen TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst haben sich die Verhandlungsparteien auf +1,4% (min. 50€) ab 01.04.2021 und auf +1,8% ab 01.04.2022 für Beschäftigte nach TVÖD SuE geeinigt. Dem folgte 2022 eine weitere Erhöhung der Entgelte in Form einer Zulage von pauschal 130 € monatlich und zwei zusätzlichen Regenerationstagen. Sollten die derzeitigen Tarifverhandlungen Ergebnisse zugunsten der Gewerkschaftsseite erzielen, kann man mit weiteren Entgelterhöhungen rechnen.
Auch bei den Energiekosten wies sich im letzten Jahr ein deutlicher Anstieg auf. Laut Statistischem Bundesamt sind die Energiekosten im Februar 2022 für Haushalte und Kraftstoffe um 22,5% zum Vorjahresmonat gestiegen.
- Rechnungsergebnisse der städt. Kindertagesstätten
Städt. Kitas
Rechnungsergebnis 2020 -227.882 €
Rechnungsergebnis 2021 -243.887 €
Rechnungsergebnis 2022 -163.842 €
Haushaltsansatz 2023 -351.748 €
Aufgrund Personalausfall verringerten sich die Personalkosten im Jahr 2022 erheblich im Vergleich zu den Vorjahren, weshalb das Defizit in diesem Jahr geringer ausfällt. Bei den Ergebnissen sind die Elternbeiträge sowie die staatlichen und kommunalen Zuschüsse eingerechnet.
Bei 124 Kita-Plätzen errechnet sich 2022 durchschnittlich ein Defizit pro Platz in Höhe von 110 € Monatlich.
Um das Defizit zu verringern, wird eine maßvolle Anhebung der Nutzungsentgelte, vorgeschlagen.
- Gegenüberstellung Erhöhung Nutzungsentgelt zum 01.09.2023 - aktuelle Entgelte
Krippenkinder
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ab 01.09.2023
|
aktuell
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von 1 bis 2 Stunden
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150,00 €
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135,00 €
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von 2 bis 3 Stunden
|
160,00 €
|
145,00 €
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von 3 bis 4 Stunden
|
190,00 €
|
175,00 €
|
von 4 bis 5 Stunden
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220,00 €
|
205,00 €
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von 5 bis 6 Stunden
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250,00 €
|
235,00 €
|
von 6 bis 7 Stunden
|
285,00 €
|
265,00 €
|
von 7 bis 8 Stunden
|
315,00 €
|
295,00 €
|
von 8 bis 9 Stunden
|
345,00 €
|
325,00 €
|
von 9 bis 10 Stunden
|
365,00 €
|
345,00 €
|
Kindergartenkinder
|
ab 01.09.2023
|
aktuell
|
von 4 bis 5 Stunden
|
130,00 €
|
110,00 €
|
von 5 bis 6 Stunden
|
140,00 €
|
120,00 €
|
von 6 bis 7 Stunden
|
150,00 €
|
130,00 €
|
von 7 bis 8 Stunden
|
160,00 €
|
140,00 €
|
von 8 bis 9 Stunden
|
170,00 €
|
150,00 €
|
von 9 bis 10 Stunden
|
180,00 €
|
160,00 €
|
Hortkinder
|
ab 01.09.2023
|
aktuell
|
von 1 bis 2 Stunden
|
105,00 €
|
90,00 €
|
von 2 bis 3 Stunden
|
110,00 €
|
95,00 €
|
von 3 bis 4 Stunden
|
115,00 €
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100,00 €
|
von 4 bis 5 Stunden
|
120,00 €
|
105,00 €
|
von 5 bis 6 Stunden
|
125,00 €
|
110,00 €
|
von 6 bis 7 Stunden
|
130,00 €
|
115,00 €
|
von 7 bis 8 Stunden
|
135,00 €
|
120,00 €
|
von 8 bis 9 Stunden
|
140,00 €
|
125,00 €
|
- Auswirkungen
Für die drei defizitären städtischen Einrichtungen errechnet sich durch die vorgeschlagene Erhöhung der Buchungsentgelte für Kindergartenkinder insgesamt jährliche Mehreinnahmen von rund 30.000,00 €.
Da der städtische freiwillige Zuschuss für alle Lindauer Kindertageseinrichtungen davon abhängig ist, dass die Träger mindestens die Entgelte der Stadt Lindau erheben, wird allen Trägern empfohlen, ebenfalls ihre Entgelte zum September zu erhöhen. Ein Teil der Träger erhebt schon jetzt höhere Entgelte. Nachdem die Stadt Lindau keinen eigenen Hort betreibt, gelten die Entgelte für Hortplätze als Richtwerte für die freien und kirchlichen Träger.
Der Finanzausschuss hat dem Stadtrat die neue Entgeltordnung einstimmig empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen
|
|
laufend
|
Finanzielle Auswirkungen:
|
46410.11000/11010/11020
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30.000 €
|
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Deckungsvorschlag
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|
|
|
|
|
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage enthaltene Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Lindau (B) vom 22.05.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
Dokumente
Download Entgeltordnung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Lindau (.pdf
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5. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auffangparkplatz Blauwiese" - Abwägung der Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
5. Sitzung des Stadtrates
|
22.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
- Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ im Bereich des Auffangparkplatzes ‚Blauwiese‘.
Anlass der Flächennutzungsplanänderung ist das Erfordernis eines Neubaus der Mittelschule. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung war die Erkenntnis, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs im Grundschulbereich Reutin/Zech die Errichtung einer neuen Mittelschule eine Grundvoraussetzung ist. Hierzu wurden unterschiedliche Standorte gegenübergestellt und letztendlich am 19. Mai 2021 durch den Stadtrat beschlossen, dass der Neubau auf dem Areal ‚Blauwiese‘ erfolgen soll. Der Beschluss beinhaltet zusätzlich den Erhalt von 100 der dort aktuell verorteten Stellplätze. Nach der Unterbrechung des Bauleitverfahrens aufgrund der Überprüfung der Variantenentscheidung für die Mittelschule wurde die Verwaltung in der Stadtratssitzung vom 29.03.2023 beauftragt, den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung fortzuführen.
Im weiteren Verlauf soll nun der künftige Standort der Mittelschule planungsrechtlich gesichert werden.
- Abgrenzung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Reutin und umfasst Teilbereiche des Grundstücks Fl.-Nr. 559/8, Gemarkung Reutin. Der zu ändernde Bereich des Flächennutzungsplanes weist insgesamt eine Größe von ca. 9.764 m² auf.
- Änderungen des Flächennutzungsplanes
- Stand vor der Änderung
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Bereiches der 6. Änderung eine Fläche für den ruhenden Verkehr dar. Des Weiteren wird im nordwestlichen Teilbereich ein Symbol für ein Regenklärbecken dargestellt.
Die außerhalb des Änderungsbereiches dargestellte Wasser- bzw. Stromleitung der Stadtwerke sowie das im Westen angrenzende FFH-Gebiet bleiben von der Änderung unberührt. Ebenso wie die nördlich des Änderungsbereiches dargestellten Einzelbäume. Diese bleiben von der Änderung unberührt.
- Inhalt der Änderung
Anstelle der Fläche für ruhenden Verkehr wird eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt.
Das Symbol „Regenklärbecken“ im Änderungsbereich entfällt. Der Hochwasserschutz „Oberreitnauer Ach“ für die Stadt Lindau wurde mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oberreitnau abgeschlossen. Auch der Ausbau der Oberreitnauer Ach ist im Stadtgebiet Lindau abgeschlossen. Die vorgesehene Fläche, wie sie im BP vorgesehen war, wird deshalb nicht mehr benötigt.
Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.
- Änderungsverfahren
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 15.12.2021 der Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung vom 30.11.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Stadtratssitzung vom 05.05.2022 wurde der Entwurf in der Fassung vom 20.04.2022 gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 20.04.2022 fand in der Zeit vom 25.07.2022 bis 09.09.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 20.04.2022 zwei Stellungnahmen ein. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.
Thema Kaltluftschneise und Lage im Grünfinger
In den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und des Bund Naturschutz in Bayern e.V. wird erneut die Beeinträchtigung der Kaltluftschneise und des Grünfingers befürchtet. Wie auch in der Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, sind diese Befürchtungen für den Standort unbegründet.
Kaltluftschneise
Die Blauwiese liegt nicht im Bereich einer siedlungsrelevanten Kaltluftabflussbahn, ist aber ist Teil einer weitaus größeren Kaltluftentstehungsfläche im Siedlungsbereich. Dabei liegt die Blauwiese an deren nordwestlichen Rand und nimmt nur einen Teilbereich ein. Der weitaus größere Teil dieser Kaltluftentstehungsfläche wird durch den unbebauten Grünzug Bleiche gebildet, der die umliegenden Siedlungsbereiche mit Kaltluft versorgt.
Die Blauwiese selbst grenzt nicht unmittelbar an Siedlungsflächen an. Kaltluft, die dort entsteht, fließt der Topographie entsprechend träge nach Süden, in Richtung des Grünzugs „Bleiche“ ab. Im Osten grenzen unbebaute Obstanbauflächen, die selbst eine Bedeutung für die Kaltluftentstehung haben an. Im Westen verläuft die Ach mit ihrem uferbegleitenden Gehölzgürtel, der im Südwesten immer breiter wird und in einen geschützten Gehölzbiotop übergeht. Diese Gehölzbestände haben ebenfalls eine hohe Bedeutung für das Siedlungsklima, da sie direkt an bebaute Flächen angrenzen, klimatisch ausgleichend wirken und eine Filterfunktion für Luftstäube haben. Diese Gehölzbestände sind rechtlich geschützt und bleiben auch beim Neubau der Mittelschule erhalten.
Die Blauwiese ist selbst zu einem Teil versiegelt ist und heizt sich im Sommer wesentlich schneller auf als die umliegenden Vegetationsflächen. Zwar gleichen die dortigen Bäume einen Teil der Hitzeentwicklung aus, die Fläche ist aus klimatischer Sicht dennoch gestört. Mit dem Beschluss des Stadtrates, dort eine Mittelschule zu bauen, kam auch Forderungen nach einer Begrünung der Dächer und der Fassaden auf. Dem wurde Rechnung getragen, als dass diese Vorgaben in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingeflossen sind und der im Verfahren befindliche Bebauungsplan bereits Festsetzungen dazu trifft. Die Mittelschule soll zudem CO2-neutral betrieben werden und der Freiraum eine hohe Qualität in der Gestaltung und Begrünung erhalten.
Auf Grund dieser Sachverhalte gehen wir nicht davon aus, dass der Neubau der Mittelschule auf dem Parkplatz Blauwiese eine erhebliche Verschlechterung des Siedlungsklimas in den angrenzenden Bereichen hervorruft und die Funktion der Kaltluftentstehungsfläche „Bleiche“ beeinträchtigt wird.
Lage im Grünfinger
Der Standort Blauwiese befindet sich im Landschaftsfinger „Im Talfächer der Ach“. In der Darstellung im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Lindau 2030 wurde die Fläche des Parkplatzes jedoch weiß dargestellt, da es sich primär nicht um eine Grünfläche, sondern einen Parkplatz handelt. Auch die umliegenden Wohnflächen an der Ach sind weiß als Siedlungsfläche dargestellt. Die geplante Bebauungsplanänderung und Errichtung eines Schulgebäudes steht damit nicht prinzipiell im Widerspruch der Zielsetzung des Landschaftsfingers. Der bisherige Parkplatz fügte sich, durch die Eingrünung relativ gut in die Umgebung ein und war in Nord-Süd-Richtung zu durchqueren. Bei der zukünftigen Entwicklung wird dementsprechend besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der Umgebung der zukünftigen Bebauung geachtet. Der Landschaftsfinger soll weiterhin erlebbar sein durch den Erhalt einer Nord-Süd Wegeverbindung. Zur Ach hin wird eine grüne Pufferzone über die verbindliche Bauleitplanung gesichert. Zudem wird bei der Grüngestaltung nach innen und außen dem Charakter „Lage im Landschaftsfinger“ entsprochen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur förmlichen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 22.07.2022 an insgesamt 41 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen keine Planänderungen gegenüber dem Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Stand vom 20.04.2022 vorgenommen werden.
Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird verwiesen.
Fachliche Bewertung
Um den Standort der Mittelschule am beschlossenen Standort „Blauwiese“ zu sichern, wird empfohlen den Flächennutzungsplan zu ändern und demensprechend den Feststellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Dr. Adams erkundigt sich nach zusätzlichen Kosten für den Bauaushub hinsichtlich der Schadstoffbelastung.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, kann dazu derzeit noch keine Angaben machen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
- Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Auffangparkplatz Blauwiese in der Fassung vom 22.05.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 2
Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2 Planzeichnung.pdf
Download Anlage 3 Begründung.pdf
Download Anlage 4 Umweltbericht.pdf
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6. Absturzsicherungen an Uferstellen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat in seiner Sitzung vom 08.05.2023 beschlossen, die notwendigen Absturzsicherungen an Uferstellen (siehe Anlage 2) kurzfristig umzusetzen. Zur Finanzierung müssen die erforderlichen Finanzmittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Fachliche Bewertung
Die vorgeschlagenen Maßnahmen bedingen Erstellungskosten in Höhe von rund 235.000 € (brutto), die überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Durch eine Verzögerung des Projektverlaufs beim Projekt „Motzacher Tobelbach“ (Teilprojekt Hochwasserfreilegung Ach) können die notwendigen Mittel von der Haushaltsstelle 69000.95200 „Hochwasserfreilegung Ach“ übertragen werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen nicht zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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69000.95200 "Hochwasserfreilegung Ach"
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Reich sieht sich in der Handlungsempfehlung gut beraten und wird daher den Vorschlag der Verwaltung unterstützen.
Zudem beantragt er namentliche Abstimmung.
Stadträtin Mayer ist der Meinung, dass die Stadt so aus der Haftung genommen werden will. Ihrer Meinung nach solle man es drauf ankommen und auch von der Rechtsaufsicht prüfen lassen. Seit Jahren sind bestimmte Stellen so. Zudem ist sie der Meinung, dass Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind.
Für Stadtrat Müller hätten alleine die Badestellen gereicht, denn auch ohne Gutachten wisse man, dass Algen rutschig sind.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons führt aus, dass mit dem Beschluss sowohl Verwaltung, als auch der Stadtrat geschützt werden solle.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, merkt an, dass der Gutachter alle Seezugänge bzw. Badestellen begutachtet hat und dabei jedoch auch die Bereiche in unmittelbarer Nähe angesehen hat.
Die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert ergänzt, dass alle hier Anwesenden nicht über das Expertenwissen eines Gutachters verfügen. Der Stadtrat ist gut beraten, wenn er sich auf das Gutachten verlässt.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel merkt an, dass es auch Sache des Fußgängers ist, sich im Dunkeln so fort zu bewegen, dass er Hindernisse rechtzeitig erkennen kann. Gleiches gilt hier. Seiner Meinung nach, sind laut einem Kommentar, die Amtsträger aus der Verantwortung genommen.
Stadtrat Strauß zieht einen Vergleich zu 30 km/h Zonen, bei denen die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei zu Rate gezogen werden. Eine solche Zone würde dann nur bei Vorliegen eines Unfallschwerpunkts eingerichtet. Seiner Meinung nach liegt hier kein Unfallschwerpunkt vor. Vielmehr ist es eigenes Verschulden, auch bei alkoholisierten Personen. Bahnstrecken sein seiner Meinung nach wesentlich gefährlicher.
Stadtrat Obermayr möchte, dass das Budget für eine solche Ausgabe nicht erhöht wird und der Beschluss nur umgesetzt wird, wenn es keine zusätzlichen Ausgaben gibt.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons führt hierzu aus, dass sich dies schwierig gestalten wird, da man derzeit nur Ausgaben tätigen darf, die Pflichtaufgaben sind oder für die eine rechtliche Verpflichtung besteht.
Frau Bohnert, erinnert erneut an die Verkehrssicherungspflicht, die wir als Stadt haben. Allen im Raum fehlt das Experten Wissen.
Nach umfassender Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst.
Beschluss 1
Antrag von Stadtrat Reich auf namentliche Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 5
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Hotz ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt, die für die kurzfristige Umsetzung erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 235.000 € (brutto) zur Absicherung der Uferwege von der Haushaltsstelle 69000.95200 „Hochwasserfreilegung Ach“ zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
Folgende Stadtratsmitglieder sind für den Beschlussvorschlag:
Stadtrat Schönberger, Stadtrat Reich, Stadtrat Krühn, Stadträtin Sommerweiß, Stadtrat Dr. Adams, Stadtrat Müller, Stadträtin Norff, Stadtrat Nüberlin, Stadtrat Gebhard, Stadträtin Rundel, Stadtrat Fehrer, Stadtrat Obermayr, Stadtrat Kaiser, Bürgermeisterin Dorfmüller, Oberbürgermeisterin Dr. Alfons.
Folgende Stadtratsmitglieder sind gegen den Besschlussvorschlag:
Stadtträtin Mayer, Stadtrat Büchele, Stadtrat Hübler, Stadtrat Jäger, Stadtat Brombeiß, Stadträtin Schäfler, Stadtrat Jöckel, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadträtin Brombeis, Stadtrat Bandte, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadtrat Strauß.
Bürgermeister Hotz ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download STR-2023-05-22-TOPNÖ03-Absturzsicherung an Uferstellen_Anlage 2.pdf
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7. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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5. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Stadtrat Krühn möchte wissen, ob in der Anwohnerparkzone, dort wo nun Stromkästen anstelle der Parkscheinautomaten angebracht sind, wieder Hinweisschilder angebracht werden können, dass es sich um eine Anwohnerparkzone handelt.
Frau Bohnert wird dies an die Straßenverkehrsbehörde weitergeben.
Stadträtin Mayer merkt a, dass während der Psychotherapiewochen vor der Inselhalle mehr Fahrradständer angebracht worden. Sie möchte wissen, wieso diese nun wieder abgebaut sind.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, führt aus, dass dies zur Spitzenlastabdeckung bei Veranstaltungen gedacht ist.
Stadträtin Schäfler möchte wissen, warum die Fahrradständer am Alten Rathaus weg sind.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, führt aus dass dies im Stadtrat bereits bekannt gemacht wurde. Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen wurde der Fahrradständer an den Reichplatz verlagert.
Stadtrat Müller möchte wissen, ob zusätzliche Stellplätze für Vespas und Motorroller vor dem Inselhallenparkhaus nicht doch angebracht werden können, da nun in diesem Bereich, der vormals untersagt wurde, E-Roller und E-Fahrräder stehen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons gibt dies an die Straßenverkehrsbehörde weiter.
Stadtrat Jöckel merkt an, das früher Delegierte zum Deutschen Städtetag gefahren sind. Beim jetzigen Treffen gibt es tolle Foren, so findet am Donnerstag, 25. Mai, von 17.00 bis 18.00 Uhr ein interessanter Vortrag, unter anderem über den digitalen Zwilling statt. Hier kann man sich über via Zoom einloggen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons weiß nicht, wie früher hier die Handhabung war.
Stadträtin Rundel merkt an, dass früher OB und ein Delegierter aus den Fraktionen an der Tagung des Deutschen Städtetags teilgenommen hat.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bittet Frau Bohnert, ab zu klären, ob dies wieder in der Handhabung geändert werden kann.
Stadtrat Jöckel merkt an, dass man im Klimaschutz aktiver werden müsse und spricht sich für ein Fachforum aus, das gegründet wird.
Bürgermeisterin Dorfmüller entgegnet, dass die Stadtwerke originär für Energie zuständig sind und es bereits den Klimabeirat gibt. Ein weiteres Gremium ist nicht zielführend.
Stadtrat Obermayr merkt an, dass die Türen im Bahnhof schon gegen 22:30 Uhr verschlossen sind. Er möchte wissen, ob man dazu bei der Bahn nachhaken kann.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons gibt das Thema Herrn Koschka für die nächste Besprechung mit der Bahn mit.
Stadtrat Kaiser führt aus, dass das Bahngelände in Reutin in der Ladestraße als illegaler Parkplatz benutzt wird. Die Ladestraße ist somit hoch frequentiert. Hier sieht er die Bahn in der Verkehrssicherungspflicht, seiner Meinung nach sollte auch hier bei der Bahn nachgehakt werden.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass Herr Koschka dies auch ansprechen wird.
Datenstand vom 30.05.2023 06:25 Uhr