Datum: 29.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:41 Uhr bis 20:22 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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29.11.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 11. öffentliche Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Es gibt keine Einwendungen gegen vorliegende Tagesordnung.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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29.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
In der heutigen Stadtratssitzung gibt es keine Bekanntgaben.
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3. EÜ Wackerstraße - Verlangen der Stadt Lindau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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29.11.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die DB Netz AG ist aufgrund von ihr durchgeführter Untersuchungen aus den vergangenen Jahren zu dem Entschluss gelangt, dass die Eisenbahnüberführung (EÜ) Wackerstraße sanierungsbedürftig ist und mittelfristig erneuert werden muss.
Die Stadt Lindau ist vor dem Hintergrund der Trägerschaft der Straßenbaulast für die Wackerstraße gehalten, sich mit ihrem Verlangen im Sinne des § 12 EKrG an der Erneuerung des Projekts zu beteiligen, sofern ein solches vorliegt. Eine konkrete Planung liegt aktuell nicht vor, da zunächst das Verlangen der Stadt Lindau gegenüber der DB Netz AG kommuniziert werden muss. Vor diesem Hintergrund haben die Garten- und Tiefbaubetriebe (GTL) zusammen mit einem externen Verkehrsplaner die notwendigen / sinnvollen Querschnitte ermittelt.
Fachliche Bewertung
Die EÜ Wackerstraße befindet sich geographisch im Westen der Stadt Lindau (B), binnen weniger Gehminuten gelangt man in den Stadtteil Bad Schachen, welcher den höchsten Kurstatus in Lindau innehat. Die Wackerstraße mündet in die Schachener Straße, von deren Beginn an auch der Bodenseeradweg auf diese Straße geleitet wird. In Folge dessen ist auch die Wackerstraße in den Monaten März bis Oktober und insbesondere in den Sommermonaten durch starken Fahrradverkehr frequentiert. Das Lindenhofbad sowie das Hotel Bad Schachen befinden sich ebenfalls in der Nähe und wirken als Publikumsmagnet. Die in unmittelbarer Nähe gelegene Tennisanlage ist die größte der Stadt Lindau (B) und erfreut sich ebenfalls außerordentlicher Beliebtheit. Aufgrund dieser Verhältnisse beschränkte die Straßenverkehrsbehörde das Tempolimit in der Wackerstraße von den ursprünglich erlaubten 50 km/h auf nur noch 30 km/h, was seit 2017 durchgängig ohne zwischenzeitliche Aufhebung angeordnet wurde.
Die vorhandene lichte Höhe der Eisenbahnüberführung von 3,10 m verhindert die Ausweitung des Schwerlastverkehrs auf dieser Route, was seitens der GTL befürwortet wird. Immerhin handelt es sich bei der Verbindung Schachener Straße – Wackerstraße um die einzige durchgängige Verbindung zwischen Wasserburg, Bad Schachen und dem Herzen Lindaus nahe dem Bodenseeufer. Der Schwerlastverkehr soll, soweit es möglich ist, aus dem Stadtzentrum heraus gehalten werden.
Würde die lichte Höhe durch die Erneuerung der Überführung dem anerkannten Stand der Technik (4,50 m) angepasst werden, steht das Erliegen des flüssigen Verkehrs zu befürchten. Dennoch sind die Belange des ÖPNV und der Rettungsverkehre ausreichend zu berücksichtigen. Die Friedrichshafener Straße weist einen Ausbauzustand auf, welcher ein Passieren zweier Sattelzugmaschinen in entgegengesetzter Fahrtrichtung gerade so ermöglicht. Die Schachener Straße, aber auch die Wackerstraße lassen einen solchen Ausbauzustand vermissen.
Bei der EÜ handelt es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt, welcher eine Anpassung an die lichte Höhe erforderlich macht. An dieser Kreuzung gab es von 2012 bis 2017 insgesamt 12 Unfälle, an denen sämtliche Verkehrsarten beteiligt waren. Dies mutet vor dem Hintergrund der sehr hohen saisonalen Auslastung des Lindauer Verkehrsnetzes freilich wenig an.
Bei der künftigen Planung gibt es einige Aspekte, die ausreichend berücksichtigt werden müssen und an denen sich maßgeblich der notwendige Querschnitt orientiert:
- Aktuell kein Begegnungsverkehr PKW / PKW möglich
Zugang zum Bahnhalt (auch beim neuen Bahnhalt Aeschach)
Sichere / Attraktive Führung von Fußgängern / Radfahrern
Anschlussbereiche „Im Wiesental“ und „Reinwaldstraße“
ÖPNV / Rettungsverkehre
Nahmobilitätskonzept
Aktuelle Entwicklungen im Umfeld (Erschließung Gleisdreieck, Erschließung Giebelbach, Beseitigung BÜ Lotzbeck usw.)
Geplanter Querschnitt
Der notwendige Querschnitt leitet sich aus der kürzlich durchgeführten Verkehrserhebung und den gültigen Richtlinien ab. Die Erhebung ergab bis zu 368 Kfz, 177 Radfahrer und 67 Fußgänger, jeweils pro Stunde. Der Anteil des Radverkehrs vom Straßenverkehr (Kfz + Radfahrer) lag in den ausgewerteten Stunden bei bis zu 42 % und im Durchschnitt bei 30 %. Im nichtmotorisierten Verkehr (Radfahrer und Fußgänger) machten die Fußgänger wiederum ca. 30 % aus.
Gem. der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) ergibt sich für Gehwege eine Regelbreite von 2,50 m, für Einrichtungsradwege von 2,55 m. Für den gemeinsamen Geh- und Radweg liegt die Regelbreite bei > 4,0 m (bei mehr als 150 Fußgängern und Radfahrer pro Stunde) welche bei Unterführung mit einem Meter beaufschlagt werden muss. Daher ergibt sich gem. RASt 06 folgender Regelquerschnitt:
Die lichte Höhe von 4,5 m der Fahrspur für den motorisierten Verkehr ergibt sich aus den Anforderungen des Stadtverkehr Lindau (derzeit höchstes Fahrzeug 3,12 m, Tendenz steigend) und der Feuerwehr Lindau (derzeitige Höhe für alle Fahrzeuge bis auf Wechselladerfahrzeug ausreichend). Da man jedoch davon ausgehen kann, dass die Fahrzeughersteller die nach StVO mögliche Fahrzeughöhe von 4,0 m künftig ausschöpfen werden, sollte diese auch bei einem Bauwerk, dass die nächsten Jahrzehnte so Bestand hat, berücksichtigen. Eine Reduzierung auf 4,20 m wird derzeit noch geprüft.
Die lichte Höhe für die abgesetzten Geh- und Radwege beträgt 3,0 m, was der Barrierefreiheit zu Gute kommt und somit die Rampenlängen verkürzt.
Kosten und Termine
Eine belastbare Aussage zu den Kosten, insbesondere dem Anteil, der auf die Stadt Lindau zukommt kann im derzeitigen Stadium noch nicht getroffen werden. Die Stadt Lindau wird sich an der Maßnahme jedoch auf jeden Fall in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger beteiligen müssen. Ob und wie eine mögliche Förderung aussehen kann, muss nach Vorliegen der Entwurfsplanung mit der Regierung von Schwaben abgestimmt werden.
Der Zeitplan der DB Netz AG sieht vor, die Maßnahme EÜ Wackerstraße nach Fertigstellung des Bahnhalts Aeschach (ca. Ende 2027) zu beginnen. Ein genauer Fertigstellungstermin kann derzeit nicht genannt werden.
Fazit
Die Wackerstraße stellt eine sehr wichtige Verbindung vom Stadtzentrum Lindaus Richtung Westen dar. Vor allem die Erreichbarkeit des Gebietes Bad Schachen (und in naher Zukunft auch das Giebelbachgebiet) sowie weiter Richtung Wasserburg muss sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die GTL, das Verlangen gem. oben beschriebenen Querschnitt einzufordern. Ob eine Reduzierung der lichten Höhe auf 4,20 m möglich ist, muss noch im Detail geprüft werden. Hier geht es vor allem um die Erreichbarkeit der angrenzenden Straßen „Im Wiesental“ und „Reinwaldstraße“. Der Stadtrat der Stadt Lindau wird weiterhin in den unterschiedlichen Planungsstadien eng eingebunden. Ebenso ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Im derzeitgen Planungsstadium noch nicht bezifferbar
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Brombeiß möchte wissen, wieso auf der linken Seite stadtauswärts Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern und Fußgängern stattfindet. Zudem ist seiner Meinung nach das Ganze noch nicht ausgereift, da es in absehbarer Zukunft mehr Verkehr zum Giebelbach hin geben wird. Zudem sieht man seiner Auffassung nach erst in der Unterführung, ob Gegenverkehr kommt.
Der Leiter der GTL, Herr Hummler merkt an, dass es im Prinzip darum geht, das Verlangen der Stadt Lindau zu formulieren und an die DB Netz AG weiterzugeben. Seitens der Stadt Lindau werden keine Planungen gemacht, es wird lediglich übermittelt, was sich die Stadt für die Straße wünscht. Der gemeinsame Rad- und Fußweg auf der linken Seite ist für die Erreichbarkeit des Heckenwegs sinnvoll. Er empfiehlt daher den Querschnitt, außer der lichten Höhe, so an die Bahn zu übermitteln. Zudem merkt er an, dass der Giebelbach berücksichtigt wurde.
Für Stadtrat Jöckel bedarf es an dieser „Schleuse“ einer Lichtsignalanlage.
Der Leiter der GTL, Herr Hummler, ergänzt in diesem Zusammenhang, dass sich vor und nach dem Durchlass nichts an der Fahrbahnbreit ändere.
Stadtrat Freiberg erinnert an die Menschen, die im Wiesental wohnen und betont, dass eine neue, zukunftsorientierte Lösung wichtig sei, bei der man sich alle Optionen offen halten solle.
Stadtrat Hübler hat Sorge, dass sich die Straße, bei einer Durchgangshöhe von 4,5 Metern, zu einem neuen Schleichweg für LKW-Verkehr entwickeln kann.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den oben vorgeschlagenen Querschnitt als Verlangen der Stadt Lindau zu formulieren und die weiteren Planungen mit der DB Netz AG aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 8
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4. Abwassergebührenkalkulation – Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Lindau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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29.11.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Kommunen sind gehalten für die tatsächliche Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen bzw. Leistungen von den Nutzern Gebühren zu verlangen, um die hierdurch entstehenden Kosten zu refinanzieren. Bei der Kalkulation der Gebühren ist das sogenannte Kostendeckungsprinzip zu berücksichtigen.
Die Abwassergebühr dient - ebenso wie der Kanalherstellungsbeitrag - zur Deckung der Kosten für den Betrieb und die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung Abwasseranlage, also des Klärwerks und Kanalnetzes der Stadt Lindau nebst allen hiermit verbundenen Aufwänden. Die Abwassergebühr wird pro m³ Frischwasserverbrauch erhoben.
Durch die Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für die Haushaltsjahre 2023 – 2024 wird die Ermittlung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung der veränderten Gesetzeslage, der weiterentwickelten Rechtsprechung und den spezifischen Veränderungen im Kostenbereich angepasst.
Dem Stadtrat soll zur Beschlussfassung über eine Gebührenanpassung eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührenbedarfsberechnung vorliegen. Die in der Gebührenkalkulation ermittelten Sätze stellen Obergrenzen dar, die nach Art. 8 Abs. 2 KAG Bayern nicht überschritten werden dürfen.
Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Stadtrat bereits vor der Beschlussfassung über eine Gebührensatzung eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührenbedarfsberechnung vorliegen.
Der Stadtrat hat im Rahmen einer solchen Gebührenkalkulation als satzungsgebendes Organ bestimmte Ermessens- und Prognoseentscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen sind gerichtlich dahingehend überprüfbar, ob das jeweilige Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde.
Der Stadtrat hat am 10.07.2014 beschlossen, dass die Kalkulation mit Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte berechnet wird. Die Berücksichtigung der höheren Abschreibungen gewährleistet die Refinanzierung zum Bedarfszeitpunkt und wirkt sich zudem positiv auf den Schuldenstand aus.
- Ermessensentscheidungen
Bei einer Gebührenkalkulation hat der Stadtrat Ermessensentscheidungen über folgende Punkte zu treffen:
- Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Als laufende Kosten und Einnahmen der Abwasserbeseitigung liegen der Gebührenkalkulation für den zweijährigen Kalkulationszeitraum 2023 – 2024 die entsprechenden überarbeiteten Planansätze 2023 – 2024 (Erfolgsplan) sowie ergänzende Angaben der Verwaltung zugrunde.
- Abschreibungen
Durch die im Anlagenachweis gewählten Abschreibungssätze wurden aufgrund der Afa-Tabellen des Bundesfinanzministeriums die jährlichen Abschreibungen festgelegt. Die Abschreibungen wurden nach den zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträgen sowie Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. Die Abschreibung nach den Wiederbeschaffungszeitwerten ist nach Art. 8 Abs. 3 KAG Bayern ausdrücklich zulässig.
- Kalkulatorischer Zins
In vorliegender Gebührenkalkulation wurde zur Kalkulation ein Mischzinssatz in Höhe von 1,92 % angesetzt. Dieser Zinssatz entspricht dem Aufwand für die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen.
- Straßenentwässerungskostenanteil
Bei der Erhebung der Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung bleiben die Kosten für die Straßenentwässerung außen vor. Die Kosten werden geschätzt, da eine exakte Berechnung mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich ist. Diese Schätzung ist rechtlich anerkannt und es wird auf allgemeine Erfahrungswerte zurückgegriffen. Die zugrunde gelegten Prozentsätze zur Berechnung der jeweiligen Kostenanteile für die Straßenentwässerung wurden bereits durch die Stadt ermittelt und sind in der Gebührenkalkulation in Anlage V “Verteilerschlüssel“ aufgeführt.
- Kostenüber-/ Unterdeckungen
In der Gebührenkalkulation 2023 – 2024 wurde der Ausgleich (Verrechnung) der Unterdeckungen aus den Haushaltsjahren 2019 und 2020 berücksichtigt. Im Saldo ergibt sich in vorliegender Gebührenkalkulation somit ein zu verrechnender Betrag (Unterdeckung) in Höhe von 2.205.650 €.
Der Ausgleich der Unterdeckung aus dem Jahr 2019 wird beim Rechnungsergebnis 2023 vorgenommen. Der Ausgleich der Unterdeckung aus dem Jahr 2020 wird in der Gebührenkalkulation im Jahr 2024 berücksichtigt.
- Bemessungsgrundlagen
Als Verteilungsmaßstab für die Abwassergebühr wurde für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2024 eine Abwassermenge von jährlich 1.700.000 m³ zugrunde gelegt.
- Gebührensatz
Die Gebührenobergrenze für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2024 beträgt laut Gebührenkalkulation mit Berücksichtigung der Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten:
- ohne Verrechnung (Ausgleich) von Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren:
für die Abwasserbeseitigung 3,90 €/m³
für das Einleiten von Wasser in die Schmutzwasserkanäle (SWK) 0,90 €/m³
für das Einleiten von Wasser in die Niederschlagswasserkanäle (NWK) 0,23 €/m³
- mit Verrechnung (Ausgleich) der Unterdeckungen aus den Haushaltsjahren 2019 und 2020:
für die Abwasserbeseitigung 4,55 €/m³
für das Einleiten von Wasser in die Schmutzwasserkanäle (SWK) 0,90 €/m³
für das Einleiten von Wasser in die Niederschlagswasserkanäle (NWK) 0,23 €/m³
Der bisherige Gebührensatz für die Abwasserbeseitigung beträgt 3,30 €/m³, bei reinem Wasser in den SWK 0,14 €/m³ und bei reinem Wasser in den NWK 0,01 €/m³.
Fachliche Bewertung
Aufgrund der Corona-Pandemie, des Ukrainekrieges, der Inflation, der Preissteigerungen in der Bauwirtschaft, dem steigenden Zinsniveau und der Verteuerung im Bereich des Energiesektors ist eine Anpassung der Gebühren zwingend notwendig. Das KAG schreibt hierzu kostendeckende Entgelte vor. Vor allem nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Erhöhung gerechtfertigt und erforderlich. Seitens der Garten- und Tiefbaubetrieben wird die Erhöhung nach Gebührenvariante b.) empfohlen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Reich dankt Frau Dr. Burghard für den guten Vortrag und ihre Arbeit. Er möchte zudem wissen, ob die Gebühren auch für Gemeinden außerhalb des Stadtgebiets gelten.
Herr Heyder verneint dies.
Stadtrat Brombeiß spricht sich für mehr Förderungen des Freistaates aus, da dieser immer mehr Vorgaben mache. Er bittet darum, diesen Appell der Stadt Lindau nach München zu senden.
Stadträtin Rundel schließt sich dem Dank an. Dennoch ist für sie die Erhöhung eine Hausnummer.
Stadtrat Fehrer findet den Sprung auch sehr hoch und möchte künftig jährlich Erhöhungen.
Beschluss
- Dem Stadtrat liegt die Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung für den zweijährigen Kalkulationszeitraum 2023-2024 vollständig vor. Der Stadtrat macht sich den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu Eigen und beschließt sie komplett.
Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:
- Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung werden aus den fiktiv auf 2023 und 2024 fortgeschriebenen Anlagenachweisen der Stadt übernommen. Es werden die Abschreibungen aus den Wiederbeschaffungszeitwerten angesetzt.
- In der Gebührenkalkulation werden kalkulatorische Zinsen nach der Restwertmethode in Ansatz gebracht. Der kalkulatorische Mischzinssatz wird dabei auf 1,92 % festgesetzt.
- Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.
- Der Stadtrat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Abwasserbeseitigung bzw. Abwassergebühr für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 eine jährliche Abwassermenge von 1.700.000 m³.
- Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe der in Anlage V “Verteilerschlüssel“ (Seite 16) der Gebührenkalkulation aufgeführten entsprechenden Prozentsätze.
- Der Stadtrat entscheidet sich für die Gebührenvariante
- „mit Verrechnung (Ausgleich) der Unterdeckungen aus den Haushaltsjahren 2019 und 2020.“ Die Verrechnung der Unterdeckung aus dem Jahr 2019 erfolgt mit der Abrechnung des Jahres 2023. Die Unterdeckung des Jahres 2020 wird im Rahmen der Gebührenfestsetzung für 2024 vorgenommen.
- Der Stadtrat beschließt aufgrund der Gebührenvariante b.) „mit Verrechnung (Ausgleich) der Unterdeckungen aus den Haushaltsjahren 2019 und 2020.“ die Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Lindau (BGS/EWS) vom 29.05.2020 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 07.12.2020:
vom…
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Lindau (Bodensee) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Lindau (BGS/EWS) vom 29.05.2020 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 07.12.2020:
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gebühr beträgt ab den 01.01.2023 pro Kubikmeter Abwasser 4,55 €/m³.
§ 10a Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gebühr für die Einleitung von reinem Wasser beträgt ab den 01.01.2023 pro Kubikmeter Abwasser 0,90 €/m³.
§ 10a Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gebühr für die Einleitung von reinem Wasser welches nicht der Kläranlage zugeleitet wird, beträgt ab den 01.01.2023 pro Kubikmeter Abwasser 0,23 €/m³.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Lindau (B), den ………………
Stadt Lindau (Bodensee)
Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 1
Dokumente
Download STR-2023-11-29-TOPNÖxx-Kostenunterdeckung Abwassergebühren_Anlage.pdf
Download STR-2023-11-29-TOPÖ4-Abwassergebührenkalkulation_Präsentation.pdf
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5. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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11. Sitzung des Stadtrates
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29.11.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Stadtrat Hübler erkundigt sich nach der Jahresplanung für 2024.
Zudem möchte er wissen, wann und wo beschlossen wurde, dass auf der Hinteren Insel sieben öffentliche Parkplätze entstehen.
Der Leiter der GTL, Herr Hummler, antwortet, dass dort auch Motorradstellplätze entstehen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons sichert eine Beantwortung im Nachgang zu.
Zudem antwortet sie, dass die Sitzungsplanung kommen wird.
Datenstand vom 27.02.2024 15:41 Uhr