Datum: 07.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
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07.02.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung.
Die Oberbürgermeisterin schlägt vor, dass auf Grund der derzeit hohen politischen Bedeutung des Projektes, dieses Thema vorgezogen wird und der Haushalt des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement zuletzt behandelt wird, denn hier wird letztlich die Mittelschule finanziell abgewickelt.
Gegen diese Vorgehensweise gibt es keine Einwände.
Die Oberbürgermeisterin übergibt an den Stadtkämmerer Horbach, der anhand der Präsentation über den aktuellen Sachstand zum Haushaltsplan berichtet. Er weist daraufhin, dass für die Mittelschule noch keine Ansätze im HH-Entwurf der Verwaltung enthalten sind, da die Gesamtkosten der Planung und den Bau einer Mittelschule nach derzeitigem Stand nicht im Haushalt 2023 und dem Finanzplan 2024 bis 2026 seriös darstellbar sind. Es könne in den Haushaltsberatungen politisch entschieden werden, ob im Jahr 2023 Mittel für weitere Planungskosten für die Mittelschule bereitgestellt werden.
Hr. Horbach übergibt an die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, die über den momentanen Sachstand zum Neubau der Mittelschule berichtet. Frau Bohnert informiert darüber, dass es nochmal intensive Gespräche mit dem Hochbau gab. Um die Planungen auch extern weiter betreiben zu können, braucht es laut dem Leider der Hochbauabteilug, Hr. Ordelheide 1 Mio. EUR im Haushalt 2023. Außerdem wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2 Mio. EUR benötigt. Für den Haushalt 2024 müssen voraussichtlich 2 Mio. EUR für weitere Planungsmittel bis zur Baugenehmigung sowie weitere 2 Mio. EUR für die Ausführungsplanung eingestellt werden.
Stadtkämmerer Horbach erläutert die Vorschläge aus dem interfraktionellen Antrag zur Überarbeitung der Haushaltsansätze anhand der Präsentation (Seite 5 bis 8).
Auf Grund der zwischenzeitlich bekanntgewordenen Entlastung bei der Kreisumlage und einer Erhöhung der Grundsteuer B könnten Mittel in Höhe von 570.000 EUR zur Planung der Mittelschule verwendet werden.
Herr Horbach führt darüber hinaus aus, dass in dem Antrag vom 01.02.23 die politische Absicht zum Ausdruck gebracht wurde, den Ansatz der Gewerbesteuer „moderat“ nach oben zu korrigieren. Er erläutert, dass von der Stadtkämmerei lediglich eine moderate Erhöhung des Ansatzes auf maximal 16,9 Mio. Euro mitgetragen werden könne. Eine Erhöhung in diesem Umfang erscheint vertretbar, wenn man berücksichtigt, dass das Rechnungsergebnis in den letzten zehn Jahren immer über dem Wert der zum Jahresbeginn festgesetzten Vorauszahlungen lag. Der bisherige Ansatz orientiere sich an den bislang festgesetzten Vorauszahlungen. Er weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Haushalt dadurch enger „auf Kante“ genäht wird, was insbesondere mit Blick auf den noch ungewissen Ausgang der Tarifverhandlungen zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringt.
Stadtrat Hotz ist gegen Steuererhöhungen und meint, dass eine Erhöhung des Ansatzes bei der Gewerbesteuer konsensfähig sei.
Stadträtin Rundel kann dem Vorschlag zur Erhöhung des Gewerbesteuer-Ansatzes und der Anhebung der Grundsteuer für die Planungskosten der Mittelschule zustimmen. Sie vermisst im Finanzplan jedoch Grundstücksverkaufserlöse.
Stadtrat Brombeiß meint, dass mit dem Neubau der Mittelschule Reutin, das Grundstück der Mittelschule Aeschach frei wird. Die Verwaltung solle mit der GWG in Verhandlungen treten. Das Geld konnte zur Finanzierung der Mittelschule herangezogen werden.
Stadtrat Jöckel findet, dass Planungskosten nur eingestellt werden sollen, wenn auch der Bau seriös finanzierbar sei. Die Finanzierung könnte über ein Sondervermögen (ähnlich wie es der Bund macht) abgewickelt werden.
Stadtrat Obermayr findet, dass die Grundsteuererhöhung ein letztes Mittel sein sollte. Die Einsparmöglichkeiten sollten besser geprüft werden. Außerdem sollten Grundstücke nicht immer verkauft werden. Man sollte auch über Erbbaurecht nachdenken.
Stadträtin Dorfmüller regt an die Erstellung der Bebauungspläne auch extern zu vergeben, wenn es in der Bauverwaltung zeitlich nicht geht.
Stadtrat Freiberg meint, dass man nicht immer nur an die GWG verkaufen kann. Ein Verkauf von Grundstücken muss freibleibend angeboten werden. Der Verkauf südlich von Schloss Moos soll im Finanzplan abgebildet werden. Bei der anstehenden Konsolidierung sollte auch der Bestand an Grundstücken und Gebäuden auf Notwendigkeit hin überprüft werden.
Die Oberbürgermeisterin fasst die Diskussion zusammen:
Damit 1 Mio. EUR für die Planungskosten freigemacht werden können, muss der Ansatz für die Gewerbesteuer moderat nach oben korrigiert und die Grundsteuer B um 32%-Punkte erhöht werden. Eine weitere Anpassung des Ansatzes der Gewerbesteuer ist aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht realistisch.
Dokumente
Download FAS-2023-02-07 HH-Beratungen Präsentation TOP1.pdf
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2. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung;
Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
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07.02.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Allgemeine Vorbemerkung
Der Haushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung war mit der Abfinanzierung des Inselhallen-Parkhauses im Jahr 2021 schuldenfrei. Gleichzeitig war jedoch auch die Rücklage bis auf die Mindestrücklage annähernd aufgebraucht.
Seit 2020 mussten begleitend Investitionen i.H.v. ca. 2,4 Mio. € für den Bau diverser Interimsparkplätze finanziert werden (Invest für P2 Vierlinden-Quartier, Bus-P Auenstr., P für Langzeitparker / Wohnmobile Hartplatz Zech, Quartiersgarage Hintere Insel und P Bauhof (davon ca. 1,3 Mio. allein in 2022).
Im Jahr 2022 fielen zudem ca. 700.000 € Steuernachzahlungen an (Körperschaftssteuer plus Soli aus Vorjahren und Kapitalertragssteuer für Grundstücksentnahmegewinne auf Grund von Verkleinerung der Parkplatzflächen am P4 Inselhalle bzw. P5 Hintere Insel). Beim Thema Grundstücksentnahmegewinn wurde im Finanzplan 2025 bei der Kapitalertragssteuer bereits ein Merkposten für die Grundstücksentnahme von P1 zum Bau der Mittelschule berücksichtigt.
Auch im Jahr 2023 muss nochmals mit Steuernachzahlungen i.H.v. voraussichtlich ca. 820.000 € (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Solidaritätsbeitrag inkl. anfallender Zinsen) gerechnet werden.
Die für 2022 noch prognostizierte Rücklagenentwicklung enthält zwar einen deutlichen Zuwachs von 867.000 €, welcher jedoch auf Ende 2022 teilweise nicht mehr erfolgte Jahresabschlussbuchungen zurückzuführen ist; diese wurden mit der notwendigen Erhöhung von Ansätzen in 2023 kompensiert. Gleichzeitig ist für den Haushaltsausgleich im Jahr 2023 jedoch auch gleich wieder eine hohe Rücklagenentnahme erforderlich. Die Finanzsituation entspannt sich erst im Jahr 2024 wieder etwas, sofern nicht Investitionen für das Parkhaus am Karl-Bever-Platz angesetzt werden.
Auf Grund der aktuellen Haushaltslage (niedrige Rücklage / bereits wieder erfolgte Kreditaufnahme) und der anstehenden Parkhausprojekte am Karl-Bever-Platz und/oder Bahnhof Reutin muss beim Regiebetrieb nach der letzten Erhöhung der Parkgebühren im Januar 2018 dringend an eine Erhöhung der Parkgebühren gedacht werden, um künftig anstehende Investitionen finanzieren zu können. Hierfür ist beabsichtigt, für den Finanzausschuss am 14. März 2023 einen entsprechenden Vorschlag zur Erhöhung der Parkgebühren vorzulegen.
Fachliche Bewertung
1. Verwaltungshaushalt
Für das Jahr 2023 wurden bei den Ansätzen der Parkgebühreneinnahmen folgende Veränderungen berücksichtigt: An Stelle des aufgelösten Parkplatzes P2 Vierlinden-Quartier (270 P; Tageskarte 7 € inkl. Shuttlebusbetrieb (Einnahmenabführung an SVLi), Nettoertrag 2 €) seit Okt. 2022 Inbetriebnahme des neuen Parkplatzes P 2 beim ehem. Bauhof (künftig 380 P; Tageskarte 7 € ohne Shuttlebus; Nettoertrag künftig 7 €). Im Übrigen wurden in etwa die Einnahmen des Jahres 2022 angesetzt. Die Einnahmen der verschiedenen Parkplätze für 2023 wurden für eine transparentere Betrachtung auf die verschiedenen Großparkplätze sowie kleineren Insel-/ Festlandsparkplätze heuer erstmalig auf mehrere Haushaltsstellen aufgeteilt.
Nachrichtlicher Hinweis: Zusätzlich zu den aufgezeigten Parkgebühreneinnahmen des Regiebetriebes sind im städt. Haushalt 2023 für die nicht steuerbaren Parkplätze in den Straßenbereichen Parkgebühreneinnahmen i.H.v. 460.000 € angesetzt.
Die Mieten / Pachten betreffen den P Hartplatz Zech (Zufahrt über Privatgrund) sowie den P Bahnhof Reutin (Anmietung DB). Aufgrund des nunmehr 2023 zu erwartenden Grunderwerbs des P Bahnhof Reutin können, je nach Zeitpunkt des Kaufs, die Mietausgaben ggf. auch noch geringer ausfallen.
Das Gesamtvolumen des VWH beträgt 4.120.799 €.
2. Vermögenshaushalt
Für den beabsichtigten Kauf des Parkplatzes Bahnhof Reutin werden 1,9 Mio. € inkl. Nebenkosten eingeplant.
Beim Bau der Interims-P 2022 stehen in 2023 noch finale Maßnahmen an:
- P Bauhof: Baumpflanzungen und P-Abtrennungen (ca. 48.000 €)
Quartiersgarage Hintere Insel: Schrankenanlage (ca. 52.000 €)
Inklusive der vorgenannten Kosten konnten die 2022 anvisierten Baubudgets (inkl. Abbruch Bauhof) erfreulicherweise in Summe um ca. 300.000 € unterschritten werden. Für die in 2023 noch ausstehenden Aufwendungen steht ein Haushaltsausgaberest über 106.000 € aus 2022 zur Verfügung.
Das Parkleitsystem wurde im Jahr 2022 mit Verlegung des P2 vom Vierlinden-Quartier zum ehem. Bauhof und Einstellung des Busshuttlebetriebes ab P1 Blauwiese notwendigerweise schon teilweise angepasst. Die abgebildeten Kosten in Höhe von 85.000 € beinhalten weitere Ausgaben für die noch ausstehende Verbesserung des Parkleitsystemes (z.B. Zählung und digitale Anzeige P Bauhof sowie P Reutiner Bahnhof, Abwicklung über das Förderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft; Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung“. Hierfür wurde in 2022 bereits ein Zuschuss in Höhe 35.410 € gewährt. Eine weitere Bewerbung für ein 2022 ausgerufenes Förderprogramm“ Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ blieb leider erfolglos.
Die Planung des Baus des PH am P3 Karl-Bever-Platz ist akt. bis zur Fertigstellung der Genehmigungsplanung beauftragt. Die Genehmigungsplanung wird voraussichtlich bis ca. Ende 2023 dauern. Für Planungskosten in 2023 steht noch ein Haushaltsausgaberest aus 2022 zur Verfügung. Im Jahr 2024 könnte das Vergabeverfahren und die EU-weite GU-Ausschreibung durchgeführt werden. Der Baubeginn könnte dann voraussichtlich ca. Anfang 2025 stattfinden. Die Finanzsituation der Stadt reicht jedoch derzeit nicht für alle politisch gewollten Investitionen (Mittelschule, Parkhaus Karl-Bever-Platz, Parkhaus am Bahnhof Reutin u.a.) aus. Daher ist zunächst im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Grundsatzentscheidung zu treffen, welchem Investitionsvorhaben Vorrang zu geben ist und wie dieses finanziert werden soll. Da zudem verkehrlich die neue Quartiersgarage auf der Hinteren Insel voraussichtlich noch etwas länger zur Verfügung steht, sind derzeit keine Umsetzungskosten für ein Parkhaus am Karl-Bever-Platz im Finanzplan vorgesehen.
Am P3 Karl-Bever-Platz steht weiterhin der Ersatz der seit 2004 betriebenen Kassen- und Schrankenanlagen an. Für die an Stelle der Schranken ersatzweise bereits beschlossene Beschaffung einer kamerabasierten Kennzeichenerfassung steht ein Haushaltsausgaberest über 60.000 € aus 2022 zur Verfügung. Nachdem sich der Bau des Parkhauses mindestens bis voraussichtlich 2026 verzögert, muss diese Investition 2023 vorgezogen werden, da die dortigen Kassenautomaten ohne Kartenzahlung nicht mehr zeitgemäß sind und vielfach zu Beschwerden führen. Die zu beschaffende Kameras sowie der neue Kassenautomat können dann in das neue Parkhaus integriert werden.
Für die Installation der beschlossenen Bodensensoren zur digitalen Parkraumbewirt-schaftung im Altstadtkern wird ein Betrag von 60.000 € eingeplant.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt über die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt (362.400 €) und -je nach Rechnungsergebnis 2022- ggf. einer Kreditaufnahme in Höhe von 1,165 Mio. Euro.
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 10,4 Mio. € festgesetzt (2025: 7,2 Mio. €; 2026: 3,1 Mio. €).
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 2.340.400 €.
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Diskussionsverlauf
Folgender Satz in der Vorlage ist ein Redaktionsversehen und wird gestrichen:
„Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 10,4 Mio. € festgesetzt (2025: 7,2 Mio. €; 2026: 3,1 Mio. €)“
Stadtrat Hübler stellt folgende Anträge:
- die Baumpflanzung auf dem Bauhofparkplatz zurückzustellen
Bodensensoren im Altstadtkern nicht umzusetzen
Schrankenanlage auf der Hinteren Insel nicht zu installieren
Leiter der Abteilung Straßenverkehrsbehörde meint, dass die Baumpflanzung eine Forderung vom Landratsamt war. Es wird mit dem Landratsamt nochmal abgestimmt, ob auf die Baupflanzung verzichtet werden kann.
Die Schranke für die Hintere Insel sei schon bestellt und wird demnächst geliefert. Eine Verwendung auf anderen Plätzen wäre sicherlich möglich; im Moment besteht jedoch kein Bedarf.
Nach einer längeren Diskussion wird der Antrag vom Stadtrat Hotz einstimmig angenommen, die Rednerliste zu schließen.
Über die Anträge vom Stadtrat Hübler wird wie folgt abgestimmt:
- Die Baumpflanzung auf dem Bauhofparkplatz wird mit 11:2 Stimmen abgelehnt.
- Die Parksensoren werden einstimmig abgelehnt
- Über die Schrankenanlage wird nicht mehr abgestimmt, da der Auftrag bereits ausgeführt ist.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Haushaltsplan 2023 und dem Finanzplan 2022 – 2026 des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung , mit den Änderungen, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Dokumente
Download HH RPB 2023 Anlage 1 Haushaltsplan.pdf
Download HH RPB 2023 Anlage 2 Finanzplan.pdf
Download HH RPB 2023 Anlage 3 Schulden.pdf
Download HH RPB 2023 Anlage 4 Rücklagen.pdf
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3. Regiebetrieb Krematorium
Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
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07.02.2023
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ö
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beschließend
|
3 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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01.03.2023
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Im Jahr 2004 wurde für das Krematorium ein Regiebetrieb mit eigenem Haushaltsplan gebildet.
Verwaltungshaushalt
Im Zeitraum 2020 - 2025 wird die Ofenanlage in Etappen generalüberholt. Für 2023 ist nur die jährliche Standardwartung vorgesehen, die über Unterhaltskosten Betriebsanlage abgebildet wird. Ein HH-Ansatz für die Ofensanierung muss erst 2024 wieder gebildet werden.
Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 1.155.600 Euro.
Vermögenshaushalt
Die für 2023 geplante Einführung der „Zweiten Leichenschau“ wurde auf 2024 verschoben. Diese gesetzliche Neuregelung zwingt die Krematorien hierfür Räume zur Verfügung zu stellen. Um alle hygienischen Bedingungen gewährleisten zu können, werden verschiedene bauliche Maßnahmen notwendig. Die Baumaßnahme muss daher 2023 durchgeführt und abgeschlossen werden.
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 218.000 Euro.
Wirtschaftliche Prognose:
Trotz Veränderungen bei der Anzahl der anfahrenden Bestatter bleiben die Einäscherungszahlen stabil, durch die erzielten Einnahmen kann die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) auch mittel- bis langfristig wirtschaftlich betrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine weitere private Konkurrenz erwächst, und keine weiteren Bestatter, die bisher Lindau anfahren, als Kunden wegfallen.
Gewinnabführung an die Stadt
Der Haushaltsplan 2023 sieht vor, 120.000 Euro Gewinn an die Stadt abzuführen. Dies ist möglich, da das Anlagevermögen und die Rücklagen zusammen größer sind als die Schulden.
Kreditaufnahmen, Schuldenstand
Die Aufnahme von Krediten ist im Jahr 2023 nicht vorgesehen.
Die Schulden belaufen sich Anfang des Jahres 2023 auf voraussichtlich 211.000 Euro. Es ist eine ordentliche Tilgung von 99.000 Euro vorgesehen. Nach derzeitiger Planung wäre der Regiebetrieb Krematorium Anfang 2025 schuldenfrei.
Fachliche Bewertung
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat / Der Stadtrat beschließt
- den beigefügten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sowie den Finanzplan 2022 – 2026 des Regiebetriebes Krematorium
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download FA-2023-02-07 Finanzplan 2022-2026_VmHH.pdf
Download FA-2023-02-07 Finanzplan 2022-2026_VwHH.pdf
Download FA-2023-02-07 Haushaltsplan VmHH.pdf
Download FA-2023-02-07 Haushaltsplan VwHH.pdf
Download FA-2023-02-07 Schuldenstand.pdf
Download FA-2023-02-07-RücklagenÜbersicht2023.pdf
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4. Regiebetrieb Grundstücksmanagement;
Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
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07.02.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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01.03.2023
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
- Zusammensetzung des Regiebetriebs Grundstücksmanagement
Dem Regiebetrieb Grundstücksmanagement sind der Seehafen einschließlich Leuchtturm, die Anwesen Brettermarkt 2, Linggstraße 3, Schiffswerfte 4 einschließlich Derrickkran und seit 2020 der Bahnhof Reutin sowie die Erbbaurechtsgrundstücke Eilguthalle und Lindenhofweg 23 zugeordnet. Das Anwesen Brettermarkt 2 ist an die Bundespolizei vermietet. Das Gebäude Linggstraße 3 wird vom Kulturamt und der Lindauer Tourismus und Kongress GmbH genutzt. Die Schiffswerfte 4, 4a wird teilweise vom Lindauer Seglerclub e.V., dem Kulturamt und der GTL genutzt. Der Bahnhof Reutin wurde bis Mitte 2022 abgerissen. Bis zur Neubebauung soll der Bahnhofsplatz gestalterisch aufgewertet und für einzelne mobile Gewerbe zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere bei den Energiekosten im Bereich Beheizung wurden für das kommende und die folgenden Haushaltsjahre deutliche Steigerungen gegenüber den bisherigen Ausgaben berücksichtigt.
- Erläuterungen zur Umsatzsteuer und Ertragssteuer
Aufgrund der Neufassung des § 2b UStG, müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes, also auch Kommunen für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer abführen. Diese Regelung beruht auf der Tatsache, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts nach §2b Abs. 1 UStG, Unternehmereigenschaften aufweisen, sofern sie selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben. Für die Umsatzsteuerdeklaration der Einnahmen mussten die entsprechenden Haushaltsstellen im Bereich Mieten und Pachten ab 2023 daher nochmals überarbeitet und umgestellt werden. Diese untergliedern sich nun jeweils in umsatzsteuerpflichtige sowie umsatzsteuerfreie und nicht steuerbare Umsätze. Diese Umstellung hat nicht nur neue HH-Stellen, sondern auch eine Umbenennung von bestehenden HH-Stellen sowie die Neuzuordnung von Einnahmen zur Folge. Ebenso werden die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen nun netto dargestellt, die hierbei vereinnahmte Umsatzsteuer unter einer eigenen HH-Stelle. Daher stellen sich die Einnahmeansätze in der Höhe und Aufteilung gegenüber den Vorjahren deutlich verändert dar.
Entsprechend den Betriebsprüfungsergebnissen der Vorjahre und der letzten Steuererklärungen wurden nunmehr auch Ansätze für Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer gebildet. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass keine Kapitalertragssteuer im kommenden und den folgenden HH-Jahren anfällt.
Auf Grund der Betriebsprüfungen bis einschließlich 2017 werden sich voraussichtlich noch erhebliche Steuernachzahlungen einschließlich Zinszahlungen und ggf. Verspätungszuschläge ergeben. Diese sind im Jahr 2023 eingeplant und schmälern das Ergebnis im Verwaltungshaushalt deutlich, sodass die Zuführung geringer ausfällt, als zuletzt.
- Erläuterungen Betrieb gewerblicher Art - Häfen
Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Steuerberaterkanzlei Küffner bilden die Bootsliegeplätze im Kleinen See (Kernhaushalt) und der Bereich Bootsliegeplätze Seehafen samt Leuchtturm zukünftig den steuerlichen Betrieb gewerblicher Art „Häfen“ (BgA Häfen). Die Verteilung auf zwei verschiedene Haushalte (Kernhaushalt und Regiebetrieb) sowie die bisher unterschiedliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben ist aus steuerlicher Sicht nicht praktikabel. Für künftige Steuererklärungen ist daher eine einfachere und transparente Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben unabdingbar. Daher wurde in Abstimmung mit der Steuerberaterkanzlei Küffner, für diesen Bereich im Regiebetrieb zunächst ein neuer Unterabschnitt (56120) gebildet, der mit den Gruppierungsziffern an den Unterabschnitt Bootsliegeplätze Kleiner See (56110) im Kernhaushalt anschließt. Im Kernhaushalt wurde der nicht zum BgA Häfen gehörende Teil aus Unterabschnitt 56110 in einen neuen Unterabschnitt 56130 überführt.
- Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsanmeldungen
- Seehafen
Aus steuerlichen Gründen werden die Einnahmen aus Bootsliegeplätzen bereits 2022 aufgeschlüsselt nach Dauer-, Saison- und Tageslieger dargestellt. Ab 2023 handelt es sich zudem um netto-Beträge, woraus sich auf den ersten Blick geringere Einnahmen ergeben. Die dazugehörige Umsatzsteuer wird jetzt auf einer anderen HH-Stelle vereinnahmt.
Auf Grund der hohen Steuernachzahlungen im BgA Häfen, konnten keine neuen Baumaßnahmen im Seehafen eingeplant werden. Aus Übertragungsmitteln könnten aber unvorhergesehene Maßnahmen geringen Umfangs finanziert werden.
- Brettermarkt
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen geplant, es wurden keine Mittel angemeldet.
- Linggstraße
Das Kulturamt sieht einen Bedarf für die Neugestaltung des Fahrradabstellplatzes. Insbesondere soll hier eine Überdachung errichtet werden. Hierfür gibt es bereits einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Auf Grund der geringer ausfallenden Zuführung vom Verwaltungshaushalt und der Dringlichkeit der Stegerneuerung im Werfthafen, konnte diese Maßnahme jedoch nicht berücksichtigt werden.
- Schiffswerfte 4, 4a und Derrickkran
Für die Schiffswerfte 4 laufen weiterhin Verhandlungen mit dem Lindauer-Seglerclub (LSC) über die Nutzung des restlichen Gebäudes. Die zu Beginn des Projekts im Falle eines Mietvertrags mit dem LSC in Aussicht gestellte Beteiligung der Stadt in Höhe von 150.000 € ist auf Grund der Haushaltslage und bei dem vom LSC angestrebten Erbbaurecht nicht mehr sachgerecht.
Der frühere Werkstattbereich, Schiffswerfte 4a wird weiterhin von der Theaterwerkstatt und der GTL als Inselstützpunkt genutzt. Für das kommende Jahr sind im und am Gebäude keine baulichen Maßnahmen geplant, es wurden keine Mittel angemeldet.
Der von der ehemaligen Bodensee-Yachtschule übernommene Steg im Werfthafen ist nach Einschätzung der GTL in einem sehr schlechten Zustand und bedarf einer Sanierung bzw. Erneuerung. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 175.000 € angemeldet. Auf Grund der dargestellten Haushaltslage, kann 2023 aber nur ein Teil in Höhe von 90.000 € eingeplant werden. Eine Überarbeitung der Planung und ggf. Standardreduzierung müssen noch geprüft werden. Die finanzielle Beteiligung der beiden Vereine (LSC, YCL) muss ebenfalls vor Beginn der Baumaßnahme geklärt werden. Bisher gibt die Stadt in den Verträgen mit den beiden Vereinen lediglich die Gebühren der Seenverwaltung für die Wasserfläche und die Seeeinbauten weiter. Für den Steg selbst, mussten die Vereine bisher nichts bezahlen.
- Bahnhof Reutin
Der Bahnhof Reutin wurde im HH-Jahr 2022 abgerissen. Die eingeplanten Mittel von 200.000 € reichten hierfür jedoch nicht aus. Zur Deckung der unvorhergesehenen hohen Abrisskosten, musste von anderen Haushaltsstellen mit Restmitteln und aus der allgemeinen Rücklage verstärkt werden.
Für Restzahlung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bahnhofs sind 40.000 € beim Erwerb von Grundstücken (88000.93200) vorgesehen. Hier handelt es sich in erster Linie um die Nachzahlung für die Mehrflächen nach der Vermessung sowie Notar- und Grundbuchkosten.
- Allgemeine Rücklage, Instandhaltungsrücklage
Die allgemeine Rücklage betrug zum 31.12.2021 insgesamt 343.000 €. Zu Beginn des neuen Haushaltsjahres wird sich die allgemeine Rücklage auf ein Minimum reduziert haben. Grund hierfür sind die Mehrausgaben im Bereich Bahnhof Reutin (s.o.). Auf Grund der oben dargestellten Steuernachzahlungen ist für das kommende Haushaltsjahr nur eine Zuführung von 10.450 € vorgesehen. Im Finanzplan sind ab 2024 voraussichtlich wieder höhere Zuführungen zur Allgemeinen Rücklage möglich.
Ein Teil der Rücklagenbildung besteht weiterhin in der Instandhaltungsrücklage für die einzelnen Gebäude im Regiebetrieb. Diese jährlich zu erwirtschaftende Instandhaltungsrücklage betrug bisher 58.200 €. Mit Beschluss des Finanzausschuss vom 11.07.2022 sollte die Rücklage um die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Leuchtturmeintrittsgelder (30.000 €) erhöht werden. Daher beträgt die Instandhaltungsrücklage ab 2023 nun 88.200 €. Der Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2021 betrug 507.000 €.
- Kreditaufnahmen, Schuldenstand
Die Aufnahme von Krediten ist im Jahr 2023 nicht vorgesehen.
Die Schulden belaufen sich Anfang des Jahres 2023 auf voraussichtlich 97.000 €. Es ist eine ordentliche Tilgung von 88.000 € vorgesehen. Nach derzeitiger Planung wäre der Regiebetrieb Anfang 2024 schuldenfrei.
Fachliche Bewertung
Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Finanzausschusses und des Stadtrates wurden der Haushaltsplan 2023 und der Finanzplan 2022 – 2026 erstellt.
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Freiberg meint, dass die Struktur mit den Regiebetrieben es schwierig macht, den Überblick zu den Grundstücken und Gebäuden der Stadt zu behalten.
Stadtrat Obermayr stellt die Notwendigkeit der dringenden Sanierung des Stegs im Werfthafen in Frage. Hier müsse zuerst die Kostenbeteiligung der Vereine geklärt sein.
Beschluss
Der Finanzausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den beigefügten Haushaltsplan 2023 zu verabschieden und den Finanzplan 2022 – 2026 dem Haushaltsplan beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download 00_HH_2023_GrM_Vorbericht.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_Schuldenstand Rücklagen.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_VmH Cipkom.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_VmH FP Cipkom.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_VwH Cipkom.pdf
Download 01_HH_2023_GrM_VwH FP Cipkom.pdf
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5. Wirtschaftsplan 2023 des Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
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07.02.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Stadtrates
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01.03.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der beigefügte Erfolgs-, Vermögens- sowie Finanzplan des Senioren- und Pflegeheimes Reutin wurde durch den Heimleiter, Herrn Höhne, erstellt.
Fachliche Bewertung
Der Erfolgsplan für das Jahr 2023 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 95.385 € aus, der nicht mehr aus der Rücklage ausgeglichen werden kann. Im Seniorenheim Reutin können derzeit wegen des Fachkräftemangels durchschnittlich nur 75 Pflegeplätze belegt werden. Die unkalkulierbaren Erlösausfälle durch ständige Covidausbrüche haben die Rücklagen in den letzten drei Jahren aufzehren lassen.
Derzeit befindet sich das Heim jedoch in Budgetverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Bezirk Schwaben, um insbesondere inflationsbedingte Mehrkosten auffangen zu können.
Um den Vermögensplan auszugleichen, benötigt das Seniorenheim einen Zuschuss der Stadt (=Träger) für Tilgungsleistungen i.H.v. 40.000 €.
Ein Teil der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen wurden im Erfolgsplan bereits berücksichtigt.
Daraus ergibt sich insgesamt ein Zuschussbedarf aus dem städtischen Haushalt i.H.v. insgesamt 135.385 € für das Jahr 2023.
Genauere Erläuterungen über die wirtschaftliche Situation des Seniorenheims folgen noch gesondert.
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Wirtschaftsplan
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat / Der Stadtrat beschließt den beigefügten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Wirtschaftsplan 2023_Erfolgsplan Reutin - Stand 17-11-2023.pdf
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6. Stellenplan 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
07.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Erläuterungen zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Der Stellenplan bildet jeweils den Status Quo der Stellensituation in der Stadtverwaltung ab. Die Veränderungen im Stellenplan 2023 gegenüber dem Stellenplan 2022 beruhen auf der Anlegung der Stelle des Veranstaltungstechnikers im Stadttheater entsprechend des Hauptausschussbeschlusses vom 05.07.2022. Zudem wurde eine Werkstudentenstelle im Bauamt mit 0,5 PE und EG 1 abgebildet, die in den vergangenen Jahren befristet besetzt war. Die Werkstudentenstelle hat sich im Bauamt als sehr hilfreich erwiesen und ist eine gute Einstiegs-/Kennenlernmöglichkeit für potenzielle spätere Bewerber für das Bauamt.
Weitere Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2022 ergeben sich durch Umwandlungen von Beamtenstellen und Angestelltenstellen sowie veränderte Stellenbewertungen. Bei Änderungen der Eingruppierung bzw. Höhergruppierungen liegt in der Regel ein externes Stellenbewertungsgutachten vor. Die Ergebnisse dieser Stellenbewertungsgutachten wurden jeweils in den Sitzungen des Hauptausschusses dargelegt und die jeweilige Stellenplanänderung beschlossen.
Im Bereich der Stadtkämmerei wurde die Amtsleitungsstelle von einer Tarifbeschäftigtenstelle EG 14 in eine Beamtenstelle A 14 umgewandelt, da die Stelle mit einem Beamten wiederbesetzt werden konnte. Die Stelle der Amtsleitung des Bürger- und Rechtsamtes wurde von A 15 auf A 13 reduziert, da die Rechtsabteilung dem Hauptamt zugeordnet wurde und sich dadurch die Wertigkeit der Aufgaben auf der Stelle verringert haben. Die Stelle der Abteilungsleitung Personal wurde von A 13 in eine Tarifbeschäftigtenstelle EG 12 umgewandelt, da die Stelle mit einer Tarifbeschäftigten im Rahmen einer Nachfolgeplanung wiederbesetzt wurde. Eine Tarifbeschäftigtenstelle in der Personalabteilung wurde, entsprechend des Beschlusses des Stadtrates vom 28.09.2022 zur Berufung in ein Beamtenverhältnis von EG 10 in A 11 umgewandelt. Eine Beamtenstelle A7 in der Straßenverkehrsbehörde wurde in EG 7 umgewandelt, da hier eine Wiederbesetzung in Folge einer Nachfolgeplanung mit einer Tarifbeschäftigten erfolgt ist.
Der Stellenplan 2023 enthält noch keine Stellenneuschaffungen aus der Beschlussvorlage „Personalangelegenheiten“. Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen für das Haushaltsjahr 2023 sind im vorliegenden Stellenplan noch nicht enthalten, da diese noch unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Finanzausschuss stehen. Diese Stellen sind nach Beschlussfassung entsprechend zu ergänzen.
Beschluss
Der Finanzausschuss folgt der Empfehlung des Hauptausschuss vom 11.10.2022 und beschließt den Stellenplan 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
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7. Stellenschaffungen 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
07.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Im Hauptausschuss am 05.07.2022 wurden die in der Verwaltung neu zu schaffenden Stellen für das Haushaltsjahr 2023 vorgestellt und unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und dem Haushaltsplan empfohlen. Die Verwaltung hat den Auftrag erhalten, die Finanzierbarkeit mit der Kämmerei zu prüfen.
Es wurde geprüft, welche Aufgaben im Rahmen der Pflichtaufgaben liegen und wo Projekte bereits laufen und personell verstärkt werden müssen, um die Projektziele zu erreichen. Nach Gesprächen in der Verwaltung, insbesondere mit der Kämmerei wurde entschieden, auf die Schaffung folgender Stellen angesichts der klammen Haushaltslage für das 2023 vorerst zu verzichten:
HAS Empfehlung Stellenneuschaffung Juli 2022
|
Begründung zum weiteren Vorgehen
|
Personalentwickler
|
vorerst Verzicht
|
Volljurist
|
vorerst Verzicht
|
Prozess- und Projektmanager/-in
|
vorerst Verzicht der Stelle zugunsten einer zunächst externen Lösung in Kombination mit einer reduzierten Team-Assistenz Stelle zur Koordination (s. nächste Zeile, vgl. Ziff. 2).
|
Team- und Abteilungs-assistenz Amt 12
|
Schaffung einer reduzierten Form der Stelle (0,5 VZÄ) im Rahmen einer externen Beratungslösung als Alternative zu Prozessmanager/-in (vgl. Ziff. 2).
|
Zentralregistratur
|
vorerst Verzicht auf dauerhafte Stellenneuschaffung;
Weiterbeschäftigung mit Hilfe von freien Stellenanteilen als temporäre Lösung bis zum Renteneintritt der aktuellen Stelleninhaberin
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Leitung Museumspädagogik
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vorerst Verzicht; die Stelle soll jedoch im Rahmen des Personalkonzepts für das Cavazzen-Museum geschaffen werden (voraussichtlich 2024)
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Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Kulturamt
|
vorerst Verzicht; die Stelle soll jedoch im Rahmen des Personalkonzepts für das Cavazzen-Museum geschaffen werden (voraussichtlich 2024)
|
Bürgerbeteiligung
|
Stelle war bislang befristet, nun Schaffung der Stelle in reduzierter Form (vgl. Ziff. 3.)
|
Straßenverkehrsbehörde
|
Schaffung der Stelle (vgl. Ziff. 1).
|
Fachliche Bewertung
Die Verwaltung empfiehlt dem Finanzausschuss, die folgenden drei Teilzeitstellen (insgesamt 1,94 VZÄ) zu schaffen:
- Sachbearbeiter/-in für die Straßenverkehrsbehörde:
Die Zahlen der Antragsbearbeitung in der Straßenverkehrsbehörde sind in den vergangenen Jahren sukzessive durch Aufgabenzuwächse angestiegen. Ein wesentlicher Grund war die gesetzliche Änderung zum 01.01.2021, die eine Verlagerung der Verantwortlichkeit bei der Genehmigung von Schwertransporten auf die kommunale Ebene vorgesehen hat. Der BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) wurde daher beauftragt, eine Stellenbemessung in der Straßenverkehrsbehörde durchzuführen, um den Stellenbedarf zu klären. Das Gutachten der BKPV hat im Januar 2023 ergeben, dass ein Stellenbedarf von 2,84 VZÄ erforderlich ist. Aktuell sind zwei Mitarbeiterinnen in diesem Bereich eingesetzt, wodurch sich ein Defizit von 0,84 VZÄ ergibt. Da die Straßenverkehrsbehörde zu den Pflichtaufgaben der Stadtverwaltung zählt, ist die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Umfang von mindestens 0,84 VZÄ zwingend erforderlich.
- Einführung eines Prozess- und Projektmanagements:
Während Amt 12 zunächst die Schaffung einer internen Stelle für einen Prozess-/Projektmanager avisiert hatte, kamen aus dem Stadtrat in den vergangenen Monaten zunehmend Signale, dass zunächst eine externe Lösung für den Aufbau eines professionellen Prozess- und Projektmanagements favorisiert wird, weil eine externe Kraft ggfs. schneller verfügbar, der Einsatz leichter steuerbar und die Kosten nicht dauerhaft im Stellenplan verankert sind. Auch wenn aus Sicht von Amt 12 langfristig ein dauerhafter interner Prozessmanager benötigt wird, sprechen die Vorteile der schnelleren Besetzung und damit schneller zu erlangenden Handlungsfähigkeit aktuell auch für eine externe Beauftragung. Die Mittel für die Finanzierung der ursprünglich neu zu schaffenden Stelle wurden von der Kämmerei in den Personalkosten für 2023 bereits berücksichtigt. Diese finanziellen Mittel können nun für die Finanzierung von externen Beraterleistungen verwendet werden.
Da mit der Einbindung eines externen Prozess-/Projektmanagers ein erhöhter Steuerungs- und Koordinationsbedarf einhergeht, ergibt sich zugleich jedoch die zwingende Notwendigkeit der Schaffung einer zumindest 0,5 VZÄ Teamassistenz für das Amt 12, das bislang als einziges Amt nicht über eine Assistenz verfügt. Bereits jetzt sind Amts- und Abteilungsleiter überproportional mit einfachen, aber notwendigen administrativen Tätigkeiten beschäftigt, wodurch notwendige Aufgaben im Bereich Strategie, Koordination und Führung nicht wahrgenommen werden können. Zu Beginn der Entstehung des Amts für Organisationsentwicklung & Digitalisierung wurden diese Einschränkungen bewusst in Kauf genommen, heute stellen sich diese Aufgaben jedoch zunehmend als Belastung dar und verzögern die Umsetzung wichtiger Querschnittsprojekte. Die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen und die damit zusammenhängende Steuerung und Koordination eines dauerhaften, externen Mitarbeiters, erfordern umso mehr eine Entlastung der Amtsleitung im Hinblick auf administrative Aufgaben. Die Schaffung einer Teilzeitstelle Teamassistenz kann wesentlich dazu beitragen, dass wichtige Kapazitäten bei der Leitung wieder verfügbar sind, diese ökonomisch sinnvoll eingesetzt werden und damit zu einem reibungslosen Ablauf und einer erfolgreichen Umsetzung der anstehenden Projekte führen.
Die Verwaltung empfiehlt daher zunächst von einer Stellenschaffung für einen Prozess-/Projektmanager abzusehen und stattdessen die bereits eingeplanten Kosten für die Inanspruchnahme externen Beratungsleistungen zu verwenden und den damit zusammenhängenden Anstieg des Koordinierungsaufwandes durch die Schaffung einer Teamassistenz im Umfang von 0,5 VZÄ zumindest teilweise zu kompensieren. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden durch die aktuelle Finanzplanung abgedeckt.
Sollte keine externe Beauftragung des Prozessmanagements mit Teilzeit-Teamassistenz gewollt sein, wird alternativ die Schaffung einer internen Stelle für den Aufbau eines Prozess- und Projektmanagements zum 01.07.2023 empfohlen.
- Stelle Bürgerbeteiligung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. September 2020 die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsprozesses zur Entwicklung des Karl-Bever-Platzes geschaffen. Damit zusammenhängend wurde für die Umsetzung des Projektes eine befristete Stelle mit 0,8 VZÄ geschaffen. Seitdem wurden von der Bürgerbeteiligung verschiedenste Projekte begleitet und umgesetzt, wie beispielsweise die Breite Straße Rickenbach, Lindauer Logistik Konzept (LiLo), Mikromobilität, Parken Bauhof, etc. Außerdem ist sie die Administrationsstelle für die Lindauer Projektschmiede. Auch aktuell sind bereits einige Projekte in Umsetzung und werden durch die Bürgerbeteiligungsstelle intensiv betreut – so z. B. die Projektschmieden, die mittlerweile fester Bestandteil der Bürgerbeteiligungskultur in Lindau sind und als best practice Beispiele für andere Kommunen dienen.
Die Stadt Lindau (B) möchte in den kommenden Jahren die Bürgerbeteiligung, (v. a. auch in Form von prozessbegleitender Information) intensivieren und insbesondere die Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend optimieren, um ein breiteres Verständnis in der Bevölkerung für die Projekte der Stadt zu erreichen.
So haben sich insbesondere prozessbezogene Informations- und Anhörungsformate in Bezug auf Bauprojekte vor und während des Umsetzungsprozesses bewährt und eine Arbeitserleichterung in allen Fachämter herbeigeführt (z. B. Bau der Fahrradstraße Schachener Straße, Bau des Parkplatzes in der Bleiche, Errichtung des Wohnmobilstellplatzes in Zech). Insbesondere im Rahmen der anstehenden Konsolidierung wird in den nächsten Jahren sowohl Bürgerbeteiligung als auch allgemein gute externe wie interne Kommunikation von wesentlicher Bedeutung sein. Zudem unterliegt die Bürgerbeteiligung angesichts der Veränderungen in der Medienlandschaft und der Informationsgewohnheiten der BürgerInnen einem ständigen Entwicklungsprozess.
Neben der Betreuung der laufenden Projekte wird eine zentrale Aufgabe der Bürgerbeteiligung auch die Erschließung neuer Kommunikationskanäle zu den Bürgern sein, um möglichst viele Zielgruppen innerhalb der Bevölkerung zu erreichen – die Beteiligungsplattform Adhocracy ist ein Beispiel hierfür. Insbesondere im Bereich der Social Media wird die Stadt zunehmend Präsenz zeigen müssen, um ihre aktuellen Themen und Projekte für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und transparent aufzuarbeiten.
Die Stelle in der Bürgerbeteiligung wurde in den letzten zwei Jahren als Projektstelle geführt und das Resümee ist, dass die verschiedenen Projekte von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wurden und es eine durchgehend positive Resonanz aus der Bevölkerung gab. Die Beteiligung und vor allem auch gute informative Einbindung der Bürger sind für eine moderne Stadtverwaltung von großer Bedeutung, um die Arbeit der Verwaltung im Sinne der Bürgerschaft zu gestalten und dadurch eine größere Akzeptanz von Projekten zu erhalten.
Um gleichwohl angesichts der Haushaltssituation Kosten zu reduzieren empfiehlt die Stadtverwaltung die Stelle Bürgerbeteiligung im Umfang von 0,6 VZÄ zu schaffen. Somit kann zumindest die weitere Betreuung laufender Projekte aufrechterhalten werden.
- Rein informativ: Sachstand Presse- und Kommunikationsabteilung
Der Stellenplan enthält derzeit 1,5 Stellenanteile für die Pressearbeit der Stadt Lindau. Derzeit wird im Hauptamt eine Bestandsaufnahme der bereits jetzt durch die Pressestelle wahrgenommenen Aufgaben vorgenommen, eine Analyse der im Rahmen moderner Kommunikationsarbeit zusätzlich aufzunehmender Aufgaben sowie die Verlinkung zu anderen Arbeitsbereichen im Hauptamt und weiteren Ämtern.
Ziel ist die Konzeptionierung einer zeitgemäßen Kommunikationsabteilung für die Stadt Lindau (B). Im Zuge dessen können sich Vorschläge zu Umstrukturierungen und Stellenanteilsänderungen v.a. innerhalb des Hauptamtes ergeben.
Über das Ergebnis der Untersuchung wird die Verwaltung nach deren Abschluss schnellst möglich berichten und entsprechende Beschlussvorschläge unterbreiten.
Finanzielle Auswirkungen
Sachbearbeiter/-in Straßenverkehrsbehörde
|
Rund 43.900 Euro
|
Teamassistenz
|
Rund 27.380 Euro
|
Projekt- und Prozessmanager/-in ab 01.07.2023
|
Rund 36.500 Euro (jährlich rund 72.960 Euro)
|
Bürgerbeteiligung
|
Rund 41.500 Euro
|
Diskussionsverlauf
Nachdem die Stelle für Bürgerbeteiligung von 0,8 auf 0,6 VZÄ reduziert wurde und Bürgerbeteiligungen in der Stadt sehr wichtig sind, schlägt Stadträtin Rundel vor, die 0,2 VZÄ bei GTL einzuplanen. Der Werkleiter, Pius Hummler, sagt zu, zu prüfen, ob dies möglich ist.
Stadträtin Dorfmüller regt an, dass die Nachbesetzung der Pressestelle zeitnah erfolgen sollte.
Nach einer Diskussion wird über die Beschluss-Punkte separat abgestimmt.
Beschluss 1
Der Finanzausschuss beschließt die Mittel für die folgenden Stellen im Haushalt 2023 einzuplanen und in den Stellenplan 2023 aufzunehmen:
- Bürgerbeteiligung mit 0,6 VZÄ und EG 10
Der Stellenplan 2023 ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
Beschluss 2
Der Finanzausschuss beschließt die Mittel für die folgenden Stellen im Haushalt 2023 einzuplanen und in den Stellenplan 2023 aufzunehmen:
- Verwendung des eingeplanten Budgets für den Einkauf externer Beraterleistungen im Bereich Prozess- und Projektmanagement und Schaffung einer Teamassistenz mit 0,5 VZÄ und EG 8
Alternativ: Prozess- und Projektmanager/in mit 1,0 VZÄ und EG 11 ab 01.07.2023
Der Stellenplan 2023 ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Beschluss 3
Der Finanzausschuss beschließt die Mittel für die folgenden Stellen im Haushalt 2023 einzuplanen und in den Stellenplan 2023 aufzunehmen:
- Sachbearbeiter/innen Straßenverkehrsbehörde mit 0,84 VZÄ und EG 7
Der Stellenplan 2023 ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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8. Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Haushaltsberatungen 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
07.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Allgemeines
Nach Art. 63 ff. hat die Stadt Lindau (B) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen sowie einen Haushaltsplan aufzustellen.
Die vorliegenden Entwürfe zum Haushalt 2023 und Finanzplan 2024 bis 2026 sind geprägt von Kostensteigerungen aufgrund der aktuellen weltpolitischen Ereignisse. Die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise belastet den Haushalt der Stadt Lindau ebenso wie die gestiegene Inflation, der Anstieg des Zinsniveaus und gestiegene Personalausgaben. Gleichzeitig bestehen einnahmeseitig Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen. Neben den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen Steuernachzahlungen für Vorjahre, der hohe Investitionsbedarf und der hohe Schuldenstand zusätzliche Herausforderungen für den städtischen Haushalt dar.
Die Entwürfe wurden nach dem in der Vorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.10.2022 dargestellten Vorgehen aufgestellt. Der Haushaltsausgleich wird durch die Berücksichtigung kurzfristig wirkender Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt und eine Priorisierung der Investitionen im Vermögenshaushalt erreicht.
- Entwicklung Haushaltsvolumen
Jahr
|
Verwaltungs-haushalt EUR
|
Steigerung in %
|
Vermögens-haushalt EUR
|
Steigerung in %
|
Gesamt-haushalt EUR
|
Steigerung in %
|
2012
|
53.136.430
|
16,13
|
12.383.082
|
48,53
|
65.519.512
|
21,12
|
2013
|
52.118.277
|
-1,92
|
11.789.253
|
-4,80
|
63.907.530
|
-2,46
|
2014
|
54.668.536
|
4,89
|
12.378.300
|
5,00
|
67.046.836
|
4,91
|
2015
|
59.342.736
|
8,55
|
14.599.962
|
17,95
|
73.942.698
|
10,29
|
2016
|
54.453.475
|
-8,24
|
9.143.754
|
-37,37
|
63.597.229
|
-13,99
|
2017
|
61.746.877
|
13,39
|
27.927.710
|
205,43
|
89.674.587
|
41,00
|
2018
|
63.723.426
|
3,20
|
26.321.386
|
-5,75
|
90.044.812
|
0,41
|
2019
|
63.831.323
|
0,17
|
23.787.786
|
-9,63
|
87.619.109
|
-2,69
|
2020
|
67.007.347
|
4,98
|
28.955.732
|
21,73
|
95.963.079
|
9,52
|
2021
|
73.326.057
|
9,43
|
30.286.117
|
4,59
|
103.612.174
|
7,97
|
2022 Ansatz
|
71.076.040
|
-3,07
|
28.585.497
|
-5,62
|
99.661.537
|
-3,81
|
2023 Entwurf
|
74.573.403
|
4,92
|
41.241.280
|
44,27
|
115.814.683
|
16,21
|
- Zuführung zum Vermögenshaushalt (HH-St. 91000.86000) / Ordentliche Tilgung
Jahr
|
Zuführung zum Vermögens-HH EUR
|
v.H. des Verwaltungs-HH
|
Ordentliche Tilgung EUR
|
Differenz
EUR
|
2012
|
5.801.763
|
10,92
|
1.825.382
|
3.976.381
|
2013
|
6.094.842
|
11,69
|
1.935.623
|
4.159.219
|
2014
|
4.226.716
|
7,73
|
2.096.768
|
2.129.948
|
2015
|
9.838.528
|
16,58
|
2.167.161
|
7.671.367
|
2016
|
1.829.239
|
3,36
|
2.234.850
|
-405.611
|
2017
|
6.486.347
|
10,50
|
2.327.625
|
4.158.722
|
2018
|
6.890.143
|
10,81
|
2.575.312
|
4.314.831
|
2019
|
3.215.978
|
5,04
|
2.544.289
|
671.689
|
2020
|
5.424.902
|
8,10
|
2.550.901
|
2.874.001
|
2021
|
9.351.096
|
12,75
|
2.616.794
|
6.734.302
|
2022 Ansatz
|
3.779.291
|
5,32
|
3.771.200
|
8.091
|
2023 Entwurf
|
1.429.520
|
1,92
|
3.995.600
|
-2.566.080
|
2024 FiPl
|
0
|
0,00
|
4.089.000
|
-4.089.000
|
2025 FiPl
|
4.164.000
|
5,19
|
4.164.000
|
0
|
2026 FiPl
|
4.106.000
|
4,94
|
4.106.000
|
0
|
In den letzten 10 Jahren konnte im Jahr 2016 die ordentliche Tilgung nicht vollständig im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden; ansonsten wurde sie teils deutlich überschritten. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum rd. 59,16 Mio. EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, dies entspricht rd. 9,81% des Volumens des Verwaltungshaushalts. Die Zuführung lag in diesen 10 Jahren um rd. 36,28 Mio. EUR über der ordentlichen Tilgung.
2023 und 2024 liegt die Zuführung unter der ordentlichen Tilgung. Dies beruht auf der positiven (Gewerbe-)Steuerentwicklung in den Jahren 2021 und 2022 sowie den damit verbundenen Wirkungen im Finanzausgleich der Jahre 2023 und 2024. Durch den zeitlichen Nachlauf der Bemessungsgrundlagen im Finanzausgleich wirken die höheren Steuereinnahmen erst zwei Jahre zeitversetzt (negativ) auf Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage. Gleichzeitig wurde das Gewerbesteueraufkommen in den Jahren 2023ff wieder auf niedrigerem Niveau angesetzt.
Die für die Jahre 2021 und 2022 durch die höheren Steuereinnahmen erwartete Verbesserung wird in den Jahren 2023 und 2024 als Rücklagenentnahme (2023: 2,78 Mio. EUR, 2024: 4,60 Mio. EUR) eingeplant. Sie dient der Mitfinanzierung der ordentlichen Tilgung. In den Jahren 2024 bis 2026 besteht noch Konsolidierungsbedarf Verwaltungshaushalt, da die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nicht erreicht würde. Im Finanzplan ist dies bei der Grundsteuer B dargestellt (s. Nr. 9 „Finanzplan“).
- Entwurf Verwaltungshaushalt
Die im Entwurf berücksichtigten Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung können der Anlage „Konsolidierungsvorschläge Verwaltungshaushalt“ entnommen worden. Die Vorschläge beinhalten kurzfristig wirkende Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite.
Vergleich Verwaltungshaushalt 2023 gegenüber 2022
Einnahmen
|
2022
(Ansatz)
|
2023 (Entwurf)
|
Differenz
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
%
|
Grundsteuer A und B
|
4.865.000
|
5.296.000
|
431.000
|
8,9
|
Gewerbesteuer
|
14.050.000
|
16.385.000
|
2.335.000
|
16,6
|
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
18.200.000
|
18.850.000
|
650.000
|
3,6
|
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
|
2.800.000
|
3.000.000
|
200.000
|
7,1
|
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
|
920.000
|
1.060.000
|
140.000
|
15,2
|
Schlüsselzuweisungen
|
3.795.000
|
2.905.000
|
-890.000
|
-23,5
|
Sonstige allgemeine Zuweisungen
|
4.965.000
|
4.988.000
|
23.000
|
0,5
|
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
|
7.241.232
|
7.185.042
|
-56.190
|
-0,8
|
Mieten und Pachten
|
2.379.888
|
2.594.748
|
214.860
|
9,0
|
Erstattungen
|
1.435.682
|
1.471.582
|
35.900
|
2,5
|
Zuschüsse
|
6.836.296
|
6.429.166
|
-407.130
|
-6,0
|
Konzessionsabgaben
|
1.315.000
|
1.264.000
|
-51.000
|
-3,9
|
Sonstige
|
2.272.942
|
3.144.865
|
871.923
|
38,4
|
Gesamt (Gruppierung 0 - 2)
|
71.076.040
|
74.573.403
|
3.497.363
|
4,9
|
Die Ansätze bei den Steuern wurden unter Berücksichtigung der Steuerschätzung vom Oktober 2022 gebildet. Bei der Grundsteuer B musste eine Hebesatzerhöhung von 32 %-Punkten (381.000 EUR) eingeplant werden, um die erst Ende Dezember 2022 bekannt gewordene deutliche Erhöhung der Kreisumlage teilweise zu kompensieren (s. unten „Kreisumlage“). Der Ansatz der Gewerbesteuer orientiert sich an den bislang für das Jahr 2023 festgesetzten Vorauszahlungen. Das vorläufige Ergebnis 2022 beläuft sich auf 21,8 Mio. Euro (+7,75 Mio. Euro ggü. Ansatz 2022). Insoweit wurde im Jahr 2023 gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2022 mit einem Rückgang um 25 % kalkuliert. Im Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist ein Sicherheitsabschlag aufgrund der zu erwartenden Steuermindereinnahmen durch das Inflationsausgleichsgesetz enthalten.
Die Schlüsselzuweisungen sind aufgrund der überdurchschnittlichen Steuereinnahmen im Jahr 2021 rückläufig.
Der Rückgang bei den Zuschüssen resultiert hauptsächlich auf Zuschüssen im Bereich Mobilität sowie der Förderung der Biennale.
Die Steigerung bei Sonstige beruht insbesondere auf dem Ausweis der Umsatzsteuer in verschiedenen Bereichen (s. unten „Nr. 10 Umsetzung des § 2b UStG“) sowie einer Betriebsmittelrückzahlung in Höhe von 450.000 EUR, die sich aus dem Jahresabschluss 2020 der GTL ergibt.
Ausgaben
|
2022 (Ansatz)
|
2023 (Entwurf)
|
Differenz
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
%
|
Personalausgaben
|
17.033.900
|
18.011.290
|
977.390
|
5,7
|
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
|
20.971.089
|
24.714.294
|
3.743.205
|
17,8
|
darunter:
|
|
|
|
|
Mieten und Pachten
|
2.052.815
|
2.305.875
|
253.060
|
12,3
|
Leistungen GTL
|
8.826.000
|
9.676.000
|
850.000
|
9,6
|
Betreiberentgelt Inselhalle (bis 2022 in „Zuschuss an LTK“ enthalten)
|
0
|
1.455.000
|
1.455.000
|
0,0
|
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
|
919.477
|
1.761.392
|
841.915
|
91,6
|
Zuweisungen und Zuschüsse
|
13.033.080
|
11.163.996
|
-1.869.084
|
-14,3
|
darunter:
|
|
|
|
|
Zuschuss an LTK
|
2.100.000
|
415.000
|
-1.685.000
|
-80,2
|
Zinsausgaben
|
862.460
|
1.424.083
|
561.623
|
65,1
|
Gewerbesteuerumlage
|
1.200.000
|
1.383.000
|
183.000
|
15,3
|
Kreisumlage
|
14.116.000
|
16.367.000
|
2.251.000
|
15,9
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
3.854.291
|
1.504.520
|
-2.349.771
|
-61,0
|
Sonstige
|
5.220
|
5.220
|
0
|
0,0
|
Gesamt (Gruppierung 4 - 8)
|
71.076.040
|
74.573.403
|
3.497.363
|
4,9
|
Die Personalausgaben wurden auf der Grundlage einer Hochrechnung vom 28.07.2022 veranschlagt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2022. Das Ergebnis der anstehenden Tarifverhandlungen ist ungewiss. Die Verwaltung geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Tarifvertragsparteien eine lineare Steigerung von 3,5 % aushandeln werden. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von rd. 600.000 EUR. Darüber hinaus sind strukturelle Steigerungen (zusätzliche Stellen, Stellenneubewertungen, Altersteilzeiten, Zulagen und Rückkehr aus Elternzeit) berücksichtigt. Im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 wurde mit einer linearen Steigerung von jeweils 4,5 % kalkuliert.
Die Steigerung beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand in Höhe von 3,7 Mio. Euro resultiert hauptsächlich aus höheren Mieten und Pachten (insbesondere im Bereich der IT), höheren Energiekosten, höheren Kosten für Leistungen der GTL, Steuerzahlungen sowie einer Änderung bei der Verbuchung des Betreiberentgelts der Inselhalle.
Bei den Leistungen der GTL wirken sich insbesondere Preissteigerungen auf Strom (+300 %), Treibstoff (+30 %) und Gas (+250 %) auf die Höhe der Kosten aus.
Es ist davon auszugehen, dass höhere Energiepreise (Strom und Gas) den Haushalt der Stadt auch in den nächsten Jahren deutlich belasten werden. Die höheren Preise werden sich nach der aktuellen Vertragslage erst sukzessive durchschlagen. Der Entwurf berücksichtigt Ansätze für Energiepreissteigerungen in Höhe von 150.000 EUR im Jahr 2023, 639.000 Euro in 2024 und 35.000 Euro in 2025 (Veränderung jeweils ggü. Vorjahr). Darüber hinaus wurde der Ansatz für die Stromkosten zur Kälteerzeugung in der Eissportarena im Jahr 2023 um 54.000 Euro nach oben korrigiert. Die Auswirkungen der Strom- und Gaspreisbremse wurden bei der Bildung der Ansätze noch nicht berücksichtigt.
Aufgrund der Betriebsprüfungen ist nach derzeitigem Stand von Steuernachzahlungen für Vorjahre bei der Umsatz- und den Ertragsteuern auszugehen. Vor diesem Hintergrund wurde in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils ein pauschaler Ansatz für Steuernachzahlungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro berücksichtigt. Darüber hinaus führt der Ausweis der Vorsteuer in verschiedenen Bereichen (s. unten „Nr. 10 Umsetzung des § 2b UStG“) zu höheren Ansätzen in der Untergruppe „Steuern, Versicherungen, Schadensfälle“.
Das Betreiberentgelt für die Inselhalle (1.455.000 Euro) wird künftig aus steuerlichen Gründen nicht mehr als Zuschuss an die Lindauer Tourismus und Kongress GmbH, sondern in der Untergruppe der sonstigen Verwaltungs- und Betriebsausgaben dargestellt. Der Rückgang bei Zuweisungen und Zuschüssen beruht in erster Linie auf dieser geänderten Darstellung.
Bei der Kreisumlage wurde ein um 2,5 %-Punkte erhöhter Umlagesatz (43 %) zu Grunde gelegt. Die Verwaltung hatte im Dezember 2022 noch mit einer Erhöhung um 1,5 %-Punkte kalkuliert und auf dieser Basis einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf aufgestellt. Zwischenzeitlich wurde mit Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs des Landkreises bekannt, dass dieser mit einer Erhöhung um 2,5 %-Punkte plant. Ein Punkt bei der Kreisumlage entspricht im Jahr 2023 rd. 381.000 EUR. Die sich aus dem zusätzlichen %-Punkt ergebene Mehrbelastung muss über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 32 %-Punkte an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lindau (B) weitergegeben werden. Die geplante Umlagesatzerhöhung belastet den städtischen Haushalt im Jahr 2023 mit rd. 950.000 EUR. Im Übrigen ergeben sich bereits durch die höheren Steuereinnahmen der Stadt Lindau im Jahr 2021 für den Landkreis Mehreinnahmen bei der Kreisumlage in Höhe von rd. 1,3 Mio. Euro. Im Finanzplan wurde für die Jahre 2024 bis 2026 ebenfalls ein Umlagesatz von 43 % zu Grunde gelegt.
Der Anstieg des Zinsniveaus führt in Kombination mit den bestehenden und geplanten Kreditaufnahmen (s. unten) zu einem Anstieg der Zinsausgaben. Für die Neuaufnahme von Investitionskrediten wurde ein Zinssatz von 4 % angenommen.
- Entwurf Vermögenshaushalt
Die für den Haushalt 2023 auf Basis der aktuellen Beschlusslage angemeldeten Investitionen wurden von der Verwaltung nach den in der Sitzungsvorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.10.2022 dargestellten Kriterien priorisiert. Die Ergebnisse der Priorisierung sind in der Anlage „Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung)“ dargestellt. In den Haushalt 2023 wurden fast ausschließlich Projekte der Kategorien 1a (Begonnene Projekte) und 1b (Unaufschiebbare Pflichtaufgaben) übernommen (s. Spalte 3 der angefügten Aufstellung). Bei der Bildung der Ansätze wurden noch vorhandene Mittel berücksichtigt, die ggf. auf 2023 übertragen werden.
Im Haushalt 2023 sind insbesondere die nachstehenden größeren Projekte (Ausgabeansätze >0,5 Mio. EUR) enthalten:
HH-St.
|
Bezeichnung
|
Ansatz in Mio. Euro
|
21140.94000
|
Interimserweiterung Grundschule Hoyren
|
0,59
|
32100.93540
|
Museale Strukturen
|
1,25
|
32100.94030
|
Stadtmuseum Cavazzen
|
4,20
|
46400.98800
|
Zuschüsse an freie Kita-Träger
|
0,78
|
46410.94100
|
Kita Zech
|
3,20
|
58100.95200
|
Ankauf von Daueranlagen (Gartenschau)
|
6,23
|
6300.96200
|
Brückensanierungen/-erneuerungen
|
0,75
|
63000.96290
|
Bodenseeradweg
|
3,00
|
63000.96460
|
Neuerschließung Giebelbachgebiet
|
1,50
|
69000.95200
|
Hochwasserfreilegung Ach
|
0,50
|
83000.93600
|
Erwerb von Anteilsrechten Stadtwerke
|
1,08
|
88300.93200
|
Erwerb von Grundstücken (Kita Zech)
|
1,59
|
|
Summe
|
24,67
|
Bei nahezu allen Projekten führen die deutlichen Preissteigerungen im Bausektor zu Mehrbelastungen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation.
Dem Ankauf der Daueranlagen (Gartenschau) steht eine Einnahme aus der Rückzahlung des an die Natur in Lindau gGmbH gewährten Darlehens in betragsgleicher Höhe gegenüber. Der Vorgang musste im Haushalt 2023 erneut veranschlagt werden, da der Ankauf im Jahr 2022 nicht mehr durchgeführt werden konnte.
Ebenso wurde die Neuerschließung des Giebelbachgebiets erneut veranschlagt. Der Ausgabe steht ein Bahnanteil in Höhe von 1,25 Mio. EUR als Einnahme gegenüber.
Der von der Stadt im Ergebnis zu übernehmende Verlust für den Stadtverkehr ist über den Erwerb von Anteilsrechten an den Stadtwerken dargestellt. Nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans der Stadtwerke ist im Jahr 2023 von einem Betrag in Höhe von 1,080 Mio. EUR auszugehen. Der Betrag steigt in den Jahren des Finanzplanungszeitraums auf voraussichtlich 1,571 Mio. EUR an. in den Vorjahren war der Stadt in diesem Bereich keine Belastung entstanden. Der Erwerb der Anteilsrechte wird zurzeit über Einnahmen des Vermögenshaushaltes finanziert, da sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt auf dem Niveau der Mindestzuführung bewegt.
Die ursprünglich im Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2025 eingeplanten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen wurden an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst und nach unten korrigiert. Im Haushalt 2023 sind Verkaufserlöse über 6,35 Mio. EUR eingestellt. Es handelt sich um Einnahmen für die Grundstücke Limare, Stadtgärtnerei und Villa Engel, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr 2023 realisiert werden können. Die Einnahmen waren teilweise bereits im Haushalt 2022 veranschlagt. Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 enthält zunächst keine weiteren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen.
Die Zuwendungen wurden u. a. auf Basis des erwarteten Maßnahmenfortschritts und der damit einhergehenden Mittelabruftermine veranschlagt.
Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, müssen im Jahr 2023 Investitionskredite in Höhe von 6,93 Mio. EUR aufgenommen werden (s. „Nr. 6 Schuldenstand und Schuldendienst). In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind weitere Kreditaufnahmen geplant.
- Schuldenstand und Schuldendienst
Investitionskredite
Jahr
|
Stand 01.01.
|
Zugänge
|
Abgänge
|
Nettokredit- aufnahme
|
Stand 31.12.
|
|
EUR
|
2012
|
35.057.357
|
500.000
|
1.844.539
|
-1.344.539
|
33.712.818
|
2013
|
33.712.818
|
1.425.297
|
1.976.679
|
-551.382
|
33.161.436
|
2014
|
33.161.436
|
1.300.000
|
2.947.495
|
-1.647.495
|
31.513.941
|
2015
|
31.513.941
|
2.700.000
|
2.717.510
|
-17.510
|
31.496.431
|
2016
|
31.496.431
|
2.200.000
|
2.234.850
|
-34.850
|
31.461.581
|
2017
|
31.461.581
|
5.400.000
|
2.348.577
|
3.051.423
|
34.513.004
|
2018
|
34.513.004
|
4.490.000
|
6.799.837
|
-2.309.837
|
32.203.167
|
2019
|
32.203.167
|
3.000.000
|
3.495.983
|
-495.983
|
31.707.184
|
2020
|
31.707.184
|
6.650.000
|
3.226.032
|
3.423.968
|
35.131.152
|
2021
|
35.131.152
|
7.150.000
|
3.565.532
|
3.584.468
|
38.715.620
|
Voraussichtliche Entwicklung:
|
2022
|
38.715.620
|
33.665.000
|
4.614.832
|
29.050.168
|
67.765.788
|
2023
|
67.765.788
|
15.350.000
|
12.415.600
|
2.934.400
|
70.700.188
|
2024
|
70.700.188
|
8.662.000
|
4.723.000
|
3.939.000
|
74.639.188
|
2025
|
74.639.188
|
9.563.000
|
9.181.000
|
382.000
|
75.021.188
|
2026
|
75.021.188
|
6.693.000
|
6.506.000
|
187.000
|
75.208.188
|
Der Schuldenstand hat sich in den Jahren 2012 bis 2021 um 3,7 Mio. EUR erhöht (nachrichtlich: Bäderbetrieb +15,6 Mio. EUR). Zum 01.01.2022 steigt der Schuldenstand im Kernhaushalt durch die Übertragung der Darlehen des Bäderbetriebs sprunghaft an (rd. 17,37 Mio. EUR), des Weiteren sind im Jahr 2022 die Aufnahme aus der Ermächtigung 2021 in Höhe von knapp 11 Mio. EUR plus die im Haushalt 2022 hinterlegte Darlehensaufnahme von 4,3 Mio. EUR sowie Umschuldungen eingerechnet.
An Kreditaufnahmen sind im Haushalt 2023 6,93 Mio. EUR vorgesehen. Die ordentlichen Tilgungen betragen 3,996 Mio. EUR. Außerdem stehen im Haushaltsjahr 2023 Umschuldungen in Höhe von 8,420 Mio. EUR an. In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind Kreditaufnahmen in Höhe von 8,028 Mio. EUR, 4,546 Mio. EUR bzw. 4,293 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus stehen auch hier jeweils Umschuldungen an.
Die Netto-Neuverschuldung beläuft sich im Jahr 2023 auf 2,934 Mio. EUR. Auch in den Jahren 2024 bis 2026 muss mit einer Netto-Neuverschuldung gerechnet werden (3,939 Mio. EUR, 382.000 EUR bzw. 187.000 EUR).
Schuldendienst
Jahr
|
Zinslast
|
Ordentliche Tilgung
|
Schuldendienst
|
|
EUR
|
2012
|
1.496.105
|
1.825.382
|
3.321.487
|
2013
|
1.421.078
|
1.935.623
|
3.356.701
|
2014
|
1.310.474
|
2.096.768
|
3.407.242
|
2015
|
1.135.259
|
2.167.161
|
3.302.420
|
2016
|
1.080.642
|
2.234.850
|
3.315.492
|
2017
|
1.007.785
|
2.327.625
|
3.335.410
|
2018
|
942.178
|
2.575.312
|
3.517.490
|
2019
|
775.049
|
2.544.289
|
3.319.338
|
2020
|
684.566
|
2.550.901
|
3.235.467
|
2021
|
607.885
|
2.616.794
|
3.224.679
|
2022 Ansatz
|
862.460
|
3.771.200
|
4.633.660
|
2023 Entwurf
|
1.424.083
|
3.995.600
|
5.419.683
|
2024 FiPl
|
1.592.000
|
4.089.000
|
5.681.000
|
2025 FiPl
|
1.834.000
|
4.164.000
|
5.998.000
|
2026 FiPl
|
2.030.000
|
4.106.000
|
6.136.000
|
Bis 2021 stand einer ansteigenden ordentlichen Tilgung eine rückläufige Zinslast gegenüber, die aus dem niedrigen Zinsniveau in diesem Zeitraum resultiert. Der Schuldendienst lag nach dem Rechnungsergebnis im Jahr 2021 um rd. 97 TEUR niedriger als im Jahr 2012. Ab dem Jahr 2022 wird ein deutlicher Anstieg der ordentlichen Tilgung erwartet, der nicht durch eine weiter sinkende Zinslast ausgeglichen werden kann. Vielmehr steigt auch die Zinslast aufgrund des inzwischen deutlich gestiegenen Zinsniveaus ab 2022 an. Der Anstieg in 2022 ist auch durch die Übertragung der Investitionskredite des Bäderbetriebs zu begründen.
- Allgemeine Rücklage
Jahr
|
Stand 01.01.
|
Zuführung
|
Entnahme
|
Stand 31.12.
|
|
EUR
|
2012
|
10.702.467
|
1.950.118
|
497
|
12.652.088
|
2013
|
12.652.088
|
537
|
937.125
|
11.715.500
|
2014
|
11.715.500
|
24
|
856.368
|
10.859.156
|
2015
|
10.859.156
|
2.052.383
|
909
|
12.910.630
|
2016
|
12.910.630
|
0
|
1.558.835
|
11.351.795
|
2017
|
11.351.795
|
0
|
593.901
|
10.757.894
|
2018
|
10.757.894
|
74.647
|
281
|
10.832.260
|
2019
|
10.832.260
|
0
|
1.439.557
|
9.392.703
|
2020
|
9.392.703
|
0
|
2.028.720
|
7.363.983
|
2021
|
7.363.983
|
2.656.108
|
511
|
10.019.580
|
Voraussichtliche Entwicklung:
|
2022
|
10.019.580
|
4.600.000
|
0
|
14.619.580
|
2023
|
14.619.580
|
0
|
2.780.000
|
11.839.580
|
2024
|
11.839.580
|
0
|
4.600.000
|
7.239.580
|
2025
|
7.239.580
|
0
|
0
|
7.239.580
|
2026
|
7.239.580
|
0
|
0
|
7.239.580
|
Unter Berücksichtigung der gebundenen Rücklagenmittel (einschließlich Mittel zum Ausgleich des „FAG-Effekts“) sowie der Mindestrücklage verbleiben derzeit rd. 212.000 EUR verfügbare Rücklagenmittel.
- Verpflichtungsermächtigungen
Im Haushalt 2023 sind Verpflichtungsermächtigungen für folgende Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahme
|
EUR
|
Museale Strukturen
|
1.960.000
|
Cavazzen Baumaßnahme
|
1.000.000
|
Zuschüsse an Kitas
|
3.270.000
|
Kita Zech
|
3.000.000
|
Straßenbau/Instandsetzungen
|
400.000
|
Neugestaltung Köchlinstraße
|
750.000
|
Brückensanierungen/ -erneuerungen
|
500.000
|
Bodenseeradweg
|
1.000.000
|
Straßenbau allgemein
|
300.000
|
Geh-/Radwege
|
150.000
|
Sanierung Mole Segelhafen
|
75.000
|
Hochwasserfreilegung Ach
|
1.500.000
|
Summe
|
13.905.000
|
Die Beträge wurden im Finanzplan entsprechend dem erwarteten Maßnahmenfortschritt auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt.
- Finanzplan
Der Finanzplan 2022 bis 2026 ist dem Haushalt 2023 beizufügen. Des Weiteren ist der Sitzungsvorlage ein um Detaillierungen erweiterter Finanzplan beigefügt. Der Finanzplan gibt einen Überblick über die mittelfristige Entwicklung und zeigt auf, dass die Stadt die beschlossenen Investitionen und den Erwerb von Anteilsrechten an den Stadtwerken nur durch Kreditaufnahmen finanzieren kann.
Weitere Kosten für die Planung- und Umsetzung der Mittelschule können aktuell weder im Entwurf des Kernhaushalts noch im Entwurf des Haushalts des Regiebetriebs „Gebäude- und Energiemanagement“ berücksichtigt werden. Diesbezüglich wird auf die Sitzungsvorlage zu TOP 3 der Sitzung des Finanzausschusses vom 14.11.2022 verwiesen. Die Verwaltung prüft zurzeit unter anderem, ob eine Reduzierung von Standards auf der Grundlage des bestehenden Siegerentwurfs möglich ist und beabsichtigt einen Nachtragshaushalt zu erstellen, sobald sich im ersten Quartal 2023 neuer finanzieller Spielraum ergeben hat (z.B. durch aktualisierte Schätzungen bei den Gewerbe-/Steuereinnahmen). In die Finanzierung könnten mittelfristig gegebenenfalls Einnahmen aus Grundstücksverkäufen für das Bauhofgrundstück und die Flächen südlich Schloss Moos eingebracht werden.
In 2023 und 2024 wird nach derzeitiger Planung die ordentliche Tilgung (Mindestzuführung) nicht aus dem Verwaltungshaushalt gedeckt. Zur Deckung stehen Rücklagenmittel aus dem verbesserten Ergebnis 2021 bzw. 2022 in Höhe von 2,78 Mio. EUR bzw. 4,60 Mio. EUR zur Verfügung („FAG-Effekt“).
2025 und 2026 ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgung eingeplant.
In den Jahren 2024 bis 2026 besteht noch Konsolidierungsbedarf im Verwaltungshaushalt, da ansonsten die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nicht erreicht würde. Die „Deckungslücken“ in Höhe von 1,766 Mio. EUR im Jahr 2024, 70.000 EUR im Jahr 2025 und 1,237 Mio. EUR im Jahr 2026 wurden im Finanzplan rechnerisch über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B geschlossen. Die Beträge sind im Rahmen der anstehenden Konsolidierung frei zu machen, um eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in diesem Umfang zu verhindern. Eine hierüber hinausgehende Konsolidierung könnte zusätzliche Investitionen in Schulen oder eine Verringerung der Kreditaufnahmen ermöglichen.
Grundsteuer B im Finanzplan
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2023
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2024
|
2025
|
2026
|
|
Entwurf
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FiPl
|
FiPl
|
FiPl
|
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in TEUR
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Ansatz
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5.231
|
6.669
|
5.027
|
6.244
|
davon:
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|
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Aufkommen bei unverändertem Hebesatz 405 %
|
4.850
|
4.903
|
4.957
|
5.007
|
Hebesatzerhöhung zum Ausgleich der „Deckungslücke“ in TEUR
|
381
|
1.766
|
70
|
1.237
|
Hebesatzerhöhung zum Ausgleich der „Deckungslücke in %-Punkten (Veränderung ggü. bisherigem Hebesatz 2022 (405 %))
|
+32
|
+146
|
+6
|
+100
|
- Umsetzung des § 2b UStG und Optimierung der Haushaltsstruktur
Im Haushalt 2023 sind die Ergebnisse der im Rahmen der Umsetzung des § 2b UStG durchgeführten Einnahmenanalyse berücksichtigt. Konkret wurden Ansätze bei den Gruppierungen 15700 (Umsatzsteuerrückvergütung durch Finanzamt), 15710 (Vereinnahmte Umsatzsteuer), 64000 (Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt) und 64010 (Vorsteuer) in den betroffenen Unterabschnitten veranschlagt.
Darüber hinaus wurden weitere Veränderungen in der Haushaltsstruktur u. a. durch die Schaffung neuer Haushaltsstellen und Unterabschnitte sowie die Umbenennung von Haushaltsstellen umgesetzt. Dadurch sollen die steuerliche Abwicklung in Bezug auf die Umsatzsteuer, aber auch für die Ertragsteuern in den BgA-Bereichen, vereinfacht werden.
- Zuschussanträge
Die bisher der Stadtkämmerei vorliegenden Zuschussanträge sind als Anlage beigefügt. Zusätzliche Mittel können nur in den Haushalt aufgenommen werden, wenn an anderer Stelle entsprechende Einsparungen beschlossen werden.
- Anmerkung
Die beigefügten Unterlagen können sich aufgrund geänderter Sachverhalte bis zum Beginn der Haushaltsberatungen noch ändern.
Anlagen:
- Gruppierungsübersicht
- Finanzplan
- Erweiterter Finanzplan
- Konsolidierungsvorschläge Verwaltungshaushalt
- Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung)
- Zuschussanträge
- Schaubilder
- Verwaltungshaushalt
- Vermögenshaushalt
Fachliche Bewertung
Bei dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2023 handelt es sich um einen Haushalt, der der aktuellen Beschlusslage des Stadtrates nicht gerecht wird. Oberste Priorität hatten bei der Aufstellung des Haushalts die Sicherstellung des Haushaltsausgleichs, die Fertigstellung aller bereits angestoßenen Projekte und die Umsetzung unaufschiebbarer Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben.
Weitere Kosten für die Planung- und Umsetzung der Mittelschule können aktuell weder im Entwurf des Kernhaushalts noch im Entwurf des Haushalts des Regiebetriebs „Gebäude- und Energiemanagement“ berücksichtigt werden.
Der Haushaltsausgleich 2023 wurde durch die Berücksichtigung kurzfristig wirkender Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt und eine strenge Priorisierung der Investitionen im Vermögenshaushalt erreicht. Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 zeigt eine „Deckungslücke“ auf, die rechnerisch über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B geschlossen wurde.
Aus Sicht der Verwaltung sollte unmittelbar nach Verabschiedung des Haushalts ein Prozess angestoßen werden, der eine nachhaltige und strukturelle Konsolidierung zum Ziel hat. Der Prozess sollte auch eine Aufgabenkritik umfassen. Dabei sollten auch ausgelagerte Einheiten betrachtet werden, die Aufgaben für die Stadt wahrnehmen und sich über Zuschüsse der Stadt finanzieren.
Die Verwaltung befindet sich bereits in der Vorabstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu den Eckpunkten des Haushaltsentwurfs. Eine erste Bewertung der Rechtsaufsichtsbehörde liegt der Verwaltung noch nicht vor.
Diskussionsverlauf
Stadtkämmerer Horbach berichtet weiter über den Haushaltsentwurf anhand der Präsentation.
Dann werden die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes Seite für Seite durchgegangen; im Anschluss die Maßnahmen des Vermögenshaushaltes. Die Stadträte können ihre Rückfragen stellen. Diese werden entweder gleich von den anwesenden Amts-/Abteilungsleiter*innen beantwortet oder im Nachgang der Sitzung.
Verwaltungs-Haushalt:
Seite 6:
Stadtrat Hummler möchte wissen, warum die Beamtenbezüge (03000.41000) und die Vergütung für Tarifbeschäftigte (03000.41400) so hoch sind.
Seite 62:
Stadtrat Hübler möchte wissen, warum der Ansatz für das Quartiersmanagement (43900.65550) weiterhin bei 50.000 EUR ist, obwohl das Rechnungsergebnis 2021 nur rd. 17.000 EUR beträgt.
Stadtrat Hübler fordert, dass die Sondernutzungssatzung endlich angegangen werden muss, damit die Einnahmen erhöht werden.
Stadtrat Hummler kann sich erinnern, dass die Gemeinde Achberg einen Zuschuss zum Freibad Oberreitnau geleistet hat. Die Verwaltung solle beim Bürgermeister anfragen.
Stadtrat Hübler möchte eine Aufstellung haben, welche Leistungen mit dem Kurbeitrag abgedeckt werden.
Vermögens-Haushalt:
Stadtrat Hummler kann nicht verstehen, warum die Stadt wieder IT Hardware kaufen möchte. Aus seiner Sicht sollte leasen auf jeden Fall kostengünstiger sein.
Leiter des Amtes für Digitalisierung erläutert, dass man verschiedene Modelle gerechnet hat und für eine Stadtverwaltung das Leasen keinen Vorteil bringt. Er bietet jedoch an, sich mit Stadtrat Hummer zusammen zu setzen.
Seite 11:
HHSt. 11000.93500
Stadtrat Hummler findet den Ansatz für Maßnahmen für einen Blackout mit 50.000 EUR übertrieben und stellt den Antrag, 25.000 EUR mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Der Finanzausschuss stimmt diesem einstimmig zu.
Seite 13:
Stadtrat Hummler ist der Meinung, dass die Anschaffung des Fahrzeuges nicht zwingend erforderlich ist und stellt den Antrag bei der HHSt. 13000.93520 keinen Ansatz bereitzustellen.
Der Finanzausschuss lehnt den Antrag mit 6:7 Stimmen ab.
Seite 18:
Stadtrat Hübler stellt den Antrag bei der HHSt. 33110.93500 keinen Ansatz bereitzustellen.
Der Finanzausschuss lehnt den Antrag mit 2:11 Stimmen ab.
Seite 20:
Stadtrat Hummler stellt den Antrag, bei der HHSt. 21140.94000 den Ansatz für die Interimserweiterung der Grundschule Hoyren auf 400.000 EUR zu reduzieren und diesen mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Nach einer Diskussion, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist oder nicht, wird über die Reduzierung des Ansatzes und den Sperrvermerk separat abgestimmt.
Der Finanzausschuss beschließt einstimmig, den Ansatz bei der HHSt. 21140.94000 „GS Hoyren Verbesserungen“ von 590.000 EUR auf 400.000 EUR zu reduzieren.
Der Sperrvermerk wird einstimmig abgelehnt.
Seite 24:
HHSt. 56110.95000
Stadträtin Rundel möchte, dass das Thema Lindenhofhafen endlich vorwärts kommt. Sie bittet darum, das Thema im nächsten Finanzausschuss zu behandeln.
HHSt. 46010.95850
Stadtrat Hübler moniert, dass er zwar immer was vom Spielplatzkonzept hört, aber noch nie gesehen hat, wie das Konzept aussehen soll.
Der Werkleiter, Pius Hummler, antwortet, dass es demnächst im Werkausschuss vorgestellt werden soll.
Seite 28:
HHSt. 70100.95000
Stadtrat Hübler meint, dass man den Vertrag mit dem Kiosk-Pächter checken sollte, ob die WC-Anlage nicht von ihm zu betreuen sei.
Beschluss 1
Der Finanzausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, etwaige im Laufe des Haushaltsjahres auftretende unerwartete Mehreinnahmen bei den Steuern, die nicht zur Deckung anderer, bereits bestehender oder unerwarteter finanzieller Verpflichtungen benötigt werden, als Planungskosten für Schulbaumaßnahmen im Rahmen eines Nachtragshaushalts oder durch die Vornahme überplanmäßiger Ausgaben vorrangig vorzusehen. Die Verwaltung hat dies im Haushaltsvollzug entsprechend zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Finanzausschuss beschließt: Mit den bei der Kreisumlage aufgrund der Hebesatzfestlegung des Landkreises nicht benötigten Mittel in Höhe von 570.000 Euro wird im Vermögenshaushalt der Ansatz der Haushaltsstelle 88000.98500 (Zuschuss an Regiebetriebe) um 570.000 Euro erhöht. Dieser Betrag dient im Regiebetrieb „Gebäude- und Energiemanagement“ zur Finanzierung von Planungskosten für die Mittelschule Lindau (HHSt. 88000.94800).
Die Oberbürgermeisterin ergänzt, dass dieser Beschluss zugleich die Grundsteuererhöhung beinhaltet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Beschluss 3
Der Finanzausschuss beschließt den Ansatz bei der Gewerbesteuer (HHSt. 90000.00300) auf 17 Mio. Euro zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8
Beschluss 4
Der Finanzausschuss beschließt den Ansatz bei der Gewerbesteuer (HHSt. 90000.00300) auf 16,9 Mio. Euro zu erhöhen. Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage (HHSt. 90000.81000) wird mit 1.443.000 Euro festgesetzt. Im Vermögenshaushalt wird der Ansatz der Haushaltsstelle 88000.98500 (Zuschuss an Regiebetriebe) um 430.000 Euro zzgl. 190.000 Euro (Einsparung bei der HHSt. 21140.94000) erhöht. Dieser Betrag dient im Regiebetrieb „Gebäude- und Energiemanagement“ zur Finanzierung von Planungskosten für die Mittelschule Lindau (HHSt. 88000.94800).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 5
Der Finanzausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den im Finanzausschuss erarbeiteten Entwurf des Haushaltsplanes 2023, inkl. der Änderungen, zu verabschieden und den Finanzplan 2022 – 2026 dem Haushaltsplan beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung).pdf
Download Anlage Erweiterter Finanzplan 2022-2026.pdf
Download Anlage Gruppierungsübersicht 2023.pdf
Download Anlage Konsolidierungsvorschläge Verwaltungshaushalt.pdf
Download Anlage Vermögenshaushalt 2023.pdf
Download Anlage Verwaltungshaushalt 2023.pdf
Download Anlage Zuschussanträge 2023.pdf
Download Schaubilder zum Haushalt.pdf
Download Anlage Finanzplan 2022-2026.pdf
Download FAS-2023-02-07 HH-Beratungen Präsentation TOP9.pdf
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9. Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement;
Haushaltsplan 2023 und Finanzplan 2022 - 2026
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
07.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
2. Sitzung des Stadtrates
|
01.03.2023
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement wird die Verwaltung und der Unterhalt des Schulgebäudes Reutin, die Dreifachturnhalle, das Familienzentrum Minimaxi, die Inselhalle samt Nebenanlagen, die Hauptfeuerwache + THW, die Turnhalle Reutin sowie das Hoyerbergschlössle abgewickelt. Mit dem Haushalt 2022 inkl. Finanzplan wurden zudem das Projekt „Mittelschule Lindau“ sowie die anstehenden weiteren Investitionen in die Schulinfrastruktur in den Haushalt des Regiebetriebs aufgenommen.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Steuerberaterkanzlei Küffner festgestellt, dass es sich bei den vorhandenen Photovoltaikanlagen der Dreifachturnhalle und des Familienzentrums Minimaxi, steuerlich um einen Betrieb gewerblicher Art handelt. Für künftige Steuererklärungen ist daher eine einfachere und klare Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben unabdingbar. Daher wurde für diesen Bereich im Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement der neue Unterabschnitt 88020 gebildet. In diesem Bereich werden künftig auch alle neuen Anlagen der Stadt dargestellt.
Die für den Haushalt des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement angemeldeten Investitionen wurden von der Verwaltung nach den gleichen Kriterien priorisiert, die auch auf den Kernhaushalt angewendet worden sind (vgl. Sitzungsvorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.10.2022).
- Schule Reutin
Für das kommende Haushaltsjahr wurden bei der Schule Reutin Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € für die Erneuerung des Aufzugs und die Entfernung einer Trennwand angemeldet. Ebenso sollte eine Fassadenbegrünung aufgrund eines Klimaschutzkonzepts am Gebäude angebracht werden.
Die Erneuerung des Aufzugs ist unabweisbar, da ein Aufschub das Risiko mit sich bringt, dass dieser irreparabel ausfallen könnte. Die Entfernung der Trennwand ist auf einen größeren Raumbedarf der Klassenzimmer zurückzuführen. Die Haushaltsmittel für diese beiden Maßnahmen wurden in Absprache mit der Hochbauabteilung auf 100.000 € gekürzt.
Haushaltsmittel für die Fassadenbegrünung wurden nicht eingeplant, da diese als „freiwillige Leistung“ im Zuge der Priorisierung des Haushalts eingestuft wurden.
- Dreifachturnhalle
Im Bereich der Dreifachturnhalle gibt es einen Bedarf für die Sanierung der Gasrohrleitungen in Höhe von 40.000 €. Die Maßnahme ist ebenfalls unabweisbar, da die Leitungen marode sind und für den laufenden Betrieb benötigt werden.
- Familienzentrum Minimaxi
Für das Familienzentrum Minimaxi ist nach wie vor die Klimatisierung des Gebäudes vorgesehen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 16.000 € wurden bereits im Zuge des Haushalts 2022 zur Verfügung gestellt, aber noch nicht in Anspruch genommen, sodass die Finanzierung über Haushaltsausgabereste erfolgen kann.
- Inselhalle Lindau
Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses soll eine Machbarkeitsstudie für die Saaldecke der Inselhalle durchgeführt werden. Diese umfasst die Neukonzeption des Saals, Digitalisierungsmaßnahmen sowie die Bereinigung technischer Mängel. Hierfür wurden 300.000 € an Haushaltsmitteln angemeldet. Ebenso sind laufende Anwaltskosten für das Prozessverfahren der Inselhalle in Höhe von 50.000 € zu berücksichtigen.
Die derzeitige Konstruktionslösung der Saaldecke ist in technischer Hinsicht keine dauerhafte Lösung. Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird diese regelmäßig durch den TÜV abgenommen. Die notwendigen Finanzmittel für eine Machbarkeitsstudie sind im Finanzplan 2024 berücksichtigt. Die anfallenden Anwaltskosten sind unabdingbar und entsprechend im Jahr 2023 eingeplant.
- Feuerwache Heuried
Die Feuerwehr hat für verschiedene Bereiche einen Bedarf signalisiert. In diesem Zusammenhang wurden Haushaltsmittel für eine Materialschleuse und die Einfriedung der Hauptfeuerwache mit einer Toranlage, Planungskosten für die Erweiterung der Feuerwache, die Anschaffung eines Notstromaggregats mit Anpassung der Hauselektrik und Planungskosten für die Erweiterung der Feuerwache Insel angemeldet.
Aufgrund der angespannten Haushaltsituation konnten jedoch lediglich Haushaltsmittel für die Materialschleuse und die Anschaffung eines Notstromaggregats mit Anpassung der Hauselektrik mit einer Gesamthöhe von 225.000 € priorisiert berücksichtigt werden. Die übrigen Maßnahmen wurden als aufschiebbar bzw. als freiwillige Leistungen eingestuft. Hier gilt es über das Jahr 2023 hinaus eine längerfristige Lösung zu finden.
- Turnhalle Reutin
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen geplant. Es wurden keine Mittel angemeldet.
- Hoyerbergschlössle
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen der Stadtverwaltung geplant (etwaige Maßnahmen durch die GWG sind hier nicht zu berücksichtigen). Es wurden keine Mittel angemeldet.
- Mittelschule Lindau
Weitere Kosten für die Planung- und Umsetzung der Mittelschule können aktuell weder im Entwurf des Kernhaushalts noch im Entwurf des Haushalts des Regiebetriebs „Gebäude- und Energiemanagement“ berücksichtigt werden. Diesbezüglich wird auf die Sitzungsvorlage zu TOP 3 der Sitzung des Finanzausschusses vom 14.11.2022 verwiesen. Die Verwaltung prüft zurzeit unter anderem, ob eine Reduzierung von Standards auf der Grundlage des bestehenden Siegerentwurfs möglich ist und beabsichtigt einen Nachtragshaushalt zu erstellen, sobald sich im ersten Quartal 2023 neuer finanzieller Spielraum ergeben hat (z.B. durch aktualisierte Schätzungen bei den Gewerbe-/Steuereinnahmen). In die Finanzierung könnten mittelfristig gegebenenfalls Einnahmen aus Grundstücksverkäufen für das Bauhofgrundstück und die Flächen südlich Schloss Moos eingebracht werden.
- Schulinfrastruktur
Für das kommende Jahr sind keine Maßnahmen geplant. Es wurden keine Mittel angemeldet.
- Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)
In den kommenden Jahren sind weitere PV-Anlagen auf bzw. an städtischen Gebäuden geplant. Für die Planung und Realisierung der PV-Anlagen wurden für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltsmittel angemeldet.
PV-Anlage Dreifachturnhalle 200.000 €
Planung PV-Anlage Parkhaus Karl-Bever-Platz 100.000 €
PV-Anlage KiTa Enzisweilerstraße 50.000 €
PV-Anlage Stadion Reutiner Straße 50.000 €
PV-Anlage Hauptfeuerwache (auf dem Erdwall) 25.000 €
Um beurteilen zu können, ob und inwieweit diese rentierlich sind, wird zunächst jeweils eine Planung mit Kostenberechnung, welche die PV-Anlage mit Montage, Statik und Hauselektrik bis zum Hausanschluss betrachtet, notwendig. Daher wurden für das Jahr 2023 Planungskosten in Höhe von ca. 55.000 € netto eingeplant. Die Ausgaben für die Umsetzung in Höhe von 370.000 € (Restbetrag zu den o. g. Beträgen) sind im Finanzplan 2024 dargestellt.
Fachliche Bewertung
Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Finanzausschusses und des Stadtrates wurde der Haushaltsplan 2023 und den Finanzplan 2022 – 2026 erstellt.
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Hübler wundert sich, warum es plötzlich doch möglich ist auf dem Wall der Hauptfeuerwehrwache eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Der Werkleiter der GTL, meint, dass es auf keinen Fall möglich sei auf dem Erdwall eine PV-Anlage zu installieren. Der Sachverhalt wird geprüft.
Beschluss 1
Der Finanzausschuss beschließt die Ansätze der HHSt. 88000.36200 (Zuschuss Stadt) und der HHSt. 88000.94800 (Mittelschule Lindau) um je 1,19 Mio. Euro zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat / Der Stadtrat beschließt
Den beigefügten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sowie den Finanzplan 2022 – 2026 des Regiebetriebes „Gebäude- und Energiemanagement“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download HH_2023_GEM_VwH Cipkom.pdf
Download HH_2023_GEM_VwH FP Cipkom.pdf
Download HH_2023_GEM_VmH Cipkom.pdf
Download HH_2023_GEM_VmH FP Cipkom.pdf
Download HH_2023_GEM_Schulden und Rücklagen.pdf
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10. Wirtschaftspläne GTL und LTK
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
1. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
07.02.2023
|
ö
|
|
10 |
Dokumente
Download GTL Wirtschaftsplan 2023.pdf
Download LTK Wirtschaftsplan 2023.pdf
Datenstand vom 02.03.2023 16:32 Uhr