Datum: 14.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Hauptausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:02 Uhr bis 17:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Hotz eröffnet die 1. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und teilt mit, dass Oberbürgermeisterin Dr. Alfons krankheitsbedingt entschuldigt ist.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, sie gilt daher als genehmigt
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Bekanntgabe Interimslösung zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Kreuzung Motzacher Weg / Hammerweg / Oberreutiner Weg / Bräuweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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14.02.2023
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ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Bei der Straßenverkehrsbehörde gingen im Herbst 2022 mehrere besorgte Anrufe von Eltern ein, wonach die Querung an der weiträumigen Kreuzung beim Motzacher Weg in Richtung Bräuweg als sehr gefährlich eingestuft werde.
Fachliche Bewertung
Es ist leider nicht von der Hand zu weisen, dass an dieser Kreuzung viele Verkehrsteilnehmer, oftmals auch Autofahrer, durch die unklare Fußgängerführung, fehlende Gehwege und das Zusammentreffen von fünf Kreuzungsarmen überfordert sind.
Im Zuge der Planungen für das Baugebebiet Oberes Rothenmoos wurde für diese Kreuzung vom Planungsbüro Besch und Partner bereits ein Verkehrsgutachten erstellt und eine Planungsvariante erarbeitet, welche eine Querspange zwischen den Fahrachsen Motzacher Weg sowie Bräuweg / Oberreutiner Weg vorsieht, sobald einmal die Bauarbeiten (inkl. Coca-Cola-Areal) abgeschlossen sind.
Da die Umsetzung der baulichen Aktivitäten bekanntlich noch dauern werden und auch diese Verkehrsplanung so noch nicht offiziell beschlossen ist, will die Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der GTL vorab versuchsweise eine Interimslösung mit Flexipfosten testen, um den Kindern / Fußgängern ein sichereres Queren des Motzacher Weges zu ermöglichen. Das könnte in etwa wie der Anlage zu entnehmen ist aussehen.
Fußgänger können hinter den Pollern abgetrennt vom verkehrsstärkeren Motzacher Weg auch in der Längsachse zw. Bräuweg und Motzacher Weg sicherer queren.
Die Flexipfosten können in Notfällen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen überfahren werden.
Die Feuerwehr wurde beteiligt und weist darauf hin, dass sich Netzdurchtrennungen grundsätzlich nachteilig auf die Hilfsfristeinhaltung auswirken. Auf die Möglichkeit der Überfahrung mit Feuerwehrfahrzeugen würde man nur im absoluten Ausnahmefall zurückgreifen wollen. Auf diesen Einzelfall bezogen, hält der Kommandant die geplante Lösung mit Flexipfosten aber aufgrund der örtlichen Situation für möglich.
Da ein Kreisverkehr an den Platzverhältnissen bzw. insbesondere an den ungünstig gelegenen Zufahrtsachsen scheitert, stellt diese Lösung eine der Verkehrssicherheit zuträgliche Verbesserungsmöglichkeit dar, insbesondere für die Sicherheit der Schulkinder und Fußgänger,
Mittels der Flexipfosten und ergänzender Markierungen kann dieser Lösungsansatz jetzt versuchsweise einmal etabliert und auf Tauglichkeit in der Praxis geprüft werden.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.000 – 2.500 €.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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2.500 €
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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GTL
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Jäger möchte wissen, ob hier auch ein Zebrastreifen möglich ist.
Herr Stiefenhofer, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, teilt mit, dass ein Zebrastreifen in einer 30er Zone nicht üblich ist. Diese Vorgehensweise ist erstmals eine Idee und muss noch beschlossen werden.
Stadtrat Reich möchte wissen, ob der Bräuweg mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, da der Bräuweg schmaler ist.
Herr Stiefenhofer teilt mit, dass die Verkehrszahlen aus dem anliegenden Bild gut zu erkennen sind. Die Verkehrszahlen wurden in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr bemessen. Eine überdimensionale Entwicklung kann hier nicht festgestellt werden und deswegen wäre es ein Versuch wert.
Stadtrat Freiberg und Stadtrat Fehrer sind dafür, dass es versucht wird.
Dokumente
Download Kreuzung Motzacher Weg.pdf
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2.2. Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Die Wahl des Kommandanten der Lindauer Feuerwehr und seines Stellvertreters fand in der Mitglieder- und Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) am 30. Januar 2023 statt. Es wurde Herr Florian Kainz zum Kommandanten und Herr Maximilian Kuen zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.
Bei dieser Wahl handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Der erste Schritt ist die demokratische Legitimation aufgrund der Wahl durch die Dienstleistenden der Freiwilligen Feuerwehr. Die offizielle Ernennung erfolgt jedoch erst mit der Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters durch den Stadtrat.
Diese Bestätigung ist für die kommende Sitzung des Stadtrates am 1. März vorgesehen. Eventuell wird die Bestätigung erst in der Stadtratssitzung am 29.03.2023 erfolgen, da die Sitzung am 01.03.2023 dem Haushalt vorbehalten ist.
Derzeit läuft noch die vorgeschriebene Anhörung des Kreisbrandrats.
Die Amtszeit des Kommandanten sowie seines Stellvertreters beginnt am 01.06.2023.
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2.3. Prüfauftrag der Bunten Liste zur Einschränkung von Böllern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Die Bunte Liste hat beantragt zu prüfen, wie im Stadtgebiet Lindaus das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerkskörpern durch Privatleute weitgehend verhindert werden kann, beispielsweise durch eine Erweiterung der Verbotszonen.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass die Stadt doch stattdessen auf Initiative und mit Finanzierung der Bürgerschaft ein kleines öffentliches Feuerwerk an einem zentralen Ort veranstalten könnte.
Die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist derzeit dabei, den Antrag zu prüfen und gemeinsam mit dem Kulturamt ein Konzept für ein städtisches Seehafen-Feuerwerk zu erarbeiten, mit welchem das private Silvesterfeuerwerk möglichst zurückgedrängt werden kann, indem ein Großteil der Bevölkerung animiert wird , am Gemeinschaftsfeuerwerk teilzuhaben und auf eigenes Feuerwerk zu verzichten.
Die Behandlung des Antrags der Bunten Liste ist für den HAS am 4. April 2023 vorgesehen.
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2.4. Kinderfest + U&D im Bürgerpark auf der Hinteren Insel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Mancher Stadtrat mag verwundert gewesen sein, dass im Antrag des CV auf Gewährung eines städtischen Betriebskostenzuschusses als Termin für das diesjährige U&D noch der 22. Juli 2023 vermerkt war.
Dabei handelt es sich um ein Versehen, denn der CV hat sein diesjähriges U&D wie bereits bekanntgegeben für den 29. Juli 2023 festgesetzt, also 3 Tage nach dem Kinderfest. Die auftretenden Bands sind nach Rücksprache mit Marc Jehnes vom CV auch schon für diesen Termin gebucht und der Termin ist fix im Veranstaltungskalender eingetragen.
Da beide Veranstaltungen in dieser kurzen zeitlichen Abfolge im Bereich des Bürgerparks stattfinden werden, ist eine enge Abstimmung bzgl. Auf- und Abbau bzw. Nutzung und Geländeschutz vonnöten. Hierbei wird der CV eng mit dem Kinderfestausschuss und der GTL zusammenarbeiten, um diese Herausforderung gut zu bewältigen, was in einem Abstimmungsgespräch zwischen CV, Stadtverwaltung und GTL im Vorfeld so festgelegt wurde.
Wir sind dem CV dankbar, dass er bereitwillig auf den späteren Termin vorgerückt ist. Es ist beabsichtigt, auch für nächsten Sommer frühzeitig in die Abstimmung zu gehen, wie beide Veranstaltungen terminlich gut in Einklang gebracht werden können.
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3. Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über verkaufsoffene Sonn-/ Feiertage im Jahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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14.02.2023
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ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Die Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts schlägt wie in den Vorjahren die Freigabe von 4 verkaufsoffenen Sonntagen gemäß § 14 LadSchlG in Lindau (B) vor:
1. am Sonntag, 16.04.2023 anlässlich der Lindauer Psychotherapie-Wochen,
2. am Sonntag, 28.05.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes
(festgesetzter Markt),
3. am Sonntag, 10.09.2023 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerk- und Genussmarktes (festgesetzter Markt) und
4. am Sonntag, 05.11.2023 anlässlich des Lindauer Jahrmarktes (festgesetzter Markt)
jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr
Fachliche Bewertung
1. Rechtliche Voraussetzungen
In Bayern gilt nach wie vor das Gesetz über den Ladenschluss des Bundes (LadSchlG). Gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, an höchstens vier Sonn-/Feiertagen im Jahr (à max. 5 Stunden) geöffnet sein, wenn diese Tage von der Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Eine Sonntagsöffnung setzt jedoch einen räumlichen Bezug zur konkreten anlassgebenden Veranstaltung voraus (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, Az 8 CN 2.14).
Die zulässige Gesamtzahl wäre damit eingehalten bzw. wird voll ausgeschöpft.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen, dass die oben genannten Veranstaltungen bzw. Märkte geeignet sind, einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Sie rechtfertigen auf Grund ihrer Größe und des jeweils zu erwartenden Besucherstroms, auch von außerhalb, sowie ihrer jeweiligen Festsetzung als Marktveranstaltung die Freigabe als verkaufsoffene Sonntage (Ausführliche Begründung siehe Anhörungsschreiben Anlage 2).
2. Anhörverfahren
Im Anhörverfahren zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung gingen folgende Stellungnahmen ein:
Die IHK Schwaben geht davon aus, dass die genannten Anlässe solche sind, die vermutlich einen starken Besucherstrom und ein entsprechendes Bedürfnis nach verlängerten Ladenöffnungszeiten auslösen. Nachdem die Öffnungszeiten nicht in die Zeit der Hauptgottesdienste fallen, werden keine Bedenken gegen die Ladenöffnung an diesen Sonntagen erhoben.
Die Evangelische Kirchengemeinschaft ist davon überzeugt, dass der Sonntag als Ruhetag geschützt werden muss. Der Sonntag müsse frei bleiben von geschäftiger Betriebsamkeit und die Möglichkeit bieten, zu entspannen, Zeit zu haben für sich, für die Familie und den Gottesdienstbesuch. Die Arbeitsbelastung der Angestellten habe sich in der aktuellen Krisenzeit eher noch verschärft. Die Situation sei durch das Grundgefühl der Überlastung und des Druckes, noch mehr für das Wohl der Familie arbeiten gehen zu müssen, bestimmt. Unter diesen Bedingungen sei der freie Sonntag noch wichtiger und unbedingt zu erhalten. Aus diesem Grund sprechen sich die Hauptamtlichen der evangelischen Kirchengemeinden gegen die vier geplanten verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2023 in Lindau aus.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat wie bereits in der Vergangenheit ihre Bedenken hinsichtlich verkaufsoffener Sonn- und Feiertage kundgetan. Zum einen gilt dies für die rechtliche Zulässigkeit der Sonn- und Feiertagsöffnungen, als auch auf grundsätzliche Auswirkungen der Sonn- und Feiertagsarbeit in gesellschaftlicher Hinsicht. Insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Auswirkungen hätten sich ihre Befürchtungen immer mehr bestätigt. Mit dem ,,Bündnis für den freien Sonntag", an dem sich vor allen Dingen Kirchen, Gewerkschaften aber auch einzelne Arbeitgeber beteiligen, will Ver.di versuchen, den Wert eines gemeinsamen freien Tages für einen Großteil der Bevölkerung wieder bewusst zu machen. Es bestünde immerhin große Gefahr in der heutigen Zeit, dass alle Eckpfeiler unserer Gesellschaft unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Insofern würde sich ver.di auch über einen bewussteren Umgang mit diesem Thema bei der Stadt Lindau (Bodensee) freuen.
Das Landratsamt Lindau (B), die Katholische Kirche und die Kreishandwerkerschaft haben keine Stellungnahme abgegeben.
3. Erlass der Verordnung
Das Bürger- und Ordnungsamt sieht durch die rechtlich zulässigen verkaufsoffenen Sonntage u.a. die Möglichkeit der Stadt gegeben, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und erhebt gegen die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich keine Einwände.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschluss
Der Hauptausschuss empfiehlt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage“ im Jahr 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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4. Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten im Jahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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14.02.2023
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ö
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beratend
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4 |
Sachverhalt
Die Stadt Lindau (B) ist für den Erlass der Verordnung über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten nach § 10 des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) zuständig (max. 40 Sonn- und Feiertage / Jahr, inklusive max. 4 möglicher verkaufsoffener Sonntage).
Von der Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts wurde diesbezüglich nachstehender Verordnungszeitraum vorgeschlagen:
26. März bis 3. Oktober 2023 (ohne Karfreitag 07.04.2023) & 26. November bis 17. Dezember 2023 (= 39 Sonn-/ Feiertage, inkl. 3 geplanter verkaufsoffener Sonn-/Feiertage während dieses Zeitraumes, zuzüglich 1 verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Lindauer Jahrmarktes).
Fachliche Bewertung
Gemäß § 10 LadschlG müssen diese Sonntage in einer entsprechenden Verordnung festgesetzt werden. Im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum darf das beschränkte Warensortiment des § 10 LadSchlG (Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für die Stadt Lindau (Bodensee) kennzeichnend sind) zur Zufriedenstellung von Versorgungsbedürfnissen im Rahmen des Fremdenverkehrs (Ausflugs- und Erholungsort) verkauft werden.
Das Bürger- und Ordnungsamt stimmt dem Erlass der Verordnung im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum zu.
Die max. zulässige Zahl von 40 Sonn- und Feiertagen wird dabei nicht überschritten.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschluss
Der Hauptausschuss empfiehlt die als Anlage 1 beigefügte „Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten“ im Jahr 2023 zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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5. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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1. Sitzung des Hauptausschusses
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14.02.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In dieser Sitzung wurden keine Anfragen gestellt.
Datenstand vom 02.03.2023 12:12 Uhr