Datum: 14.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Lindau (B) - Weiteres Vorgehen
4 Regiebetrieb Krematorium; Bildung von Haushaltsausgaberesten 2022
5 Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; Bildung von Haushaltsausgaberesten im Jahr 2022
6 Regiebetrieb Grundstücksmanagement; Bildung von Haushaltsausgaberesten im Jahr 2022
7 Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement; Bildung von Haushaltsausgaberesten im Jahr 2022
8 Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Bildung von Haushaltsausgaberesten im Jahr 2022
9 Änderung Wochenmarktsatzung und Wochenmarktgebührensatzung
10 Erhöhung von Parkgebühren/-entgelten im Stadtgebiet; Anpassung gebührenpflichtiger Bereiche
11 Bootsliegeplätze Kleiner See - Anpassung bestehende Tarife

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Stadtrat Müller stellt den Antrag, den nichtöffentlichen Punkt 8 (Bootsliegeplätze Kleiner See) in der öffentlichen Sitzung zu diskutieren und zu beschließen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

  1. Der Amtsleiter Organisation und Digitalisierung, Herr Denkel gibt bekannt, dass nunmehr auch im Alten Rathaus das WLAN „SVL-Gast“ für die Stadträte zur Verfügung stehe. Entsprechende Einwahl-Anleitungen liegen für die Stadträte auf ihren Tischen aus.
  2. Der Abteilungsleiter Haushalt und Finanzen, Herr Pellot gibt die dringliche Anordnung im Regiebetrieb Grundstücksmanagement bezüglich Abbruchskosten Bahnhof Reutin vom Dezember 2022 bekannt.

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3. Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Lindau (B) - Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2023 wurde immer deutlicher, dass die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Lindau (B) begrenzt sind. So sind wichtige Investitionen wie die in die Grund- und Mittelschulen, für die ein breiter Konsens herrscht, finanziell derzeit nicht seriös darstellbar. Ursachen für die stark eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Stadt sind neben den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die spezifischen Herausforderungen der Stadt Lindau (B), die in den Beratungen zum Haushalt 2023 ausführlich aufgezeigt worden sind.

Haushalt 2023
Der Haushalt 2023 konnte nur unter Berücksichtigung schnell wirkender Konsolidierungsmaßnahmen und einer strengen Priorisierung der Investitionen ausgeglichen werden. Jedoch wurden viele notwendige Investitionen lediglich aufgeschoben. Eine tatsächliche, langfristige, notwendige und nachhaltige Entlastung konnte damit nur in ersten kleinen Ansätzen erzielt werden. Nach wie vor kann die Gesamtheit der bereits gefassten Stadtratsbeschlüsse mit den gegenwärtigen finanziellen Möglichkeiten der Stadt nicht realisiert werden.

Für die Jahre 2024 bis 2026 zeichnet sich ein Konsolidierungsbedarf von jährlich bis zu 500.000 Euro ab, der im Finanzplan zunächst „rechnerisch“ über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B gedeckt wurde. Die Planung enthält noch keine weiteren Ansätze für Investitionen im Bereich „aufschiebbarer“ Pflichtaufgaben und freiwilliger Leistungen.

Die Gesamtverschuldung der Stadt wird sich zum Ende des Jahres 2023 auf 124,5 Mio. Euro belaufen, wovon rd. 70 Mio. Euro auf den Kernhaushalt entfallen werden. In den Jahren bis 2026 ist zudem jeweils mit einer Netto-Neuverschuldung zu rechnen, was bei einem weiteren Anstieg des Zinsniveaus zusätzliche Belastungen mit sich bringen wird und die finanziellen Möglichkeiten der Stadt weiter einschränkt.

Projekt Mittelschule
Die Gesamtkosten für den Bau einer Mittelschule sind weiterhin nicht seriös im Haushalt darstellbar. Der Finanzausschuss hat in den Haushaltsberatungen am 07.02.2023 entschieden, einen Ansatz von 1,19 Mio. Euro für weitere Planungen an der Mittelschule in den Haushalt 2023 einzustellen. Weitere 2 Mio. Euro müssten im laufenden Jahr freigemacht werden, um die Planungen bis zur Baugenehmigungsreife zu bringen. Der Betrag würde voraussichtlich schon in der zweiten Jahreshälfte 2023 als Verpflichtungsermächtigung benötigt. Darüber hinaus würden weitere 2 Mio. Euro im Jahr 2024 für Ausführungsplanungen benötigt, wenn das Projekt ohne weiteren Zeitverzug fortgeführt werden soll. Weitere rd. 25 Mio. Euro würden auf die Umsetzungsphase entfallen. Mögliche Förderungen sind in den Beträgen noch nicht berücksichtigt. Eine Verzögerung des Projekts ist mit Mehrkosten verbunden, da dann über einen längeren Zeitraum an mehreren Schulen Interimslösungen eingerichtet und finanziert werden müssten.

Rechtsaufsicht
Das Landratsamt Lindau als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Stadt Lindau in den Haushaltsgenehmigungen seit vielen Jahren immer wieder auf den Konsolidierungsbedarf hingewiesen, zuletzt mit Genehmigung des Haushalts 2022 wie folgt: „Wir empfehlen (…) der Stadt, die Zuführung zum Vermögenshaushalt durch Einsparungen, Aufgabenabbau und/oder Mehreinnahmen zu steigern, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu erhöhen (…) Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften hat die Stadt Lindau ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Neben einer kritischen Würdigung der zu leistenden Ausgaben gehört hierzu auch eine entsprechende Einnahmebeschaffung (…) Eine mögliche Diskussion über die Ausgaben und/oder Einnahmen sollte auch eine entsprechende Diskussion über die Aufgabenerfüllung beinhalten.“

Die Genehmigung des Haushalts 2023 durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht noch aus. 

Fachliche Bewertung

Das erste Etappenziel war die Aufstellung eines Haushalts für das Jahr 2023, der die Chance auf eine Genehmigung durch die Rechtsaufsicht hat. Dieses Etappenziel wurde mit Beschluss über die Haushaltssatzung am 01.03.2023 erreicht. Die Handlungsfähigkeit der Stadt kann so für 2023 voraussichtlich sichergestellt werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist nun zeitnah ein Konsolidierungsprozess anzustoßen, um durch strukturelle und nachhaltige Veränderungen den Haushaltsausgleich dauerhaft zu sichern, die Mittel für dringend notwendige Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben freizumachen und den Schuldenstand der Stadt zu stabilisieren. 

Im Rahmen dieses Prozesses sollte unter anderem ermittelt werden, inwiefern Standards bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben oder freiwillige Leistungen herabgesetzt oder freiwillige Leistungen sogar ganz gestrichen werden können. Ein solcher Konsolidierungsprozess wird nur im Schulterschluss von Verwaltung (inkl. Eigen- und Regiebetrieben sowie Beteiligungen) und dem Stadtrat möglich sein.

Strategischer Ansatz
Neben kurzfristig wirkenden Konsolidierungsmaßnahmen sollten insbesondere mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen betrachtet werden, die auf zukunftsorientierten Überlegungen basieren. Klassische Instrumente der Haushaltskonsolidierung sehen in der Regel pauschale Kürzungen bei den Ausgaben sowie Steuer- und Gebührenerhöhungen vor. Solche Maßnahmen wirken oft unsystematisch und bergen hohes Potenzial, mit Kürzungen langfristige Schäden für die Stadt zu provozieren. Strategische Konsolidierung stellt hingegen sicher, dass die Zukunftsfähigkeit einer Stadt erhalten bleibt und finanzielle Einsparungen für das Zusammenleben sowie die Funktionsfähigkeit der Kommune hinnehmbar sind.

Die Verwaltung schlägt vor, am 24. und 25. April 2023 (jeweils ca. 16 bis 21 Uhr) als Auftakt für einen Konsolidierungsprozess einen Strategieworkshop mit Politik und Verwaltungsführung durchzuführen. Auf dieser Basis könnte dann ab Mai ein Konsolidierungsprozess durchlaufen werden, dessen genaue Ausgestaltung und Zielsetzung es in den nächsten Wochen zu konkretisieren gilt und im Rahmen des Strategieworkshops finalisiert werden soll. 

Fachliche Begleitung und Moderation durch einen externen Partner
Die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass die Begleitung bei der verwaltungsinternen Identifikation von Konsolidierungspotenzialen sowie die Moderation von notwendigen politischen Entscheidungsprozessen bei der Konsolidierung durch einen externen Partner ein Erfolgsfaktor ist. Darüber hinaus wird deutlich, dass zunächst finanzielle Ressourcen aufzubringen sind, bevor die Konsolidierungsbestrebungen finanzielle Erfolge entfalten. Eine fachliche und moderierende Begleitung durch einen externen Partner gewährleistet eine zielgerichtete Durchführung des Prozesses.

Interne personelle Ressourcen werden in der Regel bereits stark gebunden durch eine Analyse des Ist-Zustands, die Definition von Konsolidierungszielen, die Identifikation von Konsolidierungsmaßnahmen und ein sich daran anschließendes Umsetzungscontrolling. Darüber hinaus liegt ein hoher administrativer Aufwand vor, der zum Teil über eigens für die Konsolidierung geschaffene Projektstellen abgewickelt wird. Je besser externen Partnern qualitativ zugearbeitet wird und Informationen strukturiert verfügbar gemacht werden, desto schneller, kosteneffizienter und qualitativer kann ein Konsolidierungsprozess erfolgen, der langfristig und damit nachhaltig wirken kann.

Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt in dem anstehenden Prozess der Konsolidierung durch einen externen Partner begleiten lässt. Der Partner sollte eine Kernkompetenz im Bereich der Haushaltskonsolidierung mitbringen, methodisch einen strategischen Ansatz verfolgen und bereits Erfahrung in Zusammenarbeit mit Kommunen sowie deren Strukturen und Abläufe haben. Darüber hinaus wäre eine Neutralität in Bezug auf Lindau zu begrüßen. 

Die Verwaltung führt zurzeit eine Marktrecherche durch und wird den Finanzausschuss oder den Stadtrat zu gegebener Zeit über die Ergebnisse dieser Marktrecherche informieren sowie zu ggf. notwendigen Vergabeverfahren beteiligen. Der Strategieworkshop soll unabhängig davon stattfinden, um dem zeitlichen Konsolidierungsdruck gerecht werden zu können und Verzögerungen für einen Konsolidierungsprozess zu vermeiden.

Diskussionsverlauf

Der Stadtkämmerer Herr Horbach trägt anhand seiner Präsentation den Tagesordnungspunkt vor.
Die Oberbürgermeisterin ergänzt, dass man keine Zeit zu verlieren habe und der Zeitplan durchaus ehrgeizig sei.
Seitens der Stadträte gibt es zum geplanten Vorgehen grundsätzlich Zustimmung. Allerdings sei für den Strategietag eine Moderationskompetenz der externen Berater wichtig, ansonsten müsse der Termin verschoben werden. Zudem dürfte bei der Konsolidierung nicht nur die Ausgaben- sondern auch die Einnahmeseite angeschaut werden. Ebenso müssten die Haushaltsreste überprüft werden.

Beschluss

  1. Der Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass
    1. ohne eine freiwillige Konsolidierung der Haushaltsausgleich dauerhaft gefährdet und anstehende Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben nicht umgesetzt werden können, 
    2. ein Konsolidierungsprozess anzustoßen ist, um weitere finanzielle Spielräume zu schaffen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Strategieworkshop am 24. und 25. April 2023 als Startpunkt für einen Konsolidierungsprozess vorzubereiten und parallel dazu im Rahmen einer Marktrecherche einen externen Partner für den Strategieworkshop auszuwählen, der die Stadt Lindau auch im anstehenden Konsolidierungsprozess fachlich und moderierend unterstützen könnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download FAS-2023-03-14 Präsentation Konsolidierung.pdf

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4. Regiebetrieb Krematorium; Bildung von Haushaltsausgaberesten 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Vor Abschluss der Jahresrechnung 2022 war die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) erforderlich.

Nach Prüfung durch die Stadtkasse und den Regiebetrieb Krematorium wurde die folgende HAR-Übertragung durch die Oberbürgermeisterin verfügt.

Fachliche Bewertung

HH-Stelle           Bezeichnung                   Betrag        AOSt     Erläuterungen

                                         EUR                                        ___

Vermögenshaushalt
HAR
75010.94000        Verbesserungen        50.000 Euro                KRE                Umbau d. zukünftigen                                                                        Räumlichkeiten für 2.                                                        Leichenschau

Der ursprünglich für 2022 geplante Umbau wurde wegen Terminverschiebungen nicht durchgeführt. Der HAR-Betrag über 50.000 Euro wird zur Begleichung der gesamten Umbaumaßnahme benötigt.

Die Übertragungen sind für eine ordnungsgemäße Haushaltsführung in 2023 erforderlich.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; Bildung von Haushaltsausgaberesten im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vor Abschluss der Jahresrechnung 2022 war die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) erforderlich.
Nach Prüfung durch den Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung und die Stadtkasse wurde
folgende HAR-Bildung gemäß § 79 KommHV durch die Oberbürgermeisterin verfügt.


Vermögenshaushalt


HH-Stelle           Bezeichnung                            Betrag        Erläuterungen

                                            EUR                                ______

   
68000.93510     P3 Karl-Bever-Platz             60.000            Kennzeichenerfassung
                                                                                             (anstelle neuer Schrankenanlage)

68000.94010        P3 Karl-Bever-Platz            263.000        Planungskosten Parkhaus  

68000.95020        Herstellungskosten             106.000        Finale Maßnahmen Herstellung                         Interims-P

P3 Karl-Bever-Platz           
Der HAR über 60.000 Euro soll 2023 für die evtl. vorzeitige Etablierung der beschlossenen Kennzeichenerfassung mit neuem Kassenautomat am P3 Karl-Bever-Platz zur Verfügung stehen.

Der HAR über 263.000 Euro wird für die noch ausstehende Begleichung bereits erfolgter bzw. ggf. noch weiterführende Planungsaufträge für das Parkhaus am Karl-Bever-Platz benötigt. 

Herstellung Interims-P
Der HAR über 106.000 Euro wird zur Begleichung noch ausstehender Maßnahmen am neuen P Bauhof (Baumpflanzungen und P-Abtrennungen zur Verhinderung des „Driftens“ – bereits erledigt) sowie bei der Quartiersgarage auf der Hinteren Insel (Errichtung Schrankenanlage mit Kennzeichenerfassung) benötigt.

Nachrichtlicher Hinweis: Auf Grund der Beschlussfassung im Finanzausschuss am 07.02.2023 im Rahmen der Haushaltsberatungen, von (zusätzlichen) Baumpflanzungen am P Bauhof Abstand zu nehmen, wird sich der vorgenannte Betrag noch um ca. 20.000 € reduzieren. Der konkrete Einsparbetrag wird nach der Übertragung nicht für einen anderweitigen Finanzierungsbedarf  verwendet und der Rücklage zugeführt.

Fachliche Bewertung

Die Übertragungen sind für eine ordnungsgemäße Haushaltsführung in 2023 erforderlich.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Regiebetrieb Grundstücksmanagement; Bildung von Haushaltsausgaberesten im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Regiebetrieb Grundstücksmanagement, hat die Übertragung von Haushaltsausgaberesten beantragt. Diese Reste wurden bei der Haushaltsaufstellung 2023 in voller Höher berücksichtigt.

Nach Prüfung durch die Stadtkämmerei wurden folgende Haushaltsausgabe-Übertragungen durch die Oberbürgermeisterin verfügt:

Fachliche Bewertung

HH-Stelle
Bezeichnung
Betrag

AOSt
Erläuterungen






88000.93200
Erwerb von Grundstücken

100,00
EUR
GM
Übertragung Platzhalter
88000.94000
Baumaßnahmen
3.611,22
EUR
GM
Mittel für mögliche Instandsetzungen
88000.94300
Baumaßnahmen Seehafen
21.371,39
EUR
GM
Verschiedene Maßnahmen im Bereich Seehafen, Ufermauer, Leuchtturm
88000.94800
Baumaßnahmen Derrickkran
32.203,05
EUR
GM
Mittel für mögliche Instandsetzungen

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement; Bildung von Haushaltsausgaberesten im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement hat die Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) beantragt. Diese Reste wurden bei der Haushaltsaufstellung 2023 in voller Höhe berücksichtigt.

Nach Prüfung durch die Stadtkämmerei wurden folgende HAR-Übertragungen durch die Oberbürgermeisterin verfügt: 

Fachliche Bewertung

88000.94000        Schule Reutin                    6.370,92 €        GM        Fortführung Maßnahmen
88000.94100        Dreifachturnhalle          54.545,98 €        GM        Kanal-/Leitungssanierung
88000.94200        Familienzentrum          15.925,70 €        GM        Klimatisierungsmaßnahme
88000.94300        Inselhalle                174.249,75 €        GM         Finanzierung Mängelbeseitigung
88000.94400        Feuerwehr Heuried          48.268,73 €        GM        Finanzierung Infrastruktur
88000.94600        TH Reutin                  54.341,52 €        GM        Planung Umfeld Schule

Diskussionsverlauf

Zu den Haushaltsresten Hauptfeuerwache und Schulumfeld-Gestaltung Schule Reutin ergeht im Nachgang zur Sitzung eine schriftliche Antwort an die Stadträte.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Bildung von Haushaltsausgaberesten im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

Die Anordnungsstellen haben die Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) beantragt. Diese Reste wurden bei der Haushaltsaufstellung 2023 in voller Höhe berücksichtigt.

Fachliche Bewertung

Nach Prüfung durch die Stadtkämmerei wurden die in der Anlage beigefügten HAR-Übertragungen durch die Oberbürgermeisterin verfügt.

Beschluss 1

Der auf das Jahr 2023 übertragene HH-Rest bei der HHSt. 21130.94010 (Verbesserungen Grundschule Zech) in Höhe von 405.444,76 Euro wird nicht in Anspruch genommen. Der Betrag dient als Deckung zur Verstärkung der HHSt. 88000.98500 (Zuschuss an Regiebetrieb „Gebäude- und Energiemanagement“). Dieser Betrag dient im Regiebetrieb „Gebäude- und Energiemanagement“ zur Finanzierung von Planungskosten für die Mittelschule Lindau (HHSt. 88000.94800).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der auf das Jahr 2023 übertragene HH-Rest bei der HHSt. 63000.96430 (Sperrpoller Fußgängerzone) in Höhe von 50.325,85 Euro wird nicht in Anspruch genommen. Der Betrag dient als Deckung zur Verstärkung der HHSt. 88000.98500 (Zuschuss an Regiebetrieb „Gebäude- und Energiemanagement“). Dieser Betrag dient im Regiebetrieb „Gebäude- und Energiemanagement“ zur Finanzierung von Planungskosten für die Mittelschule Lindau (HHSt. 88000.94800).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Dokumente
Download Anlage Haushaltsausgabereste 2022.pdf

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9. Änderung Wochenmarktsatzung und Wochenmarktgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beratend 9

Sachverhalt

Bedingt durch immer weniger Besucher und damit auch kaum mehr Marktbeschicker auf unserem Mittwochs-Wochenmarkt, stand das Kulturamt vor der Entscheidung hier neue Wege zu gehen oder den Mittwochmarkt „eingehen“ zu lassen. Diese Ausgangssituation hat Kulturamtsleiter Alexander Warmbrunn in der Stadtratssitzung vom 23.02.2022 ausführlich geschildert und angekündigt den Mittwochsmarkt in einer Testphase für das Jahr 2022 als Lindauer Abendmarkt am Ufer des Kleinen Sees abzuhalten.

Diese Veränderung wurde von der Lindauer Bevölkerung wie auch unseren Feriengästen von Anfang an erfreulich gut angenommen, so dass schnell der Ruf laut wurde, diesen Abendmarkt auch in Zukunft so weiter zu führen. Dem stimmen wir zu und sind deshalb der Meinung den Mittwochsmarkt in der erprobten Version auch in den kommenden Jahren als Lindauer Abendmarkt am Kleinen See abzuhalten.

Grundlage für den Abendmarkt in der Versuchsphase 2022 war die derzeit gültige Wochenmarktsatzung und die entsprechende Wochenmarktgebührensatzung. Die in dieser Satzung vorgeschriebenen Standgebühren ermöglichen dem Kulturamt leider nicht die höheren Kosten für die Durchführung des Abendmarkts (z.B. Stromversorgung, Marketing, …), welche für die Umsetzung des Marktes notwendig sind, zu decken. Die Einnahmen aus den Abendmarkt-Gebühren spiegeln gleichfalls nicht die enorm hohe Besucherfrequenz des Marktes.

Um den Besucher:innen unseren Lindauer  Abendmarkt weiterhin in dieser Form anbieten zu können und diesen auch kostendeckend veranstalten zu können, muss die Wochenmarktsatzung so geändert werden, dass der Abendmarkt (ehemals Mittwochsmarkt) aus der Wochenmarktsatzung herausgenommen und fortan als extra festgesetzter Wochenmarkt „Lindauer Abendmarkt“ mit Zulassungsbestimmungen und entsprechender Preisliste, weiter betrieben wird.

In diesem Zusammenhang müssen auch in der Wochenmarktgebührensatzung die Gebühren für den dann nur noch am Samstag stattfinden Wochenmarkt, entsprechend den Saisonzeiten, reduziert werden.

1. Wochenmarktsatzung:
  1. In der Wochenmarktsatzung der Stadt Lindau vom 29.05.2020 ist unter anderem geregelt, wo die Wochenmärkte stattfinden können, deren Öffnungszeiten (Vgl. §1 Nr. (1) und Nr. (3) der Wochenmarktsatzung), welches Warenangebot zugelassen ist (hierzu auch nachfolgend Nr.1 b)) oder auch wie die Zulassung erfolgt.
  2. § 67 der Gewerbeverordnung regelt, was unter einem Wochenmarkt zu verstehen ist und welche Warenarten angeboten werden können oder auch welche alkoholischen Getränke zugelassen sind (GewO §67 Absatz (1) Nr.1).
§ 69 beschreibt die Möglichkeit, dass Märkte ‚festgesetzt‘ werden können und damit sogenannte „Marktprivilegien“ erhalten können. Diese sind:
  • Markt ist nicht an das Ladenschlussgesetzt gebunden, 
  • Ausnahmen zu Arbeitszeiten, 
  • es besteht keine Reisegewerbekartepflicht

Die Wochenmarktsatzung gibt darüber hinaus keine Vorschriften, wie und auf welcher Basis neue Stände ausgewählt und zugelassen werden können.

2. Wochenmarktgebührensatzung:
In der Wochenmarktgebührensatzung der Stadt Lindau mit der Gültigkeit vom 20.05.2021 sind die Gebühren für einen Standplatz auf dem Lindauer Wochenmarkt geregelt und saisonal unterteilt. Hier werden jedoch keine Unterschiede nach Art des Verkaufsstandes, angebotenen Waren und benötigtem Strom gemacht. Die Gebühren werden pauschal über den laufenden Meter des Standes abgerechnet.

Fachliche Bewertung

1. Wochenmarktsatzung:
Durch die Satzung sind der Wochenmarkt, und dementsprechend derzeit auch der Abendmarkt an die angegebenen Vorschriften gebunden. Eine kurzfristige Verschiebung in Form von Platz oder Zeitpunkt ist so für den Abendmarkt im Bedarfsfall nicht möglich. Um dies zu regeln und Beschicker:innen besser auszuwählen, als auch die Kontrolle zu behalten, welche Stände am Abendmarkt teilnehmen können, bedarf es den Abendmarkt aus der bestehenden Wochenmarktsatzung herauszulösen und den Abendmarkt mit Zulassungsbestimmungen (s. Anlage) festzusetzen. Einmal im Monat soll zudem ein „Sondermarkttag“ stattfinden, an welchem bei passender musikalischer Umrahmung, ein ausgeweitetes Sundowner-Cocktailangebot auf dem Nobelpreisträger-Steg angeboten wird. 

Der Abendmarkt sollte weiterhin als „zweiter“ Wochenmarkt in Lindau abgehalten werden, nur unter anderen Grundvoraussetzungen als der Samstags-Wochenmarkt. Gemäß § 67 GewO Absatz (1) Satz 1 erfüllt der Abendmarkt auch weiterhin die Kriterien eines Wochenmarktes: „Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbieten […]“ Somit kann auch hier wieder eine Festsetzung gemäß §69 GewO stattfinden und für den Lindauer Abendmarkt die Marktprivilegien (Vgl. oben Nr.1 b) ) gelten gemacht werden. Unter diese Marktprivilegien fällt auch das Umgehen des in Bayern gültigen Ladenschlussgesetztes, unter welchem Verkaufsstellen nur in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

2. Wochenmarktgebührensatzung:
Die Beschicker des Abendmarktes 2022 haben für eine Teilnahme an diesem Markt keine zusätzlichen Gebühren gezahlt, sofern sie auch am Samstagswochenmarkt teilgenommen haben. Dies ist durch die Wochenmarktgebührensatzung so geregelt, dass nur pro Halbjahr (April bis Oktober & November bis März) einmal die Gebühren abgerechnet werden. Hierzu war es irrelevant, ob ein Beschicker am Samstag und Mittwoch, nur am Samstag oder nur am Mittwoch teilgenommen hat. Zusätzliche Einnahmen konnten nur vereinzelt durch neue Beschicker gemacht werden, die nicht am normalen Wochenmarkt teilgenommen haben. Hier wurden jedoch auch die Preise aus der Gebührensatzung genutzt.

Dies hat dazu geführt, dass die erheblichen Kosten, die für das Bereitstellen der Infrastruktur, zusätzliche Marketingmaßnahmen etc. nicht gedeckt waren und aus anderen Budgets gedeckt werden mussten.
Um den Abendmarkt künftig kostendeckend zu veranstalten, muss er aus der Gebührensatzung gelöst werden und über eine gesonderte Preisliste geregelt werden. Diese soll auch das angebotene Sortiment, die Größe und den Strombedarf entsprechend abdecken.

Die Preisliste kann demnach auch jährlich an steigende Kosten, wie z. B. Stromkosten angepasst werden. Hierdurch kann ein Veranstalten des Marktes in den kommenden Jahren gesichert werden.

Durch das Wegfallen des Mittwochmarktes in der Satzung müssen auch hier die Preise entsprechend angepasst werden. Beschicker:innen sollten daher, da sie nur noch einen Markttag zur Verfügung gestellt bekommen, entsprechend angepasste Gebühren zahlen. Zusätzlich, um den Markt in den Wintermonaten (November bis März) auch für Besucher:innen attraktiv zu halten, sollen die Gebühren im Winter für die Beschicker:innen geringer sein, um sie so zur Teilnahme zu animieren.

Diskussionsverlauf

Herr Weiner beantwortet abschließend die Fragen der Stadträte. Wegen Regionalität und rechtlichen Rahmenbedingungen sei die gewünschte wöchentliche Miteinbeziehung des Nobelsteges nicht möglich.

Antrag1 (Stadtrat Hübler)
Änderung Pauschalgebühren in § 3
       April bis Oktober: Erhöhung von 40 Euro auf 60 Euro 
Abstimmungsergebnis:        10:3 (Antrag abgelehnt)
Antrag2 (StR Hübler)
       November bis März: Erhöhung von 25 Euro auf 35 Euro
Abstimmungsergebnis:        12:1 (Antrag abgelehnt)

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

  1. Der Mittwochsmarkt (fortan Abendmarkt) wird aus der aktuellen Wochenmarktsatzung herausgenommen.
  2. Die Wochenmarktsatzung wird entsprechend geändert (s. Anlage).
  3. Die Wochenmarktgebührensatzung wird entsprechend geändert. (s. Anlage).
  4. Der Abendmarkt kann als Wochenmarkt festgesetzt werden und unterliegt Zulassungsbestimmungen und einer Preisliste.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20230213_Entwurf_Änderung Gebührensatzung2023.pdf
Download 20230213_Entwurf_Änderung Wochenamarktsatzung2023.pdf
Download LAM2023_Gegenüberstellung Einnahmen.pdf
Download LAM2023_Zulassungsbestimmungen.pdf

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10. Erhöhung von Parkgebühren/-entgelten im Stadtgebiet; Anpassung gebührenpflichtiger Bereiche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

I.          Ausgangssituation
Die Parkgebühren in Lindau wurden allgemein zuletzt zum Jahreswechsel 2018 erhöht. 
Lediglich im Zuge der Änderungen des Parkplatzkonzeptes im Vorfeld der Gartenschau wurden zum 01. April 2020 (Wegfall Seeparkplatz P5 Hintere Insel) die Gebühren am P3 Karl-Bever-Platz von 1,40 € auf 1,60 € erhöht. Des Weiteren wurden im Zuge der Eröffnung des Parkplatzes am Reutiner Bahnhof im Dezember 2020 die Gebühren im Umfeld des Reutiner Bahnhofes von 1,00 € auf 1,40 € angeglichen.
Laut Beschluss des Finanzausschusses vom 08.10.2012 sollen die Parkgebühren alle 3 Jahre zur Überprüfung angemeldet werden. Hiervon wurde zuletzt auf Grund der schwierigen  wirtschaftlichen Gesamtlage während der Corona-Pandemie Abstand genommen. 

II.          Anlass für die geplante Gebührenerhöhung

Parkgebühren sind ein wesentliches Instrument zur Verkehrslenkung auf Basis des Push & Pull-Prinzips. Das Verkehrslenkungskonzept der Stadt sieht vor, außenliegende Auffangparkplätze auf dem Festland günstiger als zentrumsnahe Parkplätze vor bzw. auf der Insel –insbesondere im Inselkern– anzubieten. Straßenparkplätze in inselnahen Wohnbereichen sowie im Umfeld vom Reutiner Bahnhof werden teurer als nahegelegene Großparkplätze angeboten. Dadurch soll unnötiger Parksuchverkehr insbesondere in verkehrsärmeren Zeiten vermieden und eine Entlastung der Wohngebiete erreicht werden. Der Vorschlag der Erhöhung der Parkgebühren ist so auch mit der städtischen Mobilitätsplanung abgestimmt.
Die Anpassung der Parkgebühren stellt somit einen wesentlichen Push-/Anschiebefaktor dar und soll gleichzeitig auch erreichen, dass Besucher:innen der Insel mehr auf Alternativen zum Auto zurückgreifen. Die Höhe der Parkgebühren auf der Insel ist, insbesondere für einen Kurzbesuch, immer noch deutlich günstiger als die Anreise mit Bus und Bahn. Die Stadt hat zwischenzeitlich durch den Ausbau aller Zulaufstrecken auch die Erreichbarkeit der Insel für Radfahrer und Fußgänger deutlich verbessert. Gleichzeitig stehen mehrere Mikromobilitätsangebote am Bahnhof Reutin sowie an den P+R-Anlagen zur Verfügung, um die Mobilität für die letzte Meile zu erleichtern.

Neben den vorrangigen verkehrspolitischen Zielen muss auch die Finanzsituation des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung betrachtet werden. Auf Grund der Finanzierung des Parkhauses Inselhalle, dem zuletzt wiederkehrend erforderlichen Bau von Interims-/ Parkplätzen (P2 Vierlinden-Quartier, Bus-P Auenstraße, P für Langzeitparker / Wohnmobile Hartplatz Zech, P Reutiner Bahnhof, P Bauhof und Quartiersgarage Hintere Insel, insgesamt ca. 2,4 Mio. €) sowie erheblicher Steuernachzahlungen (allein 2022 / 2023 ca. 1,5 Mio. €) verfügt der Regiebetrieb derzeit lediglich noch über die erforderliche Mindestrücklage. 
In 2022 mussten hierfür letztlich bereits Kredite i.H.v. 2,06 Mio. € aufgenommen werden. Für den beabsichtigten Kauf des Grundstückes beim Reutiner Bahnhof sowie den evtl. Bau von Parkhäusern stehen in Zukunft weitere Kreditaufnahmen bei nunmehr wieder steigenden Zinsen an.

Um für diese anstehenden Folgeprojekte wieder Rücklagen anzusparen und notwendige Kreditaufnahmen / -finanzierungen zu gegebener Zeit so gering wie möglich zu halten, wird nach über 5 Jahren auch deshalb wieder eine Gebührenerhöhung vorgeschlagen.

Fachliche Bewertung

III.        Gebührenhöhe
Die max. zulässige Höchstgebühr im öffentlichen Straßenraum beträgt nach wie vor 2,60 € / Stunde („in Gebieten mit hohem Parkdruck höchstens 1,30 € je halbe Stunde“, § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)). Die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen (im Regelfall) um 0,20 € / Std. und daraus resultierende Erhöhungen von Tages- oder Dauerkarten belaufen sich je nach Parkplatz und Geltungsdauer der Parkkarte auf zwischen 10 und 25 Prozent / Stunde (vgl. Anlage 1),
z.B.
  • Inselkern 18,2 %
  • restl. Inselbereich 9,1%
  • P4 Parkhaus Inselhalle 11,1 %
  • P3 Karl-Bever-Platz 12,5 %

Lediglich auf der Westlichen Insel (50 %, Angleichung zum Stundensatz der restlichen Insel, deutlich geringere Anzahl an öffentlichen Parkplätzen wie vor 2022) sowie in den Straßenbereichen auf dem Festland (42,9 %) schlagen die Erhöhungen deutlicher zu Buche. Dies ist dem gewünschten Regelungseffekt geschuldet, dass Besucher vorrangig die günstigeren Großparkplätze ansteuern sollen. In Aeschach fällt die Erhöhung um 40 % ebenfalls deutlicher aus. Hier ist mittelfristig eine Angleichung an die Parkgebühren in Reutin anzuvisieren. Für den Bereich des Inselkerns (Stiftsplatz, Kirchplatz, Schmiedgasse, Paradiesplatz) sollte aus Sicht der Verwaltung bereits die Maximalgebühr in Höhe von 2,60 € / Stunde erhoben werden.

Zur Entlastung des Einzelhandels / der Gastronomie ist auf die Möglichkeit der Nutzung der Wertmünzen hinzuweisen. Die Wertmünzen (einsetzbar an P3 und P4) im Wert von 50 Cent werden beim Kauf von der Stadt mit 40 % bezuschusst (gedeckelt auf max. 25.000 Stück / Jahr). Zuletzt wurden diese jedoch kaum noch genutzt (Verkauf 2020 = 1.800, 2021 = 600, 2022 = 500 Stück). Als attraktive Alternative zum teureren Straßenraum steht somit auf der Insel das Parkhaus P4 mit Wertmünze für 1,50 Euro bei einer Stunde Parkzeit zur Verfügung. Für den P3 würde mit Wertmünze für eine Stunde nur 1,30 Euro Gebühr anfallen.

Auf den Auffangparkplätzen Reutiner Bahnhof (final bessere Zuganbindung an die Insel ausstehend), P Bauhof sowie P1 Blauwiese mit dem Angebot verhältnismäßig günstiger Tageskarten sollte nach Auffassung der Verwaltung von einer Gebührenerhöhung Abstand genommen werden. Diese P&R-Parkplätze sind zudem fußläufig bereits etwas weiter von der Insel entfernt und die mögliche Nutzung des Stadtbusses muss ggf. zusätzlich zum Parkticket bezahlt werden. Auch auf dem Langzeit-Parkplatz in Zech (weit weg, zusätzliche Stadtbuskosten) sollten die Parkgebühren nicht erhöht werden.
 
Die 14-Tages-Karten in Aeschach (Lärchenparkplatz, Webergasse, Sonnenweg), am Lindenhofparkplatz und in der Eichwaldstraße (Stichstraße Richtung Bahlsenbrücke) dort auch Monatskarte stehen nicht mehr im Einklang mit dem notwendigen Parkplatzumschlag sowie dem erheblichen Münzbedarf und sollen deshalb nicht mehr angeboten werden. 

Die Berechnung der Mehreinnahmen erfolgte durch eine lineare Hochrechnung der durchschnittlichen Gebühreneinnahmen der Jahre 2020 – 2022 (inkl. Corona-Einschränkungen). Ein geändertes Nutzerverhalten oder witterungsbedingte Schwankungen (z.B. ein verregneter Sommer) sind nicht berücksichtigt.

Vergleich mit anderen Städten
Mit den vorgeschlagenen Parkgebühren –insbesondere bei den Parkplätzen im Straßenraum des Zentrums– liegt Lindau  im Vergleich zu den umliegenden Städten im Spitzenfeld (vgl. Anlage 2). Dies ist jedoch der Notwendigkeit der Preisdiskriminierung im Hinblick auf die Verkehrslenkung im Zusammenhang mit der Lindauer Insellage und der allgemeinen Parkplatzknappheit geschuldet. Lediglich in Konstanz sind die Parkgebühren im Straßenraum noch höher, mit den Gebühren im Zentrum Überlingen zöge die Stadt Lindau im Straßenraum der Insel (außerhalb des Altstadtkerns) gleich. Mit dem Preisvorschlag für das Parkhaus P4 liegt die Stadt gleichauf mit vergleichbaren Parkhäusern in Friedrichshafen, Überlingen, Konstanz und Kempten. 

Nachtgebühr im Parkhaus Inselhalle
Beim Parkhaus könnte vergleichbar wie in anderen Städten an die Einführung einer zusätzlichen Nachtpauschale von 23.00 bis 08.00 Uhr für 2 € gedacht werden, damit dieses, z.B. im Winter, nicht zu einer kostenlosen überdachten Nachtgarage zweckentfremdet wird. Benachbarte Städte arbeiten häufig mit Nachtgebühren um 1,00 € / Stunde (vgl. Anlage 2). 

Festlegung von Pauschalgebühren/-entgelten im Einzelfall
Gerade im Parkhaus Inselhalle ist es in dem einen oder anderen Einzelfall erforderlich, dass z.B. bei größeren Veranstaltungen in der Inselhalle über teilweise mehrere Tage von einer stundengenauen Abrechnung der Gebühren für die Inanspruchnahme des Parkhauses Abstand genommen wird. Hier muss der Verwaltung zur Minderung der finanziellen Belastung des Veranstalters je nach Einzelfall (Vertretbarkeit, Jahreszeit und Art der Veranstaltung) die Möglichkeit eingeräumt werden, angemessene Tagespauschalbeträge in Abweichung von der Aufsummierung der eigentlichen Stundensätze festlegen zu dürfen. 

Neue Gebührenbereiche
In den derzeit nicht geregelten Parkbereichen auf der westlichen Insel in der Dreierstraße (5 Parkplätze hinter der Graf-Lennart-Bernadotte-Straße) sowie hinter dem ehemaligen Bauhof (15 Parkplätze im Privatweg) könnten zur Abrundung der Gebührenpflicht im Umfeld dieser Bereiche ebenfalls Parkgebühren erhoben werden. Hier könnten jeweils solarbetriebene Parkscheinautomaten zum Einsatz kommen, die in Kürze in der Eichwaldstraße entlang des Eichenhains bzw. mit Bau der Fahrradstraße in Richtung Leuchtenberg frei werden.
 
Anwohnerparken
Die aktuellen Verwaltungsgebühren der Sonderparkrechte für Bewohner (30 €/Jahr) sowie für Zweit- oder Drittfahrzeuge (auf P3 für 60 €/Jahr) bzw. das beschlossene Entgelt von zusätzlich 90 € für die Quartiersgarage Hintere Insel werden aktuell beibehalten. Der bayerische Gesetzgeber hat von seiner Ermächtigungsgrundlage, den Kommunen eine Erhöhung der Verwaltungsgebühr für Bewohnerparkrechte auf Basis einer eigenen Einschätzung der Wertigkeit ihres Straßenraumes vorzunehmen, noch keinen Gebrauch gemacht. Abstimmungen zum weiteren Vorgehen sind noch anhängig; der Höchstbetrag beträgt akt. weiterhin max. 30,70 €/Jahr. 

Busgebühren (P3)
Die akt. Busgebühren liegen mit 2,50 € / Std. bereits annähernd an dem in Bayern kraft Gesetz max. zulässigen Höchstbetrag (2,60 €). Aus Sicht der Verwaltung sollte auch der derzeitige Preis der Tageskarte von 15,00 € beibehalten werden. 

Wohnmobilgebühren (P Zech)
Die aktuellen Wohnmobilgebühren am P Zech  mit 3 € für die ersten 2. Stunden und 1 € für jede weitere Stunde bzw. 20 € für eine 24 Stundenkarte liegen bereits heute sehr hoch. Dies wird auch wiederkehrend negativ gespiegelt; eine Gebührenerhöhung sollte nicht in Erwägung gezogen werden.  

IV.         Zu erwartende Mehreinnahmen
Es kann mit einer Steigerung der Einnahmen i.H.v. ca. 408.000 € gerechnet werden. Diese Mehreinnahmen sollen zweckgebunden zur Finanzierung der anstehenden Parkraumentwicklungsmaßnahmen in die Rücklage des Regiebetriebes Parkraum fließen.

V.          Zeitachse / Umstellungskosten
Das notwendige Umprogrammieren der Parkschein-/Kassenautomaten sowie die Anfertigung von neuen Gebührenschildern nimmt ca. 2 bis 3 Monate in Anspruch. Die Parkgebührenerhöhung könnte somit voraussichtlich ca. Anfang / Mitte Juni  wirksam umgesetzt werden. Die Umstellungskosten (Programmierung, neue Gebührentafeln, Softwareeinspielung, Versetzung Parkscheinautomaten, Anpassung Beschilderung) belaufen sich insgesamt auf einmalig ca. 10.-15.000 €.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 10-15.000 Ausgaben
Ca. 400.000 Mehr-Einn.
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Ein Teil der Stadträte (SPD, FB, LI) hält die geplanten Anpassung für zu hoch. Man müsse das Interesse des Inselgewerbes und der Inselbewohner im Auge behalten.
Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung erklärt, dass mittlerweile auch in der Nebensaison ein großes Besucheraufkommen auf der Insel herrsche und daher von unterschiedlichen Saisontarifen abzusehen ist.
Stadtrat Jöckel hält eine Staffelung für sinnvoll – je mehr Stunden, desto teurer wird der Stundentarif.
Grundsätzliche Zustimmung gibt es von CSU und Bunte Liste. Letztere meint, man müsse die Erhöhung durch ein attraktives ÖPNV-Angebot ergänzen. Die CSU betont die Lenkungswirkung, dass man den Autoverkehr auf der Insel nur reduzieren könne, wenn man den Stadtkern relativ teuer und die Auffangparkplätze außerhalb günstig gestalte. Zudem seien die Kosten in den letzten Jahren gestiegen, sodass man die Anpassungen auch von der wirtschaftlichen Seite betrachten müsse.
Nach längerer Diskussion beantragt StR Hotz das Schließen der Rednerliste.
Der Antrag wird mit 10 zu 3 Stimmen angenommen.

Über die Beschlussvorlage der Verwaltung wird im Einzelnen abgestimmt:
Siehe Anlage!

Beschluss 1

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass einer neuen Parkgebührenordnung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Dorfmüller nicht anwesend

Beschluss 2

Die Verwaltung wird weiterhin ermächtigt, begründete Einzelfälle anstelle einer stundengenauen Abrechnung mittels angemessener Pauschalsätze abzurechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Dorfmüller nicht anwesend

Dokumente
Download 20230314_Finanzausschusssitzung_Protokoll_Anlage Abstimmungsergebnisse Parkgebührenä.pdf
Download Anlage 1 Tabelle Parkgebühren/-entgelte (derzeit / zukünftig).pdf
Download Anlage 2 Pkw-Parkgebühren – Städtevergleich.pdf
Download Anlage 3 Übersichtskarte Parkraumbewirtschaftung.pdf

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11. Bootsliegeplätze Kleiner See - Anpassung bestehende Tarife

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 14.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Am 27.10.2022 fand die erste Sitzung der Hafenkommission statt, mit dem Ziel das Hafenmanagement zukünftig zu verbessern und zu optimieren. Im Rahmen der Sitzung wurde von den Mitgliedern der Kommission unter anderem vorgeschlagen, den Gebührenvorteil bei der Belegung der Bootsliegeplätze, für die Bewohner des Landkreises Lindau (B) nicht mehr anzuwenden. Die Tarife setzen sich aktuell wie  folgt zusammen:

Auswärtige Liegeplatzinhaber:        Regelentgelt entspricht 100 %
Bewohner Landkreis:                        Preisvorteil 25 % des Regelentgelts
Bewohner Lindau:                        Preisvorteil 50 % des Regelentgelts

Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen haben die Mitglieder der Hafenkommission in ihrer 2. Sitzung vom 27.02.2023, einstimmig beschlossen, die Tarife der Tagesliegeplätze von 15 € auf 20 € anzupassen. Außerdem soll für die Nutzung der Slipanlage die Gebühr von bislang 13 € auf ebenfalls 20 € erhöht werden. Darüber hinaus, soll auch die Betriebskostenpauschale im Kleinen See von bisher 40 € auf 70 € angehoben werden.

Fachliche Bewertung

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Gebührenvorteil ausschließlich den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lindau (B) gewährt werden soll, da diese Steuern und Gebühren zahlen und somit zur Mitfinanzierung der städtischen Einrichtungen und dem Erhalt der örtlichen Sozialstruktur beitragen. Derzeit sind 32 Bootsliegeplätze an Bewohner des Landkreises Lindau vermietet.

Durch die steigenden Energiekosten und Verbrauchskosten ist es aus Sicht der Verwaltung zudem auch unerlässlich die Tarife im Kleinen See ganzheitlich anzupassen. Durch die Mehreinnahmen könnten in den Folgejahren neue Investitionen realisiert werden, um den Kleinen See weiterhin attraktiv zu gestalten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Hotz erläutert den Hintergrund des Beschlussvorschlags. Der Hafenkommission sei es darum gegangen, weiterhin ein attraktives Angebot zu erhalten und die hierfür erforderlichen Einnahmen auch durch Tarifanpassungen zu beschaffen. Die Vorschläge seien einstimmig von der Hafenkommission beschlossen worden.

Beschluss

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gebührenvorteil bei der Belegung der Bootsliegeplätze, für die Bewohner des Landkreises Lindau (B), zukünftig nicht mehr anzuwenden.
  2. Der Finanzausschuss beschließt die Gebühren der Tagesliegeplätze von 15 € auf 20 €, im Kleinen See anzupassen.
  3. Der Finanzausschuss beschließt, die Gebühren der Slipanlage von 13 € auf 20 € im Kleinen See anzupassen.
  4. Der Finanzausschuss beschließt, die Betriebskostenpauschale von 40 € auf 70 € im Kleinen See anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2023 07:07 Uhr