Datum: 10.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Dringliche Anordnung
3 Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder
4 Vereinfachung der Haushaltsstruktur der Stadt Lindau (B)
5 Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Bericht über die Haushaltswirtschaft im laufenden Haushaltsjahr 2023
6 Rechenschaftsbericht der Stadtkasse
7 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, die daher als genehmigt gilt. 

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2023 ö beschließend 2
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2.1. Dringliche Anordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Leiter der Abteilung Haushalt und Finanzen, Tobias Pellot, gibt bekannt, dass zur Weiterleitung der Mittel an die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH, eine Verstärkung notwendig war. 

Dokumente
Download Bekanntgabe Dringliche Anordnung.pdf

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3. Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Kinder haben ab Vollendung ihres ersten Lebensjahrs einen Anspruch auf Förderung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung. Von diesem Anspruch machen Eltern vor allem in den letzten Jahren vor Schuleintritt Gebrauch. Nahezu alle Kinder nutzen bis zur Einschulung ein Betreuungsangebot, der Großteil bis in den Nachmittag hinein. 
Da es bisher für Grundschulkinder keinen Rechtsanspruch auf Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit gab, stellte der Übergang in die Grundschule viele Familien vor ein Betreuungsproblem. Viele Grundschulen sind als Halbtagsschulen organisiert und enden in der Regel mittags, teilweise schon um 11:20 Uhr.

Um künftig die Betreuungssituation für Grundschulkinder zu verbessern, wird für das Jahr 2026 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit sollte ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufe 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Rechtsanspruch betrifft die Werktage Montag bis Freitag. Der Betreuungsumfang soll 8 Stunden am Tag betragen (inklusive Unterrichtszeit).
Die Betreuung soll auch in den Ferien stattfinden, abgesehen von einer vierwöchigen Schließzeit pro Jahr.

Die Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Lindau sind vielfältig, sowohl hinsichtlich der Betreuungsform als auch in der zeitlichen Abdeckung. 
In Lindau findet an jedem Grundschulstandort mindestens ein Betreuungsangebot statt. 
Träger der Betreuung sind neben der Schule Reutin verschiedene Fördervereine, das Familienzentrum minimaxi e.V und die Johanniter-Unfall-Hilfe.
In der Grundschule Reutin-Zech liegt ein umfassendes Ganztagsangebot mit gebundener und offener Ganztagsschule vor.
An allen anderen städtischen Grundschulen ist eine Mittagsbetreuung am Schulstandort installiert. Diese Betreuung ist häufig in Form von Fördervereinen organisiert.
In Aeschach und auf der Insel bieten die beiden Kinderhorte als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zusätzliche ganztägige Betreuungsplätze für Schulkinder an. 

Für das Schuljahr 2023/2024 sind alle rund 530 Betreuungsplätze an den Schulen belegt. Seit Jahren werden Wartelisten für Betreuungsplätze geführt. Auch der Inselhort, der bisher immer noch freie Plätze zur Verfügung hatte, ist in diesem Schuljahr voll belegt. 
Bis zum Jahr 2030 werden über 1040 Betreuungsplätze für Grundschulkinder in Lindau benötigt. An den Grundschulstandorten sind keine weiteren Räumlichkeiten für zusätzliche Betreuungsplätze vorhanden.

Die Schulentwicklungsplanung von conceptk beinhaltet bereits für alle Grundschulstandorte langfristige Zukunftslösungen für die Betreuungen. Für die Umsetzung dieser Zukunftskonzepte werden jedoch nach erheblichem Planungsvorlauf große Summen benötigt, die noch von der weiteren Entwicklung abhängen werden. Für die meisten Schulstandorte bedeutet die Umsetzung der Planungen – so viel steht bereits jetzt fest - ein Anbau oder Abriss und Neubau.

Da der Betreuungsbedarf groß ist und um möglichst zeitnah zusätzliche Betreuungsplätze für die Grundschulkinder zur Verfügung stellen zu können, sollen die freien Räumlichkeiten in der Mittelschule Aeschach für weitere Betreuungsplätze und Essensplätze zur Verfügung stehen. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Untergeschoss der Mittelschule Aeschach eine Betreuung mit Mensa und Küche einzurichten. Bei den Räumlichkeiten handelt es sich um das Klassenzimmer der P-Klasse, das Büro der sozialpädagogischen Kraft, die ehemalige Lehrküche (die nicht mehr genutzt wird) und einen Lehrmittelraum. Für die P-Klasse und die sozialpädagogische Kraft stehen in der ehemaligen Bauregistratur Räume zur Verfügung. Für die Umsetzung der Maßnahme sind Umbaumaßnahmen in der ehemaligen Lehrküche und im Lehrmittelraum sowie die Anschaffung einer Erstausstattung (Küche, Mensa, Betreuungsraum) notwendig. 
Im Ergebnis bildet sich ein separat nutzbarer Bereich mit gut gelegenem Zugang von außen, der für die Betreuung von Grundschulkindern geeignet ist

Fachliche Bewertung

Die Nutzung der freien Räumlichkeiten der Mittelschule Aeschach bietet viele Vorteile:

  • Es werden zusätzliche Betreuungsplätze und Essensplätze geschaffen. 
  • Die geplanten Räumlichkeiten eignen sich sehr gut für die Errichtung einer Betreuung 
(großer Betreuungsraum, Büro und Sanitäranlagen vorhanden).
  • Verbesserung der Essensituation an der Grundschule Aeschach sowie Schaffung zusätzlicher Betreuungsräume am Grundschulstandort (Essensräume werden dann nicht mehr benötigt)
  • Die Schule ist gut erreichbar - der ZUP liegt direkt an der Schule und die Grundschule Aeschach ist 3 Gehminuten entfernt.
  • Die Johanniter, die bereits Träger der Mittagsbetreuung an der Grundschule Aeschach sind und den Inselhort betreiben, würden voraussichtlich auch die Außenstelle in der Mittelschule Aeschach übernehmen.
  • Nach Auszug der Mittelschule soll der Schulstandort in Aeschach als Interimsschule für die Sanierungen der Grundschulen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden ohnehin Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung (Betreuungsräume, Büro, Küche und Essenraum) in der Interimsschule benötigt.
  • Gespräche mit der Bauverwaltung haben bereits stattgefunden. Der Umfang der notwendigen Eingriffe wurde erörtert. Ob die Maßnahme verfahrensfrei möglich ist, wird noch untersucht.
  • Eine Umsetzung kann nach Klärung der baurechtlichen Details, Verfügbarkeit der Mittel und Vorlaufzeiten in ca. sechs Monaten erfolgen.

Die Abteilung Hochbau hat bereits Vorplanungen erstellt und mit der Abteilung Bauordnung und dem Brandschutz abgesprochen. Für die Gesamtmaßnahme benötigt die Abteilung Hochbau Mittel in Höhe von 200.000 €. 

Die Förderung der Bauinvestitionen für den Ausbau von Ganztagsangeboten setzt voraus, dass der Raumbedarf für die Maßnahme nachgewiesen und schulaufsichtlich von der Regierung von Schwaben genehmigt wird.
Im Falle der schulaufsichtlichen Genehmigung kann für die Baumaßnahmen mit einer Zuwendung aus dem Programm FAGplus15 in Höhe von ca. 100.000 € gerechnet werden. Einrichtungsgegenstände sind aus diesem Programm nicht förderfähig. 
Für Betreuungsplätze, die durch die Baumaßnahme zusätzlich zu den bisher vorhandenen Plätzen geschaffen werden, kann nach der neuen Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Ganztagesbetreuungsplätzen eventuell mit einer weiteren Zuwendung in Höhe von pauschal 4.500 € je zusätzlichem Platz gerechnet werden. Auch bei dieser Förderung müssen Voraussetzungen für die schulaufsichtliche Genehmigung erfüllt werden, die sich zum Teil von denen für FAGplus15 unterscheiden.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
200.000
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   

Diskussionsverlauf

Die aufgeworfenen Fragen werden von Frau Wechtitsch (Abteilung Kinder, Jugend, Sport) in der Sitzung beantwortet.
Die Mitglieder des Finanzausschusses möchten, dass ein kleines Sanierungskonzept erstellt wird; welche Schule soll wann saniert bzw. neugebaut werden, welche Schule dient als Interim.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. die Mittel i.H.v. 200.000 € für die Gesamtmaßnahme in den Haushalt 2024 einzustellen.

  1. die Maßnahme zu planen und auszuführen.

  1. Fördermittel dafür zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Plan MS Aeschach_EG.pdf

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4. Vereinfachung der Haushaltsstruktur der Stadt Lindau (B)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Haushaltsstruktur der Stadt Lindau ist vergleichsweise komplex. Neben dem Kernhaushalt sind Haushalte für die in der nachstehenden Abbildung dargestellten Haushaltseinheiten zu erstellen. In anderen Städten mit vergleichbaren Einwohnerzahlen werden die über diese Haushaltseinheiten abgebildeten Aufgaben größtenteils über den Kernhaushalt dargestellt.

Abbildung: Haushaltsstruktur Stadt Lindau (B)

Der Verwaltung wurde in den letzten Jahren regelmäßig u. a. von der Rechtsaufsicht, der Steuerberatungskanzlei Dr. Küffner sowie dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband empfohlen, diese Komplexität zu reduzieren und Strukturen zu vereinfachen.

Fachliche Bewertung

Mit der Haushaltsstruktur geht ein erhöhter Verwaltungsaufwand einher (s. unten). Dieser sollte im Rahmen des Konsolidierungsprozesses reduziert werden. 

Die Verwaltung schlägt vor, die Strukturen zunächst innerhalb des Amtes 20 (Kernhaushalt, Regiebetrieb Grundstücksmanagement sowie Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement) zu verschlanken, Zuständigkeiten zu bündeln und Doppelstrukturen abzubauen. Somit könnten Kapazitäten, die derzeit für die Verwaltung der Regiebetriebe gebunden sind, künftig für die wichtigen Projekte im Bereich städtischer Liegenschaften sinnvoll genutzt werden. Mittelfristig könnten weitere Haushaltseinheiten überprüft und ggfls. optimiert werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement zum 01.01.2024 aufzulösen und die bislang über diese Haushaltseinheiten abgebildeten Aufgaben in den Kernhaushalt zu überführen.

Nachteile der derzeitigen Haushaltsstruktur 
  1. Intransparenz
Die städtischen Liegenschaften sind derzeit unterschiedlichen Haushalts- und Wirtschaftseinheiten zugeordnet (Kernhaushalt, Regiebetrieb Grundstücksmanagement, Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement und Eigenbetrieb IML). Die Zuordnung ist wenig systematisch. Dies hat zur Folge, dass die Zuschussbedarfe und Investitionen für bestimmte städtische Aufgaben nicht an zentraler Stelle im Haushalt ausgewiesen sind. Die Orientierung der Mitarbeiter sowie der politischen Entscheidungsträger wird hierdurch erschwert. 

Tabelle: Beispiele Intransparenz
Beispiel
Feuerwachen
Häfen
Schulen
Zuordnung
Die Hauptfeuerwache und die Feuerwache Insel sind dem Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement zugeordnet, die Feuerwache West dem Eigenbetrieb IML, alle restlichen Feuerwachen dem Kernhaushalt. 
Der Hafen am Kleinen See ist Bestandteil des Kernhaushalts, der Seehafen inkl. Liegeplätze ist dem Regiebetrieb Grundstücksmanagement zugeordnet. 

Die Grundschulen Insel, Aeschach, Reutin-Zech (hier jedoch nur das Gebäude in Zech), Hoyren, Oberreitnau und die Mittelschule Lindau sind dem Kernhaushalt zugeordnet, während sich die Grund- und Mittelschule Reutin im Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement befindet. Hier ist auch der Neubau der Mittelschule Lindau abgebildet. 

Folge
Der Gesamtzuschuss- und Investitionsbedarf für die Pflichtaufgabe „Brandschutz“ ist derzeit nicht an zentraler Stelle im Haushalt ausgewiesen.
Überschüsse und Zuschussbedarfe, die aus der freiwilligen Leistung „Häfen“ resultieren, sind derzeit nicht an zentraler Stelle im Haushalt ausgewiesen.

BgA Häfen auf zwei Haushalte verteilt, was die steuerliche Bearbeitung erschwert.
Der Gesamtzuschuss- und Investitionsbedarf für die Pflichtaufgabe „Schulen“ ist derzeit nicht an zentraler Stelle im Haushalt ausgewiesen.

  1. Verwaltungsaufwand
Die Liegenschaftsabteilung wirkt bei der Aufstellung des Kernhaushalts mit und bearbeitet die Haushalte der Regiebetriebe in eigener Verantwortung (Abfrage Mittelanmeldungen, Haushaltsvorgespräche, Aufstellung Haushaltspläne, unterjährige Maßnahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung, Bekanntgabe Ergebnis Jahresrechnung). Dies hat zur Folge, dass es drei Ansprechpartner innerhalb des Amtes 20 für die Haushalts- und Finanzplanung gibt. Darüber hinaus besteht zwischen den einzelnen Ämtern der Stadt und den Regiebetrieben ein sog. Mieter-/Vermieter-Verhältnis. Die einzelnen Bereiche bezahlen aus den jeweiligen Budgets des Kernhaushalts an die Regiebetriebe Mieten bzw. Pachten sowie Nebenkosten. Dies macht verwaltungsinterne Verträge und Abrechnungen sowie daraus resultierende Anordnungen und Zahlungsströme zwischen Kernhaushalt und den Regiebetrieben erforderlich. Durch die separate Darstellung einiger Liegenschaften in den Haushalten der Regiebetriebe entsteht eine zusätzliche Schnittstelle innerhalb des Amtes 20, da die Bewirtschaftung der Mittel in diesen Fällen durch die Liegenschaftsabteilung erfolgt. Bei Liegenschaften, die dem Kernhaushalt zugeordnet sind, obliegt die Bewirtschaftung der Abteilung Hochbau, ohne dass die Liegenschaftsabteilung zwischengeschaltet ist.

Die Stadtkasse hat für jede Haushaltseinheit eigene Tages- und Jahresabschlüsse zu erstellen sowie Adressdaten und Personenkonten zu führen. Darüber hinaus werden jeweils eigene Konten und Zahlwege benötigt, womit „stadtinterne“ Überweisungen, Kontoführungsgebühren und ggfls. Zinsausgaben für Kassenkredite verbunden sind. Mit der kleinteiligen Haushaltsstruktur gehen erhöhte Liquiditätsrisiken einher, da liquide Mittel in einem Bereich nicht ohne weiteres zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen in anderen Bereichen verwendet werden können. Die Überwachung dieser Risiken bindet personelle Ressourcen.

In der Abteilung Haushalt- und Finanzen entsteht in der Benutzerverwaltung der eingesetzten Software und bei Meldungen für die Statistik ein erhöhter Aufwand. Die Buchungsstelle hat eine Abgrenzung zwischen den Haushaltseinheiten vorzunehmen. Im Sachgebiet „Steuern“ entsteht bei der Erstellung der Steuererklärungen und der Umsatzsteuervoranmeldungen ein erhöhter Aufwand, da die Haushaltsstruktur derzeit nicht mit der Struktur der Betriebe gewerblicher Art (BgA) übereinstimmt. Automatisierte Auswertungen sind hierdurch nicht möglich. Darüber hinaus sind Umsatz- und Ertragsteuern sowie einzelne Rechnungen aus steuerlichen Gründen auf unterschiedliche Haushaltseinheiten aufzuteilen. Steuerliche Bemessungsgrundlagen sind hingegen teilweise zusammenzufassen. 

Auf Leitungsebene der Stadtkämmerei müssen zunächst die Daten aller Haushaltseinheiten zusammengetragen werden, um ein Bild der aktuellen Finanzlage zu erhalten. 

In der Abteilung Hochbau entsteht ein erhöhter Aufwand, da die Mittelanmeldungen für Investitionen, Unterhalt und Bewirtschaftung (u. a. Energieverbräuche) auf mehrere Haushaltseinheiten aufzuteilen sind. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Bewirtschaftung der Mittel, je nachdem, welchen Haushaltseinheiten die Liegenschaften zugeordnet sind.

Gründe für die Gründung der Regiebetriebe
Der Regiebetrieb Grundstücksmanagement wurde mit Beschluss des Finanzausschusses vom 26. November 2006 gegründet, „um schnell und flexibel im Grundstücksbereich agieren zu können“. In der Niederschrift sind folgende Vorteile aufgeführt: 
Niederschrift vom 06.11.2006
Aktuelle Stellungnahme Amt 20
Stadt Lindau (B) kann flexibler auf irgendwelche Bewegungen auf dem Grundstücksmarkt reagieren und ist nicht an die statischen Vorgaben des Haushalts gebunden, wie z. B. 
  • Fehlende Haushaltsmittel
  • Eingeplante Mittel für jeweiliges Haushaltsjahr zu gering
  • Fehlende Genehmigung des Haushaltsplanes
  • Evtl. Vertragsabschlüsse auch um den Jahreswechsel bzw. in den ersten Monaten des Jahres
  • Die Vorgaben der KommHV finden ebenso für Regiebetriebe Anwendung.
  • Auch für die Regiebetriebe ist eine Haushaltsgenehmigung erforderlich. 
  • Es wurden seit Gründung noch nie ausreichend Haushaltsmittel bereitgestellt, um flexibel auf den Grundstücksmarkt reagieren zu können. 
Eventuell benötigte Finanzierungsmittel (Aufnahme von Krediten) können dem jeweiligen Grunderwerb genau zugeordnet werden (bisher Gesamtdeckungsprinzip im Haushalt)
  • Das Gesamtdeckungsprinzip gilt auch im Regiebetrieb.
Einnahmen aus gekauften Grundstücken dienen zur Deckung des evtl. nötigen Schuldendienstes
  • Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen würden genauso im Kernhaushalt zur Deckung Schuldendienstes zur Verfügung stehen.
  • Die dauernde Leistungsfähigkeit ist jährlich sicherzustellen (die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss ≥ der Höhe der ordentlichen Tilgung sein). 
Bei einer Ausstattung durch Eigenkapital fallen keine Finanzierungskosten an. 
  • Eine Ausstattung durch Eigenkapital ist 2006 nicht erfolgt. 
  • Die Ausstattung durch Eigenkapital setzt finanzielle Spielräume im Kernhaushalt voraus. Liegen diese im Kernhaushalt vor, könnten diese auch dort zur Deckung von Ausgaben herangezogen werden, die aktuell im Regiebetrieb abgebildet sind.
  • Die Anwendung der KommHV erfordert eine kamerale Betrachtung. Es wird auch in Regiebetrieben keine bilanzielle Betrachtung angestellt. 

Die in der Sitzungsvorlage vom 26. November 2006 dargestellten Vorteile können aus heutiger Sicht nicht bestätigt werden.

Der Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement wurde mit Beschluss des Finanzausschusses vom 2. Juni 2008 gegründet. Der Regiebetrieb wurde mit dem Ziel des Werterhalts städtischer Gebäude gegründet. „Durch die laufenden Einnahmen kann der Regiebetrieb die Gebäude sanieren und energetische Maßnahmen treffen sowie allgemeine Unterhaltsmaßnahmen […] durchführen.“

Auch hier können die ursprünglich dargestellten Vorteile aus heutiger Sicht nicht bestätigt werden. Der Regiebetrieb benötigt laufende Einnahmen, um entsprechende Maßnahmen durchführen zu können. Einnahmen von externen Dritten werden bis auf drei Ausnahmen (Miete THW für das Gebäude im Heuriedweg 54 und Minimaxi e.V. sowie Einspeisevergütung für die Photovoltaikanlagen) nicht erzielt. Insoweit ist der Regiebetrieb von Einnahmen aus dem Kernhaushalt abhängig, die dort fehlen.

Auch trug die Bildung von objektbezogenen Instandhaltungsrücklagen in den letzten Jahren nicht zur Erreichung der Ziele bei. Durch den hohen Investitionsbedarf im Bereich der Inselhalle wurden sämtliche Instandhaltungsrücklagen bis Ende 2022 nahezu aufgebraucht. 

Künftige Struktur
Die einzelnen Haushaltsstellen der Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement sollten entsprechend der Vorschriften zum Gliederungs- und Gruppierungsplan in den Unterabschnitten im Kernhaushalt überführt werden. 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhter Personalaufwand durch Umstellung der Struktur (nicht zu beziffern)
Geringerer Zeitaufwand durch effizientere Aufgabenwahrnehmung (nicht zu beziffern)
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, 
  1. die Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement zum 01.01.2024 aufzulösen und beauftragt die Verwaltung, die bislang über diese Haushaltseinheiten abgebildeten Aufgaben in den Kernhaushalt zu überführen.

  1. dass die Verwaltung ein Vorschlag über Instandhaltungsmanagement der Gebäude erstellen soll

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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5. Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Bericht über die Haushaltswirtschaft im laufenden Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Dem Finanzausschuss wird in regelmäßigen Abständen über die Haushaltswirtschaft berichtet. 

Insgesamt kann gegenwärtig mit einer Verbesserung von rd. 1,95 Mio. EUR gerechnet wer­den. Statt der veranschlagten Zuführung von rd. 2,45 Mio. EUR können dem Vermögens­haushalt rd. 4,40 Mio. EUR zugeführt werden. Die Mindestzuführung von rd. 4,00 Mio. EUR wird aufgrund dieser Verbesserung um rd. 0,40 Mio. EUR überschritten. 

Wie bereits in den Haushaltsberatungen ausführlich dargestellt beruhte das Nichterreichen der Mindestzuführung auf außerordentlich hohen Gewerbesteuereinnahmen in den Vorjahren sowie den damit verbundenen Wirkungen im Finanzausgleich des aktuellen Jahres. Zum Ausgleich dieser Wirkungen ist im Haushalt 2023 eine Rücklagenentnahme über 2,78 Mio. EUR veranschlagt. Sie dient der Mitfinanzierung der ordentlichen Tilgung.

Verwaltungshaushalt:

Nachstehend werden die wesentlichen Abweichungen zu den Ansätzen im Verwaltungshaushalt aufgezeigt und erläutert (in Mio. EUR).


Ansatz
Prognose
Differenz
Gewerbesteuer
16,90
18,50
+1,60
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
18,85
18,72
-0,13
Einkommensteuerersatz
1,20
1,50
+0,30
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
3,00
2,98
-0,02
Zweitwohnungssteuer
0,95
0,90
-0,05
Grunderwerbsteuerzuweisung
1,60
1,61
+0,01
Anteil an der Spielbankabgabe
1,00
1,46
+0,46
Einnahmen 


+2,17
Gewerbesteuerumlage
1,44
1,66
+0,22
Ausgaben


+0,22
Verbesserung  


+1,95

Bei der Gewerbesteuer werden derzeit Einnahmen in Höhe von rd. 18,50 Mio. EUR erwartet. Das Vorauszahlungssoll beträgt aktuell 14,78 Mio. EUR, d.h. die Verbesserung resultiert aus Nachzahlungen aus Vorjahren. Bei der Gewerbesteuer bestehen stets Unsicherheiten, da nicht absehbar ist, ob bei den noch durchzuführenden weiteren Veranlagungen erhebliche Rückzahlungen bzw. Nachforderungen beinhaltet sind. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass sich die Steuermehreinnahmen auf die Steuer- und Umlagekraft im Jahr 2025 auswirken werden (Schlüsselzuweisung, Kreisumlage).

Nach der Steuerschätzung vom Mai 2023 wird beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ein Anstieg von ca. 4,6 % gegenüber 2022 erwartet. Der Prognosewert der Steuerschätzer für das Jahr 2023 liegt für die bayerischen Kommunen bei rd. 9,5 Mrd. EUR. Der Anteil der Stadt Lindau würde den Ansatz um rd. 0,13 Mio. EUR unterschreiten.

Der Einkommensteuerersatz wird voraussichtlich um rd. 0,30 Mio. EUR den Ansatz übersteigen.

Aufgrund der Steuerschätzung werden beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Mindereinnahmen von rd. 0,02 Mio. EUR erwartet.

Bei der Zweitwohnungssteuer werden nach derzeitigem Stand Mindereinnahmen von 0,05 Mio. EUR erwartet.

Nach dem bisherigen Jahresverlauf ist bei der Grunderwerbsteuerzuweisung mit Mehreinnahmen von rd. 0,01 Mio. EUR und bei der Spielbankabgabe mit Mehreinnahmen von rd. 0,46 Mio. EUR zu rechnen.

Nach Ansicht der Besoldungsstelle werden die Personalkostenansätze nach aktuellen Stand voraussichtlich in der geschätzten Höhe ausreichen. Größere Einsparungen sind nicht zu erwarten. Die Entwicklung wird monatlich überwacht.

Aufgrund der höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer ist mit Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rd. 0,22 Mio. EUR zu rechnen.


Vermögenshaushalt


Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über den Abrechnungsstand der größten Baumaßnahmen: 

Maßnahme
Ansatz inkl. HH-Reste 
in Mio. EUR
Verfügt
in Mio. EUR
Baumaßnahme Cavazzen
5,69
3,57

Die Wandoberflächen sind malerfertig hergestellt. Die historischen Holzbodenbeläge werden aktuell wieder eingebaut. Weitere Schreinereinbauten wie Wandtäfer, Sockelleisten, Innentüren werden aktuell nach und nach eingebaut. Die technischen Installationen sind zu 80% fertig, es fehlt hauptsächlich noch die Endmontage, welche erst nach Fertigstellung der Oberflächen erfolgen kann. An der Fassade wird noch gearbeitet, hier wird hinterfüllt und Retusche / Reinigung betrieben. Ebenfalls müssen hier noch einige Sandsteingewände ergänzt oder ersetzt werden was aber parallel läuft.

Kita Zech
4,25
1,68

Die Rohbauarbeiten sind fast abgeschlossen. Die Ausbaugewerke insbesondere die Technikgewerke wie Elektroarbeiten, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationsarbeiten sowie Aufzugsarbeiten sind derzeit mit den Rohmontagen beschäftigt. Die Dachdeckerarbeiten laufen fast nach Zeitplan (etwas Verzug durch starke Regenfälle und Personalwechsel). Die Fensterbaufirma ist gerade tätig, hat aber einen Verzug von ca. 4-5 Wochen. Es wird angestrebt die Verputzarbeiten im September durchzuführen damit Anfang Oktober die Estricharbeiten starten können.

Brückensanierungen/-erneuerungen
1,41
0,51

Die Baumaßnahmen befinden sich in der Umsetzung, daher läuft der Mittelabfluss erst im III. und IV. Quartal.

Bodenseeradweg
3,78
1,56

Die Baumaßnahmen Schachener Straße und Bregenzer Straße laufen. Beide Maßnahmen werden bis Ende 2023 abgeschlossen und so auch abgerechnet.

Neuerschließung Giebelbachgebiet
1,50
0,00

Baumaßnahme verzögert sich wegen Planfeststellungsverfahren DB Netz AG, eine Umsetzung kann frühestens ab Februar / März 2024 erfolgen, daher wird sich die Fertigstellung auch bis ins ca. Ende Mai 2024 ziehen (und so auch die Abrechnung). Die Bahn wird einen Großteil der Maßnahme finanzieren (Annahme im VMHH 2023 ca. 1.250.000 EUR).


Im Vermögenshaushalt sind Kreditaufnahmen von 6.905.000 EUR vorgesehen. Bisher wurden keine Kredite aufgenommen. Eine Kreditaufnahme erfolgt, sofern erforderlich, im 4. Quartal. 

Die Schuldentilgung erfolgt entsprechend den Verträgen.

Der allgemeine Rücklagenbestand beläuft sich derzeit auf rd. 14,94 Mio. EUR. Unter Berück­sichtigung der 2023 und 2024 vorgesehenen Rücklagenentnahme sowie der Mindestrücklage ist keine weitere Rücklagenentnahme mehr möglich.

Ferner hat die Stadt Sonderrücklagen in Höhe von rd. 0,99 Mio. EUR, die für den Friedhof (rd. 0,69 Mio. EUR) sowie für Therme/Grundversorgungsbad (rd. 0,30 Mio. EUR) gebunden sind.

Fachliche Bewertung

Die Verbesserung im Verwaltungshaushalt und die damit verbundene Zuführungssituation sind positiv, dennoch handelt es sich hier um eine Momentaufnahme und die weitere Entwicklung in 2023 bleibt abzuwarten. Insbesondere die Unsicherheiten durch den Ukraine-Krieg und seinen Auswirkungen sowie die weiterhin hohen Preissteigerungen können das Jahresergebnis noch belasten. Inwiefern sich dies auch alles auf den/die kommenden Haushalte auswirkt ist derzeit noch nicht wirklich abschätzbar.

Die Wirkungen des Finanzausgleichs werden den Haushalt 2025 belasten. Daher werden nicht alle Mehreinnahmen bei den Steuern aus 2023 – so sie wie derzeit erwartet kommen – am Ende bei der Stadt auch verbleiben.

Diese Entwicklung beruht auf dem Stand September 2023. 

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Rechenschaftsbericht der Stadtkasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Finanzausschuss am 04.07.2023 wurde bereits die Jahresrechnung 2022 bekanntgeben. Ergänzend erfolgt an dieser Stelle noch der Rechenschaftsbericht der Stadtkasse.

Zum Sachverhalt wird auf die Anlage verwiesen.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Stadtrat Obermayr möchte wissen, wie weit die Stadt bei der kommunalen Wärmeplanung ist. 

Die Klimaschutzmanagerin der Stadt, Frau Eichler, meint, dass dieses Thema im nächsten Bauausschuss vorgestellt wird.

Datenstand vom 20.10.2023 09:33 Uhr