Datum: 07.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal der GTL
Gremium: Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Ersatzbeschaffung BHKW - Vergabebekanntmachung
2.2 Erschließung Vier-Linden-Quartier / Lindaupark
3 Jahresabschluss 2022
4 Wirtschaftsplan 2024
5 Klärwerk 2040 - Umbau Biologie und Membranbecken - Baubeschluss
6 Regenwasserentlastung Bregenzer Straße / Heuriedweg - Baubeschluss
7 Inliner-Sanierung Seekanäle - Baubeschluss
8 Regenwasserkanal Rengersweiler - Baubeschluss
9 Bodensee Fahrradstraße (BA III + IV) - Baubeschluss
10 Anfragen und Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin   D r.  A l f o n s   eröffnet die 5. Öffentliche Sitzung des Werkausschusses der Garten und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) 2023 und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßt die Mitglieder des Gremiums, die Vertreter der Verwaltung, die Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. Die Tagesordnung gilt somit als genehmigt.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö informativ 2
zum Seitenanfang

2.1. Ersatzbeschaffung BHKW - Vergabebekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Ersatzbeschaffung BHKW – Vergabebekanntmachung

  • In der Werkausschusssitzung vom 05.10.2023 wurde die Werkleitung zur Vergabe des Auftrags zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines BHKWs ermächtigt (bis zu einer Wertgrenze i.H.v. 600.000 € brutto)
  • Die Vergabe erfolgt zu einem Angebotspreis i.H.v. 546.870,64 € brutto an die Firma Senergie Technologies GmbH, Gerwigstr. 8, 78234 Engen

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





zum Seitenanfang

2.2. Erschließung Vier-Linden-Quartier / Lindaupark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Erschließung Vier-Linden-Quartier / Lindaupark

  • Aktuell laufen die Erschließungsarbeiten für das Vier-Linden-Quartier / Lindaupark
  • Vorhandene Stromleitungen müssen ersetzt und nach heutigen Anforderungen ausgebaut werden
  • Aufgrund der Nähe der Trasse zu den Baumstandorten kommt es zu Beeinträchtigung der vorhandenen Baumquartiere Baumstatik ist beeinträchtigt
  • GTL war nur fachlich beratend tätig
  • Fällung der fünf Platanen wird notwendig 
  • Ersatz durch Vorhabensträger nach Abschluss der Maßnahmen (2025 / 2026)

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





zum Seitenanfang

3. Jahresabschluss 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Jahresabschluss und der Lagebericht einschl. Anhang mit Anlagennachweis werden hiermit über die Frau Oberbürgermeisterin dem Werkausschuss gemäß § 25 Abs. 1 EBV vorgelegt.

Fachliche Bewertung

Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2022 stellt sich wie folgt dar:

31.12.2022                31.12.2021       
1.        Bilanzsumme:        
(Aktiva und Passiva)        68.054.554,03 €        64.874.291,22 €

2.        Gewinn- und Verlustrechnung

a)        Erträge insgesamt        17.657.740,51 €        16.455.768,62 €
b)        Aufwendungen insgesamt        16.457.253,55 €        16.120.256,70 €

       Jahresgewinn        1.200.486,96 €        335.511,92 €

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Ergebnis in Höhe von T€ 1.200 ab. Das Gesamtergebnis resultiert aus einem Gewinn der gebührenfinanzierten Abteilung GT-Abwasser in Höhe von 216 T€ sowie einem Gewinn in Höhe von T€ 984 der übrigen Abteilungen. Dieser setzt sich aus nicht besetzten Stellen, erhöhten Umsätzen gegenüber Dritten sowie geringeren Investitionen (Lieferengpässe usw.) und in Folge dessen geringeren Abschreibungen zusammen.

Die BW-Partner, Stuttgart erteilt in ihrem Prüfungsbericht für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, dieser liegt bis zur Sitzung vor.

Bezüglich des genauen und vollständigen Wortlautes wird auf Anlage 6 des Prüfungsberichtes verwiesen.

Der Abschlussprüfungsbericht der BW-Partner, Stuttgart liegt als Anlage bei. Der Lagebericht der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau ist im Prüfungsbericht enthalten.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 kann erst nach erfolgter örtlicher Rechnungs­prüfung vom städt. Rechnungsprüfungsamt durch den Stadtrat erfolgen.

In der Sitzung wird der Wirtschaftsprüfer Herr Öztürk von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW-Partner, den Jahresabschluss 2022 vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Diskussionsverlauf

TOP Ö03 wurde nach TOP Ö05 behandelt, da Herr Marius Henkel (Externer Berater) aus terminlichen Gründen erst später an der Werkausschusschitzung teilnehmen konnte
Herr Marius Henkel, Wirtschaftsprüfer BW Partner stellt den Jahresabschluss anhand der Präsentation vor. 

Stadträtin   R u n d e l   fragt, wie der Gewinn gegenüber der Stadt Lindau zustande kam.
Berichterstatter   B a u e r   holt etwas aus, um zu erklären, dass es mit der Konstellation zu tun hat. Die GTL bekommt von der Stadt für die hoheitlichen Ausgaben eine Betriebspauschale. Zusätzlich erhält die GTL Aufträge von Ämtern und von Dritten. 2020 sind durch Corona Veranstaltungen abgesagt und somit Aufträge von Ämtern und Dritten weggefallen. Die Aufträge haben ab 2021 wieder zugenommen.
Das heißt, die GTL ist angehalten wirtschaftlich zu agieren. Würde sie das nicht tun, erhöhen sich die Kosten bei der Stadt Lindau.

Stadtrat   B ü c h e l e     fragt, wie es kommt, dass die Umsatzerlöse der Stadtgärtnerei bei null sind.
Werkleiter   H u m m l e r    antwortet, dass diese in der Abteilung GT-Unterhalt enthalten sind.

Stadtrat   F r e i b e r g   fragt nach, ob der Gewinn bei den GTL verbleibt oder an die Stadt Lindau abgeführt wird, um z.B. den städtischen Haushalt zu entlasten.
Werkleiter   H u m m l e r    erläutert, dass die Verantwortlichen der GTL grundsätzlich diese Auffassung teilen. Der Gewinn der Abteilung GT-Abwasser darf nicht zurückgeführt werden (KAG). Hinzu kommen Ereignisse, die das Haushaltsjahr 2023 bei den GTL zusätzlich belasten (z.B. Sturmereignis, Straßenentwässerung usw.) Es bringt nichts, wenn der Gewinn erst abgeführt wird und dann wieder zurück transferiert wird. Das alles passiert natürlich mit Absprache der Kämmerei.

Stadtrat   J ö c k e l   hakt nach, ob die Sturmschäden durch die kommunale Versicherung abgedeckt sind. 
Werkleiter   H u m m l e r    erklärt, dass das Sturmereignis unter höhere Gewalt fällt und dadurch die Versicherung nicht greift.

Stadträtin   R u n d e l   schlägt vor durch den guten Jahresabschuss 2022 könnte noch einmal überlegt werden die Trinkwasserbrunnen 2024 umzusetzen.
Werkleiter   H u m m l e r    weist darauf hin, dass grundsätzlich die Stadtwerke Lindau für die Umsetzung von Trinkwasserbrunnen verantwortlich sind. Für den Unterhalt der Trinkbrunnen jedoch müsste die Stadt Lindau aufkommen. Da dies aber nicht zu den Kernaufgaben der GTL gehört, sieht der Werkleiter die Zuständigkeit nicht bei den GTL. Im Moment sind die Trinkwasserbrunnen noch freiwillig, aber es soll eine Trinkwasserbrunnenpflicht eingeführt werden. 

Stadtrat   S t r a u ß   bedauert, dass die Trinkwasserbrunnen nicht umgesetzt worden sind. Aber er lobt die GTL für das gute Ergebnis. Er warnt davor zu viel Geld an die Stadt abzuführen, da gerade auch im Unterhalt neue Fahrzeuge angeschafft werden müssen.

Stadtrat   J ö c k e l   erwähnt, dass die Fastnachtsvereine durch die Umzüge bzw. für die Absperrungen und Aufstellen von Schildern beim letzten Mal 3.500 € zahlen mussten. Das hat zu Frustration geführt und er hat nachgefragt, ob die GTL diese Leistungen nicht unentgeltlich machen könnte.
Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   kann sich eher eine Zuwendung in Form eines Zuschusses vorstellen, um den Verein zu unterstützen. Es geht darum, die Kosten transparent aufzustellen, so wurde seither von den GTL gefordert und so wird es aktuell gelebt. 

Stadtrat   J ö c k e l   kann sich auch vorstellen, dass vielleicht zu hohe Verrechnungssätze zu einem hohen Gewinn geführt haben.
Werkleiter   H u m m l e r    merkt an, das im Vergleich zur Privatwirtschaft die Stundensätze bei den GTL am unteren Limit sind. Da auch die GTL mit allgemeinen Kostensteigerungen zu kämpfen haben, sollen diese zeitnah neu kalkuliert werden. 

Stadtrat   F r e i b e r g   weist darauf hin, dass die Stundensätze noch unter dem vorherigen Werkleiter Kai Kattau beschlossen worden sind.

Stadtrat   J ö c k e l   weist darauf hin, dass jedes Unternehmen eine Wirtschaftlichkeit nachweisen muss, aber wundert sich, dass es auch für Unternehmen gilt, die eine Pauschale von der Kommune erhalten. Weiterhin möchte er gerne wissen, welche Kosten berechnet werden müssen und welche überhöht abgerechnet werden.

Stadtrat   K a i s e r   findet es wichtig, dass Kosten transparent dargestellt werden, damit Klarheit herrscht. 

Beschluss

  1. Der Werkausschuss nimmt den Lagebericht 2022 und den Bericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis.

2.        Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO, den Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wie folgt zu erteilen:

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2022 auf € 68.054.554,03.

Der Jahresüberschuss beläuft sich auf € 1.200.486,96.

3.          Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2022 in Höhe von € 1.200.486,96 wird auf 
       neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download GTL-2023-12-07-TOPÖ03-Jahresabschluss 2022_Anlage.pdf

zum Seitenanfang

4. Wirtschaftsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf Basis der Planansätze des Erfolgsplanes für 2023, der aktuellen Investitionsplanung, der aufgelaufenen Werte im Wirtschaftsjahr 2022, wurde der Entwurf des vorliegenden Wirtschaftsplans 2024 aufgestellt.

Die Gliederung der GTL in einzelne Abteilungen mit klar abgegrenzten Aufgaben hilft dabei eine möglichst hohe Transparenz zu bekommen und stellt sicher, dass die gebührenfinanzierte Abteilung GT-Abwasser rechtskonform bewirtschaftet werden kann.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 als Gesamtschau ist in der Anlage beigefügt. Ebenso ist der 5-jährige Finanzplan nach § 17 Eigenbetriebsverordnung (EBV) i.V.m. § 24 Abs. 2 - 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) enthalten.

Fachliche Bewertung

  1. Vermögensplan und Finanzplan

  1. Ausgaben im Vermögensplan
       Investitionen                                                                 10.895.000 €
       Tilgung von Darlehen                                                            1.419.000 €
       Gesamt                                                                         12.314.000 €
       

Die gesamten Investitionen der GTL von 10.895.000 € verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Abteilungen: 


       GT-Abwasser                9.700.000 €
       GT-Projekte                   610.000 €
       GT-Unterhalt                   375.000 €
       GT-Verwaltung           210.000 €


Den Ausgaben stehen die Einnahmen im Vermögensplan gegenüber. Folgende Einnahmen sind im Wirtschaftsplan 2024 eingeplant.

  1. Einnahmen im Vermögensplan
Außenfinanzierung:
       Anteilsfinanzierung des Abwasserverbandes 
       Bayer. Bodenseegemeinden (25,19 %)                        1.738.000 €
       Kanalherstellungsbeiträge                                  100.000 €
       Darlehensaufnahmen                                 5.815.000 €
                                       7.653.000 €
Innenfinanzierung:
       Abschreibungen, Veränderung Rückstellungen, 
       Auflösung Zuschüsse/Beiträge                        3.584.000 €
               GuV-Gewinn                         1.077.000 €
                                         4.661.000 €

               Einnahmen Gesamt                        12.314.000 €

       c) Kreditaufnahmen
       Zur Finanzierung der Investitionen müssen für das Wirtschaftsjahr 2024 Darlehen in Höhe von 5.815.000 € aufgenommen werden.

       d) Verpflichtungsermächtigungen

Im Wirtschaftsplan 2024 wurde für die Abteilung GT-Abwasser eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8.000.000 € und für die Abteilung GT-Projekte eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 € eingeplant. 


  1. Erfolgsplan nach EBV

       

Für das Geschäftsjahr 2024 sind Erträge in Höhe von 21.998.000 € geplant. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 20.921.000 € gegenüber.


Ertrag
Neben den Erträgen der Abteilung GT-Abwasser (Abwassergebühren, Auflösung der Zuschüsse) in Höhe von 10.285.000 € plant die GTL weitere Erträge aus Leistungen für die Stadt Lindau. Für die Erledigung der übertragenen Aufgaben (siehe Betriebssatzung) plant die GTL für das Jahr 2024 einen Ertrag in Höhe von 10.369.000 €. 
Hinzu kommen noch Erträge aus Aufträgen von städtischen Ämtern und städtischen Betrieben. Hier wurden in Abstimmung mit den städtischen Auftraggebern insgesamt Erträge von 1.015.000 € für das Jahr 2024 eingeplant. 

Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Material (Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie bezogenen Leistungen Dritte) in Höhe von 5.208.000 € plant die GTL weitere Aufwendungen in Höhe von 15.713.000 €. Diese setzen sich aus folgenden Aufwendungen zusammen:


       Personalaufwand                                 8.791.000 €

       Abschreibungen                                4.433.000 €

Sonstige betriebliche Aufwendungen        1.550.000 €

Zinsen und ähnlich Aufwendungen                   924.000 €

Sonstige Steuern                                     15.000 €


Neben der Tariferhöhung sind im Personalaufwand die Anpassungen im Stellenplan sowie die Erhöhung der Stufenlaufzeit berücksichtigt.


Der Erfolgsplan der GTL weist für 2024 einen Gewinn in Höhe von 1.077.000 € auf. Dieser setzt sich aus dem geplanten Gewinn der Abteilung GT-Abwasser 1.340.000 € und den Verlust der Abteilung GT-Unterhalt in Höhe von 263.000 € zusammen. Der Verlust resultiert aus der Erhöhung der Kosten für die Straßenentwässerung, welches ein Teil der neuen Abwassergebührenkalkulation ist. Diese Kosten werden üblicherweise in die Erträge aus Leistungen (Aufgaben) für die Stadt Lindau eingeplant. Aufgrund des schon abgestimmten Haushaltsentwurfs mit der Stadt, konnte diese Erhöhung in der Haushaltsplanung 2024 nicht mehr berücksichtigt werden. 


Der Erfolgsplan wurde mit den Abteilungsleitungen erstellt und mit der Werkleitung abgestimmt.


Die Budgets, für die von der Stadt an die GTL übertragenen Aufgaben, sind in gleicher Höhe Teil des Verwaltungshaushalts der Stadt und wurden mit der Stadtkämmerei abgestimmt.


3.    Stellenplan und Stellenübersicht

       

Gemäß § 16 EBV ist dem Wirtschaftsplan ein Auszug aus dem Stellenplan und aus der Stellenübersicht nach § 6 KommHV beizufügen.

Für das Jahr 2024 werden insgesamt 122,25 aktive Planstellen für Beschäftigte und 7 Planstellen für Auszubildende ausgewiesen.
Vergleichswerte
aktive
Planstellen
Soll
01.01.2023
Ist
30.06.2023
Soll
01.01.2024
Beschäftigte
122,25
109,05
122,25
Auszubildende
7,00
5,00
7,00

Der aktuelle Stellenplan ist der Anlage beigefügt. Der Stellenplan wurde vom Werkausschuss in seiner Sitzung vom 03.07.2023 beschlossen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin   R u n d e l   möchte wissen, wie sich die 210.000 € Investionen zusammensetzen.
Berichterstatter   L a n g h a n s    antwortet, dass u.a. in eine Trafostation, E- Ladestationen und eine Überdachung von Zweirädern investiert werden soll.

Stadtrat   A d a m   wundert sich, dass trotz dem Gewinn durch die Abteilung GT-Abwasser die Gebühren erhöht worden sind.
Berichterstatter   L a n g h a n s    weist noch einmal darauf hin, dass der Gewinn der durch die Abteilung GT-Abwasser erwirtschaftet wird nichts mit der restlichen GTL zu tun hat. Die Abteilung GT-Abwasser ist Gebührenfinanziert.

Stadtrat   J ö c k e l   erwähnt noch einmal die Kosten, die den Fasnachtsvereinen in Rechnung gestellt worden sind und wundert sich, warum bei so einem Gewinn der GTL die Arbeit für einen Verein berechnen muss.
Werkleiter   H u m m l e r    erklärt, dass für öffentliche Veranstaltungen eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverklehrsbehörde gestellt werden muss. Die Umsetzung kann aus Gründen der Verkehrsicherheit nur durch die GTL erfolgen. Natürlich kann der Werkausschuss beschliessen, dass solche Tätigkeiten in Zukunft unendgeltlich gemacht werden. Dann würde dieser Betrag aber im Jahresergebnis ausgewiesen werden müssen. Sinnvoller wäre es, die Stadt Lindau bezuschusst die Vereine in der Höhe ihrer Aufwnedungen für diese Tätigkeiten. 
Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   erwähnt noch einmal, dass ein Zuschuss an die Vereine eine Möglichkeit ist, damit diese die Kosten der GTL stemmen können.

Stadtrat   F r e i b e r g   erinnert noch einmal daran, dass die GTL mit 6 Mio. € übergeben wurde, die Kosten sich aber inzwischen auf 10 Mio. € erhöht haben. Im Moment werden bei der Stadt Lindau Konsolidierungen vorgenommen, die auch bei den GTL durchgeführt werden sollten. Es muss unterteilt werden in Tätigkeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und Tätigkeiten, die freiwillig gemacht werden.
Werkleiter   H u m m l e r    sichert dem Werkausschuss zu, dass die GTL sich aktiv am Konsolidierungsprozess beteiligen wird. Die Ausgaben werden kritisch geprüft und Einsparpotentiale gesucht. 

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, diesen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download GTL-2023-12-07-TOPÖ04-Wirtschaftsplan 2024_Anlage.pdf

zum Seitenanfang

5. Klärwerk 2040 - Umbau Biologie und Membranbecken - Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Seit Ende Februar 2022 laufen die Planungen zur Erweiterung und Neukonzeption der biologischen Reinigungsstufe auf der Kläranlage. Der Werkausschuss wurde in der Sitzung vom 19.05.2022 umfangreich über Maßnahmenziele und die geplanten einzelnen Umbauschritte informiert. Verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen des Gesamtumbaus sind bereits abgeschlossen oder befinden sich derzeit in der Realisierung. So wurde im Sommer 2022 die maschinentechnische Ausrüstung der Überschussschlammeindickung, sowie die Gasfackel des Klärwerks komplett erneuert. Seit Herbst 2022 bis Jahresende 2022 wurden die Vorklärbecken 3 und 4 betontechnisch saniert und der zugehörige neue Räumer im September 2023 eingebaut und in Betrieb genommen. 
Derzeit befinden sich die betontechnische Sanierung der Vorklärbecken 1 und 2, die bautechnischen Leistungen zur Errichtung der Siebanlage und zugehörige Anpassungen an der Zu- und Ablaufverteilung der Vorklärbecken, sowie des Belebungsbeckens in der Ausführung. Darüber hinaus sind maschinentechnische Anpassungsarbeiten in der Ausführung die teilweise bereits abgeschlossen sind (Umbau Primärschlammpumpwerk) bzw. bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen werden (Einbau Siebmaschinen).

Herzstück der umgebauten und ertüchtigten Kläranlage wird zukünftig die Membranbelebungsstufe sein. Hierfür sind umfangreiche bau-, maschinen- und elektrotechnische Umbauarbeiten im Bereich des jetzigen Belebungsbeckens 1, des Rücklaufschlammpumpwerkes sowie der Zwischenklärbecken notwendig. Zudem entsteht ein neues Technikgebäude für die anlagentechnische Peripherie der Membran. Ebenfalls in diesen Umbauschritt wird die sogenannte 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Spurenstoffen, die durch den Freistaat Bayern gefördert wird, errichtet. Die Einrichtung zur Spurenstoffelimination besteht im Wesentlichen aus einem großen Lagersilo für Pulveraktivkohle und die zugehörigen Löse- und Dosiervorrichtungen, um die Pulveraktivkohle dem Abwasserstrom während des Reinigungsprozesses zuzugeben.

Die Ausführung der zuvor genannten Umbau- und Neubauschritte ist für den Zeitraum Frühsommer 2024 bis Ende 2025 vorgesehen. Die Veröffentlichung der zugehörigen EU-weiten Ausschreibung ist bis Ende dieses Jahres geplant. Die Auftragsvergabe für die Leistungen ist dann für Ende Februar / Anfang März 2024 vorgesehen. 

Fachliche Bewertung

Im sich beginnend ab Frühsommer 2024 bis Ende 2025 erstreckende Projekt-/Bauabschnitt wird das Klärwerk Lindau auf das Membranbelebungsverfahren umgestellt. 
Das jetzige Belebungsbecken 1 wird auf eine sogenannte Kaskadenbiologie (Kaskadendenitrifikation) umgestellt. Dabei wird das Becken bautechnisch so umgebaut, dass die drei Beckenteile statt derzeit parallel, zukünftig in Reihe, d.h. hintereinander durchflossen werden. Innerhalb der Becken wechseln sich unbelüftete und belüftete Zonen ab, um die erforderlichen biologischen Reinigungsprozesse zu erzielen. Die veralteten Belüftungseinrichtungen, sowie die zugehörigen Gebläse zur Luftbereitstellung in den Becken werden erneuert und gegen effizientere Aggregate getauscht. Der erhöhte Sauerstoffbedarf in der Belebung kann damit sicher abgedeckt werden. Ebenfalls wird die Belüftungssteuerung erneuert. Diese Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert.

Die jetzige Zwischenklärung, inkl. der Zulaufverteilung auf diese, wird bautechnisch komplett umgestaltet und zu 6 Filtrationskammern umgebaut, in denen zukünftig die Membranfiltrationsmodule, welche die Abtrennung des Belebtschlammes vom gereinigten Abwasser übernehmen, untergebracht sind. Zusätzlich entstehen Beckenkompartimente für die Speicherung des gereinigten Abwassers, die sogenannten Permeatspeicher. Weiterhin sind Beckenkompartimente für die Zwischenspeicherung von Reinigungslösungen vorgesehen. Die zugehörige Anlagenperipherie wird in einem neuen Technikgebäude untergebracht. Das Technikgebäude entsteht südlich der jetzigen Zwischenklärung. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude mit einer Länge von rund 42 m Länge, 7,50 m Breite und 6,50 m Höhe mit Pultdach, welches in Richtung Süden geneigt ist. Die Dachfläche soll mit Photovoltaikmodulen belegt werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen der Anlagentechnik innerhalb des neuen Gebäudes zählen die Gebläse für die Belüftung der Membranmodule (Crossflow-Gebläse), die Permeatabzugspumpen und eine neue Schaltanlage (UV6) für die neuen Komponenten. Umfangreiche rohrleitungstechnische Arbeiten zur Anbindung der Membranmodule an die Anlagenperipherie sind darüber hinaus notwendig. Die Dosier- und Lagereinrichtungen für die Reinigungschemikalien werden in separaten, vorkonfektionierten Dosiercontainern stirnseitig des zukünftigen Membranbeckens entstehen.

Zur Umsetzung der sogenannten 4. Reinigungsstufe auf der Kläranlage wird ein Silo zur Lagerung von Pulveraktivkohle inkl. der zugehörigen Löse- und Dosiereinrichtung nördlich des Belebungsbeckens errichtet. Die Pulveraktivkohle wird dem Abwasserstrom in geringer Konzentration zudosiert. An die Pulveraktivkohle lagern sich Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände oder andere nicht oder schwer abbaubare Verbindungen an. Über die Membran werden die Partikel zurückgehalten und über den Klärschlamm aus dem Abwasser entnommen. Die Errichtung der 4. Reinigungsstufe wird ebenfalls durch den Freistaat Bayern gefördert. 

Die oben genannten Maßnahmen werden innerhalb des genannten Zeitfensters schrittweise umgesetzt, um einen weitestgehend unbeeinflussten Weiterbetrieb des Klärwerks in dieser Zeit zu ermöglichen.

Die im Dezember 2023 geplante EU-weite Ausschreibung zielt auf eine Vergabe der o.g. Leistungen an einen Generalunternehmer ab. D.h. dem Generalunternehmer werden alle bau-, maschinen- und elektrotechnischen Leistungen übertragen, der diese teilweise in Eigenleistung und teilweise durch Fremdleistung erbringt. Eine durch die gbd BM GmbH erstellte Stellungnahme weist für den konkreten Fall des Baus der Membranfiltration auf der Kläranlage unter Abwägung von Vor- und Nachteilen (Einzelvergabe vs. Generalunternehmer) die Vergabe an einen Generalunternehmer als vorteilhaft aus. 

Wertungskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen des Vergabeverfahrens sehen einerseits die Berücksichtigung von Betriebskosten und des Preises vor, andererseits werden auch Referenzen der Bieter im Zusammenhang des angebotenen Membransystems und der Erfahrung als Generalunternehmer in Projekten auf Kläranlagen berücksichtigt und bewertet.

In Folge der massiven Preissteigerungen in den letzten Jahren ist davon auszugehen, dass die in der Kostenberechnung der SAG-Ingenieure im Jahre 2021 genannten Kosten von ca. 7,95 Mio € (Brutto) für die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden. Zudem ergeben sich durch die Erneuerung der Belüftungseinrichtung und der Errichtung der 4.Reinigungsstufe zusätzliche Kosten, die im Entwurf der SAG-Ingenieure nicht vorgesehen waren. 

Die voraussichtlichen Kosten (brutto) stellen sich wie folgt dar:

Errichtung Membranfiltration (inkl. Peripherie)
Bautechnik                                                ca. 1,13 Mio. €
Maschinentechnik                                        ca. 7,74 Mio. €
Elektrotechnik                                                ca. 1,55 Mio. €

Erneuerung Belüftungseinrichtung                        ca. 0,99 Mio. €
4. Reinigungsstufe                                        ca. 1,52 Mio. €
______________________________________________________

Summe Auftragswert Generalunternehmer        ca. 12,93 Mio. €

Die Fördersumme des Freistaats beläuft sich auf bis zu 2.023.669 € in Abhängigkeit zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahme. In 2024 können 1,0 Mio. € abgerufen werden.

Die Ausschreibung soll am 15.12.2023 veröffentlicht werden, die Vergabe ist bis spätestens Anfang März 2024 geplant.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
13.500.000 € (brutto)
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
Betrifft WP der GTL

Diskussionsverlauf

Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   stellt anhand der Präsentation die Maßnahme vor. 
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   teilt mit, dass man sich unter Beteiligung eines externen Beraters darauf verständigt hat, dass nur eine Generalunternehmer-Ausschreibung sinnvoll ist, anstatt mehrere verschiede Lose oder Gewerke auszuschreiben. Der Sachverhalt ist sehr komplex und nur durch eine ganzheitliche Ausführung, kann das Verfahrensrisiko minimiert werden. Bei einer losweisen Vergabe wäre zudem der Überwachungsaufwand für den Auftraggeber, d.h. die GTL erheblich personalintensiver. In der Ausschreibung werden die technischen Mindeststandards sehr detailliert beschrieben, damit die Ausführungsqualität den Erwartungen entspricht. Die Anbieter können innerhalb dieser Vorgaben auch Nebenangebote abgeben.

Stadtrat   K a i s e r   fragt nach, ob die Abteilung GT-Abwasser die Ausschreibung selber gemacht hat.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   verneint. Es ist das planende Ingenieurbüro aqua consult Ingenieure, welches die Formalien, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnisse ausformuliert.

Stadträtin   R u n d e l   möchte wissen, ob es eine spezielle Firma gibt, die sich damit auskennt.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   erklärt, dass nur wenige Anbieter die nötigen Referenzen für Membrananlagen vorweisen können und leistungsstark genug sind dieses Projekt umzusetzen. Die Schwierigkeit ist auch der Umbau im laufenden Betrieb. Das Membranverfahren an für sich ist erprobt und wird seit mehr als 20 Jahren angewandt.

Stadtrat   J ö c k e l   fragt, ob bei der Ausschreibung auch Bietergemeinschaften akzeptiert werden.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   bejaht die Frage und ergänzt, dass Anbieter ihre Kompetenzen bündeln und entsprechend anbieten können.

Stadtrat   F r e i b e r g   möchte gerne noch einmal genau wissen, wie bezuschusst wird.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d    erklärt, dass der Bayerische Freistaat für die 4. Reinigungsstufe einen Zuschuss von 50% gewährt. Als Anreiz die Maßnahme schnell umzusetzen, wurde die Bezuschussung im ersten Jahr mit 70% angesetzt, im nächsten Jahr nur noch 60% und im Folgejahr 50%.Die Kosten für die 4. Reinigungsstufe in Lindau sind aufgrund der Anwendung der Membrantechnologie sehr gering. Die GTL hat daraufhin beantragt die Bezuschussung auch auf die Membrananlage auszuweiten. Umweltminister Glauber ist darauf nicht umfänglich eingegangen und das Umweltministerium bezuschusst nun neben der 4. Reinigungsstufe nur das neue Belüftungssystem der Biologie. Die Förderung beträgt maximal ca. 2 Mio. € bei einer Umsetzung in 2024, was zeitlich realistischer Weise nicht zu schaffen ist, so dass die Degression greifen wird mit 60 % bzw. 50% Zuschuss.
Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   bekommt den Auftrag von Seiten des Stadtrats, noch einmal Unterstützung direkt von der Bayerischen Staatskanzlei zu beantragen.

Stadträtin   R u n d e l   fragt nach, wie die Kosten der einzelnen Gewerke im Projekt aufgeteilt sind.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   zeigt anhand der Präsentation die Aufteilung der Kosten.

Stadtrat   S t r a u ß   hat zwei Fragen. Erstens möchte er wissen, in welchem Zeitraum die Kläranlage umgebaut wird. Und zweitens ob die beim Hauptpumpwerk eingesparten Kosten in das Projekt einfließen. 
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   gibt Auskunft, dass der Umbau der Wasserlinie des Klärwerks, der Teil der wasserrechtlichen Genehmigung ist, voraussichtlich 2026 vollumfänglich abgeschlossen wird. Die Einsparungen, die beim Hauptpumpwerk gemacht wurden sind keine Ersparnisse auf einem Bankkonto gewesen und schmälern insgesamt eben den Investitionsbedarf der Modernisierung der Abwasserwirtschaft für die Gebührenzahler.

Stadtrat   S t r a u ß   fragt weiter, wie es mit der Gesamtsumme ist.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   antwortet, dass bisher nur Kostenschätzungen zu der aktuellen Umbaumaßnahme vorhanden sind. Weiterhin ist im Schlamm- und Gasbereich des Klärwerks in den kommenden Jahren weiter zu investieren.

Beschluss

  1. Der Werkausschuss beschließt die Errichtung der Membranfiltration, die Erneuerung der Belüftungseinrichtung im Belebungsbecken und die Errichtung der 4. Reinigungsstufe.
  2. Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Vergabe für die Errichtung der Membranfiltration, der Erneuerung der Belüftungseinrichtung im Belebungsbecken und die Errichtung der 4. Reinigungsstufe bis zu einer Höhe von in Summe 13.500.000 € brutto zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Regenwasserentlastung Bregenzer Straße / Heuriedweg - Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Abteilung GT–Abwasser der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) führt momentan die Regenwassermengen aus den Bereichen Köchlin, Baziensiedlung, Schulstraße, Steigstraße und Oberreutinerweg über den verrohrten Heuriedbach (2x DN 600, Rickenbacherstraße) sowie einen Kanal DN 400 in der Blaukreuzstraße ab. Diese führen in den Sammelkanal DN 1000 entlang der Bregenzer Straße, sowie in den Regenwasserkanal (Rechteckprofil 1000/800) Richtung Seeauslauf in der Ladestraße.
Aufgrund der immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse kam es bereits zu Überlastungen, sowie Rückstau und Überflutung im Bereich östlich der Blaukreuzstraße. Gemäß dem Gesamtkanalplan sollte dieser Bereich entlastet werden. 
Im Zuge der Erschließung des Kauflandmarktes wurde bereits im Binsenweg ein Teil des zukünftigen Entlastungskanales in DN 1000 bis zur Bregenzer Straße / Grünfläche Spedition Gebr. Weiss sowie ein Anschluss DN 800 im Heuriedweg hergestellt.   

Fachliche Bewertung

Die geplante Maßnahme vollzieht die Weiterführung / den Lückenschluss vom bestehenden Regenwasserkanal DN 600 (Doppelkanal) Rickenbach bis zum bestehenden Kanalanschluss DN 800 im Bereich Heuriedweg (Höhe Kaufland). Kreuzungspunkte mit Versorgungsleitungen der Stadtwerke Lindau sind bekannt und werden gemeinsam bereinigt. Somit kann im Fall von Starkregenereignissen das anfallende Regenwasser in zwei Richtungen abgeführt und ein Rückstau im Kanalnetz vermieden werden. Die Kosten werden derzeit auf ca. 330.000 € brutto geschätzt.

Zusammenfassung / Fazit
Die Maßnahme stellt eine wichtige und notwendige Risikominimierung für jetzige und zukünftige Starkregenereignisse dar und sichert die Überflutungssicherheit der genannten Bereiche nachhaltig.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
350.000 € (brutto)
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
 Betrifft WP der GTL!  





Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung.

Beschluss

  1. Der Werkausschuss beschließt den Bau der Regenwasserentlastung (Lückenschluss Rickenbach) Bregenzer Straße / Heuriedweg. 
  2. Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Vergabe der Bauleistung bis zu einer Höhe von 350.000 € brutto durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Inliner-Sanierung Seekanäle - Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Abteilung GT–Abwasser der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat im Rahmen der Kanalunterhaltung im Stadtgebiet Lindau routinemäßig TV-Befahrungen vorgenommen. Dabei wurden Schäden und Undichtigkeiten an unseren Seekanälen „Inselsammler West“ und „Hintere Insel“ festgestellt. In diesen Kanalabschnitten wurden in den 60-er Jahren Betonrohre als DN 300, DN 400 und DN 600 verlegt, welche bis  heute ausschließlich der Schmutzwasserableitung dienen und den entsprechenden Verschleiß aufweisen.

Fachliche Bewertung

Die genannten Kanäle müssen erneuert oder mittels Inliner saniert werden. Das Inliner-Verfahren gilt als gleichwertig zum Neubau, ermöglicht jedoch einen Betrieb ohne Ausfall und ist kostengünstiger als ein Neubau im Bodensee. Somit ist der Betrieb der Abwasserwirtschaft für die Inselsammler im Bodensee nach erfolgreicher Sanierung für die Zukunft gesichert (Lebensdauer 50 - 80 Jahre). 

Auf einer Strecke von ca. 1.500 m soll ein Inliner in die Seekanäle DN 300, DN 400 und DN 600 eingebaut werden. Dies unterteilt sich in die Bauabschnitte Inselsammler West und hintere Insel.

Für die Inliner-Sanierung wurde aufgrund von Preisabfragen, sowie der Erfahrungen zur Inliner-Sanierung in Aeschach und anhand aktueller Aufträge eine entsprechende Kostenschätzung erstellt. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich von Frühjahr bis Sommer 2024, je nach Witterung.

Die Kostenschätzung liegt bei 850.000 € brutto inkl. Eigenleistung der GTL (Spülwagen), sowie einem externen Ingenieurbüro. Durch die Eigenleistung der GTL (Bauüberwachung, Spülwagen) kann das Kostenrisiko begrenzt werden.

Die Inliner-Sanierung auf einer Strecke von 1.500 m im Bereich Inselsammler West und Hintere Insel ist ein dringliches Projekt zur Vermeidung von Grundwasserinfiltration mit Schmutzwasser. Die Undichtigkeit des Kanals gilt es schnell zu beheben, um den Bodensee zu schützen, sowie die Kläranlage vor massiven Fremdwasserzulauf zu bewahren.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
900.000 € (brutto)
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
Betrifft WP der GTL

Diskussionsverlauf

Stadtrat   B ü c h e l e     interessiert, ob jetzt erst bemerkt wurde, dass der Kanal kaputt ist oder war das schon früher bekannt.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   erklärt, dass regelmäßig Kanalkontrollen gemacht werden. Aber bei einem Kanalnetz von 260 km kann man nicht überall sein. Die Seekanäle sind Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   besonders wichtig, da diese direkt im Wasser liegen und ihre Lebensdauer fast erreicht haben. Für die Kanalsanierungen hat die Abteilung GT-Abwasser jedes Jahr ein Budget von ca. 2 Mio. €. Wegen Personalmangel kann das Budget aber nicht immer umgesetzt werden.

Stadtrat   B ü c h e l e     vergewissert sich, dass die Sanierung geplant war.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   bestätigt das bedingt durch die Altersstruktur die Sanierung geplant war.

Stadträtin   R u n d e l   verweist auf den 50.000 € Puffer, der zwischen der Kostenschätzung in der Präsentation und dem Beschluss liegen.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   erklärt, dass dieser Puffer der aktuellen Situation mit Inflation und Marktverwerfungen geschuldet ist. Letztlich wird an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.

Beschluss

  1. Der Werkausschuss beschließt die Umsetzung der Inliner-Sanierung „Inselsammler West“ und „Hintere Insel“.
  2. Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Vergabe der Bauleistung bis zu einer Höhe von 900.000 € brutto durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Regenwasserkanal Rengersweiler - Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Rengersweiler gehört zum Stadtentwässerungsgebiet der Stadt Lindau und liegt somit im Zuständigkeitsbereich der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL). Die Abteilung GT-Abwasser der GTL hat festgestellt, dass die vorhandenen Regenwasserkanäle kaputt und durch Kalkablagerungen versintert sind. Die zum damaligen Zeitpunkt verbauten Betonrohre aus den 1950er Jahren erfüllen nicht mehr die geforderte Funktion. Zudem handelt sich um Privatkanäle, welche durch fehlende Zuständigkeiten nicht unterhalten wurden. Dadurch ist der Bau eines neuen Regenwasserkanals auf öffentlichem Grund zwingend notwendig, um die Kanaltrennung zu gewährleisten. Die Anwohner werden durch den Herstellungsbeitrag in Höhe von 4,19 €/m² Grundstücksfläche beteiligt.

Fachliche Bewertung

Die Kanalerneuerung umfasst den kompletten Ortskern. Sämtliche alten Beton-Spitzmuffenrohre werden durch neue PP-Rohre DN 300 erneuert. Die bestehenden Einleitpunkte in die Vorflut bleiben bestehen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 750.000 € brutto.

Zusammenfassung / Fazit
Der Regenwasserkanal in Rengersweiler ist nicht mehr funktionsfähig und muss dringend erneuert werden. Nur somit kann die Kanaltrennung gewährleistet werden.  

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
800.000 € (brutto)
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
Betrifft WP der GTL





Diskussionsverlauf

Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   stellt den Sachverhalt entsprechend der Präsentation vor.
Stadtrat   G e b h a r d   fragt, ob es nicht eigentlich die Pflicht der Anwohner ist den Kanal zu erneuern.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   antwortet, dass der Regenwasserkanal in Rengersweiler bisher nicht existierte. Die Stadt muss einen öffentlichen Kanal bereitstellen und kann Kanalherstellungsbeiträge erheben. 
       
Stadtrat   G e b h a r d   fragt weiter, wie man auf die 4,19 € gekommen ist und ob damit die Kosten gedeckt sind.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   bejaht die Frage und erklärt, dass die Kosten durch eine Kalkulation errechnet worden sind.
Werkleiter   H u m m l e r    ergänzt, dass die Kosten wie ein Erschließungsbeitrag im Straßenbau erhoben werden.

Stadtrat   S t r a u ß   fragt, wie hoch die Kostendeckung ist und ob die Einführung einer Regenwassergebühr geplant ist.
Berichterstatterin   D r. B u r g h a r d   weist darauf hin, je mehr in Regenwasserkanäle investiert wird, umso wahrscheinlicher wird eine gesplittete Gebühr. Diese könnte ein Anreiz sein, dass die Bürger zukünftig über Versickerungen nachdenken und weniger in Regenwasserkanäle einleiten. Der Nachteil ist ein erhöhter Verwaltungsaufwand bei der GTL. Allein die Einführung würde sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren ziehen, um die Datengrundlagen zu erheben.

Beschluss

  1. Der Werkausschuss beschließt den Bau des Regenwasserkanals in Rengersweiler.
  2. Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Vergabe der Bauleistung bis zu einer Höhe von 800.000 € brutto durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat F r e i b e r g ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

zum Seitenanfang

9. Bodensee Fahrradstraße (BA III + IV) - Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) vom 05.10.2023 wurde erstmalig der Baubeschluss für den dritten und vierten Bauabschnitt diskutiert. Eine Entscheidung wurde jedoch aufgrund verschiedener zu klärender Punkte auf die Werkausschusssitzung am 07.12.2023 vertagt.

Fachliche Bewertung

1. Beschreibung der Maßnahme und bisheriger Ablauf
Nachdem der Planung in dem seinerzeit (05.10.2023) vorliegenden Stand durch das Gremium nicht zugestimmt werden konnte, sind umfangreiche Variantenprüfungen zu baulichen Lösungen erfolgt. Insbesondere hat der Werkausschuss um Prüfung folgender Aspekte gebeten:

  • Netzdurchtrennung in der Eichwaldstraße (siehe Punkt 2.)
  • Gehweg in der Eichwaldstraße (siehe Punkt 2.a und 2.b)
  • Verkehrsführung im Bereich Parkplatz Wäsen (siehe Punkt 2.b)
  • Entfall von Parkplätzen (siehe Punkt 2.b)
  • Getrennte Führung (FG/RF) in der Felix-Wankel-Straße (siehe Punkt 3.a)
  • Verkehrsführung Campingplatz (siehe Punkt 3.b)
  • Zugänge Kleingärten (siehe Punkt 3.c)
  • Gespräche mit Vorarlberg (siehe Punkt 3.d)

Diese sollen den Eingriff in vorhandene Infrastruktur und Vegetation auf ein für alle Beteiligten (Deutsche Bahn, LTK, Untere Naturschutzbehörde, Straßenverkehrsbehörde usw.) angemessenes und tragbares Maß begrenzen und Grundlage für einen optimierten Verkehrsfluss sowie die Beseitigung bisheriger Konfliktbereiche sein. 
Besonderes Augenmerk gilt nach wie vor einer verträglichen Einbindung in den sensiblen Natur- und Landschaftsraum entlang des Wäsenparks, über weite Strecken innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Alle diesbezüglichen Eingriffe können, auch wenn sie teilweise auf den ersten Blick schwerwiegend anmuten, vollständig kompensiert werden und sichern somit eine zukunftsfähige Entwicklung des wertvollen Landschaftsraums. Der ökologische Ausgleich für jegliche Eingriffe soll auf städtischen Flächen und bis auf geringfügige Ausnahmen vor Ort erfolgen. Entsprechende Abstimmungen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde auf Landkreisebene laufen fortwährend und werden im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit dazugehöriger Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und verorteten Maßnahmen festgelegt. Hierbei werden auch bisherige Nutzungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die bisher innerhalb oder im Umfeld sensibler Flächen lediglich geduldet wurden, überprüft und neu geordnet.

2. BA III – Eichwaldstraße 
Der Bauabschnitt III wird in zwei Unterabschnitte aufgeteilt, westlich und östlich des bereits ausgebauten Bereichs um die Villa Leuchtenberg. Eine mögliche eine Netzdurchtrennung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) wäre im Bereich des Anschlusses an die Bahlsenbrücke möglich. Es ist in der vorliegenden Planung vorgesehen, den „Schleichweg“ zwischen Anschlussbereich Therme und Parkplatz Wäsen vollständig zu unterbinden. Dennoch soll dieser Abschnitt der Fahrradstraße weiterhin als temporäre Ausweichstrecke geeignet sein, sollten Teile der Bregenzer Straße aus heute nicht näher zu benennenden Gründen nicht nutzbar sein, beispielsweise bei einer Vollsperrung.

2.a) BA III.1 – Eichwaldstraße zwischen Anschluss Bahlsenbrücke bis Villa Leuchtenberg 
Von Westen her kommend ist die Führung der Fahrradstraße im Korridor der vorhandenen Straßentrasse vorgesehen. Die bestehende Fahrbahn soll erneuert und auf eine Nutzbreite von 5,50 m reduziert werden. Auf den hierdurch entsiegelten Flächen ist eine ökologische Aufwertung durch artenreiche und schnittverträgliche Ansaaten vorgesehen. Der nordostseitige Gehweg soll auf eine nutzbare Breite von 2,00 m ausgebaut und in durchlässiger Bauweise (z.B. wassergebundene Decke) hergestellt werden. Prägender Baumbestand wird bei der Wegeführung berücksichtigt. Der Zugangsbereich Horst-Stern-Ufer als auch die Kreuzungssituation sollen baulich und durch Markierungen kenntlich gemacht werden. Entlang des bereits ausgebauten Bereichs vor der Villa Leuchtenberg soll die Fahrradstraße auf dem Bestand geführt und durch Markierungen ergänzt werden. 

2.b) BA III.2 – Eichwaldstraße zwischen Villa Leuchtenberg und Bahnübergang Eichwald
Es ist vorgesehen, den nordöstlichen Gehweg an den seeseitigen Rand der Fahrradstraße zu verlegen und die Oberflächenneigung anzupassen um die Verkehrsflächen zuverlässig entwässern zu können. 
Durch die südwestseitige Anordnung des Gehweges können die fußläufigen Anknüpfungspunkte an den Wäsen besser als bisher angebunden werden.
Am Ende der Eichwaldstraße ist geplant den motorisierten Individualverkehr (MIV) über eine neue Verkehrsführung entlang des „Wäsen-Parkplatzes“ in Richtung Felix-Wankel-Straße anzubinden. Die in West-Ost-Richtung verlaufende Fahrradstraße mit einer Ausbaubreite von 5,50 m zuzüglich eines 2,00 m breiten, baulich abgesetzten Gehweges kann zukünftig gegenüber dieser Anbindung bevorrechtigt und die Einmündungssituation übersichtlicher als bisher gestaltet werden. Nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer können zudem eine Kurzverbindung vom Bahnübergang zur Felix-Wankel-Straße nutzen, wodurch eine zusätzliche Entflechtung der Verkehre ermöglicht wird. 
Nur auf diese Weise können die anzustrebende Bevorrechtigung der Fahrradstraße und eine rückstaufreie Räumzone von mind. erforderlichen 30 m (Forderung Deutsche Bahn) nach dem Bahnüberführung vereint werden. Eine Nutzung des Kurven- / Einmündungsbereiches für den Begegnungsfall LKW/LKW ist aufgrund beengter Platzverhältnisse nur eingeschränkt möglich und bedingt zudem die Netzdurchtrennung im Verlauf der Eichwaldstraße sowie eine Befahrung auf Sicht. 
Durch die Umlegung der Fahrgasse und Neuordnung des Parkplatzes könnten zukünftig rund 85 Stellplätze vorgehalten werden (Bestand 75 Stellplätze). Der Parkplatz kann zudem durch die vorgesehenen Maßnahmen wartungsärmer und effektiver gestaltet werden. Vorhandene Bäume können zum Teil umgesetzt werden, wo es der Abstand zum Gleiskörper zulässt. Einige Bäume müssen jedoch entfernt und ausgeglichen werden. Letzteres ist jedoch allein aufgrund Ihres Zustandes (Stammschäden, Pilzbefall) sowie aufgrund der Nähe zu den Bahnanlagen zu rechtfertigen.

3. BA IV – Bahnübergang Eichwald bis Leiblachbrücke
Der Bauabschnitt IV erstreckt sich vom Bahnübergang Eichwald bis zur Leiblachbrücke an der Landesgrenze. Der gesamte Streckenabschnitt befindet sich weitestgehend in unmittelbarer Nähe zum Gleisbereich der Deutschen Bahn auf der Nordseite und grenzt südlich an das Landschaftsschutzgebiet an oder befindet sich in Teilen darin.

3.a) BA IV.1 – Felix-Wankel-Straße bis Parkplatz Campingplatz
Der Streckenabschnitt vom Bahnübergang bis kurz vor dem Campingplatz ist zum überwiegenden Teil vom Rad- und Fußgängerverkehr geprägt. Der MIV muss für eine regelmäßige Nutzung bis zum Wankel-Gelände Berücksichtigung finden und im weiteren Verlauf nach Osten lediglich noch für eine sporadische Befahrung durch Wartungs- und Rettungsfahrzeuge sowie landwirtschaftlichen Verkehr tauglich und mit Ausweichmöglichkeiten versehen sein. 
Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, die Fahrradstraße als gemeinsamen Geh- und Radweg mit 5,00 m Nutzbreite fortzuführen, wurde nun mit der vorliegenden Planung mit einer weitestgehend getrennten Führung von südseitigem Gehweg (2,50 m) und nordseitig verlaufendem Radverkehr (> 3,50 m) ein anderer Ansatz gewählt. Im vergangenen Werkausschuss wurde diese Möglichkeit von verschiedenen Seiten bereits angefragt, allerdings aufgrund des damaligen Kenntnisstands seitens der GT-Projekte negativ beurteilt.
Ausschlaggebend für die jetzige Umplanung waren die Erkenntnisse weiterer Untersuchungen vor Ort. Mit der örtlichen Absteckung des Wegeverlaufes und einer daraufhin möglichen vertieften Beurteilung des Baumbestandes wurde festgestellt, dass die baulichen Eingriffe in den Wurzelbereich einiger Bäume teilweise erheblich wären.
Zudem bestehen umfangreiche Verkehrssicherungspflichten gegenüber der Deutschen Bahn, welche insbesondere mit der Elektrifizierung der Bahnstrecke und den jüngsten Sturmereignissen umso kritischer zu bewerten sind. 
Gemäß den vegetationstechnischen Richtlinien des Eisenbahnbetriebes sind gleisnahe Bereiche von Aufwuchs freizuhalten oder befinden sich in einer Rückschnittszone. Die hierfür notwendigen Arbeiten sind aufgrund der Nähe zu den Gleisen nur mit hohem Sicherungsaufwand und zudem aufgrund drohender Spannungsüberschläge nur während kurzzeitiger Abschaltphasen von wenigen Minuten durchführbar.
Wegen teilweise massiver Rückschnitte in der Vergangenheit und damit einem stark artenuntypischen Wuchs sind mehrere Bäume grundsätzlich sogenannten störanfälligen Bereichen zuzuordnen. Maßgeblich ist u.a. der Abstand von mindestens einer Baumlänge zum Gleiskörper bzw. der Oberleitung im Besonderen, welcher an verschiedenen Stellen im Bestand deutlich unterschritten ist. Den Streckeninspektoren der DB obliegt die Berechtigung das Entfernen von Gefahrenbäumen anzuordnen.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wird somit die weitest gehende Rodung (gesamt 24 Bäume) des Baumbestandes zwischen Bahn und Felix-Wankel-Straße mit Ausnahme der beiden alten Weiden (Alterungsphase), für gerechtfertigt erachtet. Bei den Fällungen handelt es sich meist um junge Traubenkirschen (11 von 12) und Eschen in der Reifephase mit deutlichem Vitalitätsverlust durch Eschentriebsterben (8 von 12).  
Gleichzeitig bietet sich dadurch aber nun die Möglichkeit, im Bereich zwischen Geh- und Radweg und in sicherem Abstand zu den Bahnanlagen, zukunftsfähige Baumstandorte zu entwickeln. Hierdurch ergeben sich ein erheblich verringerter Pflegeaufwand bei gleichzeitig minimierten Verkehrssicherungsrisiken sowie eine bessere Schattierung der Wege.
Durch die Begrünung der Begleitflächen mit artenreichen Saatgutmischungen sowie Mähgutübertragung kann die ortstypische, teils wertvolle Wiesenvegetation gestärkt und ausgeweitet werden. Ein weiterer Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet nach Süden wird vermieden, da der vorgesehene Abschluss des Gehweges deckungsgleich mit der bestehenden Wegesüdkante ist. 
Im weiteren Verlauf Richtung Campingplatz muss aus den vorgenannten Gründen der geschlossene bahnseitige Gehölzbestand ebenfalls entfernt werden. Der südliche Baumbestand wird durch geeignete Maßnahmen während der Bauphase geschützt.
Durch die Auslichtung des Gehölzbestandes ist es nun aber möglich das Angebot an PKW-Stellplätzen leicht auszuweiten und diese neu anzuordnen. Hierdurch werden die Sichtbeziehungen erheblich verbessert und Rangierverkehr im Bereich der Fahrradstraße minimiert.

3.b) BA IV.2 – Fraunhoferstraße / Umfeld Campingplatz
Im Bereich des Bahnübergangs vom Inneren Siedlerweg her kommend, treffen mit den Nutzern des Campingplatzes und dem Anliegerverkehr in Richtung Kleingartenanlage, Tierheim und Hafen Zech weitere Verkehrsteilnehmer auf die Fahrradtrasse. 
Aufgrund des hohen Aufkommens an Wohnmobilen/ –gespannen und auch Fahrradfahrern, sowie des teils unübersichtlichen Rangierbetriebs in Kombination mit einem der Situation nicht angepassten Verhalten verschiedener Verkehrsteilnehmer, bestehen von verschiedenen Seiten teils massive Sicherheitsbedenken. Aus diesen Gründen gab es umfassende Abstimmungen mit Deutscher Bahn, Straßenverkehrsbehörde und Polizei sowie nicht zuletzt der LTK als Betreiber des Campingplatzes, auf deren Betrieb sich die Umbauarbeiten weder in der Bauphase noch im Endausbau möglichst nicht negativ auswirken sollen. 
Zielsetzung für diesen Bereich ist es daher, den Kreuzungsbereich deutlicher zu gliedern und zudem die erforderliche Räumzone von 30 m vom Bahnübergang aus zu gewährleisten. Dies soll durch verschiedene Einzelmaßnahmen erreicht werden. 
So wird die Bevorrechtigung des Radverkehrs in Ost-West-Richtung in diesem Bereich aufgehoben, damit eine zügige Räumung des Gleisbereichs erfolgen kann. Ankommende Wohnmobile und -gespanne können sich auf direkten Weg in eine Wartezone begeben, von der aus die Rezeption zu Fuß leicht erreichbar und auffindbar ist. Ein entsprechendes Leitsystem wird berücksichtigt. Der Rangierbetrieb im Bereich der Fahrbahn kann dadurch auf ein Minimum reduziert werden. 
Im Kreuzungsbereich zum Irisweg werden alle Anschlüsse in einem Kreisverkehr gebündelt, welcher jegliche Fahrzeugbewegungen und zulässige Fahrzeuggrößen ermöglicht.
Dem Grunde nach wird die aktuell vorgesehene Verkehrsführung von der LTK begrüßt, jedoch wird deutlich darauf hingewiesen, dass hierdurch Einnahmeausfälle zu erwarten sind. Des Weiteren werden vom Betreiber Einbußen hinsichtlich Funktionalität und Qualität erwartet, die jedoch aus Sicht der GTL baulich gelöst werden können (Fußwegeführung, Sichtschutz, Bepflanzung usw.). Langfristige Erweiterungsmöglichkeiten des Campingplatzes müsste man zu gegebener Zeit überprüfen. Kosten kommen auf die LTK im Zuge der Baumaßnahme keine zu. Der Aufsichtsrat der LTK befasst sich in seiner Sitzung vom 30.11.2023 mit der aktuell vorgesehenen Planung.

3.c) BA IV.3 – Fraunhoferstraße / Umfeld Kleingartenanlage
Im Übergang zur Kleingartenanlage verlaufen Geh- und Radweg parallel auf der bestehenden Trasse. Der Fußgängerbereich wird nun nordseitig geführt um den Gartenpächtern beim Verlassen Ihrer Parzellen größtmögliche Sicherheit zu bieten. 
Die Gartenparzellen zu beiden Seiten werden nicht beeinträchtigt, lediglich an zwei Gärten muss der Zugang umgebaut werden, um ein Heraustreten in den fließenden Fahrradverkehr zu verhindern. 
Um den risikoreichen Rangierbetrieb an den quer zur Fahrbahn angeordneten Stellplätzen abzustellen, sollen diese im zentralen Bereich der Kleingartenanlage in voller Anzahl ersetzt werden. Zu diesem Zweck sollen zwei Gartenparzellen aufgelöst und den Pächtern vergleichbare Flächen zugeordnet werden. Somit kann die Befahrung durch den MIV ab diesem Bereich auf die Anlieger des Tierheims beschränkt werden. 

3.d) BA IV.4 – Fraunhoferstraße / Iriswiese bis Leiblachbrücke
In dem Bereich von der bestehenden Iriswiese (Südseitiges Ende Kleingartenanlage) bis unmittelbar vor der Leiblachbrücke wird weiterhin eine Nutzbreite von 5,00 m zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. 
Durch den beschriebenen Entfall der dortigen Stellplätze kann der wertvolle Vegetationsbestand der Iriswiese bis an den Weg hin ausgeweitet werden.
Im Kurven-/ Kreuzungsbereich auf Höhe des Tierheims soll die Wegeführung durch geeignete Radien fahrdynamisch verbessert und gleichzeitig erheblich bessere Sichtbeziehungen ermöglicht werden. 
Zur Leiblachbrücke hin wird die Wegebreite entsprechend der zur Verfügung stehenden Brückenbreite auf rund 3,00 m reduziert.
Eine Abstimmung mit den Baulastträgern auf österreichischer Seite bezüglich einer zu prüfenden bauzeitlichen Umleitung wird zeitnah aufgenommen. Dann soll zudem auch eine perspektivische Verbesserung im Bereich der Leiblach-Querung beispielweise durch eine separate Fußgängerbrücke thematisiert werden.

4. Projektablauf/ -beteiligte
Im Planungsprozess eingebunden waren und werden wie bereits im vorhergehenden Text erläutert, Anlieger und Untere Naturschutzbehörde, die Fachabteilungen der GTL, die Feuerwehr, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde, die Stadtwerke Lindau, die Liegenschaftsabteilung, der Mobilitätsbeauftragte sowie die Stadtplanung. Gezielte Abstimmungen wurden auch mit der Lindau Tourismus und Kongress GmbH durchgeführt. 

Mit den nun vorliegenden Entwürfen können aus Sicht der GTL die geplanten Ziele und die Forderungen aller am Projekt Beteiligten erreicht werden. 

Nach dem Baubeschluss durch den Werkausschuss sollen noch ausstehende Genehmigungen eingeholt und daraufhin die Ausführungsplanung erstellt sowie die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und veröffentlicht werden. Je nach Witterung soll dann im Frühjahr 2024 mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Fertigstellung wird bis Ende 2024 angestrebt. 

5. Kosten und Finanzierung
Nach aktueller Kostenermittlung wird von Projektkosten in Höhe von rund 1.600.000 € brutto ausgegangen. Die erforderlichen Mittel werden im Vermögenshaushalt 2024 eingeplant und sind über eine Verpflichtungsermächtigung aus 2023 bereits berücksichtigt. Die Förderquote liegt derzeit bei rund 67,5 % der Gesamtkosten. 

6. Zusammenfassung / Fazit
Durch die bauliche Umgestaltung wird eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit erzielt und ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende erbracht.
Aus Sicht der GTL ist die Umsetzung dieser Maßnahmen zwingend weiterzuverfolgen, da ansonsten bisher umgesetzte Bauabschnitte in alleiniger Finanzierung durch die Stadt Lindau abgewickelt und bereits ausgezahlte Fördermittel unter Umständen zurückgeführt werden müssten.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
1.600.000 € (brutto)
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
Im VMHH 2024 bereits berücksichtigt.

Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   erklärt, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Prüfanträge der letzten Werkausschusssitzung am 05.10.2023 geht und dass kein langer Sachvortrag gehalten wird. LTK konnte den Plänen nicht zustimmen, weil jährlichen Umsätze in Höhe von 50.000 € wegfallen würden.
Berichterstatter   D i e t r i c h    geht auf die Prüfungsanträge aus der Werkausschusssitzung vom 05.10.2023 ein und erklärt anhand der Präsentation und den Anlagen, welche Veränderungen vorgenommen worden sind.

Bürgermeister   H o t z   lobt die Planungen beim Wäsenparkplatz und findet sie so viel gefälliger. Die Anbindung des Campingplatzes sei noch nicht optimal, aber besser. Er selber spricht sich gegen eine Netzdurchtrennung im Bereich der Eichwaldstraße aus. Durch die vielen Ampeln in der Bregenzer Straße verlangsamt sich der Verkehr im Gegensatz zu früher. Aus seiner Erfahrung benutzen Lindauer die Ladestraße, um schneller voran zu kommen und nicht die Österreicher oder Schweizer. Die Stadt ist gut beraten nicht noch mehr Nebenstraßen auf die Hauptstraße zu verlegen, da sich die Verkehrslage sonst noch mehr verschärft. Besonders für den Einheimischen und den Handwerkern helfen die Schleichwege, um schneller von einem Kunden zum Nächsten zu kommen.
Bürgermeister   H o t z   stellt den Antrag gesondert über eine Netzdurchtrennung für den motorisierten Individualverkehr abzustimmen.

Stadtrat   J ä g e r   schließt sich dem Lob von Bürgermeister   H o t z   an. Er hat eine Frage zur vorletzten Folie, wo Parkplätze wegfallen. Seines Wissen sind die Parkplätze vom TSG Zech Sportgemeinschaft noch im Einsatz. Außerdem möchte er wissen welche Parktarife berechnet werden und ob es Parkberechtigungen gibt,
Berichterstatter   D i e t r i c h    kann jetzt noch nichts zu den Tarifen oder den Parkberechtigungen sagen. Aber die Anzahl der Parkplätze ist geblieben. Weitere Abstimmung mit dem Verein und der Verkehrsbehörde sind geplant.

Stadtrat   B ü c h e l e     verweist darauf, dass früher auch die Parkplätze für die Gastronomie gebraucht wurden. 
Berichterstatter   D i e t r i c h    erwidert, wo es bestehende Verträge gäbe, seien diese auf die neuen Gegebenheiten anzupassen. Zum jetzigen Zeitpunkt hätte die planerische Aufgabe vorerst darin bestanden, die aktuell vorhandene Anzahl an Stellplätzen weiterhin abdecken zu können. Dies gelänge mit der vorliegenden Planung, welche erstmalig eine verkehrssichere Anordnung von Rangier- und Stellplatzflächen berücksichtigt. Hierfür entfallene Kleingartenflächen werden in Abstimmung mit der Liegenschaftsabteilung mit geeigneten Tauschflächen ausgeglichen. Zudem gibt die GTL eine Wegmacherhütte auf, um zusammenhängende Flächen zu generieren.

Stadtrat   A d a m   findet diese Planung sinnvoll und fragt, ob die Parkplätze für die Wohnmobile gleich geblieben sind. 
Berichterstatter   D i e t r i c h    erwidert, dass die Sicherheitsabstände mit berücksichtigt worden sind, aber gleichzeitig darauf geachtet worden ist, den Campingplatz nicht zu schwächen, sondern eher zu unterstützen.

Stadtrat   A d a m   hat noch eine Verständnisfrage. Er möchte wissen, ob die Fahrradstraße erst an den Gleisen entlang geht und dann über die Gleisen führt.
Berichterstatter   D i e t r i c h    bestätigt, dass der Straßenverkehr den Fahrradweg nicht berührt.

Stadträtin   R u n d e l   findet, dass einige Dinge positiv verändert worden sind. Sie hat aber noch drei Fragen. Sind die Parkplätze beim Campingplatz nur für kurzfristiges Parken gedacht oder auch zur Übernachtung?
Berichterstatter   D i e t r i c h    verweist darauf, dass diese Frage noch mit der LTK abzuklären sei. Die LTK sei von der Längsstellung der Parkplätze bisher nicht überzeugt, grundsätzlich sollte aber ein Übernachtparken möglich sein. Die Empfangszone muss auch noch mit den Öffnungszeiten des Campingplatzes abgestimmt werden. Grundsätzlich sei es für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wichtig, den Bereich um den Campingplatz nicht zur alles entscheidenden Schlüsselfrage zu machen. Wichtig sei zum jetzigen Zeitpunkt vor allem, im Gesamtumgriff weiter zu kommen und keine weitere Zeit im Projektablauf zu verlieren.
Werkleiter   H u m m l e r    findet die Längsparkplätze attraktiver für den Camper.

Stadträtin   R u n d e l   stellt Ihre zweite Frage unter Vorbehalt. Es betrifft die Trennung des Fahrrad- und des Fußgängerweges in der Fraunhofer Straße. Sie möchte gerne aus Kostengründen wissen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt und ob eine kostengünstigere Lösung nicht besser wäre.
Und die letzte Frage von Stadträtin   R u n d e l   betrifft die Förderquote, die bei 67,5 % der Gesamtkosten liegt.
Werkleiter   H u m m l e r   erklärt, dass der Zuschuss 80 % der förderfähigen Kosten beträgt. Kumuliert betrachtet liegt man bei einer Förderquote in Höhe von ca.  67,5 % der Gesamtkosten.
Berichterstatter   D i e t r i c h    geht auf die getrennte Straßenführung ein. Eigentlich kommt der Vorschlag von Stadtrat   Hotz. Die GTL war ursprünglich wegen dem Entfall von Bäumen gegen eine getrennte Führung von Geh- und Radweg. Nach örtlicher Überprüfung der Gegebenheiten durch vermessungstechnischer Absteckung hat sich jedoch unverkennbar gezeigt, dass alle in Frage kommenden Trassenvarianten einen erheblichen Eingriff in den Wurzelbereich diverser Bäume mit sich bringen. Mit der vorgelegten Planung konnte in mehreren Vorgesprächen ein Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde hergestellt werden, dass auch einen gewissen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zulässt. Hierdurch werden umfangreiche ökologische Ausgleichsmaßnahmen notwendig, welche bereits zum Teil im Vorgriff auf die eigentliche Baumaßnahme abgearbeitet werden. Zudem können nun in unterschiedlichen Bereichen mit ausreichend Abstand zu den Gleisanlagen zukunftsfähige Baumstandorte entwickelt werden. 
Stadträtin   R u n d e l    findet, dass der Weg nicht sehr hoch frequentiert ist.
Stadtrat   A d a m   widerspricht.

Stadtrat   G e b h a r d   findet, dass die jetzige Planung sehr gut optimiert ist. Aber er hat noch ein Problem mit Parkplatz und der Straßenführung am Parkübergang, wenn er von der Villa Leuchtenberg kommt.
Berichterstatter   D i e t r i c h     erläutert, dass aus westlicher Richtung kommend ohne Einschränkungen links abgebogen werden kann.
Stadtrat   M ü l l e r   schließt sich der Meinung von Bürgermeister   H o t z   an und ist gegen die Netzdurchtrennung. Er versucht soweit es geht die Bregenzer Straße zu meiden.
Den Parkplatz Wäsen betrachtet Stadtrat   M ü l l e r   mit dem Aspekt Kosten. Die Gesamtkosten liegen im Moment bei 1,6 Mio. €, wo er sich wünscht diese zu minimieren. Er findet die neue Verkehrsführung überflüssig. Aus seiner Sicht findet er es unnötig den Gehweg zu verbreitern und der Gehweg von der Villa Leuchtenberg findet er auch überflüssig.
Werkleiter   H u m m l e r    verweist darauf, dass dort keiner langläuft, weil es keinen Gehweg gibt.

Aus der Sicht von Stadtrat   M ü l l e r   könnte man so Kosten sparen. Aber er findet die Trennung von Fahrrad- und Fußgängerweg durchaus sinnvoll.
Stadtrat   M ü l l e r   hat das Gefühl, dass die Umbauten eher für die Touristen als für Einheimischen gemacht werden und nichts mit dem Klimaschutz zu tun haben.

Stadtrat   F r e i b e r g   findet einige Baumaßnahmen überdimensioniert. Gerade bei der aktuellen Haushaltslage sollte lieber mehr gespart werden. Er wird häufig von Bürgern angesprochen, die bemängeln, dass Geld für den Bodenseeradweg da ist aber nicht für die Straßen der Lindauer. In Bad Schachen werden die gleichen Fragen gestellt.
Beim Thema Netzdurchtrennung, ist er auch dagegen.

Stadtrat   F r e i b e r g   fragt außerdem, was passiert bzw. ändert sich, wenn der Wäsenparkplatz nicht neu gemacht wird. Es ist zwar optisch schöner, aber für welchen Preis. Man sollte sich die Frage stellen, ob wirklich alle Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Werkleiter   H u m m l e r    weist darauf hin, dass Jahrzehnte nichts im Straßenbau gemacht worden ist. Nichts oder nur halbgare Sachen zu machen ist auch keine Lösung. Mit dem Bodenseeradweg bekommt die Stadt Lindau auf der einen Seite Fördermittel und auf der anderen Seite wird die Straße hergerichtet. Leider gibt es keine Zuschüsse für den Bau oder den Unterhalt für normale Straßen. Die Stadt Lindau zahlt von den 1,6 Mio. Gesamtkosten nur ca. ein Drittel.

Werkleiter   H u m m l e r    sieht in der Umsetzung des Bodenseeradweges einen Abbau von Sanierungsstau und nicht eine besondere Luxusausführung.
Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   findet es von Vorteil, dass der Bau des Bodenseeradweges eine doppelte Funktion hat. Und es ist ein Vorteil, dass die davon betroffenen Straßen saniert werden.

Stadtrat   J ö k e l   fragt nach, wie schnell die Umsetzung der Bodenseefahrradstraße gemacht werden muss bzw. ob es die Möglichkeit gibt, die Baumaßnahmen zu strecken.
Berichterstatter   D i e t r i c h    antwortet, dass im Sommer 2025 abgerechnet sein muss, d.h. eine Fertigstellung bis Ende 2024 nötig ist.

Stadtrat   J ö k e l   hat 600.000 € Entsorgungskosten im Rahmen der laufenden Baumaßnahme in der Bregenzer Straße im Kopf und befürchtet, dass es eine ähnliche Entwicklung im Bereich der geplanten Radweges geben könnte.
Werkleiter   H u m m l e r    erwidert, dass es 400.000 € waren und sich die Entsorgungskosten für Aushub und Abbruchmaterial teilweise sprunghaft erhöht hätten.
Werkleiter   H u m m l e r    erklärt, dass der Förderanteil aufgrund steigender Kosten hierfür nicht angepasst werden könnte und ihm bewusst sei, dass die steigenden Kosten des abgelagerten Material nicht optimal sind.
Stadtrat   J ö k e l   möchte nicht, dass sich am Ende des Tages die Kosten verdoppeln.

Stadtrat   K a i s e r   hat höchstes Vertrauen zu der GTL.
Er möchte noch einmal die Netzdurchtrennung ansprechen. Er weiß aus seinem Dienst, dass bei Geschwindigkeitsmessungen in der Vergangenheit viele Österreicher dabei waren.
Stadtrat   K a i s e r   findet die Ampelschaltungen im Bereich der Bregenzer Straße genial. Aus seiner Sicht war das Verkehrsaufkommen vorher größer. Zum Thema Gehweg Eichwaldstraße ist er der Meinung, wenn etwas neu gemacht wird, dann sollte auch die Barrierefreiheit mit eingebracht werden. Nicht nur ein bisschen, sondern wenn dann richtig. Aktuell ist der Weg nicht gut. Wenn man davon ausgeht, dass ca. 677.000 Fahrradfahrer unterwegs sind, ist das schon viel. 

Stadtrat   S t r a u ß   findet die Netzdurchtrennung wichtig. Er fährt dort häufig entlang und kann nicht bestätigen, dass die Abkürzung vorwiegend von Handwerkern benutzt werde. Außerdem findet er es gut, dass für diese Wege Geld investiert wird. Es ist immer noch weniger im Vergleich zu Österreich, die den Fahrrad- und Fußgängerweg entlang des Sees nach Bregenz ausgebaut haben.

Stadtrat   S t r a u ß   begrüßt die Trennung von Fahrrad- und Fußweg, das es im Moment sehr gefährlich ist. Beim Kreisel hat er allerdings Bedenken und hakt nach, ob schon mit den Gärtnern gesprochen wurde, oder ob sie es wieder aus der Zeitung erfahren.
Berichterstatter   D i e t r i c h    informiert, dass bereits mit den Gärtnern gesprochen wurde. Die betroffenen Parzellen werden ohnehin frei oder können auf gleichwertige Flächen umgesiedelt werden. Zudem bietet der vorgesehene Kreisverkehr verirrten Wohnmobilen zukünftig eine Wendemöglichkeit.
Stadträtin   R u n d e l   ist es wichtig, dass der Kreisel einheitlich mit dem LTK abgesprochen wird.

Beschluss 1

  1. Der Werkausschuss beschließt den Bau der Bauabschnitte III und IV der Bodensee- Fahrradstraße (Eichwaldstraße, Felix-Wankel-Straße und Fraunhoferstraße) in der vorgestellten, modifizierten Form und beauftragt die Werkleitung, auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erstellen und die Bauleistung auszuschreiben, vorbehaltlich einer mit der LTK einvernehmlich abgestimmten und für die Erfordernisse des Campingplatzes tragbaren Planung und Aufteilung der Flächen im nördlichen Umfeld der Anlage.
  2. Der Werkausschuss ermächtigt die Werkleitung, die Vergabe der Bauleistung der Bauabschnitte III und IV der Bodensee-Fahrradstraße bis zu einer Höhe von 1.600.000 € brutto durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Grundsatzentscheidung Netzdurchtrennung: Wer ist für eine Netzdurchtrennung?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Beschluss 3

Wer möchte keine gesonderte Zufahrt zu den Parkplatz Wäsen?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Dokumente
Download GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 1.pdf
Download GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 2.pdf
Download GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 3.pdf
Download GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 4.pdf
Download GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 6.pdf
Download GTL-2023-12-07-TOPÖ09-Bodensee Fahrradstraße_Anlage 7.pdf

zum Seitenanfang

10. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Werkausschusses GTL 07.12.2023 ö beschließend 10

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadtrat   R e i c h   hätte gerne eine Richtigstellung zum Zeitungsartikel 22.11.2023. 
Werkleiter   H u m m l e r    teilt mit, dass dies anders kommuniziert war und sichert eine Richtigstellung zu.
Stadtrat   R e i c h   erwartet eine Richtigstellung von Oberbürgermeisterin   D r. A l f o n s   .

Stadtrat   J ä g e r   ist es wichtig, dass die TSG Zech mit in die Planung eingebunden wird, da sie es aktuell nur aus der Zeitung erfahren haben.
Werkleiter   H u m m l e r    stimmt Stadtrat   J ä g e r   zu, aber in der Vergangenheit war der Zeitdruck groß und es wurde nicht optimal gehandelt. Aber für die Zukunft wird die TSG Zech mit ins Boot genommen.

Der öffentliche Teil der Werkausschusssitzung endet um 19:10 Uhr.

Datenstand vom 22.01.2025 08:39 Uhr