Datum: 28.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 18:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Straßenunterhalt 2024 - Vergabebeschluss
3 Erklärung des Lindauer Stadtrates
4 Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über die verkaufsoffenen Sonntage 2024
5 Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten im Jahr 2024
6 Förderung der energetischen Stadtsanierung „Die Insel als Quartier“- aktueller Stand
7 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 28.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die öffentliche Sitzung des Stadtrates und stellt die ordnungsmäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 

Sie führt aus, dass Stadtrat Dr. Rothfuß beantragt hat, den Tagesordnungspunkt 3 der heutigen Sitzung „Erklärung des Lindauer Stadtrates“ von der Tagesordnung abzusetzen.
Sie ergänzt, dass sie kein materielles Vorprüfungs- und Verwerfungsrecht hat und der Tagesordnungspunkt, unabhängig von der Frage der Zuständigkeit, auf der Tagesordnung bleibt und heute behandelt wird.

Weitere Einwände gegen vorliegende Tagesordnung gibt es nicht, sie gilt somit als genehmigt.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 28.02.2024 ö beschließend 2
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2.1. Straßenunterhalt 2024 - Vergabebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 28.02.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Bauleistung für den Straßenunterhalt 2024 wurde an die Firma Hubert Käser Asphaltbau GmbH, Grimmenstein 9/2, 88364 Wolfegg, zu deren Angebotssumme von brutto 768.618,22 € unter Berücksichtigung eines Nachlasses ohne Bedingungen von 3% vergeben. Die Vergabeentscheidung erfolgte in der Stadtratssitzung vom 28. Februar 2024. 

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3. Erklärung des Lindauer Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 28.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Anliegender Antrag wurde am 05.02.2024 von den Gruppierungen Freie Bürger Lindau, CSU, SPD, Bunte Liste, Junge Aktive, Freie Wähler, Lindau Initiative, Bürger Union, FDP und ÖDP  bei der Stadtverwaltung Lindau eingereicht.

Fachliche Bewertung

Mit der Verabschiedung der Erklärung setzt der Stadtrat ein klares Zeichen für seine Bereitschaft und Entschlossenheit, den Schutz von Menschenrechten zu verteidigen und grundrechtsverstoßende Tendenzen, insbesondere Diskriminierungen rassistischer Art, scharf zu beobachten, zu benennen und öffentlich zu verurteilen. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Brombeiß merkt an, dass zwar er den Antrag eingereicht hat, aber 10 von 11 Gruppierungen des Stadtrates ihn unterschrieben haben. Er merkt an, dass man mit diesem Antrag ein klares Zeichen setzen möchte. 

Stadtrat Dr. Rothfuß führt aus, dass auch er zu den UN Menschenrechten steht. Zudem kündigt er an, sich der Abstimmung zu entziehen und verlässt den Sitzungsraum. 

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer berichtet, dass mittlerweile fünf Millionen Menschen auf der Straße waren und die breite Mehrheit erkannt hat, was im Gange ist. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erklärt, dass es nach der Gemeindeordnung nicht zulässig ist, sich der Abstimmung zu entziehen. Anderenfalls ist ein Ordnungsgeld (nach Art. 48 GO) zu verhängen. Sie unterbricht die Sitzung des Stadtrates, um Stadtrat Dr. Rothfuß dies mitzuteilen. 

Nach kurzer Sitzungsunterbrechung kommen Oberbürgermeisterin Dr. Alfons und Stadtrat Dr. Rothfuß gemeinsam zurück in den Sitzungsraum und die Sitzung kann weitergeführt werden. 

Beschluss

Der Stadtrat verabschiedet die Erklärung des Lindauer Stadtrates gemäß Anlage 1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1

Dokumente
Download Erklärung des Stadtrates vom 05.02.2024.pdf

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4. Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über die verkaufsoffenen Sonntage 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 28.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts schlägt wie in den Vorjahren die Freigabe von 4 verkaufsoffenen Sonntagen gemäß § 14 LadSchlG in Lindau (B) vor:

1.    am Sonntag, 21.04.2024 anlässlich der Lindauer Psychotherapie-Wochen,
2.    am Sonntag, 19.05.2024 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes
(festgesetzter Markt),
3.   am Sonntag, 13.10.2024 anlässlich des Sparkasse 3-Länder-Marathons und
4.    am Sonntag, 10.11.2024 anlässlich des Lindauer Jahrmarktes (festgesetzter Markt)

jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr.

Fachliche Bewertung

1. Rechtliche Voraussetzungen
In Bayern gilt nach wie vor das Gesetz über den Ladenschluss des Bundes (LadSchlG). Gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, an höchstens vier Sonn-/Feiertagen im Jahr (à max. 5 Stunden) geöffnet sein, wenn diese Tage von der Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Eine Sonntagsöffnung setzt jedoch einen räumlichen Bezug zur konkreten anlassgebenden Veranstaltung voraus (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, Az 8 CN 2.14).
Die zulässige Gesamtzahl wäre damit eingehalten bzw. wird voll ausgeschöpft.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen, dass die oben genannten Veranstaltungen bzw. Märkte geeignet sind, einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Sie rechtfertigen auf Grund ihrer Größe und des jeweils zu erwartenden Besucherstroms, auch von außerhalb, sowie ihrer jeweiligen Festsetzung als Marktveranstaltung oder ähnliche Veranstaltung die Freigabe als verkaufsoffene Sonntage (Ausführliche Begründung siehe Anhörungsschreiben Anlage 2). 
Hinsichtlich des Sparkasse 3-Länder-Marathons fand bereits ein erstes Gespräch zwischen der Verwaltung (OB und Kulturamt) und den Einzelhändlern mitsamt deren Interessensvertretungen statt. Das genaue (sportliche) Rahmenprogramm steht derzeit allerdings noch nicht fest. Am selben Tag ist auch die Sonderausstellung im Kunstmuseum Lindau zum letzten Mal geöffnet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass auch dies nochmals eine beachtliche Anzahl an Besuchern auf die Insel lockt.

2. Anhörverfahren
Im Anhörverfahren zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung -keine Rückmeldung wurde als Interpretation keiner Einwände angekündigt- gingen folgende Stellungnahmen ein:
Die IHK Schwaben hat keine Bedenken hinsichtlich der geplanten verkaufsoffenen Sonntage.
Die katholische Kirche verweist auf ihre grundsätzliche Haltung zum Schutz des Sonntags. Ein für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger freier Tag in der Woche fördere das Gemeinwohl und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Freundschaften und nicht zuletzt die Familien seien die Nutznießer. Einsamkeit sei die große Volkskrankheit bei uns – mit einem wirklich freien Tag in der Woche fiele die Pflege der sozialen Kontakte leichter. Alles in allem hält die katholische Kirche vier verkaufsoffene Sonntage für durchaus vertretbar und sie kann damit gut mitgehen. 
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat wie bereits in der Vergangenheit ihre Bedenken hinsichtlich verkaufsoffener Sonn- und Feiertage kundgetan. Zum einen gilt dies für die rechtliche Zulässigkeit der Sonn- und Feiertagsöffnungen, als auch bzgl. grundsätzlicher Auswirkungen der Sonn- und Feiertagsarbeit in gesellschaftlicher Hinsicht. Insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Auswirkungen hätten sich ihre Befürchtungen immer mehr bestätigt. Mit dem ,,Bündnis für den freien Sonntag", an dem sich vor allen Dingen Kirchen, Gewerkschaften aber auch einzelne Arbeitgeber beteiligen, will Ver.di versuchen, den Wert eines gemeinsamen freien Tages für einen Großteil der Bevölkerung wieder bewusst zu machen. Es bestünde immerhin große Gefahr in der heutigen Zeit, dass alle Eckpfeiler unserer Gesellschaft unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Insofern würde sich ver.di auch über einen bewussteren Umgang mit diesem Thema bei der Stadt Lindau (Bodensee) freuen.
Das Landratsamt Lindau (B), die evangelische Kirche und die Kreishandwerkerschaft haben keine Stellungnahme abgegeben.

3. Erlass der Verordnung
Das Bürger- und Ordnungsamt sieht durch die rechtlich zulässigen verkaufsoffenen Sonntage u.a. die Möglichkeit der Stadt gegeben, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und erhebt gegen die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich keine Einwände.

Finanzielle Auswirkungen

keine








Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage“ im Jahr 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 6

Dokumente
Download Anhörung nach § 14 LadSchlG 2024.pdf
Download Anlage 1 zu § 14 LadSchlG 2024.pdf

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5. Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten im Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 28.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) ist für den Erlass der Verordnung über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten nach § 10 des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) zuständig (max. 40 Sonn- und Feiertage / Jahr, inklusive max. 4 möglicher verkaufsoffener Sonntage).

Von der Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts wurde diesbezüglich nachstehender Verordnungszeitraum vorgeschlagen:

31. März bis 3. Oktober 2024 & 1. Dezember bis 22. Dezember 2024
 (= 38 Sonn-/ Feiertage, inkl. 2 geplanter verkaufsoffener Sonn-/Feiertage während dieses Zeitraumes, zuzüglich 2 verkaufsoffener Sonntage anlässlich des Lindauer Jahrmarktes und des Sparkasse 3-Länder-Marathons). 

Fachliche Bewertung

Gemäß § 10 LadschlG müssen diese Sonntage in einer entsprechenden Verordnung festgesetzt werden. Im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum darf das beschränkte Warensortiment des § 10 LadSchlG (Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für die Stadt  Lindau (Bodensee) kennzeichnend sind) zur Zufriedenstellung von Versorgungsbedürfnissen im Rahmen des Fremdenverkehrs (Ausflugs- und Erholungsort) verkauft werden.
Das Bürger- und Ordnungsamt stimmt dem Erlass der Verordnung im vorgeschlagenen Verordnungszeitraum zu.
Die max. zulässige Zahl von 40 Sonn- und Feiertagen wird dabei nicht überschritten.

Finanzielle Auswirkungen

keine






Beschluss

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten“ im Jahr 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 6

Dokumente
Download Anlage 1 zu § 10 LadschlG 2024.pdf

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6. Förderung der energetischen Stadtsanierung „Die Insel als Quartier“- aktueller Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 28.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die energetische Stadtsanierung „Die Insel als Quartier“ wurde am 22. September 2022 vom Stadtrat beschlossen. Ursprünglich wurde diese durch die KfW mit 75% gefördert. Auf Grund der Haushaltssituation beim Bund ist die KfW-Förderung weggefallen. 

Jedoch wird jetzt im Rahmen der Städtebauförderung die energetische Stadtsanierung durch den Freistaat ersatzweise gefördert. Der Regelfördersatz für die Städtebauförderung beträgt 60 %, somit erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Lindau (B) um 43.200,00 €. 

Für die energetische Stadtsanierung liegt die Kostenschätzung bei 288.000,00 €. Die Gelder in Höhe von 288.000,00 € wurden im Finanzausschuss bewilligt und auf die Jahre 2023 und 2024 verteilt. 

Der Förderantrag im Rahmen von Städtebauförderung ist zusammen mit dem zur Beauftragung vorgesehenen Angebot, einer Vergabedokumentation und einem Stadtratsbeschluss einzureichen. Somit sind im Vorfeld, gemäß des Vergaberechts Angebote einzuholen. Um Angebote einzuholen zu können, muss laut Vergaberecht die Finanzierung gewährleistet sein.

Fachliche Bewertung

Alle Beschlüsse sind gefasst und die Gelder stehen bereit. Aus Sicht des Klimaschutzes entstehen durch die Art der Förderung keine Auswirkungen.

Aufgrund des geringeren Fördersatzes werden die Einnahmen aus Fördermittel um ca. 43.200,00 € geringer ausfallen und entsprechend erhöht sich der Eigenanteil der Stadt Lindau (B). Da in der Regel die Fördergelder erst mit Einreichen des Verwendungsnachweises fließen, ist mit den geringeren Einnahmen frühestens im Haushaltsjahr 2025 zu rechnen. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Reich erkundigt sich danach, wieso das Projekt nach Beschluss 18 Monate dauert.

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, führt aus, dass der Beschluss damals auf zwei Haushaltsjahre aufgeteilt war und man mit der Genehmigung des Haushaltes 2023 und somit dem Vorliegen der vollständigen Mittel, die EU-weite Ausschreibung starten konnte. Ende November 2023 lagen dann die Ausschreibungsergebnisse vor und drei Tage später kam es zur Bundeshaushaltssperre, die den Wegfall der Fördermittel bedingte. Er führt aus, dass dies vielen Kommunen so ginge und wir froh sein können, dass es nun Förderungen im Rahmen der Städtebauförderung gibt. 

Stadtrat Brombeiß erkundigt sich, ob es möglich ist, rechtliche Möglichkeiten, z.B. über den Städtetag auszuschöpfen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass eine nur mündliche Zusage nicht einklagbar ist. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, die Städtebauförderung für die energetische Stadtsanierung „Die Insel als Quartier“ in Anspruch zu nehmen.

2.        Der Stadtrat nimmt die geringeren Fördermittel im Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Dokumente
Download Beschluss_SR_energetische_Stadtsanierung.pdf
Download SR_2024_2_28_TOP_6.pdf

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7. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 28.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Stadtrat Hübler merkt an, dass er im Rahmen eines Hotelierstammtisches erfahren hat, dass Herr Firsching in Ruhestand geht und der Bereich zum Kurbeitrag in die Steuerabteilung übergegangen ist. Er möchte wissen, wer die anderen Arbeitsfelder übernimmt.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verweist auf die öffentliche Sitzung, in der sie dazu keine Ausführungen macht und merkt an, dass dieses Thema sowohl im Finanz- als auch im Hauptausschuss abschließend behandelt wurde.

Stadtrat Freiberg möchte die Intention der Umfrage zur autoarmen Insel wissen. Seiner Auffassung nach ist die Fragestellung zu einseitig. Er möchte zudem wissen, was diese Umfrage kostet. 

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass die Umfrage zur Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes ist. 

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach dem Anteil des Modalsplits. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt dies mit. 

Datenstand vom 05.03.2024 11:10 Uhr