Datum: 18.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:06 Uhr bis 20:56 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 8. öffentliche Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Gegen vorliegende Tagesordnung gibt es keine Einwände, somit ist sie genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Leporellos
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
|
ö
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons führt aus, dass die „Omas gegen rechts Bodensee“ ihr die Broschüre „Lindauer Gedenkweg – Verfolgung und Widerstand 1933-1945“ in der Form eines Leporellos überreicht haben. Dabei handelt es sich um eine besonders anschauliche und faltbare Form des Drucks. Die Omas gegen rechts möchten Lindauerinnen und Lindauer damit erinnern, dass die Vergangenheit uns mahnt und motiviert, dass wir uns für Toleranz, Menschenwürde und Demokratie einsetzen.
Die Neuauflage der Broschüre wurde durch die großzügige Unterstützung von Spendern und die enge Zusammenarbeit mit den Autoren Karl Schweizer und Heiner Stauder möglich.
Zukünftig soll die Broschüre auch den Lindauer Schulen für den Unterricht zur Verfügung stehen. Und sie soll bei zahlreichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel der Gedenkfeier zur Reichspogromnacht, deren Schirmherrin Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons ist, zum Einsatz kommen.
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2.2. Einführung eines Terminbuchungs-& Kundenstrommanagementsystems
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt
Der Leiter des Amr für Organisationsentwicklung & Digitalisierung, Herr Denkel und die Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes, Frau Maucher gehen auf die Einführung eines Terminbuchungs-& Kundenstrommanagementsystems ein.
Dokumente
Download 2024-07-18_Stadtrat_Ö_Bekanntmachungen_KSMS_JD_MM_short.pdf
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3. Petition: "Willkür beim Vollzug der Stellplatzverordnung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat wird eine Petition zur Kenntnis gegeben.
Am 29. Mai 2022 wandte sich Herr Franz Leuthold mit folgender E-Mail an die Stadt Lindau (B):
Petition – „Willkür beim Vollzug der Stellplatzverordnung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bayerische Bauordnung schreibt vor, dass beim Errichten, Ändern oder bei Nutzungs-änderungen von Gebäuden Stellplätze in ausreichender Anzahl und Größe, sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind.
Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Oberreitnau mit drei Wohnungen, einem Ladengeschäft und einem Handwerksbetrieb zur Versorgung des Gebiets wurden in der ursprünglichen Baugenehmigung sieben Stellplätze vorgeschrieben.
Nach der Errichtung des Gebäudes wurde eine genehmigungsfreie Erweiterung zur Gaststätte (Café) vorgenommen. Laut BGH-Urteil vom 17.10.2019 gelten Verkaufsstellen mit Sitzplätzen für den Vorortverzehr von zubereiteten Spesen als Gaststätten. Daher besteht zweifelsfrei ein entsprechender Mehrbedarf an Stellplätzen. Die Verweildauer der Gäste ist um ein Vielfaches länger als die der Kunden im Laden.
Weil die für den legalen Betrieb der Gaststätte notwendigen Stellplätze fehlen, parken die Gäste auf der Straße. Der Verkehrsfluss auf der stark befahrenen Hauptstraße wird dadurch gestört. Verkehrsunfälle, zuletzt am 11.05.2022, häufiges Hupen, sowie laute Brems-geräusche, vor allem der Landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Lkw, zeugen davon.
1. Beschwerde wegen nicht nachvollziehbarer, willkürlicher „Mischkalkulation“
Die Behörde behauptet gegenüber der Regierung von Schwaben die Vornahme einer „Mischkalkulation“. Im Ergebnis seien für das Ladengeschäft und die Gaststätte insgesamt zwei Stellplätze erforderlich?
Laden und Gaststätte werden gleichzeitig betrieben. Die Stellplatzverordnung der BayBO verlangt mindestens zwei Stellplätze pro Laden.
Die Rechtsvorschrift ist eindeutig – es besteht kein Ermessensspielraum.
Zwei Stellplätze besagt das Gesetz - ein Stellplatz sagt die Behörde - was sagen Sie?
Das Bauamt handelt bewusst willkürlich. Bei keiner Änderung wurde die Stellplatzanzahl dem zusätzlichen Bedarf angepasst. Besucherstellplätze (GaStellV) sind nicht vorhanden.
2. Beschwerde wegen Illegaler Beschaffenheit und Größe der Stellplätze
Der Handwerksbetrieb ist viermalmal wegen Überschreitung der Baugrenzen und der Grundflächenzahl (GRZ) vom Bebauungsplan befreit worden. *
Alle Befreiungen wurden im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt. (Der Bauausschuss hat dabei laut Protokoll verlangt, dass die Rechte der Nachbarn beachtet werden müssen).
In Folge dieser Änderungen sind vier ausgewiesene Stellplätze ersatzlos weggefallen!
Es fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze. Der ruhende Verkehr findet zum Nachteil der Allgemeinheit und der Nachbarn auf der Straße und unbefugt auf den Privatgrundstücken der Nachbarn statt. Täglich wenden Kunden auf meinem Grundstück.
2.1. Das Bauamt behauptet zwei Stellplätze vor der Doppelgarage?
Dort sind Stellplätze aber gesetzwidrig, weil 1. der Stauraum vor der Garage freibleiben muss und 2. die Stellplätze in der Garage ohne Absprache frei zugänglich sein müssen.
Stellplätze müssen in geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Bayern werden „gefangene“ Stellplätze dem nicht gerecht. „Sie stehen den Anforderungen dieser Regelung entgegen“. Quelle: VGH Bayern, Urteil vom 4.9.2015, (Az.: 1 ZB 1084/14).
2.2. Das Bauamt behauptet zwei Stellplätze auf dem Wendeplatz?
Dort sind Stellplätze quer zur Straße aber ungesetzlich, weil nicht tief genug. Ein Stellplatz muss mindestens 2,3 m breit und 5 m lang sein. Das Maß zwischen Gebäudewand und Gehweg beträgt aber nur 4,75 m. Parkende Fahrzeuge auf dem Wendeplatz, ragen deshalb oft in den Gehweg hinein und behindern den Fußgängerverkehr. Radelnde Kinder, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer werden zum Ausweichen auf die Fahrbahn genötigt.
Ohne freien Wendeplatz müssen alle Fahrzeuge rückwärts unter Sichtbehinderung in die Hauptverkehrsstraße einfahren. Das steigert die Unfallgefahr dramatisch!
Ich habe meine Petition bewusst so formuliert, dass keine berechtigten Interessen Einzelner tangiert werden. Die Verwaltung muss deshalb die Behandlung meiner Petition in öffentlicher Sitzung zulassen.
Die Bauaufsichtsbehörde unterliegt der Garantenpflicht zur Unfallverhütung. Als Aufsichts-gremium sind Sie berechtigt, die gesamte Gemeindeverwaltung zu überwachen. Ihr Einfluss auf eine mögliche Unfallprävention liegt in der erforderlichen Fassung eines Beschlusses.
Der Stadtrat möge deshalb beschließen: „Das Bauamt hat eine aktuelle, mit der GaStellV übereinstimmende Anzahl an Stellplätzen zu errechnen und vorzulegen“.
Freundliche Grüße
* Auszug aus den vielen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 83
„Bei der Kirche“ vom 13.04.1985
1. 1985 Überschreitung der Baugrenzen um 8 m² entlang der Hauptstraße für den Laden.
2. 1986 „Umnutzung“ einer Doppelgarage zur Erweiterung des Gewerbebetriebs.
3 .1987 Errichtung eines Wasch- und Abstellraums mit 55 m² Nutzfläche entlang der Grenze.
4. 2009 Umnutzung zweier Stellplätze im Carport zur Erweiterung des Gewerbebetriebs,
Jede einzelne Baugenehmigung erforderte eine Befreiung vom Plan, wegen Überschreitung der Baugrenzen und der zulässigen Überbauung, festgelegt durch die Grundflächenzahl.
„Ein Stellplatznachweis ist sowohl bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden, als auch bei Nutzungsänderungen erforderlich. Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen sind die durch die Änderung zusätzlich zum Bestand zu erwartenden Stellplätze darzustellen und nachzuweisen“. Quelle Bayerische Architektenkammer.
Fachliche Bewertung
Beim Vollzug der Stellplatzverordnung handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, die kumulativ keine grundsätzliche Bedeutung hat und die keine erhebliche Verpflichtung für die Gemeinde erwarten lässt.
Dennoch besteht auch bei laufenden Angelegenheiten das Recht, eine Petition an den Stadtrat zu adressieren.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Petition zur Kenntnis und leitet diese als laufende Verwaltungsangelegenheit der Oberbürgermeisterin bzw. der Verwaltung zur zuständigen Erledigung weiter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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4. Stadtwerke Lindau (B): Jahresabschlüsse 2023
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
|
ö
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|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Jahresabschluss 2023 der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Sachverhalt
Nach Satzung und Gesellschaftsverträgen der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG (SWL KG), Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) und Telekommunikation Lindau (B) GmbH (TKL), entscheidet die Gesellschafterin, also die SWL KG über alle Interessen der SVL.
Dies bedeutet, das der personenidentische Geschäftsführer der drei genannten Gesellschaften, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH (SWL GmbH) ist, die ihrerseits Geschäftsführerin der SWL KG ist, über seine eigene Entlastung und alle weitern Beschlüsse entscheiden könnte. Diese Selbstentlastung ist gesetzlich verboten.
Aus diesem Grund handelt der Geschäftsführer für derartige Beschlüsse nicht in eigenem Interesse sondern als Bote des Stadtrates, der das oberste Gesellschaftergremium der Unternehmensgruppe Stadtwerke bildet. Er entlastet sich also nicht im eigenen Interesse selbst sondern gem. Weisung des Stadtrates.
Beschluss
Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Stadtverkehr Lindau (B) GmbH
- Den Jahresabschluss 2023 festzustellen, wobei kein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen ist.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2024-07-18_Stadtrat_SVL_Jahresabschluss-2023.pdf
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4.2. Jahresabschluss 2023 der Telekommunikation Lindau (B) GmbH
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Sachverhalt
Nach Satzung und Gesellschaftsverträgen der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG (SWL KG), Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) und Telekommunikation Lindau (B) GmbH (TKL), entscheidet die Gesellschafterin, also die SWL KG über alle Interessen der TKL.
Dies bedeutet, das der personenidentische Geschäftsführer der drei genannten Gesellschaften, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH ((SWL GmbH) ist, die ihrerseits Geschäftsführerin der SWL KG ist, über seine eigene Entlastung und alle weitern Beschlüsse entscheiden könnte. Diese Selbstentlastung ist gesetzlich verboten.
Aus diesem Grund handelt der Geschäftsführer für derartige Beschlüsse nicht in eigenem Interesse sondern als Bote des Stadtrates, der das oberste Gesellschaftergremium der Unternehmensgruppe Stadtwerke bildet. Er entlastet sich also nicht im eigenen Interesse selbst sondern gem. Weisung des Stadtrates.
Beschluss
Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Telekommunikation Lindau (B) GmbH
- Den Jahresabschluss 2023 festzustellen, wobei kein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen ist.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2024-07-18_Stadtrat_TKL_Jahresabschluss-2023.pdf
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4.3. Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.3 |
Sachverhalt
Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH
Beschluss
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Stadtrat, die Gesellschafterversammlung zu berechtigen,
- den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH festzustellen.
dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Ergebnisverwendung:
Den Gewinnvortrag in Höhe von € 55.787,43 und den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 4.158,77 auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2024-07-18_Stadtrat_SWL_GmbH-Jahresabschluss-2023.pdf
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4.4. Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.4 |
Sachverhalt
Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG
Beschluss
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Stadtrat, die Gesellschafterversammlung zu berechtigen,
- den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG mit einem Jahresüberschuss von € 5.131.886,29 festzustellen.
einen, nach der Berechnung der Körperschaftsteuer, verbleibenden Jahresüberschuss 2023 den Rücklagen der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG zuzuführen.
dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2024-07-18_Stadtrat_SWL_KG-Jahresabschluss-2023.pdf
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5. Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin - Jahresabschluss 2023
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
2. Sitzung des Finanzausschusses
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10.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Den Jahresabschluss 2023 für das Senioren- und Pflegeheim Reutin hat die Firma Curacon GmbH geprüft und testiert. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Die Ergebnisse des Jahresabschlusses werden im beigefügten Lagebericht komprimiert dargestellt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt ein zutreffendes Bild von der Situation des Seniorenheims.
Der gesamte Prüfungsbericht liegt im Senioren- und Pflegeheim Reutin zur Einsichtnahme aus.
Fachliche Bewertung
Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 213.929,28EUR ab.
Die Liquidität weist zum 31.12.2023 eine Unterdeckung von 361 TSD € aus. Sie verbesserte sich um 147 TSD € gegenüber dem Vorjahr.
Die Liquiditätslage ist weiterhin angespannt.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2024 beschlossen, dem Stadtrat nachstehenden Beschlussvorschlag zu empfehlen.
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
- Der Stadtrat beschließt
- den Jahresabschluss 2023 des Senioren- und Pflegeheims Reutin mit einer Bilanzsumme von 7.702.143,27 € und einem Jahresüberschuss von 213.929,28 €.
- der Jahresüberschuss von 213.929,28 € wird 2023 auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht den bisherigen Gewinnvortrag.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download Bilanz zum 31.12.2023.pdf
Download G+V zum 31.12.2023.pdf
Download Lagebericht 2023.pdf
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6. Regiebetrieb Grundstücksmanagement - Feststellung der Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
2. Sitzung des Finanzausschusses
|
10.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Finanzielle Auswirkungen
|
einmalig
|
laufend
|
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
|
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
|
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
|
|
|
|
|
|
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement - Feststellung der Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
2. Sitzung des Finanzausschusses
|
10.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Finanzielle Auswirkungen
|
einmalig
|
laufend
|
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
|
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
|
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
|
|
|
|
|
|
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung; Feststellung der Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
I. Allgemeines
Der Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung wurde ab dem Haushaltsjahr 2004 gegründet. Die rechtlichen Grundlagen bilden die Gemeindeordnung und ein Stadtratsbeschluss vom 17. Febr. 2004 sowie eine OB-Verfügung vom 18. Febr. 2004.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Stadtrat vor Beginn der örtlichen Prüfung bekannt zu geben. Die Jahresrechnung wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis:
(Gesamtübersicht siehe Anlage)
Fachliche Bewertung
- Ergebnis der Jahresrechnung 2023
- Verwaltungshaushalt
- Ergebnis
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.809.318 € (HH-Ansatz: 3.557.801 €) ab.
b. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
Aus dem Verwaltungshaushalt konnten an den Vermögenshaushalt 1.549.937 € (HH-Ansatz: 363.600 €) zur Tilgung der Darlehen und für Investitionen zugeführt werden.
Erfreulicherweise gab es bei der Körperschaftssteuer und der Kapitalertragssteuer nach finaler Festsetzung durch das Finanzamt für 2015 deutliche Rückerstattungen.
c. Erläuterungen (auszugsweise)
Einnahmen (68000.11001-11007) Ansatz 2023 Ergebnis 2023
Nutzungsentgelte kleine Parkplätze 180.000 195.273
Nutzungsentgelte P1 Blauwiese 62.000 54.403
Nutzungsentgelte P2 Bauhof 520.000 217.897
Nutzungsentgelte P3 Karl-Bever-Platz 570.000 658.352
Nutzungsentgelte P4 Parkhaus Inselhalle 1.270.000 1.571.785
Nutzungsentgelte P Bahnhof Reutin 85.000 123.595
Nutzungsentgelte P Hartplatz Zech 72.000 87.463
Nutzungsentgelte P kleine Parkplätze Insel 125.000 145.492
Nutzungsentgelte Quartiersgarage 24.000 56.853
Entnahme Rücklage (91000.31000) 810.500 577.899
Ausgaben Ansatz 2023 Ergebnis 2023
Unterhalt Parkhaus (68000.50000) 165.000 174.512
Miete Parkplätze (68000.53030) 73.248 68.691
Körperschaftssteuer (68000.64030) 278.585 53.371
Zinsen Körperschaftssteuer (68000.64032) 46.212 -10.601
Soli zur Körperschaftssteuer (68000.64040) 25.172 2.935
Kapitalertragssteuer (68000.64050) 258.000 -133.361
Soli z. Kapitalertragssteuer (68000.64060) 5.500 - 7.335
Beratungen (Steuer) (68000.65510) 50.000 62.832
d. Reste
Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt: 6.762 €
2. Vermögenshaushalt
a. Ergebnis
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.127.836 € ab (HH-Ansatz: 2.279.100 €)
b. Reste
Kassenreste sind nicht vorhanden.
c. Schuldenstand (31.12.2023)
Übertragene Schulden insgesamt der Stadt Lindau (Darlehen): 1.800.000 €
Aufgeteilt in:
(Darlehen Hypo-Vereinsbank) 1.530.000 €
d. Rücklagen
Entnahme aus Rücklagen 2023 (91000.31000): 577.899 €
Die Rücklage beträgt Ende 2023: 341.456 €
- Verwendung des Jahresergebnisses
Das steuerlich festgestellte Jahresergebnis wird im Bereich des BgA auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn aus dem Verwaltungshaushalt wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt. Der Vermögenshaushalt wurde durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschluss
- Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt der Verwendung des Jahresergebnisses entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download Rechnungsergebnis RPB 2023 Anlage 1.pdf
Download Rechnungsergebnis RPB 2023 Anlage 2.pdf
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9. Regiebetrieb Krematorium; Bekanntgabe der Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
2. Sitzung des Finanzausschusses
|
10.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist dem Stadtrat vor Beginn der örtlichen Prüfung bekannt zu geben.
Die Jahresrechnung 2023 wurde von der Stadtkasse erstellt und zeigt folgendes Ergebnis: (Gesamtübersicht siehe Anlage).
- Verwaltungshaushalt
a) Ergebnis.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.287.646,24 € ab (HH-Ansatz: 1.039.500 €).
b) Zuführung zum Vermögenshaushalt.
Aus dem Verwaltungshaushalt wurden 250.628,58 € an den Vermögenshaushalt zugeführt (Haushaltsansatz 121.600 €).
- Erläuterungen:
Ein Vergleich wichtiger Einnahmen/Ausgaben des Verwaltungshaushalts ergibt folgendes Bild:
Einnahmen
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Ansatz €
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Ergebnis €
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Nutzungsentgelt Krematorium
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788.000
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817.259,13
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Ausgaben
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Personalausgaben
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160.000
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169.088,19
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Die Einnahmen des Regiebetriebes Krematorium (Nutzungsentgelte) liegen im Normalbereich. Ab 01.01.2023 wurde das Kremationsentgelt und somit der Haushaltsansatz erhöht. Die Einnahmen liegen leicht über dem Ansatz.
Die Unterhaltskosten liegen in etwa an den Ansätzen. Kleinere ungeplante Reparaturen an der Betriebsanlage waren notwendig. Die Ausgaben liegen leicht über dem HH-Ansatz.
Die sonstigen Sachkosten bereinigt betrachtet (ohne Abschreibung)
entsprechen im Wesentlichen den Ansätzen. Der Ansatz bei den Umsatzsteuerzahlungen wurde erheblich überschritten, da eine Steuernachzahlung für die Vorjahre getätigt werden musste.
d) Reste
Die Kasseneinnahmereste betragen 17.553,78 €.
- Vermögenshaushalt
a) Ergebnis
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 250.628,58 € ab (HH-Ansatz 218.800 €).
c) Kreditaufnahme
Es erfolgten keine Kreditaufnahmen
- Schuldenstand:
Der Schuldenstand zum 31.12.2023 beträgt 211.015 € (Stand: Vorjahr: 309.733 €).
- Rücklagen:
Den Rücklagen wurde ein Betrag in Höhe von 151.333,91 € zugeführt.
Stand der Rücklagen zum 31.12.2023: 704.885 €
Beschluss
Der Finanzausschuss / Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Der steuerlich festgestellte Jahresüberschuss soll in Höhe von 120.000 EUR (brutto) an den Kernhaushalt ausgeschüttet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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10. Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2024
|
ö
|
informativ
|
10 |
Sachverhalt
Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2023 wurde von der Stadtkasse inzwischen erstellt.
Fachliche Bewertung
- Verwaltungshaushalt
Ergebnis
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 82.527.670,54 EUR (Haushaltsansatz 75.088.403 EUR) ab. Die Aufgliederung auf die verschiedenen Einzelpläne ist aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich.
Zuführung zum/vom Verwaltungshaushalt
Aus dem Verwaltungshaushalt wurden 10.921.961,98 EUR (davon für Sonderrücklagen: 388.660,87 EUR) an den Vermögenshaushalt zugeführt. Andererseits mussten 74.586,21 EUR (davon aus Sonderrücklagen: 74.586,21 EUR) vom Vermögenshaushalt zugeführt werden. Das bedeutet eine Verbesserung bei der Zuführung von rd. 8,39 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsansatz. Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt von 3.838.233 EUR wurde demnach um rd. 6,70 Mio. EUR überschritten.
Erläuterungen
Gegenüber den Ansätzen ergibt sich folgender Vergleich:
Einnahmen
|
Ansatz
EUR
|
Ergebnis EUR
|
Grundsteuer A und B
|
5.296.000
|
5.295.444
|
Gewerbesteuer
|
16.900.000
|
20.726.181
|
Beteiligung an der Einkommensteuer
|
18.850.000
|
19.420.540
|
Beteiligung an der Umsatzsteuer
|
3.000.000
|
3.013.112
|
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
|
1.060.000
|
1.002.782
|
Schlüsselzuweisungen
|
2.905.000
|
2.905.192
|
Sonstige allgemeine Zuweisungen
|
4.270.000
|
4.963.925
|
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
|
7.185.042
|
8.277.050
|
Mieten und Pachten
|
2.594.748
|
2.981.458
|
Erstattungen
|
1.471.582
|
1.901.323
|
Zuschüsse
|
6.429.166
|
7.601.709
|
Konzessionsabgaben
|
1.264.000
|
1.310.657
|
Zuführung vom Vermögenshaushalt
|
70.000
|
74.586
|
Sonstige
|
3.792.865
|
3.053.712
|
Gesamt (Gruppierung 0 – 2)
|
75.088.403
|
82.527.671
|
|
|
|
Ausgaben
|
Ansatz EUR
|
Ergebnis EUR
|
Personalausgaben
|
18.011.290
|
17.076.771
|
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
|
24.714.294
|
23.841.083
|
Zuweisungen und Zuschüsse
|
11.163.996
|
11.894.627
|
Zinsausgaben
|
1.424.083
|
1.389.174
|
Gewerbesteuerumlage
|
1.443.000
|
1.580.162
|
Kreisumlage
|
15.797.000
|
15.795.645
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
2.529.520
|
10.921.962
|
Sonstige
|
5.220
|
28.247
|
Gesamt (Gruppierung 4 – 8)
|
75.088.403
|
82.527.671
|
Die Verbesserung beruht insbesondere auf hohen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, die Auswirkungen auf die Steuer- und Umlagekraft und somit auf die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage im Jahr 2025 haben. Die Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer beruhen auf der Abrechnung des 4. Quartals 2022.
Bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen führen Mehreinnahmen beim Einkommensteuerersatz und der Spielbankabgabe zu der Verbesserung.
Bei den Gebühren und zweckgebundenen Abgaben lagen insbesondere die Eintrittsgelder der Ausstellung sowie der Fremdenverkehrsbeitrag über den Ansätzen. Bei den Mieten und Pachten die Einnahmen der Instandhaltungspauschale Grundversorgungsbad.
Mehreinnahmen beim Staatszuschuss Kinderbetreuung und für das Deutschlandticket führten vor allem zu den Mehreinnahmen bei den Zuschüssen wobei letztere an die SVL weitergeleitet wurden.
Geringere kalkulatorische Kosten führten sowohl bei den sonstigen Einnahmen als auch beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu den Rückgängen.
Bei den Zuweisungen und Zuschüssen führte insbesondere die Weiterleitung von Zahlungen für das Deutschlandticket an die Stadtverkehr Lindau, Zahlungen für die Echt-Bodensee-Card sowie Zuschüsse an Kindergärten zu den höheren Ausgaben.
Reste
Die Kasseneinnahmereste (die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen und die in einem späteren Haushaltsjahr bezahlt werden) betragen im Verwaltungshaushalt 1.967.143,61 EUR, das sind 2,38 % (Vorjahr 2,87 %) des Rechnungsergebnisses.
Die Kassenausgabereste im Verwaltungshaushalt betragen -89,53 EUR.
- Vermögenshaushalt
Ergebnis
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 43.538.472,89 EUR (Haushaltsansatz 42.241.280 EUR) ab. Die Aufgliederung auf die verschiedenen Einzelpläne ist aus den Anlagen 3 und 4 ersichtlich.
Reste
Die Haushaltsausgabereste (Ausgabenansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden) wurden mit OB-Verfügung vom 16.01.2024 in Höhe von 16.468.588,42 EUR auf das Jahr 2024 übertragen. Sie wurden dem Finanzausschuss in der Sitzung vom 25.04.2024 zur Kenntnis gegeben.
Sie setzen sich zusammen aus:
Resten aus Vorjahren
|
6.096.350,21 EUR
|
Resten aus 2023
|
10.372.238,21 EUR
|
Die größten Positionen sind:
Zuschüsse an Kitas
|
1.527.000,00 EUR
|
Museale Strukturen
|
2.759.158,25 EUR
|
Stadtmuseum
|
1.933.939,38 EUR
|
Kindergarten Zech
|
1.409.800,25 EUR
|
Neuerschließung Giebelbachgebiet
|
1.405.744,28 EUR
|
Haushaltsausgabereste in Höhe von 892.188,58 EUR wurden in Abgang gestellt.
Es wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 5.000.000,00 EUR auf das Jahr 2024 übertragen.
Kreditaufnahmen
Die veranschlagten Kreditaufnahmen über 6.905.000 EUR wurden nicht realisiert. Es wurde ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 5.000.000 EUR gebildet.
Schuldenstand
Der Schuldenstand der Stadt sowie ihrer Regie- und Eigenbetriebe entwickelte sich wie folgt:
|
31.12.22 EUR
|
31.12.23 EUR
|
31.12.23 EUR/Einw.
|
|
|
|
|
Stadt
|
67.699.387
|
63.786.397
|
2.467,94
|
Senioren- und Pflegeheim Reutin
|
2.323.455
|
2.073.113
|
80,21
|
Krematorium
|
309.733
|
211.015
|
8,16
|
Parkraumbewirtschaftung
|
2.042.000
|
1.800.000
|
69,64
|
Grundstücksmanagement
|
96.685
|
7.969
|
0,30
|
Gebäude- und Energiemanagement
|
3.319.612
|
3.102.406
|
120,03
|
Summe Regiebetriebe
|
8.091.485
|
7.194.503
|
278,34
|
Garten- und Tiefbaubetriebe
|
39.586.548
|
41.099.321
|
1.590,16
|
Summe Eigenbetriebe
|
39.586.548
|
41.099.321
|
1.590,16
|
|
|
|
|
Gesamt
|
115.377.420
|
112.080.221
|
4.336,44
|
Der Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden mit 20.000 bis unter 50.000 Einwohnern betrug am 31.12.2022 pro Einwohner 636 EUR.
Für den Schuldendienst im Kernhaushalt mussten
|
an planmäßigen Tilgungen
|
3.838.233 EUR
|
|
an Zinsen
|
1.389.174 EUR
|
|
insgesamt
|
5.227.407 EUR
|
aufgewendet werden.
Rücklagen
Entnahmen aus Rücklagen (Haushaltsansatz 2.850.000 EUR) wurden in Höhe von 74.586,21 EUR erforderlich. Davon betreffen 0,00 EUR die allgemeine Rücklage und 74.586,21 EUR die Sonderrücklagen.
Andererseits wurden den Rücklagen 5.687.863,50 EUR (Haushaltsansatz 75.000 EUR) zugeführt. Davon betreffen 5.299.202,63 EUR die allgemeine Rücklage und 388.660,87 EUR die Sonderrücklagen.
Der Rücklagenbestand beläuft sich zum 31.12.2023 bei der allgemeinen Rücklage auf 20.234.396 EUR.
Unter Berücksichtigung der 2024 und 2025 vorgesehenen Rücklagenentnahme (u.a. zum Ausgleich der Wirkungen des Finanzausgleichs) sowie der Mindestrücklage verbleiben rd. 1,4 Mio. EUR.
Die Mindestrücklage beträgt 730.754 EUR.
Bei den Sonderrücklagen beläuft sich der Rücklagenbestand zum 31.12.2023 auf 1.081.839 EUR.
- Budgets
Aus der allgemeinen Rücklage sind 2024 5.126.445 EUR zu entnehmen und den Budgets wie folgt gutzuschreiben:
|
EUR
|
Hauptamt
|
126.312
|
Personalabteilung
|
5.688
|
Hausmeister-/Reinigungsdienste
|
4.561
|
Kinder, Jugend, Sport
|
308.350
|
IT-Abteilung
|
160.506
|
Beschaffungsamt
|
127.447
|
Stadtkämmerei
|
555.920
|
Liegenschaftsabteilung
|
424.173
|
Zuwendungen, Soziale Stadt
|
18.077
|
Stadt als Steuerschuldner
|
9.093
|
Bürger- und Ordnungsamt
|
376.927
|
Kulturamt
|
1.377.613
|
VHS
|
44.085
|
Stadtplanung
|
422.017
|
Hochbau
|
820.077
|
Bauordnung und –verwaltung
|
3.871
|
Stadtbauamt/Klimaschutz
|
184.276
|
Mobilität
|
94.604
|
Amt für Tourismus
|
62.848
|
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlagen Kernhaushalt Stadt Lindau (B) Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023.pdf
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11. Bericht zum Beteiligungsprozess Zechwaldareal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2024
|
ö
|
informativ
|
11 |
Sachverhalt
- Hintergrund
Im Stadtteil Zech befindet sich das Zechwaldareal (ehemals Kunertareal), das im April 2019 an die Rhomberg Bau GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Süd Immobilien GmbH verkauft wurde. Diese hat ihren Deutschlandsitz im Areal und ist vornehmlich in den Geschäftsbereichen Immobilienentwicklung und Bauträgerschaft tätig. Das Zechwaldareal soll sich nun in ein lebendiges Ortszentrum für Zech verwandeln. Dazu wurden Ziele definiert, die in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 28.09.2023 und 11.01.2024 vorgestellt und beschlossen wurden:
- Schaffen eines Stadtteilareals mit gemischten Nutzungen im Sinne der Stadt der kurzen Wege
- Bauliche Verdichtung und Schaffung von neuem Wohnraum
- Anteile sozialer Nutzungen bzw. von Nutzungen für das Allgemeinwohl
- Sozialverträglicher und hochwertiger Gewerbeanteil
- Erhalt des Nahversorgers für Lebensmittel
- Minimieren des Anteils an PKW-Stellplätzen
- Erhöhung des Grünflächenanteils und grüne Einbindung in die umliegenden Quartiere
- Konzipieren des Areals im Sinne der Idee der Schwammstadt
- Bürgerbeteiligung
Im April dieses Jahres konnte der Beteiligungsprozess gestartet werden. Eine Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Bau- und Umweltausschusses, Vertretern von Rhomberg Bau GmbH, Vertretern der Stadtverwaltung und GTL, sowie des Büro Clavis bereitete die Inhalte der Bürgerbeteiligung vor und begleitet diese. Zum Beispiel wurden Rahmenbindungen als „Leitplanken“ festgelegt, innerhalb derer sich die Bürgerinnen und Bürger beteiligen konnten und welche Grundvoraussetzungen für das Projekt gelten müssen (wie beispielswiese die Definition von Gewerbe).
In den ersten beiden Juniwochen fanden vier Planungsdialoge statt, in denen Bürgerinnen und Bürger sowie Themenexperten (sog. Stakeholder wie GWG, IHK etc.) gemeinsam an folgende Themen bearbeiteten:
- Planungsdialog: „Zukunftsperspektiven für den Stadtteil Zech und neue Stadtteilmitte“; Montag, 03.06.2024
- Planungsdialog: „Leben, Wohnen & Freizeit im Zechwald-Areal“; Do, 06.06.2024
- Planungsdialog: „Arbeiten und Gewerbe im Zechwald-Areal“; Montag, 10.06.2024
- Planungsdialog: „Gestaltung Öffentlicher Raum, Mobilität und Nachhaltigkeit“; Mittwoch, 12.06.2024
Am 03. Juli fand ein Abschlussworkshop statt, in dem die vier Planungsdialoge zusammengefasst und deren Ergebnisse validiert wurden.
Am 23. Juli 2024 findet um 19 Uhr der öffentliche Abschlussevent zum Bürgerbeteiligungsprozess statt.
Damit der Stadtrat transparent über den Prozess und die Ergebnisse informiert wird, erhält er vor dem öffentlichen Abschlussevent einen Bericht über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung. Dieser Bericht dient dazu, alle Stadträte zu informieren und Fragen zu ermöglichen. Der Bau- und Umweltausschuss wurde in seiner Sitzung am 04.06.2024 über einen Zwischenstand informiert, die Sitzung fand jedoch vor den Planungsdialogen 2-4 statt.
Bis zur Stadtratssitzung am 25.09.2024 wird ein Abschlussbericht erarbeitet, der sodann beschlossen werden soll.
Dieser Bericht bildet dann die Grundlage für die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Stadtrat Strauß findet den Prozess einen mustergültigen Prozess. Seiner Einschätzung nach wären die Einwohner aus Zech auch einverstanden, dass höher gebaut wird, wenn es bezahlbaren Wohnraum gibt.
Beschluss
Informativ vor der Abschlussveranstaltung am 23.07.2024 – Beschluss der Ergebnisse erfolgt am 25. September 2024 über einen Abschlussbericht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Dokumente
Download STR_2024_07_18_TOP_Ö_11_Präsentation_Clavis.pdf
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12. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wasserburg
Stellungnahme der Stadt Lindau im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Ziel und Anlass
Der Gemeinderat der Gemeinde Wasserburg (Bodensee) hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO Wohnmobil“ gefasst.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde im April 2023 durch das Landratsamt genehmigt. Der Flächennutzungsplan wurde allerdings mit der Auflage der Herausnahme des Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung Wohnmobil genehmigt.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Wasserburg im Umfeld des SO Reitsport nach einem alternativen Standort für das SO Wohnmobile gesucht. Durch eine vergleichende Standortanalyse im gesamten Gemeindegebiet ergab sich die Anbindung an das SO Reitsport als der beste Standort. Um das SO Wohnmobil wieder in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, soll nun die 1. Änderung erfolgen.
Verfahrensstand
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger wurde die Stadt Lindau (B) durch die Gemeinden Wasserburg (B) um die Abgabe einer Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Wasserburg (B) gebeten. Grundsätzlich sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen.
Die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme läuft von 23. Mai 2024 bis 1. Juli 2024. Eine Fristverlängerung bis zum 26. Juli 2024 wurde bereits beantragt.
Inhalt der Änderung
Plandarstellung des genehmigten FNP
|
Plandarstellung der Änderung
|
|
- Verzahnung mit dem Standort „SO Reitsport“
- Absetzung südwestlich der Höhenstraße in einer fallenden Westhanglage
> landschaftsverträgliche Integration in das Umfeld
- Erschließung erfolgt laut Darstellung über die Höhenstraße
|
Stellungnahme bei Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Bereits bei Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wasserburg wurde die Stadt Lindau beteiligt. In der Sitzung des Stadtrates vom 15.12.2021 wurde eine entsprechende Stellungnahme abgestimmt und beschlossen. Im Entwurf zu öffentlichen Beteiligung wurde das SO Wohnmobil nordwestlich des SO Reitsport, getrennt durch landwirtschaftliche Flächen, dargestellt.
Die Stellungnahme vom 17.12.2021 der Stadt Lindau lautete wie folgt:
Die Lage des Wohnmobilstandortes wird aufgrund der Stellplatzproblematik im Stadtgebiet Lindau begrüßt.
Der Wohnmobilstellplatz muss ebenfalls landschaftsgerecht eingegrünt werden.
Zudem muss die Ausschilderung ebenso über Wasserburg erfolgen, um so eine erhöhte Auslastung der Schachener Straße vermeiden zu können.
Fachliche Bewertung
Nach interner Abstimmung mit den Fachbereichen Umwelt, Verkehr und den Garten- und Tiefbaubetrieben ergibt sich folgende fachliche Bewertung:
Zusätzlicher Wohnmobilstellplatz:
Grundsätzlich ist seitens der Stadt Lindau die Schaffung von legalen Wohnmobilabstellmöglichkeiten zu begrüßen. Aufgrund der stark gestiegenen Wohnmobilzulassungszahlen ist ein hoher Bedarf an Wohnmobilstellplätzen speziell in Seenähe vorhanden, der aktuell im Nahbereich des geplanten Stellplatzes zumindest auf Gemarkung Lindau nicht abgedeckt wird. Daher wird der Straßenverkehrsbehörde zunehmend von störend in Wohngebieten abgestellten oder (bewusst) ordnungswidrig geparkten Wohnmobilen berichtet. Ein attraktiver Stellplatz kann möglicherweise diese Problematik verringern.
Zusätzliches Verkehrsaufkommen:
Gleichzeitig ist durch den Platz mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen an Wohnmobilen zu rechnen. Laut den Ausführungen der Gemeinde Wasserburg soll die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz nicht über den Ortskern Wasserburg erfolgen. Damit verbleiben nach Information der Straßenverkehrsbehörde als Alternativrouten zum einen die Fuggerstraße, die aufgrund des Ausbauzustandes und der Höhenbegrenzung für einen Verkehr mit großen Fahrzeugen nicht geeignet ist, oder zum anderen die Zufahrt über das Gemeindegebiet Bodolz und im Stadtgebiet Lindau über die Enzisweilerstraße und Schachener Straße.
Die Schachener Straße ist zusammen mit der Alwindstraße und dem Lindenhofweg als Fahrradzone ausgewiesen. Über sie wird auch der Bodenseeradweg mit teilweise mehreren tausend Radfahrern am Tag geführt. Entsprechend wurde im vergangenen Jahr die Schachener Straße ausgebaut, um eine sichere und konfliktfrei Abwicklung des Verkehrs zu ermöglichen. Diese „Premium-Route“ weist jetzt eine bessere Radverkehrsführung sowie eine Trennung von Radfahrern und Fußgängern auf. Durch diese Maßnahmen wurde der konsequente Vorrang für Radfahrer auf einer der wichtigsten innerstädtischen Straßen gefördert. Gleichzeitig wurden durchgängige Gehwege gebaut, um die Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Die Straße ist zwar für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben, dennoch wird von Seiten der Stadt Lindau bewusst darauf hingearbeitet den Durchfahrtsverkehr über die innerörtlichen Vorfahrtsstraßen und nicht über die verkehrsberuhigte Fahrradzone und das Wohngebiet zu führen.
Die Planungen der Gemeinde Wasserburg zur Erschließung des Sondergebietes über das Stadtgebiet Lindau laufen diesen Bemühungen der Straßenverkehrsbehörde zuwider. In der Fahrradzone soll der Radverkehr gem. der Verwaltungsvorschrift zu § 41 StVO, Zeichen 244.1., Rn.1, die vorherrschende Verkehrsart sein. Zwar ist es nicht verboten, dass Wohnmobile das Sondergebiet in Wasserburg über das Stadtgebiet Lindau anfahren. Dennoch sollte die Gemeinde Wasserburg für die Ausweisung des Sondergebietes auch den zusätzlichen Verkehr über den Ortskern in Kauf nehmen und die Zufahrt zum Platz über geeignete Straßen im eigenen Gemeindegebiet ausweisen und kommunizieren. Ziel ist den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit entlang der Schachner Str. nicht zu beeinträchtigen.
In diesem Zusammenhang behält sich die Straßenverkehrsbehörde vor, im Falle von einer durch den Wohnmobilverkehr entstehenden und derzeit noch nicht absehbaren besonderen Gefahrensituation auch mit Verkehrsbeschränkungen zu reagieren.
Kapazität des Wohnmobilstellplatzes:
Zu klären wäre lt. Auffassung der Straßenverkehrsbehörde noch die Kapazität an Wohnmobilstellplätzen innerhalb des Sondergebietes. In der Presse ist die Wohnmobilstellplatzanzahl mit 45 Plätzen angegeben. Ist dies die Höchstanzahl an Plätzen oder sind hier noch Erweiterungen möglich? In diesem Zusammenhang wird angeregt, über die Beauftragung eines Verkehrsplanungsbüros hinsichtlich der Berechnung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens nachzudenken. Dies wäre auch hinsichtlich der bestehenden Bedenken in den Anrainergemeinden sinnvoll.
Einbindung Landschaftsbild:
Der Standort ist gut eingebunden und kaum einsehbar, weder von der Höhenstraße noch von der Schachener Straße. Zu begrüßen ist, dass der Wohnmobilstellplatz eingegrünt werden soll. Für die Eingrünung müssen bei einer Neupflanzung landschafsgerechte Gehölzstrukturen zum Einsatz kommen (z.B. Streuobstbäume oder Obstbäume, aufgelockerte Heckenstrukturen aus Laubgehölzen, keine Nadelgehölze). Es wäre aber auch gut vorstellbar, dass Teile der bestehenden Intensivobstanlage als Eingrünung in Reihen bestehen bleiben.
Der Standort und die landschaftliche Einbindung sind zudem laut Begründung/UB bereits intensiv mit der UNB auch in Ortsterminen abgestimmt worden.
Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel zeigt sich empört über die Ausführungen der Gemeinde Wasserburg. Sie ist der Auffassung, dass sich die Gemeinde keinen Vorteil auf Kosten anderer verschaffen sollte. Ihrer Meinung nach könnte die Stellungnahme der Stadt Lindau noch schärfer formuliert sein. Zudem bittet sie darum, die Fahrradstraße für Wohnmobile zu sperren.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass dies entsprechend im Rahmen der Möglichkeiten ergänzt wird.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinden Wasserburg (B) gemäß der oben aufgeführten fachlichen Bewertung abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
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13. Antrag der Freien Bürgschaft Lindau zur weiteren Nutzung des temporären Spielplatzes vor dem Alten Rathaus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
8. Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Die Freie Bürgschaft Lindau e.V. (FB) hat am 27.05.2024 den Antrag gestellt, den temporären Sandkasten, der aktuell auf dem Bismarckplatz vor dem alten Rathaus steht, in einem anderen Stadtteil Lindaus wieder aufzustellen. Dabei wurden Ortsteile wie z.B. Schönau, Hoyren, Unterreitnau oder Aeschach vorgeschlagen, in denen sich aktuell kein Spielplatz befindet.
Fachliche Bewertung
Der temporäre Sandkasten wurde von den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau (GTL) so konzipiert, dass er mit relativ einfachen Mitteln anderenorts wieder aufgebaut werden kann.
Nach Antrag durch die FB hat sich die GTL, Fachbereich Stadtgärtnerei Gedanken zu anderen Standorten im Stadtgebiet gemacht. Schönau scheidet bei der Standortwahl relativ schnell aus, weil die Stadt Lindau in diesem Bereich nicht über geeigneten Flächen verfügt. In Hoyren müsste ein Teil des Bolzplatzes geopfert werden, was aus Sicht der GTL ebenfalls nicht zu befürworten ist. In Unterreitnau scheint die Fläche im Bereich Dorfplatz / Bushaltestelle als geeignet, allerdings ist der Sandkasten für die doch recht kleine Fläche zu groß. Daher empfiehlt die GTL, den temporären Sandkasten auf die Grünfläche am Aeschacher Markt umzusetzen und dort, je nach Witterung, bis in den Herbst diesen Jahres zu belassen (u.U. auch länger, je nach Resonanz). In besagten Bereich wird es künftig städtebauliche Veränderungen geben, in dessen Vorgriff man die Akzeptanz eines Spielangebotes beobachten könnte.
Das Umsetzen des Sandkastens wird komplett über die GTL abgewickelt. Die relativ geringen Kosten werden im Rahmen des Spielplatzunterhaltes abgebildet.
Finanzielle Auswirkungen
|
einmalig
|
laufend
|
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
|
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
|
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
|
Betrifft Wirtschaftsplan der GTL
|
|
|
|
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Diskussionsverlauf
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons führt aus, dass die GTL schneller war, als der Beschluss gefasst werden konnte.
Stadtrat Müller merkt an, dass die GTL hätte warten müssen. Beim Standort in Aeschach sei der aufgestellte Zaun nicht erforderlich. ´
Stadtrat Obermayr hat sich über die Initiative gefreut und sieht das Experiment Sandkasten als gelungen an.
Stadträtin Rundel möchte wissen, ob es jedes Jahr eines Beschlusses bedarf. Ihrer Auffassung nach könne der Sandkasten bis zum Kinderfest auf der Insel stehen und danach nach Aeschach.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass es als Aufgabe der laufenden Verwaltung angesehen werden könne.
Stadtrat Prof. Schöffel gibt zu bedenken, dass es sich beim Bismarckplatz um einen mittelalterlichen Platz handelt und seiner Meinung nach aus denkmalschutzrechtlichen Gründen der Sandkasten dort nicht hinpasse.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erwidert, dass der Denkmalschutz nicht dagegen spräche.
Stadtrat Reich befürwortet, solche Themen künftig im WAS GTL zu beraten.
Stadtrat Brombeiß erläutert, dass es ihnen mit dem Antrag darum ging, auf die Stadtteile mit einer Unterversorgung hinzuweisen.
Stadtrat Dr. Adams merkt an, dass es hieß, der Sandkasten sei kostenneutral.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler antwortet, dass ein Teil durch die Spenden der Sparkasse abgedeckt sind und der Rest durch den Spielplatzunterhalt der GTL.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Antrag der Freien Bürger, den temporären Sandkasten vom Bismarckplatz auf die Grünfläche am Aeschacher Markt umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 1
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14. Schulentwicklung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Da der „Plan A“ (Neubau der Mittelschule und anschließende Entwicklung der Grundschulen) nicht finanzierbar ist, hat die Stadtverwaltung einen „Plan B“ für die Schulentwicklung entworfen. Aufgrund zusätzlicher Klassen und der verpflichtenden Ganztagesbetreuung ab 2026 muss nun prioritär eine Entwicklung an den einzelnen Grundschulen stattfinden.
Um einen ungefähren Kostenrahmen und eventuelle Fördersummen berechnen zu können, benötigt die Verwaltung die geprüften Flächenbedarfe (Schulräume + Betreuungsräume) von der Regierung von Schwaben (RvS).
Die Verwaltung hatte gehofft, mit der bereits vorliegenden Rückmeldung der RvS zu dem schulischen Bauprogramm (Angaben für den Schulbetrieb) einen ungefähren Kostenrahmen für die jeweiligen Schulen nennen zu können. Bei dem Versuch, die Kosten ohne die noch ausstehende Rückmeldung zu den Betreuungsräumen und Mensen (Angaben zu den notwendigen Ganztagsbetreuungsflächen) zu ermitteln, stellte sich heraus, dass der Anteil der noch ausstehenden förderfähigen Flächenangaben zu groß ist, um seriöse Kostenschätzungen vornehmen zu können (Schulflächen bekannt; Betreuungsflächen unbekannt). Die umfassende Planung kann daher erst mit den festgestellten Betreuungsflächenbedarfen weitergeführt werden, um die konkreten Gesamtkosten der einzelnen Projekte ermitteln zu können.
Um die (zeitlich drängendsten) Projekte an den Grundschulen Hoyren, Aeschach und Reutin für Förderanträge vorzubereiten, muss die Stadtverwaltung entsprechende Architekten sowie Planer beauftragen.
Die Mittel für die Planungsleistungen können aus den derzeit mit einem Sperrvermerk versehenen 3,29 Mio. EUR für die Weiterplanung der Mittelschule gedeckt werden, wenn diese entsprechend auf die HH-Stellen für die einzelnen Grundschulen umgeschichtet werden.
Die Gespräche mit den Grundschulen haben folgenden Bedarf ergeben:
Schule
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Bedarf ab Schuljahr
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Zusätzl. Klassen
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Zusätz. Betreuungsgruppen
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GS Hoyren
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2024/2025
2025/2026
2026/2027
2027/2028
2028/2029
2029/2030
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0
0
1
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0
0
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GS Aeschach
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2024/2025
2025/2026
2026/2027
2027/2028
2028/2029
2029/2030
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0
0
0
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2
2
2
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0
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GS Reutin-Zech
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2024/2025
2025/2026
2026/2027
2027/2028
2028/2029
2029/2030
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1
1
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1
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3
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An der Mittelschule besteht aktuell kein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung der zusätzlichen Raumbedarf auslösen würde. Allerdings werden bei der Entscheidung zur Zweihäusigkeit im Plan B nach Rücksprache mit der Schulleitung zusätzliche Räume am Standort Reutin für die Mittelschule notwendig. Diese könnten in einem für Grundschulräume in Reutin neuzubauenden Gebäude mit untergebracht werden. Weitere Ausführungen finden sich beim Punkt Mittelschule Lindau
Der Bedarf an der Grundschule Reutin kann in Abstimmung mit den Schulleitungen von Grundschule und Mittelschule sowie dem staatlichen Schulamt für die nächsten vier Jahre (bis einschließlich des Schuljahres 2027/2028) durch Umorganisation von bestehenden Räumen (freiwerdende Räume Arche Noah, Zusammenlegung von Gruppenräumen) abgedeckt werden. Zusätzliche Räumlichkeiten werden daher erst ab dem Schuljahr 2028/2029 benötigt.
Fachliche Bewertung
MAßNAHMEN, KOSTEN UND PRIORISIERUNG
Eine belastbare Kostenschätzung ist – wie oben dargestellt – erst möglich, wenn das Bauprogramm je Schule für sowohl die Klassenräume als auch die Betreuungsräume und Mensen von der RvS vorliegt.
1. Notwendige Baumaßnahmen
Hoyren und Aeschach:
Unabhängig von Plan A, B oder C werden an den Standorten Aeschach und Hoyren Bauprojekte notwendig.
Weitere Bauprojekte:
In Abhängigkeit von der Planvariante variiert das darüber hinaus noch zu realisierende Bauprojekt:
Plan A:
Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass das Bauvolumen bei Plan A (Neubau Blauwiese) mit Abstand am größten ist.
Plan C:
Eine reduzierte Variante von Plan A (Plan C = verkleinerte Mittelschule auf der Blauwiese) würde etwa 2/3 des Bauvolumen von Plan A bedeuten.
Plan B
Das in Plan B notwendig werdende Bauvolumen am Standort Reutin würde voraussichtlich unter dem Bauvolumen von Plan A und Plan C liegen.
Korrespondierend zu dem jeweiligen Bauvolumen werden sich voraussichtlich die Kosten verhalten.
Da in den Grundschulen Hoyren und Aeschach unabhängig von der Entscheidung Plan A,B oder C dringender Handlungsbedarf besteht, werden über die Sommerpause Mittel benötigt, um an den Planungen der beiden Schulen nach Eingang des jeweiligen Bauprogrammes ohne Zeitverzug weiter arbeiten zu können.
BAUSTANDARD
Die Stadt Lindau (B) in den nächsten HH-Jahren ausweislich der HH-Genehmigung des Landratsamtes nur in sehr beschränktem Umfang – wenn überhaupt – Kredite aufnehmen. Oberstes Ziel ist die Sicherstellung des notwendigen Raumbedarfs für Schule und Betreuung. Daher sollte für die Schulentwicklung eine Beschlussfassung zu den baulichen Prioritäten und Standards erfolgen, um die Realisierung bzw Finanzierung zu ermöglichen.
Die Verwaltung schlägt folgende Prioritäten vor:
- Niedrige Investitionskosten
Finanzierbarkeit in den HH-Jahren (zeitlich staffelbare Investitionskosten)
Kurze Bauzeiten
Die Verwaltung schlägt folgende Standards vor:
- Gebäude sollen in Holzmodulbauweise gebaut werden
- Ausführung durch Generalunternehmer
- Raumbedarfe, die über die Förderfähigkeit hinausgehen, orientieren sich an Mindestanforderungen
- Energetische Vorgaben werden entsprechend den gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt
- Raumklima darf Funktionalität nicht beeinträchtigen (d.h. Verschattung zB für heiße Sommer ist notwendig, damit Schulbetrieb stattfinden kann)
- Materialien werden vorrangig nach Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gewählt
- Funktionierende Raumakustik
- Barrierefreiheit wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen erfüllt
Weitergehende Standards, die insbesondere aus dem Klimaschutzkonzept und dem Ziel der Klimaneutralität resultieren, bedürfen im Einzelnen einer näheren Betrachtung bzw Gegenüberstellung. Beispielsweise sollten Begrünungen von Fassaden und Dächern sowie Photovoltaikanlagen, wo möglich, nachrüstbar vorgesehen werden. Lebenszykluskosten sollen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
RAUMBEDARF
Die Raumbedarfe an den einzelnen Schulen wurden von der Abteilung Kinder-Jugend-Sport gemeinsam mit den Schulleitungen sowie den Betreuungsanbietern erarbeitet. Daraus ergab sich, dass folgende zusätzliche Räume notwendig bzw. gewünscht sind:
Grundschule Hoyren
Ergänzungsgebäude hinter Turnhalle auf dem Bolzplatz
- 1x Klassenzimmer
- 1x Betreuungsraum incl. einfacher Küchenzeile für 22 Kinder
- 2x Einraum-WC-Anlagen¸Barrierefreiheit
Hinweise:
Es ist nicht damit zu rechnen, dass der benötigte Zusatzbau bis 2025/2026 errichtet sein wird; hier wird eine Interimslösung für das zusätzliche Klassenzimmer erforderlich, z.B. in der Grundschule auf der Insel.
Es ist darauf hinzuweisen, dass in Hoyren schon jetzt ein erhöhter Betreuungsbedarf gemeldet ist. Gesetzlich verpflichtet, allen Klassenstufen Betreuung zu bieten, ist die Stadt jedoch erst ab 2029 / 2030.
Aufgrund des bereits bestehenden Betreuungsbedarfs und dem ab 2025 /2026 notwendigen zusätzlichen Klassenzimmer, sollte Hoyren priorisiert werden.
Grundschule Aeschach
Neues Betreuungsgebäude auf ZUP-Grundstück
- 6 Betreuungsräume für 120 Kinder
- Mensa für 60 Kinder gleichzeitig (Zweischichtensystem beim Mittagessen)
- Küche - Aufbereitungsküche 120 Gerichte
- Personalraum
- Büro
- Personal-WC
- Kinder-WC
Hinweis:
Auch hier wird bereits mehr Betreuungsbedarf von den Eltern gemeldet als die Stadt bieten kann.
Daher wäre eine zügige Fertigstellung des Neubaus losgelöst von gesetzlichen Verpflichtungen wünschenswert.
Grundschule Reutin
- 7 Betreuungsräume für ca. 140 Kinder
- 1 Mensa für ca. 120 Kinder gleichzeitig (Vierschichtensystem beim Mittagessen, GS und MS Nutzung)
- Küche – Aufbereitungsküche für ca. 440 Gerichte
- 1 OGTS Büro
- Personal-WC
- Kinder-WC
Hinweis:
Spätestens ab 2029 / 2030 sind zusätzliche Räume (also ein Erweiterungsgebäude) notwendig, da dann der benötigte Raumbedarf nicht mehr durch Umorganisation abgebildet werden kann.
Mittelschule Lindau
Mit einer etwaigen Entscheidung zum Verbleib der Zweihäusigkeit werden folgende Räumlichkeiten dauerhaft am Standort Reutin benötigt.
- 1 Natur und Technik -Raum
- 1 Natur und Technik-Vorbereitungsraum
- Wunsch Schulleitung: 4 Inklusionsräume (abh. von Förderfähigkeit)
2. Notwendige Sanierungen:
Mittelfristig (in frühestens 5 Jahren) müssen nach Abschluss der obengenannten Maßnahmen die Standorte der Mittelschule in Aeschach, der Grundschule Aeschach, sowie der Grundschulstandort Zech saniert werden.
3. Grundschulen, bei denen derzeit kein Handlungsbedarf besteht:
In der Grundschule Oberreitnau wurden notwendige Betreuungsräume bereits im Freizeitzentrum abgebildet.
In der Grundschule Insel kann durch Umorganisationen die Betreuungssituation optimiert werden.
Ausblick zu weiteren Planungsschritten und Ermittlung von Kostenrahmen
Ab verbindlicher Rückmeldung der RvS benötigt es etwa 4 Wochen für die Erarbeitung eines Planungsvorschlags durch den Hochbau in Abstimmung mit der Schule, soweit diese für Rücksprachen innerhalb dieses Zeitraums zur Verfügung steht (Ferienzeit berücksichtigen - der Hochbau ermittelt in diesem Schritt die Grundsätze zu WC-Anlagen, Fluren, Technikflächen, Brandschutz, Fluchtwegen, Abstandsflächen, Funktionalitäten, Geschossigkeiten, räumlicher Einordnung des Baukörpers, etc…).
Nach Finalisierung des Planungsvorschlags (Planungsskizze) kann sodann eine Vorkalkulation des Kostenrahmens durch den Hochbau erfolgen.
In einem dritten Schritt klärt der Hochbau die vergaberechtlichen Fragen mit der RvS, hier sollten Baustandard und Bauprojektstrategie (z.B. Generalunternehmerbeauftragung) schon feststehen, während seitens Hauptamt und Kämmerei die konkrete Förderfähigkeit geklärt wird und wo notwendig, weitere Rücksprachen mit den Schulen erfolgen.
Parallel können die Auftragsverfahren für externe Fachleute und Planer gestartet werden, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die notwendigen Verfahren orientieren sich an den voraussichtlichen Auftragswerten (Ermittlung durch Hochbau nach Finalisierung Kostenrahmen und Bauprojektstrategie). Die Dauer der verfahren nach VgV wird ca. 3- 6 Monate betragen.
Aufgrund der Tatsache, dass in Aeschach und Hoyren unabhängig von Plan A, B oder C Handlungsbedarf besteht, ist der Verwaltung daran gelegen, bis zur nächsten Stadtratssitzung nicht unnötig Zeit zu verlieren. Daher wird dringend um Mittelfreigabe für die weiteren beschriebenen Planungsschritte in Hoyren und Aeschach gebeten.
Die Verwaltung beabsichtigt, spätestens bis zur Stadtratssitzung im Oktober eine Planungsskizze samt Grobkostenplanung für den Schulstandort Reutin vorlegen zu können,
um sodann eine Entscheidung für eine Planungsvariante A, B oder C beschließen lassen zu können.
Aus fachlicher Sicht der Verwaltung ist ein Vergleich von Plan A, B und C anhand folgender Kriterien vorzunehmen:
- Gesamtkosten
- Finanzierbarkeit im städtischen Haushalt
- zeitnahe Deckung des räumlichen Zusatzbedarfs
- fristgerechte Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Siehe Ausführungen oben
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Für Stadtrat Brombeiß sind die Pläne A, B und C nicht vergleichbar. Seiner Auffassung nach ist man aus Zwang heraus zu einer Flickschusterei übergegangen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons führt aus, dass Plan A ideal wäre. Plan B ist der Versuch, der Pflichtaufgabe nachzukommen, aber mit einem Weg, der realisierbar ist. Ihrer Meinung nach müsse man von der Lösung her denken. Plan A ist nicht finanzierbar.
Stadtrat Reich bemängelt, dass man für jede Sitzung Kosten für Plan A und B versprochen habe. Seiner Meinung nach müsse man mit anderen Hebeln an diesem Prozess ansetzen und fachlich vernünftig an die Sache ran gehen.
Stadträtin Rundel spricht sich dafür aus, dem Bürger die Wahrheit zu sagen und keinen Sand in die Augen zu streuen. Die Wahrheit ist, im Rahmen der Finanzierbarkeit handlungsfähig zu handeln, da sonst keine Genehmigung des Haushalts durch das Landratsamt erfolgt. Sie kann verstehen, dass manche wütend und enttäuscht sind. Aber man muss den finanziellen Rahmen einhalten. Für sie ist der vorgeschlagene Weg mit Plan B der einzig gangbare Weg.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel vertritt die Meinung, dass man wissen müsse, wie groß die Differenz ist, da man sonst nicht weiterreden könne.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons betont, dass es zu den Kosten zweier Infos bedarf. Zum einen den schulischen Raumbedarf, der bestätigt ist und zum anderen den Bedarf an Betreuungsräumen. Hier steht die Bestätigung der Regierung von Schwaben noch aus. Es wurde jedoch angekündigt, eine Rückmeldung bis Ende August zu bekommen.
Während der sehr umfassenden Diskussion stellt Stadtrat Hummler den Antrag, dass unmittelbar begonnen wird, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (700.000 Euro) die Planung für die Mittelschule weiterzuführen. Sollten weiter Mittel benötigt werden, wird wieder darüber entschieden.
Beschluss 1
- Die Planungen für die Ergänzungsgebäude an den GS Aeschach und GS Hoyren werden vorgezogen.
- Das Bauamt erhält den Auftrag, die Vorplanung einzuleiten, sobald die Raumprogramme von der Regierung von Schwaben vorliegen. Die Standards orientieren sich an den finanziellen Möglichkeiten und werden wie in der Vorlage beschrieben priorisiert.
- Von den für die weitere Planung der Mittelschule Lindau gesperrten Mitteln in Höhe von 3.290.000 EUR auf der HHS 21300.94010 werden 1,3 Mio. EUR freigegeben.
- Für die Ergänzungsgebäude an den GS Hoyren und Aeschach werden HH-Mittel von der HH-Stelle 21300.94010 in Höhe von 1,3 Mio. EUR auf die Projekthaushaltsstellen für die GS Aeschach und Hoyren übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Antrag von Stadtrat Hummler, dass unmittelbar begonnen wird, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (700.000 Euro) die Planung für die Mittelschule weiterzuführen, wird abgelehnt. Somit ist keine weitere Entscheidung über weitere Mittel nötig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 18
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15. Interfraktioneller Antrag zur Einrichtung einer Fußgängerampel (Bedarfsampel) am Bahnhalt Reutin / Bregenzer Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Am 20.06.2024 wurde ein interfraktioneller Antrag zur Einrichtung einer Fußgängerampel (Bedarfsampel) am Bahnhalt Reutin / Bregenzer Straße eingereicht. Die Verkehrssituation sei in diesem Straßenabschnitt stadtauswärts prekär. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung staue es sich gelegentlich bis zum Kolpingkreisverkehr zurück. Durch den Zebrastreifen am Bahnhalt Reutin würde dieser Umstand verstärkt. Daher bietet sich laut den Antragstellern die Einrichtung einer Bedarfsampel („Schlafampel“) an.
Fachliche Bewertung
Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) sowie die Straßenverkehrsbehörde und die Polizeiinspektion Lindau erkennen die von den Antragstellern beschriebene Situation ebenfalls und können den Ausführungen zustimmen. Bei der damaligen Planung des Interimszustandes am Berliner Platz wurde dieser Umstand bereits beschrieben. Man hat sich damals aus Kostengründen dazu entschieden, bis zur finalen Lösung, dies so in Kauf zu nehmen. Durch die Neuanordnung der Bushaltestellen wurde die Situation für den motorisierten Verkehr jedoch zusätzlich verschlechtert.
Da die Neuerrichtung einer ortsfesten Fußgängerbedarfsampel nach erster Prüfung recht kostenintensiv erscheint, wurden Alternativen geprüft. Als wirtschaftlichste Lösung wurde interimsweise eine Baustellen-Bedarfsampel für Fußgänger in Betracht gezogen. Der Vorteil daran wäre, dass eine Testphase durchlaufen werden könnte. Zudem würde die mobile Aufstellung der Ampel keine Auswirkungen auf die derzeit noch offene städtebauliche Entwicklung im Bereich Berliner Platz haben und die Investition wäre nicht nur mittelfristig. Die Fußgänger-Bedarfsampel könnte wahrscheinlich mit einer Freischaltung für den Stadtbus ausgestattet werden und später auch für andere Baumaßnahmen im Stadtgebiet nützlich sein.
Die Anschaffung würde über die GTL und deren Wirtschaftsplan erfolgen. Die Kosten hierfür lägen bei ca. 30.000 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Betrifft Wirtschaftsplan der GTL
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Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den Einsatz einer Fußgänger-Baustellenampel vertieft zu prüfen und die Ampel dann schnellstmöglich nach Freigabe durch das Staatliche Bauamt Kempten zur Testphase anzuschaffen und aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 3
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16. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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8. Sitzung des Stadtrates
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18.07.2024
|
ö
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beschließend
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16 |
Sachverhalt
In der heutigen Sitzung gibt es keine Anfragen.
Datenstand vom 05.09.2024 08:16 Uhr