Datum: 27.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Verabschiedung von Max Strauß aus dem Stadtrat (mündlicher Vortrag)
4 Bestätigung der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der GWG Lindauer Woh-nungsgesellschaft mbH Frau Dr. Ulrike Lorenz-Meyer
5 Schulentwicklungsplanung: aktueller Stand und weiteres Vorgehen
6 Sachstand Umsetzung Klimaschutzkonzept - mündlicher Vortrag
7 Straßenbenennung - Teilstück Bürgermeister-Thomann-Weg
8 Rücklagen ehemalige Regiebetriebe - Verstärkung Haushaltsstellen
9 Nachtragshaushalt 2024 der Stadt Lindau
10 Eigenbetrieb Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (B) - Auszahlung Eigenkapital
11 Feststellung der Jahresrechnung 2022 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL)
12 Feststellung der Jahresrechnung und Jahresabschlüsse 2023 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe, sowie der von ihr verwalteten Stifungen gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordung / §25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
13 Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) für die Jahresrechnung 2022 und 2023 und Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwaltenten Stiftungen
14 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 13. öffentliche Sitzung des Stadtrates und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 

Der bisherige Tagesordnungspunkt 10 „Sachstand Umsetzung Klimaschutzkonzept“ wird als Tagesordnungspunkt 6 behandelt. 

Weitere Einwände gegen vorliegende Tagesordnung gibt es nicht, somit ist sie genehmigt.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons hält einen Nachruf für den verstorbenen Stadtrat Schönberger und eine Gedenkminute wird abgehalten.
Sie verkündet, dass die Frage der Nachbesetzung in der Dezembersitzung geklärt wird.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung gibt es eine öffentliche Bekanntgabe.
Frau Eichler, Klimaschutzmanagerin, verkündet, dass das Energetische Quartierskonzept vergeben wurde.

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3. Verabschiedung von Max Strauß aus dem Stadtrat (mündlicher Vortrag)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verabschiedet Max Strauß aus dem Stadtrat.

Bürgermeisterin Dorfmüller und Stadtrat Obermayr halten ebenfalls eine Rede.

Max Strauß bedankt sich für die Worte und Glückwünsche.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





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4. Bestätigung der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der GWG Lindauer Woh-nungsgesellschaft mbH Frau Dr. Ulrike Lorenz-Meyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 21.11.2024 hat in den Geschäftsräumen der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH eine Gesellschafterversammlung der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH stattgefunden. Die Gesellschafter wählten auf Empfehlung von Frau Dr. Claudia Alfons Frau Dr. Ulrike Lorenz-Meyer einstimmig zur Stellvertreterin der Aufsichtsratsvorsitzenden, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Stadtrat.

Fachliche Bewertung

Gemäß § 19 S. 2 lit. i) des Gesellschaftervertrags der Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH wählt die Gesellschafterversammlung den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Diskussionsverlauf

Stadtrat Dr. Adams merkt an, dass immer das älteste Aufsichtsratsmitglied als stellverstretender Aufsichtsrat gewählt wurde und möchte wissen, wieso das nicht so gehandhabt wurde.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erklärt, dass mit der GWG gesprochen wurde und die Gesellschafterversammlung dies einstimmig abgestimmt hat. Stadträtin Lorenz-Meyer hat viel Erfahrung und ist schon lange im Aufsichtsrat. Es gibt keine Satzung, die etwas vorschreibt.

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 21.11.2024 und erteilt seine Zustimmung zur Wahl von Frau Dr. Ulrike Lorenz-Meyer zur Stellvertreterin der Aufsichtsratsvorsitzenden der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH, Frau Dr. Claudia Alfons.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

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5. Schulentwicklungsplanung: aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung im Juli 2024 erhielt die Verwaltung den Auftrag, im Bereich der Schulentwicklung die drei möglichen Planungsvarianten Plan A (Neubau der Mittelschule auf der Blauwiese), Plan B (Erhalt der bisherigen zwei Standorte der Mittelschule und Erweiterungsbau am Schulstandort Reutin) und Plan C (reduzierte Variante zu Plan A) finanziell aufzuarbeiten, damit eine Entscheidung für die weitere Vorgehensweise und Planung gefällt werden kann. Um einen groben Kostenrahmen zu erhalten, plante die Hochbauabteilung Zusatzgebäude in Modulbauweise bei der Mittelschule. Die Pläne wurden anschließend mit den Schulen besprochen und an die Regierung zur Erarbeitung eines Bauprogramms weitergeleitet.
Im Zuge der Erstellung des Bauprogramms durch die Regierung von Schwaben, fand ein Termin am 06.11.2024 zur genaueren Abstimmung statt.

Am 14.11.2024 fand die erste Sitzung des Projektausschuss Schulentwicklung zur Vorberatung und Einholung eines Stimmungsbildes statt. Die Schulleitungen und Schulrätin Frau Wenzel sowie eine Vertreterin der Mittagsbetreuung waren anwesend und wurden angehört.

Folgender Beschlüsse wurden gefasst:

Der Schulentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Plan B weiterzuverfolgen und alle dafür erforderlichen Haushaltsmittel einzuplanen.

Fachliche Bewertung

  1. Finanzielle Gegenüberstellung Plan A, B und C 
 
Zur besseren Vergleichbarkeit der einzelnen Planvarianten wurden Angebote auf Basis der bisherigen Raumanforderungen eingeholt. 
 

PLAN A



PLAN B



PLAN C















Kosten brutto
Förderung
Eigenanteil

Kosten brutto
Förderung
Eigenanteil

Kosten brutto
Förderung
Eigenanteil
Neubau Mittelschule
49
18
31

0
0
0

0
0
0
Neubau Mittelschule reduziert
0
0
0

0
0
0

38
15
23
Erweiterung Reutin Modulgebäude
0
0
0

11
4
7

0
0
0
Ersatz von 2 KiTa Gruppen
0
0
0

2,5
1
1,5

0
0
0
Umbauten Schulhaus Reutin MS und GS
0
0
0

1,5
0
1,5

0
0
0
Renovation MS Aeschach
0
0
0

1,5
0
1,5

0
0
0
Interim MS Aeschach (im Gebäude)
0
0
0

0,5
0
0,5

0
0
0
SUMMEN in Mio. €
49
18
31

17
5
12

38
15
23
nachrichtlich:











Betreuungsgebäude Aeschach
9
3,5
5,5

9
3,5
5,5

9
3,5
5,5
SUMMEN in Mio. €
58
21,5
36,5

26
8,5
17,5

47
18,5
28,5
 
Plan A umfasst den Neubau der Mittelschule Lindau auf der Blauwiese sowie ein Betreuungsgebäude in Aeschach. Weitere Verbesserungen und Schaffung von Räumen würden nachgelagert und unabhängig von Plan A realisiert werden müssen.  
 
PLAN A




Kosten brutto
Förderung
Eigenanteil
Neubau Mittelschule
49
18
31
Neubau Mittelschule reduziert
0
0
0
Erweiterung Reutin Modulgebäude
0
0
0
Ersatz von 2 KiTa Gruppen
0
0
0
Umbauten Schulhaus Reutin MS und GS
0
0
0
Fördermittelrückzahlung Schulhaus Reutin
0
0
0
Renovation MS Aeschach
0
0
0
Interim MS Aeschach (im Gebäude)
0
0
0
Betreuungsgebäude Aeschach
9
3,5
5,5
SUMMEN in Mio. €
58
21,5
36,5
 
Plan B sieht vor, alle Grundschulstandorte annähernd zeitgleich zu bedienen, damit zum einen der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung gesichert wird und zudem die benötigten schulischen Räume, angesichts der steigenden Schülerzahlen, für die in Zukunft benötigten Klassen geschaffen werden können. Hierfür werden bestehende Räume in den einzelnen Schulhäusern umgebaut bzw. umgenutzt.  
 
PLAN B 
 
 
 
 
Kosten brutto 
Förderung 
Eigenanteil 
Neubau Mittelschule 
Neubau Mittelschule reduziert 
Erweiterung Reutin Modulgebäude 
11 
Ersatz von 2 KiTa Gruppen 
2,5 
1,5 
Umbauten Schulhaus Reutin MS und GS 
1,5 
1,5 
Fördermittelrückzahlung Schulhaus Reutin 
Renovation MS Aeschach 
1,5 
1,5 
Interim MS Aeschach (im Gebäude) 
0,5 
0,5 
Betreuungsgebäude Aeschach 
3,5 
5,5 
SUMMEN in Mio. € 
26 
8,5 
17,5 
 
Plan C wurde als Alternative zu Plan A entworfen und geprüft. Dieser sieht wie Plan A den Neubau der Mittelschule aus Plan A in kleinerer Form (2 Kuben), sowie ein Betreuungsgebäude an der Grundschule Aeschach vor.  
 
PLAN C 
 
 
 
 
Kosten brutto 
Förderung 
Eigenanteil 
Neubau Mittelschule 
Neubau Mittelschule reduziert 
38 
17 
21 
Erweiterung Reutin Modulgebäude 
Ersatz von 2 KiTa Gruppen 
Umbauten Schulhaus Reutin MS und GS 
Fördermittelrückzahlung Schulhaus Reutin 
Renovation MS Aeschach 
Interim MS Aeschach (im Gebäude) 
Betreuungsgebäude Aeschach 
3,5 
5,5 
SUMMEN in Mio. € 
47 
20,5 
26,5 
 
 
  1. Bewertung der Varianten im Hinblick auf die kommenden 5 Haushaltsjahre 

Von den drei untersuchten Varianten ist im Quervergleich nur Plan B realistisch umzusetzen. Wie oben erwähnt, können hiermit mehrere Schulbauprojekte vorangetrieben werden. Insbesondere werden Räume für die Ganztagsbetreuung geschaffen, worauf ab dem Jahre 2026 ein Rechtsanspruch besteht.  

Im Vergleich zu den anderen Varianten können mit vertretbarem finanziellem Aufwand größtmögliche Effekte erzielt werden. Größter Vorteil ist jedoch die Verteilung der Kosten im Haushaltsjahr 2025 und in den Finanzplanungsjahren entsprechend den Prioritäten der geplanten Baumaßnahmen. Nur so kann die Stadt für einzelne Projekte die gesicherte Finanzierung nachweisen. Das ist die Grundlage für einen genehmigungsfähigen Haushalt und gleichzeitiger finanzieller Sicherung der Maßnahmen in den Finanzplanungsjahren. Für Förderanträge, die bei der Regierung von Schwaben einzureichen sind, ist die Finanzierbarkeit eine essenzielle Voraussetzung für die Förderfähigkeit und ist bereits mit Antragstellung nachzuweisen. 
 



  1. Bereits umgesetzte und geplante Maßnahmen an Schulen 
 
3.1 Grundschule Hoyren 
  • Sanierung WC in der Turnhalle (bereits erfolgt) 
  • Laufende Instandhaltung (für alle Grundschulen insgesamt 50.000 € in HH 2025 eingestellt) 
  • Geplante Erweiterung der Betreuung um eine weitere Gruppe mit 20 Kindern 
  • Zukünftige Entwicklung des Schulareals bleibt möglich 
  • Kostengünstiger als Containerlösung = max. 120.000 € 
 
3.2 Grundschule Oberreitnau 
  • Umbau des Mehrzweckraums im Freizeitzentrum Oberreitnau zu einer Mensa (bereits erfolgt) 
  • Ertüchtigung Schulhof (Einweihung 26.11.2024) 
  • Laufende Instandhaltung (für alle Grundschulen insgesamt 50.000 € in HH 2025 eingestellt) 
 
3.3 Grundschule Aeschach 
  • Laufende Instandhaltung (für alle Grundschulen insgesamt 50.000 € in HH 2025 eingestellt) 
  • Städtisches Grundstück zwischen ZUP und GS Aeschach steht zur Verfügung für GT-Betreuungsgebäude, ggf. Multifunktionsneubau. 
  • Das GT-Betreuungsgebäude als Grundschulgebäude weiterentwickelbar. Könnte bei späterem Bedarf bestehenden Anbau ersetzen 
  • Machbarkeit / Abstimmung mit Regierung am 06.11.2024 
 
3.4 Grundschulstandort Reutin 
  • Laufende Instandhaltung (für alle Grundschulen insgesamt 50.000 € in HH 2025 eingestellt)
  • Neubau Nordwest: zusätzliche Mensa und Multifunktionsräume (Klassen-und Betreuungszimmer) 
  • Machbarkeit / erste Abstimmung mit Regierung am 06.11.2024 erfolgt
 
3.5 Grundschulstandort Zech 
  • Aufwertung des Schulhofes, Mittel i.H.v. 85.000 € im Haushalt 2025 angemeldet 
  • Laufende Instandhaltung (für alle Grundschulen insgesamt 50.000 € in HH 2025 eingestellt) 
 
3.6 Mittelschule Lindau 
  • Aufwertung der Außenanlagen mit Bänken, Basketballkörben 
  • Aeschach: für die Erneuerung der Fenster und des Sonnenschutzes (150.000 €) und weitere Renovierungsmaßnahmen (70.000 €) werden Mittel in den Haushalt 2025 eingestellt 

Für die Schulgebäude Grundschule und Mittelschule Aeschach sowie Grundschule Reutin werden keine Veränderungen eintreten, da diese Schulgebäude weiterhin wie bisher auch genutzt werden. Das bedeutet, die aus den Heizungsanlagen austretenden Emissionen bleiben auch weiterhin bestehen. Im Gegenzug dazu wird auf eine klimaneutrale Mittelschule im Bereich Blauwiese verzichtet. Dadurch hätten jedoch lediglich die Emissionen aus der Mittelschule Aeschach eingespart werden können.

Dagegen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die beiden Holzmodulgebäude in Aeschach und Reutin klimaneutral betrieben werden, voraussichtlich mit Wärmepumpen und PV-Anlagen. Auch durch die Wahl der Holzmodulbauweise kann, im Vergleich zu einer massiven Bauweise, ebenfalls signifikant CO2 eingespart werden. Insgesamt stellen diese Maßmaßnahmen Lösungen dar, die im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten den Ausstoß vom Klimagasen so weit wie möglich vermeiden.

Aus Sicht der Verwaltung muss eine Entscheidung für einen der drei Pläne fallen, um weiter planen zu können, um die Platznot an Schulen zu lösen sowie den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung erfüllen zu können. Aus Sicht der Stadtkämmerei ist mit Blick auf die finanzielle Lage ausschließlich Plan B finanzierbar und somit tatsächlich umsetzbar.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Sommerweiß erkundigt sich nach der Förderung bei Plan C. Hier sind unterschiedliche Beträge in den Vorlagen.

Frau Zanker, Leiterin der Abt. Kinder, Jugend, Sport erklärt, dass die 15 Mio. € korrekt sind, die Zahlen aber nur grob geschätzt sind.

Herr Koschka, Leiter des Stadtbauamtes, ergänzt die Idee des Bebauungsplans. Er möchte ungern auf Baurecht verzichten. Es soll für die Zukunft gesichert werden. Er appelliert das B-Plan Verfahren weiterzuführen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erklärt, dass der Neubau der Mittelschule einstimmig beschlossen wurde, es sich aber abgezeichnet hat, dass ein Neubau nicht finanziert werden kann. Die weiteren Konsequenzen daraus müssen nun abgeleitet werden. Die Folge ist der bittere Beschlussvorschlag, dass Plan A nicht weitergeführt wird. Alle wollten einen Neubau und es war ein langer Prozess.

Stadtrat Brombeiß merkt an, dass die Pläne A, B und C nicht vergleichbar sind. Plan A ist eine schrittweise Sanierung, in Plan B soll nur das notwendigste umgesetzt werden. Plan B sieht vor, dass die Mittelschule Aeschach weiterhin genutzt wird und nur Ausbesserungsarbeiten stattfinden. Er weist darauf hin, dass ab 2026 gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung besteht. Plan A ist klar nicht durchführbar und die Grundschulen müssen vorgezogen werden. Nach Plan B soll die Mittelschule zweihäusig bleiben. Die Mittelschule Aeschach ist in einem sehr schlechten Zustand, das kann er nicht mittragen.

Stadtrat Brombeiß stellt einen Antrag auf Ergänzung bei Ziffer 2. Es soll ergänzt werden, dass am Ziel einer einhäusigen Mittelschule festgehalten wird.

Stadtrat Fehrer teilt mit, dass diese Ergänzung nicht benötigt wird, da eine einhäusige Mittelschule im Moment nicht möglich ist. Man macht sich große Mühe und es sieht sehr gut aus. Plan A kann nicht wieder eingebracht werden. Er würde so abstimmen, wie der Beschlussvorschlag es vorsieht.

Stadtrat Gebhard erkundigt sich, wie die 50.000 € jährlich in Ziffer 5 zustande kommen. Allein in Zech werden 50.000 € für die Instandhaltung benötigt.

Frau Bohnert antwortet, dass in Aeschach und Zech der größte Renovierungsbedarf besteht. Die 50.000 € sind für die Grundschulstandorte vorgesehen.

Stadtrat Müller merkt an, dass Plan B angesichts der Finanzlage die einzig realistische Lösung ist. Diese Lösung hätte schon früher kommen müssen. Es wurde damals viel Geld für die Planungskosten ausgegeben und die Planung dann eingestellt. Er kann dem Beschluss voll zustimmen.

Stadträtin Sommerweiß bittet darum die Ziffern getrennt abzustimmen. Sie möchte wissen was mit den Budgets an den Schulstandorten gemacht wird.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erklärt, dass die Ziffern sowieso getrennt abgestimmt werden sollen. Die 50.000 € werden zum Beispiel für Fenster und alltägliche Defekte, welche korrigiert werden müssen, benötigt.

Herr Ordelheide, Leiter des Hochbaus, ergänzt, dass die Zahlen relativ genau sind. Es wurden Angebote zu Richtpreisen eingeholt und diese wurden mit der GTL ergänzt. Durch 
die Budgets sind Maßnahmen schnell möglich, was mit dem Haushalt nicht möglich war. 

Stadträtin Rundel bedankt sich für die gute Ausarbeitung in der kurzen Zeit. Sie ist der Meinung, dass die Gegenüberstellung der Zahlen nur verifiziert, was im Juni erwartet wurde. Die SPD bedauert, dass Plan A nicht möglich ist und kann Plan B zustimmen, da er der einzig realistische Plan ist, der innerhalb von 5 Jahren umgesetzt werden kann. Die Mittelschule war der erste Baustein der umgesetzt werden sollte, dann die Grundschulen. Das zu stemmen ist nicht möglich, jetzt sollen die Grundschulen vorgezogen werden. Heute soll ein Beschluss gefasst werden, da die Zeit drängt. 

Stadtrat Jöckel merkt an, dass Plan B ganz wichtig ist. Man muss jetzt das Beste daraus machen und eine Zielvorgabe verfolgen. Es soll ein einstimmiges Signal gegeben werden.

Stadtrat Kaiser erklärt, dass für die BL der Plan B der Favorit ist, da A nicht mehr machbar ist. Die BL war gegen den Bau der Mittelschule an der Blauwiese, aufgrund des Grünfingers. Wenn eine demokratische Entscheidung für den Standort gesprochen hätte, wären sie allerdings nicht dagegen gewesen. Die Ressourcen für die Erstellung des B-Plans sind nicht vorhanden, der B-Plan wird trotzdem weiterverfolgt. Sie werden für den Plan B stimmen, aber Ziffer 2 werden sie ablehnen.

Stadtrat Freiberg erklärt, dass er bereit ist seine ursprünglichen Überzeugungen abzulegen, da er erkannt hat, dass diese nicht umsetzbar sind und ein anderer Weg eingeschlagen werden muss. Er sieht es als einzigen nachhaltigen Weg zuerst die Grundschulen und dann die Mittelschulen in standzuhalten. Er fordert, dass man ehrlich zu den Bürgern sein soll und das Ziel des gemeinsamen Standtortes der Mittelschulen nicht beschließen sollte, da es nicht machbar ist. 

Stadtrat Jäger erkundigt sich, ob man bei der Mittelschule Aeschach mit dem jährlichen Betrag hinkommt, da der Zustand katastrophal ist.

Herr Ordelheide antwortet, dass bei der Mittelschule Aeschach Arbeiten an den Decken, Böden, Wänden, Fenstern und Sanitäranlagen vorgesehen sind. Eine Clustersanierung ist nicht möglich.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons ergänzt, dass es keine Clusterschule und nicht barrierefrei wird. Das Gebäude soll kein runtergewirtschaftetes Gebäude sein, aber es wird nicht so modern, wie man es heute machen würde.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel merkt an, dass die Einhäußigkeit in den Beschluss aufgenommen werden soll.

Stadtrat Hummler erklärt, dass Plan A wirtschaftlich und finanziell die beste Lösung ist. Die Zahlen sind nicht belastbar. Er ergänzt, dass im Kulturbereich nicht gespart wird und die Ausgaben nicht hätten sein müssen. Er erkundigt sich, ob eine Sanierung der Schulen im laufenden Betrieb möglich ist. Er empfiehlt Plan A und stellt einen Antrag auf eine namentliche Abstimmung.

Stadtrat Hübler merkt an, dass Plan B keine energetische Sanierung vorsieht.

Herr Ordelheide entgegnet, dass die Mittelschule Aeschach weiterhin dieselben CO2 -Emissionen verursacht. Eventuell wäre eine Dämmung möglich, was allerdings wieder höhere Kosten verursacht.

Frau Richter, Leiterin der Stadtkämmerei, weist darauf hin, dass es maßgeblich für die Stadt ist mit den gesamten Kosten in Vorleistung zu gehen. Dadurch wird die Finanzierbarkeit für den Förderantrag gesichert. Es wird nun eine Entscheidung benötigt um weiterzukommen und das ist nur mit Plan B möglich.

Stadtrat Obermayr stellt klar, dass Plan A nicht darstellbar ist und auch Plan B eine Herausforderung wird. Es gefällt ihm, dass Budgets für den Hochbau zur Verfügung gestellt werden. Somit sind Maßnahmen möglich, die davor nicht möglich waren. Man sollte nicht länger warten, da die Aufgaben sonst größer werden. Der B-Plan sollte weitergeführt werden.

Folgende Anträge wurden gestellt:

Stadtrat Brombeiß stellt einen Antrag auf Ergänzung bei Ziffer 2. Es soll ergänzt werden, dass am Ziel einer einhäusigen Mittelschule festgehalten wird. (Beschluss 2)

Stadtrat Hummler bittet bei Ziffer 1 und 3 um eine namentliche Abstimmung.

Stadtrat Schöffel stellt einen Antrag, dass bei Ziffer 2 ergänzt wird, dass die Einhäusigkeit weiterhin als Ideallösung gilt. (Beschluss 3)

Die Anträge werden angenommen. 

Beschluss 1

Ziffer 1: Der Stadtrat beschließt, den Plan A nicht weiter zu verfolgen und die Aufhebung aller dazu getroffenen Beschlüsse, mit der Ausnahme derer betreffend nachfolgenden Ziff. 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Ja: OB Dr. Alfons, Bürgermeisterin Dorfmüller, Stadtrat Bandte, Stadträtin Brombeis, Stadträtin Bandte-Gebhard, Stadtrat Kaiser, Stadtrat Obermayr, Stadtrat Fehrer, Stadtrat Gebhard, Stadträtin Rundel, Stadtrat Freiberg, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Brombeiß, Stadträtin Schäfler, Stadtrat Müller, Stadträtin Norff, Stadtrat Jöckel, Stadtrat Nüberlin, Stadtrat Dr. Rothfuß Nein: Bürgermeister Hotz, Stadtrat Dr. Adams, Stadtrat Büchele, Stadtrat Hübler, Stadtrat Hummler, Stadtrat Krühn, Stadträtin Sommerweiß, Stadtrat Jäger

Beschluss 2

Ziffer 2: Der Bebauungsplan für die Blauwiese soll jedoch zu Ende geführt werden. Am Ziel einer einhäusigen Mittelschule festgehalten wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
(Antrag von Stadtrat Brombeiß)

Beschluss 3

Ziffer 2: Der Bebauungsplan für die Blauwiese soll jedoch zu Ende geführt werden. Die Einhäusigkeit der Mittelschule gilt weiterhin als Ideallösung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
(Antrag von Stadtrat Prof. Dr. Schöffel)

Beschluss 4

Ziffer 3: Der Stadtrat beschließt die Weiterverfolgung des Plan B und die Bereitstellung der dafür benötigten Haushaltsmittel im Zuge der Haushaltsplanung 2025 ff. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Ja: OB Dr. Alfons, Bürgermeisterin Dorfmüller, Stadtrat Bandte, Stadträtin Brombeis, Stadträtin Bandte-Gebhard, Stadtrat Kaiser, Stadtrat Obermayr, Stadtrat Fehrer, Stadtrat Gebhard, Stadträtin Rundel, Stadtrat Freiberg, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Müller, Stadträtin Norff, Stadtrat Jöckel, Stadtrat Nüberlin, Stadtrat Dr. Rothfuß Nein: Bürgermeister Hotz, Stadtrat Dr. Adams, Stadtrat Büchele, Stadtrat Hübler, Stadtrat Hummler, Stadtrat Krühn, Stadträtin Sommerweiß, Stadtrat Brombeiß, Stadtrat Jäger, Stadträtin Schäfler

Beschluss 5

Ziffer 4: Die Deckungsmittel von der HH-Stelle 21300.94010 sind neben der GS Hoyren und GS Aeschach auch auf den Schulstandort Reutin zu übertragen. Konkret werden in 2024 für die GS Hoyren Mittel von 120.000 Euro, für die GS Aeschach 50.000 Euro und für die Schulstandort Reutin 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Beschluss 6

Ziffer 5: Der Stadtrat beschließt, für die Instandhaltung aller Schulstandorte jährlich 50.000 € in den städtischen Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Beschluss 7

Ziffer 6: Der Stadtrat beschließt, für das Gebäude in Aeschach der Mittelschule HH-Mittel in Höhe von 150.000 € für Fenster/Sonnenschutz und 70.000 € für weitere Maßnahmen in den Haushalt 2025 einzustellen. Des Weiteren Mittel in Höhe von 85.000 € für die Ertüchtigung des Schulhofes der Grundschule in Zech. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Download GS Lindau Reutin-Zech_8790_SJ_2024_25.pdf
Download GS Lindau-Insel_8676_SJ_2024_25.pdf
Download GS_Lindau Hoyren_8789_SJ_2024_25.pdf
Download GS_Lindau-Aeschach_8807_SJ_2024_25.pdf
Download GS_Lindau-Oberreitnau_8799_SJ_2024_25.pdf
Download Lindau_Bevoelkerungsprognose_2039_Bericht_final.pdf
Download MS_Lindau_8422_SJ_2024_25.pdf

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6. Sachstand Umsetzung Klimaschutzkonzept - mündlicher Vortrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö informativ 6

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Dorfmüller dankt der Klimaschutzmanagerin, Frau Eichler. Das energetische Quartierskonzept war eine Wackelprobe für Lindau. Zuerst hat es keine Förderungen gegeben, jetzt aufgrund der vielen Gespräche werden 80 % gefördert.

Stadtrat Jäger erkundigt sich nach dem Forstbetriebsgutachten.

Frau Eichler erklärt, dass dies in der Regel alle 10 Jahre gemacht wird. Es handelt sich hier um eine Bestandsaufnahme, wie viel Wald und welche Bäume vorhanden sind.
Stadtrat Obermayr merkt an, dass er es gut findet, dass die Klimaauswirkungen nun in den Beschlussvorlagen berücksichtigt werden. Ihm macht das Wärmeplanungsgesetz Sorgen. Er erkundigt sich, ob man hier wirklich auf ein Gesetz der Staatsregierung warten muss.

Frau Eichler antwortet, dass wenn man jetzt schon startet die Kosten nicht erstattet werden.

Stadträtin Norff erkundigt sich, ob es auch die Möglichkeit gibt herauszufinden, wie viele Bäume von Unternehmen gepflanzt wurden.

Frau Eichler entgegnet, dass sie das nachfragen kann, da hier eine Statistik geführt wird.

Stadtrat Hummler merkt an, dass die GTL die Anzahl der Bäume im Baumkataster aufnimmt.

Frau Eichler antwortet, dass Waldflächen nicht aufgenommen werden und sich die Waldflächen verdoppelt haben. Deshalb ist das Forstbetriebsgutachten wichtig.

Stadrat Prof. Dr. Schöffel verlässt die Sitzung.

Dokumente
Download Umsetzung_KSK_m-Fokusmaßnahmen.pdf

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7. Straßenbenennung - Teilstück Bürgermeister-Thomann-Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Hauptausschusses 14.11.2024 ö beratend 4
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 beschlossen, die neue Zufahrt zum Giebelbach Wackerstraße zu benennen.

Im Zusammenhang mit dem Neubau der GWG kam die Frage auf, ob das Teilstück des Bürgermeister-Thomann-Weges, welches zwischen der neuen Wackerstraße und der Giebelbachstraße liegt, unter Umständen auch der Wackerstraße zugeordnet werden sollte.

Nach Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde ist an der Kreuzung zur neuen Straße auf dem Bürgermeister-Thomann-Weg ein Poller geplant und die Straße hier wird zur Sackgasse. 

Abb. 1

Fachliche Bewertung

Die Straßenverkehrsbehörde befürwortet die o.g. Idee. 

Die Fortführung der neuen Erschließungsstraße Giebelbach mit der beschlossenen Straßenbezeichnung „Wackerstraße“ wäre für dieses kurze Reststück bis zur Giebelbachstraße letztlich auch plausibler/nachvollziehbarer und würde eine „notwendige“ Zwischenbeschilderung mit der Straßenbezeichnung „Bürgermeister-Thomann-Weg“ (entlang der bisherigen Hausnummer 15) entbehrlich machen. 

Von Seiten der Liegenschaftsabteilung bestehen lediglich bezüglich der Zuordnung des Teilstückes „Bürgermeister-Thomann-Weg“ zur Wackerstraße in Bezug auf die Länge Bedenken. Im o.g. Plan wird ein bewohntes Doppelhaus miteinbezogen. Dieses wäre dann bei jetziger Giebelbachstraße 14a künftig Wackerstraße, die Nummer 14 wäre weiterhin Giebelbachstraße.
Das Ende der Wackerstraße sollte daher hinter dem jetzigen Bürgermeister-Thomann-Weg 15, dem neuen Bauplatz der GWG, angelegt werden.

Seitens der Bauverwaltung wurden diese Bedenken ausgeräumt: am Gebäude Giebelbachstraße 14a ändert sich nichts, die Adresse bleibt bestehen, das Flurstück 24/25 Gemarkung Aeschach lag schon immer an der gewidmeten Straße Bürgermeister-Thomann-Weg, wurde aber der Giebelbachstraße zugeordnet.

Abb. 2

Somit kann aus Sicht der Bauverwaltung das Teilstück 64/38, wie in Abb. 1 rot dargestellt, in Wackerstraße umbenannt.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14. November 2024 beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, das Teilstück des Bürgermeister-Thomann-Weges, welches zwischen der neuen Wackerstraße und der Giebelbachstraße liegt, auch der Wackerstraße zuzuordnen. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Teilstück des Bürgermeister-Thomann-Weges, welches zwischen der neuen Wackerstraße und der Giebelbachstraße liegt, auch der Wackerstraße zuzuordnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Norff ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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8. Rücklagen ehemalige Regiebetriebe - Verstärkung Haushaltsstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Regiebetriebe Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement wurden zum 31.12.2023 aufgelöst. Mit der Jahresrechnung 2023 wurde vom Stadtrat 18.07.2024 beschlossen, deren Rücklagen an den Kernhaushalt zu übertragen.

Die Konten der Regiebetriebe wurden bereits aufgelöst. Zunächst wurden die beiden Rücklagen noch auf Verwahrkonten zwischenverbucht. Für eine transparente Darstellung müssen diese nun noch in den städtischen Haushalt eingebucht werden.

Beim Regiebetrieb Grundstücksmanagement handelt es sich um 1.075.168,72 €, beim Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement um 734.729,25 € – zusammen 1.839.793,39 €.

Fachliche Bewertung

Im Haushaltsplan 2024 sind weder auf der Einnahmen- noch auf der Ausgabenseite Ansätze für die Umbuchungen vorhanden. Es handelt sich daher um überplanmäßige Einnahmen und Ausgaben, für die Verstärkungen der jeweiligen Haushaltsstellen erforderlich sind. Nach der Geschäftsordnung ist für die Höhe der Beträge der Stadtrat zuständig. Die Deckung der Haushaltsstellen ist gewährleistet.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
1.839.793,39 €
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
Einnahme 91000.31000
Ausgabe 91000.91000 /
Verwahrkonten 
2106 und 2107

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die durch die Überführung der Rücklagen der beiden Regiebetriebe Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement erforderlichen überplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.839.793,39 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Norff ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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9. Nachtragshaushalt 2024 der Stadt Lindau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zusammen mit dem Haushalt 2024 wurden dem Landratsamt Lindau als Rechtsaufsichtsbehörde  auch die Bestandteile zum Haushaltsplan, darunter der Stellenplan, zur Genehmigung vorgelegt. Der Haushaltsplan samt seiner Bestandteile wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom  13.05.2024 genehmigt. 

Gemäß Art. 68 Gemeindeordnung (GO) ist u.a. ein Nachtragshaushalt aufzustellen, wenn Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 neue Stellenschaffungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen. Diese wurden sowohl im Haushalt 2024 als auch in der Finanzplanung ab 2025 aufgenommen und der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 14.03.2024 eingehend und bereichsbezogen erläutert. In dem der Rechtsaufsicht zur Haushaltsgenehmigung vorgelegten Stellenplan 2024 waren diese Stellen jedoch noch nicht eingepflegt. Dieser nun formal zu heilende Sachverhalt betrifft die nachfolgend aufgeführten Punkte eins bis acht.

  1. Stadtmuseum Cavazzen
Position
Umfang
Ein-gruppierung
Stellen-schaffung 
Personal-kosten
2024
Personal-kosten
2025
Teamassistenz
1 VZÄ
E8
01.07.2024
ca. 30.500 €
ca. 61.000 €
Marketing und Öffentlichkeits­arbeit
0,5 VZÄ
E8
01.07.2024
ca. 15.500 €
ca. 31.000 €
Leitung Museums­pädagogik
1 VZÄ
E9b
01.07.2024
ca. 35.000 €
ca. 70.000 €
Kulturvermittlung
0,5 VZÄ
E9b
01.02.2025

ca. 35.000 €
Stellvertretende Leitung Kassenteam
0,6 VZÄ
E3
01.02.2025

ca. 31.500 €
Kassenkräfte
1 VZÄ
E3
01.02.2025

ca. 52.000 €
Aufsichtskräfte
6,5 VZÄ
E1
01.02.2025

ca. 264.000 €
Gebäudereinigung
0,641 VZÄ
E2
01.11.2024
ca. 7.600 €
ca. 30.400 €
Gesamt Kulturamt
11,741 VZÄ


ca. 88.600 €
ca. 574.900 € 
pro Jahr

  1. Kindertagesstätte Zech

Für die Kita Zech erfolgte am 18.07.2024 eine weitere Beschlussfassung für die Abweichung, die sich im Vergleich zur Beschlussfassung vom 19.12.2023 darstellt. Nachfolgend ist der aktuelle Stand abgebildet.

Stellenname
Umfang
Ein-gruppierung
Stellen-schaffung
Personal-kosten 2024
Personal-kosten
Erzieher/innen
5,19 VZA
S8a
01.09.2024
ca. 110.000 €
ca. 335.000 €
Kinderpfleger/innen
1,0 VZÄ
S3
01.09.2024
ca. 18.750 €
ca. 56.000 €
Hauswirtschaftskraft
1,0 VZÄ
E2
01.09.2024
ca. 16.000 €
ca. 48.000 €
Summe



ca. 144.750 €
ca. 439.000 €

  1. Werkstudent Presse- und Kommunikation

Stellenname
Umfang
Eingruppierung
Stellenschaffung
jährliche Personalkosten
Werkstudent Presse- und Kommunikation
0,5 VZÄ
E1
01.07.2024
ca. 20.000 €

  1. Personalsachbearbeiter/in für Digitalisierung und Recruiting

Stellenname
Umfang
Eingruppierung
Stellenschaffung
jährliche Personalkosten
Personalsach-bearbeiter/in
1,0 VZÄ
E10
01.07.2024
ca. 77.000 €



  1. Sachbearbeiter/in IT/IT-Sicherheit

Die Stelle war bereits befristet geschaffen, womit die Personalkosten im Jahr 2024 nicht erhöht werden mussten. Aufgrund der bisherigen Befristung der Stelle war die Stelle im Stellenplan noch nicht enthalten.

Stellenname
Umfang
Eingruppierung
Stellenschaffung
jährliche Personalkosten
Sachbearbeiter/in 
IT/IT-Sicherheit
1,0 VZÄ
E9b
01.07.2024
ca. 70.000 €

  1. Sachbearbeiter/in Digitalisierung/ Digitalisierungslotse
Die Stelle war bereits befristet geschaffen, womit die Personalkosten im Jahr 2024 nicht erhöht werden mussten. Aufgrund der bisherigen Befristung der Stelle war die Stelle im Stellenplan noch nicht enthalten.

Stellenname
Umfang
Eingruppierung
Stellenschaffung
jährliche Personalkosten
Sachbearbeiter/in 
Digitalisierung/ Digitalisierungslotse
1,0 VZÄ
E9a
01.07.2024
ca. 65.000 €

  1. Sachbearbeiter/in Organisation

Die Stelle wurde 2024 nicht besetzt. Es konnte ein geeigneter Bewerber zum 01.02.2025 gefunden werden. Mit Beschlussfassung vom 23.10.2024 wurde diese Stelle in eine Beamtenstelle umgewandelt.

Stellenname
Umfang
Eingruppierung
Stellenschaffung
jährliche Personalkosten
Sachbearbeiter/in 
Organisation
1,0 VZÄ
A11
01.07.2024
ca. 77.000 €

  1. Sachbearbeiter/in Schulen

Diese Stelle konnte erst zum 01.08.2024 besetzt werden.

Stellenname
Umfang
Eingruppierung
Stellenschaffung
jährliche Personalkosten
Sachbearbeiter/in 
Schulen
0,5 VZÄ
E8 
01.04.2024
ca. 30.500 €

  1. Kunstforum 

In seiner Sitzung am 25.09.2024 hat der Stadtrat beschlossen, für weitere 5 Jahre Kunstausstellungen in der Alten Hauptpost abzuhalten Für die Umsetzung werden im Jahr 2025 folgende Stellen benötigt, für die bereits das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren in 2024 beginnen soll.

Stellenname
Umfang
Eingruppierung
Stellen-schaffung
jährliche Personalkosten
Aufsichtskräfte
2,0 VZÄ
E1
01.03.2025
ca. 81.200 €
Kassenkräfte
2,12 VZÄ
E3
01.03.2025
ca. 111.100 €

  1. Befristete Stellenschaffung Sachbearbeiter/in Mieterverwaltung

Mit Beschluss des Stadtrates vom 23.10.2024 wurden weitere Stellen neu geschaffen, die zum nächstmöglichen Termin auch besetzt werden sollen. Die Ausschreibungsverfahren laufen bereits. Beide Stellen sollen zunächst auf zwei Jahre befristet werden. Hintergrund ist die Auflösung der IML, die am 19.12.2023 beschlossen wurde. Danach kommen alle Gebäude, die die letzten Jahre von der IML betreut wurden wieder in die organisatorische und finanzielle Zuständigkeit der Stadt. Insbesondere die Neuschaffung der Stelle Sb Mieterverwaltung resultiert gänzlich aus der Auflösung der IML.

Stellenname
Umfang
Eingruppierung
Stellenschaffung
jährliche Personalkosten
Sachbearbeiter/in 
Mieterverwaltung
1,0 VZÄ
E6
01.12.2024
ca. 62.500 €


  1. Befristete Stellenschaffung Sachbearbeiter/in Liegenschaften

In der Liegenschaftsabteilung konnten in den vergangenen Monaten alle vorhandenen Stellen besetzt werden. Dennoch wird immer mehr ersichtlich, dass die vorhandenen Aufgaben ohne weitere Unterstützung nicht zu schaffen sind.  Durch die Auflösung der IML kommen ab 01.01.2025 eine Vielzahl weiterer Aufgaben neu hinzu. (vgl. Beschlussfassung vom 23.10.2024). 

Stellenname
Umfang
Eingruppierung
Stellenschaffung
jährliche Personalkosten
Sachbearbeiter/in 
Liegenschaften
1,0 VZÄ
E9b
01.12.2024
ca. 87.900 €

Fachliche Bewertung

Die Schaffung von neuen Stellen, die am 19.12.2023 vom Stadtrat grundsätzlich beschlossen wurden, sind bei der Haushaltsplanung 2024 und der Finanzplanung 2025ff berücksichtigt worden. Im Stellenplan 2024 waren diese Stellen noch nicht enthalten. 

Die unterjährig  neu geschaffenen Stellen im Bereich Liegenschaften und die für das Kunstforum sind weder im Stellenplan noch in der Finanzplanung erfasst.  Um den rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 68 GO und § 6 KommHV nachzukommen ist  ein Nachtragshaushalt 2024 aufzustellen und der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. 

Der Nachtragshaushalt 2024 beinhaltet nun den für 2024 aktualisierten Stellenplan sowie die Fortschreibung der Finanzplanung 2025ff für die Stellen, die im aktuell rechtskräftigen Haushaltsplan 2024 der Stadt nicht enthalten sind. Die Mehrausgaben konnten mit gesicherten Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer ausgeglichen werden, so dass ein gesonderter Haushaltsausgleich für die Finanzplanungsjahre nicht erforderlich ist. Im Haushaltsjahr 2024 mussten keine geänderten Beträge veranschlagt werden.

Der Nachtragshaushalt 2024 mit seinen Anlagen ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Nachtragshaushalt 2024 zusammen mit dem aktuellen Stellenplan und der beigefügten veränderten Finanzplanung 2025ff.  Der   Nachtragshaushalt ist nach Beschlussfassung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Norff ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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10. Eigenbetrieb Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (B) - Auszahlung Eigenkapital

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Jahresabschluss der GTL wies für das Jahr 2022 einen Gewinn in Höhe von 985.000 € und für das Jahr 2023 von 1.202.000 € aus. Die Jahresüberschussanteile des KAG-Bereichs Abwasser sind hierin nicht enthalten.

Mit der Werkleitung wurde zur Verbesserung der Haushaltssituation 2025 eine Rückführung in Höhe von 965.000 € und 1.182.000 € in den städtischen Haushalt abgestimmt.

Im Rahmen der Haushaltsvorbereitungen werden daher für den Haushalt 2025 insgesamt 2.147.000 € an Betriebsmittelrückführung GTL aufgenommen.

Fachliche Bewertung

Bisher wurde der förmliche Beschluss zur Auszahlung hierzu noch nicht gefasst. Da die Zahlung der 2.147.000 € zu Beginn des Jahres 2025 erfolgen soll, ist der Stadtratsbeschluss notwendig.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
2.147.000 € für 2025
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
63100.21000
Betriebsmittelrückzahlung GTL

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel merkt an, dass bereits zweimal ein Überschuss besteht und erkundigt sich, ob es nicht sinnvoll wäre den Haushaltsansatz geringer anzusetzen.

Herr Hummler, Werkleiter der GTL, entgegnet, dass die Überschüsse aus nicht besetzten Stellen entstehen. Es wäre nicht gut die Ansätze zu kürzen.

Stadtrat Hübler erkundigt sich, ob die GTL keine Gewinne machen darf.

Der Werkleiter der GTL antwortet, dass keine Gewinnabsichten gegenüber privaten Dritten gemacht werden dürfen. Dies wird versucht zu vermeiden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Auszahlung von 2.147.000 € aus dem Eigenkapital der GTL an den Kernhaushalt zu Beginn des Jahres 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 3

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11. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung festzustellen.

Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Mit dem Beschluss haben alle Buchungen des Jahres, einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste und der Rücklagenzuführungen Bestandskraft und können nicht mehr abgeändert werden.
Nach dem Feststellungsbeschluss bekannt werdende Unrichtigkeiten können nur im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss als örtliches Rechnungsprüfungsorgan hat in der Sitzung am 09. April 2024 über den durch das städtische Rechnungsprüfungsamt angefertigten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau beraten.

Fachliche Bewertung

Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamts wurde vom Rechnungsprüfungs-ausschuss ohne Änderungen übernommen.

  1. Prüfungsergebnis:

Als Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird aufgrund des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt, dass wesentliche Fehler und Mängel nicht vorliegen. 

Die für die Wirtschaftsführung geltenden Grundsätze wurden beachtet. Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan sind eingehalten worden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind begründet und belegt sowie der Jahresabschluss und der Vermögensnachweis ordnungsgemäß aufgestellt.
Bei den durchgeführten Prüfungen wurde festgestellt, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorschriften und Grundsätze insgesamt rechtmäßig, wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und im Rahmen des Haushalts gedeckt. 

Die Einnahmen wurden weitgehend vollständig und richtig erhoben. Bei den Ausgaben ist im Allgemeinen wirtschaftlich und sparsam verfahren worden. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und im Rahmen des Haushalts gedeckt.
Die Zahlungsbereitschaft war im Haushaltsjahr 2022 gegeben.

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau war im Haushaltsjahr 2022 insgesamt geordnet.


  1. Zusammenfassung / Fazit:

Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung kann der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau durch den Stadtrat festgestellt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09. April 2024 einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Stadtrat beschlossen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Nach Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Stadtrat den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V. mit § 25 Abs. 3 EBV und § 6 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssatzung wie folgt fest:

Eigenbetrieb Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL):
Die Bilanzsumme beträgt in Aktiva und Passiva     68.054.554,03 EUR,
der Jahresüberschuss beträgt                         1.200.486,96 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

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12. Feststellung der Jahresrechnung und Jahresabschlüsse 2023 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe, sowie der von ihr verwalteten Stifungen gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordung / §25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung festzustellen.

Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des Jahres, einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste und der Rücklagenzuführungen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.
Nach dem Feststellungsbeschluss bekannt werdende Unrichtigkeiten können im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss als örtliches Rechnungsprüfungsorgan hat in der Sitzung am 17. Oktober 2024 über den durch das städtische Rechnungsprüfungsamt angefertigten Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2023 beraten.

Fachliche Bewertung

Der Prüfungsbericht 2023 des Rechnungsprüfungsamts wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss ohne Änderungen übernommen.

  1. Prüfungsergebnis:

Als Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird aufgrund der geprüften Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse der Stadt und der von der Stadt verwalteten Stiftungen, der Eigenbetriebe Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und Immobilienmanagement Lindau sowie der Regiebetriebe Senioren- und Pflegeheim Reutin, Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt, dass wesentliche Fehler und Mängel nicht vorliegen. 

Die für die Wirtschaftsführung geltenden Grundsätze wurden im Wesentlichen beachtet.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind eingehalten worden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind begründet und belegt sowie die Jahresrechnung und die dazugehörigen Anlagen nach § 77 Abs. 2 KommHV ordnungsgemäß aufgestellt.
Bei den durchgeführten Prüfungen wurde festgestellt, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorschriften und Grundsätze insgesamt rechtmäßig, wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und im Rahmen des Haushalts gedeckt.

Die Einnahmen wurden weitgehend vollständig und richtig erhoben. Bei den Ausgaben ist im Allgemeinen wirtschaftlich und sparsam verfahren worden.
Die gebuchten Erlässe, Niederschlagungen und Stundungen waren nicht zu beanstanden.
Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse und der Eigenbetriebskassen war im Haushaltsjahr 2023 gegeben.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der städtischen Dienststellen einschließlich ihrer Regiebetriebe sowie der Eigenbetriebe waren im Haushaltsjahr 2023 insgesamt geordnet.


  1. Zusammenfassung / Fazit:

Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung können die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2023 durch den Stadtrat festgestellt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Stadtrat beschlossen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Nach Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat, die Jahresrechnung 2023 der Stadt, die Jahresabschlüsse 2023 der Eigenbetriebe Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und Immobilienmanagement Lindau und des Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin, die Jahresrechungen 2023 der Regiebetriebe Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement sowie der Stiftungen festzustellen. 
(Siehe Anlage). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Dokumente
Download BV-Anlage Feststellung Jahresrechnung und -abschlüsse 2023 SR Oktober 2024.pdf

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13. Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) für die Jahresrechnung 2022 und 2023 und Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwaltenten Stiftungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse beschließt der Stadtrat über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und bedeutet, dass der Stadtrat die Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Rechnungsjahre 2022 und 2023 billigt. Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung muss vom Stadtrat begründet werden; die maßgebenden Gründe müssen im Beschluss enthalten sein. Als Gründe können nur festgestellte Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung gelten. Die Entlastung stellt ein Vertrauensvotum hinsichtlich des finanzwirtschaftlichen Verwaltungshandelns dar, nicht aber ein Instrument einer allgemeinen Rechts- oder Zweckmäßigkeitskontrolle oder der politischen Kontrolle.

Fachliche Bewertung

Die der Entlastung vorauszugehende örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2022 und 2023 und Jahresabschlüsse 2022 und 2023 sowie deren Feststellung durch den Stadtrat sind erfolgt.
Die Entlastung kann vom Stadtrat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen werden.

Hinweis:
Eine Teilnahme der Oberbürgermeisterin an der Beratung und Abstimmung ist nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich, der Vorsitz ist durch ihren Vertreter zu führen (Art. 36 Satz 2 GO).

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 25.10.2023 bzw. 27.11.2024 festgestellten Jahresrechnungen 2022 und 2023 sowie Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwalteten Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.

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14. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 13. Sitzung des Stadtrates 27.11.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Stadträtin Brombeis informiert, dass das Weihnachtsblasen am Christbaum am Alten Rathaus wieder organisiert wird. Es gibt einen Punsch- und Glühweinausschank. Sie lädt alle herzlich dazu ein.

Datenstand vom 10.12.2024 14:54 Uhr