Datum: 03.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Hauptausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:02 Uhr bis 18:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
3 Straßenbenennung - Neue Zufahrt Giebelbach
4 Jahresbericht Offene Jugendarbeit
5 Anpassung Parkgebührenbereiche
6 Änderung der Verordnung über den Schutz vor Lärm in der Stadt Lindau (Bodensee) (Lärmschutzverordnung)
7 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 03.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 2. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Gegen vorliegende Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, sie gilt damit als genehmigt. 

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 03.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung gibt es keine Bekanntgaben.

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3. Straßenbenennung - Neue Zufahrt Giebelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 03.06.2024 ö beratend 3
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.06.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die neue Zufahrt zum Giebelbach (magentafarben) benötigt noch einen Straßennamen. Zunächst wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde an eine Verlängerung der Giebelbachstraße gedacht. Diese endet jedoch nicht am See, sondern geht entlang des Sees bis hin zur Kreuzung Wackerstraße / Schachener Straße (dort gibt es auch noch zwei hellblaue Hausnummern). Der Bürgermeister-Thomann-Weg verläuft zurück zur Giebelbachstraße.

Entlang der neuen Straße haben die gelb eingekreisten Objekte bereits die Hausnummer Wackerstraße 55 und 55a. Insofern würde es sich aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde final anbieten, den magentafarben Abschnitt ebenfalls als Wackerstraße auszuweisen.

Fachliche Bewertung

Die Abteilungen Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Straßenverkehrsbehörde und Liegenschaften stimmen dem o.g. Vorschlag zu.

Das Stadtarchiv gibt zu bedenken, dass die Ausweisung als Wackerstraße aus organisatorischer Sicht - angesichts der beiden bereits existierenden entsprechenden Hausnummern sicherlich die einfachste, weil mit geringstem Aufwand verbundene Lösung wäre, aber eher ein räumlicher Bezug zum Bürgermeister-Thomann-Weg gegeben wäre, dessen Fortsetzung nach Norden das neue Straßenstück sein könnte, auch wenn er ein kleines Stück zur Giebelbachstraße abdrehe. Dies wirke „organischer“, als ein wesentlich längerer, nach Süden führender Abzweig der Wackerstraße, der ggf. irritieren könne. 

Es wurden Anhörungen der betroffenen Anlieger durchgeführt, die sich für die Benennung in Wackerstraße ausgesprochen haben. 

Unter Abwägung aller Argumente kommt das Hauptamt zu der Ansicht, dass eine Benennung als „Wackerstraße“ eine gut vertretbare Lösung und auch angesichts der Anliegerinteressen zu bevorzugen ist.

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die neue Zufahrt zum Giebelbach ebenfalls Wackerstraße zu nennen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Jahresbericht Offene Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 03.06.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Die Leiterin der Offenen Jugendarbeit der Stadt Lindau (B), Theresa Berschl, informiert jährlich im Hauptausschuss über die Tätigkeiten und Erfolge der städtischen Jugendarbeit.

Die Darstellung erfolgt anhand der beigefügten PowerPoint Präsentation.

Diskussionsverlauf

Anhand beigefügter Präsentation informiert die Berichterstatterin, Frau Zanker, Leiterin der Abteilung Kinder, Jugend und Sport, und geht auf die gestellten Fragen der Mitglieder des Hauptausschusses ein. 

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt den Tätigkeitsbericht der Offenen Jugendarbeit zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Anpassung Parkgebührenbereiche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 03.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufgrund zwischenzeitlicher Entwicklungen im Stadtgebiet wird vorgeschlagen, zur Erreichung eines regelmäßigen Parkumschlages in den einen oder anderen stark frequentierten, ufer-/inselnahen Parkbereichen eine Parkgebühren- oder Parkscheibenpflicht einzuführen. Bei der Straßenverkehrsbehörde gehen insbesondere in seenahen Bereichen wiederkehrend Rückmeldungen dahingehend ein, dass nicht der Parkraumbewirtschaftung unterliegende Parkplätze vor allem während der Sommersaison dauerhaft von Touristen, Badegästen oder z.B. „Bodensee-Radfahrern“ zugeparkt werden.

Fachliche Bewertung

Folgende Bereiche werden daher für die Einführung einer Parkgebührenpflicht vorgeschlagen:

  1. Bereich Grenzsiedlung (Anlage 1) 

Im dortigen Zonenhaltverbot ist derzeit das gebührenfreie Parken innerhalb 18 markierter öffentlicher Parkplätze erlaubt. Dieser Bereich unterliegt wegen der Seenähe und des kurzen Weges durch den Bahndurchlass in Richtung Zecher Hafen insbesondere im Sommer einem hohen Parkdruck. Auch durch die Eröffnung eines Hotelbetriebes in der benachbarten Adelheid-Donderer-Straße hat sich der Parkdruck im dortigen Bereich erhöht.
Vorschlag: Einführung einer Parkgebührenpflicht vergleichbar der bestehenden Gebührenregelung in inselnahen Bereichen (z.B. Aeschacher Ufer bis Giebelbach) 
Vorschlag: max. 2 Stunden à 2 €/Stunde
---> Bewohner benötigen dann eine Bewohnerparkkarte à derzeit 30 € / Jahr.

  1. Parkplätze beim Park-Camping Lindau (südwestl. vom Bahnübergang - Anlage 2)

Diese 10 Parkplätze werden derzeit vergleichbar der saisonalen Regelung in der Fraunhofer Straße bei den Schrebergärten (nur) von 15. April bis 15. Oktober mit Parkscheibe à max. 3 Stunden bewirtschaftet.
Vorschlag: ersatzweise ganzjährig (vergleichbar z.B. Parkplatz Wäsen oder Badestelle Lindenhof) Erhebung von Parkgebühren, max. 2 Stunden à 2 €/Stunde

  1. Akt. Neubaubereich Zufahrtstraße Giebelbach (von Wackerstraße bis Bahnübergang Holdereggenstraße inklusive Bürgermeister-Thomann-Weg - Anlage 3)

Derzeit unterliegen die insel-/seenahen Bereiche Brougierstraße, Krölstraße, Hasenweidweg, Am Alpengarten, Gleisdreieck inkl. Heckenweg sowie die bestehende kurze Stichstraße am Giebelbach von der Wackerstraße direkt zum See der Parkgebührenpflicht max. 2 Stunden à 2 €/Stunde). Im Bereich der Giebelbachstraße und des Bürgermeister-Thomann-Weges besteht eine Parkscheibenpflicht (max. 2 Stunden).
Es wird vorgeschlagen, zur Angleichung der Regelung in den ufer-/inselnahen Bereichen auch in der neuen bzw. dann gesamten Giebelbachstraße bis zum Bahnübergang Holdereggenstraße sowie im Bürgermeister-Thomann-Weg eine Parkgebührenpflicht einzuführen. Hier stehen zukünftig dann ca. 35 markierte Parkplätze zur Verfügung.
Vorschlag: max. 2 Stunden à 2 €/Stunde 
Bewohner dieses neu vorgeschlagenen Bereiches benötigen bereits heute eine Ausnahmegenehmigung von der bestehenden Parkscheibenpflicht (à derzeit 30 € / Jahr); insofern entsteht hier keine neue oder zusätzliche Belastung.

  1. Badstraße (Anlage 4)

In der Badstraße im Abschnitt von der Schachener Straße zum Hotel Bad Schachen herrscht wiederkehrend hoher Parkdruck, vermutlich auch durch Hotelgäste bedingt. Auf diesen gebührenfreien Parkplätzen wird auch von Besuchern des Lindenhofparks geparkt. Hier könnte vergleichbar der Regelung auf dem Parkplatz an der Badestelle Lindenhof eine Gebührenpflicht eingeführt werden. Unter künftiger Berücksichtigung einer mittigen Ausweichbucht könnten dort ca. 12 Parkplätze markiert werden.
Vorschlag: 1,40 €/ Stunde, Tageskarte 8 €

  1. Ergänzung „max. 2 Std.“- Gebührentarif P1 Blauwiese und P2 Bauhof

Am P1 bzw. P2 können derzeit nur Tageskarten à 5 € bzw. 7 € gelöst werden. Es gibt wiederholte Rückmeldungen, wonach keine Bereitschaft besteht, bei einem höheren Parkdruck im Umfeld des P1 oder P2 für einen Kurzzeitbedarf eine teure Tageskarte zu lösen; im Rahmen der Möglichkeiten wird dann in umliegenden Wohnbereichen geparkt. 
  • mögliche P1-Kurzzeit-Nutzer: z.B. Besucher Arztpraxis am Köchlinweiher, Altersheim Reutin, Lebenshilfe – dort stehen im Umfeld nur wenige Straßenparkplätze zur Verfügung

  • mögliche P2-Kurzzeit-Nutzer: z.B. Besucher Landratsamt, Sparkasse, Bodenseebank, teilweise Lindaupark – insbesondere bei Auslastung der Achse Herbergsweg, Parkplatz „Limare“ oder Privatweg im Sommer; dort sind auch viele Jahresparkkarten für Beschäftigte erteilt)

Um der dem P1 bzw. P2 angedachten Funktion als Tages-Auffangparkplatz nicht entgegenzuwirken, sollte ein offener Stundentarif nicht in Erwägung gezogen werden. Jedoch könnte hier in Ergänzung zur Tageskarte an die Ausgabe eines „2-Stunden-Tickets“ gedacht werden.
Vorschlag        pauschal 2,00 € am P1 Blauwiese
Vorschlag        pauschal 4,00 € am P2 Bauhof – nur Montag - Freitag                                 (Tarif entspricht Herbergsweg / Privatweg, dort max. 2 Stunden à 2 €/Stunde)

Der P2 Bauhof lag 2023 deutlich unter den angesetzten Einnahmeerwartungen. Insofern könnten hier generell und insbesondere in Nebenzeiten voraussichtlich zusätzliche Einnahmen erzielt werden.

  1. Einführung Parkscheibenpflicht Schoblochweg (Anlage 5)

Ein derzeit noch ungeregelter inselnaher Bereich ist der Schoblochweg. Dort stehen ca. 7 öffentliche Parkplätze zur Verfügung, die laut Rückmeldungen der Bewohner gerne von Mitarbeitern der umliegenden Institutionen sowie auch von findigen Tagesbesuchern belegt werden. Hier könnte im Interesse der Anwohner an eine Parkscheibenregelung gedacht werden. 
Vorschlag: max. 2 Std. mit Parkscheibe.
---> Bewohner benötigen dann eine Befreiung von der Parkscheibenpflicht à derzeit 30 € / Jahr.

  1. Einführung Parkscheibenpflicht Blaukreuzstraße (Anlage 6)

Im Bereich des Reutiner Zentrums rund um den Berliner Platz besteht bereits eine Parkgebührenpflicht am Reutiner Bahnhof, im Herbergsweg / Privatweg und in der Rickenbacher Straße bis Freihofstraße sowie eine Parkscheibenpflicht im Buttlerhügel und in der Freihofstraße. Ein derzeit noch ungeregelter Bereich hier speziell im Hinblick auf die Nähe zum Reutiner Bahnhof sind die kostenlosen ca. 15 Parkplätze in der Blaukreuzstraße. Diese Parkplätze werden laut Beobachtungen der Bewohner von Parkenden gerne zu Fuß in Richtung Reutiner Bahnhof verlassen, um sich die dortigen Gebühren zu sparen. 
Auch hier könnte im Interesse der Anwohner an eine Parkscheibenregelung gedacht werden. Die Umsetzung kommt allerdings erst nach Beendigung der beiden derzeit dort laufenden größeren Baustellen in Betracht.
Vorschlag: max. 2 Std. mit Parkscheibe.
---> Bewohner benötigen dann eine Befreiung von der Parkscheibenpflicht à derzeit 30 € / Jahr.

Bei allen vorgeschlagenen Bereichen ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass dann auch Besucher der Bewohner von der Gebührenpflicht / Parkscheibenpflicht betroffen sind.

Der städtische Mobilitätsbeauftragte befürwortet die Neuausweisung der vorgeschlagenen Erweiterungsbereiche hinsichtlich Parkgebühren- bzw. Parkscheibenpflicht. 
Er spricht sich jedoch gegen die Einführung der 2-Stunden-Pauschale am P2 Bauhof aus, weil dieser nach seiner Meinung als primärer Auffangparkplatz ausschließlich für Tagestouristen zur Verfügung stehen sollte. Er regt daher an, das Kurzzeitparken im Bereich Herbergsweg und Privatweg zu priorisieren und eher die für dort ausgegebenen Jahresparkkarten für Beschäftigte auf den P1 Blauwiese zu verlagern; gesonderte Tarife oder die Zulassung bestimmter Nutzergruppen am P2 könnten dann gegebenenfalls auch noch bei der anvisierten Umrüstung auf Kennzeichenerfassung berücksichtigt werden.

Die Straßenverkehrsbehörde vertritt ergänzend zur vorgenannten Begründung unter 5. insofern die Auffassung, hier aktuell eher Lindauer Bürger bzw. Beschäftigte mit einer näher liegenden Parkmöglichkeit im Umfeld des Herbergsweges zu bevorzugen, insbesondere auch im Hinblick auf das Winterhalbjahr mit deutlich geringerer Auslastung am P2.

Die notwendigen Parkscheinautomaten (PSA) können zum einen aus abgeschriebenen PSA des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung gestellt werden, bei denen in 2024 eine Ersatzbeschaffung wegen der notwendigen Kartenzahlungsmöglichkeit bei hohen Tageskartenpreisen eingeplant ist. Zum anderen können die in der Eichwaldstraße durch den Bau der Fahrradstraße freiwerdenden PSA umgesetzt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Umsetzung der Parkscheinautomaten, den teilweisen Bedarf neuer Fundamentkörbe sowie die dazugehörige jeweilige Beschilderung wird sich durch die neuen Gebühreneinnahmen voraussichtlich im Laufe von ca. 1 bis 2 Jahren amortisieren. Auf eine zeitaufwändige Berechnung der Kosten bzw. Schätzung der Einnahmen wurde verzichtet. Haushaltsmittel stehen sowohl im städtischen Haushalt als auch im Haushalt des Regiebetriebs Parkraumbewirtschaftung zur Verfügung.




Diskussionsverlauf

Stadtrat Dr.  Adams fragt  nach, ob genügend Personal in der KVÜ vorhanden ist, um  diese Parkplätze alle zu überwachen.

Herr Stiefenhofer, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, teilt mit, dass generell nicht genügend Personal vorhanden ist. Mehr Personal ist derzeit von den gegebenen Räumlichkeiten auch nicht möglich. Entscheidend ist hier nun auch, wie bezüglich der Kennzeichenerfassung im Stadtrat am 19.06.2024 entschieden wird. Die Überlegung ist, ob weitere Parkplätze mit Kennzeichenerfassung abgewickelt werden sollen. Dies hängt davon ab, wie die Ausschreibung ausfallen wird. Stadtrat Hummler hat im Finanzausschuss am 25.04.2024 mitgeteilt, dass geprüft werden muss, ob die Bußgelder nicht doch besser bei der Stadt Lindau bleiben. Das gängige Prinzip dieser Kennzeichenerfassung ist eigentlich, dass die Firma die Software liefert und dafür bekommt die Firma die Bußgelder minus 2% von den Fahrzeugen die ohne zu bezahlen weggefahren sind. Wenn in diesen Bereichen neben dem P3, über welchen schon der Beschluss gefasst wurde, eventuell für das Parkhaus aber auch theoretisch für den Bauhof P2 solange er dort ist und insbesondere der Reutiner Bahnhof mit der Kennzeichenerfassung gearbeitet wird, dann hätten die Mitarbeiter der KVÜ auch wieder mehr Kapazitäten.

Stadtrat Reich fragt nach, wieviel Prozent die Firma bei der digitalen Parkraumüberwachung bekommen würde.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass dies final mit der Ausschreibung festgelegt werden wird, was bedeutet, dass in der nächsten Stadtratssitzung ein Beschluss gefasst werden müsste, in welche Richtung dies gehen sollte. Personaleinsparung wäre hier dann insoweit möglich, als das die KVÜ-Mitarbeiter nicht mehr den Bauhof-Parkplatz und den Parkplatz am Reutiner Bahnhof kontrollieren müssen. Die KVÜ-Mitarbeiter kontrollieren auch Zech und ahnden die Fahrzeughalter, welche außerhalb der gekennzeichneten Bereiche parken oder die Zeit in der parkscheibenpflichtigen Zone überschreiten. Die Parkscheibenpflicht ist zum Beispiel wie beschrieben in dem Bürgermeister-Thomann-Weg und auch die Achse Giebelachstraße rauf, Bahnübergänge Laubeggengasse. Hier ist ein hoher Parkdruck durch Bewohner und Beschäftigte auf der Insel. Durch die Ersatzbeschaffung werden Parkautomaten frei und diese können in den inselnahen Bereichen aufgestellt werden. Trotz dieser Parkautomaten müssen die KVÜ-Mitarbeiter hier die Parkscheine überwachen. Der Stellenplan der KVÜ-Mitarbeiter ist durch zwei Neueinstellungen wieder vollständig besetzt. Herr Stiefenhofer teilt mit, dass weitere KVÜ-Mitarbeiter derzeit aus räumlichen Gründen nicht eingestellt werden können; es müssten Räume geschlechtergetrennt geschaffen werden und auch ein Besprechungsraum ist derzeit nicht vorhanden. Ein zweiter Arbeitsplatz müsste sodann geschaffen werden und auch die Innendienstmitarbeiterin könnte dies allein nicht weiter bewältigen, wenn noch weitere Strafzettel erstellt werden.

Stadtrat Kaiser findet die erfassten Bereiche gut. Es wird immer Bereiche geben, bei welchen nicht ordnungsgemäß geparkt wird. Dies sind gute Einnahmequellen, wenn hier die KVÜ die Überwachung durchführt und das Konzept sollte kontinuierlich fortgesetzt werden.

Stadtrat Reich möchte wissen, ob es einen Bereich gibt, in dem die Kennzeichenerfassung durchgeführt wird und wie hier die Erfahrungen sind. Er teilt mit, dass seit zwei Jahren ein Beschluss bezüglich der Kennzeichenerfassung vorliegt und möchte wissen, ob hierzu Erfahrungen vorliegen.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass hier derzeit noch keine Erfahrungen vorliegen.

Stadtreich Reich findet diese Information wichtig für die Beschlussfassung im nächsten Stadtrat und möchte auch wissen, welche Kosten hier auf die Stadt Lindau zukommen. Er möchte eine Gegenüberstellung ob es von der Stadt Lindau selber gemacht wird oder ob es an eine Firma abgegeben wird.  Weiterhin möchte Herr Stadtrat Reich wissen, wie viele Strafzettel 2023 ausgestellt worden sind.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass er eine Statistik hierzu hat und diese an die Mitglieder des Hauptausschusses versenden wird.

Stadtrat Hübler fragt nach, ob im Schoblochweg gesetzlich die Möglichkeit besteht mit dem Handy die Parkgebühren zu entrichten und ob es mit dem Automaten von P2 hier möglich ist. Generell stellt sich auch die Frage, ob es besser ist Strafzettel auszustellen oder Parkgebühren zu verlangen.

Herr Stiefenhofer   teilt mit, dass es eine Beschränkung der Bewohnerparkausweise gibt, so dass tagsüber maximal 50% der vorhandenen Parkplätze für Bewohner ausweisen, das heißt die anderen 50% müssen für die Allgemeinheit bleiben. Viele Parkplätze im Schoblochweg werden vermutlich von den Beschäftigten aus der Umgebung genutzt, die sich die Jahreskarte für 250,00 € sparen wollen.   Durch diese Maßnahme bekommen wir in dem Bewohnerbereich freie Parkplätze für die Bewohner mit dem Nebeneffekt, dass der Bewohner die Jahreskarte für 30,00 € benötigt.

Stadtrat Hübler fragt nach, ob das Handyparken dort gesetzlich nicht möglich ist.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass Handyparken ohne Automaten nicht möglich ist. Es wurde geprüft, ob ein Parkautomat gespart werden könne, dies ist aber nicht möglich. Der Gesetzgeber gibt diese Möglichkeit derzeit noch nicht her.

Stadtrat Hübler stellt bezüglich der Blaukreuzstraße den Antrag, dass die Bewohnerparkzone und damit die Parkscheibenpflicht die gesamte Rickenbacher Straße bis zum Roseneck erweitert werden soll. In der Rickenbacher Straße stehen immer wieder Anhänger, Wohnmobile und Mitarbeiter vom Lindaupark die dort kostenfrei parken. Es ist eine stark befahrene Straße in welcher auch der Stadtbus fährt und ein Durchkommen hier nicht gut möglich ist. Der Vorschlag zu P2 wurde schon zwei Mal abgelehnt, einmal im Stadtrat und einmal im Finanzausschuss. Es gibt ein Parkraumkonzept und dieses beinhaltet, dass am P2 die Tagestouristen stehen sollen. Eine neue Situation möchte er hier nicht aufmachen, dass hier tagsüber für zwei Stunden geparkt werden kann, da das Resultat sein wird, dass die Lindauer dort parken und die Tagestouristen keinen Parkplatz finden werden. Die Nutzergruppen sollen bei den Parkplätzen getrennt werden. Dass eine Änderung für die Zeit von November bis April vorgenommen wird wäre in Ordnung, da in dieser Zeit nicht viele Tagestouristen in Lindau sind. Dies wäre auch der Antrag von Herrn Hübler, dass beim P2 die Pauschale von 4,00 € für zwei Stunden im Winter von Oktober bis April umgesetzt werden kann, in den Monaten von Mai bis September nicht.  Auf dem P1 ist der Parkdruck nicht so groß und es kann hier versuchsweise über den Sommer laufen gelassen werden.

Herr Stiefenhofer teilt bezüglich dem Vorschlag in der Rickenbacher Straße bis zum Roseneck mit, dass wir hier in Bereiche kommen, in welchen ein hoher Parkdruck besteht und hier ein permanenter Wechsel ist. Für die Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen, sei es für die Parkgebühren oder Parkscheibenpflicht erforderlich, dass diese Voraussetzungen gegeben sein müssen. Bereiche von Zech wurden hier integriert, die Ecke Giebelbach und alles was von Aeschach Richtung See ist, kann die Vorgehensweise die Nähe zum See rechtfertigen. Wohnbereiche wie die Rickenbacher Straße sind von der rechtlichen Grundlage Parkgebühren nicht möglich. Die Voraussetzungen in der Rickenbacher Straße bis zum Roseneck sind nicht gegeben.

Stadtrat Hübler sagt, dass der Parkdruck hier gegeben ist. Die Mitarbeiter der KVÜ haben diesen Parkdruck bestätigt.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass es darauf ankommt, welcher Parkdruck besteht. Es ist mittlerweile das Problem, dass viele Haushalte zwei oder auch drei Autos haben und dies vor 15 Jahren noch nicht der Fall war. 

Stadtrat Jöckel findet die zwei Stunden Regelung beim Parkplatz vom Bauhof gut, da dieser Parkplatz nicht ausgelastet ist. Durch die zwei Stunden Regelung wird der Parkplatz besser ausgenutzt.

Stadtrat Freiberg möchte das Parkgebührenkonzept nach Sommer und Winter richten und hier entsprechende Regelungen einführen. Auf der einen Seite ist der große Parkdruck und die Touristen, auf der anderen Seite sind die Einheimischen.  Für den Inselkern ist es dringend notwendig, dass es Parkplätze für kurze Erledigungen gibt. Beim P2 gab es große Investitionen und die Auslastung über das ganze Jahr war dort spärlich. Es muss hier eine Änderung durchgeführt werden, damit hier auch höhere Parkgebühren verbucht werden können. Das von Herrn Stiefenhofer vorgelegte Konzept ist schlüssig und es sollte so nun gemacht werden und nächstes Jahr können die Erfahrungen hierzu ausgetauscht werden,

Stadtrat Reich möchte wissen, wie viel es kostet, die Parkscheinautomaten auf die Kartenzahlung umzurüsten.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass es keine Umrüstung ist, sondern es müssen neue gekauft werden. Sieben Automaten kosten 50.000,00 €. Es sind zum Teil sehr alte Automaten die ausgetauscht werden. 

Stadtrat Reich möchte wissen, ob Sparkassenmitarbeiter eine Jahreskarte für 250,00 € für den P2 kaufen kann. 

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass diese Jahreskarte für den Herbergsweg bis vor Richtung Tankstelle. Die Jahreskarte gilt nicht auf dem P2.

Stadtrat Reich teilt mit, dass auf dem P2 Parkplätze für 30,00 € pro Monat an die Mitarbeiter der Sparkasse und das Landratsamt vermietet werden können und im Jahr ein Betrag von 360,00 € erwirtschaftet werden kann. Der P2 ist nicht voll ausgelastet und es ist daher eine Überlegung, ob ein gewisses Kontingent an die Sparkasse vermietet werden soll. 

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass über die Parkgebühren nochmals gesprochen werden muss. Die Gebühren für die Bewohnerparkkarten in Höhe von 30,00 €  sind vom Bayerischen Gesetzgeber insofern eröffnet werden, wie es in Baden-Württemberg bereits möglich ist. Bayern ist in diesem Thema noch in der Warteschleife. Die Frage ist, ob hier nochmals nach München geschrieben werden soll.

Stadtrat Hübler teilt mit, dass er dies gemacht habe. Die SPD habe dies 2021 beantragt und es wurde nicht angenommen. Er hat eine E-Mail gesendet und hat als Antwort bekommen, dass es derzeit nicht vorgesehen ist, da die Bürger aufgrund er Inflation genügend belastet und daher aktuell nicht weiter betrieben.

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass eine Erhöhung der Jahreskarte von 250,00 € möglich ist. Hier gibt es keine Grenzen und es kann gerne darüber gesprochen werden. 

Stadtrat Reich findet es für einen Beschäftigtenparkplatz nicht zuviel.

Stadtrat Hübler möchte wissen, ob im Rahmen der Umrüstung die Möglichkeit besteht, dass die Automaten Nummern bekommen und diese an das Parkleitsystem angeknüpft werden. 

Herr Stiefenhofer teilt mit, dass dies indirekt vorhanden ist. An den Parkplätzen am Bauhof und am Reutiner Bahnhof zählt die Kamera die ein- und ausfahrenden Pkws. Es gibt hierzu keine Zählung und auch keine Statistik. Diese Daten werden jedoch an das Parkleitsystem. Es ist also möglich, dass die Automaten dementsprechend ausgestattet werden. 

Stadrat Hübler teilt mit, dass nunmehr 50.000,00 € investiert werden und es könnten die Automaten so programmieren, dass diese Daten an das Parkleitsystem weitergegeben werden können. 

Beschluss 1

Den vorgeschlagenen Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen wird entsprechend den Vorschlägen unter den Nrn. 1 - 4 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der vorgeschlagenen Parkraumbewirtschaftungsmaßnahme wird entsprechend dem Vorschlag unter den Nr. 5 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Antrag von Stadtrat Hübler auf Einführung eines Wintertarifs (Oktober bis April) auf dem P2 wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

Beschluss 4

Den vorgeschlagenen Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen wird entsprechend den Vorschlägen unter den Nrn. 6 und 7 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Antrag von Stadtrat Hübler zur Einführung einer Parkscheibenpflicht in der Rickenbacher Straße bis zum Bistro Roseneck wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Dokumente
Download Anlage 1 Grenzsiedlung 18.pdf
Download Anlage 2 Fraunhoferstr vor Park-Camping 10 P.pdf
Download Anlage 4 Badstr ca 12 P.pdf
Download Anlage 3 Giebelbach bis BÜ Laubeggengasse 35 P.pdf
Download Anlage 5 Schoblochweg 7 P.pdf
Download Anlage 6 Blaukreuzstr ca 15 P.pdf

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6. Änderung der Verordnung über den Schutz vor Lärm in der Stadt Lindau (Bodensee) (Lärmschutzverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 03.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) hat die aktuell bestehende Lärmschutzverordnung im Jahr 2019 mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren beschlossen. Da sich allerdings aufgrund einer Gesetzesänderung im Bayerischen Immissionsschutzgesetz der Bußgeldrahmen und die Rechtsgrundlage geändert haben, muss die Lärmschutzverordnung bzgl. der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 4) angepasst werden. 

Fachliche Bewertung

In Bezug auf die Systematik sowie die Regelungsinhalte wurde die Lärmschutzverordnung nicht verändert. Es wurden lediglich in § 4 die aktuellen gesetzlichen Vorgaben übernommen. Die neue Verordnung soll im Hinblick auf den Bürokratieabbau wieder auf die maximal zulässige Geltungsdauer von 20 Jahren festgesetzt werden. Bei Bedarf oder einem rechtlichen Erfordernis könnte die Verordnung jederzeit wieder geändert werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Kaiser  fragt nach, ob die Werktags Regelung samstags insofern geändert werden kann, dass samstags nur 15.00 Uhr der Rasen gemäht werden kann.

Frau Maucher, Leiterin  des Bürger- und Ordnungsamtes, teilt mit, dass die Lärmschutzverordnung in Anlehnung an die Bundeslärmschutzverordnung erstellt wird. Gemäß der Bundeslärmschutzverordnung darf werktags durchgehend Rasen gemäht werden. In Lindau haben wir durch die Lärmschutzverordnung eine Mittagsruhezeit geregelt. 

Stadtrat Reich fragt nach, ob bei städtischen Satzungen die Polizei kommt und  Bußgelder sodann vom Landratsamt versendet werden.

Frau Maucher teilt mit, dass  städtische Satzungen und Verordnungen von der Stadt die Bußgeldbescheide versendet werden. Das Landratsamt ist für den Immissionsschutz zuständig und ahndet diesen auch.

Stadtrat Jöckel möchte wissen, ab wann jemand erheblich belästig ist.

Frau Maucher teilt mit, dass es hierzu Rechtsprechungen gibt, was ein Durchschnittsmensch als belästigend empfindet.

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung über den Schutz vor Lärm in der Stadt Lindau (B) (Lärmschutzverordnung) vom … zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1: HAS-2024 Sitzungsvorlage Änderung Lärmschutzverordnung (002).pdf

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7. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 03.06.2024 ö beschließend 7
Datenstand vom 12.06.2024 10:37 Uhr