Datum: 14.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Hauptausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass bei der Tagesordnung der Punkt Stellenplan 2025 aus dem nicht-öffentlichen Teil in den öffentlichen Teil unter ö5 verschoben worden ist.
Der Hauptausschuss ist hiermit einstimmig einverstanden.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Bekanntgabe: Aufhebung "Gehweg - Radfahrer frei" Schachener Str. ab Oeschländerweg stadteinwärts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Gehweg in der Schachener Straße ist von der Einmündung Oeschländerweg bis zum Beginn der Bebauung in der der Wackerstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts zur Benutzung durch Radfahrer freigegeben. Radfahrer können damit sowohl die Straße als auch den Gehweg nutzen. Seitens der Bürgerschaft wurde beantragt, die Freigabe für Radfahrer auf dem Gehweg aufzuheben. Die gegebenen Gehwegbreiten seien teilweise zu schmal und die Anzahl an Radfahrern auf dem Gehweg sei zu hoch, die Fußgänger würden durch rücksichtslose Radfahrer belästigt und gefährdet. Die Freigabe widerspreche zudem den technischen Richtlinien und der Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Fachliche Bewertung
Gehwege dürfen für Radfahrer nur freigegeben werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist. Aufgrund der hohen Anzahl an Radfahrenden insbesondere auf dem Bodenseeradweg, trotz Aufhebung der Benutzungspflicht auch nach wie vor auf dem Gehweg, und der hierfür nicht ausgelegten Gehwegbreiten von unter 2,50 Metern ist die Freigabe nicht mit mehr mit den Belangen der Fußgänger vereinbar. Bei der heute bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und dem eher mäßigen Verkehrsaufkommen in der Schachener Straße ist eine Führung der Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn problemlos möglich. Zudem wird mit der Aufhebung der Freigabe ein bereits seit mehreren Jahren bestehender Radunfallschwerpunkt entschärft. Dieser befindet sich Höhe Liebträgerweg, dort stürzen trotz diverser Gegenmaßnahmen immer wieder Radfahrende, die an dieser Stelle nicht nachvollziehbar von der Straße auf den Gehweg fahren wollen. Daher wird die Straßenverkehrsbehörde die Freigabe für Radfahrer aufheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Stadtbus hierdurch mehr Radfahrern auf der Straße ausweichen muss. Da es sich allerdings um eine Gefällstrecke handelt, sind die Radfahrer an dieser Stelle ohnehin etwas schneller als in der Ebene. Herr Pietsch stimmt der Vorgehensweise auf Grund der gesetzlichen Vorgaben letztlich zu.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Finanzielle Auswirkungen
Für die Entfernung der Zusatzzeichen und Demarkierung von Piktogrammen entsteht ein einmaliger Kostenaufwand von ca. 500 - 600 €.
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2.2. Sicherheit Kemptener Straße / Motzacherweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Herr Stiefenhofer, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, teilt mit, dass aus dem Gremium des Hauptausschusses im Oktober auf Grund des aus der Baustelle in der Kemptener Straße resultierenden Schleichverkehrs die Frage zur Fußgängersicherheit im Hammerweg / Motzacherweg hinterfragt wurde. Herr Stiefenhofer informiert darüber, dass im Hammerweg zwischenzeitlich ergänzende Fahrbahnmarkierungen eingezeichnet wurden. Weiterhin wurde ein zusätzlicher Gehweg abgetrennt, um eine erhöhte Fußgängersicherheit zu gewährleisten. Eine Verlängerung des Gehweges entlang der Kita sei in Planung.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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2.3. Weihnachtsinsel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilt mit, dass in Ergänzung zur Hafenweihnacht von montags bis mttwochs die Weihnachtsinsel stattfinden wird. Hierfür werden kostenlose Parkbereiche (Bahnhof, zwischen den Kirchen, Stiftsplatz und Schmiedgasse) für diese Zeiträume eingerichtet. Die Insel soll dadurch gezielt belebt werden. Die Maßnahme wird parallel evaluiert um festzustellen, ob eine Fortsetzung der Maßnahme in den kommenden Jahren sinnvoll ist.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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3. Mitarbeiterbenefits bei der Stadt Lindau (B)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Übersicht über die Mitarbeiterbenefits der Stadt Lindau (Konsolidierungskurs)
Mitarbeiterbenefits spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der modernen Arbeitswelt und sind aus verschiedenen Gründen von großer Bedeutung. Zum einen sind attraktive Benefits ein entscheidendes Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Sie tragen maßgeblich zur Arbeitgebermarke bei und helfen Unternehmen dabei, Talente zu gewinnen, Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und die Fluktuationsrate zu senken. Gerade für die jüngeren Generationen sind Zusatzleistungen oftmals ausschlaggebend bei der Arbeitgeberwahl. Gut konzipierte Mitarbeiterbenefits signalisieren Wertschätzung und wirken sich damit positiv auf die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeiter aus. Das wirkt sich wiederum positiv auf die gesamte Unternehmenskultur aus, was in der Folge die Mitarbeiter nachweislich engagierter, kreativer und seltener krank macht. Obwohl Benefits zuerst eine Investition darstellen, zahlt diese sich langfristig aus: Es kommt zu einer geringeren Fluktuationsrate, dadurch reduzierte Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten, sowie höhere Produktivität und weniger Krankheitstage.
Auch mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und die Veränderungen innerhalb der Bevölkerungsstruktur, gewinnt die Mitarbeiterbindung zunehmend an Wichtigkeit. Der Fachkräftemangel führte zu einem Umdenken vieler Unternehmen in der Personalpolitik. Heute bewirbt sich häufig der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer, das heißt Unternehmen müssen aktiv ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Die Stadt Lindau ist besonders vom demografischen Wandel betroffen, so soll die Gruppe der 18 – 65-Jährigen bis 2041 im Landkreis Lindau um 8,5 Prozent sinken. Der zunehmende Mangel an geeigneten Fachkräften ist bereits heute spürbar und erfordert eine langfristige und nachhalte Strategie zur Personalbindung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mitarbeiterbenefits in der heutigen Arbeitswelt ein unverzichtbares Instrument zur Mitarbeitergewinnung, -bindung und –motivation darstellen. Sie sind ein wesentlicher Baustein, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und sich im Wettbewerb um die besten Talente zu behaupten.
Nachfolgend werden die aktuellen Benefits, die die Stadt Lindau (B) ihren Mitarbeitern bietet, kurz skizziert, die Vorteile werden aufgezeigt und neue Konzepte erläutert.
EGYM-Wellpass
Das Behördenfitnessprogramm EGYM-Wellpass wurde zum 01.10.2022 eingeführt. Die Einführung wurde von Seiten der Personalabteilung in der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrats am 19.07.2022 bekanntgegeben.
EGYM-Wellpass kooperiert mit über 5000 verschiedenen Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen in ganz Deutschland und Österreich. Dadurch ist es möglich, den Mitarbeitern auch über die Landesgrenze hinweg eine maximale Flexibilität und ein möglichst breites Angebot an verschiedenen Einrichtungen zu bieten. Zusätzlich bietet EGYM--Wellpass auch ein umfangreiches Angebot an Online Kursen an. Diese umfassen umfassende Sport- und Ernährungsprogramme für gesteigerte Belastbarkeit, mentale Fitness und Wohlbefinden. Aufgrund des breiten Angebots wurde EGYM-Wellpass als „Top Brand Corporate Health 2021“ ausgezeichnet und gehört damit zu den besten Dienstleistern Deutschlands im Bereich des erweiterten Gesundheitsmanagements.
Die Einführung von EGYM-Wellpass setzt ein Zeichen der Wertschätzung für die Mitarbeiter der Stadt Lindau. Es dient vorwiegend der Gesundheitsprävention und kann dazu beitragen, die Krankheitstage und die damit verbundenen Ausfälle zu reduzieren. Schreibtischarbeit und langes Sitzen, was die Arbeit in einer Verwaltung üblicherweise mit sich bringt, können negative Auswirkungen für die Gesundheit mit sich bringen. So kommt es beispielsweise zu einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Übergewicht und Stoffwechselstörungen sowie zu Rücken- und Muskelproblemen. Aber auch mögliche psychische negative Auswirkungen dürfen nicht unterschätzt werden, so steigt in diesem Zusammenhang beispielsweise auch die Gefahr möglicher Probleme wie beispielsweise Depressionen. Die Stadt Lindau (B) betrachtet den EGYM-Wellpass daher als wichtigen Aspekt der Gesundheitsprävention.
Zusätzlich wird durch das Angebot von EGYM-Wellpass auch die Arbeitgeberattraktivität und -qualität sowohl für bestehende als auch für potenzielle Arbeitnehmer gesteigert. Mit Blick auf die aktuell sehr angespannte Arbeitsmarktlage ist eine Investition in die eigene Attraktivität ein wichtiges Instrument, um langjährige Mitarbeiter zu binden und neue Fachkräfte zu gewinnen.
Aktuell nutzen insgesamt 69 Mitarbeitende das Angebot EGYM-Wellpass. Der Rechnungsbetrag beläuft sich aktuell auf monatlich 2.052,75 Euro.
Besonders neu eingestellte Mitarbeiter nutzen das Angebot gerne und intensiv. Umliegende Gemeinden, wie beispielsweise Sigmarszell, Tettnang, Ravensburg, Friedrichshafen oder auch das Landratsamt Lindau (B), bieten den EGMY-Wellpass ebenfalls an. Dadurch wird ersichtlich, wie sehr sich Firmenfitnessprogramme allgemein in der Arbeitswelt, auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung, inzwischen etabliert haben.
Mitarbeiterparkplätze
Die Verwaltung empfiehlt, die Parkplätze weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeit der kostenlosen Parkplätze ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitgeberattraktivität. Bereits in den Vorstellungsgesprächen wird sehr häufig nach den Parkmöglichkeiten gefragt. Die Erhebung von Gebühren wäre für viele Mitarbeitende nicht nachvollziehbar, insbesondere, da in den umliegenden Gemeinden keine Gebühren für die Nutzung der nahe gelegenen Parkplätze von den Mitarbeitenden verlangt werden. Die Stadt Lindau (B) würde sich bei Abschaffung dieser Leistung im Vergleich zu den umliegenden öffentlichen sowie nichtöffentlichen Arbeitgebern in puncto Arbeitgeberattraktivität bewusst schlechter stellen.
Auch wurde der Umkreis, aus dem die Mitarbeitenden für die Arbeit anreisen, durch die schwierige Arbeitsmarktsituation zunehmend größer. Die ländlichen Strukturen machen eine Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oftmals nicht möglich. Viele der Mitarbeitenden haben damit grundsätzlich nicht die Möglichkeit auf das Fahrrad und den ÖPNV umzusteigen und müssen damit eine Parkkarte kaufen.
Um dennoch die Parkplatzsituation weiter zu entspannen, empfiehlt die Verwaltung eine Erweiterung der Bannmeile auf 2,5 Kilometer. In Einvernehmen mit dem Personalrat kann davon ausgegangen werden, dass eine Entfernung von 2,5 Kilometern sehr gut fußläufig zu erreichen sind. Mitarbeitende, die in Lindau wohnhaft sind, sollen damit vermehrt dazu gebracht werden, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen. In Ausnahmefällen haben aber auch diese Beschäftigten die Möglichkeit, bis zu maximal 10 Mal im Jahr, eine Tagesparkkarte in der Zentrale zu beantragen.
In einem ersten Austausch mit dem Personalratsgremium wurde zudem klar kommuniziert, dass das Gremium einer Einführung von Gebühren für die Nutzung der Parkplätze im Toskanapark nicht zustimmen wird. Das Gremium betrachtet die kostenlose Nutzung, ebenso wie die Verwaltung, als wichtigen Bestandteil der Arbeitgeberattraktivität und sieht auch das Vorliegeneiner nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung der Mitarbeitenden der Stadt Lindau (B) im Gesamten, wenn die Beschäftigten im Pflege- und Seniorenheim, der Garten- und Tiefbaubetriebe, der Friedhofsverwaltung, der Feuerwehr oder auch der Schulen, die Möglichkeit hätten, kostenlos zu parken, während Mitarbeitende der Kernverwaltung Gebühren zahlen müssten. Auch die Verwaltung sieht hier eine nicht vertretbare Ungleichbehandlung.
Berücksichtigt werden müssen auch die Mitarbeitenden, die aktuell ihre privaten Kfz für dienstliche Zwecke verwenden. Sollte das Parken zukünftig nicht mehr kostenlos möglich sein, werden viele Mitarbeiter dazu nicht mehr bereit sein und vermehrt den Dienstwagen nutzen wollen. Dies ergab eine Umfrage, die bereits 2013 durch den Personalrat durchgeführt wurde. Die damalige Umfrage ergab, dass von den 80 Prozent der Befragten Mitarbeitenden, die regelmäßig mit dem Auto zur Arbeit kommen, lediglich 20 Prozent bereit wären, ihr privates Fahrzeug weiterhin für dienstliche Zwecke bereitzustellen. Häufig wird die Nutzung des privaten Fahrzeugs für kurze Distanzen, wie beispielsweise Fahren zwischen Stadtverwaltung und GTL, Seniorenheim oder zu den umliegenden Unternehmen oder Gemeinden, nicht mit der Dienststelle abgerechnet. Diese Bereitschaft wird nicht mehr vorhanden sein, sollten die Mitarbeitenden für den Mitarbeiterparkplatz ein Entgelt zu entrichten haben. Aktuell unterhält die Stadt Lindau (B) lediglich einen Dienstwagen. Sollten die Mitarbeitenden nicht zur Nutzung ihrer Privat-Kfz zu dienstlichen Zwecken weiter bereit sein, dürfte ein Dienstwagen zukünftig wohl kaum noch ausreichend sein.
Neugestaltung des Jobtickets
Die Verwaltung empfiehlt, das Konzept für das Jobticket, erstmal im Rahmen eines Pilotprojekts für das Jahr 2026, zu reformieren. Große Städte wie beispielsweise die Stadt München oder auch Nürnberg haben ebenfalls ihr Modell neu aufgesetzt und finanzieren heute anteilsmäßig das Deutschlandticket Jobticket für ihre Mitarbeitenden. Aber auch im umliegenden Umkreis bieten immer mehr öffentliche Arbeitgeber das Deutschlandticket als wichtigen Benefit ihren Mitarbeitenden an, wie beispielsweise die Memmingen, Ravensburg oder Friedrichshafen.
Die deutsche Bahn bietet kommunalen Arbeitgebern die Möglichkeit, allen Beschäftigten das Deutschlandticket im Rahmen eines Rahmenvertrags zu vergünstigten Konditionen anzubieten. Der Gesetzgeber hat den Tarifrabatt bundesweit auf 5 Prozent festgelegt, damit liegt der Tarifpreis aktuell bei 46,55 Euro. Voraussetzung für die Wahrnehmung des Rabatts ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent.
Aktuell nutzen insgesamt 42 Personen das Jobticket. Die Kostenübernahme erfolgt zu 50 Prozent, das heißt, pro Person entstehen Kosten in Höhe von 200 Euro jährlich, insgesamt damit 8.400 Euro.
Es ist davon auszugehen, dass das Angebot des Deutschlandtickets insgesamt von mehr Mitarbeitenden genutzt werden wird. Bei einer Übernahme der Kosten in Höhe der Mindesthöhe von 25 Prozent entstehen pro Person jährliche Kosten in Höhe von 139,65 Euro.
Die Stadt Lindau (B) empfiehlt eine Übernahme der Kosten in Höhe von 25 Prozent (damit 139,65 Euro jährlich), um Kostensteigerungen auf dieser Haushaltsstelle durch eine vermehrte Inanspruchnahme des Angebots zu vermeiden.
Um den Mitarbeitenden das Deutschlandticket Jobticket zu ermäßigten Konditionen anbieten zu können, schließt die Stadt Lindau (B) zunächst einen Rahmenvertrag, vorerst befristet auf ein Jahr, mit Bodo ab. Dort ist sowohl der Preisnachlass von 5 Prozent, als auch der flexible Arbeitgeberzuschuss geregelt. Im Bestellportal von Bodo ist das Deutschlandticket als Jobticket bestellbar. Jedem teilnehmenden Unternehmen wird eine Arbeitgebernummer zugewiesen, die der Mitarbeiter im Bestellvorgang eingibt. Die im Rahmenvertrag festgelegten Konditionen sind damit verknüpft. So bekommt der Arbeitnehmer sein Deutschlandticket gemäß der Konditionen, die sein Arbeitgeber mit Bodo vereinbart hat. Der Arbeitgeber erhält zum Abgleich monatlich mitgeteilt, welche Mitarbeiter das Jobticket bestellt haben. Für die Abrechnung gibt es zwei verschiedene Optionen. Entweder bezahlt der Arbeitnehmer nur denjenigen Anteil, den er tatsächlich selbst tragen muss. Das Unternehmen erhält monatlich eine Rechnung für den Arbeitgeberzuschuss für alle Mitarbeitenden. Alternativ bezahlt der Arbeitnehmer monatlich den ermäßigten Tarifpreis und das Unternehmen bezahlt den Arbeitgeberzuschuss unternehmensintern, zum Beispiel über die Lohnabrechnung.
Im Rahmen eines internen Antragsverfahrens ist zu bestätigen, dass das Ticket primär für den Weg zwischen Dienstort und Wohnstätte verwendet wird. Um eine Doppelnutzung der Benefits zu verhindern, werden die Mitarbeitenden entweder das Deutschlandticket, oder alternativ einen Parkkarte für eine kostenlose Nutzung der Parkplätze im Toskanapark, beantragen können. Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese attraktive Alternative die Parksituation weiterhin entspannten wird.
Eine Neuaufstellung des Jobtickets bietet zum einen die Möglichkeit, einem größeren Anteil der Mitarbeitenden eine attraktive Möglichkeit zu bieten, statt dem privaten PKW die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und zum anderen könnte damit auch das Freizeitverhalten der Mitarbeitenden positiv beeinflusst werden, was zeitgleich einen positiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz darstellt.
Um Mitarbeitende aus Österreich oder die Schweiz nicht zu benachteiligen und auch, um bei diesen Mitarbeitenden das Mobilitätsverhalten positiv zu beeinflussen, soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, Jahreskarten bei der Personalabteilung einreichen zu können. Diese Kosten werden dann anteilsmäßig in Höhe des Zuschusses für das Jobticket übernommen.
Das Deutschlandticket-Jobticket soll vorerst auf ein Jahr begrenzt als Pilotprojekt getestet werden, um herauszufinden, wie gut das Angebot angenommen wird und wie hoch auch der tatsächliche Verwaltungsaufwand ist.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
In der aktuellen Arbeitswelt werden die Anforderungen an die Arbeitnehmer stetig höher. Verbunden mit Schwierigkeiten im privaten Umfeld, führt das häufig zu einer erhöhten Belastung der psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden und damit in Folge zu einer Erhöhung der Krankheitstage.
In verschiedenen Studien der Krankenkassen wurde dargelegt, dass ein nicht zu unterschätzender Anteil aller Fehltage im direkten Zusammenhang mit psychischen Probleme wie beispielsweise Burnout oder Überforderung stehen. Die Kosten, die dem Arbeitgeber durch die hohen Fehltage der Mitarbeitenden entstehen, sind immens.
Zudem haben amerikanische Studien gezeigt, dass psychisch belastete Mitarbeitende Schwierigkeiten damit haben, kreativ und innovativ zu sein. Umgekehrt sind glückliche Mitarbeitende deutlich innovativer, kreativer und engagierter und sind damit auch fähig, einen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens zu leisten.
Ein gut implementiertes Gesundheitsmanagement schafft eine Win-Win-Situation für die Verwaltung und die Mitarbeiter. Die Verwaltung profitiert von reduzierten Kosten als Folge von Krankheits- und Fehlzeiten, verbessert ihre Arbeitgeberattraktivität, kann dadurch leichter Talente gewinnen und stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gesunde und motivierte Mitarbeitende. Zugleich entstehen auch Vorteile für die Mitarbeitenden: Eine verbesserte Gesundheit, höhere Zufriedenheit und Motivation, Reduktion von Stress und anderen Belastungen, sowie eine verbesserte Work-Life-Balance fördern allgemein das Betriebsklima.
Die Stadt Lindau (B) ist als öffentlicher Arbeitgeber gesetzlich nicht zur Implementierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements verpflichtet, profitiert aber selbstverständlich von reduzierten Krankheitstagen und gesunden, glücklichen und vor allem motivierten sowie leistungsstarken Mitarbeitenden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, für das Haushaltsjahr 2025 ein Budget in Höhe von 15.000 Euro für das Betriebliche Gesundheitsmanagement einzuplanen. Mithilfe dieses Budgets soll in den kommenden 12 Monaten eine Plattform getestet werden, die sowohl verschiedene Online-Seminare zu Ernährung, Stressbewältigung, etc. anbietet, als auch konkrete Termine zur Einzelberatung ermöglicht. Dieses Konzept wird bereits von anderen großen Kommunen genutzt und bisher als sehr gut bewertet. Verschiedene Statistiken ermöglichen der Personalabteilung eine regelmäßige Überprüfung der Nutzung des Angebots. Nach einem Jahr kann auf Grundlage dieser Auswertungen evaluiert werden, ob eine langfristige Implementierung des Programms sinnvoll ist, oder ob weitere Möglichkeit zur Gesundheitsförderung getestet werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel teilt mit, dass in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden soll, dass die Mitarbeiter entweder eine Parkkarte oder ein Jobticket erhalten.
Stadtrat Hübler möchte wissen, wie das Budget von 15.000,00 EUR für das betriebliche Gesundheitsmanagement ermittelt wurde.
Frau Bohnert, Leiterin des Hauptamtes, erläutert, dass Vergleiche eingeholt wurden und dass das Angebot nicht personenbezogen ist, sondern anonym ist. Das Budget ist für die Finanzierung der Plattform vorgesehen.
Herr Hübler möchte wissen, warum kein Beschluss über das kostenlose Mitarbeiterparken gefasst wird.
Frau Bohnert, Leiterin des Hauptamtes, erklärt, dass die angedachte Abschaffung des kostenlosen Parkens im Rahmen des Konsolidierungskurses entstand und dort nicht beschlossen wurde. Das Mitarbeiterparken müsste proaktiv abgeschafft werden, nachdem es bereits besteht.
Herr Wenzler, Personalratsvorsitzender, teilt mit, dass die Bereitschaft für die Nutzung des privaten Kfz für Dienstreisen sinken würde, wenn keine kostenlosen Parkplätze mehr bereit stünden.
Stadtrat Kaiser regt an, dass die Benefits in der Art gestaltet werden sollen, dass ein Anreiz für die Mitarbeiter besteht, den ÖPNV und das Fahrrad zu nutzen.
Beschluss
- Der Hauptausschuss nimmt die bestehenden Mitarbeiterbenefits zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Konzept für das Jobticket neu aufzusetzen und 2026 das Deutschland Jobticket als Pilotprojekt anzubieten. Die Übernahme der Kosten erfolgt zu 25 Prozent des Ticketpreises. Das Jobticket wird wahlweise zum kostenlosen Parkplatz angeboten.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, ein Budget in Höhe von 15.000 Euro für die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Straßenbenennung - Teilstück Bürgermeister-Thomann-Weg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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beratend
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4 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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13. Sitzung des Stadtrates
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27.11.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 beschlossen, die neue Zufahrt zum Giebelbach Wackerstraße zu benennen.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der GWG kam die Frage auf, ob das Teilstück des Bürgermeister-Thomann-Weges, welches zwischen der neuen Wackerstraße und der Giebelbachstraße liegt, unter Umständen auch der Wackerstraße zugeordnet werden sollte.
Nach Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde ist an der Kreuzung zur neuen Straße auf dem Bürgermeister-Thomann-Weg ein Poller geplant und die Straße hier wird zur Sackgasse.
Abb. 1
Fachliche Bewertung
Die Straßenverkehrsbehörde befürwortet die o.g. Idee.
Die Fortführung der neuen Erschließungsstraße Giebelbach mit der beschlossenen Straßenbezeichnung „Wackerstraße“ wäre für dieses kurze Reststück bis zur Giebelbachstraße letztlich auch plausibler/nachvollziehbarer und würde eine „notwendige“ Zwischenbeschilderung mit der Straßenbezeichnung „Bürgermeister-Thomann-Weg“ (entlang der bisherigen Hausnummer 15) entbehrlich machen.
Von Seiten der Liegenschaftsabteilung bestehen lediglich bezüglich der Zuordnung des Teilstückes „Bürgermeister-Thomann-Weg“ zur Wackerstraße in Bezug auf die Länge Bedenken. Im o.g. Plan wird ein bewohntes Doppelhaus miteinbezogen. Dieses wäre dann bei jetziger Giebelbachstraße 14a künftig Wackerstraße, die Nummer 14 wäre weiterhin Giebelbachstraße.
Das Ende der Wackerstraße sollte daher hinter dem jetzigen Bürgermeister-Thomann-Weg 15, dem neuen Bauplatz der GWG, angelegt werden.
Seitens der Bauverwaltung wurden diese Bedenken ausgeräumt: am Gebäude Giebelbachstraße 14a ändert sich nichts, die Adresse bleibt bestehen, das Flurstück 24/25 Gemarkung Aeschach lag schon immer an der gewidmeten Straße Bürgermeister-Thomann-Weg, wurde aber der Giebelbachstraße zugeordnet.
Abb. 2
Somit kann aus Sicht der Bauverwaltung das Teilstück 64/38, wie in Abb. 1 rot dargestellt, in Wackerstraße umbenannt werden.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Beschluss
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Teilstück des Bürgermeister-Thomann-Weges, welches zwischen der neuen Wackerstraße und der Giebelbachstraße liegt, auch der Wackerstraße zuzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Stellenplan 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
- Organisatorischer Stellenplan
Im Stellenplan der Stadt Lindau (B) sind die für das Jahr 2025 benötigten Planstellen für Beamt*innen und Stellen für Arbeitnehmer*innen entsprechend der organisatorischen Zuordnung detailliert enthalten. Der Stellenplan bildet die Struktur der Stadtverwaltung und die konkrete Zuordnung, sowie die Zahl der Stellen ab.
- Stellenplan zum Haushalt
Im Stellenplan zum Haushalt sind zunächst alle Stellen enthalten, unabhängig davon, ob diese zum Stichtag besetzt oder vakant sind.
Entsprechend dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und –wahrheit werden die Stellen entsprechend der Wochenarbeitszeit, also mit den sog. „Vollzeitäquivalenten“ (1 VZÄ entspricht 40/40 im Beamtenbereich und 39/39 im Tarifbereich) ausgewiesen.
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BayKommHV-Kameralistik ist der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplans. Die Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans sind in § 6 BayKommHV-Kameralistik enthalten.
- Personalhaushalt
Der Stellenplan hat nach nach § 6 BayKommHV-Kameralistik die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen zu enthalten. Der Stellenplan zum Haushalt ist damit Grundlage für die Berechnung der Personalkosten. Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen, sowie die unbesetzten Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt.
- Erläuterungen zum Stellenplan
Gegenüber der Beschlusslage zum Stellenplan vom 19.12.2023 haben sich durch Beschlüsse des Stadtrats folgende Änderungen ergeben:
Im Bereich der neuen Kindertagesstätte „Schatzkiste“ haben sich die Eingruppierungen der stellvertretenden Leitung (zukünftig S15 TVöD), sowie der Leitung (zukünftig S16 TVöD) verändert, da diese abhängig von den Belegungszahlen der Kindertagestätte sind. Die Umsetzungen der internen Kandidatinnen und damit die Stellenplanänderungen, wurden durch den Hauptausschuss vom 13.06.2023 und vom 02.10.2024 beschlossen.
Für das Museum werden vier weitere Stellen benötigt, damit es weiterhin möglich sein wird, Kunstausstellungen durchzuführen. Ferner wurden mit Beschluss des Stadtrats vom 23.10.2024 zwei Stellen für die Sachbearbeitung in der Liegenschaftsabteilung beschlossen. Um eine möglichst zeitnahe Besetzung dieser Stellen zu realisieren, wurde entschieden, diese bereits in den Nachtrag zum Stellenplan 2024 (Beschlussfassung am 27.11.2024) aufzunehmen.
Im Zuge der Neuschaffung des Amtes „Standortförderung und Tourismus“ zum 01.10.2024 wurde die Stelle 200.001, die bisher bei der Kämmerei angegliedert war, dorthin verschoben und in eine Beschäftigtenstelle umgewandelt.
Zudem wurde die neu geschaffene Stelle für die Sachbearbeitung Organisation aufgrund der Besetzung mit einem Beamten zum 01.01.2025 in eine Beamtenstelle (A11 BayBesG) umgewandelt.
Aufgrund der Einstellung einer Sachbearbeiterin für das Obdachlosenwesen zum 01.07.2024 in Vollzeit, mit Beschluss des Stadtrats vom Stadtrats vom 15.05.2024, sind die Stellenanteile in S11b TVöD weggefallen, dafür haben sich die Stellenanteile in EG 9a TVöD um 0,9 Vollzeitäquivalente erhöht.
Weitere Änderungen gegenüber dem Stellenplan aus der Beschlussvorlage aus 2023 ergeben sich durch veränderte Stellenbewertungen. Bei Änderung der Eingruppierung bzw. Höhergruppierungen liegt in der Regel ein externes Stellenbewertungsgutachten vor. Die Ergebnisse dieser Stellenbewertungsgutachten wurden jeweils in den Sitzungen des Hauptausschusses, beziehungsweise des Stadtrats, dargelegt und die Stellenplanänderungen beschlossen.
Aufgrund der Übernahme der IML Immobilien Management Lindau (B) schlägt die Verwaltung vor, bereits mit Genehmigung des Haushalts eine Stelle im Hochbau auszuschreiben und entsprechend im Jahr 2025 eine zusätzliche Stelle im Stellenplan vorzusehen. Im Gegenzug soll eine im April 2026 durch Renteneintritt frei werdende Stelle im Hochbau nicht nachbesetzt und im Stellenplan entsprechend mit einem KW-Vermerk hinterlegt werden. Im Ergebnis handelt sich es um eine Stellenmehrung, die weniger als ein Jahr Bestand haben wird. Durch die personelle Verstärkung kann ein Teil der anfallenden Arbeiten, die zur Wartung und Sanierung der von der IML übernommenen, teilweise sehr verwahrlosten Gebäude, aufgefangen werden. Bei neun der Objekte handelt es sich um Einzeldenkmäler, eines steht unter Ensembleschutz. Es bestehen große Defizite im Unterhaltungszustand, die dringend aufgearbeitet werden müssen, bereits jetzt zeigen sich Anzeichen des Verfalls der denkmalgeschützten Substanz. Diese Objekte erfordern ein überdurchschnittliches Maß an Personalstunden und fachlicher Kompetenz, weshalb eine vorübergehende Verstärkung der Abteilung erforderlich ist.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Sommerweiß merkt an, dass die Vorlage erst spät versendet wurde und daher heute kein Beschluss zur Empfehlung gefasst werden soll.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erläutert, dass einige Sachverhalte erst sehr kurzfristig eingearbeitet werden konnten.
Beschluss
Der Hauptausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Einführung eines Dokumentenmanagementsystems - Stand des Projekts (Mündlicher Vortrag)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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informativ
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6 |
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7. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss (Stadt Lindau)
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4. Sitzung des Hauptausschusses
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14.11.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Stadtrat Hübler fragt nach, wer inzwischen die Aufgaben von Herrn Firsching übernommen hat und ob hier personelle Anteile hinzugekommen sind.
Herr Denkel, Leiter Organisationsentwicklung und Digitalisierung, teilt mit, dass die von Seiten der Organisation aufgearbeitet wird.
Datenstand vom 13.01.2025 09:32 Uhr