Datum: 12.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
3 Eichwaldquartier - Sachstand und weiteres Vorgehen
4 BV/117/2024: Neubau eines Hotels auf dem Grundstück des ehemaligen Hallenbades "Limare"
5 Sanierung und Aufstockung von Mehrfamilienhäusern, Heyderstraße 2, 2a, 4, 6
6 Anfragen und Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Frau Dr. Alfons eröffnet die 5. Öffentliche Bau- und Umweltausschusssitzung. Sie begrüßt die anwesenden Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

OB Dr. Alfons verkündet, dass TOP 5 „Sondernutzung auf der Insel – Maßnahmenkonzept“ abgesetzt wurde und in der nächsten Sitzung wieder aufgeführt wird.

Gegen die Tagesordnung gibt es keine Einwendungen. Sie gilt somit als genehmigt.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

3. Eichwaldquartier - Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Historie 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ erfolgte von 2016 bis 2017/18; problematisch war hierbei die Verfügbarkeit der notwendigen Stellplatzflächen für die Therme, da entgegen der damaligen Ausschreibung für die Investorensuche keine geeigneten Stellplatzflächen vorhanden waren. Die Verhandlungen mit dem damaligen Flächeneigentümer scheiterten. Die Schauer & Co GmbH ist dennoch eine Partnerschaft mit der Stadt eingegangen. Grundlage war der Kostenübernahmevertrag vom 23.11.2015 (ergänzt nochmalig im März und September 2016). Es gab keine Regelungen zu den Stellplatzflächen. 

Während des BPlan-Verfahrens wurden verschiedene Möglichkeiten für die Realisierung von Stellplatzflächen im Umfeld des Eichwaldbads untersucht. Es standen jedoch entweder bahnrechtliche oder naturschutzrechtliche Belange entgegen. Damit blieben nur die Flächen nördlich der Eichwaldstraße als geeignete Stellplatzflächen übrig. Während die Stadt bzw. die Stadtwerke die Flächen vom damaligen Eigentümer nicht kaufen konnten (v.a. wegen der Höhe des Kaufpreises und der Gefahr von Altlasten), erwarb die Schauer & Co GmbH schließlich die Flächen nördlich der Eichwaldstraße, des sog. „Eichwaldquartiers“. 

Für den Neubau der Therme und des zugehörigen Parkplatzes wurde der FNP aus 2013 erstmalig geändert (genehmigt am 13.12.2017). Statt der Darstellung Grünfläche mit Zweckbestimmung "Badeplatz, Freibad" wurde für das Gebäude selbst eine Sonderbaufläche "Thermal- und Freizeitbad“ dargestellt. Ebenso verhielt es sich mit den nördlichen Flächen. Hier wurden statt der Sonderbaufläche S4 "Festplatz/Auffangparkplatz" die Darstellungen Grünfläche mit „Dauerkleingärten“ und „Ruhender Verkehr“ statt Grünflächen und Bahnflächen vorgenommen. Auch wurde seitens der Verwaltung die Aussage in Richtung Betroffene getroffen, dass damit die Kleingärten gesichert wären.

Als „Kompensation“ bzw. Reaktion auf den kostspieligen Flächenerwerb für Stellplätze durch Herrn Schauer gab der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.01.2017 eine Absichtserklärung ab, wonach über eine Entwicklung der Flächen des Eichwaldquartiers (nach Abschluss der ISEK-Maßnahmen) beraten werden soll. Zu den Stellplätzen wurde vereinbart: „Dies beinhaltet die Bereitschaft, zu gegebener Zeit die Möglichkeit eines von den vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 110 „Thermal- und Freizeitbad, Eissporthalle“ abweichendes, verbessertes Parkplatzkonzept innerhalb der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. (…) der Gemarkung Reutin zu prüfen.“ Die Absichtserklärung ist rechtlich nicht bindend. Hierauf wurde die Schauer & Co GmbH in dem entsprechenden Schreiben der Stadt hingewiesen. Dennoch entstand durch die Absichtserklärung eine nachvollziehbare und berechtigte Erwartungshaltung zur Entwicklung der Flächen „Eichwaldquartier“.

Im Juli 2017 fand ein Bürgerentscheid statt. Die Abstimmungsfrage zum Bürgerentscheid 1 „Erhalt des Strandbades Eichwald“ wurde mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet. Diese Mehrheit hatte das Abstimmungsquorum der Stimmberechtigten jedoch nicht erreicht. Der Bürgerentscheid entfaltete damit keine Bindungswirkung. Die Abstimmungsfrage zum Bürgerentscheid 2 „Therme Lindau“ wurde mehrheitlich mit „JA“ beantwortet. Die Mehrheit hatte das Abstimmungsquorum erreicht. Der Bürgerentscheid entfaltete damit Bindungswirkung.

Am 13.05.2022 wurde der Antrag zur Entwicklung des Quartiers durch Herrn Schauer an die Stadt gestellt. Die hier vorgeschlagenen Nutzungsabsichten wurden gemeinsam mit der CIMA geprüft und in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 19.09.2022 vorgestellt. 

Im September 2023 lud Herr Schauer die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sowie Vertreter aus Stadtverwaltung und Stadtrat zu einem Beteiligungstermin ein. Dieser Termin verlief zwischen den Beteiligten in keinster Weise konstruktiv und machte deutlich, dass die Stadt den Prozess übernehmen muss. Dass Stadtverwaltung und Stadtrat hier zwei unterschiedliche Aussagen zu der Fläche „Eichwaldquartier“ getätigt hat, war ein Fehler. Dieser muss bereinigt bzw. ausgeräumt und aufgearbeitet werden. Der Stadtrat bildete daraufhin eine Vorbereitungsgruppe und leitete den ersten Prozess ein, bei dem sich der Bau – und Umweltausschuss mit dem Thema befassen sollte um zu klären, wie eine friedliche und weitgehend einvernehmliche Entwicklung des Eichwaldquartiers gelingen kann.

  1. Vorbereitungsgruppe 
Das erste Treffen der Vorbereitungsgruppe (zukünftig genannt Steuerungsgruppe) fand am 08. April 2024 im Stadtbauamt statt. Diese Gruppe bestand aus Bürgermeisterin Frau Dorfmüller, Bürgermeister Herr Hotz, Stadtrat Herr Strauss für die Stadtpolitik; Herr Koschka, Frau Möller, Frau Wind, Herr Pretscher und Frau Höntsch von Seiten der Stadtverwaltung. Moderiert wurde der Abend von Herrn Pakleppa. 

Das Ergebnis dieser Gruppe war, dass es eine nicht-öffentliche Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses noch vor der Sommerpause 2024 geben soll. In der Sitzung, angelegt als strategischer Dialog, soll geklärt werden, „OB“ eine Entwicklung auf dem Areal stattfinden soll. Die Frage nach dem „WIE“, wurde zurückgestellt. 

Dazu sollten beide Varianten diskutiert werden:
  • Was ist möglich und was sind die Konsequenzen, wenn eine Entwicklung befürwortet wird? 
  • Was ist möglich und was sind die Konsequenzen, wenn eine Entwicklung abgelehnt wird? 

  1. Nicht-öffentliche Sondersitzung Bau- und Umweltausschuss 1. Juli 2024
Die Sitzung sollte einen geschützten Raum bieten, in dem der bestehende Konflikt zunächst innerhalb des Stadtrats überwunden und ein gemeinsames Ziel herausgearbeitet werden konnte. Zudem wurde darüber beraten, wie möglichst zeitnah die Öffentlichkeit informiert und aktiv beteiligt werden kann.   
Dazu wurden die Aussagen in bestehenden Plänen, die Ergebnisse des ISEK und der Wohnraumbedarfsanalyse und des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes vorgestellt. Im Anschluss erfolgte der moderierte Dialog zur Konfliktlösung. 

Ergebnis der Sitzung war:
  • Die Fläche des Eichwaldquartiers soll entwickelt werden. Damit konnte die Frage nach dem „OB“ beantwortet werden. 
  • Es müssen die Fakten aufbereitet werden, um das Geschehene (Historie) besser verstehen zu können. Dazu gab es Prüfaufträge, die in der Sitzung beantwortet werden sollen. 
  • Die Stadt führt den Prozess der Quartiersentwicklung. 
  • Es soll ein Strukturkonzept geben, das auf dem Freiraumkonzept basiert. Das Konzept soll den Rahmen festsetzen, innerhalb dessen alle Beteiligten einschließlich des Investors Planungs- und Entwicklungsmöglichkeit sowie Sicherheit haben.

  1. Steuerungsgruppe 
Jetzt soll eine gemeinsame Steuerungsgruppe konstituiert werden, die den Prozess als Arbeitsgremium begleitet. Die Meilensteine werden dann im Bau- und Umweltausschuss / Stadtrat präsentiert. Die Gruppe ist als Gremium gedacht, in dem transparent und konstruktiv an dem Prozess zur Bürgerbeteiligung gearbeitet wird. Strukturiert und moderiert wird die Gruppe von Prozesscoach Herrn Pakleppa und seiner Kollegin Judith Lutz.  

Als Mitglieder der Steuerungsgruppe werden vorgeschlagen:
  • Vertretung des Stadtrates 
    • Frau Dorfmüller
    • Herr Hotz 
    • Frau Gebhard 
  • Vertretung des Vorhabenträger durch Herrn Sorg als Projektleiter
  • Vertretung des Stadtbauamt durch Herrn Koschka, Frau Möller, Frau Höntsch 
  • Vertretung Kommunikation und Beteiligung durch Frau Wind und Herrn Schmitz
  • Organisation und Protokoll durch Herrn Pakleppa und Frau Lutz 
  • Die Steuerungsgruppe tagt bis zum Abschluss der Prozessschleife 2 (fertiggestelltes  Strukturkonzept) insgesamt drei Mal 

  1. Weitere Schritte im Prozess 
  • Es gibt ein monatliches Jour Fixe zwischen Stadtbauamt (Hr. Koschka, Fr. Möller, Fr. Höntsch), Der Abteilung für Kommunikation und Beteiligung (Fr. Wind und Hr. Schmitz) und Robert Pakleppa mit Judith Lutz zur engen Abstimmung. 
  • An der Aufarbeitung der Fakten wie in der Sondersitzung beschlossen, wird parallel gearbeitet. 
  • Als Entscheidungsgrundlage für die Strukturplanung sollen betroffene Stakeholder mit ihren Bedürfnissen und Bedenken beratend gehört werden.
  • Für die Stakeholder (z.B. Anwohnende, die Kleingärten) wird dabei eine Form gefunden werden, bei der in einem geschützten Dialog die zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen gehört werden. Hierfür wird die Steuerungsgruppe den genauen Beteiligungsprozess planen und organisieren. Über die konkrete Form werden wir die Betroffenen und die Öffentlichkeit informieren, sobald sie fest steht.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel merkt an, dass die Stadt im Prozess Fehler gemacht hat. Damals wurde gesagt, dass nach Abschluss der ISEK Maßnahmen die Entwicklung beginnt. Man hat ein Zeitfenster von 10 – 15 Jahren gesehen. Aus den gemachten Fehlern trägt man die Verantwortung jetzt zu handeln und zu entwickeln. Die Stadt hat städtebauliches Interesse und es ist jetzt wichtig eine einvernehmliche Lösung zu finden. 
Stadträtin Rundel hofft darauf, dass alle mitarbeiten.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel merkt an, dass der von Herrn Pakleppa vorgestellte Weg der richtige sein könnte. Das Problem mit der Eissporthalle, ob und wo sie gebaut wird, sollte weiter sein und vorgezogen werden.

OB Dr. Alfons wirft ein, dass am 25.11.2024 eine Sondersitzung stattfindet, in der das Thema besprochen wird. 

Stadtrat Kaiser erklärt, dass der Prozess an sich gesehen werden muss. Bei der Hinteren Insel hat man bereits ein gutes Konzept gehabt. Er erkundigt sich, wie sichergestellt werden kann, dass kein Antrag auf Bürgerbegehren gestellt wird.

Herr Pakleppa antwortet, dass es normal ist, dass Bürgerbegehren stattfinden. Es sollen sich jetzt alle in den Prozess mit einbringen und nicht erst im Nachhinein.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich, wie der Bebauungsplan aussehen wird und wie man rechtlich auf der sicheren Seite ist.

Frau Möller antwortet, dass das Strukturkonzept Bindungswirkung hat. Der Rahmenplan ist die Vorstufe und enthält keine Details, nur Grobstrukturen. Er ist vereinfacht und entwickelt sich, damit Baurecht geschaffen werden kann.

OB Dr. Alfons wirft ein, dass der Prozess möglichst proaktiv gelöst werden soll. Eine gute Durchdringung ist wichtig. Es wird bereits alles kommuniziert und so soll es auch weiter bleiben. In der Vergangenheit sind die Dinge nicht so gut gelaufen, weshalb kein Vertrauen da ist. Entscheidungen werden offen getroffen, nicht hinter einem Vorhang. Jeder soll dafür sorgen, dass alle darüber informiert sind, dass der Prozess läuft. Kein relevanter Teil der Bevölkerung soll das Gefühl haben die Notbremse ziehen zu müssen.

Stadträtin Rundel merkt an, dass die Steuerungsgruppe, bei der sie letztes Mal in Vertretung dabei war, ein zusätzliches Element zur Beteiligungsmöglichkeit hinzugefügt hat. Dies war ihnen sehr wichtig.

Stadtrat Hummler erkundigt sich nach dem Zeitrahmen für den gesamten Prozess.

Herr Pakleppa antwortet, dass er nur für diesen Prozessschritt beauftragt wurde und sich daraus das Strukturkonzept entwickeln soll. Dann erfolgt der Entwicklungsprozess und auf diesem Ergebnis findet die Beteiligung statt.

OB Dr. Alfons erklärt, dass anhand des Zechwalds sehr anschaulich ist, wie ein Beteiligungsprozess durchgeführt werden kann. Im jetzigen Prozess ist man aufgrund des Vertrauensverlustes einen Schritt früher. Es soll Raum geschaffen werden für den weiteren Weg. Im Frühjahr soll der nächste Schritt gemacht werden, wer diesen leitet ist noch nicht festgelegt.

Stadtrat Fehrer merkt an, dass das Zechwald kein guter Vergleich ist, da hier kein Streit voraus ging. Es muss eine gewisse Klarheit da sein, was für die Flächen später geplant ist.

OB Dr. Alfons erwidert, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Interessen eingebracht werden können und noch keine Flächen vergeben werden.

Beschluss

  1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zur Erarbeitung eines Strukturkonzeptes zu. 
  2. Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Steuerungsgruppe und deren Mitglieder als Arbeitsgremium. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Prozessskizze.pdf

zum Seitenanfang

4. BV/117/2024: Neubau eines Hotels auf dem Grundstück des ehemaligen Hallenbades "Limare"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am Standort des ehemaligen Hallenbades „Limare“ ist der Bau eines Business Hotels geplant. Die eingereichte Planung ist eine Überarbeitung zum vorangegangenen Investorenwettbewerb. Die Planung wurde als Bauvoranfrage eingereicht. 

Das Hotel mit Tiefgarage verfügt über mehrere Konferenzräume, sowie Doppelzimmer in zwei Größen. Außerdem ist ein kleiner SPA-Bereich geplant. 

Das Hotel ist in U-Form ausgebildet, mit der Öffnung nach Westen zum Landratsamt. Dadurch entsteht eine ruhige Innenhofsituation, die als Terrasse genutzt wird. Die Anzahl der Geschosse variiert von I, über III bis IV und V Geschosse, plus ein zusätzliches VI. Technikgeschoss auf dem Ostteil des Gebäudes, das auf allen Seiten eingerückt ist. Der Gebäudekomplex ist mit begrüntem Flachdach, teilweise mit PV-Anlagen, geplant. Auch auf dem Technikgeschoss ist eine PV-Anlage geplant. Ein Teil des südlichen niedrigeren Daches wird als Dachterrasse für den SPA-Bereich  genutzt. 

Der Hauptzugang zum Hotel befindet im Osten am Herbergsweg. Hier bildet das Gebäude auch seinen Hochpunkt mit V, bzw. VI Geschossen (Technikgeschoss). 
Das Gebäude verfügt über eine Tiefgarage mit 44 Kfz-Stellplätzen, die von Norden vom Bleicheweg erschlossen wird. 6 oberirdische Pkw-Stellplätze (davon 3 mit E-Ladestation) sowie ein Reisebusparkplatz befinden sich ebenfalls am Bleicheweg. Die Anlieferung erfolgt im Westen. 
 

Fachliche Bewertung

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. 
Bei der Betrachtung der Umgebungsbebauung wird insbesondere auf das Landratsamt (Bregenzer Straße 33 bis 35) Bezug genommen. Dieses weist V Geschosse mit überhohen Raumhöhen auf, wobei sich das V. Geschoss im geneigten Dach befindet. Die nördlich gelegene Jugendherberge (Herbergsweg 11) weist mit II + IV Geschossen in geneigten Dächern, geringere Höhen auf. Direkt im östlichen Anschluss an das geplante Vorhaben befinden sich Gebäude mit geringen Höhen (I bis II Geschosse). 

Bei dem geplanten Gebäude stellt das VI. Geschoss (Technikgeschoss) zwar rechnerisch ein Vollgeschoss dar, tritt aufgrund des allseitigen Rücksprungs jedoch nach außen nicht als solches wahrnehmbar in Erscheinung. Die hauptsächlich zu beurteilenden V Geschosse fügen sich in die Umgebungsbebauung ein und sind genehmigungsfähig. 

Das Vorhaben nimmt in südlicher Richtung die südliche Gebäudeflucht des Landratsamtes auf. Damit reicht es weiter nach Süden als das bisherige Hallenbad. Dafür rückt es im Norden weiter vom Bleicheweg ab.

Die Art der baulichen Nutzung in der näheren Umgebung entspricht einer Gemengelage bzw. einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO. Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind hier allgemein zulässig. 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel merkt an, dass keine Konkurrenz zur Inselhalle entstehen soll.

Herr Koschka führt aus, dass der Bauvorbescheid kurz bevor steht und Genehmigungssicherheit geben soll. Es ist im Rahmen von dem, was vertreten werden kann.

Stadtrat Hummler wirft ein, dass er keine Konkurrenz sieht.

Stadtrat Bandte erkundigt sich nach einem Statement des Gestaltungsbeirats.

Herr Koschka antwortet, dass die Entwürfe gestalterisch bewertet wurden und die Bewertung abgeschlossen ist. Nun soll die Gestaltung gesichert werden.

Stadtrat Hübler erkundigt sich, was von den ursprünglichen Plänen abweicht.

Herr Koschka antwortet, dass der nördliche Riegel neu dazugekommen ist. Es gibt nun eine Zufahrt in die Tiefgarage, dies war ursprünglich als offener Parkplatz geplant. Das sind die wesentlichen Änderungen. Außerdem wurde der Technikraum oben verkleinert. Das Gebäude fügt sich nun ein.

Stadtrat Hübler hat Bedenken, dass zu wenige Stellplätze vorhanden sein könnten.

Herr Koschka führt aus, dass viele mit dem Zug oder Zug und Flugzeug anreisen. Für Hotels gibt es einen geringeren Stellplatzbedarf als für Wohngebäude. Falls ein Überhang besteht, sind genug Stellplätze in der Umgebung verfügbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Sanierung und Aufstockung von Mehrfamilienhäusern, Heyderstraße 2, 2a, 4, 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es liegt ein Bauantrag für die Sanierung und Aufstockung der Mehrfamilienhäuser der GWG in der Heyderstraße 2, 2a, 4 und 6 in Aeschach vor. Schräg gegenüber befinden sich weitere Mehrfamilienhäuser der GWG gleichen Typs (Heyderstraße 3, 5, 7, 9, 15 und 17), die in einem weiteren Bauabschnitt saniert und aufgestockt werden sollen. Der jetzige Bauantrag stellt den ersten Bauabschnitt dar und legt somit die Grundform der Überplanung im größeren Rahmen fest. Aus diesem Grunde wurde das Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 17.05.2024 zur Beurteilung vorgestellt. 
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in der Planung nur in Teilen berücksichtigt. Nicht berücksichtig wurde insbesondere die Empfehlung die Flachdächer als Satteldächer mit geringerer Traufhöhe herzustellen. Auch bleibt der Vorschlag die Fahrräder in die angehobene Balkonzone zu integrieren um den zusammenhängenden Grünzug zu erhalten sowie der Vorschlag die Balkonzone deutlich weniger massiv auszugestalten unberücksichtigt. Umgesetzt wurde die Empfehlung die Feuerwehrzufahrt zum Schutz des alten Baumbestandes entlang der Bahnlinie zu verlegen und direkt von der Heyderstraße zuzufahren. Auch wurden die Balkone zur besseren Belichtung transparenter gestaltet. Eine vom Gestaltungsbeirat vorgeschlagen Wiedervorlage nach Überarbeitung hat nicht stattgefunden. (siehe auch Anlage, Protokoll des Gestaltungsbeirates).

Das Vorhaben sieht vor die bestehenden drei-geschossigen Gebäude auf den Flur Nummern 75/30 und 75/8 zu sanieren, energetisch zu ertüchtigen und um ein Geschoss aufzustocken. Die bisher 24 Wohnungen können so um 8 Wohneinheiten auf insgesamt 32 Wohnungen erweitert werden. Bei drei der vier Treppenhäuser sollen Aufzüge angebaut werden. Alle Balkone werden neu gestaltet. Alle Gebäude sind mit extensiv begrüntem Flachdach und PV-Anlage geplant (siehe Anlage, Pläne Lageplan und Ansichten Schnitte).
Die Außenanlagen werden insgesamt neu geordnet. Durch die Aufstockung werden die Anfahrbarkeit sowie eine zentrale Aufstellfläche für die Feuerwehr notwendig. Die Anfahrt erfolgt über die Heyderstraße. Ein Baum entfällt wegen der Feuerwehrzufahrt und wird durch eine Neupflanzung ersetzt. Geplant ist außerdem der Neubau eines zentralen, überdachten, 64 m² großen Unterstellplatzes für 30 Fahrräder und zwei Lastenfahrräder (nach Stellplatzsatzung sind 17 Fahrradstellplätze erforderlich), ein Sammelplatz für Mülltonnen und die Anlage eines Kinderspielplatzes von ca. 60 m² Größe. (siehe Anlage, Freiflächenplan)

Die bestehenden Mehrfamilienhäuser sind alle dreigeschossig mit Satteldach, haben ein Hochparterre und sind als Zweispänner (Erschließung von zwei Wohnungen je Stockwerk) organisiert. Charakteristisch sind, die einfache Bauform der bestehenden Gebäude mit einer aufeinander abgestimmten Farbgebung und einer guten Fassadengliederung, sowie die großen zusammenhängenden Grünräume mit altem wertvollem Baumbestand. Dies ergibt ein einheitliches aufeinander abgestimmtes Erscheinungsbild. 

Fachliche Bewertung

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB sind hier Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) nach §4 BauNVO. Die beabsichtigte Wohnnutzung ist hier allgemein zulässig und fügt sich daher hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gem. § 34 Abs. 2 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Ebenso fügt sich das Vorhaben hinsichtlich der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Neuplanung jedoch überschritten. Prägender Bereich sind die Gebäude westlich der Heyderstraße in Richtung Bahnlinie und entlang der Heyderstraße (1. Reihe östlich der Heyderstraße). In diesem Bereich liegen Traufhöhen von maximal 10 m vor. Gegenüber der Wackerstraße (östlich des Vorhabens) befinden sich in zweiter und dritter Reihe zwar Gebäude mit höheren Traufhöhe, diese wirken sich aber nicht mehr prägend auf das Vorhaben westlich der Heyderstraße aus.
Durch die Aufstockung der Mehrfamilienhäuser wird die Traufhöhe um 3 m, von bisher 10 m auf ca. 13 m angehoben. Die Geschossigkeit erhöht sich von drei auf vier Geschosse. 
Die für das Vorhaben prägende Umgebung weist zwei- bis drei-geschossige Gebäude mit Satteldach auf. Im vorliegenden Fall fügt sich das Gebäude hinsichtlich seiner Höhe mit 13 m Traufhöhe und der Anzahl der Geschosse mit vier Geschossen nicht mehr in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung
Nach § 34 Abs. 3a Nr. 1 b) BauGB kann im Einzelfall vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung abgewichen werden, wenn die Abweichung der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung, eines zulässigerweise errichteten zu Wohnzwecken dienenden Gebäudes dient, städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Erneuerung und Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Wohnzwecken dienenden Gebäudes unter Beibehaltung der Wohnnutzung.
Die Erweiterung (Aufstockung, Anbau von Aufzügen und Neubau eines Fahrradabstellraumes) ist städtebaulich vertretbar, insbesondere werden durch die Zulassung keine nur durch eine Bauleitplanung zu bewältigenden bodenrechtlichen Spannungen in das Gebiet hineintragen. 
Das Vorhaben ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Belichtung, Belüftung und Besonnung werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Eine Verletzung der Rechte Dritter liegt, nach den Maßstäben, die die Rechtsprechung zum subjektivrechtlichen Rücksichtnahmegebot entwickelt hat nicht vor.

Eine Abweichung vom Erfordernis des Einfügens kann daher gegeben werden. Das Vorhaben wird nach § 34 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 2 und Abs. 3a Nr. 1 Buchst. b) BauGB für planungsrechtlich zulässig gehalten.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel findet es positiv, dass die Gebäude energetisch saniert und aufgestockt werden. Der erste Schritt ist allerdings der Grundstein für die Überplanung des Quartiers. Sie muss dem Gestaltungsbeirat Recht geben, dass es sich bei den Gebäuden um „Klötze“ handelt.
Sie kann dem Vorhaben nicht zustimmen, da das Quartier zu stark verändert wird. Sie ist der Meinung, dass vom Gestaltungsbeirat nichts aufgenommen wurde und die Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden. Die GWG kommt ihrer Vorbildfunktion nicht nach.

Stadtrat Hübler merkt an, dass die GWG durch die Photovoltaik eine Vorbildfunktion einnimmt. Er geht bei der Entscheidung mit, dass ein Satteldach nicht möglich ist.

Stadtrat Kaiser erklärt, dass der Gestaltungsbeirat schon mal vier Stockwerke vorgeschlagen hat, im Bau- und Umweltausschuss aber fünf Stockwerke beschlossen wurden. Der Empfehlung des Gestaltungsbeirats muss nicht gefolgt werden. Der Wohnraum wird benötigt.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel ist der Meinung, dass wenn man einen Gestaltungsbeirat hat, man sich auch danach richten sollte. Er merkt an, dass in den Vorlagen keine Stellungnahme der GWG vorliegt. Er stellt die Frage, ob Fahrradständer die weiter weg stehen überhaupt angenommen werden. 

Stadtrat Hummler erklärt, dass die BayBO die Flucht- und Rettungswege vorgibt. Er hält die Bebauung so für sinnvoll. 

Stadträtin Rundel erwidert, dass die Feuerwehrzufahrt das einzige war, was von der Empfehlung des Gestaltungsbeirats umgesetzt wurde. Der Gestaltungsbeirat hat flachere Satteldächer vorgeschlagen.

Stadtrat Kaiser merkt an, dass die Fahrradstellplätze so gebaut werden sollen, dass die Fahrräder sicher abgestellt werden können und dies vor dem Haus nicht möglich ist.
OB Dr. Alfons bittet Herrn Mayer von der GWG ein paar Worte zu sagen. Sie erklärt, dass es ein wichtiger Auftrag ist Wohnraum zu schaffen. Von Privaten wird verlangt die Vorschläge des Gestaltungsbeirats zu berücksichtigen und die GWG hält sich nicht daran. Von Bürgern wird beobachtet, dass bei Privaten hier strenger entschieden wird. OB Dr. Alfons ist persönlich zwiegespalten. Einerseits möchte sie die GWG unterstützen, andererseits soll die GWG vergleichbar zu Privaten handeln. Es soll Wohnraum geschaffen und energetisch gehandelt werden. Nicht nur die Optik ist wichtig, es soll auch zweckmäßig sein. Sie möchte eine Lösung für beide Seiten finden.

Herr Mayer erklärt, dass die ursprüngliche Planung vom Gestaltungsbeirat reklamiert wurde. Die Anregung des Gestaltungsbeirats war es die Fahrradständer unter den Balkonen zu bauen. Dies wurde geprüft, allerdings sind die Balkone zu niedrig. Geplant ist ein zentrales Fahrradhaus für alle im Westen. Es ist so groß, da es auch für den Altbestand sein soll und keine Differenzierung zwischen Alt- und Neubestand der Wohnungen stattfinden soll. Die Feuerwehrzufahrt wurde mit der Feuerwehr abgestimmt und dann vom Gestaltungsbeirat abgelehnt und neu geplant. Ebenfalls wurden die Balkone kritisiert und so realisiert, wie der Gestaltungsbeirat es gewünscht hat. Ein Satteldach bei Haus 2 ist nicht möglich, da das Gebäude zu schmal ist. Er erklärt, dass einiges aus den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats übernommen wurde. 

OB Dr. Alfons merkt an, dass Geschmacksfragen schwierig zu klären sind. Der Gestaltungsbeirat gibt sachliche Hinweise und Anregungen. Man muss eine Balance finden, damit an die GWG vergleichbare Ansprüche wie an Private gestellt werden. Sie wünscht sich eine Lösung, ohne den Gestaltungsbeirat nochmal einzubinden. Sie erkundigt sich, ob Satteldächer doch denkbar wären.

Herr Mayer entgegnet, dass eine Umplanung schon möglich wäre.

Stadträtin Rundel merkt an, dass der Antrag nicht nochmal in den Gestaltungsbeirat soll, da von Bauherr keine Änderung gewünscht ist.

Stadträtin Schäfler erkundigt sich, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn die GWG bei so großen Projekten vor der Planung in Kontakt mit dem Gestaltungsbeirat wäre, da sonst so viel Zeit vergeht.

OB Dr. Alfons erklärt, dass es darauf ankommt, wann man auf den Gestaltungsbeirat zugeht.

Stadtrat Hummler ergänzt, dass der Gestaltungsbeirat nur empfehlenden Charakter hat und keine Pflicht zur Umsetzung besteht. Die Bürger sind verpflichtet Photovoltaik zu verbauen und durch das Satteldach entsteht 30 % weniger Energie. Er erkundigt sich, wie das mit der Höhe zusammenhängt.

Herr Mayer erklärt, dass die Gesamthöhe durch das Satteldach höher wird, da sonst kein Wohnraum mehr möglich ist.

Stadtrat Kaiser findet den Gestaltungsbeirat gut und ist froh darum. Er meint, dass in diesem Fall eine Abwägung notwendig ist. Wohnraum und energetische Sanierung sind wichtig. Er würde hier über das Votum des Gestaltungsbeirats weg entscheiden.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel merkt an, dass das Satteldach zwar höher ist, die Traufhöhe aber niedriger. Photovoltaik wird die nächsten Jahre noch besser und dann kann mit dem Satteldach eine bessere Leistung erreicht werden.

Stadtrat Fehrer ist der Meinung, dass der Gestaltungsbeirat auch gehört werden soll.

OB Dr. Alfons ergänzt, dass die Meinungen gebildet wurden und es nicht bringt das Projekt nochmals in den Gestaltungsbeirat zu bringen.

Herr Koschka merkt an, dass dieser TOP aufgrund der Ablehnung nochmal im Bau- und Umweltausschuss im Januar besprochen wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Meinungsbildung gebeten, ob eine Wiedervorlage an den Gestaltungsbeirat erfolgen soll, bevor er der Genehmigung des Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 2 und Abs. 3a Nr. 1 Buchst. b) BauGB zustimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

6. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Stadtrat Kaiser erkundigt sich, ob die Fahrradständer am Bahnhof Reutin wegkommen sollen und ob es einen Ersatz gibt.

OB Dr. Alfons antwortet, dass eine Räumung stattfinden soll, kein Abbau. 
Es soll mit Herrn Valdés Valverde abgeklärt werden, was da genau stattfindet. 
Herr Koschka klärt dies ab und informiert dann die Stadträte per Mail.

Stadtrat Hübler erkundigt sich nach den Fahrradständern beim Freihof.

OB Dr. Alfons entgegnet, dass hier die GTL kontaktiert werden muss.

Herr Kaiser fragt, was sich beim Modal Split ergeben hat und, ob es hier einen Bericht gibt.

Herr Koschka antwortet, dass Herr Valdés Valverde für die Untersuchungen sorgt. Herr Koschka wird diese Information in die Mail an die Stadträte mit reinschreiben.

Stadtrat Krühn informiert sich über die 24 h Postverteilbox, die mal im Gespräch war.

OB Dr. Alfons entgegnet, dass sich hier nichts ergeben hat.

Datenstand vom 10.12.2024 15:08 Uhr