Datum: 10.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Annahme einer Spende
3 Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Bericht über die Haushaltswirtschaft im laufenden Haushaltsjahr 2024
4 Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Lindau (B) (Umsetzung aus dem Haushaltskonsolidierungsprozess)
5 Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lindau (Bodensee) (Umsetzung aus dem Haushaltskonsolidierungsprozess)
6 Weitere Vereinfachung der Haushaltsstruktur Auflösung Regiebetrieb Krematorium, Überführung in den Kernhaushalt (Umsetzung aus dem Haushaltskonsolidierungsprozess)

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung, die daher als genehmigt gilt. 

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2. Annahme einer Spende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vom Förderverein Cavazzen e.V. hat die Stadt Lindau (B) eine Spende in Höhe von 3.500 € erhalten. 

Die Spende soll dem Projekt Cavazzen, insbesondere der Baumaßnahme, zugutekommen.

Fachliche Bewertung

Der Finanzausschuss hat beschlossen, für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen die Handlungsempfehlungen des BayStMI vom 27. Oktober 2008 anzuwenden. Demnach muss der Finanzausschuss über die Annahme von Zuwendungsangeboten über 2.000,00 Euro entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
3.500 €
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
32100.36820

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, die Spende in Höhe von 3.500 € vom Förderverein Cavazzen e.V. für das Projekt Cavazzen, anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Bericht über die Haushaltswirtschaft im laufenden Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Dem Finanzausschuss wird in regelmäßigen Abständen über die Haushaltswirtschaft berichtet. 

Insgesamt kann gegenwärtig mit einer Verbesserung von rd. 1,45 Mio. EUR gerechnet werden. Statt der veranschlagten Zuführung von rd. 0,18 Mio. EUR können dem Vermögenshaushalt rd. 1,63 Mio. EUR zugeführt werden. Die Mindestzuführung beträgt rd. 4,13 Mio. EUR. 

Wie bereits in den Haushaltsberatungen ausführlich dargestellt beruhte das Nichterreichen der Mindestzuführung auf außerordentlich hohen Gewerbesteuereinnahmen in den Vorjahren sowie den damit verbundenen Wirkungen im Finanzausgleich des aktuellen Jahres. Zum Ausgleich dieser Wirkungen ist im Haushalt 2024 eine entsprechende Rücklagenentnahme veranschlagt. Sie dient der Mitfinanzierung der ordentlichen Tilgung.

Verwaltungshaushalt:

Nachstehend werden die wesentlichen Abweichungen zu den Ansätzen im Verwaltungshaushalt aufgezeigt und erläutert.


Ansatz
in Mio. EUR
Prognose
in Mio. EUR
Differenz
in Mio. EUR
Grundsteuer A und B
5,33
5,29
-0,04
Gewerbesteuer
20,05
21,65
+1,60
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
19,15
18,91
-0,24
Einkommensteuerersatz
1,50
1,41
-0,09
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
3,12
3,04
-0,08
Grunderwerbsteuerzuweisung
1,60
1,54
-0,06
Anteil an der Spielbankabgabe
1,40
1,58
+0,18
Schlüsselzuweisungen
1,59
1,74
+0,15
Einnahmen 


+1,42
Personalkosten
19,83
19,40
-0,43
Gewerbesteuerumlage
1,71
2,08
+0,37
Kreisumlage
17,31
17,34
+0,03
Ausgaben


-0,03
Verbesserung


+1,45

Bei der Gewerbesteuer werden derzeit Einnahmen in Höhe von rd. 21,65 Mio. EUR erwartet. Das Vorauszahlungssoll beträgt aktuell 17,52 Mio. EUR, d.h. die Verbesserung resultiert aus Nachzahlungen aus Vorjahren. Bei der Gewerbesteuer bestehen stets Unsicherheiten, da nicht absehbar ist, ob bei den noch durchzuführenden weiteren Veranlagungen erhebliche Rückzahlungen bzw. Nachforderungen beinhaltet sind. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass sich die Steuermehreinnahmen auf die Steuer- und Umlagekraft im Jahr 2026 auswirken werden (Schlüsselzuweisung, Kreisumlage).

Nach der Steuerschätzung vom Mai 2024 wird beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ein Anstieg von ca. 6,8 % gegenüber 2023 erwartet. Aufgrund der Erhöhung des Grundfreibetrages ist dieser Anstieg nicht mehr realistisch. Wir gehen davon aus, dass der Ansatz um rd. 0,24 Mio. EUR unterschritten wird.

Der Einkommensteuerersatz wird voraussichtlich um rd. 0,09 Mio. EUR den Ansatz unterschreiten.

Aufgrund der Steuerschätzung werden beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Mindereinnahmen von rd. 0,08 Mio. EUR erwartet.

Nach dem bisherigen Jahresverlauf ist bei der Grunderwerbsteuerzuweisung mit Mindereinnahmen von rd. 0,06 Mio. EUR und bei der Spielbankabgabe mit Mehreinnahmen von rd. 0,18 Mio. EUR zu rechnen.

Die Schlüsselzuweisungen liegen rd. 0,15 Mio. EUR über dem Ansatz.

Nach einer Hochrechnung der Besoldungsstelle werden die Personalausgaben den Ansatz um rd. 0,43 Mio. EUR unterschreiten. 

Aufgrund der höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer sowie der Abrechnung des 4. Quartals 2023 ist mit Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rd. 0,37 Mio. EUR zu rechnen.

Da die endgültige Umlagekraft der Stadt über der vorläufigen Umlagekraft liegt werden bei der Kreisumlage Mehrausgaben von rd. 0,03 Mio. EUR erwartet.


Vermögenshaushalt


Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über den Abrechnungsstand der größten Baumaßnahmen: 

Maßnahme
Ansatz inkl. HH-Reste 
in Mio. EUR
Verfügt
in Mio. EUR
Baumaßnahme Cavazzen
5,13
3,08

Im Cavazzen ist die Stadt in den Etagen EG bis 2. OG in den finalen Arbeiten. Es wird die Fertiginstallation für Sanitär, Heizung, Elektro und Lüftung verbaut. Im KG sind noch Fliesenarbeiten und Folgearbeiten für den Ausbau abzuschließen. Im 1. und 2. DG werden aktuell die Bodenbeläge verlegt. Im Medienraum muss der Trockenbau an den Wänden fertiggestellt werden. Wenn dies erfolgt ist, kann die Lüftung und alle weiteren Maßnahmen beendet und die Dachöffnung geschlossen werden. An der Fassade werden im Bereich des Hauptportals Richtung Norden und an der Cramergasse noch Malereien restauriert.

Kita Zech
4,01
1,96

Das Gebäude ist weitgehend im Innenausbau fertiggestellt. Die Bodenbeläge sind bis auf die Sichtestriche fertiggestellt. Die Elektroinstallationsarbeiten für die Hauptverteilungen laufen derzeit noch, sind aber weitgehend fertiggestellt. Die Technikgewerke haben noch Restarbeiten zu erledigen. Die Inbetriebnahmen der Technikausstattung stehen noch aus. Die Möbel sind vergeben. Die Einbauküchen sind eingebaut, weitere Eibaumöbel werden derzeit angefertigt. Die Fassaden und das Dach sind fertiggestellt. Die Außenanlagenarbeiten haben begonnen.

Brückensanierungen/-erneuerungen
0,98
0,21

Die Baumaßnahmen befinden sich in der Umsetzung, daher läuft der Mittelabfluss erst im IV. Quartal.

Bodenseeradweg
2,30
1,32

Bauabschnitte Schachener Straße, Bregenzer Straße und Eichwaldstraße sind abgeschlossen. Der Abschnitt Frauenhoferstraße beginnt in Kürze. Der Abschnitt Felix-Wankel-Straße ist in Vorbereitung und wird im Frühjahr umgesetzt.

Neuerschließung Giebelbachgebiet
1,91
1,89

Baumaßnahme ist zu 95% abgeschlossen, hohe Mehrkosten (rd. 750.000 EUR) wegen Entsorgung von belastetem Aushub. Kostentragung durch DB / Bund / Freistaat, jedoch Vorfinanzierung durch Stadt Lindau.


Im Vermögenshaushalt sind Kreditaufnahmen von 3.875.000 EUR sowie ein Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr von 5.000.000 EUR vorgesehen. Bisher wurden keine Kredite aufgenommen. Eine Kreditaufnahme erfolgt, sofern erforderlich, im 4. Quartal.  

Die Schuldentilgung erfolgt entsprechend den Verträgen.

Der allgemeine Rücklagenbestand beläuft sich derzeit auf rd. 20,24 Mio. EUR. Unter Berück­sichtigung der 2024 und 2025 vorgesehenen Rücklagenentnahme sowie der Mindestrücklage verbleiben rd. 1,45 Mio. EUR.

Ferner hat die Stadt Sonderrücklagen in Höhe von rd. 1,14 Mio. EUR, die für den Friedhof (rd. 0,71 Mio. EUR) sowie für Therme/Grundversorgungsbad (rd. 0,43 Mio. EUR) gebunden sind.

Fachliche Bewertung

Die Verbesserung im Verwaltungshaushalt und die damit verbundene höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt sind positiv, dennoch handelt es sich hier um eine Momentaufnahme und die weitere Entwicklung in 2024 bleibt abzuwarten. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt liegt derzeit noch rd. 2,50 Mio. EUR unter der Mindestzuführung.

Diese Entwicklung beruht auf dem Stand September 2024.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Lindau (B) (Umsetzung aus dem Haushaltskonsolidierungsprozess)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2024 ö beratend 4

Sachverhalt

In den städtischen Kindertageseinrichtungen Villa Engel, Arche Noah und Am Hoyerberg werden aktuell insgesamt 106 Kindergartenplätze und 18 Krippenplätze angeboten. 2025 werden die Kitas Villa Engel und Arche Noah in einer neuen Kita in Zech zusammengefasst und um 2 Krippengruppen erweitert (zusätzlich 29 Betreuungsplätze). Die Träger der Kindertageseinrichtungen können gemäß § 90 Abs. 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Elternbeiträge erheben. Es besteht die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen wird, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII). Laut Finanzausschuss sollen Entgelte regelmäßig angepasst werden.

Die letzte Erhöhung erfolgte zum Betreuungsjahr 2023/2024. Vorgesehen ist eine regelmäßige, maßvolle Erhöhung. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sollen die Entgelte zunächst um 10% steigen und dann jährlich um 5%.

Verschiedene Träger Lindauer Einrichtungen, die die Entgelthöhe der Stadt Lindau (B) übernehmen, regten bei der Stadtverwaltung die Anhebung der Kindergarten- und Krippenentgelte an. Als Gründe wurden hauptsächlich die gestiegenen Personalkosten genannt. Es gibt durchaus schon Einrichtungen in Lindau, die bereits heute mehr verlangen.

Die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern setzt sich in der Regel aus drei Säulen zusammen: der staatliche Zuschuss, der kommunale Zuschuss und die Elternentgelte. Der staatliche und der kommunale Zuschuss sind vom Freistaat fest vorgegeben. Die Elternentgelte werden von den Einrichtungen individuell erhoben.

Eltern erhalten vom Freistaat Bayern seit 01.04.2019 einen Beitragszuschuss von monatlich 100 € pro Kindergartenkind für die gesamte Kindergartenzeit.

Für die Krippenkinder hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Fachliche Bewertung

  1. Entgelte Lindauer Kindertageseinrichtungen


Kindergartenplatz
5-6 Stunden
Krippenplatz
5-6 Stunden
Städt. Kindertageseinrichtungen
140 €
250 €
St. Stephan ev. Insel
155 €
270 €
Maria-Ward, kath. Insel
153 €
 
St. Verena ev. Reutin
125 €
 
St. Ludwig kath. Aeschach
140 €
250 €
Kath. Zech St. Maria
153 €
 
Kath. Bodolz/ Schachen
153 €
 
Kath. OR, "Heilige Familie"
153 €
291 €
Wald- u. Seekindergarten
165 €
250 €
Minimaxi
 
300 €
AWO Villa Kunterbunt
145 €
 
Kinderhaus Johanniter Seezwerge
192 €
344 €
Kinderhaus Johanniter IdeenReich
192 €
344 €
Kita Alpenblick
165 €
245 €

  1. Entgelte andere Kommunen im Landkreis Lindau

Um einen Vergleich zu anderen Landkreisgemeinde ziehen zu können, wurden deren aktuelle Entgelte für Betreuung in Kindertageseinrichtungen abgefragt. 

Gemeinde
Kindergartenplatz
5-6 Stunden
Krippenplatz
5-6 Stunden
Wasserburg
162 €
380 €
Weißensberg
185 €
305 €
Weiler-Simmerberg
156 €
288 €
Bodolz
135 €
245 €
Nonnenhorn
180 €
300 €
Hergatz
171,50 €
414,50 €
Niederstaufen
105 €
190 €
Lindenberg
142 €
250 €

  1. Personalkosten

Bei den Vertragsverhandlungen TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst haben sich die Verhandlungsparteien auf +200 € + 5,5%, mindestens 340 € ab 01.03.2024 für Beschäftigte nach TVÖD SuE geeinigt. Der Tarifvertrag endet am 31.12.2024 und es ist mit weiteren Erhöhungen zu rechnen.

  1. Rechnungsergebnisse der städt. Kindertagesstätten

Städt. Kitas
Rechnungsergebnis 2021                        -243.887 €
Rechnungsergebnis 2022                        -163.842 €
Rechnungsergebnis 2023                        -262.501 €
Haushaltsansatz 2024                        -369.345 €

Aufgrund Personalausfalls verringerten sich die Personalkosten im Jahr 2022 erheblich im Vergleich zu den Vorjahren, weshalb das Defizit in diesem Jahr geringer ausfällt. Bei den Ergebnissen sind die Elternbeiträge sowie die staatlichen und kommunalen Zuschüsse eingerechnet.
Bei 124 Kita-Plätzen errechnet sich 2023 durchschnittlich ein monatliches Defizit pro Platz in Höhe von 176 €.

Um das Defizit zu verringern, wird eine Anhebung der Nutzungsentgelte von 10 % vorgeschlagen.

  1. Gegenüberstellung Erhöhung Nutzungsentgelt zum 01.01.2025 - aktuelle Entgelte

Krippenkinder
ab 01.01.2025
aktuell
von 1 bis 2 Stunden
165,00 €
150,00 €
von 2 bis 3 Stunden
176,00 €
160,00 €
von 3 bis 4 Stunden
209,00 €
190,00 €
von 4 bis 5 Stunden
242,00 €
220,00 €
von 5 bis 6 Stunden
275,00 €
250,00 €
von 6 bis 7 Stunden
314,00 €
285,00 €
von 7 bis 8 Stunden
347,00 €
315,00 €
von 8 bis 9 Stunden
380,00 €
345,00 €
von 9 bis 10 Stunden
402,00 €
365,00 €
Kindergartenkinder
ab 01.01.2025
aktuell
von 4 bis 5 Stunden
143,00 €
130,00 €
von 5 bis 6 Stunden
154,00 €
140,00 €
von 6 bis 7 Stunden
165,00 €
150,00 €
von 7 bis 8 Stunden
176,00 €
160,00 €
von 8 bis 9 Stunden
187,00 €
170,00 €
von 9 bis 10 Stunden
198,00 €
180,00 €
Hortkinder
ab 01.01.2025
aktuell
von 1 bis 2 Stunden
115,00 €
105,00 €
von 2 bis 3 Stunden
121,00 €
110,00 €
von 3 bis 4 Stunden
126,00 €
115,00 €
von 4 bis 5 Stunden
132,00 €
120,00 €
von 5 bis 6 Stunden
137,00 €
125,00 €
von 6 bis 7 Stunden
143,00 €
130,00 €
von 7 bis 8 Stunden
148,00 €
135,00 €
von 8 bis 9 Stunden
154,00 €
140,00 €

  1. Erstaufnahme- und Umbuchungsentgelt

Bisher wurden für die Erstaufnahme einmalig 10 € und für jede Umbuchung der Buchungsstunden 10 € erhoben. Aufgrund des erhöhten Verwaltungs- und Zeitaufwandes sollen Erstaufnahme- und Umbuchungsentgelte jeweils auf 30 € angehoben werden.

  1. Auswirkungen

Für die drei defizitären städtischen Einrichtungen errechnen sich durch die vorgeschlagene Erhöhung der Buchungsentgelte für die Kinderbetreuung insgesamt jährliche Mehreinnahmen von rund 27.000 €. Für die Anhebung des Erstaufnahme- und Umbuchungsentgelte entstehen Mehreinnahmen von ca. 1.600 €.

Da der städtische freiwillige Zuschuss für alle Lindauer Kindertageseinrichtungen davon abhängig ist, dass die Träger mindestens die Entgelte der Stadt Lindau erheben, wird allen Trägern empfohlen, ebenfalls ihre Entgelte zum Januar zu erhöhen. Ein Teil der Träger erhebt schon jetzt höhere Entgelte. Nachdem die Stadt Lindau keinen eigenen Hort betreibt, gelten die Entgelte für Hortplätze als Richtwerte für die freien und kirchlichen Träger.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
28.600 €
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel findet, dass es zu viel ist die Gebühren 2-mal in einem Jahr zu erhöhen.
Leiterin der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Beate Zanker erklärt, dass die Erhöhung bereits 2024 erfolgen sollte, jedoch zeitlich nicht umsetzbar war.

Es soll 2025 geprüft werden, ob die angedachte nächste Erhöhung für September 2025 verschoben oder ausgesetzt oder werden kann.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die in der Anlage enthaltene Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Lindau (B) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Dokumente
Download Entgeltordnung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Lindau (.pdf

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5. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lindau (Bodensee) (Umsetzung aus dem Haushaltskonsolidierungsprozess)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) erhebt seit mindestens 1980 eine Jahressteuer für das Halten eines Hundes oder mehrerer Hunde.
Zuletzt wurde die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2022 aktualisiert.   

Fachliche Bewertung

  1. Aktuelle Situation 
Die Hundesteuer der Stadt Lindau (B) beträgt z. Zt. für den ersten Hund 100,- €, für jeden weiteren Hund 196,- €. Für den ersten gehaltenen Kampfhund (Definition nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Innenministeriums) beträgt die Hundesteuer 1.200,- €, für jeden weiteren 2.352,- €.  

Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses soll die Hundesteuer zum 01.01.2025 um 15 % erhöht werden.

Im Vergleich der Höhe der Hundesteuer zu den angrenzenden Gemeinden lässt sich feststellen, dass sich Lindau hier bereits im oberen Rahmen bewegt.  

Gemeinde
erster Hund
weiterer Hund
Kampfhund
sonstiges
Lindau
100,- €
196,- €
1.200,- €
weiterer Kampfhund: 2.352,- €
Achberg
49,- €
98,- €


Bodolz
60,- €
60,-€
500,- €

Friedrichshafen
132,- €
264,-€

Zwingersteuer: 396,- €
Kressbronn
120,- €
240,- €
480,- €
weiterer Kampfhund:
960,- €
Langenargen
96,- €
192,- €

Zwingersteuer: 288,- €
Lindenberg
70,- €
150,- €
800,- €
3. und weitere
Hunde: 240,- €
Nonnenhorn

100,- €
130,- €
1.200,- €
weiterer Kampfhund:
1.600,- €
Oberstaufen
100,- €
200,- €
1.000,- €
weiterer Kampfhund:
1.500,- €
Sigmarszell
50,- €
100,- €
700,- €
3. und weitere
Hunde: 200,- €
Wasserburg
52,- €
75,- €
500,- €
3. und weitere Hunde: 100,- €

Derzeit sind in Lindau 961 Hunde angemeldet, davon 5 Kampfhunde.

In Lindau gibt es wie bisher Steuerbefreiungen für die Haltung von Hunden, die z. B. als Rettungshunde oder Begleithunde für behinderte Personen gehalten werden oder aus dem Tierheim Lindau (Steuerbefreiung für ein Jahr) übernommen werden.
Weiterhin existiert wie bisher die Möglichkeit die Hundesteuer um 50 % zu reduzieren.
Dies gilt für Jagd- und Therapiehunde sowie für Hunde, die in Einöden gehalten werden.  

  1. Zukünftige Situation ab 01.01.2025
Nach der Erhöhung der Hundesteuer wird diese für den ersten Hund 115,- €, für jeden weiteren Hund 225,- €, für den ersten gehaltenen Kampfhund 1.380,- € und für jeden weiteren Kampfhund 2.700,- € betragen.  

Finanzielle Auswirkungen




einmalig

laufend


     
  x   

90000.02200

Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   


Die Höhe der Einnahmen durch die Hundesteuer betrug im Jahr 2024 ca. 104.500 €.
Nach der Erhöhung werden die jährlichen Einnahmen ab dem Jahr 2025 ca. 120.000 € betragen. 

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den als Anlage beigefügten Entwurf zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lindau (Bodensee)
zuzustimmen.

Lindau, 10.10.2024

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download erste Änderung zur Hundesteuersatzung.pdf

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6. Weitere Vereinfachung der Haushaltsstruktur Auflösung Regiebetrieb Krematorium, Überführung in den Kernhaushalt (Umsetzung aus dem Haushaltskonsolidierungsprozess)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Finanzausschusses 10.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seitens der Rechtsaufsicht (Landratsamt Lindau), dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) sowie der Steuerberatungskanzlei Dr. Küffner wurde der Stadt Lindau (B) in den letzten Jahren regelmäßig empfohlen, die Komplexität der Haushaltsstruktur zu reduzieren und diese zu vereinfachen.

Mit Beschluss des Finanzausschuss vom 10.10.2023 wurden bereits die beiden bisherigen Regiebetriebe Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement zum 31.12.2024 aufgelöst. 

Ebenso wurde zwischenzeitlich beschlossen, den Eigenbetrieb IML – Immobilienmanagement Lindau zum 31.12.2024 aufzulösen. Mit diesem ersten Schritt wurde die Haushaltsstruktur der Stadt Lindau (B) – zumindest im Bereich Immobilienbewirtschaftung – bereits vereinfacht bzw. ist in Umsetzung.

Weiterhin bestehen die Regiebetriebe Krematorium, Senioren- und Pflegeheim Reutin sowie die Parkraumbewirtschaftung. Daneben noch der Eigenbetrieb Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL).

Der BKPV stellte während seiner Prüfung der Jahresrechnungen 2018 bis 2022 fest, dass die derzeitige Verwaltungspraxis mit einem erheblichen personellen Mehraufwand verbunden sei. Zu nennen sei in diesem Zusammenhang der nicht unerhebliche zeitliche Mehraufwand für die kassen- und haushaltsmäßige Verwaltung der Regiebetriebe mit gesonderten Haushaltsplänen, Jahresrechnungen, Buchhaltungsaufgaben, Tagesabschlüssen und Statistikpflichten sowie gesonderten Giro- und Geldmarktkonten und damit verbundenen Kontoführungsgebühren. Zudem werde eine gesamtstädtische Haushaltssteuerung und einheitliches Liquiditätsmanagement erschwert. Der BKPV hält es daher für unerlässlich, die dezentrale Haushaltsstruktur nochmals kritisch zu hinterfragen und eine Zusammenführung in den Kernhaushalt anzustreben. Nach Ansicht des BKPV lassen sich die mit den Regiebetrieben verfolgten Ziele auch ebenso gut innerhalb des Kernhaushaltes erreichen.

Fachliche Bewertung

Mit der Haushaltsstruktur geht ein erhöhter Verwaltungsaufwand einher (siehe Sachverhalt Stellungnahme BPKV und Ziff. 1). Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wurde beschlossen, diesen zu reduzieren. Die Auflösung des Regiebetriebes Krematorium und die Überführung in den Kernhaushalt ist eines der beschlossenen Konsolidierungspotenziale.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Strukturen weiter zu verschlanken und den Regiebetrieb Krematorium zum 31.12.2024 aufzulösen und die bislang über diese Haushaltseinheiten abgebildeten Aufgaben in einem eigenen Unterabschnitt 75010 in den Kernhaushalt zu überführen. Somit könnten Kapazitäten, die derzeit für die Verwaltung des Regiebetriebs gebunden sind, anderweitig genutzt werden.

  1. Verwaltungsaufwand
Die Abteilung Friedhof und Krematorium wirkt bereits bei der Aufstellung des Kernhaushalts mit und bearbeitet jedoch zusätzlich den Haushalt des Regiebetriebs Krematorium in eigener Regie (Abfrage Mittelanmeldungen, Haushaltsvorgespräche, Aufstellung Haushaltspläne, unterjährige Maßnahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung, Bekanntgabe Ergebnis Jahresrechnung). Die Führung und Überwachung des Haushalts des Regiebetriebes erfolgt in Abstimmung mit der Abteilung Haushalt und Finanzen. Dies hat zur Folge, dass Doppelstrukturen für die Haushalts- und Finanzplanung bestehen. 

Die Stadtkasse hat für jede Haushaltseinheit (GKZ), eigene Tages- und Jahresabschlüsse zu erstellen sowie Adressdaten und Personenkonten zu führen. Darüber hinaus werden jeweils eigene Bankkonten und Zahlungswege benötigt, womit „stadtinterne“ Überweisungen, Kontoführungsgebühren und ggfls. Zinsausgaben für Kassenkredite verbunden sind. Geldanlagekonten werden ebenfalls gesondert eingerichtet, geführt und überwacht. Mit der kleinteiligen Haushalts- und Kontenstruktur gehen erhöhte Liquiditätsrisiken einher, da liquide Mittel in einem Bereich nicht ohne weiteres zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen in anderen Bereichen verwendet werden können. Die Überwachung dieser Risiken bindet unnötig personelle Ressourcen.

In der Abteilung Haushalt- und Finanzen entsteht in der Benutzerverwaltung der eingesetzten Software und bei Meldungen für die Statistik ein erhöhter Aufwand. Die Buchungsstelle hat eine Abgrenzung zwischen den Haushaltseinheiten vorzunehmen. Im Sachgebiet „Steuern“ entsteht bei der Erstellung der Steuererklärungen und der Umsatzsteuervoranmeldungen ein erhöhter Aufwand, da eine weitere, gesonderte Buchhaltung zu berücksichtigen ist. Automatisierte Auswertungen für die gesamte Stadt sind hierdurch nicht möglich. Die Umsatzsteuerdaten des Krematoriums müssen stattdessen händisch addiert werden. Im Hinblick auf das interne steuerliche Kontrollsystem (Tax Compliance Management System TCMS) ist es sogar geboten, dass solche Fehlerquellen bei der Umsatzsteuerauswertung beendet werden. Weiter müssen Haushalts- und Finanzplanung gesondert abgestimmt werden und sind nicht bereits im gesamten Haushalt mit der dortigen Haushaltsplanung enthalten. 

Auf Leitungsebene der Stadtkämmerei müssen zunächst die Daten aller Haushaltseinheiten zusammengetragen werden, um ein Bild der aktuellen Finanzlage zu erhalten. Dies ist regelmäßig zur Vorlage an die Kommunalaufsicht erforderlich.

In der Abteilung Hochbau entsteht ein erhöhter Aufwand, da die Mittelanmeldungen für Investitionen, Unterhalt und Bewirtschaftung (u. a. Energieverbräuche) auf mehrere Haushaltseinheiten aufzuteilen sind. Darüber hinaus gibt es je nach Zuordnung der Haushaltseinheiten unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Bewirtschaftung der Mittel.

  1. Gründe für die Gründung des Regiebetriebs
Im Jahr 2004 wurde auf Vorschlag der Ämter 20 und 32 die Gründung eines Regiebetriebes durch die damalige Oberbürgermeisterin verfügt. Die erste Haushaltssatzung mit Finanzplan des Regiebetriebes wurde vom Finanzausschuss am 26.01.2004 beschlossen. 

Vorausgegangen war eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Diese ergab, dass eine Privatisierung des Krematorium-Betriebes für die Stadt wirtschaftlich nicht sinnvoll sei. Bereits damals erwirtschaftete der Betrieb Gewinne, die den städtischen Haushalt entlasteten.

In der Sitzungsvorlage vom Januar 2004 wurde zudem angeführt, dass der Fortbetrieb des Krematoriums laufende Investitionen (insb. Ofensanierung/-ausmauerung, Filteranlage) erfordere. Die hierfür notwendigen Kreditaufnahmen könnten nicht über den städtischen Haushalt abgewickelt werden.

  1. Heutige Einschätzung der damaligen Gründe
Bei anderen städtischen Betrieben gewerblicher Art werden Investitionen üblicherweise im städtischen Haushalt finanziert. Bei einem wirtschaftlichen Betrieb fallen hierfür erforderliche Kreditaufnahmen in den Bereich rentierlicher Schulden. Die rechtsaufsichtliche Betrachtung bei der Genehmigung der Kreditaufnahmen unterscheidet sich daher nicht an der Organisationsform.

Zudem führt der Regiebetrieb derzeit jährlich einen festen Gewinnanteil in Höhe von 120.000 € an den städtischen Haushalt ab. Dieser unterliegt in voller Höhe der Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Im städtischen Haushalt würde der Ausschüttungsbetrag des Krematoriums dagegen steuerlich ermittelt und erst dann der Kapitalertragssteuer unterworfen. Es ist davon auszugehen, dass der steuerlich errechnete Ausschüttungsbetrag zu geringerer Kapitalertragssteuer führen wird.

Auch innerhalb des städtischen Haushalts können städtische Betriebe (BgA) wirtschaftlich geführt werden. Eine Sonderrechnung in Form von Regiebetrieben außerhalb des Haushalts ist hierfür nicht erforderlich und steuerlich auch nicht sinnvoll. Die Steuerberatungskanzlei Dr. Küffner hat dies mehrfach bestätigt und die Auflösung der Regiebetriebe und Überführung auch dieser BgA in den Kernhaushalt empfohlen.

  1. Künftige Struktur
Die einzelnen Haushaltsstellen des Regiebetriebs Krematorium sollten entsprechend der Vorschriften zum Gliederungs- und Gruppierungsplan im Unterabschnitt 75010 im Kernhaushalt überführt werden.

Die Zuordnung der Haushaltsstellen folgt grundsätzlich den im Kernhaushalt üblichen Zuständigkeiten. Bei der Abteilung Krematorium verbleiben der investive Bereich für den Krematoriumsbetrieb (Filteranlagen, Sanierung Ofen, Neubau Ofen, Verbesserung Betriebsanlagen, Aschenmühle). Die Zuständigkeit für das Gebäude wird dem Hochbau zugeordnet (Einbau Hallenbüro, Umbau für 2. Leichenschau).

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhter Personalaufwand durch Umstellung der Struktur (nicht zu beziffern)



Geringerer Zeitaufwand durch effizientere Aufgabenwahrnehmung (nicht zu beziffern)
Einsparung bei Kapitalertragssteuer
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den Regiebetrieb Krematorium zum 31.12.2024 aufzulösen und beauftragt die Verwaltung, die bislang über diese Haushaltseinheiten abgebildeten Aufgaben in den Kernhaushalt zu überführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Dokumente
Download Überführungstabelle Haushaltsstellen GKZ 4 in GKZ 0_20240925.pdf

Datenstand vom 22.10.2024 17:06 Uhr