Datum: 08.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Seminarraum der GTL
Gremium: Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 18:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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informativ
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Sachverhalt
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s eröffnet die 2. Öffentliche Sitzung des Werkausschusses der Garten und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) 2024 und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßt die Mitglieder des Gremiums, die Vertreter der Verwaltung, die Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. Die Tagesordnung gilt somit als genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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2 |
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2.1. Hochwasser-/ Starkregenereignis Juni 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Werkleiter H u m m l e r geht kurz auf das Hochwasser- / Starkregenereignis vom 31.05. / 01.06.2024 ein. Zunächst betont er nochmals die sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr, dem THW und der GTL. In der Nacht auf den 01.06.24 waren alle Hochwasserrückhaltebecken im Stadtgebiet Lindau voll und sind über die Notentlastung überlaufen. So konnte der Pegel in der Oberreitnauer Ach auf konstant 3,0 m gehalten werden. Durch die neu verbauten Sonden an den Rückhaltebecken können solche Ereignisse sehr gut dokumentiert und ausgewertet werden. Vor allem der Hangrutsch in der Bayerstraße und Schöngartenstraße wird die GTL noch länger beschäftigen. Die Bayerstraße ist aktuell wieder freigegeben und der Hang scheint stabil zu sein. Dennoch gibt es in Zukunft noch einiges zu tun, um den Hochwasser- und Starkregenschutz weiter zu verbessern und die Bürger und deren Gebäude zu schützen. Werkleiter H u m m l e r nennt als Beispiele den Hepach entlang der Hepachstraße, den Tobelbach / Giebelbach, den Motzacher Tobelbach, den Grubach, die Rückhaltebecken Sandbichel und Hangnach aber auch den Hochwasserschutz für den Stadtteil Schönau und Insel, wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Er lobt die Leistung seiner Vorgänger, die mit dem Projekt „Hochwasserfreilegung Ach“ sehr gute und wichtige Arbeit für die Sicherheit der Lindauer Bürger geleistet haben. Trotzdem sind Bürger, die in Risikogebieten wohnen auch selbst angehalten, die notwendigen Vorkehrungen (z.B. Sandsäcke, Dammbalkensysteme usw.) zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Diskussionsverlauf
Stadtrat B ü c h e l e fragt, wie es weiter mit der Anfahrt zum Krankenhaus.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass in der Schöngartenstraße die Straße unterspült wurde und diese droht in den Tobel abzurutschen. Direkt nach dem Regenereignis wurden dort Baugrundaufschlüsse gemacht, aktuell wird die Statik für einen höchstwahrscheinlich notwendig werdenden Verbau berechnet. Die Umsetzung ist maßgeblich davon abhängig, ein genauer Zeitpunkt kann derzeit nicht genannt werden.
Stadtrat B ü c h e l e hakt nach, ob es möglich ist, die Absperrung anders zu machen, damit wenigsten Fahrräder durchfahren können.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass Lockerungen von Absperrungen Fahrradfahrer dazu verleiten diese selbstständig noch mehr zu lockern. Deshalb bleibt die Absperrung. Sicherheit geht vor, der Umweg über den Eichbühlweg ist akzeptabel.
Stadtrat M ü l l e r fragt, ob die Überschwemmung in der Rickenbacher Straße u.a. durch verstopfte Einlaufschächte verursacht worden sein kann.
Werkleiter H u m m l e r erwidert, dass es sich um mehr als ein 100-jähriges Regenereignis gehandelt hat und die Kanalisation überlastet war.
Stadtrat S t r a u ß schlägt vor, ob es nicht möglich ist, bei den GWG Häusern beim Sportplatz einen kleinen Damm hinzubauen, damit es beim nächsten mal nicht wieder zu einer Überschwemmung kommt.
Werkleiter H u m m l e r berichtet, dass Karl Messmer und Rebecca Neuwirth bereits vor Ort waren und verschiedene Optionen geprüft haben, u.a. eine Geländemodellierung. Er weist aber auch darauf hin, dass die Ach in diesem Bereich ein Gewässer II. Ordnung ist und die Unterhaltslast beim Freistaat Bayern liegt.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s bedankt sich an dieser Stelle noch einmal für die großartige Arbeit, die von der GTL geleistet wurde. Besonders Andreas Bauer der 24/7 im Einsatz war um alles zu koordinieren.
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2.2. Enzisweilerstraße / Kapellenweg - Fußwegverbindung
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Sitzung
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Werkleiter H u m m l e r erläutert immer wieder auftretende Probleme im Stadtgebiete bzgl. Hecken und Sträuchern, die in den öffentlichen Straßenraum hineinwachsen. Die Grundstückseigentümer bzw. Bewohner werden dann vom Straßenkontrolleur der GTL aufgefordert, einen Rückschnitt vorzunehmen. Häufig wird dem nicht oder sehr verspätet nachgekommen. Teilweise ist es aber auch so, dass private Hecken auf öffentlichem Grund stehen, diese Situationen sollen in Zukunft bereinigt werden. Im vorliegenden Fall geht es um den Verbindungsweg (Fußweg) zwischen Kappelenweg und Enzisweilerstraße. Die nicht mehr benötigten Grundstücksflächen sollen den anliegenden Grundstückseigentümern zum Kauf angeboten werden. Ein ca. 2,40 m breiter Fußweg soll erhalten bleiben.
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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2.3. Bundespreis Stadtgrün
Gremium
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Sitzung
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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informativ
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2.3 |
Sachverhalt
Werkleiter H u m m l e r gibt bekannt, dass die Stadt Lindau einer von vier Preisträgern beim Bundespreis „Stadtgrün“ ist. Die GTL hat das Projekt „Ring aus Inselgärten – Parkband Hintere Insel“ eingereicht, es waren über 200 Bewerbungen. Das Preisgeld in Höhe von 15.000 € soll im näheren Umfeld eingesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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3. Jahresabschluss 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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beschließend
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Sachverhalt
Der Jahresabschluss und der Lagebericht einschl. Anhang mit Anlagennachweis werden hiermit dem Werkausschuss vorgelegt.
Fachliche Bewertung
Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2023 stellt sich wie folgt dar:
31.12.2023 31.12.2022
1. Bilanzsumme:
(Aktiva und Passiva) 71.379.835,56 € 68.054.554,03 €
2. Gewinn- und Verlustrechnung
a) Erträge insgesamt 19.049.813,05 € 17.657.740,51 €
b) Aufwendungen insgesamt 17.269.692,89 € 16.457.253,55 €
Jahresgewinn 1.780.120,16 € 1.200.486,96 €
Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Ergebnis in Höhe von T€ 1.780 ab. Das Gesamtergebnis resultiert aus einem Gewinn der gebührenfinanzierten Abteilung GT-Abwasser in Höhe von T€ 578 sowie einem Gewinn in Höhe von T€ 1.202 der übrigen Abteilungen. Dieser setzt sich aus den nicht besetzten Stellen, erhöhten Umsätzen sowie geringeren Investitionen (z.B. Straßenbeleuchtung wegen verspäteter Vertragsunterzeichnung) und in Folge dessen auch geringeren Abschreibungen zusammen.
Die BW-Partner, Stuttgart erteilt in ihrem Prüfungsbericht für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, dieser liegt bis zur Sitzung vor.
Bezüglich des genauen und vollständigen Wortlautes wird auf Anlage 6 des Prüfungsberichtes verwiesen.
Der Abschlussprüfungsbericht der BW-Partner, Stuttgart liegt als Anlage bei. Der Lagebericht der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau ist im Prüfungsbericht enthalten.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 kann erst nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung vom städt. Rechnungsprüfungsamt durch den Stadtrat erfolgen.
In der Sitzung wird der Wirtschaftsprüfer Herr Henkel von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW-Partner, den Jahresabschluss 2023 vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Werkleiter H u m m l e r begrüßt den Wirtschaftsprüfer Herrn Oguzhan Öztürk von BW Partner. Es wird kein Sachvortrag gewünscht. Stattdessen erwähnt Werkleiter H u m m l e r kurz, dass das Jahr 2023 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 1.780.000 abschließt. Dieser setzt sich zusammen aus einem Gewinn der Abteilung GT-Abwasser in Höhe von ca. 580.000 € (reduzierter Strombezug, erhöhter Umsatz) und einem Gewinn der restlichen Abteilungen in Höhe von 1.200.000 € (nicht besetzte Stellen, erhöhter Umsatz). Werkleiter H u m m l e r merkt positiv an, dass sich die von der Politik geforderten Synergien nun bemerkbar machen.
Stadtrat S t r a u ß fragt nach, ob der Gewinn bei GT-Abwasser zum Teil auf die Erhöhung der Abwassegebühren zu tun hat.
Werkleiter H u m m l e r sieht neben den erhöhten Abwasserbegebühren auch die Photovoltaikanlage für den Gewinn bei GT-Abwasser verantwortlich, da der Strombezug reduziert werden konnte.
Stadtrat B ü c h e l e bezieht sich auf den Vortag von Werkleiter H u m m l e r und fragt nach, was ein typischer Auftrag ist, den GT-Unterhalt von Dritten erhält und um welche Beträge es sich handelt.
Berichterstatter B a u e r erklärt, dass bei Umsätzen gegenüber Dritten unterschieden werden muss. Einmal handelt es sich z.B. um Veranstaltungen, bei denen die GTL durch z.B. die Beschilderung Einnahmen generiert. Zum anderen sind Umsätze gegenüber Dritten aber auch Lesitungen, die die GTL für andere Ämter innerhalb der Stadt erbringt. So wird das Geld innerhalb des „Konzerns“ Stadt gehalten und nicht nach außen getragen, was zu den erhöhten Umsätzen geführt hat.
Beschluss
- Der Werkausschuss nimmt den Lagebericht 2023 und den Bericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis.
2. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO, den Feststellungsvermerk für den Jahresabschluss 2023 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wie folgt zu erteilen:
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2023 auf € 71.379.835,56.
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf € 1.780.120,16.
3. Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2023 in Höhe von € 1.780.120,16 wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2024-07-08-TOPÖ03-Jahresabschluss 2023_Anlage.pdf
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4. Änderung der Dienstanweisung für die Werkleitung der GTL
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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beschließend
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Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.07.2021 die aktualisierte Betriebssatzung für die Garten und Tiefbaubetriebe Lindau neu erlassen, diese trat am 01. August 2021 in Kraft. Im Anschluss hat der Werkausschuss am 11.11.2021 Anpassungen im Hinblick auf die Neuorganisation der Abteilungen sowie die Vergabe von Lieferungen und Leistungen beschlossen.
Fachliche Bewertung
Im Zuge der Einführung der neuen Buchhaltsungssoftware, die eine effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung im Bereich Rechnungswesen sicherstellen soll, ist es erforderlich, den Rechnungsworkflow entsprechend anzupassen. Hierfür muss die Stellvertretung zur kassenwirksamen Anordnung in der aktuellen Betriebssatzung angepasst werden.
Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Dienstanweisung für die Werkleitung sind in der Anlage in blauer Schrift hervorgehoben.
Finanzielle Auswirkungen
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Diskussionsverlauf
Werkleiter H u m m l e r erläutert anhand beiliegender Präsentation folgenden Sachverhalt Änderung der Dienstanweisung für die Werkleitung der GTL.
Keine Wortmeldung.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt die angepasste Dienstanweisung für die Werkleitung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2024-07-08-TOPÖ04_Dienstanweisung_für_die_WL_Anlage.pdf
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5. Austritt Ober- und Unterreitnaus aus dem Abwasserverband
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Zuge der Beantragung von Fördergeldern zur Errichtung von Kanalnetzen waren die Gemeinden Ober- und Unterreitnau in den Abwasserverband Bayerischer Bodenseegemeinden eingetreten. Im Zuge der Eingemeindung im Jahre 1976 gingen der Betrieb und die Instandhaltung aller Kanäle auf die Stadt Lindau über. Daher ist es nicht mehr notwendig, dass die Gemeinden Ober- und Unterreitnau Mitglied im Abwasserverband sind.
Fachliche Bewertung
Der Abwasserverband stimmt einem Austritt der Stadt Lindau im Namen der Stadtteile Ober- und Unterreitnau grundsätzlich zu. Für eine Satzungsänderung muss die Stadt Lindau einen Beschluss bewirken. Aktuell bezahlt die Stadt eine Umlage von ca. 3.800 € pro Jahr an den Verband, obwohl keine Gegenleistungen dafür empfangen werden.
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Diskussionsverlauf
Werkleiter H u m m l e r erklärt anhand der Präsentation, dass es sich bei der Mitgliedschaft von Ober- und Unterreitnau beim Abwasserverband um eine Altlast handelt, die man seit Jahren mitschleift und jetzt bereinigen möchte.
Stadträtin M a y e r wundert sich, dass seit der Eingemeindung 1976 jährlich 3.800 € bezahlt wurde, ohne eine Gegenleistung zu erhalten und fragt nach, warum man nicht früher ausgetreten ist.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass dies der Abteilungsleiterin der Abteilung GT-Abwasser aufgefallen ist. Warum es davor niemanden aufgefallen ist kann er nicht beantworten. Aktuell wird einiges auf den Prüfstand gestellt.
Stadtrat B ü c h e l e möchte wissen, warum D r. B u r g h a r d gesagt hat, dass Stadtrat B ü c h e l e und Stadtrat S t r a u ß nicht mehr an den Sitzungen des Abwasserverbandes teilnehmen müssen.
Stadtrat S t r a u ß ergänzt, dass dort zwar keine schwerwiegenden Beschlüsse befasst werden, aber trotzdem sollte jemand von Stadtrat dabei sein.
Werkleiter H u m m l e r nimmt die Frage mit.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt als zuständiges Gremium den Austritt der beiden Stadtteile Ober- und Unterreitnau der Stadt Lindau aus dem Abwasserverband Bayerischer Bodenseegemeinden, mit Sitz in Sigmarszell.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Straßenausbau Alwindstraße - Baubeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Straßenerhaltungskonzepts, welches am 25.03.2021 vom Werkausschuss beschlossen wurde, weist die Alwindstraße aktuell eine Zustandsklasse 7 vor. Ohne einen Ausbau in 2025 wird der Straßenabschnitt in die Zustandsklasse 8 abrutschen. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Schwellenwert überschritten wird und Maßnahmen wie zum Beispiel Verkehrsbeschränkungen notwendig werden.
Die verkehrliche Bedeutung der Alwindstraße ist durch seine Funktion als Verbindungsstraße zwischen Schachener Straße und Lindenhofweg als hoch einzustufen. An den Wochenenden ist die Nutzung vor allem durch die Besucher der Freizeitanlagen und den Parkplatznutzern geprägt. Durch die neue Verkehrsführung (Einbahnregelung) hat die Bedeutung in Bezug auf die Gestaltung des Straßenabschnittes zugenommen.
Neben den oben genannten Gründen ist zudem der Straßenzustand sehr schlecht und größtenteils nicht mehr verkehrssicher. Eine Instandsetzung ist nicht mehr wirtschaftlich, da der Unterbau bereits nicht mehr über die notwendige Tragfähigkeit verfügt.
Fachliche Bewertung
Planungsziele
Das Ziel der Planung war es, dass der Verkehr beruhigt wird und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, vorwiegen Fußgänger und Radfahrer, erhöht wird. Dies konnte in der nun vorliegenden Planung durch eine attraktive Straßenraumgestaltung umgesetzt werden.
Beschreibung der Maßnahme
Gemeinsam mit dem Büro Besch & Partner aus Feldkirch, haben die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) die Planung für den Abschnitt zwischen Schachener Straße und Lindenhofweg, entwickelt. Dabei wurde versucht, auf alle Nutzer Rücksicht zu nehmen. Durch die vorgesehene Lösung wird der Verkehr beruhigt und der Straßenraum deutlich aufgewertet. Durch die Anordnung von Grünflächen mit vereinzelten Baumquartieren wird eine dezente Aufteilung des homogenen Bereichs angestrebt. Leider kann aufgrund der diversen im Untergrund befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen nicht überall eine entsprechende Vegetation berücksichtigt werden. Ein Gehweg soll nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektablauf
Nach Beschluss durch den Werkausschuss soll zunächst ein Abstimmungstermin mit den betroffenen Anwohnern stattfinden. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk darauf, eine einvernehmliche Lösung für alle Betroffenen zu finden. Im Anschluss daran soll nach Haushaltsgenehmigung 2025 die Ausschreibung veröffentlicht werden. Eine Ausführung in der zweiten Jahreshälfte 2025 wird angestrebt.
Kosten und Finanzierung
Nach aktuellen Berechnungen gehen die GTL von Projektkosten in der Größenordnung von ca. 600.000 € aus. Eine Förderung kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Zusammenfassung / Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Ausbau des oben beschriebenen Bereiches aufgrund des desolaten Straßenzustandes und der neuen verkehrlichen Bedeutung dringend notwendig und erforderlich ist.
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Hm trägt erläutert anhand beiliegender Präsentation den Sachverhalt.
Stadträtin M a y e r wundert sich, dass in der Sitzungsvorlage beschrieben wird, dass die Straße vorwiegend von Fußgängern genutzt wird und andererseits heißt es, dass kein Fußweg nötig ist.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass in der Alwindstraße kein Fußweg benötigt wird, da die Verkehrszahlen es nicht erfordern. Im Bereich Lindenhofweg gibt es auch keinen Fußweg und ihm sind keine Probleme diesbezüglich bekannt.
Stadträtin M a y e r entgegnet, dass aber viele Fahrradfahrer dort langfahren.
Stadtrat B ü c h e l e fragt, ob der Lindehofweg ab dem Punkt wo man vor drei Jahren aufgehört hat zu bauen bis zum Parkplatz beim Lindenhofpark auch instand gesetzt wird.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass die Stadtwerke in dem Abschnitt die Erneuerung der Wasserleitung planen und die GTL in diesem Zug die Straße instand setzen wird.
Für Stadtrat M ü l l e r hat die Alwindstraße aus seiner Sicht keine Priorität. Aber er denkt, dass erst mit den Anwohnern gesprochen werden sollte, bevor es zur Abstimmung kommt. Außerdem ist er der Meinung, dass es Straßen in Lindau gibt, die sanierungsbedürftiger sind.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass nach dem Straßenerhaltungsprogramm, jedes Jahr Straßen für Instandhaltung ausgewählt werden. Die Baumaßnahmen werden nicht willkürlich, sondern langfristig geplant. Es gibt viele Straßen, die erneuert werden müssen, was aber aus Kapazitätsgründen und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht möglich ist.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s ist der Meinung, dass man kontinuierlich dran bleiben soll, um den Sanierungsstau abzubauen.
Stadtrat K a i s e r findet den Ausbau der Alwindstraße ganz gut. Und da der Verkehr beruhigt wird, ist auch kein Gehweg nötig.
Stadtrat F r e i b e r g bezieht sich noch einmal auf die Priorisierung der Auswahl, welche Straßen saniert werden und fragt nach, ob es nicht Straßen in Lindau gebe, die sanierungsbedürftiger sind.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass die GTL sich bei Straßenbaumaßnahmen immer mit den Stadtwerken abstimmt. Durch Zusammenlegung der Baumaßnahmen können Synergien entstehen. Grundsätzlich gibt es einige schlechte Straßen in Lindau. In den letzten Jahren konnten aber auch schon etliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Stadtrat F r e i b e r g gibt zu bedenken, dass es bereits Parkplatzprobleme gibt und ist gegen eine Parkplatzreduzierung.
Außerdem hinterfragt er die Begrünung im Rahmen dieser Baumaßnahme, da aus seine Sicht im Lindenhofpark schon sehr viel Bäume gibt.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass es darum geht Hitzeinsel zu vermeiden, nicht so wie z.B. beim Therese –von-Bayern-Platz. Dieser wurde rational angelegt und ist sicherlich bei Großveranstaltungen sehr praktikabel, aber im Sommer bei Hitze nicht zu ertragen. Es ist nicht mehr zeitgemäß auf eine Bepflanzung im öffentlichen Straßenraum zu verzichten.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s gibt zu bedenken, dass an der falschen Stelle gespart wird, wenn erst die Straße gebaut wird und später erst die Bäume gepflanzt werden.
Werkleiter H u m m l e r geht noch einmal auf die Parkplatzsituation ein. Die Anwohner im Wohngebiet der Alwindstraße haben im Grunde große Grundstücke und könnten auch auf dem eigenen Grundstück parken. Oftmals wird dies aber aus Bequemlichkeit nicht gemacht. Die Stadt Lindau muss keine Parkplätze für die Bewohner im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s möchte, dass vorher noch einmal mit dem Bauamt abgeklärt wird, ob der Stellplatznachweis auf den einzelnen Grundstücken erfüllt ist.
Stadträtin M a y e r schließt sich der Meinung von Stadtrat M ü l l e r an. Es sollte erst mit den Anwohnern gesprochen und dann beschlossen werden.
Werkleiter H u m m l e r ist sich bewusst, dass die Reihenfolge nicht die richtige ist, aber sie wollen vor der Sommerpause noch die politische Rückmeldung, damit die Finanzmittel im Haushalt eingeplant werden können. Er versichert, dass mit den Anwohnern ein Gespräch geführt wird und eine gemeinsame Lösung gefunden wird. Stadtrat N ü b e r l i n findet es trotzdem besser, wenn vorher mit den Anwohnern gesprochen wird.
Stadtrat S t r a u ß geht noch einmal auf das Thema Begrünung ein. Obwohl das Ziel der Reduktion um 1,5 Grad nicht erreicht wurde, hat er gehört, dass keine Zuschüsse mehr genehmigt werden. Gibt es noch irgendwelche anderen Möglichkeiten.
Werkleiter H u m m l e r bestätigt, dass im Moment einige Fördertöpfe eingefroren sind, aber die GTL weiterhin Ausschau nach Fördermöglichkeiten hält.
Stadtrat S t r a u ß ergänzt noch, dass es kein Recht auf einen freien Parkplatz auf der Straße gibt.
Stadtrat R e i c h findet, dass zu viel Zeit für Diskussionen über Bäume und Büsche geführt werden. Er findet, dass man sich auf die Experten verlassen sollte, dass diese die bestmöglichste Lösung finden werden.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt den Bau der Alwindstraße gemäß der vorliegenden Planung und empfiehlt dem Finanzausschuss die für die Umsetzung notwendigen Finanzmittel im Vermögenshaushalt 2025 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2024-07-08-TOPÖ06-Alwindstraße_Anlage.pdf
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7. Straßenausbau Enzisweilerstraße - Planungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Straßenerhaltungskonzepts, welches am 25.03.2021 vom Werkausschuss beschlossen wurde, weist die Enzisweilerstraße aktuell eine Zustandsklasse zwischen 6 und 8 vor. Ohne einen Ausbau in 2026 wird der Straßenabschnitt komplett in die Zustandsklasse 8 abrutschen. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Schwellenwert überschritten wird und Maßnahmen wie zum Beispiel Verkehrsbeschränkungen notwendig werden.
Die verkehrliche Bedeutung der Enzisweilerstraße ist durch seine Funktion als Verbindungsstraße zwischen Lindauer Straße (Bodolz) und Schachener Straße als sehr hoch einzustufen. Vor allem in Bezug auf die Höhenbeschränkung an der Unterführung Wackerstraße stellt Sie die einzige Zufahrt Richtung Schachen dar (nächste Zufahrt über Wasserburger Gemeindegebiet).
Neben den oben genannten Gründen ist zudem der Straßenzustand sehr schlecht und größtenteils nicht mehr verkehrssicher. Eine Instandsetzung ist nicht mehr wirtschaftlich, da der Unterbau bereits nicht mehr über die notwendige Tragfähigkeit verfügt.
Fachliche Bewertung
Planungsziele
Da sich im Planungsgebiet unter anderem eine Kinderbetreuungseinrichtung befindet, ist das Ziel der Planung, den Verkehr zu beruhigen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, vorwiegen für Fußgänger und Radfahrer, zu erhöhen. Zudem soll eine attraktive Straßenraumgestaltung durch Baumpflanzungen usw. erreicht werden.
Beschreibung der Maßnahme
Aktuell ist geplant, dass die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) die Planung für den Abschnitt zwischen Schachener Straße und Untere Steig (Bodolz) „In-House“ durchführen. Es wird davon ausgegangen, dass ein durchgehender Straßenquerschnitt von 5,50 m mit einem einseitigen Gehweg zur Umsetzung kommen soll. Durch die Anordnung von Grünflächen mit vereinzelten Baumquartieren soll eine dezente Aufteilung der homogenen Bereiche erreicht werden. Stadtbushaltestellen werden entsprechend barrierefrei berücksichtigt.
Projektablauf
Nach erfolgreichem Planungsbeschluss durch den Werkausschuss soll eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, deren Rahmen noch nicht genauer definiert ist. Daraufhin muss die technische Umsetzbarkeit sowohl in Bezug auf den Baugrund als auch in Bezug auf die im Untergrund befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen geprüft / geplant werden. Im Anschluss daran soll der Baubeschluss gefasst werden. Die Umsetzung ist für 2026 vorgesehen.
Kosten und Finanzierung
Eine belastbare Aussage zu den Projektkosten nach erst nach der Entwurfsplanung und Feststellung der geologischen Verhältnissen (Entsorgungskosten) getroffen werden. Fördermöglichkeiten werden im weiteren Planungsprozess selbstverständlich geprüft.
Zusammenfassung / Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Ausbau des oben beschriebenen Bereiches aufgrund des desolaten Straßenzustandes und der verkehrlichen Bedeutung dringend notwendig und erforderlich ist.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Werkleiter H u m m l e r erläutert anhand beiliegender Präsentation den Sachverhalt.
Stadtrat J ä g e r fragt nach, ob für das Baugrundgutachten wieder ein externer Gutachter benötigt wird.
Werkleiter H u m m l e r bejaht die Frage. Baugrundgutachten können mangels notwendigen Equipments und Fachpersonal nicht von der GTL selbst erstellt werden.
Stadtrat F e h r e r wundert sich, da es sich doch nur um eine Straße handelt.
Werkleiter H u m m l e r klärt auf, dass es sich um einen Straßenausbau handelt, weil der Unterbau nicht mehr tragfähig ist. Um spätere Setzungen zu vermeiden muss die Standfestigkeit untersucht werden.
Stadtrat J ä g e r bringt das Beispiel Lehrgut Priel, wo vorher ein Baugrundgutachten gemacht wurde und die Straße nun absackt.
Berichterstatter D i e t r i c h erklärt, dass es bei dem Thema Baugrundgutachten auch z.B. um frostsicheren Oberbau, Tragfähigkeit usw. geht.
Außerdem braucht die GTL Auskunft über die Zusammensetzung der Straße, da der Aushub, der dann als Abfall zu bewerten ist, fachgerecht entsorgt werden muss. Liegt eine Vorbelastung vor, erhöhen sich die Kosten, die mit in die Berechnung einfließen müssen. Durch einen Baugrundgutachter verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass man falsch liegt, aber es gibt keine 100% Garantie.
Stadtrat F r e i b e r g bemängelt, dass die Straßeninstandsetzungen zur Zeit hauptsächlich in Schachen stattfinden. Es wäre ihm lieber, wenn es etwas ausgewogener im Stadtgebiet wäre. Außerdem sieht er die Sanierung der Enzisweiler Straße nicht für notwendig.
Werkleiter H u m m l e r wäre es auch lieber, mehre Straßenbaumaßnahmen gleichzeitig durchzuführen, das ist aber aus Kostengründen nicht möglich.
Stadtrat F r e i b e r g findet die Einmündung der Enzisweiler Straße in die Schachener Straße nicht gut.
Werkleiter H u m m l e r entgegnet, dass die Schleppkurve einwandfrei funktioniert. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich zuerst an neue Situationen gewöhnen, in ein paar Wochen wird sich niemand mehr darüber beschweren.
Stadtrat M ü l l e r ist nicht aufgefallen, dass die Enzisweiler Straße sanierungsbedürftig ist.
Stadtrat N ü b e r l i n fragt, ob es Gespräche mit den Stadtwerken bzgl. Glasfaser gibt.
Werkleiter H u m m l e r bejaht die Frage. Sie befinden sich bei jeder Baumaßnahme mit den Versorgern im Austausch.
Bürgermeister H o t z findet die Diskussion überflüssig, da der Sachverhalt bereits beschlossen wurde. Die Dinge sollten der Reihenfolge nach abgearbeitet werden.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s schließt sich der Aussage von Stadtrat H o t z an und verweist auf das Straßenerhaltungsmanagement.
Beschluss
- Der Werkausschuss beauftragt die Werkleitung, die Planung für die Enzisweilerstraße voranzutreiben.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die für die bauliche Umsetzung erforderlichen Finanzmittel in die Finanzplanung 2026 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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8. Bauwerkserhaltungsmanagement 2024 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Wie jedes Jahr haben die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau das Bauwerkserhaltungsmanagement fortgeschrieben. Das Erhaltungsmanagement ist die Basis für eine wirtschaftliche Erhaltung des Bauwerksbestands. Aufbauend auf den Ergebnissen der regelmäßig stattfindenden Brückenprüfungen werden die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen geplant, die Kosten geschätzt und der Zeitraum für die Maßnahmendurchführung vorgeschlagen. Durch die systematische Vorgehensweise wird der finanzielle Gesamtaufwand der Bauwerkserhaltung planbar.
Fachliche Bewertung
Ziel des Brückenzustandsberichts
Die Ergebnisse der Brückenprüfungen aus dem Jahr 2023 wurden im Brückenzustandsbericht (siehe Anlage) zusammengestellt. Im Zustandsbericht wurden die notwendigen Maßnahmen ermittelt und die Sanierungskosten geschätzt. Die daraus resultierenden Maßnahmen wurden dann nach ihrer Dringlichkeit bewertet (umgehende, kurzfristige, mittelfristige, langfristige). Dadurch wird einerseits der notwendige Aufwand über mehrere Jahre planbar, zum anderen ergeben sich Gesamtkosten für den langfristigen Erhalt des Bauwerkbestands. Leider kann aus Kapazitätsgründen nicht immer sichergestellt werden, dass alle Maßnahmen im vorgesehenen Zeitraum erledigt werden können.
Beschreibung der kurzfristig notwendigen Maßnahmen
Größtenteils handelt sich bei den kurzfristigen Maßnahmen um die Ergänzung von fehlenden Sicherheitseinrichtungen, Ausspülungen, Rissbildungen usw. Außerdem müssen kleinere Abdichtungsarbeiten durchgeführt und Brückenbeläge erneuert werden, um die Dauerhaftigkeit der Bauwerke zu gewährleisten.
In 2024 wird im Rahmen des Straßenerhaltungsprogramms der Fahrbahnbelag der Seebrücke erneuert. Zudem wird die Brücke Höhenreute saniert (siehe Beschluss Werkausschuss 04/2024).
Projektablauf
Die aus dem Bauwerkserhaltungsmanagement resultierenden Maßnahmen werden teilweise an eine externe Fachfirma vergeben, teilweise aber auch GTL-intern umgesetzt werden. Die Ausführung erster Sofortmaßnahmen soll kurzfristig erfolgen. Die kurzfristig erforderlichen Maßnahmen sollten bis Ende 2026 folgen. Notwendige Sperrungen etc. werden direkt mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Die Beschlüsse zur Umsetzung der mittel- bis langfristigen Maßnahmen sowie zu größeren Einzelmaßnahmen sollen zu gegebener Zeit gefasst werden.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen an den aktuell betrachteten 27 Bauwerken stellen sich wie folgt dar:
- Sofortmaßnahmen (2024) ca. 750.000 € brutto
Kurzfristige Maßnahmen (2026) ca. 500.000 € brutto
Mittelfristige Maßnahmen (bis 2029) ca. 700.000 € brutto
Langfristige Maßnahmen (ab 2029) ca. 350.000 € brutto
Die Mittel für die Sofortmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt 2024 der Stadt Lindau bereits berücksichtigt.
Zusammenfassung / Fazit
Wie an den Investitionskosten ersichtlich ist, besteht immer noch ein sehr hoher Sanierungsaufwand an den städtischen Ingenieurbauwerken. Um einer Vergrößerung des Sanierungsstaus vorzubeugen, sollten die notwendigen Haushaltsmittel jährlich im notwendigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann der Sanierungsstau zielorientiert abgebaut und die städtische Infrastruktur langfristig erhalten werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Keine Wortmeldung
Beschluss
- Der Werkausschuss beschließt das Bauwerkserhaltungsmanagement 2024 - 2026.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, für die Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen auf der Haushaltsstelle 63000.96200 „Brückensanierungen/ -erneuerungen“ 500.000 € im Vermögenshaushalt 2025 zu berücksichtigen, um die dringend notwendigen Maßnahmen an verschiedenen Brücken durchführen zu können.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die für die mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 1.050.000 € zur Erhaltung der Ingenieurbauwerke in die Finanzplanung der Folgejahre aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2024-07-08-TOPÖ08-Bauwerkserhaltungsmanagement_Anlage.pdf
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9. Friedhof Aeschach - Erneuerung der Wasserversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Am Friedhof Aeschach werden den Nutzern zur Grabbewässerung im Bestand derzeit 11 Wasserentnahmestellen im südlichen, zum Teil denkmalgeschützten Bereich und weitere 6 Stück in der Nordhälfte bereit gestellt.
Das Leitungsnetz insbesondere in der Südhälfte der Friedhofsanlage ist stark fehleranfällig und genügt insgesamt nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Nun wurde ein erstes Konzept zur Modernisierung und Instandsetzung der Wasserversorgung erarbeitet, das eine Umsetzung in mehreren Abschnitten ermöglicht.
Fachliche Bewertung
Der Aeschacher Friedhof konnte in vielerlei Hinsicht in den letzten Jahren deutlich aufgewertet werden. In Hinsicht auf die Zugänglichkeit, die Wegesicherheit als auch die Aufenthaltsqualität konnten erhebliche Verbesserungen vorgenommen werden. Auch die Etablierung neuer Bestattungsformen oder die Vergrößerung des muslimischen Grabfeldes konnten erfolgreich umgesetzt werden.
In der Infrastruktur besteht jedoch noch ein massiver Sanierungsbedarf. So stammt die Wasserversorgung zur Grabbewässerung in der jetzigen Form größtenteils aus den 1960er-Jahren und zeigt schwere Defizite. Im Wesentlichen wurden seinerzeit die Leitungen nicht frostfrei und ohne durchgängiges bzw. mit wechselndem Gefälle verlegt. Hierdurch ergibt sich neben der hohen Anfälligkeit gegen Temperatureinflüsse in Form von Frostschäden an Rohren und Formteilen im Winter auch eine starke Erwärmung des Wassers im Sommer. Dies birgt im ungünstigsten Fall die Gefahr einer Verkeimung und einer Rückströmung in das Trinkwassernetz.
Diverse Schäden an Abzweigen und Leitungen wurden in den letzten Jahren punktuell instandgesetzt. Hierdurch bedingt sind wiederkehrende Aufgrabungen und Unterbrechungen der Wasserversorgung nicht zuletzt aber auch ein unkontrollierter Verlust von Trinkwasser zu bemängeln. Die Schäden sind aufgrund einer durchweg schlechten Substanz der Stahlleitungen nicht lokalisierbar und machen sich erst durch einen Druckabfall im Leitungsnetz und nach gewisser Zeit durch eine oberflächlich sichtbare Durchnässung des Bodens bemerkbar. In den letzten Jahren kam es durchschnittlich zu 4-5 Reparatureinsätzen an unterschiedlichen Stellen. Der Aufwand allein für die Reparaturmaßnahmen beläuft sich pro Jahr auf ca. 15.000 € brutto.
Aufgrund des mangelnden Gefälles in den jeweiligen Leitungsabschnitten muss das gesamte Netz mit Beginn der Frostperiode sehr arbeitsaufwändig per Druckluft entleert werden. Die Entwässerung von Schächten und Brunnen erfolgt weitestgehend manuell unter Einsatz von Pumpen, da keine ausreichende Abführung des Überschusswassers gegeben ist.
Der Aeschacher Friedhof weist einen markanten Baumbestand auf, der es zum Teil unmöglich macht, Aufgrabungen ohne eine nachhaltige Schädigung von Gehölzen durchzuführen. Zudem ist die Belegungsdichte im südlichen Bereich der Anlage sehr hoch. Vor diesem Hintergrund bietet sich für den überwiegenden Teil der Leitungsabschnitte eine grabenlose Verlegung im Spülbohrverfahren außerhalb der Grabfelder an. Es besteht so auch die Möglichkeit eine ausreichende Verlegetiefe und Gefällegebung zu erzielen. Auf diese Weise müssten rund 550 m Leitungen im Spülbohrverfahren mit einsprechenden Kopflöchern und rund 120 m im offenen Graben mit anschließender Wiederherrichtung der Oberflächen hergestellt werden.
Gemäß des aktuell verfolgten Konzepts wäre in einem ersten Abschnitt der südliche Bereich der Wasserversorgung einschließlich der Systemtrennung zum Trinkwassernetz umzusetzen.
Die Kosten für die Erneuerung des Leitungsnetzes im südlichen Bereich belaufen sich nach ersten Schätzungen auf rund 210.000 € brutto unter Beibehaltung aller 11 Wasserentnahmestellen an Ihrer aktuellen Position. Mit einer Neuordnung und Reduzierung der Brunnen um 4 Stück ließen sich rund 15.000 € brutto einsparen. Eine abschnittsweise Umsetzung ist grundsätzlich möglich, jedoch aufgrund der Kosten für mehrfache Baustelleneinrichtung, Schaffung weiterer Schwachstellen an den Übergängen sowie einer wiederkehrenden Störung des Friedhofsbetriebs in Frage zu stellen.
Der nördliche Abschnitt sollte mittelfristig ebenfalls erneuert werden, wobei dort aktuell noch keine signifikante Schadenshäufung vorliegt. Hier bestehen unterschiedliche Anschlussmöglichkeiten. Entweder kann ein Übergang an das bereits erneuerte südliche Leitungsnetz erfolgen, was einen deutlichen Druckabfall an den jeweiligen Leitungsenden bedeutet, oder die Nordhälfte wird über einen eigenen Wasseranschluss am Trinkwassernetz im „Oberrengersweiler Weg“ einschließlich einer separaten Systemtrennung angebunden. Der hierfür notwendige Aufwand ist bisher nicht bemessen.
Die ebenfalls maroden Stromleitungen zum nördlich gelegenen Betriebsgebäude am nördlichen Zugang sollte aus Gründen einer zuverlässigen Versorgung und Beleuchtung im Sinne der Arbeitssicherheit und –effizienz ebenfalls mittelfristig in Angriff genommen werden. Für die Schaffung eines eigenständigen Stromanschlusses vom „Oberrengersweiler Weg“ aus einschließlich einer geeigneten Installation am Gebäude wurden überschlägig Kosten in Höhe von 20.000 € brutto ermittelt.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat S t r a u ß fragt nach, warum vier Brunnen reduziert werden müssen, wo weniger Gräber sind. Es gibt viele ältere Menschen, die dann einen längeren Weg zum Wasser holen zurücklegen müssen.
Berichterstatter D i e t r i c h bestätigt noch einmal, dass sich die Anzahl der Brunnen von elf auf sieben reduziert. Ausschlaggebend der Brunnenreduzierungen sind u.a. die hohen Kosten und eine gleichmäßige Verteilung der Wasserentnahme im Gelände.
Stadtrat B ü c h e l e fragt nach warum für das Betriebsgebäude 20.000 € Stromkosten jährlich anfallen und wofür dieses Gebäude genutzt wird.
Berichterstatter D i e t r i c h erklärt, dass die vorhandene Installation die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es ist eine Arbeitsstätte, wo Strom für Arbeiten benötigt wird. Aktuell kommt es immer wieder zu Unterbrechungen durch die überalterte Stromversorgung.
Stadträtin M a y e r fragt, ob es möglich wäre eine PV Anlage zu installieren.
Berichterstatter D i e t r i c h kann das aus dem Stegreif nicht beurteilen, da er kein Elektrofachmann ist. Es könnte aber überprüft werden, ob eine derartige Anlage technisch und wirtschaftlich umsetzbar wäre.
Bürgermeister H o t z vermutet, dass die Wartungskosten für einen Speicher sehr teuer werden.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s erteilt einen Prüfungsauftrag, ob es möglich ist, eine PV- Anlage zu installieren oder nicht.
Stadtrat R e i c h hat eine technische Frage bezogen auf die Trinkwasserverordnung. Er möchte wissen, ob auch dort Wartungs- und Betriebskosten entstehen.
Berichterstatter D i e t r i c h erklärt, dass die erdverlegten Versorgungsleitungen innerhalb des Geländes vom öffentlichen Trinkwassernetz zu trennen seien. Hierfür wird eine Systemtrennung mit freiem Wasserauslauf benötigt, was wiederum mit Betriebs- und Wartungskosten in noch zu ermittelnder Höhe verbunden sei Eine grobe Dimensionierung der notwendigen Anlagen sei jedoch durch ein Ingenieurbüro erarbeitet worden. Eine Konkretisierung soll in einem nächsten Schritt erfolgen.
Beschluss
- Der Werkausschuss beschließt die Erneuerung der Wasserversorgung im südlichen Friedhofsbereich unter Neuordnung und Reduzierung der Wasserentnahmestellen wie beschrieben und empfiehlt dem Finanzausschuss die hierfür notwendigen Finanzmittel im Vermögenshaushalt 2025 einzuplanen.
- Der Werkausschuss beschließt die Erneuerung der Stromversorgung im nördlichen Friedhofsbereich wie beschrieben und empfiehlt dem Finanzausschuss die hierfür notwendigen Finanzmittel im Vermögenshaushalt 2025 einzuplanen.
- Der Werkausschuss beauftragt die Werkleitung mit der Planung zur Erneuerung der Wasserversorgung im nördlichen Friedhofsbereich zur Vorbereitung einer mittelfristigen Bauausführung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Einführung eines Sportplatzerhaltungsmanagements
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Mit der Bereitstellung der drei Sportplätze und weiterer Anlagen im Stadtgebiet leistet die Stadt Lindau einen wesentlichen Beitrag sowohl zur Gesundheitsförderung, für die Ausübung des Schulsports als auch für das vereinsgebundene und öffentliche Sport- und Bewegungsangebot. Um dieses Angebot nachhaltig zu sichern und die Erfordernisse aller Nutzergruppen ausreichend und angemessen zu berücksichtigen, bedarf es einer langfristigen Planung der Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen.
Hierzu soll ein Erhaltungsmanagement für die Sportplätze als auch die weiteren Angebote im öffentlichen Raum entwickelt werden, welches für Teilbereiche bereits in Arbeit ist.
Fachliche Bewertung
In der Sitzung des Werkausschusses der Garten- und Tiefbaubetriebe (GTL) vom 29.07.2021 wurde die Werkleitung mit der Bedarfsermittlung zu Fragestellungen des Anlagenzustandes, -nutzung sowie -sicherheit für den Sportplatz Oberreitnau beauftragt.
Zwischenzeitlich konnten an der Sportanlage auf Grundlage der Sicherheitsbewertungen verschiedene Missstände abgestellt und u.a. durch die Modernisierung der Mähtechnik eine effektivere Pflege erreicht werden. Jedoch zeigt die vorhandene Substanz weiterhin nennenswerte Mängel bzw. Verbesserungspotentiale. Derzeit werden alle Anlagenbestandteile hinsichtlich Ihrer zu erwartenden Restnutzungsdauer bewertet und geeignete Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen erarbeitet.
Um die Situation über das gesamte Stadtgebiet zu betrachten, sollen auch die weiteren Sportplatzstandorte in gleicher Weise in Augenschein genommen werden.
Bezogen auf die Sportrasenflächen im Stadion konnten in der Vergangenheit mit hohem Aufwand außergewöhnliche Veranstaltungen wie etwa der Besuch eines Fußball-Bundesligisten ermöglicht werden. So wurde die Grasnarbe im Stadion 2019 saniert. Ab 2017 wurde auf allen städtischen Plätzen im Turnus von 2 Jahren eine Renovation (Tiefenlockerung, Besandung, Nachsaat) vorgenommen, welche sich finanziell je Platz mit rund 10.000 € brutto auswirkte. Eine Renovation aller Plätze fand aus Kostengründen zuletzt 2021 statt. Hierdurch wurde eine seinerzeit vergleichsweise gute, aktuell nur noch mäßige Nutzbarkeit der Sportrasenflächen erreicht, wobei die Substanz der Rasenplätze und der langfristige Investitionsbedarf bereits frühzeitig in Betracht gezogen werden sollte.
Nun geht es jedoch vorerst um die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Sportplatzflächen in einem angemessenen und wirtschaftlich darstellbaren Umfang. In einem nächsten Schritt sollen nun konkrete Erkenntnisse hinsichtlich der Zusammensetzung der jeweiligen Vegetationstragschicht und Grasnarbe gesammelt werden.
Um den Standard des Stadionrasenplatzes ansatzweise zu erhalten und auf den anderen Sportplätzen das Angebot nachhaltig sichern zu können, bedarf es daher einer genauen Planung der zukünftig notwendigen Unterhalts- und Sanierungsbedarfe.
Teile der regelmäßig notwendigen Unterhaltsleistungen wie das Mähen, Düngen, Belüften der Rasenflächen können in Eigenleistung durch die Abteilung GT-Unterhalt abgedeckt werden. Hinzu kommen externe Lieferungen und Leistungen wie der Zukauf von Düngemittel und Renovationsarbeiten. Über diese zusätzlichen Arbeiten lässt sich die Qualität des Rasens als auch der jeweilige Komplettsanierungszyklus erheblich beeinflussen.
Nach der aktuellen fachlichen Einschätzung wird angenommen, dass sich der Zeitraum bis zu einer vollständigen Sanierung der Grasnarbe in Abhängigkeit vom Nutzungsdruck und ohne Berücksichtigung zusätzlicher Anforderungen (Beregnung etc.) auf etwa 10-16 Jahre ab heute strecken lässt.
Hierfür sind jedoch Renovationszyklen zwischen 2 und 5 Jahren beginnend in 2025 notwendig. Die Qualität und Nutzbarkeit der jeweiligen Sportrasenfläche nimmt mit wachsendem zeitlichem Abstand zwischen den Renovationen deutlich ab.
Ein Renovationszyklus von 3 Jahren in Kombination mit jährlichem Düngerzukauf sowie dem Sanierungsbedarf der Grasnarbe alle 12 Jahre bedeutet einen durchschnittlichen jährlichen Aufwand je Rasenplatz von rund 11.000 € brutto. Bei annähernd gleichen jährlichen Durchschnittskosten bei Renovation alle 2 oder alle 5 Jahre und Sanierungsintervallen von etwa 16 bzw. 10 Jahren erscheint dies als fachlich bestmöglicher Kompromiss zur Aufrechterhaltung der Rasenqualität.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Berichterstatter D i e t r i c h erläutert anhand beiliegender Präsentation den Sachverhalt.
Stadtrat F e h r e r merkt an, dass die Fußballplätze in Zech nicht angenommen werden und meistens leer sind, obwohl es Bemühungen gab eine Mannschaft aufzubauen.
Berichterstatter D i e t r i c h fährt mit seinem Vortrag fort und erklärt, wieso eine regelmäßige Sportrasenpflege in kleinen Abständen wichtig ist, um eine kostenintensive und aufwendige Sanierung möglichst lang hinaus zu zögern.
Stadtrat F e h r e r ist beeindruckt von dem Vorgehen und es sollte seiner Meinung gezielt eingesetzt werden. Aus seiner Sicht macht es in Zech jedoch aufgrund der geringen Nutzung keinen Sinn zu investieren.
Stadtrat B ü c h e l e verweist auf andere Vereine, welche die Rasenfläche nutzen und fragt nach, ob für die Nutzung etwas an die GTL / Stadt gezahlt wird.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass für die Nutzung Gebühren seitens der Stadt Lindau erhoben werden. Das Thema sei jedoch auch im Konsolidierungsprozess angesprochen worden und bedingt eine Überprüfung des zukünftigen Vorgehens.
Stadtrat F r e i b e r g kommt noch einmal zurück auf den Fußballplatz in Zech. Es kommt darauf an, ob es einem 10.000 € wert ist, den Standard zu halten oder man lieber einspart.
Stadtrat R e i c h erinnert sich, dass vor 5 Jahren die Rasensanierung im Stadion ein riesiges Projekt war. Und daher ist er der Meinung, wenn man einen Rasen so pflegen kann und somit diese Sanierung hinauszögert, sollte man es eigentlich machen. Natürlich entstehen erst einmal Kosten, die aber durch eine Platzmiete an fremde Vereine reduziert werden können.
Stadtrat M ü l l e r bedankt sich für den interessanten Vortrag und ist der Meinung, dass Sport gefördert werden sollte. Er findet es wichtig, dass alle Plätze instand gehalten werden.
Beschluss 1
- Der Werkausschuss nimmt den Sachstand bezüglich der Bedarfsplanung und die Ausweitung der Bearbeitung auf alle Sportplätze und sonstigen Freiluftanlagen im Rahmen eines Sportplatzerhaltungsmanagements zur Kenntnis und beauftragt die Werkleitung, ein Sportplatzerhaltungsmanagement aufzubauen.
Der Werkausschuss beschließt die Renovation und den Düngerzukauf für alle drei städtischen Sportrasenflächen in Abhängigkeit vom Nutzungsdruck und Zustand mind. alle 3 Jahre, beginnend in 2025 und empfiehlt dem Finanzausschuss, die hierfür erforderlichen Finanzmittel im Wirtschaftsplan der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau zu bewilligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 2
- Der Werkausschuss nimmt den Sachstand bezüglich der Bedarfsplanung und die Ausweitung der Bearbeitung auf alle Sportplätze und sonstigen Freiluftanlagen im Rahmen eines Sportplatzerhaltungsmanagements zur Kenntnis und beauftragt die Werkleitung, ein Sportplatzerhaltungsmanagement aufzubauen.
Der Werkausschuss beschließt die Renovation und den Düngerzukauf für alle drei städtischen Sportrasenflächen in Abhängigkeit vom Nutzungsdruck und Zustand mind. alle 3 Jahre, beginnend in 2025 und empfiehlt dem Finanzausschuss, die hierfür erforderlichen Finanzmittel im Wirtschaftsplan der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau zu bewilligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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11. Ersatzbeschaffungsplanung 2025 - 2028
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) haben bei ihrer Gründung einen erheblichen Investitionsstau beim städtischen Fuhrpark übernommen. Seit dem Jahr 2015 gehört der städtische Fuhrpark zum Betriebsvermögen der GTL. Wichtiges Ziel bei der Gründung der GTL war, den Fuhrpark zu verjüngen und diesen wirtschaftlich einzusetzen.
Sämtliche Ausgaben werden im Wirtschaftsplan der GTL eingeplant. Insbesondere die jährlichen Investitionen, welche über den Vermögensplan der GTL finanziert werden, entlasten den Vermögenshaushalt der Stadt in einer Größenordnung von ca. 300 TEUR jährlich.
Neben den Abwasserprojekten ist die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Großgeräten eine wesentliche Position im Vermögensplan der GTL. Die Werkleitung legt deshalb dem Werkausschuss, jährlich vor der Wirtschaftsplan-Erstellung, eine aktuelle Ersatzbeschaffungsplanung vor. Das Ziel ist die fortlaufende Erneuerung des Fuhrparks. Hauptkriterium für die Ersatzbeschaffung ist neben der bestehenden Notwendigkeit, die wirtschaftliche und ökonomische Zweckmäßigkeit. In diesem Jahr wurde erstmalig auch die Ersatzbeschaffungsplanung der Großgeräte in dieser Vorlage integriert. Das entspricht der betrieblichen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Geräte und spiegelt die organisatorische Zentralität der Planungs- und Beschaffungsvorgänge.
In den zurückliegenden Jahren haben die GTL durch zielgerichtete Ersatzbeschaffungen den Investitionsstau des städtischen Fuhrparks beseitigt. Die vorliegende Ersatzbeschaffungsplanung schließt den Zeitraum 2025 - 2028 ein.
Fachliche Bewertung
Kennzahlen
Die Kennzahlen des Fuhrparks einschl. der vorhandenen Großgeräte (Bestand, Alter und Bewertung) stellen sich wie folgt dar:
- Fahrzeugbestand
Durch die zurückliegende Ersatzbeschaffungsplanung konnte der Fahrzeugbestand der zugelassenen Fahrzeuge in 2021 um zwei Fahrzeuge von 77 auf 75 Fahrzeuge und in 2022/2023 um weitere 2 Fahrzeuge auf insgesamt 73 Fahrzeuge reduziert werden. Auch in 2023/2024 wurde die Anzahl der Fahrzeuge, wie auch um einen Radlader, weiter reduziert. Somit wurde die Fahrzeugflotte von 2021 bis 2024 um ca. 7% auf 72 Fahrzeuge reduziert und ist somit nun optimal ausgelastet. Die derzeitige Aufteilung der vorhandenen Fahrzeuge sowie der Großgeräte stellt sich wie folgt dar:
Art
|
Anzahl
|
Pritschenwagen
|
19
|
Anhänger
|
19
|
PKW
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13
|
Traktoren/Schlepper
|
8
|
LKW/Hubsteiger
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6
|
Leiber
|
2
|
Kehrmaschine
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2
|
Unimog
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1
|
Multicar
|
1
|
Fendt (Mulcher)
|
1
|
Gesamt
|
72
|
(Tabelle 1: Fahrzeugbestand)
- Großgerätebestand
Art
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Anzahl
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Bagger
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4
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Radlader (groß / klein)
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2
|
Aufsitzrasenmäher
|
7
|
Stapler
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2
|
Walzen
|
1
|
Gesamt
|
16
|
(Tabelle 2: Großgerätebestand)
- Altersquotient
Altersquotient Fahrzeuge
Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge liegt aktuell bei 12,2 Jahren (Vorjahr 11,5 Jahre). Die durchschnittliche erwartete Nutzungsdauer liegt bei 8,6 Jahren. Der durchschnittliche Altersquotient liegt bei 1,4.
Der Altersquotient zeigt das Verhältnis des Fahrzeuges zur erwarteten Nutzungsdauer. Je höher der Altersquotient, desto höher wird der Investitionsbedarf für Ersatzbeschaffungen in den kommenden Jahren sein.
Altersquotient Großgeräte
Das Durchschnittsalter der Großgeräte liegt aktuell bei 13,6 Jahren. Die durchschnittliche erwartete Nutzungsdauer liegt bei 7,2 Jahren. Der durchschnittliche Altersquotient liegt bei 1,9.
- Elektrofahrzeugquote (oder alternative Antriebe)
Die aktuelle Quote an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beträgt 9,5% des Fuhrparks (ohne Großgeräte, Traktoren und Sondermaschinen). Die Planung bis 2027 sieht vor, diese Quote um 4,9% auf 14,6% zu erhöhen. Im Bereich Pool-Fahrzeuge, die unter anderem auch für Bereitschaftsdienste genutzt werden, kommen derzeit auch Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb in Betracht. Bei dieser besonderen Anforderung, kann nicht immer sichergestellt werden, dass ein Fahrzeug im Winter im Einsatzfall eine ausreichende Reichweite hat.
Geplante Investitionen
- Laufende Investitionen 2024
Die Investition bei der OZ 6, Unkrautbeseitigung Heißwasser, wurde in 2023 ausgesetzt und wird auch in 2024 nicht getätigt. Durch weitere Testversuche diverser Anbieter, hat sich die Investition in dieser Höhe noch nicht gerechtfertigt. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Beschaffung auf unbestimmte Zeit zu verschieben, da sich hier ggf. auf dem Markt noch effizientere Geräte entwickeln. Die Investitionssumme i.H.v 44T€, soll ggf. alternativ im Rahmen des Konsolidierungsprozesses Investiert werden. Dafür liegen entsprechend Projekte im Maßnahmenkatalog des Konsolidierungsprozesses vor.
- Investitionen 2025 (Details, siehe Anlage)
- Investitionen 2026 (Details, siehe Anlage)
In 2026 wird zusätzlich zur regulären Ersatzbeschaffung ein Absagfahrzeug für die Absaugung der geplanten Unterflurbehälter auf der Lindauer Insel berücksichtigt. Dieses Projekt ist Teil des in 2024 stattfindenden Konsolidierungsprozesses. Die Gesamtinvestition beträgt hier etwa 350.000€ wovon ca. 200.000€ auf das Fahrzeug fallen. Mit diesem Projekt kann der Stellenplan der Abteilung GT-Unterhalt um eine Stelle reduziert werden.
- Investitionen 2027 (Details, siehe Anlage)
- Investitionen 2028 (Details, siehe Anlage)
Zusammenfassung / Fazit
Um die jährlichen Wirtschaftsplanungsberatungen nicht unnötig mit inhaltlichen Fachdiskussionen über notwendige Beschaffungen zu belasten, wird die jährliche Fortschreibung der Ersatzbeschaffungsplanung um die Großgeräte vervollständigt. Damit bekommt der Werkausschuss einen detaillierten Überblick über die wesentlichen Investitionen im Bereich des beweglichen Betriebsvermögens der GTL. Jegliche Investitionsentscheidung wird unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. Vor Kaufentscheidungen wird ebenfalls die Möglichkeit für Gebrauchtfahrzeuge/ Geräte als Alternative zu Neufahrzeugen/Geräten zur Kostenreduktion geprüft.
Künftig soll im Gegensatz zu den Vorjahren eine Verpflichtungsermächtigung für das darauffolgende Wirtschaftsjahr berücksichtigt werden, damit die Investitionsentscheidung bereits relativ früh im Jahr getroffen werden kann und nicht die Haushaltsgenehmigung abgewartet werden muss.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat S t r a u ß stellt Antrag für einen Grundsatzbeschuss, dass neu angeschaffte Pritschenfahrzeuge reine Elektrofahrzeuge sind.
Werkleiter H u m m l e r erinnert Stadtrat S t r a u ß daran, dass kein Grundsatzbeschluss notwendig ist, da sich die Stadt Lindau sowieso an das SaubFahrzeugBeschG halten muss.
Stadträtin M a y e r merkt an, dass die Infrastruktur dafür fehlt.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass für den Bereitschaftsdienste mindestens ein Fahrzeug mit Hybrid-Antrieb notwendig ist, damit dies jederzeit und sofort einsetzbar ist.
Berichterstatter B a u e r ergänzt, dass aktuell bei der Fahrzeugbeschaffung ein Pritschenwagen als Elektrofahrzeug aufgrund der Anschaffung, der Wartung und des Batterieantriebs nicht wirtschaftlich ist. Aktuell ist der Zeitpunkt der Falsche. Fahrzeuge bis 3,5 t. hält Berichterstatter B a u e r für sinnvoll. Aber auch da sollte mit gesunden Menschenverstand abgewogen werden, bei welchen Einsatzbereichen vielleicht nicht doch ein Verbrenner besser ist.
Werkleiter H u m m l e r ergänzt, dass die Fahrzeuge Untertags viel unterwegs sind und erst nach 16:00 Uhr geladen werden können, wo nicht mehr so viel Strom durch die Photovoltaik-Anlage produziert wird.
Berichterstatter B a u e r teilt mit, dass der Anteil an Fahrzeugen mit Elektroantrieb aktuell sehr hoch ist und dass der Fokus bei den GTL weiterhin auf Elektroautos gerichtet ist.
Stadtrat N ü b e r l i n stimmt Berichterstatter B a u e r zu und weiß aus dem Kollegenkreis, dass Fahrzeuge mit Elektromotor für gewisse Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich nicht geeignet sind.
Stadtrat K a i s e r weist darauf hin, dass ein Elektroauto auch als Speicher genutzt werden kann. Und dass eine Batterie bis zu 15 Jahren hält.
Berichterstatter B a u e r kann das nicht bestätigen. Bei den GTL gab es bereits zwei Batterieschäden.
Werkleiter H u m m l e r ergänzt, dass die Fahrzeugwartung nicht über die GTL laufen kann, weil die Werkstatt nicht für Elektrofahrzeuge ausgestattet ist. Dadurch würden wieder höhere Kosten entstehen. Die GTL versucht Elektrofahrzeuge in den Fuhrpark zu integrieren, betrachten aber immer alle Seiten.
Stadtrat F r e i b e r g findet, dass die GTL dieses schwere Thema versucht so gut, wie es geht umzusetzen. Aber es muss halte auch wirtschaftlich sein.
Stadtrat S t r a u ß korrigiert, dass er missverstanden wurde. Es geht ihm darum, dass die Pritschenfahrzeuge länger im Einsatz sein sollen, damit vielleicht später bei Neuanschaffungen, die Technik schon so weit ist, das ein Pritschenfahrzeug einen Elektroantrieb hat.
Beschluss
- Der Werkausschuss nimmt die Ersatzbeschaffungsplanung für die Jahre 2025 bis 2028 zur Kenntnis.
Der Werkausschuss beschließt, eine Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2024-07-08-TOPÖ11-Ersatzbeschaffungsplanung 2025-2028_Anlage.pdf
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12. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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2. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.07.2024
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ö
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beschließend
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12 |
Diskussionsverlauf
Stadträtin M a y e r teilt mit, dass seitens der Maria-Ward-Schule auf Stadträtin Jasmin Sommerweiss zugegangen wurde, da diese Vorhaben die Wiese vor den Schiffswerften zu gestalten. Stadträtin M a y e r fragt nun, ob die GTL dort unterstützend helfen könnte und sich ihre Vorschläge anhören würden.
Werkleiter H u m m l e r hat nichts gegen ein Gespräch, auch wenn ihm jetzt schon ein paar Herausforderungen einfallen. Sie können sich per E-Mail melden, damit ein Termin festgelegt wird.
Stadträtin M a y e r interessiert sich für den Sachstand bei der Rampe an der Kamelbuckelbrücke.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass damals beschlossen wurde, dass die Rampe aufgrund der hohen Kosten vorerst belassen wird und regelmäßig geprüft wird.
Der Tag wird kommen, an dem die Rampe entfernt werden muss, das kann in 4, 6 oder erst 10 Jahren der Fall sein.
Stadtrat S t r a u ß moniert, dass die Umleitung für Fahrradfahrer durch die Baumaßnahme in der Eichwaldstraße eine Katastrophe ist. Außerdem wurden die Anwohner über die Baumaßnahmen in Zech nicht unterrichtet.
Stadtrat N ü b e r l i n fragt nach, wann der Kerzenautomat beim Aechacher Friedhof wieder kommt.
Werkleiter H u m m l e r ist der Meinung, dass die Zuständigkeit bei der Kirche liegt.
Stadtrat N ü b e r l i n verneint die Aussage und weist darauf hin, dass im Protokoll steht, dass es die Stadt ist.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass dies falsch ist und korrigiert werden muss.
Stadtrat K a i s e r spricht den Fußgänger- und Radweg von der Kemptener Straße bis Bleicheweg an, wo eine große Pfütze den Weg blockiert.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass der Geh- und Radweg im Zuge der Erschließung des Vier-Linden-Quartiers in diesem Jahr noch erneuert wird. Er lässt aber prüfen, ob bereits vorher schon Verbesserungsmaßnahmen ergriffen werden können.
Datenstand vom 21.01.2025 09:33 Uhr