Datum: 08.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Seminarraum der GTL
Gremium: Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung, 17:07 Uhr bis 17:21 Uhr
Öffentliche Sitzung, 17:29 Uhr bis 18:36 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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beschließend
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Sachverhalt
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s eröffnet die 3. Öffentliche Sitzung des Werkausschusses der Garten und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) 2024 und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßt die Mitglieder des Gremiums, die Vertreter der Verwaltung, die Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. Die Tagesordnung gilt somit als genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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2.1. Brücke Höhenreute - Vergabe
Gremium
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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informativ
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2.1 |
Sachverhalt
Werkleiter H u m m l e r gibt bekannt, dass die Vergabe der Bauleistung an die Allgäuer Landschaftspflege GmbH aus Blaichach zu deren Angebotssumme von 389.983,73 € brutto erfolgte. Hierzu wurde die Werkleitung in der Werkausschusssitzung vom 23.04.2024 ermächtigt. Die Bauausführung ist ab Mitte Oktober 2024 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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2.2. Spielplatz Lugecksiedlung - Bürgerbeteiligung
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Bürgerbeteiligung
Werkleiter H u m m l e r berichtet, dass die Planung für den Spielplatz Lugecksiedlung bereits in 2021 begonnen hat, aber aus Mangel an Kapazitäten nicht fortgesetzt wurde. Zwischenzeitlich wurde der Spielplatz in einem verkehrssicheren Zustand erhalten. Die Finanzmittel für die Sanierung sind bereits im Vermögenshaushalt enthalten und in 2025 übertragbar. Die Wiederaufnahme der Planung erfolgt durch die Abteilung GT-Projekte, welche Nutzern, Kinder- und Jugendbetreuung, Abt. 104 Kinder/ Jugend/ Sport, Jugendbeauftragte des Stadtrats ggf. GWG mit einbezieht.
Derzeit ist eine Beteiligung vor Ort für Mitte Oktober 2024 mit einem informellen Ausstauch vor Ort geplant. Im November 2024 soll dann die Planung bis zu Ausführungsreife fortgeführt werden, so dass die Ausschreibung der Bauleistung noch in diesem Jahr erfolgen kann. Die Auftragsvergabe ist für Januar 2025 geplant, so dass ab März/ April die Bautätigkeiten stattfinden können. Die Fertigstellung ist bis Juli 2025 geplant.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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2.3. KiTa Zech: Erfolgter Baubeginn Mitte September
Gremium
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Sitzung
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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informativ
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2.3 |
Sachverhalt
Werkleiter H u m m l e r teilt mit, dass die Bauarbeiten zu den Freianlagen der KiTa Zech fristgerecht aufgenommen wurden. Derzeit finden schwerpunktmäßig Tätigkeiten im Bereich des zukünftigen Quartierplatzes statt. Ab der letzten Oktoberwoche werden die Spielanlagen im rückwärtigen Gartenbereich eingebaut. Die bauliche Fertigstellung ist voraussichtlich Ende November 2024. Die Gesamtfertigstellung mit Abschluss der vegetationstechnischen Arbeiten erfolgt im Frühjahr 2025.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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2.4. Bodenseefahrradstraße BA IV: Anstehender Baubeginn zum 14.10.2024
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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2.4 |
Sachverhalt
Werkleiter H u m m l e r gibt den anstehenden Baubeginn der Bodenseefahrradstraße, Bauabschnitt IV bekannt. Die Vorarbeiten und Rodungen laufen aktuell und sollen bis zum 10.10.2024 abgeschlossen sein. Für den Drei-Länder-Marathon am 13.10.2024 wird der Bauabschnitt entsprechend abgesichert und geöffnet. Die Aufnahme der eigentlichen Bauarbeiten erfolgt am 14.10.2024. Die Arbeiten erfolgen weitestgehend unter Vollsperrung. Während der Bauzeit gibt es fortlaufende Abstimmungen mit Beteiligten und Betroffenen zur Aufrechterhaltung der Zuwegungen und Rettungswege. Die bauliche Fertigstellung wird voraussichtlich Mitte Dezember 2024 sein. Parallel erfolgen Planung und Vorbereitung der Vergabe für den Bauabschnitt Felix-Wankel-Straße (Ausführung ab Frühjahr 2025)
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadtrat M ü l l e r fragt, welche Straße die Vollsperrung betrifft.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass es sich dabei um die Frauenhoferstraße handele.
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3. Zwischenbericht 2024 gem. §5 Abs. 7 der Betriebssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.10.2024
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3 |
Sachverhalt
Nach § 19 der Eigenbetriebsverordnung sind die Oberbürgermeisterin und der Werkaus-schuss über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans schriftlich zu informieren. Im § 5 Absatz 7 der Betriebssatzung der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wurde festgelegt, dass die Werkleitung halbjährlich einen Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich vorlegt.
Fachliche Bewertung
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
Die Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2024 weist einen konsolidierten Gewinn von 1.882.000 € aus. Im Vergleich zum Planansatz (539.000 €) ist das Ergebnis zum 30.06.2024 um 1.344.000 € besser als geplant.
Die Hauptgründe für die positive Abweichung sind u. a. geringere Personalaufwendungen (507.000 €) durch Nichtbesetzung offener Stellen sowie bisher nicht verwendete Mittel im Bereich Materialaufwand (436.000 €). Des Weiteren sind positive Abweichungen im Bereich der Abschreibungen durch Saisonalisierungseffekte (419.000 €) und geringere Fremdleistungen (144.000 €) zu erklären. Durch das geringere getätigte Investitionsvolumen konnten Zinsaufwendungen eingespart werden (86.000 €).
Im Gegenzug sind Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Aufwendungen bisher geringer als geplant, sollen aber bis zum Jahresende ausgeglichen werden.
Abwicklung Investitionen
Die größten Investitionen im ersten Halbjahr 2024 sind in der Abteilung GT-Abwasser mit 2.770.000 € getätigt worden. Weitere Investitionen können aufgrund der verspäteten Haushaltsgenehmigung im Juni 2024 erst im zweiten Halbjahr getätigt werden.
Der Anteil der bisher getätigten Investitionen (Halbjahr) liegt bei rund 53,4 % und liegt somit im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024.
Abwicklung Darlehen
Im ersten Halbjahr wurde zum 08.02.2024 ein Darlehen in Höhe von 7.500.000 € aufgenommen. Dieser Betrag stammt aus dem Wirtschaftsplan 2023 und ist nicht Bestandteil der Planung 2024.
In der aktuellen Liquiditätsplanung ist eine Darlehensaufnahme für frühestens Ende November 2024 vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt der Darlehnsaufnahmen richtet sich nach dem konkreten Bedarf.
Die Tilgung der bestehenden Darlehen wird jeweils zum Ende des Quartals planmäßig vorgenommen. Nach aktuellem Stand zum 30.06.2024 belaufen sich die Tilgungen 2024 auf rund 758.000 €.
Fazit
Basierend auf den dargestellten Zahlen sind weder im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung, der Investitionen und der Finanzierung (Darlehensaufnahmen) Mittelüberschreitungen zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Diskussionsverlauf
Werkleiter H u m m l e r informiert die Oberbürgermeisterin und den Werkausschuss gem. §19 Eigenbetriebsverordnung (EBV) über die Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplan, was gem. § 5 Abs. 7 der Betriebssatzung halbjährlich erfolgen muss. Die GUV weist zum 30.06.2024 einen konsolidierten Gewinn in Höhe von 1.882.999 EUR aus. Geplant war ein Gewinn in Höhe von 539.000 EUR.
Werkleiter H u m m l e r weist explizit darauf hin, dass der Halbjahresbericht nur bedingt aussagekräftig ist, da die Haushaltsgenehmigung erst im Juli 2024 erfolgte und sich somit auch die Investitonen etc. in das zweite Halbjahr 2024 verschoben haben.
Stadträtin R u n d e l geht auf die geringeren Personalaufwendungen ein und fragt nach, warum es weniger Personal gibt und ob die Auswirkungen spürbar sind.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass nicht besetzten Stellen der Grund für die geringeren Personalaufwendungen sind. Es ist nach wie vor schwer, Stellen zu besetzen.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Zwischenbericht über die wirtschaftliche Entwicklung der GTL zum 30.06.2024 zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Abwassergebührenkalkulation
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.10.2024
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Sachverhalt
Kommunen sind gehalten, für die tatsächliche Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen bzw. Leistungen von den Nutzern Gebühren zu verlangen, um die hierdurch entstehenden Kosten zu refinanzieren. Bei der Kalkulation der Gebühren ist das sogenannte Kostendeckungsprinzip zu berücksichtigen.
Die Abwassergebühr dient - ebenso wie der Kanalherstellungsbeitrag - zur Deckung der Kosten für den Betrieb und die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung Abwasseranlage, also des Klärwerks und Kanalnetzes der Stadt Lindau nebst allen hiermit verbundenen Aufwänden.
Die Abwassergebühr wird pro m³ Frischwasserverbrauch erhoben.
Fachliche Bewertung
Beauftragung
Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau haben die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Rödl & Partner), mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt.
Das Projekt gliedert sich in zwei Teilprojekte. Einmal das Teilprojekt „Nachkalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023 bis 2024 nach Kommunalabgabengesetz“ und das Teilprojekt „Vorauskalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2025 nach KAG“
Grundlage der Gebührenkalkulation
Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt nach einem vordefinierten Kalkulationsschema.
Im Fokus der Berechnung der Gebührenhöhe steht die Ermittlung der umlagefähigen, also der „nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten“ (Art. 8 Abs. 2 S. 1 KAG). Diese sind sodann zur Ermittlung der Gebührensätze durch die Entgeltmaßstäbe (Abwassermenge) zu dividieren. Dabei werden dem Einrichtungsträger Ermessensspielräume eingeräumt, die auch im Rahmen der vorliegenden Kalkulation berücksichtigt wurden.
Die Datengrundlage für die Gebührenkalkulation stammt aus folgenden Quellen:
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Wirtschaftsplan 2024 und 2025
Verkaufsstatistik Trinkwasser (Lindau, Achberg, Handwerksgruppe) 2022
Anlagespiegel nach Sachkonten 2023
Vorschauliste für Abschreibungen bis 2028
Vereinnahmte Beiträge und Zuschüsse 2023
Abrechnung Investitionsanteil Abwasserverband 2023
Zuwendungsbescheid für 4. Reinigungsstufe 2023
Letztmalige Kalkulation für die Jahre 2023 bis 2024
Kalkulation der Gebühren
Notwendige Aufteilung auf die entsprechenden Kostenträger
Prämissen und Ermessenentscheidungen
- Die Zinsbasis sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens abzüglich der Beiträge und Zuschüsse. Der Zinssatz für die Nachkalkulation beläuft sich auf 1,84 % p.a. (vorherige Vorauskalkulation) und für die Vorauskalkulation auf 2,77 % p.a.
Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes
Die Wahl des kalkulatorischen Zinssatzes für die Vorauskalkulation 2025 erfolgt in Anlehnung an das KAG. Anteilig wird das Anlagekapital mit folgenden Zinssätzen multipliziert:
Nachkalkulation für die Jahre 2023 bis 2024
Die Einleitungsgebühr pro m³ Abwasser betrug in den Jahren 2023 bis 2024 jeweils 4,55 €/m³. Tatsächlich wäre unter den zugrunde gelegten Kalkulationsprämissen nach Ausgleich der Unterdeckung aus Vorperiode eine Gebühr von 4,58 €/m³ kostendeckend gewesen. Für die Periode der Nachkalkulation ergibt sich eine kalkulatorische Unterdeckung von 108.000 €. Nach Art. 8 Abs. 6 S. 2 KAG sollen Kostenunterdeckungen innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums ausgeglichen werden.
Vorauskalkulation für das Jahr 2025
Für die Periode der Vorauskalkulation ergibt sich unter den angesetzten Prämissen ein ähnlicher Gebührenbedarf wie in der aktuellen Periode. Die geplanten Betriebskosten liegen leicht unter dem Niveau der Vorperiode. Investitionsbedingt (rund 26,9 Mio. €) steigen die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen deutlich. Die Verzinsung steigt zudem aufgrund des höheren kalkulatorischen Zinssatzes.
Fazit
Im Ergebnis stehen die konstanten Schmutzwassermengen im Verhältnis zu leicht gestiegenen umlagefähigen Kosten, sodass das Gebührenniveau von 4,55 €/m³ bestätigt werden kann. Die Gebührensätze für reines Wasser nach § 10a Abs. 2 bleiben unverändert. Diese belaufen sich auf folgende Werte:
- Einleiten von reinem Wasser in den SWK (§ 10a Abs. 2) 0,90 €/m³
- Einleiten von reinem Wasser in den RWK (§ 10a Abs. 2) 0,23 €/m³
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Diskussionsverlauf
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s übergibt das Wort an Tillman Reinhardt, Senior Associate, Rödl & Partner, Rödl GmbH.
Berichterstatter R e i n h a r d t stellt sich kurz dem Werkausschuss vor und teilt mit, dass Rödl & Partner von den GTL beauftragt wurden, die Nachkalkulation 2023 und 2024 sowie die Vorauskalkulation 2025 der Abwassergebühr vorzunehmen.
Berichterstatter R e i n h a r d t stellt die Abwassergebührenkalkulation anhand der Präsentation vor. Es handelt sich einmal um die Nachkalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023 bis 2024 nach Kommunalabgabengesetz und einmal die Vorauskalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2025 nach KAG.
Berichterstatter R e i n h a r d t geht auf die Datengrundlagen ein, die er von den GTL erhalten hat (Folie 5, Grundlagen für Gebührenkalkulation).
Für die Kalkulation unterscheidet Berichterstatter R e i n h a r d t zwischen gebührenfähigen und nicht gebührenfähigen Kosten und erklärt anhand der Präsentation das Schema zur Kalkulation der Gebühren (Folie 6). Zudem geht er dabei auf verschiedene Prämissen und Ermessenentscheidungen ein, die bei der Kalkulation verwendet werden (Folie 8).
Stadtrat J ä g e r fragt, ob die Gebührenanpassung beim nächsten Mal nicht so hoch ausfallen wird, wenn nach Wiederbeschaffungszeitwert abschrieben wird, weil dann eine Art Reserve eingebaut wurde.
Berichterstatter R e i n h a r d t bejahrt die Frage. Bei der Kalkulation wurde eine kleine Unterdeckung festgestellt, die aber berücksichtigt und somit ausgeglichen wurde. Die Gebühr müsste 4,58 EUR statt 4,55 EUR sein. Damit kommt es zu einer Unterdeckung von 108.000 EUR.
Stadträtin R u n d e l gesteht, dass sie vom letzten Sprung der Erhöhung geschockt war und die Stadträte haben damit nur wenig Spielraum. Stadträtin R u n d e l fragt nach, ob es noch einmal zu so einer signifikanten Erhöhung kommen kann.
Berichterstatter R e i n h a r d t kann zu dieser Frage noch keine eindeutige Antwort geben, da der aktuelle Betrachtungszeitraum 2025 war und er noch nicht die genauen Zahlen des Zeitraums nach 2025 hat. Die Unterdeckung, die maßgeblich für den voherigen Anstieg von 3,30 €/m³ auf 4,55 €/m³ war, ist ausgeglichen. Auf der anderen Seite müssten die Investitionen berücksichtigt werden, die noch anstehen.
Werkleiter H u m m l e r fügt hinzu, dass die GTL das Ziel verfolgt, die Gebühren so stabil wie möglich zu halten. Trotzdem möchte er weitere Erhöhungen nicht grundsätzlich ausschließen, da äußere Einflüsse einen großen Einfluss darauf haben. Sollte es beim Umbau des Klärwerks zu zeitlichen Verzögerungen kommen, kann es durch verzögerte Investitionen theoretisch auch zu einer Überdeckung kommen.
Stadträtin R u n d e l ist wichtig, dass die Unterdeckung aufgefangen wird.
Stadtrat J ä g e r fragt nach, ob bei den Umlandgemeinden, die bei uns einleiten, Zähler installiert sind bzw. wann dort die Gebührenerhöhung nachgezogen wird.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d antwortet, dass die installierten Messeinrichtungen bisher bei Starkregen falsche Ergebenisse geliefert haben. Die Messstationen wurden inzwischen mit Unterstützung des Abwasserverbands umgebaut und modernisiert und damit alle eingeleiteten Mengen erfasst. Aktuell laufen Verhandlungen für eine vereinfachte Gebührenabrechnung mit dem Verband, die eine Komponente beinhaltet, die eine Reduktion von Fremdwasser berücksichtigt. Damit entsteht in den Gemeinden Motivation Maßnahmen zur Kontrolle der Fremdwassermengen zu ergreifen. Nach Abschluss der Verhandlungen soll bis Ende 2024 eine neue Zweckvereinbarung mit dem Verband geschlossen werden.
Ergänzend berichtet Berichterstatterin D r. B u r g h a r d , dass der Abwasserverband den Investitionsbeitrag immer im Folgejahr nach der Investion an die GTL entrichtet, so dass Gebührensteigerungen später greifen. Gemäß KAG kann eine Kommune den Zeitraum der Gebührenanpassung variieren und entsprechende Über- oder Unterdeckungen dann ausgleichen. Eine Anpassung der Gebühren kann so unter Umständen bis zu vier Jahre hinausgezögert werden. Das liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinde.
Stadtrat K a i s e r fragt nach, on die Investitionssumme von 27 Mio. EUR überhaupt noch finanzierbar ist und ob nicht eher mit Verbesserungsbeiträgen anstatt mit einer Erhöhung der Gebühr gearbeitet werden sollte.
Berichterstatter R e i n h a r d t erklärt, dass es möglich ist entweder einen einmaligen Verbesserungsbeitrag (hohe Einmalzahlung) von den Bürgern zu fordern oder die Investitionen durch Gebühren zu finanzieren.
Werkleiter H u m m l e r ergänzt, dass eine Einmalzahlung in Form eines Verbesserungsbeitrages von z.B. 10.000 EUR gerade für zum Beispiel junge Familie eine grosse Herausforderung darstellen kann.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d stimmt zu, dass bei Erhebung von einmaligen Verbesserungsbeiträgen die Gesamtkosten für die Investion geringer wären, nachdem weniger Fremdfinanzierung (Zinsen) erforderlich wäre. Allerdings könnte das dazu führen, dass der Bürger für den Verbesserungsbeitrag einen Kredit aufnehmen muss, so dass die Kosten sowieso beim Endverbraucher ankommen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Abrechnung der Investitionen über die Gebühr über einen längeren Zeitraum angenehmer für die meisten Bürger.
Stadtrat K a i s e r fragt, wie hoch die Investiontionssumme ist.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d antwortet, dass es sich um eine kummulierte Summe handelt. Die Höhe hängt von der Umsetzungsgeschwindigkeit der erforderlichen Maßnahmen ab. Aktuell ist die Wasserlinie in Arbeit und zukünftig stehen Investitionen für die Faultürme und den Gasspeicher an.
Stadtrat K a i s e r möchte gerne für den nächsten Werkausschuss einen Bericht über die Verhandlungen mit dem Abwasserverband.
Stadträtin R u n d e l spricht noch einmal das Thema Starkregenereignisse an und das damit verbundene Problem, dass die Kanäle nicht dafür ausgelegt sind.
Werkleiter H u m m l e r erklärt, dass die bestehende Kanalisation für ein 5-jähriges Regenereignis ausgelegt ist. Stärkere Regenereignisse können vorkommen, allerdings kann die Kanalisation nicht danach ausgelegt werden, da die Investition nicht finanzierbar wäre.
Berichterstatterin D r. B u r g h a r d ergänzt, dass darauf hingearbeitet wird, dass die privaten Grundstückseigentümer durch Regenrückhaltung und Versickerung auf dem eigenen Grundstück dazu beitragen können, dass die Kanalisation entlastet wird. Dies wird bei Neubauvorhaben ja bereits gefordert und kommt auch der Umwelt zu Gute.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s bedankt sich bei Berichterstatter R e i n h a r d t für den ausführlichen und verständlichen Vortrag und wünscht ihm eine gute Heimfahrt.
Beschluss
- Der Werkausschuss nimmt die Nachkalkulation der Jahre 2023 und 2024 sowie die Vorkalkulation 2025 zustimmend zur Kenntnis.
Der Werkausschuss beschließt, für die Abteilung GT-Abwasser den kalkulatorischen Zinssatz ab dem 01.01.2025 auf 2,77 % p.a. festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Baumzustandsbericht - Fällliste
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.10.2024
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im letzten Jahr wurde mehrmals über unsere Stadtbäume, deren Bedeutung und die Schwierigkeit bei der Baumpflege berichtet. Lt. dem Baumkataster der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) sind derzeit ca. 70 - 80% des Baumbestandes in einem Guten bis befriedigenden Zustand.
Durch das verheerende Sturmereignis im August 2023 wurde der Baumbestand in einigen Stadtteilen immens geschädigt. Es mussten zwischenzeitlich ca. 90 Bäume, zusätzlich zu den geplanten jährlichen Baumfällungen, gefällt werden. Viele weitere geschädigte Bäume konnten zwar erhalten werden, jedoch mussten diese zum Teil im Kronenbereich stark zurückgeschnitten bzw. abgebrochene Astteile entfernt werden. Diese Arbeiten wurden größtenteils durch die Baumpfleger der Abteilung GT-Unterhalt durchgeführt. Dabei hat es sich wieder einmal bewährt, dass die GTL über eine eigene, starke Baumpflegtruppe in der Kontrolle und der praktischen Durchführung mit modern ausgestatteten Arbeitsgeräten verfügt.
Im Zuge des Hochwasserereignisses im Juni / Juli diesen Jahres sind die Wurzelbereiche vieler Altbäume längere Zeit unter Wasser gestanden. Dies war vor allem im Umfeld des Spielplatzes Sina-Kinkelin-Platz / Kleiner See aber auch im Uferpark Wäsen der Fall. Hier wurden zusätzlich zu den normalen Baumkontrollen an kritischen Bäumen weitere eingehende Untersuchungen durchgeführt und beurteilt, ob die Standsicherheit durch die aufgeweichten Böden beeinträchtigt oder noch gegeben war. Unmittelbar während der hohen Pegelstände sind im Uferpark Wäsen eine große Eiche und eine Weide umgefallen. Nach ersten Auswertungen und Überprüfung der betroffenen Bereiche hat sich herausgestellt, dass dort keine größeren Arbeiten zur Baumsicherung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden müssen. Es sind jedoch voraussichtlich ca. 20 Bäume geschädigt, die die nächsten Jahre verstärkt auf Standsicherheit geprüft und mittelfristig gefällt werden müssen.
Fachliche Bewertung
Baumfällungen 2024 / 2025
In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde legt die Abteilung GT-Unterhalt dem Werkausschuss die Fällliste für das Winterhalbjahr 2024 / 2025 mit den notwendigen Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit vor. Durch die vergangen Baumkontrollen sind wieder Bäume mit Schadsymptome festgestellt worden, die eine Fällung erforderlich machen. Allgemein sind Triebsterben, Sonnenbrand, Trockenstress, Insektenbefall, Pilze oder zu kleine Baumstandorte für ein Absterben der Bäume als Schadsymptome verantwortlich. Vor allem Schadorganismen wie Hallimasch Pilz und Eschentriebsterben sind dieses Jahr wieder vermehrt zu beobachten. Gefällt wird, wie immer in der Zeit vom 01. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025.
Unterschieden wird zwischen der Fällung von Großbäumen, Kleinbäumen und der Fällung von Jungbäumen mit einem Alter von bis zu 5 Jahren.
prägenden Orten ca. 48 Stück
- Friedhof Aeschach Tsuga canadensis / Hemlockstanne (1 x)
Herbergsweg Acer saccharinum / Zuckerahorn (2 x)
Spielplatz Stockartsbühl Picea abies / Fichten (2 x)
Lotzbeckpark Fraxinus excelsior / Eschen (3 x)
Weitere siehe Liste im Anhang
(Kleinere Großsträucher und Bäume die in Baumgruppen oder waldähnlichen Bereichen entfernt werden sind nicht mit aufgeführt, da diese im Allgemeinen unauffällig sind und dort mit dem umliegenden Sträuchern und nachwachsendem Baumbestand heraus die entstandenen Flächenlücken kompensieren)
Ersatzpflanzungen (Baumspenden und Klimabaumpflanzungen)
Mit den in 2024 zur Verfügung stehenden Mitteln für Baumpflege, Baumpflanzungen, Klimabaumpflanzungen und Baumspenden wurden dieses Jahr größtenteils alle noch offenen geplanten Baumpflanzungen durchgeführt bzw. werden im Herbst noch durchgeführt.
- Ersatzpflanzungen aus Fällungen der Vorjahre ca. 30 Stück
- Ersatzpflanzungen aus Fällungen 2023 / 2024 ca. 40 Stück
- Ersatzpflanzungen nach Ausfällen von Jungbäumen in den
letzten 5 Jahren ca. 30 Stück
- Nachpflanzungen aus Fällungen durch Sturmereignis 2023 ca. 30 Stück
- Spendenbäume ca. 30 Stück
- Klimabäume ca. 40 Stück
Folgende ortsbildprägende Bereiche können hierfür genannt werden:
- Mehrere Linden an der Kneippanlage als Baumallee
- Mehrere Linden im Lindenhofweg als Wiederherstellung der historischen Baumallee
- Kastanie in Grünanlage am Uferweg Giebelbach
- Kastanie am Kindergarten im Bereich Sina-Kinkelin-Platz
- Mehrere Eisenholzbäume entlang der Spielbankwiese als neue Baumallee
- Kastanie im Lotzbeckpark
In diesen Bereichen wurde diesmal auch dort, wo möglich, ein Bodenaustausch vorgenommen und Baumsubstrate nach FLL-Richtlinien eingebaut. Dies soll eine Nachhaltige Entwicklung der gepflanzten Bäume gewährleisten.
Vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2024 gingen Baumspenden in Höhe von rund 45.000 € ein, die zweckgebunden für den Einkauf und die Durchführung von Baumpflanzungen verwendet wurden und noch werden.
Die GTL empfehlen, für die diesjährigen ca. 84 Baumfällungen, wie die Jahre zuvor, Ersatzpflanzungen wenn möglich in gleicher Anzahlt (abhängig von Ver- und Entsorgungsleitungen, Abstimmungen laufen) vorzunehmen. Dabei wird jedoch jeder frei werdende Baumstandort überprüft, da die GTL größten Wert auf eine langfristige und nachhaltige Bepflanzung legt.
Austausch von Kronensicherungen an Altbäumen
Ausbruchsgefährdende Äste und unvermittelt herabfallende Kronenteile können Personen- und / oder Sachschäden (parkende Fahrzeuge oder Gebäude / Einbauten) verursachen. Oftmals ist die Kronensicherung eine effiziente Alternative zu einem Rückschnitt oder auch zu einer Fällung.
Momentan sind an Altbäumen zum Teil mehrere Kronensicherungen verbaut. Im gesamten Stadtgebiet sind davon etwa 180 Bäume betroffen (Sicherungen mittels Seilen, Schlingen und Drahtseilen). Das Regelwerk ZTV Baumpflege regelt hier die Verwendung von Einbau und Austausch von Kronensicherungsmaterialien. Derzeit werden überwiegend dynamische und statische Kronensicherungen sog. Schlaufenbänder und Schläuche, Gurtbänder und Hohlseile verwendet. Verschleißerscheinungen können durch ein Frühwarnsystem (bei Bändern und Seilen mittels Bruchindikatorfäden) optisch kontrolliert werden. Die Gewährleistung auf diese Produkte beträgt 8 Jahre, der Hersteller empfiehlt danach in jedem Fall unabhängig vom Zustand den Austausch. Je nach Einsatzgebiet und Verwendung / Mindestsystembruchlast sollten deshalb nach spätestens 10-12 Jahren alle Systemeinbauten erneuert werden. Teilweise können einige Sicherungen auch komplett entfallen, diese werden dann ersatzlos ausgebaut.
Die Kosten hierfür liegen bei ca. 100.000 €, die auf drei Wirtschaftsjahre verteilt werden. Überfällige Einbauten werden noch in diesem Kalenderjahr getauscht. Weitere folgen dann ab 2026. Die entsprechenden Finanzmittel werden dann im Wirtschaftsplan der GTL eingeplant.
Mammutbäume im Zuge der Klimaerwärmung
Die Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Lindau sind stadtbildprägend, leider aber in Gefahr. Erst letztes Jahr musste ein jüngerer Mammutbaum in der Senftenau gefällt werden. Ein weiterer Mammutbaum, bei dem man die negative Entwicklung leider deutlich sieht, ist der alte Mammutbaum am Toskanaparkplatz. Die durch den Klimawandel verursachte Trockenheit und die steigenden Temperaturen beeinflussen die wichtigen Prozesse in Bäumen. In den letzten Jahren sind vor allem verteilte Triebschäden zu beobachten. Äste, Zweige und ganze Kronenteile sterben / brechen ab. Dies ist auf das Botryosphaeria-Triebsterben zurückzuführen. Eine erst seit 2010 bekannte Pilzkrankheit an Mammutbäumen, ausgelöst von den Mikro Pilzen Botryosphaeria dothidea und Phomopsis juniperivora, die vor allem in sommerwarmen gebieten Süddeutschlands auftreten, die auch zeitweise an Wassermangel / Trockensommer leiden. Auch Bodenverdichtung im unmittelbaren Baumwurzelbereich und ein gestörter Wasser-Luft-Austausch im Boden spielt hier eine entscheidende Rolle. Ein dadurch stark geschwächter Baum wird dann wiederum für weitere Baumkrankheiten wie Borkenkäfer, Zikaden und andere Schädlinge anfällig. Eine chemische Bekämpfung als kurative Methode ist nur in der Pflanzenproduktion zweckmäßig, bei Altbäumen bestehen aber kaum realistische Chancen auf eine erfolgreiche Eindämmung der Krankheit. Einzig die Gewährleistung für eine optimale Versorgung von Wasser, Nährstoffen und eine ausreichende Bodenbelüftung ist hier für eine möglichst hohe Vitalität möglich. Bisherige Versuche mit zusätzlicher Bewässerung, Belüftung und Vitalisierung durch Bodenaktivatoren haben sich leider am Baum im Bereich Toskanaparkplatz nicht bewährt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss der Baum in dieser Saison stark zurückgeschnitten sowie abgestorbene Ästen und die Oberkrone entnommen werden. Da der Baum als wichtiges Habitat für Vögel und Insekten dient soll der Torso noch erhalten bleiben.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Betrifft Wirtschaftsplan der GTL
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Diskussionsverlauf
Berichterstatter W r a g g e erläutert anhand beiliegender Präsentation den Sachverhalt.
Positiv zu berichten ist, dass 70-80 % des Lindauer Baumbestands in einem guten bis befriedigendem Zustand ist. Negativ zu berichten sei jedoch, dass sich Schädlinge und Krankheiten weiter ausbreiten und damit die Bäume schwächen. Hinzu kommen die Extremwetterereignisse wie z.B. der Sturm im August 2023 und das Hochwasser im Juni 2024. Daher müssen in der kommenden Fällsaison insgesamt 89 Bäume gefällt werden. Die notwendigen Fällungen werden in Großbäume (48 Stück), Kleinbäume (19 Stück) und Jungbäume (22 Stück) unterschieden.
Berichterstatter W r a g g e geht dabei vor allem auf die Mammutbäume im Stadtgebiet ein, die vor allem durch Wassermangel und Schädlinge geschwächt worden sind. Deswegen muss beim Mammutbaum bei der Stadtverwaltung die Oberkrone entnommen werden. Dadurch kann der Baum noch einige Zeit erhalten bleiben und dient dabei noch als wichtiges Habitat für Vögel, Käfer und sonstige Kleinstlebewesen.
Den Fällungen entgegen, stehen die Neupflanzungen, die in 2024 bereits teilweise umgesetzt wurden. So wurden zum Beispiel im Lindenhofweg (Lindenallee) und am Kleinen See neue Winterlinden gepflanzt. Bei der Spielbank wird die bestehende Baumreihe mit Eisenholzbäumen fortgesetzt. Die Finanzierung der Ersatz- und Neupflanzungen erfolgte zum Teil über Baumspenden.
Stadtrat J ä g e r fragt nach, warum die Bäume in der Kemptener Straße gegenüber vom Neubaugebiet Vier-Linden-Quartier gefällt worden sind.
Auch wenn Berichterstatter W r a g g e den Baumbestand gerne erhalten hätte, mussten, trotz Gesprächen dem Versorgungsträger im Vorfeld, letztendlich die Bäume wegen Verlegung neuer Leitungen gefällt werden. Spätestens im Zuge des Straßenbaus sollen jedoch neue Bäume gepflanzt werden.
Stadträtin R u n d e l ist aufgefallen, dass Kastanienbäume neu gepflanzt worden sind. Sie ist ein bisschen besorgt, da sie gelesen hat, dass Kastanien oft von einer bestimmten Mottensorte befallen werden.
Berichterstatter W r a g g e erklärt, dass die rotblühende Kastanien resistent gegen diese Art von Motten sei.
Stadtrat G e b h a r d erkundigt sich nach der Gesamtbilanz und möchte wissen wieviel Bäume im Vergleich zu den Neupflanzungen gefällt werden.
Berichterstatter W r a g g e informiert, dass dieses Jahr bisher ca. 120 Bäume gepflanzt worden sind und das deutlich mehr ist, als in den vergangenen Jahren. Ziel ist es, in 2024 rund 200 neue Bäume zu pflanzen.
Berichterstatter W r a g g e gibt zu, dass sich im ersten Augenblick 90 Fällungen viel anhören. Aber was häufig übersehen wird ist, dass sich die Fällungen positiv auf die umstehenden Bäume auswirken.
Stadtrat B a n d t e macht noch einmal darauf aufmerksam, dass besonders alte Bäume bzw. Öko-Torsos ein wichtiges Habitat für Vögel und Kleinstlebewesen sind.
Stadtrat G e b h a r d fragt, ob es bestimmte Baumsorten gibt, die mit der Klimaerwärmung besser umgehen können.
Berichterstatter W r a g g e antwortet, dass darauf schon seit mehreren Jahren geachtet wird und in Zukunft auch klimataugliche Nadelhölzer gepflanzt werden sollen.
Stadtrat K a i s e r fragt, warum die Bäume entlang des Geh- und Radweges um das Vier-Linden-Quartier gefällt wurden und ob diese nicht hätten verpflanzt werden können.
Werkleiter H u m m l e r antwortet, dass die Fällung notwneidg war, weil dort die Hauptversorgung des Vier-Linden-Quartiers inkl. Trafo-Stationen errichtet wird und ein erhalt nicht möglich war. Eine Umfplanzung wäre bei den Jungbäumen unverhältnismäßig gewesen. Eine Ersatzpflanzung erfolgt nach Fertigstellung des Baugebiets.
Stadträtin M a y e r beruhigt es, dass die GTL mit so viel Leidenschaft dabei ist und auf den Baumbestand in Lindau schaut. Vielen Dank dafür.
Stadtrat B ü c h e l e stimmt zu, dass die GTL sehr gute Arbeit in Bezug auf die Bäume macht. Und möchte wissen, ob der viele Regen dieses Jahr dazu geführt hat, dass weniger gegossen werden musste.
Berichterstatter W r a g g e antwortet, dass die GTL dieses Jahr deutlich weniger gegossen hat als im Vorjahr.
Stadtrat K a i s e r merkt an, dass die GTL für die öffentlichen Bäume verantwortlich ist, aber Privatpersonen eigentlich machen können, was sie wollen. Er fragt in die Runde, ob es nicht sinnvoll wäre eine Baumschutzsatzung ins Leben zu rufen.
Berichterstatter W r a g g e erwidert, dass eine Baumschutzsatzung Geld kostet und vor allem gelebt / betreut werden muss.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s schlägt vor, das Thema aufzubereiten, um festzustellen, wie hoch der Verwaltungsaufwand wäre und damit der Ausschuss darüber diskutieren kann.
Stadtrat B a n d t e sieht den Vorteil bei der Baumschutzsatzung, dass auch Baustellen daran gebunden sind.
18:30 Stadtrat Jäger verlässt die Sitzung.
Stadtrat M ü l l e r geht davon aus, dass es kaum schwarze Schafen gibt. Aber auf der anderen Seite sollte die Stadt Lindau auch ein Vorbild sein. Auch wenn es keine Satzung gibt, sollten sich alle städtischen Betriebe an den Bestands- bzw. Baumschutz halten. Laut Stadtrat M ü l l e r wurden für Bauprojekte Fällungen vorgenommen, wo es nicht nötig gewesen wäre.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s wirft ein, dass hier Dinge bzw. Themen vermischt werden. Aber das Thema Baumschutzsatzung sollte aufbereitet werden.
Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s fügt hinzu, dass wenn es um Baumfällungen geht die Nervosität immer hoch ist. Aber auch sie lobt die gute Arbeit von Berichterstatter W r a g g e und seinem Team, die aus ihrer Sicht als Baumschützer arbeiten. Sie bedankt sich für die gute Arbeit und weiß, dass die Bäume in guter Hand sind.
Beschluss
Der Werkausschuss nimmt den Baumzustandsbericht 2024 / 2025 sowie die Fällliste zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss, die hierfür benötigten Finanzmittel in 2025 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download GTL-2024-10-08-TOPÖ05-Baumzustandsbericht_Anlage.pdf
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6. Annahme von Spenden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.10.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Gem. Dienstanweisung für die Werkleitung der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) vom 09.07.2024 ist die Werkleitung dazu verpflichtet, Spenden über 5.000 € vom Werkausschuss genehmigen zu lassen. Aufgrund von Spenden aus dem Baumspendenprojekt sowie Spenden der Sparkasse / Sparkassenstiftung ist nun ein Beschluss zu fassen.
Fachliche Bewertung
Bei den GTL sind folgende Spenden (> 5.000 €) eingegangen:
- Hübler GmbH, Marc Hübler 9.000 € (Baumspende)
Prof. Dr. Dr. Werner Mang 7.000 € (Baumspende)
Sparkasse Schwaben-Bodensee 9.000 € (Pop-Up-Sandkasten)
Sparkassenstiftung Lindau 9.200 € (Sportboxen)
Sparkassenstiftung Lindau 6.800 € (Sportboxen)
Stadtwerke Lindau GmbH & Co.KG 8.000 € (Baumspende)
Neben den oben aufgeführten Spenden sind weitere Spenden (< 5.000 €) in Höhe von rund 38.500 € für Bäume, Sportboxen, Bänke usw. eingegangen. Die Spenden werden selbstverständlich zweckgebunden verwendet.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Keine Wortmeldung.
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7. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Stadt Lindau)
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3. Sitzung des Werkausschusses GTL
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08.10.2024
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ö
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informativ
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7 |
Diskussionsverlauf
Stadträtin R u n d e l möchte eine Anmerkung zur Preisverleihung für den Bundespreis Stadtgrün machen. Sie findet es wichtig Meinard Gfall zu erwähnen, der einen großen Beitrag dazu geleistet hat und bittet, dass der Dank weitergegen wird.
Die Oberbürgermeisterin D r. A l f o n s schließt die öffentliche Sitzung um 18:36 Uhr und wünscht allen einen schönen Abend
Datenstand vom 21.01.2025 09:35 Uhr