Vorhabenbezogener Bebauungspan "ehem Bräuhaus" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Lindenberg im Allgäu macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.04.2020 zu Eigen.
Für die in der Stadtratssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Stadtrat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Stadtrat billigt diese Entwurfsfassung vom 01.07.2020. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Ergänzungen des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "ehem. Bräuhaus" in der Fassung vom 01.07.2020 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ehem. Bräuhaus" im Wege der Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4
Datenstand vom 10.02.2021 10:51 Uhr