Gemeinnützigkeitssatzung für das Deutsche Hutmuseum - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die


Satzung
für das
Deutsche Hutmuseum

§ 1

Die Stadt Lindenberg i. Allgäu betreibt das Deutsche Hutmuseum als öffentliche Einrichtung.


§ 2

Das Deutsche Hutmuseum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Deutschen Hutmuseums ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung, der Volksbildung, der Heimatpflege und -kunde.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
  • die Aufbewahrung, den Ausbau, die Präsentation und die wissenschaftlich fundierte Vermittlung der Sammlungen zur Orts- und Stadtgeschichte, Hutgeschichte, Hutmode und Hutherstellung,
  • Museumspädagogische Angebote und zielgruppengerechte Mitmachangebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen,
  • die Organisation und Durchführung von Sonderausstellungen mit den dazugehörigen Rahmenveranstaltungen,
  • das Herstellen begleitender Publikationen.


§ 3

Das Deutsche Hutmuseum ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 4

Mittel des Deutschen Hutmuseums dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Lindenberg i. Allgäu erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des Deutschen Hutmuseums.


§ 5

Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Deutschen Hutmuseums fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 6

Bei Auflösung oder Einstellung des Museumsbetriebs oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Lindenberg i. Allgäu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


§ 7

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Lindenberg i. Allgäu,


Eric Ballerstedt
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2021 10:51 Uhr