Bebauungsplan "Schwesternareal" und 4. Änderung des Bebauungsplans "Mittlerer Nadenberg" - erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö beschließend 7

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB mit folgenden Änderungen zu:
    1. Bei Typ 1 und 2 ist die zweite Wohneinheit auf maximal 40 m² begrenzt und ist untergeordnet.
    2. Abweichend von der Stellplatzsatzung der Stadt Lindenberg ist für eine solche Wohneinheit nur ein Stellplatz erforderlich.
    3. Die Empfehlungen für eine Dachbegrünung werden gestrichen.
    4. Bei den Pflanzempfehlungen für Bäume wird die „Birke“ gestrichen.
    5. Die Aussagen zur Blendwirkung gelten grundsätzlich für alle Solaranlagen, unabhängig vom Typus.
    6. Die Festlegung eines Abstands von min. 1,0 m von Solarthermie- bzw. Photovoltaikanlagen gegenüber den Dachrändern und des Gebäudefirstes wird gestrichen.
    7. Die Formulierung „Solarthermie- und Photovoltaikanlagen an der Hausfassade sind bündig in die Fassade zu integrieren.“ wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Stadtrat billigt den erneuten Entwurf des Bebauungsplans „Schwesternareal“ und 4. Änderung Bebauungsplan „Mittlerer Nadenberg“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 11.11.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung und gleichzeitig die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Datenstand vom 20.12.2022 15:21 Uhr