Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage; Am Feriendorf 12
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 13.09.2023 | ö | 5 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass dem Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf den Flurstücken 1488/27 Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in Am Feriendorf 12 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt wird, sofern eine Anpassung der Lage/Größe der Garage erfolgt. Eine Abweichung gemäß Art. 63 BayBO von der Festsetzung die Garage mit mindestens 50% der Längsseite an das Hauptgebäude anzugliedern wird nicht befürwortet.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass dem „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“ eine Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von der Baulinie bezüglich eines Unterschreitens von 0,8m und eines Überschreitens von 0,2m durch ein Vordach erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2023 07:35 Uhr