Alternatives Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD - Umwidmung des Volumens nach § 18 Abs. 3 TVöD; Leistungsprämie für Beamtinnen/Beamte; Deutschland-Ticket für Auszubildende


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö 10

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die Umwidmung des nach § 18 Abs. 3 TVöD gebildeten Budgets für ein alternatives Entgeltanreiz-System nach § 18 a TVöD.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das umgewidmete Budget soll in Form einer Sachbezugskarte an die Beschäftigten ausgeschüttet werden. Dabei sind die steuerlichen Freibetragsgrenzen zu beachten. Etwaige Restmittel werden in Form von Sonderzahlungen an die Beschäftigten ausgezahlt. Das Budget für das Jahr 2024 soll einmalig in Form einer Sonderzahlung an die Beschäftigten ausgereicht werden. Die Verwaltungskosten für Einrichtung, Ausgabe und Aufbuchung der Sachbezugskarte werden aus dem umgewidmeten Budget getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Beschluss 3

Das umgewidmete Budget soll in Form einer Sachbezugskarte an die Beschäftigten ausgeschüttet werden. Dabei sind die steuerlichen Freibetragsgrenzen zu beachten. Etwaige Restmittel werden in Form von Sonderzahlungen an die Beschäftigten ausgezahlt. Das Budget für das Jahr 2024 soll einmalig in Form einer Sonderzahlung an die Beschäftigten ausgereicht werden. Die Verwaltungskosten für Einrichtung, Ausgabe und Aufbuchung der Sachbezugskarte werden aus dem umgewidmeten Budget getragen. Die Nutzung der Sachbezugskarte wird auf den Landkreis Lindau beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 4

Für die städtischen Beamtinnen und Beamten wird ab dem Jahr 2025 ein Budget in Höhe von 1,0 v.H. der jährlichen Grundgehaltssumme des Vorjahres der beim jeweiligen Dienstherrn beschäftigten Beamtinnen und Beamten gebildet und für die Vergabe von Leistungsprämien nach Art. 67 BayBesG in Form von Sachbezugskarten zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die städtischen Auszubildenden erhalten das ermäßigte Deutschland-Ticket für Auszubildende zum Preis von monatlich 38 € (Preis gültig ab Januar 2025) für Fahrten zum Arbeitgeber bzw. zu den Berufsschulen erstattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2024 16:41 Uhr