Erteilung der Entlastung bezüglich der Jahresrechnung 2023
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 16.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 16.12.2024 | ö | 3 |
Beschluss
Der Stadtrat erteilt der Verwaltung bezüglich der Jahresrechnung 2023 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 14:21 Uhr