Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Doppelcarports; Am Katzenholz 69a/b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.04.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Stadt Lindenberg dem Bauvorhaben „Errichtung eines Doppelcarports“ auf den Flurstücken mit den Flurstücknummern 359/371 und 359/376 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Straße Am Katzenholz 69a und 69b die Erteilung einer isolierten Befreiung i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB von der Baugrenze versagt. Sofern die Planunterlagen überarbeitet werden, die Überschreitung der Baugrenze reduziert wird und Maßnahmen getroffen werden, dass der notwendige Stellplatz gemäß § 4 GaStellV weiterhin als Stellplatz definiert ist, können Befreiungen von der festgesetzten GRZ und der festgesetzten Baugrenze in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2024 08:22 Uhr