Bauvoranfrage; Außentreppe und Aufstockung für Betriebsleiterwohnung; Glasbühlstraße 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2024 ö 3

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Stadt Lindenberg dem Bauvorhaben „Außentreppe und Aufstockung für Betriebsleiterwohnung“ auf dem Flurstück 359/386 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Glasbühlstraße 21 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Bauantrag nachzuweisen ist, dass die Fassade nicht schwarz geplant ist und die Dachneigung maximal 5°aufweist, und bei einem Bauantrag eine Ermittlung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen gemäß Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung vorzulegen ist.

Die Erteilung einer Befreiung von der festgesetzten GRZ für das Bauvorhaben „Außentreppe und Aufstockung für Betriebsleiterwohnung“ auf dem Flurstück 359/386 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Glasbühlstraße 21 wird in dem vorliegenden Einzelfall gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet.

Die Erteilung einer Befreiung von dem festgesetzten Verbot der Überschreitung der zulässigen Höchstmaße gemäß § 17 BauNVO 1968/1977 für das Bauvorhaben „Außentreppe und Aufstockung für Betriebsleiterwohnung“ auf dem Flurstück 359/386 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Glasbühlstraße 21 wird in dem vorliegenden Einzelfall gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2024 08:58 Uhr