Bauvorbescheid; Neubau eines Doppelhauses; Hansenweiherstraße 28
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.03.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Stadt Lindenberg i. Allgäu dem Bauvorhaben „Neubau eines Doppelhauses“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 196 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Hansenweiherstraße 28 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt, sofern das Wohngebäude um 2m nach Süden gerückt wird.
Sofern die Carports um 1,5 nach Norden rücken, wird die Erteilung einer Abweichung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 GaStellV i.V.m. Art. 63 BayBO von der Länge der Zu- und Abfahrt zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche für das Bauvorhaben „Neubau eines Doppelhauses“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 196 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Hansenweiherstraße 28 in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet.
Die Vorgaben der Fahrradabstellplatzsatzung sind zu berücksichtigen.
Die Vorgaben der Spielplatzsatzung sind zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2025 07:38 Uhr