Bauantrag; Austausch von vorhandenen Werbeanlagen, Sanierung keine Änderung in Form, Farbe und Abmessung Vorhaben an der Stätte der Leistung; Hauptstraße 79


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2025 ö 4

Beschluss

Die Stadt Lindenberg i. Allgäu erteilt dem Bauvorhaben „Austausch von vorhandenen Werbeanlagen, Sanierung keine Änderung in Form, Farbe und Abmessung Vorhaben an der Stätte der Leistung“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 272/14 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Hauptstraße 79 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. 

Die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre für das Bauvorhaben „Austausch von vorhandenen Werbeanlagen, Sanierung keine Änderung in Form, Farbe und Abmessung Vorhaben an der Stätte der Leistung“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 272/14 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Hauptstraße 79 wird befürwortet.

Die Erteilung einer Abweichung gemäß Art. 63 BayBO i.V.m. § 4 der Werbeanlagensatzung von der festgelegten Größe für ein Hinweisschild bis zu einer Höhe von 3,835m und einer Breite von 1,29m für das Aktivitätentransparent für das Bauvorhaben „Austausch von vorhandenen Werbeanlagen, Sanierung keine Änderung in Form, Farbe und Abmessung Vorhaben an der Stätte der Leistung“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 272/14 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Hauptstraße 79 wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet.

Die Erteilung einer Abweichung gemäß Art. 63 BayBO i.V.m. § 4 der Werbeanlagensatzung von der festgelegten Höhe für die Attika der Zapfsäulenüberdachung von 0,675m für das Bauvorhaben „Austausch von vorhandenen Werbeanlagen, Sanierung keine Änderung in Form, Farbe und Abmessung Vorhaben an der Stätte der Leistung“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 272/14 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Hauptstraße 79 wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet, da auf einen Schriftzug verzichtet wird.

Die Erteilung einer Abweichung gemäß Art. 63 BayBO i.V.m. § 4 der Werbeanlagensatzung von der festgelegten Höhe für ein Hinweisschild bis zu einer Höhe von 5,0m für das Super Wash Hinweisschild für das Bauvorhaben „Austausch von vorhandenen Werbeanlagen, Sanierung keine Änderung in Form, Farbe und Abmessung Vorhaben an der Stätte der Leistung“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 272/14 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Hauptstraße 79 wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet.

Die Erteilung einer Abweichung gemäß Art. 63 BayBO i.V.m. § 4 der Werbeanlagensatzung von der festgelegten Maße für ein Hinweisschild bis zu einer Abmessung von 0,558m hoch, 2,335m breit, und 0,24m tief für das Super Wash Hinweistransparent für das Bauvorhaben „Austausch von vorhandenen Werbeanlagen, Sanierung keine Änderung in Form, Farbe und Abmessung Vorhaben an der Stätte der Leistung“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 272/14 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Hauptstraße 79 wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.05.2025 07:40 Uhr