Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Lindenberg i. Allgäu vom 04.05.2020 wird wie folgt geändert:
In § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt:
Die Stadtratsmitglieder teilen dem ersten Bürgermeister schriftlich eine elektronische Adresse mit, an die Einladungen im Sinne des § 23 übersandt bzw. von der Anträge im Sinne des § 24 versandt werden.
§ 23 erhält folgende Fassung:
Abs. 1 Die Stadtratsmitglieder werden elektronisch zu den Sitzungen eingeladen, indem der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt werden. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
Abs. 2 Die Tagesordnung geht zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 1 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Abs. 3 Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beige-fügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen werden grundsätzlich nur elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zur Verfügung gestellt.
Abs. 4 Die Ladungsfrist beträgt 8 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
In § 33 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:
Niederschriften über Öffentliche Sitzungen können den Stadtratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, wenn die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 4 und 5.
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.11.2020 in Kraft.